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Fotografische Kamera mit Schaltvorrichtung zur Filmrückwicklung Die
Erfindung betrifft fotografische Kameras mit Schaltvorrichtung zur Fihnrückwicklung,
insbesondere Kleinbildkameras, die mit einer mittels des Films oder des Aufzugsgetriebes
angetriebenen Zählwerkscheibe ausgestattet sind.
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Es sind Kameras bekannt, bei denen nach Erreichung des Filmendes die
weitere Betätigung der Fihntransportvorrichtung durch Sperrglieder unmöglich gemacht
wird, um ein Herausreißen des Films aus der Abwickelspule zu verhindern. Dem Benutzer
wird damit das Filmende angezeigt, und der Film kann von ihm nach manueller Umschaltung
des Transportmechanismus auf Rücklauf zurückgespult werden.
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Es ist weiterhin bekannt, den Filmtransport und die Filmrückwicklung
mit derselben Handhabe zu bewirken, wobei der Funktionswechsel mittels einer manuell
zu betätigenden Umschalteinrichtung erreicht wird.
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Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung
zu schaffen, bei der ebenfalls dieselbe Handhabe zum Filmtransport und Rückspulen
verwendet wird, eine manuell zu betätigende Umschalteinrichtung entfällt und das
Herausreißen des Films aus der Abwickelspule mit Sicherheit vermieden wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine bei Filmende zwangläufige
Umschaltung der Filmtransportvorrichtung auf Rückspulung mittels der als Schaltglied
ausgebildeten Zählwerkscheibe gelöst.
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Die vorgeschlagene Lösung weist dabei außerdem noch den Vorteil auf,
daß die Handhabe sowohl beim Fihntransport als auch beim Rückwickeln im gleichen
Drehsinn betätigt werden kann.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird an Hand der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 Ansicht der Umschaltvorrichtung bei durchbrochener
Kameravorderwand, Fig. 2 Draufsicht der Umschaltvorrichtung bei aufgebrochener Deckkappe
der Kamera, Fig. 3 Schnitt durch A -B.
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Der Gußkörper 1 der Kamera ist mit einem Bolzen 2 versehen, auf dem
eine Zählwerkscheibe 3 entgegen der Kraft einer Feder 4 drehbar angeordnet ist.
Auf der einen Seite der Zählwerkscheibe 3 ist eine Lager- und Kupplungsachse 5 für
die Transporttrommel 6 in bekannter Weise so gelagert, daß das eine Ende derselben
durch eine Deckkappe 7 der Kamera ragt. Auf der Lagerachse 5 ist eine mit einer
Nase 8 versehene Scheibe 9 fest angeordnet. Entgegen der Kraft einer unter der Scheibe
9 angebrachten Feder 10 ist die Lagerachse 5, die mit einem Kupplungsglied 11 für
die Transporttrommel 6 und mit einem federbelasteten Kupplungsglied 12 für
das mit einer nicht dargestellten Rückwickelvorrichtung gekuppelte Schnurrad 13
versehen ist, axial verschiebbar. Die Achse 5 trägt weiterhin ein gegen den Gußkörper
1 der Kamera unverschiebbares Zahnrad 14, gegen das sie ebenfalls axial verschiebbar
ist und über welches sie mittels eines Zahnrades 15 mit einer Aufzugshandhabe in
Verbindung steht, die der besseren Übersicht wegen nicht eingezeichnet ist. Sie
trägt weiterhin ein Kupplungsglied 16 für ein mit der Verschlußspannvorrichtung
in Verbindung- stehendes Zahnrad 17. Vor der Lagerachse 5 ist das Gußgehäuse 1 der
Kamera mit einer Aussparung 18 versehen, in der ein mit Langlöchern 19 und
20 versehener und durch mit dem Gußkörper verbundene Schrauben 21 und 22
geführter Schieber 23 verschieb- und verschwenkbar angeordnet ist. Eine Feder 24
ist einerseits mit der Schraube 22 und andererseits mit einer an dem Schieber 23
befindlichen Nase 25 verbunden. Der Schieber 23 ist mit Lappen 26, 27 und 28 versehen,
wobei der Lappen 27 stets über der Scheibe 9 und der Lappen 28 neben und in der
Höhe unter einem abgeschrägten Teller 29 eines mit einer Feder 30 belasteten Auslöseknopfes
31 liegt. Die Zählwerkscheibe 3 trägt einen Stift 32, der mit einer Aussparung 33
versehen ist. Auf der anderen Seite der Zählwerkscheibe 3 befindet sich eine durch
eine Feder 34 belastete Sperrklinke 35. An einem Schenkel 36 derselben ist ein Bolzen
37 angeordnet, der in einem Langloch 38 des Gußkörpers 1 der Kamera geführt und
bei betriebsbereiter Kamera an ihrer lösbaren Rückwand 39 anliegt. Die Rückseite
der Deckkappe 7 ist mit einer Vertiefung 40 versehen, in der die Zählwerkscheibe
3 teilweise nach außen ragt. Mit 41 ist ein Kontrollfenster bezeichnet.
Die
Wirkungsweise der beschriebenen Vorrichtung ist folgende: Der belichtete Film wird
bei Bildaufnahme in bekannter Weise mittels der über die Lager-und Kupplungsachse
5 angetriebenen Transporttrommel 6 auf die nicht dargestellte Aufwickelspule transportiert.
Gleichzeitig wird dabei durch die bei jeder Umdrehung einmal in die Zahnung der
Zählwerkscheibe 3 eingreifende Nase 8 die Zählwerkscheibe gedreht und die noch zu
belichtende Bildzahl zur Anzeige gebracht. Die Sperrklinke 35 sichert die Zählwerkscheibe
3 gegen unbeabsichtigtes Zurückdrehen. Bei Filmende ist der Stift 32 so weit an
den Lappen 26 geführt, daß er den Schieber 23 um die Schraube 21 als Drehpunkt in
Pfeilrichtung verschwenkt. Wird nun der Auslöseknopf 31 eingedrückt, so läuft der
nicht dargestellte Verschlußmechanismus wie üblich ab, und gleichzeitig wird der
unter dem Teller 29 verschwenkte Lappen 28 nach unten bewegt. Infolge der starren
Verbindung des Lappens 28 mit dem Schieber 23 wird auch dieser nach unten verschoben.
Noch eine dritte Bewegung bewirkt diese Auslösebetätigung bei Filmende, und zwar
verschiebt der ebenfalls mit dem Schieber 23 starr verbundene Lappen 27 über die
Scheibe 9 die Lager- und Kupplungsachse 5. Dabei kommt das Kupplungsglied 11 außer
Eingriff mit der Transporttrommel 6, das Kupplungsglied 16 kommt mit dem Zahnrad
17 außer Eingriff und das federbelastete Kupplungsglied 12 gelangt in Eingriff mit
dem Schnurrad 13, welches mit der nicht eingezeichneten Rückwickelvorrichtung in
Verbindung steht. Da das mittels einer bekannten Schalthandhabe über das Zahnrad
15 angetriebene Zahnrad 14 bei der axialen Verschiebung der Lagerachse 5 weiterhin
mit dieser in treibender Verbindung bleibt, wird über die automatisch bei Filmende
von der Transporttrommel entkuppelte und mit der Rückwickelvorrichtung gekuppelte
Lagerachse 5 die Rückspulung des Films vorgenommen. Die vorerst zur Filmaufwicklung
benutzte Schalthandhabe wird dabei in der gleichen Weise wie vorher betätigt, ohne
daß sich irgendeine manuelle Umschaltung auf Rückspulung notwendig macht.
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Der Schieber 23 wird in der Rückwickelstellung in der Art arretiert,
daß der Lappen 26 des Schiebers 23 in die Aussparung 33 des Stiftes 32 eintaucht
und an einer Bewegung in Richtung der Kraftwirkung der Feder 24 gehindert wird.
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Die Filmlänge, nach deren Belichtung automatisch auf Rückspulung umgeschaltet
wird, ist durch die Stellung der von außen zu betätigenden Zählwerkscheibe 3 bestimmbar.
Es wird also jeweils bei Beginn der Aufnahmen die Bildzahl in das Kontrollfenster
gebracht, bei der automatisch umgeschaltet werden soll. Erscheint die Zahl 1 im
Kontrollfenster 41, dann findet die Umschaltung statt, denn dann ist der Stift 32
an dem Lappen 26 des Schiebers 23 angelangt, und dieser wird in beschriebener Art
verschwenkt. Der Verschluß kann von diesem Moment an nicht noch einmal gespannt
werden, da der Aufzugsmechanismus bei der axialen Verschiebung der Lagerachse 5
zwecks Umschaltung auf Rückspulung über das Kupplungsglied 16 ebenfalls von dieser
entkuppelt wird.
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ist der gesamte Film von der infolge der Entkupplung leicht drehbaren
Transporttrommel 6 auf die Rückwickelspule zurückgespult, so wird die Gehäuserückwand
39 entfernt. Dabei gleitet der an dieser anliegende Bolzen 37 infolge der Wirkung
der Feder 34 in dem Langloch 38 in Richtung der Gehäuserückwand 39, und die Sperrklinke
35 wird aus der Verzahnung der Zählwerkscheibe herausbewegt, so daß diese in ihre
Ruhelage zurückdrehen kann, bei der die Zahl 36 im Kontrollfenster sichtbar wird.
Infolge des damit verschwenkten Stiftes 32 wird die Arretierung des Schiebers 23
aufgehoben, und dieser kehrt ebenfalls in seine Ruhelage zurück. Sodann kann sich
der oben geschilderte Vorgang wiederholen.