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DE10252507A1 - Elektrische Energieversorgung eines Kraftfahrzeuges mit Hybridantrieb - Google Patents

Elektrische Energieversorgung eines Kraftfahrzeuges mit Hybridantrieb Download PDF

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DE10252507A1
DE10252507A1 DE10252507A DE10252507A DE10252507A1 DE 10252507 A1 DE10252507 A1 DE 10252507A1 DE 10252507 A DE10252507 A DE 10252507A DE 10252507 A DE10252507 A DE 10252507A DE 10252507 A1 DE10252507 A1 DE 10252507A1
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Jürgen Dr. Gebert
Hans Glonner
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine elektrische Energieversorgung (1) eines Kraftfahrzeuges mit Hybridantrieb, wobei der Hybridantrieb elektromotorisch betreibbar ist und elektrische Energie in die Energieversorgung (1) einspeisen kann. Die Energieversorgung (1) weist mindestens zwei galvanisch getrennte Teil-Bordnetze (5, 6) auf, die jeweils Steuerungsmittel (7, 8) zur Steuerung einer Einspeisung der elektrischen Energie in die Teil-Bordnetze (5, 6) und zur Steuerung einer Nutzung von elektrischer Energie aus den Teil-Bordnetzen (5, 6) für den Hybridantrieb aufweisen. Die Steuerungsmittel (7, 8) werden durch ein und dieselbe Steuerungseinrichtung (12) gesteuert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Energieversorgung eines Kraftfahrzeuges mit Hybridantrieb, wobei der Hybridantrieb elektromotorisch betreibbar ist. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Energieversorgung. Für Kraftfahrzeuge mit Hybridantrieb sind ausfallsichere Energieversorgungen erforderlich, um den Fahrbetrieb zu gewährleisten. Weiterhin soll insbesondere nach einer Beschädigung der Energieversorgung, z. B. durch einen Verkehrsunfall, noch ein Notbetrieb möglich sein.
  • Daher wurden bereits elektrische Energieversorgungen mit redundanten, galvanisch getrennten Energiespeichern vorgeschlagen, die insbesondere über einen Gleichspannungswandler miteinander gekoppelt sein können. Bei den Energiespeichern kann es sich z. B. um konventionelle Blei-Säure-Akkumulatoren und/oder um Anordnungen mit Superkondensatoren (sogenannte Supercaps) handeln.
  • Derartige Systeme mit redundanten Energiespeichern erfordern zusätzlichen gerätetechnischen Aufwand. Insbesondere wenn die Energiespeicher unterschiedlicher Art sind oder eine unterschiedliche Speicherkapazität oder Nominalspannung haben, müssen Anpassungen an den Bedarf der angeschlossenen elektrischen Verbraucher vorgenommen werden oder Leistungseinbußen hingenommen werden, falls einer der Energiespeicher ausfällt. Außerdem fallen Kosten für zusätzliche, redundante Steuerungseinheiten zur Steuerung des Betriebes der redundanten Energiespeicher ins Gewicht. Auch hängt die Funktionsfähigkeit der Systeme von den weiteren, nicht redundanten Komponenten der elektrischen Energieversorgung ab.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine elektrische Energieversorgung der eingangs genannten Art und ein Verfahren zum Betreiben einer solchen Energieversorgung anzugeben, die die Versorgung für den Fahrbetrieb des Kraftfahrzeuges wichtiger elektrischer Verbraucher zuverlässig ermöglichen. Insbesondere sollen der Elektromotor des Hybridantriebs und möglichst auch weitere, für einen sicheren Fahrbetrieb erforderliche Verbraucher ausfallsicher versorgt werden können.
  • Es wird vorgeschlagen, zumindest zwei galvanisch getrennte elektrische Teil-Bordnetze zum Versorgen von elektrischen Verbrauchern mit elektrischer Energie vorzusehen. Die Teil-Bordnetze weisen jeweils Steuerungsmittel zur Steuerung eines Betriebes einer elektrischen Maschine auf und sind jeweils an eine elektromagnetische Einrichtung der elektrischen Maschine angeschlossen. Die elektromagnetischen Einrichtungen sind ausgestaltet, in einer generatorischen Betriebsart elektrische Energie in das jeweilige Teil-Bordnetz einzuspeisen und in einer motorischen Betriebsart elektrische Energie aus dem Teil-Bordnetz aufzunehmen und für den Antrieb des Fahrzeuges einzusetzen. Die elektromagnetischen Einrichtungen sind galvanisch voneinander getrennt. Ferner sind die Steuerungsmittel mit einer gemeinsamen Steuerungseinrichtung zur Steuerung eines Betriebes der Energieversorgung verbunden.
  • Durch die galvanische Trennung der Teil-Bordnetze und der elektromagnetischen Einrichtungen kann der Hybridantrieb auch beim Ausfall eines Teil-Bordnetzes, insbesondere bei einem elektrischen Kurzschluss, weiter elektromotorisch betrieben werden. Auch kann ein elektrischer Energiespeicher des noch funktionsfähigen Teil-Bordnetzes während eines generatorischen Betriebes der elektrischen Maschine weiter geladen werden, sodass die Energieversorgung prinzipiell zeitlich unbegrenzt weiter zur Verfügung steht. Weiterhin können die Teil-Bordnetze für geringere Betriebsspannungen ausgelegt werden als ein einheitliches Bordnetz, da trotz geringerem maximalen Energiefluss in den einzelnen Teil-Bordnetzen insgesamt gleich große oder größere elektrische Leistungen möglich sind. Da die Nennspannungen der Teil-Bordnetze unter 60 Volt liegen können, sind die Anforderungen an die Schutzvorkehrungen und Schaltmittel deutlich reduziert und damit kostengünstiger auszuführen.
  • Vorzugsweise sind die Teil-Bordnetze aus gleichen Komponenten hergestellt. Dies reduziert auf Grund größerer Stückzahlen die Herstellungskosten. Weiterhin wird bevorzugt, dass die Nominalspannungen der Teil-Bordnetze gleich groß sind, sodass eventuell zusätzlich zu der elektrischen Maschine weitere elektrische Verbraucher an die Teil-Bordnetze angeschlossen werden können. Auf diese Weise können für den sicheren Fahrbetrieb des Kraftfahrzeuges erforderliche elektrische Verbraucher ausfallsicher versorgt werden. Derartige Verbraucher sind z. B. sogenannte "x by wire" Verbraucher, d. h. Einrichtungen zum Bremsen des Fahrzeuges, zur Steuerung des Betriebes des Fahrzeuges oder zur Bedienung von Vorrichtungen des Fahrzeuges, die auf eine elektrische Versorgung angewiesen sind und andernfalls nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.
  • Unabhängig von den übrigen Merkmalen der Energieversorgung wird vorgeschlagen, für eine elektrische Energieversorgung eines Kraftfahrzeuges mit Hybridantrieb der eingangs genannten Art eine elektrische Maschine mit folgenden Merkmalen zu verwenden: In einer motorischen Betriebsart wandelt die elektrische Maschine elektrische Energie, die von der elektrischen Energieversorgung aufgebracht wird, in mechanische Energie um. Hierzu weist die Maschine zumindest zwei Sätze elektromagnetischer Einheiten (zum Beispiel Spulen) auf, die unter Verwendung verschiedener Teile der Energieversorgung mit elektrischer Energie versorgt werden können, insbesondere von den oben beschriebenen Teil-Bordnetzen. Unter „Sätzen" wird verstanden, dass je Satz eine Mehrzahl von einzelnen Spulen bzw. einzelnen Wicklungen vorgesehen sein kann. Beispielsweise weist ein dreiphasiges elektrisches System pro Satz mindestens 3 Wicklungen und insbesondere z. B. pro Satz 9 Wicklungen auf.
  • Die Sätze sind galvanisch voneinander getrennt und sind vorzugsweise identisch aufgebaut. Außerdem sind die Sätze vorzugsweise so angeordnet, dass sie bei gleicher angelegter elektrischer Spannung ein elektromagnetisches Feld gleicher Größe in der elektrischen Maschine erzeugen. Lediglich sind die Sätze in diesem Fall in Umfangsrichtung um eine Teilungseinheit einer Welle der elektrischen Maschine gegeneinander versetzt angeordnet. Mit anderen Worten: durch eine imaginäre Drehung um die Drehachse können die Spulensätze aufeinander abgebildet werden. Die elektrische Maschine gliedert sich somit in mindestens zwei identische, galvanisch getrennte Teil-Motorsysteme, die jedes für sich z. B. unter Verwendung eines Wechselrichters von den getrennten Teil-Bordnetzen versorgt werden können. Die Teil-Motorsysteme wirken auf die selbe Welle, sodass sich die Drehmomente addieren. Vorzugsweise sind die Teil-Motorsysteme in dem selben Stator und/oder Rotor der elektrischen Maschine angeordnet.
  • Eine derartige Ausgestaltung der elektrischen Maschine hat den Vorteil, dass elektrische Energie aus verschiedenen Quellen gleichwirkend in Antriebsenergie bzw. mechanische Energie umgesetzt werden kann. Dabei ist eine sehr kompakte, platzsparende Bauweise der elektrischen Maschine möglich. Insbesondere ist ein Läufer der Maschine identisch wie bei einer Maschine mit nur einem Spulensatz aufgebaut und ist – gegenüber einer konventionellen Maschine – lediglich ein Stator der Maschine modifiziert, indem er mit den zwei Spulensätzen versehen ist.
  • Die oben beschriebene Energieversorgung kann alternativ zwei separate elektrische Maschinen aufweisen. In diesem Fall wirken beide elektrische Maschinen vorzugsweise auf dieselbe Welle einer Antriebseinheit des Kraftfahrzeuges.
  • Wie oben beschrieben weist jedes der Teil-Bordnetze Steuerungsmittel zur Steuerung eines Betriebes der an das Teil-Bordnetz angeschlossenen elektromagnetischen Einrichtung auf, und damit zur Steuerung des Betriebes des zugehörigen Teils der elektrischen Maschine bzw. zur Steuerung des Betriebes der zugehörigen elektrischen Maschine. Die Steuerungsmittel, die z. B. steuerbare Leistungshalbleiter-Bauteile (insbesondere MOS-FET) zur phasen- und amplitudenrichtigen Steuerung des Betriebes der elektrischen Maschine mittels Pulsweitenmodulation aufweisen, sind somit redundant vorhanden. Auch können die Steuerungsmittel eine zu dem jeweiligen Teil-Bordnetz gehörende Steuerungseinheit zum Steuern des Betriebes der angeschlossenen elektromagnetischen Einrichtung aufweisen.
  • Die Steuerungseinrichtung zur Steuerung des Betriebes der elektrischen Energieversorgung ist jedoch eine zentrale bzw. übergeordnete Einrichtung, die insbesondere den Betrieb der Teil-Bordnetze koordiniert. Dadurch kann die Einspeisung elektrischer Energie in die Teil-Bordnetze und/oder die Nutzung elektrischer Energie aus den Teil-Bordnetzen effektiv und zuverlässig gesteuert werden. Insbesondere kann die zentrale Steuerungseinrichtung dabei den Ladezustand von Energiespeichern in den verschiedenen Teil-Bordnetzen und/oder den Bedarf an elektrischer Energie in den Teil-Bordnetzen berücksichtigen. Es steht somit eine galvanisch geteilte und dennoch zentral steuerbare Energieversorgung zur Verfügung. Insbesondere steuert die Steuerungseinrichtung die Aufteilung der Energiemengen und/oder der Energieflüsse auf die Teil-Bordnetze und zwar sowohl für eine Einspeisung in als auch für eine Entnahme aus der Energieversorgung.
  • Es wird bevorzugt, dass die Einspeisung der elektrischen Energie in die Teil-Bordnetze und/oder die Nutzung der elektrischen Energie aus den Teil-Bordnetzen für den Hybridantrieb derart gesteuert wird, dass ein etwaiger ungleicher Ladezustand von Energiespeichern in den Teil-Bordnetzen verringert wird. Bei gleichem Ladezustand sind somit gleich leistungsfähige Teil-Bordnetze vorhanden und können einen Notbetrieb gewährleisten, wenn das andere Teil-Bordnetz ausfällt.
  • Um eine besonders zuverlässige Energieversorgung zu erhalten und um ggf. schnell und in geeigneter Weise auf einen Notbetrieb umschalten zu können, wird vorgeschlagen, zumindest eine Überwachungseinrichtung zur Überwachung eines der Teil-Bordnetze auf Funktionsfähigkeit vorzusehen. Insbesondere ist die Überwachungseinrichtung ausgestaltet, mechanische und/oder elektrische Defekte des Teil-Bordnetzes und/oder der angeschlossenen elektromagnetischen Einrichtung zu erkennen. Alternative und/oder zusätzliche Funktionen der Überwachungseinrichtung sind die Überwachung eines Zustandes eines Energiespeichers in dem Teil-Bordnetz (z. B. der elektrischen Spannung einer Batterie) und/oder eine aktive Sicherung von Komponenten des Teil-Bordnetzes oder des gesamten Teil-Bordnetzes (z. B. Halbleiterschaltungen zur Minimierung von Schäden im Fehlerfall). Auch kann die Überwachungseinrichtung mit einer übergeordneten Steuerungseinrichtung, die z. B. einer Steuerung eines Verbrennungsmotors des Kraftfahrzeuges dient, verbunden sein. Die Verbindung ist beispielsweise eine Datenverbindung zur Übertragung von Daten und die Überwachungseinrichtung kann auf diese Weise einen erkannten Defekt an die Steuerungseinrichtung melden, woraufhin z. B. die Steuerungseinrichtung einen Notbetrieb initiiert. Die genannten Funktionen und Merkmale der Überwachungseinrichtung sind Beispiele. Weitere Funktionen und Merkmale, die für ungeteilte Bordnetze oder für Bordnetze mit nur teilweise redundanten Komponenten bekannt sind, können alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein.
  • Vorzugsweise ist jeweils eine derartige Überwachungseinrichtung mit den Steuermitteln der Teil-Bordnetze kombiniert und weist die Steuerungseinrichtung eine Überwachungseinrichtung zur Überwachung beider Teil-Bordnetze auf. Diese Aus gestaltung hat den Vorteil, dass Überwachungsfunktionen mehrfach redundant, d. h. in beiden Teil-Bordnetzen und zusätzlich in der Steuerungseinrichtung implementiert sein können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Überwachungsfunktionen auch auf die Überwachungseinrichtung des jeweiligen Teil-Bordnetzes und die Steuerungseinrichtung verteilt werden können.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Sie ist jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt. Bei der Erläuterung wird Bezug auf die beigefügte Zeichnung genommen. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer ersten elektrischen Energieversorgung und von Teilen eines Hybridantriebes,
  • 2 eine schematische Darstellung einer zweiten elektrischen Energieversorgung und von Teilen eines Hybridantriebes mit zwei elektrischen Maschinen und
  • 3 eine schematische Querschnittsdarstellung einer elektrischen Maschine mit zwei galvanisch getrennten Wicklungssätzen.
  • Die in 1 gezeigte elektrische Energieversorgung 1 weist zwei galvanisch voneinander getrennte Teil-Bordnetze 5, 6 auf. Die Teil-Bordnetze 5, 6 sind elektrisch jeweils mit einem Wicklungssatz einer elektrischen Maschine 3 verbunden. Die elektrische Maschine 3 und ein Verbrennungsmotor 2 bilden einen Hybridantrieb eines Kraftfahrzeuges. Während eines motorischen Betriebes wirken sie auf einen Antriebsstrang 4 des Kraftfahrzeuges. Der Verbrennungsmotor 2 und die elektrische Maschine 3 können gleichzeitig oder einzeln motorisch betrieben werden. Insbesondere kann der Verbrennungsmotor 2 auch die elektrische Maschine 3 antreiben, sodass diese in einer generatorischen Betriebsart die Energieversorgung 1 mit elektrischer Energie speist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die elektrische Maschine 3 durch beim Bremsen des Fahrzeuges rückgewonnene kinetische Energie angetrieben wird.
  • Die Teil-Bordnetze 5, 6 weisen identisch aufgebaute Anordnungen mit Steuerungsmitteln 7, 8 zur Steuerung eines Betriebes der elektrischen Maschine 3 und mit ei nem Energiespeicher 14, 15 auf. Die Steuerungsmittel 7, 8 sind jeweils mit dem zugehörigen Wicklungssatz der elektrischen Maschine 3 verbunden. Die Anordnung der Steuerungsmittel 7, 8 zwischen der elektrischen Maschine 3 und dem Energiespeicher 14, 15 ist schematisch zu verstehen und deutet an, dass die Übertragung elektrischer Energie von dem Energiespeicher 14, 15 zu der elektrischen Maschine 3 bzw. umgekehrt unter Verwendung der Steuerungsmittel 7, 8 beeinflussbar ist.
  • Außerdem weisen die Teil-Bordnetze 5, 6 noch weitere Komponenten und ausschließlich an eines der Teil-Bordnetze 5, 6 angeschlossene elektrische Verbraucher auf, die pauschal mit dem Bezugszeichen 16 bzw. 17 bezeichnet sind. Beispielsweise ist an das erste Teil-Bordnetz 5 eine elektrische Sitzheizung eines Fahrersitzes angeschlossen, während an das zweite Teil-Bordnetz 6 eine elektrische Sitzheizung eines Beifahrersitzes angeschlossen ist.
  • Zumindest ein weiterer elektrischer Verbraucher 19 ist an beide Teil-Bordnetze 5, 6 angeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Verbraucher 19, dessen Versorgung mit großer Zuverlässigkeit zu gewährleisten ist, z. B. um eine „x by wire" Vorrichtung (s. o.), etwa eine Wirbelstrombremse.
  • Die Steuerungsmittel 7, 8 sind jeweils über eine Steuerungsleitung (unterbrochene Linie in 1) mit einer zentralen Steuerungseinrichtung 12 verbunden. Ferner sind die Energiespeicher 14, 15 jeweils über eine Signalleitung (unterbrochene Linie) mit der Steuerungseinrichtung 12 verbunden. Weitere mögliche signaltechnische und/oder steuerungstechnische Verbindungen der Steuerungseinrichtung 12 bestehen z. B. zu der elektrischen Maschine 3 und/oder anderen Teilen des Hybridantriebes. Insbesondere empfängt die Steuerungseinrichtung 12 über die Signalleitungen von den Energiespeichern 14, 15 (und ggf. von anderen Einheiten) Signale, die Informationen über den momentanen Betriebszustand der Energieversorgung enthalten. Speziell bei den von den Energiespeichern 14, 15 empfangenen Signalen werden Informationen über deren Ladezustand bzw. Energieinhalt übertragen. Die Steuerungseinrichtung 12 verarbeitet die Informationen und steuert davon abhängig den Betrieb der Energieversorgung.
  • Auf Grund von unterschiedlich großen elektrischen Lasten und geringfügigen konstruktiven Unterschieden der beiden Teil-Bordnetze 5, 6 kann es zu unterschiedlichen Energieinhalten der Energiespeicher 14, 15 kommen. Bevorzugtermaßen steuert die Steuerungseinrichtung 12 den Betrieb der elektrischen Maschine 3 derart, dass die Unterschiede verringert werden, möglichst bis ein gleicher Energieinhalt erreicht ist. Es bestehen insbesondere die folgenden Möglichkeiten:
    • – Im generatorischen Betrieb der elektrischen Maschine 3 steuert die Steuerungseinrichtung 12 die Steuerungsmittel 7, 8 derart, dass mehr elektrische Energie in dasjenige Teil-Bordnetz 5, 6 eingespeist wird, welches den geringeren Energieinhalt hat.
    • – Im motorischen Betrieb der elektrischen Maschine 3 steuert die Steuerungseinrichtung 12 die Steuerungsmittel 7, 8 derart, dass mehr elektrische Energie aus demjenigen Teil-Bordnetz 5, 6 entnommen wird, welches den größeren Energieinhalt hat.
    • – In einem gemischten generatorischen und motorischen Betrieb steuert die Steuerungseinrichtung 12 die Steuerungsmittel 7 derart, dass die elektrische Maschine 3 aus einem der Teil-Bordnetze 5, 6 elektrische Energie entnimmt und dem anderen Teil-Bordnetz 5, 6 zuführt, wobei die Energieinhalte angeglichen werden. In dieser gemischten Betriebsart kann z. B. der Verbrennungsmotor 2 die elektrische Maschine 3 antreiben oder kann die elektrische Maschine 3 das Fahrzeug antreiben. Auch ist es möglich, dass elektrische Energie ohne eine Bewegung der elektrischen Maschine 3 direkt zwischen den elektromagnetischen Einrichtungen übertragen wird.
  • 2 zeigt eine Variante der Anordnung nach 1, wobei zwei elektrische Maschinen 13, 23 als Teil des Hybridantriebes vorgesehen sind. Die Teil-Bordnetze 5, 6 sind jeweils mit einer elektromagnetischen Einrichtung in einer der elektrischen Maschinen 13, 23 verbunden.
  • 3 zeigt eine elektrische Maschine 3, insbesondere die elektrische Maschine 3 gemäß 1, mit zwei elektrischen Wicklungsanordnungen 9, 10. Beide Wicklungsanordnungen 9, 10 weisen einen Satz von drei Wicklungen 9a, 9b, 9c und 10a, 10b, 10c auf. Jede der drei Wicklungen 9a, 9b, 9c und 10a, 10b, 10c eines Satzes ist an eine Phase einer Drehstromverbindung 21, 22 zu dem jeweiligen Teil-Bordnetz angeschlossen.
  • Die drei Wicklungen 9a, 9b, 9c sind relativ zu den drei Wicklungen 10a, 10b, 10c um 180 Grad gedreht angeordnet, bezogen auf eine Drehachse 25. Die Drehachse 25 ist die Rotationsachse eines nicht dargestellten Läufers der elektrischen Maschine 3. Die Wicklungsanordnungen 9, 10 sind Bestandteile eines Stators der elektrischen Maschine 3. Die einzelnen Wicklungen 9a, 9b, 9c bzw. 10a, 10b, 10c sind um 60 Grad gegeneinander versetzt angeordnet, bezogen auf die Drehachse 25.

Claims (8)

  1. Elektrische Energieversorgung (1; 21) eines Kraftfahrzeuges mit Hybridantrieb, wobei der Hybridantrieb elektromotorisch betreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass: – die Energieversorgung (1; 21) mindestens zwei voneinander galvanisch getrennte elektrische Teil-Bordnetze (5, 6) zum Versorgen von elektrischen Verbrauchern mit elektrischer Energie aufweist, – die Teil-Bordnetze (5, 6) jeweils Steuerungsmittel (7, 8) zur Steuerung eines Betriebes einer elektrischen Maschine (3; 13, 23) aufweisen, – die Teil-Bordnetze (5, 6) jeweils an eine elektromagnetische Einrichtung (9, 10) der elektrischen Maschine (3; 13, 23) angeschlossen sind, – die elektromagnetischen Einrichtungen (9, 10) ausgestaltet sind, in einer generatorischen Betriebsart elektrische Energie in das jeweilige Teil-Bordnetz (5, 6) einzuspeisen und in einer motorischen Betriebsart elektrische Energie aus dem Teil-Bordnetz (5, 6) aufzunehmen und für den Antrieb des Fahrzeuges einzusetzen, – die elektromagnetischen Einrichtungen (9, 10) galvanisch voneinander getrennt sind und – die Steuerungsmittel (7, 8) mit einer gemeinsamen Steuerungseinrichtung (12) zur Steuerung eines Betriebes der Energieversorgung verbunden sind.
  2. Energieversorgung nach Anspruch 1, wobei die Teil-Bordnetze (5, 6) die gleiche Nominalspannung aufweisen.
  3. Energieversorgung nach Anspruch 1 oder 2, wobei zumindest eine von der Energieversorgung (1) mit elektrischer Energie zu versorgende Vorrichtung (19) über jeweils eine Versorgungsleitung mit beiden Teil-Bordnetzen (5, 6) verbunden ist.
  4. Energieversorgung nach Anspruch 3, wobei die zu versorgende Vorrichtung (19) eine für einen sicheren Fahrbetrieb des Kraftfahrzeuges erforderliche Vorrichtung ist, insbesondere eine elektrische Bremsvorrichtung, eine Motor-Steuerungsvorrichtung oder eine von einem Fahrer zu bedienende Lenkeinrichtung.
  5. Energieversorgung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Energieversorgung (1; 21) zumindest eine Überwachungseinrichtung zur Überwachung eines der Teil-Bordnetze (5, 6) auf Funktionsfähigkeit aufweist.
  6. Energieversorgung nach Anspruch 5, wobei jeweils eine der Überwachungseinrichtungen mit den Steuermitteln (7, 8) der Teil-Bordnetze (5, 6) kombiniert ist und die Steuerungseinrichtung (12) eine Überwachungseinrichtung zur Überwachung beider Teil-Bordnetze (5, 6) auf Funktionsfähigkeit aufweist.
  7. Verfahren zum Betreiben einer elektrischen Energieversorgung (1; 21) eines Kraftfahrzeuges mit Hybridantrieb, wobei – der Hybridantrieb elektromotorisch betreibbar ist und elektrische Energie in die Energieversorgung (1; 21) einspeisen kann, – die Energieversorgung (1; 21) mindestens zwei galvanisch getrennte Teil-Bordnetze (5, 6) aufweist, – die Teil-Bordnetze (5, 6) jeweils Steuerungsmittel (7, 8) zur Steuerung einer Einspeisung der elektrischen Energie in die Teil-Bordnetze (5, 6) und zur Steuerung einer Nutzung von elektrischer Energie aus den Teil-Bordnetzen (5, 6) für den Hybridantrieb aufweisen und – die Steuerungsmittel (7, 8) durch eine und dieselbe Steuerungseinrichtung (12) gesteuert werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die Einspeisung der elektrischen Energie in die Teil-Bordnetze (5, 6) und/oder die Nutzung der elektrischen Energie aus den Teil-Bordnetzen (5, 6) für den Hybridantrieb derart gesteuert wird, dass ein etwaiger ungleicher Ladezustand von Energiespeichern (14, 15) in den Teil-Bordnetzen (5, 6) verringert wird.
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