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Die
Erfindung betrifft ein Knotenelement für Möbel, insbesondere Tischmöbel, mit
winklig zueinander ausgerichteten, im Wesentlichen in einer Ebene
liegenden ersten Anschlussbereichen für Zargenelemente und mit mindestens
einem weiteren Anschlussbereich für einen Standfuß. Sie ist
ferner auf ein mit einem solchen Knotenelement versehenes Verbindungselement
zum Verbinden eines Tischbeines mit sich horizontal erstreckenden
Tischzargen sowie auf ein Tischgestell mit mindestens drei solcher
Knotenelemente gerichtet.
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Ein
solches Knotenelement ist aus der
DE 200 18 002 U1 als Teil eines Möbelgestells
bekannt. Es weist ein Oberteil und eine untere Platte auf, die durch
im Randbereich angeordnete, kantige Streben auf Abstand voneinander
gehalten sind. Zwischen dem Oberteil und der unteren Platte sind
Gelenkbereiche gebildet, in welchen parallel zur Symmetrieachse
des Knotenelementes und senkrecht zur Erstreckungsrichtung der zu
befestigenden Zargen Schrauben angeordnet sind, die Gelenkköpfe durchsetzen.
Letztere sind mit seitlich aus dem Knotenelement herausragenden
Montagezapfen versehen, die in eine Stirnöffnung einer rohrförmigen Traverse
bzw. Zarge eingesetzt sind. Die Montagezapfen besitzen wiederum
Gewindebohrungen, durch die zwei Befestigungsschrauben – im Wesentlichen
tangential zu dem Knotenelement gerichtet – eingeführt sind, um auf diese Weise
für eine
Verbindung zwischen dem Montagezapfen und den Zargen zu sorgen.
Nachteilig bei einem solchen Knotenelement ist insbesondere dessen
sehr komplexer Aufbau, der eine gewisse Winkelbeweglichkeit der
Montagezapfen gewährleistet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Knotenelement für Kleinmöbel, insbesondere
für Tische,
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass es in
einfacher, kostengünstiger und
designerisch überzeugender
Weise die Möglichkeit
gibt, derartige Kleinmöbel
in variabler Weise zu gestalten und dabei insbesondere bei einem
Tisch den Eindruck vermitteln kann, dass die Tischplatte über dem
mit Abstand zu ihr endenden Fuß ”schwebt”.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe bei einem Knotenelement der eingangs genannten Art dadurch
gelöst,
dass der weitere Anschlussbereich zu den ersten Anschlussbereichen
entlang der Symmetrieachse des Knotenelementes versetzt angeordnet ist,
dass die ersten Anschlussbereiche eine Umfangswandung aufweisen,
die eine zentrale Vertiefung umgibt, dass die Umfangswandung Bohrungen zur
Befestigung von Zargenelementen mittels Schrauben aufweist, dass
jeder Bohrung für
die Schrauben gegenüberliegend
in der Umfangswandung weitere Bohrungen ausgebildet sind, und dass der
weitere Anschlussbereich eine radial durchgehende Bohrung im unteren
Bereich des Knotenelementes mit einer Erweiterung zur Aufnahme eines Kopfes
einer Befestigungsschraube zur Anbringung eines Standfußes aufweist.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist dabei vorgesehen, dass die ersten
und weiteren Anschlussbereiche senkrecht zu der Symmetrieachse des
Knotenelementes ausgerichtet sind.
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Während das
Knotenelement in bevorzugter Ausgestaltung zylindrisch ausgebildet
ist, kann es auch bei Beibehaltung der Vorsehung eine Symmetrieachse,
die im Funktionszustand senkrecht ausgerichtet ist, anderweitige
Querschnitte, wie einen ovalen, elliptischen oder mehreckigen, insbesondere sechs-
oder achteckigen Querschnitt, aber auch einen dreieckigen Querschnitt
aufweisen.
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Auch
die Materialien für
das erfindungsgemäße Knotenelement
können
in verschiedener Weise gewählt
werden, so z. B. geeignete Keramiken oder massive Kunststoffe, wie
Aramid. In bevorzugter Ausgestaltung ist aber vorgesehen, dass das
Knotenelement aus Metall, äußerst vorzugsweise
rostfreiem Edelstahl, besteht. Hierdurch kann – insbesondere in Verbindung
mit Metallzargen und Metallfüßen – eine äußerst stabile
Tischkonstruktion erzielt werden, was insbesondere dann wichtig
ist, wenn über
eine Tischplatte in der sogenannten zweiten Ebene auch weitere Funktionselemente
an dem Tisch vorgesehen werden sollen, wie beispielsweise eine Ablageplatte
in der ersten Ebene, eine dritte Ebene, ggf. an den Knoten angebunden über einer Frontblende,
Halterungen für
Rechner oder auch Ablagegehäuse
für Arbeitsmaterial
oder dergleichen.
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Andere
bevorzugte Ausgestaltungen sehen vor, dass der weitere Anschlussbereich
unter einem endlichen Winkel zu den ersten Anschlussbereichen ausgerichtet
ist, wobei die Anschlussbereiche, wie bereits erwähnt, Bohrungen
aufweisen.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist dabei vorgesehen, dass die im oberen
Bereich des Knotenelementes angeordnete Vertiefung achssymmetrisch
ist, wobei die die Vertiefung umgebende Umfangswandung an ihrer
oberen Stirnseite mit Gewindebohrungen versehen sein kann. Weiterhin
kann eine mittige Gewindebohrung an einer Stirnseite angebracht sein.
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Gegenstand
der Erfindung ist darüber
hinaus ein Verbindungselement zum Verbinden eines Tischbeines mit
sich horizontal erstreckenden Tischzargen, welches gekennzeichnet
ist durch ein erfindungsgemäßes Knotenelement
sowie durch ein senkrecht zu dessen Symmetrieachse gerichtetes Übergangselement,
an dessen dem Knotenelement abgewandten Ende ein Fuß befestigbar
ist. Das Übergangselement
erstreckt sich dabei vorzugsweise senkrecht sowohl zur Symmetrieachse
des Knotenelementes als auch zur Ausrichtung des Fußes.
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Ebenfalls
Gegenstand der Erfindung ist ein Tischgestell mit mehreren erfindungsgemäßen Knotenelementen,
diese verbindenden Zargen und über ein
sich im Wesentlichen horizontal erstreckendes Übergangselement an die Knotenelemente
angebundenen Tischbeinen.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung, in der ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im einzelnen
erläutert
ist. Dabei zeigt:
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1a einen
Längsschnitt
durch das erfindungsgemäße Knotenelement
gemäß A-A der 1b, 1e;
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1b einen
Horizontalschnitt durch das erfindungsgemäße Knotenelement gemäß B-B der 1a, 1c;
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1c einen
Längsschnitt
durch das erfindungsgemäße Knotenelement
gemäß C-C der 1d;
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1d einen
horizontalen Schnitt durch das erfindungsgemäße Knotenelement entsprechend D-D
der 1a, 1c;
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1e eine
Draufsicht auf die obere Stirnseite eines erfindungsgemäßen Knotenelementes;
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1f eine
Draufsicht auf die untere Stirnseite des erfindungsgemäßen Knotenelementes;
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2 eine
Seiteneinsicht des erfindungsgemäßen Knotenelementes
mit angesetztem Tischfuß, Tischzarge
und Tischplatte;
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3 eine
Draufsicht von oben auf ein erfindungsgemäßes Knotenelement mit angesetztem Fuß und angesetzten
Zargen; und
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4 einen
mittels erfindungsgemäßer Knotenelemente
erstellten Tisch in Draufsicht.
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Das
erfindungsgemäße Knotenelement 1 ist in
der dargestellten Ausführungsform
ein zylindrisches Knotenelement. Es sind darüber hinaus auch grundsätzlich im
Querschnitt ovale, elliptische oder mehreckige, wie vier- und achteckige
Knotenelemente denkbar, die in jedem Falle eine Symmetrieachse X
aufweisen, die im Einbauzustand vertikal gerichtet ist. Das Knotenelement 1 weist
im oberen Bereich eine zentrale Vertiefung 2 auf, die von
einer Umfangswandung 3 umgeben wird. In dieser befinden sich
Gewindebohrungen 4 – im
dargestellten Ausführungsbeispiel
drei –,
mittels derer auf der oberen Stirnseite 5 des Knotenelementes 1 eine
Auflageplatte 6 (2) befestigbar
ist. Während
das Knotenelement 1 in der Regel aus Metall, vorzugsweise
rostfreiem Edelstahl besteht, kann die Auflageplatte 6 aus
an die jeweilige Tischplatte angepassten Materialien bestehen, wie
beispielsweise bei einer Holzplatte ebenfalls aus Metall. In diesem
Falle überragt
die Auflageplatte 6 das Knotenelement 1 radial
und weist im überragenden
Bereich Bohrungen auf, mittels derer die Tischplatte von unten an
die – fest
mit dem Knotenelement 1 verschraubte – Auflageplatte 6 (2)
angeschraubt werden kann. Die Auflageplatte 6 kann auch,
beispielsweise bei einer Glasplatte, aus Elastomermaterial bestehen,
auf dem, wenn dieses eine hohe Reibung aufweist, die Glasplatte
einfach aufgelegt oder an dem eine Glasplatte auch aufgeklebt werden
kann.
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Im
Bereich der Vertiefung 2 weist das Knotenelement 1 zwei
unter einem endlichen zueinander und senkrecht zur Symmetrieachse
X ausgerichtete, in der Regel in einer Ebene liegende Radialbohrungen 7, 7' auf, die im
dargestellten Ausführungsbeispiel
außenseitig
in eine erweiterte Einsenkung 8 münden. In letzterer wird die
Stirnseite von Halteteilen 9a für Tischzargen 9 (2)
eingesetzt, die durch die Bohrung 7, 7' mittels Schrauben 10 befestigt
werden. Die Halteteile 9a sind in die rohrförmigen Tischzargen 9 im Presssitz
eingesetzt und verklebt, so dass insofern eine hinreichend zugfeste
Verbindung zwischen den Teilen 9, 9a gegeben ist.
Auch ein Verschrauben der Teile 9, 9a ist grundsätzlich möglich. Die
Einsenkungen 8 sind nicht notwendig. Sind keine Einsenkungen 8 vorhanden,
so müssen
die Halteteile 9a an ihrer Stirnseite eine an die Rundung
des Knotenelementes 1 angepasst konkave Stirnseitenausbildung
aufweisen.
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Zum
Festschrauben der genannten Inbus-Schrauben 10 (2)
mittels eines entsprechenden Schlüssels sind diagonal gegenüber den Bohrungen 7, 7' in der Umfangswandung 3 des
Knotenelementes 1 Bohrungen 11, 11' ausgebildet,
durch die ein solcher Inbus-Schlüssel
hindurchgesteckt werden kann, um so auf den Kopf einer Inbus-Schraube
einzuwirken. Auch andere Schraubenausbildungen, beispielsweise mit
Schlitz- oder Kreuzschlitzkopf
sind einsetzbar. Um der Tischzarge 9 beim Festschrauben
in der Einsenkung 8 eine Verdrehsicherheit zu geben, ist
beim Grund der Einsenkung 8 ein Sackloch 12 vorgesehen.
Das Halteteil 9a weist einen in dieses eingreifenden Stift
auf, wodurch Verdrehsicherheit gegeben ist.
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Unterhalb
der Ausnehmung 2 ist das Knotenelement 1 im Wesentlichen
massiv ausgebildet. Es weist an der unteren Stirnseite 13 eine
zentrale Gewindebohrung 14 auf. Weiterhin ist im unteren
Bereich des Knotenelementes 1 eine dieses radial durchragende
Bohrung 15 vorhanden, die an ihrer einen Seite in einer
Einsenkung 16 ähnlich
der Einsenkung 8 mündet,
während
sie der an der anderen Seite mit einer Erweiterung 17 versehen
ist, in der so der Kopf einer Befestigungsschraube versenkbar ist.
Die Ausrichtung der Bohrung 15 ist ebenfalls senkrecht zur
Symmetrieachse X und in der Regel unter einem endlichen Winkel zu
den Bohrungen 7, 7',
vorzugsweise in Richtung der Winkelhalbierenden dieser Bohrungen 7, 7'.
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Die
Bohrung 15 dient zur Anbindung eines Tischbeins 19 an
das Knotenelement 1 – und über dieses
an die Tischzargen 9. Das Tischbein 19 wird dabei über ein
sich horizontal in Richtung der Ausrichtung der Bohrung 15 erstreckendes
Verbindungselement 20 an das Knotenelement 1.
angebunden. Hierdurch kann die obere Stirnseite 21 des
Tischbeins 19 unterhalb der Oberseite 5 des Knotenelementes 1 und
damit mit Abstand zur Tischplatte 22 enden (2),
so dass zwischen der Stirnseite 21 des Tischbeins 19 und
der Unterseite der Tischplatte 22 ein endlicher Abstand
verbleibt, so dass die Tischplatte 22 über dem Tischbein 19 zu
schweben scheint.
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Ein
Tisch weist in der Regel vier Knotenelemente 1 auf, an
denen jeweils ein Tischbein bzw. Fuß 19 in der beschriebenen
Weise angebunden ist und die mittels vier Zargen oder Verbindungsstegen 9 miteinander
verbunden sind und so mit diesen einen Tischrahmen bilden. Die Tischplatte
liegt in der beschriebenen Weise auf der Oberseite des Knotenelementes 1 (unter
Zwischenlage der Auflageplatte 6) auf.
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Grundsätzlich kann
ein Tisch auch aus mehr oder weniger als vier Knotenelementen 1 gebildet sein,
beispielsweise ein dreieckiger Tisch durch drei Knotenelemente,
ein sechs- oder
achtbeiniger Tisch durch sechs oder acht Knotenelemente, bei denen dann
die entsprechenden Funktionsausbildungen (Bohrungen) in angepasster
Weise ausgerichtet sind.
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Die
untere vertikale Gewindebohrung 14 im Knotenelement 1 kann
zur Anbindung weiterer Elemente des Tisches dienen, so beispielsweise
zur Anbindung einer Zwischenplatte (erste Ebene) unter der eigentlichen
Tischplatte 22 (zweite Ebene), aber auch zur Anbindung
einer dritten Ebene, beispielsweise in Form einer auf einer Blende
angeordneten, lediglich einen Teil der Tischplatte überdeckenden und
oberhalb der Tischplatte 22 angeordneten weiteren Platte
sowie einer Sichtblende, wie dies bei Empfangstischen in Arztpraxen
oder dergleichen üblich ist.
Darüber
hinaus kann über
die Gewindebohrung 14 auch eine Halterung für einen
Rechner oder aber ein Kastenelement zur Aufnahme von Arbeitsmaterialien
gehalten werden.
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Insgesamt
bietet das erfindungsgemäße Knotenelement
in funktionell einfacher, dabei aber designerisch angenehmer Weise
eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten
zur Erstellung von entsprechenden Kleinmöbeln, insbesondere Tischen,
sowohl hinsichtlich der Größe, der
Formgebung als auch der Ausstattung mit weiteren Funktionselementen.