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DE10320742B4 - Abdeckanordnung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Abdeckanordnung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE10320742B4 DE2003120742 DE10320742A DE10320742B4 DE 10320742 B4 DE10320742 B4 DE 10320742B4 DE 2003120742 DE2003120742 DE 2003120742 DE 10320742 A DE10320742 A DE 10320742A DE 10320742 B4 DE10320742 B4 DE 10320742B4
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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Abstract

Abdeckanordnung für ein Kraftfahrzeug mit einer schwenkbeweglichen Abdeckung (Flügeltür 10) und einem unter Vermittlung einer Fuge (14) flächenbündig daran angrenzenden Anschlussbauteil (Flügeltür 12), wobei an der Fuge (14) ein zurückspringend angeordneter Randbereich (22) des Anschlussbauteils von einem Randbereich (18) der geschlossenen Abdeckung überdeckt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
– der Randbereich (18) der schwenkbeweglichen Abdeckung partiell einen den Verlauf der Fuge (14) ändernden, auskragenden Verlängerungsteil (16) umfasst,
– dem Verlängerungsteil (16) eine an dessen Umfangsgeometrie angepasste Vertiefung (26) im Anschlussbauteil zugeordnet ist,
– die Fuge (14) im Anordnungsbereich des Verlängerungsteils (16) zwischen dessen Umfang und dem daran angrenzenden Randbereich (22) der Vertiefung (26) verläuft,
– zum Schutz gegen Einklemmung einer den Verlängerungsteil beim Schließen der Abdeckung ergreifenden Hand zumindest eine der einander im Überlappungsbereich von Verlängerungsteil (16) und Vertiefung (26) gegenüberliegenden Seiten elastisch nachgiebig ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckanordnung für ein Kraftfahrzeug der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
  • Aus der DE 42 42 624 A1 ist bereits eine derartige Abdeckanordnung als bekannt zu entnehmen, bei der eine schwenkbewegliche Abdeckung in Gestalt einer Tür unter Vermittlung einer Fuge flächenbündig an ein Anschlussbauteil in Gestalt einer Seitenwand angrenzt. Dabei ist ein zurückspringend angeordneter Bereich der Seitenwand von einem Randbereich bzw. einem Türfalz der geschlossenen Tür überdeckt. Die Tür ist mit einer automatischen Zuziehhilfe ausgerüstet, die die Tür beim Schließen aus einer Vorrastposition in eine Endrastposition bewegt. Um zu verhindern, dass bei dieser Bewegung eine Hand zwischen Tür und Anschlussbauteil eingeklemmt werden kann, ist ein Abdeckelement vorgesehen, welches den in der Vorrastposition auftretenden Spalt zwischen Tür und Anschlussbauteil abdeckt.
  • In der DE 298 04 105 U1 wird ein Griff für Türen oder Heckklappen von Kraftfahrzeugen beschrieben. Dabei ist ein Griffkörper vorgesehen, der mittels Motors zwischen einer Einschwenkstellung, in der der Griffkörper nahezu bündig mit der Karosserie abschließt und eine Untergriffzone gegen Verschmutzung gesichert in einer unzugänglichen Verstecktlage liegt, und einer Ausschwenkstellung bewegbar ist, in der die Untergriffzone mit einer Hand erfasst werden kann und ein in der Einschwenklage vom Griffkörper abgedecktes Schloss zugänglich wird. Um dieses Schloss bei einem eventuellen Ausfall des Motors des Griffkörpers erreichen zu können, ist vorgesehen, den Motor und den Griffkörper über eine Rutschkupplung antriebsmäßig zu koppeln, so dass der Griffkörper gegebenenfalls mittels eines am Griffkörper ansetzbaren Werkzeuges aus der Einschwenkstellung in die Ausschwenkstellung bewegt werden kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Abdeckanordnung, wie eingangs genannt, zu schaffen, welche eine größere konstruktive Freizügigkeit bei der Gestaltung schwenkbeweglicher Abdeckungen bietet und einen Einklemmschutz für Personen gewährleistet.
  • Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den übrigen Ansprüchen zu entnehmen.
  • Bei der Abdeckanordnung nach der Erfindung umfasst ein Längenabschnitt des Randbereiches der schwenkbeweglichen Abdeckung einen auskragenden Verlängerungsteil, durch welchen der Verlauf der Fuge zwischen der Abdeckung und dem Anschlussbauteil unterbrochen bzw. geändert ist. Im Anschlussbauteil ist zur Aufnahme des auskragenden Verlängerungsteiles eine an dessen Umfangsgeometrie angepasste Vertiefung vorgesehen, so dass sich vorzugsweise eine zumindest annähernd flächenbündige Erstreckung der Abdeckung mit dem Verlängerungsteil und dem daran angrenzenden Anschlussbauteil ergibt. Die Fuge zwischen schwenkbeweglicher Abdeckung und Anschlussbauteil verläuft dabei im Anordnungsbereich des Verlängerungsteiles zwischen dessen Umfang und dem daran angrenzenden Randbereich der Vertiefung des Anschlussbauteils. Im Ergebnis ermöglichen die vorstehend genannten erfindungsgemäßen Maßnahmen eine erhöhte konstruktive Freizügigkeit bei der Gestaltung der Abdeckanordnung, bei der sich das auskragende Verlängerungsteil über den eigentlichen Verlauf der Fuge hinweg bis in das angrenzende Anschlussbauteil erstreckt und entsprechend in dieses eingepasst ist. Damit zwischen dem auskragenden Verlängerungsteil und der dahinterliegenden Vertiefung in dem Anschlussbauteil – beispielsweise beim Schließen der schwenkbeweglichen Abdeckung – ein sicherer Einklemmschutz für die Hand der entsprechenden Bedienperson geschaffen ist, ist ein reversibel nachgiebiges Mittel vorgesehen. Sollte sich demnach aufgrund eines Bedienfehlers der Bedienperson beim Schließen der schwenkbeweglichen Abdeckung deren Hand zwischen dem auskragenden Verlängerungsteil und der Vertiefung in dem Anschlussbauteil befinden, so sind entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen getroffen, damit es hierdurch zu keinen Verletzungen kommen kann. Als reversibel nachgiebiges Mittel ist dabei – wie im Weiteren noch erläutert werden wird – die reversibel nachgiebige Anordnung des Verlängerungsteiles gegenüber der Abdeckung und/oder die reversibel nachgiebige Ausgestaltung des Anschlussbauteils im Bereich der Vertiefung möglich.
  • Eine besondere Steigerung der konstruktiven Freizügigkeit bei der Gestaltung der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung ergibt sich, wenn der auskragende Verlängerungsteil der schwenkbeweglichen Abdeckung als Erkennungszeichen, Marke, Emblem oder dgl. ausgestaltet ist. So kann beispielsweise eine Marke oder ein Emblem zentral zwischen der schwenkbeweglichen Abdeckung und dem daran angrenzenden Anschlussbauteil – den eigentlichen Verlauf der Fuge überdeckend – angeordnet sein.
  • Eine besonders gute reversible Nachgiebigkeit zwischen dem Verlängerungsteil und der zugeordneten Vertiefung ist geschaffen, wenn das auskragende Verlängerungsteil selbst über das reversibel nachgiebige Mittel an der schwenkbeweglichen Abdeckung angeordnet ist.
  • Ist der Verlängerungsteil dabei über eine Spiralfeder oder dgl. Federelement reversibel nachgiebig an der schwenkbeweglichen Abdeckung angeordnet, so kann der auskragende Verlängerungsteil zum Schutz vor Einklemmung über einen sehr großen Weg quer zur Ebene der schwenkbeweglichen Abdeckung verlagert werden. Ist das Verlängerungsteil als Marke, Emblem oder dgl. ausgebildet, so ist darüber hinaus in vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung zwischen dem Verlängerungsteil und der Abdeckung eine Verdrehsicherung vorgesehen, so dass sich die Marke auch nach einer Verlagerung wieder in die erwünschte Position zurück bewegt.
  • Eine andere Art der Anordnung des Verlängerungsteils über das reversibel nachgiebige Mittel an der schwenkbeweglichen Abdeckung ist geschaffen, wenn zwischen Verlängerungsteil und Abdeckung ein reversibel nachgiebiges Kunststoffteil oder dgl. vorgesehen wird. Durch ein solches Kunststoffteil ist eine großflächige Abstützung des Verlängerungsteiles an der Abdeckung möglich. Darüber hinaus ist hierdurch eine kostengünstig und sehr zuverlässig wirkende Anordnung des Verlängerungsteiles an der Abdeckung geschaffen.
  • Als Einklemmschutz kann auch das Anschlussbauteil im Bereich der Vertiefung des Verlängerungsteiles ein reversibel nachgiebiges Kunststoffteil oder dgl. aufweisen. Mit anderen Worten ist bei geschlossener Abdeckung hier der Bereich des Anschlussbauteiles hinter und ggf. auch seitlich des Verlängerungsteiles mit dem reversibel nachgiebigen Kunststoffteil versehen. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, dass das Verlängerungsteil fest und unbeweglich mit der zugehörigen schwenkbeweglichen Abdeckung verbunden ist. Die reversible Nachgiebigkeit zwischen dem auskragenden Verlängerungsteil und der Vertiefung wird im vorliegenden Fall dann durch das nachgiebige Kunststoffteil am Anschlussbauteil gewährleistet. Gleichfalls wäre es auch denkbar, dass sowohl das Verlängerungsteil reversibel nachgiebig an der Abdeckung angeordnet ist, wie auch das Anschlussbauteil im Bereich seiner Vertiefung entsprechend reversibel nachgiebige Mittel aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Abdeckanordnung eignet sich insbesondere für eine schwenkbewegliche Abdeckung und ein daran angrenzendes Anschlussbauteil, welche als gegenläufig klappbare Flügeltüren eines Kraftwagens ausgebildet sind. Insbesondere eine Marke, ein Emblem oder dgl. kann hierdurch in einem zentralen Bereich zwischen den beiden Flügeltüren angeordnet werden. Im Rahmen der Erfindung als mitumfasst ist es zu betrachten, dass die erfindungsgemäße Abdeckanordnung beispielsweise auch im Innenraum eines Kraftfahrzeuges zum Einsatz kommen kann. Eine mögliche Anwendung wäre beispielsweise bei einem Handschuhfachdeckel oder dgl. denkbar. Gleichfalls wäre die Abdeckanordnung auch für sogenannte Schwenkschiebetüren einsetzbar.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von drei bevorzugten Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine schematische Rückansicht auf einen als Kleintransporter ausgebildeten Kraftwagen mit der erfindungsgemäßen Abdeckanordnung;
  • 2 eine schematische Schnittansicht durch die erfindungsgemäße Abdeckanordnung im Bereich des hier als Marke ausgebildeten auskragenden Verlängerungsteiles entlang der Linie A-A in 1;
  • 3 eine schematische Schnittansicht durch die Abdeckanordnung im Bereich der Marke entlang der Linie A-A in 1 nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung; und in
  • 4 eine schematische Schnittansicht durch die Abdeckanordnung im Bereich der Marke entlang der Linie A-A in 1 nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
  • In 1 ist in schematischer Rückansicht ein als Transporter ausgebildeter Kraftwagen erkennbar, welcher eine Abdeckanordnung mit einer schwenkbeweglichen Abdeckung in Gestalt einer ersten Flügeltür 10 und ein Anschlussbauteil in Gestalt einer zweiten Flügeltür 12 umfasst. Die beiden Flügeltüren 10, 12 sind jeweils um eine etwa vertikal verlaufende, im Eckbereich zwischen Rückseite und Seitenwand angeordnete Schwenkachse SA gegenläufig schwenkbar zueinander ausgebildet. Unter Vermittlung einer Fuge 14 grenzen die beiden Flügeltüren 10, 12 flächenbündig aneinander an. Im gezeigten Ausführungsbeispiel verläuft die Fuge 14 im Wesentlichen in gerader und vertikaler Erstreckung.
  • In Zusammenschau mit den 2 bis 4, welche jeweils in schematischer Schnittansicht die Abdeckanordnung im Bereich eines im weiteren noch näher erläuterten Verlängerungsteiles in Form einer Marke 16 entlang der Linie A-A in 1 zeigen, wird die Anordnung der Marke 16 im Bereich der Stoßfuge 14 zwischen den beiden Flügeltüren 10, 12 erkennbar. Insbesondere in den Schnittdarstellungen gemäß 2 und 3 ist die Gestaltung der beiden Flügeltüren 10, 12 im Bereich der Fuge 14 ersichtlich. Die beiden Flügeltüren 10, 12 sind in den vorliegenden Ausführungsbeispielen in üblicher Weise in Blechschalenbauweise gestaltet. Dabei umfasst die erste Flügeltür 10 einen an die zweite Flügeltür 12 angrenzenden Randbereich 18 mit einem im wesentlichen vertikal verlaufenden gefalzten Steg 20, der einen zurückspringend angeordneten Randbereich 22 der zweiten Flügeltür 12 bei geschlossener Flügeltüranordnung – wie hier dargestellt – überdeckt. Unterhalb eines Türgriffs 24 (1) der ersten Flügeltür 10 kragt über eine geringe Teilhöhe vom schwenkachsenförmigen Randbereich der ersten Flügeltür 10 der Verlängerungsteil in Form einer Marke 16 seitlich in Richtung der zweiten Flügeltür 12 ab. Mit anderen Worten ist die Marke 16 in einem zentralen Bereich zwischen den Flügeltüren 10 und 12 angeordnet. Dabei wird der an sich gerade Verlauf der Fuge 14 durch die Marke 16 in deren Anordnungsbereich geändert.
  • Die zweite Flügeltür 12 umfasst im Anordnungsbereich der Marke 16 eine an deren Umfangsgeometrie angepasste Vertiefung 26, so dass die Fuge 14 im Anordnungsbereich der Marke 16 – wie insbesondere aus 1 ersichtlich – zwischen dem Umfang der Marke 16 und dem daran angrenzenden Randbereich der Vertiefung 26 verläuft. Mit anderen Worten ist die hier ansonsten gerade verlaufende Fuge 14 im Bereich des Emblems 16 etwa halbkreisförmig ausgebildet. Aus den 2 bis 4 wird zudem erkennbar, dass sowohl die beiden Flügeltüren 10, 12 wie auch die Marke 16 eine annähernd ebene Heckwandfläche bilden. Die überkragende Marke 16 ist in den gezeigten Ausführungsbeispielen als separates Bauteil ausgebildet, welches von der ersten Flügeltür 10 getragen ist. Um die flächenbündige Anordnung der Marke 16 zu ermöglichen, ist im Anordnungsbereich der Marke 16 in der Flügeltür 10 eine Vertiefung 27 vorgesehen, welche an die Vertiefung 26 der zweiten Flügeltür 12 angepasst ist. Dabei sind die beiden Vertiefungen 26, 27 der ersten und der zweiten Flügeltür 10, 12 in Querschnitt jeweils etwa halbkreisförmig ausgebildet, so dass die kreisrunde Marke 16 in den beiden Vertiefungen 26, 27 integriert angeordnet ist.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 2 ist die Marke 16 im Querschnitt als etwa scheibenförmiges Element ausgebildet, welche eine vordere flächige Abdeckwand 23 sowie etwa senkrecht davon abragende Stege 25 aufweist. Über ein reversibel nachgiebiges Mittel 28, welches im Wesentlichen eine Schraubenfeder 30 umfasst, ist die Marke 16 am Randbereich 18 der ersten Flügeltür 10 angeordnet. Die Schraubenfeder 30 stützt sich dabei mit ihrem der Marke 16 zugewandten Ende an einer Schulter 32 des Randbereichs 18 und mit ihrem anderen Ende an einer Scheibe 34 ab. Die Scheibe 34 ist dabei mittels einer Mutter 36 und eines Gewindebolzens 38 in einem definierten Abstand zu der Schulter 32 gehalten. Der Gewindebolzen 38 ist dabei gegenüber dem Randbereich 18 bzw. der Schulter 32 und in seiner axialen Richtung frei beweglich. Mit seinem der Mutter 36 abgewandten Ende ist der Gewindebolzen 38 fest mit der Marke 16 verbunden. Durch die freie Beweglichkeit des Gewindebolzens 38 gegenüber dem Randbereich 18 der Flügeltür 10 wird erreicht, dass die Marke 16 – im Rahmen des Abstandes zwischen der Schulter 32 und der Scheibe 34 – quer zu der ersten Flügeltür 10 verlagerbar ist. Diese Verlagerung geschieht dabei gegen die Federkraft der Schraubenfeder 30. Mit anderen Worten wird die Marke 16 durch die vorgespannte Schraubenfeder 30 und über die Anordnung mit dem Gewindebolzen 38 in ihrer Ausgangsstellung gehalten. Sollte aufgrund eines Bedienfehlers eine Bedienperson beim Schließen der ersten Flügeltür 10 gegenüber der zweiten Flügeltür 12 die Hand im Anordnungsbereich der Marke 16 zwischen eine Wand 40 der Vertiefung 26 der zweiten Flügeltür 12 und einer der Wand 40 zugewandten Rückseite 42 der Marke 16 halten, so kann als Einklemmschutz die Marke 16 in Fahrzeugrichtung nach hinten ausweichen. Mit anderen Worten verbleibt zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und der Rückseite 42 der Marke 16 – aufgrund von deren reversibler nachgiebiger Anordnung – beim Schließen der Tür 10 ein ausreichend großer Freiraum, so dass es auch bei geschlossener Tür zu keinem Einklemmen der Hand der Bedienperson zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und der Rückseite 42 der Marke 16 kommen kann.
  • Der Abstand a zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und der Rückseite 42 der Marke 16, sowie die Breite b der Fuge 14 seitlich der Marke 16 sind vorzugsweise etwa gleich breit. Der maximale Ausweichweg der Marke 16 in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten ist dabei durch den Abstand zwischen der Schulter 32 des Randbereichs 18 und der Scheibe 34 bestimmt. Damit insbesondere nach einem Nachgeben der Marke 16 wieder deren ursprüngliche Ausgangsposition erreicht wird, ist zwischen der Marke 16 und dem Randbereich 18 der ersten Flügeltür 10 eine lediglich schematisch angedeutete Verdrehsicherung 44 vorgesehen.
  • Bei der zweiten Ausführungsform der Abdeckanordnung gemäß 3 ist die Marke 16 durch ein alternatives reversibel nachgiebiges Mittel 28 am Randbereich 18 der ersten Flügeltür 10 innerhalb der Vertiefung 27 befestigt. Die tellerförmige Marke 16 ist hierbei mit einem reversibel nachgiebigen Kunststoffteil 46 hinterspritzt, welches beispielsweise aus einem Schaumwerkstoff oder einem Duowerkstoff oder dgl. elastisch nachgiebigen Werkstoff hergestellt sein kann. Im Überdeckungsbereich mit der ersten Flügeltür 10 ist das Kunststoffteil zur Anlage innerhalb der Vertiefung 27 entsprechend dicker ausgestaltet als im Überdeckungsbereich mit der zweiten Flügeltür 12. Demgemäß liegt der Kunststoffteil 46 im Überdeckungsbereich mit der ersten Flügeltür 10 flächig auf einem Wandabschnitt 48 der Vertiefung 27 der ersten Flügeltür 10 auf. Der Kunststoffteil 46 und somit auch die Marke 16 können beispielsweise über eine Klebeverbindung oder dgl. mit dem Wandabschnitt 48 der Vertiefung 27 verbunden sein. Darüber hinaus ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel gemäß 3 in das Kunststoffteil 46 eine Schraubenanordnung 50 eingearbeitet, welche einen Gewindebolzen 52 umfasst, an dessen freiem Ende eine Mutter 54 angeordnet ist und dessen anderes Ende auf nicht dargestellte Weise mit der Marke 16 fest verbunden ist. Auf diese Art und Weise wird wiederum ein maximaler Auslenkweg definiert, wie dies anhand des Ausführungsbeispiels gemäß 2 im Zusammenhang mit der Schraubenanordnung 28 bereits beschrieben worden ist. Die aufgrund der reversiblen Nachgiebigkeit des Kunststoffteiles 46 maximal mögliche Auslenkung ist in 3 schematisch angedeutet. Im Falle einer Auslenkung bzw. des Anordnens einer Hand zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und der der Wand 40 zugewandten Rückseite 42 des Kunststoffteiles 46 erfolgt im Ausführungsbeispiel gemäß 3 nicht nur eine Verlagerung der Marke 16 in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten, sondern auch ein Ausweichen einer im Überdeckungsbereich mit der zweiten Flügeltür 12 vorgesehenen Dichtlippe 56. In der Ausgangsstellung ist die Dichtlippe 56 dafür vorgesehen, dass kein Wasser oder Schmutz oder dgl. zwischen der Vertiefung 26 und der Marke 16 eindringen kann. Bei einer Verlagerung der Marke 16 nach hinten, beispielsweise infolge einer zwischen der Marke 16 und der Vertiefung 26 angeordneten Hand kann die federelastisch nachgiebige Dichtlippe 56 des Kunststoffteils 46 abgewinkelt werden, wodurch ein hinreichend großer Raum für die Hand zwischen der Tür 12 und der Marke 16 verbleibt. Auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist eine Verdrehsicherung in Form eines abgewinkelten Bolzens 44 vorgesehen, welcher seinerseits mit dem Gewindebolzen 52 fest verbunden ist. Außerdem ist bei der Ausführungsform gemäß 3 erkennbar, dass zwischen der Wand 40 der Vertiefung 26 und der Rückwand 42 der Marke 16 bzw. des Kunststoffteils 46 ein Abstand a bei nicht ausgelenkter Marke 16 vorgesehen ist, welcher wiederum etwa der Breite b der Fuge 14 seitlich der Marke 16 entspricht.
  • In 4 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei welcher die Marke 16 fest an der ersten Flügeltür 10 bzw. innerhalb der Vertiefung 27 festgelegt ist. Mit anderen Worten ist hier eine Nachgiebigkeit zwischen der Flügeltür 10 und der Marke 16 nicht vorgesehen. Um jedoch auch hier einen sicheren Einklemmschutz für eine möglicherweise zwischen der Marke 16 und der zweiten Flügeltür 12 beim Schließen der Flügeltür 10 angeordneten Hand zu gewährleisten, ist die zweite Flügeltür 12 im Bereich der Vertiefung 26 für die Marke 16 mit einem reversibel nachgiebigen Kunststoffteil 60 versehen. Dieses Kunststoffteil 60 überdeckt im Wesentlichen den gesamten lichten Querschnitt der Vertiefung 26. Das Kunststoffteil 60 ist dabei vorzugsweise aus einem federelastischen Schaumstoff, einem Duowerkstoff oder dgl. reversibel nachgiebigen Material hergestellt. Über die Vertiefung 26 hinaus kann sich das Kunststoffteil 60 nicht nur hinter der Marke 16 erstrecken, sondern auch seitlich bis über die Fuge 14 hinaus – wie gestrichelt mit Linie 63 angedeutet – bis in einen an die Marke 16 angrenzenden Randbereich der Flügeltür 12. Wird beim Schließen der Tür hier die Hand zwischen die Marke 16 und das Kunststoffteil 60 gebracht, so ist klar, dass auch hier keine Verletzung erfolgen kann. Vielmehr ist das reversibel nachgiebige Kunststoffteil 60 so dick gestaltet, dass auch bei geschlossener Flügeltür 10 ein hinreichender Raum zwischen der Rückseite 42 der Marke 16 und einer der Marke 16 zugewandten Vorderseite 62 des Kunststoffteils 60 verbleibt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Kunststoffteil 60 über lediglich schematisch angedeutete Rastmittel 64 mit einem hier nicht dargestellten Randbereich 22 der zweiten Flügeltür 12 verbunden.
  • Gleichfalls wäre es jedoch auch denkbar, im Bereich der Vertiefung 26 hinter dem Kunststoffteil 60 kein Blech der Flügeltür 12 mehr vorzusehen. Entsprechend wäre dann das Kunststoffteil 60 nicht über die Rastmittel 64 an der Flügeltür befestigt.
  • Neben der Funktion als Einklemmschutz schützt das reversible Mittel 28 die Marke 16 auch vor einem Abreißen oder Verbiegen, beispielsweise wenn bei Schließen der Türen 10, 12 in falscher Abfolge zunächst die Flügeltür 10 und dann erst die Flügeltür 12 geschlossen werden würde. Gemäß den Ausführungsformen nach 2 und 3 kann bei einem in diesem Fall – also bei bereits geschlossener Tür 10 und noch offener Tür 12 – beim Schließen der Flügeltür 12 erfolgenden Aufprall auf die Marke 16 diese in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne ausweichen und wird wirksam vor Beschädigung oder Abreißen geschützt.

Claims (13)

  1. Abdeckanordnung für ein Kraftfahrzeug mit einer schwenkbeweglichen Abdeckung (Flügeltür 10) und einem unter Vermittlung einer Fuge (14) flächenbündig daran angrenzenden Anschlussbauteil (Flügeltür 12), wobei an der Fuge (14) ein zurückspringend angeordneter Randbereich (22) des Anschlussbauteils von einem Randbereich (18) der geschlossenen Abdeckung überdeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass – der Randbereich (18) der schwenkbeweglichen Abdeckung partiell einen den Verlauf der Fuge (14) ändernden, auskragenden Verlängerungsteil (16) umfasst, – dem Verlängerungsteil (16) eine an dessen Umfangsgeometrie angepasste Vertiefung (26) im Anschlussbauteil zugeordnet ist, – die Fuge (14) im Anordnungsbereich des Verlängerungsteils (16) zwischen dessen Umfang und dem daran angrenzenden Randbereich (22) der Vertiefung (26) verläuft, – zum Schutz gegen Einklemmung einer den Verlängerungsteil beim Schließen der Abdeckung ergreifenden Hand zumindest eine der einander im Überlappungsbereich von Verlängerungsteil (16) und Vertiefung (26) gegenüberliegenden Seiten elastisch nachgiebig ausgebildet ist.
  2. Abdeckanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der auskragende Verlängerungsteil (16) ein von der schwenkbeweglichen Abdeckung getragenes separates Teil ist.
  3. Abdeckanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der auskragende Verlängerungsteil (16) ein von der Abdeckung getragenes Erkennungszeichen, eine Marke, ein Emblem oder dergleichen ist.
  4. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der auskragende Verlängerungsteil (16) über ein reversibel nachgiebiges Mittel (28) an der schwenkbeweglichen Abdeckung angeordnet ist.
  5. Abdeckanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als reversibel nachgiebiges Mittel (28) ein Federelement, insbesondere eine Spiralfeder (30), vorgesehen ist, wobei der auskragende Verlängerungsteil (16) quer zur Ebene der schwenkbeweglichen Abdeckung verlagerbar ist.
  6. Abdeckanordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem auskragenden Verlängerungsteil (16) und der schwenkbeweglichen Abdeckung eine Verdrehsicherung (44) vorgesehen ist.
  7. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der auskragende Verlängerungsteil (16) über ein reversibel nachgiebiges Kunststoffbauteil (46) oder dergleichen an der schwenkbeweglichen Abdeckung (10) angeordnet ist.
  8. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der auskragende Verlängerungsteil (16) mit Abstand (a) vor der Vertiefung (26) im Anschlussbauteil angeordnet ist.
  9. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussbauteil im Bereich der Vertiefung (26) des auskragenden Verlängerungsteils (16) mit einem reversibel nachgiebigen Kunststoffteil (60) oder dergleichen versehen ist.
  10. Abdeckanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (26) in dem Anschlussbauteil im Wesentlichen ganzflächig durch das reversibel nachgiebige Kunststoffteil (60) gebildet ist.
  11. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der auskragende Verlängerungsteil (16) fest an der schwenkbeweglichen Abdeckung angeordnet ist.
  12. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbewegliche Abdeckung und das daran angrenzende Anschlussbauteil als gegenläufig klappbare Flügeltüren (10, 12) eines Kraftwagens ausgebildet sind.
  13. Abdeckanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die schwenkbewegliche Abdeckung eine an die Umfangsgeometrie des separaten Teils (16) anpasste Vertiefung (27) aufweist, wobei die Vertiefungen (26, 27) der Abdeckung und des Anschlussbauteils aneinander angepasst sind.
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