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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Verschlussvorrichtung für Klappen,
Türen oder
Deckel von Fahrzeugen, insbesondere für Kofferraumklappen von Großraumfahrzeugen
zur Personenbeförderung,
mit einem Gehäuse,
an dem schwenkbeweglich eine mit einem Betätigungshebel verbundene, insbesondere
nach Art einer Wippe ausgebildete Betätigungshandhabe zum Entriegeln
einer Verriegelungseinrichtung angeordnet ist, mit einem schwenkbeweglich
an dem Gehäuse
angeordneten, eine Bewegung von Entriegelungsstangen bewirkenden,
von dem Betätigungshebel
beaufschlagten Auslöserad, mit
einem über
ein Stellglied in eine Sperr- oder Freilaufposition bewegbaren Sperrriegel,
mit einer ersten durch das Auslöserad
verdrehbaren Mitnehmerscheibe, mit einer mit der ersten Mitnehmerscheibe auf
Mitnahme gekoppelten zweiten drehbar gelagerten Mitnehmerscheibe,
insbesondere für
eine daran angeschlossene Innenverriegelungshandhabe, und mit Mitteln
zur Bereitstellung eines Freilaufes für die Betätigungshandhabe auch bei verriegelter
Verschlussvorrichtung.
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Aus
dem Stand der Technik sind verschiedene Verschlussvorrichtungen
für Klappen,
Türen oder Deckel
von Fahrzeugen, beispielsweise für
Kofferraumklappen von Großraumfahrzeugen
zur Personenbeförderung
bekannt. So ist z. B. aus der
DE 37 12 376 C1 eine Handhabe für Türen, Klappen oder Deckel
von Fahrzeugen bekannt, bestehend aus einer im Wesentlichen flächenbündig in
die zugeordnete Fahrzeugfläche
eingepassten Griffplatte, die in einer fixierten Ruhestellung eine
zugehörige
Griffmulde vollständig
abdeckt, und die aufgrund einer Wippenlagerung beim Drücken auf
eine in einem Abstand zur Schwenkachse verlaufende Randzone aus
ihrer Flächenebene
in eine erhabene Bedienstellung herausschwenkbar ist, in der sie
bei Schwenkbelastung in gleicher Bewegungsrichtung durch anschlagende Mittel
gegen ein weiteres Herausschwenken gesperrt ist. Um ein Übertragen
der Bedienkräfte
in beiden Bewegungsrichtungen der Tür, Klappe oder des Deckels
zu ermöglichen,
ist es dabei vorgesehen, dass die Schwenkachse mittig zur Griffplatte
verläuft,
und dass die Griffplatte durch Drücken auf zwei einander gegenüberliegende
Randzonen wechselweise in entgegengesetzte Bedienpositionen überführbar ist.
Die Griffplatte ist dabei in der Ruhestellung und in beiden Bedienpositionen
mittels einer Rasteinrichtung arretiert, wobei diese Rasteinrichtung
eine griffplattenfeste Rastscheibe umfasst, die mit mindestens einem griffmuldenfest
angeordneten Rastmittel zusammenwirkt. Durch diese Ausbildung ist
ein entgegengesetzt gleicher Umgriff der Griffplatte in beide Bewegungsrichtungen
möglich.
Der Handhabungskomfort wird dabei dadurch gesteigert, dass die Griffplatte
außer
in ihrer Ruhestellung auch in beiden herausgeschwenkten Stellungen
fixiert ist. Wenn also der Öffnungs-
oder Schließvorschub
unterbrochen wird, so muss die Griffplatte beim Fortsetzen des Vorschubs nicht
abermals aus ihrer Ruhestellung herausgeschwenkt werden. Es bildet
die in dieser Druckschrift beschriebene Anordnung einer Wippenlagerung
den Ausgangspunkt der der vorliegenden Erfindung zugrundliegenden
Verschlussvorrichtung.
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Es
ist außerdem
aus der
EP 0 798 437
A1 eine weitere Verschlussvorrichtung für Klappen oder Türen von
Fahrzeugen bekannt. Diese Verschlussvorrichtung besteht dabei im
Wesentlichen aus einem eine Front platte aufweisendem Gehäuse, einer muldenförmigen Einbuchtung
in der Frontplatte, einer in der Einbuchtung um eine parallel zur
Frontplatte gerichteten Achse verschwenkbaren Betätigungshandhabe
zum Entriegeln einer Verriegelungseinrichtung, einem im Gehäuse angeordneten,
von der Frontplatte her mit einem Schlüssel zugänglichen Schließzylinder
zum Sperren bzw. Freigeben der Betätigungshandhabe, einem starr
mit der Betätigungshandhabe
verbundenen, die Gehäuserückwand durchsetzenden Übertragungsglied,
an dem ein auf der Gehäuserückseite
befindlicher Verbindungshebel angelenkt ist, einer ersten durch
den Verbindungshebel gegen die Kraft einer Rückstellfeder verdrehbaren Mitnehmerscheibe
für mindestens
eine daran angeschlossene Zugstange, einer Anordnung des Verbindungshebels
an der ersten Mitnehmerscheibe, die eine Drehbewegung derselben
auch bei gesperrter Betätigungshandhabe
zulässt
und einer mit der ersten Mitnehmerscheibe auf Mitnahme gekoppelten zweiten
drehbar gelagerten Mitnehmerscheibe für zumindest eine daran angeschlossene
Innenentriegelungshandhabe. Mit dieser Anordnung soll es bei einem
einfachen, kostengünstigen
und kompakten Aufbau sowohl für
den Einsatz bei Klappen, wie Kofferklappen als auch bei Türen möglich sein,
dass diese auch vom Fahrzeuginneren her geöffnet werden können, und
zwar auch dann, wenn die Sperreinrichtungen sich in Wirkstellung
befinden und ein Öffnen des
Verschlusses von außen
ohne Schlüssel
nicht möglich
ist. Wünschenswert
ist es bei dieser Anordnung insbesondere, diese dahingehend zu verbessern,
dass ein Freilauf für
die verschwenkbare Betätigungshandhabe
in der verriegelten Stellung der Verschlussvorrichtung zur Vermeidung
von Beschädigungen
dieser geschaffen wird.
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Es
ist weiterhin aus der anmeldereigenen
DE 101 52 646 A1 eine Verschlussvorrichtung,
insbesondere für
Kofferraumklappen von Großraumfahrzeugen
zur Personenbeförderung
bekannt, mit einem Gehäuse,
an dem jeweils schwenkbeweglich eine drehfest mit einem Betätigungshebel
verbundene Betätigungshandhabe,
ein für
die Bewegung von Entriegelungs stangen dienendes Auslöserad und
ein Sperrriegel angeordnet sind, wobei das Auslöserad einen Mitnehmerzapfen
trägt,
der in eine langlochartige, an einem Endbereich randoffenen Nut
des Sperrriegels, der über
ein Stellglied in eine Sperr- oder Freilaufposition bewegbar ist,
eingreift, um eine Auslösebewegung
des Auslöserades
nur dann zu ermöglichen,
wenn sich der Mitnehmerzapfen im geschlossenen Bereich der Nut befindet.
Dabei ist bei einer Ausführungsform
vorgesehen, dass das Gehäuse
eine Griffmulde aufweist, in der die Betätigungshandhabe nach Art einer
Wippe gelagert ist. Es weist die in dieser Druckschrift beschriebene
Anordnung u. a. den Vorteil auf, dass die Betätigungshandhabe auch bei verriegelter
Verschlussvorrichtung bis in die Anlage an einem Gehäuseanschlag
betätigt werden
kann, ohne dabei eine Entriegelung zu bewirken. Somit ist diese
Verschlussvorrichtung mit einem einer Beschädigung entgegenwirkenden Freilauf ausgestattet.
Wünschenswert
ist es bei dieser Anordnung insbesondere, diese Verschlussvorrichtung nicht
nur mit einem einseitig wirksamen, sondern mit einem zweiseitig
wirksamen Freilauf zu versehen, der einen einfachen Aufbau aufweisen
soll.
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Ausgehend
von den bekannten Verschlussvorrichtungen liegt demgemäss der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Anordnungen unter
Beibehaltung der bisherigen Vorteile in der Weise zu verbessern
bzw. weiterzuentwickeln, dass die zuvor erwähnten Nachteile der bekannten Verschlussvorrichtungen
vermieden werden, wobei insbesondere eine Verschlussvorrichtung
mit einem konstruktiv einfachen Aufbau mit einem beidseitigen Freilauf
für die
schwenkbare Betätigungshabe
auch bei verriegelter Verschlussvorrichtung geschaffen werden soll.
Die gewünschte
Anordnung soll dabei auch einfach zu handhaben sein und hinsichtlich
ihrer sonstigen Funktionseigenschaften den bestehenden Anforderungen
vollkommen genügen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Mittel zur Bereitstellung eines Freilaufes für die Betätigungshandhabe auch bei verriegelter
Verschlussvorrichtung zur Ausbildung eines beidseitigen Freilaufes
durch einen von dem Sperrriegel betätigbaren, schwenkbeweglich
an dem Gehäuse
angeordneten, das Auslöserad
verdrehbaren Umlenkhebel gebildet sind. Auf diese Weise wird erstmalig
mit einfachen Mitteln die Möglichkeit
geschaffen, eine Verschlussvorrichtung mit einem konstruktiv einfachen
Aufbau mit einem beiderseitigen Freilauf für die schwenkbare Betätigungshandhabe auch
bei verriegelter Verschlussvorrichtung auszubilden. Es werden dadurch
insbesondere Beschädigungen
oder Überbelastungen
der Verschlussvorrichtung durch eine Betätigung der Betätigungshandhabe
bei verriegelter Verschlussvorrichtung vermieden. Die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung
ist dabei nicht nur konstruktiv einfach aufgebaut und damit kostengünstig herstellbar,
sondern sie ist auch einfach in der Handhabung und genügt auch
hinsichtlich ihrer sonstigen Funktionseigenschaften vollkommen den
bestehenden Anforderungen.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der zur Ausbildung
eines beiderseitigen Freilaufes dienende Umlenkhebel im Wesentlichen
winkelförmig
ausgebildet ist. Eine derartige Ausbildung ist in konstruktiver
Hinsicht besonders vorteilhaft und lässt sich außerdem platzsparend in dem
Gehäuse
der Verschlussvorrichtung unterbringen.
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Nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass das Auslöserad
zum Zusammenwirken mit dem Umlenkhebel umfangsseitig eine im Wesentlichen
halbkreisförmige
Ausnehmung aufweist. Dabei weist zweckmäßig das Auslöserad an
der oberen Seite der im Wesentlichen halbkreisförmigen Ausnehmung einen mit
dem Umlenkhebel zusammenwirkenden Anschlag auf, der im Wesentlichen
zur Begrenzung der Drehbewegung des Auslöserades dient.
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Es
empfiehlt sich gemäß einem
weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass
das Auslöserad
zum Zusammenwirken mit dem Betätigungshebel
einen in Funktionsstellung in dessen Hubbereich hineinragenden Mitnahmeanschlag aufweist.
Es befindet sich also dieser Mitnahmeanschlag in Funktionsstellung,
d. h. bei entriegelter Verschlussvorrichtung, in dem Hubbereich
des Betätigungshebels,
während
in Nicht-Funktionsstellung,
d. h. bei verriegelter Verschlussvorrichtung, sich dieser Mitnahmeanschlag
nicht in dem Hubbereich des Betätigungshebels
befindet, so dass ein beidseitiger Freilauf für die Betätigungshandhabe in diesem Zustand
gegeben ist.
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Nach
einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass der Umlenkhebel an dem Endbereich des dem Auslöserad zugewandten
Winkels einen in dessen im Wesentlichen halbkreisförmige Ausnehmung
eingreifenden Zapfen aufweist. Über
diesen Zapfen kann das Auslöserad
in einfacher Weise von dem Umlenkhebel verdreht werden.
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Zweckmäßig ist
es nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass
der Umlenkhebel an dem dem Sperrriegel zugewandten Winkel eine endseitig
offen ausgebildete Führungsnut
aufweist. Bei einer dazu alternativen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weist der Umlenkhebel an dem dem Sperrriegel zugewandten
Winkel eine endseitig geschlossen ausgebildete Führungsnut auf. Zweckmäßig ist
es bei diesen beiden zuvor erwähnten
Ausführungsformen, dass
der Sperrriegel an seinen dem Umlenkhebel zugewandten Endbereich
einen in die an dem dem Sperrriegel zugewandten Winkel angeordnete
offen oder geschlossen ausgebildete Führungsnut eingreifenden Zapfen
aufweist. Über
diesen in die offen oder geschlossen ausgebildete Führungsnut
eingreifen den Zapfen kann auf einfache Weise die Betätigung des
Sperrriegels in eine Drehbewegung des Umlenkhebels umgesetzt werden.
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Es
empfiehlt sich gemäß einem
weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung, dass
das Stellglied für
den Sperrriegel als Schließhebel
eines Schließzylinders
ausgebildet ist. Dieser Schließzylinder
ist dabei von der Seite der Betätigungshandhabe
her gesehen zugänglich
und wird von einer Schlossklappe abgedeckt.
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Bei
einer davon abweichenden Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Stellglied für den Sperrriegel
als Schließhebel
eines Schließzylinders
und/oder als ein elektromotorischer Antrieb und/oder als pneumatischer
Antrieb einer Zentralverriegelung ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform
kann also die Verschlussvorrichtung mit den Antrieben einer Zentralverriegelung
gekoppelt werden.
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Nach
einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung
ist vorgesehen, dass die erste durch das Auslöserad verdrehbare Mitnehmerscheibe
wenigstens eine Aufnahme für
eine Entriegelungsstange aufweist. Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal
der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die zweite mit der
ersten Mitnehmerscheibe auf Mitnahme gekoppelte Mitnehmerscheibe
wenigstens eine Aufnahme für
eine Entriegelungstange aufweist. Diese Entriegelungsstangen, die
beispielsweise mit den Drehfallenschlössern einer Kofferklappenverriegelung
in Wirkverbindung stehen, können
also wahlweise mit der ersten und/oder der zweiten Mitnehmerscheibe
in Wirkverbindung stehen.
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Gemäß einem
weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass
die erste Mitnehmerscheibe und die zweite Mitnehmerscheibe jeweils
eine sich über
einen Umfangsbereich erstreckende Verzahnung mit miteinander kämmenden
Zähnen
aufweist. Mit diesen Mit teln kann auf einfache Weise die Drehbewegung
der ersten Mitnehmerscheibe in eine Drehbewegung der zweiten Mitnehmerscheibe
umgesetzt werden.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der vorliegenden
Erfindung, dass die Betätigungshandhabe über an deren Schwenkwelle
angeordnete Mitnahmefelder auf den Betätigungshebel einwirkt.
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Nach
einem letzten Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass das Auslöserad in
Bezug auf die erste Mitnehmerscheibe bereichsweise im Freilauf schwenkbeweglich
ausgebildet ist. Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln das
Auslöserad
von dem Umlenkhebel aus dem Hubbereich des Betätigungshebels hinausgedreht
bzw. wieder hineingedreht werden.
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Die
Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigen:
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1 eine schematische Rückansicht
einer ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung
in entriegeltem Zustand,
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2 die schematische Rückansicht
der Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung
nach 1 in verriegeltem
Zustand,
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3 eine schematische Teil-Rückansicht einer
abgewandelten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung
in verriegeltem Zustand,
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4 die schematische Teil-Rückansicht
der abgewandelten Ausführungsform
gemäß 3 in entriegeltem Zustand,
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5 die schematische Teil-Rückansicht
der abgewandelten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung
gemäß 3 mit angedeuteten ersten
und zweiten Mitnehmerscheiben im ausgelösten Zustand der Verriegelungseinrichtung.
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Die
erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung
ist generell mit 10 bezeichnet. Die Verschlussvorrichtung 10 ist
vorgesehen für
Klappen, Türen oder
Deckel von Fahrzeugen, insbesondere für Kofferraumklappen von Großraumfahrzeugen
zur Personenbeförderung.
Die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 10 ist
versehen, siehe dazu beispielsweise die 1 der Zeichnung, mit einem Gehäuse 11,
an dem schwenkbeweglich eine mit einem Betätigungshebel 13 verbundene,
in diesem Falle nach Art einer Wippe ausgebildete Betätigungshandhabe 12 zum
Entriegeln einer Verriegelungseinrichtung angeordnet ist. Es ist
dazu in der 1 der Zeichnung
die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 10 in
entriegeltem Zustand und in der 2 in verriegeltem
Zustand dargestellt. Die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 10 ist
weiterhin versehen mit einem schwenkbeweglich an dem Gehäuse 11 angeordneten,
eine Bewegung von in den Figuren der Zeichnung nicht dargestellten
Entriegelungstangen bewirkenden, von dem Betätigungshebel 13 beaufschlagten
Auslöserad 14,
mit einem über
ein nicht dargestelltes Stellglied in eine Sperr- oder Freilaufposition
bewegbaren, mit 15 bezeichneten Sperrriegel, mit einer
ersten durch das Auslöserad 14 verdrehbaren
Mitnehmerscheibe 16 und mit einer mit der ersten Mitnehmerscheibe 16 auf
Mitnahme gekoppelten zweiten drehbar gelagerten Mitnehmerscheibe 17, die
insbesondere auch vorgesehen ist für eine daran angeschlossene,
nicht dargestellte Innenverriegelungshandhabe. Über diese nicht dargestellte
Innenverriegelungshand habe kann in bekannter Weise von innen eine
Entriegelung bei gesperrter Verriegelungseinrichtung erfolgen.
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Die
erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 10 ist
weiterhin versehen mit Mitteln 18 zur Bereitstellung eines
Freilaufes für
die Betätigungshandhabe 12 auch
bei verriegelter Verschlussvorrichtung 10. Es ist dazu
zur Ausbildung einer Verschlussvorrichtung mit einem konstruktiv
einfachen Aufbau mit einem beiderseitigen Freilauf für die schwenkbare Betätigungshandhabe 12 bei
verriegelter Verschlussvorrichtung 10 erfindungsgemäß vorgesehen,
siehe hierzu auch insbesondere die 3 bis 5 der Zeichnung, dass die
Mittel 18 zur Bereitstellung des Freilaufes für die Betätigungshandhabe 12 auch
bei verriegelter Verschlussvorrichtung 10 zur Ausbildung
eines beiderseitigen Freilaufes durch einen von dem Sperrriegel 15 betätigbaren,
schwenkbeweglich an dem Gehäuse 11 angeordneten,
das Auslöserad 14 verdrehbaren
Umlenkhebel 19 gebildet sind. Es ist dazu in der 3 der Zeichnung der von
dem Sperrriegel 15 betätigbare,
mit dem Auslöserad 14 in
Wirkverbindung stehende Umlenkhebel 19 gezeigt, und zwar
hier in verriegeltem Zustand der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10,
während
in 4 der Zeichnung der
entriegelte Zustand der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 dargestellt ist.
Ergänzend
ist dazu in der 5 der
Zeichnung eine entsprechende Ansicht der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 bei
ausgelöster
Verriegelungseinrichtung darstellt.
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Der
zur Ausbildung eines beiderseitigen Freilaufes dienende Umlenkhebel 19 der
erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 ist
bei den dargestellten Ausführungsbeispielen,
siehe dazu wieder insbesondere die 3 bis 5 der Zeichnung, winkelförmig ausgebildet.
Es ist dies eine konstruktiv einfache Lösung zur Übertragung der Betätigung des Sperrriegels 15 auf
das Auslöserad 14,
wobei ein winkelförmiger
Umlenkhebel 19 sich platzsparend in dem Gehäuse 11 der
erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 unterbringen
lässt.
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Das
Auslöserad 14 weist
zum Zusammenwirken mit dem Umlenkhebel 19 umfangsseitig
eine im Wesentlichen halbkreisförmige
Ausnehmung 20 auf, siehe z. B. die 3 der Zeichnung. An der oberen Seite
dieser im Wesentlichen halbkreisförmigen Ausnehmung 20 weist
das Auslöserad 14 einen
mit dem Umlenkhebel 19 zusammenwirkenden Anschlag 21 auf,
wodurch eine Begrenzung der Drehbewegung des Auslöserades 14 in
Bezug auf den Umlenkhebel 19 erreicht wird. Das Auslöserad 14 weist weiterhin
zum Zusammenwirken mit dem Betätigungshebel 13 einen
in Funktionsstellung in dessen Hubbereich hineinragenden Mitnahmeanschlag 22 auf,
es ist dazu in der 3 der
Zeichnung die Nicht-Funktionsstellung in verriegeltem Zustand der Verschlussvorrichtung 10 dargestellt,
und in der 4 der Zeichnung
die Funktionsstellung in dem entriegelten Zustand der Verschlussvorrichtung 10. In
diesem Zustand ragt also der Mitnahmeanschlag 22 des Auslöserades 14 in
den Hubbereich des Betätigungshebels 13 hinein.
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Der
Umlenkhebel 19 weist an dem Endbereich des dem Auslöserad 14 zugewandten
Winkels einen in dessen im Wesentlichen halbkreisförmige Ausnehmung 20 eingreifenden
Zapfen 23 auf. Es weist dabei der Umlenkhebel 19 bei
dem in den 1 und 2 der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel
an den dem Sperrriegel 15 zugewandten Winkel eine endseitig
offen ausgebildete Führungsnut 24 auf,
während
bei dem in den 3 bis 5 der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiel
der Umlenkhebel 19 an dem dem Sperrriegel 15 zugewandten
Winkel eine endseitig geschlossen ausgebildete Führungsnut 25 aufweist.
Es weist dabei bei beiden Ausführungsbeispielen,
d. h. also sowohl bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß den 1 und 2 der Zeichnung sowie auch bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß den 3 bis 5 der Zeichnung, der Sperrriegel 15 an
seinem dem Umlenkhebel 19 zugewandten Endbereich einen
in die an dem dem Sperrriegel 15 zugewandten Winkel angeordnete
Führungsnut 24, 25 eingreifenden
Zapfen 26 auf. Über diesen
Zapfen 26 wird in einfacher Weise die Betätigung des
Sperrriegels 15 auf den Umlenkhebel 19 und damit
auf das Auslöserad 14 übertragen.
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Das
Stellglied für
den Sperrriegel 15 kann bei der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 als
Schließhebel
eines Schließzylinders
ausgebildet sein. Bei einer abgewandelten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 kann das
Stellglied für
den Sperrriegel 15 als Schließhebel eines Schließzylinders
und/oder als elektromotorischer Antrieb und/oder als pneumatischer
Antrieb einer Zentralverriegelung ausgebildet sein.
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Bei
der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 ist
weiterhin vorgesehen, siehe dazu insbesondere die Ausführungsform
gemäß den 1 und 2 der Zeichnung, dass die erste durch
das Auslöserad 14 verdrehbare
Mitnehmerscheibe 16 wenigstens eine Aufnahme 27 für eine Entriegelungsstange
aufweist. Weiterhin ist vorgesehen, dass die zweite mit der ersten
Mitnehmerscheibe 16 auf Mitnahme gekoppelte Mitnehmerscheibe 17 wenigstens eine
Aufnahme 28 für
eine Entriegelungsstange aufweist. Es können dabei diese in den Figuren
der Zeichnung nicht dargestellten Verriegelungsstangen beispielsweise
mit den seitlichen Drehfallenschlössern einer Kofferklappenverriegelung
zusammenwirken. Dabei können
diese Verriegelungsstangen wahlweise an der ersten Mitnehmerscheibe 16 und/oder
an der zweiten Mitnehmerscheibe 17 angeordnet sein. Diese
erste Mitnehmerscheibe 16 und die zweite Mitnehmerscheibe 17 weisen
dabei bei den dargestellten Ausführungsbeispielen,
siehe wieder insbesondere die 1 und 2 der Zeichnung, jeweils
eine sich über
einen Umfangsbereich erstreckende Verzahnung 29 bzw. 30 mit
miteinander kämmenden,
nichtbezeichneten Zähnen
auf.
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Bei
den in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen
der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 wirkt
weiterhin die Betätigungshandhabe 12 über an deren
nicht dargestellter Schwenkwelle angeordnete Mitnahmefelder auf
den Betätigungshebel 13 ein.
Mit diesen Mitteln wird die Schwenkbewegung bzw. die Wippbewegung der
Betätigungshandhabe 12 in
eine Hubbewegung des Betätigungshebels 13 umgesetzt.
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Das
Auslöserad 14 ist
ferner in Bezug auf die erste Mitnehmerscheibe 16 bereichsweise
im Freilauf schwenkbeweglich ausgebildet, weiterhin ist an der ersten
Mitnehmerscheibe 16 ein Mitnehmer 31 zur Mitnahme
durch das Auslöserad 14 angeordnet, siehe
dazu die 5 der Zeichnung.
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Mit
der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 wird
erstmalig mit konstruktiv einfachen Mitteln ein beidseitiger Freilauf
für die
Betätigungshandhabe 12 auch
bei verriegelter Verschlussvorrichtung 10 vorgesehen. Es
bewegt dabei, siehe dazu wieder insbesondere die Ausführungsform
gemäß den 3 bis 5 der Zeichnung durch Betätigung des
Sperrriegels 15, mittels Schließzylinder oder über Zentralverriegelung
durch Elektromotor bzw. Pneumatikantrieb, in der Verriegelungsposition
der Umlenkhebel 19 das Auslöserad 14 mittels Freilauf
in der ersten Mitnehmerscheibe 16 aus dem Hubbereich des
Betätigungshebels 13.
Somit ist ein beidseitiger Freilauf an der Betätigungshandhabe 12 gegeben.
In der anderen, nämlich
der entriegelten Stellung der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung 10 fährt das
Auslöserad 14 im
Freilauf in den Hubbereich des Betätigungshebels 13.
Auf diese Weise wird dann über
den Betätigungshebel 13 über das Auslöserad 14 und
die beiden Mitnehmerscheiben 16 und 17 die Betätigung beispielsweise
zu den seitlichen Drehfallenschlössern
weitergeleitet. Es ist dabei eine Anwendung sowohl als Türverschluss
sowie auch als Kofferklappenverschluss vorgesehen, wobei bei einer
Anwendung als Türverschluss
nur eine für
ein Drehfallenschloss einer entsprechenden Tür führende Entriegelungsstange
angeschlossen ist, während
bei Kofferklappenverschlüssen
zwei gegenläufig
zu bewegende Entriegelungsstangen anzuschließen sind.
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Wie
bereits erwähnt,
sind die dargestellten Ausführungsformen
nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung, diese ist nicht
darauf beschränkt,
es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen und Ausbildungen
möglich.
So sind insbesondere Abwandlungen hinsichtlich der Ausführung und Anordnung
des Umlenkhebels 19 sowie des Auslöserrades 14 denkbar,
weiterhin vorgesehen ist eine Anwendung bei anderen als den dargestellten
Arten von Verschlussvorrichtungen 10. Weiterhin vorgesehen
sind andere Mittel zur Übertragung
der Drehbewegung als die dargestellten Mitnehmerscheiben 16 und 17.
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- 10
- Verschlussvorrichtung
- 11
- Gehäuse (von 10)
- 12
- Betätigungshandhabe
- 13
- Betätigungshebel
- 14
- Auslöserad
- 15
- Sperrriegel
- 16
- erste
Mitnehmerscheibe
- 17
- zweite
Mitnehmerscheibe
- 18
- Mittel
zur Bereitstellung eines Freilaufes (von 12)
- 19
- Umlenkhebel
- 20
- halbkreisförmige Ausnehmung
(von 14 für 19)
- 21
- Anschlag
(bei 20 für 19)
- 22
- Mitnahmeanschlag
(von 14 beim Hubbereich für 13)
- 23
- Zapfen
(von 19 in 20)
- 24
- offen
ausgebildete Führungsnut
(von 19 für 26)
- 25
- geschlossen
ausgebildete Führungsnut
(von 19 für 26)
- 26
- Zapfen
(von 15 in 24, 25)
- 27
- Aufnahme
(von 16 für
Entriegelungsstange)
- 28
- Aufnahme
(von 17 für
Entriegelungsstange)
- 29
- bereichsweise
Verzahnung (von 16)
- 30
- bereichsweise
Verzahnung (von 17)
- 31
- Mitnehmer
(an 16 für 14)