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DE10353421A1 - Steuergerät für eine Funktionseinheit mit einer Selbstlernfunktion und Verfahren zur Anpassung mindestens eines Steuergerätes an eine Ausstattung - Google Patents

Steuergerät für eine Funktionseinheit mit einer Selbstlernfunktion und Verfahren zur Anpassung mindestens eines Steuergerätes an eine Ausstattung Download PDF

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DE10353421A1
DE10353421A1 DE2003153421 DE10353421A DE10353421A1 DE 10353421 A1 DE10353421 A1 DE 10353421A1 DE 2003153421 DE2003153421 DE 2003153421 DE 10353421 A DE10353421 A DE 10353421A DE 10353421 A1 DE10353421 A1 DE 10353421A1
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Volkswagen AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
    • B60R16/037Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements for occupant comfort, e.g. for automatic adjustment of appliances according to personal settings, e.g. seats, mirrors, steering wheel

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Steuergerät für eine Funktionseinheit in einem Fahrzeug, wobei die Funktionseinheit Aktoren und/oder Sensoren umfasst und die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren ausstattungsbedingt variabel ist, sowie ein Verfahren zur Anpassung mindestens eines Steuergeräts an eine Ausstattung, wobei das Steuergerät mit einer Selbstlernfunktion ausgebildet ist und die Selbstlernfunktion die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren erfasst und nicht verwendete Eingänge und/oder Ausgänge des Steuergeräts abschaltet und/oder benötigte Eingänge und Ausgänge des Steuergeräts konfiguriert.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Steuergerät für eine Funktionseinheit in einem Fahrzeug, wobei die Funktionseinheit Aktoren und/oder Sensoren umfasst und die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren ausstattungsbedingt variabel ist, sowie eine Verfahren zur Anpassung mindestens eines Steuergeräts an eine Ausstattung.
  • Sitze, Spiegel, Lenksäulen, Gurthöhen und ähnliche Vorrichtungen sind in den meisten Fahrzeugen individuell für einen Fahrer und/oder einen Beifahrer einstellbar. Dabei wird der Nutzer zunehmend bei der Einstellung durch elektromotorische, pneumatischen, hydraulische und/oder andere Aktoren unterstützt. Die Aktoren werden durch ein zentrales Steuergerät oder mehrere dezentrale Steuergeräte, die über ein Bussystem kommunizieren, angesteuert. Durch sogenannte Memory-Funktionen sind individuelle Einstellungen speicherbar.
  • Um einen Nutzer bei der Einstellung zu assistieren ist es beispielsweise aus der DE 44 09 046 A1 bekannt, die Verstellung einer unabhängig verstellbaren Fahrzeugeinrichtung, beispielsweise eines Fahrzeugsitzes, mit der Verstellung abhängiger Fahrzeugeinrichtungen, beispielsweise eines Rückspiegels, zu koppeln, so dass die Position der abhängigen Fahrzeugeinrichtung sich in Abhängigkeit der Position der unabhängigen Fahrzeugeinrichtung automatisch einstellt.
  • Die Anzahl verbauter Aktoren, d.h. die Möglichkeiten zur Verstellung von Fahrzeugeinrichtungen variieren je nach Ausstattung. Eine Anpassung der Steuerung an die unterschiedliche Anzahl verbauter Aktoren erfolgt über den Einsatz unterschiedlicher Steuergeräte, unterschiedlicher Steuergeräte-Software und/oder unterschiedliche Parametersätze oder Codierungen, welche eine Anpassung der Steuergeräte an die Ausstattung ermöglichen. Derartige Anpassungen sind jedoch alle mit hohen Kosten und/oder hohen Fertigungszeiten verbunden.
  • Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, eine kostengünstige und schnelle Anpassung an unterschiedliche Ausstattungen zu schaffen.
  • Die Lösung des Problems ergibt sich durch die Gegenstände mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 11, Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Hierfür wird ein Steuergerät für eine Funktionseinheit mit einer Selbstlernfunktion ausgebildet. Die Selbstlernfunktion erfasst Aktoren und/oder Sensoren, welche der Funktionseinheit ausstattungsbedingt zugeordnet sind. Entsprechend der erfassten Ausstattung mit Aktoren und/oder Sensoren schaltet das Steuergerät nicht verwendete Eingänge und/oder Ausgänge ab und/oder konfiguriert die benötigten Ein- und Ausgänge. Durch die Selbstlernfunktion lassen sich unterschiedliche Ausstattungen mindestens teilweise durch das gleiche Steuergerät realisieren. Die Verwendung gleicher Steuergeräte bei unterschiedlichen Ausstattungen ermöglicht ein enormes Kostenersparnis beispielsweise in der Ersatzteillagerhaltung. Um überdimensionierte Steuergeräte bei Fahrzeugen mit minimaler Ausstattung zu vermeiden ist es denkbar, zwei Steuergerätvarianten vorzusehen, wobei die eine Variante für Funktionseinheiten mit minimaler bis mittlerer Ausstattung einsetzbar ist und die zweite Variante für Funktionseinheiten mit mittlerer bis maximaler Ausstattung. Dadurch wird die Anzahl eingesetzter Steuergerätvarianten noch immer deutlich reduziert. Vorzugsweise werden jedoch durch ein Steuergerät alle Ausstattungsvarianten für eine Funktionseinheit erfasst. Funktionseinheiten sind einem Steuergerät zugeordnete Aktoren und/oder Sensoren. Die Zuordnung erfolgt aufgrund räumlicher und/oder funktioneller Randbedingungen. Funktionseinheiten sind beispielsweise Sitzmodule, Türmodule oder sicherheitsrelevante Einheiten wie Lenkmodule und/oder Bremsmodule. Die Software des Steuergeräts wird an die erfasste Ausstattung angepasst. Für die Anpassung werden Programmteile ausgespart oder ersetzt. Komfortfunktionen können dabei im Programmcode ersatzlos gestrichen werden. Sicherheitsrelevante Funktionen werden hingegen wenn notwendig durch andere Funktionen übernommen. Anstelle eines Steuergeräts ist es auch denkbar, zwei oder mehr kommunizierende Steuergeräte einer Funktionseinheit zuzuordnen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Selbstlernfunktion mindestens eine aktive Sensorik-Diagnose. Die aktive Sensorik-Diagnose erfasst die Ausstattung aus Sicht der Sensorik. Einem Aktoren ist mindestens eine Sensor zugeordnet. Für die aktive Sensorik-Diagnose werden die Sensoren und/oder Aktoren bestromt und die durch das Steuergerät empfangenen Sensorpegel ausgewertet. Anhand der Sensorpegel werden Anzahl und/oder Art der dem Steuergerät zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren bestimmt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist mindestens ein Sensor als Potentiometer ausgebildet und durch die aktive Sensorik-Diagnose ein Potentiometerpegel bewertbar, wobei Signale eines Potentiometers mindestens auf Kurzschluss an der Nullspannung, Kurzschluss an der Betriebsspannung und gültige Potentiometerpegel untersuchbar sind. Potentiometer sind beispielsweise in einer Gurthöhenverstellung vorgesehen. Potentiometer sind auch in sicherheitsrelevanten Anwendungen, beispielsweise in einem Lenkmodul, einsetzbar.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist mindestens ein Sensor als Hallsensor ausgebildet und durch die aktive Sensorik-Diagnose ein Hallsensorpegel bewertbar, wobei Signale eines Hallsensors mindestens auf Kurzschluss an der Nullspannung, Kurzschluss an der Betriebsspannung, offene Leitung und gültige Hallsensorpegel (High/Low) untersuchbar sind. Hallsensoren sind beispielsweise Sitzlängsverstellungen zugeordnet. Daneben sind auch Potentiometer bei Kraftfahrzeugsitzverstellungen denkbar.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Selbstlernfunktion eine Schalter-Diagnose. Aktoren und/oder Funktionen umfassend mehrere Aktoren ist mindestens ein Schalter zur Freigabe der Ansteuerung (Aktivierung) zugeordnet. Die Schalter-Diagnose erfasst somit die Ausstattung aus Sicht der Ansteuerung der Aktoren.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Selbstlernfunktion eine Plausibilitätsüberprüfung, wobei die Ergebnisse der Schalter-Diagnose und der Sensorik-Diagnose verglichen werden. Dadurch lassen sich die im Sitz verbauten Aktoren mit den im Sitz verbauten Sensoren im Bezug setzen. Außenbeschaltungen, wie ein Kabelbaum und/oder angeschlossene Systeme werden vorzugsweise berücksichtigt. Wird eine Schalterfunktion für einen nicht durch die aktive Sensorik-Diagnose erfassten Aktor detektiert, so liegt ein Fehler vor. Ursächlich für den Fehler ist beispielsweise eine falsche Schaltung und/oder ein Defekt der Sensorik.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden die Ergebnisse der Schalter-Diagnose als Maskierungsbits abgelegt. Maskierungsbits nehmen entweder den Wert Null oder Eins ein. Vorzugsweise werden aktivierte Aktoren und/oder Funktionen durch eine Eins gekennzeichnet, nicht erkannte und/oder deaktivierte Aktoren und/oder Funktionen durch eine Null. Einträge in einem Fehlerspeicher werden durch die Maskierungsbits „gefiltert", dadurch wird verhindert, dass deaktivierte und/oder nicht vorhandene Funktionen Fehlereinträge verursachen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Ergebnisse der Selbstlernfunktion mindestens teilweise in dem Steuergerät dauerhaft speicherbar. Vorzugsweise werden hierfür die Ergebnisse der aktiven Sensorik-Diagnose gespeichert. Dies ermöglicht eine schnellere Verfügbarkeit der Verstellfunktionen durch einen Nutzer beispielsweise beim Start eines Fahrzeugs, gleichzeitig ist beim Start aber eine Schalter-Diagnose und eine Plausibilitätsüberprüfung durchführbar, so dass Fehler mindestens teilweise erkennbar sind.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind dauerhaft gespeicherte Daten löschbar, so dass eine Anpassung an eine veränderte Ausstattung möglich ist. Programmteile der Steuergeräte-Software, welche bei einer erfassten Ausstattung nicht verwendet werden, können von dem Steuergerät entfernt werden. Vorzugsweise werden die Programmteile jedoch lediglich deaktiviert, so dass eine Anpassung ohne Flashen selbsttätig durch das System durchführbar ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Steuergerät einem Kraftfahrzeugsitz zugeordnet, wobei die Ausstattung des Kraftfahrzeugsitzes einen Sitzlängsverstellung, eine Lehnenneigungsverstellung, eine Sitzhöhenverstellung, eine Sitzneigungsverstellung, eine Lordoseverstellung, eine Lenksäulenverstellung, einen Lehnenknickverstellung, eine Kopfhöhenverstellung, eine Sitztiefenverstellung, eine Gurthöhenverstellung und/oder eine Massagelordose umfasst. Die Ausstattung kann je nach Verwendung des Sitzes als Fahrersitz oder als Beifahrersitz und/oder gemäß den Komfort-Bedürfnissen eines Nutzers variieren. Alle Varianten können jedoch durch das gleiche Steuergerät betrieben werden. Die Anpassung erfolgt selbstlernend.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Figuren zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugsitzes mit Verstellfunktionen,
  • 2 eine schematische Darstellung eines Steuergeräts zum Betrieb von Aktoren,
  • 3 ein Ablaufdiagramm zur Erkennung eines Potentiometers oder Hallsensors,
  • 4 ein Steuergerät gemäß 2 nach einer Sensorik-Diagnose und
  • 5 ein Steuergerät gemäß 3 nach einer Schalter-Diagnose und einer Plausibilitätsüberprüfung.
  • 1 zeigt schematisch eine Fahrzeugsitz 1 mit den Verstellfunktionen 101-108 zur Anpassung des Sitzes an individuelle Bedürfnisse. Dargestellt sind dabei eine Sitzlängsverstellung 101, eine Lehnenneigungsverstellung 102, eine Sitzhöhenverstellung 103, eine Sitzneigungsverstellung 104, eine Lordoseverstellung 105, eine Lehnenknickverstellung 106, eine Kopfhöhenverstellung 107 und eine Sitztiefenverstellung 108. Daneben sind andere im Sitz 1 verbaute Funktionen wie eine Massagefunktion, Klimafunktionen und/oder eine Easy-Entry-Funktion denkbar. Wird der Fahrzeugsitz 1 als Fahrersitz verwendet, so sind zusätzliche Funktionen wie eine Lenksäulenverstellung berücksichtigbar, welche mindestens indirekt von der Position des Fahrersitzes 1 abhängig sind. Andere abhängige Funktionen sind beispielsweise Spiegeleinstellungen und/oder Gurthöheneinstellungen. Die Funktionen werden durch nicht dargestellte Aktoren unterstützt und/oder durchgeführt. Dabei sind elektromotorische, hydraulischen, pneumatische und/oder anders geartete Aktoren denkbar. Durch ebenfalls nicht dargestellte Sensoren sind die Funktionen überwachbar und/oder regelbar. Die Sensoren und Aktoren werden mindestens teilweise durch ein zentrales Steuergerät betrieben. Augrund räumlicher Randbedingungen werden Aktoren für Rückspiegel und/oder Außenspiegel vorzugsweise durch weitere Steuergeräte betrieben. Diese sind über einen Datenbus mit dem zentralen Steuergerät verbunden.
  • 2 zeigt schematisch ein Steuergerät 2 zum Betrieb von Aktoren 3 entsprechend Signalen von Schaltern 4. Dem Steuergerät 2 ist ein Fehlerspeicher 22 zugeordnet. Die Daten zur Ablage im Fehlerspeicher 22 werden durch Maskierungsbits 21 gefiltert.
  • Je nach Ausstattung des Fahrzeugs und/oder Einsatz eines Sitzes als Fahrersitz oder Beifahrersitz sind die oben beschriebenen Funktionen nicht alle realisiert. Die entsprechenden Sensoren und/oder Aktoren sind dann nicht im Fahrzeugsitz verbaut. Um das gleiche Steuergerät für alle Ausstattungsvarianten einsetzen zu können, ist das Steuergerät mit einer Selbstlernfunktion ausgebildet. Durch die Selbstlernfunktion passt sich das Steuergerät selbsttätig an die tatsächlich vorhandene Ausstattung an.
  • Die Selbstlernfunktion umfasst eine Sensorik-Diagnose, eine Schalter-Diagnose und eine Plausbilitätsüberprüfung.
  • Für die Sensorik-Diagnose werden hierfür die Sensoren und Aktoren bestromt und der Pegel der Sensoren eingelesen. Die Auswertung des eingelesenen Sensorpegels ist abhängig von dem erwarteten Sensortyp. Dabei werden Hallsensoren und Potentiometer unterschieden. Werden Ein- und/oder Ausgänge des Steuergeräts für Ausstattungsvarianten durch unterschiedliche Sensoren und/oder Aktoren belegt, so wird zunächst überprüft, um welchen Sensortyp es sich handelt.
  • 3 zeigt schematisch den Ablauf zur Erkennung eines Potentiometers oder eines Hallsensors an einem Anschluss. Zunächst wird der Pull-Down Widerstand, durch welchen der Anschluss auf Nullspannung gehalten wird deaktiviert. Anschließend wird der Pegel des Anschlusses überprüft. Liegt der Wert unterhalb des Grenzwerts Umax, so ist ein eventuell angeschlossener Sensor ein Potentiometer. In diesem Fall wird überprüft, ob der erfasste Pegel ein gültiger Potentiometerpegel ist. Ein gültiger Potentiometerpegel zeigt an, dass der zugehörige Aktor aus Sicht der Sensorik vorhanden ist. Liegt der Pegel oberhalb eines Grenzwertes Umax, so kann es sich bei einem eventuell angeschlossenen Sensor allenfalls um einen Hallsensor handeln. Zur Überprüfung wird zunächst der Pull-Down-Widerstand wieder aktiviert. Im nächsten Schritt wird überprüft, ob der erfasste Pegel ein zulässiger Hallsensorpegel, d.h. High oder Low, ist. Ist dies der Fall, so ist aus Sicht der Sensorik-Diagnose die zugehörige Funktion vorhanden. Werden weder ein zulässiger Hallsensorpegel noch ein zulässiger Potentiometerpegel detektiert, so ist aus Sicht der Sensorik-Diagnose die entsprechende Funktion nicht Teil der vorliegenden Ausstattung.
  • In 4 ist beispielhaft ein Ergebnis einer Sensorik-Diagnose dargestellt. Die Bezugszeichen entsprechend dabei 2. Es wurden drei Funktionen a, b, d als vorhanden und zwei Funktionen c, e als nicht vorhanden ermittelt. Die Ein- und Ausgänge für die Funktionen c und e werden entsprechend deaktiviert. Die Schalter 4 sind für die Sensorik-Diagnose nicht freigegeben. Die Maskierungsbits 21 sind daher alle Null.
  • Für die Selbstlernfunktion werden im nächsten Schritt die bislang deaktivierten Schalter 4 freigegeben. 5 zeigt beispielhaft die Aktivierung der Funktionen a-d durch die Schalter 4. Die Funktion e wird im Beispiel nicht durch einen Schalter aktiviert. Die Eingangssignale werden durch das Steuergerät 2 erkannt. Die Ergebnisse der Schalter-Diagnose werden in den Maskierungsbits 21 festgehalten. Maskierungsbits 21 nehmen die Zustände Null oder Eins an. Der Zustand Null steht dabei für deaktivierte Funktionen. Der Zustand Eins steht für Funktionen, welche durch einen Schalter aktiviert wurden. Durch die Maskierungsbits 21 wird erreicht, dass für deaktivierte Funktionen kein Fehlereintrag im Fehlerspeicher 22 erzeugt wird.
  • Im Beispiel wird die Funktion c durch einen Schalter angesprochen. Das Ergebnis der Sensorik-Diagnose führte jedoch zu der Annahme, dass die Funktion c nicht Teil der Ausstattung ist. Die Plausibilitätsüberprüfung, d.h. der Vergleich der Sensorik-Diagnose und der Schalter-Diagnose, führt somit nicht zu einem einstimmigen Ergebnis. Für die Funktion c wird daher ein Fehlersignal im Fehlerspeicher generiert. Durch Auslesen des Fehlerspeichers kann der Fehler diagnostiziert und behoben werden.

Claims (20)

  1. Steuergerät für eine Funktionseinheit in einem Fahrzeug, wobei die Funktionseinheit Aktoren und/oder Sensoren umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren (3) variabel ist, das Steuergerät (2) mit einer Selbstlernfunktion ausgebildet ist und die Selbstlernfunktion die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren (3) erfasst und nicht verwendete Eingänge und/oder Ausgänge des Steuergeräts (2) abschaltet und/oder benötigte Eingänge und Ausgänge des Steuergeräts (2) konfiguriert.
  2. Steuergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Selbstlernfunktion mindestens eine aktive Sensorik-Diagnose umfasst, wobei die aktive Sensorik-Diagnose die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren (3) aus Sicht der Sensorik erfasst.
  3. Steuergerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sensor als Potentiometer ausgebildet ist und durch die aktive Sensorik-Diagnose ein Potentiometerpegel bewertbar ist, wobei Signale eines Potentiometers mindestens auf Kurzschluss an der Nullspannung, Kurzschluss an der Betriebsspannung und gültige Potentiometerpegel untersuchbar sind.
  4. Steuergerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sensor als Hallsensor ausgebildet ist und durch die aktive Sensorik-Diagnose ein gültiger Hallsensorpegel bewertbar ist, wobei Signale eines Hallsensors mindestens auf Kurzschluss an der Nullspannung, Kurzschluss an der Betriebsspannung, offene Leitung und gültige Hallsensorpegel (High/Low) untersuchbar sind.
  5. Steuergerät nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass einem Aktor (3) und/oder einer Funktion, umfassend mehrere Aktoren, mindestens ein Schalter (4) zur Freigabe der Ansteuerung (Aktivierung) zugeordnet ist und die Selbstlernfunktion eine Schalter-Diagnose umfasst.
  6. Steuergerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Selbstlernfunktion eine Plausibilitätsüberprüfung umfasst, wobei die Ergebnisse der Schalter-Diagnose und der Sensorik-Diagnose verglichen werden.
  7. Steuergerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ergebnisse der Schalter-Diagnose als Maskierungsbits (21) abgelegt sind.
  8. Steuergerät nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ergebnisse der Selbstlernfunktion mindestens teilweise dauerhaft speicherbar sind.
  9. Steuergerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die dauerhaft gespeicherten Daten löschbar sind.
  10. Steuergeräte nach einem der genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit als Sitzmodul ausgebildet ist, umfassend einen Sitzlängsverstellung (101), eine Lehnenneigungsverstellung (102), eine Sitzhöhenverstellung (103), eine Sitzneigungsverstellung (104), eine Lordoseverstellung (105), eine Lenksäulenverstellung, einen Lehnenknickverstellung (106), eine Kopfhöhenverstellung (107), eine Sitztiefenverstellung (108), eine Gurthöhenverstellung und/oder eine Massagelordose.
  11. Verfahren zur Anpassung mindestens eines Steuergeräts an eine Ausstattung, wobei das Steuergerät mindestens eine Funktionseinheit in einem Fahrzeug zugeordnet ist, die Funktionseinheit Aktoren und/oder Sensoren umfasst und die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren ausstattungsbedingt variabel ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Selbstlernfunktion die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren erfasst und nicht verwendete Eingänge und/oder Ausgänge des Steuergeräts abschaltet und/oder benötigte Eingänge und Ausgänge des Steuergeräts konfiguriert.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Selbstlernfunktion mindestens eine aktive Sensorik-Diagnose umfasst, wobei die aktive Sensorik-Diagnose die Anzahl und/oder Art der zugeordneten Aktoren und/oder Sensoren aus Sicht der Sensorik erfasst.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sensor als Potentiometer ausgebildet ist und durch die aktive Sensorik-Diagnose ein Potentiometerpegel bewertet wird, wobei Signale eines Potentiometers mindestens auf Kurzschluss an der Nullspannung, Kurzschluss an der Betriebsspannung und gültige Potentiometerpegel untersucht werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Sensor als Hallsensor ausgebildet ist und durch die aktive Sensorik-Diagnose ein Hallsensorpegel bewertet wird, wobei Signale eines Hallsensors mindestens auf Kurzschluss an der Nullspannung, Kurzschluss an der Betriebsspannung, offene Leitung und gültige Hallsensorpegel (High/Low) untersucht werden.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass einem Aktor (3) und/oder einer Funktion, umfassend mehrere Aktoren (3), mindestens ein Schalter (4) zur Freigabe der Ansteuerung (Aktivierung) zugeordnet ist und die Selbstlernfunktion eine Schalter-Diagnose umfasst.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Selbstlernfunktion eine Plausibilitätsüberprüfung umfasst, wobei die Ergebnisse der Schalter-Diagnose und der Sensorik-Diagnose verglichen werden.
  17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Ergebnisse der Schalter-Diagnose als Maskierungsbits (21) abgelegt werden.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ergebnisse der Selbstlernfunktion mindestens teilweise dauerhaft gespeichert werden.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die dauerhaft gespeicherten Daten gelöscht werden und eine Anpassung an eine veränderte Ausstattung durchgeführt wird.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit als Sitzmodul ausgebildet ist, umfassend einen Sitzlängsverstellung (101), eine Lehnenneigungsverstellung (102), eine Sitzhöhenverstellung (103), eine Sitzneigungsverstellung (104), eine Lordoseverstellung (105), eine Lenksäulenverstellung, einen Lehnenknickverstellung (106), eine Kopfhöhenverstellung (107), eine Sitztiefenverstellung (108), eine Gurthöhenverstellung und/oder eine Massagelordose.
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