-
Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Holzwerkstoffverbundelementen, insbesondere
für einen
Träger,
gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
-
Ein
Holzwerkstoffverbundelement in Form eines Trägers ist aus der
DE 199 57 080 A1 bekannt. Dieser
Träger
ist insbesondere für
den Bau von Wandelementen, aber auch für Decken- und Dachbauteile
vorgesehen. Der Rahmen des bekannten Trägers besteht aus zwei parallel
zueinander angeordneten Vollholzprofilen. Zwischen den Vollholzprofilen
ist ein Dämmstoff,
z.B. Mineralwolle, angeordnet. Die Vollholzprofile sind durch eine
Beplankung, beispielsweise aus OSB-Platten miteinander verbunden.
Die Herstellung des bekannten Trägers
erfolgt, indem Hölzer mit
einer doppelten Breite, wie sie für den späteren Gurt vorgesehen ist,
zzgl. einer Trennfuge auf eine Platte aufgelegt werden. Zwischen
die Hölzer
wird der Dämmstoff
eingebracht. Dann wird die nächste Platte
aufgelegt. Die Verbindung der Platten mit den Hölzern kann durch Nägel oder
Verleimung erfolgen. Anschließend
wird die so entstandene Vorform längs der Mitte der Hölzer aufgetrennt.
Die Tragfähigkeit der
bekannten Träger
ist beschränkt.
Für ihre
Herstellung werden große
Mengen an Vollholz benötigt. Die
Herstellung von Trägern
im Wesentlichen aus Vollholz ist nachteilig, weil sie entweder extrem
hohe Holzqualität
verlangen oder Schnell zu einem Verziehen oder Verdrillen der Träger aufgrund
des Arbeitens des Holzes führt.
-
Andere
bekannte Träger
bestehen aus Brettschichtholz, d.h. aus mehreren vollflächig miteinander
verleimten Brettern. Diese Träger
weisen im Gegensatz zu Vollholzträgern keine Verzugsprobleme auf.
Sie sind jedoch relativ schwergewichtig, und ihr Hauptnachteil besteht
darin, dass sie ausgeprägte Wärmebrücken bei
den auf Ihnen aufbauenden Deckenstrukturen ausbilden.
-
Es
ist bekannt, die Wärmeübertragung
im Bereich der Träger
von Deckenaufbauten dadurch zu reduzieren, dass sogenannten Stegträger eingesetzt werden.
An diesen sind Obergurte und Untergurte aus Vollholz vorgesehen,
die durch einen zentralen Steg aus dünnem, steifem Holzwerkstoff,
beispielsweise einer OSB-Platte, verbunden sind. Durch den geringen
Querschnitt der Stege ist der Wärmebrückeneffekt
bei diesen bekannten Trägern
deutlich reduziert. Sie weisen jedoch Nachteile in Bezug auf ihre
Verbindbarkeit mit anderen Bauelementen und das Einfügen von
Dämmstoffen
in die seitlichen Höhlungen
auf, die durch die Gurte und den Steg in drei Richtungen begrenzt
werden.
-
Aus
der WO 01/90502 A1 ist ein tafelförmiges Holzverbundelement zur
Verwendung als tragendes Tafelelement für den Hochbau bekannt. Das
Verbundelement weist Deckschichten auf, die vollflächig mit
einem lastabtragenden und wärmedämmenden Kern
verbunden sind. Auch die Ränder
an den Außenkanten
des Kerns können
mit einer Deckschicht versehen sein. Konkret kann der Kern aus einer
Holzfaserplatte ausgebildet sein, und die Deckschichten können aus
OSB-Platten bestehen. Die Doppelfunktion des Kerns ist die Grundlage
für die
lastabtragenden und wärmedämmenden
Eigenschaften des bekannten tafelförmigen Holzverbundelements.
Ein Träger
im Sinne der vorliegenden Erfindung, d.h. ein spezielles Bauteil
zur Abstützung
vertikaler Lasten bei in horizontaler Richtung großen Stützabständen für den Träger, aber
dennoch möglichst
geringer Durchbiegung des Trägers,
der typischerweise eine größere vertikale
Höhe als
horizontale Breite seines Querschnitts aufweist, wird in der WO
01/90502 A1 nicht beschrieben, es geht dort vielmehr explizit um sogenannte
Dach- bzw. Wandtafelelemente.
-
Aus
der
DE 100 42 918
A1 ist einerseits ein Verbundelement bekannt, welches zwei
im Wesentlichen parallel angeordnete Holzlatten umfasst, zwischen
denen Dämmstoff
angeordnet ist. Der Dämmstoff
erfüllt
hierbei tragende Funktion. Des Weiteren ist in der Druckschrift
eine als bekannt bezeichnete Ausführungsform dargestellt, bei
der bei einem Kastenträger
zwei Holzwerkstoffplatten seitlich an zwei stirnseitig angeordneten
Holzlatten angeordnet sind. Gemäß dieser
bekannten Ausführungsform
gewährleisten
die Holzwerkstoffplatten die Stabilität und die Tragfestigkeit der
Stütze.
-
-
Anregungen
für eine
vorteilhafte Herstellung von Holzwerkstoffverbundelementen sind
dem vorstehend bezeichneten Stand der Technik nicht zu entnehmen.
-
AUFGABE DER
ERFINDUNG
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung
eines Holzwerkstoffverbundelementes aufzuzeigen, welches einfach
auszuführen
ist und mittels dessen sich Holzwerkstoffverbundelemente herstellen
lassen, die eine hohe Formstabilität besitzen.
-
LÖSUNG
-
Die
Aufgabe der Erfindung wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
des neuen Verfahrens sind in den Unteransprüchen beschrieben.
-
BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
-
Bei
dem neuen Verfahren zur Herstellung von Holzwerkstoffverbunden,
insbesondere um einen neuen Träger
herzustellen, wird in einem ersten Schritt eine Holzwerkstoffdämmplatte
an ihren beiden Hauptseiten mit jeweils einer Holzwerkstoffplatte größerer Dichte
verleimt. Auf diese Weise wird eine erste Vorform erzeugt. Diese
erste Vorform wird in Abschnitte aufgetrennt. Die Abschnitte werden
mit Abstand nebeneinander senkrecht zwischen zwei weiteren Holzwerkstoffplatten
größerer Dichte
angeordnet und mit diesen verleimt. So wird eine zweite Vorform
ausgebildet. Diese zweite Vorform wird abschließend im Bereich der Abstände der
Abschnitte der ersten Vorform in die gewünschten Holzwerkstoffverbunde
aufgetrennt. Das Verleimen erfolgt dabei vorzugsweise jeweils durch
drucklose und kalthärtende
PUR-Bindemittel. Hohe Investitionskosten in großformatige Heißpressen
sind damit entbehrlich. Die Festigkeit der Leimfugen einer solchen
Verleimung übersteigt
bereits die jeweilige Festigkeit der miteinander verleimten Platten.
Katalysatoren zur Beschleunigung der Abbindereaktion des Bindemittels
können
eingesetzt werden. Sie sind aber in der Regel nicht notwendig. Zur
Herstellung längerer
Träger
können
mehrere Holzwerkstoffplatten größerer Dichte
durch Keilverzinkung miteinander verbunden werden, wobei derartige
Keilverzinkungen bei den einzelnen Platten des späteren Rahmens
möglichst versetzt
zueinander angeordnet sein sollten.
-
Wenn
die weiteren Holzwerkstoffplatten größerer Dichte bei dem neuen
Verfahren dicker sind als die zunächst mit der Holzwerkstoffdämmplatte
verleimten Holzwerkstoffplatten größerer Dichte, können die
weiteren Holzwerkstoffplatten größerer Dichte
Gurte eines Trägers
ausbilden, die dicker sind als dessen Stege und an die dessen Stege
stumpf anstoßen.
-
Das
neue Verfahren kann auch dazu genutzt werden, neue tafelförmige Wandelemente
auszubilden, die für
den Hausbau geeignet sind und die zumindest an ihrer späteren Innenseite,
bezogen auf einen Hauswandaufbau eine Gipsfaserplatte als Holzwerkstoffplatte
größerer Dichte
aufweisen. Ein Holzwerkstoffverbund mit einer Gipsfaserplatte ist
grundsätzlich
problematisch, weil eine Gipsfaserplatte ein anderes Ausdehnungsverhalten
zeigt als beispielsweise Holzfaser- oder Holzspanplatten. Dieses
Problem kann bei dem neuen Verfahren und dem neuen Holzwerkstoffverbund
aber dadurch beseitigt werden, dass die Gipsfaserplatte unter Ausbildung
einer flexiblen Leimfuge mit der Holzwerkstoffdämmplatte verleimt wird. Auf
diese Weise kann die flexible Leimfuge die unterschiedlichen Ausdehnungsverhalten ausgleichen.
Eine flexible Leimfuge wird beispielsweise durch ein kalthärtendes
PUR-Bindemittel erreicht.
-
KURZBESCHREIBUNG
DER FIGUREN
-
Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von in den Figuren dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispielen
weiter erläutert
und beschrieben.
-
1 zeigt
einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäß hergestellten Träger.
-
2 zeigt
eine Seitenansicht eines Mittelbereichs eines erfindungsgemäß hergestellten
Trägers.
-
3 zeigt
eine erste Vorform entsprechend des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung eines Holzwerkstoffverbundelementes und
-
4 zeigt
eine zweite Vorform entsprechend des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung des Holzwerkstoffverbundelementes.
-
FIGURENBESCHREIBUNG
-
Der
in 1 im Querschnitt wiedergegebene Träger 1 weist
einen Rahmen 2 und einen Kern 3 auf. Der Rahmen 2 besteht
aus einem Obergurt 4, einem Untergurt 5 und zwei
seitlichen Stegen 6. Der Obergurt 4 und der Untergurt 5 sind
aus OSB-Platten mit einer Dicke von 40 mm und einer mittleren Dichte
von ca. 700 kg/m3 ausgebildet. Auch die
seitlichen Stege 6 bestehen aus OSB-Platten mit einer mittleren
Dichte von ca. 700 kg/m3. Die Dicke der
Stege beträgt aber
nur ca. 10 mm. Der Kern 3 besteht aus einer Holzfaserplatte
mit einer Dichte von 230 kg/m3. Die Dicke
der Holzfaserplatte verläuft
dabei in Richtung der Breite 7 des Trägers 1. Ein Seitenverhältnis der Höhe 8 des
Trägers 1 zu
seiner Breite 7 liegt hier bei 2:1. Der Kern 3 ist
vollflächig
und allseitig mit dem Rahmen 2 verleimt. Die Formstabilität des Kerns 3 wird
so vollständig
zur Aussteifung des Rahmens 2 ausgenutzt. Auch die Gurte 4 und 5 und
die Stege 6 des Rahmens 2 sind miteinander verleimt.
Als Verleimung ist konkret eine leicht schäumende PUR-Verleimung vorgesehen,
die kalt und drucklos erzeugt ist.
-
Die
Seitenansicht auf einen Mittenbereich des Trägers 1 gemäß 2 soll
andeuten, dass die Höhe 8 des
Trägers 2 von
seinen Enden zu seiner Mitte hin zunehmen kann, was darauf abgestimmt
ist, dass die statische Belastung des Trägers 1 bei seiner Abstützung im
Bereich seiner Enden im Bereich seiner Mitte am Größten ist.
-
3 skizziert
den ersten Schritt eines Verfahrens zur Herstellung eines Holzwerkstoffverbundelementes,
der beispielsweise den Träger 1 gemäß den 1 und 2 ausbilden
kann. Hierzu wird zunächst
die in 3 im Querschnitt wiedergegebene erste Vorform 9 hergestellt.
Die Vorform 9 weist eine Holzwerkstoffdämmplatte 13, beispielsweise
eine Holzfaserplatte, auf, die später den Kern 3 ausbildet. Die
Holzwerkstoffdämmplatte 13 ist
zwischen zwei Holzwerkstoffplatten 16 und 26 angeordnet,
die bei dem Träger 1 später die
Stege 6 ausbilden. Bei anderen Holzwerkstoffverbundelementen
können
die Holzwerkstoffplatten 16 und 26, die grundsätzlich eine
größere Dichte
als die Holzwerkstoffdämmplatte 13 aufweisen,
auch unterschiedlich ausgebildet sein. Die Holzwerkstoffplatten 16 und 26 größerer Dichte sind
mit der Holzwerkstoffdämmplatte
vollflächig
verleimt. Nach Aushärtung
der Verleimung wird die Vorform 9 entlang der gestrichelten
Linien 10 in einzelne Abschnitte 11 aufgetrennt.
-
4 zeigt,
wie aus den Abschnitten 11 der Vorform 9 gemäß 3 und
zwei weiteren Holzwerkstoffplatten 14 und 15 größerer Dichte
eine zweite Vorform 12 ausgebildet wird. Hierzu werden
die Abschnitte 11 unter Einhaltung von Abständen 17 parallel
nebeneinander zwischen den Holzwerkstoffplatten 14 und 15 angeordnet
und mit diesen vollflächig verleimt.
Wenn abschließend
die Vorform 12 entlang der gestrichelten Linien 18 im
Bereich der Abstände 17 durch
Sägen aufgetrennt
wird, werden die einzelnen Holzwerkstoffverbundelemente erhalten,
also beispielsweise einzelne Träger 1 gemäß 1 oder 2.
-
Der
erfindungsgemäß hergestellte
Träger bezieht
seine Formstabilität
nicht nur aus dem rechteckigen Rahmen aus dem Obergurt, dem Untergurt und
den zwei vertikal ausgerichteten Stegen, sondern auch aus dem wärmedämmenden
Kern. Dieser wärmedämmende Kern
ist seinerseits formstabil und flächig mit dem Rahmen verbunden,
so dass seine Formstabilität
zur Erhöhung
der Formstabilität
des gesamten Trägers
optimal ausgenutzt wird. Die mit dem neuen Träger erreichbare Erhöhung des
Wärmedurchlasswiderstands
beträgt
mindestens 35 % verglichen mit einem beispielsweise aus Nadelvollholz
ausgebildeten herkömmlichen
Träger
von vergleichbarem Querschnitt. Gegenüber bekannten Trägern aus
konstruktiven Holzwerkstoffen gleichen Querschnitts ist der Wärmedurchlasswiderstand
um mindestens 50 % erhöht.
-
Der
erfindungsgemäß hergestellte
Träger
ist ein klassischer Träger,
dessen Höhe
in der Einbausituation, d.h. seine Abmessung in Richtung der Erdanziehungskraft,
größer ist
als die dazu senkrecht verlaufende Breite. Zumindest sind Höhe und Breite aber
gleichgroß.
Bei tafelförmigen
Bauelementen, wie Decken- und Dachtafeln, ist die Breite hingegen immer
deutlich größer als
die Höhe.
Das Seitenverhältnis
der Höhe
zur Breite des neuen Trägers bzw. seines
Rahmens liegt vorzugsweise in dem Bereich von 1:1 bis 4:1. In speziellen
Anwendungsfällen
kann das Seitenverhältnis
noch höher
liegen. Dies kann beispielsweise dann gelten, wenn das Seitenverhältnis von
Enden des Trägers
zu seiner Mitte hin zunimmt, weil von einem Träger in seiner Mitte statisch höhere Lasten
aufzunehmen sind, als nahe seinen Enden.
-
Der
Kern des erfindungsgemäß hergestellten
Trägers
kann aus einer Holzfaserdämmplatte
bestehen. Die mittlere Dichte dieser Holzfaserdämmplatte kann in dem Bereich
von 220 bis 320 kg/m' liegen.
Bei einer solchen mittleren Dichte weist der Kern bei noch guter
Wärmedämmung eine
ebenfalls gute Formstabilität
auf, die zur gewünschten
Aussteifung des Rahmens mit dem Kern ausnutzbar ist.
-
Die
Stege des Rahmens des erfindungsgemäß hergestellten Trägers können aus
OSB-Platten bestehen.
Dies ist hier das bevorzugte Material. Die Stege können aber
beispielsweise auch aus Sperrholz ausgebildet sein.
-
Der
Obergurt und der Untergurt des Rahmens können ebenfalls aus OSB-Platten
bestehen. Hier ist auch eine Ausbildung aus Vollholz oder Brettschichtholz
möglich.
Die konkrete Auswahl kann an den speziellen Anwendungsfall des neuen
Trägers angepasst
sein.
-
Wenn
OSB-Platten für
die Stege und die Gurte des erfindungsgemäß hergestellten Trägers eingesetzt
werden, weisen diese vorzugsweise eine mittlere Dichte im Bereich
von 600 bis 750 kg/m3 auf.
-
Die
Stege weisen vorzugsweise eine Dicke von 8 bis 13 mm auf, in deren
Bereich der Wärmebrückeneffekt
noch minimal ist, aber hinreichende Formstabilitäten gegeben sind. Die relativ
geringen Dicken der Stege werden durch die Aussteifung des Rahmens
des neuen Trägers
durch den Kern ermöglicht.
-
Die
Stege stoßen
vorzugsweise stumpf an den Obergurt und den Untergurt an, so dass
der Obergurt und der Untergurt die gesamte Breite des erfindungsgemäß hergestellten
Trägers überspannen.
Insbesondere sind die Stege mit dem Untergurt und dem Obergurt verleimt.
-
Der
Obergurt und der Untergurt weisen typischerweise Dicken im Bereich
von 20 bis 60 mm auf.
-
Vorzugsweise
ist der Rahmen des erfindungsgemäß hergestellten
Trägers
mit dem Kern vollflächig
und allseitig verleimt, um die Formstabilität des Kerns maximal zur Aussteifung
des Rahmens auszunutzen.
-
Auch
der Rahmen kann bei dem erfindungsgemäß hergestellten Träger ausschließlich durch Verleimung
zusammengehalten werden.
-
Bei
den Verleimungen sind Kaltverleimungen bevorzugt. Solche Kaltverleimungen
können
beispielsweise auf Basis eines PUR-Bindemittel vorgenommen werden.
Wenn das PUR-Bindemittel schaumbildend
ist, können
dabei auch auftretende kleinere Hohlräume ausgefüllt und überbrückt werden.
-
In
der Praxis des erfindungsgemäß hergestellten
Träger
hat sich herausgestellt, dass die Verleimungen mit einer Bindemittelflächendichte
von weniger als 150 g/m2 ausgeführt werden
können,
und dennoch eine maximale Aussteifung des Rahmens des Trägers durch
den formstabilen Kern erreicht wird.
-
- 1
- Träger
- 2
- Rahmen
- 3
- Kern
- 4
- Obergurt
- 5
- Untergurt
- 6
- Steg
- 7
- Breite
- 8
- Höhe
- 9
- Vorform
- 10
- Linie
- 26
- Holzwerkstoffplatte
- 11
- Abschnitt
- 12
- Vorform
- 13
- Holzwerkstoffdämmplatte
- 14
- Holzwerkstoffplatte
- 15
- Holzwerkstoffplatte
- 16
- Holzwerkstoffplatte
- 17
- Abstand
- 18
- Linie