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Die
Erfindung betrifft eine Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel,
wie beispielsweise eine Lampe, insbesondere eine Gasentladungslampe oder
eine Leuchtstofflampe.
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Lampenfassungen
oder ähnliche
Fassungen für
anderweitige elektrische Betriebsmittel weisen in der Regel ein
Kunststoffgehäuse
auf, das aus mehreren, beispielsweise zwei, Teilen besteht. Diese
müssen
bei der Herstellung der Fassung miteinander verbunden werden. Die
Gehäuseteile
umschließen
in der Regel einen Innenraum, in dem ein oder mehrere Kontaktmittel
untergebracht sind. Die Gehäuseteile müssen so
aneinander gehalten sein, dass sie weder beim Transport und bei
der Handhabung noch im späteren
Gebrauch unbeabsichtigt voneinander gelöst werden können.
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Des
Weiteren erfordern manche Fassungen Klemm- oder Haltemittel zur
mechanischen Sicherung der von der Fassung mechanisch gehaltenen und
elektrisch angeschlossenen Betriebsmittel. Solche Klemm- oder Haltemittel
werden beispielsweise an Leuchtstofflampenfassungen oder an Fassungen für Halogenlampen
durch Klemmfedern gebildet, die einen Rastabschnitt für das Leuchtmittel
aufweisen. Es ist bekannt, die Klemmfeder mit einem Niet zu befestigen,
der gleichzeitig Fassungsteile zusammenhalten kann.
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Eine
solche Herstellung und Montage von Fassungen erweist sich als montagetechnisch
aufwändig.
Andererseits kann auf die Sicherheit einer guten Verbindung zwischen
den beiden Gehäuseteilen
nicht ohne Weiteres verzichtet werden.
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Aus
der
DE 201 20 673
U1 ist eine zweiteilig ausgebildete Lampenfassung bekannt,
deren beide Gehäuseteile
von einer Haltefeder durchsetzt werden. Die Haltefeder weist einen
Abschnitt zur rastenden Lagerung des Leuchtmittels sowie einen zweiten Abschnitt
auf, der dazu dient, die beiden Gehäuseteile zusammen zu halten.
Unabhängig
davon weist das Fassungsgehäuse
weitere Strukturen auf, die dazu dienen, das Fassungsgehäuse an einem
Träger
zu befestigen.
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Des
Weiteren ist aus der
DE
195 45 194 C1 eine Lampenfassung mit einem einteiligen
Fassungskörper
bekannt, an dem eine Klemmfeder zur Lagerung des Leuchtmittels rastend
gehalten ist. Außerdem
weist der Fassungskörper
wiederum Strukturen zur Befestigung des Fassungskörpers auf
oder an einem Träger
auf, die unabhängig
von der Haltefeder ausgebildet sind.
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Es
ist Ziel der Erfindung, eine Fassung für ein elektrisches Betriebsmittel
zu schaffen, die herstellungs- und montagefreundlich ist.
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Diese
Aufgabe wird mit der Fassung nach Anspruch 1 gelöst:
Die erfindungsgemäße Fassung
weist eine Klemmfeder auf, mit der ein Betriebsmittel an der Fassung
gesichert werden kann. Die Klemmfeder dient dabei aber gleichzeitig
dazu, die beiden Gehäuseteile
zusammenzuhalten. Sie ist dazu in mehrere Abschnitte unterteilt.
Der erste Abschnitt dient zur Sicherung des Betriebsmittels während der
zweite Abschnitt das Verbindungsmittel für die beiden Gehäuseteile
bildet. Die Verbindung zwischen den Gehäuseteilen wird somit bei der
Montage der Klemmfeder in einem Arbeitsgang hergestellt. Auf Nieten
oder sonstige zusätzliche
Verbindungsmittel kann verzichtet werden.
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Außerdem sind
keinerlei Rastmittel oder sonstige Verbindungsmittel zwischen den
Gehäuseteilen
erforderlich. Sie können
deshalb aus einem relativ wenig elastischen Kunststoff oder auch
Keramik gefertigt werden. Damit können hochwärmebeständige Kunststoffe, die kaum
elastisch sind, oder Keramik zumindest lampenseitig oder aber auch
komplett für
beide Gehäuseteile
Anwendung finden. Dies eröffnet
Möglichkeiten
der Miniaturisierung, die in der Regel mit einer erhöhten Wärmebelastung
der Fassungen einhergeht. Die Klemmfeder ist in der Regel aus Metall,
z.B. einem ausreichend federnden Stahl, gefertigt und kann somit
als Rastmittel sowohl zur rastenden Befestigung oder Sicherung des
Betriebsmittels als auch zur rastenden Befestigung der beiden Gehäuseteile
aneinander dienen. Alternativ kann die Klemmfeder, etwa bei einer
etwas weniger montagefreundli chen Ausführungsform, auch einen Abschnitt
aufweisen, der nach dem Zusammenfügen der Gehäuseteile plastisch deformiert
wird, um die Verbindung zwischen den Gehäuseteilen herzustellen und
zu sichern. Bevorzugt wird jedoch die Ausbildung der Verbindung
als Rastverbindung, weil diese beispielsweise mit einer einfachen
Steckbewegung zu montieren ist.
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Die
Fassung kann zwei oder mehr Gehäuseteile
aufweisen. Vorzugsweise weist sie ein Basisteil mit einem Grundplattenabschnitt
auf, der an der von dem Betriebsmittel abgewandten Seite der Fassung angeordnet
ist. Dieser weist vorzugsweise wenigstens zwei Befestigungsabschnitte
zur Befestigung der Fassung auf einem Träger, wie beispielsweise einem
Leuchtenblech, auf.
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Der
dem Betriebsmittel zugewandte Gehäuseteil legt mit dem Basisteil
eine Trennfuge fest, die vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu
dem Grundplattenabschnitt angeordnet ist. Dies ermöglicht die
Herstellung der Gehäuseteile
aus unterschiedlichen Materialien, die beispielsweise betriebsmittelseitig
hinsichtlich der Wärmebelastung
und ansonsten hinsichtlich anderer Kriterien optimiert ausgewählt sind.
Die anderen Kriterien können
Festigkeit, Preis, Herstellungsfreundlichkeit usw. sein.
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Der
betriebsmittelseitige Gehäuseteil
weist vorzugsweise eine Ausnehmung auf, die einen Lampensockel,
einen Teil desselben oder einen Teil des elektrischen Betriebsmittels
aufnehmen kann. In diese Ausnehmung ragen die ersten Abschnitte
der Haltefeder, um den in die Ausnehmung eingesetzten Teil des Betriebsmittels
zu sichern bzw. zu arretieren. Die Ausnehmung wird beispielsweise
von einer eine Planfläche
des Gehäuseteils
umgebenden Wand umgrenzt.
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Entfällt diese
Wand, wie es beispielsweise an Fassungen für Halogenlampen der Fall sein
kann, ragen die Abschnitte der Haltefeder in den vor der betreffenden
Gehäusewand
liegenden Bereich, um das Betriebsmittel hier zu fassen und zu halten.
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Vorzugsweise
weist die Fassung zwei Klemmfedern auf, die wiederum vorzugsweise
einander gegenüber
liegend angeordnet und gleich ausgebildet sind. Damit genügt es, Klemmfedern
eines einzigen Typs herzustellen, was Montage und Lagerhaltung vereinfacht
und verbilligt.
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Der
zweite Gehäuseteil
weist vorzugsweise, wie auch der erste Gehäuseteil, Befestigungsabschnitte
auf, wobei die Befestigungsabschnitte der beiden Gehäuseteile
vorzugsweise aufeinander ruhen. Wenn sie von einer Befestigungsöffnung durchgriffen
sind erstreckt sich ein entsprechendes Befestigungselement, wie
eine Niet oder eine Schraube, durch Abschnitte beider Gehäuseteile
und hält
diese somit zusammen. Dies führt
zu einem besonders sicheren Verschluss des Gehäuses in montiertem Zustand.
Der zweite als Halteklammer ausgebildete Abschnitt jeder Klemmfeder
dient dann lediglich beim Transport der Fassung vom Hersteller bis
zum Einbauort als temporäre
Sicherung. Dies verringert die Anforderungen an die Sicherheit der
Verbindung, was wiederum hinsichtlich der Konstruktion und der Montage
zu Einsparungen genutzt werden kann.
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Der
zweite, als Halteklammer ausgebildete Abschnitt der Klemmfeder weist
vorzugsweise zwei Schenkel auf, von denen einer als Rastschenkel
und der andere als Federschenkel ausgebildet ist. Der Rastschenkel
erstreckt sich bei einer vorteilhaften Ausführungsform in gerader Verlängerung
des ersten Abschnitts, der zur rastenden Befestigung des Betriebsmittels
dient. Der zweite Schenkel erstreckt sich ungefähr rechtwinklig von diesem
weg. Bei dieser Grundkonfiguration kann die Montage der Klemmfeder
und somit der Halteklammer durch einfaches Einstecken in ein entsprechendes,
an einem der Gehäuseteile
ausgebildetes Rastprofil erfolgen. Der Federschenkel klemmt dann
den anderen Gehäuseteil
gegen den erstgenannten Gehäuseteil.
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Als
Rastprofil kann eine an dem ersten Gehäuseteil angeordnete Rastnase
dienen, die beispielsweise in einem Schacht des Gehäuseteils
angeordnet ist. In diesen Teil ist der erste Schenkel der Halteklammer
einzustecken.
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Der
zweite Schenkel der Halteklammer weist vorzugsweise ebenfalls eine
Befestigungsöffnung auf,
die mit den der Befestigung dienenden Öffnungen der Befestigungsabschnitte
fluchtet. Damit sichert ein Befestigungsmittel (z.B. Schraube oder Niet),
mit dem die Fassung an einem Träger
gesichert ist, nicht nur die Fassung an dem Träger und die Gehäuseteile
aneinander sondern zugleich auch noch die Klemmfeder an dem Gehäuse.
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Weitere
Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung, der Beschreibung oder
Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung veranschaulicht. Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Fassung
in perspektivischer Darstellung,
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2 die erfindungsgemäße Fassung
in Explosionsdarstellung,
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3 die Fassung in Vorderansicht
und
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4 die Fassung nach 3, geschnitten entlang der
Linie A-A.
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In 1 ist eine Lampenfassung 1 veranschaulicht,
die hier als Beispiel für
eine Fassung für ein
elektrisches Betriebsmittel dient. Die Lampenfassung 1 ist
für eine
Entladungslampe, z.B. eine Leuchtstofflampe vorgesehen. Sie weist
ein Fassungsgehäuse 2 auf,
das aus einem nicht metallischen Werkstoff, wie beispielsweise Kunststoff,
erforderlichenfalls hitzebeständigem
Kunststoff besteht. Das Fassungsgehäuse 2 weist an seiner
der Lampe zugewandten Seite eine Ausnehmung 3 auf, die
zur Aufnahme eines Abschnitts der Lampe bzw. ihres Sockels dient.
Die Ausnehmung 3 ist von einer Wand 4 umgrenzt,
die einstückig
mit dem Fassungsgehäuse 2 verbunden
ist. Den Boden der Ausnehmung 3 bildet eine ebene Gehäusevorderwand 5,
in der zwei Anschlussöffnungen 6, 7 in
Form von Vertiefungen ausgebildet sind, deren Boden ein Anschlussloch
aufweist. Diese führen
in einen Gehäuseinnenraum 8, der
beispielsweise aus 2 oder 4 ersichtlich ist. Von der
Innenseite des Bodens der Vertiefungen 6, 7 erstrecken
sich Fortsätze 6a, 7a in
den Innenraum 8 und legen zwei Kontaktkammern fest. Der
Gehäuseinnenraum 8 wird
von zwei Gehäuseteilen 9, 11 umgrenzt,
die das Fassungsgehäuse 2 bilden
und insbesondere aus 2 hervorgehen.
Der vordere Gehäuseteil 9 weist
im Anschluss an die Gehäusevorderwand 5 eine
Wand 12 auf, die den Gehäuseinnenraum 8 ringsum
umschließt.
An der von der Gehäusevorderwand 5 abliegenden
Seite schließt
die Wand 12 an einer vorzugsweise im Wesentlichen ebenen
Stirnfläche 13 ab.
Die Stirnfläche 13 bildet eine
Anlagefläche
mit der der Gehäuseteil 9 auf
einer ebenen Vorderseite 14 des unteren Gehäuseteils 11 sitzt.
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Von
der Wand 12 erstrecken sich zwei Befestigungsabschnitte 15, 16 einander
diametral gegenüber
liegend weg, wobei die Unterseiten der Befestigungsabschnitte 15, 16 mit der
Stirnfläche 13 in
einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind. Ihre Unterseiten liegen
bei geschlossenem Fassungsgehäuse 2, wie
aus 4 hervorgeht, an
der Vorderseite 14 des Gehäuseteils 11 an. Die
Stirnfläche 13 des
Gehäuseteils 9 taucht
in den Gehäuseinnenraum 8 des
unteren Gehäuseteils 11 ein.
Die Gehäuseteile 9, 11 sind insoweit
miteinander verschachtelt.
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Jeweils
in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Befestigungsabschnitten 15, 16 weist
der Gehäuseteil 9 streifenförmige Vertiefungen 17, 18 auf, die
sich ausgehend von den Befestigungsabschnitten 15, 16 parallel
zueinander in Richtung auf die Wand 4 hin erstrecken und
diese unterbrechen. Entsprechend weist die Wand 4 zwei
einander gegenüber
liegende Ausnehmungen 19, 21 auf. In die Vertiefungen 17, 18 sind
Klemmfedern 22, 23 eingesetzt, die zur Befestigung
von Gasentladungslampen an der Lampenfassung 1 dienen.
Die Klemmfedern 22, 23 sind untereinander gleich
ausgebildet, wobei sie an der Lampenfassung 1 spiegelsymmetrisch
zueinander angeordnet sind. Die nachfolgende Beschreibung der Klemmfeder 23 gilt
entsprechend für
die Klemmfeder 22:
Die Klemmfeder 23 weist
einen ersten Abschnitt 24 zur rastenden Befestigung eines
Betriebsmittels sowie einen zweiten Abschnitt 25 auf, der
dazu dient, die Gehäuseteile 9, 11 zusammenzuhalten.
Der Abschnitt 24 der Klemmfeder 23 ist durch die
Ausnehmung 21 der Wand 4 in die Ausnehmung 3 hinein
gebogen. Von ihr ausgehend ist der Abschnitt 24 wiederum nach außen abgewinkelt,
so dass in die Ausnehmung 3 hineinragende Nasen 26, 27 gebildet sind.
Diese dienen als Rastmittel zur nachgiebigen Halterung eines Leuchtmittels
in der Lampenfassung 1.
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Der
zweite Abschnitt 25 der Klemmfeder 23 bildet eine
Halteklammer für
die beiden Gehäuseteile 9, 11.
Er weist dazu zwei Schenkel 28, 29 auf, die miteinander
einen spitzen dabei fast rechten Winkel einschließen. Der
Winkel kann ungefähr
80° oder
85° betragen.
Der erste Schenkel 28 erstreckt sich dabei vorzugsweise
in gerader Verlängerung
des Abschnitts 24 während
der zweite Schenkel 29 quer abgespreizt ist. Der Schenkel 29 weist
dabei eine Ausnehmung 31 auf, die mit dem Umriss des Schenkels 28 übereinstimmt.
Der Schenkel 29 kann deshalb bei der Herstellung der Klemmfeder 23 erzeugt
werden, indem eine die Ausnehmung 31 festlegende, u-förmige Trennungslinie
festgelegt und danach der Schenkel 29 abgebogen wird. Die
Ausnehmung 31 ist dabei vorzugsweise so angeordnet, dass
sie eine Befestigungsöffnung 32 umgrenzt,
die in dem Befestigungsabschnitt 16 ausgebildet ist.
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Der
untere Gehäuseteil 11 weist
wie der obere Gehäuseteil 9 Befestigungsabschnitte 34, 35 auf, die
einander diametral gegenüber
liegend angeordnet sind und unterhalb der Befestigungsabschnitte 15, 16 liegen.
Die Befestigungsabschnitte 34, 35 weisen jeweils
eine Befestigungsöffnung 36, 37 auf,
die mit der jeweiligen Befestigungsöffnung 32, 33 fluchtet (4). In unmittelbarer Nachbarschaft
zu den Befestigungsöffnungen 36, 37 sind
in dem unteren Gehäuseteil 11 Schächte 38, 39 ausgebildet,
die zur Aufnahme der Schenkel 28 dienen. Die Schenkel 28 sind
jeweils mit Ausnehmungen 41, 42 versehen, denen
in den Schächten 38, 39 angeordnete,
an dem Gehäuseteil 11 ausgebildete
Rastnasen 43, 44 zugeordnet sind. Die Rastnasen
sind dabei vorzugsweise an den innen liegenden, d.h. auf den aufeinander
zu weisenden Seiten der Schächte 38, 39 angeordnet. Das
Profil der Rastnasen 43, 44 ist so gewählt, dass es
ein leichtes Einrasten der Schenkel 28 ermöglicht, wobei
diese federnd ausweichen und ein Herausziehen der Schenkel aus den
Schächten 38, 39 verhindert.
Dazu schließen
die Rastnasen 43, 44 mit den Wänden der Schächte 38, 39 einen
spitzen Winkel ein. Nach unten hin sind sie durch eine rechtwinklig zu
der Schachtwand ausgerichtete Fläche
begrenzt.
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Die
Position der Rastnasen 43, 44 ist so gewählt, dass
die Schenkel 29 unter federnder Vorspannung auf der Oberseite
der Befestigungsabschnitte 15, 16 anliegen, wenn
die Schenkel 28 mit den Rastnasen 43, 44 verrastet
sind. Dadurch werden die Befestigungsabschnitte 15, 16 und
somit der obere Gehäuseteil 9 an
den unteren Gehäuseteil 11 angedrückt.
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In
dem so geschlossen gehaltenen Innenraum 8 sind zwei Kontaktfedern 45, 46 angeordnet (3), die auf entsprechenden
in 2 veranschaulichten
Fortsätzen 47, 48 des
unteren Gehäuseteils 11 ruhen.
Die Kontaktfedern 45, 46 sind untereinander gleich
ausgebildet und spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet. Jede Kontaktfeder 45, 46 weist
einen Anschlussabschnitt für
den Kontaktpin einer Entladungslampe sowie einen Anschluss für einen
externen elektrischen Leiter auf. Letzteren sind Gehäuseöffnungen
zugeordnet, von denen sich ein rohrförmiger Fortsatz 49 weg
erstreckt (siehe 2). Die
auf den Fortsätzen 47, 48 sitzenden
und von diesen gehaltenen Kontaktfeder 45, 46 sind
unmittelbar unterhalb der Anschlussöffnungen 6, 7 angeordnet und
durch diese hindurch zugänglich.
Dies ist prinzipiell in 3 veranschaulicht.
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Die
insoweit beschriebene Lampenfassung 1 wird wie folgt zusammengesetzt
und verwendet:
Die Klemmfedern 22, 23 werden
mit den nach oben zeigenden Schenkeln 28 in eine entsprechend
geformte Aufnahme gelegt. Dann wird das Gehäuseteil 9 mit der
nach unten zeigenden Wand 4 so auf die Klemmfedern 22, 23 aufgesteckt,
dass die Abschnitte 24 in die Ausnehmungen 19, 21 tauchen,
bis die Befestigungsabschnitte 15, 16 auf den
Unterseiten der Schenkel 29 zu liegen kommen. Die Kontaktfedern 45, 46 werden
mit ihrer Bodenfläche
in die Innenräume
des Gehäuseteils 9 gelegt.
Abschließend
wird das Gehäuseteil 11 mit
den nach unten weisenden Fortsätzen 47, 48 auf
das Gehäuseteil 9 aufgelegt und
mittels einer Montagevorrichtung bis zum Einrasten der Schenkel 28 auf
die Rastnasen 43, 44 herunter gedrückt.
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Alternativ
ist folgende Montage möglich:
Es
werden zunächst
die in 2 veranschaulichten Kontaktfedern 45, 46 auf
die Fortsätze 47, 48 und dann
der Gehäuseteil 9 auf
den Gehäuseteil 11 aufgesetzt.
Dabei fahren die Fortsätze 6a, 7a über die Kontakte 45, 46 und
klemmen diese auf den Fortsätzen 47, 48 fest.
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Zur
Verbindung der beiden Gehäuseteile
miteinander werden die Klemmfedern 22, 23 von
oben her in die Ausnehmungen 19, 21 eingesetzt
und auf den Gehäuseteil 11 hin
verschoben. Dabei tauchen die Schenkel 28 in die Schächte 38, 39 ein,
wobei sie über
die Rastnasen 43, 44 fahren. Sie werden von den
Rastnasen 43, 44 flexibel voneinander weg nach außen abgelenkt.
Sodann legen sich die Schenkel 29 an die Befestigungsabschnitte 15, 16 an
und werden dabei federnd in die in 4 veranschaulichte
Lage gedrängt,
in der sie nahezu rechtwinklig von den Abschnitten 24, 25 weg
stehen. Ist dieser Zustand erreicht, schnappen die Schenkel 28 hinter
die Rastnasen 43, 44 womit die Klemmfedern 22, 23 an
dem Fassungsgehäuse 2 arretiert
sind. Zugleich sind die Gehäuseteile 9, 11 zusammengehalten.
Die Schenkel 28, 29 der beiden Klemmfedern 22, 23 halten
somit die Gehäuseteile 9, 11 wie
eine Halteklammer zusammen, so dass die Lampenfassung 1 weder
beim Transport noch bei Montageoperationen auseinander fallen kann.
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Zur
Montage der Lampenfassung 1 auf einem Träger werden
Befestigungselemente wie Niete oder Schrauben durch die Befestigungsöffnungen 33, 36 bzw. 32, 37 gesteckt
und in dieser Position befestigt. Diese Befestigungselemente üben dabei
einen Druck auf die Schenkel 29 aus und drücken außerdem die
Befestigungsabschnitte 15, 16 an die Befestigungsabschnitte 34, 35 an.
Die Lampenfassung 1 wird dadurch fest zusammengehalten.
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Wird
im Gebrauch ein Leuchtmittel in die Lampenfassung 1 eingesetzt,
gelangt dessen Sockel oder ein Ende desselben zwischen die Nasen 26, 27 der
Klemmfedern 22, 23. Diese werden dadurch auseinander
gedrängt
und somit gespannt. Die Klemmfedern 22, 23 stützen sich
mit ihren jeweiligen Schenkeln 29 an dem oberen Gehäuseteil 9 und
mit ihren Schenkeln 28 an dem unteren Gehäuseteil 11 ab.
Ein Lösen
der Klemmfedern 22, 23 kann dadurch nicht erfolgen.
Werden die Klemmfedern 22, 23 hingegen in entgegen
gesetzter Richtung beansprucht, indem sie beispielsweise aufeinander
zu gedrückt
werden, beispielsweise im Rahmen einer unsachgemäßen Behandlung, können sie
sich von dem Fassungsgehäuse 2 auch
dann nicht lösen,
wenn die Lampenfassung 1 weder auf eine Unterlage montiert
ist noch ein Leuchtmittel zwischen den Klemmfedern 22, 23 sitzt. Vielmehr
liegen diese mit ihren Abschnitten 24, 25 an dem
jeweiligen Boden der Vertiefungen 17, 18 an. Sie
können
deshalb nicht so weit nach innen gebogen werden, dass die Schenkel 28 die
Rastnasen 43, 44 freigeben.
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Eine
erfindungsgemäße Fassung
für ein elektrisches
Betriebsmittel weist zwei Gehäuseteile 9, 11 auf,
die durch Klemmfedern 22, 23 zusammengehalten
sind. Jede Klemmfeder weist wenigstens einen Schenkel 28 mit
einer z.B. rechteckigen Ausnehmung 41, 42 auf,
die in montiertem Zustand mit einer Rastnase 43, 44 eines
Gehäuseteils 11 verrastet
ist. Ein anderer Schenkel 29 jeder Klemmfeder 22, 23 steht
in einem Winkel < 90° zu dem Schenkel 28 und ruht
federnd an dem anderen Gehäuseteil 9.
Dadurch können
auftretende Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden, so dass beide
Gehäuseteile 9, 11 spielfrei
aneinander gehalten sind. Fertigung und Montage solcher Lampenfassungen 1 sind
gegenüber
bekannten Lampenfassungen wesentlich vereinfacht.