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Die Erfindung betrifft einen Kabelspeicher mit
einem Gehäuse
mit einen darin eingelegten Kabel, wobei das Gehäuse mindestens einen Kabeleingang
und einen Kabelausgang aufweist, und wobei das Kabel in im wesentlichen
konzentrischen Kreisen in das Gehäuse eingelegt ist, und in das
Gehäuse durch
den Kabeleingang eintritt und durch den Kabelausgang austritt, wobei
Kabeleingang und Kabelausgang am Außenumfang des Gehäuses angeordnet
sind.
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Beim Verlegen von Kabeln stellt sich
häufig das
Problem, dass zu einem späteren
Zeitpunkt noch zusätzliches
Kabel benötigt
wird, welches dann über Verbindungselemente
mit dem bereits verlegten Kabel verbunden wird. Diese Vorgehensweise
ist einerseits sehr zeitaufwendig und gleichzeitig kostenintensiv,
da je nach Art des Kabels die notwendigen Verbindungselemente hochpreisig
sind. Zusätzlich
bedeutet jede zusätzliche
Verbindungsstelle bei einem Kabel das Verluste bei der Übertragung
nicht ausgeschlossen werden können.
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Insbesondere wenn Glasfaserkabel
verlegt werden, ist es bei jeder Verbindungsstelle notwendig, ein
Teil des Kabels zu entfernen, ferner sind die Verbindungselemente
sehr teuer, der Einbau sehr zeitintensiv und gleichzeitig können Verluste
bei der Übertragung
nicht ausgeschlossen werden.
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Um diese Nachteile zu überwinden,
ist es bereits bekannt, bei der Verlegung von Kabeln einen Überschuss
an Kabel zu verlegen, welcher dann für eine spätere Nutzung in einem Kabelspeicher
aufbewahrt wird. In diesem Fall wird der Überschuss des Kabels zumeist
zu Kreisen aufgewickelt und in diesen Kabelspeicher eingeführt. Häufig stellt
sich jedoch die Entnahme des Kabels als aufwendig dar. Insbesondere
wenn Glasfaserkabel verlegt werden, muss berücksichtigt werden, dass bei
der Entnahme des zusätzlichen
Kabels die Gefahr von Beschädigungen, insbesondere
des Bruchs der Glasfasern des Glasfaserkabels besteht, da diese
Glasfasern nicht geknickt werden dürfen.
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Aus der
DE 37 17 028 ist bereits ein Kabelspeicher
mit einem Gehäuse
mit einem darin eingelegten Kabel bekannt, wobei das Kabel in im
wesentlichen konzentrischen Kreisen in das Gehäuse eingelegt wird und in das
Gehäuse
durch einen Kabeleingang eintritt und durch einen Kabelausgang austritt, wobei
Kabeleingang und Kabelausgang am Außenumfang des Gehäuses angeordnet
sind. Hierbei können
Kabeleingang und -ausgang einander gegenüberliegend angeordnet sein.
Das Kabel ist hierbei solchermaßen
angeordnet, dass das Kabel in mehrere aufeinanderfolgende Schlaufen
gelegt ist, wobei jeweils eine Schlaufe in die nächste durch eine Kabel-Überkreuzung übergeht,
und wobei die Schlaufen an jedem Kreuzungspunkt miteinander verbunden
sind und die Schlaufen anschließend
aufeinander gelegt werden. Die Schlaufen sind hierbei solchermaßen aufeinander
gelegt, dass ein und das gleiche Kabel bei jedem Überkreuzungspunkt
jeweils die obere Position einnimmt. Der verwendete Kabelspeicher
ist hierbei als rechteckiges Gehäuse
ausgebildet.
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Aus der
DE 41 36 006 ist ebenfalls ein Kabelspeicher
mit einem Gehäuse
und einem darin eingelegten Lichtwellenleiterkabel bekannt. Auch
hierbei weist das Gehäuse
einen Kabeleingang und einen Kabelausgang auf, und das Kabel wird
im wesentlichen in konzentrischen Kreisen in das Gehäuse eingelegt.
Hierbei sind Kabeleingang und Kabelausgang am Außenumfang des Gehäuses angeordnet.
Nachdem das Kabel mit einem vorbestimmten Einlegemuster, d.h. in
Form einer Acht eingelegt wurde, wird das Gehäuse zusammengeklappt.
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Ferner ist aus der
US 6 334 020 B1 eine Vorratseinrichtung
für eine
Lichtfaser bekannt, mit einem Gehäuse, in dem eine Vorratslänge der
Lichtfaser aufbewahrbar ist. Das beschriebene Gehäuse weist hierbei
einen als U-förmig
gebogenes Band ausgebildeten Gehäuse,
sowie einen Deckel auf. Die Vorratslänge der Lichtfaser wird hierbei
vorzugsweise in Form von Kreisen aufgewickelt, mit einem etwas kleineren
Innendurchmesser als der Innendurchmesser des halb kreisförmig ausgebildeten
Basisbereichs des Gehäuserahmens.
Die Länge
der sich an den halbkreisförmig
ausgebildeten Basisbereich anschließenden U-Schenkel des Gehäuserahmens entspricht hierbei
in etwa dem Radius des halbkreisförmig ausgebildeten Bereichs.
Der Deckel bzw. ein Bodenbereich entspricht hierbei der äußeren Form
des Gehäuserahmens.
Hierbei kann der Deckel mit dem Gehäuserahmen verschraubt werden.
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Die WO 01/95003 A2 beschreibt einen
teleskopartigen Kabeldurchtrittsbereich, welcher mit ersten und
zweiten u-förmigen
Durchtrittsbereiche versehen ist, die zueinander verschiebbar sind.
Durch das Einlegen des Kabels in diesen O-förmigen
Kanal bzw. Bereich kann ein Schutz des Kabels erzielt werden. Hierbei
kann an der nach oben offenen Seite des U-förmigen Kanals Streben vorgesehen
sein, die sich quer zu dem Kanal erstrecken und mit diesen verbunden
sind, um denselben einerseits zu versteifen, und andererseits um
ein Herausfallen des Kabels zu verhindern.
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Die
DE
196 11 770 offenbart eine Management Spleißkassette
für die
Telekommunikations- und Datentechnik, zur Aufnahme von Trägerschalen für jeweils
zwei Glasfasern, bestehend aus einem Gehäuse mit Leitungsanschlussmitteln,
mit einem mit dem Gehäuse
verbundenen Träger,
mit dem die Trägerschalen
drehbar verbunden sind, wobei die Trägerschalen in mindestens zwei
nebeneinander liegenden Aufnahmen jeweils übereinander gestapelt angeordnet
sind, wobei jede der Trägerschalen
an einer ihrer Seiten bis in eine Raststellung drehbar gelagert
ist, wobei durch Aufklappen der oberen Trägerschale oder Trägerschalen
eines Stapels, die darunterliegende Trägerschale nicht zugänglich ist.
Hierbei können
die übereinandergestapelten
Trägerschalen lösbar miteinander
verbunden sein.
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Aus der
US 6 025 561 ist ein Gehäuse zur Aufnahme
von Kabeln bekannt, umfassend einen ersten und zweiten Teil, die
jeweils einen kreisförmigen
Umfang aufweisen und ein Klemmelement in der Form eines Ringes,
welcher um die Flansche des ersten und zweiten Teiles herumgelegt
wird und diese dadurch zu sammenklemmt. Hierbei kann vorgesehen sein,
dass eines dieser ersten bzw. zweiten Teile ein Deckelelement bildet,
wobei das Deckelelement mit einem größeren Umfang als das andere Element
ausgebildet sein Kann. Ferner wird durch das Klemmelement eine lösbare Verbindung
zwischen den beiden Teilen bereitgestellt.
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Die
DE
43 22 142 offenbart ein Kabeispeichermodul für Lichtwellenleiter
wobei dieses Kabelspeichermodul in eine Einschubeinheit einschiebbar ist.
Im herausgezogenen Zustand ist ein Rangierkabel um einen Spulenkörper aufgewickelt.
In der Frontplatte sind seitlich offene Kabeldurchführungen für das mit
einem Stecker versehene Rangierkabel vorgesehen. Bei einer weiteren
Variante Klappspeichermodul befinden sich auf dessen einer Seite
eine S-förmige
Führungsrille,
die einem Übergang
auf die gegenüberliegende
Seite aufweist, auf der wiederum ein Spulekörper vorgesehen ist. Diese
Konstruktion dient zum Umlenken des Rancherkabels, dass so im unteren
Teil des Klappspeichermoduls geführt
wird, und hierdurch im eingeklappten Zustand keine Probleme mit
einer nun überflüssigen Kabellänge verursacht.
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Schließlich ist aus der
DE 196 33 115 ein Baugruppenträger für Glasfaser-Spleisverbindungen bekannt,
enthaltend einem im Gestelle integrierbaren Baugruppenträger für die Lagerung
von Glasfaser-Spleisverbindungen, welcher für die Spleißarbeiten leicht zugänglich ist.
Der erfindungsgemäße Baugruppenträger besteht
aus einer Schubladenaufhängung
mit ausziehbarer und einschließbarer
Schublade. Sowohl die Schubladenaufhängung als auch die Schubladen
weisen Langlöcher
für die
Kabeldurchführung
auf.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zu Grunde, einen Kabelspeicher der gattungsgemäßen Art zu schaffen, welcher
eine einfache Aufbewahrung und Entnahme des Kabels gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird durch einen Kabelspeicher
der bekannten Art dadurch gelöst,
dass das Gehäuse
einen als U-förmig
gebogenes Band ausgebildeten Ge häuserahmen
umfasst, mit zwei parallel zueinander verlaufenden U-Schenkeln und
einem einstöckig
mit U-Schenkeln halbkreisförmig
ausgebildeten Basisbereich, wobei die beiden U-Schenkel wenigstens
an ihrem dem Basisbereich gegenüberliegenden
Enden über
zumindestens ein lösbar
befestigtes Verstrebungselement miteinander verbunden sind.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des
Gehäuses,
insbesondere die Ausbildung des einen Endes des Kabelspeichers als
Haltekreis wird einerseits eine sichere Anordnung des aufgewickelten Kabels
erzielt, da dieses in Anlage zu dem kreisförmig ausgebildeten Bereich
eingelegt werden, und hierdurch formstabil gehalten wird, gleichzeitig
wird durch die gewählte
Form des Kabelspeichers der Platzbedarf derselben soweit wie möglich eingeschränkt. Das
erfindungsgemäße Gehäuse ist
hierbei auf die wesentlichen Elemente beschränkt, so dass dieses kostengünstig hergestellt
werden kann.
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Vorteilhafterweise kann sich das
Verstrebungselemente zwischen den einander gegenüberliegenden Innenseiten der
U-Schenkel erstrecken. Auch dieses Merkmal dient der Formstabilität der Gehäuses und
ist einfach anzuordnen o Hierbei kann vorgesehen sein, dass der
Innendurchmesser des halbkreisförmig
ausgebildeten Basisbereichs, etwas größer als der Durchmesser des
in zentrischen Kreisen eingelegten Kabels ist. Hierdurch wird eine
einfache und sichere Aufbewahrung des Kabels sichergestellt.
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Ferner kann die Länge der U-Schenkel mindestens
dem Radius des halbkreisförmig
ausgebildeten Basisbereichs entsprechen.
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Vorteilhafterweise kann vorgesehen
sein, dass zwei voneinander beabstandete Verstrebungselemente an
den dem Basisbereich gegenüberliegenden
Enden der U-Schenkel vorgesehen sind, wobei ein Verstrebungselement
an der nach unten gewandten Seite und ein Verstrebungselement nach oben
gewandten Seite an geordnet ist. Auch dieses Merkmal dient der Stabilität des Gehäuserahmens, und
stellt insbesondere die Formstabilität sicher.
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Weiterhin kann es sich als vorteilhaft
erweisen, wenn die U-Schenkel über
wenigstens zwei parallel zueinander verlaufende und voneinander
beabstandete, lösbar
befestigte Verstrebungselemente miteinander verbunden sind, wobei
ein Verstrebungselement an den dem Basisbereich gegenüberliegenden
Enden der U-Schenkel angeordnet ist und ein Verstrebungselement
in der Nähe
der dem Basisbereich zugewandeten Enden der U-Schenkel angeordnet
ist. Hierbei kann ferner vorgesehen sein, dass jeweils zwei parallel
zueinander verlaufenden und voneinander beabstandete Verstrebungselemente an
den dem Basisbereich gegenüberliegenden
Enden der U-Schenkel und in der Nähe der dem Basisbereich zugewandten
Enden der U-Schenkel angeordnet sind, wobei jeweils eines der Verstrebungselemente
an der dem Boden zugewandten Seite und ein Verstrebungselement an
der dem Deckel zugewandten Seite angeordnet ist.
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Durch diese zusätzlichen Verstrebungselemente
wird wiederum die Stabilität
erhöht,
gleichzeitig stellen die Verstrebungselemente eine zusätzliche Sicherung
des eingelegten Kabels in dem Kabelspeicher zur Verfügung, da
dieses Kabel insbesondere zwischen den parallel zueinander verlaufenden
in der Nähe
des Basisbereichs angeordneten Verstrebungselementen durchgeführt werden
kann, und zwischen diesen gehalten werden kann. Hierbei wird durch
die lösbare
Befestigung der Verstrebungselemente eine einfache Entnahme des
eingelegten Kabels ermöglicht,
da dieses einfach eingelegt werden kann, und die Verstrebungselemente
auch erst nachträglich
befestigt werden können.
Dies ist insbesondere bei dem Einlegen von starren Kabelrollen,
zum Beispiel aus Glasfaserkabel, erforderlich. Die zusätzliche
Verstrebungselemente ermöglichen
des weiteren, dass der Kabelspeicher an der Wand befestigt wird,
ohne dass eine Gefahr beim Abnehmen des Deckels z.B. durch Herausfallen
des Kabel, besteht.
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Vorteilhafterweise sind die Verstrebungselemente
im Querschnitt quadratisch ausgebildet. Diese Form hat sich in der
Praxis bewährt.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass
jedes Verstrebungselement wenigstens eine Durchtrittsöffnung aufweist,
welche in etwa in der Mitte des Verstrebungselementes ausgebildet
ist, und sich nach oben oder unten erstreckt. Diese Durchtrittöffnung ermöglicht es
z.B. das Verstrebungselement an einer Wand zu befestigen oder einen
Deckel mit den Verstrebungselementen zu Verbinden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
kann vorgesehen sein, dass im Bereich des halbkreisförmig ausgebildeten
Basisbereichs ein Bodenelement angeordnet ist. Hierbei kann sich
das Bodenelement an die untere Kante des halbkreisförmig ausgebildeten
Bereichs an dem den U-Schenkel gegenüberliegenden Ende anschließen und
sich ungefähr über den
halben Radius des halbkreisförmig ausgebildeten
Bereich auf die U-Schenkel erstrecken.
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Dieses Bodenelement dient einerseits
der Lagerung des Kabels in dem Gehäuse, da hierdurch eine Auflagefläche für das aufgewickelte
Kabel zumindestens bei einer liegenden Lagerung bereitgestellt wird,
gleichzeitig wird die Rundung des halbkreisförmig ausgebildeten Elementes
klar definiert und durch dieses Bodenelement formstabil gehalten. Hierbei
hat sich in der Praxis gezeigt, dass es vollständig ausreichend ist, wenn
nur ein Teil des halbkreisförmig
ausgebildeten Bereichs von dem Bodenelement erfasst wird, so dass
hierdurch die Produktionskosten möglichst gering gehalten werden
können.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
kann vorgesehen sein, dass eine Vielzahl von Gehäuserahmen lösbar aufeinander angeordnet sind.
Hierdurch ist einerseits möglich,
mehrere Kabel übereinander
anzuordnen, wobei jedes Kabel einzeln entnehmbar ist, gleichermaßen kann
auch ein einzelnes Kabel zu mehreren miteinander verbundene Kreise
gelegt werden, wobei jeder einzelne Kreis, umfassend eine Vielzahl
von Wicklungen, getrennt von den anderen in einen einzelnen Gehäuserahmen einlegbar
ist. Auch hier ist es dann möglich,
je nach Kabelbedarf, nur das in einem einzelnen Gehäuserahmen
aufbewahrte Kabel zu entnehmen, den entsprechenden Gehäuserahmen
zu entfernen und den Deckel anschließend wieder aufzuschrauben,
so dass der Kabelspeicher nicht unnötig viel Raum einnimmt.
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Vorteilhafterweise kann zwischen
zwei aufeinander angeordnete Gehäuserahmen
ein Verbindungselement angeordnet sein, welches eine lösbare Verbindung
zwischen den beiden Gehäuserahmen sicherstellt.
Hierbei kann das Verbindungselement im unteren Bereich der Außenseite
des sich im zusammengesetzten Zustand oben befindlichen Gehäuserahmens
angeordnet sein, sich über
den gesamten Außenumfang
des Gehäuserahmens
erstrecken und im zusammengesetzten Zustand eine vorbestimmte Länge auf
den unteren Gehäuserahmen
ragen. Ferner kann das Verbindungselement eine Dichtung aufweisen.
Diese Ausführungsformen
stellen eine sichere Befestigung zweier Gehäuserahmen miteinander sicher,
wobei gleichzeitig ein Schutz bereitgestellt ist.
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Gemäß noch einer weiteren Ausführungsform
können
der Kabeleingang und der Kabelausgang in einen halbkreisförmig ausgebildeten
Bereich angeordnet sein und jeweils als eine sich zur oberen Kante
hin öffnende
Ausnehmung ausgebildet sein. Vorteilhafterweise kann der Kabeleingang
und der Kabelausgang von einer sich längs entlang des Außenumfangs
erstreckenden Durchtrittsöffnung
gebildet sein, die sich über
eine mittig in der oberen Längsseite
ausgebildete Ausnehmung zu der oberen Kante hin öffnet.
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Ferner können der Kabeleingang und der Kabelausgang
einander gegenüberliegend
angeordnet sein. Ist der Kabeleingang und der Kabelausgang als längliche
Ausnehmung ausgebildet, ermöglicht dies
eine größere Flexibilität bei der
Verlegung der Kabel, da die endgültige
Einführ-
bzw. Ausführposition
der Kabel noch nicht feststehen muss, sondern dieses die über den
gesamten Bereich der Öffnung frei
bewegt werden kann. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn
starre Kabel verlegt werden, die nicht ohne weiteres in eine andere
Position gebracht werden können,
so dass bei einer festen vorgegebenen Öffnung mitunter aufwendige
Verlegungsarbeiten notwendig sind.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform kann
vorgesehen sein, dass das Gehäuse
wenigstens einen Gehäuserahmen
und einen Deckel umfasst. Die Ausbildung des Kabelspeichers mit
einem Deckel ermöglicht
den leichten Zugang auf das in dem Kabelspeicher befindliche Kabel,
da dieses einfach nach Entfernung des Deckels entnommen werden kann.
Hierbei kann der Gehäuserahmen
an seiner gewählten
Position bleiben, so dass der Aufwand bei der Entnahme verringert
werden kann.
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Vorteilhafterweise kann ferner vorgesehen sein,
dass der Deckel etwas größer ausgebildet
ist, als die zwischen den U-Schenkeln und dem halbkreisförmig ausgebildeten
Basisbereich gebildete Fläche,
wobei der Deckel an seiner Kante mit einer sich nach unten, auf
das Gehäuse
zu erstreckende Umrandung versehen ist. Hierdurch wird sichergestellt,
dass der Deckel gut auf dem Gehäuserahmen sitzt,
wobei die umlaufende Umrandung gleichzeitig eine Fixierung des Deckels
bewirkt.
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Vorteilhafterweise kann der Deckel
im Bereich der Umrandung mit Durchtrittsöffnungen zur lösbaren Fixierung
des Deckels an dem Gehäuserahmen
versehen sein. Ferner kann der Deckel wenigstens eine Durchtrittsöffnung aufweisen,
zur lösbaren
Verbindung mit wenigstens einem Verstrebungselement.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass
der Gehäuserahmen
beiderseitig an der Außenseite
der U-Schenkel mit Haltevorsprüngen
versehen ist. Hierbei können
die Haltevorsprünge
an den dem halbkreisförmig
ausgebildeten Basisbereich gegenüberliegenden
Enden der U-Schenkel ausgebildet sein. Vorteilhafterweise können die
Haltevorsprünge
als Winkelblech ausgebildet sein. Die Haltevorsprünge ermöglichen
die Befestigung des Kabelspeichers bei einer Wandmontage, wobei
die Positionierung der Haltevorsprüngen an den Enden der U-Schenkel
dafür sorgen,
dass sich das eingelegte Kabel fest in Anlage mit dem halbkreisförmigen Basisbereich
befindet, und so in seiner Position gehalten wird. Zwar können die
Haltevorsprünge
gleichermaßen
auch bei einer Montage am Boden verwendet werden, dies ist jedoch
zumeist nicht erforderlich.
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Vorteilhafterweise sind die einzelnen
Bestandteile des Kabelspeichers aus Metall, z.B. Stahl, rostfreiem
Stahl, Aluminium, Kunststoff sowie jedem anderen geeigneten Material
gefertigt. Folglich sind die unterschiedlichsten Materialien einsetzbar
und können
je nach Anwendungsfall ausgewählt
werden. Gleichermaßen
können
Kombinationen unterschiedlicher Materialien eingesetzt werden, z.B.
Kunststoff und Metall.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass
Teile des Kabels in jeweils unterschiedlichen Richtungen vorgedrillt
sind. Hierdurch wird es ermöglicht,
das Kabel einfach aus dem Kabelspeicher zu entnehmen und weiter
zu verarbeiten, ohne dass noch aufwendige zusätzliche Abwicklungsschritte
notwendig sind, um die bei dem herkömmlichen Aufwicklungsvorgängen entstehende
Verdrehung des Kabels wieder zu entfernen. Auf diese Weise ist es
möglich
den Kabelspeicher an den verschiedensten Orten anzubringen bzw.
Aufzubewahren, da die Entnahme des Kabels auch auf engen Raum erfolgen
kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann
vorgesehen sein, dass das Kabel zunächst die Form einer Acht einnimmt,
und anschließend
das obere Kreiselement der gebildeten Acht in Anlage zu dem unteren
gebracht ist, um ein einzelnes Kreiselement zu erhalten, welches
in den Kabelspeicher einlegbar ist. Diese spezielle Aufwicklungsweise
stellt sicher, dass das Kabel vorgedrillt ist, so dass die in das Kabel
eingebrachten Drehungen sich bei der Entnahme selbsttägig gegeneinander
aufheben. Darüber
hinaus kann dieses Einlegemuster sehr einfach und schnell, ohne
zusätzliche
Mittel erzielt werden.
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Vorteilhafterweise können die
in Anlage zueinander gebrachten Kreiselemente das obere Kreiselement
für eine
weitere, aus dem Kabel zu legende Acht bilden. Hierdurch ist es
möglich
auch größere Mengen
an Kabel auf einfache Weise entsprechend den Anforderungen des Anspruchs
1 vorzudrillen, wobei der Aufwand gleichbleibend gering bleibt.
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Hierbei hat es sich als besonders
vorteilhaft erwiesen, wenn das eine Kabelende bei jedem Überkreuzungsvorgang
der Kabelenden über
dem anderen Kabelende liegt. Dieses Merkmal bewährt sich insbesondere bei dem
Verlegen von Flachbandkabeln.
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Gemäß einer anderen bevorzugten
Ausführungsform
kann das Kabels als Wickelkörper
eingelegt sein, umfassend eine gerade Anzahl einzelner Windungen,
wobei das eine Kabelende das andere Kabelende bei jedem Überkreuzungsvorgang
jeweils einmal oberhalb und einmal unterhalb kreuzt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
bevorzugter Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung im Detail beschrieben.
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Es zeigt:
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1 eine
dreidimensionale Ansicht eines Kabelspeichers, mit Gehäuserahmen
und darauf befestigtem Deckel,
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2 den
in 1 dargestellten Kabelspeicher,
wobei der Deckel entfernt wurde,
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3 einen
Kabelspeicher, wobei zwei Gehäuserahmen
aufeinander befestigt wurden,
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4 den
in 3 dargestellten Kabelspeicher
mit entferntem Deckel,
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5 einen
einzelnen Gehäuserahmen
des in 3 dargestellten
Kabelspeichers,
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6 einen
an der Wand befestigten Kabelspeicher mit eingelegtem Kabel
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7 den
in 6 dargestellten Kabelspeicher
mit entfernten Deckel
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8 bis 10 ein Beispiel eines Aufwickelvorganges
des Kabels und
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11 und 12 ein weiteres Beispiel
eines Aufwickelvorganges des Kabels.
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In 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Kabelspeichers 1 in einer dreidimensionalen Darstellung
mit einem Gehäuserahmen 2 sowie
einem darauf befestigtem Deckel 3 dargestellt. Hierbei hat
der Deckel 3 die Form eines geschlossenen U, gebildet von
zwei parallel zueinander verlaufenden U-Schenkeln und einem halbkreisförmig ausgebildeten
Basisbereich. Der Deckel liegt auf dem Gehäuse 2 auf und wird
auf diesem durch ein sich an die Außenkante des Deckels anschließende Umrandung 4 gehalten.
In dem geschlossenen Zustand liegt die Innenseite der Umrandung 4 des
Deckels an der Außenseite
des Gehäuserahmens 2 an,
und hält
so den Deckel an dem Rahmen. Die Verbindung zwischen dem Deckel
und dem Gehäuserahmen
kann hierbei als Presssitz ausgebildet sein.
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Der Aufbau des Gehäuserahmens
ist im Detail in 2 dargestellt,
welche einen Gehäuserahmen 2 mit
abgenommenen Deckel zeigt. Der Gehäuserahmen 2 ist als
ein u-förmig
gebogenes Band ausgebildet, bestehend aus zwei parallel zueinander
verlaufenden U-Schenkeln 5, 5', sowie einem einstöckig mit
den U-Schenkeln 5, 5' ausgebildeten,
sich zwischen diesen erstreckenden halbkreisförmig ausgebildeten Basisbereich 6.
Das Band ist so angeordnet, dass die eine Seite des Bandes die Innenseite
des Gehäuses
und die andere die Außenseite
des Gehäuses
bildet. Der halbkreisförmig
ausgebildete Basisbereich 6 weist an seiner sich im Einsatz
unten befindlichen Seite ein Bodenelement 7 auf, welches
solchermaßen
an dem Basisbereich angeordnet ist, dass die Unterseite des Bodenelementes 7 eine
Ebene mit der unteren Kante 10 des Basisbereichs 6 bildet.
Der Bodenbereich 7 ist in Form eines Kreisabschnittes ausgebildet,
d.h. er erstreckt sich über
das den U-Schenkeln 5, 5' gegenüberliegende
Ende des Basis bereichs 6 bis ungefähr zu Hälfte des Basisbereichs 6.
Das Bodenelement 7 schließt folglich nur ca. die Hälfte des
Basisbereichs 6 nach unten hin ab. Die Abschlusskante 8 des
Bodenelementes erstreckt sich hierbei senkrecht zu den U-Schenkeln 5, 5'.
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Die U-Schenkel 5, 5' sind
einstöckig
mit dem Basisbereich 6 ausgebildet, und erstrecken sich
parallel zueinander. Die Länge
der U-Schenkel entspricht hierbei wenigstens dem Radius des Basisbereichs 6.
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Die beiden U-Schenkel 5, 5' sind über vier sich
zwischen den Innenseiten der U-Schenkel 5, 5' erstreckende
Verstrebungselemente 9 miteinander verbunden. Hierbei verlaufen
die einzelnen Verstrebungselemente 9 parallel zueinander
sowie parallel zu der Kante 8 des Bodenelementes und senkrecht zu
den U-Schenkeln 5, 5'.
Jeweils zwei Verstrebungselemente sind übereinander, mit einem vorbestimmten
Abstand zueinander, angeordnet und schließen einerseits mit der Unterkante 10 der U-Schenkel 5, 5' bzw.
der Oberkante 11 der U-Schenkel 5, 5' ab.
Es werden folglich jeweils zwei Verstrebungselementpaare gebildet.
Gleichermaßen können die
Verstrebungselemente jedoch auch versetzt zueinander angeordnet
sein.
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Eines der Verstrebungselementpaare 9 ist, wie
in den Figuren dargestellt, an den dem Basisbereich 6 gegenüberliegenden
Enden der U-Schenkel 5, 5' angeordnet, und schließen somit
auch mit der Seitenkante der U-Schenkel ab. Das andere Paar der Verstrebungselemente 9 ist
in der Nähe
des Basisbereichs 6 angeordnet, d.h. in der Nähe des Übergangs des
Basisbereichs 6 zu den U-Schenkeln 5, 5'.
Vorzugsweise ist dieses Verstrebungselementpaar zwischen dem Übergang
zu dem Basisbereich 6 und ungefähr der Hälfte der U-Schenkel 5,5' angeordnet.
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Jedes Verstrebungselement 9 ist
im Querschnitt rechteckig ausgebildet, und wird mit den U-Schenkeln 5, 5' verschraubt.
Jede andere geeignete lösbare
Verbindung kann auch eingesetzt werden. Zu diesem Zweck sind die
U-Schenkel mit entsprechend angeordneten Durchtrittsöffnungen
versehen, durch welche ein Verbindungselement zur Befestigung der
Verstrebungselemente 9 eingeführt werden kann. Die Verstrebungselemente
sind des weiteren mittig mit einer Durchtrittsöffnung 12 versehen,
welche solchermaßen
angeordnet ist, dass sie sich zum Boden und Deckel öffnet.
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Im Einsatz wird eine nicht dargestellte
Kabelrolle solchermaßen
in den Gehäuserahmen
eingeführt,
dass diese auf dem Bodenbereich 7 sowie auf den jeweils
an der unteren Kante 10 angeordneten Verstrebungselementen 9 aufliegt.
Hierbei ist es möglich,
zunächst
die Kabelrolle einzuführen
und erst anschließend
die der oberen Kante 11 zugeordneten Verstrebungselemente 9 einzusetzen
und zu befestigen.
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Im Bereich des Basisbereichs 6 sind
einander gegenüberliegend
der Kabeleingang 13 und der Kabelausgang 14 ausgebildet.
Durch diese Öffnungen
wird das Kabel der aufgewickelten Kabelrolle jeweils geführt. Der
Kabeleingang 13 und der Kabelausgang 14 sind hierbei
identisch ausgebildet und weisen die Form einer länglichen,
d.h. sich im Umfangsrichtung erstreckenden Durchtrittsöffnung auf, wobei
die einander gegenüberliegenden
schmalen Enden als Halbkreise ausgebildet sind. Die Durchtrittsöffnung 15 ist
hierbei an ihrer oberen Kante, d.h. der dem Deckel zugewandten Kante
mit einer Austrittsöffnung 16 versehen,
die sich nur über
einen kurzen mittigen Bereich erstreckt, und eine Öffnung der Durchtrittsöffnung zu
der oberen Kante 11 schafft, so dass ein einzulegendes
Kabel einfach durch die Austrittsöffnung 16 in die Durchtrittsöffnung 15 eingeführt werden
kann.
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Der Gehäuserahmen 2 weist
ferner beiderseitig an den dem Basisbereich 6 gegenüberliegenden
Enden der U-Schenkel 5, 5' Halteelemente 17 auf.
Die Halteelemente 17 sind hierbei als Winkelelemente ausgebildet,
umfassend zwei senkrecht zueinander angeordnete Stege 18, 19,
wobei das Halteelemente 17 solchermaßen an den U-Schenkeln 5, 5' angeordnet
ist, dass sich ein Steg 18 des Halteelementes 17 über einen
Abschnitt der Außenseite
der U-Schenkel er streckt und mit der unteren Kante 10 abschließt und dass
sich der Steg 19 senkrecht zu der Außenseite erstreckt.
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Sowohl der Steg 18, wie
auch der Steg 19 ist mit Aufnahmeöffnungen versehen, um das Halteelement 17 einerseits
an dem U-Schenkel 5 bzw. 5' und andererseits z.B.
an einer Wand zu befestigen.
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Wie in 3 dargestellt,
können
zwei Gehäuserahmen
aufeinander angeordnet werden, wobei jeder Gehäuserahmen 2 identisch
zueinander ausgebildet ist, und nur der oberste Gehäuserahmen 2 von
dem Deckel 3 bedeckt wird. Hierbei weist nur der unterste
Gehäuserahmen 2 die
Halteelemente 17 auf.
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Zwischen den beiden Gehäuserahmen 2 ist ein
Verbindungselement 21 ausgebildet, welches sich zwischen
den beiden Gehäuserahmen
rings über
deren Außenseite
erstreckt. Hierbei ist wie auch aus 4 und 5 deutlich wird, welche die
Gehäuserahmen
ohne Deckel bzw. nur einen oberen Gehäuserahmen darstellen, deutlich,
dass das Verbindungselement 21 nur mit dem sich im Einsatz
oberhalb eines anderen Gehäuserahmens 2 befindlichen Gehäuserahmen
verbunden ist.
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Wie insbesondere aus 5 deutlich wird, erstreckt sich das Verbindungselement 21 über die untere
Kante 10 des Gehäuserahmens 2 hinaus,
und bildet somit eine überstehende
Umrandung 23, welche sich im zusammengesetzten Zustand
in Anlage mit der Außenseite
des unteren Gehäuserahmens befindet.
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Um die Verbindung zwischen zwei Gehäuserahmen 2 miteinander
zu verbessern, können
ferner die oberen Verstrebungselemente 9 des unteren Gehäuserahmens 2 mit
den unteren Verstrebungselementen 9 des oberen Gehäuserahmens über eine Schraube
oder dergleichen miteinander verbunden werden. Hierbei wird deutlich,
dass sich die entsprechenden Verstrebungen fast in Anlage zueinander befinden.
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Ferner wird aus 3 deutlich, dass auch der Deckel 3 über eine
Schraube mit den oberen Verstrebungselementen 9 verbindbar
ist.
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6 und 7 zeigen einen erfindungsgemäßen Kabelspeicher
mit eingelegter Kabelrolle in Wandmontage. Hierbei ist der halbkreisförmig ausgebildete
Basisbereich 6 unten, dem Boden zugewandt angeordnet, und
die gegenüberliegenden
Enden der U-Schenkeln 5, 5' samt der Haltevorrichtungen 17 befinden
sich an einer der Decke zugewandten Position. Wie insbesondere in 7 deutlich wird, befindet
sich die aufgewickelte Kabelrolle in Anlage mit der Innenseite des
Gehäuserahmens,
und wird von dem halbkreisförmig
ausgebildeten Basisbereich 6 in ihrer Form gehalten. Ferner
wird die Kabelrolle durch ein Verstrebungselement 9 davor
geschützt,
bei Entnahme des Deckels 3 aus dem Gehäuserahmen herauszufallen.
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Wird im Einsatz zusätzliches
Kabel benötigt, kann
entweder die gesamte sich im Kabelgehäuse befindliche Rolle entnommen
werden, oder nur eine bestimmte Anzahl von Windungen.
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Sind hierbei mehrere Gehäuserahmen
aufeinander angeordnet, kann ein Gehäuserahmen entfernt werden,
wenn das Kabel aus diesen vollständig entnommen
wurde.
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Wie im Vorfeld erläutert, ist
das Einlegemuster der Kabelrolle von erheblicher Bedeutung. Herbei sollte
das Kabel solchermaßen
eingelegt werden, dass jeweils bestimmte Bereiche des Kabel in entgegengesetzten
Richtungen vorgedrillt sind, d.h. dass sich bei einer vollständigen Entnahme
des Kabels die durch den Aufwickelvorgang eingebrachte Drehung gegeneinander
aufhebt. Ein Beispiel eines solchen geeigneten Aufwickelmusters
ist in den 8 bis 10 sowie ein weiteres in
den 11 und 12 erläutert.
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Wie in 8 dargestellt,
wird das Kabel 25 zunächst
in Form eines Kreises gelegt, wobei sich die beiden Kabelenden 26 und 27 an
dem Kreuzungspunkt 28 einmal kreuzen. Auf diese Weise wird
der Kreis 29 gebildet. Anschließend wird ein zweiter Kreis
durch übereinander
führen
der Kabelenden 26 und 27 gebildet, wobei der Kreuzungspunkt 30 dem ersten
Kreuzungspunkt 28 gegenüberliegt,
und wobei das solchermaßen
gelegte Kabel nunmehr die Form einer Acht aufweist. Von Vorteil
ist hierbei, wenn das Kabelende 26 bei jedem Kreuzungsvorgang über das
Kabel 27 geführt
wird.
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In einem zweiten in 9 dargestellten Schritt wird der Kreis 29 auf
den Kreis 31 gelegt, so dass das Kabel 25 nunmehr
nur einen einzelnen Kreis aufweist.
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Ist beabsichtigt, noch mehr Kabel
in dem Gehäuse
unterzubringen, können
die Schritte 1 und 2 wiederholt werden, wobei der durch das aufeinanderlegen
der Kreise 29 und 31 gebildete Kreis den oberen
Teil einer neuen mit dem Kabel 25 zu legenden Acht ist,
d.h. die Kabelenden 26 und 27 werden wieder einmal übereinander
geführt,
und der von den Kreisen 29 und 31 gebildete Kreis
auf einen neuen Kreis 32 gelegt.
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Eine andere Wicklungstechnik ist
in den 11 und 12 dargestellt. Demzufolge
kann eine Vordrillung des Kabels 25 erzielt werden, wenn
die Kabelenden 26 und 27 bei jedem Kreuzungsvorgang ihre
Positionen wechseln, d.h. bei dem ersten Überkreuzungsvorgang befindet
sich das Kabel 27 über dem
Kabel 26 und bei dem zweiten Kreuzungsvorgang das Kabel 26 über den
Kabel 27. Hierbei ist es jedoch notwendig, dass eine durch
zwei teilbare Anzahl von Wicklungen erfolgt.