DE10317670A1 - Hohlkammerelement für Kraftfahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein für Kraftfahrzeuge bestimmtes, insbesondere dünnwandiges Hohlkammerelement, das bei oder nach entsprechender Formgebung als Ausstattungsteil oder als Innenverkleidungsteil in vielfältiger Weise oder auch insbesondere als Dachhimmel, Hutablage, Kofferraumboden und so weiter in Kraftfahrzeugen einsetzbar ist.
- Grundsätzlich sind Hohlkammerelemente mit einer als Armierung dienenden Kernschicht bekannt, die nach Art einer Wabenplatten Zellen beziehungsweise Kammern aufweist, wobei die Wabenplatte aus Papier, Pappe, Karton, Kunststoff und dergleichen besteht und mindestens mit einer Ummantelung aus Kunststoff versehen ist. Diese bekannten Hohlkammerelemente besitzen ein geringes Gewicht und insofern ein günstiges Verhältnis von Tragfähigkeit und Belastbarkeit einerseits und Gewicht andererseits. Wegen der zum Einsatz gelangenden Kunststoffe, die zur Ummantelung der in der Regel sehr feuchtigkeitsempfindlichen Kernschicht erforderlich sind, ist die Herstellung derartiger Hohl kammerelemente in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden und daher für die Kraftfahrzeugindustrie nicht interessant. Außerdem soll die Kunststoffummantelung die Kernschicht nicht nur vor Feuchtigkeit schützen, sondern auch zusätzlich stablisieren.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Hohlkammerelement für die Anforderungen der Kraftfahrzeugindustrie zu schaffen, das den dort geltenden Voraussetzungen für minimale Herstellungskosten bei gleichzeitig geringstmöglichem Gewicht und höchstmöglicher Festigkeit und Steifigkeit gerecht wird.
- Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 vor, daß die Ummantelung der aus Papier, Pappe, Karton oder dergleichen bestehenden Kernschicht einen Kunststoff enthält, der ein Kunststoffschaum ist und bei der Herstellung des Elementes bis zum Erreichen von Schmelzklebe-Eigenschaften erwärmt sowie mit Druck verformt und abgekühlt wird.
- In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß auf mindestens einer Seite der offene Kammern aufweisenden Kernschicht eine mit Hilfe von Temperatur und Druck verbundene, aus armiertem Kunststoffschaum als Ausgangswerkstoff bestehende Schicht derart angeordnet ist, daß mindestens angeschmolzener Kunststoffschaum vom freien Rand der Kammern wulst- beziehungsweise noppenförmig in das Innere der Kammern ragt und mit Randbereichen der Kammerwände verbunden ist.
- Die Verwendung von armiertem Kunststoffschaum zur Stabilisierung und zum feuchtigkeitsdichten Verschließen der als Armierung des Hohlkam merelementes dienenden Kernschicht aus Papier, Pappe, Karton und so weiter ergibt ein in hohem Maße kostengünstiges Produkt bei geringem Gewicht und hoher Eigensteifigkeit. Das Hohlkammerelement läßt sich darüberhinaus als Vor- beziehungsweise Zwischenprodukt herstellen und entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt in einem besonderen Arbeitsschritt dreidimensional verformen und mit der notwendigen Kontur versehen. Die Hohlkammerelemente können aber auch in einem einzigen Produktionsprozeß aus den einzelnen Schichten und Lagen bis zum fertigen Endprodukt in Gestalt eines in einem Kraftfahrzeug zu verbauenden Innen- beziehungsweise Ausstattungsteiles gefertigt werden.
- Die hohe Eigensteifigkeit wird bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen insbesondere erzielt mit Hilfe eines im Ausgangszustand weichen Werkstoffes in Gestalt von vernetztem Kunststoffschaum, der bei der Plattenfertigung derart erwärmt wird, daß er wulst- beziehungsweise noppenförmig in die einzelnen Zellen beziehungsweise Kammern der Kernschicht eindringt und als Schmelzkleber wirkt, ohne jedoch dabei flüssig zu werden. Der Schaumcharakter des Kunststoffschaumes bleibt auch beim fertigen Produkt erhalten. Vorzugsweise eignet sich hierzu auch chemisch vernetzter Kunststoff-Schaum.
- In Weiterbildung der Erfindung ist je nach Anwendungszweck vorgesehen, daß eine oder beide Seiten des Hohlkammerelementes derart genadelt werden, daß gegebenenfalls zugleich aus der armierten Schaumstoffschicht stammende Fasern dauerhaft in den beim Nadeln erzeugten Öffnungen liegen. Hiermit werden eine gewisse Luftdurchlässigkeit und auch günstige, gegebenenfalls erwünschte Schallschluckeigenschaften (Schallabsorption und Schalldämmung) beim fertigen Produkt erzielt.
- Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus Unteransprüchen und der Beschreibung im Zusammenhang mit der Zeichnung hervor.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen, die in der Zeichnung dargestellt sind, näher beschreiben. Dabei zeigen:
-
1 : einen Schnitt durch ein abgebrochenes, plattenförmiges Hohlkammerelement in größerem Maßstab; -
2 : in nochmals größerem Maßstab einen Schnitt wie in1 durch eine abgewandelte Ausführungsform, wobei das Hohlkammerelement auf seiner einen Seite genadelt ist; -
3 : in nochmals größerem Maßstab eine Prinzipsskizze einer Einzelheit des Hohlkammerelementes mit seinen Kammern und mit in dem Inneren der Kammern wulstförmig angeordneten, aus Kunststoffschaum gebildeten Haltenoppen; -
4 : eine Einzelheit aus2 in größerem Maßstab; -
5 : eine getrennte Darstellung der einzelnen Schichten beziehungsweise Lagen des Hohlkammerelementes gemäß1 ; -
6 : eine abgebrochene sowie perspektivische Darstellung der Kernschicht mit wabenförmigen Kammern; -
7 : in auseinandergezogener sowie perspektivischer Darstellung eine Prinzipsskizze mit den grundsätzlich erforderlichen Ausgangswerkstoffen und Schichten für ein Hohlkammerelement; -
8 : in perspektivischer Darstellung eine Prinzipsskizze eines aus mehreren gewellten und aus Papier beziehungsweise Pappe oder Karton bestehenden Blockes vor dem Herstellen einer abgewandelten, offene Kammern aufweisenden Kernschicht für das Hohlkammerelement; -
9 : eine Draufsicht auf ein Hohlkammerelement in kleinerem Maßstab; -
10 : einen zum Teil abgebrochenen Schnitt durch das Hohlkammerelement längs der Linie X – X in9 ; -
11 : in nochmals größerem Maßstab einen abgebrochenen Schnitt längs der Linie XI – XI in9 ; -
12 : schematisch einen Schnitt in größerem Maßstab durch ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel für ein Ausstattungs- und/oder Innenverkleidungsteil für Kraftfahrzeuge und -
13 : eine Ansicht wie in12 von einem letzten Ausführungsbeispiel. - Ein Stück
1 eines als Ausführungsbeispiel in1 dargestellten, plattenförmigen Hohlkammerelementes2 umfaßt von innen nach außen zunächst eine als Armierung dienende Kernschicht3 , die nach Art einer Wabenplatte3 (6 ) Kammern4 mit Wänden5 aufweist. Die einzelnen Kammern4 können gemäß dem in6 dargestellten Ausführungsbeispiel im Querschnitt sechseckig sein oder sie besitzen eine andere Querschnittsform, wie sie sich zum Beispiel ergibt, wenn das Ausgangsmaterial6 gemäß8 aus aufeinander gestapelten und miteinander verklebten, wellenförmig gestalteten Lagen7 und ebenen Lagen8 besteht. Dabei kann sich jeweils eine ebene Lage8 zwischen zwei wellenförmigen Lagen7 befinden oder es sind zwei ebene Lagen8' zwischen zwei wellenförmigen Lagen7 angeordnet, wie dies8 ebenfalls zeigt. Als Werkstoff für die Lagen7 und8 beziehungsweise8' dient vorzugsweise Papier, Pappe oder Karton. Andere, dünnwandige Werkstoffe wie Kunststoffe, Aluminium der dergleichen kommen für den vorliegenden Anwendungszweck grundsätzlich auch in Frage. - Die miteinander verklebten Lagen
7 und8 oder8' bilden zusammen einen Block9 , der in einem weiteren Arbeitsschritt zur Herstellung von Kernschichten3 mit beidseitig offenen Kammern4 dient. Hierzu wird der Block9 senkrecht zu den Lagen7 und8 ,8' in Scheiben10 längs der Schnittlinie S – S beziehungsweise in Richtung der Pfeile A geschnitten. Die Scheiben10 bilden dann den wabenplattenförmigen Ausgangswerkstoff für die Kernschicht3 . - An den beiden großflächigen Seiten
11 und12 jeder Kernschicht3 sind die Kammern4 offen, wie nicht nur das in6 dargestellte Ausführungsbeispiel einer Kernschicht3 mit im Querschnitt sechseckigen Kammern4 , sondern auch das in7 dargestellte Ausführungsbeispiel einer Kernschicht3 mit etwa im Querschnitt dreieckigen Kammern4 zeigt. Dabei bestehen die Wände5 der Kammern4 aus Stücken der miteinander verklebten, ursprünglich wellenförmigen und ebenen Lagen7 und8 ,8' , die den Block9 bilden. - Wie ferner
1 zeigt, befinden sich auf beiden Seiten11 und12 der Kernschicht3 je eine Schicht13 beziehungsweise14 . - Der Ausgangswerkstoff für diese Schichten
13 und14 ist ein Kunststoffschaum13' beziehungsweise14' . Als Kunststoffschaum dient ein vernetzter Kunststoff und insbesondere ein chemisch vernetzter Kunststoffschaum. Ferner weisen beide Schichten13 und14 je eine als Armierung dienende Abdeckschicht15 beziehungsweise16 auf. Als Kunststoff-Schaum dient ein vernetzter Kunststoff und insbesondere ein chemisch vernetzter Kunststoff-Schaum. - Die als Armierung für die aus Kunststoffschaum
13' und14' gebildeten Schichten13 und14 dienenden Abdeckschichten15 und16 enthalten Fasern17 . Im Ausgangszustand sind die Abdeckschichten15 und16 mattenförmig und bestehen einerseits aus den unmittelbar als Armierung dienenden Fasern17 und andererseits aus thermoplastischen Kunststoffasern, die nach Erwärmung und mit Hilfe von Druck ein thermoplastisches Bindemittel für die Fasern17 ergeben. Als Fasern17 sind zweckmäßigerweise Naturfasern und/oder Glasfasern und/oder Kohlefasern und/oder hochschmelzende Kunststoffasern vorgesehen, die in einen polymeren Kunststoff wie zum Beispiel Polypropylen zur Bildung der Abdeckschichten15 und16 eingebettet sind. - Die Herstellung eines Produktes oder Zwischenproduktes, das aus Kernschicht
3 und den als Kunststoffschaum13' ,14' vorliegenden Schich ten13 und14 und den Schichten15 ,16 mit den Fasern17 als Armierung besteht, erfolgt mit Hilfe von großflächig aufgebrachtem Druck und ausreichend hoher Temperatur, so daß der Kunststoffschaum13' und14' mindestens anschmilzt und noppen- beziehungsweise wulstförmig an den offenen Seiten11 und12 in die Kammern4 der Kernschicht3 eintritt. Der Kunststoffschaum13' und14' bildet dabei die Öffnungen18 und19 der Kammern4 ausfüllende, in das Innere20 der Kammern4 gerichtete Noppen21 und22 , wie dies nicht nur in den1 und2 grundsätzlich dargestellt ist, sondern insbesondere auch aus der in größerem Maßstab eine Einzelheit wiedergebenden3 hervorgeht. - Im wieder vollständig abgekühltem Zustand berührt die aus Kunststoffschaum
13' ,14' bestehende Schicht13 ,14 nicht nur den freien Rand23 der Wände5 stirnseitig, sondern sie umgreift den freien Rand23 und ist auch mit Randbereichen24 der Wände5 verbunden. Mit den Noppen21 und22 stabilisieren die Schichten13 und14 die Kammern4 , da sie formschlüssig in deren Öffnungen18 ,19 liegen. Die nach dem Abkühlen des erwärmten Kunststoffschaumes13' und14' gebildeten Schichten13 und14 erhöhen mit den Noppen21 ,22 die Stabilität der Kammern4 und somit auch die Stabilität der Kernschicht3 und dadurch im Ergebnis die des gesamten Hohlkammerelementes2 . - Das dünnwandige, plattenförmige Hohlkammerelement
2 kann schließlich noch auf mindestens einer Seite25 eine Dekorschicht26 oder dergleichen aufweisen. - Entsprechend dem sandwichartigen Aufbau des Hohlkammerelementes
2 erfolgt auch seine Herstellung in für derartige, mehrlagige Teile üblicher Form. Die Kernschicht und die andere Schichten werden gemeinsam oder in bereits vorab verbundenem Zustand aufeinander gelegt und mittels einer Kontaktheizung oder mit Hilfe von Heizstrahlern erwärmt und sodann in einem Presswerkzeug verformt, wobei die Noppen21 und22 entstehen. Zweckmäßigerweise erfolgt die Temperatursteuerung derart, daß die Schichten13 und14 die Eigenschaften und den Charakter von Kunststoffschaum nicht verlieren. Möglich ist dies insbesondere dann, wenn als Kunststoffschaum ein vernetzter Kunststoff beziehungsweise ein chemisch vernetzter Kunststoffschaum verwendet wird, der auch bei erhöhten Temperaturen nur verformbar und klebrig, aber nicht flüssig wird. - Das in
2 ebenfalls im Schnitt dargestellte Teilstück31 eines ebenfalls mehrlagigen, dünnwandigen sowie vorzugsweise plattenförmigen Hohlkammerelementes2 besteht aus den gleichen Lagen beziehungsweise Schichten wie das in1 dargestellte Ausführungsbeispiel. Ein Unterschied besteht nur insofern, als dieses Hohlkammerelement2 auf seiner einen Seite 25 unterhalb der Dekorschicht26 durch Nadelung erzeugte Durchtrittsöffnungen32 aufweist, die sich von der Abdeckschicht15 durch die Schicht13 bis in das Innere20 der Kernschicht3 erstrekken. Gleichartige Öffnungen können grundsätzlich auch auf der anderen Seite33 des Hohlkammerelementes2 vorgesehen sein. - Öffnungen bzw. Durchtrittsöffnungen
32 auf einer Seite25 besitzen vor allem eine schallschluckende Wirkung. Öffnungen auf beiden Seiten25 und33 ergeben ein luftdurchlässiges Hohlkammerelement2 . - Die Öffnungen beziehungsweise Durchtrittsöffnungen
32 auf der einen Seite25 des Hohlkammerelementes2 sind in der in4 dargestellten Einzelheit deutlich dargestellt, wobei auch ersichtlich ist, daß sich Fasern17 nach der Herstellung durch Nadelung aus der Abdeckschicht15 durch die Durchtrittsöffnungen32 bis in das Innere20 der Kammern4 in der Kernschicht3 erstrecken können. Diese Fasern17 durchgreifen die Schicht13 und liegen mit ihren freien Enden im Inneren20 der Kammern4 . Sie reduzieren den lichten Querschnitt der Durchtrittsöffnungen32 in der Schicht13 und verhindern dadurch einen Feuchtigkeitseintritt in die Kernschicht3 , ohne die schalldämmende Wirkung der Durchtrittsöffnungen32 zu beeinträchtigen. -
7 zeigt schließlich noch die einzelnen Schichten, aus denen ein dünnwandiges, plattenförmiges Hohlkammerelement2 auf jeder seiner beiden Seiten25 und33 mindestens bestehen muß. Dazu gehören von innen nach außen die Kernschicht3 , die aus Kunststoffschaum13' gefertigte Schicht13 und die als Armierung der Schicht13 dienende, Fasern17 aufweisende Abdeckschicht15 . - Auch
5 zeigt die verschiedene Schichten, bevor sie sandwichartig zu einem dünnwandigen Hohlkammerelement in einer Heizpresse in einem oder mehreren Arbeitsschritten mit gegebenenfalls vorgeschalteten Heizvorrichtungen verbunden werden. Für das Gewicht der einzelnen Schichten pro Quadratmeter gilt etwa folgendes:
Das Quadratmetergewicht der zum Beispiel aus Papier bestehenden Kernschicht3 beträgt 150 Gramm. Das Gewicht der beiden aus Kunststoffschaum wie zum Beispiel chemisch vernetztem Polypropylen-Schaum bestehenden Schichten13 und14 beträgt je 100 Gramm. Die beiden jeweils eine Armierung für die Schaumstoffschichten13 und14 bildenden Abdeckschichten15 und16 weisen je ein Gewicht von 200 Gramm auf. Das Gesamtgewicht eines plattenförmigen Hohlkammerelementes2 ohne Dekorschicht beträgt somit 750 Gramm pro Quadratmeter. - Außer der Dekorschicht
26 kann grundsätzlich zwischen dieser und der Abdeckschicht15 auch noch eine weitere Schaumstoffschicht34 wie zum Beispiel eine Polypropylen-Schicht vorgesehen sein, die dem fertigen Produkt den Charakter eines weichen Gegenstandes verleiht. - Ein dünnwandiges Hohlkammerelement in Gestalt einer Hohlkammerplatte
40 ist in9 dargestellt und weist eine Öffnung41 auf. In ihrem Inneren besteht die Hohlkammerplatte40 aus der Kernschicht3 , den beiden die Kernschicht3 begrenzenden, aus Kunststoffschaum13' beziehungsweise14' bestehenden Schichten13 und14 sowie den die Schichten13 und14 jeweils nach außen abdeckenden Abdeckschichten15 und16 . - Im Bereich der äußeren Ränder
42 und gleichermaßen auch im Bereich der die Öffnung41 begrenzenden, inneren Ränder43 sind die Randstükke44 und45 der beiden Schichten13 und14 streifenförmig miteinander verbunden beziehungsweise thermoplastisch miteinander verschweißt. Auch die Schichten15 und16 bilden im Bereich der äußeren Ränder42 und der inneren Ränder43 der Hohlkammerplatte40 entsprechende Randstreifen48 und49 . Grundsätzlich das Gleiche gilt auch für eine zusätzliche Schaumstoffschicht34 und die Dekorschicht26 . Erreicht wird dies schließlich dadurch, daß die Schicht14 zum Beispiel mit ihrer kernschichtseitigen Oberfläche50' im Bereich der Ränder42 in einer Ebene50 liegt, die für die Gestaltung der Ränder42 und die An ordnung der zu den verschiedenen Schichten gehörenden Randstreifen eine Bezugsebene bildet. Alle Kunststoff enthaltenden oder Kunststoff zumindest aufweisenden Schichten schließen die Kernschicht3 allseitig vollständig ein und bilden dabei eine Ummantelung51 . Die Randstücke der verschiedenen Schichten können asymmetrisch gemäß Ausführungsbeispiel oder auch symmetrisch zur Kernschicht3 angeordnet sein, wobei es zweckmäßig ist, wenn die Randstücke wenigstens zum Teil abgewinkelt sind und streifenförmig aufeinander liegen. - Eine abgewandelte Ausführungsform ist schließlich noch in
11 entsprechend dem Schnitt XI – XI in9 dargestellt, wobei die Randstükke45 und49 der Schichten14 und16 parallel zu der eine Bezugsebene bildenden Ebene50 liegen und die Randstücke52 und53 der Schichten13 und15 streifenförmig abgewinkelt sind, während die Dekorschicht26 mit ihren Stirnflächen54 auf den Randstücken52 aufliegt und dort thermoplastisch oder in sonstiger Weise befestigt ist. - Die Erfindung ist schließlich nicht auf die in den Fig. dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, vielmehr sind mannigfache Abwandlungen möglich, ohne von dem grundsätzlichen Erfindungsgedanken abzuweichen. Dazu gehört auch, daß die Erfindung nicht auf die in der Beschreibung erwähnten Werkstoffe beschränkt ist. So kann die Kernschicht
3 grundsätzlich auch aus Aluminium, Leichtbauwerkstoffen, Leichtmetallen, Legierungen und sonstigen Werkstoffen bestehen. Grundsätzlich gleiches gilt für die Kunststoffe, die in den verschiedenen Schichten zum Einsatz kommen können. Sie sind nicht auf das bereits oben erwähnte Polypropylen beschränkt. Auch andere Schmelzfasern kommen in Frage, die aus Ethylen, Polyethylen, Polyamid, Polyvinylchlorid, Polystyrol, Polyimid, Polyester oder anderem thermoplastischen Material oder aus Kombinationen dieser Werkstoffe gebildet sind. Insbesondere gilt dies auch für die aus vernetztem Kunststoffschaum und vorzugsweise aus chemisch vernetztem Kunststoffschaum bestehenden Schichten. Der hier verwendete Kunststoffschaum wird beim Erhitzen auf zum Beispiel 200°C zwar verformbar und dient als Schmelzkleber, er wird aber nicht flüssig und fällt bei derartigen Temperaturen auch nicht zusammen. Er bleibt in seinem Volumen erhalten und wird nach dem Abkühlen weder spröde noch hart, sondern bleibt vergleichsweise weich. Vor allem weist er auch alleine gute Trageeigenschaften sowohl beim Erhitzen als auch nach dem Abkühlen auf. Dies führt schließlich zu weiteren Ausführungsbeispielen, die in den12 und13 schematisch dargestellt sind. - Das als Teil eines Kraftfahrzeug-Ausstatttungs- und Innenverkleidungsteiles und insbesondere als Dachhimmel, Hutablage, Kofferraumboden, Türverkleidung, Mittelkonsole beziehungsweise Armaturentafel und dergleichen dienende Teil
101 gemäß12 umfaßt eine tragende Schicht102 und in seiner einfachsten Ausführungsform eine Dekorschicht103 . Bei der tragenden Schicht102 handelt es sich um vernetzten Kunststoffschaum102' . Dies ist zweckmäßigerweise ein chemisch vernetzter Kunststoffschaum, der gemäß Anwendungsfall auch geschlossene Poren aufweisen kann. Die Dekorschicht103 besteht aus einem beliebigen Werkstoff. - Das in
13 im Schnitt sowie als Teilstück111 dargestellte Element besteht – für dieselben Anwendungsfälle wie im Falle der12 – wiederum aus einer tragenden Schicht112 , die mehrlagig beziehungsweise gemäß Ausführungsbeispiel zweilagig ist. Bei der einen Lage113 handelt es sich wiederum um vernetzten Kunststoffschaum113' und bei der an deren Lage um eine Abdeckschicht114 aus thermoplastischem Kunststoff114' , die zugleich als Armierung dienende Fasern115 aufweist. Bei der Herstellung kann das aus der Lage113 und der Abdeckschicht114 bestehende Zwischenprodukt genadelt werden, wobei einzelne Fasern116 aus der Abdeckschicht114 in die aus vernetztem Kunststoffschaum113' bestehende Lage113 zumindest teilweise verlagert werden. Die Enden dieser Fasern116 befinden sich daher in der Lage113 der tragenden Schicht112 , wobei sie zum Teil in den beim Nadeln gebildeten Öffnungen liegen und diese zumindest teilweise verschließen. Dennoch gestatten sie einen Luftdurchlaß, auch wenn die Lage113 aus einem geschlossenporigen, vernetzten Kunststoffschaum besteht. Ferner erhält das Teil hierdurch Schallschluckeigenschaften. - Schließlich kann eine Dekorschicht
117 aus einem grundsätzlich bekannten Werkstoff auf einer der beiden Außenseiten der Lage113 beziehungsweise der Abdeckschicht114 vorgesehen sein. - Die Erfindung ist schließlich nicht auf eines der dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, denn die hier interessierenden Merkmals sind in mannigfacher Weise miteinander kombinierbar und durch grundsätzlich weitere, zum Stand der Technik gehörende Komponenten ergänzbar. Wesentlich ist für alle Ausführungsbeispiele die Verwendung von vernetztem Kunststoffschaum und insbesondere von chemisch vernetztem Kunststoffschaum.
Claims (30)
- Hohlkammerelement für Kraftfahrzeuge mit einer als Armierung dienenden Kernschicht (
3 ), die nach Art einer Wabenplatte (3' ) Kammern (4 ) mit Wänden (5 ) aufweist, wobei die Kernschicht (3 ) aus Papier und/oder Pappe, und/oder Karton und/oder Kunststoff besteht und mindestens eine Kunststoff enthaltende Ummantelung (51 ) aufweist, die ein Kunststoffschaum (13' ,14' ) ist, der bei der Herstellung des Elementes bis zum Erreichen von Schmelzklebe-Eigenschaften erwärmt sowie mit Druck verformt und abgekühlt wird. - Hohlkammerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf mindestens einer Seite (
11 ,12 ) der offene Kammern (4 ) aufweisenden Kernschicht (3 ) eine mit Hilfe von Temperatur und Druck sowie nach dem Abkühlen verdichtete, aus armiertem Kunststoffschaum (13' ,14' ) bestehende Schicht (13 ,14 ) derart angeordnet ist, daß mindestens angeschmolzener, aus Kunststoffschaum (13' ,14' ) gebildeter Kunststoff vom freien Rand (23 ) der Kammern (4 ) noppenförmig in das Innere (20 ) der Kammern (4 ) ragt und mit den Randbereichen (24 ) der Wände (5 ) verbunden ist. - Hohlkammerelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammern (
4 ) beidseitig offen sind und daß beidseitig je eine Schicht (13 ,14 ) vorgesehen ist, die aus Kunststoffschaum (13' ,14' ) besteht. - Hohlkammerelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß Fasern (
17 ) als Armierung für die Schicht (13 ,14 ) vorgesehen sind. - Hohlkammerelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Langfasern als Fasern (
17 ) vorgesehen sind. - Hohlkammerelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Naturfasern und/oder Glasfasern und/oder Kohlefasern und/oder hochschmelzende Kunststoffasern als Fasern (
17 ) vorgesehen sind. - Hohlkammerelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Armierung bildenden Fasern (
17 ) in einer Abdeckschicht (15 ,16 ) aus thermoplastischem Kunststoff angeordnet sind. - Hohlkammerelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die die Fasern (
17 ) aufweisende Abdeckschicht (15 ,16 ) als thermoplastischen Kunststoff einen polymeren Kunststoff aufweist. - Hohlkammerelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) als polymerer Kunststoff vorgesehen ist.
- Hohlkammerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es auf mindestens einer Seite (11, 12) der Kernschicht (
3 ) durch Nadelung erzeugte Durchtrittsöffnungen (32 ) aufweist. - Hohlkammerelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Fasern (
17 ) in den beim Nadeln erzeugten Durchtrittsöffnungen (32 ) angeordnet sind. - Hohlkammerelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern (
17 ) und thermoplastischen Kunststoff aufweisende Abdeckschicht (15 ,16 ) im Ausgangszustand ein Wirrvlies ist. - Hohlkammerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffschaum (
13' ,14' ) ein thermoplastischer Kunststoff aus der Gruppe der Polymere ist. - Hohlkammerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Kunststoffschaum (
13' ,14' ) gefertigten Schichten (13 ,14 ) mit Noppen (22 ) in die offenen Kammern (4 ) beidseitig eingreifen, die Kernschicht (3 ) mindestens einseitig umgreifen und Randstücke (44 ,45 ) aufweisen, die flächig miteinander verbunden sind. - Hohlkammerelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Randstücke der miteinander verbundenen Schichten (
13 ,14 beziehungsweise15 ,16 ) in der Ebene (50 ) der Schicht (14 ) einander zugeordnet sind. - Hohlkammerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ein plattenförmigen Zwischenprodukt ist.
- Hohlkammerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ein dünnwandiges Formteil für ein Kraftfahrzeug ist.
- Hohlkammerelement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Verarbeitung des plattenförmigen Zwischenproduktes zu einem dünnwandigen, dreidimensional geformten Fahrzeuginnenteil unmittelbar in demselben Fertigungsprozeß wie die Herstellung des Zwischenproduktes oder in einem nachfolgenden Fertigungsprozeß erfolgt.
- Hohlkammerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffschaum ein vernetzter Kunststoff-Schaum ist.
- Hohlkammerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffschaum ein chemisch vernetzter Kunststoffschaum ist.
- Verfahren zum Herstellen eines Hohlkammerelementes, insbesondere für Kraftfahrzeuge mit einer als Armierung dienenden Schicht, die nach Art einer Wabenplatte Kammern mit Wänden aufweist, wobei die Kernschicht aus Papier und/oder Pappe und/oder Karton und/oder Kunststoff besteht und mindestens eine Kunststoff enthaltene Ummantelung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß als Kunststoffschaum ein vernetzter Kunststoffschaum verwendet wird.
- Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß als Kunststoffschaum ein chemisch vernetzter Kunststoffschaum verwendet wird.
- Verfahren zum Herstellen von Kraftfahrzeug-Ausstattungs- und Innenverkleidungsteilen, insbesondere von Dachhimmel, Hutablage, Kofferraumboden, Türverkleidung, Mittelkonsole, Armaturentafel und dergleichen, gekennzeichnet durch die Verwendung von mindestens anteilig vorgesehenem, vernetztem sowie thermoplastisch erwärmbarem Kunststoff-Schaum (
102' ,113' ). - Verfahren nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch die Verwendungen eines in einen thermoplastisch klebrigen Zustand erwärmbaren, vernetzten Kunststoff-Schaumes (
102' ,113' ). - Verfahren nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch die Verwendung eines geschlossenporigen, vernetzten Kunststoff-Schaumes (
102' ,113' ). - Verfahren nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch die Verwendungen eines chemisch vernetzten Kunststoff-Schaumes (
102 ,113 ). - Ausstattungs- und/oder Innenverkleidungsteil für Kraftfahrzeuge mit mindestens einer tragenden Schicht (
112 ), dadurch gekennezeichnet, daß die tragende Schicht (112 ) mehrlagig ist, wobei eine Lage (113 ) mindestens vernetzten Kunststoff-Schaum (113 ) umfaßt. - Ausstattungs- und/oder Innenverkleidungsteil nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der vernetzte, thermoplastische Kunststoff-Schaum (
113' ) ein geschlossenporiger Kunststoff-Schaum ist und durch Nadelung erzeugte Öffnungen aufweist. - Ausstattungs- und/oder Innenverkleidungsteil nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß zugleich eine Fasern (
115 ) aufweisende Abdeckschicht (114 ) aus thermoplastischem Kunststoff als Teil der tragenden Schicht (112 ) vorgesehen ist. - Ausstattungs- und/oder Innenverkleidungsteil nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß Fasern (
115 ) mindestens zum Teil in den durch Nadelung erzeugten Öffnungen angeordnet sind.
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