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DE10248475B4 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

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DE10248475B4 DE2002148475 DE10248475A DE10248475B4 DE 10248475 B4 DE10248475 B4 DE 10248475B4 DE 2002148475 DE2002148475 DE 2002148475 DE 10248475 A DE10248475 A DE 10248475A DE 10248475 B4 DE10248475 B4 DE 10248475B4
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Abstract

Anzeigevorrichtung, mit einer Mehrzahl von nebeneinander und/oder übereinander geordneter Lichtquellen wie LED's, die auf einer gemeinsamen Leiterplatte gelagert sind, und mit einem Lichtleitkörper für die Lichtquellen, der als Maskenkörper (12) ausgebildet ist, der für jede Lichtquelle oder Gruppe von Lichtquellen eine Maskenausnehmung (18) aufweist, und der eine plane Oberfläche (28) aufweist, die sich parallel zur Leiterplatte (14) erstreck, dadurch gekennzeichnet, dass der Maskenkörper (12) als Acrylglasscheibe mit Schwarzpartikeln ausgebildet ist und die Maskenausnehmungen (18) eine Tiefe von mehr als der Hälfte der Stärke des Maskenkörpers (12) aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Seit langem sind Lichtanzeigevorrichtungen bekannt, bei denen eine SMD-LED oder Leuchtdiode dazu dient, über Lichtleitkörper, beispielsweise aus transparentem Kunststoff, das von dem LED emittierte Licht eine Anzeigefläche zuzuleiten. Bei derartigen Lösungen, wie sie beispielsweise in der DE-OS 38 33 315 beschrieben sind, erstreckt sich der Lichtleitkörper unter Bildung eines Symbols zu einer Anzeigefläche, während die Lichteinleitung möglichst verlustfrei erfolgen soll. Für eine flache Anzeige ist es bei der genannten Druckschrift vorgesehen, die LED seitlich der Anzeigefläche vorzusehen, um so eine möglichst flache Anzeige zu erzielen.
  • Derartige Anzeigen können auch als indirekte Anzeigen bezeichnet werden.
  • Ferner sind auch direkte Anzeigen bekannt geworden, bei denen die von der LED abgegebene Strahlung unmittelbar, also umlenkungsfrei, der Anzeige dient. Anzeigen mit geringen Umlenkungen können auch als fokussierende Anzeigen bezeichnet werden. Fokussierende Anzeigen werden auch im Bereich der Verkehrstechnik eingesetzt, wozu beispielsweise auf die DE 197 48 522 A1 zu verweisen ist, die eine Anzeige mit SMD-LEDs zeigt, deren Licht von einer Sammellinse fokussiert wird. Hierzu gehört auch die Mehrfachanzeigeanordnung gemäß der EP 884 786 A2 , die das Einstecken einer LED in ein Sackloch in einer so genannten Schwarz/Weißscheibe zeigt.
  • Die bekannten Lösungen sind jedoch recht aufwendig, gerade, wenn es gilt, eine ausgesprochen flache Anzeige für die Verkehrstechnik oder dergleichen bereitzustellen, die zudem eine gute Lichtemittion zeigen soll. Für derartige Lösungen ist es vorgeschlagen worden, eine Mehrfachanordnung von LED-Chips, die recht eng benachbart sind, auf einer Leiterplatte anzuordnen und eine Lochmaske aus Stahlblech oder dergleichen vorzusehen, wobei je eine Öffnung der Lochmaske vor einer LED angeordnet ist. Die Lichtemission kann bei dieser Lösung gegebenenfalls durch eingearbeitete Sammellinsen unterstützt werden.
  • Diese Lösung ist jedoch mechanisch recht aufwendig und erfordert auch die Bereitstellung eines Kühl-Luftspaltes zwischen der Leiterplatte und Lochmaske für die Ableitung der Verlustwärme der LEDs.
  • In der DE 43 11 937 A1 wird eine Vorrichtung zur Hinterleuchtung von schmalen Anzeigenfeldern beschrieben, wobei LED's in Ausnehmungen in einem separaten Dämpfungsblock versenkt sind. Für große Leuchtstärken, wie sie für auch bei Tageslicht weithin deutlich zu erkennende Anzeigen nötig sind, ist diese Vorrichtung aufgrund der wenigen eingesetzten LED's jedoch nicht geeignet.
  • In der DE 25 31 968 A1 eine explosionsgeschützte Leuchte beschrieben, bei der prinzipbedingt alle Hohlräume ausgegossen sein müssen, wodurch mehrere verschiedene Werkstoffe zum Einsatz kommen, was bei einer größeren abzuführenden Verlustwärme zu Wärmeausdehnungs- und -ableitungsproblemen führt.
  • Die DE 41 01 192 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Hinterleuchtung von Schaltern in elektronischen Geräten mit einer LED wobei eine recht aufwändige Konstruktion zum Einsatz kommt, um bspw. durch statische Aufladung gefährdete CMOS-Bauteile vor Berührungsspannungen zu schützen, was relativ hohe Herstellungskosten verursacht.
  • In der DE 295 14 771 U1 wird eine Anzeigeeinheit, bestehend aus einer von LEDs beleuchteten Lichtleitplatte, beschrieben. Die LEDs sind in eine Nut an mindestens einer Kante der Lichtleitplatte eingelassen, um eine homogene Helligkeitsverteilung in dem Lichtleitkörper bereitzustellen. Insofern ist die Darstellung von Symbolen mit dieser Lösung nicht möglich.
  • Eine sehr ähnliche Anordnung beschreibt DE 199 62 040 A1 , wobei hier die Leuchtkörper nicht in die Lichtleitplatte eingelassen sind, sondern sich außen an einer Kante der Lichtleitplatte befinden.
  • Die DE 195 28 459 C2 beschreibt ein mit LEDs bestücktes Leuchtaggregat, dessen Verlustwärme über einen separaten Kühlkörper abgeführt wird. Durch die verschiedenen Erfordernisse wie thermisch leitfähige, jedoch elektrisch nicht leitende Montage der Bauelemente auf dem Kühlkörper ist diese Konstruktion relativ aufwändig und daher teuer zu fertigen.
  • Durchsichtige Kunststoffe wie Acrylglas weisen einen vergleichsweise hohen Wärmeausdehnungskoeffizienten auf, der meist höher als der Wärmeausdehnungskoeffizient der Leiterplatte ist, die beispielsweise aus glasfaserverstärktem Epoxidharz bestehen kann. Wenn sich daher bei der vorgeschlagenen Lösung die Acrylglasplatte mit eingeschliffenen Linsen stärker ausdehnt als die Leiterplatte, kann es zur Dejustierung der Fokussierung kommen.
  • Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Anzeigevorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, die gegenüber Umwelteinflüssen wie Temperatur stabil ist, eine flache Bauweise erlaubt, aber dennoch einfach und preisgünstig zu fertigen ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Überraschend lassen sich mit der erfindungsgemäßen Lösung gleich mehrere Vorteile in Kombination erzielen. Durch die Ausbildung des Lichtleitkörpers als Maskenkörper entfällt die zusätzliche Notwendigkeit, eine Lochmaske bereitzustellen. Durch die entsprechende Größenwahl für die Maskenöffnungen lässt sich eine deutlich sichtbare Anzeige bei Verwendung eines transparenten Maskenkörpers erzielen.
  • Erfindungsgemäß ist in überraschend einfacher Weise vorgesehen, das gleiche Material sowohl für die Bereitstellung von lichtdurchlässigen Bereichen als auch für die Bereitstellung von lichtundurchlässigen Bereichen zu verwenden. Dies geschieht durch entsprechende Wahl der Materialstärke. Die Beleuchtungsbereiche des Maskenkörpers sind überraschend recht scharf begrenzt und weisen eine gute Sichtbarkeit bei der Verwendung von LED-Chips auf, die auch viel kleiner als der Durchmesser der Beleuchtungsbereiche sein können.
  • Die Leiterplatte weist eine flache Ausgestaltung auf, und zu ihr parallel erstreckt sich die plane Oberfläche des Maskenkörpers.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung liegt der Maskenkörper auf der Leiterplatte auf. Hierdurch ergibt sich automatisch eine Abdichtung jeder Maskenausnehmung mit in dieser vorgesehenen LED. Verschmutzungen sind so ausgeschlossen, wobei es sich versteht, dass randseitig der Anzeigevorrichtung besondere Maßnahmen getroffen werden können, um eine Abdichtung zu gewährleisten.
  • Durch die Aufnahme der Lichtquellen in den Maskenausnehmungen ohne oder mit höchstens geringer Berührung zwischen den LED- Chips und dem Maskenkörper lässt sich die von den LED-Chips erzeugte Verlustleistung hauptsächlich über die großflächig kupferbeschichtete Leiterplatte ableiten. Dies bedeutet, dass die Leiterplatte prinzipbedingt stärker erwärmt wird als der Maskenkörper, so dass die unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten in der Tendenz kompensiert werden. Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Lösung in der vorteilhaften Ausgestaltung mit planen Beleuchtungsbereichen weniger kritisch hinsichtlich Fokussierungsfehlern, so dass auch eine außermittige Anordnung der Lichtquelle in der Maskenausnehmung unkritisch ist.
  • Bei Bedarf ist es sogar möglich, die Steuervorrichtung mindestens teilweise in entsprechenden Ausnehmungen in dem Maskenkörper auf der Maskenkörperseite der Leiterplatte anzuordnen. Durch die sehr flache Bauweise steht aber regelmäßig ausreichend Raum auf der Rückseite zur Verfügung.
  • Erfindungsgemäß besteht der Maskenkörper aus einem transparenten Material mit einem Dämpfungsanteil, so dass die Maskenwirkung erreicht wird. Die Lichtdurchlässigkeit kann dennoch mehr als 90% in den Beleuchtungsbereichen betragen.
  • Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ist bevorzugt eine direkte Anzeige, so dass keine Umlenkungen Verluste mit sich bringen.
  • Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Draufsicht auf einen Teil einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung; und
  • 2 eine Schnittansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung im Hinblick der Ausführungsform gemäß 1.
  • Die in 1 dargestellte Anzeigevorrichtung 10 weist einen Maskenkörper 12 als Lichtleitkörper auf, der auf einer lediglich aus 2 ersichtlichen Leiterplatte 14 aufgebracht ist und dort bündig aufliegt. Ein Randbereich 16 des Maskenkörpers dient der Auflage und Befestigung von Leiterplatte und Maskenkörper aneinander. Es versteht sich, dass dort in an sich bekannter Weise ein umlaufendes Gummiprofil eingelegt sein kann, um eine hermetische Abdichtung zu gewährleisten.
  • Die Befestigung erfolgt bevorzugt über Langlöcher, so dass eine gewisse Relativbewegung zwischen Maskenkörper 12 und Leiterplatte 14 möglich ist, ohne die Befestigung zu belasten. Hierdurch lässt sich auch bei einem großen Temperatur-Arbeitsbereich der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung verhindern, dass übermäßige Kräfte in die Befestigung zwischen Maskenkörper und Leiterplatte eingeleitet werden.
  • Erfindungsgemäß weist der Maskenkörper 12 eine Vielzahl von Maskenausnehmungen 18 auf. Bevorzugt sind die Maskenausnehmungen in Reihen angeordnet und können beispielsweise der Bereitstellung einer Elf-Segment-Anzeige, einer Zwölf-Segment-Anzeige oder einer Sieben-Segment-Anzeige dienen. In den dargestelltem Ausführungsbeispiel nimmt jede Maskenausnehmung eine Lichtquelle auf, die durch eine SMD-LED 20 gebildet ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Schrägbalken 22 der Anzeigevorrichtung 10 mit etwas größeren LEDs 20 bestückt, während der vertikale und der horizontale Balken 26 und 24 je mit etwas kleineren LED-Chips bestückt sind.
  • Es versteht sich, dass anstelle der dargestellten Ausführungsform für jede Maskenausnehmung 18 auch Mehrfachanordnungen von LEDs verwendet werden können, die dann auch auf einen gemein samen Kühlkörper angebracht sein können.
  • Die Maskenausnehmungen 18 sind jedenfalls je deutlich größer als die Diagonalen der rechteckigen oder quadratischen LED-Chips, so dass in der Regel keine Berührung zwischen den LED-Chips und dem Maskenkörper 12 stattfindet.
  • Die Maskenausnehmungen 18 sind von hinten in dem Maskenkörper 12 vorgesehen. Die Vorderfläche des Maskenkörpers 14 bildet eine plane Oberfläche 28, wie es besser aus 2 ersichtlich ist.
  • Jede Maskenausnehmung 18 weist insofern einen zugeordneten Beleuchtungsbereich 30 auf, der durch die zugehörige Lichtquelle erleuchtet wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Beleuchtungsbereich 20 eine Form eines flachen Zylinders, also je gerade Ober- und Unterseiten auf. Es versteht sich, dass anstelle dessen nach Belieben auch im geraden Bereich der Unterseite andere Konturen gewählt werden könne, um beispielsweise doch eine Fokussierung zu realisieren. Über entsprechend geformte Treppen lässt sich auch der an sich bekannte Fresnel-Linsen-Effekt bereitstellen.
  • 2 zeigt die Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung 10 im Schnitt. Die SMD-LED-Chips 20 sind in an sich bekannter Weise auf der Leiterplatte 14 in SMD-Technik aufgelötet. An ihrer Unterseite erstreckt sich eine großflächige Kupferschicht, die auch beispielsweise gegenüber den üblichen Schichtstärken von 35 Micrometern für Leiterplatten vergrößert sein kann und beispielsweise 70 Micrometer betragen kann.
  • Es versteht sich, dass diese Kupferschicht Ausnehmungen durch Kontaktierungen und dergleichen aufweist, die aber ihrer Wärmeableitfunktion nicht schaden.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Stärke des Maskenkörpers 4 mm, und die Leiterplatte weist eine Stärke von 1,5 mm auf. Die Beleuchtungsbereiche 30 haben eine Stärke von etwas weniger als 1 mm, und die Bauhöhe jeder LED 20 beträgt etwas mehr als 1 mm. Insgesamt ergibt sich so eine Gesamtstärke von weniger als 6 mm für die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung.
  • Bevorzugt ist jede LED 20 in der betreffenden Maskenausnehmung 18 von den Seitenwänden des Maskenkörpers 12 beabstandet. Hierdurch erfolgt die Wärmeableitung überwiegend über die Leiterplatte 14.

Claims (17)

  1. Anzeigevorrichtung, mit einer Mehrzahl von nebeneinander und/oder übereinander geordneter Lichtquellen wie LED's, die auf einer gemeinsamen Leiterplatte gelagert sind, und mit einem Lichtleitkörper für die Lichtquellen, der als Maskenkörper (12) ausgebildet ist, der für jede Lichtquelle oder Gruppe von Lichtquellen eine Maskenausnehmung (18) aufweist, und der eine plane Oberfläche (28) aufweist, die sich parallel zur Leiterplatte (14) erstreck, dadurch gekennzeichnet, dass der Maskenkörper (12) als Acrylglasscheibe mit Schwarzpartikeln ausgebildet ist und die Maskenausnehmungen (18) eine Tiefe von mehr als der Hälfte der Stärke des Maskenkörpers (12) aufweisen.
  2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Maskenkörper (12) auf der Leiterplatte (14) flächig aufliegt.
  3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Maskenkörper (12) auf der Leiterplatte (14) randseitig aufgepresst und/oder abgedichtet ist.
  4. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass elektronische Bauteile für die Steuervorrichtung der Lichtquelle auf der Rückseite der Leiterplatte (14), also der von dem Maskenkörper (12) abgewandten Seite der Leiterplatte (14), angeordnet sind.
  5. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass elektronische Bauteile als Teil einer Steuervorrichtung für die Lichtquellen auf der Maskenkörper-Seite der Leiterplatte (14) angeordnet sind und von dem Maskenkörper (12) abgedeckt sind.
  6. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Maskenkörper (12) die Leiterplatte (14) vollflächig überdeckt.
  7. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Maskenkörper (12) auf seiner von der Leiterplatte (14) abgewandten Seite eine glatte Oberfläche aufweist.
  8. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maskenausnehmungen (18) Aussparungen bilden, in denen die LEDs (20) ausgebildet sind.
  9. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Aussparung eine LED (20) aufnimmt.
  10. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maskenausnehmungen (18) eine Tiefe von mehr als drei Fünftel der Stärke des Maskenkörpers (12) aufweisen.
  11. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maskenausnehmungen (18) eine Tiefe von drei Viertel der Stärke des Maskenkörpers (12) aufweisen.
  12. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die LEDs (20) in SMD-Technik im gleichen Rastermaß wie die Maskenausnehmungen (18) in der Maskenköper (12) angeordnet sind.
  13. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die relative Anordnung der Lichtquellen zu den Maskenausnehmungen (18) einen Lichtaustrittswinkel festlegt, wobei der Lichtaustrittswinkel für alle Lichtquellen gleich ist.
  14. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (14) großflächige Kupferflächen unterhalb der LEDs (20) und diese umgebend aufweist, mit welchen die Verlustwärme der LEDs (20) lediglich ableitbar ist.
  15. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maskenöffnungen einen größeren Durchmesser als die Lichtquellen aufweisen.
  16. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Maskenöffnungen mehr als 20% oder mehr als 50% größer ist als der Durchmesser der Lichtquellen.
  17. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Maskenöffnungen einen Durchmesser von 3 mm bis 8 mm bei einer Tiefe von etwa 3 mm aufweisen.
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