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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ermittlung des Achs- und
Gelenkspiels an Kraftfahrzeugen mit einer in mindestens zwei Richtungen
verschiebbaren Radaufstellplatte und mit einem der Radaufstellplatte
zugeordneten, manuell bewegbaren Betätigungshebel, wobei der Betätigungshebel mechanisch
mit der Radaufstellplatte verbunden ist, und der Betätigungshebel
in zwei Richtungen schwenkbar ist, und jede Bewegung des Betätigungshebel
eine zugeordnete Bewegung der Radaufstellplatte bewirkt.
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Es
ist ein bekanntes Problem, daß bei
Kraftfahrzeugen durch Stöße, Erschütterungen
oder Verschleiß die
Radaufhängung,
insbesondere in den Achsen und Gelenken, Spiel bekommen, so daß keine
direkte Umsetzung der Lenkbewegung mehr auf die Räder erfolgen.
Dadurch verändert
sich auch das Fahrverhalten des Kraftfahrzeugs. Üblicherweise werden Kraftfahrzeuge
zur Überprüfung aufgebockt, und
dann wird das Achs- und Gelenkspiel überprüft. Dabei sind jedoch die Radaufhängungen
entlastet und es ist keine Überprüfung der
tatsächlichen
Situation bei belasteten Achsen und Gelenken möglich.
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Es
ist eine Vorrichtung bekannt, bei denen das Kraftfahrzeug auf einer
bewegbaren Reifenauflage oder Radaufstellplatte steht, die durch
die Handhabung eines Betätigungshebels
mechanisch verschoben wird. Ein solches gattungsgemäßes Beispiel
ist in der
GB 2 214
879 A beschrieben. An der Radaufstellplatte lassen sich
insbesondere zwei nacheinander durchführbare translatorische Bewegungen
umsetzen. Dabei ist jede Bewegung der Radaufstellplatte einer Bewegung
des Betätigungshebels zugeordnet.
Die eingeschränkte
Beweglichkeit wirkt sich jedoch nachteilig auf die sich stetig erhöhenden Anforderungen
an solche Vorrichtungen aus. Weitere Vorrichtungen sind beispielsweise
aus der
DE 43 42 604
A1 ,
DE 199
58 387 A1 ,
DE
28 51 719 A1 , DE-OS 23 21 012 oder
DE 299 13 566 U1 bekannt.
Diese Vorrichtungen sind hydraulisch oder pneumatisch betrieben.
Insgesamt sind derartige Vorrichtungen vergleichsweise komplex und
in der Herstellung teuer.
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Die
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die zuverlässig einsetzbar ist und damit
den erhöhten
Anforderungen bei der Prüfung
einer Radaufhängung
gerecht wird.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des
Schutzanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind
in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Bei
einer Vorrichtung zur Ermittlung des Achs- und Gelenkspiels an Kraftfahrzeugen
mit einer in mindestens zwei Richtungen verschiebbaren Radaufstellplatte
und mit einem der Radaufstellplatte zugeordneten, manuell bewegbaren
Betätigungshebel, wobei
der Betätigungshebel
mechanisch mit der Radaufstellplatte verbunden ist, und der Betätigungshebel
in zwei Richtungen schwenkbar ist, und jede Bewegung des Betätigungshebels
eine zugeordnete Bewegung der Radaufstellplatte bewirkt, ist erfindungsgemäß vorgesehen,
daß eine
der Bewegungen der Radaufstellplatte, die den Bewegungsrichtungen
des Betätigungshebels
zugeordnet sind, eine Schwenkbewegung ist. Die umgesetzte Schwenkbarkeit
ermöglicht
eine vorteilhafte Ausgestaltung der Mechanik an der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wodurch
das Rauf- und Runterfahren auf bzw. von der Radaufstellplatte in
eine Richtung gegeben ist. Dieses erleichtert insbesondere die Untersuchung der
Radaufhängung
auf einer Seite des Fahrzeuges. Speziell in Werkstätten und
bei technischen Überwachungsvereinen
ist dadurch ein zuverlässiger
und optimaler Einsatz der Vorrichtung gewährleistet.
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Gleichzeitig
ist durch die schwenkbare Ausgestaltung der Radaufstellplatte die
Mechanik, welche zur Umsetzung der Schwenkbewegung benötigt wird,
derart ausgebildet, daß die
Schwenkbewegung und die Verschiebung der Radaufstellplatte gleichzeitig
vorgenommen werden kann. Die am Betätigungshebel bewirkte überlagerte
Schwenk- und Verschiebebewegung der Radaufstellplatte hat den Vorteil, daß das Lagerspiel
in den Spurköpfen
und der Radaufhängung
durch die simulierte Lenkbewegung am Rad optimal nachgewiesen werden
kann.
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Bevorzugt
weist die Radaufstellplatte zwei übereinander angeordnete Platten
mit dazwischen angeordneten Kugeln auf. Weiterhin ist die Unterseite
der Radaufstellplatte bevorzugt als Auflage der Vorrichtung ausgebildet.
Dadurch ist es möglich,
die gesamte Vorrichtung sehr flach auszubilden, da unterhalb der
Vorrichtung keine zusätzlichen
Antriebe angeordnet werden müssen.
Durch die möglichst
geringe Höhe
der Vorrichtung wird erreicht, daß sich die Fahrwerksgeometrie
beim Auffahren auf die Vorrichtung nicht oder nur unwesentlich ändert und
eine besonders realistische Überprüfung des
Achs- und Gelenkspiels möglich
ist.
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Der
Betätigungshebel
ist bevorzugt vertikal ausgerichtet und an einer Seite der Radaufstellplatte positioniert.
Bevorzugt sind mit dem Betätigungshebel
Bewegungen senkrecht und parallel zur Radaufstellplatte möglich. Bei
einer Bewegung des Betätigungshebels
senkrecht zur Radaufstellplatte, also auf die Radaufstellplatte
zu, wirkt dieser auf ein Zwischenelement, das die Radaufstellplatte
schiebt oder zieht und auf diese Weise seitlich zum Fahrzeug bewegt.
Wird der Betätigungshebel
parallel zur Radaufstellplatte bewegt, so wird über ein Gestänge eine Schwenkbewegung
der Radaufstellplatte bewirkt. Alternativ ist es auch möglich, eine
rein translatorische Bewegung der Radaufstellplatte zu bewirken.
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In
einer anderen bevorzugten Weiterentwicklung weist die Vorrichtung
Transporträder,
insbesondere zwei an einer Seite angeordnete Transporträder auf,
so daß die
Vorrichtung insge samt einfacher zu handhaben und zum nächsten Einsatzort
verschiebbar ist.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten
Ausführungsbeispiels
weiter erläutert.
Im einzelnen zeigen die schematischen Darstellungen in:
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1:
eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung;
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2:
einen Schnitt entlang der Linie II-II in 1;
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3:
eine Ansicht in Richtung des Pfeils III in 1;
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4:
eine Ansicht in Richtung des Pfeils IV in 1.
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In 1 ist
eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 dargestellt.
Dabei ist insbesondere die Radaufstellplatte 2 mit den
in der Figur rechts und links vorhandenen Auffahrten 6 und 7 zu
erkennen. Die Radaufstellplatte 2 wird im wesentlichen
von einem U-förmigen
Träger 8 mit
Rechteckprofil getragen, wobei auf den beiden Schenkeln des U's die Radaufstellplatte 2 aufliegt
und an dem Verbindungsstück
des Trägers 8 in
der Figur im unteren Bereich der Betätigungshebel 10 angeordnet
ist. Der Betätigungshebel 10 ist
einerseits über
ein Gestänge 14 mit
Gelenken 15 angelenkt an einer Achse 16 mit der
Radaufstellplatte 2 verbunden und andererseits über ein
Zwischenelement 11 und Streben 13 mit der Radaufstellplatte 2 verbunden.
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In 2 ist
ein Schnitt entlang der Linie II-II in 1 dargestellt.
Die Radaufstellplatte 2 ist hier im Schnitt deutlich zu
erkennen und weist im wesentlichen eine obere Platte 3 und
eine untere Platte 4 mit dazwischen angeordneten Kugeln 5 auf,
auf denen die obere Platte 3 gegenüber der unteren Platte 4 verschiebbar
ist. Die untere Platte 4 bildet den Boden der Vorrichtung
und ist mit dem U-förmigen
Träger 8, genauer
gesagt den beiden Schenkeln des U-förmigen Trägers 8, verbunden.
Auf den Schenkeln des Trägers 8 sind
auch die Auffahrten befestigt, wie in der 2 am Beispiel
der Auffahrt 6 zu erkennen ist. Diese ist auf dem Träger 8 befestigt
und überragt
die obere Platte 3 der Radaufstellplatte 2, die
in ihren Abmessungen etwas kleiner ist als die untere Platte 4, so
daß die
obere Platte 3 innerhalb der Schenkel des U-förmigen Trägers 8 verschiebbar
ist. Weiterhin ist hier die Achse 16 des Gestänges 14 erkennbar,
die über
eine Verbindung an dem Träger 8 angeordnet ist.
Die Achse 16 ist etwa in der Mitte des Schenkels des Trägers 8 angeordnet.
Dies entspricht dem halben Abstand zwischen dem Betätigungshebel 10 und der
dem Betätigungshebel 10 abgewandten
Seite der Radaufstellplatte 2.
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In 3 ist
eine Seitenansicht der Vorrichtung in Blickrichtung des Pfeils III
in 1 dargestellt. Bei einer Bewegung des Betätigungshebels 10 in Richtung
des Doppelpfeils 17 schwenkt der Betätigungshebel um die Schraubverbindung 9,
die den Betätigungshebel 10 mit
dem Zwischenelement 11 verbindet und bewegt dadurch das
Gestänge 14 mit den
Gelenken 15. Wie in 1 ersichtlich,
wird dann über
das Gestänge 14 und
die Gelenke 15 mit Hilfe der Verbindung 19 die
Radaufstellplatte 2 bewegt.
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In 4 ist
eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Seitenansicht
gemäß dem Pfeil
IV in 1 dargestellt. Bei einer Bewegung des Betätigungshebels 10 in
die mit dem Pfeil 18 angedeutete Bewegungsrichtung wird
der Betätigungshebel
um das unterste Gelenk 15 (siehe 3) geschwenkt
und bewegt über
die Schraubverbindung 9 das Zwischenelement 11 hin
und her, welches wiederum mechanisch mit Hilfe von Streben 13 mit
der Radaufstellplatte 2, insbesondere der oberen Platte 3 der
Radaufstellplatte 2, verbunden ist. Das Zwischenelement 11 schwenkt
dabei um die durch Schraubverbindungen gebildete Achse 12.
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Im
Betrieb fährt
also ein Kraftfahrzeug über die
Auffahrten 6 oder 7 auf die obere Platte 3 der Radaufstellplatte 2 auf.
Danach wird die Bremsanlage durch eine Feststellvorrichtung blockiert.
Es kann sowohl Vorder- als auch Hinterachse blockiert sein. Dann
kann der Betätigungshebel 10 in 1 nach rechts
und links, also in Richtung des Pfeils 17 gemäß 3 bewegt
werden, wodurch dann über
das Gestänge 14 und
die Achse 16 und die Verbindung 19 die Radaufstellplatte 2,
insbesondere die obere Platte 3 der Radaufstellplatte 2,
einseitig nach rechts und links, also in Richtung der Fahrzeuglängsachse, hin
und her bewegt wird.
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Bei
Bewegung des Betätigungshebels 10 quer
zur Längsachse
des Fahrzeugs, also auf die Radaufstellplatte 2 zu oder
von ihr weg gemäß Pfeil 18 in 4,
wird die obere Platte 3 der Radaufstellplatte 2 über das
schwenkbare Zwischenelement 11 und die Streben 13 quer
zur Fahrzeuglängsachse
bewegt. In beiden Fällen
ist eine unmittelbare mechanische Verbindung zwischen der Radaufstellplatte,
insbesondere der oberen Platte 3 der Radaufstellplatte 2,
und dem Betätigungshebel 10 gegeben,
so daß der
Benutzer spüren
kann, ob in den Radaufhängungen „Spiel" ist, wobei unter „Spiel" ein Weg oder Bewegung
ohne Kraftaufwand verstanden wird. Da die Vorrichtung auf motorische
oder hydraulische Hilfsmittel verzichtet, sind auch durch die Bewegung
des Rades gegenüber
der Karosserie verursachte Geräusche
gut hörbar.
Insgesamt ist die Vorrichtung rein mechanisch und besonders einfach
aufgebaut, so daß diese
kostengünstig
herstellbar und auch einfach bedienbar ist.