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Verfahren und Vorrichtung zum fortlaufenden Aufrollen und Schneiden
einer von der Karde gelieferten und aus Zellulosefasern bestehenden Florbahn Die
Anmeldung bezieht sich auf ein im älteren Patent 1114 128 vorgeschlagenes
Verfahren und eine Vorrichtung zum fortlaufenden Aufrollen und Schneiden einer von
der Karde gelieferten und aus Zellulosefasern bestehenden Florbahn, die zu ihrer
Strukturverfestigung und Oberflächenglättung einer gleichzeitigen Einwirkung von
Hitze und Druck ohne Verwendung von Klebemitteln ausgesetzt und anschließend ohne
Zwischenlagen zu einer Rolle aufgewickelt wird.
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Watterollen stellte man bisher in der Weise her, daß die vom Kalander
kommende Florbahn vor oder nach Passierung des letzteren unterteilt und in mehrere
einzelne Einheiten aufgewickelt wird. Das an sich einfache Zerschneiden von einer
breiten und mehr als 10 cm dicken Rolle in schmale Rollen, z. B. solche die durch
Aufwicklung von Florbahnen nach dem älteren Patent gebildet sind, sei es durch hin-und
hergehende oder rotierende Messer, war bisher nicht möglich. Die Messer werden nämlich
stark erhitzt, und durch die Hitzeeinwirkung wird ein sehr unsauberer Schnitt erzeugt
und eine Verbrennung der Schnittflächen hervorgerufen. Das handelsübliche Aufwickeln
durch Unterteilung der Florbahn in etwa 10 bis 30 cm lange Rollen ist daher heute
bei der Herstellung solcher üblich. Diese Methode ist nicht nur sehr zeitraubend
und weniger leistungsfähig, sondern die erhaltenen Rollen bekommen bei der Einzelaufwicklung
häufig unregelmäßige, d. h. ungerade Stirnflächen.
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Nach einem andern Vorschlag sind Schneidvorrichtungen bekanntgeworden,
die umlaufende Messer besitzen, wobei eine aus Kalanderwalzen austretende Wattebahn
in Längsstreifen zerschnitten und alsdann gemeinsam aufgewickelt wird. Die Messer
haben dabei Gegenschneiden, um das Heißwerden hintanzuhalten, doch waren sie nur
für schwache Wattebahnen verwendbar. Dabei wurde die Wattebahn zuerst in Streifen
geschnitten, und erst nachher erfolgte das Aufrollen. Dabei sind die Wattebahn überdeckende
Schnittführungs- und Arretierungsanschläge notwendig, was sich kostenverteuernd
auswirkt, dazu wird die Kontrolle des Arbeitsvorganges wegen der entstandenen Unübersichtlichkeit
stark eingeschränkt.
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Erfahrungsgemäß sind dünne Florbahnen, die eine sehr geringe Festigkeit
und Widerstandsfähigkeit besitzen, schwer zu schneiden; in hauchdünnem höchst reißemfindlichem
Zustand sind die sich entgegenstellenden Schwierigkeiten auch nach Durchlauf durch
heiße Kalanderwalzen unüberwindlich.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist nun eine Weiterentwicklung
des im älteren Patent 1114128 behandelten Gegenstandes der eingangs genannten Art.
Die oben angeführten Nachteile sollen damit beseitigt werden, und gleichzeitig soll
das saubere Schneiden höchst dünner und lockerer, direkt von der Karde kommender
Florbahnen gewährleistet werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß unmittelbar
nach der Strukturverfestigung und Oberflächenglättung während des Aufrollvorganges
die Rolle ihrem Anwachsen entsprechend stufenweise, also jeweils nach Bildung einer
bestimmten dicken Wickellage auf der Rolle in einzelne Rollen zerschnitten wird.
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Die zur Durchführung des Verfahrens dienende Vorrichtung geht, wie
im alten Patent 1.114128 vorgeschlagen wurde, von einem der Karde unmittelbar nachgeschalteten
Prägekalander, aus, hinter dem die Aufwickelrolle an einer Walze des Kalanders anliegt
und von dieser durch Reibungsschluß angetrieben wird. Die- erfindungsgemäße Vorrichtung
zeichnet sich nur dadurch aus, daß an sich bekannte umlaufende Messerscheiben, die
durch ein auf dem Träger angeordnetes Antriebsorgan angetrieben sind, zum stufenweisen
Schneiden der sich im Aufrollen befindlichen Florbahnrolle in kleine Rollen auf
einem doppelarmigen Hebelgestell angeordnet sind, einen Griffbügel zum Drücken der
Messerscheiben auf die Rolle und Schneiden der einzelnen Wickellagen aufweist und
durch Gegengewichte od. dgl. so ausbalanciert ist, daß die Messerscheiben nach dem
Loslassen des Griffbügels stets von der Rolle weg in Ruhestellung gelangen.
In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Durchführen des
erfindungsgemäßen Verfahrens schematisch dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 einen
Seitenriß der Vorrichtung und F i g. 2 eine Draufsicht zu F i g. 1.
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1 bezeichnet eine an sich bekannte Karde und 2 den Prägekalander derselben.
In die Walze 2a des Kalanders ist in üblicher Weise eine elektrische Heizung eingebaut,
mit welcher die erstere im Betrieb auf einer konstanten Temperatur von etwa 120
bis 1300 C gehalten wird. Die der beheizten Walze 2a anliegende Walze 2b
wird von der ersteren durch Zahnräder 2c und 2d zwangläufig angetrieben, wobei das
Zahnrad 2c durch ein Antriebsrad 4 eines Elektromotors 3 angetrieben ist. Zum Aufwickeln
der von der Karde 1
kommenden vliesartigen Florbahn 5 dient eine Walze 6',
deren Achse mit ihren Enden 7 je in einer schiefen Führungsnut 8 zweier stirnseitiger
Führungsscheiben 11 liegen. Die Walze 6' mit der darauf gewickelten Florbahn 5 wird
im nachfolgenden Wickelrolle 6 genannt. Die Achsenenden 7 der Walze 6' können sich,
während sie sich mit ihrem Umfang auf der beheizten Walze 2a abrollen, in den Führungsnuten
8 parallel zu sich selber verschieben. Die stirnseitigen Führungsscheiben 11 sind
auf am Maschinengestell 10 befestigten Konsolen 9 montiert, wobei die Führungsscheibe
11 der einen Seite, zwecks Einstellung des Scheibenabstandes auf die Breite der
Florbahn 5, durch Schrauben 12 axial verstellbar ist.
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Zum Zerschneiden der Florbahn 5 auf der Wickelrolle 6 während dem
Aufrollvorgang dienen die rotierenden Messerscheiben 13a, welche in gleichmäßigen
Abständen voneinander auf der Messerwalze 13
angeordnet sind. Die Messerwalze
13 ist in einem Hebelgestell 14 drehbar gelagert, das mittels Achszapfen
15 im Maschinengestell 10 verschwenkbar gelagert ist. Ein auf das
Hebelgestell 14 angeordneter Elektromotor 19 treibt mittels eines Transmissionsriemens
16 oder einer Kette über entsprechende Antriebsräder 17 und 18 die Walze 13 an.
Das Hebelgestell 14 ist durch einen Griffbügel 20 entgegen der Wirkung eines
am anderen Ende des Lagerhebels angeordneten Gegengewichtes 21 im Sinne des Pfeiles
a auf- und abschwenkbar. Durch Niederdrücken des Griffbügels 20 werden die Messerscheiben
13a gegen den Umfang der Rolle 6 gedrückt.
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Die Rolle 6 wird durch die Kalanderwalze 2a in einem durch die eingezeichneten
Pfeile angedeuteten Drehsinn angetrieben. Die Walzenscheiben 13a werden durch den
Elektromotor 19 mit viel größerer Umfangsgeschwindigkeit als die Rolle
6 angetrieben. Die Gegengewichte 21 sind rechtsseitig am Hebelgestell 14
verschiebbar angeordnet und halten letzteres in der in F i g. 1 gezeichneten Ruhelage
bzw. Nichtgebrauchsstellung. Jeweils nach der Aufwicklung einer etwa 15 mm dicken
Schicht auf die Rolle 6 wird der Griffbügel 20 niedergezogen und die Messerscheiben
13a auf den Umfang der ersteren angedrückt, wobei eine neue Stufe bzw. Schicht der
Rolle durchgeschnitten wird. Alsdann läßt man den Griffbügel 20 los, worauf sich
das Hebelgestell 14 durch die Wirkung des Gegengewichtes in die in F i g.
6 gezeichnete Ausgangslage zurückbewegt, wobei die Messerscheiben 13a aus dem Bereich
der Rolle kommen. Wenn sich nach einer Wickeldauer von etwa 5 bis 6 Minuten über
der bereits geschnittenen Schicht eine neue Wikkelschicht von etwa 15 mm Dicke gebildet
hat, wird diese wiederum in der vorgenannten Weise durchgeschnitten. Durch das intermittierende
Einwirkenlassen der rotierenden Messer wird die Rolle 6 stufen-und schrittweise
von innen nach außen in übereinstimmung mit dem Anwachsen derselben in bestimmten
Zeitabständen durchschnitten, so daß zuletzt einzelne schmale Rollen entstehen.
Die vom Kalander kommende, soeben aufgewickelte Florbahn 5 ist noch warm, und in
Zusammenwirkung mit den rotierenden Messerscheiben 13a und durch das Schneiden jeweils
begrenzter Schichten wird ein sehr sauberer Schnitt erzielt. Die relativ schnell
geschnittenen Stirnflächen der Rollen, die einen Durchmesser von etwa 100 cm haben,
sind absolut gerade bzw. glatt, und beim Schneiden können durch Hitzeeinwirkungen
keine Wattebeschädigungen und kein Zusammenbacken der Schnittflächen eintreten.
Der Schneidvorgang wird durch die Schwenkbewegung rotierender Messerscheiben zusätzlich
günstig beeinflußt.
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Mittels der beschriebenen Einrichtung ist die Möglichkeit geboten,
mit der ersten Florbahn 5 noch eine zweite Florbahn im gleichen Wickelvorgang auf
die Rolle 6 aufzuwickeln und dabei die erfindungsgemäße Zerschneidung der gebildeten
Wickelrolle während dem Aufwicklungsvorgang herbeizuführen. Zu diesem Zwecke ist
in die Führungsnuten 8 der Führungsscheiben 11 einfach eine zweite Rolle
5a mit ihren Achsenden 5b eingeschoben. Die Florbahn der Rolle 5a wird über
eine Umlenkrolle 5c, welche ebenfalls in den Führungsnuten 8 gelagert ist, auf die
erste Rolle 6 aufgewickelt. Diese zweite Rolle 5a kann eine von der ersten Florbahn
verschiedene Struktur oder Beschaffenheit aufweisen.
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Selbstredend kann das Hebelgestell 14 anstatt von Hand auch
automatisch in bestimmten Intervallen verschwenkt werden, um die rotierenden Messerscheiben
13a in der beschriebenen Art in Arbeits- und Nichtgebrauchsstellung zu bringen.