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Die
Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugleuchte, insbesondere eine
Zusatzbremsleuchte, mit mindestens einer Lichtquelle und mit einer
Lichtscheibe aus einem klaren, lichtdurchlässigen Material, die eine glatte
Außenfläche ohne
Optikelemente aufweist.
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Aus
der Offenlegungsschrift
DE
196 47 094 A1 sind Zusatzbremsleuchten bekannt, die neben dem
allgemein üblichen
Fresnel-System, ein Umlenkreflektorsystem zur Lichtbündelung
nutzen. Hierbei ist die optische Achse der LED-Lichtquelle nahezu parallel
zur Lichtscheibe orientiert und das abgestrahlte Licht wird durch
eine verspiegelte Reflektorfläche
gebündelt
und in Richtung der Lichtscheibe bzw. des Lichtaustrittsbereiches
umgelenkt. Nachteilig an diesem System ist die erforderlich große Bautiefe,
um den Umlenkreflektor und die LED mit der Leiterplatte zu positionieren.
Weiterhin nachteilig ist der Reflektor selbst, dessen Oberfläche verspiegelt sein
muss und somit kostenintensive Arbeitsgänge bei der Herstellung verursacht.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deswegen darin, eine
Kraftfahrzeugleuchte, insbesondere eine Zusatzbremsleuchte, zur
Verfügung
zu stellen, die einen geringeren Bauraum, insbesondere eine geringere
Bautiefe benötigt.
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Die
Aufgabe wird durch eine Kraftfahrzeugleuchte mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Durch die Anordnung der Normalen der Lichtscheibe unter einem Winkel
zur Horizontalen, wie dies beispielsweise bei einer Zusatzbremsleuchte
im Bereich der Heckscheibe eines Automobils bzw. eines Kofferraumdeckels
der Fall ist, ist es durch die Brechung des überwiegenden Anteils im unteren
Bereich der Lichtscheibe möglich,
die Lichtquelle bezüglich
ihrer Hauptabstrahlrichtung parallel zur Normalen der Lichtscheibe
auszurichten. Dadurch kann mit der Lichtquelle sehr nahe an die
Lichtscheibe herangegangen werden, ohne dass eine Umlenkung der
Lichtstrahlen, beispielsweise über
einen Reflektor, der einen hohen Platzbedarf hat, erfolgen muss. Im
Folgenden wird immer auf die Ausgestaltung einer Zusatzbremsleuchte
eingegangen. Die Ausführungen
gelten aber auch für
andere Formen von Kraftfahrzeugleuchten. Darüber hinaus kann durch die Ablenkung
mittels der Brechung auch auf eine Zwischenscheibe verzichtet werden,
so dass eine weitere Ersparnis bezüglich des benötigten Bauraums, insbesondere
der Bautiefe gewährleistet
ist. Die Struktur der Lichtscheibe ist abhängig von dem geplanten Einbauwinkel
der Zusatzbremsleuchte gegenüber
der Horizontalen. Bei bekannten geometrischen Rahmenbedingungen,
wie beispielsweise der vorerwähnte
Einbauwinkel und der Abstand der Lichtquelle von der Lichtscheibe
sowie der Brechungsindex des lichtdurchlässigen Materials der Lichtscheibe
bekannt sind, ist es problemlos möglich, eine entsprechende Struktur
der Innenfläche
vorab zu berechnen und diese dann der Ausgestaltung der Lichtscheibe
zugrunde zu legen.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Lichtscheibe
in einem unteren Bereich horizontal ausgerichtete untere Optikelemente in
der Form von Prismenstreifen aufweist, deren Geometrie so ausgebildet
ist, dass an ihnen eine Brechung des überwiegenden Anteils des von
der Lichtquelle einfallenden Lichts in die Horizontale erfolgt. Unter
einem horizontalen Prismenstreifen ist eine geometrische Ausgestaltung
zu verstehen, die sich in horizontaler Richtung erstreckt und dieser
horizontalen Richtung auch stetig ausgebildet ist. Damit ergibt sich
eine sogenannte LinearFresnel-Optik. Durch die Verwendung solcher
horizontaler Prismenstreifen kann die Neigung der Leuchte im eingebauten
Zustand sehr gut ausgeglichen werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, die
oberen Optikelemente und/oder die unteren Optikelemente jeweils
als eine lichttechnische Fläche
mit einer stetigen Vertikalkontur auszubilden, die eine vorgegebene
vertikale Lichtverteilung erzeugt. Unter einer lichttechnischen Fläche mit
einer stetigen Vertikalkontur wird eine Fläche verstanden, die in vertikaler
Richtung keine Unstetigkeiten, d. h. Kanten aufweist. Beispielsweise gehört zu einer
solchen stetigen Vertikalkontur ein im Vertikalschnitt hyperbelförmiges,
parabelförmiges oder
auch sinusförmiges
Gebilde. Die vorgenannten Kurven sind jedoch keinesfalls beschränkend. Die Form
der stetigen Vertikalkontur hängt
von der hinter der Lichtscheibe gewünschten Lichtverteilung ab. Diese
muss zum einen natürlich
die gesetzlichen photometrischen Vorgaben erfüllen und zum anderen von der ästhetischen
Gestaltung her den Kundenwünschen
entsprechen. Durch die stetige Vertikalkontur ergibt sich eine brillante,
glatte Fläche,
die den direkten Einblick auf die Lichtquelle und ihre Halterung
ermöglicht.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
die Struktur der Innenfläche der
Lichtscheibe in einem oberen Bereich horizontal ausgerichtete obere
Optikelemente in der Form von Prismenstreifen aufweist, deren Geometrie
so ausgebildet ist, dass an ihnen eine Totalreflexion des überwiegenden
Anteils des von einer Lichtquelle einfallenden Lichts in die Horizontale
erfolgt. Dadurch ist es möglich,
dass auch im oberen Bereich der Lichtscheibe nahezu der gesamte
Anteil des von der Lichtquelle einfallenden Lichts in die Horizontale
umgelenkt wird. Man erhält
dadurch eine sehr hohe Lichtausbeute in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen
auszuleuchtenden Winkelbereich. An den total reflektierenden Prismenstreifen
wird beinahe das gesamte Licht, bis auf einen geringen Anteil, der
auf die Freiflanken der Prismenstreifen trifft, in den gewünschten
Winkelbereich reflektiert. Damit ergibt sich eine hervorragende
Lichtausbeute in dem vom Gesetzgeber geforderten vertikalen Winkelbereich. Die
Verwendung einer Lichtscheibe mit stetiger Vertikalkontur ist bei
extremen Einbaulagen in einem Kraftfahrzeug – wenn die Normale der Lichtscheibe ca.
30 bis 35 Grad gegen die Vertikale geneigt ist – zwar noch funktionsfähig, jedoch
ist diese Ausgestaltung bei kleineren Einbauwinkeln besser geeignet, da
dann die gesamte Fläche
zur Lichtverteilung genutzt werden kann.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
auf der Außenfläche der Lichtscheibe
eine Streuschicht aufgebracht ist, die aus einem diffusen, lichtdurchlässigen Material
mit Streuwirkung besteht. Durch eine solche 2-Komponenten-Lichtscheibe wird
das durch den glasklaren Teil der Lichtscheibe mit der Struktur
hindurchtretende ungestreute Licht mittels des diffusen Materials sowohl
in vertikaler als auch in horizontaler Richtung gestreut. Dadurch
wird ein größerer Bereich
der Lichtscheibe ausgeleuchtet, so dass bei einer Vielzahl von im
Wesentlichen punktförmigen
Lichtquellen, beispielsweise LEDs, auch der horizontale Bereich
zwischen zwei Leuchtkörpern
ausgeleuchtet wird.
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Eine
weitere vorteilhafe Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
die Struktur der Innenfläche der
Lichtscheibe, insbesondere die stetige Vertikalkontur und/oder die
oberen Optikelemente und/oder unteren Optikelemente, in Richtung
der Normalen der Lichtscheibe wellenförmig, insbesondere sinusförmig, ausgebildet
sind. Auch hiermit wird eine gute horizontale Ausleuchtung von Bereichen
zwischen zwei diskreten Leuchtmitteln erreicht. Je nach der gewünschten
Lichtverteilung hinter der Lichtscheibe ist die Wellenform anzupassen.
Auch hier ist es problemlos möglich,
von der gewünschten
Lichtverteilung hinter der Lichtscheibe auf die benötigte Wellenform
zurückzurechnen
und die Lichtscheibe dann demgemäß auszugestalten.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die oberen Optikelemente
und/oder die unteren Optikelemente mehrere zylindrisch verlaufende
Prismenoptiken aufweisen.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
der Abstand der Lichtquelle zur Lichtscheibe an den horizontalen
Enden der Lichtscheibe geringer ist als in deren Mitte. Damit ist es
möglich,
die Lichtscheibe nicht nur plan über
ihre gesamte horizontale Ausdehnung auszuführen, wobei gleichzeitig die
Lichtquelle, die insbesondere aus einer Vielzahl von LEDs besteht,
auf einer ebenen Platine angeordnet sein kann. Dadurch wird die
gesamte Zusatzbremsleuchte preiswerter in ihrer Herstellung als
wenn die einzelnen LEDs auf mehreren unterschiedlichen Platinen
angeordnet werden müssten.
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Bevorzugt
ist der horizontale Abstand der LEDs zueinander so gewählt, dass
mittig zwischen je zwei benachbarten LEDs Licht der halben zentralen Lichtstärke auftrifft.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
die Lichtquelle eine Anzahl von LEDs oder ein horizontal ausgerichteter
Prismenstab als Lichtleiter ist. Dies stellt zwei besonders einfach
und preiswert herzustellende Ausführungsformen der Lichtquelle
in der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugleuchte
dar.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
die LEDs auf einer gemeinsamen Leiterplatte angeordnet sind und
zwischen der Leiterplatte und der Lichtscheibe eine Blende angeordnet
ist, die Durchbrechungen zur Aufnahme der LEDs aufweist. Dies ist
insbesondere bei einer Lichtscheibe mit stetiger Vertikalkontur
bevorzugt, da durch eine solche Lichtscheibe aufgrund ihrer frappierenden
optischen Wirkung sogar bis auf die Leiterplatte, auf der die LEDs
angeordnet sind, gesehen werden kann. Da die Leiterplatteneinfärbung teilweise
zu unerwünschten
oder unschönen
Erscheinungsbildern führt,
ist die Einfügung
einer Blende besonders ästhetisch.
Darüber
hinaus kann eine solche Blende auf der der Lichtscheibe zugewandten
Oberfläche
stilistisch frei gestaltet werden. So kann beispielsweise die Farbe,
mehrere Farben sowie eine etwaige Struktur frei gewählt werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
eine Vielzahl von LED-Chips dicht nebeneinander auf einer CoB-Leiterplatte
angeordnet sind. Durch die hohe Anzahl dicht zueinandergesetzter
LED-Chips können
sehr hohe Lichtwerte erzeugt werden und gleichzeitig die Ausleuchtung
optimiert werden.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung werden weiter anhand der in den Figuren
dargestellten Ausführungsbeispiele
erläutert.
Hierbei zeigen:
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1 einen Vertikalschnitt
durch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Zusatzbremsleuchte mit einer Lichtscheibe, die über ihre
gesamte Innenfläche
horizontale Prismenstreifen aufweist,
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2 einen Strahlengang durch
die Zusatzbremsleuchte der 1,
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3 einen Strahlengang durch
die Zusatzbremsleuchte der 1,
wobei die LED näher
an der Lichtscheibe als in 1 angeordnet
ist,
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4 einen Schnitt durch ein
zweites Ausführungsbeispiel
einer Zusatzbremsleuchte mit einer 2-Komponenten-Lichtscheibe,
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5 einen Schnitt durch ein
drittes Ausführungsbeispiel
einer Zusatzbremsleuchte mit einem Prismenstab als Lichtquelle,
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6 einen Schnitt durch ein
viertes Ausführungsbeispiel
einer Zusatzbremsleuchte mit einer Lichtscheibe, die im oberen Bereich
horizontale Prismenstreifen und im unteren Bereich eine stetige
Vertikalstruktur aufweist,
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7 einen Strahlengang durch
die Zusatzbremsleuchte der 6,
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8 ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Zusatzbremsleuchte
mit einer Lichtscheibe, die über die
gesamte Höhe
eine stetige Vertikalkontur aufweist, und
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9 einen Strahlengang durch
die Zusatzbremsleuchte der 8.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugleuchte
in Form einer Zusatzbremsleuchte in der Form eines vertikalen Schnitts,
wobei lediglich schematisch die für die Erfindung wesentlichen
Teile dargestellt sind. Dies bedeutet, dass beispielsweise auf die
Darstellung des Gehäuses
der Zusatzbremsleuchte verzichtet wird. Die Zusatzbremsleuchte ist
in ihrer Einbaulage in einem Kraftfahrzeug gezeigt, wobei aus Vereinfachungsgründen auch
die Darstellung der Kontur des Kraftfahrzeuges nicht erfolgt. Die
beiden für
die Erfindung wesentlichen Teile sind zum einen eine Lichtscheibe 1,
deren Normale N unter einem Einbauwinkel α von ca. 30 Grad gegenüber der
Horizontalen H in einen Kofferraumdeckel eines Kraftfahrzeuges integriert
ist. Darüber
hinaus ist eine Lichtquelle 2 in Form einer LED 21 dargestellt,
die auf einer Leiterplatte 22 montiert ist. Die Hauptabstrahlrichtung
A der LED 21 ist parallel zur Normalen N der Lichtscheibe 1 ausgerichtet.
Dies bedeutet, dass auch die Hauptabstrahlrichtung A unter dem Einbauwinkel α von 30 Grad
gegenüber
der Horizontalen H ausgerichtet ist. Die ebene Leiterplatte 22 erstreckt sich
parallel zur Lichtscheibe 1.
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Die
Zusatzbremsleuchte erstreckt sich senkrecht zur Blattebene, wobei
die Lichtscheibe 1 regelmäßig eine Länge von 800 bis 900 mm aufweist.
Dies ist jedoch keinesfalls beschränkend, so dass auch längere bzw.
kürzere
Lichtscheiben 1 verwendet werden können.
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Der
Abstand zwischen der LED 21 und der Lichtscheibe 1 beträgt regelmäßig in der
Mitte der Lichtscheibe 1 (bezogen auf ihre horizontalen
Erstreckung) 5 mm. Im Außenbereich
der Zusatzbremsleuchte verringert sich dieser Abstand regelmäßig auf
nur noch 2 mm. Strahlenverläufe
zu diesen beiden exemplarisch angegebenen Abständen sind in den 2 und 3 dargestellt. Prinzipiell ist es jedoch genauso
möglich,
dass die Abstände über einen
weiteren bzw. engeren Abstandsbereich variieren. Die Innenfläche 12 der
Lichtscheibe 1 weist eine Struktur in Form von Optikelementen,
die als Prismenstreifen 13, 13' ausgebildet sind, auf. Die Prismenstreifen 13 sind
in einem oberen Bereich 14, der oberhalb der Hauptabstrahlrichtung
A der LED 21 liegt, so ausgebildet, dass das von der LED 21 auf
sie auftreffende Licht 24 zum größten Teil mittels Totalreflexion
in einen engen Winkelbereich um die Horizontale H reflektiert wird.
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Dagegen
sind die Prismenstreifen 13' in
einem unteren Bereich 15 so ausgebildet, dass das von der
LED ausgehende Licht 24 durch sie mittels Brechung in einen
schmalen Winkelbereich um die Horizontale H gelenkt wird.
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Unter
Prismenstreifen 13, 13' wird eine im vertikalen Querschnitt
prismenförmige
Struktur verstanden, die in horizontaler Richtung über die
gesamte Lichtscheibe 1 gezogen ist. Es ergibt sich damit eine
sogenannte LinearFresnel-Optik. Die Teilung der Prismenstreifen 13, 13' ist veränderbar,
d. h. die Teilung kann beispielsweise klein gewählt werden (z. B. 0,5 mm),
um die Prismenhöhe
bei den total reflektierenden Prismenstreifen 13 im oberen
Bereich 14 zu reduzieren. Die Teilung der Prismenstreifen 13, 13' kann jedoch
auch größer gewählt werden
(z. B. 1 bis 2 mm), um einen optimalen Wirkungsgrad und eine hohe
Lichtausbeutung in einem engen Winkelbereich um die Horizontale
H zu erhalten. Darüber
hinaus kann die Teilung der Prismenstreifen 13, 13' über die
Innenfläche 12 der
Lichtscheibe 1 auch unterschiedlich ausgeführt sein.
Beispielsweise kann die Teilung von oben nach unten kontinuierlich
kleiner werden oder die Teilung der total reflektierenden Prismenstreifen 13 des
oberen Bereichs 14 wird größer gewählt als die Teilung der brechenden
Prismenstreifen 13' des
unteren Bereichs 15.
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Die
Außenfläche 11 der
Lichtscheibe 1 ist glatt ausgeführt, damit sich kein Schmutz
auf dieser als Außenscheibe
der Zusatzbremsleuchte fungierende Lichtscheibe 1 festsetzen
kann. Dadurch wird eine einfache Reinigung der Zusatzbremsleuchte
ermöglicht.
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In 2 wird anhand ausgewählter Lichtstrahlen 24,
die von der LED 21 ausgehen, die vertikale Lichtverteilung
hinter der Lichtscheibe 1 dargestellt. Dabei befindet sich
die LED 21 in einem weiteren Abstand zur Lichtscheibe 1 als
dies nachfolgend in 3 dargestellt
ist. Bei dem weiteren Abstand der 2 handelt
es sich beispielsweise um 5 mm, wie dies oben schon zu 1 beschrieben wurde. Bei diesem
Abstand wird der gesamte Bereich der Innenfläche 12 der Lichtscheibe 1 ausgeleuchtet,
der mit einer Struktur versehen ist. Die austretenden Lichtstrahlen 24 fallen
im oberen Bereich 14 auf die total reflektierenden Prismenstreifen 13 und
werden in Richtung der Horizontalen H reflektiert. Lediglich ein geringer
Bruchteil der austretenden Lichtstrahlen 24, die auf die
Freiflanken der Prismenstreifen 13 fallen, werden nicht
total reflektiert, sondern werden nach oben hin zur Vertikalen V
gebrochen. Diese Verluststrahlen sind 25 für die Lichtausbeute
verloren. Dagegen sind sämtliche
andere Lichtstrahlen, die der Totalreflexion unterliegen, als effektive
Lichtstrahlen 26 in einem engen Winkelbereich um die Horizontale H
verteilt.
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Die
einfallenden Lichtstrahlen 24, die den unteren Bereich 15 der
Lichtscheibe 1 treffen, werden an den Prismenstreifen 13' und an der
Außenfläche 11 noch
einmal gebrochen, wobei diese effektiven Lichtstrahlen 27 vollständig in
einen Winkelbereich um die Horizontale H fallen, die den gesetzlichen
Bestimmung entsprechen. Somit sind sämtliche Lichtstrahlen 24,
die den unteren Bereich 15 treffen auch bezüglich der
Lichtausbeute in der Lichtverteilung hinter der Lichtscheibe 1 enthalten.
Dadurch erhält man
eine hervorragende Lichtausbeute der insgesamt von der LED 21 abgestrahlten
Strahlen 24 in dem vom Gesetzgeber geforderten Winkelbereich um
die Horizontale H.
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Die
konkrete Ausgestaltung der Prismenstreifen 13, 13' hängt von
der Brechzahl des lichtdurchlässigen
Materials der Lichtscheibe 1, dem Einbauwinkel α sowie dem
Abstand der LED 21 von der Innenfläche 12 der Lichtscheibe 1 ab.
Wenn diese Parameter bekannt sind, ist es problemlos möglich, die
optimale Kontur und Teilung der Prismenstreifen 13, 13' zu berechnen.
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In 3 ist die LED 21 näher an der
Innenfläche 12 der
Lichtscheibe 1 angeordnet. Dies ist normalerweise im horizontalen
Außenbereich
der Zusatzbremsleuchte der Fall, wie dies oben zu 1 schon beschrieben wurde. Der dargestellte
Fall entspricht einem Abstand von ca. 2 mm zwischen der LED 21 und
der Lichtscheibe 1. Der Unterschied zu der Strahlenverteilung
gemäß 2 ist, dass aufgrund des
geringeren Abstandes der LED 21 von der Lichtscheibe 1 die
Wirksamkeit sowohl bezüglich
der Totalreflexion als auch der Brechung, d. h. im oberen Bereich 14 und
im unteren Bereich 15 verringert ist. Zum einen fällt weniger
Licht auf die Prismenstreifen 13, 13' und zum anderen
sind die Winkel, unter dem die Lichtstrahlen auf die Prismenstreifen 13, 13' fallen, nicht
mehr so günstig,
dass eine Totalreflexion bzw. Brechung in einem engen Winkel um
die Horizontale H stattfindet. Die vertikale Lichtverteilung divergiert
viel stärker
gegenüber
der Horizontalen H als in dem in 2 dargestellten
Fall.
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In 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Lichtscheibe 1 dargestellt, welches das Problem einer mangelnden
Ausleuchtung bzw. reduzierten Ausleuchtung löst. Dazu ist auf die Außenfläche 11 der
Lichtscheibe 1 eine Streuschicht 16 aufgebracht.
Es entsteht somit eine 2-Komponenten-Lichtscheibe, wobei über die
glasklare Lichtscheibe 1 mit den Prismenstreifen 13, 13' eine zweite
Komponente überspritzt
ist. Diese Streuschicht 16 besteht aus einem diffusen Material
mit lichtstreuender Wirkung, so dass auch Lichtanteile, die in der
vertikalen Richtung für
die vertikale Lichtverteilung verloren wären, zum Teil doch noch in
einen engen Winkelbereich um die Horizontale H gelenkt werden. Die
Streuschicht 16 ist jedoch insbesondere hinsichtlich der
horizontalen Lichtverteilung von großer Bedeutung, da durch sie auch
Lichtanteile zwischen den einzelnen Lichtquellen 2 gelangen,
wenn diese als diskrete Lichtquellen, wie die bisher besprochenen
LEDs 21 ausgestaltet sind. Die zusätzliche Streuwirkung des diffusen
Materials der Streuschicht 16 bewirkt damit, dass ein größerer Bereich
der Lichtscheibe 1 aufleuchtet.
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In
horizontaler Ausrichtung ist regelmäßig eine große Anzahl
von LEDs (über
40 Stück)
angeordnet, die für
die Ausleuchtung der gesamten Fläche
der Lichtscheibe 1 benötigt
werden. Durch den sehr geringen Abstand der LEDs 21 von
2 bis 5 mm hinter der Lichtscheibe 1 kann in lichttechnisch
sinnvoller Art und Weise in horizontaler Erstreckung lediglich ein
kleiner Bereich vor jeder LED 21 genutzt werden. Die Ausleuchtung
der gesamten Fläche
der Lichtscheibe 1 wird im Wesentlichen durch die Anzahl
der LEDs 21 und die Positionierung dieser LEDs 21 zueinander
bestimmt, wobei die Lichtverteilung der LEDs 21 berücksichtigt
wird. Zwei benachbarte LEDs 21 werden dabei regelmäßig in einem
Abstand zueinander positioniert, so dass mittig zwischen ihnen Licht
der halben zentralen Lichtstärke
auftrifft. Dadurch wird ein Verhältnis
von 1:2 in der Beleuchtungsstärke
bzw. der Leuchtdichte auf der Fläche
der Lichtscheibe 1 erreicht. Allerdings kann Licht, das zwischen
LEDs 21 auf die Lichtscheibe 1 fällt, nicht
in Fahrtrichtung umgelenkt werden, da sich die Optik in Form von
horizontalen Prismenstreifen 13, 13' nur in horizontaler Richtung erstreckt
und somit keine Aufrichtung der Lichtstrahlen in Horizontalrichtung (senkrecht
zur Blattebene) ermöglicht.
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In 5 wird eine andere Möglichkeit
dargestellt, um eine bessere horizontale Lichtverteilung zu erreichen.
Anstatt der diskreten einzelnen LEDs 21 wird eine sich
in horizontaler Richtung (senkrecht zur Blattebene) erstreckenden
Lichtquelle 2 benutzt. Eine Zusatzbremsleuchte mit einer
solchen sich horizontal erstreckenden Lichtquelle 2 ist
mit einer aus den 1 bis 4 schon bekannten Lichtscheibe 1 versehen,
so dass keine Ausführungen
zur Ausgestaltung der Lichtscheibe 1 gemacht werden. Als
eine in horizontaler Richtung ausgedehnte Lichtquelle 2 ist in 5 ein Prismenstab 28 als
Lichtleiter dargestellt, der eine horizontale, langgestreckte Lichtquelle 2 erzeugt.
Das von dieser abgestrahlte Licht wird durch die Prismenstreifen 13, 13' in der Lichtscheibe 1 zusätzlich in
den gewünschten
vertikalen Winkelbereich – wie
oben zu den 2 und 3 ausgeführt – umgelenkt. Das Licht wird
ein- oder beidseitig in den Prismenstab 28 eingespeist.
Durch die horizontale Ausdehnung des Prismenstabs 28 wird
die gesamte Lichtscheibe 1 in horizontaler Richtung nahezu gleichmäßig ausgeleuchtet,
so dass keine zusätzlichen
Optikelemente an der Lichtscheibe 1 angeordnet werden müssen, die
eine horizontale Lichtverteilung einstellen können.
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In 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Lichtscheibe 1 dargestellt. Im
Folgenden wird nur auf deren Unterscheide bezüglich des in den 1 bis 5 dargestellten ersten Ausführungsbeispiels
der Lichtscheibe 1 eingegangen. Der untere Bereich 15 der
Struktur der Innenfläche 12 der
Lichtscheibe 1 ist nicht mit Prismenstreifen 13' ausgestattet,
sondern komplett als lichttechnische Fläche ausgelegt. Dies bedeutet,
dass die stetige Vertikalkontur 13'' der
Innenfläche 12 der
Lichtscheibe 11 so gewählt
wird, dass eine gewünschte Lichtverteilung
hinter der Lichtscheibe 1 erzielt wird.
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In 7 ist die Lichtverteilung,
die sich bei einer Ausgestaltung der Lichtscheibe 1 gemäß 6 ergibt, dargestellt. Bei
dem dargestellten großen
Einbauwinkel α von
30 Grad gegenüber
der Horizontalen H der Lichtscheibe 1 ergibt sich zwar
ein relativ hoher Verlust des Lichts, das in einen vertikalen Bereich
abgelenkt wird, der außerhalb
des gesetzlich vorgeschriebenen Winkelbereichs um die Horizontale
H liegt. Dies wird jedoch bei weniger extremen Einbauwinkeln α sukzessiver
und bedeutend besser. Dadurch, dass im oberen Bereich 14 jedoch
die totalreflektierenden Prismenstreifen 13 ausgebildet
sind, wird auch für
die extremen Einbauwinkel α noch
eine Lichtverteilung in vertikaler Richtung um die Horizontale H
erreicht, die den gesetzgeberischen Vorgaben entspricht.
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In 8 ist ein viertes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Lichtscheibe 1 dargestellt. Die
Struktur der Innenfläche 12 der
Lichtscheibe 1 entspricht im unteren Bereich 15 derjenigen,
die in 6 und 7 dargestellt ist. Der einzige
Unterschied zu der in den 6 und 7 dargestellten Lichtscheibe 1 besteht
darin, dass im oberen Bereich 14 keine Prismenstreifen 13 ausgebildet
sind, an denen eine Totalreflexion des Lichts, das aus der LED 21 austritt, stattfindet.
Anstelle dieser Prismenstreifen 13 ist die lichttechnische
Fläche 13'' über den gesamten Bereich, d.
h. sowohl den unteren Bereich 15 als auch den oberen Bereich 14,
ausgedehnt. Damit ergibt sich eine Lichtverteilung, die in 9 dargestellt ist. Für den extremen
Einbauwinkel von 30 Grad ergibt sich zwar ein hoher Lichtverlust
in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen engen Winkelbereich um die Horizontale
H, dieses Problem tritt jedoch bei kleineren Einbauwinkeln α gegenüber der
Horizontalen H nicht auf. Eine solche Ausgestaltung mit einer über die
gesamte Innenfläche 12 der
Lichtscheibe 1 ausgebildeten stetigen Vertikalkontur führt dazu,
dass eine brillante, glatte Lichtscheibe 1 mit optischer
Wirkung erhalten wird. Durch eine solche brillante, glatte Fläche wird
ein direkter Einblick auf die Leiterplatte 22 mit den LEDs 21 ermöglicht.
Da dies teilweise unerwünscht
ist, da die Leiterplatteneinfärbung
unvorteilhaft sein kann, besteht die Möglichkeit, zwischen die LED 21 und
die Lichtscheibe 1 eine zusätzliche Blende (nicht dargestellt)
einzufügen.
Die Blende weist dann Durchbrechungen für die LEDs 21 auf
und deren Oberfläche,
die der Lichtscheibe 1 zugewandt ist, kann stilistisch
frei gestaltet werden, beispielsweise hinsichtlich der Farbe oder
auch der Struktur. Die glatte, optikfreie Vertikalkontur kann auch
mit einer Struktur, beispielsweise einer Erodierstruktur oder einer
Narbung, versehen sein.
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Um
eine optimale horizontale Lichtverteilung zu erzielen, kann auch
in der Richtung der horizontalen Erstreckung der Lichtscheibe 1 auf
deren Innenfläche 12 eine
wellenförmige,
insbesondere sinusförmige
Struktur ausgebildet sein. Die Optikelemente 13, 13' sowohl im oberen
Bereich 14 als auch im unteren Bereich 15 können darüber hinaus
mehrere zylindrisch verlaufende Prismenoptiken aufweisen.
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- 1
- Lichtscheibe
- 2
- Lichtquelle
- 11
- Außenfläche
- 12
- Innenfläche
- 13,
13'
- Prismenstreifen
- 13''
- Stetige
Vertikalkontur
- 14
- Oberer
Bereich
- 15
- Unterer
Bereich
- 16
- Streuschicht
- 21
- LED
- 22
- Leiterplatte
- 24
- Austretende
Lichtstrahlen
- 25
- Verlustlichtstrahlen
- 26
- Totalreflektierte
effektive Lichtstrahlen
- 27
- Gebrochene
effektive Lichtstrahlen
- 28
- Prismenstab
- A
- Hauptabstrahlrichtung
- H
- Horizontale
- N
- Normale
- V
- Vertikale
- α
- Einbauwinkel