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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dämpfungsvorrichtung für den Antriebsstrang eines Fahrzeugs.
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Die Erfindung ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, dazu bestimmt, die Filterung von Torsionsschwingungen im Bereich der mechanischen Brücke des Antriebsstrangs des Fahrzeugs zu verbessern. Als „mechanische Brücke” wird die Stelle des Antriebsstrangs bezeichnet, in deren Bereich die Wellen der Räder, die Welle des Getriebes ankommen, und wo sich ein Differential befindet.
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Es ist bekannt, zu diesem Zweck Dämpfungsvorrichtungen, auch „Tilger” genannt, zu verwenden, die Elemente umfassen, welche geeignet sind, zu schwingen, um diese Filterung durchzuführen. Diese Filterung ist allerdings zeitlich und/oder je nach der Temperatur, der die Vorrichtung ausgesetzt ist, nicht ausreichend stabil. Ferner verschlechtert sich das Hysteresemoment, dem die Elemente der Vorrichtung bei ihren Schwingungen ausgesetzt sind, mit der Zeit und/oder je nach Temperatur. Dieses Hysteresemoment ermöglicht es, die Schwingungen auf zwei Frequenzen, die die Resonanzfrequenz des Tilgers umgeben, zu dämpfen.
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Es besteht ein Bedarf nach Lösung der Gesamtheit oder eines Teils der oben erwähnten Nachteile.
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Aufgabe der Erfindung ist es, diesem Bedarf zu entsprechen, und sie erreicht dies nach einem ihrer Aspekte mit Hilfe einer Dämpfungsvorrichtung für einen Antriebsstrang eines Fahrzeugs, umfassend:
- – einen um eine Achse drehbeweglichen Träger, wobei der Träger eine Lagerung umfasst, die sich um die besagte Achse erstreckt, wobei der Träger einen Rand umfasst, der die besagte Lagerung radial außen begrenzt,
- – eine Vielzahl von Schwungmassen, die in der Lagerung um die besagte Achse aufeinanderfolgend angeordnet sind, wobei jede Schwungmasse eine radial äußere Kontur umfasst, die radial gegenüber dem besagte Rand des Trägers angeordnet ist, und
- – eine Vielzahl von elastischen Rückstellelementen, wobei jedes elastische Rückstellelement zwischen zwei hintereinander liegenden Schwungmassen angeordnet ist und sich zwischen zwei Enden erstreckt, wobei jedes Ende mit einer der beiden Schwungmassen verbunden ist.
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Mindestens ein Element unter:
- – den Schwungmassen,
- – den Rückstellelementen und
- – dem besagten Rand des Trägers
kann derart ausgeführt sein, dass, wenn sich eine der Schwungmassen in Bezug zum Träger auf Grund einer Drehung des Trägers um die Achse bewegt, wobei diese Bewegung für jedes mit der Schwungmasse verbundene Ende eines der der besagten Schwungmasse zugeordneten elastischen Rückstellelemente einer Bewegung um einen Winkelwert entspricht, welcher ausgehend von einer Position des besagten Endes, bei der die Schwungmasse in Ruhestellung ist, gemessen wird, das besagte elastische Rückstellelement auf diese Schwungmasse während dieser Bewegung eine Kraft zumindest annähernd proportional zu dem besagten Winkelwert ausübt, welcher der Bewegung des mit der besagten Schwungmasse verbundenen besagten Endes zugeordnet ist.
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Im Sinne der vorliegenden Erfindung ist das Verhältnis zwischen der von dem elastischen Rückstellelement ausgeübten Kraft und dem Winkelbewegungswert ausreichend nahe einem proportionalen Verhältnis, so dass die Vorrichtung eine Resonanzfrequenz aufweist.
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Das oben erwähnte Verhältnis zwischen von dem elastischen Rückstellelement ausgeübter Kraft und dem Winkelwert kann proportional sein. Wenn die Schwungmassen der Vorrichtung durch eine einzige Schwungmasse modellhaft dargestellt sind und die elastischen Rückstellelemente der Vorrichtung durch ein einziges elastisches Rückstellelement modellhaft dargestellt sind, kann das einzige elastische Rückstellelement einen Steifigkeitskoeffizienten zwischen 0,1 Nm/° und 10 Nm/° aufweisen, wobei er beispielsweise bis auf 10% gleich 1 Nm/° ist. Das Trägheitsmoment der Vorrichtung kann in diesem Fall zwischen 0,001 kg.m2 und 0,1 kg.m2 betragen, wobei es beispielsweise bis auf 10% gleich 0,01 kg.m2 ist. Dieser Steifigkeitskoeffizient, ausgedrückt in Nm/°, entspricht nun dem Proportionalitätskoeffizienten, der das oben erwähnte Proportionsverhältnis herstellt. Wenn das vorgenannte Modell mit einer einzigen Schwungmasse und einem einzigen elastischen Rückstellelement herangezogen wird, kann der Steifigkeitskoeffizient des einzigen elastischen Rückstellelements größer als 1 N/mm, insbesondere als 10 N/mm, sein.
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Die Drehbewegung des Trägers wird durch Torsionsschwingungen, denen der Träger ausgesetzt ist, hervorgerufen. Dank dieser Ausführung der Vorrichtung kann die von jedem elastischen Rückstellelement auf die entsprechende Schwungmasse ausgeübte Kraft zumindest annähernd proportional zur Winkelbewegung des mit dieser Schwungmasse verbundenen Endes von jedem elastischen Rückstellelement sein. Auf diese Weise kann eine Dämpfungsvorrichtung erhalten werden, deren Resonanzfrequenz dauerhaft stabil bleibt, und zwar unabhängig von der Temperatur. Es ist somit eine Vorrichtung oder ein Tilger verfügbar, die/der relativ stabile Filtereigenschaften aufweist.
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Das Fahrzeug ist beispielsweise ein Personenkraftwagen mit einem Vierzylinder-Verbrennungsmotor. Wenn sich dieser Motor mit einer Drehzahl zwischen 600 U/min und 2000 U/min dreht, beträgt die Frequenz der Torsionsschwingungen, die mit Hilfe der Vorrichtung gefiltert werden sollen, insbesondere zwischen 5 Hz und 20 Hz, wobei sie insbesondere in der Ordnung von 10 Hz oder 15 Hz ist. Die Resonanzfrequenz der Vorrichtung beträgt nun zwischen 5 Hz und 20 Hz, wobei sie insbesondere ungefähr gleich 10 Hz oder 15 Hz ist.
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Im Sinne der vorliegenden Anmeldung:
- – bedeutet „radial” „in einer Ebene senkrecht auf die Drehachse des Trägers und in eine Richtung, die die Drehachse schneidet”,
- – bedeutet „axial” „entlang einer Richtung parallel zur Drehachse des Trägers”,
- – bedeutet „im Winkel” „um die Drehachse des Trägers”,
- – ist ein Ende des elastischen Rückstellelements mit einer Schwungmasse verbunden, wenn es direkt oder indirekt an dieser Schwungmasse befestigt ist,
- – bezeichnet die „Ruhestellung einer Schwungmasse” die Position dieser Schwungmasse, bevor sich der Träger in Drehung auf Grund der Torsionsschwingungen bewegt, wobei die Schwungmasse in dieser Ruhestellung einer Fliehkraft ausgesetzt sein kann,
- – ist unter „Winkelwert” der Winkel, gemessen von der Drehachse des Trägers zwischen zwei Positionen, zu verstehen, die nacheinander von dem besagten Ende des mit der Schwungmasse verbundenen elastischen Rückstellelements während seiner Bewegung in Bezug zum Träger eingenommen werden.
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Jede Schwungmasse kann aus einem Stück hergestellt sein, wobei sie sich beispielsweise von zwei miteinander durch Verbindungselemente wie Nieten verbundenen Schwungmasseteilen unterscheidet.
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Jede Schwungmasse ist beispielsweise zur Gänze axial in der im Träger ausgenommenen Lagerung enthalten.
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Jedes elastische Rückstellelement kann, direkt oder indirekt, mit nichts anderem als den zwei aneinandergrenzenden Schwungmassen, zwischen denen es angeordnet ist, verbunden sein. Die einzigen Befestigungen jedes elastischen Rückstellelements nach außen sind nun jene im Bereich jedes seiner Enden, die mit einer der Schwungmassen verbunden sind, denen dieses elastische Rückstellelement zugeordnet ist. Auf diese Weise wird vermieden, das Haltestück des Standes der Technik zu verwenden, an dem eines der Enden eines elastischen Rückstellelements befestigt ist, während sein anderes Ende an der Schwungmasse befestigt ist. Auf diese Weise wird die Kompaktheit der Vorrichtung verbessert, da es nicht mehr notwendig ist, auf dieses Haltestück zurückzugreifen.
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Das elastische Rückstellelement umfasst beispielsweise mehrere Federn parallel oder in Serie.
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Die Lagerung, in der die Schwungmassen angeordnet sind, kann sich um die gesamte Achse erstrecken.
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Nach einem ersten Einsatzbeispiel der Erfindung umfasst die Vorrichtung eine Vielzahl von Wälzelementen, wobei zwei Wälzelemente jeder Schwungmasse zugeordnet und radial zwischen der besagten Schwungmasse und dem besagten Rand der Lagerung angeordnet sind. Jedes Wälzelement kann, wenn es durch die Drehung des Trägers bewegt wird, diese Bewegung auf die Schwungmasse, der es zugeordnet ist, übertragen. Es kann somit über die Wälzelemente ein Drehmoment vom Träger auf die Schwungmassen übertragen werden. Die Dämpfungsvorrichtung verhält sich nun ähnlich wie aber unterschiedlich zu einem Pendelsystem, wobei ein solches System dem Fachmann gut bekannt ist, um die Torsionsschwingungen in den Fahrzeugübertragungssystemen zu dämpfen.
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Nach diesem ersten Einsatzbeispiel der Erfindung kann die radial äußere Kontur jeder Schwungmasse in der besagten Ebene zwei konkave Abschnitte umfassen, die Wälzbahnen für das Wälzelement auf der Schwungmasse definieren, wobei die Kontur in der Ebene auch einen weiteren konkaven Abschnitt umfasst, der zwischen den beiden Wälzbahnen angeordnet ist. Diese beiden konkaven Abschnitte, die die Wälzbahnen definieren, können dieselbe Form haben, beispielsweise in der Ebene Kreisbögen mit demselben Radius für diese beiden konkaven Abschnitte.
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Nach diesem ersten Einsatzbeispiel der Erfindung kann der Rand, der die Lagerung radial außen begrenzt, in der Ebene im Bereich jeder Schwungmasse zwei konkave Abschnitte aufweisen, die Wälzbahnen für das Wälzelement auf dem Träger definieren. Diese konkaven Abschnitte können zueinander identisch sein. Es handelt sich beispielsweise um Kreisbögen mit demselben Radius von einem dieser konkaven Abschnitte zum anderen.
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Das Wälzelement kann einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, wobei es nun ein Zylinder ist, auch „Walze” genannt. Diese Walze kann Ränder, die radial an jedem ihrer axialen Enden überragen, aufweisen oder nicht.
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Gegebenenfalls können in der Ebene die Wälzbahnen für das Wälzelement auf dem Träger und die Wälzbahnen für das Wälzelement auf der Schwungmasse Kreisbögen sein, und in einem besonderen Beispiel beträgt das Verhältnis zwischen dem Radius der Wälzbahnen auf dem Träger und dem Radius der Wälzbahnen auf der Schwungmasse zwischen 1/4 und 4.
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Nach diesem ersten Einsatzbeispiel können die Wälzbahnen auf der Schwungmasse und/oder die Wälzbahnen auf dem Träger derartige Formen haben, dass, wenn die Schwungmasse ausgehend von ihrer Position in Ruhestellung schwingt, der Abstand zwischen der Drehachse des Trägers und jedem mit der besagten Schwungmasse verbundenen Ende eines der besagten Schwungmasse zugeordneten elastischen Rückstellelements geringer wird.
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Ebenfalls nach diesem ersten Einsatzbeispiel können die Wälzbahnen auf der Schwungmasse und/oder die Wälzbahnen auf dem Träger derartige Formen haben, dass, wenn die Schwungmasse ausgehend von ihrer Position in Ruhestellung schwingt, jedes mit der besagten Schwungmasse verbundene Ende eines der besagten Schwungmasse zugeordneten elastischen Rückstellelements eine Spirale, insbesondere eine Archimedische Spirale, beschreibt. Eine solche Konfiguration ermöglicht es, dass das Verhältnis zwischen der von dem elastischen Rückstellelement und dem Winkelbewegungswert ausgeübten Kraft exakt proportional ist. In einem solchen Fall wird eine größere Stabilität der Resonanzfrequenz der Vorrichtung gewährleistet.
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Nach diesem ersten Einsatzbeispiel der Erfindung kann die Vorrichtung ein Hysterese erzeugendes System umfassen. Dieses Hysterese erzeugende System ermöglicht es nun, der Schwungmasse bei der Bewegung relativ zum Träger eine Hysterese zu verleihen, wenn der Träger den Torsionsschwingungen ausgesetzt ist. Dieses Hysterese erzeugende System übt nun bei der Bewegung der Schwungmasse in Bezug zum Träger ein Hysteresemoment auf die Schwungmasse aus.
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Das Hysterese erzeugende System kann zwischen dem Träger und der Schwungmasse angeordnet sein und eine Reibung zwischen diesen letztgenannten erzeugen. Als Variante ist das Hysterese erzeugende System zwischen zwei benachbarten Schwungmassen angeordnet.
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Nach diesem ersten Einsatzbeispiel der Erfindung kann jede Schwungmasse, wenn sie in der Lagerung angeordnet ist, unter der Wirkung von axialen Halteelementen axial gespannt sein, welche beispielsweise Federn einsetzen. Die Mittel, die es ermöglichen, diese axiale Spannung der Schwungmassen zu erzielen, können das oben erwähnte Hysterese erzeugende System bilden.
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Die Lagerung kann an ihren beiden axialen Enden geschlossen sein. Eines der axialen Enden der Lagerung ist beispielswiese durch eine Bodenwand des Trägers geschlossen, während das andere axiale Ende der Lagerung durch eine auf den Träger aufgesetzte Kappe geschlossen sein kann.
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Wenn die Lagerung an ihren beiden axialen Enden geschlossen ist, kann eine Feder gegenüber jedem dieser axialen Enden angeordnet sein, um die Schwungmasse axial in dieser Lagerung zu halten. In dem soeben beschriebenen Beispiel ist eine Feder beispielsweise funktionell zwischen der Schwungmasse und der Bodenwand des Trägers angeordnet, während eine weitere Feder funktionell zwischen der Schwungmasse und der Kappe angeordnet ist. Diese Feder, die zwischen der Schwungmasse und dem Träger angeordnet ist, kann die oben erwähnte Hysterese erzeugen.
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Nach einem zweiten Einsatzbeispiel der Erfindung kann jedes elastische Rückstellelement eine Feder bzw. mehrere identische Federn umfassen, und für zwei einer selben Schwungmasse zugeordnete elastische Rückstellelemente kann die Leerlänge der Feder bzw. der Federn eines dieser Rückstellelemente in Bezug zur Leerlänge der Feder bzw. der Federn des anderen elastischen Rückstellelements derart gewählt sein, dass ein Hysterese erzeugendes System gebildet wird. Die beiden einer selben Schwungmasse zugeordneten elastischen Rückstellelemente können somit derart gewählt sein, dass sie bei der Bewegung der Schwungmasse in Bezug zum Träger eine Hysterese verleihen, wenn der Träger den Torsionsschwingungen ausgesetzt ist. Diese so gewählten Werte der Leerlänge können die Reibung zwischen der radial äußeren Kontur der Schwungmasse und dem Rand des Trägers, gegenüber dem die Schwungmasse radial ist, mehr oder weniger begünstigen. Diese Reibung erzeugt somit das Hysteresemoment auf der Schwungmasse bei der Bewegung der Schwungmasse in Bezug zum Träger.
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Der Wert der Leerlänge jeder Feder ist insbesondere größer oder gleich der Dimension, die dem zwischen zwei Schwungmassen zur Aufnahme dieser Feder verfügbaren Raum entspricht, wenn sich die Vorrichtung in Ruhestellung befindet.
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Nach diesem zweiten Einsatzbeispiel der Erfindung kann die radial äußere Kontur jeder Schwungmasse in der besagten Ebene zwei konvexe Abschnitte und einen konkaven Abschnitt aufweisen, welcher zwischen den beiden konvexen Abschnitten angeordnet ist. Die beiden konvexen Abschnitte haben beispielsweise jeweils dieselbe Form. Es kann sich um Kreisbögen in der besagten Ebene handeln, in welchem Fall die Radien von einem konvexen Abschnitt zum anderen gleich sein können. Der konkave Abschnitt ist beispielsweise ein Kreisbogen in der besagten Ebene. Das Verhältnis zwischen dem Radius des konkaven Abschnitts und dem Radius der konvexen Abschnitte beträgt insbesondere zwischen 1 und 20.
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Ebenfalls nach diesem zweiten Einsatzbeispiel der Erfindung kann der Rand, der die Lagerung radial außen begrenzt, im Bereich jeder Schwungmasse zwei konkave Abschnitte in der besagten Ebene aufweisen, wobei die konkaven Abschnitte des Randes und die konvexen Abschnitte der Schwungmasse dazu vorgesehen sind, die Bewegung der Schwungmasse zu führen. Die Formen des Randes und der radial äußeren Kontur der Schwungmassen können es somit ermöglichen, das oben erwähnte zumindest annähernd proportionale Verhältnis zwischen der von den elastischen Rückstellelementen auf die Schwungmasse ausgeübten Kraft und dem Winkel, gemäß dem sich die Enden der dieser Schwungmasse zugeordneten elastischen Rückstellelemente bewegen, zu erhalten. Es kann somit ein Drehmoment vom Träger auf die Schwungmassen durch das Zusammenwirken zwischen den konkaven Abschnitten des Randes und den konvexen Abschnitten der Schwungmasse übertragen werden. Gegebenenfalls kann jeder konkave Abschnitt des Randes ein Kreisbogen in der besagten Ebene sein. Jeder konkave Abschnitt kann nun einen selben Radius aufweisen, und das Verhältnis zwischen diesem Radius und jenem der konvexen Abschnitte der radial äußeren Kontur der Schwungmasse kann zwischen 1 und 20 betragen.
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Diese konkaven Abschnitte des Randes nach dem zweiten Einsatzbeispiel der Erfindung können mit den konkaven Abschnitten des Randes nach dem ersten Einsatzbeispiel der Erfindung identisch sein.
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Nach diesem zweiten Einsatzbeispiel der Erfindung können die konkaven Abschnitte des Randes und die konvexen Abschnitte der Schwungmasse derartige Formen haben, dass, wenn die Schwungmasse ausgehend von ihrer Position in Ruhestellung schwingt, der Abstand zwischen der Drehachse des Trägers und jedem mit der besagten Schwungmasse verbundenen Ende eines der besagten Schwungmasse zugeordneten elastischen Rückstellelements geringer wird. Mit anderen Worten kann sich die Schwungmasse nun im Verlauf ihrer Schwingungen von ihrer Ruhestellung ausgehend der Drehachse des Trägers annähern.
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Die konkaven Abschnitte des besagten Randes und die konvexen Abschnitte der besagten Schwungmasse haben beispielsweise derartige Formen, dass, wenn die Schwungmasse von ihrer Ruhestellung schwingt, jedes mit der besagten Schwungmasse verbundene Ende eines der besagten Schwungmasse zugeordneten elastischen Rückstellelements eine Spirale, insbesondere eine Archimedische Spirale, beschreibt. In einem solchen Fall ist eine größere Stabilität der Resonanzfrequenz der Vorrichtung gewährleistet. Das oben erwähnte annähernd proportionale Verhältnis wird nun exakt proportional.
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Nach diesem zweiten Einsatzbeispiel der Erfindung besitzt die Vorrichtung kein Wälzelement, das radial zwischen Schwungmasse und Rand der Lagerung angeordnet ist.
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In allem Vorhergehenden kann die Vorrichtung parallel zu dem Weg angeordnet sein, den das Drehmoment bei seiner Übertragung innerhalb des Antriebsstrangs nimmt. Die Vorrichtung „sieht” beispielsweise nur die oben erwähnten Torsionsschwingungen.
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Die Erfindung betrifft ferner nach einem weiteren ihrer Aspekte einen Antriebsstrang eines Fahrzeugs, umfassend eine Vorrichtung, wie oben definiert.
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Im Nachfolgenden sind „stromaufwärts” und „stromabwärts” in Bezug zur Richtung der Übertragung eines Drehmoments vom Verbrennungsmotor des Fahrzeugs bis zu den Rädern des Fahrzeugs zu verstehen.
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Die Vorrichtung kann stromaufwärts, insbesondere unmittelbar stromaufwärts, zu der mechanischen Brücke des Antriebsstrangs angeordnet sein.
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Als Variante kann die Vorrichtung stromaufwärts, insbesondere unmittelbar stromaufwärts, zu einem der Räder des Fahrzeugs angeordnet sein.
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Als weitere Variante kann die Vorrichtung stromabwärts, insbesondere unmittelbar stromabwärts, zum Getriebe des Fahrzeugs angeordnet sein.
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Als weitere Variante kann die Vorrichtung angeordnet sein sowohl:
- – stromabwärts zu einem elastischen Rückstellelement, das mit dem primären Schwungrad verbunden ist, das beispielsweise Teil des Verbrennungsmotors des Antriebsstrangs ist, als auch
- – stromaufwärts zu einem weiteren elastischen Rückstellelement, das den Eingang des Getriebes bildet.
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Die Erfindung betrifft ferner nach einem weiteren ihrer Aspekte eine Dämpfungsvorrichtung für einen Antriebsstrang eines Fahrzeugs, wobei die Vorrichtung eine feste Resonanzfrequenz hat und umfasst:
- – einen um eine Achse drehbeweglichen Träger,
- – eine Vielzahl von Schwungmassen, die aufeinanderfolgend um die Achse angeordnet sind, wobei jede Schwungmasse zumindest selektiv mit dem Träger in Kontakt ist, wobei sie insbesondere ständig mit dem Träger in Kontakt ist, und
- – eine Vielzahl von elastischen Rückstellelementen, wobei jedes Rückstellelement zwischen zwei hintereinander liegenden Schwungmassen angeordnet ist und sich zwischen zwei Enden erstreckt, wobei jedes Ende mit einer der beiden Schwungmassen verbunden ist,
wobei jedes elastische Rückstellelement mit nichts anderem als den beiden hintereinander liegenden Schwungmassen, zwischen denen es angeordnet ist, verbunden ist.
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Dass die Schwungmasse zumindest selektiv mit dem Träger in Kontakt ist, bedeutet, dass zumindest eine Position dieser letztgenannten vorhanden ist, in der sie mit dem Träger in Kontakt ist.
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Der Träger kann eine Lagerung umfassen, die sich um die besagte Achse erstreckt, wobei der Träger einen Rand umfasst, der radial außen die besagte Lagerung begrenzt, und wobei die Vielzahl von Schwungmassen in der Lagerung angeordnet ist, wobei jede Schwungmasse eine radial äußere Kontur umfasst, die radial gegenüber dem besagten Rand des Trägers angeordnet ist.
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Die Gesamtheit oder ein Teil der zuvor erwähnten Merkmale ist auch für diesen weiteren Aspekt der Erfindung anwendbar.
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Die Erfindung kann durch die Studie der nachfolgenden Beschreibung von nicht beschränkenden Einsatzbeispielen derselben und durch die Studie der beiliegenden Zeichnung besser verstanden werden, wobei:
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1 eine auseinandergezogene Ansicht einer Vorrichtung gemäß einem ersten Einsatzbeispiel der Erfindung ist,
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2 eine Vorderansicht der Vorrichtung aus 1 ist,
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3 eine Schnittansicht entlang A-A der Vorrichtung aus 2 ist,
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4 eine Schnittansicht entlang C-C der Vorrichtung aus 2 ist,
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5 eine Schnittansicht entlang B-B der Vorrichtung aus 4 ist,
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6 eine Teilansicht der in 2 dargestellten Vorrichtung ist, wenn sich die Schwungmassen bewegt haben, und
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7 eine Ansicht ähnlich 2 einer Vorrichtung gemäß einem zweiten Einsatzbeispiel der Erfindung ist.
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In 1 ist eine Dämpfungsvorrichtung 1 gemäß einem ersten Einsatzbeispiel der Erfindung dargestellt.
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Diese Dämpfungsvorrichtung 1 ist in dem betrachteten Beispiel dazu vorgesehen, die Filterung der Torsionsschwingungen im Bereich der mechanischen Brücke des Antriebsstrangs eines Fahrzeugs zu filtern. In dem betrachteten Beispiel ist das Fahrzeug ein Personenkraftwagen, dessen Motor vier Zylinder umfasst. Die Dämpfungsvorrichtung kann in diesem Beispiel eine einzige Resonanzfrequenz von ungefähr 10 Hz bei Drehgeschwindigkeiten des Motors zwischen 600 U/min und 2000 U/min aufweisen, wobei dieser Wert besonders gut für die mechanische Brücke geeignet ist.
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Die Vorrichtung 1 umfasst einen um eine Achse X drehbeweglichen Träger 2. Dieser Träger 2 umfasst in dem betrachteten Beispiel in einer Ebene senkrecht auf die Achse X eine radial äußere im Wesentlichen kreisförmige Kontur 3.
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Der Träger 2 umfasst in seiner Mitte eine Leerzone 4, die den Durchgang einer Welle des Antriebsstrangs ermöglicht. Diese Leerzone 4 ist im Inneren eines radial inneren Teils 6 des Trägers 2 ausgenommen. Eine Lagerung 8 ist in dem Träger 2 beispielsweise auf dem gesamten Umfang der Achse X ausgenommen. Diese Lagerung 8 erstreckt sich hier zwischen dem radial inneren Teil 6 des Trägers 2 und einem radial äußeren Teil 9, der radial außen durch die Kontur 3 begrenzt ist. In dem betrachteten Beispiel sind der radial innere Teil 6 und der radial äußere Teil 9 aus einem Stück hergestellt. Diese radial inneren 6 und radial äußeren Teile 9 sind hier durch eine Bodenwand 10 verbunden, die in dem betrachteten Beispiel eines der axialen Enden der Lagerung 8 verschließt.
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Die Vorrichtung 1 umfasst ferner in dem betrachteten Beispiel eine Kappe 11, die dazu bestimmt ist, am Träger 2 befestigt zu werden, um das axiale Ende der Lagerung 8, das nicht durch die Bodenwand 10 verschlossen ist, zu verschließen.
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Der radial äußere Teil 9 weist einen Rand 12 auf, der die Lagerung 8 radial außen begrenzt. In der Lagerung 8 ist eine Vielzahl von Schwungmassen 14 angeordnet. Diese Schwungmassen folgen aufeinander bei einer Bewegung in der Lagerung 8 um die Achse X. Jede Schwungmasse 14 weist eine radial äußere Kontur 16 auf, die radial gegenüber dem Rand 12 des Trägers 2 angeordnet ist. Jede Schwungmasse 14 erstreckt sich auf einem begrenzten Winkelsektor, gemessen um die Achse X, zwischen zwei Umfangsenden 15 der Schwungmasse 14. Wie dies in 1 zu sehen ist, sind erste Hohlräume 16 in jeder Schwungmasse 14 im Bereich jedes Umfangsendes 15 ausgenommen. Die Hohlräume 16, die in den einander zugewandten Umfangsenden 15 von zwei hintereinander liegenden Schwungmassen 14 ausgenommen sind, liegen hier einander gegenüber.
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In dem betrachteten Beispiel weist jedes Umfangsende 15 zwei erste Hohlräume 16 auf, die entlang der Achse X übereinander angeordnet sind. Jeder dieser ersten Hohlräume 16 ist hier ein Blindhohlraum und erstreckt sich von einem Umfangsende 15 zum Inneren der Schwungmasse 14 auf einem begrenzten Winkelsektor, gemessen um die Achse X. Von einem Umfangsende 15 zum anderen stehen die ersten Hohlräume 16 in dem dargestellten Beispiel nicht miteinander in Verbindung.
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Als Variante steht jeder erste Hohlraum 16, der im Bereich eines Umfangsendes 15 einer Schwungmasse ausgenommen ist, mit dem ersten entsprechenden Hohlraum 16 in Verbindung, der im Bereich des anderen Umfangsendes 15 dieser Schwungmasse 14 ausgenommen ist.
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Wie auch in 1 zu sehen ist, weist jede Schwungmasse 14 überdies in dem betrachteten Beispiel zweite Hohlräume 13 auf, die in den axialen Endflächen der Schwungmasse 14 ausgenommen sind. Jeder dieser zweiten Hohlräume 13 ist hier ein Blindhohlraum. In dem betrachteten Beispiel weist jede axiale Endfläche einer Schwungmasse nur einen einzigen zweiten Hohlraum 13 auf. Wie in den 1 und 3 dargestellt, nimmt jeder zweite Hohlraum 13 eine Feder 70 und ein Stützelement 71 mit einem hohlen Abschnitt, in dem die Feder 70 angeordnet ist, auf, wobei sich diese letztgenannte zwischen einem an dem zweiten Hohlraum 13 befestigten Ende und einem am Stützelement 71 befestigten Ende erstreckt.
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Jede Feder 70 ermöglicht es, die Schwungmasse 14 axial zu spannen, so dass diese axial in der Lagerung 8 gehalten wird. Federn 70 ermöglichen somit das Vorhandensein einer elastischen Rückstellkraft zwischen der Schwungmasse 14 und der Kappe 11, während weitere Federn 70 das Vorhandensein einer elastischen Rückstellkraft zwischen der Schwungmasse 14 und der Bodenwand 10 der Lagerung 8 ermöglichen.
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Die Vorrichtung 1 umfasst ferner eine Vielzahl von elastischen Rückstellelementen 17. Jedes elastische Rückstellelement 17 umfasst hier zwei identische Federn, die zwischen zwei hintereinander liegenden Schwungmassen 14 angeordnet sind und diese beiden Schwungmassen 14 verbinden. In dem betrachteten Beispiel sind die beiden Federn eines selben elastischen Rückstellelements 17 axial übereinander angeordnet. Jede Feder 17 erstreckt sich zwischen zwei Enden 18, wobei jedes Ende 18 mit einer der beiden Schwungmassen 14 verbunden ist.
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Bei nicht dargestellten Varianten umfasst jedes elastische Rückstellelement 17 nur eine einzige Feder.
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Wie in 2 zu sehen ist, umfasst jede Feder 17:
- – einen ersten Endabschnitt 75, der in einem ersten Hohlraum 16 einer der beiden Schwungmassen 14, mit denen er verbunden ist, angeordnet ist,
- – einen zweiten Endabschnitt 76, der in einem ersten Hohlraum 16 der anderen der beiden Schwungmassen 14, denen er zugeordnet ist, angeordnet ist, und
- – einen Mittelabschnitt 77, der zwischen dem ersten 75 und dem zweiten 76 Endabschnitt angeordnet ist und sich in der Lagerung 8 außerhalb der Schwungmassen 14 erstreckt.
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Jedes Ende 18 der Feder 17, das eines der ersten oder zweiten Endabschnitte 75 oder 76 beendet, ist beispielsweise direkt oder indirekt an der Wand des ersten entsprechenden Hohlraums 16 beispielsweise durch Crimpen befestigt. In dem Beispiel der 5 ist jedes Ende 18 der Feder 17 indirekt an einer Schwungmasse 14 über ein an der Wand des ersten Hohlraums 16 aufgesetztes Stück 77 befestigt.
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In dem betrachteten Beispiel ist jede Feder 17 mit nichts anderem als den beiden Schwungmassen 14, zwischen denen sie angeordnet ist, verbunden. Jede Feder 17 ist durch einen Steifigkeitskoeffizienten k und eine Leerlänge l0 gekennzeichnet und wird auch als „vorgespannt” bezeichnet.
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Die Vorrichtung 1 soll an die Schwungmassen 14 das azyklische Drehmoment übertragen, dem der Träger 2 im Falle von an den Träger 2 angelegten Torsionsschwingungen unterworfen ist, um eine Filterung dieser Torsionsschwingungen zu ermöglichen, die sich in dem Antriebsstrang des Fahrzeugs fortsetzen.
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Zu diesem Zweck kann die Vorrichtung 1 dazu vorgesehen sein, dass, wenn sich eine der Schwungmassen 14 durch eine dieser Schwingungen verursacht in Bezug zu dem Träger 2 auf Grund einer Drehung dieses Trägers 2 um die Achse X um einen Winkelwert θ, gemessen für jedes mit der Schwungmasse 14 verbundene Ende 18 der Federn eines der Schwungmasse zugeordneten elastischen Rückstellelements 17, von einer Position des Endes 18 entsprechend dem Ruhezustand der Schwungmasse, bewegt, jedes dieser elastischen Rückstellelemente 17, das dieser Schwungmasse 14 zugeordnet ist, auf diese Schwungmasse 14 während dieser Bewegung eine Kraft annähernd proportional zu diesem Winkelwert θ ausübt.
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6, die teilweise die Vorrichtung 1 aus 2 darstellt, nachdem sich die Schwungmassen 14 in Bezug zum Träger 2 bewegt haben, ermöglicht es, den Winkel θ zu sehen, der von dem Ende 18 der mit der Schwungmasse 14 verbundenen Federn von ihrer der Schwungmasse 14 zugeordneten Position in Ruhestellung aus 2 durchlaufen wird.
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In dem Beispiel der 1 bis 6 weist die radial äußere Kontur 16 jeder Schwungmasse 14 in der Ebene drei konkave Abschnitte 20 auf, die paarweise durch konvexe Abschnitte 21 getrennt sind.
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Zwei dieser konkaven Abschnitte 20, zwischen denen der anderen konkave Abschnitt 20 angeordnet ist, definieren Wälzbahnen für Wälzelemente 22 auf der Schwungmasse 14. Die Wälzelemente 22 sind hier Walzen. Jeder konkave Abschnitt 20, der eine Bahn definiert, ist beispielsweise ein Kreisbogen mit demselben Radius R1, wobei R1 beispielsweise zwischen 5 und 50 mm beträgt.
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In dem Beispiel der 1 bis 6 weist der Rand 12, der die Lagerung 8 radial außen begrenzt, in der Ebene im Bereich jeder Schwungmasse 14 zwei konkave Abschnitte 30 und einen konvexen Abschnitt 31 auf, der zwischen den konkaven Abschnitten 30 angeordnet ist. Jeder konkave Abschnitt 30 ist in dem betrachteten Beispiel ein Kreisbogen mit demselben Radius R2. Dieser Radius R2 beträgt beispielsweise zwischen 12 und 120 mm. Ebenfalls in dem betrachteten Beispiel ist der konvexe Abschnitt 31 ebenfalls ein Kreisbogen, aber mit einem Radius R3, der beispielsweise zwischen 1 und 100 mm beträgt.
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Jeder konkave Abschnitt 30 der Kontur 12 definiert überdies eine Wälzbahn für eines der Wälzelemente 22 auf dem Träger 2. So ist jedes Wälzelement 22 verbunden mit:
- – einer Wälzbahn auf der Schwungmasse 14, und
- – einer Wälzbahn auf dem Träger 2,
wobei sich jedes Wälzelement 22 nun in einem Raum bewegt, der radial zwischen den Wälzbahnen auf dem Träger und auf der Schwungmasse, denen es zugeordnet ist, liegt.
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Die Formen der Wälzbahnen ermöglichen es in diesem Beispiel, dass sich während der Schwingungen der Schwungmasse 14 auf Grund der Schwingungen des Trägers 2 jedes Ende 18, das direkt oder indirekt an der Schwungmasse 14 der der Schwungmasse 14 zugeordneten Federn 17 befestigt ist, bei jeder Schwingung der Achse X annähert.
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Diese Wälzbahnen haben beispielsweise derartige Formen, dass jedes dieser Enden 18 eine Archimedische Spirale bei seinen Schwingungen ausgehend von seiner Ruheposition durchläuft. In diesem Fall übt jede Feder eines einer Schwungmasse 14 zugeordneten elastischen Rückstellelements 17 auf diese Schwungmasse 14 während dieser Schwingung eine Kraft aus, die zumindest annähernd proportional zu dem oben erwähnten Winkelwert θ ist. Der Proportionalitätskoeffizient zwischen der Kraft, die von dem einzigen elastischen Rückstellelement ausgeübt wird, das die Gesamtheit der elastischen Rückstellelemente 17 der Vorrichtung modellhaft darstellt, und dem Winkelwert für die einzige Schwungmasse, die die Gesamtheit der Schwungmassen 14 der Vorrichtung modellhaft darstellt, kann zwischen 0,1 Nm/° und 10 Nm/° betragen, wobei er beispielsweise bis auf 10% gleich 1 Nm/° ist.
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Es wird nun unter Bezugnahme auf 7 eine Vorrichtung 1 nach einem weiteren Einsatzbeispiel der Erfindung beschrieben. Diese Vorrichtung 1 unterscheidet sich von der soeben beschriebenen insbesondere dadurch, dass sie keine Wälzelemente 22 besitzt.
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Diese Vorrichtung 1 soll ebenfalls das azyklische Moment, dem der Träger 2 ausgesetzt ist, an die Schwungmassen 14 übertragen, um eine Filterung der Torsionsschwingungen in dem Antriebsstrang des Fahrzeugs zu ermöglichen.
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Zu diesem Zweck kann für zwei einer selben Schwungmasse 14 zugeordnete elastische Rückstellelemente die Leerlänge der Federn 17 eines dieser beiden elastischen Rückstellelemente in Bezug zur Leerlänge der Federn des anderen elastischen Rückstellelements derart gewählt werden, dass bei der Bewegung der Schwungmasse 14 in Bezug zum Träger 2 eine Hysterese verliehen wird. Auf diese Weise wird die Reibung zwischen der radial äußeren Kontur 16 der Schwungmasse und dem Rand 12 des Trägers 2 beeinflusst und ein Hysteresemoment erzeugt.
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Ein solches Ziel kann überdies ergänzend oder nicht ergänzend zu der von den Federn 17 ausgeübten Wirkung durch die Formen des Randes 12 des Trägers 2 und der Kontur 16 der Schwungmassen 14 erzeugt werden. Diese letztgenannten können es somit ermöglichen, dass, wenn sich eine der Schwungmassen 14 durch Torsionsschwingungen in dem Antriebsstrang verursacht in Bezug zum Träger 2 auf Grund einer Drehung des Trägers 2 bewegt, wobei diese Bewegung für jedes mit der Schwungmasse 14 eines der der Schwungmasse 14 zugeordneten elastischen Rückstellelemente 17 verbundene Ende 18 einer Bewegung um einen Winkelwert θ entspricht, gemessen von einer Position des Endes 18, in der sich die Schwungmasse 14 in Ruhestellung befindet, das elastische Rückstellelement 17 auf diese Schwungmasse 14 während dieser Bewegung eine Kraft ausübt, die zumindest annähernd proportional zum Winkelwert θ ist.
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In dem Beispiel der 7 weist die radial äußere Kontur 16 jeder Schwungmasse in der Ebene zwei konvexe Abschnitte 40 und einen konkaven Abschnitt 20 auf, der zwischen den beiden konvexen Abschnitten 40 angeordnet ist. Der konkave Abschnitt 20 ist beispielsweise mit dem konkaven Abschnitt 20 des Beispiels der 1 bis 6 identisch oder nicht, der von den Wälzbahnen auf der Schwungmasse 14 umrahmt ist.
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In dem betrachteten Beispiel ist jeder konvexe Abschnitt 40 ein Kreisbogen mit demselben Radius R4. Dieser Radius beträgt beispielsweise zwischen 6 und 60 mm. Ebenfalls in dem betrachteten Beispiel ist der konkave Abschnitt 20 ebenfalls ein Kreisbogen, aber mit einem Radius R5, wobei R5 kleiner als R4 ist und beispielsweise zwischen 1 und 60 mm beträgt.
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In dem Beispiel der 7 weist der Rand 12, der die Lagerung 8 radial außen begrenzt, in der Ebene im Bereich jeder Schwungmasse 14 zwei konkave Abschnitte 30 und einen konvexen Abschnitt 31 auf, der zwischen den konkaven Abschnitten 30 angeordnet ist, ähnlich wie jener, der unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 beschrieben wurde. In diesem Beispiel wirken die konvexen Abschnitte 40 der radial äußeren Kontur 16 der Schwungmassen 14 und die konkaven Abschnitte 30 des Randes 12 zusammen, um die Bewegung der Schwungmassen 14 zu führen, wenn sich der Träger 2 in Drehung um die Achse X bewegt.
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Die Formen der Abschnitte 40 und 30 sowie die Leerlängen der Federn der elastischen Rückstellelemente 17 können es ermöglichen, dass bei der Bewegung jeder Schwungmasse 14 in Bezug zum Träger 2 ein Hysteresemoment auf diese letztgenannte ausgeübt wird, und dass sich jede Schwungmasse 14 im Zuge ihrer Schwingungen radial der Achse X annähert. Die Abschnitte 40 und 30 weisen insbesondere Formen auf, die es ermöglichen, dass, wenn sich die Schwungmasse 14 bewegt, jedes mit der Schwungmasse 14 verbundene Ende 18 eines der der Schwungmasse 14 zugeordneten elastischen Rückstellelemente 17 eine Spirale, insbesondere eine Archimedische Spirale, beschreibt. Diese letztgenannte hat als Gleichung in Polkoordinaten ρ = α × θ + b
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Die Erfindung ist nicht auf die soeben beschriebenen Beispiele beschränkt.
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Insbesondere kann die Vorrichtung 1 überdies in dem Antriebsstrang des Fahrzeugs angeordnet sein.
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Der Ausdruck „umfassend ein” ist als Synonym für den Ausdruck „umfassend mindestens ein” zu verstehen, außer es ist anders angeführt.