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Die Erfindung betrifft eine Insassen-Schutzvorrichtung
für Kraftfahrzeuge
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Die Seitenfenster eines Fahrzeuges
bieten bei einem Fahrzeugüberschlag
ein gefährliches
Potential für
der Herausschleudern des Insassen oder einzelner Körperteile
des Insassen aus dem Fahrzeug. Aus der
US 6 312 009 B1 ist ein
Kopfairbagsystem bekannt, bei dem ein Gassack entlang seiner unteren
Kante verkürzt
und dadurch zwischen zwei Befestigungspunkten gespannt wird, so
dass die Gefahr eines Herausschleudern verringert ist.
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Aus der
DE 100 21 577 A1 und der
DE 199 26 269 A1 sind
Schutzvorrichtungen für
den Kopf- und Schulterbereich von Fahrzeuginsassen bekannt, bei
denen über
ein flexibles Band oder eine Straffleine eine Straffung eines entfalteten
Gassackes insbesondere entlang seiner Unterkante bewirkt wird. Ein ähnlicher
Stand der Technik ist auch in den Druckschriften
DE 101 29 581 A1 ,
DE 199 22 994 A1 und
DE 196 54 490 A1 beschrieben.
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Die im Stand der Technik bekannten
Konzepte zielen darauf ab, einen Gassack nach seiner Entfaltung
unter Zug zu bringen oder zumindest zu fixieren. Da ein Gassack
aufgrund seiner Kammern ein elastisches Verhalten aufweist, müssen die
bekannte Abspannsysteme nachteilig eine hohe Vorspannung realisieren,
um das elastische Verhalten des Gassackes zu kompensieren. Insbesondere
ist zu verhindern, dass der Gassack sich im Bereich eines Fensters
nach außen
drücken
lässt.
Für diesen
Fall besteht die Gefahr, dass ein Fahrzeuginsasse aus dem Fahrzeug
herausgeschleudert wird.
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Es besteht somit ein Bedarf an zuverlässigen,
einfachen Lösungen,
einen Gassack oder allgemein ein Schutzelement im Fahrzeug so anzubringen,
dass es einen Fahrzeuginsassen sicher daran hindert, aus dem Fahrzeug
geschleudert zu werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
dementsprechend die Aufgabe zugrunde, eine Insassen-Schutzvorrichtung
für Kraftfahrzeuge
zur Verfügung
zu stellen, die bei einfachem und kostengünstigem Aufbau ein Herausschleudern
eines Fahrzeuginsassen oder von Körperteilen eines Fahrzeuginsassen
aus dem Fahrzeug sicher verhindert.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Insassen-Schutzvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte
und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Danach zeichnet sich die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung
durch mindestens ein Spannband aus, das bei einem Entfalten des
Schutzelementes zwischen einem ersten Fahrzeugpunkt und einem zweiten
Fahrzeugpunkt gespannt wird und dabei ein Hindernis bildet, gegen
das sich das entfaltete Schutzelement mit seiner nach außen gerichteten
Rückseite
abstützt.
Das Spannband liegt dementsprechend zwischen dem Schutzelement und
der Fahrzeugstruktur bzw. zwischen dem Schutzelement und einem Fensterbereich
der Fahrzeugstruktur.
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Die erfindungsgemäße Lösung beruht auf der Überlegung,
ein Hindernis bzw. eine Barriere für das Schutzelement bereitzustellen,
gegen die sich das Schutzelement bei Vorliegen einer nach außen gerichteten
Kraft abstützen
kann. Die Bereitstellung einer Barriere ist dabei grundsätzlich unabhängig von der
Art und Weise der Entfaltung des Gassacks, weswegen die erfindungsgemäße Lösung grundsätzlich für beliebige
Schutzelemente und Gassackausgestaltungen eingesetzt werden kann.
Wichtig ist, dass das Spannband anders als herkömmliche Systeme keine Zugkraft
auf das Schutzelement ausübt.
Seine Wirkung liegt allein in der Bereitstellung einer Abstützung für das Schutzelement.
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Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich durch wenige,
einfache Bauteile, nämlich
ein Spannband sowie Mittel zu dessen Befestigung und Führung aus.
Sie ist daher kostengünstig
realisierbar sowie einfach und platzsparend in der Montage. Harte, bewegliche
Bauteile werden vermieden. Wegen der Funktionalität des Spannbandes
unabhängig
vom Schutzelement können
als Schutzelemente Gassäcke
mit einem flexiblen und einfachen Design verwendet werden.
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Der erste und der zweite Fahrzeugpunkt, zwischen
denen das Spannband gespannt wird, sind insbesondere ein vorderer
und ein hinterer Fahrzeugpunkt. Es wird dann eine Seitenaufprall-Schutzvorrichtung
bereitgestellt. Grundsätzlich
kann das Spannband jedoch auch zwischen anderen Fahrzeugpunkten
gespannt sein, etwa im vorderen oder hinteren Bereich des Fahrzeugs,
etwa um ein im Bereich der Frontscheibe oder der Heckscheibe sich entfaltendendes
Schutzelement abzustützen.
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Bei einem vorderen Fahrzeugpunkt
und einem hinteren Fahrzeugpunkt, zwischen denen das Spannband gespannt
wird, handelt es sich bevorzugt um eine vordere und eine hintere
Säule.
Das Spannelement kann beispielsweise zwischen der A-Säule und
der B-Säule, zwischen
der B-Säule
und der C-Säule
oder zwischen der A-Säule
und der C-Säule eines
Fahrzeugs gespannt sein.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass das Spannband keine oder eine
nur geringe Elastizität
aufweist. Eine solche ist gerade nicht erwünscht, da das durch das Spannband
bereitgestellte Hindernis sonst nachgiebig wäre.
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Das Spannband ist bevorzugt über Führungselemente,
die auf der nach außen
gerichteten Rückseite
des Schutzelementes angeordnet sind, längsverschiebbar mit dem Schutzelement
verbunden. Die Führungselemente
sind beispielsweise an dem Schutzelement befestigte Schlaufen, durch
die das Spannband verläuft.
Hierbei wird darauf hingewiesen, dass durch die Verbindung des Spannbandes
mit dem Schutzelement keine Zugkraft auf das Schutzelement ausgeübt wird.
Dies wäre
nur möglich,
wenn das Spannband in Längsrichtung
fest mit dem Schutzelement verbunden wäre. Die Verbindung mit dem
Schutzelement dient allein einem Halten des Schutzelements an dem
Spannband. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn ein als Gasack
ausgebildetes Schutzelement beschädigt wird. Trotz der Beschädigung des
Gassacks, die zu dessen Erschlaffen führt, wird dieser an dem gespannten Spannband
gehalten, so dass die Fensteröfufnung sicher
verschlossen bleibt.
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In einer alternativen Ausgestaltung
verläuft das
Spannband zwischen der Rückseite
des Schutzelements und einer mit dem Schutzelement verbundenen Gewebelage.
Ein Halten des Schutzelements am Spannband wird dementsprechend
nicht durch gesonderte Führungselemente,
sondern durch eine zusätzliche
Gewebelage bereitgestellt, wobei das Spannband zwischen der der
nach außen
gerichteten Rückseite
des Schutzelements und der Gewebelage verläuft. Dabei kann sich dass Spannband
im wesentlichen frei gegenüber
dem Schutzelement bewegen. Eine Zugkraft auf das Schutzelement wird nicht
ausgeübt.
Die Gewebelage bildet mit der Rückseite
des Schutzelements eine Art Tasche für das Spannband, die auch die
Form eines Gewebeschlauches annehmen kann entsprechend dem vom Spannband
bei Spannen benötigten
Raum. Dadurch, dass dass Spannband durch eine Gewebelage abgedeckt
ist, wird die Gefahr von Verletzungen des Insassen minimiert.
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In einer bevorzugten Ausbildung der
Erfindung ist vorgesehen, dass das Spannen des Spannbandes durch
die Entfaltung des Schutzelements herbeigeführt wird, wobei das Spannband
an mindestens einem Punkt mit dem Schutzelement verbunden ist. Das
Schutzelement selbst initialisiert und bewirkt somit des Spannen
des Schutzelementes. Auf diese Weise kann auf zusätzliche
Auslösevorrichtungen
zum Spannen des Spannbandes verzichtet werden, so dass eine besonders
einfache und kostengünstige
Lösung
vorliegt. Allerdings liegt es grundsätzlich ebenfalls im Rahmen
der Erfindung, das Spannen des Spannbandes von der Entfaltung des
Schutzelements vollständig
zu entkoppeln. Hierbei sind beispielsweise gesonderte Auslösevorrichtungen
vorgesehen, die vergleichbar einem Gasgenerator zu gegebener Zeit
ein Spannen des Spannbandes bewirken. Das Spannen des Spannbandes kann
dabei zusammen oder leicht zeitversetzt mit dem Entfalten des Schutzelements
erfolgen.
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Zum Spannen des Spannband erstreckt
sich das Spannband bevorzugt von einem ersten Befestigungspunkt über mindestens
eine Umlenkvorrichtung zu einem zweiten Befestigungspunkt. Die Befestigungspunkte
können
dabei karosseriefest oder auch beweglich sein. Die genaue Bandführung kann auf
vielfältige
Weise erfolgen.
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In einer ersten Variante ist das
Spannband von einem ersten Befestigungspunkt im Bereich der einen
Fahrzeugsäule über eine
erste Umlenkvorrichtung im Bereich der anderen Fahrzeugsäule und
eine zweite Umlenkvorrichtung im Bereich des Dachrahmens mit einem
unteren Bereich des Schutzelements verbunden. Bei einem Entfalten
des Schutzelements wird das Spannelement dabei zwischen dem ersten
Befestigungspunkt und der ersten Umlenkvorrichtung gespannt.
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In einer zweiten Variante ist das
Spannband von einem ersten Befestigungspunkt im Bereich der einen
Fahrzeugsäule über eine
erste Umlenkvorrichtung im Bereich der anderen Fahrzeugsäule, eine zweite
Umlenkvorrichtung im Bereich des Dachrahmens und eine dritte, im
Schutzelements vorgesehene Umlenkung mit einem Befestigungspunkt
im Bereich des Dachrahmens verbunden. Auch hier erfolgt ein Spannen
des Spannelements zwischen dem ersten Befestigungspunkt und der
ersten Umlenkvorrichtung.
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In einer dritten Variante verläuft das
Spannband zwischen einem ersten ortsfesten Befestigungspunkt im
Bereich der einen Fahrzeugsäule
und einer im Wesentlichen vertikal verlaufenden Führung im
Bereich der anderen Fahrzeugsäule,
wobei das Spannband mit Entfalten des Gassackes entlang der vertikalen
Führung
nach unten bewegt wird.
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In einer vierten Variante verläuft das
Spannband zwischen einer ersten, im Wesentlichen vertikal verlaufenden
Führung
im Bereich der vorderen Fahrzeugsäule und einer zweiten, im Wesentlichen
vertikal verlaufenden Führung
im Bereich der hinteren Fahrzeugsäule. Es liegt im nicht entfalteten
Zustand des Schutzelementes im Bereich des Dachrahmens und wird
nach Entfaltung des Schutzelementes in eine demgegenüber nach
unten verlagerte Position zwischen den beiden Führungen verschoben. Im Vergleich
zu der dritten Variante sind beide Befestigungspunkte bzw. Enden
des Spannbandes verschiebbar angeordnet.
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Bei der dritten und vierten Variante
wird die Führung
bevorzugt durch ein im Wesentlichen vertikal verlaufendes Seil gebildet,
das sich zwischen zwei ortsfesten Befestigungspunkten erstreckt.
Die Führung
kann jedoch auch in anderer Art und Weise ausgebildet sein, beispielsweise
durch eine Führungsschiene
oder dergleichen.
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Die Schutzvorrichtung weist bevorzugt
eine Rücklaufsperre
auf, die eine Freigabe bzw. ein Entspannen bzw. ein Lockern des
gespannten Bandes verhindert. Hierdurch wird insbesondere bei den
Ausgestaltungen der Endung, bei denen das Spannen des Spannbandes
durch die Schutzvorrichtung herbeigeführt wird, sichergestellt, dass
auch nach einem Erschlaffen des Schutzelements bzw. Gassacks das Spannband
gespannt bleibt.
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Die Schutzvorrichtung weist bevorzugt
eine Entriegelungsvorrichtung zur manuellen Entriegelung des Spannbandes
durch einen Fahrzeuginsassen auf. Dadurch wird dem Insassen nach
einem Unfall ermöglicht,
durch Lösen
des Spannbandes ggf. durch das Fenster das Fahrzeug zu verlassen.
Die Entriegelungsvorrichtung weist beispielsweise ein Schneidelement
zum Durchtrennen des Spannbandes oder Mittel zum Deaktivieren einer
Rücklaufsperre
auf. Sofern das Spannband aus zwei durch eine Verbindungsvorrichtung
miteinander verbundenen Abschnitten besteht, trennt die Entriegelungsvorrichtung
bei Betätigung
die Verbindung der beiden Teile. In einer weiteren Ausgestaltung
ist die Entriegelungsvorrichtung ein Element einer geschweißten oder
geklebten Verbindung. Weiter kann vorgesehen sein, dass die Entriegelungsvorrichtung
Mittel zum Lösen eines
Befestigungspunktes oder Umlenkpunktes des Spannbands aufweist.
Schließlich
ist auch denkbar, dass die Entriegelungsvorrichtung eine zeitgesteuerte
Entriegelung des Spannbandes vornimmt. Beispielsweise wird das Spannband
nach einem bestimmten Zeitraum nach dem Entfalten des Schutzelements
durch ein elektrisch ausgelöstes
Entriegeln der Rücklaufsperre
gelöst.
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Das Entfaltungselement ist in an
sich bekannter Weise insbesondere ein aufblasbarer Gassack oder
ein nicht aufblasbares Segel.
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Bei Verwendung eines Gassacks als
Schutzelement weist dieser bevorzugt mindestens eine im wesentlichen
vertikal verlaufende Kammer auf, uns zwar bevorzugt zumindest in
dem Bereich, in dem das Spannband mit dem Gassack verbunden ist. Hierdurch
wird erreicht, dass das von oben oder unten einströmende Gas
schnell die entsprechende Kammer füllt und der Verbindungspunkt
des Spannbandes mit dem Gassack schnell und unter hohem Druck eine
vertikale translatorische Bewegung zum Spannen des Spannbandes erfährt. Je
vertikaler die entsprechende Kammer verläuft, desto besser wird die
Kammer gefüllt
und das Spannband gespannt, so dass die Kammer bevorzugt senkrecht
oder nahe senkrecht verläuft.
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Bevorzugt besitzt der Gassack mehrere
parallele, vertikal verlaufende Kammern. Die einzelnen parallelen
und vertikal verlaufenden Kammern erhöhen die Stabilität des entfalteten
Gassacks und wirken wie Biegebalken. Der Gassack knickt bei Auftreffen
auf ein horizontal verlaufendes, gespannten Spannband daher mit
hoher Sicherheit nicht entlang der Berührungslinie mit dem Spannband
ein.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter
Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 – ein erstes
Ausführungsbeispiel
einer Seitenaufprall-Schutzvorrichtung mit einem einen Gassack abstützenden
Spannband;
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2 – die Schutzvorrichtung
der 1 nach Entfalten
des Gassacks und Spannen des Spannbandes;
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3 – eine Detailansicht
einer Rücklaufsperre
der Schutzvorrichtung der 1;
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4 – die Schutzvorrichtung
der 1 nach Entfalten
des Gassackes und Spannen des Spannbandes in einer Sicht von der
Außenseite
des Fahrzeugs;
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5 – ein zweites
Ausführungsbeispiel
einer Schutzvorrichtung mit einem einen Gassack abstützenden
Spannband;
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6 – die Schutzvorrichtung
der 5, wobei ein im
wesentlichen rechteckiges Fenster gesichert wird;
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7 – ein drittes
Ausführungsbeispiel
einer Schutzvorrichtung mit einem einen Gassack abstützenden
Spannband;
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8 – die Schutzvorrichtung
der 7 mit entfaltetem
Gassack und gespanntem Spannband;
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9 – ein viertes
Ausführungsbeispiel
einer Schutzvorrichtung mit einem einen Gassack abstützenden
Spannband;
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10 – die Schutzvorrichtung
der 9 mit entfaltetem
Gassack und gespanntem Spannband;
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11 – ein fünftes Ausführungsbeispiel
einer Schutzvorrichtung mit einem einen Gassack abstützenden
Spannband;
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12 – die Schutzvorrichtung
der 11 mit entfaltetem
Gassack und gespanntem Spannband;
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13 – ein Ausführungsbeispiel
einer Seitenaufprall-Schutzvorrichtung mit einem den Gassack abstützenden
Spannband, wobei die Schutzvorrichtung eine schematisch dargestellte
Entriegelungsvorrichtung zum Lockern des gespannten Spannbandes
aufweist;
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14 – ein erstes
Ausführungsbeispiel
einer Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung
ein Schneidelement zum Durchtrennen des Spannbandes aufweist;
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15 – ein zweites
Ausführungsbeispiel
einer Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung
einen Druckknopf mit einem integrierten Schneidelement aufweist;
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16 – ein drittes
Ausführungsbeispiel
einer Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung
ein sich verjüngendes
Schneidelement ausbildet;
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17 – ein viertes
Ausführungsbeispiel
einer Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung
eine Sicherungshülse
umfasst, die zwei miteinander verbundene Enden des Spannbandes sichert;
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18 – ein fünftes Ausführungsbeispiel
einer Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung
einen Sicherungsstift zum Lösen zweier
miteinander verbundener Teile des Spannbandes umfasst;
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19 – ein sechstes
Ausführungsbeispiel einer
Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung einen
Sicherungsstift zum Lösen
eines Befestigungs- oder Umlenkpunktes des Spannbandes an der Fahrzeugkarosserie
aufweist
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20 – ein siebtes
Ausführungsbeispiel
einer Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung
Mittel zum Herausdrehen eines Befestigungsbolzens aus einem Gewinde
aufweist;
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21 – ein achtes
Ausführungsbeispiel
einer Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung
Mittel zum Lösen
der Verbindung zweier miteinander verbundener Kunststoffteile aufweist,
die zwei Abschnitte des Spannbandes untereinander verbinden;
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22 – ein neuntes
Ausführungsbeispiel einer
Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung eine
Entriegelungslasche zum Auftrennen eines zwei Enden des Spannbandes
verbindenden Verbindungsteils aufweist und
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23 – ein zehntes
Ausführungsbeispiel einer
Entriegelungsvorrichtung, wobei die Entriegelungsvorrichtung eine
Lasche zum Lösen
einer verschweißten
Verbindung oder Klettverbindung umfasst.
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Die 1 zeigt
die vordere rechte Seitenscheibe 10 eines Kraftfahrzeuges,
die zwischen der A-Säule 8 und
der B-Säule 9 des
Fahrzeugs ausgebildet ist. Ein gefalteter Gassack 1 befindet
sich in einer üblichen
Gassackverkleidung 2 und erstreckt sich entlang des Dachrahmens 3 zwischen
der A-Säule
und der B-Säule
des Fahrzeugs. Der Gassack 1 ist über Befestigungslaschen 5 am
Dachrahmen 3 befestigt. Des weiteren ist ein Spannband 4 vorgesehen,
dessen vorderes Ende an einem Befestigungspunkt A fest mit der Fahrzeugkarosserie
im Bereich der A-Säule 8 verbunden
ist. Das Spannband 4 verläuft in dem dargestellten, nicht
aktivierten Zustand zunächst
entlang des Dachrahmens 11, wird dann nach unten gelenkt,
an einem unteren, im Bereich der B-Säule
angeordneten unteren Umlenkpunkt B umgelenkt. Es verläuft anschließend zu
einem oberen, im Bereich des Dachrahmens 11 angeordneten
weiteren Umlenkpunkt C und ist schließlich mit seinem anderen Ende
an einem Punkt D mit dem Gassack 1 verbunden. Das Spannband 4 wird
dabei ebenso wie der Gassack von einer üblichen Verkleidung (nicht
dargestellt) abgedeckt und ist im nicht aktivierten Zustand des
Gassackes für
den Fahrzeuginsassen nicht zu erkennen.
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Die Umlenkpunkte B, C werden durch
karosseriefeste Umlenkvorrichtungen gebildet, die jeweils eine Umlenkrolle
aufweisen.
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Weitere Elemente eines Airbagsystems
wie ein Gasgenerator und eine Gaslanze sind ebenfalls vorhanden,
zur besseren Übersichtlichkeit
jedoch nicht dargestellt. Es handelt sich hierbei um übliche Elemente
eines Airbagsystems, die dem Fachmann bekannt sind.
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Die 2 zeigt
die Schutzvorrichtung der 1 im
aktivierten Zustand, bei entfaltetem Gassack 1. Wenn sich
der Gassack 1 aufgrund einer Aktivierung des zugeordneten
Gasgenerators entfaltet, so bewegt sich der Verbindungspunkt D zwischen dem
Spannband 4 und dem Gassack 1 im Wesentlichen
vertikal nach unten. Das Spannband wird dabei zwischen dem Befestigungspunkt
A an der A-Säule 8 und
dem Umlenkpunkt B an der B-Säule 10 gespannt.
Eine im Bereich des unteren Umlenkpunktes B ausgebildete Rücklaufsperre 6 sorgt
dafür,
dass das Spannband 4 auch nach einem möglichen Erschlaffen des Gassackes
gespannt bleibt.
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Das Band 4 liegt nun zwischen
der nach außen
gerichteten Rückseite
des entfalteten Gassackes und dem Fahrzeugfenster. Da das Band aus
einem Material besteht, das keine oder nur eine geringe Elastizität aufweist,
bildet es eine nahezu unelastische, verriegelte Barriere, gegen
die sich der entfaltete Gassack 1 mit seiner Rückseite
abstützen
kann. Wie anhand der 2 dargestellt
ist, wird das Spannband 4 dabei in durch Schlaufen gebildete Führungen 7 an
der nach außen
gerichteten Rückseite
des Gassackes gehalten. Das Spannband 4 ist jedoch lose
in den Schlaufen 7 bewegbar, insbesondere längsbewegbar,
so dass über
das Spannband 4 und die Schlaufen 7 keine Zugkraft
auf den Gassack 1 ausgeübt
wird.
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Vielmehr stellt das gespannte Spannband 4 lediglich
eine Abstützung
für den
Gassack 1 bereit, die diesen daran hindert, bei einer nach
außen
auf den Gassack 1 wirkenden Kraft sich elastisch nach außen zu verformen
oder sogar ganz aus dem Fenster herausgedrückt zu werden. Das Spannband 4 stellt
ein Hindernis bzw. ein Blockadeelement für den Gassack 1 dar.
Zwar wird es durch den sich entfaltenden Gassack 1 gespannt.
Seine Funktionalität
ist jedoch unabhängig
von dem Gassack, insbesondere übt
es keine Zugkräfte
auf den Gassack aus, um diesen zu spannen. Seine Funktion ist allein
passiv in dem Sinne, dass es an der Entfaltung des Gassackes keinen
Anteil hat und den entfalteten Gassack lediglich in einer bestimmten
Richtung blockiert.
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Dabei wird darauf hingewiesen, dass
die Verbindung des Spannbandes 4 mit dem Gassack 1 über die
auf der nach außen
gerichteten Rückseite des
Gassackes vorgesehenen Schlaufen 7 zwar sinnvoll, jedoch
nicht unbedingt notwendig ist. Die Schlaufen 7 bewirken
insbesondere, dass die Fensteröffnung
auch bei einem beschädigten,
leeren Gassack verschlossen bleibt, da der Gassack an dem gespannten
Band 4 befestigt ist. Ein effektiver Schutz gegen ein Herausschleudern
des Insassen oder von Körperteilen
des Insassen aus dem Fahrzeug wird damit auch bei einem beschädigten Gassack
bereitgestellt.
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Das Einfädeln des Spannbandes 4 in
die Schlaufen 6 des Gassackes erfolgt beispielsweise nach
einem Falten des Gassackes und vor Anordnung des Gassackes in einer
Gassackverkleidung.
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Statt über Schlaufen kann das Spannband 4 auch über eine
Gewebelage (nicht dargestellt) am Gassack gehalten werden. Dabei
verläuft
das Spannband zwischen der der nach außen gerichteten Rückseite
des Gassacks und der Gewebelage, befindet sich also in einer Art
Tasche.
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Bei dem Spannband handelt es sich
wie in 1 dargestellt
beispielsweise um ein im Schnitt im Wesentlichen kreisförmiges Seil.
Um eine breitere Anlagefläche
für eine
Abstützung
des entfalteten Gassackes bereitzustellen, kann das Spannband jedoch
auch als relativ breites Band ähnlich
dem Trägerband
eines Rucksackes ausgebildet sein, zumindest in solchen Teilbereichen,
die bei gespanntem Spannband im Fenster angeordnet sind. Ein weiterer Vorteil
einer relativ breiten Ausbildung des Spannbandes besteht darin,
dass die Gefahr eines Einschneidens und einer eventuellen Beschädigung des Gassackes
aufgrund der vergrößerten Auflagefläche vermindert
ist.
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Das Spannband weist wie bereits erwähnt eine
möglichst
geringe Elastizität
auf, da es anders als im Stand der Technik verwendete Seile und
Bänder
nicht die Aufgabe hat, eine Zugspannung auf einen Gassack auszuüben, sondern
ein möglichst
unnachgiebiges Hindernis darstellen soll. Es sind zahlreiche Materialien
denkbar, beispielsweise eine Ausbildung aus Stoff oder einem Kunststoff
wie Polyamid.
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Der Gassack 1 weist mehrere
parallele, nahezu vertikal verlaufende Kammern 101, 102, 103, 104, 105 auf,
die die Stabilität
des entfalteten Gassacks 1 erhöhen. Insbesondere verhindern
die Kammern aufgrund der durch sie bereitgestellten erhöhten Stabilität sicher,
dass der Gassack 1 bei Auftreffen auf das horizontal gespannte
Spannband 4 um seine Berührungslinie mit dem Spannband 4 einknickt.
Des weiteren ist von besonderem Vorteil, dass auch der Verbindungspunkt
D zwischen dem Spannband 4 und dem Gassack 1 sich
im Bereich einer vertikal verlaufenden Kammer 101 befindet.
Durch die vertikale Ausrichtung der Kammer 101 wird ein schnelles
Befüllen
der Kammer 101 mit Gas und eine schnelle und unter hohem
Druck erfolgende Ausdehnung der Kammer 101 vertikal nach
unten sichergestellt, so dass auch der Verbindungspunkt D schnell und unter
hohem Druck vertikal nach unten bewegt wird und das Spannband 4 schnell
und mit hoher Spannung gespannt wird.
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Die 3 zeigt
als Detaildarstellung die benachbart des unteren Umlenkpunktes B
angeordnete Rücklaufsperre 6.
Die Rücklaufsperre 6 ist
möglichst nahe
des Umlenkpunktes B angeordnet, damit die Länge des Bandes 4 zwischen
dem vorderen Befestigungspunkt A und der Rücklaufsperre möglichst kurz
und dementsprechend die Nachgiebigkeit des Spannbandes 4 zwischen
den Punkten A und B möglichst
gering ist. Die Rücklaufsperre 6 ist
in einem Befestigungsbereich 61 fest mit der B-Säule 9 verbunden.
Der eigentliche Sperrmechanismus 62 wird beispielsweise
durch zwei verschwenkbare Teile bereitgestellt, zwischen denen das
Spannband 4 verläuft und
die dieses bei Auftreten einer Kraft in Richtung X zwischen sich
festklemmen (nicht gesondert dargestellt). Rücklaufsperren sind dem Fachmann
an sich bekannt.
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In der 3 ist
der Verbindungspunkt D zwischen dem Spannband 4 und dem
Gassack 1 gut zu erkennen. Die Verbindung erfolgt beispielsweise durch
ein Verknoten des Endes des Spannbandes 4 an einer Schlaufe
des Gassacks 1.
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Die 4 zeigt
die Schutzvorrichtung mit entfaltetem Gassack 1 und gespanntem
Spannband 4 bei Betrachtung von der Außenseite des Fahrzeuges (und
bei geöffneter
Tür). Es
ist gut zu erkennen, dass das mittels Schlaufen 7 längsbeweglich
an der nach außen
gerichteten Rückseite
des Gassackes 1 befestigte Spannband 4 ein Hindernis
für den
Gassack darstellt, das diesen daran hindert, aus der Fensteröffnung herausbewegt
zu werden.
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In den 5 und 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
dargestellt, in dem das Spannband 4 an dem Punkt D nicht
mit seinem Ende mit dem Gassack 1 verbunden ist, sondern
lediglich eine erneute Umlenkung an einer Aussparung 11 des
Gassacks 1 erfährt.
Das Ende des Spannbandes 4 ist an einem weiteren Befestigungspunkt
E im Bereich des Dachrahmens befestigt. Die Anordnung gleicht einem
umgekehrten Flaschenzug. Es wird erreicht, dass das Band 4 noch
stärker
gestrafft wird. Hierdurch ist es möglich, die horizontal verlaufende
Spannlinie zwischen den Punkte A und B tiefer zu legen. Dies weist den
Vorteil auf, dass im Falle einer Beschädigung des Gassackes der gesamte
Fensterbereich durch das Spannband 4 gesichert ist, jedenfalls
sofern der Gassack über
Schlaufen an der nach außen
gerichteten Rückseite
mit dem Spannband verbunden ist. 6 zeigt
die Schutzvorrichtung der 5 bei
der Sicherung eines um wesentlichen rechteckigen Fensters 10' beispielsweise
zwischen der B-Säule und
der C-Säule.
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Die Ausgestaltung der 7 und 8 entspricht im Wesentlichen der Ausgestaltung
der 1 bis 4, wobei eine gegenüber den 1 bis 4 spiegelverkehrte Anordnung des Spannbandes 4 vorgesehen
ist. So wird das Spannband 4 von einem an der B-Säule befestigten
Befestigungspunkt A' über
den Dachrahmen zu einem an der A-Säule befestigten Umlenkpunkt
B' von diesem weiter zu einem zweiten, im Bereich des Dachrahmens
angeordneten Umlenkpunkt C' geleitet und ist es mit seinem Ende
dann an Punkt D' dem Gassack 1 befestigt. 8 zeigt die Schutzvorrichtung bei entfaltetem
Gassack und gespanntem Band 4. Die Richtung der angreifenden Kräfte ist
durch Pfeile angedeutet. Die Funktion ist identisch mit der in Bezug
auf die 1 bis 4 beschriebenen Funktion.
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Die 9 und 10 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel,
dass sich durch eine besonders einfache Ausgestaltung auszeichnet.
Das Spannband 4' ist hier als Band ausgebildet, das an
seinem einen Ende A im Bereich der A-Säule oder auch des vorderen
Dachrahmens mit der Fahrzeugkarosserie befestigt ist. Das andere
Ende F des Spannbandes 4' ist mit einer im Wesentlichen
vertikal verlaufenden Führung 8 im
Bereich der B-Säule
verbunden. Die Verbindung erfolgt über eine Schlaufe. Gleichzeitig ist
das Spannband 4' am oder in der Nähe des Befestigungspunktes
F beispielsweise ebenfalls über
eine Schlaufe oder über
eine Öse
mit dem Gassack 1 verbunden. Gemäß 10 wird das Spannband 4' bei einem
Entfalten des Gassackes 1 durch den sich entfaltenden Gassack 1 entlang
der Führung 8 nach
unten bewegt. Hierbei erfolgt eine Straffung des Spannbandes 4'.
Dabei ist eine schematisch dargestellte Rücklaufsperre 6 vorgesehen,
die verhindert, dass das Spannband 4' sich entlang der
Führung 8 wieder nach
oben bewegt.
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Die Rücklaufsperre kann statt an
der Karosserie auch direkt an der Schlaufe F angebracht sein.
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Die Führung ist in dem Ausführungsbeispiel der 9 und 10 als vertikal zwischen zwei Befestigungspunkten 12, 13 verlaufendes
Band ausgebildet. Grundsätzlich
können jedoch
auch andere Führungsvorrichtungen,
beispielsweise eine Schienenführung
vorgesehen sein.
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Der vordere Befestigungspunkt A des Spannbandes 4' befindet
sich bevorzugt etwa in halber Höhe
des Fensters 10, so dass das gespannte Spannband 4' quer
durch die Fensteröffnung
verläuft.
Das Spannband 4' ist in dieser Ausführungsform nicht über Schlaufen
mit dem Gassack verbunden. Da das Spannband das zu schützende Fenster schräg abdeckt,
stellt es ein sicheres Hindernis für den Gassack 1 dar,
der sich mit seiner außen
liegenden Rückseite
an dem Spannband 4' abstützt.
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Das Ausführungsbeispiel der 11 und 12 stellt insofern eine Weiterentwicklung
des Ausführungsbeispiels
der 9 und 10 dar, als nunmehr beide
Enden F, G des Spannbandes 4" in vertikaler Richtung entlang
Führungen 8, 8' verschiebbar
sind. Die vertikalen Führungen 8, 8' verlaufen
beispielsweise entlang einer mittleren B-Säule und einer hinteren C-Säule. In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Führungen 8, 8' wiederum
als vertikal verlaufendes Band ausgebildet, das zwischen zwei karosseriefesten
Punkte 12, 13, 12', 13' gespannt
ist. Grundsätzlich
können
die Führungen
jedoch auch in anderer Art und Weise ausgebildet sein. Das Spannband 4" ist
im nicht entfalteten Zustand des Gassackes im Dachrahmen 3 angeordnet.
Seine beiden Endes F, G sind zum einen jeweils über Schlaufen mit einer der
vertikalen Führungen 8, 8' verbunden.
Des weiteren ist das Spannband über
Schlaufen oder Ösen 14 an
mehreren Punkten mit dem Gassack 1 verbunden.
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Im Auslösefall wird das Spannband 4" durch den
sich entfaltenden Gassack 1 mit seinen beweglichen Endpunkten
F, G entlang der Führungen
nach unten bewegt. Das Spannband 4" ist dabei über die Ösen 14 lose
mit dem Gassack 1 verbunden.
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In einer bevorzugten Weiterbildung
dieser Ausgestaltung verlaufen die Führungen 8, 8' jeweils schräg, und zwar
derart, dass der Abstand zwischen den Führungen nach unten hin leicht
zunimmt. Hierdurch wird erreicht, dass das Spannelement 4" im Dachhimmel
zunächst
relativ lose gelagert werden kann und sich dann mit zunehmender
Verschiebung nach unten zunehmend spannt.
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Die 13 zeigt
eine Schutzvorrichtung gemäß 1, wobei zusätzlich eine
Entriegelungsvorrichtung 14 schematisch dargestellt ist.
Die Entriegelungsvorrichtung 14 ist insbesondere benachbart
der Befestigungspunkte A oder B angebracht und ermöglicht es
einem Insassen, das gespannte Spannband 4 zu entriegeln,
um im Notfall das Fahrzeug durch die Fensteröffnung verlassen zu können.
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Bevorzugt ist die Entriegelungsvorrichtung mit
einem Symbol und/oder einem Schriftzug (z. B. PRESS, PULL) versehen,
um auf die Möglichkeit
einer Entriegelung aufmerksam zu machen. Auch ist die Entriegelungsvorrichtung
so angebracht, dass sie durch den entfalteten Gassack zum Vorschein kommt.
Zusätzlich
ist sie am besten so lokalisiert, dass sie gleichermaßen von
der Innenseite und von der Außenseite
des Fahrzeugs sichtbar ist. Die Entriegelungsvorrichtung kann unterschiedlichster
Ausgestaltung sein. Sie kann dabei unmittelbar das Spannband betreffen
oder eine Deaktivierung der Rücklaufsperre
bewirken, wobei im ersten Fall das Seil in der Regel durchtrennt
und im zweiten Fall das Seil wieder freigegeben wird.
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Eine erste Ausgestaltung einer solchen
Entriegelungsvorrichtung ist in der 14 dargestellt. Danach
ist die Entriegelungsvorrichtung als Schlitten 101 mit
zwei integrierten Schneidelementen 102 ausgebildet. Durch
ein Verschieben des Schlittens 101 in der Auslöserichtung 103 wird
das Band 4 durch die Schneidelemente 102 durchtrennt.
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Bei der Ausgestaltung der 15 weist die Entriegelungsvorrichtung
ein an dem Spannband 4 befestigtes Halteelement 111 mit
einem Druckknopf 112 mit integriertem Schneidelement auf,
wobei bei Betätigen
des Druckknopfes 112 in Auslöserichtung 113 das
Spannband 4 wiederum durchtrennt wird.
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Gemäß 16 ist zur Durchtrennung des Spannbandes
ein Schneidelement 121 vorgesehen, das eine erste, mit
einer Schneide 122 versehende Aussparung 123 und
eine zweite, einer erleichterten Greifbarkeit dienende Aussparung 124 ausgebildet. Die
mit der Schneide 122 versehende Aussparung 123 weist
einen sich verengenden Bereich auf, so dass das Spannband 4 bei
Ziehen in Auslöserichtung 125 durch
das Schneidelement 122 durchtrennt wird.
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Die 17 zeigt
ein Ausführungsbeispiel, bei
dem das Spannband miteinander verbundene Abschnitte 41, 42 aufweist.
Jeder Abschnitt ist mit einem Formschlusselement 131, 132 verbunden,
die durch eine Sicherungshülse 133 gesichert sind. Durch
ein Verschieben der Sicherungshülse 133 in Auslöserichtung 134 können die
beiden Formschlusselemente 131, 132 und damit
auch die beiden Abschnitte 41, 42 getrennt werden.
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In dem Ausführungsbeispiel der 18 sind wiederum zwei Abschnitte 41, 42 vorgesehen,
die jeweils mit ineinandergreifenden Strukturen 141, 142 verbunden
sind, die durch einen Sicherungsstift 143 zusammengehalten
werden. Durch Entfernen des Sicherungsstiftes 143 in Auslöserichtung 144 werden die
beiden Abschnitte 41, 42 voneinander getrennt.
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Bei dem in 19 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Entriegelungsvorrichtung
erfolgt eine Entriegelung des gespannten Bandes 4, indem ein
Umlenkpunkt bzw. Befestigungspunkt des Bandes 4 gelöst wird.
Der Umlenkpunkt wird durch eine Nut 151 in einem in der
Fahrzeugkarosserie 152 befestigten Dorn 153 gebildet.
Der Dom 153 ist durch einen mittig durch den Dorn 153 hindurchtretenden Sicherungsstift 154 mit
einem zylindrischen Bereich 154a gesichert. Bei Herausziehen
des Sicherungsstiftes 154 in Auslöserichtung 155 können die
in der Fahrzeugkarosserie steckenden Enden des Doms 153 aus
der entsprechenden Öffnung
in der Fahrzeugkarosserie herausgezogen werden, so dass der Befestigungspunkt
bzw. der Umlenkpunkt gelöst wird.
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Die in 20 dargestellte
Entriegelungsvorrichtung sieht ebenfalls ein Lösen eines Befestigungs- oder
Umlenkpunktes des Spannbandes 4 vor. Der Befestigungspunkt 161 weist
einen Gewindebolzen 162 auf, der in eine entsprechende Öffnung 163 der
Fahrzeugkarosserie eingesetzt ist. Der aus der Öffnung 163 herausragende
Bereich des Befestigungspunktes weist zum einen eine Umlenkung oder Befestigung 164 für das Spannband 4 auf.
Des weiteren ist eine Rolle 165 mit einer aufgewickelten
Entriegelungsschnur 166 vorgesehen. Durch Ziehen an der
Schlaufe 167 der Entriegelungsschnur 166 kann der
Gewindebolzen 162 aus der karosserieseitigen Öffnung 163 herausgedreht
werden, so dass der Befestigungspunkt 161 gelöst ist.
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In der in 21 dargestellten Ausgestaltung einer
Entriegelungsvorrichtung weist das Spannband wiederum zwei Abschnitte 41, 42 auf.
Die beiden Abschnitte sind jeweils mit zwei Kunststoffteilen 171, 172 verbunden,
die ein herkömmliches
Schnappschloss, wie es beispielsweise bei einem Rucksack verwendet
wird, ausbilden. Durch Drücken
auf das eine Kunststoffteil in Auslöserichtung 173 erfolgt
ein Trennen der beiden Kunststoffteile und damit der beiden Abschnitte 41, 42.
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Die 22 zeigt
eine Entriegelungsvorrichtung, die auf einem ähnlichen Prinzip wie die Öffnung einer
Getränkedose
beruht. Zwei Seilabschnitte 41, 42 sind mit ihren
Enden mit Ösen 181, 182 eines
Verbindungsteils 183 verbunden. Das Verbindungsteil weist
eine Schachstelle 184 auf. Durch eine vorstehende Aufreißlasche 185 wird
das Verbindungsteil 183 entlang seiner Schwachstelle 184 aufgeschält, so dass
das Verbindungsteil 183 in zwei Elemente zerfällt.
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Die 23 schließlich zeigt
ein Ausführungsbeispiel,
bei dem das Spannband nicht als Seil, sondern als Band einer gewissen
Breite ausgebildet ist. Das Spannband bildet wiederum zwei getrennte Abschnitte 41, 42 aus.
Diese sind an ihren Enden über
eine verschweißte
Verbindung oder einen Klettverschluss 191 miteinander verbunden.
Die geschweißte
Verbindung oder der Klettverschluss ist gegenüber in Längsrichtung auftretenden Kräften hochgradig
reißfest.
Bei Ziehen an einer Aufreißlasche 192,
wobei eine Kraft auf die verschweißte Verbindung bzw. den Klettverschluss 191 quer
zur Längsrichtung
ausgeübt
wird, ist die vorhandene Verbindung jedoch leicht zu trennen.
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Bei einer weiteren, nicht dargestellten
Variante erfolgt die Verbindung zwischen zwei Abschnitten des Spannbandes
mittels einer Naht, die über
ein Zugelement ähnlich
wie die Laufmasche eines Strumpfes aufziehbar ist.