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Die
Erfindung betrifft einen Personenkraftwagen mit Aufbauöffnungen
und für
diese vorgesehenen Abdeckelementen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1.
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Aus
der
US 2 704 225 ist
ein derartiges Fahrzeug in Ponton-Bauweise und mit offenem Aufbau bekannt.
Dieses Fahrzeug weist neben den üblichen, über Fenster
und Türen
zu verschließenden
aufbauseitigen Öffnungen
eine heckseitige Zugangsöffnung
zu einem Ablageraum und eine in Überdeckung zum
Insassenraum liegende Dachöffnung
auf. Diesen letztgenannten Öffnungen
sind Abdeckelemente im Form eines Heckdeckels und einer Dachabdeckung
zugeordnet, die durch mehrere formsteife Dachteile gebildet ist,
welche den Fahrzeuginnenraum in Querrichtung übergreifend bei geschlossener
Dachabdeckung aneinander anschließen und bei geöffneter
Dachabdeckung bei gleichbleibender Ausrichtung zueinander einander überlagernd
ein Dachteilpaket bilden, das bei nach hinten oben aufgeschlagenem
Heckdeckel in dem heckseitigen Ablageraum zu verstauen ist. Den
die Dachabdeckung bildenden Dachteilen und dem Heckdeckel ist ein
gemeinsamer Stellantrieb zugeordnet, und die die Dachabdeckung bildenden
Dachteile sind ihrerseits jeweils tragend und verstellbar mit dem
nächstfolgenden
verbunden, wobei die Abstützung
der Dachabdeckung gegen den Aufbau über das dem Heckdeckel benachbarte
heckseitige Dachteil erfolgt, das seinerseits – wie die davor liegenden Dachteile
untereinander – über eine
Viergelenkkinematik zum Aufbau abgestützt ist, deren der aufbauseitigen
Basis gegenüberliegende
Koppel durch das heckseitige Dachteil gebildet ist.
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Von
den Lenkern der das heckseitige Dachteil tragenden Viergelenkkinematik
ist der in Fahrtrichtung vordere über einen Stellantrieb beaufschlagt,
der, entsprechend dem zur Fahrzeuglängsmittelebene symmetrischen
Aufbau der Dachabdeckung je Fahrzeugseite durch einen Stellzylinder
gebildet ist, welcher aufbauseitig im rückwärtigen Bereich des Ablageraumes
angelenkt ist, und zwar benachbart zum rückwärtigen Lenker der Viergelenkkinematik,
von dem ein Antriebslenker zu einer Tragstruktur des Heckdeckels
führt,
so dass der Heckdeckel um eine hintere Schwenkachse bei der Öffnungs-
und Schließbewegung
der Dachabdeckung nach hinten oben aufgestellt wird, bei geschlossener,
wie auch bei abgelegter Dachabdeckung geschlossen ist und zum Beladen
des Ablageraumes nach vorne oben aufzuschwenken ist. Die bei einer
derartigen Konstruktion gegebenen großen Stellwege für die dem
heckseitigen Dachteil zugeordnete Lenkerkinematik bedingen einen
erheblichen Raumbedarf und die Vielzahl der nötigen aufbauseitigen Anlenkungen
auch einen entsprechenden Aufwand.
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Aus
der
EP 0 835 778 B1 ist
ein weiteres Fahrzeug mit offenem Rufbau und mehrteiliger, aus formfesten
Dachteilen bestehender Dachabdeckung bekannt, bei dem für die Dachteile
ein gemeinsamer, dem heckseitigen Dachteil zugeordneter Drehantrieb vorgesehen
ist, über
den die Verschwenkung des heckseitigen Dachteiles erfolgt, überlagert
zu einer Verstellung der vorderen Dachteile gegenüber dem heckseitigen
Dachteil über
Lenkeranlenkungen zwischen den Dachteilen und vom heckseitigen Dachteil zu
einem aufbaufesten Anlenkpunkt. Das heckseitige Dachteil ist bei
dieser Lösung über einen
kurzen Stützansatz
unmittelbar auf der Drehachse des Drehantriebs abgestützt, der
seinerseits nahe der Gürtellinie
des Fahrzeuges liegt, so dass den Ablageraum für die Dachabdeckung beeinträchtigende
Lenkeranlenkungen mit weiten Schwenkwegen weitgehend entfallen.
Eine zur Verstellung der Dachabdeckung synchronisierte Verstellung
des Heckdeckels ist aber nicht gegeben, so dass für den Heckdeckel,
bei automatisiertem Antrieb desselben, ein gesonderter Antrieb erforderlich
ist und dieser Antrieb seinerseits zum Antrieb für die Dachabdeckung über eine
entsprechende Steuerelektronik synchronisiert werden muss, was zusätzlichen
Aufwand bedeutet.
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Eine
dieser Dachabdeckung im Antrieb wie auch hinsichtlich der Faltung
der Dachteile ähnliche Lösung ist
aus der
US 2 939 742 bekannt,
bei der das heckseitige Dachteil eine aufbauseitige Schwenkachse
aufweist, um diese Achse drehbar über eine Getriebeverbindung
elektromotorisch angetrieben ist und das an das heckseitige Dachteil
anschließende vordere
Dachteil unter das heckseitige Dachteil eingeklappt wird, wenn die
Dachabdeckung aus ihrer den Insassenraum überdeckenden Schließlage in eine
zusammengefaltete, im heckseitigen Ablageraum gegebene Ablagestellung überführt wird.
Die hierfür
erforderliche Verstellung des Heckdeckels erfolgt unabhängig und
muss entsprechend gesteuert werden, was zusätzlichen Aufwand bedingt.
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Abdeckelemente
für Aufbauöffnungen
im Zugang zu heckseitigen Ablageräumen sind für Personenkraftwagen auch in
Form von Heckdeckeln bekannt, an denen im Übergang zum Fahrzeuginnenraum
zusätzliche
Abdeckteile, beispielsweise in Form von Hutablagen, angebracht sind.
Bei einer bekannten derartigen Lösung
(
DE 199 32 500 C2 )
ist der Heckdeckel, der seinerseits in eine vordere und eine rückwärtige Öffnungslage
aufschwenkbar ist, mit einer gesonderten Tragstruktur versehen, über die
die Anlenkung zur Karosserie erfolgt und mit der bzw. gegenüber der
der Heckdeckel in eine seiner Öffnungslagen
verstellbar ist. An der Trag struktur, die üblicherweise einen Tragrahmen
bildet, ist auch das z. B. als Hutablage dienende Abdeckteil abgestützt, wobei
diese Abstützung
starr oder auch schwenkbar erfolgen kann, bei Anlenkung über ein
Lenkerparallelogramm, so dass zusätzliche Verstellungen der Hutablage
auch gegenüber
dem Heckdeckel möglich sind.
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Ferner
ist aus der
DE 198
46 006 A1 ein Fahrzeug mit offenem Aufbau bekannt, dessen Dachabdeckung
sich vom Windlauf ausgehend bei nach hinten abfallender Dachlinie
bis zum Heck des Fahrzeuges erstreckt und durch drei starre Dachteile gebildet
ist, von denen das hintere mit der Heckscheibe versehen ist, heckseitig über eine
Fahrzeugquerachse im Bereich der Gürtellinie des Fahrzeuges lagefest
am Aufbau angelenkt und Träger
der beiden vorderen Dachteile ist, von denen das bei geschlossener
Dachabdeckung mittlere am heckseitigen und das vordere am mittleren
Dachteil jeweils über
eine Lenkerkinematik angelenkt ist. Bei geöffneter Dachabdeckung ist das
vordere Dachteil unter das mittlere und das mittlere unter das heckseitige
Dachteil eingeschwenkt, und es ist das so gebildete Dachteilpaket
in einem heckseitigen Ablageraum abzulegen, für den das heckseitige Dachteil
den Abschluss nach oben bildet. Für die Verstellung der Dachabdeckung zwischen
ihrer Öffnungs-
und Schließlage
ist das heckseitige Dachteil über
eine vom Aufbau aufragende Stellzylindereinheit beaufschlagt, und
die Verstellung der vorderen Dachteile gegenüber dem heckseitigen Dachteil
erfolgt über
eine sich in Längsrichtung der
Dachteile erstreckende Stellzylinderanordnung.
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Ferner
ist aus der
DE 101
49 456 A1 ein Personenkraftwagen bekannt, der wiederum
ein Fahrzeug in Ponton-Bauweise mit mehrteiliger Dachabdeckung und
Heckdeckel zeigt, bei dem aber für
das heckseitige Dachteil und die davor liegenden Dachteile gesonderte
Trag- und Antriebsverbindungen zum Aufbau vorgesehen sind. Diese
Verbindungen zum Aufbau sind für
die vorderen Dachteile, gebildet durch mittleres und ein davor liegendes
Dachteil, durch eine am mittleren Dachteil angreifende Lenkerkinematik
und für
das hintere Dachteil durch eine in der Verbindung des hinteren Dachteiles
zum Heckdeckel vorgesehene Lenkerkinematik gebildet. Über diese
Verbindungen zum Aufbau lässt
sich, bei in eine nach hinten oben aufgestellte Öffnungslage des Heckdeckels
eine Ablage der Dachelemente in einem durch den Heckdeckel zu überdeckenden
Ablageraum realisieren, bei der das hintere Dachteil in Überdeckung
zum mittleren Dachteil und zu dem unterhalb des mittleren Dachteils
liegenden vorderen Dachteil liegt, wobei ein derartiger Aufbau sowohl voneinander
unabhängige,
aber in Abhängigkeit
zueinander gesteuerte Stellantriebe wie auch voneinander getrennte
Verbindungen zum Aufbau bedingt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug der eingangs
genannten Art bezüglich der
Anordnung und Ausbildung der für
die Aufbauöffnungen
vorgesehenen Abdeckelemente in Form von Dachabdeckung und Heckdeckel
derart auszugestalten, dass ohne funktionelle Einbußen der
Antrieb und die Abstützung
für die
Abdeckelemente vereinfacht wird.
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Erreicht
wird dies mit den Merkmalen des Anspruches 1, demzufolge die Dachabdeckung über die
Tragstruktur des zur Dachabdeckung abgesetzten Heckdeckels, von
dem die Dachabdeckung mit ihrem heckseitigen Dachteil in Höhe der Gürtellinie des
Fahrzeuges ausgeht, getragen ist, und der Tragstruktur der Stellantrieb
für den
Heckdeckel und die von diesem getragene Dachabdeckung zugeordnet
ist, so dass eine gemeinsame Verstellung erfolgt, ungeachtet dessen,
ob die Dachabdeckung, oder Teile der Dachabdeckung, zum Heckdeckel,
oder auch gegeneinander, über
zumindest einen Zusatzantrieb verstellbar ist bzw. sind. Damit entfallen
gesonderte karosserieseitige Anlenkungen für die Dachabdeckung, und dies
in Verbindung mit der Möglichkeit,
den Aufwand, und gegebenenfalls auch den Bauraumbedarf für den Stellantrieb,
dadurch zu reduzieren, dass der Stellantrieb als Drehantrieb ausgebildet
ist und in die Lenkerkinematik integriert wird, über die der Heckdeckel bzw.
die Tragstruktur des Heckdeckels mit dem Aufbau verbunden ist. Besonders
vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang ein Antrieb von Dachabdeckung
und Heckdeckel gemeinsam und nur über den Stellantrieb.
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Bevorzugt
ist hierzu der Stellantrieb als Drehantrieb in der Verbindung zweier
der Lenker der Lenkerkinematik vorgesehen, wobei sich eine Ausgestaltung
als zweckmäßig erweist,
bei der der eine Lenker durch den Schwenkarm des dem anderen Lenker
zugeordneten Drehantriebs gebildet wird. Damit lassen sich einfache,
lineare Drehantriebe, zum Beispiel Spindeltriebe verwenden, die
bei zum tragenden Lenker gleicher Erstreckung nur einen geringen
zusätzlichen
Raumbedarf nötig
machen. Zusätzlich
wird der Bauraumbedarf auch dadurch verringert, dass die Schwenkachse
des Drehantriebs mit der Verbindungsachse der beiden Lenker zusammenfällt und
diese bildet. Die Verschwenkbarkeit der Lenker zueinander, also
die Veränderung
ihrer Winkellage, bietet eine einfache Möglichkeit, den Stützabstand zwischen
aufbauseitiger Anlenkung des einen und traggestellseiti ger Anlenkung
des anderen Lenkers zu variieren, wobei die wechselseitige Winkellage
der Lenker zueinander sowie auch deren unterschiedliche Schwenklagen
in vorteilhafter Weise dazu genutzt werden können, vom Antrieb für die Tragstruktur
des Heckdeckels den Antrieb für
die Verstellung der Dachteile gegeneinander abzuzweigen, ebenso wie
den Antrieb für
die Verstellung des heckseitigen Dachteiles gegenüber der
Tragstruktur des Heckdeckels, so dass sich insgesamt als karosserieseitige Abstützungen
für den
Heckdeckel und für
die von diesem bzw. dessen Tragstruktur getragene Dachabdeckung
lediglich die Anlenkungen ergeben, über die der Heckdeckel, bzw.
dessen Tragstruktur, mit dem Rufbau verbunden ist. Im Rahmen der
Erfindung liegt es auch, zusätzlich
zum den Heckdeckel beaufschlagenden Stellantrieb zumindest einen
Zusatzantrieb in der Verbindung der Dachteile zum Heckdeckel oder der
Dachteile zueinander vorzusehen.
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Anstelle
einer in diesem Zusammenhang möglichen,
um eine aufbaufeste Schwenkachse erfolgenden Anlenkung der Tragstruktur
zum Aufbau liegt es im Rahmen der Erfindung, diese Anlenkung über ein
Lenkergetriebe, insbesondere ein Viergelenk vorzunehmen, so dass
sich bei entsprechender Beaufschlagung der Tragstruktur über den
Stellantrieb für
die Tragstruktur und den mit dieser verbundenen Heckdeckel Hubschwenkbewegungen
realisieren lassen, die bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Stellantriebs
als zwischen zwei Lenkerarmen liegendem Drehantrieb zu entsprechenden Schwenkbewegungen
dieser Lenkerarme gegeneinander und gegenüber dem Aufbau bzw. gegenüber der
Tragstruktur führen.
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Diese
Schwenkbewegungen werden im Rahmen der Erfindung bei Anlenkung des
heckseitigen Dachteiles an der Tragstruktur über eine als Viergelenkgetriebe
ausgebildete Lenkerkinematik dazu genutzt, das heckseitige Dachteil
gegenüber
der Tragstruktur ü ber
einen Antriebslenker zu verschwenken, der bevorzugt einen der Lenker
der Lenkerkinematik mit einem der über den Stellantrieb verbundenen
Lenker verbindet, wobei eine im Rahmen der Erfindung bevorzugte
Möglichkeit
darin besteht, den Antriebslenker an dem seinerseits aufbauseitig angelenkten
und den Stellantrieb tragenden Lenker anzulenken.
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Bei
einer derartigen Lösung
erweist es sich als zweckmäßig, den
den Drehantrieb tragenden Lenker mit seiner aufbauseitigen Anlenkung
gegenüber
der aufbauseitigen Anlenkung der Tragstruktur des Heckdeckels nach
vorne versetzt anzuordnen und über
den Drehantrieb den Schwenkarm im Gegenuhrzeigersinn anzutreiben,
derart, dass der Schwenkarm ausgehend von der geschlossenen Lage
der Dachabdeckung und einer Erstreckung des Schwenkarmes schräg nach hinten
und unten nach oben über
den den Drehantrieb tragenden, aufbauseitig angelenkten Lenker in
eine der Ablagestellung des Daches entsprechende Lage schwenkt,
in der der den Drehantrieb tragende Lenker nach hinten ragt, bei
zur Ausgangslage des Schwenkarmes bei geschlossener Dachabdeckung
im Wesentlichen entgegengesetzter Erstreckung des Schwenkarmes.
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Analog
zur Anlenkung des hinteren Dachteiles an der Tragstruktur des Heckdeckels über eine Viergelenkkinematik
sind im Rahmen der Erfindung bevorzugt auch die davor liegenden
Dachteile jeweils über
eine Viergelenkkinematik mit dem nächstfolgenden Dachteil verbunden,
wobei erfindungsgemäß insbesondere
drei Dachteile vorgesehen sind, von denen das mittlere Dachteil über eine
Viergelenkkinematik am heckseitigen Dachteil und das vordere Dachteil über eine
Viergelenkkinematik am mittleren Dachteil angelenkt ist und die
jeweiligen Viergelenkkinematiken bezüglich ihrer jeweiligen hinteren
Verbindungslenker über
einen Antriebslenker verbunden sind.
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Damit
lässt sich
im Rahmen der Erfindung eine mehrteilige, so insbesondere dreiteilige
Dachabdeckung realisieren, deren Dachteile – bei geschlossener Abdeckung – hintereinander
und – bei
geöffneter
Abdeckung – geschichtet übereinander
liegen, wobei der heckseitige Dachteil den mittleren Dachteil und
der mittlere Dachteil den vorderen Dachteil überdeckt und die Dachteile
entsprechend ihrer Lage bei geschlossener Dachabdeckung mit ihrer
Dachoberseite jeweils nach oben ausgerichtet bleiben, somit gleiche
Bombierung aufweisen. Bei abgelegter Dachabdeckung und geschlossenem
Heckdeckel ergibt sich somit ein der Heckdeckelform angepasstes,
geschichtetes Dachpaket, das nur wenig Raum beansprucht und dessen
Raumbedarf auch hinsichtlich seiner karosserieseitigen Anlenkungen
minimiert ist.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen. Ferner wird
die Erfindung nachstehend anhand schematisierter Prinzipdarstellungen
mit weiteren Einzelheiten und Merkmalen erörtert. Es zeigen:
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1 für ein nicht
dargestelltes Fahrzeug mit offenem Aufbau die Abdeckelemente, die
als Dachabdeckung und Heckdeckel entsprechenden Aufbauöffnungen,
nämlich
einer Dachöffnung
und einer Zugriffsöffnung
zu einem heckseitigen Ablage- und Stauraum zugeordnet sind, in dem
auch die Dachteile der mehrteiligen Dachabdeckung in ihrer Ablagestellung
unterzubringen sind,
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2 eine
aus der 1 abgeleitete Stellung von Dachabdeckung
und Heckdeckel in einer Übergangsstellung
zwischen Schließ-
und Öffnungsstellung
der Dachabdeckung,
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3 eine
schematisierte Darstellung, die eine mögliche Ausgestaltung des Stellantriebs
für den
Heckdeckel zeigt, der über
eine Tragstruktur die davor liegende Dachabdeckung trägt und über dessen
Antrieb in entsprechender Abstimmung auch der Antrieb der Dachteile
bei ihrer Umstellung zwischen Schließ- und Öffnungsstellung der Dachabdeckung erfolgt,
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4 eine
weitere Zwischenstellung bei der Umstellung von Dachabdeckung und
Heckdeckel, wobei 4 gegenüber 2 eine der
Ablagestellung für
die Abdeckelemente weiter angenäherte Stellung
zeigt,
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5 eine
weitere Zwischenstellung für
die Abdeckelemente, wobei nunmehr die Dachteile bereits weitgehend
unter den entsprechend nach hinten oben aufgeschwenkten Heckdeckel
eingeschwenkt sind, sowie
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6 und 7 Darstellungen,
bei denen die Dachelemente ihre Ablagestellung innerhalb des nicht
dargestellten Ablageraumes einnehmen, in 6 bei geschlossenem,
den Ablageraum überdeckenden
Heckdeckel, wobei der Heckdeckel bei der Umstellung der Dachabdeckung
zwischen ihrer Öffnungs-
und Schließlage
zusammen mit seiner Tragstruktur um eine heckseitige Schwenkachse
zwischen einer nach hinten oben aufgestellten Öffnungsstellung und seiner Überdeckungslage
zum Ablageraum verschwenkbar ist, während in 7 bei einer
Lage der Dachabdeckung entsprechend der Ablagestellung gemäß 6 eine
Stellung des Heckdeckels gezeigt ist, bei der dieser gegenüber seiner
Tragstruktur nach vorne und oben in eine Öffnungslage aufgeschwenkt ist,
in der der Ablageraum als „Kofferraum" zu Beladezwecken
zu nutzen ist.
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1 zeigt,
bezogen auf ein Fahrzeug mit offenem Aufbau in Cabrio-Bauweise,
die über
dessen Insassenraum sich erstreckender Dachöffnung und die über dessen
heckseitigen Ablageraum sich erstreckender Zugriffsöffnung zugeordneten
Abdeckelemente 1, die seitens der Dachöffnung durch eine Dachabdeckung 2 und
seitens der Zugriffsöffnung durch
einen Heckdeckel 3 gebildet sind. Die Dachabdeckung 2 besteht
aus mehreren, in Fahrzeuglängsrichtung
aneinander anschließenden
Dachteilen 4 bis 6, von denen das Dachteil 4 den
vorderen, an den nicht dargestellten Windlauf einer Windschutzscheibe
anschließende
Dachteil bildet. Das mittlere Dachteil ist mit 5 und das
heckseitige Dachteil mit 6 bezeichnet. Das heckseitige
Dachteil 6 verläuft
nach hinten unten, während
die Dachteile 4 und 5 in der in 1 gezeigten
Schließlage
der Dachabdeckung 2 im Wesentlichen horizontal verlaufen.
Das heckseitige Dachteil 6 läuft aus auf den Heckdeckel 3,
der sich entsprechend der pontonartigen Grundform des Fahrzeugaufbaus
im Wesentlichen in Höhe
der Gürtellinie
verlaufend nach hinten erstreckt und in einen nach hinten unten
abgewinkelten Deckelteil übergeht,
der üblicherweise
bei derartigen Fahrzeugaufbauten in Höhe der heckseitigen Stoßstange
endet. Das heckseitige Dachteil mit seiner Heckscheibe erstreckt
sich auslaufend auf den Heckdeckel winklig zu diesem.
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Innerhalb
des vom Heckdeckel 3 überdeckten
Ablageraumes, der im Regelfall teils als Stauraum für die abgelegte
Dachabdeckung 2 dient und ansonsten Kofferraumfunktion
hat, liegen bevorzugt dem rückwärtigen Bereich
des Stauraumes zugeordnet die aufbauseitigen Anlenkungen 8 bis 10,
die schematisch angedeutet sind und gegen die die aufbauseitige
Abstützung
der Abdeckelemente 1 und für deren Stellantrieb erfolgt,
der bei 21 angedeutet ist und über den der Antrieb für den Heckdeckel 3 und für die Dachabdeckung 2 erfolgt.
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Die
Dachabdeckung 2 ist über
die Tragstruktur 12 des Heckdeckels 3 getragen,
die in der Darstellung als Tragrahmen, insbesondere als Rohrrahmen 13 veranschaulicht
ist, und die aufbauseitig in den Anlenkungen 9 und 10 abgestützt ist.
Die Verbindung zwischen dem Rohrrahmen 13 und den Anlenkungen 9 und 10 erfolgt über eine
Lenkerkinematik 14 in Form eines Viergelenkgetriebes mit
Lenkern 15 und 16, die aufbauseitig über die
Anlenkungen 9 und 10 schwenkbar abgestützt sind
und die der aufbauseitigen, durch die Anlenkungen 9 und 10 gebildeten
Basis gegenüberliegend
an einem Ausleger 17 des Rohrrahmens 13 angelenkt
sind.
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Der
mit weiteren, nicht dargestellten Details die Tragstruktur 12 bildende
Rohrrahmen 13 weist in Draufsicht U-förmige Grundform auf, wobei
die Längsschenkel
in Seitenansicht L-förmig
abgewinkelt sind und an ihrem nach hinten unten abgewinkelten Schenkelteil
entsprechend dem zur Fahrzeuglängsmittelebene
insgesamt im Wesentlichen symmetrischen Aufbau der Karosseriestruktur
des Fahrzeuges über
einen Quersteg 18 verbunden sind, von dem die Ausleger 17 im
Wesentlichen im Bereich der Längsschenkel
schräg
nach unten ragen. In der Ausgangslage gemäß 1 liegen
die Anlenkpunkte der Lenker 15 und 16 aufbauseitig
sowie auch seitens der Konsole jeweils auf Geraden, die in Hochrichtung verlaufen,
im Ausführungsbeispiel
schräg
nach vorne unten geneigt.
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An
den Längsschenkeln
des Rohrrahmens 13 sind im Bereich deren nach unten ragenden Schenkelteiles
weitere rahmenfeste Auskragungen 19 vorgesehen, die über eine
Lenkeranordnung 20 mit der aufbauseitigen Anlenkung 8 verbunden
sind, wobei in die Lenkeranordnung 20 als Stellantrieb 21 für den Heckdeckel 3 und
die Dachabdeckung 2 ein Drehantrieb 22 integriert
ist. Eine Integration des Stellantriebes in eine der aufbauseitigen
Anlenkun gen ist im Rahmen der Erfindung ebenfalls möglich, sowie
auch die Verwendung anderweitiger Stellantriebe.
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Die
Lenkeranordnung 20 ist im Ausführungsbeispiel durch einen
schwenkbar an der Anlenkung 8 angebundenen Stützlenker 23 und
einen Lenker als Antriebsschwenkarm 25 des Drehantriebs 22 gebildet,
wobei der Drehantrieb 22 bezüglich seines motorischen Antriebsteiles 26 zum
Stützlenker 23 lagefest
ist und Lagerung und Antrieb für
den Antriebsschwenkarm 25 umfasst, dessen Schwenkachse
mit 27 bezeichnet ist. Dies ist in 3 schematisiert
veranschaulicht, wobei auch die Auskragung 19 des Rohrrahmens 13 im
Bereich ihrer Schwenkachse 28 zum Antriebsschwenkarm 25 gezeigt
ist.
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Ein
Vergleich der 1 und 6 zeigt, dass
der den Lenker bildende Antriebsschwenkarm 25 bei der Verstellung
der durch die Dachabdeckung 2 und den Heckdeckel 3 gebildeten
Abdeckelemente 1 zwischen der Schließlage (1) für die Dachabdeckung 2 und
der Ablagestellung für
die Dachabdeckung 2 gemäß 6,
in der die Dachabdeckung 2 mit paketartig übereinander
gestapelten Dachteilen 4 bis 6 im Ablageraum angeordnet
und vom Heckdeckel 3 überdeckt
ist, im Gegenuhrzeigersinn zum Stützlenker 23 schwenkt,
wobei der Stützlenker 23 seinerseits
im Uhrzeigersinn um die aufbauseitige Anlenkung 8 schwenkt.
Im Ausführungsbeispiel
erstreckt sich, bezogen auf die Schließlage von Heckdeckel 3 und
Dachabdeckung 2 gemäß 1,
der Stützlenker 23 schräg nach vorne
oben, bei einer Erstreckung des Antriebsschwenkarmes 25 schräg nach hinten
unten. Der von Antriebsschwenkarm 25 und Stützlenker 23 eingeschlossene
Winkel liegt dabei in der Größenordnung
von 30°,
bei einem sich nach vorne öffnenden
Winkel des Stützlenkers 23 zur Horizontalen
in der Größenordnung
von 60°.
In der Ablagestellung gemäß 6 erstreckt
sich der Stützlenker 23 schräg nach hinten
unten und der Antriebsschwenkarm ausgehend von seiner zum Stützlenker 23 lagefesten
Schwenkachse schräg
nach vorne oben. Der Stützlenker 23 weist
dabei zur Horizontalen einen nach hinten sich öffnenden Winkel in der Größenordnung
von 30° auf,
bei Erstreckung des Antriebsschwenkarmes 25 nach vorne
oben unter einem sich nach vorne oben öffnenden Winkel etwa gleicher
Größenordnung
zum Stützlenker 23.
Die Tragstruktur 12 des Heckdeckels 3, und damit
auch der mit der Tragstruktur 12 in den Darstellungen gemäß 1 und 6 fest
verbundene Heckdeckel 3 wird über den Drehantrieb 22 somit
in den Endlagen gemäß 1 und 6 jeweils
in einer der Schließlage
des Heckdeckels 3 entsprechenden Lage verspannt. Der Schwenkweg
des Antriebsschwenkarmes 25 gegenüber dem Stützlenker 23 liegt,
bezogen auf das gezeigte Ausführungsbeispiel,
in der Größenordnung
von 300° bei
Verschwenkung des Stützlenkers 23 in
Gegenrichtung über
einen Schwenkwinkel von etwa 150°.
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Angebunden
ist die Dachabdeckung 2 an der als Rohrrahmen 13 ausgebildeten
Tragstruktur über das
heckseitige Dachteil 6, das mit dem Rohrrahmen 13 im
Bereich von dessen bezogen auf die Schließlage des Heckdeckels 3 nach
vorne verlaufendem Längsschenkel über eine
Lenkerkinematik verbunden ist, die als Viergelenkgetriebe Lenker 30 und 31 umfasst,
mit der Tragstruktur 12 zugeordneten Anlenkpunkten 32 und 33 und
dem heckseitigen Dachteil 6 zugeordneten Anlenkpunkten 34 und 35.
Bezogen auf die Schließlage
der Abdeckelemente 1 gemäß 1 erstrecken
sich die Lenker 30 und 31, im Wesentlichen als
Lenkerparallelogramm, in Fahrzeuglängsrichtung.
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Ähnlich der
Anlenkung des heckseitigen Dachteiles 6 zur Tragstruktur 12 sind
auch die Anlenkungen des mittleren Dachteiles 5 zum heckseitigen Dachteil 6 und
des vorderen Dachteiles 4 zum mittleren Dachteil 5 durch
Lenkerkinematiken in Form von Viergelenkgetrieben gestaltet, wobei
die entsprechenden Lenker mit 36 und 37 bzw. 38 und 39 bezeichnet
sind und ebenfalls im gro ben Lenkerparallelogramme bilden, und zwar
mit zu den Lenkern 30 und 31 im Wesentlichen gleicher
Erstreckungsrichtung bezogen auf die jeweilige Lage der Dachteile 4 bis 6 zueinander
und zur heckseitigen Tragstruktur 12.
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Der
Lenker 31 der zwischen der Tragstruktur 12 und
dem heckseitigen Dachteil 6 vorgesehenen Viergelenkkinematik
bildet deren bezogen auf das Fahrzeug rückwärtigen Lenker und ist über einen
Antriebslenker 40 mit dem Stützlenker 23 verbunden, wobei
der diesbezügliche
Anlenkpunkt mit 41 bezeichnet ist. Der Anlenkpunkt 41 am
Lenker 31 liegt, vom Anlenkpunkt 33 an der Tragstruktur 12 aus
gesehen, in einem über
den Anlenkpunkt 35 am heckseitigen Dachteil 6 hinausragenden
Verlängerungsbereich 42,
so dass der Lenker 31 bezogen auf den Anlenkpunkt 35 am
heckseitigen Dachteil 6 einen zweiarmigen Hebel bildet.
Im Bereich des durch die Verlängerung 42 gebildeten
Hebelarmes ist außer dem
Antriebslenker 40 für
den heckseitigen Dachteil 6 auch ein Antriebslenker 43 in
einem Anlenkpunkt 44 angelenkt, über den der rückwärtige Lenker 37 der in
der Verbindung des heckseitigen Dachteils 6 mit dem mittleren
Dachteil 5 liegenden Lenkerkinematik beaufschlagt ist,
wobei der Anlenkpunkt des Antriebslenkers 43 am Lenker 37 mit 45 bezeichnet
ist. Ausgehend vom Lenker 37 ist des Weiteren über einen
Antriebslenker 46 das vordere Dachteil 4 in seiner
Bewegung gegenüber
mit dem mittleren Dachteil 5 in entsprechender Weise angetrieben.
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Der
rückwärtige Lenker 31 in
der Verbindung der Tragabstützung 12 mit
dem heckseitigen Dachteil 6 ist in der Ausführungsform
U-förmig
ausgebildet, bei im mittleren Stegbereich liegendem Anlenkpunkt 35 und
dem zur Tragstruktur 12 ragenden Schenkel zugeordneten
Anlenkpunkt 33. Der gegenüberliegende Schenkel trägt die Anlenkpunkte 41 und 44,
wobei der Anlenkpunkt 41 dem freien Schenkelende und der
Anlenkpunkt 44 dem Übergang
zwischen dem Schenkel und dem Steg zugeordnet ist.
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Der
dem heckseitigen Dachteil 6 zugeordnete Anlenkpunkt 35 des
rückwärtigen Lenkers 31 ist
einem Ausleger 47 des heckseitigen Dachteiles 6 zugeordnet,
der über
die untere seitliche Begrenzung des heckseitigen Dachteiles 6 nach
unten auskragt.
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Die
Figuren veranschaulichen, dass die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Dachabdeckung 2 in
ihrer getragenen Zuordnung zur Tragstruktur 12 des Heckdeckels 3 zu
einem in der Ablagestellung sehr dicht gepackten Dachpaket führt, bei
dem die Dachteile 4 bis 6 die gleiche Ausrichtung
zueinander wie bei geschlossener Dachabdeckung haben und bei dem
die Dachteile 4 bis 6 entsprechend ihrer Reihenfolge
bei geschlossener Dachabdeckung 2 gestapelt sind, wobei
das vordere Dachteil 4 zuunterst und das heckseitige Dachteil 6 zuoberst
liegt. Überdeckt ist
das heckseitige Dachteil 6 vom Heckdeckel 3, und die
gemeinsame Anlenkung der Abdeckelemente 1 zum Rufbau ist
in der Ablagestellung durch die Verschwenkung des Stützlenkers 23 in
Richtung auf die Anlenkung der Tragstruktur 12 des Heckdeckels 3 gegen
den Aufbau ebenfalls sehr raumsparend. Günstig auf die Raumnutzung wirkt
sich auch die konstruktive Gestaltung des rückwärtigen Lenkers 31 in
der gezeigten U-Form aus, die in der Ablagestellung dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Schenkel des Lenkers in Seitenansicht sich in Richtung
des vorderen Dachteiles 4 und des heckseitigen Dachteiles 6 erstrecken, ähnlich einem
rückwärtig zum
Dachteilpaket liegenden Rahmen, so dass sich auch eine Konzentration
der jeweils rückwärtigen Lenker
und der zugehörigen
Antriebslenker in diesem Bereich ergibt, der nach oben und hinten
von der Tragstruktur 12 umschlossen ist, auf die zum Aufbau
hin die entsprechenden Führungs-
und Antriebslenker zugreifen, wobei die Antriebs- und Führungslenker
den Seitenbereichen des Aufbaus zugeordnet sind und somit günstige Nutzungsmöglichkeiten
für den
Ablageraum als Kofferraum auch bei abgelegter Dachabdeckung bestehen.
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Um
die Nutzung des Ablageraumes in üblicher
Weise zu ermöglichen
ist der Heckdeckel 3, wie in 7 gezeigt,
gegenüber
seiner Tragstruktur 12 zusätzlich nach vorne oben verschwenkbar,
wobei, was nicht gezeigt, hier ein entsprechendes Lenkergetriebe
oder dergleichen zwischen der Tragstruktur 12 und dem Heckdeckel 3 vorgesehen
sein kann. Derartige Heckdeckelabstützungen sind aus der Praxis
bekannt, ebenso wie entsprechende Verriegelungen des Heckdeckels 3 zur
Tragstruktur, wenn der Heckdeckel 3 mit seiner Tragstruktur
wie in den 1 bis 6 dargestellt
lagefest verbunden ist.
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In
Veranschaulichung des Erfindungsprinzipes, für ein Fahrzeug mit offenem
Aufbau die Dachabdeckung als mehrteiliges, insbesondere zumindest dreiteiliges
Hardtop zu gestalten und dieses Hardtop über den separaten, winklig
zur Dachlinie verlaufenden Heck- und/oder Kofferraumdeckel, bzw.
dessen Tragstruktur mit dem Aufbau zu verbinden, lassen die Zeichnungen
den dadurch erreichbaren einfachen Gesamtaufbau erkennen, der insbesondere
auch eine Reduzierung der Anlenkungen zum Aufbau auf die Anlenkung,
bzw. die Anlenkungen für
den Heckdeckel ermöglicht
und der auch günstige
Möglichkeiten
bietet, die Bewegungen des Heckdeckels in Verstellbewegungen für die Dachteile
umzusetzen. Dies ungeachtet der Möglichkeit, allein über den
Stellantrieb für
den Heckdeckel auch die Dachabdeckung zu verstellen, oder die diesbezüglich gegebenen
Möglichkeiten
noch dadurch zu erweitern, dass zumindest ein Zusatzantrieb vorgesehen
wird, über
den die Dachteile zueinander und/oder auch zum Heckdeckel verstellbar
sind.