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DE10239740A1 - Gehäuseinnenteil für eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung - Google Patents

Gehäuseinnenteil für eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung Download PDF

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DE10239740A1 DE2002139740 DE10239740A DE10239740A1 DE 10239740 A1 DE10239740 A1 DE 10239740A1 DE 2002139740 DE2002139740 DE 2002139740 DE 10239740 A DE10239740 A DE 10239740A DE 10239740 A1 DE10239740 A1 DE 10239740A1
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung, mit einem Gehäuseinnenteil zur Lagerung einer Gurtwickelwelle sowie mit einem an dem Gehäuse befestigbaren Adapterteil zur fahrzeugtypindividuellen Verbindung des Gehäuses mit einem Fahrzeugbauteil. DOLLAR A Zur leichteren, schnelleren und insbesondere einhändigen Montage eines standardisierten Gehäuses sowie zur Verringerung des fahrzzeugtypindividuellen Herstellaufwandes ist vorgesehen, dass das Adapterteil 2, 4, 16, 21, 31 eine fahrzeugtypindividuelle Vorrichtung aufweist, mit der dieses zusammen mit dem Gehäuseinnenteil 1, 7, 15 zu Montagezwecken in ein vorzugsweise karosseriefestes Fahrzeugbauteil einhängbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Sicherheitsgurtaufrolleinrichtungen dienen zum automatischen Auf- und Abrollen von Sicherheitsgurten und werden in der Regel an einem karosseriefesten Bauteil eines Fahrzeuges befestigt. Wenngleich derartige Aufrolleinrichtungen heute zur Serienausrüstung von Kraftfahrzeugen gehören, werden bisher lediglich deren Wickel- und Stoppeinrichtungen weitgehend standardisiert hergestellt. Dies liegt vor allem daran, dass das Gehäuse einer solchen Aufrolleinrichtung an die individuellen baulichen Gegebenheiten eines jeden Fahrzeugtyps angepasst werden muss. In dem ständigen Bestreben, die Herstellung von Kraftfahrzeugen und deren Teile kostengünstiger zu gestalten, liegt der Wunsch nicht fern, Einheitsgehäuse für Sicherheitsgurtaufrolleinrichtungen zu fordern, die in allen denkbaren Fahrzeugtypen möglichst leicht einbaubar sind.
  • Vor diesem Hintergrund ist bereits durch die DE 28 50 758 A1 eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung mit einem Einheitsgehäuse bekannt geworden, dessen zu der Befestigungsstruktur des Fahrzeuges weisende Wand mit einer fahrzeugtypindividuellen Adapterplatte verbindbar ist, die geometrisch an die Gegebenheiten des jeweiligen Fahrzeugtyps angepasst ist. Zur Lagefixierung des mit der Adapterplatte verbundenen Gehäuses verfügt die Adapterplatte zudem über einen oder mehrere Stifte, die in zugeordnete Öffnungen des Kraftfahrzeugteils eingreifen, an dem das Gehäuse zu befestigen ist. Nachteilig an dieser Aufrollvorrichtung ist, dass ein Monteur zu dessen Montage beide Hände benötig; nämlich eine Hand, um dieses Bauteil an seinem Befestigungsort ge gen ein Herausrutschen aus den Stiftöffnungen festzuhalten, und die andere Hand, um ein Befestigungswerkzeug, beispielsweise eine Schraubmaschine, zu führen.
  • Außerdem ist eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung mit einem in 5 gezeigten Gehäuseinnenteil 7 bekannt. Dieses Gehäuseinnenteil 7 dient zur Aufnahme einer Wickelwelle für den Sicherheitsgurt sowie zum Anbringen von nach außen weisenden Gehäusewänden. Außerdem verfügt dieses Gehäuseinnenteil 7 über einen Haken 8 und eine Öse 14, mit denen das Gehäuseinnenteil 7 an einer Öse oder einem Haken an einem Fahrzeugbauteil zu Montagezwecken lose einhängbar ist. Nach diesem Fertigungsschritt kann ein Monteur vorzugsweise eine Befestigungsschraube durch eine Bohrung 12 in dem Gehäuseinnenteil 7 stecken und mittels eines Schraubwerkzeuges an dem Fahrzeugbauteil befestigen.
  • Wenngleich der konstruktive Aufbau dieses Gehäuseinnenteils 7 es dem Monteur ermöglicht, die Befestigung der Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung mit nur einer Hand durchzuführen, um sich mit der anderen Hand beispielsweise an der Fahrzeugkarosserie abzustützen, so muss dennoch bei der Herstellung derartiger Sicherheitsgurtaufrolleinrichtungen kostenaufwendig für jeden Fahrzeugtyp ein anderes, an die geometrischen Gegebenheiten des Fahrzeugs angepasstes Gehäuseinnenteil mit einem fahrzeugtypindividuellen Werkzeug hergestellt und auf Lager gehalten werden.
  • Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe an die Erfindung darin, ein Gehäuse für eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung vorzustellen, das hinsichtlich unterschiedlicher Fahrzeugtypen größtmöglichst standardisiert ist, dessen Montage leicht, schnell und sicher auch mit nur einer Hand erfolgen kann und bei dem der finanzielle Wert der fahrzeugindividuell jeweils herzustellenden oder auf Lager zu haltenden Bauteile möglichst gering ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Hauptanspruchs, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnehmbar sind.
  • Demnach besteht die Erfindung darin, ein Gehäuse eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung mit einem einheitlichen Gehäuseinnenteil auszustatten, das mit Hilfe eines daran befestigten fahrzeugtypindividuellen Adapterteils zu Montagezwecken an einer Fahrzeugstruktur in eine dort befindliche Öse oder einen dort ausgebildeten Haken einhängbar ist. Sobald das Gehäuse der Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung derart vorläufig an dem Fahrzeug angebracht ist, kann der Fahrzeugmonteur sein mit einem Befestigungsmittel versehenes Befestigungswerkzeug ansetzen und mit diesem eine dauerhaft feste Verbindung mit dem Fahrzeugbauteil herstellen.
  • Bei einem solchen Gehäuse für eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung ist es im Hinblick auf eine plane Verbindungsfläche zwischen dem Gehäuse und der Fahrzeugstruktur vorteilhaft, wenn das Adapterteil an der Rückseite derjenigen Gehäuseinnenteilwand befestigbar ist, deren Vorderseite an der Fahrzeugstruktur zur Anlage gelangt.
  • Zur Vereinfachung der Verbindung des Adapterteils mit dem Gehäuseinnenteil und zum Verbinden des Gehäuseinnenteils mit einem karosseriefesten Bauteil weist das Adapterteil vorzugsweise eine Bohrung auf, die fluchtend zu einer Bohrung in der Gehäuseinnenteilwand ausgerichtet ist. Durch diese Bohrungen ist ein Befestigungsmittel hindurchführbar, mit dem die genannten Teile an der Fahrzeugstruktur zu befestigbar sind.
  • Ein anderer Aspekt der Erfindung betrifft die Einhängevorrichtung des Adapterteils, die als Haken oder als Öse ausgebildet sein kann. Der Haken kann dabei als T-förmiger Vorsprung am Adapterteil ausgeformt sein, der eine Öffnung in derjenigen Wand des Gehäuseinnenteils durchdringt, deren Stirnseite zur An lage an der Fahrzeugstruktur am Befestigungsort gelangt. An dem T-förmigen Haken kann zudem eine Verdrehsicherung in der Art ausgebildet sein, dass einer der beiden rechts- und linksseitigen T-Schenkel nach oben oder unten gebogen ist. Eine diesem Haken zugeordnete Einhängeöffnung in der Fahrzeugstruktur weist dann eine solche Lochgeometrie auf, dass die Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung nur in der durch die genannten Bauteile vorgestimmten Einbaulage an dem Fahrzeug montierbar ist.
  • Alternativ oder zusätzlich zu dem genannten Haken kann an dem Adapterteil auch eine Öse ausgebildet sein, durch die ein an der Fahrzeugstruktur ausgebildeter Haken greifen kann. Diese Öse des Adapterteils ragt im zusammengebauten Zustand vorzugsweise über diejenige Wand des Gehäuseinnenteils hinaus, die an der Fahrzeugstruktur zwecks Befestigung zur Anlage gelangt. Zudem kann vorgesehen sein, dass die Öse zumindest teilweise in Richtung auf diese Fahrzeugstruktur gebogen ausgerichtet ist, um das Einhängen in einem an der Fahrzeugstruktur ausgebildeten Haken noch weiter zu erleichtern.
  • Eine solche Öse kann auch an dem Gehäuseinnenteil selbst ausgebildet sein, ohne das dadurch auf die durch die Erfindung entstehenden Vorteile verzichtet werden muss. Eine solche Öse ist dann vorzugsweise an der Wand des Gehäuseinnenteils ausgebildet, die an dem Fahrzeugbauteil zur Anlage gelangt, an dem die Aufrolleinrichtung befestigt wird. In beiden Fällen ist die Öse durch eine Bohrung oder Ausstanzung gebildet.
  • Zur optimalen vertikalen Ausrichtung der Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung können an dem Adapterteil beispielsweise zwei Zentrierstifte ausgebildet sein, die diesen zugeordnete Bohrungen in derjenigen Wand des Gehäuseinnenteils durchdringen, die bei der Befestigung des Gehäuses an der Fahrzeugstruktur zur Anlage gelangt. Diese Zentrierstifte werden bei einem konkreten Montagevorhang nach dem losen Einhängen der Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung in entsprechende Aufnahmeöffnungen in der Fahrzeugstruktur gesteckt, so dass die Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung dort aufgehängt eine vorbestimmte und bevorzugte räumliche Lage einnimmt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Adapterteil Befestigungsmittel, vorzugsweise Rasthaken zur Aufnahme einer Schraubenmutter aufweist. Diese Rasthaken sind dabei an der von der Fahrzeugstruktur wegweisenden Seite des Adapterteils ausgebildet. Durch diesen Aufbau ist es möglich, die Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung auch von der Rückseite eines Fahrzeugbauteils mittels einer Befestigungsschraube festzuschrauben.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Adapterteil auch mit einer Einrichtung zur Gurtführung ausgestattet sein.
  • Das Adapterteil ist vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt, so dass dieses problemlos mit einem metallischen Gehäuseinnenteil durch Verkleben, Verschrauben, Verstiften oder Verklemmen verbindbar ist.
  • Die Erfindung lässt sich anhand eines konkreten Ausführungsbeispiels beschreiben, das in der beigefügten Zeichnung dargestellt ist. In dieser zeigen
  • 1 ein Gehäuseinnenteil einer Sicherheitsgurtaufrollvorrichtung,
  • 2 ein an dem Gehäuseinnenteil gemäß 1 befestigbares Adapterteil,
  • 3 ein Adapterteil wie in 2, jedoch mit einer Vertauschsicherung,
  • 4 ein Gehäuseinnenteil mit einem daran befestigten Adapterteil gemäß 2,
  • 5 ein Gehäuseinnenteil gemäß dem Stand der Technik,
  • 6 ein ösenloses Gehäuseinnenteil ohne Adapterteil,
  • 7 eine Vorderansicht des Gehäuseinnenteils gemäß 6 mit einem eine Öse aufweisenden Adapterteil,
  • 8 eine Rückansicht des Gehäuseinnenteils gemäß 7,
  • 9 eine Vorderansicht eines Gehäuseinnenteils mit einem eine umgebogene Öse aufweisenden Adapterteil,
  • 10 eine Rückansicht eines Gehäuseinnenteils mit einem eine Verdrehsicherung aufweisenden Haken und einer umgebogenen Öse,
  • 11 ein Gehäuseinnenteil mit einem Zentrierstifte aufweisendem Adapterteil, und
  • 12 ein Gehäuseinnenteil mit einem eine Schraubenmutter fixierenden Adapterteil.
  • Die in 1 dargestellte Ausführungsform der Erfindung zeigt ein Gehäuseinnenteil 1 einer hier in ihrer Gesamtheit nicht dargestellten, aber im wesentlichen aus der DE 28 50 758 A1 bekannten Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung. Das Gehäuseinnenteil 1 besteht in diesem Beispiel aus einem gebogenen Blech mit zwei Seitenwänden 32, 33 und einer Stirnwand 34, wobei über die letztere das Gehäuseinnenteil 1 beim Einbau in ein Kraftfahrzeug an einem von dessen Bauteilen befestigbar ist. In den Seitenwänden 32, 33 sind Öffnungen 10, 11 ausgebildet, in denen eine hier nicht dargestellte Wickelwelle der Si cherheitsgurtaufrolleinrichtung lagerbar ist. Die Öffnung 11 ist zudem mit einer Innenverzahnung versehen, die als Rastiervorrichtung für die Rückhaltefunktion des Sicherheitsgurtes dient.
  • An der Stirnwand 34 ist eine Bohrung 12 ausgebildet, durch die eine das Gehäuseinnenteil 1 mit der Fahrzeugstruktur verbindende Schraube hindurchziehbar ist. An der Rückseite der Stirnwand 34 dieses Gehäuseinnenteils 1 ist ein fahrzeugindividuelles Adapterteil 2, 4 befestigbar, von dem je eine Ausführungsform in 2 und 3 dargestellt ist. Diese Adapterteile 2, 4 verfügen über jeweils eine Bohrung 17, die nach dem Zusammenbau mit dem Gehäuseinnenteil 1 mit dessen Bohrung 12 koaxial fluchtet.
  • An jedem der Adapterteile 2, 4 ist darüber hinaus jeweils ein Haken 3, 5, ausgebildet, der nach der Verbindung des Adapterteils 2, 4 mit dem Gehäuseinnenteil 1 durch eine in der Stirnwand 34 ausgebildete Öffnung 13 ragt. Mit einem solchen Haken 2, 4 wird die Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung bei der Montage im Fahrzeug vorläufig und lose in einer entsprechenden Öffnung eines karosseriefesten Fahrzeugbauteils eingehängt, so dass anschließend mit einer durch die Bohrungen 12, 17 im Adapterteil 2, 4 und im Gehäuseinnenteil 1 gesteckte Schraube die Aufrolleinrichtung an dem Fahrzeugbauteil befestigt werden kann.
  • Wie 2 entnehmbar ist, kann der Haken 5 als T-förmiger Vorsprung ausgebildet sein, der sich in Richtung auf das karosseriefeste Bauteil erstreckt. Zur Vermeidung von Fehlern beim Einbau kann der Haken gemäß dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel auch über einen nach oben oder unten abgewinkelten T-Schenkel verfügen. Durch diese mechanische Seitencodierung ist sichergestellt, dass der Haken 3 des Adapterteils 2 nur in eine geometrische ähnliche Öffnung eines karosseriefesten Fahrzeugbauteils einsteckbar ist.
  • Das fahrzeugtypindividuelle Adapterteil 2, 4 ist vorzugsweise aus einem Kunststoff hergestellt, da es keine besonders hohen Lasten aufzunehmen braucht und die Fertigungs- und Lagerhaltungskosten dadurch sehr gering gehalten werden können.
  • 4 zeigt das Gehäuseinnenteil 1 in dem Zustand, in dem das Adapterteil 4 gemäß 2 mit dem Gehäuseinnenteil 1 verbunden ist. Wie hier deutlich erkennbar ist, ragt der Haken 5 durch die Öffnung 13. Zudem ist erkennbar, dass an der Stirnwand 34 des Gehäuseinnenteils 1 oberhalb der Öffnung 13 eine Öse 35 ausgebildet ist, so dass auf das Adapterteil 2, 4 in den Anwendungsfällen verzichtet werden kann, in denen an der Fahrzeugstruktur, an der die Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung zu befestigen ist, ein Haken für die Öse 35 vorhanden ist.
  • Ein Vergleich des erfindungsgemäß ausgebildeten Gehäuseinnenteils 1 samt Adapterteil 2, 4 mit dem bekannten Gehäuseinnenteil 7 gemäß 5 zeigt deutlich, dass die an sich bekannte Ausbildung eines Hakens 8 oder einer Öse 14 an einem solchen Gehäuseinnenteil 7 mit dem Nachteil verbunden ist, dass vergleichsweise große und teuere Bauteile fahrzeugtypindividuell herzustellen und für die Produktion von Sicherheitsgurtaufrolleinrichtungen auf Lager zu halten sind. Bei dem erfindungsgemäßen Gehäuseinnenteil 1 wird dieser Nachteil dadurch überwunden, dass bei diesem nur noch das den Haken und/oder die Öse bildende Adapterteil als separates, kleines und kostengünstiges Bauteil fahrzeugtypindividuell auf Lager zu halten ist. Dadurch ist es gelungen, den wertmäßigen Umfang der einheitlich für alle Fahrzeugtypen herstellbaren Bauteile einer Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung weiter zu vergrößern. Zudem sind die bereits im Zusammenhang mit dem bekannten Gehäuseinnenteil 7 gemäß 5 erläuterten Vorteile im Zusammenhang mit der einhändigen Montage nutzbar.
  • Wie insbesondere 6 entnehmbar ist, kann das Gehäuseinnenteil 15 auch ohne eine eigene Öse ausgebildet sein. Eine solche Öse 20 ist bei dieser Ausführungsform der Erfindung aber an einem Adapterteil 16 ausgeformt, das gemäß 7 auf der Seite der Stirnwand 34 beispielsweise durch Verklebung befestigt ist, die nicht zur Anlage an das karosseriefeste Bauteil gelangt. Wie diese 7 zudem verdeutlicht, weist auch das Adapterteil 16 eine Bohrung 17 auf, die zur Durchführung eines Befestigungsmittels koaxial zu der Bohrung 12 in dem Gehäuseinnenteil 15 ausgerichtet ist. Oberhalb dieser Bohrung 17 ist ein Haltesteg 18 ausgebildet, an dem der in 8 abgebildete Haken 19 angeformt ist. Dieser Haken durchdringt die Öffnung 13 in der Stirnwand 34 des Gehäuseinnenteils 15.
  • In einer in 9 abgebildeten anderen Variante der Erfindung ist es vorgesehen, dass die an dem Adapterteil 21 ausgebildete Öse 22 in Richtung zu dem karosseriefesten Fahrzeugbauteil gebogen ist, um das lose Einhängen des Gehäuses der Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung an einem Haken zu ermöglichen, der aus einem Loch in der Oberfläche dieses Fahrzeugbauteils nicht herausragt.
  • Außerdem wird es als vorteilhaft angesehen, wenn der an dem in 10 abgebildeten Adapterteil 21 ausgebildete Haken 23 eine Verdrehsicherung aufweist, die es unmöglich macht, das Gehäuseinnenteil 15 falsch herum an einer karosseriefesten Fahrzeugstruktur anzubauen. Dazu weist der T-förmige Haken 23 einen nach oben oder nach unten gebogenen T-Schenkel 24 auf.
  • In einer anderen und in 11 dargestellten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gehäuses können zur Erleichterung der waagerechten Montage des Adapterteils 21 an dem Gehäuseinnenteil 15 bzw. der Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung an dem karosseriefesten Bauteil am Adapterteil 21 Zentrierstifte 25, 26 ausgebildet sein, die diesen zugeordnete Löcher 6 in dem Gehäuseinnenteil 15 und dem karosseriefesten Bauteil durchdringen.
  • Schließlich kann es sinnvoll sein, an der von dem Gehäuseinnenteil 15 wegweisenden Seite des Adapterteils 31 Rasthaken 28, 29, 30 auszubilden, mit denen eine Schraubenmutter 27 an dem Adapterteil 31 fixierbar ist. Ein solcher Aufbau des Gehäuses der Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung erlaubt eine Befestigung desselben mittels einer Schraube, die von der Rückseite des karosseriefesten Bauteils festgezogen wird.
  • 1
    Gehäuseinnenteil
    2
    Adapterteil
    3
    Haken
    4
    Adapterteil
    5
    Haken
    6
    Loch
    7
    Gehäuseinnenteil
    8
    Haken
    9
    Vorderseite der Stirnwand des Gehäuseinnenteils
    10
    Öffnung für eine Gurtwickelwelle
    11
    Öffnung für eine Gurtwickelwelle
    12
    Bohrung
    13
    Öffnung für den Haken
    14
    Öse
    15
    Gehäuseinnenteil
    16
    Adapterteil
    17
    Bohrung
    18
    Haltesteg
    19
    Haken
    20
    Öse
    21
    Adapterteil
    22
    Öse, umgebogen
    23
    Haken mit Verdrehsicherung
    24
    T-Schenkel
    25
    Zentrierstift
    26
    Zentrierstift
    27
    Sechskantmutter
    28
    Rasthaken
    29
    Rasthaken
    30
    Rasthaken
    31
    Adapterteil
    32
    Seitenwand des Gehäuseinnenteils
    33
    Seitenwand des Gehäuseinnenteils
    34
    Stirnwand des Gehäuseinnenteils
    35
    Öse

Claims (14)

  1. Gehäuse für eine Sicherheitsgurtaufrolleinrichtung, mit einem Gehäuseinnenteil (1, 7, 15) zur Lagerung einer Gurtwickelwelle sowie mit einem an dem Gehäuse befestigbaren Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) zur fahrzeugtypindividuellen Verbindung des Gehäuses mit einem karosseriefesten Fahrzeugbauteil, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) eine fahrzeugtypindividuelle Vorrichtung aufweist, mit der dieses zusammen mit dem Gehäuseinnenteil (1, 7, 15) zu Montagezwecken in ein Fahrzeugbauteil einhängbar ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) an der Rückseite derjenigen Gehäuseinnenteilwand (34) befestigbar ist, deren Vorderseite an dem vorzugsweise karosseriefesten Fahrzeugbauteil zur Anlage gelangt.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) eine Bohrung (17) zur Durchführung eines Befestigungsmittels aufweist.
  4. Gehäuse nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhängevorrichtung am Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) als Haken (3, 5, 8, 19, 23) und/oder als Öse (14, 20, 22, 35) ausgebildet ist.
  5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (3, 5, 8, 19, 23) eine in Richtung zu dem Fahrzeugbauteil weisende T-förmige Geometrie aufweist.
  6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass einer der beiden rechts- und linksseitigen T-Schenkel (24) des Hakens (3, 23) zur Verdrehsicherung nach oben oder unten gebogen ist.
  7. Gehäuse nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (3, 5, 8, 19, 23) eine Öffnung (13) in der Stirnwand (34) des Gehäuseinnenteils (2, 4, 16, 21, 31) durchdringt.
  8. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öse (14, 20, 22, 25) als eine am Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) angeordnete und zu dem Fahrzeugbauteil weisende Bohrung oder Ausstanzung ausgebildet ist.
  9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der die Öse aufweisende Abschnitt (22) des Adapterteils (21) zumindest teilweise in Richtung auf das Fahrzeugbauteil weisend ausgebildet ist.
  10. Gehäuse nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Adapterteil (21) wenigstens ein Zentrierstift (25, 26) ausgebildet ist, der bei einer Verbindung des Adapterteils (21) mit dem Gehäuseinnenteil (1, 7, 15) eine Bohrung (6) in der Stirnwand (34) des Gehäuseinnenteils (1, 7, 15) durchdringt.
  11. Gehäuse nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (31) Befestigungsmittel, vorzugsweise Rasthaken (28, 29, 30) zur Aufnahme einer Schraubenmutter (27) aufweist.
  12. Gehäuse nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) und/oder das Gehäuseinnenteil (2, 4, 16, 21, 31) aus einem Metallblech oder einem Kunststoff besteht.
  13. Gehäuse nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) mit dem Gehäuseinnenteil (2, 4, 16, 21, 31) durch verkleben, verschrauben, verstiften oder verklemmen verbunden ist.
  14. Gehäuse nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Adapterteil (2, 4, 16, 21, 31) eine Gurtführungseinrichtung ausgebildet ist.
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