Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es nun, weitere Substanzen ausfindig
zu machen, die auf der Haut bzw. in der Hautflora präbiotisch
wirksam sind.
Überraschenderweise
wurden nun Pflanzenextrakte gefunden, die auf der Haut einen präbiotischen Effekt
bewirken und daher vorteilhaft zur Hautbehandlung eingesetzt werden
können.
Unter
präbiotischem
Effekt ist erfindungsgemäß zu verstehen,
dass das Wachstum und/oder die Überlebensfähigkeit
der erwünschten,
insbesondere hautfreundlichen, Hautkeime bzw. Mikroflora gegenüber dem Wachstum
und/oder der Überlebensfähigkeit
der unerwünschten,
insbesondere hautfeindlichen, Hautkeime bzw. Mikroflora gefördert wird.
Dies kann sowohl dadurch erreicht werden, dass der Wirkstoff förderlich
auf das Wachstum der erwünschten
Hautkeime wirkt, ohne unmittelbar Einfluss auf das Wachstum der
unerwünschten Hautkeime
zu nehmen, als auch dadurch, dass der Wirkstoff hemmend auf das
Wachstum der unerwünschten Hautkeime
ist, ohne unmittelbar Einfluss auf das Wachstum der erwünschten
Hautkeime zu nehmen. In einer erfindungsgemäß besonders bevorzugten und
besonders überraschenden
Ausführungsform
jedoch wirkt der Wirkstoff förderlich
auf das Wachstum der erwünschten
Hautkeime und wirkt zugleich hemmend auf das Wachstum der unerwünschten
Hautkeime.
Erfindungsgemäß sind unter
dem Begriff „Haut" bevorzugt die Haut
selbst, insbesondere die menschliche Haut, daneben aber auch die
Schleimhaut sowie Hautanhangsgebilde, sofern sie lebende Zellen
umfassen, insbesondere Haarfollikel, Haarwurzel, Haarzwiebel, das
ventrale Epithel des Nagelbetts (Lectulus) sowie Talgdrüsen und
Schweißdrüsen zu verstehen.
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist somit die Verwendung von präbiotisch
wirksamen, vor allem auf der Haut präbiotisch wirksamen, Pflanzenextrakten
in kosmetischen topischen Hautbehandlungsmitteln zur Förderung
des Wachstums erwünschter
Hautkeime, wobei es sich bei den erwünschten Hautkeimen vorzugsweise
um gutartige und/oder nicht-pathogene und/oder hautfreundliche und/oder
saprophyte Hautkeime und/oder um Koagulase-negative Staphylokokken,
hierbei insbesondere um S. epidermidis, S. hominis, S. warneri,
S. saprophyticus, S. xylosus, S. capitis oder S. simulans., besonders
bevorzugt um S. epidermidis oder S. warneri, handelt.
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist somit des weiteren die Verwendung
von präbiotisch
wirksamen, vor allem auf der Haut präbiotisch wirksamen, Pflanzenextrakten
in kosmetischen topischen Hautbehandlungsmitteln zur Hemmung des
Wachstums unerwünschter
Hautkeime, wobei es sich bei den unerwünschten Keimen vorzugsweise
um hautfeindliche Keime und/oder pathogene Keime und/oder um Koagulase-positive
Staphylokokken, insbesondere um S. aureus, oder um Keime ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Propionibacterium acnes, Candida albicans,
Malassezia furfur, Corynebacterium spp. Oder Peptostreptococcus
spp., vor allem um Propionibacterium acnes, handelt.
In
einer erfindungsgemäß besonders
bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich bei dem Pflanzenextrakt mit präbiotischer Wirkung um ein Extrakt,
das förderlich
für das
Wachstum von Koagulase-negativen Staphylokokken, insbesondere von
S. epidermidis oder S. warneri, ist und zugleich hemmend auf das
Wachstum von Propionibacterium acnes wirkt.
Vorzugsweise
ist das erfindungsgemäße, auf
der Haut präbiotisch
wirksame Pflanzenextrakt dazu geeignet, das natürlicherweise vorkommende gesunde
mikrobielle Gleichgewicht der Hautflora wiederherzustellen bzw.
zu stabilisieren.
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist desweiteren die Verwendung der präbiotisch
wirksamen, und insbesondere auf der Haut präbiotisch wirksamen, Pflanzenextrakte
in kosmetischen topischen Hautbehandlungsmitteln zur Behandlung
von unreiner, trockener oder fettiger Haut sowie zur Behandlung
von Hautpilzen oder Kopfschuppen, insbesondere zur Behandlung von
Akne. Die Behandlung kann hierbei, wie auch bei anderen Anwendungsgebieten,
präventiv
erfolgen.
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist des weiteren eine kosmetische oder
pharmazeutische Zusammensetzung, enthaltend ein präbiotisches
Pflanzenextrakt, vor allem auf der Haut präbiotisch wirksames Pflanzenextrakt,
wobei es sich bei der kosmetischen oder pharmazeutischen Zusammensetzung
vorzugsweise um ein topisches Hautbehandlungsmittel handelt.
Das
präbiotisch
wirksame Pflanzenextrakt ist hierbei vorzugsweise in einer Menge
von 0,01 bis 20, besonders bevorzugt von 0,05 bis 10, vor allem
von 0,1 bis 5, insbesondere von 0,5 bis 2 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zusammensetzung, in der Zusammensetzung enthalten.
Bei
dem erfindungsgemäßen präbiotisch
wirksamen Pflanzenextrakt handelt es sich vorzugsweise um ein Nadelbaumextrakt,
insbesondere aus der Gruppe der Pinaceae, oder um ein Extrakt aus
der Gruppe der Sapindaceae, Araliaceae, Lamiaceae oder Saxifragaceae
oder um Mischungen davon.
Besonders
bevorzugt handelt es sich bei dem Pflanzenextrakt um ein Extrakt
aus Picea spp., insbesondere um ein Extrakt aus Picea excelsa (synonyom
Picea abies, Fichte) oder aus Picea glauca (Zuckerhutfichte, Norway
Spruce), Paullinia sp. (Guayana), Panax sp. (Ginseng), Lamium album
(White Nettle) oder Ribes nigrum (Blackcurrant, Schwarze Johannisbeere)
oder Mischungen davon handelt.
Die
Herstellung des präbiotisch
wirksamen Pflanzenextraktes kann in jeder dem Fachmann bekannten Weise
unter Verwendung jedes beliebigen Pflanzengewebes und unter Verwendung
jedes beliebigen Extraktionsmittels erfolgen. So kann der Pflanzenextrakt
beispielsweise durch Extraktion der gesamten Pflanze, durch Exktraktion
aus Blüten,
Blättern,
Samen, Wurzeln und/oder durch Extraktion aus dem Meristem der Pflanze
erfolgen.
Als
Extraktionsmittel zur Herstellung der genannten Pflanzenextrakte
können
beispielsweise Wasser, Alkohole sowie deren Mischungen verwendet
werden. Als Alkohole kommen beispielsweise niedere Alkohole wie
Ethanol und Isopropanol, insbesondere aber auch mehrwertige Alkohole
wie Ethylenglykol, Propylenglykol und Butylenglykol in Frage, und
zwar sowohl als alleiniges Extraktionsmittel als auch in Mischung
mit Wasser. So haben sich beispielsweise Pflanzenextrakte auf Basis
von Wasser/Propylenglykol im Verhältnis 1 : 10 bis 10 : 1 als
besonders geeignet erwiesen. Die Extraktion kann beispielsweise
in Form von Wasserdampfdestillation durchgeführt werden. Gegebenenfalls
kann auch eine Trockenextraktion erfolgen.
In
einer erfindungsgemäß bevorzugten
Ausführungsform
handelt es sich bei dem Extrakt aus Sapindaceae, und insbesondere
aus Guayana, um ein Trockenextrakt aus Samen.
Bei
dem Extrakt aus Nadelbäumen,
und insbesondere aus Pinaceae, handelt es sich erfindungsgemäß bevorzugt
um ein Extrakt aus den Nadeln. Bei dem Extrakt aus Picea abies bzw.
Picea excelsa handelt es sich hierbei bevorzugt um ein Wasser/Propylenglykol-Extrakt,
bei dem Extrakt aus P. glauca um ein Wasser/Ethanol-Extrakt.
Bei
dem Extrakt aus Araliaceae, und insbesondere aus Ginseng, handelt
es sich vorzugsweise um ein Wurzelextrakt.
Bei
dem Extrakt aus Lamiaceae, insbesondere aus White Nettle, handelt
es sich vorzugsweise um ein Wasser/Propylenglykol-Extrakt.
Bei
dem Extrakt aus Saxifragaceae, insbesondere aus Blackcurrant, handelt
es sich vorzugsweise um ein Wasser/Propylenglykol-Extrakt.
Die
auf der Haut präbiotisch
wirksamen Pflanzenextrakte können
erfindungsgemäß sowohl
in reiner als auch in verdünnter
Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden,
enthalten sie üblicherweise
ca. 2 – 80
Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel
das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch.
Je nach Wahl der Extraktionsmittel kann es bevorzugt sein, den Pflanzenextrakt
durch Zugabe eines Lösungsvermittlers
zu stabilisieren. Als Lösungsvermittler
geeignet sind z. B. Ethoxylierungsprodukte von gegebenenfalls gehärteten pflanzlichen
und tierischen Ölen.
Bevorzugte Lösungsvermittler
sind ethoxylierte Mono-, Di- und Triglyceride von C8–22-Fettsäuren mit
4 bis 50 Ethylenoxid-Einheiten, z. B. hydriertes ethoxyliertes Castoröl, Olivenölethoxylat,
Mandelölethoxylat,
Nerzölethoxylat, Polyoxyethylenglykolcapryl-/-/caprinsäureglyceride,
Polyoxyethylenglycerinmonolaurat und Polyoxyethylenglykolkokosfettsäureglyceride.
Bei
der erfindungsgemäßen kosmetischen
oder pharmazeutischen Zusammensetzung kann es sich um jede beliebige
Darreichungsform handeln, beispielsweise um eine Seife, eine Lotion,
ein Spray, eine Creme, ein Gel, eine Emulsion, eine Reinigungsflüssigkeit
oder Reinigungsmilch, ein Deodorant, ein Antitranspirant, eine Salbe,
eine Haarkur oder ein Shampoo und sie kann auch in jeder der beschriebenen
oder sonstigen Darreichungsformen enthalten sein, beispielsweise
auch in einem Pflaster, insbesondere in einem Gel-Reservoir- oder
Matrixpflaster.
Als
Applikationsort kommt die Haut jedes Körperbereichs in Frage, insbesondere
die Gesichtshaut, die Kopfhaut, die Haut an den Füßen und
Händen,
die Haut in den Achelhöhlen
sowie die vaginale Mucosa.
Die
erfindungsgemäße kosmetische
oder pharmazeutische Zusammensetzung kann auch weitere Bestandteile
enthalten. In einer bevorzugten Ausführungsform enthält sie mindestens
eine der im folgenden aufgezählten
Substanzen. Sie kann auch jede beliebige Kombination der im folgenden
aufgezählten
Bestandteile enthalten.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
die erfindungsgemäße Zusammensetzung
mindestens eine Substanz ausgewählt
aus Vitaminen, Provitaminen oder Vitaminvorstufen der Vitamin B-Gruppe
oder deren Derivaten sowie den Derivaten von 2-Furanon.
Zur
Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören unter
anderem
- • Vitamin
B1, Trivialname Thiamin, chemische Bezeichung
3-[(4'-Amino-2'-methyl-5'-pyrimidinyl)-methyl]-5-(2-hydroxyethyl)-4-methylthiazoliumchlorid.
Bevorzugt wird Thiaminhydrochlorid in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%,
bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt.
- • Vitamin
B2, Trivialname Riboflavin, chemische Bezeichung
7,8-Dimethyl-10-(1-D-ribityl)-benzo[g]pteridin-2,4(3H,10H)-dion.
In freier Form kommt Riboflavin z. B. in Molke vor, andere Riboflavin-Derivate
lassen sich aus Bakterien und Hefen isolieren. Ein erfindungsgemäß ebenfalls
geeignetes Stereoisomeres des Riboflavin ist das aus Fischmehl oder
Leber isolierbare Lyxoflavin, das statt des D-Ribityl einen D-Arabityl-Rest
trägt.
Bevorzugt werden Riboflavin oder seine Derivate in Mengen von 0,05
bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt.
- • Vitamin
B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die
Verbindungen Nicotinsäure
und Nicotinsäureamid
(Niacinamid) geführt.
Erfindungsgemäß bevorzugt
ist das Nicotinsäureamid,
das in den erfindungsgemäßen Mitteln
bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte
Mittel, enthalten ist.
- • Vitamin
B5 (Pantothensäure und Panthenol). Bevorzugt
wird Panthenol eingesetzt. Erfindungsgemäß einsetzbare Derivate des
Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols
sowie kationisch derivatisierte Panthenole. In einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung können
an Stelle von sowie zusätzlich
zu Pantothensäure
oder Panthenol auch Derivate des 2-Furanon mit der allgemeinen Strukturtormel
(I) eingesetzt werden. Bevorzugt sind die 2-Furanon-Derivate,
in denen die Substituenten R1 bis R6 unabhängig
voneinander ein Wasserstoffatom, einen Hydroxylrest, einen Methyl-,
Methoxy-, Aminomethyl- oder Hydroxymethylrest, einen gesättigten
oder ein- oder zweifach ungesättigten,
linearen oder verzweigten C2-C4-Kohlenwasserstoffrest,
einen gesättigten
oder ein- oder zweifach ungesättigten,
verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Trihydroxy-C2-C4-Kohlenwasserstoffrest
oder einen gesättigten
oder ein- oder zweifach ungesättigten,
verzweigten oder linearen Mono-, Di- oder Triamino-C2-C4-Kohlenwasserstoffrest
darstellen. Besonders bevorzugte Derivate sind die auch im Handel
erhältlichen
Substanzen Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon mit dem Trivialnamen Pantolacton
(Merck), 4-Hydroxymethyl-γ-butyrolacton (Merck),
3,3-Dimethyl-2-hydroxy-γ-butyrolacton
(Aldrich) und 2,5-Dihydro-5-methoxy-2-furanon
(Merck), wobei ausdrücklich alle
Stereoisomeren eingeschlossen sind. Das erfindungsgemäß außerordentlich
bevorzugte Pantolacton 2-Furanon-Derivat ist (Dihydro-3-hydroxy-4,4-dimethyl-2(3H)-furanon), wobei in
Formel (I) R1 für eine Hydroxylgruppe, R2 für
ein Wasserstoffatom, R3 und R4 für eine Methylgruppe
und R5 und R6 für ein Wasserstoffatom
stehen. Das Stereoisomer (R)-Pantolacton entsteht beim Abbau von
Pantothensäure.
Die
genannten Verbindungen des Vitamin B5-Typs
sowie die 2-Furanonderivate
sind in den erfindungsgemäßen Mitteln
bevorzugt in einer Gesamtmenge von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf
das gesamte Mittel, enthalten. Gesamtmengen von 0,1 bis 5 Gew.-%
sind besonders bevorzugt.
- • Vitamin
B6, wobei man hierunter keine einheitliche
Substanz, sondern die unter den Trivialnamen Pyridoxin, Pyridoxamin
und Pyridoxal bekannten Derivate des 5-Hydroxymethyl-2-methylpyridin-3-ols
versteht. Vitamin B6 ist in den erfin dungsgemäßen Mitteln
bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen
von 0,001 bis 0,01 Gew.-%, enthalten.
- • Vitamin
B7 (Biotin), auch als Vitamin H oder "Hautvitamin" bezeichnet. Bei
Biotin handelt es sich um (3aS,4S, 6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]imidazol-4-valeriansäure. Biotin
ist in den erfindungsgemäßen Mitteln
bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen
von 0,001 bis 0,01 Gew.-% enthalten.
Panthenol,
Pantolacton, Nicotinsäureamid
sowie Biotin sind erfindungsgemäß ganz besonders
bevorzugt.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein kosmetisches oder pharmazeutisches
Hautbehandlungsmittel, enthaltend ein präbiotisches Pflanzenextrakt
und weiterhin mindestens ein weiteres Pflanzenextrakt. Dieses weitere
Pflanzenextrakt kann beispielsweise durch Extraktion der gesamten
Pflanze, aber auch ausschließlich
durch Exktraktion aus Blüten
und/oder Blättern
und/oder Samen und/oder anderen Pflanzenteilen, hergestellt werden.
Erfindungsgemäß sind vor
allem die Extrakte aus dem Meristem, also dem teilungsfähigen Bildungsgewebe
der Pflanzen, und die Extrakte aus speziellen Pflanzen wie Grünem Tee,
Hamamelis, Kamille, Ringelblume, Stiefmütterchen, Paeonie, Aloe Vera,
Rosskastanie, Salbei, Weidenrinde, Zimtbaum (cinnamon tree), Chrysanthemen,
Eichenrinde, Brennessel, Hopfen, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Weißdorn, Lindenblüten, Mandeln,
Sandelholz, Wacholder, Kokosnuß,
Kiwi, Guave, Limette, Mango, Aprikose, Weizen, Melone, Orange, Grapefruit,
Avocado, Rosmarin, Birke, Buchensprossen, Malve, Wiesenschaumkraut,
Schafgarbe, Quendel, Thymian, Melisse, Hauhechel, Eibisch (Althaea),
Malve (Malva sylvestris), Veilchen, Huflattich, Fünffingerkraut,
Ingwerwurzel und Süßkartoffel
als weiteres Pflanzenextrakt bevorzugt. Vorteilhaft eingesetzt werden
können
auch Algenextrakte. Die erfindungsgemäß verwendeten Algenextrakte
stammen aus Grünalgen,
Braunalgen, Rotalgen oder Blaualgen (Cyanobakterien). Die zur Extraktion
eingesetzten Algen können
sowohl natürlichen
Ursprungs als auch durch biotechnologische Prozesse gewonnen und
gewünschtenfalls
gegenüber
der natürlichen
Form verändert
sein. Die Veränderung
der Organismen kann gen technisch, durch Züchtung oder durch die Kultivation
in mit ausgewählten
Nährstoffen
angereicherten Medien erfolgen. Bevorzugte Algenextrakte stammen
aus Seetang, Blaualgen, aus der Grünalge Codium tomentosum sowie aus
der Braunalge Fucus vesiculosus. Ein besonders bevorzugter Algenextrakt
stammt aus Blaualgen der Species Spirulina, die in einem Magnesium-angereicherten
Medium kultiviert wurden.
Als
weiteres Pflanzenextrakt besonders bevorzugt sind die Extrakte aus
Spirulina, Grünem
Tee, Aloe Vera, Meristem, Hamamelis, Aprikose, Ringelblume, Guave,
Süßkartoffel,
Limette, Mango, Kiwi, Gurke, Malve, Eibisch und Veilchen. Die erfindungsgemäßen Mittel
können
als zusätzliches
Pflanzenextrakt auch Mischungen aus mehreren, insbesondere aus zwei,
verschiedenen Pflanzenextrakten enthalten.
Als
Extraktionsmittel zur Herstellung der genannten weiteren Pflanzenextrakte
können
ebenso wie zur Herstellung der präbiotisch wirksamen Pflanzenextrakte
beispielsweise Wasser, Alkohole sowie deren Mischungen verwendet
werden. Unter den Alkoholen sind dabei niedere Alkohole wie Ethanol
und Isopropanol, insbesondere aber mehrwertige Alkohole wie Ethylenglykol,
Propylenglykol und Butylenglykol und zwar sowohl als alleiniges
Extraktionsmittel als auch in Mischung mit Wasser, bevorzugt. Pflanzenextrakte
auf Basis von Wasser/Propylenglykol im Verhältnis 1 : 10 bis 10 : 1 haben
sich als besonders geeignet erwiesen. Die Wasserdampfdestillation
fällt erfindungsgemäß unter
die bevorzugten Extraktionsverfahren. Die Extraktion kann aber gegebenenfalls
auch in Form von Trockenextraktion erfolgen.
Die
Pflanzenextrakte können
erfindungsgemäß sowohl
in reiner als auch in verdünnter
Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden,
enthalten sie üblicherweise
ca. 2–80
Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel
das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch.
Je nach Wahl der Extraktionsmittel kann es bevorzugt sein, den Pflanzenextrakt
durch Zugabe eines Lösungsvermittlers
zu stabilisieren. Als Lösungsvermittler
geeignet sind z. B. Ethoxylierungsprodukte von gegebenenfalls gehärteten pflanzlichen
und tierischen Ölen.
Bevorzugte Lösungsvermittler
sind ethoxylierte Mono-, Di- und Triglyceride von C8–22-Fettsäuren mit
4 bis 50 Ethylenoxid-Einheiten, z. B. hydriertes ethoxyliertes Castoröl, Olivenölethoxylat,
Mandelölethoxylat,
Nerzölethoxylat,
Polyoxyethylenglykolcapryl-/-/caprinsäureglyceride,
Polyoxyethylenglycerinmonolaurat und Polyoxyethylenglykolkokosfettsäureglyceride.
Weiterhin
kann es bevorzugt sein, in den erfindungsgemäßen Mitteln Mischungen aus
mehreren, insbesondere aus zwei, verschiedenen Pflanzenextrakten
zusätzlich
zu dem präbiotisch
wirksamen Pflanzenextrakt einzusetzen.
Hinsichtlich
der erfindungsgemäß verwendbaren
Pflanzenextrakte wird weiterhin auf die Extrakte hingewiesen, die
in der auf Seite 44 der 3. Auflage des Leitfadens zur Inhaltsstoffdeklaration
kosmetischer Mittel, herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege-
und Waschmittel e.V. (IKW), Frankfurt, beginnenden Tabelle aufgeführt sind.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein kosmetisches oder pharmazeutisches
Hautbehandlungsmittel, enthaltend ein präbiotisches Pflanzenextrakt
und mindestens eine MMP-1-inhibierende Substanz ausgewählt aus
Photolyase und/oder T4 Endonuclease V, Propylgallat, Precocenen,
6-Hydroxy-7-methoxy-2,2-dimethyl-1(2H)-benzopyran,
3,4-Dihydro-6-hydroxy-7-methoxy-2,2-dimethyl-1(2H)-benzopyran
(als Handelsprodukt Lipochroman 6TM von der Firma Lipotec SA erhältlich)
und deren Gemischen. Precocene sind in Pflanzen vorkommende Chromen-Derivate,
die als Hormone bekannt sind (The Merck Index, 12. Auflage, Merck & Co. 1996). Die
MMP-1-inhibierende Wirkung dieser Substanzen ist in der deutschen
Offenlegungsschrift
DE
10016016 A1 beschrieben. Sie werden in Mengen von 0,1 bis
5, vorzugsweise von 0,5 bis 2 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte
Mittel, eingesetzt.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
enthalten die erfindungsgemäßen Hautbehandlungsmittel
zusätzlich
mindestens einen Ester von Retinol (Vitamin A1)
mit einer C2–18-Carbonsäure. Bevorzugte
Retinolester sind Retinylacetat und Retinylpalmitat, besonders bevorzugt
ist Retinylpalmitat. Die Retinolester werden in Mengen von 0,1 bis
5, vorzugsweise von 0,5 bis 2 Gew.-%, jeweils bezogen auf das gesamte Mittel,
eingesetzt.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform,
insbesondere bei der Verwendung als Emulsion oder tensidische Lösung, vor
allem als Reinigungsmittel, enthalten die erfindungsgemäßen Hautbehandlungsmittel mindestens
eine oberflächenaktive
Substanz als Emulgator oder Dispergiermittel. Emulgatoren bewirken
an der Phasengrenzfläche
die Ausbildung von wasser- bzw. ölstabilen
Adsorptionsschichten, die die dispergierten Tröpfchen gegen Koaleszenz schützen und
damit die Emulsion stabilisieren. Emulgatoren sind daher wie Tenside
aus einem hydrophoben und einem hydrophilen Molekülteil aufgebaut.
Hydrophile Emulgatoren bilden bevorzugt O/W-Emulsionen und hydrophobe
Emulgatoren bilden bevorzugt W/O-Emulsionen. W/O-Emulsionen, die
ohne hydrophile Emulgatoren stabilisiert sind, sind in den Offenlegungsschriften
DE 19816665 A1 und
DE 19801593 A1 offenbart.
Unter einer Emulsion ist eine tröpfchenförmige Verteilung
(Dispersion) einer Flüssigkeit
in einer anderen Flüssigkeit
unter Aufwand von Energie zur Schaffung von stabilisierenden Phasengrenzflächen mittels
Tensiden zu verstehen. Die Auswahl dieser emulgierenden Tenside
oder Emulgatoren richtet sich dabei nach den zu dispergierenden
Stoffen und der jeweiligen äußeren Phase
sowie der Feinteiligkeit der Emulsion.
Erfindungsgemäß verwendbare
Emulgatoren sind beispielsweise
- – Anlagerungsprodukte
von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an
lineare C8-C22-Fettalkohole,
an C12-C22-Fettsäuren und
an C8-C15-Alkylphenole,
- – C12-C22-Fettsäuremono-
und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid
an C3-C6-Polyole,
insbesondere an Glycerin,
- – Ethylenoxid-
und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester,
Fettsäurealkanolamide
und Fettsäureglucamide,
- – C8-C22-Alkylmono-
und -oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga, wobei Oligomerisierungsgrade von
1,1 bis 5, insbesondere 1,2 bis 2,0, und Glucose als Zuckerkomponente
bevorzugt sind,
- – Gemische
aus Alkyl-(oligo)-glucosiden und Fettalkoholen, z. B. das im Handel
erhältliche
Produkt Montanov®68,
- – Anlagerungsprodukte
von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
- – Partialester
von Polyolen mit 3–6
Kohlenstoffatomen mit gesättigten
C8-C22-Fettsäuren,
- – Sterole
(Sterine). Als Sterole wird eine Gruppe von Steroiden verstanden,
die am C-Atom 3 des Steroid-Gerüstes
eine Hydroxylgruppe tragen und sowohl aus tierischem Gewebe (Zoosterole)
wie auch aus pflanzlichen Fetten (Phytosterole) isoliert werden.
Beispiele für
Zoosterole sind das Cholesterol und das Lanosterol. Beispiele geeigneter
Phytosterole sind Beta-Sitosterol, Stigmasterol, Campesterol und
Ergosterol. Auch aus Pilzen und Hefen werden Sterole, die sogenannten
Mykosterole, isoliert.
- – Phospholipide,
vor allem die Glucose-Phospolipide, die z. B. als Lecithine bzw.
Phosphatidylcholine aus z. B. Eidotter oder Pflanzensamen (z. B.
Sojabohnen) gewonnen werden,
- – Fettsäureester
von Zuckern und Zuckeralkoholen wie Sorbit,
- – Polyglycerine
und Polyglycerinderivate, bevorzugt Polyglyceryl-2-dipolyhydroxystearat
(Handelsprodukt Dehymuls® PGPH) und Polyglyceryl-3-düsostearat (Handelsprodukt Lameform® TGI),
- – Lineare
und verzweigte C8-C30-Fettsäuren und
deren Na-, K-, Ammonium-, Ca- Mg-
und Zn – Salze.
Die
erfindungsgemäßen Mittel
enthalten die Emulgatoren bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 25 Gew.-%, insbesondere
0,5 – 15
Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist mindestens ein nichtionischer Emulgator mit einem HLB-Wert von
8 und darunter, gemäß den im
Römpp-Lexikon Chemie (Eds.:
J. Falbe, M. Regitz), 10. Auflage, Georg Thieme Verlag Stuttgart,
New York, (1997), Seite 1764, aufgeführten Definitionen des HLB-Wertes, enthalten.
Derart geeignete Emulgatoren sind beispielsweise Verbindungen der
allgemeinen Formel R1-O-R2,
in der R1 eine primäre lineare Alkyl-, Alkenyl-
oder Acylgruppe mit 20 – 30
C-Atomen und R2 Wasserstoff, eine Gruppe
mit der Formel -(CnH2nO)x-H mit x = 1 oder 2 und n = 2–4 oder
eine Polyhydroxyalkylgruppe mit 4–6 C-Atomen und 2–5 Hydroxylgruppen
ist. Als Emulgator der Formel R1-O-R2 besonders bevorzugt ist ein Behen- oder
Erucylderivat, in welchem R1 eine lineare,
endständig
substituierte Alkyl-, Alkenyl- oder
Acylgruppe mit 22 C-Atomen darstellt.
Weitere
bevorzugt geeignete Emulgatoren mit einem HLB-Wert von 8 und darunter
sind die Anlagerungsprodukte von 1 oder 2 Mol Ethylenoxid oder Propylenoxid
an Behenylalkohol, Erucylalkohol, Arachidylalkohol oder auch an
Behensäure
oder Erucasäure.
Bevorzugt eignen sich auch die Monoester von C16-C30-Fettsäuren mit
Polyolen wie z. B. Pentaerythrit, Trimethylolpropan, Diglycerin,
Sorbit, Glucose oder Methylglucose. Beispiele für solche Produkte sind z. B.
Sorbitan-monobehenat oder Pentaerythrit-monoerucat.
In
einer anderen, ebenfalls besonders bevorzugten Ausführungsform
ist mindestens ein ionischer Emulgator, ausgewählt aus anionischen, zwitterionischen,
ampholytischen und kationischen Emulgatoren, enthalten. Bevorzugte
anionische Emulgatoren sind Alkylsulfate, Alkylpolyglycolethersulfate
und Ethercarbonsäuren
mit 10 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und bis zu 12 Glycolethergruppen
im Molekül,
Sulfobernsteinsäuremono-
und -dialkylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester
mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen,
Monoglyceridsulfate, Alkyl- und Alkenyletherphosphate sowie Eiweißfettsäurekondensate.
Zwitterionische Emulgatoren tragen im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe
und mindestens eine -COO–- oder -SO3-Gruppe. Besonders
geeignete zwitterionische Emulgatoren sind die sogenannten Betaine
wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate
und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethylimidazoline mit jeweils
8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat.
Ampholytische
Emulgatoren enthalten außer
einer C8-C24-Alkyl-
oder -Acylgruppe mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens
eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe im Molekül und können innere Salze ausbilden.
Beispiele für
geeignete ampholytische Emulgatoren sind N-Alkylglycine, N-Alkylaminopropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine,
N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit
jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe.
Die
ionischen Emulgatoren sind in einer Menge von 0,01 bis 5 Gew.-%,
bevorzugt von 0,05 bis 3 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,1
bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, enthalten.
Weiterhin
können
die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
schäumende
nichtionische, zwitterionische, anionische und kationische Tenside
enthalten. Beispiele für
nichtionische Tenside sind
- – alkoxylierte Fettsäurealkylester
der Formel R1CO-(OCH2CHR2)xOR3,
in der R1CO für einen linearen oder verzweigten,
gesättigten
und/oder ungesättigten
Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff
oder Methyl, R3 für lineare oder verzweigte Alkylreste
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und x für Zahlen von 1 bis 20 steht,
- – Anlagerungsprodukte
von Ethylenoxid an Fettsäurealkanolamide
und Fettamine,
- – Fettsäure-N-alkylglucamide,
- – C8-C22-Alkylamin-N-oxide,
- – Alkylpolygykoside
entsprechend der allgemeinen Formel RO-(Z)x wobei
R für eine
C8-C16-Alkylgruppe,
Z für Zucker
sowie x für
die Anzahl der Zuckereinheiten steht. Die erfindungsgemäß verwendbaren
Alkylpolyglykoside können
lediglich einen bestimmten Alkylrest R enthalten. Üblicherweise werden
diese Verbindungen aber ausgehend von natürlichen Fetten und Ölen oder
Mineralölen
hergestellt. In diesem Fall liegen als Alkylreste R Mischungen entsprechend
den Ausgangsverbindungen bzw. entsprechend der jeweiligen Aufarbeitung
dieser Verbindungen vor. Besonders bevorzugt sind solche Alkylpolyglykoside,
bei denen R im wesentlichen aus C8- und
C10-Alkylgruppen,
im wesentlichen aus C12- und C14-Alkylgruppen,
im wesentlichen aus C8- bis C16-Alkylgruppen
oder im wesentlichen aus C12- bis C16-Alkylgruppen
besteht.
Als Zuckerbaustein Z können beliebige Mono- oder Oligosaccharide
eingesetzt werden. Üblicherweise
werden Zucker mit 5 bzw. 6 Kohlenstoffatomen sowie die entsprechenden
Oligosaccharide eingesetzt, beispielsweise Glucose, Fructose, Galactose,
Arabinose, Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose, Gulose,
Idose, Talose und Sucrose. Bevorzugte Zuckerbausteine sind Glucose,
Fructose, Galactose, Arabinose und Sucrose; Glucose ist besonders
bevorzugt. Die erfindungsgemäß verwendbaren
Alkylpolyglykoside enthalten im Schnitt 1,1 bis 5, bevorzugt 1,1
bis 2,0 besonders bevorzugt 1,1 bis 1,8 Zuckereinheiten. Auch die
alkoxylierten Homologen der genannten Alkylpolyglykoside können erfindungsgemäß eingesetzt
werden. Diese Homologen können
durchschnittlich bis zu 10 Ethylenoxid- und/oder Propylenoxideinheiten
pro Alkylglykosideinheit enthalten.
Als
zwitterionische Tenside werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet,
die im Molekül
mindestens eine quartäre
Ammoniumgruppe und mindestens eine -COO(–)-
oder -SO3 (–)-Gruppe
tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten
Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammoniumglycinate,
beispielsweise das Kokosalkyldimethylammoniumglycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate,
beispielsweise das Kokosacylaminopropyldimethylammoniumglycinat,
und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethylimidazoline
mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie
das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Ein bevorzugtes
zwitterionisches Tensid ist das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl
Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat.
Als
anionische Tenside eignen sich in erfindungsgemäßen Zubereitungen alle für die Verwendung
am menschlichen Körper
geeigneten anionischen oberflächenaktiven
Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslich machende,
anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat-
oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis
30 C-Atomen. Zusätzlich
können
im Molekül
Glykol- oder Polyglykolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen
sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für geeignete
schäumende
Aniontenside sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie
der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen
in der Alkanolgruppe,
- – Acylglutamate der Formel
(II), in der R1CO
für einen
linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen
und 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen und X für Wasserstoff, ein Alkali-
und/oder Erdalkalimetall, Ammonium, Alkylammonium, Alkanolammonium
oder Glucammonium steht, beispielsweise Acylglutamate, die sich
von Fettsäuren
mit 6 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen ableiten,
wie beispielsweise C12/14- bzw.C12/18-Kokosfettsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure und/oder
Stearinsäure,
insbesondere Natrium-N-cocoyl- und Natrium-N-stearoyl-L-glutamat,
- – Ester
einer hydroxysubstituierten Di- oder Tricarbonsäure der allgemeinen Formel
(III), in der X = H oder eine -CH2COOR-Gruppe ist, Y = H oder -OH ist unter
der Bedingung, dass Y = H ist, wenn X = -CH2COOR
ist, R, R1 und R2 unabhängig voneinander
ein Wasserstoffatom, ein Alkali- oder Erdalkalimetallkation, eine Ammoniumgruppe,
das Kation einer ammonium-organischen Base oder einen Rest Z bedeuten,
der von einer polyhydroxylierten organischen Verbindung stammt,
die aus der Gruppe der verefherten(C6-C18)-Alkylpolysaccharide mit 1 bis 6 monomeren
Saccharideinheiten und/oder der veretherten aliphatischen (C6-C16)-Hydroxyalkylpolyole
mit 2 bis 16 Hydroxylresten ausgewählt sind, unter der Maßgabe, daß wenigstens
eine der Gruppen R, R1 oder R2 ein
Rest Z ist,
- – Ester
des Sulfobernsteinsäure-Salzes
der allgemeinen Formel (IV), in der R1 und
R2 unabhängig
voneinander ein Wasserstoffatom, ein Alkali- oder Erdalkalimetallkation,
eine Ammoniumgruppe, das Kation einer ammoniumorganischen Base oder
einen Rest Z bedeuten, der von einer polyhydroxylierten organischen
Verbindung stammt, die aus der Gruppe der veretherten (C6-C18)-Alkylpolysaccharide
mit 1 bis 6 monomeren Saccharideinheiten und/oder der veretherten
aliphatischen(C6-C18)-Hydroxyalkylpolyole
mit 2 bis 16 Hydroxylresten ausgewählt ist, unter der Maßgabe, daß wenigstens
eine der Gruppen R1 oder R2 ein
Rest Z ist,
- – Sulfobernsteinsäuremono-
und -dialkylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremonoalkylpolyoxyethylester
mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Ethoxygruppen,
- – Ester
der Weinsäure
und Zitronensäure
mit Alkoholen, die Anlagerungsprodukte von etwa 2-15 Molekülen Ethylenoxid
und/oder Propylenoxid an Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen darstellen,
- – lineare
und verzweigte Fettsäuren
mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen),
- – Ethercarbonsäuren der
Formel R-O-(CH2-CH2O)x-CH2-COOH, in der
R eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder
1 bis 16 ist,
- – Acylsarcosinate
mit einem linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen
und 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen,
- – Acyltaurate
mit einem linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen
und 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen,
- – Acylisethionate
mit einem linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen
und 0, 1, 2 oder 3 Doppelbindungen,
- – lineare
Alkansulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
- – lineare
Alpha-Olefinsulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
- – Alpha-Sulfofettsäuremethylester
von Fettsäuren
mit 8 bis 30 C-Atomen,
- – Alkylsulfate
und Alkylpolyglykolethersulfate der Formel R-O(CH2-CH2O)2-SO3X,
in der R eine bevorzugt lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen,
besonders bevorzugt mit 8 – 18
C-Atomen, z = 0 oder 1 bis 12, besonders bevorzugt 3, und X ein
Natrium-, Kalium-, Magnesium-, Zink-, Ammoniumion oder ein Monoalkanol-,
Dialkanol- oder Trialkanolammoniumion mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen
in der Alkanolgruppe ist, wobei ein besonders bevorzugtes Beispiel
Zinkcocoylethersulfat mit einem Ethoxylierungsgrad von z = 3 ist,
- – Gemische
oberflächenaktiver
Hydroxysulfonate gemäß DE-A-37
25 030,
- – sulfatierte
Hydroxyalkylpolyethylen- und/oder Hydroxyalkylenpropylenglykolether
gemäß DE-A-37
23 354,
- – Sulfonate
ungesättigter
Fettsäuren
mit 8 bis 24 C-Atomen und 1 bis 6 Doppelbindungen gemäß DE-A-39 26
344,
- – Alkyl-
und/oder Alkenyletherphosphate der Formel (V),
- – in
der R1 bevorzugt für einen aliphatischen Kohlenwasserstoffrest
mit 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, R2 für Wasserstoff,
einen Rest (CH2CH2O)nR1 oder X, n für Zahlen
von 1 bis 10 und X für
Wasserstoff, ein Alkali- oder Erdalkalimetall oder NR3R4R5R6,
mit R3 bis R6 unabhängig voneinander
stehend für
einen C1 bis C4
- – Kohlenwasserstoffrest,
steht,
- – sulfatierte
Fettsäurealkylenglykolester
der Formel R7CO(AlkO)nSO3M, in der R7CO-
für einen
linearen oder verzweigten, aliphatischen, gesättigten und/oder ungesättigten
Acylrest mit 6 bis 22 C-Atomen, Alk für CH2CH2, CHCH3CH2 und/oder CH2CHCH3, n für
Zahlen von 0,5 bis 5 und M für
ein Kation steht, wie sie in der DE-OS
197 36 906 .5 beschrieben sind,
- – Monoglyceridsulfate
und Monoglyceridethersulfate der Formel (VI),
- – in
der R8CO für einen linearen oder verzweigten
Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, x, y und z in Summe für 0 oder
für Zahlen
von 1 bis 30, vorzugsweise 2 bis 10, und X für ein Alkali- oder Erdalkalimetall steht.
Typische Beispiele für
im Sinne der Erfindung geeignete Monoglycerid(ether)sulfate sind
die Umsetzungsprodukte von Laurinsäuremonoglycerid, Kokosfettsäuremonoglycerid,
Palmitinsäuremonoglycerid, Stearinsäuremonoglycerid, Ölsäuremonoglycerid
und Talgfettsäuremonoglycerid
sowie deren Ethylenoxidaddukte mit Schwefeltrioxid oder Chlorsulfonsäure in Form
ihrer Natriumsalze. Vorzugsweise werden Monoglyceridsulfate der
Formel (VI) eingesetzt, in der R8CO für einen
linearen Acylrest mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen steht.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
enthalten die erfindungsgemäßen kosmetischen
Zusammensetzungen mindestens einen organischen oder mineralischen
oder modifizierten mineralischen Lichtschutzfllter. Bei den Lichtschutzfiltern
handelt es sich um bei Raumtemperatur flüssig oder kristallin vorliegende
Substanzen, die in der Lage sind, ultraviolette Strahlen zu absorbieren
und die aufgenommene Energie in Form längerwelliger Strahlung, z.
B. Wärme
wieder abzugeben. Man unterscheidet UVA-Filter und UVB-Filter. Die
UVA- und UVB-Filter können
sowohl einzeln als auch in Mischungen eingesetzt werden. Der Einsatz
von Filter-Mischungen ist erfindungsgemäß bevorzugt.
Die
erfindungsgemäß verwendeten
organischen UV-Filter sind ausgewählt aus den Derivaten von Dibenzoylmethan,
Zimtsäureestern,
Diphenylacrylsäureestern,
Benzophenon, Campher, p-Aminobenzoesäureestern, o-Aminobenzoesäureestern,
Salicylsäureestern,
Benzimidazolen, symmetrisch oder unsymmetrisch substituierten 1,3,5-Triazinen,
monomeren und oligomeren 4,4- Diarylbutadiencarbonsäureestern
und -carbonsäureamiden,
Ketotricyclo(5.2.1.0)decan, Benzalmalonsäureestern sowie beliebigen
Mischungen der genannten Komponenten. Die organischen UV-Filter
können öllöslich oder
wasserlöslich
sein. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugte öllösliche UV-Filter
sind 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4'-methoxyphenyl)propan-1,3-dion (Parsol®1789),
1-Phenyl-3-(4'-isopropylphenyl)-propan-1,3-dion,
3-(4'-Methylbenzyliden)-D,L-campher, 4-(Dimethylamino)-benzoesäure-2-ethylhexylester,
4-(Dimethylamino)benzoesäure-2-octylester,
4-(Dimethylamino)benzoesäureamylester,
4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexylester,
4-Methoxyzimtsäurepropylester,
4-Methoxyzimtsäureisopentylester,
2-Cyano-3,3-phenylzimtsäure-2-ethylhexylester
(Octocrylene), Salicylsäure-2-ethylhexylester,
Salicylsäure-4-isopropylbenzylester,
Salicylsäurehomomenthylester
(3,3,5-Trimethyl-cyclohexylsalicylat),
2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon, 2-Hydroxy-4-methoxy-4'-methylbenzophenon, 2,2'-Dihydroxy-4-methoxybenzophenon,
4-Methoxybenzmalonsäuredi-2-ethylhexylester,
2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2'-ethyl-1'-hexyloxy)-1,3,5-triazin (Octyl Triazone)
und Dioctyl Butamido Triazone (Uvasorb❑ HEB)
sowie beliebige Mischungen der genannten Komponenten.
Bevorzugte
wasserlösliche
UV-Filter sind 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure und deren Alkali-, Erdalkali-,
Ammonium-, Alkylammonium-, Alkanolammonium- und Glucammoniumsalze,
Sulfonsäurederivate
von Benzophenonen, vorzugsweise 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5-sulfonsäure und
ihre Salze, Sulfonsäurederivate
des 3-Benzylidencamphers, wie z. B. 4-(2-Oxo-3-bornylidenmethyl)benzolsulfonsäure und
2-Methyl-5-(2-oxo-3-bornyliden)sulfonsäure und
deren Salze.
Einige
der öllöslichen
UV-Filter können
selbst als Lösungsmittel
oder Lösungsvermittler
für andere UV-Filter
dienen. So lassen sich beispielsweise Lösungen des UV-A-Filters 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4'methoxyphenyl)propan-1,3-dion (z. B. Parsol® 1789)
in verschiedenen UV-B-Filtern herstellen. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
enthalten daher in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4'-methoxyphenyl)propan- 1,3-dion in Kombination
mit mindestens einem UV-B-Filter, ausgewählt aus 4-Methoxyzimtsäure-2-ethylhexylester, 2-Cyano-3,3-phenylzimtsäure-2-ethylhexylester,
Salicylsäure-2-ethylhexylester
und 3,3,5-Trimethylcyclohexylsalicylat. In diesen Kombinationen
liegt das Gewichtsverhältnis
von UV-B-Filter zu 1-(4-tert.-Butylphenyl)-3-(4'methoxyphenyl)propan-1,3-dion
zwischen 1:1 und 10:1, bevorzugt zwischen 2:1 und 8:1, das molare
Verhältnis
liegt entsprechend zwischen 0,3 und 3,8, bevorzugt zwischen 0,7 und
3,0.
Bei
den erfindungsgemäß bevorzugten
anorganischen Lichtschutzpigmenten handelt es sich um feindisperse
oder kolloiddisperse Metalloxide und Metallsalze, beispielsweise
Titandioxid, Zinkoxid, Eisenoxid, Aluminiumoxid, Ceroxid, Zirkoniumoxid,
Silicate (Talk) und Bariumsulfat. Die Partikel sollten dabei einen
mittleren Durchmesser von weniger als 100 nm, vorzugsweise zwischen
5 und 50 nm und insbesondere zwischen 15 und 30 nm aufweisen, so
genannte Nanopigmente. Sie können
eine sphärische
Form aufweisen, es können jedoch
auch solche Partikel zum Einsatz kommen, die eine ellipsoide oder
in sonstiger Weise von der sphärischen
Gestalt abweichende Form besitzen. Die Pigmente können auch
oberflächenbehandelt,
d.h. hydrophilisiert oder hydrophobiert vorliegen. Typische Beispiele
sind gecoatete Titandioxide, wie z. B. Titandioxid T 805 (Degussa)
oder Eusolex® T2000
(Merck). Als hydrophobe Coatingmittel kommen dabei vor allem Silicone
und dabei speziell Trialkoxyoctylsilane oder Simethicone in Frage.
Besonders bevorzugt sind Titandioxid und Zinkoxid.
Weiterhin
hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass die erfindungsgemäßen Hautbehandlungsmittel
mindestens ein Proteinhydrolysat oder dessen Derivat enthalten.
Erfindungsgemäß können sowohl pflanzliche
als auch tierische Proteinhydrolysate eingesetzt werden. Tierische
Proteinhydrolysate sind z. B. Elastin-, Collagen-, Keratin-, Seiden-
und Milcheiweiß-Proteinhydrolysate,
die auch in Form von Salzen vorliegen können. Erfindungsgemäß bevorzugt
sind pflanzliche Proteinhydrolysate, z. B. Soja-, Weizen-, Mandel-, Erbsen-,
Kartoffel- und Reisproteinhydrolysate. Entsprechende Handelsprodukte sind
z. B. DiaMin® (Diamalt), Gluadin® (Cognis),
Lexein® (Inolex)
und Crotein® (Croda).
An
Stelle der Proteinhydrolysate können
zum einen anderweitig erhaltene Aminosäuregemische, zum anderen auch
einzelne Aminosäuren
sowie deren physiologisch verträgliche
Salze eingesetzt werden. Zu den erfindungsgemäß bevorzugten Aminosäuren gehören Glycin,
Serin, Threonin, Cystein, Asparagin, Glutamin, Pyroglutaminsäure, Alanin,
Valin, Leucin, Isoleucin, Prolin, Tryptophan, Phenylalanin, Methionin,
Asparaginsäure,
Glutaminsäure,
Lysin, Arginin und Histidin sowie die Zinksalze und die Säureadditionssalze
der genannten Aminosäuren.
Ebenfalls
möglich
ist der Einsatz von Derivaten der Proteinhydrolysate, z. B. in Form
ihrer Fettsäure-Kondensationsprodukte.
Entsprechende Handelsprodukte sind z. B. Lamepon® (Cognis),
Gluadin® (Cognis),
Lexein® (Inolex),
Crolastin® oder
Crotein® (Croda).
Erfindungsgemäß einsetzbar
sind auch kationisierte Proteinhydrolysate, wobei das zugrunde liegende Proteinhydrolysat
vom Tier, von der Pflanze, von marinen Lebensformen oder von biotechnologisch
gewonnenen Proteinhydrolysaten, stammen kann. Bevorzugt sind kationische
Proteinhydrolysate, deren zugrunde liegender Proteinanteil ein Molekulargewicht
von 100 bis zu 25000 Dalton, bevorzugt 250 bis 5000 Dalton aufweist.
Weiterhin sind unter kationischen Proteinhydrolysaten quaternierte
Aminosäuren
und deren Gemische zu verstehen. Weiterhin können die kationischen Proteinhydrolysate
auch noch weiter derivatisiert sein. Als typische Beispiele für erfindungsgemäß verwendete
kationische Proteinhydrolysate und -derivate seien einige der unter
den INCI – Bezeichnungen
im "International
Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook", (seventh edition 1997, The Cosmetic,
Toiletry, and Fragrance Association 1101 17th Street,
N.W., Suite 300, Washington, DC 20036-4702) genannten und im Handel
erhältlichen
Produkte aufgeführt:
Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl
Hydrolyzed Casein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen,
Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Hair Keratin, Lauryldimonium
Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed
Rice Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Cocodimonium
Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl
Hydrolyzed Wheat Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Silk Amino
Acids, Hydroxypropyl Arginine Lauryl/Myristyl Ether HCl, Hydroxypropyltrimonium
Gelatin. Ganz besonders bevorzugt sind die kationischen Proteinhydrolysate
und -derivate auf pflanzlicher Basis.
In
den erfindungsgemäßen Mitteln
sind die Proteinhydrolysate und deren Derivate beziehungsweise die
Aminosäuren
und deren Derivate in Mengen von 0,01 – 10 Gew.-%, bezogen auf das
gesamte Mittel enthalten. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.%, insbesondere
0,1 bis 3 Gew.-%, sind besonders bevorzugt.
Weiterhin
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die erfindungsgemäßen Hautbehandlungsmittel mindestens
ein Mono-, Oligo- oder Polysaccharid oder deren Derivate enthalten.
Erfindungsgemäß geeignete
Monosaccharide sind z. B. Glucose, Fructose, Galactose, Arabinose,
Ribose, Xylose, Lyxose, Allose, Altrose, Mannose, Gulose, Idose
und Talose, die Desoxyzucker Fucose und Rhamnose sowie Aminozucker
wie z. B. Glucosamin oder Galactosamin. Bevorzugt sind Glucose,
Fructose, Galactose, Arabinose und Fucose; Glucose ist besonders
bevorzugt.
Erfindungsgemäß geeignete
Oligosaccharide sind aus zwei bis zehn Monosaccharideinheiten zusammengesetzt,
z. B. Saccharose, Lactose oder Trehalose. Ein besonders bevorzugtes
Oligosaccharid ist Saccharose. Ebenfalls besonders bevorzugt ist
die Verwendung von Honig, der überwiegend
Glucose und Saccharose enthält.
Erfindungsgemäß geeignete
Polysaccharide sind aus mehr als zehn Monosaccharideinheiten zusammengesetzt.
Bevorzugte Polysaccharide sind die aus α-D-Glucose-Einheiten aufgebauten Stärken sowie
Stärkeabbauprodukte
wie Amylose, Amylopektin und Dextrine. Erfindungsgemäß besonders
vorteilhaft sind chemisch und/oder thermisch modifizierte Stärken, z.
B. Hydroxypropylstärkephosphat,
Dihydroxypropyldistärkephosphat
oder die Handelsprodukte Dry Flo®. Weiterhin
bevorzugt sind Dextrane sowie ihre Derivate, z. B. Dextransulfat.
Ebenfalls bevorzugt sind nichtionische Cellulose-Derivate, wie Methylcellulose,
Hydroxypropylcellulose oder Hydroxyethylcellulose, sowie kationische
Cellulose-Derivate, z. B. die Handelsprodukte Celquat® und
Polymer JR®,
und bevorzugt Celquat® H 100, Celquat® L
200 und Polymer JR® 400 (Polyquaternium-10)
sowie Polyquaternium-24. Weitere bevorzugte Beispiele sind Polysaccharide
aus Fucose-Einheiten, z. B. das Handelsprodukt Fucogel®. Besonders
bevorzugt sind die aus Aminozuckereinheiten aufgebauten Polysaccharide,
insbesondere Chitine und ihre deacetylierten Derivate, die Chitosane,
und Mucopolysaccharide. Zu den erfindungsgemäß bevorzugten Mucopolysacchariden
gehören
Hyaluronsäure
und ihre Derivate, z. B. Natriumhyaluronat oder Dimethylsilanolhyaluronat,
sowie Chondroitin und seine Derivate, z. B. Chondroitinsulfat.
In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform enthalten die erfindungsgemäßen Hautbehandlungsmittel
mindestens ein filmbildendes, emulsionsstabilisierendes, verdickendes
oder adhäsives
Polymer, ausgewählt
aus natürlichen
und synthetischen Polymeren, die kationisch, anionisch, amphoter
geladen oder nichtionisch sein können.
Erfindungsgemäß bevorzugt
sind kationische, anionische sowie nichtionische Polymere.
Unter
den kationischen Polymeren bevorzugt sind Polysiloxane mit quaternären Gruppen,
z. B. die Handelsprodukte Q2-7224 (Dow Corning), Dow Corning® 929
Emulsion (mit Amodimethicone), SM-2059 (General Electric), SLM-55067
(Wacker) sowie Abil®-Quat 3270 und 3272 (Th.
Goldschmidt).
Bevorzugte
anionische Polymere, die die Wirkung des erfindungsgemäß verwendeten
Wirkstoffs unterstützen
können,
enthalten Carboxylat- und/oder Sulfonatgruppen und als Monomere
zum Beispiel Acrylsäure,
Methacrylsäure,
Crotonsäure,
Maleinsäureanhydrid
und 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure.
Dabei
können
die sauren Gruppen ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-,
Mono- oder Triethanolammonium-Salz vorliegen. Bevorzugte Monomere
sind 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure und Acrylsäure. Ganz
besonders bevorzugte anionische Polymere enthalten als alleiniges
Monomer oder als Comonomer 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure, wobei
die Sulfonsäuregruppe
ganz oder teilweise in Salzform vorliegen kann. Innerhalb dieser
Ausführungsform
ist es bevorzugt, Copolymere aus mindestens einem anionischen Monomer
und mindestens einem nichtionischen Monomer einzusetzen. Bezüglich der
anionischen Monomere wird auf die oben aufgeführten Substanzen verwiesen.
Bevorzugte nichtionogene Monomere sind Acrylamid, Methacrylamid,
Acrylsäureester,
Methacrylsäureester,
Vinylpyrrolidon, Vinylether und Vinylester. Bevorzugte anionische
Copolymere sind Acrylsäure-Acrylamid-Copolymere sowie
insbesondere Polyacrylamidcopolymere mit Sulfonsäuregruppen-haltigen Monomeren.
Ein besonders bevorzugtes anionisches Copolymer besteht aus 70 bis
55 Mol-% Acrylamid und 30 bis 45 Mol% 2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure, wobei
die Sulfonsäuregruppen
ganz oder teilweise als Natrium-, Kalium-, Ammonium-, Mono- oder
Triethanolammonium-Salz vorliegen. Dieses Copolymer kann auch vernetzt
vorliegen, wobei als Vernetzungsagentien bevorzugt polyolefinisch
ungesättigte
Verbindungen wie Tetraallyloxyethan, Allylsucrose, Allylpentaerythrit
und Methylen-bisacrylamid zum Einsatz kommen. Ein solches Polymer
ist in dem Handelsprodukt Sepigel®305
der Firma SEPPIC enthalten. Die Verwendung dieses Compounds hat
sich im Rahmen der erfindungsgemäßen Lehre
als besonders vorteilhaft erwiesen. Auch die unter der Bezeichnung
Simulgel®600
als Compound mit Isohexadecan und Polysorbat-80 vertriebenen Natriumacryloyldimethyltaurat-Copolymere
haben sich als erfindungsgemäß besonders
wirksam erwiesen.
Weitere
besonders bevorzugte anionische Homo- und Copolymere sind unvernetzte
und vernetzte Polyacrylsäuren.
Dabei können
Allylether von Pentaerythrit, von Sucrose und von Propylen bevorzugte
Vernetzungsagentien sein. Solche Verbindungen sind zum Beispiel
die Handelsprodukte Carbopol®. Ein besonders bevorzugtes
anionisches Copolymer enthält
als Monomer zu 80–98
% eine ungesättigte,
gewünschtenfalls substituierte
C3-6-Carbonsäure oder ihr Anhydrid sowie
zu 2–20
% gewünschtenfalls
substituierte Acrylsäureester
von gesättigten
C-Carbonsäuren,
wobei das Copolymer mit den vorgenannten Vernetzungsagentien vernetzt
sein kann. Entsprechende Handelsprodukte sind Pemulen® und
die Carbopol®-Typen
954, 980, 1342 und ETD 2020 (ex B.F. Goodrich).
Geeignete
nichtionische Polymere sind beispielsweise Polyvinylalkohole, die
teilverseift sein können, z.
B. die Handelsprodukte Mowiol® sowie Vinylpyrrolidon/Vinylester-Copolymere
und Polyvinylpyrrolidone, die z. B. unter dem Warenzeichen Luviskol® (BASF)
vertrieben werden.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann die Wirkung der erfindungsgemäßen Mittel durch Fettstoffe
weiter optimiert werden. Geeignete Fettstoffe sind zum Beispiel:
- – pflanzliche Öle, wie
Sonnenblumenöl,
Olivenöl,
Sojaöl,
Rapsöl,
Mandelöl,
Jojobaöl,
Orangenöl,
Weizenkeimöl,
Pfirsichkernöl
und die flüssigen
Anteile des Kokosöls,
- – flüssige Paraffinöle, Isoparaffinöle und synthetische
Kohlenwasserstoffe, z. B. 1,3-Di-(2-ethyl-hexyl)-cyclohexan (Cetiol® S)
oder Polydecen,
- – Di-n-alkylether
mit insgesamt 12 bis 36, insbesondere 12 bis 24 C-Atomen, z. B.
Di-n-octylether (Cetiol® OE), Di-n-n-Hexyl-n-octylether
und n-Octyl-n-decylether.
- – Fettsäuren, besonders
lineare und/oder verzweigte, gesättigte
und/oder ungesättigte
C8–30-Fettsäuren. Bevorzugt
sind C10–22-Fettsäuren. Beispiele
sind die Isostearinsäuren
und Isopalmitinsäuren
wie die unter der Handelsbezeichnung Edenor® vertriebenen
Fettsäuren.
Weitere typische Beispiele für
solche Fettsäuren
sind Capronsäure,
Caprylsäure,
2-Ethylhexansäure,
Caprinsäure,
Laurinsäure,
Isotridecansäure,
Myristinsäure,
Palmitinsäure,
Palmitoleinsäure,
Stearinsäure,
Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachidonsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie
deren technische Mischungen. Besonders bevorzugt sind üblicherweise
die Fettsäureschnitte,
die aus Cocosöl
oder Palmöl
erhältlich
sind; insbesondere bevorzugt ist der Einsatz von Stearinsäure.
- – Fettalkohole,
besonders gesättigte,
ein- oder mehrfach ungesättigte,
verzweigte oder unverzweigte Fettalkohole mit 6–30, bevorzugt 10–22 und
ganz besonders bevorzugt 12–22
Kohlenstoffatomen. Einsetzbar im Sinne der Erfindung sind z. B.
Decanol, Octanol, Octenol, Dodecenol, Decenol, Octadienol, Dodecadienol,
Decadienol, Oleylalkohol, Erucaalkohol, Ricinolalkohol, Stearylalkohol,
Isostearylalkohol, Cetylalkohol, Laurylalkohol, Myristylalkohol,
Arachidylalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol, Linoleylalkohol,
Linolenylalkohol und Behenylalkohol, sowie deren Guerbetalkohole,
z. B. 2-Ethylhexanol, wobei diese Aufzählung beispielhaften und nicht
limitierenden Charakter haben soll.
- – Esteröle, das
heißt,
Ester von C6–30-Fettsäuren mit
C2–30-Fettalkoholen.
Bevorzugt sind die Monoester der Fettsäuren mit Alkoholen mit 2 bis
24 C-Atomen. Als
Alkohol- und Säurekomponenten
der Esteröle
können die
vorstehend genannten Substanzen verwendet werden. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt sind Isopropylmyristat, Isononansäure-C16–18-alkylester, 2-Ethylhexylpalmitat,
Stearinsäure-2-ethylhexylester, Cetyloleat,
Glycerintricaprylat, Kokosfettalkoholcaprinat/-caprylat, n-Butylstearat,
Oleylerucat, Isopropylpalmitat, Oleyloleat, Laurinsäurehexylester,
Di-n-butyladipat,
Myristylmyristat, Cetearyl Isononanoate und Ölsäuredecylester.
- – Hydroxycarbonsäurealkylester,
wobei die Vollester der Glycolsäure,
Milchsäure, Äpfelsäure, Weinsäure oder
Citronensäure
bevorzugt sind, aber auch Ester der β-Hydroxypropionsäure, der
Tartronsäure,
der D-Gluconsäure, Zuckersäure, Schleimsäure oder
Glucuronsäure
geeignet sind und besonders bevorzugt die Ester von C12-C15-Fettalkoholen, z. B. die Handelsprodukte
Cosmacol® der
EniChem, Augusta Industriale, sind,
- – Dicarbonsäureester
wie Di-n-butyladipat, Di-(2-ethylhexyl)-adipat, Di-(2-ethylhexyl)-succinat
und Di-isotridecylacelaat sowie Diolester wie Ethylenglykoldioleat,
Ethylenglykol-di-isotridecanoat, Propylenglykoldi(2- ethylhexanoat), Propylenglykol-di-isostearat,
Propylenglykol-di-pelargonat, Butandiol-di-isostearat, Neopentylglykoldicaprylat,
- – symmetrische,
unsymmetrische oder cyclische Ester der Kohlensäure mit Fettalkoholen, z. B.
Glycerincarbonat oder Dicaprylylcarbonat (Cetiol® CC),
- – Mono,-
Di- und Trifettsäureester
von gesättigten
und/oder ungesättigten
linearen und/oder verzweigten Fettsäuren mit Glycerin, z. B. Monomuls® 90-O18,
Monomuls® 90-L12
oder Cutina® MD,
- – Wachse,
insbesondere Insektenwachse wie Bienenwachs und Hummelwachs, Pflanzenwachse
wie Candelillawachs und Carnaubawachs, Fruchtwachse, Ozokerit, Mikrowachs,
Ceresin, Paraffin, Triglyceride gesättigter und gegebenenfalls
hydroxylierter C16–30-Fettsäuren, wie
z. B. gehärtete
Triglyceridfette (hydriertes Palmöl, hydriertes Kokosöl, hydriertes
Rizinusöl),
Glyceryltribehenat oder Glyceryltri-12-hydroxystearat, synthetische
Vollester aus Fettsäuren
und Glykolen (z. B. Syncrowachs®) oder
Polyolen mit 2–6
C-Atomen, Ester von gegebenenfalls hydroxylierten C2–4-Carbonsäuren mit
Lanolinalkoholen und C12–18-Fettalkoholen, Cholesterol- oder Lanosterolester
von C10–30-Fettsäuren, ethoxylierte
C12–20-Fettsäureglykolester,
Fettsäuremonoalkanolamide
mit einem C12–22-Acylrest
und einem C2–4-Alkanolrest,
synthetische Fettsäure-Fettalkoholestern,
z. B. Stearylstearat oder Cetylpalmitat sowie Esterwachse aus natürlichen
Fettsäuren
und synthetischen C20–40-Fettalkoholen (INCI-Bezeichnung
C20-40 Alkyl Stearate),
- – Siliconverbindungen,
ausgewählt
aus Decamethylcyclopentasiloxan, Dodecamethylcyclohexasiloxan und Siliconpolymeren,
die gewünschtenfalls
quervernetzt sein können,
z. B. Polydialkylsiloxane, Polyalkylarylsiloxane, ethoxylierte Polydialkylsiloxane,
bevorzugt die Substanzen mit der INCI-Bezeichnung Dimethicone Copolyol,
sowie Polydialkylsiloxane, die Amin- und/oder Hydroxy-Gruppen enthalten.
Die
Einsatzmenge der Fettstoffe beträgt
0,1 – 50
Gew.%, bevorzugt 0,1 – 20
Gew.% und besonders bevorzugt 0,1 – 15 Gew.%, jeweils bezogen
auf das gesamte Mittel.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
enthält
das Hautbehandlugsmittel mindestens eine α-Hydroxycarbonsäure oder α-Ketocarbonsäure oder
deren Ester-, Lacton- oder Salzform. Geeignete α-Hydroxycarbonsäuren oder α-Ketocarbonsäuren sind
ausgewählt
aus Milchsäure,
Weinsäure,
Citronensäure, 2-Hydroxybutansäure, 2,3-Dihydroxypropansäure, 2-Hydroxypentansäure, 2-Hydroxyhexansäure, 2-Hydroxyheptansäure, 2-Hydroxyoctansäure, 2-Hydroxydecansäure, 2-Hydroxydodecansäure, 2-Hydroxytetradecansäure, 2-Hydroxyhexadecansäure, 2-Hydroxyoctadecansäure, Mandelsäure, 4-Hydroxymandelsäure, Äpfelsäure, Erythrarsäure, Threarsäure, Glucarsäure, Galactarsäure, Mannarsäure, Gularsäure, 2-Hydroxy-2-methylbernsteinsäure, Gluconsäure, Brenztraubensäure, Glucuronsäure und
Galacturonsäure.
Die Ester der genannten Säuren
sind ausgewählt
aus den Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Amyl-, Pentyl-,
Hexyl-, 2-Ethylhexyl-, Octyl-, Decyl-, Dodecyl- und Hexadecylestern.
Die α-Hydroxycarbonsäuren oder α-Ketocarbonsäuren oder
ihre Derivate sind in Mengen von 0,1 – 10 Gew.-%, bevorzugt 0,5 – 5 Gew.%,
jeweils bezogen auf die gesamte Zusammensetzung, enthalten.
Die
erfindungsgemäßen Mittel
können
weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten, beispielsweise:
- – Vitamine,
Provitamine und Vitaminvorstufen aus den Gruppen A, C, E und F,
insbesondere 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2), β-Carotin
(Provitamin des Vitamin A1), Ascorbinsäure (Vitamin
C), sowie die Palmitinsäureester,
Glucoside oder Phosphate der Ascorbinsäure, Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol
sowie seine Ester, z. B. das Acetat, das Nicotinat, das Phosphat
und das Succinat; weiterhin Vitamin F, worunter essentielle Fettsäuren, besonders
Linolsäure,
Linolensäure
und Arachidonsäure,
verstanden werden;
- – Allantoin,
- – Bisabolol,
- – Antioxidantien,
zum Beispiel Imidazole (z. B. Urocaninsäure) und deren Derivate, Peptide
wie D,L-Carnosin, D-Carnosin, L-Carnosin und deren Derivate (z.
B. Anserin), Chlorogensäure
und deren Derivate, Liponsäure
und deren Derivate (z. B. Dihydroliponsäure), Aurothioglucose, Propylthiouracil
und andere Thiole (z. B. Thioredoxin, Glutathion, Cystein, Cystin,
Cystamin und deren Glycosyl-, N-Acetyl-, Methyl-, Ethyl-, Propyl-,
Amyl-, Butyl- und Lauryl-, Palmitoyl-, Oleyl-, γ-Linoleyl-, Cholesteryl- und
Glycerylester) sowie deren Salze, Dilaurylthiodipropionat, Distearylthiodipropionat,
Thiodipropionsäure
und deren Derivate (Ester, Ether, Peptide, Lipide, Nukleotide, Nukleoside
und Salze) sowie Sulfoximinverbindungen (z. B. Buthioninsulfoximine,
Homocysteinsulfoximin, Butioninsulfone, Penta-, Hexa-, Heptathioninsulfoximin)
in sehr geringen verträglichen
Dosierungen (z. B. pmol bis μmol/kg),
ferner (Metall)-Chelatoren (z. B. α-Hydroxyfettsäuren, Palmitinsäure, Phytinsäure, Lactoferrin),
Huminsäure,
Gallensäure,
Gallenextrakte, Bilirubin, Biliverdin, EDTA, EGTA und deren Derivate,
ungesättigte
Fettsäuren
und deren Derivate (z. B. γ-Linolensäure, Linolsäure, Ölsäure), Folsäure und
deren Derivate, Ubichinon und Ubichinol und deren Derivate, das
Koniferylbenzoat des Benzoeharzes, Rutinsäure und deren Derivate, α-Glycosylrutin,
Ferulasäure,
Furfurylidenglucitol, Carnosin, Butylhydroxytoluol, Butylhydroxyanisol,
Nordihydroguajakharzsäure,
Nordihydroguajaretsäure,
Trihydroxybutyrophenon, Harnsäure
und deren Derivate, Katalase, Superoxid-Dismutase, Zink und dessen
Derivate (z. B. ZnO, ZnSO4), Selen und dessen
Derivate (z. B. Selen-Methionin),
Stilbene und deren Derivate (z. B. Stilbenoxid, trans-Stilbenoxid)
und die als Antioxidans geeigneten Derivate (Salze, Ester, Ether,
Zucker, Nukleotide, Nukleoside, Peptide und Lipide) dieser Wirkstoffe,
- – Ceramide
und Pseudoceramide,
- – Triterpene,
insbesondere Triterpensäuren
wie Ursolsäure,
Rosmarinsäure,
Betulinsäure,
Boswelliasäure und
Bryonolsäure,
- – Monomere
Catechine, besonders Catechin und Epicatechin, Leukoanthocyanidine,
Catechinpolymere (Catechin-Gerbstoffe) sowie Gallotannine,
- – Verdickungsmittel,
z. B. Gelatine, Pflanzengumme wie Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi
arabicum, Karaya-Gummi oder Johannisbrotkernmehl, natürliche und
synthetische Tone und Schichtsilikate, z. B. Bentonit, Hectorit,
Montmorillonit oder Laponite®, vollsynthetische Hydrokolloide
wie z. B. Polyvinylalkohol, und außerdem Ca-, Mg- oder Zn-Seifen
von Fettsäuren,
- – Pflanzenglycoside,
- – Strukturanten
wie Maleinsäure
und Milchsäure,
- – Dimethylisosorbid,
- – Alpha-,
beta- sowie gamma-Cyclodextrine, insbesondere zur Stabilisierung
von Retinol,
- – Lösungsmittel,
Quell- und Penetrationsstoffe wie Ethanol, Isopropanol, Ethylenglykol,
Propylenglykol, Propylenglykolmonoethylether, Glycerin und Diethylenglykol,
Carbonate, Hydrogencarbonate, Guanidine, Harnstoffe sowie primäre, sekundäre und tertiäre Phosphate
- – Parfümöle, Pigmente
sowie Farbstoffe zum Anfärben
des Mittels,
- – Substanzen
zur Einstellung des pH-Wertes, z. B. α- und β-Hydroxycarbonsäuren,
- – Komplexbildner
wie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und
Phosphonsäuren,
- – Trübungsmittel
wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere,
- – Perlglanzmittel
wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat,
- – Treibmittel
wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether,
CO2 und Luft.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
liegen die erfindungsgemäßen Hautbehandlungsmittel
in Form einer flüssigen
oder festen Öl-in-Wasser-Emulsion,
Wasser-in-Öl-Emulsion,
Mehrfach-Emulsion, Mikroemulsion, PIT-Emulsion oder Pickering-Emulsion,
eines Hydrogels, eines Lipogels, einer ein- oder mehrphasigen Lösung, eines
Schaumes, eines Puders oder einer Mischung mit mindestens einem
als medizinischen Klebstoff geeigneten Polymer vor. Die Mittel können auch
in wasserfreier Form, wie beispielsweise einem Öl oder einem Balsam, dargereicht
werden. Hierbei kann der Träger
ein pflanzliches oder tierisches Öl, ein Mineralöl, ein synthetisches Öl oder eine
Mischung solcher Öle
sein.
In
einer besonderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Mittel
liegen die Mittel als Mikroemulsion vor. Unter Mikroemulsionen werden
im Rahmen der Erfindung neben den thermodynamisch stabilen Mikroemulsionen
auch die sogenannten "PIT"-Emulsionen verstanden.
Bei diesen Emulsionen handelt es sich um Systeme mit den 3 Komponenten
Wasser, Öl
und Emulgator, die bei Raumtemperatur als Öl-in-Wasser-Emulsion vorliegen.
Beim Erwärmen
dieser Systeme bilden sich in einem bestimmten Temperaturbereich (als
Phaseninversiontemperatur oder "PIT" bezeichnet) Mikroemulsionen
aus, die sich bei weiterer Erwärmung in
Wasser-in-Öl(W/O)-Emulsionen
umwandeln. Bei anschließendem
Abkühlen
werden wieder O/W-Emulsionen gebildet, die aber auch bei Raumtemperatur
als Mikroemulsionen oder als sehr feinteilige Emulsionen mit einem
mittleren Teilchendurchmesser unter 400 nm und insbesondere von
etwa 100–300
nm, vorliegen. Erfindungsgemäß können solche
Mikro- oder "PIT"-Emulsionen bevorzugt
sein, die einen mittleren Teilchendurchmesser von etwa 200 nm aufweisen.
Einzelheiten bezüglich
dieser "PIT-Emulsionen" z. B. der Druckschrift
Angew. Chem. 97, 655–669
(1985) zu entnehmen.
In
der erfindungsgemäßen Ausführungsform
als Antitranspirant können
Antitranspirant-Wirkstoffe enthalten sein. Als Antitranspirant-Wirkstoffe
eignen sich erfindungsgemäß wasserlösliche adstringierende
oder einweißkoagulierende
metallische Salze, insbesondere anorganische und organische Salze
des Aluminiums, Zirkoniums, Zinks und Titans sowie beliebige Mischungen
dieser Salze. Erfindungsgemäß wird unter
Wasserlöslichkeit
eine Löslichkeit
von wenigstens 4 g Aktivsubstanz pro 100 g Lösung bei 20°C verstanden. Erfindungsgemäß verwendbar
sind beispielsweise Alaun (KAl(SO4)2·12
H2O), Aluminiumsulfat, Aluminiumlactat, Natrium-Aluminium-Chlorhydroxylactat,
Aluminiumchlorhydroxy allantoinat, Aluminiumchlorohydrat, Aluminiumsulfocarbolat,
Aluminium-Zirkonium-Chlorohydrat,
Zinkchlorid, Zinksulfocarbolat, Zinksulfat, Zirkoniumchlorohydrat,
Aluminium-Zirkonium-Chlorohydrat-Glycin-Komplexe und Komplexe von
basischen Aluminiumchloriden mit Propylenglycol oder Polyethylenglycol.
Bevorzugt enthalten die flüssigen
Wirkstoffzubereitungen ein adstringierendes Aluminiumsalz, insbesondere
Aluminiumchlorohydrat, und/oder eine Aluminium-Zirkonium-Verbindung. Aluminiumchlorohydrate
werden beispielsweise pulverförmig
als Micro Dry® Ultrafine
oder in aktivierter Form als Reach® 501
oder Reach® 103
von Reheis sowie in Form wäßriger Lösungen als
Locron® L
von Clariant oder als Chlorhydrol® von
Reheis vertrieben. Unter der Bezeichnung Reach® 301
wird ein Aluminiumsesquichlorohydrat von Reheis angeboten. Auch
die Verwendung von Aluminium-Zirkonium-Tri- oder Tetrachlorohydrex-Glycin-Komplexen, die beispielsweise
von Reheis unter der Bezeichnung Rezal® 36G
im Handel sind, ist erfindungsgemäß besonders vorteilhaft.
Der
schweißhemmende
Wirkstoff ist in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen in einer
Menge von 0,01–40
Gew.-%, vorzugsweise 2–30
Gew.-% und insbesondere 5–25
Gew.-%, bezogen auf die Menge der Aktivsubstanz in der gesamten
Zusammensetzung, enthalten.
In
der erfindungsgemäßen Ausführungsform
als Deodorant können
Deodorant-Wirkstoffe
enthalten sein. Erfindungsgemäß als Deodorant-Wirkstoffe
geeignet sind Duftstoffe, antimikrobielle, antibakterielle oder keimhemmende
Stoffe, enzymhemmende Stoffe, Antioxidantien und Geruchsadsorbentien.
Geeignete
antimikrobielle, antibakterielle oder keimhemmende Stoffe sind insbesondere
C1-C4-Alkanole,
C2-C4-Alkandiole,
Organohalogenverbindungen sowie -halogenide, quartäre Ammoniumverbindungen, eine
Reihe von Pflanzenextrakten und Zinkverbindungen.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
mindestens ein wasserlösliches
Polyol, ausgewählt
aus wasserlöslichen
Diolen, Triolen und höherwertigen
Alkoholen sowie Polyethylenglycolen. Unter den Diolen eignen sich
C2-C12-Diole, insbesondere
1,2-Propylenglycol, Butylenglycole wie z. B. 1,2-Butylenglycol,
1,3-Butylenglycol und 1,4-Butylenglycol, Pentandiole, z. B. 1,2-Pentandiol,
sowie Hexandiole, z. B. 1,6-Hexandiol. Weiterhin bevorzugt geeignet
sind Glycerin und technische Oligoglyceringemische mit einem Eigenkondensationsgrad
von 1,5 bis 10 wie etwa technische Diglyceringemische mit einem
Diglyceringehalt von 40 bis 50 Gew.-% oder Triglycerin, weiterhin
1,2,6-Hexantriol sowie Polyethylenglycole (PEG) mit einem durchschnittlichen
Molekulargewicht von 100 bis 1.000 Dalton, beispielsweise PEG-400,
PEG-600 oder PEG-1000. Weitere geeignete höherwertige Alkohole sind die
C4-, C5- und C6-Monosaccharide und die entsprechenden Zuckeralkohole,
z. B. Mannit oder Sorbit.
Die
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
enthalten das wasserlösliche
Polyol in Mengen von 1–50
Gew.-%, bevorzugt 1–15
Gew.-% und besonders bevorzugt 1–5 Gew.-%, jeweils bezogen
auf die gesamte Zusammensetzung.
Die
folgenden Beispiele sollen die vorliegende Erfindung verdeutlichen,
ohne sie hierauf zu beschränken.
Ausführungsbeispiele
Beispiel 1: Beeinflussung
des Wachstum von Staphylococcus warneri und Propionibacterium acnes
durch Pflanzenextrakte
Aus
flüssigen
Vorkukulturen von S. warneri und P. acnes wurden Kulturen in LB-Medium mit einer
Optischen Dichte OD (620nm) von 0,05 angeimpft. Parallel zu den
Kontrollen (ohne Zusatz von Zellen bzw. Extrakt) wurden je 2 Kulturen
mit 1 % Pflanzenextrakt versetzt und das Wachstum über 30 h
anhand der Messung der OD dokumentiert. Nach 30 h wurde die Differenz
der OD der Kulturen mit Extraktzusatz zu den entsprechenden Kontrollen
(ohne Extraktzusatz, bereinigt um den Wert ohne Zellen) bestimmt.
Die eingesetzten Extrakte von Picea spp. (Fichte: Epica: P. abies
syn. P. excelsa und P. glauca), Paullinia cupana (Guayana), Panax
ginseng (Ginseng), Lamium album (White Nettle, Weisse Taubnessel)
und Ribes nigrum (Blackcurrant, Schwarze Johannisbeere) einen wachstumsfördernden
Effekt auf S. warneri bei gleichzeitiger Hemmung von P. acnes. Die
Extrakte wurden von der Firma Rahn (Deutschland) bezogen. Tabelle
1: Wachstumseffekte verschiedener Pflanzenextrakte auf S. warnen
und P. acnes (OD-Differenzen zur Kontrolle nach 30 h)
Rezepturbeispiele
Verwendete
Rohstoffe: