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DE10234063B4 - Verfahren zum variantenspezifischen Programmieren eines Programm- und Datenspeichers eines Steuergeräts, insbesondere eines Steuergeräts eines Kraftfahrzeugs, sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum variantenspezifischen Programmieren eines Programm- und Datenspeichers eines Steuergeräts, insbesondere eines Steuergeräts eines Kraftfahrzeugs, sowie Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens Download PDF

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DE10234063B4
DE10234063B4 DE2002134063 DE10234063A DE10234063B4 DE 10234063 B4 DE10234063 B4 DE 10234063B4 DE 2002134063 DE2002134063 DE 2002134063 DE 10234063 A DE10234063 A DE 10234063A DE 10234063 B4 DE10234063 B4 DE 10234063B4
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Abstract

Verfahren zum variantenspezifischen Programmieren eines Programm- und Datenspeichers eines Steuergeräts, insbesondere eines Steuergeräts eines Kraftfahrzeugs, wobei im Speicher ein Basisprogramm und mehrere variantenspezifische Programmänderungsinformationen sowie ein Basisdatensatz und mehrere variantenspezifische Datenänderungsinformationen abgelegt sind, die Informationen über im Basisprogramm und dem Basisdatensatz vorzunehmende variantenspezifische Änderungen enthalten, wobei zur Programmierung eine bestimmte variantenspezifische Programmänderungsinformation und Datenänderungsinformation über eine dem Steuergerät zu gebende Auswahlinformation gewählt und das Basisprogramm und der Basisdatensatz automatisch gemäß der Programm- und der Datenänderungsinformation geändert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum variantenspezifischen Programmieren eines Programm- und Datenspeichers eines Steuergeräts, insbesondere eines Steuergeräts eines Kraftfahrzeugs, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • Die Steuerung der Vielzahl der verschiedenen Komponenten in einem Kraftfahrzeug erfolgt über mehrere separat arbeitende Steuergeräte, in denen die Steuerungssoftware abgelegt ist. Diese Software ist variantenspezifisch, das heißt sie ist speziell für die Variante des Kraftfahrzeugs, in das das Steuergerät eingebaut ist, ausgelegt. In der Regel stellt ein Automobilhersteller eine größere Produktpalette unterschiedlicher Fahrzeugtypen her, wobei die einzelnen Typen wiederum in einer Vielzahl unterschiedlicher Varianten hergestellt werden, beispielsweise mit unterschiedlichen Antriebsaggregaten, unterschiedlichen Ausstattungen etc.
  • Während des Zusammenbaus eines Fahrzeugs werden die einzelnen Steuergeräte am Band eingebaut. Die Steuergeräte sind im Einbauzeitpunkt entweder bereits vollständig programmiert, das heißt die variantenspezifische Steuerungssoftware ist bereits komplett vorhanden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, eine Bandprogrammierung vorzunehmen, das heißt das Steuergerät ist insoweit noch nicht belegt, die gesamte Software wird während sich das Fahrzeug am Band bewegt einprogrammiert.
  • Mit diesen Vorgehensweisen sind jedoch eine Reihe von Nachteilen verbunden. Werden fertig programmierte Steuergeräte eingebaut, so stellt dies ei nen erhöhten Aufwand hinsichtlich der Produktionssteuerung, der Disposition und der Lagerhaltung sowohl im fahrzeugbauenden Werk wie auch beim Steuergerätelieferanten dar. Zum einen muss stets gewährleistet werden, dass das richtige vorprogrammierte Steuergerät in das richtige Fahrzeug eingebaut wird, das heißt hinsichtlich der Produktionssteuerung muss gewährleistet sein, dass die richtigen Komponenten zusammengeführt werden. Ferner ist die Disposition und Lagerhaltung sehr aufwendig, da stets hinreichende Stückzahlen an Steuergeräten, die mit der jeweils variantenspezifischen Steuerungssoftware vorprogrammiert sind, vorhanden sind beziehungsweise lieferantenseitig auch hergestellt und verfügbar sind. Insbesondere diese Nachteile fallen auch im Ersatzteilwesen und im Kundendienst an. Ferner ist ein hoher Aufwand bei einer Softwareumstellung gegeben. Der Steuerungsaufwand verdoppelt sich nahezu, wenn auf eine weiterentwickelte Steuerungssoftware umgestellt wird. Denn es müssen jeweils die alte und die neue Variante in der Produktion in passender Stückzahl vorgehalten werden. Auch ist ein Falschverbau möglich, wenn ein Bandarbeiter versehentlich ein falsches Steuergerät wählt und einbaut. Schließlich sind aufgrund der Vorprogrammierung dahingehend Nachteile zu sehen, dass nach einer Softwareumstellung übrig gebliebene, mit der alten Software vorprogrammierte Steuergeräte entweder erst aufwendig umprogrammiert und anders gekennzeichnet oder zum Steuergerätelieferanten zurückgesandt werden müssen.
  • Auch die Programmierung am Band ist mit Nachteilen verbunden. Die Programmierzeit ist sehr häufig länger als eine Taktzeit im fahrzeugbauenden Werk, das heißt die Programmierung kann häufig nicht ohne Schwierigkeiten in den Taktzyklus integriert werden. Ferner steigt durch die ständig zunehmende Softwaremenge aufgrund immer neuer zu steuernder Komponenten auch die Programmierzeit ständig an. Die Programmierung ist daher häufig kostenaufwendig und im Produktionsablauf hinderlich. Es müssen Puffer vorgesehen werden oder mitfahrende Programmieranlagen bereitgestellt werden. Eine einmal installierte Programmieranlage kann bei einer Hardwareänderung oft nicht in der selben Form verwendet werden und muss kostenaufwendig umgestaltet werden.
  • Eine letzte Möglichkeit ist schließlich, alle Datensätze sämtlicher Varianten im Steuergerät abzuspeichern und durch geeignete Softwarezeiger zu einem bestimmten Zeitpunkt die variantenspezifische benötigte Software auszuwählen. Dies benötigt jedoch sehr viel Speicherplatz im Steuergerät, der zum Ausführen der eigentlichen Steuerfunktionen überhaupt nicht erforderlich wäre. Ferner erhöht sich hierdurch der Gerätepreis. Auch hier gilt bei einer Softwareumstellung, dass bereits vorprogrammierte Steuergeräte häufig nicht mehr verwendet werden können, da die aktuelle Softwareversion einer Variante nicht vorgesehen ist. Auch können durch Auswahl einer falschen Variante werk- oder kundendienstseitig Fehler entstehen.
  • Derartige Probleme bestehen jedoch nicht nur auf dem Kraftfahrzeugsektor, sondern in der Regel überall dort, wo Steuergeräte verwendet werden, zu denen es unterschiedliche Varianten gibt, wie es beispielsweise häufig bei Maschinen- oder Anlagensteuerungen ebenfalls der Fall sein kann.
  • Aus EP 0 532 643 B1 ist ein Verfahren zur Initialisierung einer Software in einem Host-Datenverarbeitungssystem bekannt, wobei der Host eine beliebige Hardware-Architektur innerhalb einer größeren Variantenvielfalt besitzt. Zu Initialisierung wird ein Software-Modul in den Host-Speicher geladen, einschließlich eines Satzes von Codeblöcken, wobei jeder Codeblock wenigstens einer bestimmten Architekturvariante aus der Vielzahl möglicher Architekturen angepasst ist. Anschließend wird die konkrete Architekturvariante des Hosts identifiziert und in Abhängigkeit der identifizierten Architektur ein Untersatz aus den Codeblöcken gewählt, die für die identifizierte Architekturvariante angepasst sind, wonach dieser Untersatz in dem Host-Speicher in benachbarten Speicherstellen gespeichert wird, wonach Speicherstellen im Software-Modul im Host-Speicher außerhalb dieser benachbarten Speicherstellen freigegeben werden. Dieses Verfahren setzt die vorherige Einspeicherung sämtlicher variantenspezifischer Datensätze voraus.
  • Ferner ist aus US 6,018,747 ein Verfahren zur Ermöglichung eines Software-Updates auf einem Client-Computer bekannt, bei dem über ein Rekonstrukti ons-Delta-File auf einem Quellcomputer, das die Vielzahl von Änderungen zwischen der Vorversion und der neuen Version sowie einer Vielzahl von Lese- und Schreib-Befehle enthält, in einem Speicherbereich am Zielcomputer die neue Version unter Verwendung des vom Quellcomputer übertragenen Delta-Files rekonstruiert wird, aus welchem Speicherbereich vorher die Vorversion entfernt wurde, die in einem anderen Speicherbereich abgelegt wird.
  • Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Verfahren anzugeben, das ein einfaches und schnelles variantenspezifisches Programmieren eines Steuergeräts zulässt.
  • Zur Lösung dieses Problems ist ein Verfahren zum variantenspezifischen Programmieren eines Programm- und Datenspeichers eines Steuergeräts, insbesondere eines Steuergeräts eines Kraftfahrzeugs vorgesehen, wobei im Speicher ein Basisprogramm und mehrere variantenspezifische Programmänderungsinformationen sowie ein Basisdatensatz und mehrere variantenspezifische Datenänderungsinformationen abgelegt sind, welche Informationen über im Basisprogramm und dem Basisdatensatz vorzunehmende variantenspezifische Änderungen enthalten, wobei zur Programmierung eine bestimmte variantenspezifische Programmänderungsinformation und Datenänderungsinformation über eine dem Steuergerät zu gebende Auswahlinformation gewählt und das Basisprogramm und der Basisdatensatz automatisch gemäß der Programm- und Datenänderungsinformation geändert wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren lässt ein automatisches und sehr schnelles variantenspezifisches Programmieren des Speichers zu. Im Speicher eines Steuergeräts sind im allgemeinen das Steuerungsprogramm sowie der Datensatz vorhanden, wobei das Steuerungsprogramm zum einen ein Boot-Programm und zum anderen den eigentlichen Programmablauf umfasst. Das Boot-Programm hat die Aufgabe, die Anfangskommunikation nach außen herzustellen, beispielsweise mit einem Kundendiensttester oder einem Programmiergerät, und die Initialisierungsvorgänge einzuleiten. Der Programmablauf bestimmt die enthaltene Funktionalität im Steuergerät. Der Datensatz schließlich enthält Daten, beispielsweise Werteschwellen, Kennlinien und Kennfelder und quantifiziert so das Verhalten des Steuergeräts.
  • Dem erfindungsgemäßen Verfahren liegt nun der Gedanke zugrunde, dass viele Teile des Programms, also des Boot-Programms und des Programmablaufs, für alle Varianten gleich sind. Diese variantenübergreifenden Programmteile werden als Basisprogramm in dem Speicher abgelegt. Gleiches gilt für den Datensatz, auch hier sind viele Teile für alle Varianten gleich, weshalb auch ein Basisdatensatz, der für alle Varianten gilt, im Speicher abgelegt wird. Zum Basisprogramm sowie zum Datensatz werden nun mehrere variantenspezifische Programm- und Datenänderungsinformationen abgelegt, also Informationen darüber, wie das Basisprogramm und der Basisdatensatz für eine spezielle Steuerungsgerätevariante zu ändern, also umzuprogrammieren beziehungsweise gegebenenfalls durch Einschreiben neuer zusätzlicher Informationen zu erweitern sind. Die Änderungsinformationen sind variantenspezifisch, das heißt für jede Variante ist eine spezielle Änderungsinformation (die natürlich eine Mehrzahl an einzelnen vorzunehmenden Änderungsdaten umfassen) vorgesehen. Da diese Änderungsinformationen lediglich die häufig relativ wenigen vorzunehmenden Änderungen enthalten handelt es sich hierbei um jeweils relativ kleine Datenmengen im Vergleich zur Gesamtheit der letztendlich fertiggestellten Software.
  • Ist nun bekannt, welche Variante verlangt wird und zu Programmieren ist, wird von außen dem Steuergerät eine entsprechende Auswahlinformation gegeben, die angibt, welche variantenspezifische Programm- und Datenänderungsinformation zu wählen und das Basis- und der Basisdatensatz gemäß diesen Änderungsinformationen umzuprogrammieren ist. Es werden dann lediglich die zu ändernden Teile im Basisprogramm und im Basisdatensatz geändert, was sehr schnell geht und ohne weiteres beispielsweise am Band erfolgen kann.
  • Es erfolgt also eine echte Variantenbildung durch aktives Umprogrammieren im Steuergerät selbst, um diese variantenspezifisch zu konfigurieren.
  • Die variantenspezifischen Programmänderungs- und Datenänderungsinformationen können gemäß einer ersten Erfindungsalternative bereits im Steuergerät vorhanden sein. Das heißt sie können entweder herstellerseitig zusammen mit dem Basisprogramm und dem Basisdatensatz abgelegt werden, dies kann aber auch im fahrzeugbauenden Werk völlig losgelöst vom eigentlichen Fahrzeugbau erfolgen. Daneben können gemäß einer zweiten Alternativausführung die Änderungsinformationen auch zumindest teilweise vorhanden und weitere Änderungsinformationen im wesentlichen unmittelbar vor der Programmierung in das Steuergerät übertragen werden. Dies ist beispielsweise dann zweckmäßig, wenn sich die Änderungsinformationen erweitern, beispielsweise durch Hinzufügen neuer Varianten oder durch kleinere Änderungen in bereits bestehenden variantenspezifischen Änderungsinformationen. Schließlich besteht als dritte Alternative die Möglichkeit, dass die Änderungsinformationen vollständig in das Steuergerät im wesentlichen unmittelbar vor Beginn der variantenspezifischen Programmierung übertragen werden. Auch dies geht aufgrund der relativ geringen zu übertragenden Datenmenge sehr schnell und kann sogar bandseitig integriert werden.
  • Dadurch, dass lediglich ein allgemein gültiges Basisprogramm und ein allgemein gültiger Basisdatensatz sowie lediglich die variantenspezifischen Änderungsinformationen abgelegt werden, kann der hierfür benötigte Speicherbereich von Haus aus relativ gering bemessen werden. Um das erfindungsgemäße Verfahren noch weitergehend speicherplatzoptimiert auszugestalten kann vorgesehen sein, dass nach der Auswahl der variantenspezifischen Programm- und Datenänderungsinformationen die nicht benötigten anderen variantenspezifischen Programm- und Datenänderungsinformationen gelöscht werden. Diese Änderungsinformationen werden nach Festlegen der zu programmierenden Variante nicht mehr benötigt, so dass hierüber Speicherplatz gewonnen werden kann. Dabei können die Programm- und Datenänderungsinformationen vor oder nach dem Ändern des Basisprogramms und der Basisdaten gelöscht werden.
  • Das Basisprogramm und der Basisdatensatz können erfindungsgemäß segmentweise in dem vorzugsweise als Flash-Speicher ausgebildeten Speicher abgelegt sein, wobei die einzelnen gemäß der Programm- und Datenänderungsinformation zu ändernden Segmente über einen Auswahlalgorithmus, also eine geeignete Schreibroutine ausgewählt und geändert werden.
  • Hinsichtlich einer Optimierung des Speicherplatzes ist es ferner zweckmäßig, das Basisprogramm und/oder den Basisdatensatz, vorzugsweise beide komprimiert abzulegen, wobei ein zu ändernder Programm- oder Datenabschnitt, insbesondere ein zu änderndes Segment vor der Änderung dekomprimiert und gegebenenfalls nach der Änderung erneut komprimiert wird. Ferner können auch die variantenspezifische Programm- und/oder Datenänderungsinformationen, vornehmlich auch hier beide, komprimiert abgelegt sein oder übertragen werden, wobei die ausgewählte Programm- und/oder Datenänderungsinformation zur Abarbeitung dekomprimiert wird. Die jeweilige Variante der Änderungsinformation kann zweckmäßigerweise auch im komprimierten Zustand erkannt werden, so dass zum Auswählen nicht erst sämtliche Änderungsinformationen dekomprimiert werden müssen und anschließend erst die Auswahl erfolgen kann.
  • Im Rahmen der Änderungsprogrammierung kann ein zu ändernder Basisprogramm- oder Basisdatenabschnitt, insbesondere ein zu änderndes Segment in seiner geänderten Form zunächst in einen Kopier-Speicherplatz geschrieben und auf Vollständigkeit beispielsweise durch Checksummenbildung überprüft werden, wonach er in das Basisprogramm beziehungsweise den Basisdatensatz geschrieben wird. Als Kopier-Speicherplatz kann dabei zweckmäßigerweise ein durch Löschen einer nicht benötigten Programm- oder Datenänderungsinformation frei gewordener Speicherplatz, insbesondere ein frei gewordenes Segment verwendet werden. Man nutzt also hier den aktiv gewonnenen Speicherraum zum Kopieren aus, so dass hierfür nicht von Haus aus ein separater Speicherplatz vorgesehen werden muss.
  • Es kann mitunter vorkommen, dass beispielsweise aus fertigungstechnischen Gründen der laufende Programmiervorgang unterbrochen wird. Um nun die Programmierung nahtlos an der Unterbrechungsstelle fortsetzen zu können ist es zweckmäßig, wenn der laufende Programmiervorgang durch Einschreiben von Protokollinformationen in einen Protokollspeicherplatz aufgezeichnet wird, wobei auch hier als Protokollspeicherplatz zweckmäßigerweise ein durch Löschen einer nicht benötigten Programm- oder Datenänderungsinformation frei gewordener Speicherplatz, insbesondere ein frei gewordenes Segment verwendet wird.
  • Weiterhin beseht die Möglichkeit, einen infolge einer Löschung nicht benötigter variantenspezifischer Programm- oder Datenänderungsinformationen frei gewordenen Speicherplatz als Speicherplatz für im Betrieb des Steuergeräts erfasste und zu protokollierende Informationen einzurichten, vorzugsweise als Fehlerspeicher für im Fahrbetrieb erfasste Fehlerinformationen. Das heißt der frei werdende Speicherplatz infolge der Informationslöschung wird auch im Rahmen des späteren Betriebs des Steuergeräts vorteilhaft zum Einschreiben beliebiger Daten verwendet.
  • Zweckmäßigerweise kann nach Durchführung der Änderung, wenn diese also endgültig abgeschlossen sind, das die Änderungen beziehungsweise Löschungen und den Schreibbetrieb steuernde Programm, also die Dekomprimier- und Schreibroutine, gelöscht werden. Hierdurch wird vermieden, dass im Fahrbetrieb aufgrund eines irgendwie gearteten Fehlers eine Aktivierung dieser Routine und eine unbeabsichtigte Datenänderung erfolgen kann.
  • Neben dem erfindungsgemäßen Verfahren betrifft die Erfindung ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens, umfassend ein Steuergerät mit einem zu programmierenden Speicher, in dem ein Basisprogramm sowie ein Basisdatensatz abgelegt sind, sowie eine mit dem Steuergerät kommunizierende Einrichtung zur Übertragung einer Auswahlinformation zum Auswählen einer bestimmten variantenspezifischen, Informationen über im Basisprogramm und dem Basisdatensatz vorzunehmende variantenspezifische Änderungen enthaltenden Programm- und Datenänderungsinformation aus einer Mehrzahl speicherseitig vorhandener variantenspezifischer Programm- und Datenänderungsinformationen, wobei das Basisprogramm und der Basisdatensatz automatisch gemäß der gewählten Programm- und der Datenänderungsinformation änderbar sind. Die Einrichtung zur Übertragung der Auswahlinformation kann beliebiger Natur sein. Es kann sich beispielsweise um eine kleine Programmier- oder Recheneinrichtung handeln, die beispielsweise gemäß Vorgabe durch die Produktionssteuerung die entsprechende Auswahlinformation generiert und überträgt. Es kann sich aber auch beispielsweise um eine Einrichtung handeln, mit der der Fahrzeugtyp eines am Band zusammengebauten Fahrzeugs beispielsweise über eine Scannereinrichtung oder dergleichen erfasst wird, und die dann die Auswahlinformation generiert und überträgt, wobei das Steuergerät dabei noch fahrzeugextern oder bereits im Fahrzeug eingebaut sein kann.
  • Die variantenspezifischen Programmänderungs- und die Datenänderungsinformationen können dabei bereits im Steuergerät vorhanden sein, sie können zumindest teilweise vorhanden und weitere Änderungsinformationen im Wesentlichen unmittelbar vor der Programmierung in das Steuergerät zu übertragende Programmänderungs- und Datenänderungsinformationen in der externen Einrichtung vorhanden sein, es können die Programmänderungs- und die Datenänderungsinformationen vollständig in der externen Einrichtung vorhanden und im Wesentlichen unmittelbar vor Beginn der variantenspezifischen Programmierung in das Steuergerät übertragen werden. Der Speicher selbst kann ein segmentweise beschreibbarer Flash-Speicher sein, wobei es natürlich auch denkbar ist, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren mehrere in einem Steuergerät vorhandene Flash-Speicher programmieren zu können.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine Prinzipdarstellung eines Programm- und Datenspeichers vor und nach der Durchführung des erfindungsgemäßen Programmierverfahrens, und
  • 3 ein Flussdiagramm zur schematischen Darstellung des Ablaufs des erfindungsgemäßen Programmierverfahrens.
  • 1 zeigt in Form einer Prinzipskizze die relevanten Komponenten der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Programmierverfahrens. Gezeigt ist ein in ein Kraftfahrzeug 2 bereits eingebautes Steuergerät 3 mit einem zu programmierenden Speicher 4, beispielsweise einem Flash-Speicher. Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst ferner eine externe Einrichtung 5, über die eine eine bestimmte zu programmierende Variante auswählende Auswahlinformation über eine Kommunikationsverbindung an das Steuergerät 3 gegeben wird. Die Kommunikationsverbindung kann beispielsweise eine Kommunikationsleitung 6 sein, die die Einrichtung 5 und das Steuergerät 3, an dem eine geeignete Schnittstelle vorgesehen ist, verbindet. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine leitungslose Kommunikationsverbindung 7 vorzusehen, mit einem entsprechenden Sender an der Einrichtung 5 und einem geeigneten Empfänger mit geeigneter Schnittstelle an dem Steuergerät 3. Wird die Auswahlinformation gegeben so erfolgt automatisch die variantenspezifische Programmierung, worauf nachfolgend noch eingegangen wird.
  • Die Programmierung des Speichers 4 erfolgt variantenspezifisch bezogen auf die Variante des Kraftfahrzeugs 2, in das das Steuergerät 3 eingebaut ist. Um nun zu wissen, um welche Fahrzeugvariante es sich handelt, sind mehrere Möglichkeiten denkbar. Im gezeigten Beispiel ist zum einen die Erfassung einer Fahrzeugvariantenkennung 8, hier in Form eines Bar-Codes, über ein geeignetes Lesemittel 9, z.B. einen Scanner seitens der Einrichtung 5 möglich. Hieraus kann der genaue Fahrzeugtyp beziehungsweise die genaue Fahrzeugvariante ermittelt und an das Steuergerät 3 übertragen werden. Denkbar ist es auch, dass die Einrichtung 5 über eine Kommunikationsverbindung 10 mit einer zentralen Steuerungseinrichtung 11, die den Produktionsablauf steuert, kommuniziert, von welcher dann die Information zur Fahrzeugvariante übertragen wird.
  • 2 zeigt in Form einer Prinzipskizze den Speicher 4 des Steuergeräts 3 vor der variantenspezifischen Programmierung (links in 2) und danach (rechts in 2). Bei dem Speicher 4 kann es sich beispielsweise um einen Flash-Speicher handeln, in dem die relevanten Informationen segmentweise eingeschrieben sind. Die Art und Weise der Programmierung beziehungsweise der Aufteilung der Informationen kann jedoch auch beliebig anders sein. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die Informationen segmentweise abgelegt sind, wobei die einzelnen Segmente in den Figuren nicht näher dargestellt sind. Dem Fachmann ist diese Programmierart jedoch hinlänglich bekannt.
  • Im Speicher 4 ist zum einen ein (gegebenenfalls komprimiertes) Basisprogramm 12 abgelegt, das sämtliche Programmteile enthält, die allgemeingültig für eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugvarianten ist, mithin also bei jeder Fahrzeugvariante gleich ist. Dem Basisprogramm 12 zugeordnet sind Programmänderungsinformationen 13, wobei diese variantenspezifisch sind. Die Programmänderungsinformationen geben an, wie das Basisprogramm 12 für eine bestimmte auswählbare Variante zu ändern ist, sei es durch Umschreiben oder durch Anfügen weiterer Programmdaten. Im gezeigten Beispiel sind mehrere unterschiedliche Programmänderungsinformationsblöcke dargestellt, die PÄIa, PÄIb, PÄIc, ..., PÄIy und PÄIz gekennzeichnet sind. Es sind hier also lediglich die relativ wenigen Änderungsinformationen enthalten, die benötigt werden, um das Basisprogramm in ein variantenspezifisches Programm für eine bestimmte Fahrzeugvariante umzuprogrammieren.
  • In entsprechender Weise ist ein (gegebenenfalls komprimierter) Basisdatensatz 15 vorgesehen, der für verschiedene Fahrzeugvarianten allgemein gültige Basisdaten wie Kennlinien oder Kennfelder oder Parameter und dergleichen umfasst. Diesem zugeordnet sind Datensatzänderungsinformationen 16, die auch hier variantenspezifisch abgelegt sind. Auch diese Datensatzänderungsinformationen geben lediglich die zur Programmierung einer bestimmten Datensatzvariante erforderlichen Änderungen an, sei es durch Umschreiben vorhandener Daten oder durch Anfügen weiterer Daten. Im gezeigten Beispiel sind die Änderungsinformationsvarianten DÄIa, DÄIb, DÄ- Ic, ..., DÄIy und DÄIz dargestellt. Jede der Programm- und Datensatzänderungsinformationsvarianten kann beispielsweise in einem eigenen Segment abgelegt sein.
  • Weiterhin ist ein Softwaretool 17 zur Dekomprimierung (sofern erforderlich) sowie als Schreibroutine vorgesehen. Sowohl das Basisprogramm und die Basisdaten als auch insbesondere die Programm- und Datensatzänderungsinformationen sind aus Gründen der Speicheroptimierung komprimiert abgelegt, weshalb sie bei Bedarf zu dekomprimieren sind. Die Schreibroutine gibt den Algorithmus an, wie die Änderungen vorzunehmen sind.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel wird nun über die Einrichtung 5 die „Auswahlinformation: Variante b" gegeben. Wie durch die gestrichelte Linie dargestellt ist, werden nun die Programmänderungsinformation PÄIb und die Datenänderungsinformation DÄIb ausgewählt. Dies führt nun dazu, dass das Basisprogramm gemäß der Programmänderungsinformation PÄIb geändert und als fertiges spezifisches „Programm Variante b" 12' abgespeichert wird, entsprechend wird der Basisdatensatz gemäß der Datenänderungsinformation DÄIb geändert und als fertiger spezifischer „Datensatz Variante b" 15' abgespeichert wird. Sämtliche nicht benötigten Programm- und Datenänderungsinformationen (im gezeigten Ausführungsbeispiel die Änderungsinformationen PÄIa, PÄIc, ..., PÄIy, PÄIz und DÄIa, DÄIc, ... DÄIy, DÄIz) werden gelöscht, auf diese Weise wird Speicherplatz gewonnen, da diese Informationen nicht mehr benötigt werden. Nach Beendigung der Programmierung wird auch das Softwaretool 17 beziehungsweise das dieses beinhaltende Segment gelöscht und als Fehlerspeicher 17' eingerichtet, in den im Betrieb des Steuergeräts 3 zu protokollierende Fehler eingeschrieben werden.
  • 3 zeigt ein Ablaufschema zur näheren Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Im Schritt a wird das Programmierverfahren durch Gabe der Auswahlinformation über die Einrichtung 5 gestartet. In diesem Schritt können auch gegebenenfalls weitere Programm- und Dateninformationsvarianten, die noch nicht im Steuergerät vorhanden sind, oder Ergänzungen zu bestehenden Änderungsvarianten übertragen werden. Im Schritt b erfolgt, nachdem die ausgewählten Änderungsinformationsvarianten bekannt sind, die Löschung aller nicht ausgewählten Programm- und Datenänderungsinformationen. Wenigstens ein frei gewordenes Segment wird zu einem Protokollsegment eingerichtet, in dem Protokollinformationen über den Stand des Programmierverfahrens abgelegt werden, so dass zu jedem Zeitpunkt bekannt ist, wie weit das Programmierverfahren fortgeschritten ist, um im Falle einer etwaigen Unterbrechung an der Unterbrechungsstelle nahtlos fortsetzen zu können. Wenigstens ein weiteres frei gewordenes Segment wird zu einem Kopier-Segment eingerichtet, in das vor der endgültigen Übertragung an den vorgesehenen Speicherplatz ein geändertes Programm- oder Datensegment eingeschrieben wird.
  • Anschließend erfolgt die Dekomprimierung der gewählten Änderungsinformation sowie im Schritt d die Wahl des als nächstes zu ändernden Segments sowie seine Dekomprimierung. Hiernach wird gemäß Schritt e der Informationsgehalt im gewählten Segment mit der variantenspezifischen vorgegebenen Änderungsinformation verglichen und ein geändertes Segment berechnet, das anschließend im Schritt f in das im Schritt b eingerichtete Kopier-Segment eingeschrieben wird. Dieses Kopier-Segment dient quasi als temporärer „Bauplatz" für die Erstellung des geänderten Segments für die endgültige Variante.
  • Im Schritt g wird nun überprüft, ob das geänderte Segment vollständig und richtig ist, es erfolgt das Einschreiben einer Protokollinformation in das im Schritt b gebildete Protokollsegment. Die Prüfung kann beispielsweise durch Checksummenbildung erfolgen, die Protokollierung durch einfaches Setzen einer entsprechenden Markierung im Protokollsegment und dergleichen. Derartige Prüf- und Protokollsequenzen sind dem Fachmann hinlänglich bekannt, so dass hierauf nicht näher eingegangen werden muss.
  • Im Schritt h erfolgt die Abfrage, ob das geänderte Segment das letzte gemäß der Änderungsinformation zu ändernde Segment ist. Falls dem nicht so ist („nein"), wird das geänderte Segment im Schritt i an die endgültige richtige Stelle im Speicher übertragen. Gemäß Schritt j wird das Kopier-Segment gelöscht, die Programmiersequenz kehrt zum Schritt d zurück und wählt das nächste gemäß der Änderungsinformation zu ändernde Segment.
  • Handelt es sich jedoch um das letzte zu ändernde Segment („ja"), so verbleibt dieses im Kopier-Segment, das ohnehin nicht mehr benötigt wird, da dann die Programmierung beendet ist. Es wird ein Gültigkeitsmarker an das Kopier-Segment gesetzt, der angibt, dass es sich um ein abzuarbeitendes Segment handelt (Schritt k). Natürlich könnte alternativ dazu das Segment auch in diesem Fall aus dem Kopier-Segment gelesen und an die richtige Stelle im Speicher übertragen werden. Das Kopier-Segment würde dann auch wieder gelöscht werden. Anschließend erfolgt im Schritt 1 die Löschung weiterer nicht mehr benötigter Segmente, vornehmlich des Protokollsegments sowie des die Dekomprimier- und Schreibroutine enthaltenden Segments. Hierdurch wird vermieden, dass im Fahrbetrieb durch einen Einfachfehler Mechanismen zur Änderung des Speichers versehentlich aktiviert werden. Im Schritt m erfolgt schließlich noch die Einrichtung eines Fehlerspeichers in einem oder mehreren der gelöschten Segmente, wonach im Schritt n die Neuinitialisierung des Steuergeräts erfolgt.
  • Anschließend liegt im Speicher lediglich die fahrzeugspezifische Programmvariante und Datensatzvariante sowie ein Fehlerspeicher vor, sämtliche ursprünglich vorhandenen und nun für den Fahrbetrieb nicht mehr benötigten Informationen sind nicht mehr vorhanden. Dies ist hinsichtlich der Betriebssicherheit vorteilhaft, da ansonsten durch fehlerhaftes Zugreifen auf diese für den Fahrbetrieb nicht benötigten Informationen unkontrollierte Abläufe seitens des Steuergeräts abgearbeitet werden können oder aber es kommt zu einem Überschreiben des Flash-Speichers etc. Dies wird durch Löschen der im Fahrbetrieb kritischen Informationen vermieden. Der hierdurch freigewordene Speicherplatz kann vielmehr für andere Funktionen genutzt werden, so beispielsweise als Fehlerspeicher für entsprechende Fehlereinträge oder zum Abspeichern der Steuergerätekodierung oder zum Abspeichern bestimmter Zustände vor dem Abschalten etc.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren lässt auf einfache Weise die variantenspezifische Programmierung des Steuergeräts zu. Aufgrund der Aufteilung der speicherseitig vorhandenen Informationen in Basisprogramm, Programmänderungsinformation, Basisdaten und Datenänderungsinformation wird relativ wenig Speicherplatz benötigt, was hinsichtlich der Kosten vorteilhaft ist. Verbesserungen in der Disposition, Logistik und Lagerhaltung stellen sich aufgrund der vor Ort ablaufenden Programmierung ein. Ein besonderer Vorteil ist, dass etwaige Änderungen in der variantenspezifischen Software auf äußerst einfache Weise berücksichtigt werden können, indem lediglich die Änderungsinformationen entsprechend präzisiert oder erweitert werden. Dies kann sogar werkseitig erfolgen. Daneben ist es auch möglich, das Basisprogramm sowie den Basisdatensatz turnusmäßig dann, wenn sie sich variantenübergreifend ändern, anzupassen. Ferner können sämtliche Programm- und Datensatzvarianten mit demselben Mechanismus gebildet werden, wobei die Variantenbildung sehr schnell vonstatten geht, so dass sich auch bei einer Programmierung am Band nur sehr kurze Programmierzeiten ergeben, die sich nicht störend auf den Produktionsablauf auswirken.

Claims (16)

  1. Verfahren zum variantenspezifischen Programmieren eines Programm- und Datenspeichers eines Steuergeräts, insbesondere eines Steuergeräts eines Kraftfahrzeugs, wobei im Speicher ein Basisprogramm und mehrere variantenspezifische Programmänderungsinformationen sowie ein Basisdatensatz und mehrere variantenspezifische Datenänderungsinformationen abgelegt sind, die Informationen über im Basisprogramm und dem Basisdatensatz vorzunehmende variantenspezifische Änderungen enthalten, wobei zur Programmierung eine bestimmte variantenspezifische Programmänderungsinformation und Datenänderungsinformation über eine dem Steuergerät zu gebende Auswahlinformation gewählt und das Basisprogramm und der Basisdatensatz automatisch gemäß der Programm- und der Datenänderungsinformation geändert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die variantenspezifischen Programmänderungs- und die Datenänderungsinformationen bereits im Steuergerät vorhanden sind, dass sie zumindest teilweise vorhanden und weitere im Wesentlichen unmittelbar vor der Programmierung in das Steuergerät übertragen werden, oder dass sie vollständig in das Steuergerät im Wesentlichen unmittelbar vor Beginn der variantenspezifischen Programmierung übertragen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Auswahl der variantenspezifischen Programm- und Datenänderungsinformationen die nicht benötigten anderen variantenspezifischen Programm- und Datenänderungsinformationen gelöscht werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Programm- und Datenänderungsinformationen vor oder nach dem Ändern des Basisprogramms und der Basisdaten gelöscht werden.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprogramm und der Basisdatensatz segmentweise in dem Speicher abgelegt sind, wobei die einzelnen gemäß der Programm- und Datenänderungsinformation zum ändernden Segmente über einen Auswahlalgorithmus ausgewählt und geändert werden.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisprogramm und/oder der Basisdatensatz komprimiert abgelegt sind, wobei ein zu ändernder Programm- oder Datenabschnitt, insbesondere ein zu änderndes Segment vor der Änderung dekomprimiert und gegebenenfalls nach der Änderung erneut komprimiert wird.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die variantenspezifischen Programm- und/oder Datenänderungsinformationen komprimiert abgelegt sind oder übertragen werden, wobei die ausgewählte Programm- und/oder Datenänderungsinformation zu Abarbeitung dekomprimiert wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zu ändernder Basisprogramm- oder Basisdatenabschnitt, insbesondere ein zu änderndes Segment in seiner geänderten Form zunächst in einen Kopier-Speicherplatz geschrieben und auf Vollständigkeit geprüft wird, wonach er in das Basisprogramm bzw. den Basisdatensatz geschrieben wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Kopier-Speicherplatz ein durch Löschen einer nicht benötigten Programm- oder Datenänderungsinformation frei gewordener Speicherplatz, insbesondere ein frei gewordenes Segment verwendet wird.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der laufende Programmiervorgang durch Einschreiben von Protokollinformationen in einen Protokollspeicherplatz aufgezeichnet wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Protokollspeicherplatz ein durch Löschen einer nicht benötigten Programm- oder Datenänderungsinformation frei gewordener Speicherplatz, insbesondere ein frei gewordenes Segment verwendet wird.
  12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein infolge einer Löschung nicht benötigter variantenspezifischer Programm- und Datenänderungsinformationen frei gewordener Speicherplatz als Speicherplatz für im Betrieb des Steuergeräts erfasste und zu protokollierende Informationen, insbesondere als Fehlerspeicherplatz für Fehlerinformationen eingerichtet wird.
  13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Programm zum Dekomprimieren und/oder Löschen und/oder Ändern des Basisprogramms, der Basisdaten oder der Informationen und/oder zum neuen Beschreiben des Speichers nach Durchführung der Änderung gelöscht wird.
  14. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorangehen den Ansprüche, umfassend ein Steuergerät (3) mit einem zu programmierenden Speicher (4), in dem ein Basisprogramm (12) sowie ein Basisdatensatz (15) abgelegt sind, sowie eine mit dem Steuergerät (3) kommunizierende Einrichtung (5) zur Übertragung einer Auswahlinformation zum Auswählen einer bestimmten variantenspezifischen, Informationen über im Basisprogramm (12) und dem Basisdatensatz (15) vorzunehmende variantenspezifische Änderungen enthaltende Programm- und Datenänderungsinformation (13, 16) aus einer Mehrzahl speicherseitig vorhandener variantenspezifischer Programm- und Datenänderungsinformationen (13, 16), wobei das Basisprogramm (12) und der Basisdatensatz (15) automatisch gemäß der gewählten Programm- und der Datenänderungsinformation (13, 16) änderbar sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die variantenspezifischen Programmänderungs- und die Datenänderungsinformationen (13, 16) bereits im Steuergerät (4) vorhanden sind, dass sie zumindest teilweise vorhanden und weitere im Wesentlichen unmittelbar vor der Programmierung in das Steuergerät (4) zu übertragende Programmänderungs- und Datenänderungsinformationen (13, 16) in der externen Einrichtung (5) vorhanden sind, oder dass die Programmänderungs- und die Datenänderungsinformationen (13, 16) vollständig in der externen Einrichtung (5) vorhanden und im Wesentlichen unmittelbar vor Beginn der variantenspezifischen Programmierung in das Steuergerät (4) übertragen werden.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher (4) ein segmentweise beschreibbarer Flash-Speicher ist.
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