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Die
Erfindung betrifft ein Profilsystem mit wenigstens einem ersten
Hohlkammerprofil und wenigstens einem zweiten Hohlkammerprofil,
an dessen Außenseite
eine Aufnahme für
ein Anbauteil angeformt ist und Eckwinkeln zum Zusammensetzen der Profile
zu einem Rahmen.
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Profilsysteme
dieser Art werden insbesondere auf dem Gebiet des Insektenschutzes
eingesetzt. Um das Einfliegen von Insekten durch geöffnete Fenster
oder Türen
zu verhindern, werden diese Raumöffnungen
mit Spann- oder Drehrahmen versehen, die an die Größe der Fenster-
beziehungsweise Türöffnungen
angepasst sind. Da sehr viele unterschiedliche Größen gebräuchlich
sind, ist es in den meisten Fällen
erforderlich, den Spannrahmen nach Maß anzufertigen. Die Insektenschutzrahmen
werden in der Regel aus Aluminiumprofilen hergestellt, die in den
Ecken auf Gehrung geschnitten werden. Die Eckverbindung des Rahmens
wird durch einen Eckwinkel hergestellt, der in die beiden an der
Rahmenecke aneinanderliegenden Profile eingeschoben wird.
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Um
zu verhindern, dass Insekten durch einen Spalt zwischen dem Rahmen
und einem benachbarten Bauteil eindringen können, wird der Spannrahmen
an dieser Seite mit einer Bürsten-
oder Gummidichtung versehen. Es ist daher erforderlich, für diese
Seite des Rahmens ein spezielles Profil zu verwenden, an dem die
Dichtung befestigt werden kann. Wenn das Profil ohne Dichtungsaufnahmen,
insbesondere Bürstenaufnahme
und das Profil mit der Aufnahme die gleiche Breite aufweisen, ist
der Zusammenbau des Rahmens problemlos. Der Begriff „Breite" bezeichnet in diesem
Zusammenhang das Profilmaß in
der Ebene des Rahmens, senkrecht zur Längsachse der Profile.
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Die
in der Praxis verwendeten Profile mit seitlicher Aufnahme, insbesondere
Bürstenaufnahme
sind z.B. ca. 2,5 mm breiter als die normalen Rahmenprofile. Dadurch
ergibt sich die Schwierigkeit, dass der Zuschnitt der Profile mit
Zuschlags-/Abschlagsmaßen
für jedes
Profil, je nach Eckausführung,
ermittelt werden. Das Maßnehmen
ist für
den Handwerker aufwendig und stellt eine Fehler quelle für den Zuschnitt
dar. Durch das breitere Profil ergibt sich an den Ecken eine überstehende
Restkante, die entfernt und verfeilt werden muss. Dieses Verfahren ist
zeitaufwendig, außerdem
ist die sichtbare Fläche der
auf diese Weise erstellten Ecke optisch unschön. Um die danach einzubringende
Bürsten-
oder Gummileiste gegen unbeabsichtigtes Herausziehen zu schützen wird
sie entweder mit dem Profil verklebt oder gequetscht oder verklemmt.
Auch diese Fertigungsschritte kosten Zeit und der hergestellte Rahmen
sieht an dieser Stelle unprofessionell aus.
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Der
Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, ein Profilsystem zu
schaffen, bei dem ein Profil ohne eine Aufnahme und ein Profil mit
einer Aufnahme leichter mit einem Eckwinkel zu einem Rahmen zusammengesetzt
werden können,
der ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild besitzt.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist erfindungsgemäß bei einem Profilsystem der
eingangs genannten Art vorgesehen, dass das Hohlkammerprofil ohne Aufnahme
und das die Aufnahme aufweisende Hohlkammerprofil im Wesentlichen
die gleiche Gesamtbreite aufweisen.
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Die
beiden Profilkörper,
die an der Ecke zusammengesetzt werden, besitzen das gleiche Außenmaß. Wenn
die beiden Hohlkammerprofile auf Gehrung geschnitten werden, lassen
sie sich unmittelbar miteinander verbinden, da es keine überstehenden
Abschnitte gibt, die entfernt werden müssen. Anders als bei den im
Stand der Technik bekannten Profilsystemen läuft die sichtbare Schnittkante
exakt in der Ecke aus, so dass sich ein ansprechendes optisches
Erscheinungsbild ergibt. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen,
dass keinerlei überstehende Ecken
oder dergleichen entfernt werden müssen. Außerdem wird die Gefahr von
Zuschnittfehlern verringert, da beim Maßnehmen die Breite der Aufnahme für das Anbauteil,
das z.B. eine Bürste
sein kann, nicht extra berücksichtigt
werden muss.
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In
weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens kann vorgesehen sein,
dass in den Hohlkammerprofilen an die Maße des Eckwinkels angepasste
Anschlagnasen und/oder Anschlagflächen ausgebildet sind. Die
Anschlagnasen beziehungs weise -flächen bilden eine Aufnahme für den Eckwinkel,
der vor der Montage in die Hohlkammerprofile eingeschoben wird.
Gleichzeitig wird durch die Lage der Anschlagnasen festgelegt, wie
die Schenkel des Eckwinkels innerhalb des Profils liegen.
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Vorzugsweise
kann vorgesehen sein, dass der durch die Anschlagnasen und/oder
Anschlagflächen
gebildete Aufnahmeraum für
den Eckwinkel in dem ersten und dem zweiten Hohlkammerprofil in Breitenrichtung
unterschiedlich hoch angeordnet ist. Dementsprechend liegt der Eckwinkel
nach dem Einbau nicht symmetrisch in dem Spann- oder Drehrahmen.
Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Eckwinkel in dem Hohlkammerprofil,
das keine Aufnahme für
ein Anbauteil aufweist, näher
an der Außenseite
des Profils liegt als in dem Hohlkammerprofil mit der Aufnahme.
Auf diese Weise wird erreicht, dass ein symmetrischer Eckwinkel
verwendbar ist, der bei allen vier Ecken eines Rahmens verwendet werden
kann, so dass die Anzahl der benötigten
Teile verringert wird.
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Gemäß einer
alternativen Ausführung
kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass die beiden Schenkel des
Eckwinkels unterschiedlich breit sind. Dann ist es jedoch erforderlich,
an den Ecken, an denen sich kein Hohlkammerprofil mit einer Aufnahme befindet,
andere, nämlich
symmetrische Eckwinkel zu verwenden.
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Ein
einfacher Zusammenbau des Rahmens wird gewährleistet, wenn das erfindungsgemäße Profilsystem
Eckwinkel umfasst, die an ihrer inneren Ecke eine Ausnehmung aufweisen.
Dadurch wird erreicht, dass der Eckwinkel in das Hohlkammerprofil mit
der Aufnahme und in das Hohlkammerprofil ohne die Aufnahme leicht
einschiebbar ist, obwohl er im eingebauten Zustand nicht symmetrisch
in der Ecke liegt.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Profilsystem kann
es vorgesehen sein, dass die Hohlkammerprofile mit den Eckwinkeln
durch Verpressen, Verschrauben, Vernieten oder Verkleben verbindbar
sind. Diese Verfahren können
auch kombiniert angewendet werden. Besonders bevorzugt wird das
Verpressen der Profile mit den Eckwinkeln auf einer Verpressmaschine,
indem an den beiden Profilseiten im Eckbereich Stanzmesser ausgefahren
werden, die die Außenflanken
der Profile mit dem innenliegenden Eckwinkel verstanzen.
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Gemäß einer
Weiterbildung des Erfindungsgedankens kann es vorgesehen sein, dass
die Hohlkammerprofile einen Kederkanal aufweisen. Dieser Kederkanal
dient zum Aufnehmen der Randverstärkung des in den Rahmen einzusetzenden
Insektenschutzgewebes.
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Es
ist zweckmäßig, wenn
die Aufnahme für das
Anbauteil als hinterschnittene Nut ausgebildet ist. Das Anbauteil
wird in der Nut selbsttätig
gehalten, es ist daher nicht erforderlich, das Anbauteil zu verkleben
oder zu verpressen. Eine besonders gute Abdichtung zwischen der
Unterkante des Spann- oder Drehrahmens und dem angrenzenden Bauteil
(z.B. Fußboden
oder Regenschiene) ergibt sich, wenn das Anbauteil eine in die Aufnahme
einsetzbare Bürstendichtung
ist.
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Die
Erfindung betrifft neben dem erfindungsgemäßen Profilsystem auch einen
Rahmen, der insbesondere für
den Insektenschutz geeignet ist und der aus dem erfindungsgemäßen Profilsystem
aufgebaut ist.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand eines besonders
geeigneten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert. Die Figuren sind schematische,
geschnittene Darstellungen und zeigen:
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1 den Eckbereich eines aus
einem Profilsystem aufgebauten Spannrahmens gemäß dem Stand der Technik;
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2 den Eckbereich eines aus
dem erfindungsgemäßen Profilsystem
aufgebauten Spannrahmens;
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3 den in 2 gezeigten Eckbereich beim Verpressen
in einer Eckwinkelpresse; und
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4 einen Schnitt durch das
erste und zweite Hohlkammerprofil im Eckbereich.
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1 zeigt den Eckbereich eines
aus einem Profilsystem aufgebauten Spannrahmens. Der Spannrahmen 1 besteht
aus einem ersten Hohlkammerprofil 2 und einem zweiten Hohlkammerprofil 3, das
an seiner Außenseite
eine Aufnahme 4 aufweist. Diese Aufnahme 4 ist
als hinterschnittene Nut ausgebildet, in die eine Bürstendichtung
eingesetzt werden kann. Auf der anderen Seite des zweiten Hohlkammerprofils 3 befindet
sich ein Kederkanal 5, in dem ein Maschengewebe befestigt
werden kann. Wie in 1 zu
erkennen ist, sind die beiden Hohlkammerprofile 2, 3 über einen
Eckwinkel 6 miteinander verbunden worden. Der Eckwinkel 6 ist
symmetrisch und weist außen
und innen abwechselnd Vorsprünge 7 und
Vertiefungen 8 auf. Bei der Herstellung des Spannrahmens 1 wird
die Außenkante 9 der
Hohlkammerprofile 2, 3 an mehreren Stellen nach
innen in Richtung auf den Eckwinkel 6 gestanzt, so dass
sich ein Formschluss ergibt. Nach dem Verpressen muss die überstehende
Kante 10 entfernt werden.
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2 zeigt den Eckbereich eines
aus dem Profilsystem aufgebauten Spannrahmens 11 in einer geschnittenen
Ansicht.
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Der
Spannrahmen 11 umfasst ein erstes Hohlkammerprofil 12 und
ein zweites Hohlkammerprofil 13, das an seiner Außenseite
eine Aufnahme 14 für
eine Bürstendichtung 15 aufweist.
Links und unterhalb des in 2 dargestellten
Eckbereichs sind Querschnitte der Hohlkammerprofile 12, 13 gezeigt.
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Die
beiden Hohlkammerprofile 12, 13 sind im Eckbereich über einen
Eckwinkel 16 miteinander verbunden. Dieser Eckwinkel 16 ähnelt in
seinem Aufbau dem in 1 dargestellten
Eckwinkel 6, abweichend davon weist er jedoch an der Innenseite
des Eckbereichs eine Ausnehmung 17 aus. Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
fallen die Symmetrielinien der aus den Hohlkammerprofilen 12, 13 gebildeten
Ecke und die Symmetrielinie des Eckwinkels 16 auseinander
und liegen parallel zueinander. Dementsprechend liegt der Eckwinkel 16 nicht symmetrisch
innerhalb der Spannrahmenecke.
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Wie
in 2 zu erkennen ist,
sind an mehreren Stellen Außenkanten 18 der
Hohlkammerprofile 12, 13 in entsprechende Vertiefungen
des Eckwinkels 16 gepresst, um eine gute mechanische Verbindung
zwischen den Hohlkammerprofilen 12, 13 und dem
Eckwinkel 16 zu erzielen. Beide Hohlkammerprofile 12, 13 weisen
im Wesentlichen die gleiche Außenwandstärke auf,
was das Stanzen und Verpressen vereinfacht.
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Die
Aufnahme 14 in dem zweiten Hohlkammerprofil 13 ist
als hinterschnittene Nut ausgebildet, in die die Bürstendichtung 15 eingeschoben
werden kann. Eine zusätzliche
Sicherung der Bürstendichtung 15 durch
Verkleben oder durch Verquetschen des Profils ist nicht erforderlich.
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3 zeigt den in 2 gezeigten Eckbereich des
Spannrahmens beim Verpressen in einer Eckwinkelpresse.
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Zur
Herstellung der Eckverbindung für
den Spannrahmen 19 werden die Hohlkammerprofile 12, 13 auf
Gehrung geschnitten und der Eckwinkel 16 wird so in die
Profile eingeschoben, dass sie am Rahmeneck aneinander liegen. Die
Eckverbindung wird mit einer Eckwinkelpresse hergestellt, die einen
inneren Anschlag 20 und an den Außenseiten des Rahmenprofils
positionierte Stanzmesser 21 umfasst, deren Bewegungsrichtung
in 3 durch die Pfeile
gezeigt ist. Die an den Ecken gegenüberliegenden Stanzmesser 21 werden
zum Verpressen gleichzeitig und gleichförmig mit einer entsprechenden
Vorschubkraft bewegt und verstanzen dann die Außenflanken der Profile 12, 13 in
die Ausnehmungen 17 des Eckwinkels 16. An der
Außenseite
des Spannrahmens 19 liegen die Profile 12, 13 beim
Verpressen an einem Anschlag 22 an. Wegen der unterschiedlichen
Profilgeometrien liegt der aus den Hohlkammerprofilen 12, 13 gebildete
Eckbereich nicht symmetrisch in der Eckwinkelpresse, daher wird
zwischen dem inneren Anschlag 20 und der inneren Kante
des Hohlkammerprofils 13 ein Beileger 23 platziert.
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Alternativ
oder zusätzlich
können
die Eckverbindungen des Spannrahmens 19 auch durch Verkleben,
Verschrauben oder Vernieten hergestellt werden, wobei diese Verfahren
auch kombiniert werden können.
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4 zeigt einen Schnitt durch
das erste und das zweite Hohlkammerprofil 12, 13 im
Eckbereich.
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In
dieser Ansicht ist besonders zu erkennen, dass das Hohlkammerprofil 12,
das keine Aufnahme aufweist und das die Aufnahme 14 aufweisende Hohlkammerprofil 13 die
gleiche Gesamtbreite b aufweisen. Im Inneren der Profile 12, 13 sind
Anschlagnasen 24, 26 und Anschlagflächen 25, 27 angeordnet.
Die Anschläge 24, 25 des
ersten Hohlkammerprofils 12, sind in Breitenrichtung an
einer anderen Position als die Anschläge 26, 27 in
dem zweiten Hohlkammerprofil 13 angeordnet. Dementsprechend liegt
der Eckwinkel 16 in beiden Profilen 12, 13 nicht auf
derselben Höhe.
In dem Hohlkammerprofil 12 liegt die Außenkante des Eckwinkels 12 direkt
an der Anschlagfläche 25 an,
wohingegen die Außenkante des
Eckwinkels 16 bei dem Hohlkammerprofil 13 weiter
innen liegt, da dieses Profil 13 die Aufnahme 14 für das Bürstenprofil
aufweist. Die unterschiedliche Position der Schenkel des Eckwinkels 16 ist
jedoch von außen
nicht zu erkennen.
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Der
aus dem Profilsystem aufgebaute Spannrahmen 19 eignet sich
insbesondere für
den Einsatz als Insektenschutzrahmen, für z.B. Holzfenster.
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Aus
dem Profilsystem kann natürlich
auch ein Drehrahmen für
Vorsatztüren
oder -fenster gefertigt werden.