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Die Erfindung bezieht sich auf ein
Verfahren zur Herstellung eines Karosseriebauteils in Sandwich-Bauweise.
Sie eignet sich insbesondere für
ein modulares Fahrzeugdach, bei dem sowohl eine Außenschicht
als auch ein Dachhimmel in ein gemeinsames Bauteil integriert sind.
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Insbesondere bezieht sich die Erfindung
auf ein Karosseriebauteil mit folgendem Schichtaufbau von außen nach
innen: einer Außenschicht
in Form eines Metallblechs oder einer Kunststofffolie, einer darunterliegenden
Tragschicht aus einem Schaummaterial, einer unter dieser liegenden
Dämmschicht aus
einem weiteren Schaummaterial mit geringerer Dichte und einer Innenschicht
als Wandverkleidung des Fahrzeuginnenraums.
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Modulare Karosseriebauteile in Sandwich-Bauweise
sind im Stand der Technik in großer Zahl bekannt. Beispielhaft
sein nachfolgend einige, im Zusammenhang mit Fahrzeugdächern bekannte Lösungsansätze erläutert.
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So wird beispielsweise in der
DE 197 09 016 C2 und
in der
EP 1 106 485
A2 jeweils ein Dreischichtaufbau offenbart, bei dem der
Raum zwischen einem Dachhimmel und einer Fahrzeugaußenwand ausgeschäumt ist.
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Weiterhin wird in der
EP 1 088 749 A2 die Möglichkeit
eines zweischaligen Aufbaus beschrieben. Sowohl die Außenschale
mit der Außenwand
als auch die Innenschale mit einem Dachhimmel sind jeweils mit einer
Schaumkunststoffschicht hinterlegt. Beide Schalen sind lösbar miteinander
zu verrasten, um den Dachhimmel bei Bedarf auszutauschen.
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Diese Lösungen sind jedoch im Hinblick
auf die Biegesteifigkeit und die akustische Dämmwirkung verbesserungsbedürftig.
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Aus der WO 99/16657 ist eine Wandstruktur mit
fünf Schichten
bekannt. Diese ist in der Herstellung sehr aufwendig, insbesondere
auch deswegen, weil die einzelnen Schichten mit Hilfe von Zwischenlagen
oder Klebschichten miteinander verbunden werden müssen.
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In dieser Hinsicht etwas günstiger
ist die in der
DE
199 55 167 C2 offenbarte Sandwich-Bauweise mit vier Schichten, da dort
das Aufbringen von Klebschichten zumindest bei der Endmontage entfällt. Dieses
bekannte Karosseriebauteil umfaßt
eine Außenschale
und eine Innenschale. Beide Schalen besitzen jeweils einen Schaumgrundkörper bzw.
eine Schaumschicht, die an ihren gegeneinander gerichteten Seiten
miteinander verbunden sind. Die Schaumschicht der Außenschale
ist als Hartschaumschicht ausgebildet, während die Schaumschicht der Innenschale
eine Weichschaumschicht ist. An ihren Außenseiten sind beide Schaumschichten
jeweils mit einer Deckschicht versehen. Die Deckschicht auf der Außenseite
der Hartschaumschicht ist als relativ harte und feste Außenschicht
ausgebildet und besteht beispielsweise aus Kunststoff oder Blech,
während die
Deckschicht der Weichschaumschicht ein Dekorstoff ist, der zur Innenseite
des Fahrzeugs weist.
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Zur Herstellung des bekannten Karosserieteils
wird zunächst
die Außenschicht
mit Hilfe eines Kerns in einem Formwerkzeug gepreßt. Nach
Entfernen des Kerns wird die bereits extern vorgefertigte Innenschale
eingesetzt, die aus der Weichschaumschicht und dem Dekorstoff besteht.
Auf die Innenseite der Außenhaut
wird dann ein Schaummaterial, beispielsweise Polyurethan aufgetragen.
Anschließend wird
das Formwerkzeug erneut geschlossen, damit das aufgetragene Schaummaterial
ausreagieren und die Außenwand
mit der Innenschale verbinden kann.
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Es ist unmittelbar ersichtlich, daß diese
Art und Weise der Herstellung in der Handhabung etwas aufwendig
ist.
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Vor diesem Hintergrund liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, für ein Karosseriebauteil mit dem
eingangs genannten Vierschichtaufbau die Handhabung bei der Fertigung
zu vereinfachen.
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Zu Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen,
bei dem eingangs genannten Verfahren die einzelnen Schichten nacheinander
in einem Unterwerkzeug einer Schäumform beginnend
mit der in das Unterwerkzeug eingelegten Außenschicht aufzubauen und durch
Ausreaktion der beiden inneren Schichten miteinander zu verbinden.
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Auf diese Weise lassen sich einerseits
separate Klebschichten oder Kleber vollständig vermeiden. Andererseits
ergibt sich ein einfacher Arbeitsablauf, bei dem keine vorgefertigten
Elemente benötigt werden.
Gegenüber
dem in der
DE 199
55 167 C2 vorgeschlagenen Verfahren resultiert durch den
Entfall des Kerns eine Handhabungsvereinfachung. Auch der aufeinanderfolgende
Aufbau der einzelnen Schichten erleichtert die Endmontage, da die
einzelnen Rohlinge der Schaumschichten unmittelbar aufeinander gelegt
werden. Ein externes Zusammenfügen
von Schichten entfällt
vollständig.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des
Fertigungsverfahrens wird in einem ersten Schritt lediglich die
Tragschicht an die Außenschicht angeschäumt.
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In einem zweiten Schritt kann dann
die Dämmschicht
gleichzeitig an die Tragschicht und die Innenschicht angeschäumt werden.
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Die schrittweise Vorgehensweise erlaubt eine
gute Kontrolle der Maßhaltigkeit.
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In weiterer, vorteilhafter Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Fertigungsverfahrens
wird zunächst
die vorgeformte Außenschicht
in ein Unterwerkzeug der Schäumform
eingelegt. Hernach wird ein erster Rohling für die Tragschicht eingelegt
und nach Schließen
der Form mit einem ersten Oberwerkzeug die Tragschicht ausreagiert.
Dabei verbindet sich die Tragschicht mit der Außenschicht.
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Vorzugsweise anschließend wird
die Innenwand in ein Oberwerkzeug eingelegt. Ein Rohling für die Dämmschicht
wird auf die Tragschicht aufgelegt. Danach wird das Unterwerkzeug
mit dem Oberwerkzeug geschlossen und der Dämmschicht-Rohling ausreagiert,
wobei sich die Dämmschicht
mit der Tragschicht und der Innenwand verbindet. Dabei wird vorzugsweise
ein zweites Oberwerkzeug verwendet, das auf den benötigten Raum
zur Ausreaktion der Dämmschicht
abgestimmt ist.
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Damit kann das Karosseriebauteil
in einem einzigen Unterwerkzeug sukzessive vollständig aufgebaut
werden, ohne daß einzelne
Schichten zunächst
extern miteinander verbunden werden müßten. Für die beiden inneren Schichten
werden Materialien verwendet, die eine Verbundhaftung mit den jeweils
benachbarten Schichten ermöglichen.
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Mit dem vorstehend erläuterten
Verfahren läßt sich
ein modular verwendbares Karosseriebauteil für ein Kraftfahrzeug herstellen.
Es ergibt sich damit als weitere Lösung der obengenannten Aufgabe ein
Karosseriebauteil, insbesondere Fahrzeugdach, in Sandwich-Bauweise
mit folgendem Schichtaufbau von außen nach innen: einer Außenschicht
in Form eines Metallblechs oder einer Kunststofffolie, einer darunterliegenden
Tragschicht aus einem Schaummaterial, einer unter dieser liegenden
Dämmschicht aus
einem weiteren Schaummaterial mit geringerer Dichte, und einer Innenschicht
als Wandverkleidung des Fahrzeuginnenraums, bei dem alle benachbarten
Schichten ausschließlich
durch Verbundhaftung unmittelbar aneinander befestigt sind.
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Insbesondere ist hierbei vor allem
auch die Innenschicht durch Anschäumen an der Dämmschicht
befestigt.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des
Karosseriebauteils weist die Tragschicht biegesteifigkeitserhöhende Elemente
auf. Die Tragschicht kann so im Prinzip die mechanischen Anforderungen des
gesamten Sandwichs aufnehmen.
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Sie kann beispielsweise als LFI-PU-Schaumschicht
(LFI: Long-fibre-injection; PU: Polyurethan) oder als ein Sandwich
aus PU-Schaum mit Wabenstruktur ausgebildet sein.
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Der Dämmschicht kommt die Aufgabe
der Schalldämmung
zu. Sie ist deswegen weicher als die Tragschicht. Vorzugsweise enthält die Dämmschicht keine
oder nur einem geringen Anteil an Glasfasern. Sie gibt überdies
der Innenwand, welche vorwiegend unter optischen Gesichtspunkten
gestaltet wird, eine gute Haptik.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung besteht
die Dämmschicht
aus einem akustischen Dämmstoff,
insbesondere einem akustisch dämmenden
PU-Schaum.
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Nachfolgend wird die Erfindung nun
anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die
Zeichnung zeigt in:
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1 eine
Schnittansicht durch ein Ausführungsbeispiel
eines Karosseriebauteils mit erfindungsgemäßem Schichtaufbau, und in den
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2 bis 7 eine schematische Darstellung der
Abfolge des Fertigungsprozesses zur Herstellung des Schichtaufbaus
in 1.
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1 zeigt
ein Karosseriebauteil in Sandwich-Bauweise mit vierschichtigem Aufbau.
Das Karosseriebauteil integriert dabei sowohl die Außenwand
des Fahrzeugs als auch eine zur Fahrgastzelle weisende Innenwand
mit deren Wandverkleidung.
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Prinzipiell kann das Karosseriebauteil
für beliebige,
zur Fahrgastzelle weisende Wandbereiche eingesetzt werden. Es eignet
sich jedoch insbesondere für
großflächige Abschnitte
wie beispielsweise das Fahrzeugdach. Dieses kann als Modul ausgebildet
werden, das dann in die Karosserie eingebaut wird.
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Die Sandwichstruktur des Karosseriebauteils umfaßt von außen nach
innen eine Außenschicht 1, eine
darunterliegende Tragschicht 2, eine unter dieser liegende
Dämmschicht 3 sowie
eine Innenschicht 4 als Wandverkleidung des Fahrzeuginnenraums.
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Jede dieser Schichten übernimmt
dabei eigene Aufgaben.
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Die Außenschicht 1 dient
im wesentlichen dazu, eine in Wagenfarbe eingefärbte Class-A-Oberfläche zu erzeugen. Sie ist daher
vorzugsweise als dünnes
Metallblech ausgebildet, worunter hier auch Metallfolien verstanden
werden. Insbesondere kann die Außenschicht 1 aus einer
tiefgezogenen, eingefärbten
Coextrusionsfolie oder einem Coilcoated Aluminiumblech oder Stahlblech
bestehen oder eine Folie aus einem geeigneten Kunststoff sein.
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Die eigentliche Festigkeit der Sandwichstruktur
wird durch die nicht-metallische Tragschicht 2 bewirkt,
welche unter den Schichten 1 bis 4 die größte Steifigkeit
aufweist.
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Zu diesem Zweck kann die Tragschicht 2 durch
Versteifungselemente verstärkt
werden, die beispielsweise in diese eingebettet sind. Denkbar sind
hier sowohl lose Fasern, insbesondere Glasfasern, als auch Fasergewebe.
Im Hinblick auf einen einfachen Fertigungsprozeß ist die Tragschicht 2 hier beispielhaft
als LFI-PU-Schaumsystem ausgebildet. Alternativ oder ergänzend kann
auch ein Sandwich aus PU-Schaum (Polyurethan-Schaum) mit einer Wabenstruktur
verwendet werden. Dabei können
alle solchen Materialien verwendet werden, die mit der metallischen
Außenschicht 1 eine
Verbundhaftung eingehen und sich aufschäumen lassen.
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Der Dämmschicht 3 kommt
hingegen die Aufgabe zu, den Schall des Sandwichs zu absorbieren
und gleichzeitig dem Dekor, d. h. der Innenschicht 4 eine
gute Haptik zu verleihen. Sie ist ebenfalls als PU-Schaumschicht
ausgebildet. Während
jedoch für
die Tragschicht 2 bevorzugt ein Hartschaummaterial zum
Einsatz kommt, wird für
die Dämmschicht 3 ein
Weichschaummaterial verwendet. Jedenfalls weist die Dämmschicht 3 eine
geringere Dichte und eine geringere Steifigkeit als die Tragschicht 2 auf.
Sie enthält überdies
keine oder nur einen geringen Anteil an Fasermaterial. Auch ist
die aus einem akustischen Dämmstoff
bestehende Dämmschicht 3 hinsichtlich
ihrer Materialeigenschaften so gewählt, daß diese sowohl mit der Tragschicht 2 als
auch mit der Innenwand 4 beim Ausreagieren während der Endmontage eine Verbundhaftung
eingeht.
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Die Innenschicht 4 dient
als Wandverkleidung und wird daher im wesentlichen unter Gesichtspunkten
einer angenehmen Gestaltung des Fahrzeuginnenraums gewählt. Bei
einem Fahrzeugdach dient diese als Ersatz für den üblichen Dachhimmel. Zu Einsatz
gelangen bevorzugt textile Materialien.
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Die Herstellung einer solchen Vierschicht-Sandwichstruktur
wird nun anhand der 2 bis 7 näher erläutert. Kennzeichnend für das Herstellungsverfahren
ist, daß die
einzelnen Schichten 1 bis 4 nacheinander in einem
Unterwerkzeug 5 einer Schäumform aufgebaut werden und
zwar beginnend mit der in das Unterwerkzeug 5 eingelegten
Außenschicht 1.
Die jeweils benachbarten Schichten 1 bis 4 werden
dann durch Ausreaktion der beiden inneren Schichten 2 und 3 miteinander
verbunden.
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2 in
zeigt in diesem Zusammenhang das Unterwerkzeug 5 der Schäumform.
In dieses wird das zuvor durch Tiefziehen einer Folie oder eines Bleches
vorgeformte Außenteil 1 eingelegt,
so daß dessen
Rückseite
bzw. Innenseite nach oben weist.
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Auf das Außenteil 2 wird dann
ein Tragschicht-Rohling abgelegt, wie dies in 3 zu erkennen ist.
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Anschließend wird, wie in 4 dargestellt, die Schäumform mit
einem ersten Oberwerkzeug 6 geschlossen. Nach dem Schließen reagiert
das Polyurethan der Tragschicht 2 aus. Über das Oberwerkzeug 6 kann
dabei eine Formgebung der Tragschicht erfolgen. So ist es beispielsweise
möglich,
dickere und dünnere
Tragschichtabschnitte entsprechend den auftretenden Belastungen
vorzusehen. Insbesondere ist es auch möglich, durch Schichtdickenunterschiede
eine rippenartige Struktur oder Gitterstruktur zu erzeugen. Eine
weitere Verstärkung
erfolgt durch in den Tragschichten-Rohling eingebettete Versteifungselemente,
die eine wabenartige oder gitterförmige Struktur aufweisen können. Beim Schließen der
Form wird berücksichtigt,
daß sich
der ausreagierende Rohling ausdehnt.
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Nach Beendigung dieses Vorgangs wird
in das Oberwerkzeug die Innenschicht 4 eingelegt. Anstelle
des ersten Oberwerkzeugs 6 kommt hier vorzugsweise ein
zweites Oberwerkzeug 7 zum Einsatz (vgl. 5).
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In einem weiteren Schritt, der in 6 dargestellt ist, wird
nun der Dämmschicht-Rohling auf die bereits
ausreagierte Tragschicht 2 in der Schäumform aufgelegt.
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Anschließend erfolgt das in 7 dargestellte Ausreagieren
der Dämmschicht 3,
bei dem sich diese gleichzeitig mit der Innenschicht 4 und
der Tragschicht 2 verbindet. Zu diesem Zweck fährt entweder
das erste Oberwerkzeug 6 wieder zu, schließt jedoch
nicht so tief ab, um einen Hohlraum für die Ausdehnung der Dämmschicht 3 bereitzustellen, oder
aber es wird das zweite Oberwerkzeug 7 verwendet, bei dessen
Gestaltung der verbleibende Hohlraum für die Dämmschicht 3 bereits
berücksichtigt
ist.
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Nach dem Ausreagieren wird das nunmehr fertige
Karosseriebauteil entformt. Durch eine entsprechende Konturierung
der Schäumform
wie auch der Oberwerkzeuge kann dieses bereits seine Einbauform
aufweisen. Es jedoch auch möglich,
durch eine Bearbeitung beispielsweise der Ränder nach der Formgebung noch
Anbindungsstellen für
die Karosserie zu schaffen.
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Bei dem in 7 schematisch dargestellten Karosseriebauteil
reicht die Außenschicht 1 bis
an die Innenschicht 4 heran und ummantelt so seitlich die
dazwischen angeordnete Tragschicht 2 und Dämmschicht 3.
Dies ist jedoch nicht zwingend. Denkbar ist vielmehr auch, das Karosseriebauteilen gegebenenfalls
ohne eine solche seitliche Ummantelung als Füllung in einem Rahmen zu verwenden.
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Das vorstehend erläuterte Karosseriebauteil zeichnet
sich durch eine besonders günstige
Handhabung bei der Fertigung aus. Es weist darüber hinaus eine hohe Steifigkeit
sowie gute Schalldämmungseigenschaften
auf.
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Zudem läßt sich bei einer Verwendung
als Fahrzeugdach der für
dieses benötigte
Raum sehr gering gehalten.
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Die Erfindung ist jedoch nicht auf
das vorstehend erläuterte
Ausführungsbeispiel
eines Karosseriebauteils samt zugehörigem Herstellungsverfahren beschränkt, sondern
umfaßt
vielmehr sämtliche
in den Patentansprüchen
angegebenen Karosseriebauteile und Herstellungsverfahren.
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- 1
- Außenschicht
- 2
- Tragschicht
- 3
- Dämmschicht
- 4
- Innenschicht
- 5
- Unterwerkzeug
- 6
- erstes
Oberwerkzeug
- 7
- zweites
Oberwerkzeug
- PU
- Polyurethan
- LFI
- Long-fibre-injection
(Langfasereinspritzung)