Es
ist eine große
Anzahl von unterschiedlichen zellularen Mobilfunksystemen bekannt.
Mobilfunksysteme der zweiten Generation sind beispielsweise GSM
(Global System of Mobile Communication) sowie IS-95. Unter den Mobilfunksystemen
der dritten Generation wird vor allem der UMTS- (Universal Mobile
Telecommunication Standard) Standard große Bedeutung haben.
Eines
der Hauptprobleme bei drahtlosen Kommunikationssystemen ist die
Zugriffssteuerung auf Uplink (Übertragungsrichtung
von Teilnehmerstationen zu Basisstationen) Ressourcen. Bei CDMA-Systemen,
wie beispielsweise UMTS, ist die Uplink-Kapazität oder Zelllast typischerweise
durch Interferenzen an der betreffenden Basisstation limitiert.
Der Grad der Interferenz wird für
gewöhnlich durch
den sogenannten „noise
rise" bestimmt,
der als Verhältnis
der Gesamtempfangsleistung zur Leistung des thermischen Rauschens,
ausgedrückt
in dB, definiert ist. Die Anzahl der übertragenden Teilnehmerstationen
sowie andere Rauschquellen beeinflussen das Ausmaß des noise
rise.
Es
ist bekannt, dass in CDMA-basierten drahtlosen Übertragungssystemen eine Basisstation, die
mit einem starken noise rise konfrontiert wird, instabil werden
kann (sogenanntes „cell
breathing"). Dieses
kann zur Minderung der Dienstqualität und der Reichweite der Basisstation
führen.
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Interferenzen und damit
den noise rise an der Basisstation auf günstige Weise kontrollierbar
zu machen.
Diese
Aufgabe wird mit einem Verfahren gemäß Anspruch 1 sowie einer Basisstation
und einem Computerprogramm gemäß den nebengeordneten Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen und
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Beim
erfindungsgemäßen Verfahren
zum Betrieb einer Basisstation, die zur Versorgung von Teilnehmerstationen
in einem Funkversorgungsbereich eines Mobilfunksystems dient, ist
jede Teilnehmerstation einer von wenigstens zwei Gruppen zugeordnet.
Die Basisstation signalisiert über
einen gemeinsamen Steuerkanal allen Teilnehmerstationen einer der
Gruppen einen ersten Wert der maximal zulässigen Sendeleistung für Übertragungen
zur Basisstation.
Durch
die Vorgabe der maximal zulässigen Sendeleistung
wird eine Begrenzung der durch die Aussendungen der Teilnehmerstationen
an der Basisstation verursachten Interferenzen erreicht. Günstigerweise
wird dabei derselbe erste Wert der maximal zulässigen Sendeleistung allen
Teilnehmerstationen der betreffenden Gruppe zugewiesen und hierfür der gemeinsame
Steuerkanal verwendet. Hierdurch wird gegenüber einer Zuweisung individueller
Werte der maximal zulässigen
Sendeleistung an jede Teilnehmerstation der notwendige Signalisierungsaufwand
beträchtlich
reduziert. Da die vorhandenen Teilnehmerstationen in wenigstens
zwei Gruppen aufgeteilt sind, ist eine flexiblere Zuweisung von
Werten der maximal zulässigen
Sendeleistung möglich,
als wenn ein einziger Wert für
alle Teilnehmerstationen des Funkversorgungsbereiches der Basisstation
vorgegeben würde.
Dabei ist der gemeinsame Steuerkanal, über den der Wert der maximal
zulässigen Sendeleistung
von der Basisstation zu den Teilnehmerstationen der betreffenden
Gruppe übertragen wird,
ein Steuerkanal, der zumindest von allen Teilnehmerstationen dieser
Gruppe empfangen werden kann. Es ist jedoch auch möglich, dass
dieser gemeinsame Steuerkanal von allen Teilnehmerstationen im betreffenden
Funkversorgungsbereich empfangen werden kann und dass für jede der
Gruppen von Teilnehmerstationen ein entsprechender Wert für die zulässige maximale
Sendeleistung über
diesen Kanal übertragen
wird. Hierdurch müssen
für die
vorgesehene Signalisierung an die unterschiedlichen Gruppen nicht
mehrere Steuerkanäle
vorgesehen werden.
Es
ist von Vorteil, wenn der signalisierte Wert der maximal zulässigen Sendeleistung
von aktuellen Betriebsbedingungen innerhalb des Funkversorgungsbereiches
abhängt.
Hierdurch ist es möglich, zu
den aktuellen Betriebsbedingungen des Funkversorgungsbereiches passende
maximal zulässige Sendeleistungen
den Teilnehmerstationen vorzugeben. Die Betriebsbedingungen innerhalb
des Funkversorgungsbereiches können
beispielsweise von der Auslastung des Funkversorgungsbereiches oder von
Störeinflüssen innerhalb
des Funkversorgungsbereiches abhängen.
Bei einer hohen Auslastung des Funkversorgungsbereiches oder bei
starken Störeinflüssen, die
beispielsweise durch entsprechende Interferenzmessungen oder durch
die Feststellung des noise rise an der Basisstation festgestellt
werden, kann durch die erfindungsgemäße Signalisierung ein niedrigerer
Wert für
die maximal zulässige Sendeleistung
für wenigstens
eine der Gruppen von Teilnehmerstationen vorgegeben werden, so dass die
Störungen
im Funkversorgungsbereich begrenzt werden. Umgekehrt kann bei niedrigerer
Auslastung der Funkzelle bzw. bei einem niedrigen Stör- bzw.
Interferenzpegel die maximal zulässige
Sendeleistung für
die Teilnehmerstationen relativ hoch gewählt werden.
Nach
einer Weiterbildung der Erfindung signalisiert die Basisstation
den Wert der maximal zulässigen
Sendeleistung nur dann, wenn die Betriebsbedingungen innerhalb des
Funkversorgungsbereiches bestimmte Kriterien erfüllen. Das bedeutet, dass überprüft wird,
ob die Betriebsbedingungen bestimmte Schwellwerte über- oder
unterschreiten. Nur bei Über-
oder Unterschreiten dieser Schwellwerte erfolgt eine Anpassung des
Wertes der maximal zulässigen
Sendeleistung durch entsprechende Signalisierung durch die Basisstation.
Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist die Zuordnung der Teilnehmerstationen
zu den Gruppen abhängig
von einer Priorisierung der Teilnehmerstationen. Damit ist es möglich, in
Abhängigkeit
von der Priorisierung ihrer Teilnehmerstationen den entsprechenden
Gruppen unterschiedliche Werte der maximal zulässigen Sendeleistung zuzuweisen.
Eine Gruppe mit höher
priorisierten Teilnehmerstationen kann beispielsweise einen höheren Wert
der maximal zulässigen
Sendeleistung zugewiesen bekommen als eine Gruppe mit niedrig priorisierten
Teilnehmerstationen. Einer Teilnehmerstation, der ein höherer maximal
zulässiger
Wert der zulässigen
Sendeleistung zugewiesen ist, kann eine bessere Verbindungsqualität erreichen
als eine Teilnehmerstation mit niedrigerer maximal zulässiger Sendeleistung. Dementsprechend
kann die Priorisierung der Teilnehmerstationen vorteilhafterweise
abhängig
von der gewünschten
Dienstqualität
einer Verbindung der jeweiligen Teilnehmerstation erfolgen.
Nach
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann die Priorisierung der Teilnehmerstationen in
Abhängigkeit
von der Position der Teilnehmerstation im Funkversorgungsbereich
erfolgen. So können
Teilnehmerstationen, die in der Nähe der Basisstation angeordnet
sind, höher
priorisiert werden, als Teilnehmerstationen, die mehr am Rande des Funkversorgungsbereiches
angeordnet sind. Die höher
priorisierten Teilnehmerstationen erhalten wiederum einen höheren Wert
der maximal zulässigen Sendeleistung.
Dies kann sinnvoll sein, um die in benachbarten Funkversorgungsbereichen
von anderen Basisstationen durch die betroffenen Teilnehmerstationen
verursachten Interferenzen (Inter-Zelleninterferenzen) zu reduzieren.
Die Inter-Zelleninterferenzen sind im Falle von am Rande des Funkversorgungsbereiches
angeordnete Teilnehmerstationen grö ßer als im Falle von näher an der
jeweiligen Basisstation angeordneten Teilnehmerstationen.
Nach
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung erfolgt die Priorisierung der Teilnehmerstationen
in Abhängigkeit
von der Art des Nutzers der Teilnehmerstation. Damit kann beispielsweise
eine Priorisierung in Abhängigkeit
von der Höhe
des Nutzungsentgeltes für
den Kommunikationsdienst, den der Nutzer der jeweiligen Teilnehmerstation
an einen Betreiber des Mobilfunksystems entrichtet, erfolgen. Außerdem kann
bestimmten Nutzergruppen aufgrund ihrer Funktion eine höhere Priorität eingeräumt werden.
Beispielsweise kann der Polizei eine höhere Priorität als anderen
Teilnehmern des Mobilfunksystems gegeben werden.
Wenn
vor dem Signalisieren des ersten Wertes der maximal zulässigen Sendeleistung
wenigstens eine der Teilnehmerstationen zur Übertragung von Daten einer
Verbindung zur Basisstation eine erste Transportformatkombination
verwendet, wobei sie einen bestimmten Wert der maximal zulässigen Sendeleistung
berücksichtigt,
der größer als
der erste Wert ist, kann nach einer ersten Ausführungsform die Teilnehmerstation
nach dem Signalisieren des ersten Wertes für die Verbindung weiterhin
die ersten Transportformatkombination verwenden, wobei sie den ersten
Wert der maximal zulässigen
Sendeleistung berücksichtigt.
Dabei ist „Transportformatkombination" so zu verstehen,
wie dieser Begriff im UMTS-Standard verwendet wird. Demnach beschreibt
Transportformatkombination die Kombination der zu verwendenden Transportkanäle für eine spezielle
Verbindung, wobei insbesondere die Anzahl der Blöcke pro Transportkanal und
das Aufteilen des Datenstroms der Verbindung auf diese Kombination
von Transportkanälen
festgelegt ist.
Nach
einer zweiten Ausführungsform
verwendet die Teilnehmerstation nach dem Signalisieren des ersten
Wertes für
dieselbe Verbindung eine zweite Transportformatkombination, wobei
sie den ersten Wert der zulässigen
maximalen Sendeleistung berücksichtigt.
Das bedeutet, dass die Teilnehmerstation aufgrund des signalisierten
ersten Wertes ein Wechsel der verwendeten Transportformatkombination
durchführt.
Hierdurch kann vorteilhaft eine zweite Transportformatkombination
gewählt
werden, die sich besser als die erste Transportformatkombination zur Übertragung
der Daten der jeweiligen Verbindung unter Einhaltung des jeweils
geltenden maximal zulässigen
Sendeleistungswertes eignet.
Die
erfindungsgemäße Basisstation
weist die notwendigen Komponenten auf, um das erfindungsgemäße Verfahren
sowie dessen Ausführungsformen
und Weiterbildungen durchführen
zu können.
Das
erfindungsgemäße Computerprogramm enthält Anweisungen,
bei deren Ausführung
das erfindungsgemäße Verfahren
und dessen Ausführungsformen
und Weiterbildungen durchgeführt
wird.
Unter
Teilnehmerstation sind sowohl stationäre als auch mobile Teilnehmerstationen
des Mobilfunksystems zu verstehen. Die Erfindung eignet sich zur
Anwendung in beliebigen Mobilfunksystemen. Insbesondere eignet sie
sich zur Anwendung in Mobilfunksystemen nach dem UMTS-Standard,
und zwar sowohl nach dessen FDD- (Frequency Division Duplex) als
auch dessen TDD-(Time
Division Duplex) Variante.
Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
1 den Funkversorgungsbereich
einer Basisstation mit darin angeordneten Teilnehmerstationen,
2 einen von der Basisstation
aus 1 übertragenen
gemeinsamen Steuerkanal und
3 zwischen einer der Teilnehmerstationen
und der Basisstation aus 1 übertragene
Daten.
1 zeigt eine Basisstation
BS mit einem von ihr versorgten Funkversorgungsbereich C. Innerhalb
des Funkversorgungsbereiches C sind mehrere Teilnehmerstationen
MSn angeordnet. Die Teilnehmerstationen MSn sind vier unterschiedlichen
Gruppen von Teilnehmerstationen zugeordnet. Die Zugehörigkeit
zur jeweiligen Gruppe ist durch eine Ziffer auf der jeweiligen Teilnehmerstation
in 1 kenntlich gemacht.
So gehören
die Teilnehmerstationen MS1, MS5 einer ersten Gruppe 1, die Teilnehmerstationen
MS2 einer zweiten Gruppe 2, die Teilnehmerstation MS3 einer dritten
Gruppe 3 und die Teilnehmerstation MS4 einer vierten Gruppe 4 an.
In Wirklichkeit sind im Funkversorgungsbereich C eine weitaus größere Anzahl
von Teilnehmerstationen MSn angeordnet, von denen in 1 jedoch nur fünf dargestellt
wurden. Dementsprechend sind jeder der Gruppen mehr als eine Teilnehmerstation
zugeordnet. Bei diesem Ausführungsbeispiel
erfolgt die Zuordnung der Teilnehmerstationen MSn zu den Gruppen
1, 2, 3, 4 in Abhängigkeit
von einer Priorisierung der Teilnehmerstationen. Die Priorisierung
erfolgte dabei in Abhängigkeit
von der für
die jeweilige Mobilstation MSn gewünschten Dienstqualität einer
Verbindung der Teilnehmerstation zur Basisstation BS. Es wird angenommen,
dass die Teilnehmerstationen MS4 der vierten Gruppe 4 die höchste Priorität und die
Teilnehmerstation MS1, MS5 der ersten Gruppe 1 die niedrigste Priorität haben.
Entsprechend wird von der Basisstation BS den unterschiedlichen
Gruppen von Teilnehmerstationen MSn entsprechend der Priorisierung
ihrer Teilnehmerstationen ein unterschiedlicher Wert für die maximal
zulässige
Sendeleistung für
Aussendungen der Teilnehmerstation MSn zur Basisstation BS zugewiesen.
Zu diesem Zweck überträgt die Basisstation
BS entsprechende Werte auf einem gemeinsamen Steuerkanal CCH an
alle in ihren Funkversorgungsbereich C befindliche Teilnehmerstationen
MSn in einem Rundsendebetrieb (Broadcast).
2 zeigt, welche Werte U1,
U2, U3, U4 über
den gemeinsamen Steuerkanal CCH von der Basisstation BS in 1 übertragen werden. Die Basisstation
BS überträgt einen
ersten Wert U1 für
die maximal zulässige
Sendeleistung aller Teilnehmerstationen MS1, M5 der ersten Gruppe
1. Weiterhin überträgt sie entsprechende
Werte U2, U3, U4 für
die maximal zulässige
Sendeleistung aller Teilnehmerstationen der übrigen Gruppen 2, 3, 4 aus 1. Da die Teilnehmerstationen
MS4 der vierten Gruppe 4 die höchste
Priorität
haben sollen, ist der zugehörige Wert
U4 größer als
die Werte U1, U2, U3 der übrigen Gruppen
1, 2, 3. Entsprechend ist der Wert U3 für die dritte Gruppe 3 aufgrund
der höheren
Priorität
der entsprechenden Teilnehmerstationen MS34 größer als die Werte U1, U2 der
beiden übrigen
Gruppen 1, 2 usw..
Der
gemeinsame Steuerkanal CCH wird von allen Teilnehmerstationen MSn
innerhalb des Funkversorgungsbereiches C empfangen. Jedoch berücksichtigen
die Teilnehmerstationen nur denjenigen Wert U1, U2, U3, U4, der
der für
sie festgelegten Gruppe 1, 2, 3, 4 zugeordnet ist. Die Zuordnung
der Werte U1, U2, U3, U4 zu den Gruppen 1, 2, 3, 4 kann beispielsweise
anhand der Reihenfolge der Werte innerhalb des gemeinsamen Steuerkanals
CCH festgestellt werden.
Die
Einstellung der Sendeleistung der Teilnehmerstationen MSn aus 1 erfolgt durch einen entsprechenden
Regelkreis auf dem Fachmann bekannte Weise. Dabei wird die Sendeleistung
so eingestellt, dass eine gewünschte Übertragungsqualität erreicht
wird. Der durch die Basisstation BS signalisierte Wert U1, U2, U3,
U4 der maximal zulässigen Sendeleistung
für die
Teilnehmerstationen MSn wird dabei jedoch berücksichtigt, so dass die tatsächliche Sendeleistung
niemals größer als
dieser Wert gewählt
werden kann, auch wenn die gewünschte
Signalqualität
nicht erreichbar ist.
Beim
hier betrachteten Ausführungsbeispiel arbeitet
das betrachtete Mobilfunksystem nach dem UMTS-FDD-Standard. Demnach
verwenden die Teilnehmerstationen MSn zur Übertragung der Daten ihrer
Verbindungen zur Basisstation BS bestimmte Transportformatkombinationen. 3 zeigt für die erste
Teilneh merstation MS1, dass diese eine erste Transportformatkombination
TFC1 verwendet, wobei sie einen bestimmten Wert UX der maximal zulässigen Sendeleistung
berücksichtigt.
Nachdem sie von der Basisstation BS über den gemeinsamen Steuerkanal
CCH den ersten Wert U1 der maximal zulässigen Sendeleistung signalisiert
bekommen hat, verwendet die erste Teilnehmerstation MS1 weiterhin die
erste Transportformatkombination TFC1, nun jedoch unter Berücksichtigung
des neuen Wertes U1 für
die maximal zulässige
Sendeleistung. Dies ist in 3 durch
das in Klammern setzen des Wertes UX, U1 der jeweils geltenden maximal
zulässigen
Sendeleistung angedeutet. Dabei wurde angenommen, dass der erste
Wert U1 kleiner als der bestimmte Wert UX ist.
Bei
einem anderen Ausführungsbeispiel
wird gemäß 3 nach Erhalt des ersten
Wertes U1 für die
maximal zulässige
Sendeleistung für
die Verbindung der Teilnehmerstation MS1 zur Basisstation BS die
verwendete Transportformatkombination auf eine zweite Transportformatkombination
TFC2 gewechselt, wobei die erste Teilnehmerstation MS1 den signalisierten
ersten Wert U1 für
die maximal zulässige Sendeleistung
berücksichtigt.
Dabei soll die zweite Transportformatkombination TFC2 eine solche
sein, die das Einhalten des maximal zulässigen Wertes U1 für die Sendeleistung
leichter ermöglicht,
als die ersten Transportformatkombination TFC1.
Bei
dem hier betrachteten Ausführungsbeispiel
misst die Basisstation BS die Interferenzen innerhalb ihres Funkversorgungsbereiches
C. Solange diese Interferenzen einen Mindestwert nicht überschreiten,
sendet sie keine Werte U1, U2, U3, U4 für die maximal zulässige Sendeleistung
der Teilnehmerstationen MSn aus. Erst wenn dieser Grenzwert überschritten
wird erfolgt die Signalisierung der Werte U1, U2, U3, U4 an die
Teilnehmerstationen der jeweiligen Gruppe 1, 2, 3, 4, wodurch einem
weiteren Ansteigen des Interferenzniveaus entgegengewirkt werden
soll. Dabei erfolgt eine Begrenzung der maximalen Sendeleistung
entsprechend der Priorität
der Teilnehmer stationen MSn der unterschiedlichen Gruppen, wie oben
erläutert.
Während bei
anderen Ausführungsbeispielen
der Erfindung die Werte U1, U2, U3, U4 für die maximal zulässigen Sendeleistungen
regelmäßig, beispielsweise
periodisch, von der Basisstation BS ausgesendet werden, erfolgt
dies bei diesem Ausführungsbeispiel
nur, wenn die Interferenzsituation im Funkversorgungsbereich C sich
wesentlich geändert hat
und damit eine Anpassung der maximal zulässigen Sendeleistungen nach
oben oder unten sinnvoll erscheint. Abhängig vom Ausmaß der Interferenzen kann
dabei die maximal zulässige
Sendeleistung nur für
einzelne der Gruppen (nämlich
die mit niedrigerer Priorität)
gesenkt werden, während
für andere
Gruppen (die mit höherer
Priorität)
keine Absenkung erfolgt.
Bei
anderen Ausführungsformen
der Erfindung kann die Priorisierung der Teilnehmerstationen MSn
statt in Abhängigkeit
von der gewünschten Dienstqualität auch in
Abhängigkeit
von der Art des Nutzers der Teilnehmerstation erfolgen. Nach einem weiteren
Ausführungsbeispiel
kann die Priorisierung in Abhängigkeit
von der Position der Teilnehmerstation MSn im Funkversorgungsbereich
C erfolgen. Beispielsweise könnten
die Teilnehmerstationen MS1, MS5 in 1 der
ersten Gruppe 1 auch deswegen zugeordnet worden sein, weil sie sich
am weitesten entfernt von der Basisstation BS am Rande des Funkversorgungsbereiches
C aufhalten. Für
derartig weitentfernte Teilnehmerstationen würde dann allerdings unter Umständen ein
besonders niedriger Wert U1 für
die maximal zulässige
Sendeleistung vorgegeben. Grund hierfür ist, dass durch solche sich
im Randbereich des Funkversorgungsbereiches C aufhaltende Teilnehmerstationen
MS1, MS5 in benachbarten Funkversorgungsbereichen des Mobilfunksystems
ausgelöste
Interferenzen besonders stark sind.
Die
Zuteilung der Teilnehmerstationen MSn zu den unterschiedlichen Gruppen
1, 2, 3, 4 erfolgt durch eine entsprechende Signalisierung der Basisstation
BS beim Verbindungsaufbau sowie bei einer erneuten Kanalzuweisung
an die entsprechende Teilnehmerstation.
Die
Erfindung eignet sich insbesondere zur Erzielung von hohen Datenraten
im Uplink mittels Paketdatenübertragung.
Es
kann festgelegt werden, dass der jeweilige Wert U1, U2, U3, U4 der
maximal zulässigen
Sendeleistung nur für
eine bestimmte Zeitdauer gelten soll. Anschließend wird wieder ein vor der
Signalisierung des entsprechenden Wertes geltender Wert verwendet.
Die
Basisstation BS kann zulassen, dass Teilnehmerstationen mit hoher
Priorität
(beispielsweise gewerbliche Kunden) die Funkressourcen voll nutzen
können,
während
Nutzer niedrigerer Priorität (beispielsweise
Hintergrunddienste) ihre Sendeleistung begrenzen müssen. Falls
eine gewählte
Begrenzung nicht ausreichend ist, kann die Basisstation BS zusätzlich die
maximal zulässige
Sendeleistung für
einzelne Gruppen weiter reduzieren oder auch die Sendeleistungen
für Teilnehmerstationen
hoher Priorität
begrenzen.
Bei
anderen Ausführungsbeispielen
ist es auch möglich,
die Gruppeneinteilung der Teilnehmerstationen unabhängig von
einer Priorisierung durchzuführen
und für
die unterschiedlichen Gruppen abwechselnd die maximal zulässige Sendeleistung
in unterschiedlich starkem Maße
zu begrenzen, so dass die Übertragungsqualität für jede der
Gruppen im Mittel gleich ist, insgesamt jedoch die Interferenzsituation
im Funkversorgungsbereich C verbessert wird. Dies kann auch erfolgen,
wenn die Gruppenzuteilung gemäß einer
Priorisierung der Stationen erfolgt. Im letztgenannten Fall geschieht
dies, indem den höher
priorisierten Gruppen häufiger
(aber nicht immer) ein größerer Wert
für die
maximal zulässige Sendeleistung
zugeteilt wird, als den niedrig priorisierten Gruppen.
Im
Falle des Empfangs von Signalen mehrerer Basisstationen BS an derselben
Teilnehmerstation MSn (zum Beispiel beim sogenannten Soft-Handover
zwischen zwei Funkzellen) kann es dazu kommen, dass bei Anwendung
der Erfindung jede Basisstation in Abhängigkeit von Betriebsbedingungen
in ihrem Funkversorgungsbereich C unterschiedliche Werte für die maximal
zulässige
Sendeleistung signalisiert. Dabei ist es möglich, dass die Teilnehmerstation
nur den kleineren der beiden Werte der ihr signalisierten maximalen
Sendeleistung berücksichtigt.
Alternativ ist es auch möglich,
dass die Teilnehmerstation nur denjenigen Wert für die maximal zulässige Sendeleistung
berücksichtigt,
der von derjenigen Basisstation BS übertragen wurde, deren Signal
an der Teilnehmerstation MSn die größere Empfangsleistung hat.
Wiederum alternativ ist es möglich, dass
die Teilnehmerstation die beiden von unterschiedlichen Basisstationen
BS übermittelten
Werte gewichtet mittelt und zwar abhängig von der Empfangsqualität der Signale
bei der Basisstation.