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DE10305647B4 - Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel - Google Patents

Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel Download PDF

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DE10305647B4
DE10305647B4 DE10305647A DE10305647A DE10305647B4 DE 10305647 B4 DE10305647 B4 DE 10305647B4 DE 10305647 A DE10305647 A DE 10305647A DE 10305647 A DE10305647 A DE 10305647A DE 10305647 B4 DE10305647 B4 DE 10305647B4
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Germany
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housing
socket according
housing part
section
fastening
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Vossloh Schwabe GmbH
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Abstract

Fassung (1) für ein elektrisches Betriebsmittel, insbesondere für eine Lampe,
mit einem Fassungsgehäuse (2), das wenigstens einen ersten und einen zweiten Gehäuseteil (9, 11) aufweist, die einen Innenraum (8) umschließen, in dem wenigstens ein Kontaktmittel (45, 46) angeordnet ist,
wobei das erste Gehäuseteil (11) ein Basisteil mit einem Grundplattenabschnitt ist, der Befestigungsabschnitte (34, 35) zur Befestigung des Basisteils auf einem Trägerelement aufweist, und
wobei der zweite Gehäuseteil (9) Befestigungsabschnitte (15, 16) aufweist, die auf den Befestigungsabschnitten (34, 35) des ersten Gehäuseteils (11) ruhen,
mit wenigstens einer Klemmfeder (22, 23), die einen ersten Abschnitt (24) zur rastenden Befestigung des Betriebsmittels und einen zweiten Abschnitt (25) aufweist, der als Halteklammer für die beiden Gehäuseteile (9, 11) ausgebildet ist,
wobei der zweite, als Halteklammer ausgebildete Abschnitt (25) der Klemmfeder (22, 23) einen zweiten Schenkel (29) aufweist, der auf einem der Befestigungsabschnitte (15, 16) des zweiten Gehäuseteils (9)...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel, wie beispielsweise eine Lampe, insbesondere eine Gasentladungslampe oder eine Leuchtstofflampe.
  • Lampenfassungen oder ähnliche Fassungen für anderweitige elektrische Betriebsmittel weisen in der Regel ein Kunststoffgehäuse auf, das aus mehreren, beispielsweise zwei, Teilen besteht. Diese müssen bei der Herstellung der Fassung miteinander verbunden werden. Die Gehäuseteile umschließen in der Regel einen Innenraum, in dem ein oder mehrere Kontaktmittel untergebracht sind. Die Gehäuseteile müssen so aneinander gehalten sein, dass sie weder beim Transport und bei der Handhabung noch im späteren Gebrauch unbeabsichtigt voneinander gelöst werden können.
  • Des Weiteren erfordern manche Fassungen Klemm- oder Haltemittel zur mechanischen Sicherung der von der Fassung mechanisch gehaltenen und elektrisch angeschlossenen Betriebsmittel. Solche Klemm- oder Haltemittel werden beispielsweise an Leuchtstofflampenfassungen oder an Fassungen für Halogenlampen durch Klemmfedern gebildet, die einen Rastabschnitt für das Leuchtmittel aufweisen. Es ist bekannt, die Klemmfeder mit einem Niet zu befestigen, der gleichzeitig Fassungsteile zusammenhalten kann.
  • Eine solche Herstellung und Montage von Fassungen erweist sich als montagetechnisch aufwändig. Andererseits kann auf die Sicherheit einer guten Verbindung zwischen den beiden Gehäuseteilen nicht ohne Weiteres verzichtet werden.
  • Aus der DE 201 20 673 U1 ist eine zweiteilig ausgebildete Lampenfassung bekannt, deren beide Gehäuseteile von einer Haltefeder durchsetzt werden. Die Haltefeder weist einen Abschnitt zur rastenden Lagerung des Leuchtmittels sowie einen zweiten Abschnitt auf, der dazu dient, die beiden Gehäuseteile zusammen zu halten. Unabhängig davon weist das Fassungsgehäuse weitere Strukturen auf, die dazu dienen, das Fassungsgehäuse an einem Träger zu befestigen.
  • Des Weiteren ist aus der DE 195 45 194 C1 eine Lampenfassung mit einem einteiligen Fassungskörper bekannt, an dem eine Klemmfeder zur Lagerung des Leuchtmittels rastend gehalten ist. Außerdem weist der Fassungskörper wiederum Strukturen zur Befestigung des Fassungskörpers auf oder an einem Träger auf, die unabhängig von der Haltefeder ausgebildet sind.
  • Es ist Ziel der Erfindung, eine Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel zu schaffen, die herstellungs- und montagefreundlich ist.
  • Diese Aufgabe wird mit der Fassung nach Anspruch 1 gelöst:
    Die erfindungsgemäße Fassung weist eine Klemmfeder auf, mit der ein Betriebsmittel an der Fassung gesichert werden kann. Die Klemmfeder dient dabei aber gleichzeitig dazu, die beiden Gehäuseteile zusammenzuhalten. Sie ist dazu in mehrere Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt dient zur Sicherung des Betriebsmittels während der zweite Abschnitt das Verbindungsmittel für die beiden Gehäuseteile bildet. Die Verbindung zwischen den Gehäuseteilen wird somit bei der Montage der Klemmfeder in einem Arbeitsgang hergestellt. Auf Nieten oder sonstige zusätzliche Verbindungsmittel kann verzichtet werden.
  • Außerdem sind keinerlei Rastmittel oder sonstige Verbindungsmittel zwischen den Gehäuseteilen erforderlich. Sie können deshalb aus einem relativ wenig elastischen Kunststoff oder auch Keramik gefertigt werden. Damit können hochwärmebeständige Kunststoffe, die kaum elastisch sind, oder Keramik zumindest lampenseitig oder aber auch komplett für beide Gehäuseteile Anwendung finden. Dies eröffnet Möglichkeiten der Miniaturisierung, die in der Regel mit einer erhöhten Wärmebelastung der Fassungen einhergeht. Die Klemmfeder ist in der Regel aus Metall, z.B. einem ausreichend federnden Stahl, gefertigt und kann somit als Rastmittel sowohl zur rastenden Befestigung oder Sicherung des Betriebsmittels als auch zur rastenden Befestigung der beiden Gehäuseteile aneinander dienen. Alternativ kann die Klemmfeder, etwa bei einer etwas weniger montagefreundli chen Ausführungsform, auch einen Abschnitt aufweisen, der nach dem Zusammenfügen der Gehäuseteile plastisch deformiert wird, um die Verbindung zwischen den Gehäuseteilen herzustellen und zu sichern. Bevorzugt wird jedoch die Ausbildung der Verbindung als Rastverbindung, weil diese beispielsweise mit einer einfachen Steckbewegung zu montieren ist.
  • Die Fassung kann zwei oder mehr Gehäuseteile aufweisen. Vorzugsweise weist sie ein Basisteil mit einem Grundplattenabschnitt auf, der an der von dem Betriebsmittel abgewandten Seite der Fassung angeordnet ist. Dieser weist vorzugsweise wenigstens zwei Befestigungsabschnitte zur Befestigung der Fassung auf einem Träger, wie beispielsweise einem Leuchtenblech, auf.
  • Der dem Betriebsmittel zugewandte Gehäuseteil legt mit dem Basisteil eine Trennfuge fest, die vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu dem Grundplattenabschnitt angeordnet ist. Dies ermöglicht die Herstellung der Gehäuseteile aus unterschiedlichen Materialien, die beispielsweise betriebsmittelseitig hinsichtlich der Wärmebelastung und ansonsten hinsichtlich anderer Kriterien optimiert ausgewählt sind. Die anderen Kriterien können Festigkeit, Preis, Herstellungsfreundlichkeit usw. sein.
  • Der betriebsmittelseitige Gehäuseteil weist vorzugsweise eine Ausnehmung auf, die einen Lampensockel, einen Teil desselben oder einen Teil des elektrischen Betriebsmittels aufnehmen kann. In diese Ausnehmung ragen die ersten Abschnitte der Haltefeder, um den in die Ausnehmung eingesetzten Teil des Betriebsmittels zu sichern bzw. zu arretieren. Die Ausnehmung wird beispielsweise von einer eine Planfläche des Gehäuseteils umgebenden Wand umgrenzt.
  • Entfällt diese Wand, wie es beispielsweise an Fassungen für Halogenlampen der Fall sein kann, ragen die Abschnitte der Haltefeder in den vor der betreffenden Gehäusewand liegenden Bereich, um das Betriebsmittel hier zu fassen und zu halten.
  • Vorzugsweise weist die Fassung zwei Klemmfedern auf, die wiederum vorzugsweise einander gegenüber liegend angeordnet und gleich ausgebildet sind. Damit genügt es, Klemmfedern eines einzigen Typs herzustellen, was Montage und Lagerhaltung vereinfacht und verbilligt.
  • Der zweite Gehäuseteil weist vorzugsweise, wie auch der erste Gehäuseteil, Befestigungsabschnitte auf, wobei die Befestigungsabschnitte der beiden Gehäuseteile vorzugsweise aufeinander ruhen. Wenn sie von einer Befestigungsöffnung durchgriffen sind erstreckt sich ein entsprechendes Befestigungselement, wie eine Niet oder eine Schraube, durch Abschnitte beider Gehäuseteile und hält diese somit zusammen. Dies führt zu einem besonders sicheren Verschluss des Gehäuses in montiertem Zustand. Der zweite als Halteklammer ausgebildete Abschnitt jeder Klemmfeder dient dann lediglich beim Transport der Fassung vom Hersteller bis zum Einbauort als temporäre Sicherung. Dies verringert die Anforderungen an die Sicherheit der Verbindung, was wiederum hinsichtlich der Konstruktion und der Montage zu Einsparungen genutzt werden kann.
  • Der zweite, als Halteklammer ausgebildete Abschnitt der Klemmfeder weist vorzugsweise zwei Schenkel auf, von denen einer als Rastschenkel und der andere als Federschenkel ausgebildet ist. Der Rastschenkel erstreckt sich bei einer vorteilhaften Ausführungsform in gerader Verlängerung des ersten Abschnitts, der zur rastenden Befestigung des Betriebsmittels dient. Der zweite Schenkel erstreckt sich ungefähr rechtwinklig von diesem weg. Bei dieser Grundkonfiguration kann die Montage der Klemmfeder und somit der Halteklammer durch einfaches Einstecken in ein entsprechendes, an einem der Gehäuseteile ausgebildetes Rastprofil erfolgen. Der Federschenkel klemmt dann den anderen Gehäuseteil gegen den erstgenannten Gehäuseteil.
  • Als Rastprofil kann eine an dem ersten Gehäuseteil angeordnete Rastnase dienen, die beispielsweise in einem Schacht des Gehäuseteils angeordnet ist. In diesen Teil ist der erste Schenkel der Halteklammer einzustecken.
  • Der zweite Schenkel der Halteklammer weist vorzugsweise ebenfalls eine Befestigungsöffnung auf, die mit den der Befestigung dienenden Öffnungen der Befestigungsabschnitte fluchtet. Damit sichert ein Befestigungsmittel (z.B. Schraube oder Niet), mit dem die Fassung an einem Träger gesichert ist, nicht nur die Fassung an dem Träger und die Gehäuseteile aneinander sondern zugleich auch noch die Klemmfeder an dem Gehäuse.
  • Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung, der Beschreibung oder Unteransprüchen. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Fassung in perspektivischer Darstellung,
  • 2 die erfindungsgemäße Fassung in Explosionsdarstellung,
  • 3 die Fassung in Vorderansicht und
  • 4 die Fassung nach 3, geschnitten entlang der Linie A-A.
  • In 1 ist eine Lampenfassung 1 veranschaulicht, die hier als Beispiel für eine Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel dient. Die Lampenfassung 1 ist für eine Entladungslampe, z.B. eine Leuchtstofflampe vorgesehen. Sie weist ein Fassungsgehäuse 2 auf, das aus einem nicht metallischen Werkstoff, wie beispielsweise Kunststoff, erforderlichenfalls hitzebeständigem Kunststoff besteht. Das Fassungsgehäuse 2 weist an seiner der Lampe zugewandten Seite eine Ausnehmung 3 auf, die zur Aufnahme eines Abschnitts der Lampe bzw. ihres Sockels dient. Die Ausnehmung 3 ist von einer Wand 4 umgrenzt, die einstückig mit dem Fassungsgehäuse 2 verbunden ist. Den Boden der Ausnehmung 3 bildet eine ebene Gehäusevorderwand 5, in der zwei Anschlussöffnungen 6, 7 in Form von Vertiefungen ausgebildet sind, deren Boden ein Anschlussloch aufweist. Diese führen in einen Gehäuseinnenraum 8, der beispielsweise aus 2 oder 4 ersichtlich ist. Von der Innenseite des Bodens der Vertiefungen 6, 7 erstrecken sich Fortsätze 6a, 7a in den Innenraum 8 und legen zwei Kontaktkammern fest. Der Gehäuseinnenraum 8 wird von zwei Gehäuseteilen 9, 11 umgrenzt, die das Fassungsgehäuse 2 bilden und insbesondere aus 2 hervorgehen. Der vordere Gehäuseteil 9 weist im Anschluss an die Gehäusevorderwand 5 eine Wand 12 auf, die den Gehäuseinnenraum 8 ringsum umschließt. An der von der Gehäusevorderwand 5 abliegenden Seite schließt die Wand 12 an einer vorzugsweise im Wesentlichen ebenen Stirnfläche 13 ab. Die Stirnfläche 13 bildet eine Anlagefläche mit der der Gehäuseteil 9 auf einer ebenen Vorderseite 14 des unteren Gehäuseteils 11 sitzt.
  • Von der Wand 12 erstrecken sich zwei Befestigungsabschnitte 15, 16 einander diametral gegenüber liegend weg, wobei die Unterseiten der Befestigungsabschnitte 15, 16 mit der Stirnfläche 13 in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind. Ihre Unterseiten liegen bei geschlossenem Fassungsgehäuse 2, wie aus 4 hervorgeht, an der Vorderseite 14 des Gehäuseteils 11 an. Die Stirnfläche 13 des Gehäuseteils 9 taucht in den Gehäuseinnenraum 8 des unteren Gehäuseteils 11 ein. Die Gehäuseteile 9, 11 sind insoweit miteinander verschachtelt.
  • Jeweils in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Befestigungsabschnitten 15, 16 weist der Gehäuseteil 9 streifenförmige Vertiefungen 17, 18 auf, die sich ausgehend von den Befestigungsabschnitten 15, 16 parallel zueinander in Richtung auf die Wand 4 hin erstrecken und diese unterbrechen. Entsprechend weist die Wand 4 zwei einander gegenüber liegende Ausnehmungen 19, 21 auf. In die Vertiefungen 17, 18 sind Klemmfedern 22, 23 eingesetzt, die zur Befestigung von Gasentladungslampen an der Lampenfassung 1 dienen. Die Klemmfedern 22, 23 sind untereinander gleich ausgebildet, wobei sie an der Lampenfassung 1 spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet sind. Die nachfolgende Beschreibung der Klemmfeder 23 gilt entsprechend für die Klemmfeder 22:
    Die Klemmfeder 23 weist einen ersten Abschnitt 24 zur rastenden Befestigung eines Betriebsmittels sowie einen zweiten Abschnitt 25 auf, der dazu dient, die Gehäuseteile 9, 11 zusammenzuhalten. Der Abschnitt 24 der Klemmfeder 23 ist durch die Ausnehmung 21 der Wand 4 in die Ausnehmung 3 hinein gebogen. Von ihr ausgehend ist der Abschnitt 24 wiederum nach außen abgewinkelt, so dass in die Ausnehmung 3 hineinragende Nasen 26, 27 gebildet sind. Diese dienen als Rastmittel zur nachgiebigen Halterung eines Leuchtmittels in der Lampenfassung 1.
  • Der zweite Abschnitt 25 der Klemmfeder 23 bildet eine Halteklammer für die beiden Gehäuseteile 9, 11. Er weist dazu zwei Schenkel 28, 29 auf, die miteinander einen spitzen dabei fast rechten Winkel einschließen. Der Winkel kann ungefähr 80° oder 85° betragen. Der erste Schenkel 28 erstreckt sich dabei vorzugsweise in gerader Verlängerung des Abschnitts 24 während der zweite Schenkel 29 quer abgespreizt ist. Der Schenkel 29 weist dabei eine Ausnehmung 31 auf, die mit dem Umriss des Schenkels 28 übereinstimmt. Der Schenkel 29 kann deshalb bei der Herstellung der Klemmfeder 23 erzeugt werden, indem eine die Ausnehmung 31 festlegende, u-förmige Trennungslinie festgelegt und danach der Schenkel 29 abgebogen wird. Die Ausnehmung 31 ist dabei vorzugsweise so angeordnet, dass sie eine Befestigungsöffnung 32 umgrenzt, die in dem Befestigungsabschnitt 16 ausgebildet ist.
  • Der untere Gehäuseteil 11 weist wie der obere Gehäuseteil 9 Befestigungsabschnitte 34, 35 auf, die einander diametral gegenüber liegend angeordnet sind und unterhalb der Befestigungsabschnitte 15, 16 liegen. Die Befestigungsabschnitte 34, 35 weisen jeweils eine Befestigungsöffnung 36, 37 auf, die mit der jeweiligen Befestigungsöffnung 32, 33 fluchtet (4). In unmittelbarer Nachbarschaft zu den Befestigungsöffnungen 36, 37 sind in dem unteren Gehäuseteil 11 Schächte 38, 39 ausgebildet, die zur Aufnahme der Schenkel 28 dienen. Die Schenkel 28 sind jeweils mit Ausnehmungen 41, 42 versehen, denen in den Schächten 38, 39 angeordnete, an dem Gehäuseteil 11 ausgebildete Rastnasen 43, 44 zugeordnet sind. Die Rastnasen sind dabei vorzugsweise an den innen liegenden, d.h. auf den aufeinander zu weisenden Seiten der Schächte 38, 39 angeordnet. Das Profil der Rastnasen 43, 44 ist so gewählt, dass es ein leichtes Einrasten der Schenkel 28 ermöglicht, wobei diese federnd ausweichen und ein Herausziehen der Schenkel aus den Schächten 38, 39 verhindert. Dazu schließen die Rastnasen 43, 44 mit den Wänden der Schächte 38, 39 einen spitzen Winkel ein. Nach unten hin sind sie durch eine rechtwinklig zu der Schachtwand ausgerichtete Fläche begrenzt.
  • Die Position der Rastnasen 43, 44 ist so gewählt, dass die Schenkel 29 unter federnder Vorspannung auf der Oberseite der Befestigungsabschnitte 15, 16 anliegen, wenn die Schenkel 28 mit den Rastnasen 43, 44 verrastet sind. Dadurch werden die Befestigungsabschnitte 15, 16 und somit der obere Gehäuseteil 9 an den unteren Gehäuseteil 11 angedrückt.
  • In dem so geschlossen gehaltenen Innenraum 8 sind zwei Kontaktfedern 45, 46 angeordnet (3), die auf entsprechenden in 2 veranschaulichten Fortsätzen 47, 48 des unteren Gehäuseteils 11 ruhen. Die Kontaktfedern 45, 46 sind untereinander gleich ausgebildet und spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet. Jede Kontaktfeder 45, 46 weist einen Anschlussabschnitt für den Kontaktpin einer Entladungslampe sowie einen Anschluss für einen externen elektrischen Leiter auf. Letzteren sind Gehäuseöffnungen zugeordnet, von denen sich ein rohrförmiger Fortsatz 49 weg erstreckt (siehe 2). Die auf den Fortsätzen 47, 48 sitzenden und von diesen gehaltenen Kontaktfeder 45, 46 sind unmittelbar unterhalb der Anschlussöffnungen 6, 7 angeordnet und durch diese hindurch zugänglich. Dies ist prinzipiell in 3 veranschaulicht.
  • Die insoweit beschriebene Lampenfassung 1 wird wie folgt zusammengesetzt und verwendet:
    Die Klemmfedern 22, 23 werden mit den nach oben zeigenden Schenkeln 28 in eine entsprechend geformte Aufnahme gelegt. Dann wird das Gehäuseteil 9 mit der nach unten zeigenden Wand 4 so auf die Klemmfedern 22, 23 aufgesteckt, dass die Abschnitte 24 in die Ausnehmungen 19, 21 tauchen, bis die Befestigungsabschnitte 15, 16 auf den Unterseiten der Schenkel 29 zu liegen kommen. Die Kontaktfedern 45, 46 werden mit ihrer Bodenfläche in die Innenräume des Gehäuseteils 9 gelegt. Abschließend wird das Gehäuseteil 11 mit den nach unten weisenden Fortsätzen 47, 48 auf das Gehäuseteil 9 aufgelegt und mittels einer Montagevorrichtung bis zum Einrasten der Schenkel 28 auf die Rastnasen 43, 44 herunter gedrückt.
  • Alternativ ist folgende Montage möglich:
    Es werden zunächst die in 2 veranschaulichten Kontaktfedern 45, 46 auf die Fortsätze 47, 48 und dann der Gehäuseteil 9 auf den Gehäuseteil 11 aufgesetzt. Dabei fahren die Fortsätze 6a, 7a über die Kontakte 45, 46 und klemmen diese auf den Fortsätzen 47, 48 fest.
  • Zur Verbindung der beiden Gehäuseteile miteinander werden die Klemmfedern 22, 23 von oben her in die Ausnehmungen 19, 21 eingesetzt und auf den Gehäuseteil 11 hin verschoben. Dabei tauchen die Schenkel 28 in die Schächte 38, 39 ein, wobei sie über die Rastnasen 43, 44 fahren. Sie werden von den Rastnasen 43, 44 flexibel voneinander weg nach außen abgelenkt. Sodann legen sich die Schenkel 29 an die Befestigungsabschnitte 15, 16 an und werden dabei federnd in die in 4 veranschaulichte Lage gedrängt, in der sie nahezu rechtwinklig von den Abschnitten 24, 25 weg stehen. Ist dieser Zustand erreicht, schnappen die Schenkel 28 hinter die Rastnasen 43, 44 womit die Klemmfedern 22, 23 an dem Fassungsgehäuse 2 arretiert sind. Zugleich sind die Gehäuseteile 9, 11 zusammengehalten. Die Schenkel 28, 29 der beiden Klemmfedern 22, 23 halten somit die Gehäuseteile 9, 11 wie eine Halteklammer zusammen, so dass die Lampenfassung 1 weder beim Transport noch bei Montageoperationen auseinander fallen kann.
  • Zur Montage der Lampenfassung 1 auf einem Träger werden Befestigungselemente wie Niete oder Schrauben durch die Befestigungsöffnungen 33, 36 bzw. 32, 37 gesteckt und in dieser Position befestigt. Diese Befestigungselemente üben dabei einen Druck auf die Schenkel 29 aus und drücken außerdem die Befestigungsabschnitte 15, 16 an die Befestigungsabschnitte 34, 35 an. Die Lampenfassung 1 wird dadurch fest zusammengehalten.
  • Wird im Gebrauch ein Leuchtmittel in die Lampenfassung 1 eingesetzt, gelangt dessen Sockel oder ein Ende desselben zwischen die Nasen 26, 27 der Klemmfedern 22, 23. Diese werden dadurch auseinander gedrängt und somit gespannt. Die Klemmfedern 22, 23 stützen sich mit ihren jeweiligen Schenkeln 29 an dem oberen Gehäuseteil 9 und mit ihren Schenkeln 28 an dem unteren Gehäuseteil 11 ab. Ein Lösen der Klemmfedern 22, 23 kann dadurch nicht erfolgen. Werden die Klemmfedern 22, 23 hingegen in entgegen gesetzter Richtung beansprucht, indem sie beispielsweise aufeinander zu gedrückt werden, beispielsweise im Rahmen einer unsachgemäßen Behandlung, können sie sich von dem Fassungsgehäuse 2 auch dann nicht lösen, wenn die Lampenfassung 1 weder auf eine Unterlage montiert ist noch ein Leuchtmittel zwischen den Klemmfedern 22, 23 sitzt. Vielmehr liegen diese mit ihren Abschnitten 24, 25 an dem jeweiligen Boden der Vertiefungen 17, 18 an. Sie können deshalb nicht so weit nach innen gebogen werden, dass die Schenkel 28 die Rastnasen 43, 44 freigeben.
  • Eine erfindungsgemäße Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel weist zwei Gehäuseteile 9, 11 auf, die durch Klemmfedern 22, 23 zusammengehalten sind. Jede Klemmfeder weist wenigstens einen Schenkel 28 mit einer z.B. rechteckigen Ausnehmung 41, 42 auf, die in montiertem Zustand mit einer Rastnase 43, 44 eines Gehäuseteils 11 verrastet ist. Ein anderer Schenkel 29 jeder Klemmfeder 22, 23 steht in einem Winkel < 90° zu dem Schenkel 28 und ruht federnd an dem anderen Gehäuseteil 9. Dadurch können auftretende Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden, so dass beide Gehäuseteile 9, 11 spielfrei aneinander gehalten sind. Fertigung und Montage solcher Lampenfassungen 1 sind gegenüber bekannten Lampenfassungen wesentlich vereinfacht.

Claims (16)

  1. Fassung (1) für ein elektrisches Betriebsmittel, insbesondere für eine Lampe, mit einem Fassungsgehäuse (2), das wenigstens einen ersten und einen zweiten Gehäuseteil (9, 11) aufweist, die einen Innenraum (8) umschließen, in dem wenigstens ein Kontaktmittel (45, 46) angeordnet ist, wobei das erste Gehäuseteil (11) ein Basisteil mit einem Grundplattenabschnitt ist, der Befestigungsabschnitte (34, 35) zur Befestigung des Basisteils auf einem Trägerelement aufweist, und wobei der zweite Gehäuseteil (9) Befestigungsabschnitte (15, 16) aufweist, die auf den Befestigungsabschnitten (34, 35) des ersten Gehäuseteils (11) ruhen, mit wenigstens einer Klemmfeder (22, 23), die einen ersten Abschnitt (24) zur rastenden Befestigung des Betriebsmittels und einen zweiten Abschnitt (25) aufweist, der als Halteklammer für die beiden Gehäuseteile (9, 11) ausgebildet ist, wobei der zweite, als Halteklammer ausgebildete Abschnitt (25) der Klemmfeder (22, 23) einen zweiten Schenkel (29) aufweist, der auf einem der Befestigungsabschnitte (15, 16) des zweiten Gehäuseteils (9) aufliegt.
  2. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsabschnitte (34, 35) einander diametral gegenüberliegende Gehäuseabschnitte sind, in denen Befestigungsöffnungen (36, 37) ausgebildet sind.
  3. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäuseteile (9, 11) miteinander eine Trennfuge festlegen, die im Wesentlichen parallel zu dem Grundplattenabschnitt angeordnet ist.
  4. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Gehäuseteil (9) an seiner von dem ersten Gehäuseteil (11) abgewandten Seite eine Ausnehmung (3) zur Aufnahme wenigstens eines Abschnitts des Betriebsmittels aufweist.
  5. Fassung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (24) der Klemmfeder (23) in die Ausnehmung (3) ragt.
  6. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassung (1) zwei Klemmfedern (22, 23) aufweist.
  7. Fassung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfedern (22, 23) untereinander gleich ausgebildet sind.
  8. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfedern (22, 23) einander gegenüberliegend angeordnet sind.
  9. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite, als Halteklammer ausgebildete Abschnitt (25) der Klemmfeder (22, 23) einen ersten, mit dem ersten Gehäuseteil (11) verrasteten Schenkel (28) aufweist.
  10. Fassung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel (28) in gerader Verlängerung des ersten Abschnitts (24) der Haltefeder (22, 23) angeordnet ist.
  11. Fassung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gehäuseteil (11) einen Schacht (38, 39) aufweist, in den sich der erste Schenkel (28) hinein erstreckt.
  12. Fassung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel (28) eine Rastausnehmung (41, 42) aufweist, der eine an dem ersten Gehäuseteil (11) angeordnete Rastnase (43, 44) zugeordnet ist.
  13. Fassung nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnase (43, 44) in dem Schacht (38, 39) angeordnet ist.
  14. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (29) eine Befestigungsöffnung (31) aufweist, die mit einer in den Gehäuseteilen (9, 11) ausgebildeten Befestigungsöffnung (33, 36, 32, 37) übereinstimmt.
  15. Fassung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkel (28, 29) miteinander einen im Wesentlichen rechten Winkel einschließen.
  16. Fassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (29) gegen den Befestigungsabschnitt (15, 16) des zweiten Gehäuseteils (9) federnd vorgespannt ist.
DE10305647A 2003-02-12 2003-02-12 Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel Expired - Fee Related DE10305647B4 (de)

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