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Hängeregistratur Die Erfindung betrifft eine Hängeregistratur, bei
welcher die Hängemappen, -taschen, Leitkarten, Untermappen od. dgl. mit je einer
Haltevorrichtung für Kennzeichen im Bereich mindestens eines über die zugeordneteAufhängeschiene
hinaus verbreiterten Aufhängerandes versehen sind.
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Der verbreiterte Aufhängerand ist hierbei an einer Hängemappe vorgesehen
und wird von einer als Haltevorrichtung dienenden Schlaufe gebildet, auf deren Seitenwänden
fortlaufende nummerische Kennzeichen aufgedruckt sind. In die Schlaufe selbst ist
ein farbiger, erforderlichenfalls mit den gleichen Kennzeichen versehener Streifen
eingeschoben. Das jeweils zu markierende Kennzeichen wird aus den Schlaufenwänden
herausgeschnitten, so daß das gleiche Kennzeichen in dem dadurch entstehenden Fenster
auf dem eingeschobenen Streifen sichtbar ist.
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Eine solche Ausbildung erfordert nicht nur eine umständliche Handhabung
zur Kennzeichnung des Inhaltes, sondern läßt auch nur geringe Kennzeichnungsmöglichkeiten
zu.
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Es besteht daher die Notwendigkeit der Erfindung darin, die Hängeregistratur
mit den Merkmalen des im ersten Absatz erläuterten Gattungsbegriffes so weiterzubilden,
daß bei einfacher Handhabung eine umfassende Kennzeichnung des Inhaltes ihrer Hängemappen,
-taschen od. dgl. ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Haltevorrichtung von einem
die freie Längskante des verbreiterten Aufhängerandes mindestens auf einen Teil
seiner Länge umgreifenden Falzstreifen gebildet ist, der in an sich bekannter Weise
mit einem Schenkel auf der einen Seite des Aufhängerandes befestigt und dessen anderer,
auf der gegenüberliegenden Seite des Aufhängerandes praktisch frei aufliegende Schenkel
als Halterung des Kopfrandes eines die erforderlichen Registraturbezeichnungen aufnehmenden
Blattes ausgebildet ist.
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Diese Maßnahmen ergeben den Vorteil, daß die Beschriftungs- und Markierungsmöglichkeit
von Hängeregistraturen, die durch die üblichen, geringe Höhe aufweisenden Bezeichnungsstreifen
an dem Aufhängerand von Trägermappen, Leitkarten, Untermappen od. dgl. für Beschriftungen
ausgenutzt werden kann, in senkrechter Richtung wesentlich durch die Einfügung des
vorerwähnten Blattes unter den als Haltevorrichtung dienenden Schenkel des Falzstreifens
erweitert werden kann.
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Dabei ist in vorteilhafter Weise die eine Mappenwand einer Hängetasche
nach innen zu einer Klappe umgefaltet, deren Falzrand den Falzstreifen aufweist,
dessen außen auf der Mappenwand anliegender Schenkel zusammen mit der Mappenwand
als eine Führung für die Aufhängeschiene ausgebildet ist, während die Klappe zur
Halterung der freien Ecken eines unter den Falzstreifen geschobenen Registraturblattes
mit Einsteckschlitzen versehen ist.
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Bei einer Sichtkartei mit seitlich gestaffelten Karteikarten ist zwar
auch schon die Anordnung von Einsteckschlitzen bekannt. In diesem Falle handelt
es sich aber darum, mittels zweier Einsteckschlitze an einer schräg verlaufenden
Sichtfläche jeder Karteikarte einen Schriftstreifen auswechselbar zu befestigen.
Dieser Schriftstreifen ist als ein Falzstreifen mit ungleich langen Schenkeln ausgebildet,
von denen der längere Schenkel mit den Ecken in die Einsteckschlitze eingreift.
Mithin dienen bei dieser bekannten Anordnung die Einsteckschlitze- in der Karteikarte
nur zur Sicherung des vom Falzstreifen gehaltenen Kennzeichnungsstreifens, wogegen
im Gegensatz hierzu beim Erfindungsgegenstand die Einsteckschlitze zur Aufnahme
der freien Ecken des unter den Falzstreifen geschobenen Registraturblattes vorgesehen
sind.
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Bei der Haltevorrichtung nach der Erfindung werden auch die Bezeichnungen
und Markierungen an dem Aufhängerand der Hängemappen, -taschen usw. vor Abnutzung,
Verschiebung, Verlust usw. bewahrt. Außerdem wird der Verschleiß an dem Aufhängerand
der Hängemappen verhütet. Das Einsetzen und Auswechseln des Registraturblattes ist
unabhängig von seiner Länge bequem und leicht, so daß diese Blätter nicht zerknittert
oder zerrissen werden.
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Die Blätter können entsprechend der Mappe od. dgl. eine beliebige
Größe, und zwar sowohl in der Breite als auch in der Höhe haben und somit Raum für
umfangreiche Eintragungen bieten, mittels welcher vielseitige, registraturmäßige
Kombinationsmöglichkeiten geschaffen werden. So können beispielsweise
im
Beschaffungswesen die Bestellung, die Avise, Lieferscheine, Briefe usw. in der Hängemappe
Aufnahme finden, wogegen alle Eintragungen bezüglich Bestelldaten, Mengen, Lieferbestätigungen,
Mahnungen, Änderungen, Teillieferungen usw. auf dem unter den Haltestreifen geschobenen
Registratur- oder Karteiblatt vermerkt werden können. Auf diese Weise läßt sich
die Bewegung des Materials, die Abwicklung der Bestellungen usw. vollständig übersehen
und überwachen, wobei der obere Rand des Blattes, welcher unter dem als Haltevorrichtung
dienenden Falzstreifen steckt, als Bezeichnungsfläche benutzbar ist. Je nach der
Breite des Falzstreifens und nach der Art, wie derselbe auf der einen Seite des
Aufhängerandes der Hängemappe, -tasche od. dgl. befestigt wird, können die Blätter
bzw. die daraus entwickelten Karteikarten die ganze Breite der Hängemappe einnehmen.
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Das Bezeichnungsblatt oder die -karte braucht nicht nur von unten
in den Falzstreifen einschiebbar zu sein, sondern wenn der diesbezügliche Halterungsschenkel
auch seitlich frei ist, könnte das Blatt auch bequem von der Seite her eingeschoben
werden.
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Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in der Zeichnung
dargestellt. Es zeigt Fig.1 die Draufsicht auf die Innenseite einer Hängemappe in
aufgeklapptem Zustand, Fig.2 eine Ansicht der gleichen Hängemappe in geschlossenem
Zustand und Fig.3 eine Seitenansicht der Hängemappe nach Fig. 2.
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Die in der Zeichnung dargestellte Hängemappe besteht aus den beiden
Deckeln 1 und 2, die an ihren Aufhängerändern in bekannter Weise mittels
Schienen 3 und 4 aufhängbar sind. Der Mappendeckel 2 ist um
die Breite eines Sichtstreifens höher als der gemäß Fig. 3 davorstehende Mappendeckel
1, so daß, wenn die Hängemappe zugeklappt ist, ein überstehender Rand
5 gebildet wird. Dieser Rand trägt einen Falzstreifen 6, der nur auf
der Außenseite, z. B. bei 7,
mit dem Mappendeckel 2 verbunden ist. Auf diese
Weise bleibt der Falzstreifen auf der Innenseite des Mappendeckels 2 von
unten her offen.
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Zwischen dem Falzstreifen 6 und dem Mappendeckel 2 ist ein Blatt 8
eingeschoben, dessen Höhe so gewählt ist, daß es auch als Karteikarte benutzt werden
kann. Im Bereiche des durchsichtigen Falzstreifens 6 sind auf dem Blatt 8 die erforderlichen
Registraturbezeichnungen angegeben und erforderlichenfalls irgendwelche Marken aufgedruckt,
die dazu dienen, Kennzeichen 10, Il usw. an beliebigen Stellen anzubringen.
Aus Fig. 3 ist zu ersehen, daß die Kennzeichen 10, 11 einfach unter den auf
der Innenseite der Mappenwand 2 anliegenden Schenkel des Falzstreifens 6
geschoben sind.
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Um das Blatt oder die Karte 8 nicht nur am oberen Ende festzulegen,
sondern auch unten an ihrem Fußrand zu verankern, sind in dem Mappendeckel 2 diagonal
verlaufende Einsteckschlitze 12 und 13 vorgesehen, in welche die freien Ecken
des Blattes 8 eingesteckt werden können.
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Wie schon erwähnt, läßt die Anordnung, wie sie aus der Zeichnung ersichtlich
ist, im Rahmen der Erfindung Abwandlungen zu. So kann im Bedarfsfalle etwa in der
Mitte oder an einigen anderen Stellen des Falzstreifens 6 auch an dem freien
Schenkel noch eine Verbindung mit dem Mappendeckel 2 hergestellt sein, z. B. durch
Heftnadeln, in deren Bereich dann allerdings die Oberkante des Blattes 8 mit entsprechenden
Schlitzen versehen sein müßte. Des weiteren wäre es möglich, die Karteikarte 8 und/oder
die "Kennzeichen 10 und 11 oben mit einem nach hinten umgebogenen
Falz zu versehen, der dann. über die freie Längskante des Mappendeckels 2 auf dessen
Außenseite greift.
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Eine andere Lösung kann darin bestehen, daß die eine Mappenwand an
ihrer Oberkante nach innen zu einer Klappe umgefaltet ist, die beliebig hoch in
den Raum zwischen die beiden Mappendeckel hineinreicht. Auf den Falz der Klappe
wird dann in der schon beschriebenen Weise der Falzstreifen 6 aufgesetzt.
In einem vorbestimmten Abstand von der Falzkante kann der Mappendeckel
2 mit der Klappe z. B. durch Heften zu einer Führung verbunden werden, durch
welche die Aufhängeschiene 4 gesteckt wird. Des weiteren kann die Klappe
mit Abstand von der Aufhängeschiene mit Schlitzen nach Art der Schlitze 12 und 13
versehen werden, um ein unter den Falzstreifen zu schiebendes Bezeichnungsblatt
zu verankern.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel hat der Falzstreifen 6 die Höhe
eines normalen Sichtrandes. Es steht aber nichts im Wege, ihn auch breiter auszuführen.
Auch ist es denkbar, die Rückseite, d. h. den auf der Außenseite des Mappendeckels
aufliegenden Schenkel des Falzstreifens, so mit dem Mappendeckel zu verbinden, daß
auch auf dieser Seite zwischen Falzstreifen und Mappendeckel Kennzeichen, Beschriftungsstreifen
usw. einfügbar sind. Schließlich ist auch zu bemerken, daß die Kennzeichen
10, 11
usw. längs des Aufhängerandes der Hängemappe beliebig verschieblich
sind und gegebenenfalls in Rasten greifen können, die in diesem Aufhängerand eingekerbt
sind. Der Falzstreifen 6, der in dem Ausführungsbeispiel über die ganze Breite der
Hängemappe verläuft, kann auch kürzer gewählt werden. Auch ist es in manchen Fällen
denkbar, auf die Oberkante des einen Mappendeckels der Hängemappe oder -karte in
Abständen mehrere, jeweils kürzere Falzstreifen aufzusetzen bzw. einen durchgehenden
Falzstreifen durch abschnittsweise verschiedene Färbung des oberen Randes des Bezeichnungsstreifens
in mehrere Zonen zu unterteilen.