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DE10334629B3 - Schaltungsmodul und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Schaltungsmodul und Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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DE10334629B3 DE10334629A DE10334629A DE10334629B3 DE 10334629 B3 DE10334629 B3 DE 10334629B3 DE 10334629 A DE10334629 A DE 10334629A DE 10334629 A DE10334629 A DE 10334629A DE 10334629 B3 DE10334629 B3 DE 10334629B3
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Abstract

Ein Schaltungsmodul (1) umfasst eine Bodenplatte (2) mit einer Gelenknut (27), in die ein Haltesteg (26) einer Abdeckung (25) eingreift. Durch die von Gelenknut (27) und Haltesteg (26) gebildete Gelenkverbindung zwischen Bodenplatte (2) und Abdeckung (25) ist eine einfache Montage des Schaltungsmoduls (1) möglich.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schaltungsmodul mit einem Grundkörper, mit einer sich über den Grundkörper erstreckenden Abdeckung und mit einem zwischen Grundkörper und Abdeckung angeordneten Schaltungsträger.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung des Schaltungsmoduls.
  • Derartige Schaltungsmodule sind allgemein bekannt und werden in der Automobilindustrie zur Aufnahme von Getriebe- und Motorsteuerungen verwendet. Die bekannten Schaltungsmodule werden nach Möglichkeit so konstruiert, dass sie die auf dem Schaltungsträger angeordnete elektronische Getriebe- oder Motorsteuerung von der schmutz- und vibrationsbelasteten Umgebung abschirmen.
  • Zur Herstellung der bekannten Schaltungsmodule wird die elektronische Getriebe- oder Motorsteuerung auf einer als Schaltungsträger dienenden Leiterplatte aufgebaut und die Leiterplatte auf den Grundkörper aufgebracht. Bei dem Grundkörper handelt es sich üblicherweise um eine Metallplatte, in die Durchführungen für Stecker und Befestigungsmittel, wie Nieten oder Schrauben, eingebracht sind. Nachdem die Leiterplatte auf den Grundkörper gelegt worden ist, wird die Leiterplatte mit Hilfe von Schrauben oder Nieten am Grundkörper befestigt. In einem weiteren Verfahrensschritt wird dann die Leiterplatte mit Hilfe der Abdeckung abgedeckt. Die Abdeckung selbst wurde wiederum an der Grundplatte mit Hilfe von Nieten oder Schrauben befestigt.
  • Die Montage der Abdeckung und der Leiterplatte am Grundkörper mit Hilfe von Schrauben oder Nieten ist umständlich und daher mit großen Kosten verbunden.
  • Aus der Druckschrift EP 0 918 450 A2 ist ein aus Kunststoff hergestelltes Gehäuse für elektrische oder elektronische Bauteile bekannt, dessen Boden und Deckel über ein Filmscharnier gegeneinander verschwenkbar verbunden sind.
  • Aus der Druckschrift AT 336 716 ist eine Verriegelungsvorrichtung für ein Gehäuse mit verschwenkbarem oder einsetzbarem Deckel bekannt, bei der ein in einer Längsnut angeordneter Schließzylinder durch Drehen in ein Lage gebracht werden kann, in der eine Randleiste des Deckels formschlüssig in der Längsnut gehalten wird.
  • In der Druckschrift DE 92 13 671 U1 ist ein Gehäuse für eine elektronische Schaltungsanordnung beschrieben, bei dem der Zusammenbau der beiden Gehäuseteile derart erfolgt, dass durch leichtes Zusammendrücken der Gehäuseteile ein Gehäuseteil gespreizt wird und dadurch jeweils korrespondierende Haken an den Gehäuseteilen einschnappen.
  • Bei einem weiteren bekannten Gehäuse ( DE 197 22 602 A1 ) ist eine Seitenwand über ein Filmscharnier verschwenkbar mit dem Gehäusegrundkörper verbunden, um ein Aufweiten des Gehäuses an dieser Stelle zu ermöglichen.
  • Aus der Druckschrift DE 299 06 664 U1 ist schließlich ein Gehäuse bekannt, bei dem eine Tür an ein aus Seitenwänden gebildetes Korpusteil mittels Scharnieren angelenkt ist. Hierzu ist die scharnierseitige Seitenwand mit einer durchgehenden Nut versehen, in der winkelförmige Scharnierhaken befestigt sind.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein einfach montierbares Schaltungsmodul zu schaffen. Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung des Schaltungsmoduls anzugeben.
  • Diese Aufgaben werden durch ein Schaltungsmodul und ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs gelöst. In davon abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen angegeben.
  • Bei dem Schaltungsmodul ist die Abdeckung über eine Gelenkverbindung an dem Grundkörper verschwenkbar gelagert. Eine derartige Gelenkverbindung lässt sich zum Beispiel auf einfache Weise durch Eingreifen eines Stegs in eine Nut bewerkstelligen. Nachdem der Schaltungsträger in eine Lage zwischen Grundplatte und Abdeckung gebracht worden ist, kann die Abdeckung in die Stellung verschwenkt werden, die dem fertig montierten Zustand entspricht. In dieser Stellung wird eine Relativbewegung zwischen der Abdeckung und dem Grundkörper in Richtung der Drehachse der Gelenkverbindung mit Hilfe eines Haltemittels verhindert. In Richtung der Drehachse wird daher die Abdeckung durch das Haltemittel fixiert. Auch quer zur Drehachse der Gelenkverbindung kann sich die Abdeckung nicht bewegen, da die Abdeckung an einer derartigen Bewegung durch die Gelenkverbindung gehindert ist. Da im fertig montierten Zustand auch keine Bewegung der Abdeckung um die Drehachse möglich ist, kann sich die Abdeckung aus dem fertig montierten Zustand auch nicht herausbewegen. Somit sind die Abdeckung und der Grundkörper in ihrer relativen Lage zueinander fixiert. Da für die Befestigung der Abdeckung an der Grundplatte keine oder nur wenige Schrauben oder Nieten erforderlich sind, ist das Schaltungsmodul auf einfache und kostengünstige Weise herstellbar.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Schaltungsmoduls ist das die Relativbewegung zwischen der Grundplatte und der Abdeckung verhindernde Haltemittel ein Formschluss zwischen der Grundplatte und der Abdeckung. Der Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass keinerlei Schrauben oder Nieten zur Befestigung der Abdeckung an der Grundplatte erforderlich sind.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei dem Grundkörper um eine stranggepresste Grundplatte, die eine sich in Pressrichtung erstreckende gekapselte Nut aufweist, in die eine Hakenleiste der Abdeckung einbringbar ist. In der gekapselten Führungsnut ist die Hakenleiste schwenkbar gelagert. Die gekapselte Führungsnut lässt sich insbesondere derart gestalten, dass die Abdeckung auch in Richtungen quer zur Drehachse nahezu spielfrei gehalten ist. Eine derartige Gelenkverbindung weist trotz ihres einfachen Aufbaus daher sämtliche erforderliche Funktionen auf.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist in der Abdeckung eine Ausnehmung für ein Kontaktelement vorgesehen, mit dem sich der Schaltungsträger elektrisch kontaktieren lässt. Vorzugsweise besteht ein Formschluss zwischen der Abdeckung und dem Kontaktelement, durch den eine Relativbewegung zwischen dem Kontaktelement und der Abdeckung unterbunden ist. Es ist daher möglich, auf eine rigide Befestigung des Kontaktelements am Schaltungsträger zu verzichten und die Kosten für die Montage des Schaltungsmoduls weiter zu senken.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind in der Abdeckung Federzungen vorgesehen, die im fertig montierten Zustand eine Federkraft auf den Schaltungsträger ausüben, durch die der Schaltungsträger im Inneren des Schaltungsmoduls niedergehalten wird. Es ist daher vorteilhafterweise keine weitere Schraubverbindung zwischen dem Grundkörper und dem Schaltungsträger erforderlich, um den Schaltungsträger im Schaltungsmodul zu fixieren.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, in der die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung im Einzelnen erläutert wird. Es zeigen:
  • 1 eine teilweise aufgeschnittene perspektivische Ansicht eines Schaltungsmoduls;
  • 2 eine Explosionsansicht des Schaltungsmoduls aus 1;
  • 3 eine weitere perspektivische Ansicht des fertig montierten Schaltungsmoduls aus den 1 und 2; und
  • 4 eine Explosionsansicht eines weiteren abgewandelten Schaltungsmoduls.
  • Anhand der 1 und 2 wird nunmehr ein Ausführungsbeispiel eines Schaltungsmoduls 1 erläutert. 1 zeigt dabei eine teilweise aufgeschnittene perspektivische Ansicht des Schaltungsmoduls 1. 2 zeigt das Schaltungsmodul 1 aus 1 in einer Explosionsansicht.
  • Das Schaltungsmodul 1 umfasst eine Grundplatte 2, die auf einer Vorderseite 3 eine Haltenut 4 und auf einer Rückseite 5 eine Haltenut 6 aufweist. In die Haltenuten 4 und 6 können Schrauben 7 und 8 mit passgenauen Schraubenköpfen 9 und 10 eingeführt werden, um die Bodenplatte 2 im Inneren eines Fahrzeugs zu befestigen.
  • Ferner verfügt die Bodenplatte 2 über sich in Strangpressrichtung erstreckende Durchführungen 11, in die selbstschneidende Schrauben zur Befestigung der Bodenplatte 2 im Inneren eines Fahrzeugs einschraubbar sind.
  • Darüber hinaus sind auf einer Unterseite 12 der Bodenplatte 2 Kühlrippen 13 ausgebildet, die dazu dienen, im Inneren des Schaltungsmoduls erzeugte Wärme abzuführen.
  • Auf einer Oberseite 14 der Bodenplatte 2 sind Schraubennuten 15 ausgebildet, in die, wie in 1 dargestellt, Befestigungsschrauben 16 einschraubbar sind. Mit Hilfe der Befestigungsschrauben 16 ist eine Leiterplatte 17 an der Bodenplatte 2 anschraubbar. Wie nachfolgend noch im Einzelnen erläutert wird, kann auf die Befestigungsschrauben 16 auch verzichtet werden.
  • Um die Leiterplatte 17 gegenüber der Bodenplatte 2 zu isolieren, werden, wie in 2 dargestellt, zwischen der Leiterplatte 17 und der Bodenplatte 2 Isolierstreifen 18 aus einem elektrisch isolierenden Material angeordnet.
  • Auf der Leiterplatte 17 befinden sich in den Figuren nicht dargestellte Bauelemente. Diese Bauelemente können sowohl auf einer Oberseite 19 als auch auf einer Unterseite 20 der Leiterplatte 17 angebracht werden. Um ein Anbringen von Bauelementen auf der Unterseite 20 der Leiterplatte 17 zu ermöglichen, ist in der Bodenplatte 2 eine Senke 21 ausgebildet. Neben den nicht dargestellten Bauelementen ist an der Leiterplatte 17 auch ein Stecker 22 befestigt, der ein Steckergehäuse 23 und Kontaktstifte 24 umfasst.
  • Der Stecker 22 und die Leiterplatte 17 werden im fertig montierten Zustand durch einen Deckel 25 abgedeckt, der mit einer Hakenleiste 26 in eine gekapselte Gelenknut 27 eingreift. Die Hakenleiste 26 und die in der Bodenplatte 2 ausgebildete Gelenknut 27 sind derart gestaltet, dass der Deckel 25 um eine Drehachse 28 verschwenkbar ist. Die Lage der Drehachse 28 kann je nach der Konstruktion der Gelenknut 27 und der Hakenleiste 26 vom Öffnungswinkel zwischen Bodenplatte 2 und Deckel 25 abhängen.
  • Zur Montage des Deckels 25 wird die Hakenleiste 26 entweder von einer Seitenfläche 29 her in die Gelenknut 27 eingeschoben oder durch eine kombinierte Einführ- und Eindrehbewegung in die Gelenknut 27 eingeführt. Nach dem Einlegen der Leiterplatte 17 kann dann der Deckel 25 auf die Bodenplatte 2 heruntergeklappt und mit Hilfe von Umbördelstegen 30 fest mit der Bodenplatte 2 verbunden werden. Durch die Umbördelstege 30 wird der Deckel 25 auf den Stecker 22 gedrückt, so dass die Leiterplatte 17 im Bereich des Steckers 22 fest auf der Bodenplatte 2 aufliegt.
  • Der Deckel 25 verfügt im Bereich einer Steckeröffnung 31 über Randstege 32, durch die der Stecker 22 zurückgehalten wird. Darüber hinaus sind im Bereich des Steckers 22 am Deckel 25 Steckerhaltezungen 33 ausgebildet, welche in zugeordnete, rückseitige Ausnehmungen 34 des Steckergehäuses 34 eingreifen. Durch die Umbördelstege 30, die Randstege 32 und die Steckerhaltezungen 33 wird eine feste Verbindung zwischen dem Steckergehäuse 23 des Steckers 22 und der Leiterplatte 17 erzielt. Grundsätzlich ist es daher möglich, auf eine feste Verbindung zwischen der Leiterplatte 17 und dem Steckergehäuse 23 zu verzichten. Insbesondere ist es möglich, auf Schrauben 35 zu verzichten, mit denen bei dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel das Steckergehäuse 23 an der Leiterplatte 17 befestigt wird.
  • Um die Leiterplatte 17 im Inneren des Schaltungsmoduls 1 zu fixieren, sind in den Deckel 25 Federzungen 36 eingestanzt, deren Anzahl und räumliche Ausgestaltung von der zum Anpressen der Leiterplatte 17 auf die Bodenplatte 2 erforderlichen Federkraft abhängt. Da der Deckel 25 auf gegenüberliegenden Seiten von der Gelenknut 27 und dem Steckergehäuse 23 abgestützt wird, ist der Deckel 25 im montierten Zustand gegenüber der Leiterplatte 17 nicht beweglich. Folglich ändert sich die auf die Leiterplatte 17 wirkende Federkraft auch dann nicht, wenn auf den Deckel 25 eine Presskraft ausgeübt wird.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die beim Ausstanzen der Federzungen 36 entstehenden Öffnungen 37 zum Beispiel mit Hilfe eines selbstklebenden Aluminiumbandes verschlossen werden können, um das Schaltungsmodul 1 abzudichten.
  • Um eine Bewegung des Deckels 25 entlang der Drehachse 28 zu verhindern, ist der Deckel 25 mit seitlichen Schürzen 38 versehen, die sich im fertig montierten Zustand wenigstens teilweise über die Seitenflächen 29 der Bodenplatte 2 erstrecken. Dadurch ist keine Relativbewegung zwischen Deckel 25 und Bodenplatte 2 in Richtung der Drehachse 28 möglich. Da andererseits eine Bewegung des Deckels 25 in eine Richtung quer zur Drehachse 28 durch die Gelenknut 27 und die Umbördelstege 30 verhindert wird, ist der Deckel 25 formschlüssig mit der Bodenplatte 2 zu einer festen Einheit verbunden. Da der Deckel 25 auch das Steckergehäuse 23 spielfrei hält, ist auch eine Bewegung der Leiterplatte 17 auf der Oberseite 14 der Bodenplatte 2 unterbunden.
  • 3 zeigt eine perspektivische Ansicht des fertig montierten Schaltungsmoduls 1. Aus 3 geht deutlich hervor, dass sich die Schürzen 38 über die Seitenflächen 29 der Bodenplatte 2 erstrecken.
  • Zur Herstellung des Schaltungsmoduls 1 wird zunächst in einem Strangpressprozess ein Strangpresskörper hergestellt, der das Querschnittsprofil der Bodenplatte 2 aufweist. Anschließend werden vom Strangpresskörper die Bodenplatten 2 abgeteilt. Die Bodenplatten 2 können auch in einem Stanz-Biege-Prozess hergestellt werden. Der Deckel 25 kann zum Beispiel durch Tiefziehen aus einem Stahlblech hergestellt werden.
  • In einem weiteren Verfahrensschritt werden die bestückte Leiterplatte 17 und die Isolierstreifen 18 auf die Bodenplatte 2 aufgebracht und der Deckel 25 durch ein Eindrehen der Hakenleiste 26 in die Gelenknut 27 mit der Bodenplatte 2 verbun den. Danach kann der Deckel 25 heruntergeklappt werden, bis der Deckel 25 auf dem Stecker 22 zu liegen kommt. Anschließend werden die Umbördelstege 30 so verformt, dass deren Enden an der Unterseite 12 der Bodenplatte 2 anliegen. Der Deckel 25 lässt sich daher ohne weitere Befestigungsmittel, wie Schrauben oder Nieten, an der Bodenplatte 2 befestigen. Die Montage des Schaltungsmoduls 1 ist daher auf besonders einfache und kostengünstige Weise möglich.
  • Bei einem abgewandelten Montageverfahren wird die Leiterplatte 17 zunächst in den umgedrehten Deckel 25 eingelegt, wobei die Steckerhaltezungen 33 des Deckels 25 in die Ausnehmungen 34 des Steckergehäuses 23 eingeführt werden. Durch die in die Ausnehmungen 34 des Steckergehäuses 23 eingreifenden Steckerhaltezungen 33 wird die Leiterplatte 17 im Deckel 25 ausgerichtet. Anschließend wird dann die Bodenplatte 2 am Deckel 25 befestigt, indem die Hakenleiste 26 in die Gelenknut 27 eingebracht wird und die Grundplatte 2 auf den Deckel 25 heruntergeklappt wird.
  • Anstelle der Umbördelstege 30 können auch Schnappverschlüsse verwendet werden, die beispielsweise in die Haltenut 4 einrasten.
  • 4 zeigt schließlich eine Explosionsansicht eines weiteren Schaltungsmoduls 39 mit einer abgewandelten Leiterplatte 40, auf der ein Stecker 41 befestigt werden kann. Der Stecker 41 ist im Gegensatz zum Stecker 22 des in den 1 bis 3 dargestellten Schaltungsmoduls 1 um 90° gedreht und erstreckt sich entlang der Seitenfläche 29 einer Bodenplatte 42. Zur Abdeckung der Bodenplatte 42 und der darauf angeordneten Leiterplatte 40 wird ein Deckel 43 verwendet, der entsprechend der Ausrichtung des Steckers 41 modifiziert ist. So weist der Deckel 43 im Bereich der Seitenfläche 29 eine Schürze 44 auf, durch die im Deckel 43 ein Fenster 45 für den Stecker 41 gebildet wird.
  • Auf der Unterseite der Bodenplatte 42 sind schließlich Haltenuten 47 vorgesehen, die entsprechend den Haltenuten 4 und 6 des in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiels zur Aufnahme von Schraubenköpfen oder sonstigen Befestigungsmitteln ausgebildet sind.
  • Das in 4 dargestellte Schaltungsmodul weist den Vorteil auf, dass zur Befestigung des Steckers 41 an der Leiterplatte 40 erforderliche Schrauben 45 sich im Bereich einer Senke 46 befinden, die für einen ausreichenden Abstand zwischen der Bodenplatte 42 und der Leiterplatte 40, insbesondere zwischen der Bodenplatte 42 und den Kontaktstiften der auf der Leiterplatte 40 angebrachten Bauelementen sorgt. In der Senke 46 ist nun ausreichend Platz für die Schraubenköpfe der Schrauben 45 vorhanden.

Claims (13)

  1. Schaltungsmodul mit einem Grundkörper (2, 42) mit einer sich über den Grundkörper (2, 42) erstreckenden Abdeckung (25, 43) und mit einem zwischen Grundkörper (2, 42) und Abdeckung (25, 43) angeordneten Schaltungsträger (17, 40), dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (25, 43) und der Grundkörper (2, 42) über eine durch Ineinanderfügen von Abdeckung (25, 43) und Grundkörper (2, 42) gebildete Gelenkverbindung (26, 27) um eine sich entlang dem Grundkörper (2, 42) erstreckende Drehachse (28) verschwenkbar verbunden sind und dass die Abdeckung (2, 42) im montierten Zustand durch wenigstens ein Haltemittel (16, 22, 30, 38, 44) an einer Drehbewegung um die Drehachse (28) und einer entlang der Drehachse (28) der Gelenkverbindung (26, 27) verlaufenden Relativbewegung bezüglich des Grundkörpers (2, 42) gehindert ist.
  2. Schaltungsmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (38, 44) einen in Richtung der Drehachse (28) wirkenden Formschluss bewerkstelligt.
  3. Schaltungsmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel eine sich wenigstens teilweise über eine Seitenfläche (29) des Grundkörpers (2, 42) und quer zu einer Drehachse (28) erstreckende Schürze (38, 44) der Abdeckung (25, 43) ist.
  4. Schaltungsmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung von einer in eine gekapselte Gelenknut (27) eingebrachte Hakenleiste (26) gebildet ist.
  5. Schaltungsmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2, 42) aus einem Strangpressprofil hergestellt ist.
  6. Schaltungsmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Grundkörper (2, 42) Ausnehmungen (4, 6, 11, 47) für Befestigungsmittel (7, 8) ausgebildet sind.
  7. Schaltungsmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (25, 43) mit Federleisten (36) zum Niederhalten der Leiterplatte (17, 40) versehen ist.
  8. Schaltungsmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (25, 43) mit Biegemitteln (30) zur Verklammerung der Abdeckung (25, 43) mit dem Grundkörper (2, 42) versehen ist.
  9. Schaltungsmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (25, 43) eine Fassung (32, 45) für ein mit dem Schaltungsträger (17, 40) verbundenes Kontaktelement (22, 41) aufweist.
  10. Verfahren zur Herstellung eines Schaltungsmoduls (1, 39), bei dem ein Schaltungsträger (17, 40) zwischen einen Grundkörper (2, 42) und eine Abdeckung (25, 43) eingebracht wird und der Grundkörper (2, 42) und die Abdeckung (25, 43) aneinander befestigt werden, dadurch gekennzeichnet, dass durch Ineinanderfügen von Abdeckung (25, 43) und Grundkörper (2, 42) eine Gelenkverbindung (26, 27) zwischen Abdeckung (25, 43) und Grundkörper (2, 42) gebildet wird und dass nach dem Einbringen des Schaltungsträgers (17, 40) der Grundkörper (2, 42) und die Abdeckung (25, 43) durch eine Schwenkbewegung um eine Drehachse (28) der Gelenkverbindung in eine relative Lage zueinander gebracht werden, in der durch wenigstens ein Haltemittel (16, 22, 30, 38, 44) eine Drehbewegung der Abdeckung (25, 43) um die Drehachse (28) und eine entlang der Drehachse (28) der Gelenkverbindung (26, 27) verlaufende Relativbewegung zwischen Grundkörper (2, 42) und Abdeckung (25, 43) verhindert wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung durch Eindrehen einer Hakenleiste (26) in eine gekapselte Gelenknut (27) bewerkstelligt wird.
  12. Grundkörper für ein Schaltungsmodul (1, 39), dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (2) für ein Schaltungsmodul (1, 39) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 geeignet ist.
  13. Abdeckung für ein Schaltungsmodul (1, 39), dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (25, 43) für ein Schaltungsmodul (1, 39) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 geeignet ist.
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