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Für Seitenfenster
und hintere Heckscheiben von PKWs sind vielfältige Lösungen bekannt, um dort ein
Fensterrollo anzubringen und es elektrisch bedingt aus- und einzufahren.
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In
der
DE 100 41 708
A1 ist ein Heckscheibenrollo beschrieben, bei dem zum Aufspannen
lediglich biegesteife Hebel verwendet werden. Das bekannte Heckscheibenrollo
weist einen Sockel auf, in dem eine Wickelwelle drehbar gelagert
ist. An der Wickelwelle ist an einer Kante die Rollobahn angebracht,
deren andere dazu parallel verlaufende Kante mit einer Zugstange
verbunden ist. An der Zugstange greifen zwei einarmige Hebel an,
die an dem Sockel gelagert sind. Durch Verschwenken der Schwenkhebel
wird die Rollobahn gegen die Wirkung einer Vorspannfeder von der
Wickelwelle abgezogen und aufgespannt.
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Zum
Verschwenken der Hebel weisen diese Verlängerungen auf, die über die
Schwenkachse hinausgehen. An diesen Verlängerungen, die als Kurbelarme
dienen, greifen Kuppelstangen an, deren andere Enden mit Kurbeln
gekuppelt sind, die durch einen Elektromotor wahlweise in Umdrehungen
zu versetzen ist.
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Der
als Grundträger
dienende Sockel weist ein auf der Hutablage befestigbares Gehäuse in Gestalt
eines im Querschnitt etwa dreieckförmigen Strangpressprofils auf.
In dem Gehäuse,
das sich über
die gesamte Breite des Fensterrollos erstreckt, ist eine zylindrische
nach oben offene Nut enthalten, in der die Wickelwelle drehbar gelagert
ist. Die Lagerung der Wickelwelle geschieht auf Zapfen, die in Endstücken des
Gehäuses
befestigt sind. Die Betätigungsmittel
sind an einer schräg,
im eingebauten Zustand im Wesentlichen parallel zu der Heckscheibe verlaufenden
Seitenwand des Sockels angebracht.
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Aus
der
DE 100 57 762
A1 ist ferner ein Heckscheibenrollo für Kraftfahrzeuge bekannt, bei dem
der Spriegel an der Vorderkante der Rollobahn seitlich in Führungsschienen
gelagert ist. Um ein Schiefziehen der ausgefahrenen Rollobahn und
dadurch hervorgerufene hässliche
Schrägfalten
zu vermeiden, ist die Wickelwelle pendelnd gelagert. Dadurch kann
sich die Wickelwelle in jedem Falle parallel zu dem Spriegel einstellen,
wodurch Schrägfalten mit
Sicherheit vermieden werden.
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Zur
pendelnden Lagerung der Wickelwelle ist gemäß einem Ausführungsbeispiel
vorgesehen die Wickelwelle in einem C-förmigen Bügel unterzubringen, der in
der Karosserie um eine zu der Wickelwelle rechtwinklig verlaufende
Achse schwenkbar gelagert ist.
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Bei
diesem Rollo wird davon ausgegangen, dass ohnehin die Teile einzeln
im Fahrzeug befestigt werden.
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Davon
ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, ein Rollo mit einem einfach
aufgebauten und kostengünstig
herzustellenden Grundträger
für die Wickelwelle
und die Betätigungselemente
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das
Fensterrollo mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Fensterrollo dient
als Grundträger
ein Rohr, an dem eine Wickelwelle gelagert ist und auf dem wenigstens
ein biegesteifes Betätigungsmittel
sitzt, das zum Abziehen der Rollobahn von der Wickelwelle dient.
Es sind Haltemittel vorgesehen, um das Tragrohr beispielsweise an
der Fahrzeugkarosserie und/oder der Hutablage im Falle eines Heckscheibenrollos
zu befestigen. Ein solcher rohrförmiger
Träger
ist wegen des einfachen Aufbaus sehr kostengünstig herstellbar. Er ist darüber hinaus
auch vielseitig verwendbar. Für
unterschiedliche Fensterscheiben können Rohre unterschiedlicher
Länge verwendet
werden. Außerdem lassen
sich die Lagermittel für
die Wickelwelle und das oder die Betätigungsmittel an unterschiedlichen Stellen
längs des
Tragrohrs und in der erforderlichen Stellung befestigen, so dass
unterschiedliche Ausführungsformen
von Rollos möglich
sind. Außerdem führt ein
solcher Träger
zu einer offenen Konstruktion, die eine einfache Handhabung und
eine schnelle Endmontage des Rollos ermöglicht.
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Vorzugsweise
ist das Tragrohr aus einem Material, beispielsweise Metall oder
einer Metalllegierung, gefertigt, das die erforderliche Biegesteifigkeit
längs des
Tragrohrs sicherstellt. Schub- und Zugkräfte, die auf das Betätigungsmittel
eingeleitet werden, werden durch das Tragrohr sicher aufgenommen.
Es sind auch Kunststoffrohre verwendbar.
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Im
einfachsten Fall ist das Tragrohr ein Rundrohr. Dieses kann dünnwandig,
also materialsparend, aber dennoch ausreichend stabil sein. Das Tragrohr
kann auch andere Querschnitte, auch abschnittsweise, beispielsweise
einen ovalen oder quadratischen Querschnitt haben. Es kann aus mehreren
miteinander verbundenen, beispielsweise verschweißten Rohrteilen
bestehen. Eine einstückige Ausbildung
des Tragrohrs ist jedoch vorzuziehen.
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Zur
Lagerung der Wickelwelle sind zusätzliche Lagerstücke vorgesehen,
die beispielsweise auf das Tragrohr aufgeschoben und in ihrer Lage
gesichert werden können.
Es sind unterschiedliche Ausgestaltungen der Lagerstücke, z.B.
als Muffen, Schellen oder Lagerböcke
mit Lagerzapfen, denkbar.
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Vorteilhaft
ist, wenn die Lagerstücke
an den Enden des Tragrohrs angebracht sind. In einer Ausgestaltung
sind die Lagerstücke
jeweils durch eine Abschlussplatte gebildet, an der im Abstand und
parallel zueinander zwei zylindrische Zapfen befestigt oder ausgebildet
sind. Ein erster Zapfen ist dazu eingerichtet, im Wesentlichen spielfrei
in ein Ende des Tragrohrs hineinzupassen und darin im Presssitz
gehalten zu werden. Das Lagerstück
kann somit schnell und verdrehsicher an dem Tragrohr befestigt werden. Die
weiteren Zapfen der Lagerstücke
dienen als Lagerzapfen für
die Wickelwelle und nehmen diese zwischen einander auf, so dass
die Wickewelle parallel zu dem Tragrohr angeordnet ist.
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Je
nach Art des wenigstens einen Betätigungsmittels sind dafür geeignete
Lagermittel an dem Tragrohr zu befestigen. Damit kann eine vorgefertigte
Einbaueinheit geschaffen werden, im Unterschied zum Stand der Technik,
bei dem die Wickelwelle und die Betätigungsmittel an separaten
Gehäusen
gelagert sind.
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Im übrigen ist
die Ausgestaltung des Rollos frei wählbar. Gewöhnlich ist eine Kante der Rollobahn durch
eine Zugstange ausgesteift, an der das wenigstens eine Befestigungsmittel,
beispielsweise ein Teleskopstab oder ein Schwenkhebel, angreift,
um durch Heben der Zugstange die Rollobahn aufzuspannen. Ein Federmotor
spannt die Wickelwelle im Sinne des Aufwickelns der Rollobahn vor.
Der Federmotor und das Betätigungsmittel
können
auch im umgekehrten Sinne wirken.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist das Betätigungsmittel
als schwenkbarer Hebel ausgebildet, der mit seinem einen Ende an
dem Tragrohr mittels einer Schwenklagereinrichtung schwenkbar gelagert
ist. Der Schwenkhebel ist vorzugsweise ein einfacher Hebel, dessen
freies Ende an der Zugstange beispielsweise in einer Nut verschiebbar
geführt ist.
Es kann auch ein Kniehebel verwendet werden, der sich aus einem
inneren und einem äußeren Hebelarm
zusammensetzt, die über
ein Scharniergelenk miteinander verbunden sind.
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Als
Schwenklagereinrichtung kann im einfachsten Fall ein an dem Tragrohr
befestigter Lagerbock mit einem Schwenkzapfen für den Schwenkhebel dienen.
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In
einer Ausführungsform
weist die Schwenklagerein richtung eine an dem Tragrohr verdrehsicher
gehaltene Hülse
auf, auf der der Hebel mit Hilfe einer Lagerbohrung aufgesteckt
ist. Um einen guten Sitz sicherzustellen, kann das Tragrohr an der Schwenklagerstelle
einen abgeflachten, beispielsweise gequetschten Abschnitt aufweisen.
Zur Verringerung der Reibkraft ist vorzugsweise an der Unterseite
des Schwenkhebels eine Zwischenlage aus einem reibungsmindernden
Material, etwa Kunststoff vorgesehen.
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Vorteilhafterweise
ist auch die Antriebseinheit, beispielsweise ein Elektromotor mit
einem Untersetzungsgetriebe, mit an dem Tragrohr befestigt. Das
Tragrohr trägt
dann die gesamte Rolloanordnung, was die Endmontage vereinfacht.
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Die
Kopplung zwischen dem Schwenkhebel und dem Getriebe wird vorzugsweise
mittels einer steifen Kuppelstange bewerkstelligt. Es sind aber auch
wenigstens zum Teil flexible Koppelmittel, beispielsweise Bowdenzüge, Bänder oder
dergleichen, verwendbar, wie sie z.B. aus der
DE 100 41 708 A1 bekannt
sind. Dann kann die Antriebseinheit auch entfernt von dem Tragrohr
untergebracht werden.
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Es
sind vorzugsweise zwei, insbesondere als Schwenkhebel ausgebildete
Betätigungsmittel vorgesehen,
die im Abstand und spiegelsymmetrisch zueinander vorzugsweise in
der Nähe
der beiden Enden des Tragrohrs gelagert sind. Bei den Betätigungsmitteln
kann ein gemeinsames Getriebe, um diese gegensinnig zu bewegen,
oder auch jeweils ein eigener Getriebemotor mit z.B. einem Winkelgetriebe zugeordnet
sein. Das Tragrohr bietet ausreichend Platz für beide Getriebemotoren.
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Zur
Befestigung der Antriebseinheit oder -einheiten an dem Tragrohr
können
an diesem spezielle Befestigungsebenen vorgesehen sein. Das Tragrohr
kann beispielsweise bereichsweise abgeflacht ausgebildet sein, oder
es kann eine Tragplatte oder dergleichen an dem Tragrohr befestigt
sein.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
weist das Tragrohr einen beispielsweise U-förmig gebogenen Abschnitt auf,
der die Befestigungsebene für
die Antriebseinheit definiert. Das Gehäuse der Antriebseinheit wird
an diesem gebogenen Abschnitt aufgesetzt und angeschraubt, angeschweißt oder
auf sonstige Weise verliersicher befestigt.
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In
einer anderen Ausführung
ist das Tragrohr vollkommen gerade ausgebildet und durchsetzt an dem
Gehäuse
der Antriebseinheit vorgesehene Durchgangsöffnungen, mit denen die Antriebseinheit an
dem Tragrohr vorzugsweise im Klemmsitz gehalten ist. Es können zusätzliche
Mittel vorgesehen werden, um die Antriebseinheit gegen Verkippung
um die Rohrachse zu sichern.
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Die
Haltemittel sind dazu eingerichtet, das Tragrohr und somit das Rollo
an dem Fahrzeug zu befestigen. Im Falle eines Heckscheibenrollos
ist das Tragrohr vorzugsweise für
die Insassen im Wesentlichen unsichtbar unterhalb der Hutablage
an dieser und/oder an der Karosserie des Fahrzeugs zu montieren.
In der Hutablage ist lediglich ein Auslaufschlitz für die Rollobahn
vorzusehen.
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Im
einfachsten Fall können
die Haltemittel beispielsweise im Querschnitt U-förmige Haltewinkel umfassen,
deren U-Schenkel an der Unterseite der Hutablage gesichert werden.
Ein die U-Schenkel verbindender Quersteg kann an dem Rohbau des
Fahrzeugs befestigt werden. Das Tragrohr selbst kann mittels Schrauben,
Nieten, Schellen, Klammern oder dergleichen mit dem Haltewinkel
fest verbunden sein.
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Zu
den Haltemitteln können
weiterhin Winkelkonsolen gehören,
die sich einends an dem Rohbau des Fahrzeugs abstützen und
die anderseits unmittelbar an der Lagerstelle des wenigstens einen Betätigungsmittels
an dem Tragrohr angreifen. Die Lagerstelle wird dadurch zusätzlich stabilisiert.
Im Betrieb auftretende Zug- und Schubkräfte können über den Stahlwinkel auf die
Karosserie übertragen werden.
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Weitere
vorteilhafte Einzelheiten von Ausführungsformen der Erfindung
ergeben sich aus Unteransprüchen,
der Zeichnung sowie der zugehörigen
Beschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes
der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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1 den
Heckbereich eines Kraftfahrzeugs, mit Blick auf die Außenseite
der Heckscheibe mit dort angeordnetem Fensterrollo, in einer abgebrochenen
perspektivischen Darstellung,
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2 das
freie Ende eines Rahmens des Fensterrollos und der Wickelwelle,
in einer vergrößerten perspektivischen
Darstellung,
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3 eine
andere Ausführungsform
einer Lagerstelle für
die Schwenkhebel des Rollos nach 1, in einer
vergrößerten Querschnittsdarstellung,
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4 einen
Schnitt durch das Rollo nach 1, entlang
der Linie A-A aus 1, der ein Haltemittel zur Montage
des Rollos an dem Fahrzeug veranschaulicht, und
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5 einen
Ausschnitt eines weiteren Ausführungsbeispiels
des Fensterrollos gemäß der Erfindung,
bei dem die Antriebseinheit an einem geraden Tragrohr befestigt
ist, in einer vergrößerten perspektivischen
Darstellung.
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1 zeigt
in stark schematisierter Weise die Heckpartie eines Kraftfahrzeugs 1 in
einer Ansicht von hinten. In der perspektivischen Darstellung ist
ein linkes hinteres Seitenfenster 2 sowie ein Heckfenster 3 mit
einer eingesetzten Fensterscheibe 4 zu erkennen. Vor der
Innenseite der Fensterscheibe 4 befindet sich ein Fensterrollo 5,
das im ausgefahrenen Zustand gezeigt ist.
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Außerdem ist
in 1 eine aufgebrochen veranschaulichte Hutablage 6 zu
erkennen, die den Bereich zwischen einer Rücksitzbank und dem Heckfenster 3 füllt. In
der Hutablage 6 ist ein über die Breite der Hutablage 6 sich
erstreckender Auslaufschlitz 7 enthalten.
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Zu
dem Fensterrollo 5 gehören
eine Wickelwelle 8, mit einer Rollobahn 9, zwei
Schwenkhebel 11 und 12, sowie eine über ein
Koppelmittel 13 mit den Schwenkhebeln 11, 12 gekoppelte
Antriebseinheit 14, die alle auf einem Grundträger 15 gelagert
bzw. befestigt sind.
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Der
Grundträger 15 ist
ein Rohr mit vorliegendenfalls kreisringförmigem Querschnitt, das aus einem
Metall, aus Stahl oder in der leichten Bauweise aus Aluminium gefertigt
ist. Das Tragrohr 15 ist im Wesentlichen gerade. Lediglich
etwa in der Mitte seiner Längserstreckung
ist ein zu einer U-Form gebogener Abschnitt 16 ausgebildet,
auf dem die Antriebseinheit 14 sitzt. An den Enden des
Tragrohrs 15 sind Lagerstücke 17 und 18 zur
drehbaren Lagerung der Wickelwelle 8 angebracht. Weiterhin
sind an dem Tragrohr 15 Haltemittel 19 befestigt,
die zur Montage des Tragrohrs 15 unterhalb der Hutablage 6 dienen.
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2 zeigt
in einer vergrößerten,
schematisierten Darstellung ein Ende des Tragrohrs 15 mit
daran befestigtem Lagerstück 17 für die Wickewelle 8. Das
Lagerstück 17 weist
eine ovale Abschlussplatte 22 auf, aus der im Abstand und
parallel zueinander zwei zylindrische Zapfen 23 und 24 vorstehen.
Der Durchmesser des Zapfens 23 stimmt in etwa mit dem Innendurchmesser
des Tragrohrs 15 überein.
Wenn der Zapfen 23 in das Ende des Tragrohrs 15 eingesteckt
wird, wird der Zapfen 23 von der Innenwandung des Tragrohrs
geringfügig
verpresst. Das Lagerstück 17 wird
somit an dem Tragrohr 15 verdrehsicher gehalten. Um Fertigungstoleranzen
auszugleichen, kann der Zapfen 23 leicht konisch ausgeführt sein.
Es sind auch andere Befestigungsarten möglich.
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Der
weitere Zapfen 24 des Lagerstücks 17 dient als Lagerzapfen
für die
rohrartige Wickelwelle 8 und weist einen geringfügig kleineren
Durchmesser als der Innendurchmesser am Ende der Wickelwelle 8 auf.
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Das
Lagerstück 18 ist
mit dem Lagerstück 17 identisch
ausgebildet und an dem anderen, in 1 linken
Ende des Tragrohrs 15 zu befestigen. Beide Lagerstücke 17, 18 können kostengünstig aus
Kunststoff hergestellt werden.
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Die
Wickelwelle 8 ist mit ihren beiden Enden an den beiden
Zapfen 24 drehbar gelagert. Sie liegt nach Montage horizontal
unterhalb des Auslaufschlitzes 7 und zu diesem sowie zu
dem Tragrohr 15 parallel. Im Inneren der Wickelwelle 8 befindet
sich ein hier nur angedeuteter Federmotor 20, der die Wickelwelle 8 ständig in
Aufwickelrichtung vorspannt. Der Federmotor 20 kann beispielsweise
einends mit dem Inneren der Wickelwelle oder andernends mit dem Zapfen 24 verbunden
sein (nicht gezeigt).
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Die
Rollobahn 9 besteht aus einem mehreckigen; an die Kontur
der Fensterscheibe 4 angepassten Zuschnitt aus einer gelochten
Kunststofffolie zur Abschirmung des Sonnenlichts. Die Rollobahn 9 ist
mit einer Kante an der Wickelwelle 8 und mit ihrer anderen
dazu parallelen Kante an einer Zugstange 25 befestigt,
die gleichzeitig die Aufgabe hat, die betreffende Kante der Rollobahn 9 auszusteifen.
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An
der Zugstange 25 sind mit ihrem einen Ende die Schwenkhebel 11, 12 verankert,
deren anderes Ende an dem Tragrohr 15 schwenkbar gelagert ist.
Die beiden Schwenkhebel 11, 12 sind zueinander spiegelbildlich,
so dass die Beschreibung für
den einen Schwenkhebel 11 in sinngemäßer Weise auch für den Schwenkhebel 12 gilt.
Der Schwenkhebel 11 ist ein zweiarmiger Hebel mit einem
Hebelabschnitt 26 sowie einem Hebelabschnitt 27.
An der Übergangsstelle
zwischen den beiden Hebelabschnitten 26 und 27 befindet
sich eine Lagerbohrung 28, mit deren Hilfe der Schwenkhebel 11 auf
einem Lagerzapfen 29 schwenkbar gelagert ist. Der Lagerzapfen 29 ist
drehfest an einem an dem Tragrohr 15 befestigten Lagerbock 30 angebracht und
ragt aus einer schräg
verlaufenden Fläche
des Lagerbocks hervor, die als Anlagefläche für den Hebelabschnitt 27 dient.
Somit ist eine Schwenklagereinrichtung 31 für den Schwenkhebel 11 geschaffen.
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Eine
andere Ausführungsform
der Schwenklagereinrichtung 31 ist in 3 vergrößert dargestellt.
Wie veranschaulicht sitzt hier eine Lagerhülse 32 in der Lagerbohrung 28 des
Schwenkhebels 11 und wird mittels eines Niets 33 an
dem Tragrohr 15 drehfest gehalten. Das Tragrohr 15 ist
an der Lagerstelle zu einem flachen Abschnitt 34 mit definierter Anlagefläche zusammen
gequetscht. An der Unterseite des Schwenkhebels 11 ist
eine Delrin-Scheibe 35 oder dergleichen vorgesehen, die
die Aufgabe hat, beim Schwenken des Schwenkhebels 11 reibungsmindernd
zu wirken. Eine zwischen dem Nietkopf und der Lagerhülse 32 bzw.
dem Schwenkhebel 11 eingelegte Federscheibe 36 dient
dazu, die gesamte Lageranordnung in Achsrichtung des Niets 33 vorzuspannen
und Axialspiele auszugleichen.
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Es
ist günstig,
wenn die Schwenklagereinrichtung 31 an der Karosserie des
Fahrzeugs abgestützt
wird, um die Lagerstelle zu stabilisieren und im Betrieb auftretende
Kräfte
abzuleiten. Hierzu dient eine Winkelkonsole 37 aus einem
V-förmig gebogenen
Blech, beispielsweise aus Stahl, deren einer V-Schenkel 38 zwischen
dem gequetschten Abschnitt 34 des Tragrohrs 15 und
der reibungsmindernden Scheibe 35 mittels des Niets 33 gehalten
ist. Der andere V-Schenkel 39 stützt sich an einem unterhalb
der Hutablage befindlichen Abschnitt 40 der Fahrzeugkarosserie
ab und ist mittels einer Schraubverbindung 41 daran gesichert.
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Die
Ausrichtung der Schwenklagereinrichtung 31 ist so gestaltet,
dass der Schwenkhebel 11 sich in einer Ebene bewegt, die
zu der durch die Fensterscheibe 4 definierten Ebene etwa
parallel liegt. Der Schwenkhebel 11 kann aus einer Lage,
in der der Hebelabschnitt 26 etwa parallel zu der Wickelwelle 8 verläuft, in
eine Stellung überführt wer den,
in der er in etwa parallel zu den seitlichen Begrenzungsrändern des
Heckfensters 3 liegt.
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Das
von der Lagerbohrung 28 abliegende Ende des Hebelabschnittes 26 des
Schwenkhebels 11 gleitet mit einer Führungsnase 42 in einer
zugehörigen,
in 1 lediglich angedeuteten Führungsnut 43 der Zugstange 25.
Gegebenenfalls ist für
jedes Ende der Schwenkhebel 11, 12 eine eigene
Führungsnut 43 vorzusehen,
die sich jeweils in Längsrichtung
der Zugstange 25 erstreckt.
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Die
Schwenkbewegung des Schwenkhebels 11 geschieht über den
Hebelabschnitt 27, der eine Verlängerung des Hebelabschnitts 26 in
radialer Richtung in Bezug auf die Lagerbohrung 28 darstellt. An
dem freien Ende des Hebelabschnitts 27 ist ein Kurbelzapfen 44 ausgebildet
oder befestigt, an dem das Koppelmittel 13 in Gestalt einer
Kuppelstange angreift, um den Schwenkhebel 11 mit der Antriebseinheit 14 getrieblich
zu koppeln. Das den Kurbelzapfen 44 tragende Ende des Hebelabschnitts 27 ist
etwas abgewinkelt, so dass im eingebauten Zustand der Kurbelzapfen 44 in
einer ungefähr
senkrechten Stellung gehalten ist.
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Die
Antriebseinheit 14 setzt sich beispielsweise aus einem
Elektromotor 46 und einem Untersetzungsgetriebe 47 zusammen.
Der Elektromotor 46 ist an einem im vorliegenden Fall quaderförmigen Gehäuse 48 des
Getriebes 47 angeflanscht. Das Getriebegehäuse 48 sitzt
mit seiner Unterseite auf dem U-förmigen Abschnitt 16 des
Tragrohrs 15 und ist daran angeschweißt, mittels Schrauben lösbar verbunden
oder auf sonstige Weise daran befestigt. Die Form des Abschnitts 21 ist
an die Kontur des Getriebegehäuses 48 angepasst.
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In 5 ist
eine weitere Befestigungsart der Antriebseinheit 14 an
dem Tragrohr 15 dargestellt. Der Übersichtlichkeit wegen ist
lediglich ein Abschnitt des Tragrohrs 15 mit der daran
befestigten Antriebseinheit 14 stark schematisiert und
vergrößert veranschaulicht.
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Die
in 5 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich
von der in 1 gezeigten lediglich dadurch,
dass die Antriebseinheit 14 mit dem Getriebegehäuse 48 nicht
auf dem U-förmigen
Abschnitt 16 des Tragrohrs 15 sitzt, sondern dass
das Tragrohr 15 durch das Getriebegehäuse 48 des Getriebes 47 hindurchgeführt ist.
Das Getriebegehäuse 48 weist an
seinen zwei einander gegenüberliegenden
Stirnseiten Durchgangsöffnungen 45a und 45b auf,
die zueinander koaxial ausgerichtet sind. Das Tragrohr 15 führt durch
die Durchgangsöffnung 45a von
außen in
das Innere des Getriebegehäuses 48 und
durch die Durchgangsöffnung 45b wieder
nach außen.
Die Größe der Öffnungen 45a, 45b ist
vorzugsweise an den Außendurchmesser
des Tragrohrs 15 angepasst, damit das Tragrohr 15 in
den Öffnungen 45a, 45b im
Presssitz gehalten ist. Zur Vereinfachung der Montage können die Öffnungen 45a, 45b als
Ausnehmungen in miteinander zu verschraubenden Teilen des Getriebegehäuses 48 ausgebildet
sein. Es kann auch eine Schraube vorgesehen sein, die durch das
Getriebegehäuse 48 des
Getriebe 47 hindurch und wenigstens zum Teil in das Tragrohr 15 hineingeschraubt
wird, um die Antriebseinheit 14 zusätzlich an dem Tragrohr 15 und
gegen Verkippen zu sichern.
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Bei
dieser Ausführungsform
erübrigt
sich ein gebogener Abschnitt 16 des Tragrohrs 15.
Dieses kann daher vollständig
gerade und somit besonders einfach gestaltet sein.
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Gemäß 1 und 5 wird
vorliegendenfalls ein Kurbelgetriebe zur getrieblichen Kopplung verwendet.
Auf einer Ausgangswelle 49 des Getriebes 47 sitzt
drehfest eine Scheibe 51, die zwei zu der Ausgangswelle 49 achsparallele
Kurbelzapfen 52 trägt.
An den Kurbelzapfen 52 sind die beiden Kuppelstangen 13 angelenkt
und geeignet gesichert, deren andere Enden an den Kurbelzapfen 44 in ähnlicher
Weise angelenkt sind, die an den Hebelabschnitten 27 der
Schwenkhebel 11 und 12 vorgesehen sind.
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Neben
den Winkelkonsolen 37 sind weitere Haltemittel 19 vorgesehen.
Diese sind, wie in 4 vergrößert gezeigt, aus einem Blech
geformte stabile Haltewinkel 53, die im Querschnitt im
Wesentlichen U-förmig
gestaltet sind und zwei im eingebauten Zustand senkrecht nach oben
ragende Arme 54, 55 sowie einen die beiden Arme 54, 55 verbindenden
Steg 56 aufweisen. Die freien Enden der Arme 54, 55 sind um
90° abgewinkelt,
um Anlageflächen
zu schaffen, die mit der Unterseite der Hutablage in Anlage kommen.
An den abgewinkelten Abschnitten der Arme 54, 55 sind
Bohrungen 57, 58, vorgesehen, in die von der Unterseite
der Hutablage weg ragende Bolzen 59, 61 hineinfinden,
um den Haltewinkel 53 mit daran angebrachtem Tragrohr 15 in
Bezug auf die Hutablage zu fixieren. Das Tragrohr 15 ist
hier mittels Nieten 62 an dem Arm 55 des Haltewinkels 53 befestigt.
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Der
Quersteg 56 des Haltewinkels 53 ist vorzugsweise
zusätzlich
mit Hilfe einer Schraube 63 und einer Mutter 64 an
einem unterhalb der Hutablage 6 befindlichen Abschnitt 65 der
Fahrzeugkarosserie gesichert.
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Wie
in 1 angedeutet, können noch weitere Haltemittel 19 vorgesehen
werden. Es ist möglich,
das Rollo le diglich an der Hutablage oder nur an der Fahrzeugkarosserie
zu befestigten. Bessere Stabilität
und Ausrichtung wird jedoch mit Haltemitteln 19 erhalten,
die sowohl mit der Karosserie als auch mit der Hutablage 6 verbunden
sind.
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Zur
Erläuterung
der Funktionsweise des Fensterrollos 5 wird angenommen,
dass das Fensterrollo 5, wie beschrieben, mit Hilfe der
Haltemittel 19 unterhalb der Hutablage fest montiert ist.
Im Ruhezustand ist die Rollobahn 9 weitgehend auf die Wickelwelle 8 aufgewickelt.
Die Zugstange 25 überdeckt über ihre
Länge den
Auslaufschlitz 7, und die beiden Schwenkhebel 11 und 12 liegen
im Wesentlichen parallel zur Längserstreckung
der Wickelwelle 8 und des Tragrohrs 15. Die Hebelverlängerungen 27 nehmen
ihre am weitesten außen
gestreckte Stellung ein.
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Zum
Aufspannen der Rollobahn 9 wird über einen hier nicht gezeigten
elektrischen Schalter der Elektromotor 46 in Gang gesetzt,
wodurch die Scheibe 51 in eine begrenzte Drehbewegung gebracht wird.
Hierdurch werden die beiden Kuppelstangen 13 aufeinander
zu bewegt und verschwenken die Hebelverlängerungen 27 der beiden
Schwenkhebel 11 und 12. Gleichzeitig werden dadurch
die längeren
Hebelabschnitte 26 von dem Tragrohr 15 weggeschwenkt, wobei
sie sich auf dem Lagerzapfen 29 bzw der Lagerhülse 32 drehen.
Da die freien Enden der Schwenkhebel 11 und 12 mit
den Führungsnasen 42 in
den Fhrungsnuten 43 der Zugstange 25 stecken, wird
durch die Schwenkbewegung die Zugstange 25 von dem Auslaufschlitz 7 gegen
die Kraft des Federmotors 20 weggezogen und die Rollobahn 9 aus
dem Auslaufschlitz 7 herausgezogen und von der Wickelwelle 8 abgewickelt.
Während
der Schwenkbewegung entfernen sich gleichzeitig die freien Enden
der Schwenkhebel 11 und 12 voneinander und gleiten
in den zugehörigen Führungsnuten 43 der
Zugstange 25 in Richtung auf deren außenliegende Enden.
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Wird
die gewünschte
ausgefahrene Stellung erreicht, so wird der Motorstrom abgeschaltet.
Die Antriebseinheit 14 ist selbsthemmend, womit nach dem
Abschalten des Motorstroms die erreichte Stellung bestehen bleibt.
Die Rollobahn 9 wird allein von den biegesteifen Schwenkhebeln 11 und 12 gehalten.
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Zum
Einfahren wird der Elektromotor 46 in der umgekehrten Richtung
in Gang gesetzt. Bei der umgekehrten Drehrichtung der Scheibe 51 werden die
Kuppelstangen 13 nach außen geschoben, was zur Folge
hat, dass die Schwenkhebel 11 und 12 ausgehend
von ihrer aufrechten Stellung zurück in die Ruhestellung verschwenkt
werden. Durch die Wirkung des Federmotors 20 wird die Rollobahn 9 gleichzeitig
auf die Wickelwelle aufgewickelt.
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Obwohl
hier eine bevorzugte Ausführungsform
des Fensterrollos 5 veranschaulicht und beschrieben ist,
sind im Rahmen der Erfindung selbstverständlich zahlreiche Modifikationen
möglich.
Die einfache Gestalt des Tragrohrs 15 bietet in Bezug auf die
Art und Anbringung der Betätigungsmittel 11, 12, der
Wickelwelle 8, der Antriebseinheit 14 und der Kuppelstangen 13 sowie
der Haltemittel 19 ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Tragrohr 15 kann in beliebiger Länge hergestellt und somit für unterschiedliche
Fahrzeugtypen verwendet werden. Es ist prinzipiell auch möglich, das
Fensterrollo 5 hinter der Seitenverkleidung einer Fahrzeugtür mittels
des Tragrohrs 15 zu befestigen und es als Seitenfensterrollo
zu verwenden. Die Verwendung als Heckfensterrollo wird jedoch bevorzugt.
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Bei
einem Heckscheibenrollo 5 wird ein Tragrohr 15 verwendet,
an dem eine Wickelwelle 8 drehbar gelagert ist. Die Wickelwelle 8 wird
durch eine Feder 20 in Aufwickelrichtung der Rollobahn 9 vorgespannt.
Zum Ausfahren der Rollobahn 9 sind zwei Schwenkhebel 11, 12 vorgesehen,
die ebenfalls an dem Tragrohr 15 schwenkbar gelagert sind.
Das Tragrohr 15 mit der Wickelwelle 8 und den
Schwenkhebeln 11, 12 bildet eine einbaufähige Funktionseinheit,
die mittels Haltemittel 19 sowohl an der Unterseite der
Hutablage als auch an der Fahrzeugkarosserie befestigt wird.