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DE10261927B4 - Flachkabel-System - Google Patents

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DE10261927B4 DE2002161927 DE10261927A DE10261927B4 DE 10261927 B4 DE10261927 B4 DE 10261927B4 DE 2002161927 DE2002161927 DE 2002161927 DE 10261927 A DE10261927 A DE 10261927A DE 10261927 B4 DE10261927 B4 DE 10261927B4
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Abstract

Flachkabel-System (1) zur Vernetzung mehrerer elektronischer Komponenten (3), insbesondere in einem Kraftfahrzeug, wobei die einzelnen Komponenten (3) über Leitungen (7) von Flachkabeln (2) an das System (1) angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass bei wenigstens einer Komponente (3) die zugeordneten Leitungen (7) mit einer Diagnosestelle (6) ausgestattet sind, die ein Anschließen einer Diagnoseeinrichtung an diese Leitungen (7) ermöglicht.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Flachkabel-System zur Vernetzung mehrerer elektronischer Komponenten, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit dem Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 197 18 920 A1 ist ein derartiges Flachkabel-System bekannt, bei dem in einer Fahrzeugtür mehrere elektrische Komponenten, wie z.B. Fensterheberantrieb, Türschloss, Spiegelverstellschalter und Lautsprecher, angeordnet und jeweils über flexible Flachkabel an einem Sternpunkt und über diesen an das Flachkabel-System des Fahrzeugs angeschlossen sind Der Sternpunkt dient dabei als Schnittstelle für einen gemeinsamen Anschluss der dem Sternpunkt zugeordneten Komponenten an das Flachkabel-System. Üblicherweise werden mehrere zumindest zwei, Leiterbahnen bzw. Leitungen mittels zwei Isolierstoffbändern zu einem mehradrigen Flachkabel zusammengefasst, wobei diese Isolierstoffbänder beiderseits der Leitungen angeordnet und miteinander verklebt sind.
  • WO 99/06242 ist ein Potentialverteilungssystem mit einer Versorgungsleitung und mehreren Verbindungsleitungen entnehmbar. Dieses Potentialverteilungssystem dient der Potentialverteilung an mehrere Komponenten, welche in einem Kraftfahrzeug angeordnet sind und jeweils über Verbinder an das Potentialverteilungssystem angeschlossen sind. Jeder Verbinder weist ein sich selbst rückstellendes Sicherungselement für die angeschlossene Komponente auf.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Flachkabel-System der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die insbesondere den Gebrauchswert des Flachkabel-Systems erhöht und außerdem besonders preiswert herstellbar sein soll.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einer oder bei mehreren Komponenten die zugeordneten Leitungen eines Flachkabels jeweils mit einer Diagnosestelle auszustatten, die dazu geeignet ist, an diese Leitungen eine Diagnoseeinrichtung anzuschließen. Das erfindungsgemäße Flachkabel-System bietet somit für die jeweilige Komponente eine besonders einfache Diagnosemöglichkeit, wodurch die jeweiligen an das Flachkabel-System angeschlossenen Komponenten im Rahmen einer Inspektion oder Wartung besonders einfach überprüft werden können. Insbesondere kann die jeweilige Diagnosestelle gezielt so positioniert werden, dass sich eine vergleichsweise gute Zugänglichkeit für die Diagnoseeinrichtung ergibt. Zweckmäßig können die Diagnosestellen dabei so ausgebildet sein, dass es zum Anschließen der Diagnoseeinrichtung nicht erforderlich ist, die jeweiligen Leitungen bzw. die Flachkabel (teilweise) auszubauen, was die Diagnose erheblich vereinfacht.
  • Beispielsweise ist es bei einem Sternpunkt, an den die Flachkabel der einzelnen Komponenten über separate Stecker angeschlossen sind, grundsätzlich möglich, den Stecker der zu überprüfenden Komponente am Sternpunkt abzuziehen und diesen Stecker an die Diagnoseeinrichtung anzuschließen. Um dies durchführen zu können, müssen die Stecker am Sternpunkt einzeln gut zugänglich sein und die zugehörigen Kabel dürfen außerdem nur beschränkt aneinander oder z.B. am Fahrzeug fixiert sein, um ein Anschließen an die Diagnoseeinrichtung zu ermöglichen. Durch eine geeignete Ausgestaltung und Positionierung der Diagnosestellen ist es bei der Erfindung nicht erforderlich, die Stecker vom Sternpunkt abzuziehen. Des Weiteren ist es grundsätzlich auch möglich, die Flachkabel der Komponenten ohne Stecker direkt an den Sternpunkt anzuschlie ßen, wodurch das Flachkabel-System erheblich preiswerter ausgestaltet werden kann.
  • Vorzugsweise wird das Flachkabel-System bei der Ausgestaltung eines Bussystems (z.B. CAN-Bus) verwendet.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform kann zumindest eine Diagnosestelle dadurch gebildet sein, dass die Flachkabel im Bereich der Diagnosestelle ein entfernbares Isolierelement aufweisen. Das bedeutet, dass die an sich vorhandene Isolierung der Flachkabel im Bereich der Diagnosestelle entfernt ist und die dort freigelegten Leiter mit Hilfe des entfernbar angebrachten Isolierelements isoliert sind. Im Normalbetrieb des Flachkabel-Systems sind die Leitungen der Flachkabel somit ordnungsgemäß isoliert. Für die Diagnose kann das Isolierelement entfernt werden, wodurch in der Diagnosestelle die Leiter freiliegen und für eine Kontaktierung mit der Diagnoseeinrichtung zugänglich sind. Beispielsweise kann das Isolierelement durch ein selbstklebendes Isolierband gebildet sein. Ebenso ist es möglich, die Diagnosestelle in einem Gehäuse unterzubringen, durch das die Flachkabel abgedichtet hindurchgeführt sind. Das entfernbare Isolierelement kann dann durch einen abnehmbaren oder aufklappbaren Deckel des Gehäuses gebildet sein, der im Normalbetrieb zum Dichten und Verschließen des Gehäuses dient.
  • Bei einer anderen Ausführungsform kann zumindest eine der Diagnosestellen dadurch gebildet sein, dass die Flachkabel im Bereich der Diagnosestelle jeweils eine Unterbrechung aufweisen, die mit einer entfernbaren und wieder anbringbaren elektrischen Brücke überbrückt ist, wobei die entfernte Brücke elektrische Kontakte freigibt, über welche die Diagnoseeinrichtung an die Leitungen der Flachkabel anschließbar ist. Mit Hilfe einer solchen Brücke kann die jeweilige Komponente gezielt an das Flachkabel-System angeschlossen werden bzw. vom Flachkabel-System getrennt werden. Dadurch ist es insbesondere auch möglich, die jeweilige Komponente entkoppelt vom Flachkabel-System zu untersuchen, was die Diagnose zuverlässiger machen kann.
  • Von besonderem Interesse ist eine Weiterbildung, bei der die Kontakte der Flachkabel als Steckkontakte ausgebildet sind und bei der die zugehörige Brücke als Steckbrücke ausgebildet ist, die zur Überbrückung der jeweiligen Unterbrechung auf die zugeordneten Steckkontakte aufsteckbar ist. Diese Ausführungsform ist besonders einfach handhabbar und erleichtert außerdem das Anschließen der Diagnoseeinrichtung, insbesondere dann, wenn die Diagnoseeinrichtung mit kompatiblen Steckern ausgestattet ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann das Flachkabel-System wenigstens einen Sternpunkt aufweisen, an den Flachkabel bzw. Leitungen verschiedener Komponenten angeschlossen sind, wobei dann die Diagnosestellen dieser Leitungen im oder am Sternpunkt angeordnet oder ausgebildet sind. Durch diese Bauweise ist es möglich, die Diagnosestellen für mehrere verschiedene Komponenten an einer zentralen Stelle, nämlich am bzw. im Sternpunkt zu konzentrieren, der in geeigneter Weise zugänglich angeordnet ist, z.B. in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs. Die Diagnose der einzelnen Komponenten kann dadurch erleichtert werden.
  • Bei einer besonders preiswerten Weiterbildung können die einzelnen Leitungen bzw. Flachkabel direkt und fest, also ohne abziehbaren Stecker, an den Sternpunkt angeschlossen sein.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombi nationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 eine schaltplanartige Prinzipdarstellung eines erfindungsgemäßen Flachkabel-Systems,
  • 2 eine Seitenansicht auf einen Sternpunkt im Bereich einer Diagnosestelle,
  • 3 eine perspektivische Ansicht auf den Sternpunkt im Bereich der Diagnosestelle mit Gehäuse,
  • 4 eine Ansicht wie in 3, jedoch ohne Gehäuse,
  • 5 eine Ansicht wie in 2, jedoch bei einer anderen Ausführungsform.
  • Entsprechend 1 umfasst ein erfindungsgemäßes Flachkabel-Flachkabel-System 1 mehrere flexible Flachkabel 2, die jeweils mehrere Leitungen 7 aufweisen. Das Flachkabel-System 1 dient zur Vernetzung mehrerer elektronischer Komponenten 3, die hier durch Rechtecke symbolisiert sind. Bevorzugt findet das System 1 in einem Kraftfahrzeug Verwendung, um dort einzelne elektronische Komponenten des Kraftfahrzeugs miteinander zu vernetzen. Zu diesem Zweck sind die Komponenten 3 über die Flachkabel 2 bzw. deren Leitungen 7 an das Flachkabel- System 1 angeschlossen. Zur vereinfachten Kabelführung sind hier die Flachkabel 2 zu einem Flachkabelstrang 4 zusammengefasst. In diesem Flachkabelstrang 4 verlaufen die einzelnen Flachkabel 2 im wesentlichen in einer Ebene nebeneinander und parallel zueinander. Die Leiter 7 der Flachkabel 2 sind dabei zwischen gemeinsamen Isolierstoffbändern eingeklebt, wodurch sich die Herstellung eines solchen Flachkabelstrangs 4 vereinfacht.
  • Entsprechend 1 kann das Flachkabel-System 1 einen Sternpunkt 5 aufweisen, an den mehrere der Flachkabel 2 angeschlossen sind. Im vorliegenden Fall sind alle gezeigten Flachkabel 2 an diesen Sternpunkt 5 angeschlossen. Über diesen Sternpunkt 5 können die hier gezeigten Komponenten 3 an einen anderen Abschnitt des Flachkabel-Systems 1 angeschlossen sein. Zu diesem Zweck führen die mit 2' gekennzeichneten Flachkabel zu dem genannten anderen Abschnitt des Flachkabel-Systems 1. Alternativ kann es sich beim Sternpunkt 5 auch um einen Leitungsabschluß handeln, wobei der Sternpunkt 5 beispielsweise in einem Steuergerät zur Betätigung der Komponenten 3 angeordnet bzw. durch ein solches Steuergerät gebildet sein kann. In diesem Fall führen auch die mit 2' bezeichneten Flachkabel zu einer weiteren Komponente 3.
  • Erfindungsgemäß sind nun bei wenigstens einer Komponente 3, insbesondere bei allen Komponenten 3, die Flachkabel 2 jeweils mit einer Diagnosestelle 6 ausgestattet. Im Idealfall ist somit für jede Komponente 3 des hier gezeigten Abschnitts des Flachkabel-Systems 1 eine eigene Diagnosestelle 6 vorgesehen. Jede dieser Diagnosestellen 6 ist dabei so ausgestaltet, dass dort eine geeignete Diagnoseeinrichtung an die Leitungen 7 der jeweiligen Flachkabel besonders einfach anschließbar ist. Bei der hier gezeigten Ausführungsform sind die Diagnosestellen 6 am Sternpunkt 5 ausgebildet. Ebenso ist es möglich, die Diagnosestellen 6 in einem Steuergerät auszubilden, in dem die Leitungen 7 bzw. die Flachkabel 2 zusammengeführt sind.
  • Zweckmäßig sind die Flachkabel 2 bzw. deren Leitungen 7 direkt und fest mit dem Sternpunkt 5 verbunden, so dass separate Stecker zum separaten Anschließen der Flachkabel 2 der einzelnen Komponenten 3 eingespart werden können. Neben der Materialeinsparung wird dabei gleichzeitig Zeit eingespart, die zum Aufspleißen des Flachkabelstrangs 4 erforderlich wäre. Ermöglicht wird dies durch die erfindungsgemäß vorgeschlagenen Diagnosestellen 6, über die die Leiter 7 der Flachkabel 2 auch dann mit der Diagnoseeinrichtung verbunden werden können, wenn die Flachkabel 2 fest mit dem Sternpunkt 5 verbunden sind.
  • Bei einer einfachen, hier nicht gezeigten Ausführungsform ist es grundsätzlich möglich, die Diagnosestellen 6 dadurch herzustellen, dass in einem für die jeweilige Diagnosestelle 6 vorgesehenen Abschnitt der Flachkabel 2 deren Isolierung entfernt und durch ein entfernbares Isolierelement ersetzt wird. Für Diagnosezwecke kann dann dieses Isolierelement, z.B. ein selbstklebendes Isolierband, einfach entfernt werden, wodurch die freigelegten Leiter zugänglich sind. Nach Beendigung der Diagnose kann das Isolierelement wieder angebracht werden.
  • Entsprechend den 2 bis 5 werden die Diagnosestellen 6 vorzugsweise jedoch dadurch ausgebildet, dass die die Leitungen 7 aufweisenden Flachkabel 2 im Bereich der jeweiligen Diagnosestelle 6 jeweils eine Unterbrechung 8 aufweisen, über die kein Stromfluß bzw. keine Signalübertragung erfolgt. Um einen solchen Stromfluß bzw. eine solche Signalübertragung dennoch zu ermöglichen, ist für die jeweilige Unterbrechung 8 eine elektrische Brücke 9 vorgesehen, die im angebrachten Zu stand den Stromfluß bzw. die Signalübertragung über die Unterbrechung 8 ermöglicht, entfernbar ist und im entfernten Zustand den Stromfluß bzw. die Signalübertragung über die Unterbrechung 8 wieder unterbricht.
  • Bei den Ausführungsformen der 2 bis 5 sind die Leitungen 7 mit elektrischen Kontakten 10 verbunden, die bei entfernter Brücke 9 freigegeben und für das Anschließen der Diagnoseeinrichtung zugänglich und geeignet sind. Um die Kontakte 10 bei angebrachter Brücke 9 überbrücken zu können, enthält die Brücke 9 für jedes Kontaktpaar 10 eine Verbindungsleitung 11, die im Inneren der Brücke 9 die Kontakte 10 miteinander verbindet. Zweckmäßig ist für alle Leitungen 7 einer zugeordneten einzelnen Komponente 3 eine gemeinsame Brücke 9 vorgesehen, in der entsprechend der Anzahl der unterbrochenen Flachkabel 7 eine entsprechende Anzahl separater Verbindungsleitungen 11 enthalten ist.
  • Grundsätzlich können die Diagnosestellen 6 für die einzelnen Komponenten 3 an unterschiedlichen Orten angeordnet sein. Zweckmäßig ist es jedoch, mehrere solcher Diagnosestellen 6 an einem gemeinsamen Ort zusammenzufassen. Hierfür eignet sich in besonderer Weise der Sternpunkt 5, da in einem solchen Sternpunkt 5 die einzelnen Leitungen 7 einer Komponente 3 ohnehin mit den korrespondierenden Leitungen 7 der anderen Komponenten 3 verbunden werden müssen. Wenn nun die Diagnosestellen 6 in den Sternpunkt 5 integriert werden, ergibt sich für die Montage des Flachkabel-Systems 1 dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
  • Zweckmäßig sind die Kontakte 10 als Steckkontakte 10 ausgestaltet, d.h. die Steckkontakte 10 erstrecken sich parallel zueinander und in derselben Richtung. Komplementär dazu ist die zugehörige Brücke 9 dann als Steckbrücke 9 ausgestaltet, die auf die Steckkontakte 10 aufsteckbar ist. Im aufgesteckten Zustand sind dann die Unterbrechungen 8 überbrückt und die zugehörigen Kontakte 10 miteinander elektrisch verbunden.
  • Der Sternpunkt 5 umfasst hier ein Gehäuse 12, an dem die Steckkontakte 10 angebracht sind. In diesem Gehäuse 12 erfolgt auch die feste Anbindung der Leitungen 7 an die jeweiligen Kontakte 10. Die feste Verbindung kann dabei in einfacher Weise durch Klemm- oder Quetschelemente, die an den Kontakten 10 ausgebildet sind, erfolgen; ebenso ist es möglich, die Leitungen 7 mit den Steckkontakten 10 zu verlöten.
  • Bei der Ausführungsform der 2 bis 4 besitzen die jeweils einer Komponente 3 zugeordneten Flachkabel 2 jeweils zwei Leitungen 7, wobei die eine Leitung 7 einem höheren Potential (HIGH) zugeordnet ist, während die andere Leitung 7 einem niedrigeren Potential (LOW) zugeordnet ist. Um sämtliche HIGH-Leitungen 7 der nebeneinander angeordneten Flachkabel 2 miteinander zu verbinden bzw, parallel zu schalten, enthält der Sternpunkt 5 eine HIGH-Schiene 13, an der eine entsprechende Anzahl von Kontakten 10 ausgebildet ist. In entsprechender Weise ist auch eine LOW-Schiene 14 vorgesehen, über welche die LOW-Flachkabel 7 miteinander verbunden bzw. parallel geschaltet werden. Die Brücken 9 verbinden dann im aufgesteckten Zustand die HIGH-Kontakte 10 der HIGH-Schiene 13 mit den HIGH-Kontakten 10 der HIGH-Leitungen 7 sowie die LOW-Kontakte 10 der LOW-Schiene 14 mit den LOW-Kontakten 10 der LOW-Leitungen 7.
  • Wie aus den 2 bis 5 entnehmbar ist, besitzt das Gehäuse 12 für jede Diagnosestelle 6 eine separate Kammer 15, in welcher die dieser Diagnosestelle 6 zugeordneten Kontakte 10 angeordnet sind. Die Kontakte 10 sind dabei in der Steckrichtung kürzer als die Kammer 15, so dass die Kontakte 10 in der Kammer 15 versenkt angeordnet sind. Dies hat zur Folge, dass die Kontakte 10 auch bei entfernter Brücke 9 von Wänden 16 der Kammer 15 quer zur Steckrichtung umschlossen sind. Eine unerwünschte Berührung der Kontakte 10 bei abgezogener Brücke 9 kann somit vermieden werden. Gleichzeitig reduziert sich dadurch die Gefahr einer Beschädigung der Kontakte 10.
  • Bei den hier gezeigten Ausführungsformen sind die Brücken 9 verliersicher am Gehäuse 12 gehaltert. Erreicht wird dies hier durch eine Linearführung 17, die parallel zur Steckrichtung der Steckbrücke 9 und der Steckkontakte 10 ausgerichtet ist. Die Linearführung 17 besitzt zwei Nuten 18, die in einer Aussparung 19, die in einer der Wände 16 der Kammer 15 ausgebildet ist, so angeordnet sind, dass ihre offenen Seiten einander gegenüberliegen. An der Brücke 9 sind zu den Nuten 18 komplementäre Führungszapfen 20 ausgebildet, die bei am Gehäuse 12 montierter Brücke 9 jeweils in eine der Nuten 18 hineinragen und darin geführt sind. Die beiden Führungszapfen 20 sind dabei an voneinander abgewandten Seiten der Brücke 9 angebracht und koaxial zueinander ausgerichtet. Dadurch definieren die Führungszapfen 20 eine Schwenkachse 21, um welche die Brücke 9 im herausgezogenen Zustand entsprechend den 2 und 5 schwenkbar am Gehäuse 12 gelagert ist. Mit Hilfe dieser Linearführung 17 kann somit die damit ausgestattete Brücke 9 geführt aus der zugehörigen Kammer 15 herausgezogen und danach seitlich weggeschwenkt werden. Hierdurch ist die offene Seite der Kammer 15 gut zugänglich, so dass es insbesondere möglich ist, eine Diagnoseeinrichtung an die Kontakte 10 anzuschließen. Zweckmäßig ist die Diagnoseeinrichtung dabei mit einem Stecker ausgestattet, der zu dem von der Diagnosestelle 6 bereitgestellten Steckplatz kompatibel ist.
  • Entsprechend 3 kann außerdem eine Sicherungseinrichtung 22 vorgesehen sein, welche die Brücke 9 am Gehäuse 12 si chert, wenn die Brücke 9 zur Überbrückung der Unterbrechung 8 bzw. zum Verbinden der Kontakte 10 auf diese aufgesteckt ist. Diese Sicherungseinrichtung 22 umfasst eine Rastnase 23, die hier an der Brücke 9 ausgebildet ist und mit einer Rastöffnung 24 zusammenwirkt, die hier in einer der Wände 16 der jeweiligen Kammer 15 am Gehäuse 12 ausgebildet ist. Wenn die Brücke 9 soweit auf die Kontakte 10 aufgesteckt ist, dass die Rastnase 23 in der Rastöffnung 24 einrastet, ist zum einen gewährleistet, dass die jeweiligen Unterbrechungen 8 überbrückt sind. Zum anderen ist die Brücke 9 in diesem Zustand am Gehäuse 12 gesichert.
  • Entsprechend 4 können die einzelnen Leitungen 7 der als Flachkabelstrang 4 zusammengefassten Flachkabel 2 besonders preiswert mit Klemm- oder Quetscheinrichtungen 25 leitend verbunden werden, an denen die Kontakte 10 ausgebildet sind. Separate Stecker für die jeweils einer Komponente 3 zugeordneten Flachkabel 2 sowie ein Aufspleißen des Flachkabelstrangs 4 ist dabei nicht erforderlich.
  • Entsprechend 5 kann in den Sternpunkt 5 auch eine Platine 26 integriert sein, die eine oder mehrere Schaltungen trägt, an welche die Flachkabel 2 der Komponenten 3 angeschlossen sind. Beispielsweise kann mit Hilfe der Platine 26 bzw. ihrer Schaltungen ein Leitungsabschluß realisiert werden. Die Kontakte 10 der jeweiligen Unterbrechung 8 sind dann an einer geeigneten Stelle dieser Platine 26 angebracht und mit der Brücke 9 überbrückbar. In entsprechender Weise kann der Sternpunkt 5 bzw. können die Diagnosestellen 6 in ein Steuergerät intergriert werden, das an das Flachkabel-System 1 angeschlossen ist und über dieses mit den Komponenten 6 kommuniziert.

Claims (15)

  1. Flachkabel-System (1) zur Vernetzung mehrerer elektronischer Komponenten (3), insbesondere in einem Kraftfahrzeug, wobei die einzelnen Komponenten (3) über Leitungen (7) von Flachkabeln (2) an das System (1) angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass bei wenigstens einer Komponente (3) die zugeordneten Leitungen (7) mit einer Diagnosestelle (6) ausgestattet sind, die ein Anschließen einer Diagnoseeinrichtung an diese Leitungen (7) ermöglicht.
  2. Flachkabel-System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Diagnosestelle (6) dadurch gebildet ist, dass das Flachkabel (2) im Bereich der Diagnosestelle (6) ein entfernbares Isolierelement aufweist.
  3. Flachkabel-System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, – dass zumindest eine Diagnosestelle (6) dadurch gebildet ist, dass das Flachkabel (2) im Bereich der Diagnosestelle (6) eine elektrische Unterbrechung (8) aufweist, die mit einer entfernbaren und wieder anbringbaren elektrischen Brücke (9) überbrückt ist, – wobei die entfernte Brücke (9) elektrische Kontakte (10) freigibt, über welche die Diagnoseeinrichtung anschließbar ist.
  4. Flachkabel-System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass für alle elektrischen Unterbrechungen (8) der einer Komponente (6) zugeordneten Leitungen (7) eine gemeinsame Brücke (9) vorgesehen ist, die separate Verbindungsleitungen (11) zur separaten Überbrückung der Unterbrechungen (8) enthält.
  5. Flachkabel-System nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, – dass die Kontakte (10) der Flachkabel (2) als Steckkontakte (10) ausgebildet sind, – dass die zugehörige Brücke (9) als Steckbrücke (9) ausgebildet ist, die zur Überbrückung der Unterbrechung (8) auf die zugeordneten Steckkontakte (10) aufsteckbar ist.
  6. Flachkabel-System nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, – dass die Kontakte (10) der Flachkabel (2) an einem Gehäuse (12) ausgebildet sind und – dass eine Sicherungseinrichtung (22) vorgesehen ist, welche die Brücke (9) im überbrückenden Zustand am Gehäuse (12) sichert.
  7. Flachkabel-System nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, – dass die Kontakte (10) der Flachkabel (2) an einem Gehäuse (12) ausgebildet sind und – dass die Brücke (9) im von der Unterbrechung (8) entfernten Zustand verliersicher am Gehäuse (12) gehaltert ist.
  8. Flachkabel-System nach den Ansprüchen 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckbrücke (9) über eine Linearführung (17) am Gehäuse (12) gehaltert ist, die zwei parallel zur Steckrichtung verlaufende Nuten (18) aufweist, in die jeweils ein Führungszapfen (20) quer zur Steckrichtung eindringt, wobei die Führungszapfen (20) koaxial zueinander ausgerichtet sind und eine Schwenkachse (21) definieren, um welche die Steckbrücke (9) im abgezogenen Zustand relativ zum Gehäuse (12) verschwenkbar ist.
  9. Flachkabel-System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungseinrichtung (22) eine Rastnase (23) umfasst, die beim Aufstecken der Steckbrücke (9) in eine Rastöffnung (24) einrastet.
  10. Flachkabel-System nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Flachkabel (2) zu einem Flachkabelstrang (4) zusammengefasst sind.
  11. Flachkabel-System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontakte (10) der Flachkabel (2) des Flachkabelstrangs (4) in einem gemeinsamen Gehäuse (12) ausgebildet sind.
  12. Flachkabel-System nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) für jede Brücke (9) eine eigene Kammer (15) aufweist, in der die Kontakte (10) versenkt angeordnet sind, derart, dass sie bei entfernter Brücke (9) von Wänden (16) der Kammer (15) seitlich eingefaßt sind.
  13. Flachkabel-System nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, – dass das Flachkabel-System (1) wenigstens einen Sternpunkt (5) aufweist, an den Leitungen (7) mehrere Flachkabel (2) angeschlossen sind und – dass die Diagnosestellen (6) dieser Leitungen (7) im oder am Sternpunkt (5) angeordnet oder ausgebildet sind.
  14. Flachkabel-System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Flachkabel (2) direkt und fest an den Sternpunkt (5) angeschlossen sind.
  15. Flachkabel-System nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, – dass die Komponenten (3) über das Flachkabel-System (1) an wenigstens ein Steuergerät angeschlossen sind, – dass der Sternpunkt (5) oder die Diagnosestelle (6) wenigstens einer Komponente (3) im oder am Steuergerät ausgebildet ist.
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