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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft Einweg-Absorptionsartikel und deren Verpackung, insbesondere Verpackungsmaterial für Einweg-Absorptionsartikel, das Naturfasern umfasst.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Umweltfreundliche Produkte stehen an diesem Punkt unserer Geschichte im Blickpunkt vieler Verbraucher. Produkte aus nachhaltigen Quellen sind verstärkt im Fokus. Zum Beispiel besteht auf dem Markt ein starker Wunsch, Verbraucherprodukte herzustellen, die Naturmaterialien, Materialien biologischer Herkunft und/oder recycelte Materialien umfassen. Am Entsorgungsende stehen verstärkt Produkte im Fokus, die biologisch abbaubar, kompostierbar, recyclingfähig, wiederverwendbar sind und/oder anderweitig minimalen zu entsorgenden Abfall verursachen.
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Im Zusammenhang mit Einweg-Absorptionsartikeln, insbesondere der Verpackung für Einweg-Absorptionsartikel, gibt es Verpackungsmaterialien, die bereits eines oder beide dieser Kriterien erfüllen. Zum Beispiel gibt es unzählige Absorptionsartikel, für die Karton als Regalverpackung zur Anwendung kommt. Karton, wie er aus Holzfaserstoff abgeleitet ist, kann sowohl nachhaltig beschafft als auch recyclingfähig sein. Und wenn die Produkte in der Verpackung keine eigenstabile Oberfläche bilden können, ist Karton nützlich.
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Wenn Einweg-Absorptionsartikel komprimiert werden können und/oder eine haltbare Oberfläche in dem Regal bilden können, wird häufig ein flexibleres Material verwendet, d. h. Kunststoff. Kunststoff wird im Allgemeinen gegenüber Karton bevorzugt, da Kunststoff angesichts der Fähigkeit des Kunststoffs, sich zu biegen und zu strecken, den rauen Bedingungen eines Verpackungsprozesses viel besser standhalten kann als Karton. Es besteht jedoch eine wachsende öffentliche Nachfrage nach Alternativen zu kunststoff- und nicht-kunststoffbasierten Materialien. Flexible Verpackungsmaterialien auf natürlicher Basis würden diese Anforderung erfüllen.
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KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Verpackungen der vorliegenden Offenbarung umfassen einen oder mehrere darin befindliche Absorptionsartikel und umfassen ein Verpackungsmaterial, das Naturfasern umfasst. Jede der Verpackungen umfasst eine Mehrzahl von Feldern, einschließlich eines verbraucherseitigen Feldes, und wobei die Verpackung verschlossen ist. Darüber hinaus sind die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung recyclingfähig.
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In einem Beispiel umfasst eine Verpackung eines oder mehrerer Absorptionsartikel, wobei der eine oder die mehreren Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung verschlossen sind, umfasst die Verpackung: eine Mehrzahl von Feldern, einschließlich eines verbraucherseitigen Feldes und eines oberen Feldes, das mit dem verbraucherseitigen Feld überlagert angeordnet ist, wobei jedes der Mehrzahl von Feldern eine Innenoberfläche und eine Außenoberfläche umfasst; eine obere Faltlinie, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld angeordnet ist, wobei die obere Faltlinie wenigstens teilweise mit einer Kreuzknicklinie kollinear ist; und wobei das Verpackungsmaterial Naturfasern und ein Basisgewicht von zwischen 60 g/m2 bis 120 g/m2, mehr bevorzugt zwischen 65 g/m2 bis 105 g/m2 oder am meisten bevorzugt zwischen 70 g/m2 bis 90 g/m2 umfasst, wie durch ISO 536 in der hierin modifizierten Fassung bestimmt.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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- 1 ist eine schematische Darstellung, die eine Bahn von Verpackungsmaterial gemäß der vorliegenden Beschreibung zeigt, die eine Innenoberfläche des Verpackungsmaterials zeigt.
- 2A ist eine teilweise Querschnittansicht des Verpackungsmaterials von 1 entlang einer Linie 2A-2A.
- 2B ist eine teilweise Querschnittansicht, die eine alternative Konfiguration für eine Knicklinie gemäß der vorliegenden Offenbarung zeigt.
- 3 ist eine schematische Darstellung einer Verpackung gemäß der vorliegenden Offenbarung.
- 4 ist eine schematische Darstellung eines Querschnitts einer Verpackung gemäß der vorliegenden Offenbarung.
- 5A ist eine schematische Darstellung, die eine Bahn von Verpackungsmaterial gemäß der vorliegenden Beschreibung zeigt, die eine Außenoberfläche des Verpackungsmaterials zeigt.
- 5B ist eine Querschnittansicht des Verpackungsmaterials von 5A entlang einer Linie 5A-5A.
- 5C ist eine schematische Darstellung, die ein oberes Feld einer Verpackung der vorliegenden Offenbarung zeigt.
- 6 ist eine schematische Darstellung einer Verpackung der vorliegenden Offenbarung, umfasst Verschlüsse in einer Blockbodenkonfiguration.
- 7 ist eine schematische Darstellung einer Verpackung der vorliegenden Offenbarung zeigt, umfasst Verschlüsse in einer Kreuzbodenkonfiguration.
- 8 ist eine schematische Darstellung, die eine Verpackung der vorliegenden Offenbarung zeigt, wobei die Verpackung Verschlüsse in einer Quetschbodenkonfiguration umfasst.
- 9A ist eine schematische Darstellung, die eine Verpackung gemäß der vorliegenden Offenbarung zeigt, die mit einem Schlauchbeutelprozess konstruiert wurde.
- 9B ist eine schematische Darstellung, die eine weitere Verpackung gemäß der vorliegenden Offenbarung zeigt, die mit einem Schlauchbeutelprozess konstruiert wurde.
- 10A ist eine schematische Darstellung, die eine weitere Verpackung gemäß der vorliegenden Offenbarung zeigt, die gemäß der vorliegenden Offenbarung konstruiert wurde.
- 10B ist eine schematische Darstellung, die eine gedrehte Ansicht der Verpackung von
- 10A zeigt.
- 11 ist eine Querschnittansicht einer Verpackung gemäß der vorliegenden Offenbarung, die darin befindliche Absorptionsartikel zeigt.
- 12 ist eine schematische Darstellung eines Absorptionsartikels der vorliegenden Offenbarung, die eine teilweise aufgeschnittene Ansicht des Artikels zeigt.
- 13A zeigt eine Draufsicht einer Windel, die gemäß der vorliegenden Offenbarung konstruiert wurde.
- 13B zeigt einen Querschnitt der Windel von 13A entlang Linien 35-35.
- 13C zeigt einen Querschnitt der Windel von 13B in einem expandierten Zustand.
- 14A bis 14C sind schematische Darstellungen, die eine ultraempfindliche Halterung zeigen, die bei dem Biegeverfahren benutzt wird.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Der Begriff „Absorptionsartikel“, wie hier verwendet, bezeichnet Vorrichtungen, die Ausscheidungen absorbieren und einschließen, und genauer werden damit Vorrichtungen bezeichnet, die am oder nahe am Körper des Trägers/der Trägerin platziert werden, um die verschiedenen vom Körper ausgeschiedenen Substanzen zu absorbieren und einzuschließen. Absorptionsartikel der vorliegenden Offenbarung schließen ein, ohne darauf beschränkt zu sein: Windeln, Inkontinenzslips für Erwachsene, Übungshosen, Windelhalter, Windelaußenmäntel, Absorptionsmitteleinsätze für die Windelaußenmäntel, Menstruationseinlagen, Inkontinenzeinlagen, Einlagen, Slipeinlagen, Tampons, strapazierfähige Menstruationsslips und dergleichen.
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Der Begriff „Knicklinie“ bezieht sich auf ein Merkmal oder Merkmale in einem Bahnmaterial, die eine Achse einer bevorzugten Biegung der Bahn erzeugen. Knicklinien der vorliegenden Offenbarung können geprägte Bereiche, Bereiche mit geringerer Dicke, Bereiche mit geringerer Dichte, Bereiche geringerer Steifigkeit, Bereiche von Materialverschiebung oder Kombinationen davon umfassen. Es ist erwähnenswert, dass Knicklinien vor dem Falten in den Bahnen der vorliegenden Offenbarung vorhanden sind, während Falten erst nach dem Falten der Bahn vorhanden sind.
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Der Begriff „Maschinenquerrichtung“ oder „CD“ (cross-machine direction), wie er hier verwendet wird, bezeichnet den Weg senkrecht zur Maschinenrichtung in der Bahnebene.
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Der Begriff „Maschinenrichtung“ oder „MD“ (machine direction), wie er hier verwendet wird, bezeichnet den Weg, dem Material, wie zum Beispiel eine Bahn, durch einen Herstellungsprozess folgt.
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Der Begriff „Farbstoff“, wie er hier verwendet wird, bezeichnet Tinten, Färbemittel, Pigmente oder dergleichen, die verwendet werden, um Farbe in einem Substrat zu erzeugen.
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Der Begriff „Naturfasern“, wie er hier verwendet wird, bezeichnet Fasern, die Fasern auf Cellulosebasis, Fasern auf Holzbasis und dergleichen umfassen. Naturfasern bezeichnen auch nicht holzige Fasern, wie Baumwolle, Abaca, Kenaf, Sabaigras, Flachs, Espartogras, Stroh, Jutehanf, Bagasse, Seidenfadenfasern und Ananasblattfasern; und holzige, Holz- oder Zellstofffasern, wie solche, die von Laub- und Nadelbäumen erhalten werden, einschließlich Weichholzfasern, wie Weichholz-Kraftfasern nördlicher und südlicher Herkunft; Hartholzfasern, wie Eukalyptus, Ahorn, Birke und Espe. Zellstofffasern können in Formen mit hoher oder niedriger Ausbeute hergestellt und nach jedem bekannten Verfahren aufgelöst werden, einschließlich Kraft-, Sulfit-, Hochausbeute-Aufschlussverfahren und anderen bekannten Aufschlussverfahren. Die Naturfasern der vorliegenden Offenbarung können recycelte Naturfasern, reine Naturfasern oder Mischungen davon sein. Außerdem kann es für gute mechanische Eigenschaften bei Naturfasern wünschenswert sein, dass die Naturfasern relativ unbeschädigt und weitgehend unraffiniert oder nur leicht raffiniert sind. Die Fasern können einen Canadian Standard Freeness-Grad von wenigstens 200, spezifischer wenigstens 300, noch spezifischer wenigstens 400 und besonders spezifisch wenigstens 500 aufweisen.
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Der Begriff „Fasern auf Cellulosebasis“, wie er hierin verwendet wird, kann Cellulosefasern wie Holzfaser, Baumwolle, regenerierte Cellulosefaser, wie Viskose, Lyocell, Kunstseide oder Kupferammoniumkunstseide und Fasern mit hoher Aufschlussausbeute, sofern nicht anders angegeben, einschließen. Der Begriff „Fasern auf Cellulosebasis“ schließt auch chemisch behandelte Naturfasern, wie mercerisierte Zellstoffe, chemisch versteifte oder vernetzte Fasern oder sulfonierte Fasern ein. Darüber hinaus sind mercerisierte Naturfasern, regenerierte Naturcellulosefasern, durch Mikroben, den Rayonprozess, Celluloseauflösungs- und Koagulationsspinnprozesse erzeugte Cellulose und andere Cellulosematerialien oder Cellulosederivate enthalten. Andere Fasern auf Cellulosebasis sind Papierausschuss oder recycelte Fasern und Hochausbeute-Fasern. Hochausbeute-Zellstofffasern sind Fasern, die durch Aufschlussprozesse produziert werden, die eine Ausbeute von etwa 65 % oder mehr, spezifischer etwa 75 % oder mehr, und noch spezifischer etwa 75 % bis etwa 95 % bereitstellen. Ausbeute ist die resultierende Menge an verarbeiteten Fasern, ausgedrückt als Prozentsatz der anfänglichen Holzmasse. Solche Aufschlussprozesse schließen gebleichten chemithermomechanischen Zellstoff (bleached chemithermomechanical pulp, BCTMP), chemithermomechanischen Zellstoff (chemithermomechanical pulp, CTMP), thermomechanischen Druck/Druck-Zellstoff (pressure/pressure thermomechanical pulp, PTMP), thermomechanischen Zellstoff (thermomechanical pulp, TMP), thermomechanischen chemischen Zellstoff (thermomechanical chemical pulp, TMCP), Sulfit-Zellstoffe mit hoher Ausbeute und Kraft-Zellstoffe mit hoher Ausbeute ein, bei denen allen die resultierenden Fasern zwar einen hohen Ligningehalt aufweisen, die aber dennoch als Naturfasern gelten. Hochausbeutefasern sind für ihre Steifigkeit sowohl im trockenen als auch im nassen Zustand im Vergleich zu typischen chemisch aufbereiteten Fasern bekannt.
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Die Begriffe „nicht recyclingfähiges Material“ oder „Verunreinigung“, wie sie hier verwendet werden, beziehen sich auf Materialien, die für die Verarbeitung im Naturfaserrecycling-Prozess als ungeeignet gelten. Bei alternativen Recyclingströmen können jedoch die mit einer oder beiden dieser Bezeichnungen versehenen Materialien recyclingfähig sein.
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Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann ein hochwertiges Aussehen für fertige Verpackungen bereitstellen, bei denen das Verpackungsmaterial Naturfasern umfasst.
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Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann die Verarbeitung des Verpackungsmaterials erleichtern, indem es engere Toleranzen bezüglich der Faltlinienpositionierung sowie möglicherweise die Reduzierung der Klebstoffnutzung ermöglicht.
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Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung umfasst wenigstens eine Knicklinie, um das Falten des Verpackungsmaterials entlang der Knicklinie zu erleichtern. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist eine Knicklinie ein Merkmal, das auf dem Verpackungsmaterial bereitgestellt ist, das ein Falten des Verpackungsmaterials erleichtert, sobald Produkte darin platziert werden oder vor ihrer Platzierung darin. Eine Faltlinie, die der Knicklinie zugeordnet ist, ist allgemein mit der Knicklinie kollinear.
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Durch jedes geeignete Verfahren können Knicklinien geschaffen werden. In einem Beispiel können die Knicklinien durch Prägen des Verpackungsmaterials erzeugt werden. Bei solchen Prozessen kann das Verpackungsmaterial durch ein Walzenpaar geleitet werden, wobei wenigstens eine der Walzen einen Abschnitt des Verpackungsmaterials komprimiert. Dieser Bereich des komprimierten Verpackungsmaterials kann für die nachfolgende Faltlinie eine Scharnier- oder bevorzugte Biegeachse erschaffen. Ein anderer geeigneter Prozess zum Erschaffen von Knicklinien gemäß der vorliegenden Offenbarung ist eine Verschiebung. Zum Beispiel kann das Verpackungsmaterial einen Materialbereich umfassen, der in einer Dickenrichtung verschoben wird. Das verschobene Material kann die Knicklinie umfassen. In solchen Ausführungen können die Knicklinien im Gegensatz zu den Prägung der Knicklinien einen Bereich geringerer Dichte, z. B. der Unterseite der Knicklinie, umfassen. Diese Knicklinien können eine bevorzugte Biegeachse für eine oder mehrere Faltlinien bereitstellen. Ein weiteres geeignetes Verfahren schließt ein Schälen ein, bei dem die Knicklinien eine verringerte Dicke basierend auf der Entfernung von Material in der Knicklinie umfassen. Auch hier kann jedes geeignete Verfahren zum Schaffen einer oder mehrerer Knicklinien in den Verpackungen der vorliegenden Offenbarung genutzt werden, z. B. Laser oder andere mechanische Behandlungen, chemische Behandlungen und/oder Kombinationen davon.
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Die Erfinder haben überraschenderweise festgestellt, dass die Platzierung von Knicklinien in bestimmten Bereichen des Verpackungsmaterials eine fertiger aussehende Verpackung bereitstellen kann. Zum Beispiel sind Ränder der Verpackung viel definierter und die Felder der Verpackung erscheinen eher gezielt als ungeordnet. Zusätzlich haben die Erfinder festgestellt, dass es einen verringerten Betrag von Seitenfaltenversatz gibt, wenn die Verpackungen verschlossen werden. Dies kann zu weniger Qualitätsausfällen führen, die mehr Produktionszeit ermöglichen. Außerdem haben die Erfinder überraschenderweise festgestellt, dass bei strategischer Platzierung von Knicklinien Verpackungen, die das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung umfassen, leichter gestapelt werden können.
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Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann konfiguriert sein, um eine allgemein quaderförmige Form aufzuweisen, d. h. mit einer Mehrzahl von Feldern. Verpackungen in solchen Konfigurationen können das verbraucherseitige Feld umfassen. Wie zuvor erwähnt, ist das verbraucherseitige Feld die Fläche der Verpackung, die dem Verbraucher zugewandt ist. Im Allgemeinen umfasst das verbraucherseitige Feld Markenangaben und/oder Verpackungsinformationen, die hierin jeweils ausführlicher erörtert werden. Jedes der Mehrzahl von Feldern umfasst eine Innenoberfläche und eine Außenoberfläche.
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Die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung können zusätzlich zu dem verbraucherseitigen Feld ferner ein Rückseitenfeld, das dem verbraucherseitigen Feld gegenüberliegt, ein linkes Feld, das zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist, ein rechtes Feld gegenüber dem linken Feld, ein Bodenfeld, das zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist, und ein gegenüberliegendes oberes Feld umfassen. Das obere Feld kann ein offenes Ende sowie Seitenfalten umfassen. Das offene Ende und die Seitenfalten werden hierin nachstehend ausführlicher erörtert. Zusätzliche Verpackungskonfigurationen werden hierin nachstehend auch offenbart.
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Zusätzliche Merkmale der Verpackungen der vorliegenden Offenbarung schließen Ränder ein, insbesondere wenn diese Verpackungen eine allgemein quaderförmige Form aufweisen. Zum Beispiel kann ein erster Rand zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem rechten Feld positioniert sein; ein zweiter Rand kann zwischen dem rechten Feld und dem Rückseitenfeld positioniert sein, ein dritter Rand kann zwischen dem Rückseitenfeld und dem linken Feld positioniert sein, und ein vierter Rand kann zwischen dem linken Feld und dem verbraucherseitigen Feld positioniert sein.
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Das Verpackungsmaterial kann einheitlich sein. Zum Beispiel können mehrere Falten benutzt werden, um die Ränder zwischen der Mehrzahl von Feldern der Verpackung zu bilden. Zur weiteren Erläuterung des Beispiels, bei dem die Verpackung eine Quaderform ist, kann wenigstens eine Falte zwischen jedem der Felder angeordnet sein. Zum Beispiel kann eine obere Faltlinie angrenzend an einen oberen Rand des einen oder der mehreren Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung positioniert sein. Die obere Faltlinie kann einen ersten Abschnitt umfassen, der zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld angeordnet ist, einen zweiten Abschnitt zwischen dem rechten Feld und dem oberen Feld, einen dritten Abschnitt zwischen dem Rückseitenfeld und dem oberen Feld und einen vierten Abschnitt zwischen dem linken Feld und dem oberen Feld. Es ist erwähnenswert, dass in einigen Formen das Verpackungsmaterial diskrete Abschnitte umfassen kann. Verpackungsmaterialkonfigurationen werden hierin nachstehend ausführlicher erörtert.
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Um definiertere Felder der Verpackungen der vorliegenden Offenbarung zu schaffen, kann eine Kreuzknicklinie zwischen einem Paar oder mehreren Paaren von Feldern der Verpackung positioniert sein. Als Beispiel kann die Kreuzknicklinie eine erste Sektion umfassen, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld angeordnet ist. Die erste Sektion kann einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfassen. Der erste Teil kann sich von dem vierten Rand zu einer Mittellinie des verbraucherseitigen Feldes erstrecken. Der zweite Teil kann sich von dem ersten Rand zu einer Mittellinie des verbraucherseitigen Feldes erstrecken. Die erste Sektion der Kreuzknicklinie und der erste Abschnitt der oberen Faltlinie können kollinear sein.
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Die Beziehung des ersten Abschnitts der oberen Faltlinie und der ersten Sektion der Kreuzknicklinie kann variieren. Der erste Abschnitt der oberen Faltlinie kann, um eine nachhaltige Form zu schaffen, vorzugsweise eine Länge aufweisen, welche die Länge der gesamten Verpackung ist. Für die erste Sektion ist es jedoch nicht notwendigerweise erforderlich, sich über die gesamte Länge der Verpackung zu erstrecken. Stattdessen können, da die Kreuzknicklinie bereitgestellt wird, um das Falten um die Kreuzknicklinie zu fördern, der erste Teil und der zweite Teil der Kreuz eine kumulative Länge aufweisen, die kleiner ist als die Länge des ersten Abschnitts der oberen Faltlinie. Zum Beispiel können der erste Teil und der zweite Teil der ersten Sektion der Kreuzknicklinie eine kumulative Länge aufweisen, die wenigstens 10 Prozent der Länge des ersten Abschnitts der oberen Faltlinie, mehr bevorzugt wenigstens 30 Prozent der Länge des ersten Abschnitts der oberen Faltlinie, oder am meisten bevorzugt wenigstens 50 der Länge des ersten Abschnitts der oberen Faltlinie beträgt, und zwar insbesondere unter Angabe aller Werte innerhalb dieser Bereiche und aller dadurch erschaffenen Bereiche. In einem spezifischen Beispiel können der erste Abschnitt der oberen Faltlinie und die erste Sektion der Kreuzknicklinie koextensiv sein. In solchen Beispielen können sich der erste Abschnitt der oberen Faltlinie und die erste Sektion die gesamte Länge der Verpackung erstrecken.
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Hinsichtlich des Übergangs zwischen dem rechten Feld und dem oberen Feld kann die obere Faltlinie einen zweiten Abschnitt umfassen, und die Kreuzknicklinie kann eine zweite Sektion umfassen. Der zweite Abschnitt der oberen Faltlinie und die zweite Sektion der Kreuzknicklinie können kollinear sein.
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Die zweite Sektion der Kreuzknicklinie kann einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfassen. Der erste Teil kann sich von dem ersten Rand zu einer vertikalen Mittellinie des rechten Feldes erstrecken, und der zweite Teil kann sich von dem zweiten Rand in Richtung der vertikalen Mittellinie des rechten Feldes erstrecken. Der zweite Abschnitt kann eine Länge aufweisen, die gleich der Gesamttiefe der Verpackung ist. Im Gegensatz dazu können der erste Teil und der zweite Teil der zweiten Sektion der Kreuzknicklinie eine kumulative Länge umfassen, die wenigstens 10 Prozent der Länge des zweiten Abschnitts der oberen Faltlinie, mehr bevorzugt wenigstens 30 Prozent der Länge der oberen Faltlinie des zweiten Abschnitts oberen Faltlinie oder am meisten bevorzugt wenigstens 50 der Länge des zweiten Abschnitts der oberen Faltlinie beträgt, und zwar speziell unter Angabe aller Werte innerhalb dieser Bereiche und aller dadurch erschaffenen Bereiche. In einem spezifischen Beispiel können der zweite Abschnitt der oberen Faltlinie und die zweite Sektion der Kreuzknicklinie koextensiv sein. In solchen Beispielen können sich der zweite Abschnitt der oberen Faltlinie und die zweite Sektion der Kreuzknicklinie die gesamte Tiefe der Verpackung erstrecken.
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Der Kürze halber kann die Beziehung zwischen dem linken Feld und dem oberen Feld wie vorstehend hinsichtlich der Beziehung des rechten Feldes und des oberen Feldes beschrieben sein. In dieser Beziehung kann die obere Faltlinie jedoch einen vierten Abschnitt umfassen und die Kreuzknicklinie kann eine vierte Sektion umfassen. Die vierte Sektion kann einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfassen, wobei sich der erste Teil von dem dritten Rand zu einer vertikalen Mittellinie des linken Feldes erstrecken kann, und der zweite Teil kann sich von dem vierten Rand zu der vertikalen Mittellinie des linken Feldes erstrecken.
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In Bezug auf das Rückseitenfeld und das obere Feld kann die obere Faltlinie einen dritten Abschnitt umfassen und eine Kreuzknicklinie kann eine dritte Sektion umfassen. Die dritte Sektion kann einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfassen. Der erste Teil kann sich von dem zweiten Rand zu einer vertikalen Mittellinie des Rückseitenfeldes erstrecken, und der zweite Teil kann sich von dem dritten Rand zu der vertikalen Mittellinie des Rückseitenfeldes erstrecken. Der dritte Abschnitt kann eine Länge umfassen, die gleich dem ersten Abschnitt der oberen Faltlinie ist. Die kumulative Länge des ersten Teils und des zweiten Teils der dritten Sektion der Kreuzknicklinie kann wenigstens 10 Prozent der Länge des dritten Abschnitts der oberen Faltlinie, mehr bevorzugt wenigstens 30 Prozent der Länge des dritten Abschnitts oberen Faltlinie oder am meisten bevorzugt wenigstens 50 der Länge des dritten Abschnitts der oberen Faltlinie betragen, und zwar speziell unter Angabe aller Werte innerhalb dieser Bereiche und aller dadurch erschaffenen Bereiche. In einem spezifischen Beispiel können der dritte Abschnitt der oberen Faltlinie und die dritte Sektion der Kreuzknicklinie koextensiv sein. In solchen Beispielen können sich der dritte Abschnitt der oberen Faltlinie und die dritte Sektion der Kreuzknicklinie die gesamte Länge der Verpackung erstrecken.
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Die obere Faltlinie und die Kreuzknicklinie sind in dem Maße kollinear, wie die Verpackung Kreuzknicklinien aufweist. Zum Beispiel können einige Verpackungen nur die erste Sektion der Kreuzknicklinie umfassen, um ein definierter aussehendes verbraucherseitiges Feld zu schaffen, und sie stellt möglicherweise die zweite, dritte oder vierte Sektion der Kreuzknicklinie nicht bereit. Oder einige Verpackungen können die erste Sektion, die zweiten Sektionen und vierten Sektionen der Kreuzknicklinie bereitstellen. Jede geeignete unabhängige oder Kombination von Kreuzknickliniensektionen kann genutzt werden.
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Die Kreuzknicklinie kann angrenzend an einen oberen Rand des einen oder der mehreren Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung angeordnet sein. Zum Beispiel umfassen der eine oder die mehreren Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung einen oberen Rand und einen gegenüberliegenden unteren Rand, wobei der untere Rand mehr proximal zu dem Bodenfeld angeordnet ist als der obere Rand. Eine erste Ebene kann die Kreuzknicklinie umfassen, und eine zweite Ebene kann den oberen Rand der Absorptionsartikel umfassen, wobei die erste Ebene und die zweite Ebene allgemein horizontal und parallel zueinander sind. Ein Abstand zwischen der ersten Ebene und der zweiten Ebene kann etwa 5 mm oder weniger, mehr bevorzugt etwa 3 mm oder weniger oder am meisten bevorzugt etwa 2 mm oder weniger betragen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und aller Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. Es ist erwähnenswert, dass die vorstehenden Abstände zwischen der ersten Ebene und der zweiten Ebene die Absolutwerte des Abstands sind. Somit kann in einigen Fällen die erste Ebene proximaler zu dem Bodenfeld liegen als die zweite Ebene oder umgekehrt.
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Um eine haltbare Anzeige in einem Regals zu schaffen, bei der Verpackungen der vorliegenden Offenbarung übereinander gestapelt werden, kann eine zusätzliche Knicklinie verwendet werden. Wenn zum Beispiel die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung offene Enden (hierin nachstehend beschrieben) umfassen, kann eine zusätzliche Knicklinie - eine offene Knicklinie - verwendet werden. Die offene Knicklinie kann geschaffen werden, um dazu beizutragen, dass das offene Ende flacher liegt. Je flacher das offene Ende, desto stabiler ist eine gestapelter Verpackung darauf.
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Um die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination des einen oder der mehreren Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung zu minimieren, kann offene Ende eine Dichtung umfassen, z. B. über Klebstoff oder Sperrfolie. Das offene Ende umfasst Verpackungsmaterial, das miteinander verschlossen ist, um eine Zugangsdichtung zu bilden. Da das offene Ende mehrere miteinander verbundene Schichten von Verpackungsmaterial umfasst, kann das offene Ende viel steifer sein als eine einzelne Schicht des Verpackungsmaterials. Diese steiferen Enden können dem Falten nach unten widerstehen und neigen dazu, aufrecht zurückzuspringen, wodurch Verpackungen, die sich auf dem offenen Ende befinden, „weggekickt“ werden. Um das „Kicken“ des offenen Endes abzumildern, kann offene Ende und/oder das obere Feld eine Knicklinie umfassen, die das Falten davon, d. h. die offene Knicklinie, erleichtert.
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Zusätzlich zu dem offenen Ende kann das obere Feld ferner eine Vorderfläche, eine gegenüberliegende Rückfläche, eine rechte Fläche und eine gegenüberliegende linke Fläche umfassen. Einer offene Knicklinie kann an einer Vorderfläche bereitgestellt sein, die das Falten des offenen Endes zu der Rückfläche erleichtert. Formen werden auch in Betracht gezogen, wo die offene Knicklinie an der Rückfläche, der linken Fläche, der rechten Fläche, jeweils unabhängig oder beliebige Kombinationen davon bereitgestellt ist. Außerdem kann die offene Knicklinie, wie die Kreuzknicklinie, eine kumulative Länge aufweisen, die kürzer ist als die der offenen Knicklinie zugeordnete Falte, d. h. einer offenen Falte. Zum Beispiel kann die kumulative Länge der offenen Knicklinie auf einer beliebigen Fläche des offenen Endes wenigstens 10 Prozent der Länge der offenen Falte, mehr bevorzugt wenigstens 30 Prozent des offenen Falte oder am meisten bevorzugt wenigstens 50 der Länge der offenen Falte betragen, und zwar unter Angabe aller Werte innerhalb dieser Bereiche und aller dadurch geschaffenen Bereiche. In einem spezifischen Beispiel können die offene Knicklinie und die offene Faltlinie koextensiv sein. Die offene Faltlinie kann ähnlich der oberen Faltlinie konfiguriert sein, z. B. umfassend einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt usw., und die offene Knicklinie kann ähnlich der Kreuzknicklinie konfiguriert sein, z. B. umfassend eine erste Sektion, eine zweite Sektion usw., wobei jede Sektion einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfasst.
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Zusätzliche Knicklinien können den Verpackungen der vorliegenden Offenbarung bereitgestellt werden. Zum Beispiel können die linke Fläche und/oder die rechte Fläche Seitenfaltenknicklinien umfassen. Die Seitenfaltenknicklinien können sicherstellen, dass Innenseitenfalten in etwa gleich von der Vorderseitenfläche zu der Rückseitenfläche des oberen Feldes sind. Dies reduziert die Variabilität der Seitenfalten und hilft, sicherzustellen, dass die inneren Seitenfalten symmetrisch aussehen und ein fertigeres Erscheinungsbild der Verpackung bereitstellen.
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Es ist erwähnenswert, dass je nach Art der erschaffenen Verpackung zusätzliche Knicklinien zu den hierin beschriebenen gewünscht werden können. Als ein Beispiel, bei dem ein Hersteller von Absorptionsartikeln Beutel erhält, die eine Blockbodenkonfiguration umfassen (hierin ausführlicher erörtert), kann jeder der Beutel vertikale Knicklinien umfassen, die, wenn sie gefaltet sind, den ersten, zweiten, dritten und vierten Rand bilden. Außerdem können diese vertikalen Knicklinien, wenn sie gefaltet sind, äußere Seitenfalten auf der linken und rechten Fläche des oberen Feldes bilden. Und Blockbodenkonfigurations-Beutel können auch eine Bodenknicklinie umfassen, die dazu beiträgt, ein flaches Bodenfeld zu erschaffen.
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Zusätzlich können Beutel benutzt werden, die eine Kreuzbodenkonfiguration (hierin ausführlicher erörtert) umfassen. Kreuzbodenkonfigurations-Beutel können vertikale Knicklinien umfassen, die allgemein entlang einer Mittellinie eines Feldes, z. B. des rechten Feldes und/oder des linken Feldes, fallen. In solchen Konfigurationen kann der Hersteller von dem Verpackungsmaterialhersteller anfordern, dass zusätzliche vertikale Knicklinien, die den Blockbodenkonfigurations-Verpackungen ähnlich sind, hinzugefügt werden. Diese zusätzlichen vertikalen Knicklinien können bereitgestellt werden, um den ersten, zweiten, dritten und/oder vierten Rand zu bilden, sobald das Verpackungsmaterial gefaltet ist. Außerdem können Kreuzbodenkonfigurations-Beutel eine Bodenknicklinie umfassen, die ein flaches Bodenfeld erschafft.
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In noch einer anderen Ausführung kann eine Quetschbodenkonfiguration (hierin ausführlicher erörtert) benutzt werden. Solche Verpackungen können eine Knicklinie an dem unteren Feld umfassen, die allgemein die Tiefe des Bodenfeldes halbiert. In solchen Konfigurationen können Hersteller die Bereitstellung vertikaler Knicklinien anstreben, um den ersten, zweiten, dritten und/oder vierten Rand zu bilden. Zusätzlich oder unabhängig davon können Hersteller auch die Bereitstellung einer Bodenknicklinie anstreben, die eine definierteres/flacheres Bodenfeld erschaffen kann. Das Bodenfeld kann ähnlich wie die Kreuzknicklinie konfiguriert sein, z. B. umfassend eine erste Sektion, eine zweite Sektion usw. Und eine untere Falte kann mit der unteren Knicklinie kollinear positioniert sein. Die untere Falte kann ähnlich der oberen Faltlinie konfiguriert sein, z. B. umfassend einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt usw.
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In noch einer anderen Ausführung, aufrechte Taschenkonfiguration, können Dichtungen entlang des Bodenfeldes und der Seitenfelder ausgebildet sein. In solchen Konfigurationen kann der Hersteller von Absorptionsartikeln oder Verpacker davon für diese Beutel anfordern, dass sie vertikale Knicklinien einschließen, die den hierin beschriebenen Rändern entsprechen.
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Es sind noch andere Ausführungen möglich. Anstatt vorgeformte Beutel zu empfangen, kann zum Beispiel ein Hersteller für Absorptionsartikel auswählen, die Verpackungen aus einer Bahn von Verpackungsmaterial, z. B. einer Rolle von Verpackungsmaterial, zu bilden. In solchen Fällen kann der Hersteller zu entweder Blockboden-, Kreuzboden-, Quetschboden- oder aufrechte Taschenkonfigurationen für ihre Beutel zu wählen und eine oder mehrere der hierin beschriebenen Knicklinien hinzufügen, um einen definierteres Aussehen unter den Feldern der Verpackung bereitzustellen und um das Stapeln der Verpackungen zu erleichtern.
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Alternativ kann der Absorptionsartikelhersteller ein Schlauchbeutelverfahren zum Verpacken des einen oder der mehreren Absorptionsartikel benutzen. In solchen Konfigurationen liegt das Verpackungsmaterial in Rollenform vor. Der eine oder die mehreren Absorptionsartikel werden auf eine Bahn des Verpackungsmaterials platziert, und die Verpackung wird dann um den einen oder die mehreren Absorptionsartikel gebildet. Um das Falten der Verpackung und die Schaffung der hierin beschriebenen Felder zu erleichtern, kann der Absorptionsartikelhersteller eine oder mehrere der hierin beschriebenen Knicklinien der Verpackungsmaterialbahn vor der Bildung des Verpackung um den einen oder die mehreren Absorptionsartikel bereitstellen.
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Während die vorherige Erörterung Verpackungen betrifft, die allgemein quaderförmig sind, werden außerdem andere Verpackungsformen in Betracht gezogen. Zum Beispiel werden Verpackungsformen in Betracht gezogen, die weniger als sechs Felder umfassen. Basierend auf diesen Beispielen werden Verpackungen in Betracht gezogen, die von einem Bodenfeld aus betrachtet eine kreisförmige oder halbkreisförmige Form aufweisen. Außerdem werden Verpackungen in Betracht gezogen, die von einem Bodenfeld aus betrachtet eine dreieckige Form aufweisen. Unabhängig von der Anzahl von Feldern, die die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung umfassen, umfasst die Verpackung ein verbraucherseitiges Feld. Und wie hierin offenbart, kann eine Kreuzknicklinie zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld bereitgestellt werden.
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In Tabelle 1 bereitgestellte Daten zeigen die Wirksamkeit der Hinzufügung von Knicklinien zu Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung. Alle Messungen in Tabelle 1 wurden über das hierin beschriebene Beutelkompressionsverfahren vorgenommen. Tabelle 1
| Anfangliche Höhe bei 0,2 N | Kraft in Kompressionshöhe | Normalisierte Kraft in Kompres-sionshöhe | Kompressionsenergie | Endhöhe bei 0,2 N | Kompressionsenergie |
mm | N | N/cm | N*mm | mm | N*mm |
| | | mit Knicklinie | | | |
Durchschnitt | 94,7 | 3,6 | 0,39 | 10,3 | 83,7 | 0,20 |
St. Abw | 2,7 | 0,9 | 0,10 | 2,4 | 0,4 | 0,13 |
| | | ohne Knicklinie | | | |
Durchschnitt | 102,5 | 5,1 | 0,55 | 17,3 | 84,6 | 0,61 |
St. Abw | 4,2 | 2,1 | 0,23 | 10,6 | 1,2 | 0,54 |
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Die Kompessionsenergie zeigt, dass das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung, d. h. umfassend eine von mehr der hierin beschriebenen Knicklinien, leichter zu komprimieren ist als der Beutel ohne Knicklinien. Der Beutel mit Knicklinien weist eine Rückformungsenergie auf, die geringer ist als der Beutel ohne Falten. Dies bedeutet, dass der Beutel ohne Falten einen größeren Wunsch (und Fähigkeit) aufweist, um im Vergleich zum Beutel mit Knicklinien zurück „nach oben“ zu drücken (der Beutel ohne Knicklinien drückt mit einer größeren Kraft zurück als der Beutel mit Knicklinien). Tabelle 2
Probe | Probengröße (mm) | Spitzenlast | Energie zu Spitze (N*mm) | Steigung (N/mm) |
| (N) | |
Beutelmaterial ohne Knicklinien | 80 × 40 | 1,992 ± 0,063 | 1,566 ± 0,104 | 2,839 ± 0,077 |
Beutelmaterial ohne Knicklinien | 70 × 30 | 2,065 ± 0,106 | 1,520 ± 0,182 | 2,715 ± 0,121 |
Kreuzknicklinie, Vorderseite des Beutels | 80 × 40 | 1,495 ± 0,078 | 1,271 ± 0,100 | 2,017 ± 0,198 |
Kreuzknicklinie, Rückseite des Beutels | 70 × 30 | 1,345 ± 0,124 | 1,075 ± 0,153 | 1,950 ± 0,147 |
Offene Knicklinie, Rückseite des Beutels | 70 × 30 | 1,644 ± 0,092 | 1,309 ± 0,210 | 2,136 ± 0,084 |
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Es ist erwähnenswert, dass die Knicklinien der vorliegenden Offenbarung eine bevorzugte Biegerichtung aufweisen. Insbesondere kann das Falten in Richtung der Knicklinie geringere Kräfte für die Faltung/Rückformung bereitstellen. Das Falten gegen die Richtung der Knicklinie kann in ähnlicher Weise geringere Kräfte für die Faltung/Rückformung bereitstellen; die Reduktion ist jedoch nicht so groß wie der erstere. Daten, die dies zeigen, sind in Tabelle 3 gezeigt, in der die Proben mit den Knicklinien gegen die Knicklinie gefaltet wurden. Tabelle 3
Probe | | | | Steigung (N/mm) |
Probengröße (mm) | Spitzenlast | Energie zu Spitze (N*mm) |
| (N) | |
Beutelmaterial ohne Knicklinien | 80 × 40 | 1,992 ± 0,063 | 1,566 ± 0,104 | 2,839 ± 0,077 |
Beutelmaterial ohne Knicklinien | 70 × 30 | 2,065 ± 0,106 | 1,520 ± 0,182 | 2,715 + 0,121 |
Kreuzknicklinie, Vorderseite des Beutels | 80 × 40 | 1,662 ± 0,195 | 1,365 ± 0,190 | 2,211 ± 0,268 |
Kreuzknicklinie, Rückseite des Beutels | 70 × 30 | 1,461 ± 0,166 | 1,278 ± 0,173 | 1,999 ± 0,244 |
Offene Knicklinie, Rückseite des Beutels | 70 × 30 | 1,606 ± 0,139 | 1,356 ± 0,199 | 2,155 ± 0,241 |
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Die Daten in sowohl Tabelle 2 als auch 3 wurden unter Verwendung des hierin offenbarten Biegeverfahrens erhalten.
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Ferner aufbauend auf ein Falten in Richtung der Knicklinie oder gegen die Richtung der Knicklinie wird hierin der Ausdruck „Bias“ verwendet. Eine Knicklinie, die von der Innenoberfläche in Richtung der Außenoberfläche des Verpackungsmaterials ausgerichtet ist, bedeutet, dass das Verpackungsmaterial innerhalb der Knicklinie von der Innenoberfläche vertieft ist. Im Gegensatz dazu bedeutet eine Knicklinie, die von der Außenoberfläche in Richtung der Innenoberfläche des Verpackungsmaterials ausgerichtet ist, dass das Verpackungsmaterial innerhalb der Knicklinie von der Außenoberfläche vertieft ist. Dies wird im Hinblick auf 2A, 2B und 5B weiter erläutert.
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Wie in den Tabellen 2 und 3 gezeigt, kann die Kreuzknicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 1,8 N oder weniger oder mehr bevorzugt etwa 1,7 N oder weniger aufweisen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. Zum Beispiel kann die Kreuzknicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 0,7 N bis etwa 1,8 N oder mehr bevorzugt von etwa 0,8 N bis etwa 1,7 N aufweisen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. Es ist nichts wert, dass die offene Knicklinie ähnliche Spitzenbelastungswerte wie diejenigen Kreuzknicklinie aufweisen kann.
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Außerdem kann die Kreuzknicklinie eine Steigung von etwa 2,5 N/mm oder weniger, mehr bevorzugt etwa 2,4 N/mm oder weniger oder am meisten bevorzugt etwa 2,3 N/mm oder weniger aufweisen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. So kann zum Beispiel Kreuzknicklinie eine Steigung von etwa 1,5 N/mm und etwa 2,5 N/mm, mehr bevorzugt von etwa 1,6 N/mm bis etwa 2,4 N/mm oder am meisten bevorzugt von etwa 1,7 N/mm bis etwa 2,3 N/mm aufweisen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. Ähnlich wie das Vorstehende kann die offene Knicklinie eine ähnliche Steigung wie die der Kreuzknicklinie aufweisen.
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Wie zuvor erwähnt, können die Knicklinien dem Verpackungsmaterial bereitgestellt werden, wie hierin über einen geeigneten Prozess angegeben. Außerdem können die Knicklinien der vorliegenden Offenbarung eine beliebige geeignete Breite aufweisen. Zum Beispiel können die Knicklinien eine Breite von 7 mm oder weniger, vorzugsweise von 5 mm oder weniger, mehr bevorzugt von 3 mm oder weniger oder am meisten bevorzugt von 2 mm oder weniger aufweisen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. In solchen Konfigurationen können die Knicklinien der vorliegenden Offenbarung eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 7 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 5 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 4 mm betragen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. In einem spezifischen Beispiel können die Knicklinien der vorliegenden Offenbarung eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 3 mm, mehr bevorzugt von etwa 1 mm bis etwa 2 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 1 mm umfassen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden.
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Es ist erwähnenswert, dass die Knicklinien der vorliegenden Offenbarung nicht die gleiche Breite aufweisen müssen. Zum Beispiel kann die Kreuzknicklinie eine erste Breite umfassen, während die offene Knicklinie eine zweite Breite aufweisen kann, wobei die erste Breite und die zweite Breite, wenn auch innerhalb der vorstehenden Bereiche, unterschiedlich sind. In ähnlicher Weise, wenn eine Knicklinie der vorliegenden Offenbarung eine Mehrzahl von Sektionen umfasst, wie hierin beschrieben, kann jede Sektion eine variable Breite aufweisen. Darüber hinaus kann eine bestimmte Sektion einer Knicklinie eine variable Breite aufweisen. Zum Beispiel kann der erste Teil der ersten Sektion der Kreuzknicklinie eine erste Knicklinienbreite angrenzend an den vierte Rand und eine zweite Knicklinienbreite umfassen, wenn sich der erste Teil zu der vertikalen Mittellinie des verbraucherseitigen Feldes erstreckt, wobei sich die erste Knicklinienbreite von der zweiten Knicklinienbreite unterscheidet. Eine beliebige Sektion einer Knicklinie kann auf diese Weise konfiguriert werden.
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Die Knicklinien der vorliegenden Offenbarung können eine Tiefe von mehr als etwa 0,01 mm, mehr bevorzugt mehr als etwa 0,02 mm oder am stärksten bevorzugt mehr als etwa 0,03 mm umfassen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. Zum Beispiel können die Knicklinien der vorliegenden Offenbarung eine Breite von etwa 0,01 mm bis etwa 0,9 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,02 mm bis etwa 0,7 oder am meisten bevorzugt von etwa 0,03 mm bis etwa 0,5 mm betragen, wobei alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger Bereiche, die dadurch erschaffen werden, spezifisch angegeben werden. Die Breite und/oder Tiefe der Knicklinien der vorliegenden Offenbarung kann über die Knicklinienabmessungen unter Verwendung des hierin offenbarten CLSM-Verfahrens gemessen werden.
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Verpackungsmaterialien
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Um den rauen Bedingungen eines Fertigungsprozesses standzuhalten, bei dem eine Mehrzahl von Absorptionsartikeln in der Verpackung angeordnet sind, den rauen Bedingungen des Versands standzuhalten, Schutz vor Umweltbelastungen beim Versand und im Verkaufsregal zu bieten und für den Produktschutz im Heim des Verbrauchers zu sorgen, kann das Verpackungsmaterial einen gewissen Grad an Festigkeit, Dehnung und Elastizität aufweisen. Als ein Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine MD-Zugfestigkeit von wenigstens 4,7 kN/m, mehr bevorzugt wenigstens 7 kN/m, oder am meisten bevorzugt wenigstens 8 kN/m aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die MD-Zugfestigkeit kann zwischen 4,7 kN/m und 8,5 kN/m oder mehr bevorzugt zwischen 5,2 kN/m und 8,2 kN/m oder am meisten bevorzugt zwischen 5,5 kN/m und 8,0 kN/m betragen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die MD-Zugfestigkeit wird unter Verwendung von ISO 1924-3 in der hierin modifizierten Fassung gemessen.
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Als weiteres Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine CD-Zugfestigkeit von wenigstens 2,7 kN/m, mehr bevorzugt wenigstens 4 kN/m, oder am meisten bevorzugt wenigstens 5,5 kN/m aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die CD-Zugfestigkeit kann zwischen 2,7 bis 6,5 kN/m, mehr bevorzugt zwischen 2,7 bis 6,2 kN/m, oder am meisten bevorzugt zwischen 2,7 bis 6 kN/m betragen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die CD-Zugfestigkeit wird unter Verwendung von ISO 1924-3 in der hierin modifizierten Fassung gemessen.
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Als weiteres Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine Berstfestigkeit von wenigstens 185 kPa, mehr bevorzugt wenigstens 250 kPa, oder am meisten bevorzugt wenigstens 550 kPa aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die Berstfestigkeit des Verpackungsmaterials der vorliegenden Offenbarung kann zwischen 185 bis 600 kPa, mehr bevorzugt zwischen 220 und 550 kPa, oder am meisten bevorzugt zwischen 250 bis 500 kPa betragen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die Berstfestigkeit wird unter Verwendung von ISO 2758 in der hierin modifizierten Fassung gemessen.
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Als weiteres Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine MD-Reißdehnung, mehr bevorzugt wenigstens 3 Prozent oder am meisten bevorzugt wenigstens 6 Prozent, aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann eine MD-Reißdehnung von zwischen 3 und 6,5 Prozent, mehr bevorzugt zwischen 3,2 und 6,2 Prozent oder am meisten bevorzugt zwischen 3,5 und 6 Prozent aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die MD-Reißdehnung wird unter Verwendung von ISO 1924-3 in der hierin modifizierten Fassung gemessen.
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Als weiteres Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine CD-Reißdehnung von wenigstens 4 Prozent, mehr bevorzugt von wenigstens 6 Prozent oder am meisten bevorzugt von wenigstens 9 Prozent, aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann eine CD-Reißdehnung von 4 bis 10 Prozent, mehr bevorzugt von 4,5 bis 9,5 Prozent oder am meisten bevorzugt von 5 bis 9 Prozent aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die CD-Reißdehnung wird unter Verwendung von ISO 1924-3 in der hierin modifizierten Fassung gemessen.
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Als noch ein weiteres Beispiel kann das Basisgewicht des Verpackungsmaterials nicht nur die Festigkeit und Elastizität des Verpackungsmaterials, sondern auch das Griffgefühl der Verpackung für den Verbraucher beeinflussen. Bei einem zu geringen Basisgewicht kann die Verpackung als zu schwach wahrgenommen werden. Wenn es zu hoch ist, kann die Verpackung sich als zu unflexibel anfühlen. Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann ein Basisgewicht von zwischen 50 und 120 g/m2, mehr bevorzugt zwischen 60 bis 105 g/m2 oder am meisten bevorzugt zwischen 70 bis 90 g/m2 aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Das Basisgewicht kann über ISO 536 in der hierin modifizierten Fassung bestimmt werden.
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Es ist anzumerken, dass das untere Basisgewicht von 50 g/m2 einige Vorsichtsmaßnahmen während der Verarbeitung erfordern kann. Bei Hochgeschwindigkeitsverpackungsprozessen kann ein Basisgewicht von 50 g/m2 den gewünschten Grad an Zuverlässigkeit unter Umständen nicht bereitstellen. Es wird angenommen, dass Hochgeschwindigkeitsverpackungsprozesse eine Belastung in das Verpackungsmaterial einbringen können, die bei langsameren Verpackungsprozessen möglicherweise nicht auftreten kann. Somit kann unter dem Aspekt der Hochgeschwindigkeitsfertigung 60 g/m2 das niedrigste wünschenswerte Basisgewicht des Verpackungsmaterials sein. Wenn manuelle Verpackungsprozesse oder solche mit niedriger Geschwindigkeit verwendet werden, kann 50 g/m2 als das niedrigste Basisgewicht des Verpackungsmaterials ausreichend sein. Oder es können eine spezielle Verarbeitung und/oder Werkzeuge, die in engen Grenzen gesteuert werden, um sicherzustellen, dass eine minimale Belastung auf das Verpackungsmaterial mit 50 g/m2 oder weniger ausgeübt wird, ausreichend sein, um eine Verwendung von Verpackungsmaterial mit 50 g/m2 zu ermöglichen.
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In Bezug auf die Dicke kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine Dicke von wenigstens 50 µm, mehr bevorzugt wenigstens 70 µm, oder am meisten bevorzugt wenigstens 90 µm aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann eine Dicke von zwischen 50 und 110 µm, mehr bevorzugt von 55 bis 105 µm oder am meisten bevorzugt von 60 bis 100 µm aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Die Dicke wird unter Verwendung von ISO 534 in der hierin modifizierten Fassung gemessen.
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Es ist anzumerken, dass sich das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung von Karton, Pappe und braunen Papierbeuteln unterscheidet. Zum Beispiel ist Karton nicht so flexibel wie die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung. Karton ist auslegungsbedingt und inhärent steifer als die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung und kann aufgrund seiner Steifigkeit auf Verarbeitungsanlagen schwieriger zu verarbeiten sein. Darüber hinaus weist Karton ein höheres Basisgewicht als die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung auf.
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In ähnlicher Weise unterscheidet sich Pappe auch von den Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung. Pappe weist ein viel höheres Basisgewicht als die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung auf. Darüber hinaus ist Pappe viel weniger flexibel als die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung. Pappematerialien sind üblicherweise gewellt und umfassen drei Lagen eines Papiermaterials und sind als solche strukturell anders als die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung. Darüber hinaus weist das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung ein viel geringeres Basisgewicht auf als Pappe.
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Einige der Vorteile, die das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung gegenüber Karton und Pappe aufweist, schließen die Flexibilität ein, wie hierin erörtert. Ein weiterer Vorteil besteht jedoch darin, dass die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung weniger Platz einnehmen als ihre eher sperrigen Gegenstücke aus Karton und Pappe. Ein weiterer Vorteil der Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung besteht darin, dass sie es ermöglichen, die darin befindlichen Absorptionsartikel in der Verpackung zu komprimieren. Dadurch können mehr Produkte in ein kleineres Volumen eingepasst werden, was auch Effizienz ermöglicht. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass eine einzelne Schicht (eine Lage) der Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung Verpackungen der vorliegenden Offenbarung bilden kann. Die Erfinder haben festgestellt, dass Verpackungen der vorliegenden Offenbarung, wenigstens teilweise aufgrund der Flexibilität, Festigkeit und Elastizität der Verpackungsmaterialien, aus einer einzelnen Schicht (einer Lage) von Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung gebildet werden können.
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Die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung unterscheiden sich auch von braunen Papierbeuteln, die in Lebensmittelgeschäften zum Tragen von Lebensmitteln vorherrschten. Wie hierin ausführlicher erörtert, wird das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung so verschlossen, dass die Absorptionsartikel durch das Verpackungsmaterial umschlossen und von der äußeren Umgebung geschützt sind. Insbesondere weist die Verpackung von Absorptionsartikeln gemäß der vorliegenden Offenbarung keine Öffnung auf, in die Gegenstände platziert werden können. Stattdessen ist die Verpackung von Absorptionsartikeln gemäß der vorliegenden Offenbarung verschlossen, um die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination der Absorptionsartikel während des Versands, der Lagerung und des Liegens in Verkaufsregalen zu verringern.
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Die Erfinder haben überraschenderweise festgestellt, dass das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung trotz seiner verringerten Flexibilität verglichen mit Kunststoffverpackung und seines niedrigeren Basisgewichts gegenüber Pappe und Karton sowohl den rauen Bedingungen eines Hochgeschwindigkeitsherstellungsprozesses, bei dem ein oder mehrere Absorptionsartikel in der Verpackung platziert werden, als auch den rauen Bedingungen des Versandes standhalten kann, Schutz vor Umweltbelastungen während des Versands und während des Liegens im Verkaufsregal bereitstellen und in dem Heim des Verbrauchers den Schutz des Produktes bereitstellen kann.
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Es ist anzumerken, dass das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung nicht nur nicht die hohen Dehnungseigenschaften herkömmlicher Kunststoffverpackungsfolie aufweist, sondern unter Umständen auch die Barriereeigenschaften einer herkömmlichen Kunststoffverpackungsfolie nicht bereitstellen kann. Zum Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung unter Umständen keine funktionelle, Sperrschicht, wie eine Schicht aus Folie, Kunststoff oder dergleichen, umfassen. Es werden jedoch Formen in Betracht gezogen, bei denen das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung ein Außenmaterial umfasst, das Naturfasern und eine Sperrschicht aus Material, z. B. Kunststoff auf Polyethylenbasis, umfasst.
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Darüber hinaus werden Beispiele in Betracht gezogen, bei denen die Unterschicht des Absorptionsartikels in direktem Kontakt mit der Innenoberfläche des Verpackungsmaterials steht. Auf diese Weise können Verpackungen der vorliegenden Offenbarung, die Windeln umfassen, konfiguriert werden. Damenhygieneeinlagen, einschließlich Menstruationseinlagen, Einlagen, Inkontinenzeinlagen für Erwachsene und dergleichen, können einzeln umhüllt werden, um Klebstoff zur Slipbefestigung auf ihren jeweiligen Unterschichten zu schützen. Bei Verpackungen mit diesen Artikeln kann der einzeln umhüllte Artikel in direktem Kontakt mit der Innenoberfläche des Verpackungsmaterials stehen. Es werden Formen in Betracht gezogen, bei denen die Umhüllung, die die einzelnen Artikel umhüllt, Naturfasern umfassen kann, wie hierin beschrieben. Darüber hinaus können solche Umhüllungen wie hierin beschrieben recyclingfähig sein.
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Recyclingfähigkeit
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Es gibt derzeit keinen universellen Standard, um zu bestimmen, ob ein Papiermaterial recyclingfähig ist. Im Allgemeinen gilt: je höher der Gehalt an Naturmaterial, z. B. Naturfasern, und je niedriger der Gehalt an nicht recyclingfähigem Material, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es recyclingfähig ist. Einige spezifische Beispiele von Standards, die bei der Bestimmung, ob Verpackungsmaterial recyclingfähig ist, nützlich sein können, schließen das PTS-Verfahren und das Western Michigan-Verfahren ein, und jedes wird nachstehend ausführlicher beschrieben. Diese Verfahren betreffen die Recyclingfähigkeit von Materialien, die Holzfasern und/oder Zellstofffasern umfassen.
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Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung können Naturfasern umfassen, die ein Papier bilden. Das Verpackungsmaterial kann zu wenigstens 50 Gew.-% Naturfasern, mehr bevorzugt wenigstens 70 Gew.-% Naturfasern, oder am meisten bevorzugt wenigstens 90 Gew.-% Naturfasern umfassen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Als noch ein weiteres Beispiel kann das Verpackungsmaterial zu 99,9 Gew.-% Naturfasern umfassen. Die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung können zu zwischen 50 Gew.-% bis 100 Gew.-% Naturfasern, mehr bevorzugt zu zwischen 70 Gew.-% und 99,9 Gew.-%, oder am meisten bevorzugt zu zwischen 90 Gew.-% und 99,9 Gew.-% Naturfasern umfassen. Es ist erwähnenswert, dass, wenn der Gewichtsprozentsatz an Naturfasern weniger als 100 Prozent beträgt, Raum für Beschichtungen, Farbstoffe und/oder Klebstoffe vorhanden ist, falls gewünscht.
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Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass das Verpackungsmaterial recyclingfähig ist, kann der Gesamtgewichtsanteil an nicht recyclingfähigem Material, z. B. Klebstoffen, Beschichtungen und/oder Farbstoffen, in dem Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung sorgfältig ausgewählt werden. Zum Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung zu 50 Gew.-% oder weniger, mehr bevorzugt 30 Gew.-% oder weniger, oder am meisten bevorzugt etwa 15 Gew.-% oder weniger nicht recyclingfähiges Material umfassen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche eingeschlossen sind. Als weiteres Beispiel können die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung von zwischen etwa 0,1 Gew.-% und etwa 50 Gew.-%, mehr bevorzugt von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 30 Gew.-% oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 Gew.-% bis etwa 15 Gew.-% nicht recyclingfähiges Material umfassen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche eingeschlossen sind. In einem spezifischen Beispiel kann der Gewichtsprozentanteil an nicht recyclingfähigen Materialien 5 Gew.-% oder weniger oder zwischen 0,1 Gew.-% und 5 Gew.-% betragen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen.
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Die Wirksamkeit des Recyclingprozesses auf dem Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann über den recyclingfähigen Prozentanteil bestimmt werden. Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann recyclingfähige Prozentanteile von 70 Prozent oder mehr, mehr bevorzugt 80 Prozent oder mehr, oder am meisten bevorzugt 90 Prozent oder mehr aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Zum Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung einen recyclingfähigen Prozentanteil von zwischen 70 Prozent und 99,9 Prozent, mehr bevorzugt von etwa 80 Prozent bis 99,9 Prozent oder am meisten bevorzugt von etwa 90 Prozent bis 99,9 Prozent, aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. In einem spezifischen Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung einen recyclingfähigen Prozentanteil von etwa 95 kPa bis etwa 99,9 kPa, mehr bevorzugt von etwa 97 kPa bis etwa 99,9 kPa oder am meisten bevorzugt von etwa 98 kPa bis etwa 99,9 kPa aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche eingeschlossen sind. Der recyclingfähige prozentuale Anteil des Verpackungsmaterials der vorliegenden Offenbarung kann über den Test PTS-RH:021/97 (Entwurf Okt. 2019) unter Kategorie II bestimmt werden, wie er durch die Papiertechnische Stiftung mit Standort in der Pirnaer Straße 37, 01809 Heidenau, Deutschland, durchgeführt wird.
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Neben dem recyclingfähigen prozentualen Anteil kann der Gesamtrückweisungsprozentanteil über den PTS-RH:021/97 (Entwurf Okt. 2019) nach dem Testverfahren unter Kategorie II bestimmt werden. Im Gegensatz zu dem recyclingfähigen Prozentanteil kann jedoch zur Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Recyclingfähigkeit der Gesamtrückweisungsprozentanteil reduziert werden. Zum Beispiel kann der Gesamtrückweisungsprozentanteil des Verpackungsmaterials der vorliegenden Offenbarung etwa 30 Prozent oder weniger, mehr bevorzugt etwa 20 Prozent oder weniger, oder am meisten bevorzugt etwa 10 Prozent oder weniger betragen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche eingeschlossen sind. Zum Beispiel kann der Gesamtrückweisungsprozentanteil des Verpackungsmaterials der vorliegenden Offenbarung von 0,1 Prozent bis 30 Prozent, mehr bevorzugt 0,1 Prozent bis 20 Prozent, oder am meisten bevorzugt 0,1 Prozent bis 10 Prozent, betragen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. In einem spezifischen Beispiel kann der Gesamtrückweisungsprozentanteil weniger als 5 Prozent oder zwischen 0,1 Prozent und 5 Prozent, mehr bevorzugt 0,1 bis 3 Prozent oder am meisten bevorzugt 0,1 bis 2 Prozent betragen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche eingeschlossen sind.
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Es soll klargestellt werden, dass der Prozentanteil an nicht recyclingfähigem Material nicht notwendigerweise eine 1:1 -Korrelation zu dem Gesamtrückweisungsprozentanteil aufweist. Zum Beispiel wird hierin die Verwendung von löslichen Klebstoffen offenbart. Da diese Klebstoffe dazu ausgebildet sind, sich während des Recyclingprozesses aufzulösen, wird theoretisiert, dass diese Klebstoffe den Gesamtrückweisungsprozentanteil nicht beeinflussen würden; sie würden jedoch zu dem Gewichtsprozentanteil an nicht recyclingfähigem Material beitragen.
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Es ist anzumerken, dass das Prüfverfahren PTS-RH:021/97 (Entwurf Okt. 2019), unter Kategorie II eine Handmuster-Prüfkomponente umfasst. Geschulte Prüfer inspizieren ein oder mehrere Handmuster aus recyceltem Verpackungsmaterial auf visuelle Mängel und Klebrigkeit. Wenn die Anzahl der visuellen Mängel zu groß oder die Klebrigkeit zu hoch ist, wird das Verpackungsmaterial verworfen. Wenn die Anzahl der visuellen Mängel akzeptabel ist und das Handmuster gemäß dem Verfahren PTS-RH:021/97 (Entwurf Okt. 2019) unter Kategorie II nicht zu klebrig ist, wird das Verpackungsmaterial zur zusätzlichen Verarbeitung zugelassen. Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann während dieses Schritts des PTS-Verfahrens ein akzeptables Niveau an visuellen Mängeln und Klebrigkeit ergeben, sodass eine zusätzliche Verarbeitung zugelassen wird.
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Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann die zuvor genannten recyclingfähigen Prozentanteile liefern sowie das Handmusterprüfverfahren bestehen. Somit kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung ein Gesamtergebnis oder Endergebnis „bestanden“ erreichen, wenn es dem Recyclingprüfverfahren PTS-RH:021/97 (Entwurf Okt. 2019) unter Kategorie II unterzogen wird.
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Es ist auch erwähnenswert, dass es ein alternatives Verfahren zum Bestimmen des recyclingfähigen Prozentanteils des Verpackungsmaterials der vorliegenden Offenbarung gibt. Das Prüfverfahren, das unter der Bezeichnung „Repulpability Test“ (Repulpierbarkeitsprüfung) von der University of Western Michigan durchgeführt wird, kann eine prozentuale Ausbeute an recyclingfähigem Material bereitstellen. Das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung kann in Übereinstimmung mit der Repulpierbarkeitsprüfung eine prozentuale Ausbeute erreichen, die größer als etwa 70 Prozent, mehr bevorzugt größer als etwa 80 Prozent oder am meisten bevorzugt größer als etwa 90 Prozent ist, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Zum Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine prozentuale Ausbeute von zwischen 70 Prozent und 99,9 Prozent, mehr bevorzugt von etwa 80 Prozent bis etwa 99,9 Prozent oder am meisten bevorzugt von etwa 90 Prozent bis etwa 99,9 Prozent, aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. In einem spezifischen Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine prozentuale Ausbeute an recyclingfähigem Material aufweisen, die zwischen 80 Prozent und 99,9 Prozent beträgt, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieses Bereichs und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche eingeschlossen sind. In einem solchen Beispiel kann das Verpackungsmaterial die Grundfarbe Braun umfassen. In einem weiteren spezifischen Beispiel kann das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine prozentuale Ausbeute an recyclingfähigem Material aufweisen, die zwischen 85 Prozent und 99,9 Prozent beträgt, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieses Bereichs und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche eingeschlossen sind. In einem solchen Beispiel kann das Verpackungsmaterial die Grundfarbe Weiß umfassen. Grundfarben von Verpackungsmaterialien werden hierin ausführlicher erörtert.
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Es wird in Betracht gezogen, dass das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung, das recyclingfähig sein kann, selbst recyceltes Material umfassen kann. Eine solche Bestimmung kann aus einer Sichtprüfung des Verpackungsmaterials erfolgen. Zum Beispiel geben Hersteller in der Regel die Verwendung recycelter Materialien an, um ihren umweltfreundlichen Verpackungsansatz zu demonstrieren. Um dieses Beispiel weiter zu vertiefen, können einige Hersteller ein Logo, z. B. ein Blatt, zusammen mit einem Wortlaut verwenden, um die Verwendung von recyceltem Material im Verpackungsmaterial anzugeben. Häufig können Hersteller den Prozentsatz des verwendeten recycelten Materials, z. B. über 50 Prozent, über 70 Prozent usw., ebenfalls angeben.
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Die Sichtprüfung kann ganz einfach die Verwendung des menschlichen Auges sein, um Verpackungen auf Logos für die Verwendung von recyceltem Material zu prüfen. Darüber hinaus oder alternativ kann die Sichtprüfung Mikroskopieverfahren wie optische Mikroskopie, Rasterelektronenmikroskopie oder andere geeignete Verfahren einschließen, die auf dem Fachgebiet bekannt sind. Zum Beispiel könnte das Verpackungsmaterial, das recycelte Papierfasern umfasst, aufgrund des Vorhandenseins eines viel breiteren Bereichs von Naturfasertypen unter einem Mikroskop anders aussehen, als wenn das Verpackungsmaterial 100 % nicht recyceltes Papier umfasst. Als weiteres Beispiel können unter einem Mikroskop, potenziell einem Rasterelektronenmikroskop, recycelte Fasern aufgrund ihrer Verarbeitung stärker fibrilliert erscheinen als ihre Gegenstücke aus reiner Faser.
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Verschlüsse/Klebstoffe
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Außerdem umfassen die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung eine Mehrzahl von Verschlüssen. Die Verschlüsse der Verpackungen der vorliegenden Offenbarung umfassen Nähte, die aneinander befestigt/miteinander verbunden wurden. Nähte sind Flächen der Verpackung, in denen wenigstens zwei Abschnitte des Verpackungsmaterials in der Lage sind, einander zu überlappen. Verschlüsse werden erstellt, wenn die wenigstens zwei Abschnitte des Verpackungsmaterials in der Naht miteinander zusammengefügt sind. Zum Beispiel kann das Bodenfeld Nähte umfassen, an denen sich die Enden des Verpackungsmaterials überlappen. Ein Klebstoff kann auf einer Innenoberfläche eines ersten Abschnitts des Bodenfeldes und auf einer Außenoberfläche eines zweiten Abschnitts des Bodenfeldes sowie auf einer Außenoberfläche eines Basisabschnitts des Bodenfeldes bereitgestellt sein, um ein oder mehrere Verschlüsse zu erzeugen. Alternativ, insbesondere wenn das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung eine Kunststoffsperrschicht umfasst, kann die Kunststoffschicht anstelle eines Klebstoffs benutzt werden. Beispielsweise kann eine Polyethylenkunststoffschicht mit sich selbst heißversiegelt sein.
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Das obere Feld kann Verschlüsse umfassen, bei denen Enden des Verpackungsmaterials ähnlich den Verschlüssen des Bodenfeldes zusammengefügt sind. Während die Verschlüsse an einem beliebigen Feld der Verpackung bereitgestellt werden können, wird empfohlen, dass das verbraucherseitige Feld keine Nähte oder Verschlüsse einschließt. Nähte und Verschlüsse können für Verbraucher sichtbar nicht ansprechend sein, insbesondere wenn sich die Nähte oder Verschlüsse durch einen Abschnitt des verbraucherseitigen Feldes erstrecken, das Produktinformationen umfasst.
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Es ist anzumerken, dass Nähte überlappende Flächen des Verpackungsmaterials umfassen können, wie zuvor beschrieben. Eine Innenoberfläche eines ersten Abschnitts des Verpackungsmaterials und/oder eine Außenoberfläche eines zweiten Abschnitts des Verpackungsmaterials können nämlich zusammengefügt werden, um einen Überlappungsverschluss zu erschaffen. Es können jedoch auch Stoßverschlüsse erstellt werden. Stoßverschlüsse können erzeugt werden, bei denen die Innenoberfläche eines ersten Abschnitts des Verpackungsmaterials und die Innenoberfläche eines zweiten Abschnitts des Verpackungsmaterials zusammengefügt werden. Stoßverschlüsse und Überlappungsverschlüsse werden im Folgenden näher erörtert.
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Die Verschlüsse sind wichtig, um die Wahrscheinlichkeit einer Kontamination der Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung durch die externe Umgebung zu reduzieren. Die Verwendung von Verschlüssen, wie hierin beschrieben, kann ein angemessenes Verschließen des Verpackungsmaterials bereitstellen, sodass Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung nicht der äu-ßeren Umgebung ausgesetzt werden oder wenigstens eine reduzierte Wahrscheinlichkeit eines Aussetzens der äußeren Umgebung aufweisen. Ein einfaches Falten oder Walzen des Verpackungsmaterials bildet keinen Verschluss und ist nicht ausreichend, sofern keine Verschlüsse wie hierin beschrieben geschaffen werden.
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Bezüglich der Arten von Verschlüssen kann die Mehrzahl von Verschlüssen der Verpackungen der vorliegenden Offenbarung einen Zugangsverschluss, einen Ringverschluss und einen unteren Verschluss umfassen. Der Zugangsverschluss kann als Verschluss bereitgestellt werden, den der Verbraucher öffnet, um auf den einen oder die mehreren Absorptionsartikel in der Verpackung zuzugreifen. Der Ringverschluss kann der anfängliche Verschluss sein, der im Verpackungsherstellungsprozess erstellt wird. Der untere Verschluss kann sich auf dem Bodenfeld befinden. Schlauchbeutelverpackungen können so konfiguriert sein, dass sie auch diese Verschlüsse umfassen. Oder die Schlauchbeutelverpackungen können ein Paar gegenüberliegender Endverschlüsse und einen Ringverschluss zwischen den Endverschlüssen umfassen. In dieser Konfiguration kann in ähnlicher Weise ein Zugangsverschluss bereitgestellt werden. Eine Mehrzahl von Verpackungskonfigurationen und ihre jeweiligen Verschlüsse werden in Bezug auf 6 bis 10B ausführlicher erörtert.
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Wenn gewünscht ist, dass das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung recyclebar ist, können der Typ sowie die Menge an Klebstoff, die für die Dichtungen benutzt wird, wichtig sein. Als Beispiel können Klebstoffe, die sich während der Wiederaufschlussstufe des Zerfallsschrittes des Recyclingprozesses in Wasser lösen können, für die Verpackung der vorliegenden Offenbarung besonders geeignet sein. Solche Klebstoffe schließen Klebstoffe auf Stärkebasis, Klebstoffe auf Polyvinylalkoholbasis und Klebstoffe auf Polyethylenoxidbasis ein. Ein geeignetes Beispiel für einen stärkebasierten Klebstoff ist von LD Davis mit Sitz in Monroe, North Carolina (USA), unter der Handelsbezeichnung AP0420CR erhältlich. Ein geeignetes Beispiel für einen polyvinlyalkoholbasierten Klebstoff ist von Sekisui Chemical Company mit Sitz in Osaka, Japan, unter der Handelsbezeichnung Selvol 205 erhältlich. Ein geeignetes Beispiel für einen Klebstoff auf Polyethylenoxidbasis ist von Dow Chemicals Co. mit Sitz in Midland, Michigan (USA), unter der Handelsbezeichnung WSR N-80 erhältlich.
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Wenn der Klebstoff nicht wasserlöslich ist, können in ähnlicher Weise wasserdispergierbare Klebstoffe verwendet werden. Geeignete Beispiele für wasserdispergierbare Klebstoffe sind Klebstoffe auf Basis von thermoplastischem Elastomer und polyvinylacetatbasierte Klebstoffe. Ein geeignetes Beispiel für einen Klebstoff auf Basis von thermoplastischem Elastomer ist von Actega in Blue Ash, Ohio (USA), unter der Handelsbezeichnung Yunico 491 erhältlich. Ein geeignetes Beispiel für einen Klebstoff auf Polyvinylacetatbasis ist von Bostik mit Sitz in Milwaukee, Wisconsin (USA), unter der Handelsbezeichnung Aquagrip 4419U01 erhältlich. Ein weiteres geeignetes Beispiel für einen Klebstoff auf Polyvinylacetatbasis ist von HB Fuller unter der Handelsbezeichnung PD-0330 erhältlich.
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Es können auch beliebige geeignete Haftkleber verwendet werden. Ein geeignetes Beispiel für Haftkleber schließt den von Formulated Polymer Products Ltd. mit Sitz in Bury, Lancashire, England, und unter der Handelsbezeichnung FP2154 vertriebenen ein. Als ein spezifisches Beispiel kann der Zugangsverschluss einen Haftkleber umfassen.
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Ohne an eine Theorie gebunden sein zu wollen, wird angenommen, dass Verpackungen der vorliegenden Offenbarung, die in Wasser lösliche Klebstoffe verwenden, einen höheren Gewichtsprozentanteil solcher Klebstoffe umfassen können als Klebstoffe, die nur wasserdispergierbar sind. Zum Beispiel können Verpackungen, die wasserlösliche Klebstoffe umfassen, einen ersten Gewichtsprozentanteil an Klebstoff umfassen, während Verpackungen, die wasserdispergierbare Klebstoffe umfassen, einen zweiten Gewichtsprozentanteil an Klebstoff umfassen können. Es wird angenommen, dass der erste Gewichtsprozentanteil zu Zwecken des Recyclings des Verpackungsmaterials größer sein kann als der zweite Gewichtsprozentanteil.
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Was den Gewichtsprozentanteil des zulässigen und noch recycelten Klebstoffs betrifft, ist kein einheitlicher Standard. Zum Beispiel werden Klebstoffe (zusammen mit Farbstoffen, Beschichtungen und Folien) als Verunreinigungen in dem Recyclingstrom angesehen. Der zulässige kumulative Gewichtsprozentanteil jedes davon ist daher variabel. Um jedoch einen der strengsten Recyclingstandards zu erfüllen (nachstehend offenbart), wird angenommen, dass der Gewichtsprozentanteil des Klebstoffs 5 Gewichtsprozent des Verpackungsmaterials der Verpackung nicht überschreiten sollte. Das heißt, es wird ferner angenommen, dass, wenn Klebstoffe benutzt werden, die löslich sind, ein höherer Gewichtsprozentanteil benutzt werden kann, wenn der sich auflösende Klebstoff den Recyclingprozess nicht negativ beeinflusst. Während 5 Gewichtsprozent für den strengsten Standard hilfreich sind, können andere Länder bis zu 50 Prozent nicht recycelbares Material oder bis zu 20 Prozent nicht recycelbares Material ermöglichen. In solchen Ländem kann zusätzlicher Klebstoff benutzt werden, falls gewünscht. Wiederum kann in einigen Formen der Bedarf an Klebstoff, um die hierin beschriebenen Verschlüsse zu schaffen, über die Verwendung einer Sperrfolie entfallen.
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Beschichtungen und Farbstoffe
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Jedes der Mehrzahl von Feldern umfasst eine Innenoberfläche und eine Außenoberfläche. Die Außenoberfläche und/oder Innenoberfläche eines oder mehrerer Felder kann/können Farbstoffe und/oder Beschichtungen umfassen, die Markenangaben auf der Verpackung, Verpackungsinformationen und/oder Hintergrundfarbe usw. erschaffen. Die Markenangaben und/oder Verpackungsinformationen können auf einer Außenoberfläche und/oder wenigstens einem Abschnitt der Innenoberfläche wenigstens eines Feldes bereitgestellt werden, z. B. auf dem verbraucherseitigen Feld. Markenangaben können Logos, Handelsbezeichnungen, Marken, Symbole und dergleichen einschließen, die den Absorptionsartikeln in der Verpackung zugeordnet sind. Markenangaben können verwendet werden, um einen Verbraucher über die Marke der Absorptionsartikel in der Verpackung zu informieren. Als Beispiel kann die Markenangabe für eine Verpackung von Damenhygieneeinlagen den Markennamen Always® umfassen.
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Verpackungsinformationen können die Größe der Absorptionsartikel, die Anzahl der Absorptionsartikel in der Verpackung, ein beispielhaftes Bild der in der Verpackung enthaltenen Absorptionsartikel, Logos über Recyclingfähigkeit und dergleichen oder jede Kombination davon einschließen, die den Absorptionsartikeln in der Verpackung zugeordnet sind. Darüber hinaus können Verpackungsinformationen Informationen bezüglich des Verpackungsmaterials selbst, z. B. Logos über Recyclingfähigkeit, Zertifizierungen von verschiedenen Organisationen, dergleichen oder jede Kombination davon einschließen. Zum Beispiel können Verpackungsinformationen für eine Verpackung von Damenhygieneeinlagen eine Größenangabe, z. B. „Größe 1“, umfassen. Andere Felder der Verpackung können in ähnlicher Weise Markenangaben, Verpackungsinformationen und/oder Hintergrundfarbe einschließen, zusammen mit denjenigen, die dem verbraucherseitigen Feld zugeordnet sind.
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Darüber hinaus können ein oder mehrere Felder der Verpackungen der vorliegenden Offenbarung Farbstoffe und/oder Beschichtungen umfassen, um die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung mit einer Hintergrundfarbe zu versehen. Zur weiteren Klärung der Hintergrundfarbe ist anzumerken, dass das Verpackungsmaterial eine Grundfarbe umfasst. Eine Grundfarbe des Verpackungsmaterials ist die Farbe des Verpackungsmaterials ohne Farbstoffe und/oder Beschichtungen. Zum Beispiel ist ein gebleichtes Verpackungsmaterial von weißer Farbe, ungebleicht von brauner Farbe, und Verpackungsmaterial, das recycelten Inhalt enthält, ist von grauer Farbe. Eine Hintergrundfarbe ist jede Farbe, die keine Grundfarbe ist, z. B. Blau, Rot, Grün, Gelb, Violett, Orange, Schwarz oder Kombinationen davon. Die Hintergrundfarbe kann jedoch auch Weiß, Braun oder Grau enthalten, wenn die Hintergrundfarbe über Farbstoffe und/oder Beschichtungen erreicht wird.
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Wie vorstehend angemerkt, kann die Verwendung von Farbstoffen und/oder Beschichtungen als Kontaminanten im Recyclingfähigkeitsstrom betrachtet werden. Somit sollte die Verwendung von Farbstoffen und/oder Beschichtungen sorgfältig überprüft werden.
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Um die Verwendung von Farbstoffen und/oder Beschichtungen zu reduzieren, kann zugunsten des Recyclingprozesses eine Grundfarbe des Verpackungsmaterials verwendet werden. Zum Beispiel werden Verpackungen in Betracht gezogen, bei denen das verbraucherseitige Feld Markenangaben, Verpackungsinformationen und/oder Hintergrundfarbe umfasst, während ein oder mehrere Felder eine Grundfarbe umfassen. In einem spezifischen Beispiel können das Bodenfeld und/oder das Rückseitenfeld die Grundfarbe des Verpackungsmaterials anstelle einer Hintergrundfarbe verwenden. Eines oder mehrere des Bodenfeldes, des oberen Feldes, des linken Feldes, des rechten Feldes, des Rückseitenfeldes oder der beliebigen Kombination davon können die Grundfarbe des Verpackungsmaterials anstelle einer Hintergrundfarbe verwenden. In solchen Beispielen kann die Hintergrundfarbe auf einem oder mehreren Feldern bereitgestellt werden, z. B. dem verbraucherseitigen Feld, während die Grundfarbe auf einem oder mehreren Feldern benutzt werden kann. In einem anderen Beispiel kann das verbraucherseitige Feld unabhängig oder in Verbindung mit anderen Feldern eine Grundfarbe umfassen. Um dieses Beispiel weiterzuführen, kann die Verpackung Absorptionsartikel umfassen, die Bestandteile auf natürlicher Basis umfassen, z. B. eine Baumwolloberschicht und/oder nicht chlorgebleichten Zellstoff in einem Absorptionskern. In solchen Beispielen kann das verbraucherseitige Feld als Grundfarbe Weiß umfassen. In diesem Beispiel kann das verbraucherseitige Feld in Verbindung mit der Grundfarbe ferner Markenangaben, Hintergrundfarbe (den Markenangaben zugeordnet) und/oder Verpackungsinformationen umfassen. In noch einem weiteren Beispiel können ein oder mehrere Felder Verpackungsinformationen umfassen, die teilweise eine Grundfarbe umfassen. Um dieses Beispiel weiterzuführen, kann die Grundfarbe eine erste Farbe sein, z. B. Weiß, und eine Hintergrundfarbe kann mit einem negativen Bild der Verpackungsinformationen auf ein Feld aufgebracht werden, sodass die Verpackungsinformationen oder ein Abschnitt davon nicht von der Hintergrundfarbe bedeckt sind, und die Verpackungsinformationen die erste Farbe umfassen.
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Ein weiteres Verfahren zum Verringern der Verwendung von Farbstoffen und/oder Beschichtungen in den Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung besteht darin, eine variable Bedeckung von Farbstoff und/oder Beschichtung auf eine Vielfalt von Feldern anzuwenden. Zum Beispiel kann ein erstes Feld eine prozentuale Farbstoff- und/oder Beschichtungsbedeckung umfassen, die sich von der eines zweiten Feldes unterscheidet. Um dieses Beispiel weiter zu verdeutlichen, kann das verbraucherseitige Feld eine prozentuale Farbstoff- und/oder Beschichtungsbedeckung aufweisen, die höher als die eines anderen Feldes der Verpackung, z. B. des Bodenfeldes, ist. Wie angemerkt, können sich Absorptionsartikel auf natürlicher Basis, z. B. Baumwolloberschichten oder andere Bestandteile, nicht chlorgebleichte Kerne, ohne zusätzlichen Farbstoff, und/oder ohne zusätzliche Duftstoffe, mehr auf die Grundfarben des Verpackungsmaterials stützen. Als ein Beispiel können solche Verpackungen ein verbraucherseitiges Feld umfassen, das eine Farbstoffbedeckung von 75 Prozent oder weniger, mehr bevorzugt 50 Prozent oder weniger, oder am meisten bevorzugt 40 Prozent oder weniger, umfasst. Ferner kann das verbraucherseitige Feld eine Farbstoffbedeckung zwischen etwa 10 Prozent und etwa 75 Prozent, mehr bevorzugt von etwa 15 Prozent bis etwa 50 Prozent oder am meisten bevorzugt von etwa 20 Prozent bis etwa 40 Prozent umfassen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen.
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In solchen Verpackungen können andere Felder mit einem höheren Prozentsatz an Farbstoffbedeckung, einem niedrigeren Prozentsatz oder einer Mischung davon konfiguriert sein. Zum Beispiel kann in solchen Konfigurationen ein Bodenfeld einen geringeren Prozentsatz an Farbstoffbedeckung umfassen. Ein Rückseitenfeld, ein linkes Feld und/oder ein rechtes Feld können einen höheren Prozentsatz an Farbstoffbedeckung umfassen oder mehr bevorzugt einen geringeren Prozentsatz an Farbstoffbedeckung umfassen. Diese gleichen Werte können auch für hierin beschriebene Schlauchbeutelkonfigurationen und/oder aufrechte Taschenkonfigurationen gelten.
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Produkte auf natürlicher Basis, wie beschrieben, sind nicht notwendigerweise auf die vorstehenden Farbstoffbedeckungen beschränkt; jedoch kann ein geringerer Prozentsatz an Farbstoff einen geringeren Gewichtsprozentanteil an Farbstoff bedeuten, was unter dem Aspekt der Recyclingfähigkeit vorteilhaft sein kann. In einem anderen Beispiel kann die Verpackung für Absorptionsartikel gemäß der vorliegenden Offenbarung ein verbraucherseitiges Feld mit einer Farbstoffbedeckung von 100 Prozent, bevorzugter 99 Prozent oder weniger oder am meisten bevorzugt 98 Prozent oder weniger umfassen. Zum Beispiel können Verpackungen gemäß der vorliegenden Offenbarung ein verbraucherseitiges Feld mit einem Prozentsatz an Farbstoffbedeckung zwischen 60 Prozent und etwa 100 Prozent, mehr bevorzugt von etwa 60 Prozent bis etwa 99 Prozent oder am meisten bevorzugt von etwa 60 Prozent bis etwa 98 Prozent umfassen. In solchen Konfigurationen können andere Felder den gleichen Prozentsatz an Farbstoffbedeckung umfassen oder können mehr bevorzugt einen niedrigeren Prozentsatz an Farbstoffbedeckung umfassen. Der Prozentsatz an Farbstoffbedeckung wird über das Verfahren zur Messung der prozentualen Farbstoffbedeckung bestimmt.
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Während beliebige geeignete Farbstoffe verwendet werden können, haben die Erfinder überraschenderweise festgestellt, dass wasserbasierte Farbstoffe in der Regel während des Recyclingprozesses leichter in Wasser löslich sind. So können wasserbasierte Farbstoffe den Recyclingprozess für die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung erleichtern. Jeder geeignete wasserbasierte Farbstoff kann verwendet werden. Wasserbasierte Farbstoffe sind im Stand der Technik gut bekannt.
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Es ist anzumerken, dass auch lösungsmittelbasierte Farbstoffe und/oder energiehärtbare Farbstoffe verwendet werden können. Die Verwendung dieser Arten von Farbstoffen kann jedoch die Fertigung des Verpackungsmaterials zusätzlich verkomplizieren. Zum Beispiel geben Farbstoffe auf Lösungsmittelbasis im Allgemeinen flüchtige organische Verbindungen ab, die aus der Luft entfernt werden müssen. Darüber hinaus können Farbstoffe auf Lösungsmittelbasis Komponenten umfassen, die sich während des Recyclingprozesses nicht leicht in Wasser lösen, was die Recyclingfähigkeit des Verpackungsmaterials negativ beeinflussen könnte.
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Es können auch energiehärtbare Farbstoffe verwendet werden; jedoch können die energiehärtbaren Farbstoffe, ganz ähnlich wie die Farbstoffe auf Lösungsmittelbasis, die Verarbeitung des Verpackungsmaterials zusätzlich verkomplizieren. Und ganz ähnlich wie die Farbstoffe auf Lösungsmittelbasis können die energiehärtbaren Farbstoffe Komponenten umfassen, die während des Recyclingprozesses nicht ohne Weiteres in Wasser löslich sind, was die Recyclingfähigkeit des Verpackungsmaterials negativ beeinflussen könnte.
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Es kann jede geeignete Beschichtung, die für Verpackungsmaterial verwendet wird, verwendet werden. Es können Beschichtungen verwendet werden, um die Hintergrundfarbe, Markenangaben und/oder Verpackungsinformationen zu schützen. Zusätzlich können Beschichtungen benutzt werden, um Vorteile in Bezug auf antistatisches Verhalten, Reibungskoeffizienten und/oder Aussehen, z. B. glänzend, matt, seidenmatt, hochglänzend usw.) bereitzustellen. Ganz ähnlich wie bei Farbstoffen auf Wasserbasis haben die Erfinder überraschenderweise festgestellt, dass die Verwendung von Beschichtungen auf Wasserbasis den Recyclingprozess des Verpackungsmaterials erleichtern kann. Geeignete Beschichtungen umfassen Lackierungen, die im Stand der Technik gut bekannt sind. Eine beliebige geeignete Beschichtung kann verwendet werden.
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Wie vorstehend angemerkt, können die Hersteller von Absorptionsartikeln das bereits zu offenen Beuteln vorgeformte Verpackungsmaterial kaufen oder Rollen von Verpackungsmaterial kaufen. Unabhängig davon, ob sich das Verpackungsmaterial auf Rollen befindet oder bis zu einem gewissen Grad vorgeformt ist, beginnen die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung mit Papiergrundstoff. Unter Bezugnahme auf 1 und 2A kann eine Papiergrundwerkstoffschicht 99 aus einer Bahn aus Verpackungsmaterial geschnitten werden. Die Papiergrundwerkstoffschicht 99 umfasst Längsseitenränder 100 und 110, die sich allgemein in einer Maschinenrichtung (MD) erstrecken. Die Papiergrundwerkstoffschicht 99 umfasst ferner eine Innenoberfläche 130 und eine gegenüberliegende Außenoberfläche 135. Faltlinien 127A bis 127E sind als gestrichelte Linien gezeigt.
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Sobald sie entlang der Faltlinien 127A bis 127E gefaltet sind (die gefaltete Konfiguration der Verpackungen der vorliegenden Offenbarung ist in 3 ohne oberes Feld 11 gezeigt), können diese Falten Ecken erschaffen, die eine Mehrzahl von Feldern der Verpackung trennen. Zum Beispiel kann, wie gezeigt, eine erste Faltlinie 127A ein Bodenfeld 10 von dem linken Feld 12, einem verbraucherseitigen Feld 14, einem rechten Feld 13 und einem Rückseitenfeld 15 trennen. Eine Kreuzknicklinie 120 kann das linke Feld 12, das verbraucherseitige Feld 14, das rechte Feld 13 und das Rückseitenfeld 15 von dem oberen Feld 11 trennen.
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Wie zuvor erörtert, kann sich die Kreuzknicklinie 120 von einem Seitenrand 100 zu dem gegenüberliegenden Seitenrand 110 erstrecken. Alternativ kann die Kreuzknicklinie eine Sektion umfassen, die zwischen dem linken Feld 12 und dem oberen Feld 11, zwischen dem verbraucherseitigen Feld 14 und dem oberen Feld 11, zwischen dem rechten Feld 13 und dem oberen Feld 11 und/oder zwischen dem Rückseitenfeld 15 und dem oberen Feld 11 angeordnet ist. Jede dieser Sektionen umfasst einen ersten Teil und einen zweiten Teil. Ein Beispiel für eine solche Konstruktion ist in 3 gezeigt. Wie gezeigt, umfasst die Kreuzknicklinie 120 eine erste Sektion, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld 14 und dem oberen Feld 11 angeordnet ist. Die erste Sektion umfasst einen ersten Teil 122 und einen zweiten Teil 124. Wie gezeigt, kann sich der erste Teil 122 von einem Rand, der durch die Faltlinie 127C gebildet wird, zu einer vertikalen Mittellinie 14C des verbraucherseitigen Feldes 14 erstrecken. In ähnlicher Weise kann sich die zweite Sektion 124 von einem gegenüberliegenden Rand, die durch die Faltlinie 127D gebildet wird, zu der vertikalen Mittellinie 14C des verbraucherseitigen Feldes 14 erstrecken . Der erste Teil 122 und der zweite Teil 124 können wie hierin zuvor beschrieben konfiguriert sein.
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Der Rest des linken Feldes 12, des rechten Feldes 13 und/oder des Rückseitenfeldes 15 kann Sektionen der Kreuzknicklinie 120 umfassen. Und ähnlich der ersten Sektion, die in Bezug auf das verbraucherseitige Feld 14 beschrieben ist, können diese anderen Sektionen auch jeweils einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfassen. Unter erneuter Bezugnahme auf 1 kann sich jeder der ersten Teile von ihrer äußersten linken Faltlinie, z. B. 127B, zu einer vertikalen Mittellinie des entsprechenden Feldes, d. h. des linken Feldes 12, erstrecken. Und jeder der zweiten Teile kann sich von seiner äußersten rechten Faltlinie, z. B. 127C, zu der vertikalen Mittellinie des entsprechenden Feldes, d. h. des linken Feldes 12, erstrecken. Die Längen der Faltlinien zwischen dem oberen Feld und jedem der Felder, die als davon durch die Kreuzknicklinie 120 getrennt aufgelistet sind, sowie die Längen der ersten Teile und zweiten Teile der jeweiligen Sektionen des Kreuzknicklinie 120 wurden hierin zuvor erörtert.
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Insbesondere unter Bezugnahme auf 2A kann die Kreuzknicklinie 120 einen Kanal umfassen, der eine Unterseite 120A aufweist, die zwischen der Innenoberfläche 130 und der Außenoberfläche 135 angeordnet ist. Wie gezeigt, kann sich der Kanal von der Innenoberfläche 130 zu der Außenoberfläche 135 erstrecken. In solchen Konstruktionen können sich die Seiten 120A und 120B der Kreuzknicklinie 120 von der Innenoberfläche 130 zu der Außenfläche 135 erstrecken. Eine Unterseite 120C der Kreuzknicklinie 120 kann zwischen der Innenoberfläche 130 und der Außenoberfläche 135 angeordnet sein. Wie gezeigt, ist die Kreuzknicklinie 120 von der Innenoberfläche 130 zu der Außenoberfläche 135 ausgerichtet.
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Es ist erwähnenswert, dass die Kreuzknicklinie 120 so ausgerichtet sein kann, dass sie von der Außenoberfläche 135 zu der Innenoberfläche 130 ausgerichtet ist. In solchen Konstruktionen würde die Kreuzknicklinie 120 Seiten umfassen, die sich von der Außenoberfläche 135 zu der Innenoberfläche 130 erstrecken. Die Erfinder haben jedoch festgestellt, dass solche Konstruktionen, bei denen die Kreuzknicklinie 120 von der Außenoberfläche 135 zu der Innenoberfläche 130 ausgerichtet ist, sowie auch die erstere Konfiguration nicht funktioniert. Es sei an den Kontrast in den in den Tabellen 3 und 4 dargestellten Daten erinnert. Tabelle 2 zeigt, dass das Falten in Richtung der Knicklinie die Kräfte der Faltung/Rückformung verringert, im Gegensatz zu dem Falten in einer entgegengesetzten Richtung zur Knicklinie.
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Es ist erwähnenswert, dass der in 2A gezeigte Kanal eine Verschiebung von Verpackungsmaterial umfassen kann. Unter Bezugnahme auf 2B kann die Unterseite 120C außerhalb der Außenoberfläche 135 angeordnet sein. Zum Beispiel kann die Kreuzknicklinie 120 oder die Unterseite 120C davon eine Diskontinuität in der Außenoberfläche 135 bilden.
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Nun Bezug nehmend auf 2A bis 2B kann, wie zuvor erwähnt, eine obere Faltlinie 127F mit der Kreuzknicklinie 120 kollinear sein. Der Ausdruck „kollinear“ bedeutet, dass eine Faltlinie, z. B. die obere Faltlinie, allgemein zwischen den Seiten der zugeordneten Knicklinie angeordnet ist, z. B. der Kreuzknicklinie 120. Wie gezeigt, kann die obere Faltlinie 127F zwischen den Seiten 120A und 120B der Kreuzknicklinie 120 angeordnet sein. Die Seiten 120A und 120B können so konfiguriert sein, dass die Kreuzknicklinie 120 eine „U“-Form oder eine „V“-Form umfasst. Es ist erwähnenswert, dass eine „V“-Form-Knicklinie gegenüber einer „U“-Form-Knicklinie für Materialien niedriger Dicke, z. B. das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung, bevorzugt werden kann. Im Gegensatz dazu kann eine „U“-Form-Knicklinie für dickere Materialien wie Karton vorteilhaft sein. Es wird angenommen, dass die „V“-Form eine viel definiertere Faltachse bereitstellen kann als sein „U“-Form-Gegenstück.
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Nun Bezug nehmend auf 4 ist ein schematischer Querschnitt einer Verpackung der vorliegenden Offenbarung gezeigt. Ein Absorptionsartikel 90 kann einen oberen Rand 150 und einen unteren Rand 160 umfassen. Der untere Rand 160 ist angrenzend an (wie gezeigt gegen) das Bodenfeld 10 angeordnet. Und der obere Rand 150 des Absorptionsartikels 90 ist angrenzend an die Kreuzknicklinie 120 gezeigt. Eine erste Ebene 170, welche die Kreuzknicklinie 120 umfasst, und eine zweite Ebene 180, welche den oberen Rand 150 umfasst, kann um einen Abstand 190 voneinander beabstandet sein. Der Abstand 190 kann wie hierin zuvor erörtert sein. Es ist erwähnenswert, dass die erste Ebene 170 im Wesentlichen die gesamte Kreuzknicklinie 120 umfasst und diese nicht lediglich schneidet. In ähnlicher Weise umfasst die zweite Ebene 180 im Wesentlichen den gesamten oberen Rand 150 und schneidet ihn nicht lediglich. Zusätzlich sollte, wenn der eine oder die mehreren Absorptionsartikel 90 Damenhygieneprodukte umfassen, die eingewickelt sind, die Schutzhülle als Teil des Absorptionsartikels 90 eingeschlossen sein.
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Nun Bezug nehmend auf 5A bis 5C in 5A ist die Außenoberfläche 135 des Verpackungsmaterials 99 gezeigt. Zusätzlich kann das Verpackungsmaterial (die Materialbahn) 99 ferner Seitenfaltenknicklinien 125 umfassen, die einer linken Fläche 251 des oberen Feldes 11 und einer rechten Fläche 261 des oberen Feldes 11 entsprechen. Wie zuvor erwähnt, können die Seitenfaltenknicklinien 125 sicherstellen, dass innere Seitenfalten, die hierin nachstehend erörtert werden, definierter und präziser sind.
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Zusätzlich kann das Verpackungsmaterial 99 ferner eine offene Kreuzknicklinie 123 umfassen. Die offene Knicklinie 123 kann sich von einem Seitenrand in Längsrichtung 100 zu dem anderen Seitenrand in Längsrichtung 110 erstrecken. Oder die offene Knicklinie 123 kann wie zuvor in Bezug auf die Kreuzknicklinie 120 beschrieben konfiguriert sein. Zum Beispiel kann die offene Knicklinie 123 nur an einer Vorderfläche 231 des oberen Feldes 11 vorhanden sein. Die Vorderfläche 231 kann mit dem verbraucherseitigen Feld 14 überlagert positioniert sein. Die offene Knicklinie 123 kann nur an einer Rückseitenfläche 241 des oberen Feldes 11 vorhanden sein. Die Rückseitenfläche 241 kann mit dem Rückseitenfeld 15 überlagert positioniert sein. Die Erfinder haben jedoch festgestellt, dass, wenn eine Kombination der Vorderfläche 231, der linken Fläche 251 und der rechten Fläche 261 die offene Knicklinie 123 einschließen, dass ein offenes Ende 265 leichter zu der Rückseitenfläche 241 klappen kann und eine geringere Rückstellkraft als ohne die offene Knicklinie 123 bereitstellen kann. Eine geringere Rückstellkraft in dem offenen Ende 265 kann die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass das offene Ende 265 eine Verpackung wegkickt, die oben auf dem offenen Ende 265 gestapelt ist.
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Alternativ dazu, wenn das Falten des offenen Endes 265 zu der Vorderfläche 231 erwünscht ist, kann die offene Knicklinie 123 auf der Rückseitenfläche 241, der linken Fläche 251 und auf der rechten Fläche 261 bereitgestellt werden. Und für die größte Menge an Flexibilität, wie das offene Ende 265 gefaltet ist, kann die offene Knicklinie 265 an der Vorderfläche 231, der Rückseitenfläche 251, der linken Fläche 251 und der rechten Fläche 261 bereitgestellt werden.
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Zusätzlich, wenn sowohl die Vorderfläche 231 als auch die Rückseitenfläche 251 die offene Knicklinie 123 umfassen, kann die Knicklinie für jede dieser Flächen unterschiedlich ausgerichtet sein. Zum Beispiel kann die offene Knicklinie 123 eine erste Sektion auf der Vorderfläche 231 umfassen, die von der Innenoberfläche zu der Außenoberfläche ausgerichtet ist. Die Unterseite der Knicklinie kann nämlich von der Innenoberfläche vertieft sein, ähnlich wie die in 2A oder 2B gezeigte. Im Gegensatz dazu kann die Rückseitenfläche 241 eine dritte Sektion der offenen Knicklinie 123 umfassen, die von der Außenoberfläche 135 zu der Innenoberfläche 130 ausgerichtet ist. Oder jede dieser Sektionen kann in der gleichen Richtung ausgerichtet sein, z. B. Innenoberfläche zu der Außenoberfläche oder Außenoberfläche zu der Innenoberfläche.
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In Bezug auf die Seitenfalten sind diese von der linken Fläche 251 und der rechten Fläche 261 umfasst. Außenseitenfalten können durch Faltlinien 127B und 127C für die linke Fläche 251 und Faltlinien 127D und 127E für die rechte Fläche 261 erzeugt werden. Innenseitenfalten sind mit den Seitenfaltenknicklinien 125 kollinear. Die inneren Seitenfalten werden während des Faltens des Verpackungsmaterials geschaffen, wobei Abschnitte des Materials in das offene Ende 265 eingeschlagen werden. Die Seitenfaltenknicklinien 125 können, wie gezeigt, jeweils zwei Schenkel umfassen, wobei sich der eine zu dem verbraucherseitigen Feld 14 erstreckt und sich der andere zu dem Rückseitenfeld 15 erstreckt.
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Insbesondere unter Bezugnahme auf 5B können die Seitenfaltenknicklinien 125 als geprägte Bereiche des Verpackungsmaterials 99 bereitgestellt werden. Wie gezeigt, können die Seitenfaltenknicklinien 125 von der Außenoberfläche 135 zu der Innenoberfläche 130 ausgerichtet sein. Und, obwohl nicht gezeigt, kann die offene Knicklinie 123 in ähnlicher Weise einen geprägten Bereich umfassen, der von der Außenoberfläche 135 zu der Innenoberfläche 130 ausgerichtet ist. Die Seitenfaltenknicklinien 125 und/oder die offene Knicklinie 123 können von der Innenoberfläche 130 zu der Außenoberfläche 135 ausgerichtet sein; der Erfinder haben jedoch festgestellt, dass solche Konfigurationen nicht so wirksam sind, wie die erstere Konfiguration. Zusätzlich können, wie in Bezug auf die Kreuzknicklinie 2A und 2B erörtert, die Seitenfaltenknicklinien 125 und/oder die offene Knicklinie eine Verschiebung des Verpackungsmaterials 99 umfassen, die eine Unterseite der Knicklinie bereitstellt, die sich außerhalb der Innenoberfläche 130 oder außerhalb der Außenoberfläche 135 befindet, abhängig von der Ausrichtung dieser Knicklinien.
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Es wurden zuvor eine Vielfalt von Verpackungskonfigurationen beschrieben, die von einem Absorptionsartikelhersteller benutzt werden könnten. Diese Konfigurationen werden nun hierin nachstehend ausführlicher beschrieben.
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Ein Beispiel für eine Blockkonfiguration ist in 6 gezeigt. Wie gezeigt, kann das Bodenfeld 10 eine Blockkonfiguration umfassen, die Verschlüsse 320 und 330 umfasst. Das Bodenfeld 10 kann einen Basisabschnitt 340 umfassen. Eine erste Klappe von Verpackungsmaterial 350 kann auf den Basisabschnitt 340 gefaltet werden. Die erste Klappe von Verpackungsmaterial 350 kann mit dem Basisabschnitt 340 verbunden sein, wodurch der erste Verschluss 320 gebildet wird. Eine zweite Klappe von Verpackungsmaterial 360 kann gefaltet und mit dem Basisabschnitt 340 und oben an der ersten Klappe von Verpackungsmaterial 350 verbunden werden. Und die zweite Klappe von Verpackungsmaterial 360 kann mit dem Basisabschnitt 340 und mit der ersten Klappe von Verpackungsmaterial 350 verbunden werden, wodurch der zweite Verschluss 330 gebildet wird. Es sei daran erinnert, dass Klebstoff verwendet werden kann, um diese Klappen von Verpackungsmaterial 350 miteinander zu verbinden. Alternativ oder in Verbindung damit kann der Sperrfilm für diese Formen benutzt werden, bei denen eine Sperrfolie eingeschlossen ist, um die Verschlüsse zu erschaffen.
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Zusätzliche Felder, z. B. das rechte Feld 13 und das verbraucherseitige Feld 14, sind in 6 gezeigt. Wie gezeigt, kann das rechte Feld 13 eine Seitenknicklinie 13a umfassen, die das rechte Feld 13 und die Seitenfalten 13b etwa halbiert. Obwohl nicht gezeigt, kann das linke Feld 12 in ähnlicher Weise eine Seitenknicklinie umfassen, die das linke Feld 12 und die Seitenfalten etwa halbiert.
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Unter Bezugnahme auf 1 und 6, wenn Beutel, welche die Blockbodenkonfiguration umfassen, benutzt werden, können Knicklinien bereitgestellt werden, die den Faltlinien 127B, 127C, 127D und 127E entsprechen. Zusätzlich können Blockkonfigurationsverpackungen Seitenknicklinien umfassen, die das linke Feld 12 und das rechte Feld 13 etwa halbieren. In einigen Fällen können bei diesen Konfigurationen auch Knicklinien bereitgestellt werden, die der Faltlinie 127A entsprechen. In Bezug auf Blockonfigurationen, bei denen Verpackungen vorgeformt sind, d. h. offene Beutel, kann der für Absorptionsartikelhersteller die Bereitstellung der Kreuzknicklinie 120, der offenen Knicklinie 123 und/oder der Seitenfaltenknicklinien 125 bereitstellen oder anfordern, wie hierin beschrieben.
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Kreuzkonfigurationen sind ebenfalls akzeptabel, um Abschnitte des Verpackungsmaterials der vorliegenden Offenbarung zu verschließen. Ein Beispiel für eine Kreuzbodenkonfiguration ist in 7 gezeigt. Wie gezeigt, besteht einer der Hauptunterschiede zwischen der Kreuzkonfiguration und der Blockkonfiguration darin, dass bei der Kreuzkonfiguration Seitenfalten 432b und 433b und die Seitenknicklinien 12a und 13a nach außen ausgerichtet sind.
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Aufgrund der Ausrichtung der Seitenfalten 432b und 433b in der Kreuzkonfiguration kann das Füllen der Verpackung mit einem oder mehreren Absorptionsartikeln weniger Energie zum Expandieren der Verpackung für das Füllen erforderlich machen. Als ein Beispiel würden nach innen ausgerichtete Knicklinien, z. B. Blockkonfiguration, eine Verschiebung der Knicklinien nach außen erfordern, bevor die Verpackung gefüllt wird. Zusätzlich weist die Ausrüstung, die zum Führen des Produkts in die Verpackung benutzt wird, aufgrund ihrer Orientierung nach außen eine verringerte Wahrscheinlichkeit der Interferenz mit den Seitenfalten der Kreuzkonfiguration auf. Dies kann die Wahrscheinlichkeit von Verpackungspannen oder Unterbrechungen des Herstellungsprozesses aufgrund von Qualitätsproblemen reduzieren.
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Weiterhin Bezug nehmend auf 7 umfasst, ähnlich wie die Blockkonfiguration, das Bodenfeld 10 der Kreuzkonfiguration Verschlüsse 420 und 430. Das Bodenfeld 10 kann einen Basisabschnitt 440 umfassen. Eine erste Klappe von Verpackungsmaterials 450 kann gefaltet und mit dem Basisabschnitt 440 verbunden werden. Der erste Verschluss 420 kann dazu bereitgestellt sein, die erste Klappe von Verpackungsmaterials 450 an dem Basisabschnitt 440 anzubringen. Eine zweite Klappe von Verpackungsmaterial 460 kann auf den Basisabschnitt 440 und auf die erste Kappe von Verpackungsmaterial 450 gefaltet werden. Der zweite Verschluss 430 kann dazu bereitgestellt sein, die zweite Klappe von Verpackungsmaterial 460 mit dem Basisabschnitt 440 und mit der ersten Klappe von Verpackungsmaterial 450 zu verbinden. Eine ähnliche Ausführung kann hinsichtlich des oberen Feldes (das nach dem Platzieren von Absorptionsartikeln darin gebildet wird) benutzt werden. Das Verbinden an diesen Materialklappen kann durch Klebstoff, Barrierematerial oder eine Kombination davon erreicht werden.
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Nun Bezug nehmend auf 1 und 7, in Bezug auf die Kreuzkonfiguration, kann ein Absorptionsartikelhersteller die Bereitstellung der Kreuzknicklinie 120, der offenen Knicklinie 123 und der Seitenfaltenknicklinien 125 bereitstellen oder anfordern. Zusätzlich zu dem Vorstehenden kann der Absorptionsartikelhersteller jedoch zusätzlich die Bereitstellung von Knicklinien bereitstellen oder anfordern, die den Faltlinien 127B, 127C, 127D und/oder 127E entsprechen. Die Bereitstellung dieser Knicklinien kann Ränder zwischen benachbarten Feldern bereitstellen und ein Premium-Aussehen der Verpackung bereitstellen. Zusätzlich können die Kreuzknicklinie 120, die offene Knicklinie 123 und/oder die Seitenfaltenknicklinien 125, wie hierin beschrieben, benutzt werden.
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Noch eine andere Beutelkonfiguration, die zur Verwendung als Verpackung gemäß der vorliegenden Offenbarung geeignet ist, ist eine Quetschkonfiguration. Ein Beispiel für eine Quetschkonfiguration ist in 8 gezeigt. Wie gezeigt, besteht einer der Hauptunterschiede zwischen der Blockboden- und der Quetschbodenkonfiguration in den Knicklinien auf den Seitenfeldern. Anstelle von Knicklinien auf den Seiten 12 und 13 umfasst eine Quetschkonfiguration Seitenfalten 522b und 523b auf dem unteren Feld 10. Zusätzlich umfasst in der Quetschbodenkonfiguration das Bodenfeld 10 eine Faltlinie 10a, die in der Blockkonfiguration fehlen kann.
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Nun Bezug nehmend auf 1 und 8, ähnlich der Kreuzkonfiguration, wobei Hersteller einen Quetschkonfigurationsbeutel benutzen, kann eine zusätzliche Knicklinie von dem Hersteller bereitgestellt oder angefordert werden. Zum Beispiel können die Kreuzknicklinie, die offene Knicklinie, die Seitenfaltenknicklinien und Knicklinien, die den Faltlinien 127B, 127C, 127D und 127E entsprechen, bereitgestellt werden.
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Wie zuvor erwähnt, können Schlauchbeutelverpackungskonfigurationen auch wie gemäß der vorliegenden Offenbarung verpackt verwendet werden. Einige Beispiele für Schlauchbeutelverpackungen sind in 9A und 9B gezeigt. 9A zeigt eine exemplarische Schlauchbeutelverpackung, die eine allgemein quaderförmige Form umfasst. Eine Verpackung 601, wie gezeigt, umfasst jeweils ein erstes Feld 610, einander entgegengesetzte zweite und dritte Felder 612 bzw. 613; einander entgegengesetzte vierte und fünfte Felder 614 bzw. 615 und ein sechstes Feld 611, das dem ersten Feld 610 gegenüberliegt. Wie gezeigt, kann das zweite Feld 612 einen Endverschluss 612a umfassen, und das dritte Feld 613 kann einen Endverschluss 613a umfassen. Ein Ringverschluss 616 kann teilweise auf dem zweiten Feld 612, dem dritten Feld 613 und dem sechsten Feld 611 angeordnet sein. In derartigen Konfigurationen kann entweder das erste Feld 610 oder das fünfte Feld 615 das verbraucherseitige Feld umfassen.
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9B zeigt eine weitere exemplarische Verpackung 621 gemäß den Verpackungen der vorliegenden Offenbarung. Ganz ähnlich wie die Verpackung 601 von 9A ist die Verpackung 621 eine Schlauchbeutelkonfiguration. Wie gezeigt, umfasst die Verpackung 621 eine erste Oberfläche 620 und eine gegenüberliegende zweite Oberfläche 631. Abgerundete Ränder können als Übergang zwischen der ersten Oberfläche 620 und der zweiten Oberfläche 631 bereitgestellt sein. Oder es können eine oder mehrere Faltlinien zwischen der ersten Oberfläche 620 und der zweiten Oberfläche 631 bereitgestellt sein. Die Verpackung 621 kann ferner die Endverschlüsse 622 und 623 und einen Ringverschluss 626 umfassen, der auf der zweiten Oberfläche 631 angeordnet sein kann. In solchen Verpackungen kann die erste Oberfläche 620 das verbraucherseitige Feld umfassen.
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Bezüglich sowohl 9A als auch 9B, während die gezeigten Verpackungen, d. h. 601 und 621, Stoßverschlüsse für den Endverschluss umfassen, können auch Überlappungsverschlüsse benutzt werden. Zum Beispiel können einer oder mehrere der Endverschlüsse 612a, 613a, 622 und 623 einen Überlappungsverschluss umfassen. In ähnlicher Weise kann der Ringverschluss, d. h. 616 und 626, entweder einen Stoßverschluss oder einen Überlappungsverschluss umfassen.
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Wie zuvor erwähnt, umfasst die Schlauchbeutelverpackung keine vorgeformten Verpackungen. So erzeugen Hersteller unter Benutzung solcher Konfigurationen üblicherweise solche Verpackungen aus einer Materialbahn. Unter Benutzung solcher Konfigurationen können Absorptionsartikelhersteller Knicklinien bereitstellen, wie die Kreuzknicklinie, die offene Knicklinie, die Seitenfaltenknicklinien und Knicklinien, die den Faltlinien 127B, 127C, 127D und 127E entsprechen (gezeigt in 1).
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In noch einem anderen Beispiel kann eine Tasche in aufrechter Ausführung verwendet werden. Die aufrechte Taschenausführung des Beutels kann Nähte/Verschlüsse umfassen, die offener sind als ihre Blockboden-, Quetschboden- und/oder Kreuzboden-Gegenstücke. Bezug nehmend auf 10A und 10B ist eine Verpackung in aufrechter Taschenausführung 1400 gezeigt. Die Verpackung 1400 kann im Allgemeinen in einer quaderförmigen Form konfiguriert sein. Die Verpackung 1400 kann ein erstes Feld 1411, einander gegenüberliegende zweite und dritte Felder 1412 und 1413, einander gegenüberliegende vierte und fünfte Felder 1414 und 1415 und ein sechstes Feld 1410, das dem ersten Feld 1411 gegenüberliegt, umfassen. Wie gezeigt, kann sich zwischen dem vierten Feld 1414 und dem sechsten Feld 1410 ein erster Verschluss 1420 nach außen erstrecken. Der erste Verschluss 1420 bildet eine Art Fuß für die Verpackung 1400. Ein zweiter Verschluss kann sich auf ähnliche Weise wie der erste Verschluss 1420 zwischen dem fünften Feld 1415 und dem sechsten Feld 1410 nach außen erstrecken. Es ist anzumerken, dass in einigen Formen das erste Feld 1411 flach liegen kann, ganz ähnlich wie das sechste Feld 1410.
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Der erste Verschluss 1420 kann sich so erstrecken, dass ein Abschnitt des ersten Verschlusses 1420 an dem zweiten Feld 1412 angeordnet ist und ein anderer Abschnitt des ersten Verschlusses 1420 an dem dritten Feld 1413 angeordnet ist. In ähnlicher Weise kann ein Abschnitt des zweiten Verschlusses an dem zweiten Feld 1412 angeordnet sein und ein anderer Abschnitt kann an dem dritten Feld 1413 angeordnet sein. Der erste Verschluss 1420 und der zweite Verschluss können bereitgestellt sein, wobei das sechste Feld 1410 aus einem einzelnen Materialstück gebildet ist, das anschließend mit dem vierten Feld 1414 und dem fünften Feld 1415 zusammengefügt wird. Natürlich werden auch Formen in Betracht gezogen, bei denen das sechste Feld 1410 mit dem vierten Feld 1414 und dem fünften Feld 1415 einstückig ist.
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Ein dritter Verschluss 1430 und ein vierter Verschluss 1440 können sich von dem zweiten Feld 1412 bzw. dem dritten Feld 1413 nach außen erstrecken. Es ist anzumerken, dass der erste Verschluss 1420, der zweite Verschluss, der dritte Verschluss 1430 und der vierte Verschluss 1440 zusammen den vorstehend erörterten Ringverschluss umfassen können. Somit kann einer, alle oder eine beliebige Kombination dieser Verschlüsse die Zugfestigkeit für den Ringverschluss aufweisen, wie hierin beschrieben.
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Wie gezeigt, kann die Verpackung 1400 ferner eine fünfte Naht 1450 und eine sechste Naht 1460 umfassen, die auf dem sechsten Feld 1411 angeordnet sind. Die fünfte Naht 1450 und die sechste Naht 1460 können sich in eine Verschlussrippe 1480 erstrecken. Es ist anzumerken, dass die Verpackung 1400 und die damit verbundenen Nähte wie hierin beschrieben in Bezug auf Klebstoffe, Folien und/oder Kombinationen von Folien und Klebstoffen zusammengesetzt werden können. Die Konstruktion der Verpackung 1400 ist jedoch für die Erstellung von Nähten durch Folienbeschichtung auf einer Innenoberfläche des Verpackungsmaterials besonders gut geeignet. In solchen Konfigurationen kann die Folie eine Barriere bilden, die die Wahrscheinlichkeit oder wenigstens die Menge an Wasserdampf durch das Verpackungsmaterial hindurch zu den darin befindlichen Absorptionsartikeln reduziert.
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Für die aufrechte Taschenkonfiguration können die Bereitstellung von Knicklinien, z. B. Kreuzknicklinien, offene Knicklinien, die Seitenfaltenknicklinien und Knicklinien, die den Faltlinien 127B, 127C, 127D und 127E entsprechen (gezeigt in 1), benutzt werden.
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Ungeachtet der Verpackungskonfiguration kann die Verpackung eine Mehrzahl von komprimierten Artikeln umfassen, z. B. komprimierte Einweg-Absorptionsartikel. Zum Beispiel kann die Verpackung 700 der vorliegenden Offenbarung zur Aufnahme von Damenhygieneeinlagen verwendet werden. Wie in 11 gezeigt, definiert die Verpackung 700 einen Innenraum 1002, in dem sich eine Mehrzahl von Absorptionsartikeln 1004 befindet. Die Mehrzahl von Absorptionsartikeln 1004 kann in einem oder mehreren Stapeln 1006 angeordnet sein. Die Absorptionsartikel können unter Kompression verpackt werden, um die Größe der Verpackungen zu verringern, während dennoch eine adäquate Menge von Absorptionsartikeln pro Verpackung bereitgestellt wird. Durch Verpacken der Absorptionsartikel unter Kompression können Pflegekräfte die Verpackungen einfach handhaben und lagern, während den Herstellern aufgrund der Größe der Verpackungen auch Einsparungen beim Vertrieb ermöglicht werden. Die Erfinder haben überraschenderweise festgestellt, dass trotz des Fehlens der Dehnungseigenschaften von herkömmlichem Kunststoffverpackungsmaterial die Verpackungsmaterialien der vorliegenden Offenbarung den vorstehend genannten rauen Bedingungen hinsichtlich Verarbeitung und Vertrieb selbst mit Absorptionsartikeln, die in der Verpackung komprimiert werden, standhält. Dies ist besonders unerwartet, da die Materialien der vorliegenden Erfindung die Dehnungseigenschaften derzeit verwendeter herkömmlicher Kunststofffolien nicht aufweisen.
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Entsprechend können Verpackungen der Absorptionsartikel der vorliegenden Offenbarung eine Beutelstapelhöhe von weniger als etwa 150 mm, weniger als etwa 110 mm, weniger als etwa 105 mm, weniger als etwa 100 mm, weniger als etwa 95 mm, weniger als etwa 90 mm, weniger als etwa 85 mm, weniger als etwa 80 mm, weniger als etwa 78 mm, weniger als etwa 76 mm, weniger als etwa 74 mm, weniger als etwa 72 mm oder weniger als etwa 70 mm aufweisen, wobei insbesondere alle 0,1 mm-Inkremente innerhalb der spezifizierten Bereiche und aller darin oder dadurch gebildeten Bereiche angegeben werden, gemäß der hierin beschriebenen Beutelstapelhöhenprüfung. Alternativ können die Verpackungen der Absorptionsartikel der vorliegenden Offenbarung eine Beutelstapelhöhe von etwa 70 mm bis etwa 150 mm, von etwa 70 mm bis etwa 110 mm, von etwa 70 mm bis etwa 105 mm, von etwa 70 mm bis etwa 100 mm, von etwa 70 mm bis etwa 95 mm, von etwa 70 mm bis etwa 90 mm, von etwa 70 mm bis etwa 85 mm, von etwa 72 mm bis etwa 80 mm oder von etwa 74 mm bis etwa 78 mm aufweisen, womit spezifisch alle 0,1-mm-Inkremente innerhalb der spezifizierten Bereiche und aller darin oder dadurch gebildeten Bereiche, nach der hierin beschriebenen Beutelstapelhöhenprüfung, genannt sein sollen.
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Es ist anzumerken, dass die Absorptionsartikel in den Verpackungen der vorliegenden Offenbarung in unzähligen Konfiguration angeordnet werden können. Zum Beispiel können Absorptionsartikel der vorliegenden Offenbarung in der Verpackung so angeordnet sein, dass sie in vertikaler Ausrichtung ausgerichtet sind, oder die Absorptionsartikel können so angeordnet sein, dass sie in einer horizontalen Konfiguration angeordnet sind, zum Beispiel wie in 6 gezeigt. Es werden Formen in Betracht gezogen, bei denen eine Kombination von horizontalen und vertikal orientierten Artikeln in der Verpackung bereitgestellt wird.
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Darüber hinaus können die Artikel in der Verpackung so orientiert sein, dass ein längs verlaufender Umfangsrand jedes der Mehrzahl von Artikeln näher zu dem verbraucherseitigen Feld liegt als ein anderer längs verlaufender Umfangsrand. Wenn zum Beispiel die Anzahl von Absorptionsartikeln in der Verpackung relativ hoch ist, z. B. größer als neun, können die Absorptionsartikel wie hierin vorstehend beschrieben in der Verpackung angeordnet sein. Wenn jedoch die Anzahl von Absorptionsartikeln in der Verpackung kleiner als zum Beispiel neun ist, können die Absorptionsartikel so angeordnet sein, dass eine Oberschicht oder eine Unterschicht eines Absorptionsartikels näher an dem verbraucherseitigen Feld liegt. Zusätzliche Absorptionsartikel können hinter dem Absorptionsartikel gestapelt werden, der dem verbraucherseitigen Feld am nächsten ist. Es werden Formen in Betracht gezogen, bei denen es eine Kombination von Orientierungen in der Verpackung gibt. Zum Beispiel kann wenigstens ein Absorptionsartikel so angeordnet sein, dass einer seiner längs verlaufenden Umfangsseitenränder näher an dem verbraucherseitigen Feld gelegen ist als ein anderer, und wenigstens ein Absorptionsartikel kann so angeordnet sein, dass seine Oberschicht oder Unterschicht näher an dem verbraucherseitigen Feld gelegen ist. Die übrigen der Absorptionsartikel können, falls vorhanden, eine dieser Konfigurationen annehmen.
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Absorptionsartikel
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Wie vorstehend angemerkt, sind die Absorptionsartikel, die in dem Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung verpackt sein können, zahlreich. Zwei spezifische Beispiele sind in 12 bis 13C bereitgestellt. Das Verpackungsmaterial und die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung können jedoch verwendet werden, um eine Mehrzahl von Absorptionsartikeln zu enthalten, wie zuvor beschrieben. 12 bis 13C sind lediglich Beispiele für Artikel, die in dem Verpackungsmaterial/den Verpackungen der vorliegenden Offenbarung enthalten sein können.
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In 12 ist eine exemplarische Damenhygieneeinlage 800 gezeigt. Die Damenhygieneeinlage 800 umfasst eine Oberschicht 820, eine Unterschicht 850 und einen zwischen der Oberschicht 820 und der Unterschicht 850 angeordneten Absorptionskern 840. Eine Fluidverwaltungsschicht 830 kann zwischen der Oberschicht 820 und dem Absorptionskern 840 angeordnet sein. Der Absorptionsartikel weist eine trägerseitige Oberfläche 860 und eine gegenüberliegende bekleidungsseitige Oberfläche 862 auf. Die trägerseitige Oberfläche 860 umfasst hauptsächlich die Oberschicht 820, während die bekleidungsseitige Oberfläche 862 hauptsächlich die Unterschicht 850 umfasst. Zusätzliche Komponenten können entweder in der trägerseitigen Oberfläche 860 und/oder der bekleidungsseitigen Oberfläche 862 eingeschlossen sein. Wenn zum Beispiel der Absorptionsartikel eine Inkontinenzeinlage ist, kann ein Paar von Sperrbündchen, die sich allgemein parallel zu einer Längsachse L des Absorptionsartikels 800 erstrecken, auch einen Abschnitt der trägerseitigen Oberfläche 860 bilden. In ähnlicher Weise kann ein Befestigungsklebstoff an der Unterschicht 450 vorhanden sein und einen Abschnitt der bekleidungsseitigen Oberfläche 862 des Absorptionsartikels bilden.
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Die Oberschicht 820 kann durch Befestigungsverfahren (nicht gezeigt), wie sie dem Stand der Technik entsprechen, mit der Unterschicht 850 verbunden sein. Die Oberschicht 820 und die Unterschicht 850 können an dem Artikelumfang direkt zusammengefügt sein und können indirekt verbunden sein, indem sie direkt mit dem Absorptionskern 840, der Fluidverwaltungsschicht 830 und/oder zusätzlichen Schichten, die zwischen der Oberschicht 820 und der Unterschicht 850 angeordnet sind, verbunden werden. Diese indirekte oder direkte Verbindung kann durch Befestigungsverfahren erreicht werden, die im Stand der Technik gut bekannt sind.
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Die Oberschicht 820 kann nachgiebig sein, sich weich anfühlen und für die Haut des Trägers/der Trägerin nicht reizend sein. Geeignete Oberschichtmaterialien schließen ein flüssigkeitsdurchlässiges Material ein, das in Richtung des Körpers des Trägers/der Trägerin orientiert ist und den Körper des Trägers/der Trägerin berührt, wodurch Körperabsonderungen sie schnell durchdringen können, ohne dass Flüssigkeit durch die Oberschicht auf die Haut des Trägers/der Trägerin zurückfließen kann. Während die Oberschicht in der Lage ist, eine schnelle Übertragung von Flüssigkeit durch sie hindurch zu ermöglichen, kann sie auch die Übertragung oder Migration der Lotionszusammensetzung auf einen äußeren oder inneren Abschnitt der Haut eines Trägers bereitstellen.
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Eine geeignete Oberschicht 820 kann aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, wie gewebten und Vliesmaterialien; mit Öffnungen versehenen geformten Folienmaterialien einschließlich mit Öffnungen versehener thermoplastischer Folien, mit Öffnungen versehener Kunststofffolien und faserverschlungener mit Öffnungen versehener Folien; hydrogeformten thermoplastischen Folien; porösen Schaumstoffen; vernetzten Schaumstoffen; vernetzten thermoplastischen Folien; thermoplastischen Gitterstoffen; oder Kombinationen davon.
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Mit Öffnungen versehene Folienmaterialien, die zur Verwendung als Oberschicht geeignet sind, schließen diejenigen mit Öffnungen versehenen Kunststofffolien ein, die nicht absorbierend sind und für Körperausscheidungen durchlässig sind und für einen minimalen oder keinen Rückfluss von Flüssigkeiten durch die Oberschicht sorgen. Nicht einschränkende Beispiele anderer geeigneter geformter Folien, einschließlich mit Öffnungen und nicht mit Öffnungen versehener geformter Folien, sind vollständiger beschrieben in
US-Patent Nr. 3,929,135 , erteilt an Thompson am 30. Dezember 1975;
US-Patent Nr. 4,324,246 , erteilt an Mullaine et al. am 13. April 1982;
US-Patent Nr. 4,342,314 , erteilt an Radel et al. am 3. August 1982;
US-Patent Nr. 4,463,045 , erteilt an Ahr et al. am 31. Juli 1984;
US-Patent Nr. 5,006,394 , erteilt an Baird am 9. April 1991;
US-Patent Nr. 4,609,518 , erteilt an Curro et al. am 2. September 1986; und
US-Patent Nr. 4,629,643 , erteilt an Curro et al. am 16. Dezember 1986.
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Nicht einschränkende Beispiele für gewebte und Vliesmaterialien, die zur Verwendung als Oberschicht geeignet sind, schließen Fasermaterialien aus Naturfasern, z. B. Baumwolle, einschließlich 100 Prozent organischer Baumwolle, modifizierter Naturfasern, synthetischer Fasern oder Kombinationen davon, ein. Diese faserigen Materialien können entweder hydrophil oder hydrophob sein, es ist jedoch bevorzugt, dass die Oberschicht hydrophob ist oder hydrophob gemacht wird. Als eine Option können Abschnitte der Oberschicht unter Verwendung eines beliebigen bekannten Verfahrens zur Herstellung von Oberschichten mit hydrophilen Komponenten hydrophil gemacht werden. Vliesfaseroberschichten 20 können mit jedem bekannten Verfahren zur Herstellung von Vliesbahnen hergestellt werden, wobei nicht einschränkende Beispiele davon Spinnvliesverfahren, Kardieren, nassgelegt, luftgelegt, schmelzgeblasen, Nadelfilzung, mechanisches Verschlingen, thermomechanisches Verschlingen und Wasserstrahlverschlingen einschlie-ßen.
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Die Oberschicht 820 kann aus einer Kombination aus einer mit Öffnungen versehenen Folie und einem Vlies gebildet sein. Zum Beispiel können eine Folienbahn und eine Vliesbahn kombiniert werden, wie in US-Patent Nr.
9,700,463 beschrieben. Alternativ kann eine Folie auf ein Vliesmaterial extrudiert werden, wovon angenommen wird, dass es einen verbesserten Kontakt zwischen der Folienschicht und dem Vliesmaterial bereitstellt. Beispielhafte Prozesse für eine solche Kombination sind in den US-Patenten Nr.
9,849,602 und
9,700,463 beschrieben.
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Die Unterschicht 850 kann angrenzend an eine bekleidungsseitige Oberfläche des Absorptionskerns 840 positioniert sein und kann damit über Anbringungsverfahren wie die dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren verbunden werden. Zum Beispiel kann die Unterschicht 850 durch eine gleichmäßige durchgehende Klebstoffschicht, eine gemusterte Klebstoffschicht oder ein Raster aus separaten Linien, Spiralen oder Punkten aus Klebstoff an dem Absorptionskern 840 befestigt werden. Alternativ dazu können die Anbringungsverfahren die Verwendung von Wärmeverbindungen, Druckverbindungen, Ultraschallverbindungen, dynamischen mechanischen Verbindungen oder beliebigen anderen geeigneten Anbringungsverfahren oder Kombinationen dieser Anbringungsverfahren umfassen, die nach dem Stand der Technik bereits bekannt sind.
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Die Unterschicht 850 kann undurchlässig oder im Wesentlichen undurchlässig für Flüssigkeiten (zum Beispiel Urin) sein, und sie kann aus einer dünnen Kunststofffolie hergestellt sein, obwohl auch andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien verwendet werden können. Der hier verwendete Begriff „flexibel“ bezeichnet Materialien, die der allgemeinen Form und den Konturen des menschlichen Körpers entsprechen und die sich leicht daran anpassen. Die Unterschicht kann verhindern oder wenigstens hemmen, dass Ausscheidungen, die in dem Absorptionskern absorbiert und darin eingehalten werden, Kleidungsstücke befeuchten, die die Inkontinenzeinlage berühren, wie Unterwäsche. Die Unterschicht kann jedoch Dämpfe aus dem Absorptionskern entweichen lassen (d. h. ist atmungsaktiv), während in einigen Fällen die Unterschicht keine Dämpfe entweichen lassen kann (d. h. nicht atmungsaktiv ist). Somit kann die Unterschicht eine Polymerfolie umfassen, wie thermoplastische Polyethylen- oder Polypropylenfolien. Ein geeignetes Material für die Unterschicht ist eine thermoplastische Folie mit einer Dicke von zum Beispiel etwa 0,012 mm (0,5 mil) bis etwa 0,051 mm (2,0 mil). Jede geeignete auf dem Fachgebiet bekannte Unterschicht kann mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
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Die Unterschicht 850 wirkt als Barriere für alle absorbierten Körperflüssigkeiten, die durch den Absorptionskern 840 hindurch auf die Kleidungsstückoberfläche davon gelangen können, wobei das Risiko der Verunreinigung von Unterwäsche oder anderer Kleidung reduziert wird. Ein bevorzugtes Material ist ein weiches, glattes, anpassungsfähiges, flüssigkeits- und dampfdurchlässiges Material, das Weichheit und Anpassung für den Komfort bereitstellt und eine geringe Geräuschentwicklung aufweist, sodass Bewegung kein unerwünschtes Geräusch verursacht.
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Beispielhafte Unterschichten sind in den US-Patenten Nr.
5,885,265 (Osborn, III.), erteilt am 23. März 1999;
6,462,251 (Cimini), erteilt am 8. Oktober 2002;
6,623,464 (Bewick-Sonntag), erteilt am 23. September 2003, oder dem US-Patent Nr.
6,664,439 (Arndt), erteilt am 16. Dezember 2003, beschrieben. Geeignete doppel- oder mehrlagige atmungsaktive Unterschichten zur Verwendung hierin schließen diejenigen ein, die beispielhaft in US-Pat. Nr.
3,881,489 , US-Pat. Nr.
4,341,216 , US-Pat. Nr.
4,713,068 , US-Pat. Nr.
4,818,600 ,
EP 203 821 ,
EP 710 471 ,
EP 710 472 und
EP 793 952 aufgeführt sind.
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Geeignete atmungsaktive Unterschichten zur Verwendung hierin schließen alle im Stand der Technik bekannten atmungsaktiven Unterschichten ein. Im Prinzip gibt es zwei Arten von atmungsaktiven Unterschichten, einschichtige atmungsaktive Unterschichten, die atmungsaktiv und flüssigkeitsundurchlässig sind, und Unterschichten, die wenigstens zwei Schichten aufweisen, die in Kombination sowohl Atmungsaktivität als auch Flüssigkeitsdichtigkeit bereitstellen. Zu geeigneten einschichtigen atmungsaktiven Unterschichten zur diesbezüglichen Verwendung gehören jene, die zum Beispiel in
GB A 2184 389 ,
GB A 2184 390 ,
GB A 2184 391 , US-Pat. Nr.
4,591,523 , US-Pat. Nr.
3,989,867 , US-Pat. Nr.
3,156,242 und
WO 97/24097 beschrieben sind.
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Die Unterschicht kann eine Vliesbahn mit einem Basisgewicht zwischen etwa 20 g/m2 und etwa 50 g/m2 sein. Als Beispiel kann die Unterschicht eine relativ hydrophobe 23 g/m2-Spinnvlies-bahn aus 4-Denier-Polypropylenfasern sein, erhältlich von Fiberweb Neuberger unter der Bezeichnung F102301001. Die Unterschicht kann mit einem nicht löslichen, flüssigen quellfähigen Material beschichtet sein, wie in US-Patent Nr.
6,436,508 (Ciammaichella), erteilt am 20. August 2002, beschrieben.
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Die Unterschicht weist eine bekleidungsseitige Seite und eine gegenüberliegende, körperseitige Seite auf. Die bekleidungsseitige Seite der Unterschicht umfasst eine Nicht-Klebefläche und eine Klebefläche. Die Klebefläche kann durch jedes herkömmliche Mittel bereitgestellt werden. Haftkleber haben sich für diesen Zweck üblicherweise bewährt.
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Der Absorptionskern 840 kann jede geeignete Form umfassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Oval, ein Disco-Rechteck, ein Rechteck, eine asymmetrische Form und eine Sanduhr. Zum Beispiel kann in einigen Formen der vorliegenden Erfindung der Absorptionskern 440 eine konturierte Form umfassen, z. B. schmaler in der Zwischenregion als in den Endregionen. Als noch ein weiteres Beispiel kann der Absorptionskern eine konische Form aufweisen, die einen breiteren Abschnitt in einer Endregion der Einlage aufweist, der sich in der anderen Endregion der Einlage zu einer schmaleren Endregion verjüngt. Der Absorptionskern kann eine variierende Steifigkeit in MD und CD umfassen.
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Die Konfiguration und der Aufbau des Absorptionskerns können variieren (z. B. kann der Absorptionskern 840 variierende Dickenzonen, einen Hydrophiliegradienten, einen Superabsorptionsgradienten oder Aufnahmezonen mit geringerer durchschnittlicher Dichte und geringerem durchschnittlichem Basisgewicht aufweisen). Ferner können die Größe und das Absorptionsvermögen des Absorptionskerns 840 ebenfalls unterschiedlich sein, um für eine Vielfalt von Trägern geeignet zu sein. Das gesamte Absorptionsvermögen des Absorptionskerns 840 sollte jedoch mit der auslegungsbedingten Belastung und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Einweg-Absorptionsartikels oder der Inkontinenzeinlage kompatibel sein.
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In einigen Formen der vorliegenden Erfindung kann der Absorptionskern eine Mehrzahl von multifunktionellen Schichten umfassen, die zusätzlich zu dem ersten und dem zweiten Laminat vorhanden sind. Zum Beispiel kann der Absorptionskern eine Kernumwicklung (nicht gezeigt) umfassen, die zum Einhüllen des ersten und zweiten Laminats und anderer optionaler Schichten nützlich ist. Die Kernumwicklung kann durch zwei Vliesmaterialien, Substrate, Laminate, Folien oder andere Materialien gebildet werden. Bei einer Form kann die Kernumwicklung auch nur ein einzelnes Material, Substrat, Laminat oder anderes Material umfassen, das wenigstens teilweise um sich selbst gewickelt ist. Der Absorptionskern kann zum Beispiel einen oder mehrere Klebstoffe umfassen, um dazu beizutragen, das SAP oder andere Absorptionsmaterialien innerhalb des ersten und des zweiten Laminats zu immobilisieren.
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Absorptionskerne, die relative hohe SAP-Anteile mit unterschiedlichen Kern-Konzepten umfassen, sind offengelegt in US-Pat. Nr.
5,599,335 für Goldman et al.,
EP 1,447,066 für Busam et al.,
WO 95/11652 für Tanzer et al., US-Pat. Veröffentlichungsnummer
2008/0312622A1 für Hundorf et al. und
WO 2012/052172 für Van Malderen. Diese können zum Konfigurieren der superabsorbierenden Schichten verwendet werden.
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Es sind Hinzufügungen zum Kern der vorliegenden Offenbarung vorgesehen. Insbesondere sind mögliche Hinzufügungen zu dem aktuellen mehrlagigen Absorptionskern beschrieben in US-Pat. Nr.
4,610,678 mit dem Titel „High-Density Absorbent Structures“, erteilt an Weisman et al. am 9. September 1986; US-Pat. Nr.
4,673,402 mit dem Titel „Absorbent Articles With Dual-Layered Cores“, erteilt an Weisman et al. am 16. Juni 1987; US-Pat. Nr.
4,888,231 mit dem Titel „Absorbent Core Having A Dusting Layer“, erteilt an Angstadt am 19. Dezember 1989; und US-Pat. Nr.
4,834,735 mit dem Titel „High Density Absorbent Members Having Lower Density and Lower Basis Weight Acquisition Zones“, erteilt an Alemany et al. am 30. Mai 1989. Der Absorptionskern kann weiter zusätzliche Schichten umfassen, die das Zwei-Kern-System nachbilden, das einen Aufnahme-/Verteil-Kern aus chemisch versteiften Fasern enthält, die über einem absorbierenden Speicherkern positioniert sind, wie detailliert beschrieben in US-Pat. Nr.
5,234,423 mit dem Titel „Absorbent Article With Elastic Waist Feature and Enhanced Absorbency“, erteilt an Alemany et al. am 10. August 1993; und in US-Pat. Nr.
5,147,345 . Diese sind nützlich insofern, als sie die Wirkungen der nachstehend beschriebenen Laminate des Absorptionskerns der vorliegenden Erfindung nicht negieren oder ihnen entgegenstehen. Weitere Beispiele geeigneter Absorptionskerne sind in den
US-Patentanmeldungen Nr. 2018/0098893 und
2018/0098891 beschrieben.
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Jede geeignete Fluidverwaltungsschicht kann in Verbindung mit der Damenhygieneeinlage 800 benutzt werden. Die Flüssigkeitsmanagementschicht kann separat und getrennt von dem Absorptionssystem sein. Darüber hinaus ist die Flüssigkeitsmanagementschicht unter der Oberschicht und auf der trägerseitigen Oberfläche des Kerns angeordnet. Die Flüssigkeitsmanagementschicht kann ein Basisgewicht von etwa 40 g/m2 bis etwa 100 g/m2, von etwa 45 g/m2 bis etwa 75 g/m2 oder von etwa 50 g/m2 bis etwa 65 g/m2 aufweisen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche eingeschlossen sind. In einigen Formen kann die Flüssigkeitsmanagementschicht eine homogene Mischung von Fasern umfassen, während in anderen Formen die Flüssigkeitsmanagementschicht eine heterogene Mischung von Fasern umfassen kann.
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Einige beispielhafte Flüssigkeitsmanagementschichten sind beschrieben in den US-Patentanmeldungen Nr.
2015/0351976 A1 und
2014/0343523 A1 ; und in der US-Patentanmeldung mit der Seriennummer
15/729704 .
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Ein weiteres Beispiel für einen Absorptionsartikel, der in den Verpackungen der vorliegenden Offenbarung eingeschlossen sein kann, sind Windeln. Wie in 13A gezeigt, zeigt eine Draufsicht eines Beispielabsorptionsartikels 1900, der eine Windel in ihrem flachliegenden, nicht kontrahierten Zustand ist (d. h. bei ausgezogener elastischer induzierter Kontraktion), wobei Abschnitte der Struktur abgeschnitten sind, um den Aufbau der Windel 1900 deutlicher zu zeigen und so, dass sie mit ihrer trägerseitigen Oberfläche zu dem Betrachter weist. Diese Windel wird lediglich zur Veranschaulichung gezeigt, da die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung für eine große Vielfalt von Windeln und andere Absorptionsartikeln verwendet werden können.
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Der Absorptionsartikel kann eine flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht 1924, eine flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht 1925, einen Absorptionskern 1928, der wenigstens teilweise zwischen der Oberschicht 1924 und der Unterschicht 1925 positioniert ist, und Sperrbeinbündchen 1934 umfassen. Der Absorptionsartikel kann auch ein Fluidverwaltungssystem („LMS“) 1950 (in 13B gezeigt) umfassen, das in dem dargestellten Beispiel eine Verteilungsschicht 1954 und eine Aufnahmeschicht 1952 umfasst, die beide nachstehend weiter erörtert werden. In verschiedenen Formen kann die Aufnahmeschicht 1952 stattdessen Körperausscheidungen aufnehmen und die Verteilungsschicht 1954 kann stattdessen Körperausscheidungen verteilen, oder beide Schichten können Körperausscheidungen verteilen und/oder aufnehmen. Das LMS 1950 kann auch als einzelne Schicht oder zwei oder mehr Schichten bereitgestellt werden. Der Absorptionsartikel kann auch elastifizierte Dichtungsbündchen 1932 umfassen, die mit einer Außenhaut des Absorptionsartikels zusammengefügt sind, üblicherweise über die Oberschicht und/oder Unterschicht, und im Wesentlichen mit der Außenhaut der Windel planar sind.
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Die Figuren zeigen ebenfalls übliche Windelkomponenten mit Klebebandsicherung, wie ein Befestigungssystem, das Klebstofflaschen 1942 oder andere mechanische Befestigungsmittel umfasst, die in Richtung des hinteren Randes des Absorptionsartikels 1900 angebracht sind und mit einer Auftreffzone 1944 auf der Vorderseite des Absorptionsartikels 1900 zusammenwirken. Der Absorptionsartikel kann auch weitere übliche Elemente umfassen, die nicht dargestellt sind, wie ein hinteres elastisches Taillenmerkmal und ein vorderes elastisches Taillenmerkmal.
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Der Absorptionsartikel 1900 kann einen vorderen Taillenrand 1910, einen dem vorderen Taillenrand 1910 in Längsrichtung gegenüberliegenden hinteren Taillenrand 1912, einen ersten Seitenrand 1903 und einen dem ersten Seitenrand 1903 in Längsrichtung gegenüberliegenden zweiten Seitenrand 1904 umfassen. Der vordere Taillenrand 1910 ist der Rand des Absorptionsartikels 1900, der beim Tragen in Richtung der Vorderseite des Benutzers platziert werden soll, und der hintere Taillenrand 1912 ist der gegenüberliegende Rand. Zusammen bilden der vordere Taillenrand 1910 und der hintere Taillenrand die Taillenöffnung, wenn der Absorptionsartikel 1900 von einem Träger angezogen wird. Der Absorptionsartikel 1900 kann eine Längsachse 1980 aufweisen, die sich von dem seitlichen Mittelpunkt des vorderen Taillenrands 1910 zu einem seitlichen Mittelpunkt des hinteren Taillenrands 1912 des Absorptionsartikels 1900 erstreckt und den Absorptionsartikel 1900 in zwei im Wesentlichen symmetrische Hälften in Bezug auf die Längsachse 1980 aufteilt, wenn der Artikel flach ausgelegt und von der trägerseitigen Oberfläche betrachtet wird, wie in 13A veranschaulicht. Der Absorptionsartikel kann auch eine Querachse 1990 aufweisen, die sich von dem Mittelpunkt in Längsrichtung des ersten Seitenrands 1903 zu dem Mittelpunkt in Längsrichtung des zweiten Seitenrands 1904 erstreckt. Die Länge L des Absorptionsartikels 1900 kann entlang der Längsachse 1980 von dem vorderen Taillenrand 1910 bis zu dem hinteren Taillenrand 1912 gemessen werden. Die Schrittweite des Absorptionsartikels 1900 kann entlang der Querachse 1990 von dem ersten Seitenrand 1903 bis zu dem zweiten Seitenrand 1904 gemessen werden. Der Absorptionsartikel 1900 kann einen vorderen Taillenbereich 1905, einen hinteren Taillenbereich 1906 und einen Schrittbereich 1907 umfassen. Die vordere Taillenregion, die hintere Taillenregion und die Schrittregion können jeweils 1/3 der Länge in Längsrichtung des Absorptionsartikels definieren. Vordere und hintere Abschnitte können auch auf einander gegenüberliegenden Seiten der Querachse 1990 definiert sein.
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Die Oberschicht 1924, die Unterschicht 1925, der Absorptionskern 1928 und die weiteren Komponenten des Artikels können in einer Vielfalt von Konfigurationen zusammengesetzt werden, insbesondere durch zum Beispiel Kleben oder Wärmeprägen. Beispielhafte Windelkonfigurationen sind allgemein beschrieben in US-Pat. Nr.
3,860,003 , US-Pat. Nr.
5,221,274 , US-Pat. Nr.
5,554,145 , US-Pat. Nr.
5,569,234 , US-Pat. Nr.
5,580,411 und US-Pat. Nr.
6,004,306 .
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Der Absorptionskern 1928 kann ein Absorptionsmaterial umfassen, das 75 Gew.-% bis 100 Gew.-%, wenigstens 80 Gew.-%, wenigstens 85 Gew.-%, wenigstens 90 Gew.-%, wenigstens 95 Gew.-% oder wenigstens 99 Gew.-% des Absorptionsmaterials umfasst, womit spezifisch alle Inkremente von 0,1 % innerhalb der vorstehend angegebenen Bereiche und alle darin oder dadurch gebildeten Bereiche und eine Kernumwicklung, die das Absorptionsmaterial umschließt, genannt sind. Die Kernumwicklung kann für die Oberseite und Unterseite des Kerns üblicherweise zwei Materialien, Substrate oder Vliesmaterialien 1916 und 1916' umfassen.
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Der Absorptionskern 1928 kann einen oder mehrere Kanäle umfassen, die in 13A als die vier Kanäle 1926, 1926' und 1927, 1927' dargestellt sind. Darüber hinaus oder alternativ kann das LMS 1950 einen oder mehrere Kanäle umfassen, die in 13A-13C als Kanäle 1949, 1949' dargestellt sind. In einigen Formen können die Kanäle des LMS 1950 innerhalb des Absorptionsartikels 1900 so positioniert sein, dass sie an den Kanälen des Absorptionskerns 1928 ausgerichtet, im Wesentlichen ausgerichtet, im Wesentlichen mit diesen überlappen oder wenigstens teilweise mit diesen überlappen. Diese und andere Komponenten der Absorptionsartikel werden nun ausführlicher erörtert.
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Die Oberschicht 1924 ist der Teil des Absorptionsartikels, der mit der Haut des Trägers/der Trägerin direkt in Kontakt ist. Die Oberschicht 1924 kann mit der Unterschicht 1925, dem Kern 1928 und/oder allen weiteren Schichten zusammengefügt werden, wie dem Fachmann auf dem Gebiet bekannt ist. Normalerweise sind die Oberschicht 1924 und die Unterschicht 1925 direkt miteinander an einigen Stellen (z. B. am oder nahe an dem Umfang des Artikels) verbunden und indirekt miteinander an anderen Stellen durch direktes Verbinden mit einem oder mehreren anderen Elementen des Absorptionsartikels 1900 verbunden.
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Die Unterschicht 1925 ist allgemein der Abschnitt des Absorptionsartikels 1900, der angrenzend an die bekleidungsseitige Oberfläche des Absorptionskerns 1928 angeordnet wird und verhindert, oder wenigstens hemmt, dass die darin absorbierten und eingehaltenen Körperausscheidungen Gegenstände wie Bettlaken und Unterwäsche beschmutzen. Die Unterschicht 1925 ist in der Regel undurchlässig oder wenigstens im Wesentlichen undurchlässig für Flüssigkeiten (z. B. Urin, dünnflüssiger Stuhlgang), aber durchlässig für Dämpfe, um der Windel das „Atmen“ zu ermöglichen. Die Unterschicht kann zum Beispiel eine dünne Kunststofffolie sein oder umfassen, wie eine Thermoplastfolie mit einer Dicke von etwa 0,012 mm bis etwa 0,051 mm. Beispiele von Unterschichtfolien schließen die von Tredegar Corporation, gegründet in Richmond, VA (USA), gefertigten und unter der Handelsbezeichnung CPC2-Folie verkauften ein. Weitere geeignete Unterschichtmaterialien können atmungsaktive Materialien einschließen, welche Dämpfen gestatten, aus dem Absorptionsartikel 1900 zu entweichen, während sie gleichzeitig verhindern oder wenigstens hemmen, dass Körperausscheidungen durch die Unterschicht 1925 hindurch gelangen. Beispielhafte atmungsaktive Materialien können Materialien wie Gewebebahnen, Vliesbahnen und Verbundmaterialien wie folienbeschichtete Vliesbahnen, mikroporöse Folien und/oder monolithische Folien einschließen.
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Die Unterschicht 1925 kann mit der Oberschicht 1924, dem Absorptionskern 1928 und/oder einem beliebigen anderen Element des Absorptionsartikels 1900 durch Befestigungsverfahren verbunden werden, die Fachleuten auf dem Gebiet bekannt sind. Geeignete Befestigungsverfahren sind vorstehend in Bezug auf Verfahren zum Verbinden der Oberschicht 1924 mit anderen Elementen des Absorptionsartikels 1900 beschrieben.
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Wie hier verwendet, bezieht sich der Begriff „Absorptionskern“ auf die individuelle Komponente des Absorptionsartikels, die die höchste Absorptionskapazität aufweist, und die ein Absorptionsmaterial umfasst. Der Absorptionskern kann eine Kernumwicklung oder einen Kernbeutel (im Folgenden „Kernumwicklung“) umfassen, die das Absorptionsmaterial umschließt. Der Begriff „Absorptionskern“ schließt nicht das LMS oder eine andere Komponente des Absorptionsartikels ein, die weder integraler Bestandteil der Kernumwicklung noch innerhalb der Kernumwicklung angeordnet ist. Der Absorptionskern kann eine Kernumwicklung, ein Absorptionsmaterial, wie nachstehend definiert, und einen Kleber, der in der Kernumwicklung umschlossen ist, umfassen, im Wesentlichen daraus bestehen oder daraus bestehen. Zellstoff oder Luftfilz kann auch in der Kernumwicklung vorhanden sein und einen Abschnitt des Absorptionsmaterials bilden. Der Umfang des Absorptionskerns, der der Umfang der Kernumwicklung sein kann, kann jede geeignete Form, wie rechteckig, „T“-, „Y“-, „Sanduhr“- oder „Hunde-knochen“-förmig, definieren. Ein Umfang eines Absorptionskerns, der eine allgemeine „Hundeknochen-“ oder „Sanduhrform“ aufweist, kann sich entlang seiner Breite in Richtung der Mitte oder der Schrittregion des Kerns verjüngen. Auf diese Weise kann der Absorptionskern eine relativ schmale Breite auf einer Fläche des Absorptionskerns aufweisen, die zum Platzieren in der Schrittregion eines Absorptionsartikels vorgesehen ist.
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Der Absorptionskern 1928 der vorliegenden Offenbarung kann ein Absorptionsmaterial mit einer hohen Menge an Superabsorber-Polymeren (hierin abgekürzt als „SAP“) umfassen, die in der Kernumwicklung umschlossen sind. Der SAP-Gehalt kann 70 Gew.-% bis 100 Gew.-% oder wenigstens 70 Gew.-%, 75 Gew.-%, 80 Gew.-%, 85 Gew.-%, 90 Gew.-%, 95 Gew.-%, 99 Gew.-%, oder 100 Gew.-% des in der Kernumwicklung enthaltenen Absorptionsmaterials darstellen. Das SAP, das mit der vorliegenden Offenbarung nützlich ist, kann eine Mehrzahl von wasserunlöslichen, aber wasserquellbaren Polymeren einschließen, die in der Lage sind, große Mengen an Flüssigkeiten zu absorbieren. Die Kernumwicklung wird nicht als Absorptionsmaterial zu Zwecken der Beurteilung des Prozentsatzes an SAP in dem Absorptionskern betrachtet. Das übrige Absorptionsmaterial im Kern 1928 kann Luftfilz sein.
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„Absorptionsmaterial“ bedeutet ein Material, das eine gewisse Absorptionseigenschaft oder Flüssigkeitsrückhalteeigenschaften aufweist, wie SAP, Cellulosefasern sowie synthetische Fasern. Üblicherweise weisen Klebstoffe, die beim Herstellen von Absorptionskernen verwendet werden, keine Absorptionseigenschaften auf und werden nicht als Absorptionsmaterial betrachtet. Der SAP-Gehalt kann höher als 80 % sein, zum Beispiel wenigstens 85 %, wenigstens 90 %, wenigstens 95 %, wenigstens 99 % und sogar bis zu einschließlich 100 % des Gewichts des Absorptionsmaterials, das in der Kernumwicklung enthalten ist, wie vorstehend dargelegt. Dadurch wird ein relativ dünner Kern im Vergleich zu herkömmlichen Kernen bereitgestellt, die zum Beispiel typischerweise zwischen 40 und 60 % SAP und einen hohen Gehalt an Cellulosefasern oder Luftfilz umfassen. Das Absorptionsmaterial kann weniger als 15 % oder weniger als 10 Gew.-% Natur- oder Kunstfasern, weniger als 5 Gew.-%, weniger als 3 Gew.-%, weniger als 2 Gew.-%, weniger als 1 Gew.-% umfassen, oder sogar im Wesentlichen frei von Natur- und/oder Kunstfasern sein, womit spezifisch alle Inkremente von 0,1 % innerhalb der angegebenen Bereiche und aller darin oder dadurch gebildeten Bereiche genannt werden. Das Absorptionsmaterial kann wenig oder keine Luftfilz-(Cellulose)-Fasern umfassen, insbesondere kann der Absorptionskern weniger als 15 %, 10 %, 5 %, 3 %, 2 %, 1 % Luftfilz-(Cellulose)-Fasern umfassen, oder sogar im Wesentlichen oder vollständig frei von Cellulosefasern sein, womit spezifisch alle Inkremente von 0,1 % innerhalb der angegebenen Bereiche und aller darin oder dadurch gebildeten Bereiche genannt werden.
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Der Absorptionskern 1928 kann außerdem eine im Allgemeinen ebene Oberseite und eine im Allgemeinen ebene Unterseite umfassen. Der Kern 1928 kann eine Längsmittellinie 80' aufweisen, die im Wesentlichen der Längsmittellinie 80 des Absorptionsartikels entspricht, in der Draufsicht in einer ebenflächigen Ansicht wie in 5A betrachtet. Das Absorptionsmaterial kann in größeren Mengen in Richtung der Vorderseite als in Richtung der Rückseite verteilt sein, da an der Vorderseite des bestimmten Absorptionsartikels mehr Absorptionsvermögen erforderlich sein kann. Das Absorptionsmaterial kann über jeden Abschnitt des Kerns ein ungleichmäßiges Basisgewicht oder ein einheitliches Basisgewicht aufweisen. Die Kernumwicklung kann von zwei Vliesmaterialien, Substraten, Laminaten oder anderen Materialien 1916, 1916' gebildet werden, die wenigstens zum Teil entlang der Seiten des Absorptionskerns verschlossen sein können. Die Kernumwicklung kann wenigstens teilweise entlang ihrer Vorderseite, Rückseite und der beiden Längsseiten verschlossen sein, sodass im Wesentlichen kein Absorptionsmaterial aus der Kernumwicklung des Absorptionsartikels austreten kann. Das erste Material, Substrat oder Vlies 1916 kann wenigstens teilweise das zweite Material, Substrat oder Vlies 1916' umgeben, um die Kernumwicklung zu bilden. Das erste Material 1916 kann einen Abschnitt des zweiten Materials 1916' in der Nähe des ersten und zweiten Seitenrandes 1903 und 1904 umgeben.
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Kerne, die relative hohe SAP-Anteile mit unterschiedlichen Kern-Auslegungen umfassen, sind offengelegt in
US-Pat. Nr. 5,599,335 (Goldman),
EP 1,447,066 (Busam),
WO 95/11652 (Tanzer), US-Pat. Veröffentlichungsnummer
2008/0312622A1 (Hundorf) und
WO 2012/052172 (Van Malderen).
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Der Absorptionsmaterial kann eine oder mehrere durchgehende Schichten sein, die innerhalb der Kernumwicklung vorhanden sind. Alternativ kann das Absorptionsmaterial auch aus individuellen Taschen oder Streifen von Absorptionsmaterial bestehen, die in der Kernumwicklung eingeschlossen sind. Im ersten Fall kann das Absorptionsmaterial zum Beispiel durch das Aufbringen einer einzelnen kontinuierlichen Schicht aus Absorptionsmaterial erhalten werden. Die kontinuierliche Schicht aus Absorptionsmaterial, insbesondere aus SAP, kann auch durch Kombinieren von zwei oder mehr Absorptionsschichten mit diskontinuierlichem Auftragsmuster für Absorptionsmaterial erhalten werden, wobei die sich ergebende Schicht im Wesentlichen kontinuierlich über die absorptionsfähige Partikelpolymermaterialfläche verteilt ist, zum Beispiel entsprechend der Offenlegung in US-Pat. Anm. Veröffentlichungsnummer 2008/0312622A1 (Hundorf). Der Absorptionskern 1928 kann eine erste Absorptionsschicht und eine zweite Absorptionsschicht umfassen. Die erste Absorptionsschicht kann das erste Material 1916 und eine erste Schicht aus Absorptionsmaterial umfassen, die zu 100 % oder weniger SAP aufweisen kann. Die zweite Absorptionsschicht kann das zweite Material 1916' und eine zweite Schicht aus Absorptionsmaterial umfassen, die zu 100 % oder weniger SAP aufweisen kann.
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Ein faserhaltiges Thermoplast-Klebematerial kann wenigstens teilweise mit dem Absorptionsmaterial 1960 in den Auftreffbereichen in Kontakt sein, und es kann wenigstens teilweise mit den Materialien 1916 und 1916' in den Anbindungsbereichen in Kontakt sein. Dies verleiht der faserhaltigen Schicht aus Thermoplast-Klebematerial, die für sich im Wesentlichen eine zweidimensionale Struktur mit relativ geringer Dicke aufweist, eine im Wesentlichen dreidimensionale Struktur verglichen mit der Dimension in der Längen- und Breitenrichtung. Dadurch kann das faserhaltige thermoplastische Haftmaterial Hohlräume bereitstellen, um das Absorptionsmaterial in der Auftrefffläche abzudecken, und immobilisiert dadurch dieses Absorptionsmaterial, das 100 % SAP oder weniger aufweisen kann.
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Die Kernumwicklung kann aus einem einzigen Substrat, Material oder Vlies hergestellt sein, das um das Absorptionsmaterial herum gefaltet ist, oder kann zwei (oder mehr) Substrate, Materialien oder Vliese umfassen, die aneinander befestigt sind. Übliche Befestigungen sind die so genannte C-Umwicklung und/oder Sandwich-Umwicklung. In einer C-Umwicklung sind die Längs- und/oder Querränder eines der Substrate über das andere Substrat gefaltet, um Umschläge zu bilden. Diese Umschläge werden dann an die Außenfläche des anderen Substrats geheftet, in der Regel durch Verkleben. Es können andere Techniken verwendet werden, um eine Kernumwicklung zu bilden. Zum Beispiel können die Längs- und/oder Querränder der Substrate miteinander verbunden und dann unter dem Absorptionskern gefaltet und in dieser Position verbunden werden.
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Die Kernumwicklung kann entlang aller Seiten des Absorptionskerns zumindest teilweise abgedichtet sein, sodass im Wesentlichen kein Absorptionsmaterial aus dem Kern austritt. Mit „im Wesentlichen kein Absorptionsmaterial“ ist gemeint, dass weniger als 5 Gew.-%, weniger als 2 Gew.-%, weniger als 1 Gew.-% oder etwa 0 Gew.-% Absorptionsmaterial aus der Kernumwicklung entweichen. Der Begriff „Verschluss“ ist in einem breiten Sinne zu verstehen. Der Verschluss für die Kernumwicklung muss nicht entlang des gesamten Umfangs der Kernumwicklung kontinuierlich sein, sondern kann entlang diesem teilweise oder vollständig diskontinuierlich sein, wie durch eine Reihe von Verschlusspunkten gebildet, die auf einer Linie voneinander beabstandet sind. Ein Verschluss kann durch Leimen und/oder thermisches Verkleben gebildet werden.
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Die Kernumwicklung kann auch von einem einzigen Substrat gebildet werden, das das Absorptionsmaterial wie bei einer Pakethülle einschließen kann und das entlang der Vorderseite und der Rückseite des Kerns und einem längs verlaufenden Verschluss verschlossen sein kann.
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Der Absorptionsartikel kann ein Paar Sperrbeinbündchen 1934 geraffte Beingummibänder 1933 umfassen. Jedes Sperrbeinbündchen kann aus einem Stück Material gebildet sein, das mit dem Absorptionsartikel verbunden ist, sodass es sich von der Innenoberfläche des Absorptionsartikels nach oben erstrecken und verbessertes Zurückhalten von Flüssigkeiten und anderen Körperausscheidungen etwa an der Verbindung des Rumpfs mit den Beinen des Trägers/der Trägerin bereitstellen kann. Die Sperrbeinbündchen 1934 sind von einem nahen Rand 1964 begrenzt, der direkt oder indirekt mit der Oberschicht 1924 und/oder der Unterschicht 1925 verbunden ist, und von einem freien Endrand 1966, der die Haut des Trägers/der Trägerin berühren und mit ihr einen Verschluss bilden soll. Die Sperrbeinbündchen 1934 verlaufen wenigstens teilweise zwischen dem vorderen Taillenrand 1910 und dem hinteren Taillenrand 1912 des Absorptionsartikels auf einander gegenüber liegenden Seiten der Längsachse 1980 und sind wenigstens in der Schrittregion 1907 vorhanden. Die Sperrbeinbündchen 1934 können am nahe gelegenen Rand 1964 mit der Außenhaut des Absorptionsartikels durch eine Bindung 1965 zusammengefügt sein, die durch Verkleben, Schmelzverbinden oder eine Kombination weiterer geeigneter Bindungsprozesse hergestellt sein kann. Die Bindung 1965 am nahe gelegenen Rand 1964 kann kontinuierlich oder unterbrochen sein. Die dem erhöhten Teilabschnitt der Beinbündchen 1934 am nächsten liegende Bindung 1965 begrenzt den nahe gelegenen Rand 1964 des stehenden Teilabschnitts der Beinbündchen 1934.
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Die Sperrbeinbündchen 1934 können in die Oberschicht 1924 oder die Unterschicht 1925 integriert sein oder können ein separates Material sein, das mit der Außenhaut des Absorptionsartikels zusammengefügt ist. Das Material der Sperrbeinbündchen 1934 kann sich durch die gesamte Länge der Windeln erstrecken, kann jedoch an die Oberschicht 1924 in Richtung des vorderen Taillenrands 1910 und des hinteren Taillenrands 1912 des Absorptionsartikels „klebrig gebunden“ sein, sodass in diesen Teilabschnitten das Sperrbeinbündchenmaterial mit der Oberschicht 1924 bündig bleibt.
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Jedes Sperrbeinbündchen 1934 kann ein, zwei oder mehr elastische Stränge oder Folienstreifen 1935 in der Nähe des freien Endrands 1966 umfassen, um einen besseren Verschluss bereitzustellen. Es ist erwähnenswert, dass Sperrbeinbündchen in ähnlicher Weise auf eine einlagenartige Struktur aufgebracht werden können, wie in Bezug auf 12 beschrieben. Solche Konfigurationen können in einer Inkontinenzeinlage für Erwachsene wünschenswert sein. Jede der hierin beschriebenen Konfigurationen für die Sperrbeinbündchen kann für Inkontinenzeinlagen für Erwachsene verwendet werden.
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Zusätzlich zu den Sperrbeinbündchen 1934 kann der Absorptionsartikel Dichtungsbündchen 1932 umfassen, die mit der Außenhaut des Absorptionsartikels verbunden sind, insbesondere mit der Oberschicht 1924 und/oder der Unterschicht 1925, und außerhalb relativ zu den Sperrbeinbündchen 1934 platziert sind. Die Dichtungsbündchen 1932 können einen besseren Verschluss um die Oberschenkel des Trägers/der Trägerin bereitstellen. Jedes Dichtungsbeinbündchen kann eine oder mehrere elastische Schnüre oder elastische Elemente in der Außenhaut des Absorptionsartikels zwischen der Oberschicht 1924 und Unterschicht 1925 an der Fläche der Beinöffnungen umfassen. Die Gesamtheit oder ein Abschnitt der Sperrbeinbündchen und/oder Dichtungsbündchen können mit einer Lotion oder einer anderen Hautpflegezusammensetzung behandelt sein. Die Sperrbeinbündchen können in einer Reihe verschiedener Konfigurationen konstruiert sein, einschließlich der in US-Pat.- Anm. Veröffentlichungsnummer 2012/0277713 beschriebenen.
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Der Absorptionsartikel kann in einer Form vordere Seitenlappen 1946 und hintere Seitenlappen 1940 umfassen. Die Seitenlappen können ein Bestandteil der Außenhaut sein, wie aus der Oberschicht 1924 und/oder der Unterschicht 1925 als Seitenfelder gebildet sein. Als Alternative können, wie in 13A dargestellt, die Seitenlappen (1946, 1940) separate Elemente sein, die durch Verkleben, Heißprägen und/oder Druckverbinden befestigt sind. Die Hinterseitenlappen 1940 können dehnbar sein, um das Befestigen der Laschen 1942 an der Auftreffzone 1944 zu vereinfachen und die mit Klebeband gesicherten Windeln um die Taille des Trägers an Ort und Stelle zu halten. Die hinteren Seitenlappen 1940 können elastisch oder verlängerbar sein, um einen komfortableren und den Körperumrissen besser entsprechenden Sitz bereitzustellen, indem sich der Absorptionsartikel dem Träger/der Trägerin anpasst und dieser Sitz während der Tragezeit beibehalten wird, lange nachdem der Absorptionsartikel mit Ausscheidungen beladen wurde, da die elastifizierten Seitenlappen den Seiten des Absorptionsartikels das Expandieren und Zusammenziehen ermöglichen.
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Eine Funktion des LMS 1950 ist es, die Flüssigkeit schnell aufzunehmen und sie in dem Absorptionskern 1928 auf effiziente Weise zu verteilen. Das LMS 1950 kann eine, zwei oder mehr Schichten umfassen, die eine einstückige Schicht bilden können oder separate Schichten bleiben können, die aneinander befestigt sein können. Das LMS 1950 kann zwei Schichten umfassen: eine Verteilungsschicht 1954 und eine Aufnahmeschicht 1952, die zwischen dem Absorptionskern und der Oberschicht angeordnet ist, jedoch ist die vorliegende Offenbarung nicht auf eine derartige Konfiguration beschränkt.
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Das LMS 1950 kann SAP umfassen, da dies die Aufnahme und Verteilung der Flüssigkeit verlangsamen kann. In anderen Formen kann das LMS im Wesentlichen frei (z. B. zu 80 %, 85 %, 90 %, 95 % oder 99 % frei von) oder vollkommen frei von SAP sein. Das LMS kann auch eine oder mehrere von einer Vielfalt anderer geeigneter Arten von Materialien umfassen, wie offenzelligen Schaumstoff, trockengelegte Fasern oder kardierte, harzgebundene Vliesmaterialien. Geeignete Beispiele für LMSs sind zum Beispiel beschrieben in WO 2000/59430 (Daley),
WO 95/10996 (Richards),
US-Pat. Nr. 5,700, 254 (McDowall) und
WO 02/067809 (Graef).
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Das LMS 1950 kann eine Verteilungsschicht 1954 umfassen. Die Verteilungsschicht 1954 kann zum Beispiel zu wenigstens 50 Gew.-% oder mehr vernetzte Cellulosefasern umfassen. Die vernetzten Cellulosefasern können gekräuselt, verdrillt oder gewickelt oder eine Kombination davon sein, die gekräuselt, verdrillt und gewickelt einschließt. Diese Art von Material ist in US-Pat. Veröffentlichungsnummer
2008/0312622 A1 (Hundorf) offenbart.
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Das LMS 1950 kann alternativ oder zusätzlich eine Aufnahmeschicht 1952 umfassen. In einer Ausführungsform kann die Aufnahmeschicht 1952 zum Beispiel zwischen der Verteilungsschicht 1954 und der Oberschicht 1924 angeordnet sein. Die Aufnahmeschicht 1952 kann ein Vliesmaterial sein oder umfassen, wie ein SMS- oder SMMS-Material, umfassend eine Spinnvlies-, eine schmelzgeblasene und eine weitere Spinnvlies-Schicht oder alternativ ein kardiertes, chemisch gebundenes Vlies. Die Aufnahmeschicht 1952 kann trocken- oder nassgelegte Cellulose-, vernetzte Cellulose- oder synthetische Faser oder Mischungen davon umfassen. Die Aufnahmeschicht 1952 kann eine Rollenwarenbahn aus synthetischen Fasern (die verarbeitet werden können, um Leerraum zu erhöhen, wie bei Solid-State-Bildung) oder eine Kombination aus synthetischen und Cellulosefasern umfassen, die miteinander verbunden sind, um ein Highloft-Material zu bilden. Alternativ kann die Aufnahmeschicht 1952 absorptionsfähigen, offenzelligen Schaumstoff umfassen. Das Vliesmaterial kann latexgebunden sein.
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Das LMS 1950 des Absorptionsartikels 1900 kann Kanäle umfassen, die allgemein eine bessere Anpassung des Absorptionsartikels an die Anatomie des Trägers/der Trägerin ermöglichen können, was zu erhöhter Bewegungsfreiheit und verringerter Lückenbildung führt. Ein oder mehrere der Kanäle des LMS 1950 können so konfiguriert sein, dass sie mit verschiedenen Kanälen in dem Absorptionskern 1928 zusammenwirken, wie vorstehend erörtert. Ferner können Kanäle im LMS 1950 auch erhöhten Hohlraum bieten, um Urin, Stuhlgang oder andere Körperausscheidungen innerhalb des Absorptionsartikels zu halten und zu verteilen, was zu reduzierten Austritten und geringerem Körperkontakt führt. Kanäle im LMS 1950 können auch interne zweckdienlichen Markierungen bereitstellen, insbesondere wenn sie über physische Unterschiede in Textur, Farbe und/oder Muster hervorgehoben sind, um das Erreichen der korrekten Ausrichtung des Absorptionsartikels an einem Träger zu erleichtern. Somit können solche physischen Unterschiede zum Beispiel visuell und/oder taktil wahrnehmbar sein.
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Anordnungen von Verpackungen
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Mit dem Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung wird in Betracht gezogen, dass eine große Vielfalt von Verpackungsanordnungen bereitgestellt werden kann, um den Anliegen einer Vielfalt von Verbrauchern gerecht zu werden. Als ein Beispiel können die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung mit Absorptionsartikeln verwendet werden, die mehr Komponenten aufweisen, die natürliche Komponenten sind oder solche aufweisen. Zum Beispiel können die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung mit Absorptionsartikeln verwendet werden, die eine Baumwolloberschicht und/oder eine baumwollbasierte Flüssigkeitsmanagementschicht oder -aufnahmeschicht einschließen. Darüber hinaus oder alternativ können die Verpackungen der vorliegenden Offenbarung mit Absorptionsartikeln verwendet werden, die unparfümiert sind und/oder ungebleichten Zellstoff in ihren Absorptionskernen aufweisen.
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Während einige der angebotenen Absorptionsartikel in den Verpackungen der vorliegenden Offenbarung vorliegen können, können sich andere der angebotenen Absorptionsartikel in herkömmlichen Verpackungen befinden. In einem Bemühen, nachhaltigere Herstellungspraktiken voranzutreiben, wird in Betracht gezogen, dass von den von einem einzigen Absorptionsartikelhersteller auf einem Verkaufsregal angeboten Absorptionsartikeln wenigstens 20 Prozent, mehr bevorzugt wenigstens 40 Prozent oder am meisten bevorzugt wenigstens 50 Prozent recyclingfähige Verpackungen wie hierin beschrieben umfassen, womit spezifisch alle Werte innerhalb dieser Bereiche und beliebiger dadurch geschaffener Bereiche genannt sein sollen. Wenn zum Beispiel ein Absorptionsartikelhersteller 5 Absorptionsartikel auf einem Verkaufsregal anbietet, z. B. 2 Windelgrößen, 3 Damenhygieneeinlagengrößen, kann wenigstens eine der Verpackungen für eine einzelne Windelgröße oder eine einzelne Damenhygieneeinlagengröße eine recyclingfähige Verpackung umfassen, wie hierin beschrieben.
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Es werden Anordnungen in Betracht gezogen, bei denen das Verpackungsmaterial der vorliegenden Offenbarung für zwei unterschiedliche Absorptionsartikel verwendet wird und bei denen die Verpackungen unterschiedliche Verschlusskonfigurationen aufweisen. Zum Beispiel kann eine erste Verpackung eine Mehrzahl von Damenhygieneeinlagen umfassen und wenigstens ein Feld mit einer Blockkonfiguration umfassen. Eine zweite Verpackung kann eine Mehrzahl von Windeln umfassen und wenigstens ein Feld mit einer Quetsch- oder Kreuzkonfiguration umfassen.
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Betrachtete Beispiele
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Beispiel A. Eine Verpackung eines oder mehrerer Absorptionsartikel, wobei der eine oder die mehreren Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung verschlossen sind, wobei die Verpackung umfasst: eine Mehrzahl von Feldern, einschließlich eines verbraucherseitigen Feldes und eines oberen Feldes, das mit der verbraucherseitigen Feld überlagert angeordnet ist, wobei jedes der Mehrzahl von Feldern eine Innenoberfläche und eine Außenoberfläche umfasst; eine obere Faltlinie, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld angeordnet ist, wobei die obere Faltlinie wenigstens teilweise mit einer Kreuzknicklinie kollinear ist; wobei das Verpackungsmaterial Naturfasern umfasst und wobei die Kreuzknicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 1,8 N oder weniger, mehr bevorzugt etwa 1,7 N oder weniger aufweist.
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Beispiel A1. Verpackung nach einem der Beispiele A, wobei das obere Feld eine Vorderfläche, eine gegenüberliegende Rückseitenfläche, eine rechte Fläche und eine gegenüberliegende linke Fläche und ein offenes Ende umfasst.
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Beispiel A2. Verpackung von Beispiel A1, wobei wenigstens eine der Vorderfläche und/oder der Rückseitenfläche eine offene Knicklinie umfasst.
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Beispiel A3. Verpackung nach einem der Beispiele A1 oder A2, wobei die rechte Fläche und/oder die linke Fläche Seitenfaltenknicklinien umfassen.
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Beispiel A4. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A3, wobei die Verpackung ferner ein Rückseitenfeld, das dem verbraucherseitigen Feld gegenüberliegt, wobei ein linkes Feld zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist, und ein rechtes Feld umfasst, das zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist.
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Beispiel A5. Verpackung nach Beispiel 4 ferner umfassend eine oder mehrere vertikale Knicklinien, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem linken Feld, dem verbraucherseitige Feld und dem rechten Feld, dem rechten Feld und dem Rückseitenfeld und/oder dem linken Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet sind.
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Beispiel A6. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A5, wobei die Kreuzknicklinie in einer ersten Ebene angeordnet ist und ein oberer Rand des einen oder der mehreren Absorptionsartikel in einer zweiten Ebene angeordnet ist, und wobei ein Abstand zwischen der ersten Ebene und der zweiten Ebene etwa 5 mm oder weniger, mehr bevorzugt etwa 3 mm oder weniger oder am meisten bevorzugt etwa 2 mm oder weniger beträgt.
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Beispiel A7. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A6, wobei die Kreuzknicklinie eine Tiefe von mehr als etwa 0,01 mm, mehr bevorzugt mehr als etwa 0,02 mm oder am meisten bevorzugt mehr als etwa 0,03 mm aufweist.
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Beispiel A8. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A7, wobei die Kreuzknicklinie eine Tiefe von etwa 0,01 mm bis etwa 0,9 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,02 mm bis 0,7 oder am meisten bevorzugt von etwa 0,03 mm bis etwa 0,5 mm aufweist.
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Beispiel A9. Verpackung nach einem der Beispiele A2 bis A8, wobei die offene Knicklinie eine Tiefe von mehr als etwa 0,01 mm, mehr bevorzugt mehr als etwa 0,02 mm oder am meisten bevorzugt mehr als etwa 0,03 mm aufweist.
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Beispiel A10. Verpackung nach einem der Beispiele A2 bis A9, wobei die offene Knicklinie eine Tiefe von etwa 0,01 mm bis etwa 0,9 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,02 mm bis etwa 0,7 oder am meisten bevorzugt von etwa 0,03 mm bis etwa 0,5 mm aufweist.
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Beispiel A11. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A10, wobei die Kreuzknicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 7 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 5 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 4 mm aufweist.
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Beispiel A12. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A11, wobei die Kreuzknicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 3 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 2 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 1 mm aufweist.
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Beispiel A13. Verpackung nach einem der Beispiele A2 bis A12, wobei die offene Knicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 7 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 5 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 4 mm aufweist.
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Beispiel A14. Verpackung nach einem der Beispiele A2 bis A13, wobei die offene Knicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 3 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 2 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 1 mm aufweist.
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Beispiel A15. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A14, wobei die Kreuzknicklinie von der Innenoberfläche zu der Außenoberfläche ausgerichtet ist.
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Beispiel A16. Verpackung nach einem der Beispiele A2 bis A15, wobei die offene Knicklinie von der Innenoberfläche zu der Außenoberfläche ausgerichtet ist.
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Beispiel A17. Verpackung nach Beispiel A16, wobei die offene Knicklinie an der Vorderfläche angeordnet ist.
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Beispiel A18. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A17, wobei die Kreuzknicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 0,7 N bis etwa 1,8 N oder mehr bevorzugt von etwa 0,8 N bis etwa 1,7 N aufweist.
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Beispiel A19. Verpackung nach einem der Beispiele A2 bis A18, wobei die offene Knicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 1,8 N oder weniger oder mehr bevorzugt etwa 1,7 N oder weniger aufweist.
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Beispiel A20. Verpackung nach einem der Beispiele A2 bis A19, wobei die offene Knicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 0,7 N bis etwa 1,8 N oder mehr bevorzugt von etwa 0,8 N bis etwa 1,7 N aufweist.
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Beispiel 21. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A20, wobei die Kreuzknicklinie eine Steigung von etwa 2,5 N/mm oder weniger, mehr bevorzugt etwa 2,4 N/mm oder weniger oder am meisten bevorzugt etwa 2,3 N/mm oder weniger aufweist.
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Beispiel A22. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A21, wobei die Kreuzknicklinie eine Steigung von etwa 1,5 N/mm bis etwa 2,5 N/mm, mehr bevorzugt von etwa 1,6 N/mm bis etwa 2,4 N/mm oder am meisten bevorzugt von etwa 1,7 N/mm bis etwa 2,3 N/mm aufweist.
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Beispiel A23. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A22, wobei die offene Knicklinie eine Steigung von etwa 2,5 N/mm oder weniger, mehr bevorzugt etwa 2,4 N/mm oder weniger oder am meisten bevorzugt etwa 2,3 N/mm oder weniger aufweist.
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Beispiel A24. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A23, wobei die offene Knicklinie eine Steigung von etwa 1,5 N/mm bis etwa 2,5 N/mm, mehr bevorzugt von etwa 1,6 N/mm bis etwa 2,4 N/mm oder am meisten bevorzugt von etwa 1,7 N/mm bis etwa 2,3 N/mm aufweist.
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Beispiel A25. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A24, wobei die obere Faltlinie eine obere Faltlänge umfasst und wobei die Kreuzknicklinie eine Kreuzknicklinienlänge umfasst, wobei die Kreuzknicklinienlänge wenigstens 10 Prozent der Länge der oberen Faltlänge, mehr bevorzugt wenigstens 30 Prozent der Länge der oberen Faltlänge und am meisten bevorzugt wenigstens 50 Prozent der Länge der oberen Faltlänge beträgt.
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Beispiel A26. Verpackung nach Beispiel A25, wobei die Kreuzknicklinienlänge von zwischen 10 Prozent bis 100 Prozent der oberen Faltlänge, mehr bevorzugt von etwa 30 Prozent bis etwa 100 Prozent oder am meisten bevorzugt von etwa 50 Prozent bis etwa 100 Prozent beträgt.
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Beispiel A27. Verpackung nach einem der Beispiele A bis A26, wobei die Verpackung recycelbar ist.
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Beispiel B. Verpackung eines oder mehrerer Absorptionsartikel, wobei der eine oder die mehreren Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung verschlossen sind, wobei die Verpackung umfasst: eine Mehrzahl von Feldern, einschließlich eines verbraucherseitigen Feldes und eines oberen Feldes, das mit dem verbraucherseitigen Feld überlagert angeordnet ist, wobei jedes der Mehrzahl von Feldern eine Innenoberfläche und eine Außenoberfläche umfasst; eine offene Faltlinie, die an dem oberen Feld angeordnet ist, wobei die offene Faltlinie wenigstens teilweise mit einer offenen Knicklinie kollinear ist; wobei das Verpackungsmaterial Naturfasern umfasst und wobei die offene Knicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 1,8 N oder weniger, mehr bevorzugt etwa 1,7 N oder weniger aufweist.
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Beispiel B1. Verpackung nach einem der Beispiele B, wobei das obere Feld eine Vorderfläche, eine gegenüberliegende Rückseitenfläche, eine rechte Fläche und eine gegenüberliegende linke Fläche und ein offenes Ende umfasst.
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Beispiel B2. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B1, wobei wenigstens eine der Vorderfläche und/oder der Rückseitenfläche die offene Knicklinie umfasst.
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Beispiel B3. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B2, wobei die Verpackung ferner ein Rückseitenfeld, das dem verbraucherseitigen Feld gegenüberliegt, wobei ein linkes Feld zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist, und ein rechtes Feld umfasst, das zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist.
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Beispiel B4. Verpackung nach Beispiel B4 ferner umfassend eine oder mehrere vertikale Knicklinien, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem linken Feld, dem verbraucherseitigen Feld und dem rechten Feld, dem rechte Feld und dem Rückseitenfeld und/oder dem linken Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet sind.
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Beispiel B5. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B4, wobei die offene Knicklinie eine Tiefe von mehr als etwa 0,01 mm, mehr bevorzugt mehr als etwa 0,02 mm oder am meisten bevorzugt mehr als etwa 0,03 mm aufweist.
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Beispiel B6. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B5, wobei die offene Knicklinie eine Tiefe von etwa 0,01 mm bis etwa 0,9 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,02 mm bis etwa 0,7 oder am meisten bevorzugt von etwa 0,03 mm bis etwa 0,5 mm aufweist.
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Beispiel B7. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B6, wobei die offene Knicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 7 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 5 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 4 mm aufweist.
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Beispiel B8. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B7, wobei die offene Knicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 3 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 2 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 1 mm aufweist.
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Beispiel B9. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B8, wobei die offene Knicklinie von der Innenoberfläche zu der Außenoberfläche ausgerichtet ist.
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Beispiel B10. Verpackung nach Beispiel B9, wobei die offene Knicklinie an der Vorderfläche angeordnet ist.
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Beispiel B11. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B10, wobei die offene Knicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 1,8 N oder weniger oder mehr bevorzugt etwa 1,7 N oder weniger aufweist.
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Beispiel B12. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B11, wobei die offene Knicklinie eine Spitzenbelastung von etwa 0,7 N bis etwa 1,8 N oder mehr bevorzugt von etwa 0,8 N bis etwa 1,7 N aufweist.
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Beispiel B13. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B12, wobei die offene Knicklinie eine Steigung von etwa 2,5 N/mm oder weniger, mehr bevorzugt etwa 2,4 N/mm oder weniger oder am meisten bevorzugt etwa 2,3 N/mm oder weniger aufweist.
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Beispiel B14. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B13, wobei die offene Knicklinie eine Steigung von etwa 1,5 N/mm bis etwa 2,5 N/mm, mehr bevorzugt von etwa 1,6 N/mm bis etwa 2,4 N/mm oder am meisten bevorzugt von etwa 1,7 N/mm bis etwa 2,3 N/mm aufweist.
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Beispiel B15. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B14, wobei die offene Faltlinie eine offene Faltlänge umfasst und wobei die offene Knicklinie eine offene Knicklinienlänge umfasst, wobei die offene Knicklinienlänge wenigstens 10 Prozent der Länge der offenen Faltlänge, mehr bevorzugt wenigstens 30 Prozent der Länge der offenen Faltlänge und am meisten bevorzugt wenigstens 50 Prozent die Länge der offenen Faltlänge beträgt.
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Beispiel B16. Verpackung nach Beispiel B15, wobei die offene Knicklinienlänge von zwischen 10 Prozent bis 100 Prozent der offenen Faltlänge, mehr bevorzugt von etwa 30 Prozent bis etwa 100 Prozent oder am meisten bevorzugt von etwa 50 Prozent bis etwa 100 Prozent beträgt.
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Beispiel B17. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B16, wobei eine Kreuzknicklinie zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld angeordnet ist.
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Beispiel B18. Verpackung nach einem der Beispiele B bis B17, wobei die Verpackung recycelbar ist.
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Beispiel C. Verpackung eines oder mehrerer Absorptionsartikel, wobei der eine oder die mehreren Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung verschlossen sind, wobei die Verpackung umfasst: eine Mehrzahl von Feldern, einschließlich eines verbraucherseitigen Feldes und eines oberen Feldes, das mit dem verbraucherseitigen Feld überlagert angeordnet ist, wobei jedes der Mehrzahl von Feldern eine Innenoberfläche und eine Außenoberfläche umfasst; eine obere Faltlinie, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld angeordnet ist, wobei die obere Faltlinie wenigstens teilweise mit einer Kreuzknicklinie kollinear ist; wobei das Verpackungsmaterial Naturfasern umfasst und ein Basisgewicht von zwischen 60 g/m2 bis 120 g/m2, mehr bevorzugt zwischen 65 g/m2 bis 105 g/m2 oder am meisten bevorzugt zwischen 70 g/m2 bis 90 g/m2 aufweist, wie durch ISO 536 in der hierin modifizierten Fassung bestimmt.
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Beispiel C1. Verpackung nach Beispiel C, wobei das obere Feld eine Vorderfläche, eine gegenüberliegende Rückseitenfläche, eine rechte Fläche und eine gegenüberliegende linke Fläche und ein offenes Ende umfasst.
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Beispiel C2. Verpackung nach Beispiel C1, wobei wenigstens eine der Vorderfläche oder der Rückseitenfläche eine offene Knicklinie umfassen.
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Beispiel C3. Verpackung nach einem der Beispiele C1 oder C2, wobei die rechte Fläche und/oder die linke Fläche Seitenfaltenknicklinien umfassen.
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Beispiel C4. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei die Verpackung ferner ein Rückseitenfeld umfasst, das dem verbraucherseitigen Feld gegenüberliegt, ein linkes Feld, das zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist, und ein rechtes Feld, das zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist.
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Beispiel C5. Verpackung nach Beispiel C4 ferner umfassend eine oder mehrere vertikale Knicklinien, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem linken Feld, dem verbraucherseitigen Feld und dem rechten Feld, dem rechte Feld und dem Rückseitenfeld und/oder dem linken Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet sind.
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Beispiel C6. Verpackung nach einem vorstehenden Beispiele, wobei die Kreuzknicklinie in einer ersten Ebene angeordnet ist und ein oberer Rand des einen oder der mehreren Absorptionsartikel in einer zweiten Ebene angeordnet ist, und wobei ein Abstand zwischen der ersten Ebene und der zweiten Ebene etwa 5 mm oder weniger, mehr bevorzugt etwa 3 mm oder weniger oder am meisten bevorzugt etwa 2 mm oder weniger beträgt.
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Beispiel C7. Verpackung nach einem vorstehenden Beispiele, wobei die Kreuzknicklinie eine Tiefe von mehr als etwa 0,01 mm, mehr bevorzugt mehr als etwa 0,02 mm oder am meisten bevorzugt mehr als etwa 0,03 mm aufweist.
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Beispiel C8. Verpackung nach einem vorstehenden Beispiele, wobei die Kreuzknicklinie eine Tiefe von etwa 0,01 mm bis etwa 0,9 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,02 mm bis etwa 0,7 oder am meisten bevorzugt von etwa 0,03 mm bis etwa 0,5 mm aufweist.
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Beispiel C9. Verpackung nach einem der Beispiele C2 bis C8, wobei die offene Knicklinie eine Tiefe von mehr als etwa 0,01 mm, mehr bevorzugt mehr als etwa 0,02 mm oder am meisten bevorzugt mehr als etwa 0,03 mm aufweist.
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Beispiel C10. Verpackung nach einem der Beispiele C2 bis C9, wobei die offene Knicklinie eine Tiefe von etwa 0,01 mm bis etwa 0,9 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,02 mm bis etwa 0,7 oder am meisten bevorzugt von etwa 0,03 mm bis etwa 0,5 mm aufweist.
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Beispiel C11. Verpackung nach einem vorstehenden Beispiele, wobei die Kreuzknicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 7 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 5 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 4 mm aufweist.
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Beispiel C12. Verpackung nach einem vorstehenden Beispiele, wobei die Kreuzknicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 3 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 2 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 1 mm aufweist.
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Beispiel C13. Verpackung nach einem der Beispiele C2 bis C12, wobei die offene Knicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 7 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 3 5 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 4 mm aufweist.
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Beispiel C14. Verpackung nach einem der Beispiele C2 bis C13, wobei die offene Knicklinie eine Breite von etwa 0,1 mm bis etwa 3 mm, mehr bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 2 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 0,1 mm bis etwa 1 mm aufweist.
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Beispiel C15. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei die Kreuzknicklinie von der Innenoberfläche zu der Außenoberfläche ausgerichtet ist.
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Beispiel C16. Verpackung nach einem der Beispiele C2 bis C15, wobei die offene Knicklinie von der Innenoberfläche zu der Außenoberfläche ausgerichtet ist.
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Beispiel C17. Verpackung nach Beispiel C16, wobei die offene Knicklinie an der Vorderfläche angeordnet ist.
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Beispiel C18. Verpackung nach einem der Beispiele C3 bis C17, wobei das Paar Seitenfaltenknicklinien von der Außenoberfläche zu der Innenoberfläche ausgerichtet ist.
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Beispiel C19. Verpackung nach einem der Beispiele C4 bis C18, wobei die obere Faltlinie einen ersten Abschnitt, der zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld angeordnet ist, einen zweiten Abschnitt, der zwischen dem rechten Feld und dem oberen Feld angeordnet ist, einen dritten Abschnitt, der zwischen dem Rückseitenfeld und dem oberen Feld angeordnet ist, und einen vierten Abschnitt, der zwischen dem linken Feld und dem oberen Feld angeordnet ist, umfasst, und wobei eine erste Ecke zwischen dem verbraucherseitigen Feld des rechten Feldes angeordnet ist, eine zweite Ecke zwischen dem rechten Feld und dem Rückseitenfeld angeordnet ist, eine dritte Ecke zwischen dem Rückseitenfeld und dem linken Feld angeordnet ist und eine vierte Ecke zwischen dem linken Feld und dem verbraucherseitigen Feld angeordnet ist.
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Beispiel C20. Verpackung nach Beispiel C19, wobei die Kreuzknicklinie eine erste Sektion umfasst, die zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld angeordnet ist, wobei die erste Sektion einen ersten Teil und einen zweiten Teil umfasst, wobei sich der erste Teil von der vierten Ecke zu einer vertikalen Mittellinie des verbraucherseitigen Feldes erstreckt und sich der zweite Teil von der ersten Ecke zu der Mittellinie des verbraucherseitigen Feldes erstreckt.
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Beispiel C21. Verpackung nach Beispiel C20, wobei der erste Teil und der zweite Teil eine kumulative Länge aufweisen, die kleiner als eine Länge des ersten Abschnitts der oberen Faltlinie ist.
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Beispiel C22. Verpackung nach Beispielen C20 und C21, wobei die kumulative Länge wenigstens 10 Prozent der ersten Abschnittslänge, mehr bevorzugt wenigstens 30 Prozent der ersten Abschnittslänge oder am meisten bevorzugt wenigstens 50 Prozent der ersten Abschnittslänge beträgt.
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Beispiel C23. Verpackung nach einem der Beispiele C19 bis C22, wobei die Kreuzknicklinie wenigstens teilweise zwischen dem verbraucherseitigen Feld und dem oberen Feld, dem rechten und linken Feld und dem oberen Feld und dem Rückseitenfeld und dem oberen Feld angeordnet ist.
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Beispiel C24. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial wenigstens zu 50 Gew.-% Naturfasern, mehr bevorzugt zu wenigstens 70 Gew.-% Naturfasern oder am meisten bevorzugt wenigstens zu 90 Gew.-% Naturfasern umfasst.
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Beispiel C25. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial zu zwischen 50 und 100 Gew.-% Naturfasern, mehr bevorzugt zwischen 65 und 99 Gew.-% Naturfasern oder am meisten bevorzugt zwischen 75 und 95 Gew.-% Naturfasern umfasst.
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Beispiel C26. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei die Naturfasern des Verpackungsmaterials wenigstens eines umfassen von: Fasern auf Cellulosebasis, Fasern auf Bambusbasis, Baumwolle, Abaca, Kenaf, Sabaigras, Flachs, Espartogras, Stroh, Jutehanf, Bagasse, Seidenfadenfasern, Ananasblattfasern, Holzfasern oder Zellstofffasern.
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Beispiel C27. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei die Naturfasern wenigstens eines von Holzfasern oder Zellstofffasern umfassen.
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Beispiel C28. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial einen Gewichtsprozentsatz von nicht recyclingfähigem Material von weniger als etwa 30 Gewichtsprozent, mehr bevorzugt weniger als etwa 20 Gewichtsprozent oder am meisten bevorzugt weniger als etwa 10 Gewichtsprozent umfasst.
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Beispiel C29. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Verpackungsmaterial einen Gewichtsprozentanteil von nicht recyclingfähigem Material von zwischen 0,5 Prozent bis etwa 30 Prozent, mehr bevorzugt von etwa 0,5 Prozent bis etwa 20 Prozent oder am meisten bevorzugt von etwa 0,5 Prozent bis etwa 10 Prozent umfasst.
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Beispiel C30. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial nicht recyclingfähiges Material mit einem Gewichtsanteil von weniger als etwa 5 Gew.-% umfasst.
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Beispiel C31. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial nicht recyclingfähiges Material mit einem Gewichtsanteil von zwischen 0,5 Prozent bis etwa 5 Prozent Material umfasst.
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Beispiel C32. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial einen recyclingfähigen prozentualen Anteil von wenigstens 70 Prozent, mehr bevorzugt wenigstens 80 Prozent oder am meisten bevorzugt wenigstens 90 Prozent, aufweist, wie gemäß dem Verfahren PTS-RH:021/97 (Entwurf Okt. 2019) bestimmt.
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Beispiel C33. Verpackung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Verpackungsmaterial ein allgemeines Testergebnis „bestanden“ aufweist, wie gemäß dem Verfahren PTS-RH:021/97 (Entwurf Okt. 2019) bestimmt.
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Beispiel C34. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial einen recycelbaren Prozentsatz von zwischen 70 Prozent bis etwa 99,9 Prozent, mehr bevorzugt von etwa 85 Prozent bis etwa 99,9 Prozent oder am meisten bevorzugt von etwa 90 Prozent bis etwa 99,9 Prozent aufweist.
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Beispiel C35. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial recycelte Naturfasern, wie durch Sichtprüfung bestimmt, umfasst.
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Beispiel C36. Verpackungsmaterial nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei das Verpackungsmaterial keine Sperrschicht umfasst.
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Beispiel C37. Verpackung nach einem der Beispiele C bis C35, wobei das Verpackungsmaterial eine Sperrschicht umfasst.
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Beispiel C38. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei der eine oder die mehreren Absorptionsartikel eine Beutelstapelhöhe von weniger als etwa 150 mm, mehr bevorzugt weniger als etwa 100 mm oder am meisten bevorzugt weniger als etwa 70 mm gemäß dem Beutelstapelhöhenverfahren aufweisen.
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Beispiel C39. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei der eine oder die mehreren Absorptionsartikel eine Beutelstapelhöhe von zwischen 70 mm bis etwa 150 mm, mehr bevorzugt von etwa 70 mm bis etwa 100 mm oder am meisten bevorzugt von etwa 70 mm bis etwa 90 mm aufweisen.
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Beispiel C40. Verpackung nach einem der vorstehenden Beispiele, wobei der eine oder die mehreren Absorptionsartikel wenigstens eines von Windelhöschen, Inkontinenzeinlagen, Windeln oder Inkontinenzslips für Erwachsene umfassen.
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Prüfverfahren
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ASTM F88-06 - Verschlusszugfestigkeit
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Dieses Prüfverfahren bestimmt die Festigkeit eines Verschlusses in flexiblen Barrierematerialien durch Messen der Kraft, die erforderlich ist, um einen Prüfstreifen von Material, das den Verschluss enthält, zu trennen. Die Verschlussfestigkeit wird gemäß der Compendial-Methode ASTM F0088-06 auf einer Zugfestigkeitsprüfmaschine mit konstanter Dehnungsrate gemessen, wobei hierin die Verfahrensdetails angegeben sind. Ein geeignetes Instrument ist das Instron Modell 5965 mit Bluehill Universal-Software, die beide von Instron Norwood, MA (USA) erhältlich sind), oder ein gleichwertiges. Alle Messungen werden in einem Labor durchgeführt, das auf 23 °C ± 2 °C und 50 % ± 2 % relativer Luftfeuchtigkeit gehalten wird, und die Prüflinge werden in dieser Umgebung vor der Prüfung 2 Stunden lang konditioniert.
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Die Vorbereitung der Prüfproben und des Prüfverfahrens ist in der genannten ASTM-Methode mit den folgenden spezifischen Details beschrieben. Die Prüfprobe wird auf eine Breite von 1,0 Zoll zugeschnitten, die Griffablösungsrate beträgt 300 mm/min, und das Endabschnittshalteverfahren wird nicht unterstützt. Die maximale Kraft, die auftritt, wenn die Prüfprobe bis zum Versagen belastet wird, wird als Kraft pro Breiteneinheit auf das nächste 0,1 N/Zoll genau aufgezeichnet. Die Prüfung wird für eine Gesamtanzahl von 5 Wiederholungsprüfproben wiederholt. Es ist das arithmetische Mittel für maximale Verschlussfestigkeit zu messen und als Zugfestigkeit auf das nächste 0,1 N/Zoll genau zu protokollieren.
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ISO 1924-3 - Zugeigenschaften (Zugfestigkeit, Dehnung, Energieaufnahme)
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Die Zugeigenschaften (Zugfestigkeit, Dehnung und Energieaufnahme) eines Prüflings werden berechnet aus gemessenen Kraft- und Dehnungswerten, die in einer Prüfung mit konstanter Dehnungsrate bis zum Bruch der Probe ermittelt wurden. Die Prüfung wird gemäß der Compendial-Methode nach ISO 1924-3 durchgeführt, wobei Modifikationen hierin angegeben sind. Die Messungen werden auf einer Zugfestigkeitsprüfmaschine mit konstanter Dehnungsrate unter Verwendung einer Kraftmesszelle durchgeführt, bei der die gemessenen Kräfte innerhalb von 1 % bis 99 % des Grenzwerts der Zelle liegen. Ein geeignetes Instrument ist die MTS-Alliance unter Verwendung der Test Suite Software, die von MTS Systems Corp., Eden Prairie, MN (USA), erhältlich ist, oder ein gleichwertiges. Alle Messungen werden in einem Labor durchgeführt, das auf 23 °C ± 2 °C und 50 % ± 2 % relativer Luftfeuchtigkeit gehalten wird, und die Prüflinge werden in dieser Umgebung vor der Prüfung wenigstens 2 Stunden lang konditioniert.
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Messungen werden sowohl an MD-Prüflingen (Maschinenrichtung-Prüflingen) als auch an CD-Prüflingen (Maschinenquerrichtung-Prüflingen) durchgeführt, die aus Rollen oder Bögen des Rohmaterials entnommen wurden, oder Prüflingen, die aus einer fertigen Verpackung erhalten wurden. Wenn der Prüfling aus einer fertigen Verpackung ausgeschnitten wird, muss darauf geachtet werden, dass der Prüfling während des Prozesses nicht kontaminiert oder verzerrt wird. Die ausgeschnittene Probe sollte frei von Restklebstoff sein und aus einer Fläche der Verpackung entnommen werden, die frei von Nähten oder Falten ist. Der Prüfling wird mit einer Länge, die eine Prüfspanne von 50,8 mm aufnehmen kann, auf eine Breite von 25,4 mm geschnitten. Die Längsseite der Probe ist parallel zur interessierenden Richtung (MD, CD). Normalerweise verläuft die MD in fertigen Verpackungen vom Boden zur Oberseite der Verpackung, dies kann jedoch im Zweifelsfall über die Bestimmung der Faserorientierung verifiziert werden. Zehn Wiederholungsprüflinge sollten aus der MD und zehn zusätzlichen Replikate aus der CD hergestellt werden.
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Man programmiert die Zugfestigkeitsprüfmaschine für eine konstante Ausdehnungsrate einer uniaxialen Verlängerung bis zum Versagen wie folgt. Man stellt die Maßlänge (Prüfspanne) unter Verwendung eines kalibrierten Schieblehrenblocks auf 50,8 mm und den Kreuzkopf auf Null ein. Man setzt den Prüfling so in die Spannvorrichtungen ein, dass die Längsseite zentriert und parallel zur zentralen Zugachse der Zugfestigkeitsprüfmaschine ist. Man hebt den Kreuzkopf mit einer Rate von 25,4 mm/min an, bis der Prüfling versagt, wobei Daten zu Kraft (N) und Ausdehnung (mm) bei 100 Hz während der gesamten Prüfung erfasst werden. Ein Diagramm von Kraft (N) gegen Streckung (mm) erstellen. Man liest die maximale Kraft (N) aus dem Diagramm ab und zeichnet sie auf das nächste 0,1 N genau als Spitzenkraft auf, mit Angabe von MD oder CD. Man liest die Ausdehnung mit der maximalen Kraft (N) aus dem Diagramm ab und zeichnet sie als Bruchdehnung auf den nächsten 0,01 mm genau auf, mit Angabe von MD oder CD. Man bestimmt ausgehend vom Diagramm den Punkt (z), an dem die Tangente an die Kurve mit einer Steigung gleich der maximalen Steigung der Kurve die Ausdehnungsachse schneidet. Man berechnet nun die Fläche unter der Kraft-Ausdehnungs-Kurve vom Punkt z bis zum Punkt der maximalen Kraft und protokolliert sie auf das nächste 0,1 mJ genau, mit Angabe von MD oder CD. [Eine Darstellung einer typischen Kraft-Ausdehnungs-Kurve mit Angabe von Punkt z ist in 2 in ISO 1924-3 zu finden.]
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Man berechnet den arithmetischen Mittelwert der Spitzenkraft für alle MD-Replikate und dann für alle CD-Replikate und zeichnet sie jeweils als mittlere MD-Spitzenkraft und mittlere CD-Spitzenkraft auf das nächste 0,1 N genau auf. Man berechnet den arithmetischen Mittelwert der Bruchdehnung für alle MD-Replikate und dann für alle CD-Replikate und zeichnet sie jeweils als mittlere MD-Bruchdehnung und mittlere CD-Bruchdehnung auf den nächsten 0,01 mm genau auf. Man berechnet den arithmetischen Mittelwert der Fläche unter der Kraft-Ausdehnungs-Kurve für alle MD-Replikate und dann für alle CD-Replikate und zeichnet sie jeweils als mittlere Fläche unter der MD-Kurve und als mittlere Fläche unter der CD-Kurve auf das nächste 0,1 mJ genau auf.
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Die Zugfestigkeit wird berechnet, indem die mittlere Spitzenkraft (N) durch die Breite des Prüflings (25,4 mm) dividiert wird. Man berechnet die Zugfestigkeit für die MD-Replikate und dann die CD-Replikate und protokolliert sie als MD-Zugfestigkeit bzw. CD-Zugfestigkeit auf das nächste 0,1 kN/m genau.
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Die Bruchdehnung wird berechnet, indem die mittlere Bruchdehnung (mm) durch die anfängliche Prüflänge (Prüfspanne) von 50,8 mm dividiert und dann mit 100 multipliziert wird. Man berechnet die Bruchdehnung für die MD-Replikate und dann die CD-Replikate und protokolliert sie als MD-Bruchdehnung und CD-Bruchdehnung auf das nächste Prozent genau.
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ISO 2758 - Berstfestigkeit
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Die Berstfestigkeit ist der maximale, gleichmäßig verteilte Druck, dem ein Prüfling standhalten kann. Die Berstfestigkeit wird gemäß der Compendial-Methode nach ISO 2758 unter Verwendung einer Prüfvorrichtung, wie in dem Verfahren beschrieben, gemessen. Ein geeignetes Instrument ist der 13-60 Burst Tester für Papier und Folien, der von Testing Machines, Inc (New Castle, DE (USA)) erhältlich ist, oder ein gleichwertiges. Das Instrument wird gemäß den Anweisungen des Herstellers kalibriert und bedient. Alle Messungen werden in einem Labor durchgeführt, das auf 23°C +/- 2 C° und 50 % +/- 2 % relativer Luftfeuchtigkeit gehalten wird, und die Prüflinge werden in dieser Umgebung vor der Prüfung wenigstens 2 Stunden lang konditioniert.
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Messungen werden an Prüflingen vorgenommen, die aus Rollen oder Bögen des Rohstoffs entnommen wurden, oder Prüfproben, die aus einer fertigen Verpackung erhalten wurden. Wenn ein Prüfling aus einer fertigen Verpackung ausgeschnitten wird, muss darauf geachtet werden, dass der Prüfling während des Prozesses nicht kontaminiert oder verzerrt wird. Der Prüfling muss größer sein als die Klammern, die zum Halten des Prüflings im Instrument verwendet werden. Der Prüfling sollte aus einer Fläche entnommen werden, die frei von Falten, Knittern oder Nähten ist.
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Man misst die Berstfestigkeit (unter Verwendung eines Klemmdrucks, der ausreicht, um Schlupf während der Prüfung zu verhindern, und einer Pumprate von 95 ± 15 ml/min) für insgesamt 10 Wiederholungsprüflinge. Bei Proben mit unterschiedlichen Seiten ist die Seite des Prüflings, die der Innenseite der Verpackung zugewandt sein soll, beim Einsetzen in die Klammern dem Druck zugewandt, und es werden 10 Replikate in dieser Orientierung geprüft. Bei Proben, die symmetrisch (nicht mit unterschiedlichen Seiten versehen) sind, werden 5 Replikate geprüft, wobei die Innenseite der Verpackung dem Druck zugewandt ist, und 5 Replikate werden geprüft, wobei die Außenseite der Verpackung dem Druck zugewandt ist, und die Ergebnisse werden miteinander gemittelt. Man zeichnet den Druck, bei dem jeder Prüfling birst, auf das nächste 0,001 kPa genau auf. Wenn der Berstdruck weniger als 70 kPa beträgt, müssen mehrere Schichten des Prüfmaterials verwendet werden. Um die Berstfestigkeit zu erhalten, dividiert man den Berstdruck durch die Anzahl der geprüften Schichten. Man berechnet den mittleren arithmetischen Berstdruck für alle Replikate und protokolliert ihn als Berstfestigkeit auf das nächste 0,001 kPa genau.
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ISO 534 - Dicke
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Die Dicke eines einlagigen Prüflings wird unter einer statischen Last mit einem Mikrometer gemäß der Compendial-Methode ISO 534 gemessen, wobei Modifikationen hierin angemerkt sind. Alle Messungen werden in einem Labor durchgeführt, das auf 23 °C ± 2 °C und 50 % ± 2 % relativer Luftfeuchtigkeit gehalten wird, und die Prüflinge werden in dieser Umgebung vor der Prüfung wenigstens 2 Stunden lang konditioniert.
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Die Dicke wird mit einem Mikrometer gemessen, das mit einem Druckfuß ausgestattet ist, der einen konstanten Druck von 70 kPa ± 0,05 kPa auf den Prüfling ausüben kann. Das Mikrometer ist ein Instrument vom Eigengewichtstyp, dessen Messwerte auf 0,1 Mikrometer genau sind. Ein geeignetes Instrument ist das TMI Digital Micrometer-Modell 49-56, das von Testing Machines Inc., New Castle, DE (USA) erhältlich ist, oder ein gleichwertiges. Der Druckfuß ist eine flache, geschliffene, kreisförmige bewegliche Fläche mit einem Durchmesser, der kleiner als die Prüfprobe ist und den erforderlichen Druck ausüben kann. Ein geeigneter Druckfuß weist einen Durchmesser von 16,0 mm auf. Der Prüfling wird von einer horizontalen flachen Referenzplattform getragen, die größer als der Druckfuß und parallel zu dessen Oberfläche ist. Das System wird gemäß den Anweisungen des Herstellers kalibriert.
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Messungen werden an einlagigen Prüflingen vorgenommen, die aus Rollen oder Bögen des Rohstoffs entnommen wurden, oder Prüflingen, die aus einer fertigen Verpackung erhalten wurden. Wenn der Prüfling aus einer fertigen Verpackung ausgeschnitten wird, muss darauf geachtet werden, dass der Prüfling während des Prozesses nicht kontaminiert oder verzerrt wird. Die ausgeschnittene Probe sollte frei von Restklebstoff sein und aus einer Fläche der Verpackung entnommen werden, die frei von Nähten oder Falten ist. Die Prüfling ist idealerweise 200 mm2 groß und muss größer als der Druckfuß sein.
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Um die Dicke zu messen, nullt man zuerst das Mikrometer gegen die horizontale flache Referenzplattform. Man legt den Prüfling so auf die Plattform, dass die Prüfstelle unter dem Druckfuß zentriert ist. Man senkt den Druckfuß mit einer Absenkgeschwindigkeit von 3,0 mm pro Sekunde vorsichtig ab, bis der volle Druck auf den Prüfling ausgeübt wird. Man wartet 5 Sekunden lang ab und zeichnet dann die Dicke des Prüflings auf den nächsten 0,1 Mikrometer genau auf. In ähnlicher Weise wiederholt man den Vorgang für insgesamt zehn Wiederholungsprüflinge.
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Man berechnet den arithmetischen Mittelwert für alle Dickenmessungen und protokolliert den Wert als Dicke auf den nächsten 0,1 Mikrometer genau.
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ISO 536 - Basisgewicht
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Das Basisgewicht eines Prüflings ist die Masse (in Gramm) pro Flächeneinheit (in Quadratmetern) einer einzelnen Materialschicht und wird gemäß der Compendial-Methode ISO 536 gemessen. Die Masse des Prüflings wird auf eine bekannte Fläche zugeschnitten, und die Masse der Probe wird unter Verwendung einer Analysewaage auf 0,0001 Gramm genau bestimmt. Alle Messungen werden in einem Labor durchgeführt, das auf 23 °C ± 2 °C und 50 % ± 2 % relativer Luftfeuchtigkeit gehalten wird, und die Prüflinge werden in dieser Umgebung vor der Prüfung wenigstens 2 Stunden lang konditioniert.
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Messungen werden an Prüflingen vorgenommen, die aus Rollen oder Bögen des Rohstoffs entnommen wurden, oder Prüflingen, die aus einer fertigen Verpackung erhalten wurden. Wenn der Prüfling aus einer fertigen Verpackung ausgeschnitten wird, muss darauf geachtet werden, dass der Prüfling während des Prozesses nicht kontaminiert oder verzerrt wird. Die ausgeschnittene Probe sollte frei von Restklebstoff sein und aus einer Fläche der Verpackung entnommen werden, die frei von Nähten oder Falten ist. Der Prüfling muss so groß wie möglich sein, damit jede inhärente Materialvariabilität berücksichtigt wird.
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Man misst die Abmessungen des einlagigen Prüflings mit einem kalibrierten Stahllineal, das auf NIST rückführbar ist, oder gleichwertig. Man berechnet die Fläche des Prüflings und zeichnet sie auf den nächsten 0,0001 Quadratmeter genau auf. Man verwendet eine Analysenwaage, um die Masse des Prüflings zu erhalten und zeichnet sie auf das nächste 0,0001 Gramm genau auf. Man berechnet das Basisgewicht durch Dividieren der Masse (in Gramm) durch die Fläche (in Quadratmetern) und zeichnet es auf das nächste 0,01 Gramm pro Quadratmeter (g/m2) genau auf. In ähnlicher Weise wiederholt man den Vorgang für insgesamt zehn Wiederholungsprüflinge. Man berechnet den arithmetischen Mittelwert für das Basisgewicht und protokolliert ihn auf das nächste 0,01 Gramm/Quadratmeter genau.
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Knicklinienabmessungen unter Verwendung von CLSM
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Die Breite und/oder Tiefe einer auf Verpackungsmaterial ausgeübten Knicklinie wird unter Verwendung eines 3D-Konfokalen Laser-Scanning-Mikroskops (CLSM) mit einer Auflösung von 5 nm gemessen. Ein geeignetes Instrument ist die Keyence VK-X1050 (erhältlich von Keyence Corporation von Amerika, Itasca, IL, USA) oder äquivalent. Das Instrument wird gemäß den Anweisungen des Herstellers vor der Verwendung kalibriert, um eine genaue Abstandsskala sicherzustellen. Prüflinge werden bei 23 °C ± 2 °C und 50 % ± 2 % relativer Luftfeuchtigkeit vor einem Prüfen 2 Stunden lang konditioniert und alle Prüfungen werden unter den gleichen Umgebungsbedingungen durchgeführt.
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Die Prüfprobe wird entweder aus einem intakten, fertigen Beutel oder aus einem mit Knicklinien versehenen Testmaterial herausgeschnitten. Die Prüfprobe wird aus einem Bereich entnommen, der eine Knicklinie einschließt, aber ansonsten frei von Falten, Knittern oder Nähten ist. Die Abmessungen der Prüfprobe sollen von dem Analysten entschieden werden. Die Probe muss jedoch klein genug sein, um auf den Tisch des CLSM zu passen, und die gesamte Breite der Knicklinie muss innerhalb der Probe zentriert sein. Bei der Vorbereitung und Handhabung der Prüfprobe ist darauf zu achten, dass die Integrität der Knicklinie und der Umgebung aufrechterhalten wird und keine Verzerrungen von beiden ausgeübt werden.
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Die Prüfprobe wird auf dem Tisch des CLSM unter Verwendung kleiner Bandstücke (jede geeignete Quelle) montiert, um eine insgesamt flache (nicht wellenförmige) Oberfläche zu erzeugen, ohne die Prüfprobe zu verzerren. Das Band soll entlang der äußersten Ränder der Prüfprobe platziert werden, während die Knicklinie und ihre unmittelbar umgebende Fläche, die analysiert werden wird, vermieden wird. Man Verwendet die Funktion Lichtmikroskopie und eine niedrige Vergrößerungseinstellung, um den Bereich der Prüfprobe auszuwählen, der die Knicklinie einschließt. Man startet die Messung des Höhenprofils für den ausgewählten Bereich unter Verwendung der konfokalen Laser-Scanning-Funktion bei einer Auflösung von 5 nm. Es ist zu beachten, dass, wenn der zu analysierende Bereich zu groß ist, einzeln gesammelte Scans später zusammengefügt werden können. In dem Höhenprofilbild verwendet man die Draufsicht des abgetasteten Bereichs, um Querschnittansichtslinien (etwa zehn) zu definieren, die senkrecht zu der Knicklinie verlaufen, um mehrere lineare Höhenprofile zu erzeugen. Man analysieret eines der Höhenprofile numerisch wie folgt. Unter Verwendung der „flachen“ Bereiche, welche die Knicklinie umgeben, definiert und zieht man eine Basislinie, um die Oberflächenhöhe darzustellen. Es ist zu beachten, dass beim Definieren der Basislinie jegliche offensichtlich erhabenen oder vertieften Artefakte ignoriert werden, die entlang oder unmittelbar angrenzend an die Knicklinie selbst auftreten können. Nun misst man den Abstand zwischen der Basislinie und dem tiefsten Punkt der Vertiefung der Knicklinie und hält ihn als die Knicklinientiefe auf den nächsten 1 Mikrometer fest. Man misst die Breite der Knicklinie unter Verwendung der Basislinie, um die Anfangs- und Endreferenzpunkte der Einbuchtung zu definieren, und hält man sie als die Knicklinienbreite auf den nächsten 1 Mikrometer fest. In ähnlicher Weise misst man die Tiefe und Breite für jedes Höhenprofil, das durch die zehn oder ähnlich vielen Querschnittansichtlinien erzeugt wird, die zuvor erstellt wurden, und hält man fest, wobei jeder auf den nächsten 1 Mikrometer festgehalten wird.
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Man wiederholt den gesamten Vorgang für fünf Wiederholungsprüfproben, die fünf separate Knicklinien darstellen. Man berechnet den arithmetischen Mittelwert für alle einzelnen gemessenen Knicklinientiefen (innerhalb jeder Prüfprobe über alle fünf Prüfproben für insgesamt etwa 50 Werte) und meldet man sie als Knicklinientiefe auf den nächsten 1 Mikrometer. Man berechnet den arithmetischen Mittelwert für alle einzelnen gemessenen Knicklinienbreiten (innerhalb jeder Prüfprobe über alle fünf Prüfproben für insgesamt etwa 50 Werte) und melden als Knicklinienbreite auf den nächsten 1 Mikrometer.
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Messungen der Höhe des offenen Endes und des Nahtversatzes
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Die Höhe des offenen Endes und des Nahtversatzes sind Abmessungsmessungen an dem intakten, fertigen Beutel, der mit Produkt gefüllt ist. Die Höhe des offenen Endes 265 ist der vertikale Abstand zwischen der Höhe des Produkts innerhalb des Beutels und des obersten Randes des offenen Endes. Der Nahtversatz wird an den seitlichen Rändern des offenen Endes 265 an der Oberseite des Beutels sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite des Verschlusses gemessen. Wenn der oberste Verschluss gebildet wird, dann tritt ein Versatz auf, wenn die Vorderseite des Beutels nicht perfekt mit der Rückseite des Beutels ausgerichtet ist. Die Größe des Versatzes wird als der Abstand gemessen, in dem sich der vordere Seitenrand des Beutels über die hintere Seitenrand des Beutels (oder umgekehrt) entlang des Seitenrandes des offenen Endes hinaus erstreckt. Diese Abmessungsmessungen werden unter Verwendung eines kalibrierten Stahlmetalllineals durchgeführt, das auf NIST rückverfolgbar ist, oder äquivalent. Testproben werden bei 23 °C ± 2 °C und 50 % ± 2 % relativer Luftfeuchtigkeit für 2 Stunden vor dem Testen konditioniert, und alle Vorkonditionierung und Tests werden unter diesen gleichen Umgebungsbedingungen durchgeführt.
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Die Testprobe ist der intakte, gefüllte Beutel von Produkt. Vor dem Testen wird ein Vorkonditionierungsschritt an den Testproben durchgeführt, um jegliche Kompressionseffekte zu eliminieren, die durch die Verpackung verursacht werden. Um den intakten, gefüllten Beutel vorzubereiten, entfernt man ihn zuerst aus jeder vorhandenen Umverpackung, die vorhanden sein könnte, und platzieren man ihn dann auf eine flache, starre Oberfläche in seiner aufrechten Position (d. h. die Basis des Beutels ist der starren Oberfläche zugewandt). Man lässt den Beutel 72 Stunden frei in seiner aufrechten Position stehen. Nach Ablauf von 72 Stunden fährt man unverzüglich mit den Abmessungsmessungen fort.
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Man misst die Höhe des offenen Endes wie folgt. Während die Testprobe auf einer flachen, starren Oberfläche mit der Vorderseite des Beutels dem Analysten zugewandt steht, misst man den Abstand zwischen dem unteren Rand des Beutels und dem obersten Rand des offenen Endes unter Verwendung des Lineals. Man führt diese Messungen sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite des Beutels aus und hält sie auf die nächsten 0,01 cm als Volle Beutelhöhelinks und Volle Beutelhöherechts fest. Die vertikale Höhe des Produkts innerhalb des gefüllten Beutels wird auch unter Verwendung des Lineals gemessen und als Produkthöhe auf die nächsten 0,01 cm festgehalten. Es ist zu beachten, dass die Produkthöhe der Abstand von der flachen, starren Oberfläche zu dem oberen Rand des Produkts innerhalb des Beutels ist, und es notwendig sein kann, einen gefüllten Beutel zu opfern (d. h. den Beutel aufzuschneiden), um diese Messung vorzunehmen. Man subtrahiert die Produkthöhe von der Vollen Beutelhöhelinksund hält es als Höhe offenes Endelinks auf die nächsten 0,01 cm fest. Man subtrahiert die Produkthöhe von der Vollen Beutelhöherechts und hält es als Höhe offenes Enderechts auf die nächsten 0,01 cm fest. Man berechnet nun den Mittelwert zwischen Höhe offenes Endelinks und Höhe offenes Enderechts und hält es als Höhe offenes Ende auf die nächsten 0,01 cm fest.
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Man misst den Nahtversatz wie folgt. Man sucht das offene Ende 265 auf der Oberseite des Beutels. Man überprüft die linken und rechten seitlichen Ränder des offenen Endes, sowohl vorne als auch hinten. Man verwendet das Lineal, um den Abstand zu messen, in dem sich die Vorderseite des seitlichen Randes über die Rückseite des Seitenrandes an dem linken Seitenrand der Naht hinaus erstreckt (oder umgekehrt), und hält ihn als Nahtversatzlinks auf die nächsten 0,1 mm fest. In ähnlicher Weise macht man die gleiche Inspektion und Messung an dem rechten Seitenrand der Naht und hält es als Nahtversatzrechts auf die nächsten 0,1 mm fest. Man berechnet nun den Mittelwert zwischen Nahtversatzlinks und Nahtversatzrechts und hält ihn als Nahtversatz auf die nächsten 0,1 mm fest.
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In ähnlicher Art und Weise wird die gesamte Prozedur für insgesamt zehn Wiederholungstestprobenbeutel wiederholt. Der berichtete Wert für jeden der Parameter ist das arithmetische Mittel der zehn individuell festgehaltenen Messungen für die Höhe des offenen Endes auf die nächsten 0,01 cm und den Nahtversatz auf die nächsten 0,1 mm.
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Biegeverfahren
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Die Biegeeigenschaften einer Probe wird unter Verwendung eines ultraempfindlichen 3-Punkt-Biegetests an einer Zugfestigkeitsprüfmaschine mit konstanter Ausdehnungsrate (ein geeignetes Instrument ist das MTS Alliance unter Verwendung von Testworks 4.0-Software oder TestSuite-Software, wie von MTS Systems Corp., Eden Prairie, MN, erhältlich), unter Verwendung einer Lastzelle berechnet, für die die gemessenen Kräfte innerhalb von 1 % bis 99 % der Grenze der Zelle liegen. Alle Prüfungen werden in einem Raum durchgeführt, der auf 23 °C ± 3 C° und 50 % ± 2 % relativer Feuchtigkeit gesteuert wird.
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Das ultraempfindliche 3-Punkt-Biegeverfahren ist so ausgelegt, dass es das Verhältnis von Kraftsignal zu Rauschen beim Testen von Materialien mit sehr niedrigen Biegekräften maximiert. Das Kraftsignal wird maximiert, indem eine hochempfindliche Lastzelle (z. B. 5 N) verwendet wird, wobei eine kleine Spanne verwendet wird (Last ist proportional zu dem Spanne hoch drei) und einer breite Probenbreite verwendet wird (die gesamte gemessene Last ist direkt proportional zu der Breite). Die Halterung ist so ausgelegt, dass die Biegemessung in Zugspannung durchgeführt wird, wodurch die Halterungsmasse auf einem Minimum gehalten werden kann. Rauschen im Kraftsignal wird minimiert, indem die Lastzelle stationär gehalten wird, um mechanische Vibration und Trägheitseffekte zu reduzieren, und indem die Masse der an der Lastzelle befestigten Halterung so niedrig wie möglich gemacht wird.
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Unter Bezugnahme auf 14A bis 14C ist die Lastzelle 2401 an dem stationären Kreuzkopf der Zugfestigkeitsprüfmaschine montiert. Die ultraempfindliche Halterung 2400 besteht aus drei dünnen Klingen, die aus einem leichten, starren Material (wie Aluminium oder äquivalent) konstruiert sind. Jede Klinge weist eine Dicke von 1,0 mm, abgerundete Ränder und eine Länge auf, die in der Lage ist, die Biegebreite der Prüfprobe aufzunehmen. Jede der Klingen weist einen ausgeschnittenen Hohlraum 2404a und 2404b (äußere Klingen) und 2405 (zentrale Klinge) auf, um eine Höhe h von 5 mm Klingenmaterial entlang ihrer horizontalen Ränder zu erzeugen. Die beiden äußeren Klingen 2403a und 2403b sind horizontal an dem beweglichen Kreuzkopf der Zugfestigkeitsprüfmaschine montiert, parallel zueinander ausgerichtet, wobei ihre horizontalen Ränder vertikal ausgerichtet sind. Die Spanne s zwischen den beiden äußeren Klingen 2403a und 2403b beträgt 5 mm ± 0,1 mm (Innenrand bis Innenrand). Die Mittelklinge 2402 ist an der Lastzelle an dem stationären Kreuzkopf der Zugfestigkeitsprüfmaschine montiert. Wenn sie vor Ort ist, ist die zentrale Klinge 2402 parallel zu den zwei äußeren Klingen 2403a und 2403b und an dem Mittelpunkt zwischen den äußeren Klingen 2403a und 2403b zentriert. Die Klingenhalterungen schließen integrale Adapter ein, die geeignet sind, um in die jeweiligen Positionen an der Zugfestigkeitsprüfmaschine zu passen und in Position zu verriegeln, sodass die horizontalen Ränder der Klingen senkrecht zu der Bewegung des Querbalkens der Zugfestigkeitsprüfmaschine sind.
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Proben werden bei 23 °C ± 3 °C und 50 % ± 2 % relative Feuchte zwei Stunden vor dem Testen konditioniert. Es gibt zwei Arten von Proben, die für diesen Test vorbereitet sind: eine Kontrollprobe und eine Prüfprobe. Proben werden entweder aus einem intakten, fertigen Beutel von Produkt oder aus einem mit Knicklinien versehenen Testmaterial herausgeschnitten. Die Kontrollprobe wird aus einem Bereich des Beutels (oder des Probenmaterials) entnommen, der frei von Falten, Knittern, Nähten oder Knicklinien ist. Zusätzlich soll die Kontrollprobe auf die gleichen Abmessungen wie die Prüfprobe geschnitten werden, und die lange Seite der Kontrollprobe weist die gleiche Richtungsausrichtung auf dem Beutel (oder Probenmaterial) wie die Prüfprobe auf. Die Prüfprobe wird aus einem Bereich des Beutels (oder des Probenmaterials) entnommen, der eine Knicklinie einschließt, aber ansonsten frei von zusätzlichen Falten, Knittern oder Nähten ist. Die Knicklinie soll seitlich entlang der langen Seite der Prüfprobe zentriert werden. Die Abmessungen der Prüfprobe werden durch den Analysten bestimmt, jedoch muss die Breite (kurze Seite) wenigstens 10 mm betragen, und die Länge (die der „Biegebreite“ entspricht) sollte so lang wie möglich sein, um ein ausreichendes Lastsignal bereitzustellen. Wenn die Probe seitlich ist, werden eine Kontrollprobe und eine Prüfprobe von jeder Seite hergestellt.
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Der Test wird in Spannung durchgeführt. Die Zugfestigkeitsprüfmaschine ist so programmiert, dass der bewegliche Kreuzkopf so eingestellt ist, dass er sich mit einer Geschwindigkeit von 1,0 mm/s in eine Richtung entgegengesetzt des stationären Kreuzkopfes bewegt. Die Kreuzkopfbewegung beginnt mit der an den äußeren Klingen 2403a und 2403b flach liegenden und nicht gebogenen Probe 2406, fährt mit dem inneren horizontalen Rand des Hohlraums 2405 in der zentralen Klinge 2402 fort, die mit der Oberseite der Probe 2406 in Kontakt kommt, und setzt sich weiter für eine zusätzliche Kreuzkopfbewegung von 10 mm fort. Die Kraft (N) und die Verschiebung (mm) werden durchgehend bei 50 Hz erfasst.
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Vor dem Belasten der Probe 2406 werden die äußeren Klingen 2403a und 2403b in Richtung der zentralen Klinge 2402 bewegt, bis etwa ein Zwischenraum c von 3 mm zwischen den inneren horizontalen Rändern der Hohlräume 2404a und 2404b in den äußeren Klingen 2403a und 2403b und dem inneren horizontalen Rand des Hohlraums 2405 in der zentralen Klinge 2402 vorhanden ist (siehe 14C). Die Probe 2406 wird innerhalb des Zwischenraums C so platziert, dass sie die inneren horizontalen Ränder der Hohlräume 2404a und 2404b in den äußeren Klingen 2403a und 2403b überspannt, so dass die kurze Seite der Probe lotrecht zu den horizontalen Rändem der Klingen ist. Es ist zu beachten, welche Seite der Probe 2406 der zentralen Klinge 2402 zugewandt ist. Man zentriert die Probe 2406 zwischen den äußeren Klingen 2403a und 2403b. Man bewegt die äußeren Klingen 2403a und 2403b in einer Richtung entgegen dem stationären Kreuzkopf, bis der innere horizontale Rand des Hohlraums 2405 in der zentralen Klinge 2402 die Oberseite der Probe 2406 berührt.
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Die Kraft (N) ist über der Verschiebung (mm) aufgetragen. Die maximale Spitzenkraft wird als Spitzenbelastung auf die nächsten 0,001 N festgehalten. Die Fläche unter der Kurve bis zu der maximalen Spitzenkraft wird berechnet und als Energie zu Spitze auf die nächsten 0,001 N-mm festgehalten. Die Steigung des linearen Abschnitts der Kraft-Verschiebungs-Kurve wird bestimmt und als Steigung auf die nächsten 0,001 N/mm festgehalten.
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In ähnlicher Weise wiederholt man die gesamte Testsequenz für insgesamt fünf Kontrollproben und fünf Prüfproben für jede Seite der Probe, falls zutreffend, wobei zu beachten ist, welche Seite der zentralen Klinge 2402 an dem stationären Kreuzkopf für jede Wiederholung für seitliche Proben zugewandt ist. Der berichtete Wert für jeden der Parameter ist das arithmetische Mittel der fünf einzeln festgehaltenen Messungen innerhalb ähnlicher Proben (z. B. Kontrolle und Prüfung) für eine Spitzenbelastung auf die nächsten 0,001 N, Energie zu Spitze auf die nächsten 0,001 N-mm und Steigung auf die nächsten 0,001 N/mm. Die Ergebnisse für die Kontrollprobe können für jede jeweilige Seite der Probe gegebenenfalls direkt mit denen für die Prüfprobe verglichen werden.
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Beutelkompression
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Die Beutelkompression wird für einen fertigen mit dem Produkt gefüllten Beutel mit universellen mechanischen Testsystem mit einer konstanten Streckungsrate (CRE) (ein geeignetes Gerät ist das MTS Alliance unter Verwendung von TestSuite-Software, wie von MTS Systems Corp., Eden Prairie, MN, erhältlich) unter Verwendung einer Lastzelle gemessen, bei der die gemessenen Kräfte innerhalb von 1 % bis 99 % der Grenze der Zelle liegen. Sowohl die stationären als auch die beweglichen Halterungen sind rechteckige, rostfreie Stahlplatten, die Abmessungen aufweisen, die größer sind als die Ober- und Unterseiten des gefüllten Beutels. Beide Platten weisen Adapter auf, die mit den Halterungen der CRE-Testmaschine kompatibel sind, fähig sind, die Platten parallel zueinander und senkrecht zu der Bewegung des Querbalkens der CRE-Testmaschine zu befestigen. Alle Vorkonditionierungen und Prüfungen werden in einem Raum durchgeführt, der auf 23 °C ± 3 °C und 50 % ± 2 % relativer Feuchtigkeit gesteuert wird.
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Die Prüfprobe ist der intakte, gefüllte Beutel von Produkten. Vor dem Testen wird ein Vorkonditionierungsschritt an den Testproben durchgeführt, um jegliche Kompressionseffekte zu eliminieren, die durch die Verpackung verursacht werden. Während des Vorkonditionierungsschritts wird eine Klemme an dem oberen Verschluss des Beutels (der „Finne“) befestigt, sodass die Klemme aufgehängt werden kann, um zu ermöglichen, dass der Beutel 24 Stunden frei unter seinem eigenen Gewicht aufgehängt wird. Um den intakten, gefüllten Beutel vorzukonditionieren, entfernt man ihn zuerst aus jeder vorhandenen Umverpackung, die vorhanden sein könnte, und platziert ihn dann auf eine flache, feste Oberfläche in seiner aufrechten Position (d. h. die Basis des Beutels ist der festen Oberfläche zugewandt). Man sucht das offene Ende 265 auf der Oberseite des Beutels. Man bestimmt die Länge des offenen Endes 265 unter Verwendung eines kalibrierten Stahlmetalllineals, das auf NIST rückverfolgbar ist, oder äquivalent, und hält sie als Länge des oberen Verschlusses auf die nächsten 0,1 cm fest. Die vertikale Höhe des Produkts innerhalb des gefüllten Beutels wird auch unter Verwendung des Lineals gemessen und als Produkthöhe auf den nächsten Millimeter festgehalten. Zu beachten ist, dass die Produkthöhe der Abstand von der flachen, festen Oberfläche zu dem oberen Rand des Produkts innerhalb des Beutels ist, und es notwendig sein kann, einen gefüllten Beutel zu opfern (d. h. den Beutel aufzuschneiden), um diese Messung vorzunehmen. Unter Verwendung eines intakten Beutels platziert man eine Klemme so, dass sie das offene Ende 265 in seinem Längsrichtung greift und hängt dann die Klemme derart auf, dass der Beutel unter seinem eigenen Gewicht aufgehängt wird. Man lässt den Beutel 24 Stunden frei hängen. Nachdem 24 Stunden abgelaufen sind, entfernt man die Klemme und setzt den intakten Beutel in seiner aufrechten Position auf eine flachen, feste Oberfläche und fährt sofort mit dem Kompressionstest fort.
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Man bereitet die CRE-Testmaschine für einen Kompressionstest vor, um Kraft und Abstand zu messen. Man stellt einen definierten Abstand zwischen den Platten, der ausreicht, um die Höhe des Prüfprobenbeutels aufzunehmen, sodass die auf den Beutel ausgeübte Anfangskraft Null ist. Man hält diesen Abstand als D0 auf die nächsten 0,1 mm fest. Man stellt den Kreuzkopf und die Lastzelle auf Null. Man platziert den Prüfprobenbeutel aufrecht (d. h. Basis des Beutels nach unten) auf die untere Platte, sodass der Beutel unter der oberen Platte (in der Breitenrichtung und Längsrichtung) zentriert ist. Man senkt den Kreuzkopf mit einer Geschwindigkeit von 1 mm/s bis zu einem Plattenabstand ab, der gleich 5 mm kleiner als die vorbestimmte Produkthöhe ist, hebt dann den Kreuzkopf an, bis eine Last von 0,05 N erreicht ist. Man lässt dann den Kreuzkopf zu dem ursprünglichen Plattenabstand (D0) zurückkehren. Man erfasst die Daten von Kraft (N) über dem Abstand D (mm) mit einer Rate von 25 Hz.
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Man erstellt einen Graphen von Kraft (N) über der Höhe (mm), wobei die Höhe (H) der Abstand zwischen Platten ist, berechnet durch H = D0 - D. Es ist zu beachten, dass Kraft und Verschiebung während des gesamten Tests positive Werte sind. Aus dem Kompressionsabschnitt (Abwärtsbewegung der oberen Platte) der resultierenden Kraft-Höhe-Kurve bestimmt man die folgenden Parameter. Man hält die Höhe bei einer Kraft von 0,2 N als Anfangshöhe auf die nächsten 0,1 mm fest. Man hält die Höhe, die 3 mm größer ist als die vorbestimmte Produkthöhe als Kompressionshöhe auf den nächsten 1 mm fest. Man hält die Kraft bei der Kompressionshöhe als Kraft in der Kompressionshöhe auf die nächsten 0,1 N fest. Man teilt die Kraft in Kompressionshöhe durch die vorbestimmte Länge des oberen Verschlusses und hält sie als normalisierte Kraft in der Kompressionshöhe auf die nächsten 0,01 N/cm fest. Man berechnet die Fläche unter dem Kompressionsabschnitt der Kurve bis zu der Kompressionshöhe und hält dies als Kompressionsenergie auf die nächsten 0,1 N*mm fest. Nun bestimmt man aus dem Rückformungsabschnitt (Aufwärtsbewegung der oberen Platte) der resultierenden Kraft-Höhe-Kurve die folgenden Parameter. Man hält die Höhe bei einer Kraft von 0,2 N als Endhöhe auf die nächsten 0,1 mm fest. Man berechnet die Fläche unter der Kurve zwischen der Kompressionshöhe und der Endhöhe und hält dies als Kompressionsenergie auf die nächsten 0,01 N*mm fest.
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In ähnlicher Weise wird die Prozedur für insgesamt fünf Wiederholungstestproben wiederholt. Der berichtete Wert für jeden der Parameter ist das arithmetische Mittel der fünf einzeln festgehaltenen Messungen für die Normalisierte Kraft in Kompressionshöhe auf die nächsten 0,01 N/cm, die Kompressionsenergie auf die nächsten 0,1 N*mm und die Rückformungsenergie auf die nächsten 0,01 N*mm.
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Beutelstapelhöhen-Prüfung
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Die Beutelstapelhöhe einer Verpackung von Absorptionsartikeln wird wie folgt bestimmt:
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Ausrüstung
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Ein Dickenmesser mit einer flachen, steifen, horizontalen Gleitplatte wird verwendet. Der Dickenmesser ist so konfiguriert, dass die horizontale Gleitplatte sich in einer vertikalen Richtung frei bewegt, wobei die horizontale Gleitplatte immer in einer horizontalen Orientierung, direkt über einer flachen, steifen, horizontalen Basisplatte, gehalten wird. Der Dickenmesser schließt eine geeignete Vorrichtung zum Messen der Spalte zwischen der horizontalen Gleitplatte und der horizontalen Basisplatte auf innerhalb ± 0,5 mm ein. Die horizontale Gleitplatte und die horizontale Basisplatte sind größer als die Oberfläche der Absorptionsartikelverpackung, die mit jeder Platte in Kontakt steht, d. h. jede Platte erstreckt sich über die Kontaktoberfläche der Absorptionsartikelverpackung in alle Richtungen hinaus. Die horizontale Gleitfläche übt eine nach unten gerichtete Kraft von 850 ± 1 Gramm-Kraft (8,34 N) auf die Absorptionsartikelverpackung aus, welche durch Platzieren eines geeigneten Gewichts auf das Zentrum der oberen Oberfläche der horizontalen Gleitplatte, die nicht mit der Verpackung in Kontakt steht, erreicht werden kann, sodass die Gesamtmasse der Gleitplatte plus zusätzliches Gewicht 850 ± 1 Gramm beträgt.
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Prüfverfahren
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Absorptionsartikelverpackungen werden vor der Messung bei 23 ± 2 °C und 50 ± 5 % relativer Feuchtigkeit äquilibriert.
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Die horizontale Gleitplatte wird angehoben und eine Absorptionsartikelverpackung wird mittig unter der horizontalen Gleitplatte derart platziert, dass sich die Absorptionsartikel innerhalb der Verpackung in einer horizontalen Orientierung befinden (siehe 3). Ein Griff oder sonstiges Verpackungsmerkmal auf den Oberflächen der Verpackung, der/das mit einer der Platten in Kontakt kommen würde, wird flach gegen die Oberfläche der Verpackung gefaltet, um seine Auswirkung auf die Messung zu minimieren. Die horizontale Gleitplatte wird langsam gesenkt, bis sie mit der Oberseite der Verpackung in Kontakt kommt, und wird anschließend losgelassen. Die Lücke zwischen den horizontalen Platten wird zehn Sekunden nach dem Loslassen der horizontalen Gleitplatte auf ± 0,5 mm genau gemessen. Fünf identische Verpackungen (Verpackungen gleicher Größe und gleicher Absorptionsartikelanzahl) werden gemessen und das arithmetische Mittel wird als die Verpackungsbreite berichtet. Die „Beutelstapelhöhe“ = (Verpackungsbreite/Absorptionsartikelanzahl pro Stapel) × 10 wird berechnet und auf ± 0,5 mm genau aufgezeichnet.
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Verfahren zur Messung der prozentualen Farbstoffbedeckung
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Das Verfahren zur Messung der prozentualen Farbstoffbedeckung misst die prozentuale Fläche der Farbstoffbedeckung auf einem Verpackungsfeld. Ein Flachbettscanner, der in der Lage ist, ein Minimum an 24-Bit-Farbe bei 800 dpi mit manueller Steuerung des Farbmanagements zu scannen (ein geeigneter Scanner ist ein Epson Perfection V750 Pro von Epson America Inc., Long Beach, CA (USA), oder dergleichen), wird verwendet, um Bilder zu erfassen. Der Scanner ist mit einem Computer verbunden, auf dem eine Farbkalibrierungssoftware ausgeführt wird, die in der Lage ist, den Scanner gegen ein Farbreflexions-IT8-Ziel unter Verwendung einer entsprechenden Referenzdatei zu kalibrieren, die dem ANSI-Verfahren IT8.7/2-1993 entspricht (geeignete Farbkalibrierungssoftware ist Monaco EZColor oder i1 Studio, erhältlich von X-Rite Grand Rapids, MI (USA), oder dergleichen). Die Farbkalibrierungssoftware konstruiert ein Farbprofil des Internationalen Farbkonsortiums (International Color Consortium, ICC) für den Scanner, das verwendet wird, um ein Ausgabebild unter Verwendung eines Bilderfassungsprogramms zu korrigieren, das die Anwendung von ICC-Profilen unterstützt. Das farbkorrigierte Bild wird dann über die Farbschwellenwerterstellung unter Verwendung der Farbanalyse-Software segmentiert (eine geeignete Bildfarbanalyse-Software ist MATLAB R2017b, erhältlich von The Mathworks, Inc., Natick, MA (USA)).
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Die Proben werden bei etwa 23 °C ± 2 °C und etwa 50 % ± 2 % relativer Feuchtigkeit 2 Stunden lang vor dem Prüfen konditioniert.
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Der Scanner wird 30 Minuten vor der Kalibrierung und Bilderfassung eingeschaltet. Abwählen aller Optionen zur automatischen Farbkorrektur oder Farbverwaltung, die in der Scannersoftware enthalten sein können. Wenn das automatische Farbmanagement nicht deaktiviert werden kann, ist der Scanner für diese Anwendung nicht geeignet. Die empfohlenen Verfahren der Farbkalibrierungssoftware werden befolgt, um ein ICC-Farbprofil für den Scanner zu erstellen und zu exportieren. Die Farbkalibrierungssoftware vergleicht ein erfasstes IT8-Zielbild mit einer entsprechenden Referenzdatei, um das ICC-Farbprofil für einen Scanner zu erstellen und zu exportieren, das innerhalb des Bildanalyseprogramms angewendet wird, um die Farbe nachfolgender Ausgabebilder zu korrigieren.
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Eine Probe wird aus einer Verpackung oder Verpackungsmaterialien mit identifizierten Feldern erhalten. Ein einzelnes Feld wird entlang seines äußeren Randes ausgewählt und ausgeschnitten, um es zum Prüfen zu entfernen. Für Prüfungen ausgewählte Felder sollten keine Risse oder Knitter enthalten.
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Der Scannerdeckel wird geöffnet und die Probe sorgfältig flach in die Mitte des Scannerglases gelegt, wobei die farbige Oberfläche der Probe in Richtung auf das Glas orientiert ist. Ein Scan, der eine Feldregion enthält, wird mit einer 24-Bit-Farbe mit einer Auflösung von 800 dpi (ungefähr 31,5 Pixel pro mm) im Reflexionsmodus erfasst. Das ICC-Farbprofil wird dem Bild zugeordnet, das ein farbkorrigiertes sRGB-Bild produziert. Dieses kalibrierte Bild wird vor der Analyse in einem unkomprimierten Format, wie eine TIFF-Datei, gespeichert, um die kalibrierten RGB-Farbwerte beizubehalten.
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Das kalibrierte Bild wird in der Farbanalyse-Software geöffnet. Das Bild wird unter Verwendung eines 2D-Gauß-Filters mit einem Sigma von 3 geglättet, um einzelne Farbstoffpunkte zu verwischen. Als Nächstes wird unter Verwendung eines Farbschwellenwerterstellungsprogramms ein Farbraum ausgewählt, um die Farbschwellenwerterstellung durchzuführen, zum Beispiel CIELAB mit seinen drei Farbwerten L*, a*, b*. Dann wird eine interessierende Region (region of interest, ROI) innerhalb einer sichtbar erkennbaren Region nur der Grundfarbe, ohne Vorhandensein von Farbstoffen, manuell gezeichnet, um ihre Farbraumwerte zu identifizieren. Ein Feld ohne sichtbare Grundfarbenregion wird als 100 % Farbstoffbedeckung aufweisend angesehen. Die Schwellenwerterstellungsgrade in allen drei Kanälen des ausgewählten Farbraums werden dann manuell angepasst, um die Regionen des Feldes, die Farbstoffbedeckung enthalten, aus diesen Regionen der Grundfarbe zu segmentieren. Die Fläche des Feldes, die Farbstoffbedeckung enthält, wird gemessen, und der Prozentsatz der Fläche des Feldes, die Farbstoffbedeckung enthält, wird berechnet und auf das nächste ganze Prozent genau aufgezeichnet.
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In ähnlicher Weise bereitet man sechs Wiederholungsverpackungsfelder vor, scannt und analysiert sie. Man berechnet und protokolliert das arithmetische Mittel der gemessenen prozentualen Fläche der Farbstoffbedeckungswerte auf das nächste ganzen Prozent genau.
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Die hierin offenbarten Abmessungen und Werte sollen nicht als streng auf die genauen angegebenen numerischen Werte beschränkt aufgefasst werden. Stattdessen soll, falls nicht anders spezifiziert, jede solche Abmessung sowohl den angegebenen Wert als auch einen funktional äquivalenten Bereich, der diesen Wert umgibt, bedeuten. Zum Beispiel soll eine Abmessung, die als „40 mm“ offenbart ist, „etwa 40 mm“ bedeuten.
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Jedes hierin zitierte Dokument, einschließlich jeglichen querverwiesenen oder verwandten Patents oder querverwiesener oder verwandter Anmeldungen, und jegliche Patentanmeldung oder jegliches Patent, zu der bzw. dem diese Anmeldung Priorität oder Nutzwirkung davon beansprucht, ist hiermit durch Bezugnahme in ihrer bzw. seiner Gesamtheit hierin eingeschlossen, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder anderweitig eingeschränkt. Die Zitierung jeglichen Dokuments ist keine Anerkennung, dass es Stand der Technik bezüglich jeglicher hierin offenbarten oder beanspruchten Erfindung ist, oder dass es allein oder in beliebiger Kombination mit einer weiteren Literaturstelle oder weiteren Literaturstellen jegliche solche Erfindung lehrt, nahelegt oder offenbart. Ferner gilt, dass, soweit eine Bedeutung oder Definition eines Ausdrucks in diesem Dokument mit einer Bedeutung oder Definition des gleichen Ausdrucks in einem durch Bezugnahme eingeschlossenen Dokument in Konflikt steht, die Bedeutung oder Definition, die diesem Ausdruck in diesem Dokument zugewiesen wurde, Vorrang hat.
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Während bestimmte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung veranschaulicht und beschrieben wurden, ist es für den Fachmann offensichtlich, dass verschiedene weitere Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne von dem Grundgedanken und dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Es ist daher beabsichtigt, in den beigefügten Ansprüchen alle solchen Änderungen und Modifikationen, die innerhalb des Schutzumfangs dieser Erfindung liegen, abzudecken.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 3929135 A [0144]
- US 4324246 A [0144]
- US 4342314 A [0144]
- US 4463045 A [0144]
- US 5006394 A [0144]
- US 4609518 A [0144]
- US 4629643 A [0144]
- US 9700463 B [0146]
- US 9849602 B [0146]
- US 5885265 A [0150]
- US 6462251 B [0150]
- US 6623464 B [0150]
- US 6664439 B [0150]
- US 3881489 A [0150]
- US 4341216 A [0150]
- US 4713068 A [0150]
- US 4818600 A [0150]
- EP 203821 A [0150]
- EP 710471 A [0150]
- EP 710472 A [0150]
- EP 793952 A [0150]
- GB 2184389 A [0151]
- GB 2184390 A [0151]
- GB 2184391 A [0151]
- US 4591523 A [0151]
- US 3989867 A [0151]
- US 3156242 A [0151]
- WO 9724097 A [0151]
- US 6436508 B [0152]
- US 5599335 A [0157, 0175]
- EP 1447066 A [0157, 0175]
- WO 9511652 f [0157]
- US 20080312622 A1 [0157]
- WO 2012052172 A [0157, 0175]
- US 4610678 A [0158]
- US 4673402 A [0158]
- US 4888231 A [0158]
- US 4834735 A [0158]
- US 5234423 A [0158]
- US 5147345 A [0158]
- US 20180098893 A [0158]
- US 20180098891 A [0158]
- US 2015/0351976 A1 [0160]
- US 20140343523 A1 [0160]
- US 15/729704 [0160]
- US 3860003 A [0165]
- US 5221274 A [0165]
- US 5554145 A [0165]
- US 5569234 A [0165]
- US 5580411 A [0165]
- US 6004306 A [0165]
- WO 9511652 A [0175]
- US 2008/0312622 A1 [0175, 0188]
- WO 9510996 A [0187]
- US 5700254 A [0187]
- WO 02067809 A [0187]