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DE10342066A1 - Verfahren zur Herstellung einer Kraftfahrzeugtür - Google Patents

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DE10342066A1
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DE
Germany
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door
motor vehicle
semi
assembly
finished product
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10342066A
Other languages
English (en)
Inventor
Uwe Kaschka
Manfred Stenzel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
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Priority to DE112004000922T priority patent/DE112004000922D2/de
Priority to PCT/DE2004/001181 priority patent/WO2004110850A2/de
Publication of DE10342066A1 publication Critical patent/DE10342066A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/0468Fixation or mounting means specific for door components
    • B60J5/0469Fixation or mounting means specific for door components for door panels, e.g. hemming

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Automobile Manufacture Line, Endless Track Vehicle, Trailer (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer Kraftfahrzeugtür, die eine Türaußenbaugruppe mit einer eine äußere Designfläche der Kraftfahrzeugtür bildenden Türaußenhaut sowie eine mit der Türaußenbaugruppe verbundene Türinnenbaugruppe aufweist, wobei zumindest ein Teil der Komponenten der Kraftfahrzeugtür mit einem Korrosionsschutz versehen ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass zumindest ein Teil der Komponenten (F, I) der Türinnenbaugruppe aus einem mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Kraftfahrzeugtür nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Insbesondere geht es um die Herstellung einer Kraftfahrzeugtür mit einer eine (lackierte) Türaußenhaut aufweisenden Türaußenbaugruppe sowie mit einer mit der Türaußenhaut verbundenen Türinnenbaugruppe, deren Komponenten zumindest teilweise mit einem Korrosionsschutz versehen sind. Die aus Blech oder Kunststoff bestehende Türaußenhaut bildet dabei die äußere Design- bzw. Sichtfläche der Kraftfahrzeugtür und ist dementsprechend in einer an die Farbe der übrigen Fahrzeugkarosserie (Wagenfarbe) angepassten Farbe lackiert. Die Türinnenbaugruppe umfasst insbesondere eine Türinnenhaut, z. B. in Form eines Türinnenbleches, die die Fahrzeugtür zum Fahrzeuginnenraum hin begrenzt (und mit einer Türinnenverkleidung versehen ist) und die außerdem weitere Funktionseinheiten einer Kraftfahrzeugtür, wie z. B. ein Türschloss, einen Fensterheber, ein Airbagmodul und ein Lautsprechersystem, aufnehmen kann.
  • Da an die einzelnen Bestandteile der Kraftfahrzeugtür, insbesondere die Türaußenbaugruppe einerseits und die verschiedenen Komponenten der Türinnenbaugruppe andererseits, unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Lackierung gestellt werden, je nach dem, ob die entsprechenden Türkomponenten – bezogen auf den in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand der Kraftfahrzeugtür – von außen, von innen oder überhaupt nicht sichtbar sind, sowie in Abhängigkeit von dem für die jeweilige Türkomponente verwendeten Material durchläuft eine Fahrzeugtür bei ihrer Herstellung eine Mehrzahl von Verfahrensschritten, die dem Korrosionsschutz sowie der Lackierung dienen. Sofern hierbei die Türaußenbaugruppe zeitweise von der Türinnenbaugruppe getrennt wird, muss sichergestellt werden, dass anschließend die jeweilige Türaußenbaugruppe wieder mit der hierzu passenden Türinnenbaugruppe zusammengeführt wird. Dies erfordert einen erheblichen Logistikaufwand.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer Kraftfahrzeugtür der eingangs genannten Art weiter zu verbessern, insbesondere zu vereinfachen.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung eines Verfahrens mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Danach wird zumindest ein Teil der (tragenden) Komponenten der Türinnenbaugruppe aus einem Halbzeug hergestellt, das mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehen ist.
  • Unter einem Halbzeug wird dabei ein Ausgangsmaterial für die entsprechende Komponente der Türinnenbaugruppe vor deren konturgebender Umformung verstanden, vorzugsweise auf Basis eines Endlosmaterials, z. B. in Form beschichteter, ebener oder auf Coils aufgewickelter Bleche, die zur Schaffung der jeweiligen Türkomponente noch bearbeitet, insbesondere beschnitten und umgeformt werden müssen.
  • Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die Herstellung einer Kraftfahrzeugtür erheblich vereinfacht werden kann, wenn bestimmte Komponenten der Türinnenbaugruppe, die eine andere Bearbeitung erfordern als die Türaußenbaugruppe, als Einzelteile aus einem bereits mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt werden. Diese Komponenten werden in eine Türinnenbaugruppe integriert, die zur Schaffung einer kompletten Fahrzeugtür mit einer zugeordneten Türaußenbaugruppe verbunden wird. Bei der Herstellung einer Fahrzeugtür wird also hinsichtlich der Arbeitsschritte Beschichtung zu Zwecken des Korrosionsschutzes sowie Lackierung eine neuartige Segmentierung (Trennung) vorgenommen, indem einzelne Komponenten der Türinnenbaugruppe bereits als Halbzeug (also bevor aus dem jeweiligen Blech- bzw. Kunststoffteil durch formgebende Prozesse eine Komponente der Türinnenbaugruppe gefertigt wird) mit einer dem Korrosionsschutz dienenden Beschichtung sowie gegebenenfalls auch einer farblichen Lackierung (aus Decklack) versehen werden.
  • So werden durch die Neuorganisation des Herstellungsprozesses von Kraftfafarzeugtüren und durch die Reduzierung der Verfahrensschritte, die die einzelnen Türkomponenten bei der Herstellung einer Kraftfahrzeugtür aus geeigneten Halbzeugen durchlaufen müssen, sowie durch die Reduzierung des Logistikaufwandes bei der Herstellung der Fahrzeugtür die Herstellungskosten und die für die Herstellung der Fahrzeugtür benötigte Zeit verringert. Gleichzeitig kann die Qualität der Beschichtungen der einzelnen Türkomponenten verbessert werden, da jede Türkomponente als Halbzeug eine ihrem Material sowie ihrer Funktion angepasste, spezifische Oberflächenbehandlung erhält.
  • Nach der Bildung einer Türkomponente aus dem jeweiligen (bei Bedarf beidseitig) mit einem Korrosionsschutz beschichteten Halbzeug ist dann kein zusätzliches Aufbringen einer vor Korrosion schützenden Beschichtung auf die jeweilige Türkomponente mehr erforderlich. D. h., dass die mindestens eine Komponente der Türinnenbaugruppe, die aus einem mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt worden ist, keinen weiteren Oberflächen-Beschichtungsprozess zum Zwecke des Korrosionsschutzes durchläuft. Nachdem also aus einem beschichteten Halbzeug eine Türkomponente hergestellt worden ist, wird diese keinem weiteren Beschichtungsprozess zu Zwecken des Korrosionsschutzes unterzogen.
  • Zur Beschichtung der Halbzeuge für den Korrosionsschutz eignen sich beispielsweise Beschichtungen auf der Basis von Zink, vorzugsweise mit einer Menge von 100 bis 500 mg/cm2, besonders bevorzugt 200 bis 350 mg/cm2, beispielsweise 275 mg/cm2. Selbstverständlich können auch passivierende Schichten auf der Basis anderer Metalle verwendet werden. Weiterhin sind organische Beschichtungen zur Passivierung der Oberfläche der Halbzeuge vorteilhaft einsetzbar, z.B. Kunststoffbeschichtungen in ausgewählten (neutralen oder an die Gestaltung des Fahrzeuginnenraumes angepassten) Farben.
  • Unter den Komponenten der Türinnenbaugruppe, die erfindungsgemäß aus einem beschichteten Halbzeug hergestellt werden können, werden insbesondere solche Türkomponenten verstanden, die eine tragende innere Türstruktur bilden, an der weitere Funktionsgruppen der Fahrzeugtür angeordnet werden können. Hierzu zählen insbesondere eine Türinnenhaut, gebildet beispielsweise durch ein Türinnenblech und/oder einen Türmodulträger, die beispielsweise zur Aufnahme eines Türschlosses, eines Fensterhebers, eines Seitenairbags, eines Lautsprechersystems und dergleichen dienen. Ferner kann die Türinnenbaugruppe einen Fensterrahmen, Fensterrahmenverstärkungen und innere Versteifungsteile, z. B. für den Türschacht, umfassen, wobei die genannten Komponenten jeweils (zumindest teilweise) aus mit einem Korrosionsschutz beschichteten Halbzeug hergestellt werden können.
  • Für diejenigen Komponenten der Türinnenbaugruppe, die die Türinnenhaut bilden, werden als Halbzeuge bevorzugt flache Blechteile verwendet, während für versteifende Bauteile der Türinnenbaugruppe, wie z. B. eine Schachtverstärkung oder eine Crash-Barriere, profilierte Blechteile als Halbzeuge verwendet werden, die insbesondere kanalartig oder rohrförmig ausgebildet sind.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung sind die mit einem Korrosionsschutzmittel beschichteten (passivierten) Halbzeuge zur Bildung von (tragenden) Komponenten einer Kraftfahrzeugtür mittels solcher Verfahren umzuformen, die nicht zu einer Beschädigung der Beschichtung führen, wie z. B. Tiefziehen, Prägen oder Falzen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass z. B. in Beschichtungen auf der Basis von Zink kleinere Schäden der Beschichtung selbsttätig durch Reorganisation der Oberflächenstruktur der Beschichtung behoben werden. Insofern sind vor allem nachhaltige Beschädigungen der Beschichtung zu vermeiden.
  • Ferner müssen beim Zusammenbau der einzelnen Komponenten der Türinnenbaugruppe solche Fügeverfahren bzw. Fügemittel verwendet werden, die nicht zu einer nachhaltigen Beschädigung der dem Korrosionsschutz dienenden Beschichtung führen. Hierfür eignet sich beispielsweise das Fügen durch Kleben, Toxen, Clinchen, Durchsetzfügen, Schrauben, Nieten oder unter Verwendung von Formschlusselementen (durch Clipsen, Verrasten etc.). Weniger geeignet sind demgegenüber Verfahren wie Löten oder Schweißen, da bei Verwendung solcher Verfahren nachträglich ein Korrosionsschutz auf die Verbindungsstellen und in deren Umgebung aufzubringen wäre.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Türaußenhaut mit der Türinnenbaugruppe über einen Zwischenrahmen verbunden, der sich bevorzugt entlang des äußeren Randes der Türaußenhaut erstreckt und zusammen mit dieser eine Türaußenbaugruppe bilden kann. Alternativ kann die Türaußenhaut, insbesondere im Fall einer aus Kunststoff bestehenden Türaußenhaut, entlang ihres äußeren Randes mit angeformten Verstärkungsbereichen versehen sein, über die sie mit der Türinnenbaugruppe verbunden wird. In diesem Fall wird die Türaußenbaugruppe im Wesentlichen durch die Türaußenhaut sowie die hieran angeformten seitlichen Verstärkungsbereiche gebildet. Diese Ausführungsform ist dann einsetzbar, wenn an die Steifigkeit der Türaußenhaut keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden. Anderenfalls ist die Verwendung eines separaten Zwischenrahmens (Versteifungsrahmens) vorteilhaft, der mit der Türaußenhaut zu einer Türaußenbaugruppe zusammengefasst wird und über den die Türaußenbaugruppe mit der Türinnenbaugruppe verbunden wird. Auch dieser Zwischenrahmen kann wiederum (zumindest teilweise) aus einem oder mehreren vorbeschichteten Halbzeugen) hergestellt sein.
  • Zur Herstellung solcher Bereiche des Zwischenrahmens oder des Fensterrahmens, die nach dem Einbau der kompletten Fahrzeugtür in ein Kraftfahrzeug (insbesondere bei geöffneter Fahrzeugtür) vom Fahrzeugaußenraum und/oder vom Fahrzeuginnenraum her sichtbar sind, werden bevorzugt vorbeschichtete Halbzeuge verwendet, die zusätzlich zu einem Korrosionsschutz eine Beschichtung mit einem Sichtlack (Decklack] aufweisen. Soweit es hierbei um die Lackierung von Türbereichen geht, die vor allem vom Fahrzeugaußenraum her sichtbar sind, wird bevorzugt die Wagenfarbe zur Beschichtung des entsprechenden Halbzeugs verwendet. Soweit es dagegen um solche Bereiche der Kraftfahrzeugtür geht, die vor allem vom Fahrzeuginnenraum her sichtbar sind, eignet sich als Lackierung eine Kontrastfarbe zur Wagenfarbe, z. B. eine neutrale Farbe wie Schwarz oder Grau, oder eine speziell der Farbgebung des Fahrzeuginnenraums angepasste Farbe.
  • Bei einem mehrteilig ausgebildeten Zwischenrahmen, über den die Türaußenhaut mit der Türinnenbaugruppe verbunden ist, können Teile des Zwischenrahmens in einer Sichtfarbe vorlackiert und andere Teile des Zwischenrahmens lediglich mit einem Korrosionsschutz vorbeschichtet sein.
  • Bei einer mehrteiligen Türinnenhaut, die beispielsweise aus einem inneren Türrahmen und hieran befestigten Blechteilen zur Bildung eines Türkastens besteht, wobei jene Blechteile zum Fahrzeuginnenraum gerichtet sind und dort durch eine Türinnenverkleidung abgedeckt sind, werden die Blechteile aus solchen Halbzeugen hergestellt, die eine vor Korrosion schützende Beschichtung aufweisen, während die Rahmenteile, die bei geöffneter Fahrzeugtür zumindest teilweise sichtbar sind, aus nicht nur mit einem Korrosionsschutz beschichteten sondern zusätzlich vorlackierten Halbzeugen hergestellt werden, wobei z.B. eine neutrale Lackierung oder eine Kontrastlackierung bezüglich der Wagenfarbe verwendet wird. Der Vorteil der Verwendung einer neutralen Lackierung bzw. einer Kontrastlackierung für die sichtbaren Teile der Türstruktur liegt darin, dass die entsprechende Lackierung separat und unabhängig von der Lackierung der Türaußenhaut erfolgen kann.
  • Als Sichtlack kann vorteilhaft ein Lack verwendet werden, der auch zum Korrosionsschutz beiträgt. Andernfalls oder ergänzend ist auch an den mit Sichtlack beschichteten Komponenten der Türinnenbaugruppe eine separate, dem Korrosionsschutz dienende Beschichtung aufzubringen.
  • Nach dem Zusammenbau der Türinnenbaugruppe, z. B. aus einem Türinnenblech und einem Fensterrahmen, kann diese mit weiteren Funktionseinheiten einer Kraftfahrzeugtür, wie z. B. einem Türschloss, einem Fensterheber mit Fensterscheibe, einem Airbagmodul, einem Lautsprechersystem und dergleichen sowie insbesondere einer Türinnenverkleidung versehen werden, wobei diese Teile vorteilhaft. zumindest teilweise vorab auf einem Aggregateträger zu einem Türmodul zusammengefasst und dann als komplette vormontierte Einheit an der Türinnenbaugruppe befesitigt werden. Weiterhin können zusätzliche Abdeckmittel, wie z. B. Blenden, Türverkleidungsteile mit erweitertem Randbereich und Dichtungselemente vorgesehen sein, um nicht mit einem Sichtlack versehene Sichtflächen (insbesondere von solchen Komponenten der Türinnenbaugruppe, die aus einem mit Korrosionsschutz beschichteten Halbzeug hergestellt worden sind) gezielt abzudecken. Auch eine Nachlackierung einzelner Sichtbereiche der Türinnenbaugruppe ist möglich.
  • Anschließend wird die fertig zusammengebaute und gegebenenfalls mit weiteren Funktionseinheiten versehene Türinnenbaugruppe (über den Zwischenrahmen der Türaußenbaugruppe) mit der lackierten Türaußenhaut verbunden. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Türaußenblech oder um eine aus Kunststoff bestehende Außenbeplankung handeln. Auch diese kann gegebenenfalls aus einem vorbeschichteten oder vorlackierten Halbzeug hergestellt sein.
  • Abschließend wird dann die komplette Fahrzeugtür, bestehend aus der Türinnenbaugruppe zusammen mit den daran befestigten Funktionseinheiten der Fahrzeugtür und aus der Türaußenbaugruppe (Türaußenhaut und Zwischenrahmen) zusammen mit den hieran befestigten Funktionseinheiten, wie z. B. einem Türaußengriff, in das zugehörige Kraftfahrzeug eingebaut.
  • Ein bevorzugtes Türkonzept, das mit dem erfindungsgemäßen Verfahren realisiert werden kann umfasst eine lackierte Kunststoff-Außenbeplankung als Türaußenhaut, ein Zwischenblech aus Leichtmetall-Blechteilen, die teilweise mit einem korrosionsgeschützten Material beschichtet und teilweise zusätzlich vorlackiert sind (soweit sie zur Herstellung von Sichtflächen des Zwischenbleches/Zwischenrahmens dienen), sowie außerdem Komponenten der Türinnenbaugruppe, die jeweils aus mit Korrosionsschutzmittel beschichteten Halbzeugen hergestellt sind.
  • Eine Kraftfahrzeugtür, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt werden kann, ist durch die Merkmale des Anspruchs 23 charakterisiert.
  • Bevorzugte Weiterbildungen dieser Kraftfahrzeugtür sind in den von Anspruch 23 abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich bei der Herstellung einer Kraftfahrzeugtür konkret wie folgt umsetzen:
    • 1. Aus einem oder mehreren mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeugen) werden Komponenten einer Türinnenbaugruppe, wie z. B. eine Türinnenhaut, ein Fensterrahmen, eine Türschachtverstärkung, eine Crash-Barriere usw. hergestellt.
    • 2. Anschließend werden die aus vorbeschichteten Halbzeugen geformten Türkomponenten zur Bildung einer Türinnenbaugruppe untereinander sowie gegebenenfalls mit weiteren (tragenden) Türkomponenten verbunden. Dies kann – ebenso wie die Herstellung einzelner Türkomponenten aus vorbeschichteten Halbzeugen – bei einem Zulieferunternehmen, unabhängig von der Herstellung des Kraftfahrzeugs insgesamt, erfolgen. Ferner kann die Türinnenbaugruppe mit weiteren Funktionseinheiten einer Kraftfahrzeugtür, wie z. B. einem Türschloss, einem Fensterheber, einem Seitenairbag, einem Lautsprechersystem usw. ausgerüstet werden.
    • Eine zusätzliche Oberflächenbehandlung der aus vorbeschichteten Halbzeugen hergestellten Türkomponenten zu Zwecken des Korrosionsschutzes erfolgt hierbei nicht, da bereits die Vorbeschichtung den erforderlichen Korrosionsschutz sicherstellt.
    • 3. Anschließend wird die gemäß den vorbeschriebenen Verfahrensschritten hergestellte Türinnenbaugruppe mit einer Türaußenbaugruppe der Kraftfahrzeugtür verbunden, wobei letztere in verschiedenen Varianten zur Verfügung stellbar ist: a) Gemäß einer Variante besteht die Türaußenbaugruppe aus einer Türaußenhaut und einem Zwischenrahmen aus Blech und wurde zusammen mit der Karosserie eines zugehörigen Kraftfahrzeugs mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehen und lackiert. In diesem Fall kann die Verbindung zwischen Türinnenbaugruppe und Türaußenbaugruppe insbesondere am Herstellungsort des entsprechenden Kraftfahrzeugs erfolgen. b) Nach einer anderen Variante wird die Außenhaut aus einem mit einem Endlack in Wagenfarbe beschichteten Coil-Coating-Material hergestellt. Der zugeordnete Zwischenrahmen wird hierbei bevorzugt auf der Basis eines vorbeschichteten Materials geschaffen, wobei es sich einerseits um einen einteiligen Zwischenrahmen handeln kann, der eine Endlackierung in der Wagen- oder einer Kontrastfarbe aufweist, oder alternativ um einen mehrteiligen Zwischenrahmen, bei dem nur die im eingebauten Zustand der Fahrzeugtür (insbesondere bei geöffneter Fahrzeugtür) noch sichtbaren Teile mit einer Endlackierung (in Form einer Vorbeschichtung) in Wagen- oder Kontrastfarbe versehen sind. Alternativ oder ergänzend kann auch eine nachträgliche Lackierung jener Teile mit einer entsprechenden Farbschicht vorgesehen sein. Die übrigen (nicht sichtbaren) Teile des Zwischenrahmens sind demgegenüber ausschließlich korrosionsgeschützt (hergestellt z. B. aus mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeugen) und zu diesem Zweck insbesondere verzinkt. Besonders vorteilhaft ist auch ein einteiliger verzinkter Zwischenrahmen, dessen Sichtbereiche -je nach Bedarf – mit einer zusätzlichen farblichen Lackierung (aus Decklack) versehen werden. c) Gemäß einer dritten Variante besteht die Außenhaut aus einem durchgefärbten oder lackierten Kunststoff und wird mit einem zugeordneten Zwischenrahmen, z. B. durch Kleben, verbunden. Die beiden unter b) und c) angegebenen Varianten zur Herstellung der Türaußenbaugruppe lassen sich in einfacher Weise auslagern und können unabhängig von der Herstellung des Kraftfahrzeugs insgesamt bei einem Zulieferunternehmen durchgeführt werden.
    • 4. Schließlich wird die komplette, im Wesentlichen aus der Türinnenbaugruppe und der Türaußenbaugruppe bestehende Fahrzeugtür für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bereitgestellt.
  • Die Abtrennung eines erheblichen Teils der Türfertigung vom Durchlauf durch die bisher üblichen Korrosionsschutzprozesse, die gemeinsam mit der Fahrzeugkarosserie insgesamt erfolgten und eine zwischenzeitliche Demontage der noch nicht mit zugeordneten Funktionseinheiten (wie z. B. einem Fensterheber, einem Türschloss, einem Seitenairbag usw.) ausgerüsteten Tür erforderten, ermöglichen neuartige Fertigungs- und Montagekonzepte, verbunden mit einer deutlichen Effizienzsteigerung. Nicht nur können die vorläufige Montage des Türrohbaus am Kraftfahrzeug (vor der Durchführung eines Korrosionsschutzprozesses) sowie die anschließende Demontage des Türrohbaus, um diesen mit weiteren Funktionseinheiten der Kraftfahrzeugtür ausrüsten zu können, entfallen sondern es besteht auch die Möglichkeit, erstmals und in einfacher Weise Farbvarianten an der Kraftfahrzeugtür zu erzeugen, bei denen sich die Farbgebung der Türaußenbaugruppe von derjenigen der Türinnenbaugruppe und gegebenenfalls auch von der des Fensterrahmens unterscheidet. Dies wird insbesondere dadurch ermöglicht, dass für diejenigen Teile der Kraftfahrzeugtür, die aus einem vorbeschichteten Halbzeug hergestellt werden, verschiedene Beschichtungsqualitäten (z. B. verzinkt und/oder mit Sichtlack beschichtet) bereitstellbar sind, wobei Halbzeuge in Sichtlack mit unterschiedlichen Farben zur Verfügung gestellt werden können. So können die Einzelteile der Fahrzeugtür bedarfsgerecht kurz vor ihrer Montage hergestellt werden, ohne auf eine umfangreiche Vorfertigung von Türteilen in den unterschiedlichen möglichen Farbvarianten zurückgreifen zu müssen.
  • Darüber hinaus erlaubt die maßgeschneiderte Fertigung einzelner Türteile, insbesondere hinsichtlich des Aufbringens einer vor Korrosion schützenden Beschichtung sowie hinsichtlich der Lackierung, einen sparsamen Einsatz von Materialien, da außerhalb der Sichtflächen auf eine Lackierung verzichtet werden kann. Der vorzugsweise in die Türaußenbaugruppe integrierte und zur Verbindung der Türaußenhaut mit der Türinnenbaugruppe vorgesehene Zwischenrahmen kann beispielsweise aus Halbzeugen mit unterschiedlichen Beschichtungen bedarfsgerecht zusammengesetzt werden, also lackiert in den Sichtbereichen und lediglich verzinkt in den übrigen Bereichen. Sofern die Sichtbereiche zumindest teilweise mit speziellen Dekorelementen, mit Teilen der Türinnenverkleidung oder Teilen der Türdichtung abgedeckt werden, kann insoweit eine Lackierung entfallen.
  • Die Verwendung vorbeschichteter Halbzeuge zur Herstellung von Türkomponenten ermöglicht außerdem die Anwendung effizienter, kontinuierlicher Beschichtungsverfahren (sogenanntes Coil-Coating), mit der Möglichkeit weiterer Kosteneinsparungen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Ausschnitt einer seitlichen Kraftfahrzeugkarosserie bei geöffneter Fahrertür in perspektivischer Darstellung;
  • 2 ein Detail einer Fahrertür gemäß 1 im Bereich der B-säulenseitigen Stirnseite in perspektivischer Darstellung;
  • 3 eine schematische Darstellung eines Zwischenrahmens einer Fahrertür gemäßden 1 und 2;
  • 4 ein Ablaufdiagramm betreffend die Herstellung einer Fahrertür der in den 1 bis 3 dargestellten Art.
  • In 1 ist ein Ausschnitt einer Kraftfahrzeugkarosserie K mit einem Fahrzeugdach D und einer geöffneten, zwischen der A-Säule A und der B-Säule B angeordneten Fahrertür T dargestellt. Die Fahrertür T umfasst eine Türaußenhaut H mit einem Türaußengriff G sowie einen mit der Türaußenhaut H verbundenen Zwischenrahmen Z, der mit der Türaußenhaut H zu einer vormontierten Türaußenbaugruppe zusammengefasst ist und der (zumindest) einen Teil der B-säulenseitigen Stirnseite S der Fahrertür T bildet. Über den Zwischenrahmen Z ist die Türaußenhaut H mit einer Türinnenbaugruppe verbunden, die einen Fensterrahmen F sowie eine in 1 nicht erkennbare Türinnenhaut umfasst, welche die Türkarosserie zum Fahrzeuginnenraum hin begrenzt und den Nassraum vom Trockenraum der Fahrzeugtür trennt. Die Türinnenhaut erstreckt sich zwischen den beiden Stirnseiten der Fahrertür T und kann dort jeweils mit einer Blende, z. B. einem abgewinkelten Abschnitt einer Türinnenverkleidung überdeckt sein, so dass die Stirnseiten S der Fahrertür jeweils teilweise durch das Zwischenblech Z sowie teilweise durch eine seitliche Blende gebildet werden, wobei an der B-säulenseitigen Stirnseite S zusätzlich ein Türschloss TS vorgesehen ist. Die die Türinnenhaut zum Fahrzeuginnenraum hin überdeckende Türinnenverkleidung ist im Design an das Design der weiteren Bereiche des Fahrzeuginnenraums angepasst.
  • Der Fensterrahmen F sowie die (in 1 nicht erkennbare) Türinnenhaut und gegebenenfalls weitere tragende Teile der Fahrzeugtür, wie z. B. eine innere Schachtverstärkung oder eine Crash-Barriere, bilden als Bestandteile der Türinnenbaugruppe eine tragende innere Türstruktur, die über den Zwischenrahmen Z mit der Türaußenhaut H verbunden ist. Die Türaußenhaut H ist wiederum in ihrem Design und in ihrer Farbgebung an das Design und die Farbe der übrigen Außenflächen D, K des Kraftfahrzeugs angepasst.
  • 2 zeigt eine Detaildarstellung der Kraftfahrzeugtür im Bereich der B-säulenseitigen Stirnseite S einer Fahrertür. Es ist erkennbar, dass der Zwischenrahmen Z der Tür an seinem B-säulenseitigen Ende in Fahrzeuglängsrichtung x zweifach abgewinkelt ist. Dabei dient der mittlere Abschnitt des Zwischenrahmens Z zur Bildung der Stirnseite S der Kraftfahrzeugtür und der in Fahrzeuglängsrichtung x daran anschließende abgewinkelte Abschnitt als Befestigungsabschnitt ZH für die Türaußenhaut H. Die Türaußenhaut H weist hierzu im Bereich dieses abgewinkelten Abschnittes ZH des Zwischenrahmens Z einen Umbug U auf, der den abgewinkelten Abschnitt ZH umgreift und an geeigneten Verbindungsstellen V mit diesem verbunden ist. Alternativ könnte die Verbindung auch durch Falzen hergestellt werden.
  • Vor dem die Stirnseite S bildenden mittleren Abschnitt des Zwischenrahmens Z ist an einem weiteren abgewinkelten Abschnitt ZI über weitere Verbindungsstellen V eine Türinnenhaut I befestigt, die einen Bestandteil der Türinnenbaugruppe bildet.
  • Zwischen der Türinnenhaut I und der Türaußenhaut A verläuft der Türschacht, der zugleich den Nassraum der Fahrzeugtür bildet. Auf der der Türaußenhaut H abgewandten Seite der Türinnenhaut I liegt demgegenüber der Trockenraum der Fahrzeugtür, der an den Fahrzeuginnenraum anschließt. Dort erstreckt sich üblicherweise eine an das Design des Fahrzeuginnenraums angepasste Türinnenverkleidung, welche das Türinnenblech I abdeckt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung werden zumindest einige Bestandteile der inneren Türstruktur, insbesondere der Fensterrahmen F und eine gegebenenfalls vorhandene Fensterrahmenverstärkung, die Türinnenhaut I und eine gegebenenfalls vorhandene innere Türschachtverstärkung, sowie eventuell vorgesehene weitere Teile der inneren Türstruktur durch Umformen aus Halbzeugen (Coils) hergestellt, die bereits beidseitig mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung, z. B. auf der Basis von Zink: oder einer organischen Beschichtung, versehen sind. Hierfür können bekannte Korrosionsschutzmittel verwendet werden. Die entsprechenden Halbzeuge verfügen demnach bereits über einen hinreichenden Korrosionsschutz, so dass nach deren Umformung zu Teilen der inneren Türstruktur keine weitere Passivierung der Oberflächen erforderlich ist. Auch der Zwischenrahmen Z, der mit der Türaußenhaut A zu einer Türaußenbaugruppe zusammengefasst wird, kann in entsprechender Weise durch Umformen aus Halbzeugen hergestellt werden, die bereits mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehen sind.
  • Die einzelnen Bestandteile der inneren Türstruktur, also z. B. der Fensterrahmen F und die Türinnenhaut I, werden dann mittels solcher Fügeverfahren aneinander sowie an dem Zwischenrahmen Z befestigt, die keine nachhaltige Beschädigung der vor Korrosion schützenden Beschichtung zur Folge haben. Hierfür eignet sich beispielsweise Kleben, Toxen, Clinchen, Schrauben und Nieten sowie Formschlussverbindungen.
  • Anschließend wird die innere Türstruktur mit weiteren Funktionsgruppen der Fahrzeugtür ausgerüstet, wie z. B. einem Türschloss, einem Fensterheber, einem Airbagmodul, einem Lautsprechersystem und dergleichen. Diese Funktionsgruppen können auf einem Aggregateträger zu einem Türmodul zusammen gefasst sein, welches als komplett vorgefertigte und vorprüfbare Baueinheit an der Türinnenhaut oder direkt an dem Zwischenrahmen zu befestigen ist.
  • Soweit einzelne Teile der inneren Türstruktur und/oder des Zwischenrahmens Sichtflächen bilden, also nach dem Zusammenbau der kompletten Fahrzeugtür und deren Einbau in ein Kraftfahrzeug vom Fahrzeuginnenraum oder vom Außenraum her sichtbar sein können, wie z. B. die Stirnseiten des Zwischenrahmens Z oder Teile des Fensterrahmens F, so können diese durch Blenden, durch erweiterte Randbereiche der Türinnenverkleidung und/oder Dichtungselemente (Dichtraupen) abgedeckt werden.
  • Ferner können einzelne Bereiche der inneren Türstruktur bzw. des Zwischenrahmens mit einer neutralen Lackierung bzw. Kontrastlackierung, z.B. in grau oder schwarz, versehen werden. Schließlich ist es auch möglich, einzelne Teile der inneren Türstruktur bzw. des Zwischenrahmens bereits aus entsprechend vorlackierten Halbzeugen herzustellen; dies wird weiter unten noch ausführlich erläutert werden.
  • Nach dem Zusammenbau der Türinnenstruktur und deren Ausrüstung mit weiteren Funktionsgruppen der Fahrzeugtür wird die innere Türstruktur über den Zwischenrahmen Z in der anhand 2 erläuterten Weise mit der Türaußenhaut verbunden, wobei die Türaußenhaut und der Zwischenrahmen bevorzugt eine vormontierte Türaußenbaugruppe bilden. Anschließend erfolgt die Anordnung von Dichtungselementen, Blenden und der Türinnenverkleidung. Die komplette Tür kann dann in ein Kraftfahrzeug eingesetzt werden.
  • In einer Weiterbildung des vorstehend anhand der 1 und 2 erläuterten Verfahrens zur Herstellung einer Kraftfahrzeugtür können Sichtflächen, also vom Fahrzeugaußenraum oder vom Fahrzeuginnenraum her sichtbare Flächen der inneren Türstruktur und/oder des Zwischenrahmens, mit einer Lackierung versehen sein, die zusätzlich zu einer vor Korrosion schützenden Beschichtung schon auf das entsprechende Halbzeug, also auf das Basismaterial vor Formung der entsprechenden Komponente der inneren Türstruktur bzw. des Zwischenrahmens, aufgebracht worden war. Entsprechende Sichtflächen befinden sich beispielsweise am Fensterrahmen sowie an der A-säulenseitigen Stirnseite der Fahrzeugtür, die (teilweise) durch den Zwischenrahmen Z gebildet wird und bei geöffneter Fahrzeugtür vom Innenraum her sichtbar ist, sowie an der B-säulenseitigen Stirnseite der Fahrzeugtür, die ebenfalls (teilweise) durch den Zwischenrahmen Z gebildet wird und bei geöffneter Fahrzeugtür insbesondere vom Fahrzeugaußenraum her sichtbar ist. Die entsprechenden Halbzeuge können einerseits mit einer neutralen Farbe bzw. einer Kontrastfarbe lackiert sein, also etwa in Schwarz oder Grau. Andererseits kann auch eine speziell an die Außenlackierung des Kraftfahrzeugs bzw. an die im Fahrzeuginneren verwendeten Farben angepasste Farbe zur Lackierung der die Sichtflächen bildenden Halbzeuge verwendet werden. Im Ergebnis werden also die Sichtflächen der inneren Türstruktur bzw. des Zwischenrahmens bevorzugt aus vorlackierten Halbzeugen hergestellt und die nicht sichtbaren Komponenten der inneren Türstruktur bzw. des Zwischenrahmens aus ausschließlich mit Korrosionsschutzmitttel beschichteten Halbzeugen hergestellt.
  • Ein Beispiel hierfür zeigt 3, in der ein mehrteiliger Zwischenrahmen Z einer Kraftfahrzeugtür dargestellt ist, der aus zwei im wesentlichen entlang der vertikalen Fahrzeugachse z erstreckten Rahmenteilen Z1 und Z2 sowie zwei im wesentlichen entlang der Fahrzeuglängsachse x erstreckten Rahmenteilen Z3 und Z4 besteht. Die vertikal erstreckten Rahmenteile Z1 und Z2 bilden die B-säulenseitige und A-säulenseitige Stirnseite der inneren Türstruktur (Schlossbereich bzw. Scharinerbereich der Fahrzeugtür) und sind daher bei geöffneter Fahrzeugtür vom Fahrzeuginnenraum her und/oder vom Fahrzeugaußenraum her sichtbar. Die beiden anderen Rahmenteile Z3, Z4 sind demgegenüber zum Außenraum hin von der Türaußenhaut und zum Innenraum hin von der Türinnenverkleidung überdeckt und daher nicht sichtbar. Dementsprechend werden die beiden erstgenannten Rahmenteile Z1, Z2 aus vorlackierten Halbzeugen hergestellt und die beiden anderen Rahmenteile Z3, Z4 aus lediglich mit Korrosionsschutzmittel vorbeschichteten Halbzeugen hergestellt. Die Rahmenteile Z1 bis Z4 werden dann zur Bildung des kompletten Zwischenrahmens Z unter Verwendung eines schonenden Fügeverfahrens miteinander verbunden und können dann ohne weitere Beschichtung mit Korrosionsschutzmittel sowie ohne weitere Lackierung (mit einer Türaußenhaut zu einer Türaußenbaugruppe zusammengefasst) in eine Fahrzeugtür eingebaut werden.
  • Wird der in 3 dargestellte mehrteilige Zwischenrahmen Z beispielsweise durch Rahmenteile Z1, Z2, Z3, Z4 in Form von Blechteilen gebildet, so handelt es sich bei den entsprechenden Halbzeugen, aus denen die einzelnen Rahmenteile Z1 bis Z4 hergestellt werden, um flache Bleche oder Profilteile, die jeweils mit einem Korrosionsschutzmittel beschichtet und ggf. mit einer Vorlackierung versehen sind. Aus diesen vorbeschichteten und teilweise zusätzlich vorlackierten Blechteilen werden dann durch Umformen und/oder Beschnitt die erforderlichen Rahmenteile Z1 bis Z4 des Zwischenrahmens Z hergestellt.
  • Nachfolgend werden beispielhaft einige spezielle Varianten des vorstehend erläuterten Herstellungsverfahrens für eine Kraftfahrzeugtür dargestellt werden.
  • Gemäß einer ersten Variante werden die Türaußenhaut der Kraftfahrzeugtür durch ein Außenblech und deren Zwischenrahmen durch ein Zwischenblech, jeweils aus Stahl, gebildet und als vormontierte Türaußenbaugruppe gemeinsam mit der Kraftfahrzeugkarosserie mit einem Korrosionsschutz versehen und in der äußeren Wagenfarbe lackiert. Die Türinnenhaut in Form eines Türinnenbleches sowie ggf. weitere Komponenten der inneren Türstruktur werden aus einem (mittels einer Dünnfilmbeschichtung) organisch vorbeschichteten Material geformt und dann mit dem Zwischenblech und dem Außenblech zu einer kompletten Fahrzeugtür zusammengebaut. Diese Erfindungsvariante hat den Vorteil, dass das Türinnenblech sowie weitere, entsprechend hergestellte Komponenten der inneren Türstruktur nach ihrer Formung aus einem vorbeschichteten Halbzeug keiner weiteren Behandlung bedürfen, sondern unmittelbar nachfolgend zum Zusammenbau einer Kraftfahrzeugtür verwendet werden können. Zur Reduzierung von Zuschnittverlusten kann dabei das Türinnenblech auch mehrteilig, insbesondere zweiteilig, bestehend aus einem inneren Rahmen und einem Türkasten, ausgebildet sein.
  • Eine zweite Variante des Herstellungsverfahrens unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen ersten Variante dadurch, dass das Zwischenblech mehrteilig ausgebildet ist, wobei die im Sichtbereich liegenden Teile des Zwischenbleches, also insbesondere die die Schlossseite sowie die Scharnierseite der Kraftfahrzeugtür bildenden Teile des Zwischenbleches, in Wagenfarbe organisch vorbeschichtet sind, während die übrigen Teile lediglich zu Zwecken des Korrosionsschutzes dünnfilmbeschichtet oder vorgrundiert sind. Die Vorteile dieser Variante liegen in der Reduktion von Herstellungsaufwand und Kosten dadurch, dass nur noch diejenigen Teile des Zwischenbleches lackiert sind, die nach Herstellung der kompletten Fahrzeugtür tatsächlich im Sichtbereich liegen.
  • Gemäß einer dritten Variante des Herstellungsverfahrens wird für die Türaußenhaut eine Kunststoff-Außenbeplankung gewählt, die unabhängig von der Fahrzeugkarosserie („offline") lackiert wird. Gemäß dieser Leichtbauweise wird ferner das mit der Außenhaut zu verbindende Zwischenblech aus Aluminium gefertigt. Im Übrigen stimmt die dritte Variante mit der zuvor beschriebenen zweiten Variante überein. Die Vorteile dieser Ausführungsform des Herstellungsverfahrens liegen vor allem in der Verwendung eines leichten Kunststoff-/Aluminium-Verbundes mit günstigem Wärmeausdehnungsverhältnis zur Schaffung der aus Türaußenhaut und Zwischenblech bestehenden Türaußenbaugruppe, wobei die aus Kunststoff bestehende Außenhaut zudem besonders kostengünstig herstellbar ist. Die Außenhaut kann dabei aus einem vorlackierten Kunststoffhalbzeug hergestellt werden, welches im vorlackierten Zustand an den Stirnseiten umgebogen wird, um im Bereich des jeweiligen Umbugs U die Verbindung mit dem Zwischenblech Z vornehmen zu können, vergleiche 2.
  • 4 zeigt in einem Ablaufdiagramm ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel des Herstellungsverfahrens einer Kraftfahrzeugtür. Danach wird in einem ersten Teilprozess 1, 10 eine Türaußenhaut durch Spritzgießen als Kunststoff-Außenbeplankung hergestellt und lackiert.
  • Unabhängig davon werden in einem weiteren Verfahrensschritt 2 Teile eines Zwischenbleches der Fahrzeugtür, Teile des Türinnenbleches sowie gegebenenfalls weitere innere Strukturteile aus Halbzeugen gepresst, die mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehen sind. In einem weiteren, unabhängigen Verfahrensschritt 3 werden außerdem die im Sichtbereich liegenden Teile des Zwischenbleches aus vorlackierten Halbzeugen gepresst, wobei je nach Bedarf Lacke in unterschiedlichen Farbvarianten zugrunde gelegt sind.
  • Anschließend werden in weiteren Schritten 4, 5 einerseits die tragenden Komponenten der Türinnenbaugruppe zu einer inneren Türstruktur zusammengefasst sowie mit weiteren Funktionseinheiten einer Kraftfahrzeugtür (Fensterheber mit Fensterscheibe, Airbagmodul, Lautsprechersystem und dergl.) und insbesondere einer Türinnenverkleidung ausgerüstet., Andererseits werden die einzelnen Teile des Zwischenbleches durch Toxen miteinander verbunden und dann das komplette Zwischenblech zur Schaffung der Türaußenbaugruppe durch Kleben an der Kunststoffaußenbeplankung befestigt. Sodann wird in einem letzten Herstellungsschritt 6 die aus der Kunststoff-Außenbeplankung und dem daran befestigten Zwischenblech bestehende Türaußenbaugruppe mit mit der Türinnenbaugruppe verbunden, wobei letztere aus der inneren Türstruktur und den darauf montierten Funktionsgruppen einer Kraftfahrzeugtür besteht . Die komplette Fahrzeugtür ist dann zum Einbau in ein Kraftfahrzeug bereitgestellt.

Claims (29)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Kraftfahrzeugtür, die eine Türaußenbaugruppe mit einer eine äußere Designfläche der Kraftfahrzeugtür bildenden Türaußenhaut sowie eine mit der Türaußenbaugruppe verbundene Türinnenbaugruppe aufweist, wobei zumindest ein Teil der Komponenten der Kraftfahrzeugtür mit einem Korrosionsschutz versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Komponenten (F, I) der Türinnenbaugruppe aus einem mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Bildung einer Komponente (F, I) der Türinnenbaugruppe aus einem beschichteten Halbzeug keine weitere Oberflächenbeschichtung der jeweiligen Türkomponente (F, I) zu Zwecken des Korrosionsschutzes erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als vor Korrosion schützende Beschichtung eine Beschichtung auf Zink-Basis oder eine organische Beschichtung verwendet wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Halbzeug allseitig mit der Beschichtung versehen ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für mindestens eine Komponente (I) der Türinnenbaugruppe, insbesondere eine Türinnenhaut, als Halbzeug ein flaches Blechteil verwendet wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für versteifende Komponenten der Türinnenbaugruppe, insbesondere eine Schachtverstärkung oder eine Crash-Barriere, als Halbzeug ein profiliertes Blechteil verwendet wird, zum Beispiel ein kanalartig oder rohrförmig ausgebildetes Blechteil.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Türinnenbaugruppe zur Aufnahme weiterer Funktionseinheiten der Kraftfahrzeugtür ausgebildet und vorgesehen ist.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Türinnenbaugruppe mit einem Fensterrahmen (F) verbunden ist oder diesen als integralen Bestandteil aufweist, wobei der Fensterrahmen (F) bevorzugt zumindest teilweise aus einem mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt worden ist.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Halbzeug zur Bildung einer Komponente (F, I) der Türinnenbaugruppe umgeformt und/oder beschnitten wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Halbzeug mittels solcher Umformverfahren, zum Beispiel durch Pressen, umgeformt wird, die nicht zu einer Beschädigung der Beschichtung des Halbzeuges führen.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten (F, I) der Türinnenbaugruppe zur Bildung einer inneren Türstruktur miteinander verbunden werden.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass diejenigen Türkomponenten, die aus Halbzeugen mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung hergestellt worden sind, mittels solcher Fügeverfahren zur Bildung einer inneren Türstruktur verbunden werden, die nicht zu einer Beschädigung der vor Korrosion schützenden Beschichtung führen.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass als Fügeverfahren Kleben, Toxen, Clinchen, Durchsetzfügen, Schrauben, Nieten oder formschlüssiges Verbinden verwendet werden.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Türaußenhaut (H) der Türaußenbaugruppe mit einem Zwischenrahmen (Z) versehen ist, über den die Türaußenbaugruppe mit der Türinnenbaugruppe verbunden wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenrahmen zumindest teilweise aus einem Halbzeug hergestellt worden ist, das mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehen ist.
  16. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 8 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Halbzeug eine Beschichtung aus Lackfarbe aufweist und zur Herstellung solcher Bereiche des Zwischenrahmens (Z) und/oder des Fensterrahmens (F) verwendet wird, die nach dem Einbau der Kraftfahrzeugtür in ein Kraftfahrzeug vom Fahrzeuginnenraum und/oder vom Fahrzeugaußenraum her sichtbar sind.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenrahmen (Z) der Kraftfahrzeugtür mehrteilig ausgebildet ist und mindestens ein Teil (Z1, Z2) des Zwischenrahmens (Z) aus einem vorlackierten Halbzeug hergestellt wird sowie mindestens ein weiterer Teil (Z3, Z4) des Zwischenrahmens (Z) aus einem mit einer ausschließlich vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt wird.
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Türinnenbaugruppe bei oder nach dem Zusammenbau ihrer tragenden Komponenten (F, I) mit weiteren Funktionseinheiten einer Kraftfahrzeugtür, wie zum Beispiel einem Türschloss (TS), einem Fensterheber, einem Airbagmodul oder einem Lautsprechersystem, ausgerüstet wird.
  19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nach dem Einbau der Fahrzeugtür in ein Kraftfahrzeug vom Fahrzeuginnenraum und/oder Fahrzeugaußenraum her sichtbaren Flächen derjenigen Türkomponenten, die aus einem vorbeschichteten Halbzeug hergestellt wurden, durch Abdeckelemente, insbesondere in Form von Blenden, von Bereichen einer Türinnenverkleidung und/oder Dichtungen abgedeckt werden.
  20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Türaußenhaut (H) Kunststoff oder Blech als Material verwendet wird.
  21. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Türaußenhaut aus einem vorlackierten Halbzeug hergestellt wird.
  22. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeugtür durch Zusammenbau der Türaußenbaugruppe mit der Türinnenbaugruppe gebildet wird, so dass sie zum Einbau in ein Kraftfahrzeug bereit gestellt ist.
  23. Kraftfahrzeugtür mit – einer Türaußenbaugruppe, die eine eine äußere Designfläche der Kraftfahrzeugtür bildenden Türaußenhaut aufweist, und – einer Türinnenbaugruppe, wobei zumindest ein Teil der Komponenten der Kraftfahrzeugtür mit einem Korrosionsschutz versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Komponenten (F, I) der Türinnenbaugruppe aus einem mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt ist.
  24. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Türaußenhaut (H) aus einem mit Lack vorbeschichtetem Halbzeug oder aus einem in einer vorgebbaren Farbe durchgefärbten oder lackiertem Kunststoff hergestellt ist.
  25. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Türaußenbaugruppe einen Zwischenrahmen (Z) aufweist, der aus mindestens einem mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt ist und der zumindest in solchen Bereichen, die nach dem Einbau der Kraftfahrzeugtür in ein Kraftfahrzeug vom Türinnenraum und/oder Türaußenraum her sichtbar sind, mit einer Lackbeschichtung versehen ist.
  26. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Türinnenbaugruppe eine Türinnenhaut (I) und einen Fensterrahmen (F) aufweist, wobei der Fensterrahmen (F) aus einem mit Lack vorbeschichteten Halbzeug profiliert ist.
  27. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Türinnenhaut (I) aus einem mit einer vor Korrosion schützenden Beschichtung versehenen Halbzeug hergestellt ist.
  28. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die vor Korrosion schützende Beschichtung durch eine Zink enthaltende Beschichtung gebildet wird.
  29. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass diejenigen Bereiche der aus einem vorbeschichteten Halbzeug hergestellten Türkomponenten, die nach dem Einbau der Kraftfahrzeugtür in ein Kraftfahrzeug vom Türinnenraum und/oder Türaußenraum her sichtbar sind, durch mindestens ein Abdeckelement, zum Beispiel in Form eines Dekorteiles, durch Bereiche einer Türinnenverkleidung oder durch eine Abdeckfolie abgedeckt sind.
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