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DE10239131B4 - Schleifteller für Handschleifmaschinen - Google Patents

Schleifteller für Handschleifmaschinen Download PDF

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DE10239131B4
DE10239131B4 DE10239131.9A DE10239131A DE10239131B4 DE 10239131 B4 DE10239131 B4 DE 10239131B4 DE 10239131 A DE10239131 A DE 10239131A DE 10239131 B4 DE10239131 B4 DE 10239131B4
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Festool GmbH
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    • B24D13/14Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor acting by the front face
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Abstract

Schleifteller für Handschleifmaschinen, an dessen Unterseite ein Schleifmittel mittels eines zweiteiligen Klettenhaftverschlusses abziehbar befestigbar ist, mit einem ein elastisch nachgiebiges Kissen bildenden Tellerkörper, wobei das erste Verschlussteil des Klettenhaftverschlusses an der Schleifteller-Unterseite angeordnet und fest mit dem Tellerkörper verbunden ist und beim Anbringen des Schleifmittels mit dem an diesem angeordneten zweiten Verschlussteil des Klettenhaftverschlusses zusammenwirkt, wobei der Tellerkörper (10) eine das erste Verschlussteil (7) umschließende und ringsum vor das erste Verschlussteil (7) vorstehende Ringpartie (12) bildet, wobei das erste Verschlussteil (7) in die Unterseite des Tellerkörpers (10) eingelassen ist, so dass die Unterseite (14) des ersten Verschlussteiles (7) im wesentlichen flächenbündig zur zusammen mit ihr die Schleif teller-Unterseite (6) bildenden Unterseite (15) der Ringpartie (12) des Tellerkörpers (10) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite des Tellerkörpers (10), einschließlich der Ringpartie (12), von einer Trägerfolie (18) gebildet wird, über die das erste Verschlussteil (7) fest mit dem Tellerkörper (10) verbunden ist, wobei die Trägerfolie (18) aus einem Textilgewebe mit einer Polyurethan-Beschichtung besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schleifteller für Handschleifmaschinen, an dessen Unterseite ein Schleifmittel mittels eines zweiteiligen Klettenhaftverschlusses abziehbar befestigbar ist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Solche Schleifteller, an denen das jeweilige Schleifmittel mittels eines Klettenhaftverschlusses befestigt wird, sind seit längerer Zeit bekannt. Diese Befestigungsart ist denkbar einfach, da das Schleifmittel nur auf die Unterseite des Schleiftellers gelegt und an diese angedrückt werden muss. Zum Wegnehmen des Schleifmittels wird dieses entgegen der von dem Klettenhaftverschluss ausgeübten Haltekraft lediglich vom Schleifteller abgezogen.
  • Um das Schleifmittel abziehen zu können, muss es jedoch als erstes an einer Randstelle von dem ersten Verschlussteil am Schleifteller gelöst und untergriffen werden.
  • Ferner kann bei den bekannten Schleif tellern, stößt man bei der Schleifbearbeitung eines Werkstückes an einen Absatz, nicht nur der Tellerkörper sondern auch das üblicherweise bis zu dessen Umfang reichende erste Verschlussteil des Klettenhaftverschlusses beschädigt werden.
  • Ein weiterer Nachteil der üblichen Schleifteller besteht darin, dass das erste Verschlussteil sozusagen eine bis zum Rand gehende Versteifung des Tellerkörpers darstellt. Dies kann sich beim Schleifen von bogenartig verlaufenden Werkstückbereichen oder wenn man den Schleifteller beim Schleifen schräg gegen das Werkstück hält, so dass sich das Schleifmittel abbiegt, ungünstig auswirken. Dies gilt vor allem dann, wenn das erste Verschlussteil von einer verhältnismäßig steifen Kunststoffplatte gebildet wird, die aus anderen Gründen mit Bezug auf beispielsweise gewebeartigen ersten Verschlussteilen vorteilhaft sein kann.
  • Aus US 4,617,767 A und DE 91 13 647 U1 sind jeweils Schleif teller gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bekannt, die die vorstehenden Nachteile lösen. Der Tellerkörper besteht aus zumindest teilweise flexiblem Material, vorzugsweise geschäumten Polyurethan und hat beispielsweise im Fall des Tellerkörpers gemäß DE 91 13 647 U1 eine zentrale Klettschicht an seiner Unterseite, die den mittleren Bereich des Tellers zur Hälfte bis zu drei Vierteln des Tellerdurchmessers bedeckt. Der äußere Randbereich des Tellers ist von Klettmaterial frei. Bei dem Schleif teller aus US 4,617,767 A besteht der Tellerkörper aus Polypropylen.
  • DE 696 11 381 T2 beschreibt einen Schleifteller mit Schaumstoffschicht für Schleifartikel. An einem Trägerkissen ist ein Schleifartikel befestigt. Das Schaumträgerkissen ist mit einer Kissendeckschicht versehen, die beispielsweise aus Gewebe, Faservlies-Substraten, behandeltem Gewebe oder polymeren Folien besteht.
  • Ausgehend hiervon besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen Schleifteller der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Handhabung noch weiter erleichtert ist und Beschädigungen des Tellerkörpers beim Betrieb der Handschleifmaschine möglichst vermieden werden sollen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Schleifteller gemäß der technischen Lehre des Anspruchs 1 vorgeschlagen.
  • Bei einem in dieser Weise ausgestalteten Schleif teller reicht das erste Verschlussteil nicht bis zum Umfang des Schleiftellers sondern endet ringsum vor diesem, so dass es durch die Ringpartie gegen Beschädigungen beim Anstoßen des Schleiftellers an einen Werkstückabsatz geschützt ist. Ferner beeinflusst das erste Verschlussteil die Nachgiebigkeit des Schleiftellers in seinem Randbereich nicht. Schließlich kann das Schleifmittel, das gleich groß wie seither sein und bis zum Umfang des Schleif tellers reichen kann, zum Abziehen vom Schleifteller leichter ergriffen werden, da es ja randseitig nicht am Schleifteller haftet.
  • Die zur Erzielung der geschilderten Vorteile erforderlichen Maßnahmen sind einfach zu verwirklichen und können, je nach der Konstruktion im einzelnen, aufgrund der kleineren Abmessungen des ersten Verschlussteiles sogar zu einer Kostensenkung führen.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
    • 1 einen erfindungsgemäßen Schleifteller in Seitenansicht, teilweise geschnitten, wobei das Schleifmittel der Übersichtlichkeit wegen im von der Unterseite des Schleiftellers abgehobenem Zustand gezeichnet ist, und
    • 2 den Schleifteller nach 1 in einer Ansicht von unten gemäß Pfeil II.
  • Der aus der Zeichnung hervorgehende Schleif teller 1 dient in Zusammenhang mit einer nicht dargestellten Handschleifmaschine zur schleifenden Bearbeitung von Werkstücken. Hierzu wird der Schleifteller 1 an der jeweiligen Handschleifmaschine befestigt und dabei treibend mit dem einen Antriebsmotor enthaltenden Antriebsaggregat der Handschleifmaschine verbunden, so dass der Schleifteller 1 bei eingeschalteter Maschine seine Schleifbewegung ausführt. Im dargestellten Falle handelt es sich um einen kreisrunden Schleifteller, der an seiner Oberseite eine Befestigungseinrichtung 2 zum Herstellen seiner Verbindung mit dem Antriebsaggregat aufweist, die von einer auf die Abtriebswelle der Handschleifmaschine aufzuschraubenden Spannmutter gebildet wird. Beim Betrieb rotiert der Schleifteller 1 um die mit der Achslinie der Abtriebswelle zusammenfallenden Rotationsachse 3.
  • Der Schleifteller 1 stellt einen Träger für ein Schleifmittel 4 dar, das von einer flexiblen Schleifscheibe gebildet wird und an seiner beim Betrieb dem Werkstück zugewandten Unterseite 5 eine Schleiffläche bildet.
  • Das Schleifmittel 4 ist lösbar an der Unterseite 6 des Schleiftellers 1 befestigbar. Dies erfolgt mittels eines zweiteiligen Klettenhaftverschlusses, dessen erstes Verschlussteil 7 an der Unterseite 6 des Schleiftellers 1 und dessen zweites Verschlussteil 8 an der Oberseite 9 des Schleifmittels 4 angeordnet ist, die dabei jeweils fest mit dem Schleifteller 1 bzw. dem Schleifmittel 4 verbunden sind.
  • Solche Klettenhaftverschlüsse sind bei Schleiftellern zur Befestigung des Schleifmittels üblich. Dabei weist das eine Verschlussteil, beim Ausführungsbeispiel das erste Verschlussteil 7, eine Vielzahl von über die Fläche des Verschlussteiles verteilte, hakenartige Haftelemente und das andere Verschlussteil, beim Ausführungsbeispiel das zweite Verschlussteil 8, eine Vielzahl von über die Fläche dieses Verschlussteils verteilte, schlingen- oder schlaufenartige Haftelemente auf, so dass beim Kontaktieren der beiden Verschlussteile 7, 8 die hakenartigen Haftelemente in Verhakungseingriff mit den schlingen- oder schlaufenartigen Haftelementen gelangen, so dass ein fester Zusammenhalt der Verschlussteile 7, 8 zustande kommt.
  • Die beiden Verschlussteile 7, 8 sind in der Zeichnung nur schematisch ohne eine Darstellung der Haftelemente gezeigt.
  • Bringt man das Schleifmittel 4 mit dem zweiten Verschlussteil 8 voran zur Anlage an das erste Verschlussteil 7 des Schleiftellers 1, haftet das Schleifmittel 4 fest am Schleifteller 1.
  • Der Schleifteller 1 weist ferner einen Tellerkörper 10 auf, der ein elastisch nachgiebiges Kissen bildet, so dass das unten an dem Tellerkörper 10 angeordnete erste Verschlussteil 7 elastisch abgestützt wird. Auf diese Weise kann sich bei der Schleifbearbeitung das von dem ersten Verschlussteil 7 gehaltene Schleifmittel 4 unter elastischer Verformung des Tellerkörpers 10 an die Werkstückoberfläche anpassen. Der Tellerkörper 10 liegt an der dem ersten Verschlussteil 7 entgegen-gesetzten Oberseite an einer Stützplatte 11 des Schleiftellers 1 an, an der er sich beim Auftreten von Kräften von unten her abstützt. Zwischen der Stützplatte 11 und der Unterseite 6 des Schleiftellers 1 gibt es keine durchgehende steife Verbindung, da sich der Tellerkörper 10 sonst nicht verformen könnte.
  • Der Tellerkörper 10 bildet eine das erste Verschlussteil 7 umschließende und ringsum in radialer Richtung vor das erste Verschlussteil 7 vorstehende Ringpartie 12. Demgemäss ist der Durchmesser des scheibenförmigen ersten Verschlussteils 7 entsprechend kleiner als der Durchmesser der Unterseite 6 des Schleiftellers 1 und somit des Tellerkörpers 10. Dabei ist das erste Verschlussteil 7 in die Unterseite des Tellerkörpers 10 eingelassen. Hierzu weist der Tellerkörper 10 an seiner Unterseite eine in der Gestalt dem ersten Verschlussteil 7 entsprechende scheibenförmige Vertiefung 13 auf, die das erste Verschlussteil 7 aufnimmt, so dass die Unterseite 14 des ersten Verschlussteils 7, an der die hakenartigen Haftelemente angeordnet sind, im wesentlichen flächenbündig mit der Unterseite der Ringpartie 12 des Tellerkörpers 10 ist. Die beiden Unterseiten 14 und 15 des ersten Verschlussteils 7 und der Ringpartie 12 bilden zusammen die Unterseite 6 des Schleiftellers 1.
  • Die rechtwinkelig zur Schleifteller-Unterseite 6 und somit parallel zur Rotationsachse 3 bemessene Dicke der Ringpartie 12 kann - dies muss jedoch nicht so sein - in Richtung vom ersten Verschlussteil 7 weg abnehmen.
  • Das Schleifmittel 4 und mit diesem das zweite Verschlussteil 8 weist dagegen einen größeren Durchmesser als das erste Verschlussteil 7 auf. Dabei kann das Schleifmittel 4 mit dem zweiten Verschlussteil 8 im Durchmesser im wesentlichen dem Durchmesser der ganzen Schleifteller-Unterseite 6 einschließlich der Ringpartie 12 entsprechen, wie aus der Zeichnung ersichtlich ist.
  • Um das mittels des Klettenhaftverschlusses am Schleifteller 1 haltende Schleifmittel 4 vom Schleifteller 1 zu lösen, muss es entgegen der Haltekraft des Klettenhaftverschlusses von der Schleifteller-Unterseite 6 nach unten abgezogen werden. Dies erfolgt vom Rand des Schleifmittels 4 her, d.h. man ergreift das Schleifmittel 4 mit der Hand an seinem Rand und zieht es weg. Dies ist in 1 bei 16 strichpunktiert angedeutet. Es versteht sich, dass dieses randseitige Ergreifen des Schleifmittels 4 entgegen 1 bei am Schleifteller 1 anliegenden Schleifmittel 4 erfolgt.
  • Da die Unterseite 15 der Tellerkörper-Ringpartie 12 vom ersten Verschlussteil 7 unbedeckt ist, haftet das Schleifmittel 4 im Bereich der Ringpartie 12 nicht am Schleifteller 1. Daher kann das Schleifmittel 4, will man es entfernen, in diesem Bereich ohne Schwierigkeiten abgehoben und dann ergriffen werden.
  • Die Ringpartie 12 schützt das erste Verschlussteil 7 ferner gegen randseitige Beschädigungen, wenn man beim Schleifen an einen Werkstückabsatz stößt. Dies kommt praktisch immer dann vor, wenn man das Werkstück bis in Ecken hinein schleift. Die dabei vom Werkstück her einwirkenden Kräfte werden von der Tellerkörper-Ringpartie 12 aufgenommen.
  • Des weiteren bildet die Ringpartie 12 einen unabhängig vom Material des ersten Verschlussteiles 7 nachgiebigen Schleiftellerbereich, der sich nach oben in Richtung gemäß Pfeil 17 verbiegen lässt. Dies ist beim Schleifen von Radien am Werkstück, oder wenn der Schleifteller zu einem örtlich begrenzten Schleifen schräg gegen das Werkstück gehalten wird, von Vorteil.
  • Der Tellerkörper 10 besteht, wie schon erwähnt, aus nachgiebigem Material und dabei zweckmäßigerweise zumindest im wesentlichen aus Schaumstoff. Hierfür ist Polyurethan bestens geeignet.
  • Das erste Verschlussteil 7 kann aus den üblicherweise hierfür in Frage kommenden Materialien bestehen. Zweckmäßigerweise wird es von einer Kunststoffplatte gebildet, an deren Unterseite die zugehörigen Haftelemente, die mit dem zweiten Verschlussteil 8 zusammenwirken, einstückig angeformt sind. Ein solches ersten Verschlussteil lässt sich z.B. durch Extrudieren herstellen. Als Herstellungsmaterial eignet sich Polyamid, zweckmäßigerweise PA 6.
  • Das erste Verschlussteil könnte entgegen der Zeichnung prinzipiell unmittelbar an dem Schaumstoff des Tellerkörpers 10 befestigt sein. Dies könnte durch Anschäumen oder Kleben erfolgen. Die Festigkeit dieser Verbindung wäre jedoch abhängig von dem Schaumstoffmaterial und dem Material des ersten Verschlussteils. Um von dieser Abhängigkeit loszukommen, ist beim Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass die Unterseite des Tellerkörpers 10, einschließlich der Ringpartie 12, von einer Trägerfolie 18 gebildet wird, über die das erste Verschlussteil 7 fest mit dem Tellerkörper 10 verbunden ist. Der Schaumstoffkörper des Tellerkörpers 10 ist also unten insgesamt, auch in der Vertiefung 13, durch die Trägerfolie 18 abgedeckt und somit durch die Trägerfolie 18 von dem ersten Verschlussteil 7 getrennt. Das Material der Trägerfolie 18 wird so gewählt, dass sich einerseits eine feste Verbindung mit dem Schaumstoffkörper des Tellerkörpers 10 und andererseits eine feste Verbindung mit dem ersten Verschlussteil 7 herstellen lässt. Auf diese Weise müssen die den Schaumstoffkörper und das erste Verschlussteil bildenden Materialien nicht aufeinander abgestimmt werden.
  • Insbesondere wenn es sich, wie oben erwähnt, bei dem Tellerkörper 10 um Polyurethanschaum und bei dem ersten Verschlussteil 7 um Polyamid, zweckmäßigerweise PA 6, handelt, hat sich für die Trägerfolie 18 ein Textilgewebe mit einer Polyurethan-Beschichtung als vorteilhaft erwiesen. Mit einer solchen Trägerfolie lassen sich der Tellerkörper 10 und das erste Verschlussteil 7 dauerhaft und stabil miteinander verbinden.
  • Die Trägerfolie 18 besteht zweckmäßigerweise aus mit Bezug auf den Schaumstoff des Tellerkörpers 10 abriebfesterem Material, so dass sich eine entsprechend abriebfeste Ringpartie-Unterseite 15 ergibt.
  • Der Schaumstoffkörper des Tellerkörpers 10 kann an die Trägerfolie 18 angeschäumt oder angeklebt sein. Die Trägerfolie 18 und das erste Verschlussteil 7 sind zweckmäßigerweise durch einen geeigneten Kleber miteinander verbunden.
  • Bei der Herstellung des Schleiftellers 1 kann so vorgegangen werden, dass das erste Verschlussteil 7 auf eine ebene, in der Fläche der Unterseite 6 des herzustellenden Schleiftellers 1 entsprechende Bodenfläche einer Form gelegt wird, wonach man, gegebenenfalls unter Zwischenfügen des Klebers, die Trägerfolie 18 auflegt und die Form dann mit dem Schaumstoff ausschäumt.
  • Die Trägerfolie 18 kann noch einem weiteren Zweck dienen. Besteht sie aus durchscheinendem oder durchsichtigem Material, kann man auf einem Trägerfolienbereich, der nach unten hin frei liegt, d.h. nicht durch das erste Verschlussteil 7 abgedeckt wird, rückseitig ein beispielsweise der typenmäßigen Bezeichnung des Schleiftellers 1 dienendes Farbmittel oder eine Beschriftung aufbringen, die für einen Betrachter der Schleifteller-Unterseite 6 erkennbar ist. Hierzu kann die Ringpartie 12 verwendet werden. Das erste Verschlussteil 7 kann jedoch auch eine bis zur Trägerfolie 18 reichende fensterartige Öffnung 19 aufweisen, durch die hindurch die Trägerfolie 18 sichtbar ist.

Claims (10)

  1. Schleifteller für Handschleifmaschinen, an dessen Unterseite ein Schleifmittel mittels eines zweiteiligen Klettenhaftverschlusses abziehbar befestigbar ist, mit einem ein elastisch nachgiebiges Kissen bildenden Tellerkörper, wobei das erste Verschlussteil des Klettenhaftverschlusses an der Schleifteller-Unterseite angeordnet und fest mit dem Tellerkörper verbunden ist und beim Anbringen des Schleifmittels mit dem an diesem angeordneten zweiten Verschlussteil des Klettenhaftverschlusses zusammenwirkt, wobei der Tellerkörper (10) eine das erste Verschlussteil (7) umschließende und ringsum vor das erste Verschlussteil (7) vorstehende Ringpartie (12) bildet, wobei das erste Verschlussteil (7) in die Unterseite des Tellerkörpers (10) eingelassen ist, so dass die Unterseite (14) des ersten Verschlussteiles (7) im wesentlichen flächenbündig zur zusammen mit ihr die Schleif teller-Unterseite (6) bildenden Unterseite (15) der Ringpartie (12) des Tellerkörpers (10) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite des Tellerkörpers (10), einschließlich der Ringpartie (12), von einer Trägerfolie (18) gebildet wird, über die das erste Verschlussteil (7) fest mit dem Tellerkörper (10) verbunden ist, wobei die Trägerfolie (18) aus einem Textilgewebe mit einer Polyurethan-Beschichtung besteht.
  2. Schleif teller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tellerkörper (10) zumindest im Wesentlichen aus Schaumstoff, zweckmäßigerweise Polyurethan, besteht.
  3. Schleifteller nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verschlussteil (7) von einer Kunststoffplatte gebildet wird, an deren Unterseite einstückig angeformte, mit dem zweiten Verschlussteil (8) zusammenwirkende Haftelemente angeordnet sind.
  4. Schleif teller nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verschlussteil (7) aus Polyamid, zweckmäßigerweise aus PA 6, besteht.
  5. Schleifteller nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die rechtwinkelig zur Schleifteller-Unterseite (6) gemessene Dicke der Ringpartie (12) in Richtung vom ersten Verschlussteil (7) weg abnimmt.
  6. Schleifteller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie (18) aus mit Bezug auf den den Tellerkörper (10) im wesentlichen bildenden Schaumstoff abriebfesterem Material besteht.
  7. Schleifteller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der den Tellerkörper (10) im wesentlichen bildende Schaumstoff an die Trägerfolie (18) angeschäumt oder angeklebt ist.
  8. Schleifteller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie (18) und das erste Verschlussteil (7) durch Kleben miteinander verbunden sind.
  9. Schleifteller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerfolie (18) aus durchscheinendem oder durchsichtigem Material besteht, so dass ein in einem nach unten hin frei liegenden Bereich der Trägerfolie auf ihre der Unterseite abgewandte Rückseite aufgebrachtes Farbmittel oder eine Beschriftung von unten her erkennbar ist.
  10. Schleifteller nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verschlussteil (7) eine bis zur Trägerfolie (18) reichende fensterartige Öffnung (19) aufweist.
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US4617767A (en) * 1985-01-14 1986-10-21 Ali Frank F Sanding, buffing and polishing tool and parts thereof
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