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Die
Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, mit zumindest einer grifflosen
Abdeckung, ferner mit einer Abfrageeinheit zur Prüfung der
Berechtigung eines Bedieners, und mit einer Öffnungseinrichtung, welche
von der Abfrageeinheit nach positiver Prüfung zum Öffnen der Abdeckung freigegeben
wird.
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Ein
Kraftfahrzeug entsprechend dem vorgenannten Aufbau wird in der
EP 1 270 853 A2 beschrieben.
Wie üblich
dient die Abfrageeinheit dazu, die Prüfung der Berechtigung eines
Bedieners vorzunehmen, indem beispielsweise ein Dialog zwischen einem
bedienerseitigen Transponder und einer fahrzeugseitigen Steuereinheit
stattfindet. Das ist bekannt, wozu nur beispielhaft auf die vorgenannte
europäische
Offenlegungsschrift sowie die
DE 101 32 925 A1 hingewiesen sei.
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Eine
grifflose Abdeckung kennzeichnet Türen bzw. Kraftfahrzeugtüren oder
(Heck-)Klappen, die keine speziell zum Öffnen und Schließen vorgesehene
Handhabe aufweisen. Es findet folglich keine mechanische Anbindung
eines zugehörigen
Tür- oder
Klappenschlosses zu einem Griff an der Türaußenhaut statt. Vielmehr lässt sich
das betreffende Tür-
oder Klappenschloss beispielsweise dadurch öffnen, dass eine Schalteinrichtung
bzw. ein sogenanntes "touch
pad" berührt wird
und infolge dieses Impulses ein elektrisches Öffnen stattfindet. Zuvor ist das
genannte Schloss natürlich
durch den Abfragevorgang mit Hilfe der Abfrage einheit entriegelt
worden, wie dies in
EP
1 270 853 A2 beschrieben wird.
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Grifflose
Abdeckungen sind mit dem grundsätzlichen
Vorteil verbunden, dass der Luftwiderstand gegenüber solchen mit einem Türaußengriff verringert
ist und sich das optische Erscheinungsbild besonders vorteilhaft
darstellen lässt.
Allerdings können
sich Probleme dann ergeben, wenn bei einem Unfall nicht autorisierte
Personen Zutritt zu dem betreffenden Kraftfahrzeug begehren. Hier
setzt die Erfindung ein.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Kraftfahrzeug
der eingangs beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass
auch in einem Notfall, insbesondere bei einem Unfall, eine problemlose Öffnung der
grifflosen Abdeckung ermöglicht
wird.
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Zur
Lösung
dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes Kraftfahrzeug
dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungseinrichtung in einer
Notfallsituation – unabhängig vom
Ergebnis der Abfrage – zugänglich ist
bzw. wird. Eine solche Notfallsituation tritt zumeist dann ein,
wenn das betreffende Kraftfahrzeug in einen Unfall verwickelt worden ist.
In diesem Fall gewährleistet
die Erfindung einen sicheren Zugriff auf das Kraftfahrzeuginnere,
weil sich die zumindest eine Abdeckung problemlos öffnen lässt. Denn
unabhängig
vom Ergebnis der Abfrage wird die Öffnungseinrichtung in dieser
Notfallsituation zugänglich,
so dass beispielsweise Rettungspersonal die zugehörige Abdeckung
sicher und schnell öffnen
kann.
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Dazu
wird in der Regel die Auslösung
eines Crashsensors bzw. allgemein einer Sensoreinrichtung abgefragt.
Bei einem solchen Crashsensor handelt es sich bekanntermaßen um einen
Beschleunigungssensor, welcher bei Überschreiten bestimmter Verzögerungen
einen Unfall erkennt und zumeist angeschlossene Sicherungssysteme
aktiviert. Hierzu mögen
Airbags, ein Gurtstraffsystem etc. gehören. Grundsätzlich kann das Erkennen der
Notfallsituation aber auch an andere Fahrdynamiksensoreinrichtungen
ergänzend
oder alternativ gekoppelt werden. Hierzu mag beispielhaft das Überschreiten
einer vorgegebenen Giergeschwindigkeit oder auch einer bestimmten
Betätigungsgeschwindigkeit
des Bremspedals gehören.
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So
oder so lässt
sich eine solche bestehende oder unmittelbar zu befürchtende
Notfallsituation aus erfassten Sensor- bzw. Fahrdynamikwerten des Kraftfahrzeuges
ableiten und führt
im Rahmen der Erfindung unmittelbar dazu, dass die Öffnungseinrichtung
zugänglich
wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob einzelne oder alle Türschlösser der
zugehörigen Abdeckung
bzw. der Abdeckungen entriegelt oder verriegelt sind. Denn im Falle
einer Verriegelung kann das Erfassen der Notfallsituation damit
gekoppelt werden, dass zunächst
der Vorgang "Entriegeln" stattfindet und
im Anschluss daran unmittelbar das (elektrische) "Öffnen" vorgenommen bzw. die Öffnungseinrichtung
zugänglich
wird, wobei sämtliche Vorgänge ohne
Berechtigungsprüfung
des Bedieners stattfinden.
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Zwar
beschreibt die
DE 40
02 963 C1 die grundsätzliche
Möglichkeit,
nach einem erfolgten Crashimpuls einen Handgriff in eine Bereitschaftsstellung überführen zu
können.
Hier findet jedoch weder eine Abfrageeinheit Verwendung, noch kommt
es zu einer Prüfung
der Berechtigung eines Bedieners. Dementsprechend muss bei der bekannten
Lehre in einer Notfallsituation auch nicht dafür gesorgt werden, dass die
betreffende Abfrage gleichsam ausgeschaltet ist bzw. übersprungen
wird.
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Es
hat sich bewährt,
die Öffnungseinrichtung wenigstens
zweigeteilt auszubilden. Tatsächlich
setzt sich die Öffnungseinrichtung
in der Regel aus einer Normalöffnungseinheit
und einer Notfallöffnungseinheit
zusammen. Grundsätzlich
können
die Normalöffnungseinheit
und die Notfallöffnungseinheit
aber auch zusammenfallen.
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Denkbar
ist beispielsweise, dass in beiden Fällen eine Schalteinrichtung
zum Einsatz kommt, die es im Normalbetrieb einem Bediener erst nach positiver
Prüfung
seiner Berechtigung ermöglicht, das
zugehörige
Türschloss
einer Abdeckung elektrisch zu öffnen.
Lediglich in einer Notfallsituation fällt diese Berechtigungsabfrage
gleichsam aus, ist es vielmehr möglich,
mit Hilfe der Schalteinrichtung das Türschloss unmittelbar zu öffnen.
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Das
Gleiche gilt dann, wenn es sich bei der Normalöffnungseinheit bzw. Notfallöffnungseinheit um
einen Klappgriff handelt, der erst nach positiver Berechtigungsprüfung ausgeschwenkt
oder auch ausgefahren wird. Ebenso mag die Zusammenfassung aus Normalöffnungseinheit
und Notfallöffnungseinheit
als freigegebene Hinterschneidung oder herabgelassene Fensterscheibe
ausgebildet sein.
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Das
heißt,
im Normalbetrieb wird die betreffende Hinterschneidung erst nach
positiver Berechtigungsprüfung
des Bedieners freigegeben, damit der Bediener im Anschluss daran
beispielsweise einen verdeckt liegenden Griff betätigen kann.
Es ist aber auch möglich,
dass die positive Berechtigungsprüfung nicht nur das Türschloss
entriegelt, sondern zugleich (elektrisch) öffnet und ausstellt, so dass
die dann freigegebene Hinterschneidung das unmittelbare Öffnen der
Abdeckung zulässt.
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In
gleicher Weise mag eine herabgelassene Fensterscheibe nach positiver
Berechtigungsprüfung als
Angriffsfläche
für die
Hand eines Bedieners fungieren. Im Notfallbetrieb erfolgt die Freigabe
der Hinterschneidung oder das Herablassen der Fensterscheibe ohne
diese Berechtigungsprüfung.
Das heißt,
bei der zuvor beschriebenen Öffnungseinrichtung
sind die Normalöffnungseinheit
und die Notfallöffnungseinheit
gleichsam in einem Bauteil zusammengefasst.
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In
der Regel wird hier jedoch – wie
beschrieben – auf
zwei verschiedene Elemente zurückgegriffen,
weil die Öffnungseinrichtung
wenigstens zweigeteilt ausgeführt
ist. Dabei kann auch in diesem Fall die Normalöffnungseinheit und/oder die
Notfallöffnungseinheit
als Schalteinrichtung, Klappe bzw. Klappgriff, freigegebene Hinterschneidung
oder herabgelassene Fensterscheibe etc. ausgeführt sein.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Normalöffnungseinheit als Schalteinrichtung
ausgeführt ist,
während
die Notfallöffnungseinheit
als nur im Notfall von der Klappe freigegebene Griffmulde oder zugänglicher
Klappgriff in der Ab deckung ausgebildet ist. Dabei mag diese Klappe
ergänzend
eine Empfangseinrichtung der Abfrageeinheit aufweisen. Im einfachsten
Fall handelt es sich bei der Empfangseinrichtung um eine Antennenanordnung,
welche den drahtlosen bidirektionalen Datenaustausch zwischen dem
zumeist bedienerseitigen Transponder und der kraftfahrzeugseitigen
Steuereinheit sicherstellt.
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Die
Normalöffnungseinheit
und die Notfallöffnungseinheit
können
insgesamt zu der zweigeteilten Öffnungseinrichtung
zusammengefasst werden, die im Bereich eines Außentürgriffs platziert ist. Das heißt, die
betreffende zweigeteilte Öffnungseinrichtung
befindet sich regelmäßig exakt
an der Stelle einer Abdeckung, wo ein Bediener oder grundsätzlich jede
Person einen Außentürgriff vermuten
würde.
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Um
die Öffnungseinrichtung
darüber
hinaus unmittelbar kenntlich zu machen, hebt sie sich in der Regel
von der Abdeckung bzw. der Kraftfahrzeugtür optisch ab. Dadurch kann
die Öffnungseinrichtung auch
bei schlechten Lichtverhältnissen
im Notfall schnell und problemlos vom Rettungspersonal gefunden
werden.
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Zu
der Normalöffnungseinheit
und der Notfallöffnungseinheit
mag ergänzend
noch eine Verriegelungseinheit hinzutreten. Mit Hilfe dieser Verriegelungseinheit
wird ein Bediener in die Lage versetzt, beim Verlassen des Kraftfahrzeuges
für eine
Verriegelung, insbesondere Zentralverriegelung, der sämtlichen
Türschlösser sorgen
zu können.
Es ist aber auch möglich,
ohne Verriegelungseinheit zu arbeiten, wobei die Entfernung eines
Bedieners außerhalb
des Sende-/Empfangs bereiches zwischen Transponder und Steuereinheit
als Verriegelungssignal ausgewertet wird.
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Ist
jedoch eine solche Verriegelungseinheit realisiert, lassen sich
die Normalöffnungseinheit,
die Notfallöffnungseinheit
sowie die Verriegelungseinheit zu einem gemeinsamen Aggregat zusammenfassen. Dieses
Aggregat ist wiederum vorteilhaft in dem Bereich einer Abdeckung
angeordnet, wo ein Bediener bzw. Benutzer einen Außentürgriff vermutet
und dann auch durch die von der Abdeckung abweichende optische Gestaltung
auffindet.
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Denn
in diesem Zusammenhang hat es sich insgesamt bewährt, wenn die Normalöffnungseinheit, die
Verriegelungseinheit und die Notfallöffnungseinheit zusammengenommen
das Aussehen eines Außentürgriffes
mit im Vergleich zur Außenhaut
der Abdeckung bündig
abschließender
Oberfläche
abbilden. Dadurch ist nach wie vor eine grifflose Abdeckung realisiert,
weil das im Innern der Abdeckung befindliche Türschloss keine mechanische
Anbindung zu den einzelnen Einheiten aufweist. Gleichzeitig wird
hierdurch die Verschmutzung minimiert, was auch für den Luftwiderstand
gilt.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert;
es zeigen:
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1 eine vordere Seitentür eines
erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges
und ausschnittsweise den Bereich eines vermuteten Außentürgriffes
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2 den Gegenstand nach 1 in einer Detailansicht
mit ausgestelltem Klappgriff und
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3 einen Schnitt durch die 1 entlang der Linien A-A.
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In
den Figuren ist ein Kraftfahrzeug dargestellt, von dem man eine
grifflose Abdeckung 1 erkennt. Bei dieser grifflosen Abdeckung 1 handelt
es sich entsprechend der Darstellung um die vordere Seitentür, insbesondere
Fahrertür.
Das stellt jedoch keine Einschränkung
dar, weil die Abdeckung 1 grundsätzlich auch eine Kofferraum-
oder Heckklappe oder auch eine Schiebetür sein könnte.
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Angedeutet
ist ferner eine Steuereinheit 2 im Kraftfahrzeuginneren,
die mit Hilfe einer Empfangseinrichtung 3, vorliegend einer
Antenne 3, in der Lage ist, eine drahtlose Abfrage eines
Transponders 4 vorzunehmen, welcher von einem zutrittswilligen
Bediener mit sich geführt
wird. Steuereinheit 2, Empfangseinrichtung 3 und
Transponder 4 bilden eine Abfrageeinheit 2, 3, 4,
welche die Zugangsberechtigung des Bedieners prüft. Grundsätzlich könnte die Abfrageeinheit 2, 3, 4 auch
so arbeiten, dass nicht der Transponder 4 abgefragt wird,
sondern vielmehr bedienerspezifische Erkennungsmerkmale erfasst
und ausgewertet werden. Hierunter fällt beispielsweise eine Prüfung des
Fingerabdruckes, der Augeniris etc.
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Jedenfalls
ist die Abfrageeinheit 2, 3, 4 in der Lage,
die Berechtigung des zutrittswilligen Bedieners zu prüfen. Ist diese
Prüfung
positiv abgeschlossen worden, so gibt die Abfrageeinheit 2, 3, 4 eine Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 frei.
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Erfindungsgemäß ist die Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 zweigeteilt
aufgebaut und setzt sich aus einer Normalöffnungseinheit 5 sowie
einer Notfallöffnungseinheit 6, 7 zusammen.
Bei der Normalöffnungseinheit 5 kann
es sich um einen vorzugsweise berührungslos betätigbaren
Schalter oder Druckschalter oder auch einen Sensor handeln. Mit
Hilfe dieser Normalöffnungseinheit
bzw. der an dieser Stelle realisierten Schalteinrichtung 5 lässt sich
das zugehörige
und nicht ausdrücklich
dargestellte Türschloss
im Innern der Abdeckung bzw. Seitentür 1 elektrisch öffnen. Zuvor
hat die Abfrageeinheit 2, 3, 4 nach positiver
Berechtigungsprüfung
des Bedieners dafür
gesorgt, dass das Türschloss
entriegelt worden ist.
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Die
Normalöffnungseinheit
bzw. Schalteinrichtung 5 mag in Fahrzeugfahrtrichtung im
vorderen Bereich der Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 angeordnet sein,
wie dies die Darstellung zeigt. Dabei kann der als Schalteinrichtung 5 vorgesehene
Schalter beispielsweise mit einer Weichgummiauflage und einem dahinter
angeordneten Mikroschalter ausgebildet werden. Denkbar ist auch
eine Ausgestaltung, die auf kapazitive Änderungen reagiert und eine
Elektrode aufweist. Ganz besonders bevorzugt ist eine Schalteinrichtung 5,
die als Piezo-Stellelement ausgebildet ist, wobei in diesem Fall,
wie beim Mikroschalter mit Weichgummiauflage, ein zumindest geringfügiges Berühren der
Normalöffnungseinheit
bzw. Schalteinrichtung 5 erforderlich ist. Dagegen funktio niert
ein an dieser Stelle ebenfalls einsetzbarer kapazitiver Sensor berührungslos.
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Die
Notfallöffnungseinheit 6, 7 setzt
sich aus einer abdeckenden Klappe 6 und einer von der Klappe 6 im
Normalbetrieb verschlossenen Hinterschneidung bzw. Griffmulde 7 zusammen.
Diese Hinterschneidung 7 wird nur im Notfallbetrieb freigegeben. Die
Normalöffnungseinheit 5 und
die Notfallöffnungseinheit 6, 7 sind
insgesamt zu der Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 zusammengefasst,
die im Bereich eines vermuteten Außentürgriffs platziert ist. Denn
einen solchen Außentürgriff wird
man bei einer vorderen Seitentür 1 entsprechend
der Darstellung randseitig unterhalb einer Fensterscheibe 8 im
Bereich der dortigen B-Säule
vermuten. Aus diesem Grund sind die Normalöffnungseinheit 5 und
die Notfallöffnungseinheit 6, 7 in
diesem Bereich als Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 zusammengefasst
und heben sich optisch von der äußeren Gestaltung
der Abdeckung 1 bzw. Seitentür 1 ab.
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Zu
der Öffnungseinrichtung 5, 6, 7 bzw.
der Normalöffnungseinheit 5 und
der Notfallöffnungseinheit 6, 7 tritt
eine Verriegelungseinheit 9 hinzu. Bei dieser Verriegelungseinheit 9 handelt
es sich im Rahmen des Ausführungsbeispiels
um einen kapazitiven Näherungsschalter,
der als Elektrode ausgeführt
ist, die sich im Bereich des angedeuteten Doppelpfeils befinden.
Nach Verlassen des Kraftfahrzeuges kann durch Überstreichen oder Annähern an
die betreffende Elektrode bzw. die Verriegelungseinheit 9 dafür gesorgt
werden, dass sämtliche
Türschlösser eine Zentralverriegelung
erfahren.
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Die
Verriegelungseinheit 9 ist folglich in die abdeckende Klappe 6 integriert,
die darüber
hinaus die Empfangseinrichtung 3 aufnimmt, so dass ein
besonders kompakter Aufbau gelingt. Dabei bilden die Normalöffnungseinheit 5,
die Verriegelungseinheit 9 und die Notfallöffnungseinheit 6, 7 zusammengenommen
als Aggregat 5, 6, 7, 8, 9 das
Aussehen eines Außentürgriffes
ab. Dieser gleichsam virtuelle Außentürgriff verfügt im Vergleich zur Außenhaut
der Abdeckung bzw. dargestellten Seitentür 1 über eine mit
dieser Außenhaut
bündig
abschließende
Oberfläche.
Dadurch wird der Luftwiderstand gering gehalten und werden im Übrigen Verschmutzungen
minimiert.
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Im
Normalbetrieb wird das Türschloss
der Abdeckung 1 nach positiver Berechtigungsabfrage des
Bedieners bzw. eines von ihm mitgeführten Transponders 4 entriegelt.
Daran anschließend
kann dieser Bediener mit Hilfe der Normalöffnungseinheit 5 das
Türschloss
elektrisch öffnen
und die Abdeckung 1 ausstellen.
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Kommt
es dagegen zu einer Notfallsituation, lässt sich die abdeckende Klappe 6 beispielsweise öffnen, indem
eine Einbuchtung 10 in einer Abschlussplatte 11 von
einer beliebigen Person hintergriffen wird und die abdeckende Klappe 6 zur
Fahrzeuglängsrichtung
ausschwenkt. Denkbar ist natürlich
auch ein Verschwenken dieser Klappe 6 um eine in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufende Achse. Dabei wird die Klappe 6 zuvor von einem
nicht dargestellten Crashsensor bzw. einer Sensoreinrichtung 13 freigegeben.
Ebenso ist es möglich,
die Klappe 6 nach positiver Berechtigungsabfrage zugänglich zu
machen. Dann übernimmt
die Notfallöffnungsein heit 6, 7 gleichsam
die Funktion der Normalöffnungseinheit 5 bzw.
formen Normalöffnungseinheit 5 und
Notfallöffnungseinheit 6, 7 ein
gemeinsames Aggregat, wie eingangs bereits beschrieben wurde.
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Die
Normalöffnungseinheit 5,
die Klappe 6 mit darin befindlicher Elektrode bzw. Verriegelungseinheit 9 und
die hintere Abschlussplatte 11 sind jeweils als Kunststoffbauteile
ausgeführt,
die durch im Wesentlichen senkrechte Trennlinien 12 voneinander separiert
sind. Auch die insbesondere in 3 zu
erkennende Hinterschneidung 7 ist als Kunststoffbauteil
ausgeführt
und verfügt über die
notwendige Steifigkeit zur Betätigung.
Das gilt sowohl für
den Normal- als auch den Notfallbetrieb.
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Anstelle
die abdeckende Klappe 6 manuell durch Eingriff hinter die
Ausbuchtung 10 auszustellen, ist es genauso gut denkbar
und wird vom Erfindungsgedanken umfasst, für ein automatisches Ausstellen
der Klappe 6 zu sorgen. Das kann wiederum im Normalbetrieb
nach positiver Berechtigungsabfrage erfolgen sowie im Notfallbetrieb.
Das heißt,
sowohl der Normal- als auch der Notfallbetrieb lassen sich mit der
Normalöffnungseinheit 5 wie
auch der Notfallöffnungseinheit 6, 7 darstellen,
wie dies einleitend bereits beschrieben wurde.
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Dazu
wird im Detail so vorgegangen, dass die Normalöffnungseinheit bzw. Schalteinrichtung 5 im
Normalbetrieb nur dann das Türschloss
elektrisch öffnet,
wenn zuvor die Berechtigungsabfrage positiv abgeschlossen wurde.
Nur im Notfallbetrieb bei beispielsweise ausgelöstem Crashsensor 13 wird
diese Berechtigungsabfrage übersprungen,
so dass dann auch eine (nicht berechtigte) Rettungsperson das Türschloss
elektrisch öffnen
kann.
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Ebenso
lässt sich
mit der Notfallöffnungseinheit 6, 7 arbeiten.
Im Normalbetrieb führt
eine positive Berechtigungsabfrage dazu, dass die Klappe 6 manuell
geöffnet
werden kann bzw. ausgestellt wird. Dadurch ist die Hinterschneidung 7 zugänglich,
so dass die im Anschluss an die positive Berechtigungsabfrage ausgestellte
Abdeckung 1 von dem Bediener problemlos geöffnet werden
kann. Der gleiche Fall tritt ein, wenn der Crashsensor 13 den
Notfall meldet, und zwar wiederum unter Umgehung der vorgeschalteten
Berechtigungsabfrage.
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Im
Rahmen des dargestellten Beispiels wird jedoch zwischen den verschiedenen
Funktionen unterschieden, wobei die Normalöffnungseinheit 5 für das Öffnen des
Türschlosses
im Normalbetrieb sorgt, während
die Notfallöffnungseinheit 6, 7 lediglich
im Notfall zum Einsatz kommt.