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Die
Erfindung betrifft eine Abdeckanordnung für ein Kraftfahrzeug der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
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Aus
der
DE 42 42 624 A1 ist
bereits eine derartige Abdeckanordnung als bekannt zu entnehmen, bei
der eine schwenkbewegliche Abdeckung in Gestalt einer Tür unter
Vermittlung einer Fuge flächenbündig an
ein Anschlussbauteil in Gestalt einer Seitenwand angrenzt. Dabei
ist ein zurückspringend
angeordneter Bereich der Seitenwand von einem Randbereich bzw. einem
Türfalz
der geschlossenen Tür überdeckt.
Die Tür
ist mit einer automatischen Zuziehhilfe ausgerüstet, die die Tür beim Schließen aus einer
Vorrastposition in eine Endrastposition bewegt. Um zu verhindern,
dass bei dieser Bewegung eine Hand zwischen Tür und Anschlussbauteil eingeklemmt
werden kann, ist ein Abdeckelement vorgesehen, welches den in der
Vorrastposition auftretenden Spalt zwischen Tür und Anschlussbauteil abdeckt.
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In
der
DE 298 04 105
U1 wird ein Griff für
Türen oder
Heckklappen von Kraftfahrzeugen beschrieben. Dabei ist ein Griffkörper vorgesehen,
der mittels Motors zwischen einer Einschwenkstellung, in der der
Griffkörper
nahezu bündig
mit der Karosserie abschließt
und eine Untergriffzone gegen Verschmutzung gesichert in einer unzugänglichen
Verstecktlage liegt, und einer Ausschwenkstellung bewegbar ist, in
der die Untergriffzone mit einer Hand erfasst werden kann und ein
in der Einschwenklage vom Griffkörper
abgedecktes Schloss zugänglich
wird. Um dieses Schloss bei einem eventuellen Ausfall des Motors
des Griffkörpers
erreichen zu können,
ist vorgesehen, den Motor und den Griffkörper über eine Rutschkupplung antriebsmäßig zu koppeln,
so dass der Griffkörper
gegebenenfalls mittels eines am Griffkörper ansetzbaren Werkzeuges
aus der Einschwenkstellung in die Ausschwenkstellung bewegt werden
kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Abdeckanordnung, wie eingangs
genannt, zu schaffen, welche eine größere konstruktive Freizügigkeit
bei der Gestaltung schwenkbeweglicher Abdeckungen bietet und einen
Einklemmschutz für
Personen gewährleistet.
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Die
erfindungsgemäße Lösung dieser
Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind den übrigen Ansprüchen zu
entnehmen.
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Bei
der Abdeckanordnung nach der Erfindung umfasst ein Längenabschnitt
des Randbereiches der schwenkbeweglichen Abdeckung einen auskragenden
Verlängerungsteil,
durch welchen der Verlauf der Fuge zwischen der Abdeckung und dem Anschlussbauteil
unterbrochen bzw. geändert
ist. Im Anschlussbauteil ist zur Aufnahme des auskragenden Verlängerungsteiles
eine an dessen Umfangsgeometrie angepasste Vertiefung vorgesehen,
so dass sich vorzugsweise eine zumindest annähernd flächenbündige Erstreckung der Abdeckung
mit dem Verlängerungsteil
und dem daran angrenzenden Anschlussbauteil ergibt. Die Fuge zwischen schwenkbeweglicher
Abdeckung und Anschlussbauteil verläuft dabei im Anordnungsbereich
des Verlängerungsteiles
zwischen dessen Umfang und dem daran angrenzenden Randbereich der
Vertiefung des Anschlussbauteils. Im Ergebnis ermöglichen
die vorstehend genannten erfindungsgemäßen Maßnahmen eine erhöhte konstruktive
Freizügigkeit
bei der Gestaltung der Abdeckanordnung, bei der sich das auskragende
Verlängerungsteil über den
eigentlichen Verlauf der Fuge hinweg bis in das angrenzende Anschlussbauteil
erstreckt und entsprechend in dieses eingepasst ist. Damit zwischen
dem auskragenden Verlängerungsteil
und der dahinterliegenden Vertiefung in dem Anschlussbauteil – beispielsweise
beim Schließen
der schwenkbeweglichen Abdeckung – ein sicherer Einklemmschutz
für die
Hand der entsprechenden Bedienperson geschaffen ist, ist ein reversibel
nachgiebiges Mittel vorgesehen. Sollte sich demnach aufgrund eines
Bedienfehlers der Bedienperson beim Schließen der schwenkbeweglichen
Abdeckung deren Hand zwischen dem auskragenden Verlängerungsteil
und der Vertiefung in dem Anschlussbauteil befinden, so sind entsprechende
Vorkehrungsmaßnahmen
getroffen, damit es hierdurch zu keinen Verletzungen kommen kann.
Als reversibel nachgiebiges Mittel ist dabei – wie im Weiteren noch erläutert werden
wird – die
reversibel nachgiebige Anordnung des Verlängerungsteiles gegenüber der Abdeckung
und/oder die reversibel nachgiebige Ausgestaltung des Anschlussbauteils
im Bereich der Vertiefung möglich.
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Eine
besondere Steigerung der konstruktiven Freizügigkeit bei der Gestaltung
der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung
ergibt sich, wenn der auskragende Verlängerungsteil der schwenkbeweglichen
Abdeckung als Erkennungszeichen, Marke, Emblem oder dgl. ausgestaltet
ist. So kann beispielsweise eine Marke oder ein Emblem zentral zwischen der
schwenkbeweglichen Abdeckung und dem daran angrenzenden Anschlussbauteil – den eigentlichen Verlauf
der Fuge überdeckend – angeordnet
sein.
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Eine
besonders gute reversible Nachgiebigkeit zwischen dem Verlängerungsteil
und der zugeordneten Vertiefung ist geschaffen, wenn das auskragende
Verlängerungsteil
selbst über
das reversibel nachgiebige Mittel an der schwenkbeweglichen Abdeckung
angeordnet ist.
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Ist
der Verlängerungsteil
dabei über
eine Spiralfeder oder dgl. Federelement reversibel nachgiebig an
der schwenkbeweglichen Abdeckung angeordnet, so kann der auskragende
Verlängerungsteil zum
Schutz vor Einklemmung über
einen sehr großen
Weg quer zur Ebene der schwenkbeweglichen Abdeckung verlagert werden.
Ist das Verlängerungsteil
als Marke, Emblem oder dgl. ausgebildet, so ist darüber hinaus
in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung zwischen dem Verlängerungsteil
und der Abdeckung eine Verdrehsicherung vorgesehen, so dass sich
die Marke auch nach einer Verlagerung wieder in die erwünschte Position
zurück
bewegt.
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Eine
andere Art der Anordnung des Verlängerungsteils über das
reversibel nachgiebige Mittel an der schwenkbeweglichen Abdeckung
ist geschaffen, wenn zwischen Verlängerungsteil und Abdeckung
ein reversibel nachgiebiges Kunststoffteil oder dgl. vorgesehen
wird. Durch ein solches Kunststoffteil ist eine großflächige Abstützung des
Verlängerungsteiles
an der Abdeckung möglich.
Darüber
hinaus ist hierdurch eine kostengünstig und sehr zuverlässig wirkende
Anordnung des Verlängerungsteiles an
der Abdeckung geschaffen.
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Als
Einklemmschutz kann auch das Anschlussbauteil im Bereich der Vertiefung
des Verlängerungsteiles
ein reversibel nachgiebiges Kunststoffteil oder dgl. aufweisen.
Mit anderen Worten ist bei geschlossener Abdeckung hier der Bereich
des Anschlussbauteiles hinter und ggf. auch seitlich des Verlängerungsteiles
mit dem reversibel nachgiebigen Kunststoffteil versehen. Hierdurch
ist es beispielsweise möglich,
dass das Verlängerungsteil
fest und unbeweglich mit der zugehörigen schwenkbeweglichen Abdeckung
verbunden ist. Die reversible Nachgiebigkeit zwischen dem auskragenden
Verlängerungsteil und
der Vertiefung wird im vorliegenden Fall dann durch das nachgiebige
Kunststoffteil am Anschlussbauteil gewährleistet. Gleichfalls wäre es auch
denkbar, dass sowohl das Verlängerungsteil
reversibel nachgiebig an der Abdeckung angeordnet ist, wie auch
das Anschlussbauteil im Bereich seiner Vertiefung entsprechend reversibel
nachgiebige Mittel aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Abdeckanordnung eignet
sich insbesondere für
eine schwenkbewegliche Abdeckung und ein daran angrenzendes Anschlussbauteil,
welche als gegenläufig
klappbare Flügeltüren eines
Kraftwagens ausgebildet sind. Insbesondere eine Marke, ein Emblem
oder dgl. kann hierdurch in einem zentralen Bereich zwischen den beiden
Flügeltüren angeordnet
werden. Im Rahmen der Erfindung als mitumfasst ist es zu betrachten, dass
die erfindungsgemäße Abdeckanordnung
beispielsweise auch im Innenraum eines Kraftfahrzeuges zum Einsatz
kommen kann. Eine mögliche
Anwendung wäre
beispielsweise bei einem Handschuhfachdeckel oder dgl. denkbar.
Gleichfalls wäre
die Abdeckanordnung auch für
sogenannte Schwenkschiebetüren
einsetzbar.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von drei bevorzugten Ausführungsbeispielen
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
schematische Rückansicht
auf einen als Kleintransporter ausgebildeten Kraftwagen mit der
erfindungsgemäßen Abdeckanordnung;
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2 eine
schematische Schnittansicht durch die erfindungsgemäße Abdeckanordnung
im Bereich des hier als Marke ausgebildeten auskragenden Verlängerungsteiles
entlang der Linie A-A in 1;
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3 eine
schematische Schnittansicht durch die Abdeckanordnung im Bereich
der Marke entlang der Linie A-A in 1 nach einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung; und in
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4 eine
schematische Schnittansicht durch die Abdeckanordnung im Bereich
der Marke entlang der Linie A-A in 1 nach einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung.
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In 1 ist
in schematischer Rückansicht ein
als Transporter ausgebildeter Kraftwagen erkennbar, welcher eine
Abdeckanordnung mit einer schwenkbeweglichen Abdeckung in Gestalt
einer ersten Flügeltür 10 und
ein Anschlussbauteil in Gestalt einer zweiten Flügeltür 12 umfasst. Die
beiden Flügeltüren 10, 12 sind
jeweils um eine etwa vertikal verlaufende, im Eckbereich zwischen
Rückseite
und Seitenwand angeordnete Schwenkachse SA gegenläufig schwenkbar
zueinander ausgebildet. Unter Vermittlung einer Fuge 14 grenzen
die beiden Flügeltüren 10, 12 flächenbündig aneinander
an. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
verläuft
die Fuge 14 im Wesentlichen in gerader und vertikaler Erstreckung.
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In
Zusammenschau mit den 2 bis 4, welche
jeweils in schematischer Schnittansicht die Abdeckanordnung im Bereich
eines im weiteren noch näher
erläuterten
Verlängerungsteiles
in Form einer Marke 16 entlang der Linie A-A in 1 zeigen,
wird die Anordnung der Marke 16 im Bereich der Stoßfuge 14 zwischen
den beiden Flügeltüren 10, 12 erkennbar.
Insbesondere in den Schnittdarstellungen gemäß 2 und 3 ist
die Gestaltung der beiden Flügeltüren 10, 12 im
Bereich der Fuge 14 ersichtlich. Die beiden Flügeltüren 10, 12 sind
in den vorliegenden Ausführungsbeispielen
in üblicher
Weise in Blechschalenbauweise gestaltet. Dabei umfasst die erste
Flügeltür 10 einen
an die zweite Flügeltür 12 angrenzenden
Randbereich 18 mit einem im wesentlichen vertikal verlaufenden
gefalzten Steg 20, der einen zurückspringend angeordneten Randbereich 22 der
zweiten Flügeltür 12 bei
geschlossener Flügeltüranordnung – wie hier
dargestellt – überdeckt.
Unterhalb eines Türgriffs 24 (1)
der ersten Flügeltür 10 kragt über eine
geringe Teilhöhe
vom schwenkachsenförmigen
Randbereich der ersten Flügeltür 10 der Verlängerungsteil
in Form einer Marke 16 seitlich in Richtung der zweiten
Flügeltür 12 ab.
Mit anderen Worten ist die Marke 16 in einem zentralen
Bereich zwischen den Flügeltüren 10 und 12 angeordnet.
Dabei wird der an sich gerade Verlauf der Fuge 14 durch die
Marke 16 in deren Anordnungsbereich geändert.
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Die
zweite Flügeltür 12 umfasst
im Anordnungsbereich der Marke 16 eine an deren Umfangsgeometrie
angepasste Vertiefung 26, so dass die Fuge 14 im
Anordnungsbereich der Marke 16 – wie insbesondere aus 1 ersichtlich – zwischen
dem Umfang der Marke 16 und dem daran angrenzenden Randbereich
der Vertiefung 26 verläuft.
Mit anderen Worten ist die hier ansonsten gerade verlaufende Fuge 14 im
Bereich des Emblems 16 etwa halbkreisförmig ausgebildet. Aus den 2 bis 4 wird
zudem erkennbar, dass sowohl die beiden Flügeltüren 10, 12 wie
auch die Marke 16 eine annähernd ebene Heckwandfläche bilden.
Die überkragende
Marke 16 ist in den gezeigten Ausführungsbeispielen als separates
Bauteil ausgebildet, welches von der ersten Flügeltür 10 getragen ist.
Um die flächenbündige Anordnung
der Marke 16 zu ermöglichen,
ist im Anordnungsbereich der Marke 16 in der Flügeltür 10 eine Vertiefung 27 vorgesehen,
welche an die Vertiefung 26 der zweiten Flügeltür 12 angepasst
ist. Dabei sind die beiden Vertiefungen 26, 27 der
ersten und der zweiten Flügeltür 10, 12 in
Querschnitt jeweils etwa halbkreisförmig ausgebildet, so dass die
kreisrunde Marke 16 in den beiden Vertiefungen 26, 27 integriert angeordnet
ist.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 2 ist die
Marke 16 im Querschnitt als etwa scheibenförmiges Element
ausgebildet, welche eine vordere flächige Abdeckwand 23 sowie
etwa senkrecht davon abragende Stege 25 aufweist. Über ein
reversibel nachgiebiges Mittel 28, welches im Wesentlichen
eine Schraubenfeder 30 umfasst, ist die Marke 16 am Randbereich 18 der
ersten Flügeltür 10 angeordnet. Die
Schraubenfeder 30 stützt
sich dabei mit ihrem der Marke 16 zugewandten Ende an einer
Schulter 32 des Randbereichs 18 und mit ihrem
anderen Ende an einer Scheibe 34 ab. Die Scheibe 34 ist
dabei mittels einer Mutter 36 und eines Gewindebolzens 38 in einem
definierten Abstand zu der Schulter 32 gehalten. Der Gewindebolzen 38 ist
dabei gegenüber
dem Randbereich 18 bzw. der Schulter 32 und in
seiner axialen Richtung frei beweglich. Mit seinem der Mutter 36 abgewandten
Ende ist der Gewindebolzen 38 fest mit der Marke 16 verbunden.
Durch die freie Beweglichkeit des Gewindebolzens 38 gegenüber dem Randbereich 18 der
Flügeltür 10 wird
erreicht, dass die Marke 16 – im Rahmen des Abstandes zwischen der
Schulter 32 und der Scheibe 34 – quer zu
der ersten Flügeltür 10 verlagerbar
ist. Diese Verlagerung geschieht dabei gegen die Federkraft der Schraubenfeder 30.
Mit anderen Worten wird die Marke 16 durch die vorgespannte
Schraubenfeder 30 und über die
Anordnung mit dem Gewindebolzen 38 in ihrer Ausgangsstellung
gehalten. Sollte aufgrund eines Bedienfehlers eine Bedienperson
beim Schließen der
ersten Flügeltür 10 gegenüber der
zweiten Flügeltür 12 die
Hand im Anordnungsbereich der Marke 16 zwischen eine Wand 40 der
Vertiefung 26 der zweiten Flügeltür 12 und einer der
Wand 40 zugewandten Rückseite 42 der
Marke 16 halten, so kann als Einklemmschutz die Marke 16 in
Fahrzeugrichtung nach hinten ausweichen. Mit anderen Worten verbleibt
zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und der
Rückseite 42 der
Marke 16 – aufgrund
von deren reversibler nachgiebiger Anordnung – beim Schließen der
Tür 10 ein
ausreichend großer
Freiraum, so dass es auch bei geschlossener Tür zu keinem Einklemmen der
Hand der Bedienperson zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und
der Rückseite 42 der
Marke 16 kommen kann.
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Der
Abstand a zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und
der Rückseite 42 der
Marke 16, sowie die Breite b der Fuge 14 seitlich
der Marke 16 sind vorzugsweise etwa gleich breit. Der maximale Ausweichweg
der Marke 16 in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten ist
dabei durch den Abstand zwischen der Schulter 32 des Randbereichs 18 und
der Scheibe 34 bestimmt. Damit insbesondere nach einem
Nachgeben der Marke 16 wieder deren ursprüngliche
Ausgangsposition erreicht wird, ist zwischen der Marke 16 und
dem Randbereich 18 der ersten Flügeltür 10 eine lediglich
schematisch angedeutete Verdrehsicherung 44 vorgesehen.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
der Abdeckanordnung gemäß 3 ist
die Marke 16 durch ein alternatives reversibel nachgiebiges
Mittel 28 am Randbereich 18 der ersten Flügeltür 10 innerhalb
der Vertiefung 27 befestigt. Die tellerförmige Marke 16 ist hierbei
mit einem reversibel nachgiebigen Kunststoffteil 46 hinterspritzt,
welches beispielsweise aus einem Schaumwerkstoff oder einem Duowerkstoff
oder dgl. elastisch nachgiebigen Werkstoff hergestellt sein kann.
Im Überdeckungsbereich
mit der ersten Flügeltür 10 ist
das Kunststoffteil zur Anlage innerhalb der Vertiefung 27 entsprechend
dicker ausgestaltet als im Überdeckungsbereich
mit der zweiten Flügeltür 12.
Demgemäß liegt
der Kunststoffteil 46 im Überdeckungsbereich mit der
ersten Flügeltür 10 flächig auf einem
Wandabschnitt 48 der Vertiefung 27 der ersten Flügeltür 10 auf.
Der Kunststoffteil 46 und somit auch die Marke 16 können beispielsweise über eine
Klebeverbindung oder dgl. mit dem Wandabschnitt 48 der Vertiefung 27 verbunden
sein. Darüber
hinaus ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
gemäß 3 in das
Kunststoffteil 46 eine Schraubenanordnung 50 eingearbeitet,
welche einen Gewindebolzen 52 umfasst, an dessen freiem
Ende eine Mutter 54 angeordnet ist und dessen anderes Ende
auf nicht dargestellte Weise mit der Marke 16 fest verbunden
ist. Auf diese Art und Weise wird wiederum ein maximaler Auslenkweg
definiert, wie dies anhand des Ausführungsbeispiels gemäß 2 im
Zusammenhang mit der Schraubenanordnung 28 bereits beschrieben worden
ist. Die aufgrund der reversiblen Nachgiebigkeit des Kunststoffteiles 46 maximal
mögliche
Auslenkung ist in 3 schematisch angedeutet. Im
Falle einer Auslenkung bzw. des Anordnens einer Hand zwischen der
Wand 40 der Vertiefung 26 und der der Wand 40 zugewandten
Rückseite 42 des
Kunststoffteiles 46 erfolgt im Ausführungsbeispiel gemäß 3 nicht
nur eine Verlagerung der Marke 16 in Fahrzeuglängsrichtung
nach hinten, sondern auch ein Ausweichen einer im Überdeckungsbereich
mit der zweiten Flügeltür 12 vorgesehenen
Dichtlippe 56. In der Ausgangsstellung ist die Dichtlippe 56 dafür vorgesehen,
dass kein Wasser oder Schmutz oder dgl. zwischen der Vertiefung 26 und
der Marke 16 eindringen kann. Bei einer Verlagerung der
Marke 16 nach hinten, beispielsweise infolge einer zwischen der
Marke 16 und der Vertiefung 26 angeordneten Hand
kann die federelastisch nachgiebige Dichtlippe 56 des Kunststoffteils 46 abgewinkelt
werden, wodurch ein hinreichend großer Raum für die Hand zwischen der Tür 12 und
der Marke 16 verbleibt. Auch bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 3 ist
eine Verdrehsicherung in Form eines abgewinkelten Bolzens 44 vorgesehen,
welcher seinerseits mit dem Gewindebolzen 52 fest verbunden
ist. Außerdem
ist bei der Ausführungsform
gemäß 3 erkennbar, dass
zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und der
Rückwand 42 der
Marke 16 bzw. des Kunststoffteils 46 ein Abstand
a bei nicht ausgelenkter Marke 16 vorgesehen ist, welcher
wiederum etwa der Breite b der Fuge 14 seitlich der Marke 16 entspricht.
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In 4 ist
eine weitere Ausführungsform der
Erfindung dargestellt, bei welcher die Marke 16 fest an
der ersten Flügeltür 10 bzw.
innerhalb der Vertiefung 27 festgelegt ist. Mit anderen
Worten ist hier eine Nachgiebigkeit zwischen der Flügeltür 10 und der
Marke 16 nicht vorgesehen. Um jedoch auch hier einen sicheren
Einklemmschutz für
eine möglicherweise
zwischen der Marke 16 und der zweiten Flügeltür 12 beim
Schließen
der Flügeltür 10 angeordneten Hand
zu gewährleisten,
ist die zweite Flügeltür 12 im Bereich
der Vertiefung 26 für
die Marke 16 mit einem reversibel nachgiebigen Kunststoffteil 60 versehen. Dieses
Kunststoffteil 60 überdeckt
im Wesentlichen den gesamten lichten Querschnitt der Vertiefung 26. Das
Kunststoffteil 60 ist dabei vorzugsweise aus einem federelastischen
Schaumstoff, einem Duowerkstoff oder dgl. reversibel nachgiebigen
Material hergestellt. Über
die Vertiefung 26 hinaus kann sich das Kunststoffteil 60 nicht
nur hinter der Marke 16 erstrecken, sondern auch seitlich
bis über
die Fuge 14 hinaus – wie
gestrichelt mit Linie 63 angedeutet – bis in einen an die Marke 16 angrenzenden
Randbereich der Flügeltür 12.
Wird beim Schließen
der Tür
hier die Hand zwischen die Marke 16 und das Kunststoffteil 60 gebracht,
so ist klar, dass auch hier keine Verletzung erfolgen kann. Vielmehr
ist das reversibel nachgiebige Kunststoffteil 60 so dick
gestaltet, dass auch bei geschlossener Flügeltür 10 ein hinreichender Raum
zwischen der Rückseite 42 der
Marke 16 und einer der Marke 16 zugewandten Vorderseite 62 des Kunststoffteils 60 verbleibt.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist das Kunststoffteil 60 über lediglich schematisch angedeutete
Rastmittel 64 mit einem hier nicht dargestellten Randbereich 22 der
zweiten Flügeltür 12 verbunden.
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Gleichfalls
wäre es
jedoch auch denkbar, im Bereich der Vertiefung 26 hinter
dem Kunststoffteil 60 kein Blech der Flügeltür 12 mehr vorzusehen.
Entsprechend wäre
dann das Kunststoffteil 60 nicht über die Rastmittel 64 an
der Flügeltür befestigt.
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Neben
der Funktion als Einklemmschutz schützt das reversible Mittel 28 die
Marke 16 auch vor einem Abreißen oder Verbiegen, beispielsweise wenn
bei Schließen
der Türen 10, 12 in
falscher Abfolge zunächst
die Flügeltür 10 und
dann erst die Flügeltür 12 geschlossen
werden würde.
Gemäß den Ausführungsformen
nach 2 und 3 kann bei einem in diesem Fall – also bei
bereits geschlossener Tür 10 und
noch offener Tür 12 – beim Schließen der Flügeltür 12 erfolgenden
Aufprall auf die Marke 16 diese in Fahrzeuglängsrichtung
nach vorne ausweichen und wird wirksam vor Beschädigung oder Abreißen geschützt.