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Vorrichtung zum dichten Verbinden von Rohren u. dgl.
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Zusatz zum Patent: 1179 062 Die Erfindung bezieht sich auf
eine Vorrichtung zum dichten Verbinden von Rohren u. dgl., bestehend aus zwei Verschraubungsteilen
und einem zwischen ihnen angeordneten verformbaren Dichtungsring, auf dessen Stirnfläche
eine zur Darstellung einer Ringkante gebrochen ausgebildete Anpreßfläche mindestens
eines Verschraubungsteiles zwecks gezielter Dichtringverformung in Richtung auf
die Rohroberfläche einwirkt, wobei die dem zu dichtenden Rohr nächstliegende Anpreßteilfläche
eine Radialkontraktion auf den Dichtungsring ausübt und wobei gemäß Patent
1179 062 ein an mindestens einer Stirnfläche konisch abgeschrägter Dichtungsring
aus plastisch verformbarem, aber elastische Eigenschaften aufweisendem Material,
z. B. Stahl, angewendet ist, dessen zylindrische Außenmantelfläche radialen Abstand
von der Innenwandung der Verschraubungsteile hält und der beim Anziehen der Verschraubungsteile
nicht wesentlich gestaucht wird, wobei die Ringkante mindestens eines Verschraubungsteiles,
das übliche Radialspiel zwischen Rohroberfläche und Verschraubungsteilbohrung überschreitend,
nahe der Dichtringbohrung auf die konisch abgeschrägte Dichtringstirnfläche auftrifft
und ihre angrenzenden Anpreßteilflächen jeweils spitze Winkel mit der konisch abgeschrägten
Dichtringstirnfläche einschließen.
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Die Erfindung hat eine Weiterentwicklung des Gegenstandes nach dem
Hauptpatent hinsichtlich einer Verbesserung der Abdichtung und der Rohrfesthaltung
zum Ziel.
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Ein bisher noch nicht befriedigend gelöstes Gebiet ist die Abdichtung
von gerollten und gefalzten bzw. verlöteten Rohren (wie z. B. sogenannte Bundy-Rohre).
Die Schwierigkeit besteht bei diesen Rohren darin, die zufolge der Falzung sich
bildende Längsrille im Rohraußenmantel sicher auszufüllen und abzudichten.
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Auch wird häufig die Forderung erhoben, die Rohrverschraubung so zu
dimensionieren und haltbar auszubilden, daß bei Eintreten der Bruchlast innerhalb
der Leitung zuerst die Rohre platzen, bevor die Rohrverschraubung undicht wird.
Würde nämlich die Rohrverschraubung zuerst gelockert werden, bevor die Rohre platzen,
könnte der Verschraubung der eingetretene Schaden zur Last gelegt werden. Diese
Möglichkeit wollen die Verbraucher unter allen Umständen vermeiden.
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Schließlich ist es von ganz ausschlaggebender Bedeutung, daß beim
Anziehen der Verschraubung keine Bedienungsfehler gemacht werden können. In der
Praxis tritt es häufig ein, daß der eine Monteur die Verschraubung zu fest anzieht,
wohingegen der andere Monteur eine zu kleine Anzugskraft ausübt. Die Erfahrung hat
gelehrt, daß mit Bedienungsanweisungen oder Hilfsmitteln, die das richtige Anziehen
der Verschraubung darlegen, keine durchgreifenden Erfolge erzielt werden können.
Die Bedingung geht vielmehr dahin, daß eine Verschraubung so ausgebildet sein muß,
daß in jedem Falle eine sichere Abdichtung erfolgt. Wenn beispielsweise das optimale
Anzugsmoment mit der Ziffer 100 vorgegeben ist, dann muß eine sichere Verschraubung
und Abdichtung auch dann erfolgen, wenn ein Anziehmoment in der Größenordnung zwischen
den Werten 30 und 150 tatsächlich ausgeübt wird. Dieses Beispiel soll keine
absoluten Maße angeben, sondern die Relation der zulässigen Drehmomente, bezogen
auf das optimale Drehmoment, darlegen.
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Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe unter Weiterentwicklung der
Merkmale nach dem Hauptpatent dadurch, daß in der Nähe der Ringkanten der Verschraubungsteile
mindestens eine weitere Kante (Nebenkante) an den Anpreßflächen der Verschraubungsteile
oder an den Stirnflächen des Dichtungsringes vorgesehen ist und/oder auf der Bohrungsfläche
des Dichtungsringes in an sich bekannter Weise mehrere Kanten angeordnet sind. Im
Rahmen von Ausführungsbeispielen empfiehlt es sich, wenn das Material im Bereich
der Kanten auf
der Bohrungswandung des Dichtungsringes weicher als
das Rohrmaterial ist, so daß die Kanten in mehreren axial hintereinanderliegenden
Ringzonen auf der Rohroberfläche plastisch verformt werden. Auch sieht die Erfindung
im Gegensatz hierzu vor, daß das Material im Bereich der Kanten auf der Bohrungswandung
des Dichtungsringes gleich hart wie oder härter als das Rohrmaterial ist, so daß
die Kanten in die Rohroberfläche eindringen.
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Es ist zwar bekannt, die Anpreßfläehen der Verschraubungsteile mit
stufenförmigen Absätzen zu versehen, so daß mehrere Kanten ausgebildet werden. Das
Prinzip dieser bekannten Verschraubung besteht indes darin, einen relativ dünnwandigen
und ein großes Spiel gegenüber der Rohroberfläche besitzenden Dichtungsring an beiden
Stirnflächen, die nicht konisch abgeschrägt sind, axial so zusammenzupressen, daß
der mittlere Bereich des Dichtungsringes sich radial nach außen auftaucht und dabei
an den Kanten der stufenförmigen Absätze der Verschraubungsteile zur Anlage kommt.
Dieser Dichtungsring muß also erhebliche elastische Eigenschaften besitzen, damit
er sich symmetrisch nach außen auftauchen kann. Würde das Material dieses Dichtungsringes
plastisch verformbar sein, so würde beim Anziehen der Verschraubungsteile eine undefinierte
Deformierung eintreten, die keine sichere Abdichtung zur Folge hätte, da bei den
Verschraubungsteilen Mittel fehlen, die eine gezielte Materialverdrängung ermöglichen.
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Soweit bei bekannten Dichtungsringen von Rohrverschraubungen auf der
Bohrungsfläche der Dichtungsringe mehrere Kanten vorgesehen sind, handelt es sich
um Schneidringe, die nicht aus plastisch verformbarem Material bestehen und deren
Ringschneiden gleichzeitig und verhältnismäßig tief in die Rohroberfläche einschneiden,
und zwar um Dichtungsringe aus plastisch verformbarem Material, deren nach innen
vorstehende ringförmige Ansätze jedoch in vorgefertigte Ringnuten auf der Rohroberfläche
eingreifen, wobei die Rohrringnuten etwas kleiner als die Dichtungsring-Ansätze
ausgebildet sind.
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Die Wirkung der erfindungsgemäßen Konstruktion besteht demgegenüber
zufolge der Aufteilung der Anpreßflächen der Verschraubungsteile in verschiedene
Kanten und Nebenkanten darin, daß bei geringstem Anpreßdruck zunächst eine Kante
auf die konische Stirnfläche des Dichtungsringes einwirkt und dort eine plastische
Verformung hervorruft, die zur Folge hat, daß der Stirnbereich des Dichtungsringes
auf die Rohroberfläche aufgedrückt wird. Bei diesem Vorgang ist noch kein wesentlicher
Widerstand beim Anziehen der Verschraubungsteile zu spüren. Selbst derjenige Monteur,
der gewohnt ist, mit geringen Kräften die Verschraubung anzuziehen, wird in diesem
Augenblick die Verschraubungsteile weiter anziehen, weil er glaubt, daß noch :;eine
Verformung stattgefunden hat. Es kommt somit beim weiteren Anziehen die nächste
Kante, die der konischen Stirnfläche des Dichtungsringes am nächsten liegt, mit
dem Dichtungsring in Berührung und ruft ihrerseits eine weitere Verformung hervor.
Je weiter das Verschraubungsteil angezogen wird, desto intensiver wird infolge der
Kantenmehrzahl die Abdichtzone ohne wesentliche Einschnürung des Rohres verbreitert
und desto größer gleichzeitig der WlJerstand beim Anziehen. Jedoch schon durch die
Verformungsarbeit der ersten zum Eingriff kommenden Kanten wird eine Mindestverformung
des Dichtungsringes und eine Abdichtung erreicht. Wenn jedoch alle Kanten an der
Verformungsarbeit beteiligt sind, entsteht ein so großer Widerstand in der Verschraubung,
daß selbst derjenige Monteur, der gewohnt ist, mit großen Kräften anzuziehen, das
Anziehen beendigt.
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Besondere Vorteile der erfindungsgemäßen Verschraubung ergeben sich
dadurch, daß auch der Dichtungsring an denjenigen Stellen, die plastisch verformt
werden, Haupt- und Nebenkanten aufweist, die sich in die Rohroberfläche in radialer
Richtung leicht eindrücken und dort durch ihre Vielzahl eine feste Verzahnungs-Abscherstelle
bilden. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, das Material des Dichtungsringes etwa
gleich hart oder härter als dasjenige des Rohres auszuwählen.
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Durch die erfindungsgemäße Anordnung von Ringnebenkanten wird nicht
nur die eingangs erwähnte Aufgabe gelöst, sondern zugleich eine wirkungsvolle Absicherung
gegen Toleranzunterschiede der Verschraubungsteile und des Dichtungsringes erzielt.
Würde nur eine einzige Ringkante vorgesehen sein, so könnte sie zufolge ungünstiger
Toleranzen an einer Stelle auf die konische Stirnfläche des Dichtungsringes auftreffen,
bei der die plastische Verformung des Dichtungsringes nicht mehr in dem gewünschten
Maße wirkungsvoll ist. Bei Anordnung mehrerer Kanten ist diese Gefahr ausgeschieden.
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Vorteilhafterweise können im Sinne der Erfindung zwei oder mehr Ringnebenkanten
beidseitig neben der Ringkante vorgesehen sein. Hierbei ist es möglich, daß die
Ringnebenkanten die konischen Anpreßflächen der Verschraubungsteile unterbrechen
und in der Ebene der unterbrochenen Anpreßfläehe liegen.
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Im Sinne einer Variante empfiehlt es sich aber auch, die Ringnebenkanten
so anzuordnen, daß die ursprünglich konischen Anpreßflächen in der Kantenzahl entsprechend
viele Anpreßflächen unterschiedlichen Anstellwinkels gegenüber der Rohrachse unterteilt
werden, und zwar vornehmlich in der Weise, daß die dem Rohr am nächsten befind-
-liche Teilfläche den geringsten Winkel und die dem Rohr am weitesten entfernt befindliche
Teilfläche den größten Winkel mit der Rohrachse einschließt.
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Die erfindungsgemäßen einzelnen Kanten und Nebenkanten an der Bohrungsfläche
des Dichtungsringes, aber auch solche an den konischen Außenflächen des Dichtungsringes
und auch an den Stirnflächen der Stoßverschraubungs-Dichtungsringe, den Anpreßflächen
der Einschraubstutzen und den Anpreßflächen der Verschraubungsteile, können verschiedenartig
sowohl in der Neigung der Flanken als auch in der Abflachung oder Abrundung der
Keilspitzen und Rillentiefen ausgebildet sein. Vorzugsweise sind mehrere Ringkanten
in verschiedenen Abständen parallel zueinander vorgesehen. In besonders gelagerten
Fällen können auch diese Kanten spiralförmig verlaufen.
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Mit den verschiedenen Ausbildungsformen der Ringkanten sind die technischen
Mittel vorhanden, bei den jeweiligen Rohrmaterialqualitäten und Wandstärken die
Anzugskraft mit den Winkeln der Verschraubungsteil-Anpreßflächen bzw. deren Knickkanten
den Winkeln der Dichtringschrägen und der
erwünschten Tiefe der
formschlüssigen Verzahnungswirkung an der Rohroberfläche und anderen Dichtflächen
in Einklang zu bringen.
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Erfindungsgemäß können auch in den konischen Stirnflächen des Dichtungsringes
Haupt- und Nebenkanten ausgebildet sein, auf welche die konische Anpreßfläche der
Verschraubungsteile einwirkt.
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Auch bei Stoßverbindungen empfiehlt es sich, die Stoßflächen des Dichtungsringes
mit mehr als zwei Nebenkanten zu versehen.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung schematisch und beispielsweise
dargestellt, und es zeigt F i g. 1 einen Querschnitt durch eine den Gegenstand des
Hauptpatentes betreffende Rohrverschraubung, bei der die Anpreßflächen der Verschraubungsteile
eine einzige Ringkante besitzen, F i g. 2 einen Teilquerschnitt durch eine Rohrverschraubung
nach der zusätzlichen Erfindung, bei der oberhalb der Ringkante zwei Ringnebenkanten
vorgesehen sind, F i g. 3 eine Variante zu F i g. 2, bei der unterhalb der Ringkante
die Ringnebenkanten vorgesehen sind, F i g. 4 eine Variante zu F i g. 2 und 3, F
i g. 5 einen vergrößerten Teilausschnitt der Verschraubung mit unregelmäßig geformten
Nebenkanten, F i g. 6 einen Teilquerschnitt durch eine Verschraubung, bei der mehrere
Ringkanten mit Konusflächen unterschiedlichen Winkels vorgesehen sind, F i g. 7
eine Variante zu F i g. 6, F i g. 8 eine Variante zu F i g. 2 bis 7, bei der die
Bohfungsfläche des Dichtungsringes mehrere Kanten aufweist, F i g. 9 eine Variante
zu F i g. 8, F i g. 10 einen Querschnitt durch eine Rohrverschraubung mit einem
Dichtungsring mit an den Stirnflächen ausgebildeten Kanten, F i g. 11 einen Querschnitt
durch eine Verschraubung mit einem einzigen die Stoßstelle überdeckenden Dichtungsring,
F i g. 12 einen Querschnitt durch einen Dichtungsring mit Haupt- und Nebenkanten
auf der Bohrungsfläche, F i g. 13 einen Querschnitt durch einen plastisch verformten
Bereich eines Dichtungsringes, F i g. 14 eine Variante zu F i g. 13, F i g. 15 einen
Querschnitt durch eine Stoßverbindung und F i g. 16 eine Variante zu F i g. 15.
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Im Beispiel der F i g. 1 ist eine komplette Rohrverschraubung nach
dem Hauptpatent gezeigt. Dabei dienen zur Abdichtung der Rohre 1 und 2 die beiden
Dichtungsringe 5, deren Stirnflächen 7 konisch abgeschrägt sind. Die Dichtungsringe
5 weisen gegenüber den Rohroberflächen 1, 2 das Spiel auf, das indes nicht bei jeder
Ausführungsvariante vorhanden zu sein braucht. Das mittlere Verschraubungsteil4
ist beidseitig mit Gewinden versehen, auf die die überwurfmuttern 3 aufgeschraubt
werden. Sowohl das Verschraubungstei14 als auch die Überwurfmuttern3, die der Einfachheit
halber auch als Verschraubungsteile bezeichnet werden, weisen je zwei konische Anpreßflächen
9 und 10 unterschiedlichen Winkels gegenüber der Rohrachse auf, welche an der Ringkante
8 aufeinandertreffen. Die Konusteilflächen 9,10
sind so ausgebildet,
daß die Ringkante 8 im Bereich des unteren Drittels des Dichtungsringes 5 auf die
konische Stirnfläche 7 auftrifft. Werden die überwurfmuttern 3 gegen das Verschraubungsteil
4 angezogen, so pressen sich die Ringkanten 8 in die Oberfläche der Dichtungsringe
ein und rufen hierbei eine plastische Verformung des Dichtungsringmaterials hervor,
wobei das verformte Material in Richtung des freien Spielraumes 6' zwischen Rohroberfläche
1, 2 und innerer Konusteilfläche 10 gezielt verdrängt wird und dabei auf die Rohroberfläche
gepreßt wird. Das Material des Dichtungsringes 5 muß plastisch verformbar sein und
in der verformten Lage dennoch elastische Eigenschaften aufweisen, damit die plastisch
verformten und auf die Rohroberfläche bzw. Anpreßflächen der Verschraubungsteile
aufgepreßten Dichtungsringbereiche nicht zufolge Rohrdruckes oder Schwingungen eine
erneute plastische Verformung erleiden, die die Abdichtwirkung hinfällig machen
würde.
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Eine Verstärkung der durch den Gegenstand der F i g. 1 erzielbaren
Wirkung wird gemäß F i g. 2 dadurch erreicht, daß oberhalb der Ringkante 8 mehrere
Ringnebenkanten 11 vorgesehen sind, die die Konusteilfläche 9 unterbrechen. Gemäß
F i g. 3 können diese Nebenkanten 11 auch unterhalb der Ringkante
8
vorgesehen sein, und F i g. 4 zeigt die Anordnung der Ringnebenkanten 11
zu beiden Seiten der Ringkante B. Bei leichtem Anziehen der Verschraubungsteile
3, 4 trifft zunächst eine dieser Kanten 8, 11 auf die Stirnfläche 7 des Dichtungsringes
5 auf und ruft eine plastische Verformung des Dichtungsringmaterials hervor. Bei
weiterem Anziehen der Verschraubungsteile werden weitere Nebenkanten 11 an
der Verformungsarbeit beteiligt, so daß schon zu einem frühen Zeitpunkt, bei dem
die Drehung der Verschraubungsteile 3, 4 noch keine hohe Kraftanstrengung erfordert,
eine hinreichend gute Abdichtung eingetreten ist. Wenn hingegen alle Kanten wirksam
sind, entsteht ein großer Widerstand. Im Falle erheblicher Toleranzunterschiede
zwischen den Verschraubungsteilen und dem Dichtungsring 5 tritt an die Stelle der
Ringkante 8 gemäß F i g. 1 mindestens eine der vorhandenen Nebenkanten 11, wenn
durch Toleranzunterschiede die Ringkante 8 an einer Stelle auf die Dichtungsringoberfläche
7 auftrifft, bei der normalerweise nicht die erwünschte volle Wirkung erzielt werden
könnte.
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F i g. 5 zeigt, daß es zum Erreichen einer günstigen Verzahnungswirkung
der Kanten im verformten Dichtungsringbereich vorteilhaft sein kann, wenn die Ringnebenkanten
11 a bis 11 d nicht in den Ebenen 9' bzw.
10' der ursprünglichen Konusteilfläche 9, 10
liegen. Einige Kanten,
beispielsweise die Kanten 11 a und 11 d stehen vielmehr in Richtung Dichtungsring
5 vor, wohingegen die anderen Kanten 11 b bzw. 11 c nach innen zurückversetzt sind.
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Gemäß F i g. 6 können die Ringkanten 11' bis 11"' auch so angeordnet
sein, daß von ihnen konische Teilflächen 9 a bis 9 d ausgehen, die unterschiedliche
Winkel n# bis d mit der Rohrachse einschließen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist angenommen, daß der Neigungswinkel a der Dichtungsteilflächen 9 a am größten
ist, wohingegen der Anstellwinkel h der Teilfläche 9 d den geringsten Winkel mit
der Rohroberfläche einschließt. Die von der einzelnen Kante 11' bis 11"' erzielbare
Verformung bewirkt hierbei in Verbindung mit der darunterliegenden Konusteilfläche
eine selbständige radiale Kontraktion des Dichtungsringmaterials, denn das von der
Kante 11' bis 11"' verdrängte Material wird an der zugeordneten
Teilfläche
9 b bis 9 d radial kontraktiert. Würden also nur zwei Ringkanten, 11',11", auf den
Dichtungsring 5 auftreffen, so wird dadurch die annähernd gleiche Wirkung erzielt,
als würden alle drei Kanten auftreffen. Im übrigen ist die Möglichkeit gegeben,
beliebig viele derartige Kanten 11 vorzusehen.
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In F i g. 7 wird noch gezeigt, daß die einzelnen Konusteilflächen
mit einer seichten Verzahnung 15
oder Rillung bzw. Aufrauhung versehen sein
können, die die Aufgabe hat, das plastisch verformte Material des Dichtungsringes
5 festzuhalten. Auch die untere Kante 14 der Verschraubungsteile 3, 4 kann, wenn
sie höher als die Bohrung des Dichtungsringes 5 liegt, als Nebenkante wirksam sein.
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Im Beispiel der F i g. 8 ist gezeigt, daß auch der Dichtungsring 5
auf seiner Bohrungsfläche Rillen aufweisen kann, zwischen denen Hauptkanten 12 und
Nebenkanten 13 stehen. Die Hauptkante 12 ist hierbei durch die Stirnkante des Dichtungsringes
5 gebildet. Wenn der Dichtungsring 5 weicher als das Material des Rohres 1, 2 ist,
werden sich diese Kanten 12, 13 beim plastischen Verformen des Dichtungsringes durch
Anziehen der Verschraubungsteile 3, 4 an der Rohroberfläche ebenfalls plastisch
verformen und einzelne Ringzonen höheren Anpreßdruckes bilden. Soll eine erhöhte
Wirkung hinsichtlich Standfestigkeit bei sehr hohen Leitungsdrücken erzielt werden,
empfiehlt es sich, das Material des Dichtungsringes 5 härter als das des Rohres
1, 2, jedoch weicher als das der Verschraubungsteile 3, 4
vorzusehen, und
zwar mit der Maßgabe, daß die Kanten 12,13 des Dichtungsringes 5 bei der plastischen
Verformung des Dichtungsringes auf die Rohroberfläche 1, 2 radial aufgepreßt
werden und in diese leicht eindringen. Die Eindringtiefe ist hierbei mit nur einigen
hundertstel Millimetern wesentlich kleiner als bei den bekannten Schneidringen.
Es ist in F i g. 8 weiterhin angenommen worden, daß das eine Verschraubungsteil
3 lediglich die Knickkante 8, das andere Verschraubungsteil 4 Haupt- und
Nebenkanten 8, 11 aufweist.
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F i g. 9 zeigt ein Ausführungsbeispiel in einer Variante zu F i g.
8, bei der die Nebenkanten 13'
radial aus der Bohrungswandung des Dichtungsringes
herausragen.
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Im Sinne der F i g. 10 besteht weiterhin die Möglichkeit, an den Stirnflächen
7 des Dichtungsringes 5 Kanten 13" auszubilden, auf welche die Konusfläche 9 des
Verschraubungsteiles einwirkt und eine plastische Verformung der Kanten
13" unter hoher Flächenpreßwirkung hervorruft. Die plastische Verformung
zur Abdichtung des Ringes 5 gegenüber dem Rohr 1, 2 bewirkt die Knickkante B. An
Stelle der nach außen vorspringenden Ringkanten 13" können gleichwirkende Kanten
auch durch Ausbildung von Vertiefungen 27 in der konischen Stirnfläche geschaffen
werden.
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Gemäß F i g. 11 können alle erfindungsgemäßen Erkenntnisse und Ausbildungen
auch bei Rohrverbindungen angewendet werden, bei denen die Stoßstelle zwischen den
Rohren 1, 2 durch einen einzigen Dichtungsring 5 überbrückt wird. Es sind bei diesen
Verbindungen je nach den Belastungsverhältnissen wahlweise beliebige Formgebungen
der Verschraubungsteile 3, 4 und des Ringes 5 unter Verwendung der Haupt- oder/und
Nebenkanten 8,11,12,13 möglich. Beim Dichtungsring gemäß F i g. 12 sind die Nebenkanten
13 durch schräge Rillenflanken 17 gebildet. Wenn die Stirnbereiche
des Dichtungsringes 5 mit den Hauptkanten 12 verformt sind, wirken diese Nebenkanten
13 wie Widerhaken, die eine Rohrverschiebung nach beiden axialen Richtungen
vermeiden. Der mittlere Bereich 16 des Dichtungsringes 5 kann hingegen glatt ausgebildet
sein, da dieser nicht an der Verformung teilnimmt. Es ist auch möglich, die Kanten
in an sich bekannter Weise sägezahnartig auszubilden.
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Die F i g. 13 und 14 veranschaulichen Ausführungsbeispiele der Erfindung,
in denen gezeigt werden soll, wie die Verformung des Dichtungsringes 5
an
den Kanten 8, 11 der Verschraubungsteile und mit Hilfe der Kanten 13, 12 in der
Rohroberfläche erfolgt.
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Die Lehre der Erfindung ist auch bei Stoßverschraubungen anwendbar,
wie die F i g. 15 und 16 veranschaulichen. Im Beispiel der F i g. 15 weist die Stoßfläche
des Dichtungsringes 5" mehrere Kanten 23 auf, welche in die Stirnfläche des Armaturenteiles
1' eindringen. Zwischen den einzelnen Kanten 23 kann das in der Leitung
vorhandene Medium nicht nach außen hindurchdringen, da diese Stellen wie Labyrinthe
und Drosseln wirken.
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Beim Anwendungsfall nach Fig. 16 weist die Stirnfläche des Armaturenteiles
1' Dichtungskanten 26 auf, wohingegen die Stoßfläche des Dichtungsringes
5" glatt oder aufgerauht ausgebildet sein kann.
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Einzelheiten der Beschreibung, die nicht zur Lösung der Erfindungsaufgabe
im Sinne der Patentansprüche beitragen, gehören nicht zur Erfindung, sondern sind
lediglich zum besseren Verständnis der Gesamtanordnung näher erläutert.