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DE10324890A1 - Kraftfahrzeug - Google Patents

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DE10324890A1
DE10324890A1 DE2003124890 DE10324890A DE10324890A1 DE 10324890 A1 DE10324890 A1 DE 10324890A1 DE 2003124890 DE2003124890 DE 2003124890 DE 10324890 A DE10324890 A DE 10324890A DE 10324890 A1 DE10324890 A1 DE 10324890A1
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Klaus Gruhn
Holger Dipl.-Ing. Schiffer
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Kiekert AG
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Kiekert AG
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Abstract

Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Kraftfahrzeug, welches mit zumindest einer grifflosen Abdeckung (1) und mit einer Abfrageeinheit (2, 3, 4) zur Prüfung der Berechtigung eines Bedieners sowie schließlich einer Öffnungseinrichtung (5, 6, 7) ausgerüstet ist. Die Öffnungseinrichtung (5, 6, 7) wird von der Abfrageeinheit (2, 3, 4) nach positiver Prüfung zum Öffnen der Abdeckung (1) freigegeben. Erfindungsgemäß ist die Öffnungseinrichtung (5, 6, 7) in einer Notfallsituation - unabhängig vom Ergebnis der Abfrage - zugänglich.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, mit zumindest einer grifflosen Abdeckung, ferner mit einer Abfrageeinheit zur Prüfung der Berechtigung eines Bedieners, und mit einer Öffnungseinrichtung, welche von der Abfrageeinheit nach positiver Prüfung zum Öffnen der Abdeckung freigegeben wird.
  • Ein Kraftfahrzeug entsprechend dem vorgenannten Aufbau wird in der EP 1 270 853 A2 beschrieben. Wie üblich dient die Abfrageeinheit dazu, die Prüfung der Berechtigung eines Bedieners vorzunehmen, indem beispielsweise ein Dialog zwischen einem bedienerseitigen Transponder und einer fahrzeugseitigen Steuereinheit stattfindet. Das ist bekannt, wozu nur beispielhaft auf die vorgenannte europäische Offenlegungsschrift sowie die DE 101 32 925 A1 hingewiesen sei.
  • Eine grifflose Abdeckung kennzeichnet Türen bzw. Kraftfahrzeugtüren oder (Heck-)Klappen, die keine speziell zum Öffnen und Schließen vorgesehene Handhabe aufweisen. Es findet folglich keine mechanische Anbindung eines zugehörigen Tür- oder Klappenschlosses zu einem Griff an der Türaußenhaut statt. Vielmehr lässt sich das betreffende Tür- oder Klappenschloss beispielsweise dadurch öffnen, dass eine Schalteinrichtung bzw. ein sogenanntes "touch pad" berührt wird und infolge dieses Impulses ein elektrisches Öffnen stattfindet. Zuvor ist das genannte Schloss natürlich durch den Abfragevorgang mit Hilfe der Abfrage einheit entriegelt worden, wie dies in EP 1 270 853 A2 beschrieben wird.
  • Grifflose Abdeckungen sind mit dem grundsätzlichen Vorteil verbunden, dass der Luftwiderstand gegenüber solchen mit einem Türaußengriff verringert ist und sich das optische Erscheinungsbild besonders vorteilhaft darstellen lässt. Allerdings können sich Probleme dann ergeben, wenn bei einem Unfall nicht autorisierte Personen Zutritt zu dem betreffenden Kraftfahrzeug begehren. Hier setzt die Erfindung ein.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Kraftfahrzeug der eingangs beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass auch in einem Notfall, insbesondere bei einem Unfall, eine problemlose Öffnung der grifflosen Abdeckung ermöglicht wird.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes Kraftfahrzeug dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungseinrichtung in einer Notfallsituation – unabhängig vom Ergebnis der Abfrage – zugänglich ist bzw. wird. Eine solche Notfallsituation tritt zumeist dann ein, wenn das betreffende Kraftfahrzeug in einen Unfall verwickelt worden ist. In diesem Fall gewährleistet die Erfindung einen sicheren Zugriff auf das Kraftfahrzeuginnere, weil sich die zumindest eine Abdeckung problemlos öffnen lässt. Denn unabhängig vom Ergebnis der Abfrage wird die Öffnungseinrichtung in dieser Notfallsituation zugänglich, so dass beispielsweise Rettungspersonal die zugehörige Abdeckung sicher und schnell öffnen kann.
  • Dazu wird in der Regel die Auslösung eines Crashsensors bzw. allgemein einer Sensoreinrichtung abgefragt. Bei einem solchen Crashsensor handelt es sich bekanntermaßen um einen Beschleunigungssensor, welcher bei Überschreiten bestimmter Verzögerungen einen Unfall erkennt und zumeist angeschlossene Sicherungssysteme aktiviert. Hierzu mögen Airbags, ein Gurtstraffsystem etc. gehören. Grundsätzlich kann das Erkennen der Notfallsituation aber auch an andere Fahrdynamiksensoreinrichtungen ergänzend oder alternativ gekoppelt werden. Hierzu mag beispielhaft das Überschreiten einer vorgegebenen Giergeschwindigkeit oder auch einer bestimmten Betätigungsgeschwindigkeit des Bremspedals gehören.
  • So oder so lässt sich eine solche bestehende oder unmittelbar zu befürchtende Notfallsituation aus erfassten Sensor- bzw. Fahrdynamikwerten des Kraftfahrzeuges ableiten und führt im Rahmen der Erfindung unmittelbar dazu, dass die Öffnungseinrichtung zugänglich wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob einzelne oder alle Türschlösser der zugehörigen Abdeckung bzw. der Abdeckungen entriegelt oder verriegelt sind. Denn im Falle einer Verriegelung kann das Erfassen der Notfallsituation damit gekoppelt werden, dass zunächst der Vorgang "Entriegeln" stattfindet und im Anschluss daran unmittelbar das (elektrische) "Öffnen" vorgenommen bzw. die Öffnungseinrichtung zugänglich wird, wobei sämtliche Vorgänge ohne Berechtigungsprüfung des Bedieners stattfinden.
  • Zwar beschreibt die DE 40 02 963 C1 die grundsätzliche Möglichkeit, nach einem erfolgten Crashimpuls einen Handgriff in eine Bereitschaftsstellung überführen zu können. Hier findet jedoch weder eine Abfrageeinheit Verwendung, noch kommt es zu einer Prüfung der Berechtigung eines Bedieners. Dementsprechend muss bei der bekannten Lehre in einer Notfallsituation auch nicht dafür gesorgt werden, dass die betreffende Abfrage gleichsam ausgeschaltet ist bzw. übersprungen wird.
  • Es hat sich bewährt, die Öffnungseinrichtung wenigstens zweigeteilt auszubilden. Tatsächlich setzt sich die Öffnungseinrichtung in der Regel aus einer Normalöffnungseinheit und einer Notfallöffnungseinheit zusammen. Grundsätzlich können die Normalöffnungseinheit und die Notfallöffnungseinheit aber auch zusammenfallen.
  • Denkbar ist beispielsweise, dass in beiden Fällen eine Schalteinrichtung zum Einsatz kommt, die es im Normalbetrieb einem Bediener erst nach positiver Prüfung seiner Berechtigung ermöglicht, das zugehörige Türschloss einer Abdeckung elektrisch zu öffnen. Lediglich in einer Notfallsituation fällt diese Berechtigungsabfrage gleichsam aus, ist es vielmehr möglich, mit Hilfe der Schalteinrichtung das Türschloss unmittelbar zu öffnen.
  • Das Gleiche gilt dann, wenn es sich bei der Normalöffnungseinheit bzw. Notfallöffnungseinheit um einen Klappgriff handelt, der erst nach positiver Berechtigungsprüfung ausgeschwenkt oder auch ausgefahren wird. Ebenso mag die Zusammenfassung aus Normalöffnungseinheit und Notfallöffnungseinheit als freigegebene Hinterschneidung oder herabgelassene Fensterscheibe ausgebildet sein.
  • Das heißt, im Normalbetrieb wird die betreffende Hinterschneidung erst nach positiver Berechtigungsprüfung des Bedieners freigegeben, damit der Bediener im Anschluss daran beispielsweise einen verdeckt liegenden Griff betätigen kann. Es ist aber auch möglich, dass die positive Berechtigungsprüfung nicht nur das Türschloss entriegelt, sondern zugleich (elektrisch) öffnet und ausstellt, so dass die dann freigegebene Hinterschneidung das unmittelbare Öffnen der Abdeckung zulässt.
  • In gleicher Weise mag eine herabgelassene Fensterscheibe nach positiver Berechtigungsprüfung als Angriffsfläche für die Hand eines Bedieners fungieren. Im Notfallbetrieb erfolgt die Freigabe der Hinterschneidung oder das Herablassen der Fensterscheibe ohne diese Berechtigungsprüfung. Das heißt, bei der zuvor beschriebenen Öffnungseinrichtung sind die Normalöffnungseinheit und die Notfallöffnungseinheit gleichsam in einem Bauteil zusammengefasst.
  • In der Regel wird hier jedoch – wie beschrieben – auf zwei verschiedene Elemente zurückgegriffen, weil die Öffnungseinrichtung wenigstens zweigeteilt ausgeführt ist. Dabei kann auch in diesem Fall die Normalöffnungseinheit und/oder die Notfallöffnungseinheit als Schalteinrichtung, Klappe bzw. Klappgriff, freigegebene Hinterschneidung oder herabgelassene Fensterscheibe etc. ausgeführt sein.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Normalöffnungseinheit als Schalteinrichtung ausgeführt ist, während die Notfallöffnungseinheit als nur im Notfall von der Klappe freigegebene Griffmulde oder zugänglicher Klappgriff in der Ab deckung ausgebildet ist. Dabei mag diese Klappe ergänzend eine Empfangseinrichtung der Abfrageeinheit aufweisen. Im einfachsten Fall handelt es sich bei der Empfangseinrichtung um eine Antennenanordnung, welche den drahtlosen bidirektionalen Datenaustausch zwischen dem zumeist bedienerseitigen Transponder und der kraftfahrzeugseitigen Steuereinheit sicherstellt.
  • Die Normalöffnungseinheit und die Notfallöffnungseinheit können insgesamt zu der zweigeteilten Öffnungseinrichtung zusammengefasst werden, die im Bereich eines Außentürgriffs platziert ist. Das heißt, die betreffende zweigeteilte Öffnungseinrichtung befindet sich regelmäßig exakt an der Stelle einer Abdeckung, wo ein Bediener oder grundsätzlich jede Person einen Außentürgriff vermuten würde.
  • Um die Öffnungseinrichtung darüber hinaus unmittelbar kenntlich zu machen, hebt sie sich in der Regel von der Abdeckung bzw. der Kraftfahrzeugtür optisch ab. Dadurch kann die Öffnungseinrichtung auch bei schlechten Lichtverhältnissen im Notfall schnell und problemlos vom Rettungspersonal gefunden werden.
  • Zu der Normalöffnungseinheit und der Notfallöffnungseinheit mag ergänzend noch eine Verriegelungseinheit hinzutreten. Mit Hilfe dieser Verriegelungseinheit wird ein Bediener in die Lage versetzt, beim Verlassen des Kraftfahrzeuges für eine Verriegelung, insbesondere Zentralverriegelung, der sämtlichen Türschlösser sorgen zu können. Es ist aber auch möglich, ohne Verriegelungseinheit zu arbeiten, wobei die Entfernung eines Bedieners außerhalb des Sende-/Empfangs bereiches zwischen Transponder und Steuereinheit als Verriegelungssignal ausgewertet wird.
  • Ist jedoch eine solche Verriegelungseinheit realisiert, lassen sich die Normalöffnungseinheit, die Notfallöffnungseinheit sowie die Verriegelungseinheit zu einem gemeinsamen Aggregat zusammenfassen. Dieses Aggregat ist wiederum vorteilhaft in dem Bereich einer Abdeckung angeordnet, wo ein Bediener bzw. Benutzer einen Außentürgriff vermutet und dann auch durch die von der Abdeckung abweichende optische Gestaltung auffindet.
  • Denn in diesem Zusammenhang hat es sich insgesamt bewährt, wenn die Normalöffnungseinheit, die Verriegelungseinheit und die Notfallöffnungseinheit zusammengenommen das Aussehen eines Außentürgriffes mit im Vergleich zur Außenhaut der Abdeckung bündig abschließender Oberfläche abbilden. Dadurch ist nach wie vor eine grifflose Abdeckung realisiert, weil das im Innern der Abdeckung befindliche Türschloss keine mechanische Anbindung zu den einzelnen Einheiten aufweist. Gleichzeitig wird hierdurch die Verschmutzung minimiert, was auch für den Luftwiderstand gilt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 1 eine vordere Seitentür eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges und ausschnittsweise den Bereich eines vermuteten Außentürgriffes
  • 2 den Gegenstand nach 1 in einer Detailansicht mit ausgestelltem Klappgriff und
  • 3 einen Schnitt durch die 1 entlang der Linien A-A.
  • In den Figuren ist ein Kraftfahrzeug dargestellt, von dem man eine grifflose Abdeckung 1 erkennt. Bei dieser grifflosen Abdeckung 1 handelt es sich entsprechend der Darstellung um die vordere Seitentür, insbesondere Fahrertür. Das stellt jedoch keine Einschränkung dar, weil die Abdeckung 1 grundsätzlich auch eine Kofferraum- oder Heckklappe oder auch eine Schiebetür sein könnte.
  • Angedeutet ist ferner eine Steuereinheit 2 im Kraftfahrzeuginneren, die mit Hilfe einer Empfangseinrichtung 3, vorliegend einer Antenne 3, in der Lage ist, eine drahtlose Abfrage eines Transponders 4 vorzunehmen, welcher von einem zutrittswilligen Bediener mit sich geführt wird. Steuereinheit 2, Empfangseinrichtung 3 und Transponder 4 bilden eine Abfrageeinheit 2, 3, 4, welche die Zugangsberechtigung des Bedieners prüft. Grundsätzlich könnte die Abfrageeinheit 2, 3, 4 auch so arbeiten, dass nicht der Transponder 4 abgefragt wird, sondern vielmehr bedienerspezifische Erkennungsmerkmale erfasst und ausgewertet werden. Hierunter fällt beispielsweise eine Prüfung des Fingerabdruckes, der Augeniris etc.
  • Jedenfalls ist die Abfrageeinheit 2, 3, 4 in der Lage, die Berechtigung des zutrittswilligen Bedieners zu prüfen. Ist diese Prüfung positiv abgeschlossen worden, so gibt die Abfrageeinheit 2, 3, 4 eine Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 frei.
  • Erfindungsgemäß ist die Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 zweigeteilt aufgebaut und setzt sich aus einer Normalöffnungseinheit 5 sowie einer Notfallöffnungseinheit 6, 7 zusammen. Bei der Normalöffnungseinheit 5 kann es sich um einen vorzugsweise berührungslos betätigbaren Schalter oder Druckschalter oder auch einen Sensor handeln. Mit Hilfe dieser Normalöffnungseinheit bzw. der an dieser Stelle realisierten Schalteinrichtung 5 lässt sich das zugehörige und nicht ausdrücklich dargestellte Türschloss im Innern der Abdeckung bzw. Seitentür 1 elektrisch öffnen. Zuvor hat die Abfrageeinheit 2, 3, 4 nach positiver Berechtigungsprüfung des Bedieners dafür gesorgt, dass das Türschloss entriegelt worden ist.
  • Die Normalöffnungseinheit bzw. Schalteinrichtung 5 mag in Fahrzeugfahrtrichtung im vorderen Bereich der Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 angeordnet sein, wie dies die Darstellung zeigt. Dabei kann der als Schalteinrichtung 5 vorgesehene Schalter beispielsweise mit einer Weichgummiauflage und einem dahinter angeordneten Mikroschalter ausgebildet werden. Denkbar ist auch eine Ausgestaltung, die auf kapazitive Änderungen reagiert und eine Elektrode aufweist. Ganz besonders bevorzugt ist eine Schalteinrichtung 5, die als Piezo-Stellelement ausgebildet ist, wobei in diesem Fall, wie beim Mikroschalter mit Weichgummiauflage, ein zumindest geringfügiges Berühren der Normalöffnungseinheit bzw. Schalteinrichtung 5 erforderlich ist. Dagegen funktio niert ein an dieser Stelle ebenfalls einsetzbarer kapazitiver Sensor berührungslos.
  • Die Notfallöffnungseinheit 6, 7 setzt sich aus einer abdeckenden Klappe 6 und einer von der Klappe 6 im Normalbetrieb verschlossenen Hinterschneidung bzw. Griffmulde 7 zusammen. Diese Hinterschneidung 7 wird nur im Notfallbetrieb freigegeben. Die Normalöffnungseinheit 5 und die Notfallöffnungseinheit 6, 7 sind insgesamt zu der Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 zusammengefasst, die im Bereich eines vermuteten Außentürgriffs platziert ist. Denn einen solchen Außentürgriff wird man bei einer vorderen Seitentür 1 entsprechend der Darstellung randseitig unterhalb einer Fensterscheibe 8 im Bereich der dortigen B-Säule vermuten. Aus diesem Grund sind die Normalöffnungseinheit 5 und die Notfallöffnungseinheit 6, 7 in diesem Bereich als Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 zusammengefasst und heben sich optisch von der äußeren Gestaltung der Abdeckung 1 bzw. Seitentür 1 ab.
  • Zu der Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 bzw. der Normalöffnungseinheit 5 und der Notfallöffnungseinheit 6, 7 tritt eine Verriegelungseinheit 9 hinzu. Bei dieser Verriegelungseinheit 9 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels um einen kapazitiven Näherungsschalter, der als Elektrode ausgeführt ist, die sich im Bereich des angedeuteten Doppelpfeils befinden. Nach Verlassen des Kraftfahrzeuges kann durch Überstreichen oder Annähern an die betreffende Elektrode bzw. die Verriegelungseinheit 9 dafür gesorgt werden, dass sämtliche Türschlösser eine Zentralverriegelung erfahren.
  • Die Verriegelungseinheit 9 ist folglich in die abdeckende Klappe 6 integriert, die darüber hinaus die Empfangseinrichtung 3 aufnimmt, so dass ein besonders kompakter Aufbau gelingt. Dabei bilden die Normalöffnungseinheit 5, die Verriegelungseinheit 9 und die Notfallöffnungseinheit 6, 7 zusammengenommen als Aggregat 5, 6, 7, 8, 9 das Aussehen eines Außentürgriffes ab. Dieser gleichsam virtuelle Außentürgriff verfügt im Vergleich zur Außenhaut der Abdeckung bzw. dargestellten Seitentür 1 über eine mit dieser Außenhaut bündig abschließende Oberfläche. Dadurch wird der Luftwiderstand gering gehalten und werden im Übrigen Verschmutzungen minimiert.
  • Im Normalbetrieb wird das Türschloss der Abdeckung 1 nach positiver Berechtigungsabfrage des Bedieners bzw. eines von ihm mitgeführten Transponders 4 entriegelt. Daran anschließend kann dieser Bediener mit Hilfe der Normalöffnungseinheit 5 das Türschloss elektrisch öffnen und die Abdeckung 1 ausstellen.
  • Kommt es dagegen zu einer Notfallsituation, lässt sich die abdeckende Klappe 6 beispielsweise öffnen, indem eine Einbuchtung 10 in einer Abschlussplatte 11 von einer beliebigen Person hintergriffen wird und die abdeckende Klappe 6 zur Fahrzeuglängsrichtung ausschwenkt. Denkbar ist natürlich auch ein Verschwenken dieser Klappe 6 um eine in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Achse. Dabei wird die Klappe 6 zuvor von einem nicht dargestellten Crashsensor bzw. einer Sensoreinrichtung 13 freigegeben. Ebenso ist es möglich, die Klappe 6 nach positiver Berechtigungsabfrage zugänglich zu machen. Dann übernimmt die Notfallöffnungsein heit 6, 7 gleichsam die Funktion der Normalöffnungseinheit 5 bzw. formen Normalöffnungseinheit 5 und Notfallöffnungseinheit 6, 7 ein gemeinsames Aggregat, wie eingangs bereits beschrieben wurde.
  • Die Normalöffnungseinheit 5, die Klappe 6 mit darin befindlicher Elektrode bzw. Verriegelungseinheit 9 und die hintere Abschlussplatte 11 sind jeweils als Kunststoffbauteile ausgeführt, die durch im Wesentlichen senkrechte Trennlinien 12 voneinander separiert sind. Auch die insbesondere in 3 zu erkennende Hinterschneidung 7 ist als Kunststoffbauteil ausgeführt und verfügt über die notwendige Steifigkeit zur Betätigung. Das gilt sowohl für den Normal- als auch den Notfallbetrieb.
  • Anstelle die abdeckende Klappe 6 manuell durch Eingriff hinter die Ausbuchtung 10 auszustellen, ist es genauso gut denkbar und wird vom Erfindungsgedanken umfasst, für ein automatisches Ausstellen der Klappe 6 zu sorgen. Das kann wiederum im Normalbetrieb nach positiver Berechtigungsabfrage erfolgen sowie im Notfallbetrieb. Das heißt, sowohl der Normal- als auch der Notfallbetrieb lassen sich mit der Normalöffnungseinheit 5 wie auch der Notfallöffnungseinheit 6, 7 darstellen, wie dies einleitend bereits beschrieben wurde.
  • Dazu wird im Detail so vorgegangen, dass die Normalöffnungseinheit bzw. Schalteinrichtung 5 im Normalbetrieb nur dann das Türschloss elektrisch öffnet, wenn zuvor die Berechtigungsabfrage positiv abgeschlossen wurde. Nur im Notfallbetrieb bei beispielsweise ausgelöstem Crashsensor 13 wird diese Berechtigungsabfrage übersprungen, so dass dann auch eine (nicht berechtigte) Rettungsperson das Türschloss elektrisch öffnen kann.
  • Ebenso lässt sich mit der Notfallöffnungseinheit 6, 7 arbeiten. Im Normalbetrieb führt eine positive Berechtigungsabfrage dazu, dass die Klappe 6 manuell geöffnet werden kann bzw. ausgestellt wird. Dadurch ist die Hinterschneidung 7 zugänglich, so dass die im Anschluss an die positive Berechtigungsabfrage ausgestellte Abdeckung 1 von dem Bediener problemlos geöffnet werden kann. Der gleiche Fall tritt ein, wenn der Crashsensor 13 den Notfall meldet, und zwar wiederum unter Umgehung der vorgeschalteten Berechtigungsabfrage.
  • Im Rahmen des dargestellten Beispiels wird jedoch zwischen den verschiedenen Funktionen unterschieden, wobei die Normalöffnungseinheit 5 für das Öffnen des Türschlosses im Normalbetrieb sorgt, während die Notfallöffnungseinheit 6, 7 lediglich im Notfall zum Einsatz kommt.

Claims (10)

  1. Kraftfahrzeug, mit zumindest einer grifflosen Abdeckung (1), ferner mit einer Abfrageeinheit (2, 3, 4) zur Prüfung der Berechtigung eines Bedieners, und mit einer Öffnungseinrichtung (5, 6, 7), welche von der Abfrageeinheit (2, 3, 4) nach positiver Prüfung zum Öffnen der Abdeckung (1) freigegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungseinrichtung (5, 6, 7) in einer Notfallsituation – unabhängig vom Ergebnis der Abfrage – zugänglich ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Erkennen der Notfallsituation an die Auslösung einer Sensoreinrichtung (13) gekoppelt ist.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungseinrichtung (5, 6, 7) wenigstens zweigeteilt mit Normalöffnungseinheit (5) und Notfallöffnungseinheit (6, 7) ausgebildet ist.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Normalöffnungseinheit (5) und/oder die Notfallöffnungseinheit (6, 7) als Schalteinrichtung (5), Klappe (6), freigegebene Hinterschneidung (7), herabgelassene Fensterscheibe etc. ausgebildet sind.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Normalöffnungseinheit (5) als Schalteinrichtung (5) und die Notfallöffnungseinheit (6, 7) als im Notfall von einer Klappe (6) freigegebene Griffmulde (7) in der Abdeckung (1) ausgebildet ist.
  6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (6) eine Empfangseinrichtung (3) der Abfrageeinheit (2, 3, 4) aufweist.
  7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Normalöffnungseinheit (5) und die Notfallöffnungseinheit (6, 7) zu der Öffnungseinrichtung (5, 6, 7) zusammengefasst sind, die im Bereich eines vermuteten Außentürgriffs platziert ist.
  8. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnungseinrichtung (5, 6, 7) von der Abdeckung (1) optisch abhebt.
  9. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zu der Normalöffnungseinheit (5) und der Notfallöffnungseinheit (6, 7) eine Verriegelungseinheit (9) hinzu tritt, wobei sämtliche vorgenannten Einheiten (5, 6, 7, 9) ein gemeinsames Aggregat (5, 6, 7, 9) formen.
  10. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Normalöffnungseinheit (5), die Verriegelungseinheit (9) und die Notfallöffnungseinheit (6, 7) zusammengenommen das Aussehen eines Außentürgriffs mit im Vergleich zur Außenhaut der Abdeckung (1) bündig abschließender Oberfläche abbilden.
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