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Die
Erfindung betrifft eine Aufzuganlage für Personen und Lasten mit einem
oder mehreren an Führungen
bewegten Fahrkörben
mit mindestens einer verschließbaren
Tür und
einer im Bodenbereich angeordneten Fahrkorbschürze als Absturzsicherung.
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Derartige
Aufzuganlagen verfügen über einen
oder auch mehrere Fahrkörbe,
der mit seinen Führungen
längs der
Führungsschienen
gleitet, wobei heute in der Regel Rollenführungen zum Einsatz kommen.
Der Fahrkorb ist an mehreren Drahtseilen aufgehängt, die über die Antriebsscheibe laufen
und am anderen Ende das Gegengewicht oder eben den anderen Fahrkorb
tragen. Dieses Gegengewicht gleicht das Fahrkorbeigengewicht und
die halbe Nutzlast aus. Die Antriebsscheibe weist in der Regel vier
oder mehr konische Rillen auf, in denen die Drahtseile durch Einklemmen
ihre Treibfähigkeit
erhalten. Der Fahrkorb ist mit einer oder mehreren Türen ausgerüstet, wobei über entsprechende
Steuerungen sichergestellt ist, dass dem Motor nur dann Strom zugeführt wird,
wenn alle Türen
geschlossen sind. Über
die Steuerung ist weiter das Rufen des Fahrkorbes und das Ziel zu
regeln. Weiter sind diese Fahrkörbe
aufgrund der Sicherheitsauflagen im Bodenbereich unterhalb der Türen mit
Fahrkorbschürzen
ausgerüstet,
um einen Absturz von Personen bei Fehltritt zu vermeiden. Diese
Fahrkorbschürzen
stehen um 750 mm über
die Unterkante der Kabinentürschwelle
bzw. über
den Korbboden vor, sodass zwangsweise unterhalb der untersten Anhaltestelle ein
entsprechend tiefer Keller vorgehalten werden muss, der darüber hinaus
frei von Einbauten ist, um ein Abknicken oder Beschädigen der
Fahrkorbschürze
auszuschließen.
Insbesondere bei einem Einbau der Fahrkorbschürze im Nachhinein ergeben sich
dabei erhebliche Schwierigkeiten.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Aufzuganlage mit
Fahrkorbschürze
so weiter zu entwickeln, dass auch bei 750 mm und noch längeren Fahrkorbschürzen kein
noch tieferer Aufzugkeller bzw. Schacht benötigt wird.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
dadurch gelöst,
dass die Fahrkorbschürze
mit einem Schwenkmotor ausgerüstet
ist, der selbsthemmend ausgebildet und über einen Endausschalter oder
einen Magnetschalter kurz vor Erreichen und nach Verlassen der unteren
Endposition über
den Fahrkorb aktivierbar ist.
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Bei
einer derart ausgebildeten Aufzuganlage ist es möglich, sowohl vorhandene Aufzuganlagen mit
einer entsprechend langen Fahrkorbschürze problemlos auszubilden
wie auch bei Neueinbauten derartiger Aufzuganlagen mit einem gering
bemessenen Keller auszukommen. Grund hierfür ist, dass die Fahrkorbschürze mit
Erreichen bzw. kurz vor Erreichen der unteren Endposition unter
den Kabinenboden geschwenkt wird, um dann bei Verlassen dieser unteren
Endposition automatisch wieder ausgeschwenkt zu werden. Da der Fahrkorb üblicherweise sich
der jeweiligen Aussteigstelle und insbesondere der unteren Endposition
langsam nähern
muss, um ohne nachteiligen Ruck dann anzuhalten, steht genügend Zeit
zur Verfügung,
um mit Hilfe des selbsthemmenden Schwenkmotors die Fahrkorbschürze entsprechend
unter den Kabinenboden zu schwenken. Die Selbsthemmung hat den Vorteil,
dass bei ausgestellter, d. h. also aktivierter Fahrkorbschürze diese bei
einem Unfall durch den Verunfallten nicht aus ihrer Position herausgedrückt werden
kann. Vielmehr sorgt die Selbsthemmung dafür, dass die Fahrkorbschürze starr
in ihrer aktivierten Position verbleibt und nur über den Schwenkmotor selbst
aus dieser Position herausgebracht werden kann.
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Nach
einer zweckmäßigen Ausführung der Aufzuganlage
ist vorgesehen, dass die Fahrkorbschürze aus einem mit der Kabinentürschwelle
verbundenen Schürzenteil
und dem eigentlichen mit dem Schwenkmotor verbundenen und über diesen verschwenkbaren
Schürzenteil
besteht. Die Kabinentürschwelle
ist also durch ein starres Schürzenteil bzw.
ein fest angeordnetes Schürzenteil
in Richtung Schachtwand abgedeckt und nur der darunter angeordnete
Teil der Schürze
wird über
den Schwenkmotor bei Bedarf verschwenkt. Der Schwenkmotor selbst
ist dabei auf der von der Schachtwandung abgewandten Seite des verschwenkbaren
Schürzenteils
angeordnet, er stellt also im aktivierten Zustand keine Gefährdung für eine Verunfallenden
dar. Außerdem
ist es so möglich,
den verschwenkbaren Schürzenteil
mit kleinem Radius zu verschwenken, sodass ein Anecken an irgendwelchen
Einbauten nicht eintreten kann.
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Weiter
sieht die Erfindung vor, dass die beiden Schürzenteile in Arbeitsstellung
einen den Schwenkvorgang nicht behindernd schmalen Schlitz zwischen
sich belassend ausgebildet und angeordnet sind. Dies besagt, dass
die beiden Schürzenteile im
aktivierten Zustand dicht aneinander stehen, sodass auch hier ein
zusätzliches
Risiko für
einen Verunfallenden nicht besteht. Die beiden Schürzenteile bilden
im aktivierten Zustand praktisch eine durchgehende Wand, können aber
dennoch durch Betätigen des
verschwenkbaren Schürzenteils
bewegt werden, ohne sich gegenseitig zu behindern.
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Eventuell
vorstehende Kabel oder Ähnliches werden
beim Bewegen des Fahrkorbes durch die vorstehende Fahrkorbschürze nicht
erfasst, weil der bewegliche Schürzenteil
eine von der Schachtwandung wegweisend abgekantete Unterkante aufweist. Diese
entsprechend abgekantete Unterkante hat darüber hinaus den Vorteil, dass bei einem versehentlich beschleunigten
Aufsetzen auf den Schachtgrund eine Beschädigung des beweglichen Schürzenteils nicht
auftreten kann. Aufgrund der weiter vorn schon erwähnten Steuerung
ist aber sichergestellt, dass dies nicht eintreten kann. Vielmehr
ist das bewegliche Schürzenteil
bei Annähern
des Fahrzeugbodens an den Schachtgrund immer weggeschwenkt. Anderenfalls
würde der
Bewegungsvorgang des Fahrkorbes unterbrochen.
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Der
schon mehrfach erwähnte
Schwenkmotor hat einen ausgesprochen geringen Platzbedarf, weil
er gemäß der Erfindung
als Rohrmotor ausgebildet und mit einem Schneckengetriebe ausgerüstet ist.
Das Schneckengetriebe sorgt für
die Selbsthemmung, wobei derartige Rohrmotoren beispielsweise bei
Toranlagen eingesetzt werden, dort aber nur die Aufgabe haben, das
Tor heraufzuziehen bzw. herabzulassen. Gerade bei der hier anstehenden
Aufgabe kann ein Rohrmotor mit geringem Durchmesser eingesetzt werden,
weil die zu bewegenden Lasten gering sind. Von daher eignet sich
eine derartige Ausbildung des Schwenkmotors besonders gut für derartige
Aufzuganlagen.
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Ein
weitere vorteilhafte Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass der
Schwenkmotor unterhalb der gegenüber
dem Kabinenboden zurückspringenden Kabinentürschwelle
angeordnet ist. In diesem Bereich ergibt sich eine Ausnehmung, in
die der Schwenkmotor integriert werden kann, sodass der Kabinenboden
praktisch das am weitesten vorstehende Bauteil des Fahrkorbes darstellt.
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Der
Schwenkmotor hat die Aufgabe, den beweglichen Schürzenteil
unter den Kabinenboden zu schwenken, was er besonders gut bewerkstelligen kann,
wenn der Schwenkmotor ein rohrförmiges
Gehäuse
aufweist, an dem ein Fixierblech befestigt ist, das als Halterung
für den
beweglichen Schürzenteil der
Fahrkorbschürze
dient. Die Fahrkorbschürze kann
also praktisch ganz dicht an dem rohrförmigen Gehäuse angeordnet und dort befestigt
werden, um auf kürzestem
Wege in die Schwenkposition gebracht zu werden. Da sich das rohrförmige Gehäuse des
Schwenkmotors mit dreht, kann über
das Fixierblech die Fahrkorbschürze
direkt an diesem Gehäuse
festgelegt werden.
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Der
Schwenkmotor ist zweckmäßigerweise an
Halterungen befestigt, die unter der Kabinentürschwelle angeordnet sind,
um so die schon erwähnte Ausnehmung
ausnutzen zu können,
wobei nach einer weiteren zweckmäßigen Ausbildung
vorgesehen ist, dass die Halterung teleskopierbar ausgebildet ist, um
so die optimale Position problemlos einstellen zu können, d.
h. die, bei der der Schwenkmotor selbst praktisch nicht über die
Unterseite des Korbbodens vorsteht.
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Wie
schon weiter vorn erläutert,
soll der Schwenkmotor möglichst
so ange ordnet werden, dass er selbst keine Behinderung darstellt
und keinen Platzmehraufwand erfordert. Dies wird dadurch erreicht,
dass der Schwenkmotor und Halterung in die Ausnehmung des Kabinenbodens
unterhalb der Kabinentürschwelle eingepasst
und so angeordnet sind, dass der bewegliche Schürzenteil im eingeschwenkten
Zustand dicht an der Unterseite des Kabinenbodens anliegt. Aufgrund
der so erreichten Ausbildung schwenkt der bewegliche Schürzenteil
so unter den Kabinenboden, dass er damit gleichzeitig auch den Schwenkmotor
und die Halterung mit abdeckt und in gewisser Weise schützt. Abgesehen
davon ist so der vorhandene Platz im Bereich der Kabinentürschwelle optimal
ausgenutzt.
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Bereits
erwähnt
worden ist, dass der Schwenkmotor über einen Endausschalter rechtzeitig
angesprochen wird, um den beweglichen Schürzenteil unter Kabinenboden
zu verschwenken. Um aber sicherzustellen, dass er auch zurückgeschwenkt
wird bzw. dass der Fahrkorb nicht mit eingeschwenktem Schürzenteil über die
gesamte Länge des
Fahrschachtes bewegt wird, ist vorgesehen, dass ein Überwachungsteil,
vorzugsweise ein Sensor im Fahrschacht zwischen erster und zweiter
Etage angeordnet ist, der bei immer noch eingeklappter Fahrkorbschürze den
Antriebsmotor des Fahrkorbes schaltend und sichernd ausgeführt ist.
Denkbar ist es beispielsweise, dass der Fahrkorb bei noch eingeklappter
Fahrkorbschürze
nach Passieren des Überwachungsteils
in die untere Endposition zurücksinkt, um
ihn dann so lange still zu setzen, bis der Techniker den Schaden
festgestellt und behoben hat. Damit ist ausgeschlossen, dass ein
Unfall wegen der immer noch eingeklappten Fahrkorbschürze auftreten
kann.
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Eine
mögliche
Ausbildung des Überwachungsteils
sieht vor, dass es einen dem Kabinenboden zugeordneten Sender, vorzugsweise
eine Lichtquelle und einen der Schachtwandung zugeordneten Empfänger aufweist.
Dies bedeutet, dass dann, wenn der Sender bzw. die Lichtquelle den
Empfängern
wegen des noch eingeklappten Schürzenteils problemlos
ansprechen und erreichen kann, die geschilderte Abstellung des Antriebsmotors
des Fahrkorbes automatisch erfolgt.
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Die
Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine Aufzuganlage
mit Fahrkorbschürze
geschaffen ist, die auch bei entsprechend sehr langer Ausbildung
der Fahrkorbschürze
keinen besonderen Schacht bzw. Schachtkeller benötigt, sondern vielmehr mit üblich ausgebildeten
Kellern auskommt, weil die Fahrkorbschürze einfach weggeschwenkt werden
kann. Dabei ist die notwendige Sicherheit auf jeden Fall gewährleistet,
da nach wieder Einschwenken der Fahrkorbschürze diese über den Schwenkmotor so verstarrt
ist, dass ein Verunfallter sie beim Unfall nicht wegdrücken kann.
Der Schwenkmotor ist selbsthemmend ausgebildet, wobei er als Rohrmotor
geformt sein soll, der wenig Platz benötigt und der über ein
Schneckengetriebe für
die notwendige Selbsthemmung Sorge trägt. Insgesamt zeichnet sich
die vorliegende Erfindung dadurch aus, dass bei Gewährleistung
der notwendigen Sicherheit für
den Fahrkorb bzw. den Betrieb des Fahrkorbes dennoch eine solche
Sicherheit auch bei nachgerüsteten
Aufzuganlagen erreicht werden kann, ohne dass zusätzliche
Teufarbeiten oder Ähnliches
erforderlich werden.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigen:
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1 eine
Aufzuganlage in schematisierter Wiedergabe mit dem Fahrkorb zugeordneter
Fahrkorbschürze,
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2 den
vorderen Bereich des Fahrkorbes mit Wiedergabe des Schwenkmotors
für die
Fahrkorbschürze
im ausgeklappten Zustand,
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3 die
Fahrkorbschürze
unterhalb des Kabinenbodens im eingeklappten Zustand und
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4 eine
Ausbildung, bei der die Fahrkorbschürze bis dicht an die Unterseite
des Kabinenbodens herangeschwenkt werden kann.
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1 zeigt
eine Aufzuganlage 1 mit den Führungsschienen 2 bzw.
den Gegenschienen 5 für den
Fahrkorb 10 und das Gegengewicht 4. Der Fahrkorb 10 wird über Rollenführungen 3 annähernd lautlos
an der Führungsschiene 2 geführt, wobei
auch das Gegengewicht 4 eine vergleichbare Rollenführung 6 aufweist.
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Damit
ist vorteilhaftes Gleiten des Fahrkorbes 10 im Fahrschacht 7 gesichert.
Er kann bis in den Keller 8 hinein bewegt werden, ohne
dass die besagte Führung
unterbrochen ist.
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Der
Fahrkorb 10 verfügt
eine Tür 11 oder auch über mehrere,
wobei im Bodenbereich 12 unterhalb der Tür 11 eine
Fahrkorbschürze 13 angeordnet ist. Über diese
Fahrkorbschürze 13 ist
die gesetzlich vorgeschriebene Absturzsicherung vorteilhaft zu verwirklichen.
Diese Fahrkorbschürze 13 wird
kurz vor Erreichen der unteren Endposition über den Schwenkmotor 14 unter
den Kabinenboden 22 geschwenkt, sodass eine Vertiefung
des Kellers 8 keinesfalls erforderlich ist. Der Endausschalter 15 oder ein
gesondert angeordneter Endausschalter sorgt dafür, dass der Schwenkmotor 14 rechtzeitig
das entsprechende Signal erhält
und den Einschwenkvorgang dann vollziehen kann.
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Mit 17 ist
das Hängekabel
und mit 18, 19 sind die Tragseile bezeichnet, über die
der Fahrkorb 10 im Fahrschacht 7 auf und ab bewegt
werden kann.
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2 zeigt
die schon erwähnte
Fahrkorbschürze 13 in
ausgeklappter Position bzw. aktivierter Position. Der Schwenkmotor 14 sorgt
hier aufgrund seiner selbsthemmenden Ausbildung dafür, dass auch
bei einem Unfall der schwenkbar Schürzenteil 25 nicht
aus seiner Position herausgedrückt
werden kann.
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Der
Schwenkmotor 14 ist wie erkennbar unterhalb der Kabinentürschwelle 20 angeordnet
und zwar auf der Seite 23, die von der Schachtwandung 21 abgewandt
ist. Er stellt somit auch keine Gefährdung dar, wenn jemand verunfallt,
weil die glatte Wandung der Fahrkorbschürze 13 unverändert bleibt.
Diese durchgehende Wandung wird bezüglich des schwenkbaren Schürzenteils 25 durch
das feste Schürzenteil 24 ergänzt, das
fest mit der Kabinentürschwelle 20 verbunden
ist. Der Schlitz 26 zwischen beiden wird so klein gehalten,
dass hier ebenfalls eine Gefährdung
nicht auftreten kann. Die Unterkante 27 des schwenkbaren
Schürzenteils 25 ist
abgekantet, um ein Festhaken an Hängekabeln 17 oder Ähnlichem
sicher zu unterbinden.
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Erkennbar
ist in den 2, 3 und 4 ein
Schwenkmotor 14 unterhalb der Kabinentürschwelle 20, der
als Rohrmotor 29 ausgebildet ist, also über ein rohrförmiges Gehäuse 30 verfügt, an dem
ein Fixierblech 32 angeordnet ist, das seinerseits den
schwenkbaren Schürzenteil 25 der
Fahrkorbschürze 13 trägt. Damit
wird durch Betätigung des
Rohrmotors 29 der feste Schürzenteil 24 aus der in 2 gezeigten
Position in die aus 3 ersichtliche Position geschwenkt.
Dies erfolgt, wenn der Fahrkorb 10 sich der unteren Endposition
nähert
und über
den Endausschalter 15 entsprechend aktiviert ist. Erkennbar
ist, dass damit erreicht ist, dass eine Vertiefung des Kellers 8 sich
erübrigt.
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Zweckmäßigerweise
ist eine Halterung 32 für
den Rohrmotor 29 vorgesehen, die teleskopierbar ist oder
die sonstwie verkürzt
werden kann, um den Rohrmotor 29 insgesamt in die Ausnehmung 33 unterhalb
der Kabinentürschwelle 20 zu
bringen. 4 verdeutlicht, dass es damit
möglich
ist, ein Verschwenken des schwenkbaren Schürzenteils 25 so vorzunehmen,
dass dieses Schürzenteil 25 bis
dicht an die Unterseite 34 des Kabinenbodens 22 herangeschwenkt
werden kann. Man kann mit Fug und Recht davon sprechen, dass der
Rohrmotor 29 in die Ausnehmung 33 integriert ist.
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4 verdeutlicht
weiter eine Ausbildung, mit der überwacht
werden kann, ob die Fahrkorbschürze 13 nach
Verlassen der unteren Endposition wieder aktiviert ist. Über die
Lichtquelle 37 des Überwachungsteils 36 wird
hier der Empfänger 38 angesprochen,
sodass über
die Schaltung sofort der hier nicht gezeigte Antriebsmotor des Fahrkorbes 10 zum Stillstand
gebracht wird, um dem Monteur die Möglichkeit zu geben, die Anlage
zu überprüfen. Selbstverständlich sind
auch andere Ausführungen
des Überwachungsteils 36 denkbar,
beispielsweise durch einen Sensor oder ähnliche Bauteile.
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Alle
genannten Merkmale, auf die den Zeichnungen allein zu entnehmenden,
werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.