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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Anschlußpaßstück und auf
ein Verfahren zum Ausbilden desselben.
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10 zeigt einen Verbinder 102,
welcher Anschlußpaßstücke 101 aufweist,
welcher in der japanischen, nicht-geprüften Patentveröffentlichung Nr.
2000-294334 geoffenbart ist. Jedes Anschlußpaßstück 101, welches mit
einem Ende eines Drahts 100 verbunden ist, ist in einer
entsprechenden, einen Anschluß aufnehmenden
Kammer 103 des Verbinders 102 montiert bzw. angeordnet.
Eingreifende bzw. Eingriffsabschnitte 104, welche nahe
den vorderen Enden der Anschlußpaßstücke 101 vorgesehen sind,
gelangen in Eingriff mit Kunststoff- bzw. Harzverriegelungsabschnitten 105,
welche in dem Verbinder 102 vorgesehen sind, wodurch die
Anschlußpaßstücke 101 verriegelt
werden.
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In
jüngsten
Jahren wurden Verbinder, welche in Kraftfahrzeugen zu montieren
sind, kleiner gemacht, um eine zunehmende Anzahl von Schaltungen
bzw. Schaltkreisen zu bewältigen.
Für die
Miniaturisierung des Verbinders müssen Anschlußpaßstücke, welche
darin montiert bzw. angeordnet sind, auch in ähnlicher Weise miniaturisiert
werden. Um das Anschlußpaßstück kleiner
zu machen, müssen die
Dicke des Plattenglieds, welches in das Anschlußpaßstück auszubilden bzw. zu formen
ist, und ein Eingriffsbereich mit dem Harzverriegelungsabschnitt
kleiner sein. Daraus resultierend können, wenn die Anschlußpaßstücke verwendet
werden, welche eine konventionelle Konstruktion aufweisen, Haltekräfte der
Harzverriegelungsabschnitte nicht ausreichend groß gemacht
werden, wenn die Anschlußpaßstücke in dem
Verbinder montiert werden. Derart kann, wenn eine Zugkraft auf einen
Draht wirkt, das Anschlußpaßstück aus dem
Verbinder austreten, und der Harzverriegelungsabschnitt kann beschädigt oder
gebrochen werden.
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DE 197 10 427 C1 offenbart
ein elektrisches Steckkontaktelement, welches zur Verriegelung mit einem
Verriegelungsarm an einem aus Kunstoff bestehenden Gehäuse einen
Verriegelungsansatz in Form eines Kalottenabschnittes aufweist,
der aus einer Seitenwand des Grundkörpers ausgestellt ist.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine verbesserte Verriegelung
eines Steckkontaktelements zu ermöglichen.
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Dieses
Ziel wird durch ein Anschlußpaßstück gemäß Anspruch
1 und durch ein Verfahren zum Ausbilden eines Anschlußpaßstücks gemäß Anspruch
8 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß der Erfindung
wird ein Anschlußpaßstück zur Verfügung gestellt,
welches durch ein Stanzen, Schneiden, Biegen, Falten und/oder Prägen eines
elektrisch leitenden bzw. leitfähigen
Plattenglieds gebildet ist und mit wenigstens einem eingreifenden bzw.
Eingriffsabschnitt versehen ist, um mit einem Harzverriegelungsabschnitt
in Eingriff gebracht zu werden, welcher in einem Verbinder vorgesehen
ist, in welchen das Anschlußpaßstück wenigstens
teilweise einführbar
bzw. einsetzbar ist, worin der eingreifende Abschnitt nach außen, vorzugsweise
mit einer Stufe, von einem Abschnitt bzw. Bereich nahe dem eingreifenden
Abschnitt vorragt, indem bewirkt wird, daß ein Teil des Plattenglieds
nach außen
von dem Anschlußpaßstück vorragt,
und ein äußerer Rand
bzw. eine äußere Kante
des eingreifenden Abschnitts an einer Position näher zu dem Harzverriegelungsabschnitt
als ein innerer Rand bzw. eine innere Kante davon anzuordnen ist.
Mit anderen Worten wird der eingreifende Abschnitt so geneigt bzw.
abgeschrägt,
daß der äußere Rand
bzw. die äußere Kante davon
weiter in einer Entnahmerichtung des Anschlußpaßstücks aus dem Verbindergehäuse als
der innere Rand bzw. die innere Kante des eingreifenden Abschnitts
vorragt. Dementsprechend gelangt der äußere Rand näher zu dem Harzverriegelungsabschnitt
als der innere Rand.
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In
der vorliegenden Erfindung ist es unerheblich, ob das Anschlußpaßstück ein aufzunehmendes bzw.
Vater- bzw. Stecker-Anschlußpaßstück oder
ein aufnehmendes bzw. Mutter- bzw. Buchsen-Anschlußpaßstück ist.
Es sollte festgehalten werden, daß der eingreifende Abschnitt
an irgendeiner Position des Anschlußpaßstücks vorgesehen sein kann, und
die Anzahl davon muß nicht
eins sein, sondern kann zwei oder mehr betragen. Unter Berücksichtigung
der Miniaturisierung ist es jedoch besser, eine geringere Anzahl
der eingreifenden Abschnitte vorzusehen bzw. zur Verfügung zu
stellen.
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Dementsprechend
kann, da der eingreifende Abschnitt nach außen von dem Anschlußpaßstück vorragt,
ein eingreifender Bereich mit dem Harzverriegelungsabschnitt ebenso
wie ein vorragender Abstand des eingreifenden Abschnitts vergrößert werden.
Daher kann eine ausreichende Eingriffskraft mit dem Harzverriegelungsabschnitt
sichergestellt werden, selbst wenn das Anschlußpaßstück kleiner gemacht wird.
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Darüber hinaus
ist der äußere Rand
des eingreifenden Abschnitts an der Position näher zu dem Harzverriegelungsabschnitt
als der innere Rand davon vorgesehen. Da der äußere Rand des eingreifenden
Abschnitts näher
zu dem Harzverriegelungsabschnitt als der innere Rand davon angeordnet
ist, gelangt der Harzverriegelungsabschnitt nicht leicht außer Eingriff
und es kann eine größere, eingreifende Kraft
sichergestellt werden, selbst wenn eine Kraft auf das Anschlußpaßstück in einer
Entnahmerichtung wirkt.
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Weiterhin
ist der eingreifende Abschnitt an einem Rand bzw. einer Kante eines
Fensterabschnitts vorgesehen, ein einen eingreifenden Abschnitt
ausbildendes Ende, um der eingreifende Abschnitt zu werden, erstreckt
sich vorzugsweise dreieckig zu dem Fensterabschnitt von Bereichen
bzw. Abschnitten des Rands vorzugsweise an den gegenüberliegenden
Seiten, und der eingreifende Abschnitt ist am bevorzugtesten, um
dreieckig vorzuragen, durch ein Prägen mit dem sich dreieckig
erstreckenden Abschnitt im wesentlichen als ein Zentrum ausgebildet.
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Der "Fensterabschnitt" bedeutet einen ausgeschnittenen
oder ausgestanzten Abschnitt des Plattenglieds.
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Dementsprechend
wird, wenn der eingreifende Abschnitt ausgebildet wird, indem bewirkt
wird, daß das
einen eingreifenden Abschnitt ausbildende Ende, welches an dem Rand
des Fensterabschnitts ausgebildet ist, nach außen vorragt, der äußere Rand des
vorragenden, eingreifenden Abschnitts nicht in einer Richtung weg
von dem Verriegelungsabschnitt zurückgezogen. Darüber hinaus
wird, da der vorragende, eingreifende Abschnitt dreieckig ausgebildet ist,
der eingreifende Abschnitt nicht gefangen bzw. erfaßt, während das
Anschlußpaßstück in ein
Verbindergehäuse
eingesetzt ist bzw. wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist der Fensterabschnitt vorgesehen, um sich an einer
Grenze zwischen zwei Wandabschnitten zu erstrecken, um unter einem
von 0° oder
180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen normal zueinander, gebogen
zu werden.
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Noch
weiter bevorzugt ist ein Wandabschnitt des Plattenglieds im Inneren
oder innerhalb des eingreifenden Abschnitts ausgebildet und eine
Rille bzw. Nut oder ein vorragender Abschnitt, welcher) abgesetzt
bzw. vertieft nach innen von dem Anschlußpaßstück vorragt, ist in einem Abschnitt
des Wandabschnitts nahe oder entsprechend dem eingreifenden Abschnitt
vorgesehen.
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Am
meisten bevorzugt ist der Harzverriegelungsabschnitt wenigstens
teilweise in die Rille oder den vorragenden Abschnitt einsetzbar.
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Dementsprechend
kann, wenn er mit dem eingreifenden Abschnitt des Anschlußpaßstücks in Eingriff
steht, der Harzverriegelungsabschnitt des Verbinders wenigstens
teilweise in die Rille oder den abgesetzten Abschnitt eingepaßt oder
eingesetzt werden, welcher) in der Wand vorgesehen ist, welche weiter
einwärts
als der eingreifende Abschnitt angeordnet ist. Daher kann ein größerer, eingreifender
Bereich des eingreifenden Abschnitts mit dem Harzverriegelungsabschnitt
sichergestellt werden.
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Gemäß der Erfindung
wird weiters ein Verfahren zum Ausbilden eines Anschlußpaßstücks, insbesondere
gemäß der Erfindung
oder einer Ausführungsform
davon, zur Verfügung
gestellt, umfassend die folgenden Schritte:
Bereitstellen eines
elektrisch leitenden bzw. leitfähigen
Plattenglieds;
Stanzen, Schneiden, Biegen, Falten und/oder
Prägen
des elektrisch leitenden Plattenglieds, um das Anschlußpaßstück auszubilden,
wodurch es mit wenigstens einem eingreifenden bzw. Eingriffsabschnitt versehen
wird, um mit einem Harzverriegelungsabschnitt eines Verbinders in
Eingriff gebracht zu werden, in welchen das Anschlußpaßstück wenigstens teilweise
einsetzbar ist,
worin der eingreifende Abschnitt ausgebildet
wird, um nach außen
von einem Abschnitt bzw. Bereich nahe dem eingreifenden Abschnitt
vorzuragen, indem bewirkt wird, daß ein Teil des Plattenglieds
nach außen
von dem Anschlußpaßstück vorragt,
und ein äußerer Rand
bzw. eine äußere Kante
des eingreifenden Abschnitts an einer Position näher zu dem Harzverriegelungsabschnitt
als ein innerer Rand bzw. eine innere Kante davon anzuordnen ist.
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Weiterhin
wird ein Fensterabschnitt in dem Plattenglied vorgesehen und der
eingreifende Abschnitt wird an einem Rand bzw. einer Kante eines Fensterabschnitts
vorgesehen,
wobei ein einen eingreifenden Abschnitt bildendes Ende,
um der eingreifende Abschnitt zu werden, ausgebildet wird, um sich
dreieckig zu dem Fensterabschnitt von Abschnitten des Rands vorzugsweise
an den gegenüberliegenden
Seiten zu erstrecken.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ragt
der eingreifende Abschnitt nach außen mit einer stufenartigen
Form vor.
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Am
meisten bevorzugt wird der eingreifende Abschnitt, um dreieckig
vorzuragen, durch ein Prägen
bzw. Ausformen bzw. Ausbeulen mit dem sich dreieckig erstreckenden
Abschnitt im wesentlichen als ein Zentrum ausgebildet.
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Diese
und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden bei einer Lektüre
der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
und aus den beigeschlossenen Zeichnungen deutlicher ersichtlich
werden. Es sollte verstanden werden, daß, obwohl Ausführungsformen
getrennt beschrieben werden, einzelne Merkmale davon zu zusätzlichen Ausführungsformen
kombiniert werden können.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Anschlußpaßstücks gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung,
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2 ist
eine Draufsicht auf ein Plattenglied, welches in das Anschlußpaßstück auszubilden
ist,
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3 ist
eine Seitenansicht des Anschlußpaßstücks,
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4 ist
eine Vorderansicht,
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5 ist
eine Draufsicht auf das Anschlußpaßstück,
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6 ist
eine Schnittansicht entlang von A-A der 5,
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7 ist
eine teilweise, vergrößerte Ansicht eines
Bereichs, welcher durch eine Ellipse R in 6 umschlossen
ist,
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8 ist
eine Seitenschnittansicht, welche einen Zustand zeigt, wo das Anschlußpaßstück, welches
mit einem Draht verbunden ist, in einem Verbinder montiert bzw.
angeordnet ist,
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9 ist
eine Seitenschnittansicht des Verbinders, wenn ein Flachstecker
bzw. Dorn eines Stecker-Anschlußpaßstücks eingesetzt
ist (wobei ein Verbindungsabschnitt des Stecker-Anschlußpaßstücks im Schnitt
gezeigt ist), und
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10 ist
eine Seitenansicht, welche einen Zustand zeigt, wo Anschlußpaßstücke gemäß dem Stand
der Technik, welche mit Drähten
verbunden sind, in einem Verbinder montiert sind.
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Nachfolgend
wird eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung im Detail unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen
Zeichnungen beschrieben. Der technische Bereich der Erfindung ist
nicht auf die folgende Ausführungsform
beschränkt
und verschiedene Änderungen
können durchgeführt werden,
ohne den Rahmen und Geist der vorliegenden Erfindung zu verlassen,
wie sie in den Ansprüchen
definiert ist. Der technische Bereich der vorliegenden Erfindung
soll sich auch auf den Bereich von Äquivalenten erstrecken.
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1 zeigt
ein Anschlußpaßstück 1 dieser Ausführungsform.
Das Anschlußpaßstück 1 ist
vorzugsweise ein aufnehmendes bzw. Mutter- bzw. Buchsen-Anschlußpaßstück und ist
wenigstens teilweise in einem Verbinder 3 (siehe 8 oder 9) montiert
bzw. angeordnet oder montierbar, während es mit einem Ende eines
Drahts 2 verbunden oder verbindbar ist. Dieses Anschlußpaßstück 1 wird
speziell unter Berücksichtigung
einer Miniaturisierung hergestellt bzw. erzeugt. Beispielsweise
beträgt
eine Seite des vorderen Querschnitts eines verbindenden bzw. Verbindungsabschnitts 5,
welcher später
beschrieben ist, vorzugsweise etwa 0,6 mm bis etwa 2 mm. In der
folgenden Beschreibung wird eine Seite des Anschlußpaßstücks 1,
welche mit dem Draht 2 zu verbinden ist, als eine rückwärtige Seite
bezeichnet und eine gegenüberliegende
Seite (Seite oder zusammenpassende bzw. abgestimmte Seite, welche mit
einem aufzunehmenden Dorn bzw. Flachstecker 4 eines zusammenpassenden
bzw. abgestimmten, aufzunehmenden bzw. Vater- bzw. Stecker-Anschlußpaßstücks zu verbinden
ist) wird als eine Vorderseite bezeichnet.
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Das
Anschlußpaßstück 1 ist
mit dem Verbindungsabschnitt 5 vorzugsweise im wesentlichen
in der Form eines rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrs an der
Vorderseite versehen. Ein Kopplungsabschnitt 6, welcher
einen im wesentlichen C-förmigen
Querschnitt aufweist, ist hinter dem oder benachbart zu dem Verbindungsabschnitt 5 vorgesehen. Darüber hinaus
sind Trommeln bzw. Rohre 7, 8, welche in Verbindung
mit dem Endabschnitt des Drahts 2 zu verbinden, vorzugsweise
zu crimpen oder zu biegen oder zu falten, sind, hinter dem Kopplungsabschnitt 6 vorgesehen.
Die Isolationstrommeln 8, welche an der rückwärtigen Seite
angeordnet sind, sind in Verbindung mit einer Isolationsbeschichtung
des Drahts 2 zu crimpen oder zu biegen oder zu falten, während die
Drahttrommeln 7, welche an der vorderen Seite angeordnet
sind, in Verbindung mit einem Kern innerhalb des Drahts 2 zu
crimpen oder zu biegen oder zu falten sind.
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Der
Verbindungsabschnitt 5 liegt vorzugsweise in der Form eines
im wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrs vor, welches
mit wenigstens vier Seitenwänden 15, 15, 17, 23 an
einer oberen, unteren, rechten und linken Seite versehen ist. Eine
Flachstecker-Einsetzöffnung 5A,
durch welche ein aufzunehmender bzw. Vater-Flachstecker 4 wenigstens
teilweise eingesetzt ist oder eingesetzt werden kann, ist an dem
vorderen Ende des Verbindungsabschnitts 5 vorgesehen, wie
dies in 6 oder 7 gezeigt
ist. Andererseits ist eine rückwärtige Öffnung 5B an
dem rückwärtigen Ende
des Verbindungsabschnitts 5 ausgebildet. Unter den vier Seitenwandabschnitten 15, 15, 17, 23 ist
der Kontaktwandabschnitt 17 an der oberen Seite wenigstens teilweise
im Inneren oder innerhalb von einem oberen oder äußeren Wandabschnitt 12 angeordnet, welcher
eine äußerste Wand
ist. Der Kontaktwandabschnitt 17 wird geprägt, um nach
innen von dem Verbindungsabschnitt 5 vorzuragen, wodurch eine
Rille bzw. Nut 18 ausgebildet wird. Darüber hinaus ist der Bodenwandabschnitt 23 mit
einem elastischen bzw. rückstellfähigen Kontaktstück 9 versehen.
Das rückstellfähige Kontaktstück 9 besteht
aus einem Basisabschnitt 9A an dem rückwärtigen Ende und einem freien
Ende 9B, welches sich geneigt bzw. schräg nach oben oder einwärts zu der
vorderen oder zu der abgestimmten bzw. zusammenpassenden Seite erstreckt.
Das rückstellfähige Kontaktstück 9 kann
rückstellfähig in Kontakt
mit dem aufzunehmenden Flachstecker 4 gebracht werden.
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Darüber hinaus
ist das freie Ende 9B geringfügig nach unten oder nach außen gekrümmt, und
ein Kontaktabschnitt 9C, welcher in Kontakt mit dem aufzunehmenden
Flachstecker 4 zu bringen ist, ist an einer Position geringfügig hinter
dem freien Ende 9B vorgesehen, um vorzuragen oder zugespitzt
bzw. mit einer Spitze versehen zu sein. Ein Bereich, welcher zwischen
dem rückstellfähigen Kontaktstück 9 und dem
Bodenwandabschnitt 23 definiert ist, dient als ein eine
rückstellfähige Deformation
erlaubender Raum 19, um die rückstellfähige Deformation des rückstellfähigen Kontaktstücks 9 zu
erlauben. Darüber
hinaus ist ein eine rückstellfähige Deformation
erlaubendes Loch 24 an einer Position des Bodenwandabschnitts 23 ausgebildet,
welcher unterhalb oder außerhalb
oder im wesentlichen entsprechend zu dem freien Ende 9B des
rückstellfähigen Kontaktstücks 9 angeordnet
ist. Wenn bzw. da das rückstellfähige Kontaktstück 9 rückstellfähig nach
unten oder nach außen
deformiert wird, wird das freie Ende 9B wenigstens teilweise
in das eine rückstellfähige Deformation
erlaubende Loch 24 eingesetzt oder einsetzbar bzw. einführbar, wodurch
ein Grad bzw. Ausmaß der
rückstellfähigen Deformation
des rückstellfähigen Kontaktstücks 9 vergrößert wird.
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Darüber hinaus
dient der rückwärtige Rand bzw.
die rückwärtige Kante
des eine rückstellfähige Deformation
erlaubenden Lochs 24 als ein eine übermäßige Deformation verhindernder
Abschnitt 30, welcher in Kontakt mit einer rückwärtigen Oberfläche 29 des
rückstellfähigen Kontaktstücks 9 gebracht werden
kann. Wenn das rückstellfähige Kontaktstück 9 rückstellfähig um einen
bestimmten Abstand in den eine rückstellfähige Deformation
erlaubenden Raum 19 deformiert wird, gelangt die rückwärtige Oberfläche 29 in
Kontakt mit dem eine übermäßige Deformation
verhindernden Abschnitt 30, wodurch die übermäßige Deformation
des rückstellfähigen Kontaktstücks 9 verhindert
wird. Darüber
hinaus ist, wenn die rückwärtige Oberfläche 29 in
Kontakt mit dem eine übermäßige Deformation
verhindernden Abschnitt 30 gelangt, das freie Ende 9B eingestellt,
um im Inneren des Bodenwandabschnitts 23 (oder im wesentlichen an
derselben Position wie die äußere Oberfläche des Bodenwandabschnitts 23)
angeordnet zu sein. Daher ragt das freie Ende 9B nicht
nach außen
aus dem Verbindungsabschnitt 5 vor.
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Hier
wird ein Plattenglied 10, welches in das Anschlußpaßstück 1 auszubilden
ist, unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
Es sollte festgehalten werden, daß die Bezugszeichen in 2 die
Abschnitte bzw. Bereiche des ausgebildeten Anschlußpaßstücks 1 mit
Ausnahme eines einen eingreifenden Abschnitt bildenden Endes 31 identifizieren.
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Die
Plattenglieder 10 werden, während sie mit einem streifenartigen
Stück 27 an
bestimmten Intervallen verbunden sind, durch ein Stanzen, Ausschneiden,
Biegen, Falten und/oder Prägen
einer elektrisch leitenden bzw. leitfähigen Platte, vorzugsweise
durch eine Presse, ausgebildet bzw. geformt. Als nächstes wird
der Herstellungsprozeß bzw.
-vorgang des Anschlußpaßstücks 1 kurz
beschrieben.
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Das
Plattenglied 10 wird aufeinanderfolgend entlang von bestimmten
(vorbestimmten oder vorbestimmbaren), imaginären Biegelinien 28 (welche durch
eine strichlierte Linie in dem unteren Plattenglied 10 in 2 gezeigt
sind. Es sollte festgehalten werden, daß das tatsächliche Plattenglied 10 ähnlich dem
Plattenglied 10 aussieht, welches an der oberen Seite der 2 gezeigt
ist und keine Biegelinie 28 aufweist.) in einem bestimmten
Vorgang gebogen. Nach der Ausbildung der Anschlußpaßstücke 1 wird jedes Anschlußpaßstück 1 von
dem streifenartigen Stück 27 getrennt
oder kann getrennt werden, beispielsweise wenn es mit dem Ende des
Drahts 2 verbunden wird. Das Anschlußpaßstück 1 kann auf einer Spule
bzw. Haspel zu dem Herstellungs- oder Verbindungsplatz zugeführt werden.
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Das
rückstellfähige Kontaktstück 9 des
Plattenglieds 10 ist im wesentlichen gerade ausgebildet. Ein
eingreifender Rand bzw. eine eingreifende Kante 25 ragt
seitlich (nach unten in 2) von dem Basisabschnitt 9A des
rückstellfähigen Kontaktstücks 9 vor.
Der Basisabschnitt 9A des rückstellfähigen Kontaktstücks 9 ist
positioniert oder verriegelt, indem es in ein Verriegelungsloch 26 eingepaßt ist,
während ein
Biegen auf das Anschlußpaßstück 1 angewandt wird.
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Ein
eingreifender Abschnitt 14, welcher mit einem Harzverriegelungsabschnitt 13 in
Eingriff bringbar ist, welcher in dem Verbinder 3 vorgesehen bzw.
zur Verfügung
gestellt ist, ist an der oberen Oberfläche des Verbindungsabschnitts 5 ausgebildet.
Das einen eingreifenden Abschnitt bildende Ende 31, um
der eingreifende Abschnitt 14 zu werden, ragt dreieckig
an dem vorderen Rand bzw. der vorderen Kante eines Fensterabschnitts 16 in
dem oberen Wandabschnitt 12 vor, wobei der Fensterabschnitt 16 vorzugsweise
durch ein Wegschneiden eines Bereichs bzw. einer Fläche ausgebildet
wird, welcher) sich von dem oberen Wandabschnitt 12 zu
dem Seitenwandabschnitt 15 des verbindenden bzw. Verbindungsabschnitts 5 erstreckt,
wie dies in 2 gezeigt ist. Alternativ kann
der Fensterabschnitt 16 durch ein Vertiefen bzw. Absetzen
des Plattenglieds 10 nach innen zur Verfügung gestellt
werden. Dementsprechend ist der eingreifende Abschnitt 14 vorzugsweise
im wesentlichen dreieckig geformt, wenn in einer Draufsicht gesehen
(5). Darüber
hinaus kann der eingreifende Abschnitt 14 vorzugsweise
einen im wesentlichen dreieckigen oder zugespitzten Querschnitt
entlang einer Querrichtung aufweisen. Das den eingreifenden Abschnitt
bildende Ende 31 ist in den dreieckig vorragenden, eingreifenden Abschnitt 14 vorzugsweise
dadurch ausgebildet, indem es geprägt wird, um nach außen von
dem Verbindungsabschnitt 5 vorzuragen. Alternativ kann
ein Schneiden und Biegen angewandt werden, um das den eingreifenden
Abschnitt bildende Ende 31 zu formen bzw. auszubilden.
Darüber
hinaus ist, wie dies vergrößert in 7 gezeigt
ist, ein äußerer Rand bzw.
eine äußere Kante 14A des
eingreifenden Abschnitts 14 näher zu dem Harzverriegelungsabschnitt 13 als
eine innere Kante bzw. ein innerer Rand 14B angeordnet.
Mit anderen Worten ist das rückwärtige Ende
des eingreifenden Abschnitts 14 nach vorne oder einwärts zu der
zusammenpassenden Seite von dem äußeren Rand 14A zu
dem inneren Rand 14B geneigt oder abgeschrägt, um den
Eingriff des eingreifenden Abschnitts 14 mit dem Harzverriegelungsabschnitt 13 zu
intensivieren, wenn eine Kraft auf das Anschlußpaßstück 1 in einer Entnahmerichtung
WD wirkt. Darüber
hinaus wird, wenn der eingreifende Abschnitt 14 durch ein
Prägen
ausgebildet wird, berücksichtigt
bzw. Aufmerksamkeit geschenkt, daß das rückwärtige Ende des eingreifenden
Abschnitts 14 nicht unter stumpfen Winkeln zu dem oberen Wandabschnitt 12 aufgrund
der unzureichenden Verlängerung
oder Erstreckung des Plattenglieds 10 gemacht wird.
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Darüber hinaus
ist in dem Kontaktwandabschnitt 17, welcher im Inneren
oder einwärts von
dem eingreifenden Abschnitt 14 vorgesehen ist, eine Rille
bzw. Nut oder ein nach einwärts
vorragender Abschnitt oder eine Vertiefung 18, welcher)
vertieft bzw. abgesetzt oder nach einwärts von dem Verbindungsabschnitt 5 vorragt,
nahe dem eingreifenden Abschnitt 14 vorgesehen, wie dies
in 7 gezeigt ist. Die Bodenwand der Rille 18 dient
als ein Kontaktabschnitt, um in Kontakt mit dem aufzunehmenden Flachstecker 4 des
zusammenpassenden bzw. abgestimmten Stecker-Anschlußpaßstücks gebracht
zu werden. Darüber
hinaus ragt ein Stabilisator 11 an einem Seitenrand des
rückwärtigen Endes der
oberen Oberfläche
des verbindenden Abschnitts 5 vor. Der Stabilisator 11 beschränkt Bewegungen des
Anschlußpaßstücks 1 entlang
einer vertikalen oder seitlichen Richtung und stabilisiert die Position des
montierten Anschlußpaßstücks 1,
indem er wenigstens teilweise in eine Rille (nicht gezeigt) eingepaßt oder
eingesetzt ist, welche in der oberen Wand der einen Anschluß aufnehmenden
Kammer 21 ausgebildet ist, während das Anschlußpaßstück 1 wenigstens
teilweise in der einen Anschluß aufnehmenden
Kammer 21 aufgenommen ist.
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Als
nächstes
werden die Funktionen und die Effekte der Ausführungsform mit der obigen Konstruktion
beschrieben.
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Zuerst
wird der Draht 2, welcher die Isolationsbeschichtung an
dem Ende entfernt bzw. abgezogen aufweist, vorzugsweise in dem Anschlußpaßstück 1 von
oben angeordnet und der Draht 2 und das Anschlußpaßstück 1 werden
vorzugsweise durch ein Crimpen, Biegen oder Falten der Trommeln bzw.
Rohre 7, 8 verbunden. Dann wird das vordere Ende
des Anschlußpaßstücks 1 wenigstens
teilweise durch eine Anschlußeinsetzöffnung 20 des
Verbinders 3 eingesetzt. Wenn das Anschlußpaßstück 1 in die
den Anschluß aufnehmende
Kammer bzw. Anschlußaufnahmekammer 21 gedrückt wird,
um eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare) Position zu
erreichen, wird das vordere Ende der Harzverriegelungsposition 13 durch
den eingreifenden Abschnitt 14 gedrückt, um rückstellfähig nach außen, beispielsweise zu der
oberen Seite der 8 und 9, deformiert
zu werden. Darüber
hinaus wird, wenn das Anschlußpaßstück 1 zu
einer entsprechenden bzw. ordnungsgemäßen Montageposition gedrückt wird,
der Harzverriegelungsabschnitt 13 wenigstens teilweise
rückstellfähig rückgestellt
bzw. rückgeführt, um
in Kontakt mit dem eingreifenden Abschnitt 14 zu gelangen,
wodurch (teilweise) das Anschlußpaßstück 1 in
der den Anschluß aufnehmenden
Kammer 21 verriegelt wird. Zu diesem Zeitpunkt kann, da
der eingreifende Abschnitt 14 mit einer Stufe von dem oberen
Wandabschnitt 12 (d.h. dem Abschnitt bzw. Bereich nahe
dem eingreifenden Abschnitt 14) vorragt, ein großer Eingriffsbereich
mit dem Harzverriegelungsabschnitt 13 sichergestellt werden.
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Weiters
ist der äußere Rand 14A des
eingreifenden Abschnitts 14 an einer Position näher zu dem Harzverriegelungsabschnitt 13 als
der innere Rand 14B angeordnet. Derart wirkt, wenn das
Anschlußpaßstück 1 nach
rückwärts (d.h.
in einer Entnahmerichtung WD) gezogen wird, eine derartige Kraft,
um das vordere Ende des Harzverriegelungsabschnitts 13 von
dem äußeren Rand 14A des
eingreifenden Abschnitts 14 zu dem inneren Rand 14B zu
bewegen. Dementsprechend wird es für das Anschlußpaßstück 1 schwierig
gemacht, außer
Eingriff von dem Harzverriegelungsabschnitt 13 zu gelangen, und
eine größere, eingreifende
Kraft kann leicht sichergestellt werden.
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Danach
wird, wenn vorzugsweise eine Halte- bzw. Rückhalteeinrichtung 22 zu
einer vollständigen Verriegelungsposition
gedrückt
wird, die Rückhalteeinrichtung 22 wenigstens
teilweise in den Kopplungsabschnitt 6 des Anschlußpaßstücks 1 eingepaßt, wodurch
vorzugsweise das Anschlußpaßstück 1 doppelt
verriegelt wird, um nicht auszutreten bzw. herauszufallen.
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Wie
oben beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform,
da der eingreifende Abschnitt 14 nach außen von
dem Anschlußpaßstück 1 vorragt, der
eingreifende Bereich mit dem Harzverriegelungsabschnitt 13 ebenso
wie der vorragende Abstand des eingreifenden Abschnitts 14 vergrößert werden,
und selbst wenn das Anschlußpaßstück 1 kleiner
gemacht wird, kann eine ausreichende eingreifende Kraft mit dem
Harzverriegelungsabschnitt 13 leicht sichergestellt werden.
Darüber
hinaus wird in dem Fall, in welchem der eingreifende Abschnitt 14 ausgebildet
wird, indem bewirkt wird, daß das
den eingreifenden Abschnitt bildende Ende 31, welches an dem
Rand des Fensterabschnitts 16 ausgebildet ist, nach außen von
dem Anschlußpaßstück 1 vorragt, der äußere Rand 14A des
vorragenden, eingreifenden Abschnitts 14 nicht in einer
Richtung weg von dem verriegelnden bzw. Verriegelungsabschnitt 13 zurückgezogen.
Darüber
hinaus wird, da der vorragende, eingreifende Abschnitt 14 im
wesentlichen dreieckig oder zugespitzt (in einer Draufsicht und/oder
im Querschnitt) ausgebildet ist, der eingreifende Abschnitt 14 nicht
ergriffen, während
das Anschlußpaßstück 1 in
das Verbindergehäuse
eingeführt
bzw. eingesetzt wird. Daneben kann der eingreifende Abschnitt 14 einfach
konstruiert sein bzw. werden. Mit anderen Worten wird, da der eingreifende Abschnitt 14 geneigt
und/oder vergrößert entlang
der Längsrichtung
des Anschlußpaßstücks 1 vorgesehen ist,
der eingreifende Abschnitt 14 insbesondere nicht durch
den Harzverriegelungsabschnitt 13 ergriffen.
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Da
der äußere Rand 14A des
eingreifenden Abschnitts 14 näher zu dem Harzverriegelungsabschnitt 13 als
der innere Rand 14B angeordnet ist, wird es für das Anschlußpaßstück 1 schwierig
gemacht, außer
Eingriff von dem Harzverriegelungsabschnitt 13 zu gelangen,
und eine größere, eingreifende
Kraft kann sichergestellt werden.
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Darüber hinaus
kann, da der Harzverriegelungsabschnitt 13 wenigstens teilweise
in die Rille oder Vertiefung bzw. Ausnehmung 18 eingepaßt ist oder
eingepaßt
werden kann, welche in dem Kontaktwandabschnitt 17 vorgesehen
ist, während
er in Eingriff mit dem eingreifenden Abschnitt 14 steht,
ein größerer, eingreifender
Bereich des eingreifenden Abschnitts 14 mit dem Harzverriegelungsabschnitt 13 sichergestellt
werden.
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Um
ein Anschlußpaßstück zur Verfügung zu stellen,
welches mit einem eingreifenden Abschnitt versehen ist, welcher
eine ausreichende eingreifende Kraft mit einem Harzverriegelungsabschnitt
sicherstellen kann, selbst wenn das Anschlußpaßstück kleiner gemacht ist, wird
ein verbindender bzw. Verbindungsabschnitt 5 eines Anschlußpaßstücks 1 mit einem
eingreifenden bzw. Eingriffsabschnitt 14 versehen, um mit
einem Verbinder 3 in Eingriff gebracht zu werden. Der eingreifende
Abschnitt 14 ragt mit einer Stufe von einem oberen Wandabschnitt 12 (d.h. Umfangsabschnitt
des eingreifenden Abschnitts 14) vor, um einen großen, eingreifenden
Bereich mit einem Harzverriegelungsabschnitt 13 sicherzustellen. Darüber hinaus
ist ein äußerer Rand 14A des
eingreifenden Abschnitts 14 an einer Position näher zu dem Harzverriegelungsabschnitt 13 als
ein innerer Rand 14B davon angeordnet. Derart wirkt, wenn
das Anschlußpaßstück 1 nach
rückwärts (d.h.
in einer Entnahmerichtung) gezogen wird, eine derartige Kraft, um
das vordere Ende des Harzverriegelungsabschnitts 13 von
dem äußeren Rand 14A des
eingreifenden Abschnitts 14 zu dem inneren Rand 14B zu bewegen.
Daher kann es für
das Anschlußpaßstück 1 schwierig
gemacht werden, außer
Eingriff von dem Harzverriegelungsabschnitt 13 zu gelangen,
und eine größere, eingreifende
Kraft kann sichergestellt werden.
-
- 1
- Anschlußpaßstück
- 3
- Verbinder
- 4
- Flachstecker
bzw. Dorn
- 10
- Plattenglied
- 12
- oberer
Randabschnitt (Abschnitt bzw. Bereich nahe dem
-
- eingreifenden
Abschnitt)
- 13
- Harzverriegelungsabschnitt
- 14
- eingreifender
bzw. Eingriffsabschnitt
- 14A
- äußerer Rand
bzw. äußere Kante
- 14B
- innerer
Rand bzw. innere Kante
- 16
- Fensterbereich
- 17
- Kontaktwandabschnitt
(Wandabschnitt)
- 18
- Rille
- 31
- eingreifenden
Abschnitt bildender Abschnitt