DE10209504A1 - Verfahren zum Sammeln von Pfandverpackungen, Preßvorrichtungen und Sammelbehältnis - Google Patents
Verfahren zum Sammeln von Pfandverpackungen, Preßvorrichtungen und SammelbehältnisInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen (2) zur Einspeisung in einen Wertstoff-Recyclingprozeß, vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen (2) aus Metall und weiter vorzugsweise von Getränkedosen o. dgl. Um die Kosten des Sammelns von Einweg-Pfandverpackungen (2) zur Einspeisung in einen Wertstoff-Recyclingprozeß zu senken und um das Verfahren zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen (2) zu vereinfachen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß wenigstens eine Preßvorrichtung (3) zum Pressen der Pfandverpackung (2) und/oder eine Zerkleinerungsvorrichtung zum Zerkleinern der Pfandverpackung (2) und wenigstens ein Sammelbehältnis (4) zur Aufnahme der Pfandverpackung (2) vorgesehen sind, daß die Pfandverpackung (2) vor oder im Sammelbehältnis (4) zu einem Preßling (12) gepreßt wird, und daß bei jedem Preßvorgang vorzugsweise nur eine einzige Pfandverpackung (2) gepreßt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen zur Einspeisung in einen Wertstoff-Recyclingprozeß, vorzugsweise von Pfandverpackungen aus Metall und weiter vorzugsweise von Getränkedosen o. dgl. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung eine Preßvorrichtung zum Pressen von Einweg-Pfandverpackungen, vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen aus Metall wie Getränkedosen o. dgl., insbesondere zur Durchführung eines Verfahrens der vorgenannten Art. Schließlich betrifft die Erfindung ein Sammelbehältnis mit wenigstens einer Einwurföffnung o. dgl. zum Einbringen von Einweg-Pfandverpackungen aus Metall und weiter vorzugsweise von Getränkedosen, insbesondere zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens. Abschließend betrifft die Erfindung ein Pfand- und Versorgungssystem mit wenigstens einer Preßvorrichtung und wenigstens einem Sammelbehältnis der zuvor genannten Art zum Sammeln vorzugsweise gepreßter Einwegpfandverpackungen.
- Verfahren zum Wertstoffrecycling von Mehrwegverpackungen aus Glas sind seit langem bekannt. Um hohe Recyclingraten sicherzustellen, sind Glasflaschen o. dgl. mit einem Pflichtpfand belegt, das der Verbraucher beim Erwerb der Flaschen zahlt und bei deren Rückgabe zurückerhält. Die Rückgabe der Flaschen erfolgt in periodischen Abständen und wird durch Umverpackungen, wie beispielsweise Flaschenkästen oder dergleichen, erleichtert. Die Auszahlung des Pflichtpfandes von üblichen Mehrwegflaschen ist in der Regel in allen Geschäftsbetrieben möglich, die Mehrwegflaschen der in Rede stehenden Art zum Verkauf anbieten.
- Der Transport und die Lagerung der Mehrwegflaschen erfolgt in der Regel in den Flaschenkästen, wobei ein nicht unerheblicher Anteil des Kastenvolumens lediglich zur Beabstandung der in den Flaschenkasten eingestellten Flaschen vorgesehen ist. Flaschenkästen weisen daher ein großes Totvolumen auf, wodurch der notwendige Platzbedarf zur Lagerung der Mehrwegflaschen vergrößert wird.
- Die Rückgabe des Pflichtpfandes ist an die Unversehrtheit der Mehrwegverpackungen gekoppelt. Daher ist es notwendig, die leeren Mehrwegflaschen bzw. die leeren Flaschenkästen in unversehrtem Zustand einzulagern, bis eine Rückgabe erfolgen soll. Die Lagerung der leeren Mehrwegflaschen bzw. der leeren Flaschenkästen führt zu zusätzlichen Kosten der Lagerhaltung auf Seiten des Verkäufers. Der private Endverbraucher dagegen empfindet die Lagerung leerer Flaschen bzw. leerer Flaschenkästen als störend.
- Demgegenüber zeichnen sich Einweg-Pfandverpackungen vor allem dadurch aus, daß durch die Wahl einer günstigen Form der Verpackung im Vergleich zu Mehrwegflaschen der Lagerbedarf durch bessere Raumausnutzung gesenkt werden kann.
- Der sinkende Anteil von Mehrweg- zu Einwegverpackungen hat im Hinblick auf das wachsende Umweltbewußtsein dazu geführt, daß auf der Grundlage gesetzlich geänderter Rahmenbedingungen die Hersteller oder Vertreiber von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen verpflichtet werden, diese nach Gebrauch zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Hierzu können sie sich einem gemeinschaftlichen Erfassungssystem anschließen oder eine eigene Rücknahme- oder Verwertungslogistik aufbauen. In der Regel werden bislang die Einwegverpackungen jedoch nicht getrennt an den Hersteller bzw. den Handel zurückgeführt, sondern zusammen mit anderen Wertstoffen gesammelt. Ein Pfand-Entlohungssystem, wie es bei Mehrweg-Pfandflaschen zum Einsatz kommt, ist daher bei Einwegverpackungen derzeit nicht verfügbar.
- Im Zuge der gesetzlich geänderten Rahmenbedingungen sollen in Zukunft auch Einweg-Verpackungen mit einer Pfandpflicht belegt werden. Derzeit existiert jedoch kein Erfassungssystem zur effizienten Erfassung und Verwertung von Einweg-Pfandverpackungen, wie beispielsweise von Getränkedosen, welches die Einspeisung von Einweg-Pfandverpackungen in einen Wertstoffrecyclingprozeß kostengünstig ermöglicht.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen, vorzugsweise von Pfandverpackungen aus Metall, insbesondere von Getränkedosen oder dergleichen, zur Einspeisung in einen Wertstoff-Recyclingprozeß zur Verfügung zu stellen, das einfach und ökonomisch ist und sowohl beim privaten Verbraucher als auch beim Handel und beim Hersteller hohe Akzeptanz findet.
- Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß wenigstens eine Preßvorrichtung zum Pressen der Pfandverpackung und wenigstens ein Sammelbehältnis zur Aufnahme der Pfandverpackung vorgesehen wird, daß die Pfandverpackung vor oder im Sammelbehältnis zu einem Preßling gepreßt wird, und daß bei jedem Preßvorgang vorzugsweise nur eine einzige Pfandverpackung gepreßt wird. In Ergänzung oder auch alternativ zur Preßvorrichtung kann auch eine mechanische Zerkleinerungseinrichtung der Einweg-Pfandverpackungen vorgesehen werden. Beispielsweise kann die Einweg-Pfandverpackung geschrädert werden. Im Hinblick auf die alternative Realisierung der Zerkleinerungsvorrichtung zur Preßvorrichtung versteht es sich, daß sich die nachfolgenden, auf die Preßvorrichtung, den Preßvorgang und den Preßling betreffenden Ausführungen in gleicher Weise entsprechend auf die Zerkleinerungsvorrichtung, den Zerkleinerungsvorgang und die zerkleinerte Einweg-Pfandverpackung beziehen.
- Bei der Verwendung von Einweg-Pfandverpackungen ist es zur Einlösung des Pflichtpfandes grundsätzlich nicht notwendig, die Einweg-Pfandverpackung als solche, nämlich unversehrt zu dem Händler bzw. Hersteller zurückzubringen. Einweg-Pfandverpackungen werden nach der Rückführung an den Hersteller ohnehin in weiteren Verarbeitungsprozessen in die Wertstoff-Grundkomponenten zerlegt, die als Ausgangsstoffe für neu herzustellende Einweg- Pfandverpackungen dienen. Während bei Mehrweg-Pfandverpackungen, wie beispielsweise Glas- oder Plastikflaschen, der Hersteller lediglich eine Reinigung der entleerten Mehrweg-Pfandverpackungen vorsieht, und daher die Mehrweg-Pfandverpackungen im unversehrten Zustand zum Hersteller zurückgeführt werden müssen, ist dies bei Einweg-Pfandverpackungen nicht notwendig. Erfindungsgemäß ist es daher vorgesehen, daß die Pfandverpackungen bereits vor der Rückführung an der Hersteller der Einweg-Pfandverpackung in einer Preßvorrichtung zu einem Preßling gepreßt wird. Zur Aufnahme solcher Preßlinge ist erfindungsgemäß weiterhin wenigstens ein Sammelbehältnis vorgesehen. Aufgrund der Tatsache, daß die Pfandverpackung als Preßling in das Sammelbehältnis eingebracht wird, kann das Sammelbehältnis in Bezug auf ein vorgegebenes Sammelvolumen eine deutlich höhere Anzahl von Einweg-Pfandverpackungen aufnehmen, als dies der Fall wäre, wenn die Einweg-Pfandverpackungen vor der Einbringung in das Sammelbehältnis nicht gepreßt würde.
- Durch den Preßvorgang der Einweg-Pfandverpackung wird das Volumen der gesammelten leeren Verpackungen deutlich reduziert. Dadurch können die Kosten für die Lagerhaltung bzw. das Sammeln der Einweg-Pfandverpackungen infolge kleinerer Lagerräume bzw. kleinerer Sammelbehältnisse gesenkt werden. Dies ist bei den bislang eingesetzten Mehrweg-Pfandflaschen nicht möglich, da die Pfandrückgabe nur für unversehrte Flaschen möglich ist.
- Erfindungsgemäß ist vorzugsweise vorgesehen, daß bei jedem Preßvorgang nur eine einzige Pfandverpackung gepreßt wird. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn der Preßvorgang vor dem Einbringen der Einweg-Pfandverpackung in das Sammelbehältnis beim privaten Endverbraucher erfolgen soll. Wird bei jedem Preßvorgang nämlich nur eine einzige Pfandverpackung gepreßt, kann die Preßkraft und damit auch die Baugröße der Preßvorrichtung klein gehalten werden. Gerade im häuslichen Anwendungsbereich ist das von Vorteil.
- Ebenso ist es allerdings auch vorstellbar, daß die Preßvorrichtung innerhalb des Sammelbehältnisses angeordnet ist und der Preßvorgang während des Einbringens der Pfandverpackung in das Sammelbehältnis oder nach dem Einbringen erfolgt. Wird der Preßvorgang der Pfandverpackung vor dem Einbringen der Pfandverpackung in das Sammelbehältnis durchgeführt, beispielsweise bei dem privaten Verbraucher, ist es von Vorteil, daß der Preßling nach dem Pressen der Pfandverpackung in der Preßvorrichtung verbleibt und daß eine Mehrzahl von vorzugsweise in der Preßvorrichtung angeordneten Preßlingen einen Preßverbund bilden. Dabei verbleibt vorzugsweise der Preßling in der Presse, wobei beim anschließenden Preßvorgang der nächsten Einweg-Pfandverpackung der neue Preßling auf den älteren Preßling aufgepreßt wird und ein Preßverbund entsteht. Dieser Preßverbund kann dann als Ganzes in das Sammelbehältnis eingebracht werden. Im folgenden wird der Begriff "Preßling" als Synonym sowohl für eine einzelne, gepreßte Pfandverpackung als auch für einen Preßverbund benutzt.
- Um den Preßvorgang reproduzierbar ablaufen zu lassen, d. h. Preßlinge mit beispielsweise gleicher Querschnittsform zu erzeugen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Verpackungen mit gleichen verpackungsspezifischen Daten mit einer im wesentlichen gleich großen Preßkraft gepreßt werden. Unter "verpackungsspezifischen" Daten werden an dieser Stelle insbesondere gewichtsspezifische und/oder materialspezifische und/oder geometrische Daten der Pfandverpackung verstanden.
- Zum Einbringen der Einweg-Pfandverpackungen in das Sammelbehältnis weist dieses wenigstens eine Einwurföffnung auf. Bei dem Begriff "Einwurföffnung" kann es sich somit sowohl um eine Einwurföffnung als auch um eine sonstige Einrichtung zur Einbringung der Pfandverpackungen in das Sammelbehältnis handeln. Um sicherzustellen, daß nur solche Preßlinge in das Sammelbehältnis eingebracht werden können, die auch dazu vorgesehen sind, kann erfindungsgemäß die Querschnittsform des Preßlings mit der Querschnittsform der Einwurföffnung im wesentlichen übereinstimmen. Die geometrische Form des Preßlings und die Form der Einwurföffnung können beispielsweise so aufeinander abgestimmt sein, daß nur ein Preßling mit definierter Form nach dem Schlüssel-Loch-Prinzip durch die Einwurföffnung in das Sammelbehältnis einbringbar ist. Die Pressung der Einweg-Pfandverpackung stellt eine Möglichkeit der Kodierung dar, wobei nur entsprechend kodierte Pfandverpackungen in das Sammelbehältnis einbringbar sind. Alternativ ist es natürlich auch vorstellbar, daß solche Pfandverpackungen, die in das Sammelbehältnis eingebracht werden sollen, durch Sensoren, wie beispielsweise einen Metalldetektor o. dgl. identifiziert werden können.
- Die Preßvorrichtung kann vorzugsweise elektrisch, pneumatisch, hydraulisch oder mechanisch über eine Hebeleinrichtung betrieben werden. Im häuslichen Anwendungsbereich bietet sich eine manuell betriebene Presse der Einfachheit halber an. Vorzugsweise sollte der Betrieb der Preßvorrichtung in jedem Fall sicherstellen, daß zum einen unterschiedliche Einweg-Pfandverpackungen gepreßt werden können, und daß zum anderen reproduzierbare Preßlinge bei dem Preßvorgang erhalten werden.
- Wird der Preßvorgang der Einweg-Pfandverpackung vor dem Einbringen der Pfandverpackung in das Sammelbehältnis durchgeführt, so kann der Preßling im Anschluß an den Preßvorgang vorzugsweise automatisch in das Sammelbehältnis eingebracht werden. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn die Preßvorrichtung in unmittelbarer Nähe zu dem Sammelbehältnis angeordnet ist.
- Um das Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen zur Einspeisung in einen Wertstoff-Recyclingprozeß weiter zu vereinfachen, ist es bei einer alternativen Ausführungsform des Verfahrens erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Pfandverpackung mit einer Kodierung versehen wird. Dabei ist es sowohl möglich, daß die Pfandverpackung als solche kodiert wird, oder daß die Pfandverpackung während oder nach des Preßvorgangs als Preßling kodiert werden kann. Die Kodierung erfolgt vorzugsweise auf der Grundlage benutzerspezifischer und/oder verpackungsspezifischer und/oder preßlingspezifischer Daten und/oder einer bereits vorhandenen Kodierung der Pfandverpackung. Als benutzerspezifische Daten kommen beispielsweise Identifikationsnummern des Benutzers, ein bereits vorhandenes Pfandguthaben, der Name, Zeit, Ort, Datum der Kodierung oder auch die Anzahl der kodierten Pfandverpackungen in Betracht. Bei den verpackungs- bzw. preßlingspezifischen Daten kann es sich beispielsweise um den Pfandwert der jeweiligen Einweg- Pfandverpackung sowie um material- oder gewichtsspezifische Daten handeln. Die Kodierung dient dem Zweck, den "Werdegang" einer Einweg- Pfandverpackung nachvollziehbar für den privaten Endverbraucher und/oder den Händler und/oder den Hersteller zu dokumentieren. Dabei kommt es vor allem darauf an, ein Pfand-Entlohnungssystem zu ermöglichen, das letztlich die Einspeisung von Einweg-Pfandverpackungen in einen Werkstoff-Recyclingprozeß unter ökonomischen Gesichtspunkten erst möglich macht.
- Die Kodierung kann vorzugsweise während des Preßvorgangs über eine Prägung und/oder einen Stempel und/oder eine Markierung, beispielsweise einen Barcode, erfolgen. Dabei kann die Kodierung aufgeprägt und/oder aufgesprüht und/oder aufgeklebt werden. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, daß die Kodierung in Form eines bestimmten Querschnitts des Preßlings vorgegeben wird.
- Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe ist bei einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen zur Einspeisung in einen Wertstoff-Recyclingprozeß vorgesehen, daß mittels wenigstens einer elektronischen Eingabe- bzw. einer Einleseeinrichtung und/oder einer Ausgabe- bzw. Ausleseeinrichtung und/oder einer Speichereinrichtung benutzerspezifische und/oder verpackungsspezifische Daten und/oder Daten gepreßter Pfandverpackungen eingelesen und/oder ausgelesen und/oder gespeichert werden. Dazu ist es vorrichtungsgemäß vorgesehen, daß die Preßvorrichtung und/oder das Sammelbehältnis die Eingabeeinrichtung und/oder die Ausgabeeinrichtung und/oder die Speichereinrichtung aufweisen.
- Die Eingabeeinrichtung und/oder die Ausgabeeinrichtung und/oder die Speichereinrichtung sind derart ausgebildet, daß über eine Schnittstelle Daten mit einer transportablen weiteren Speichereinrichtung, vorzugsweise einer Magnetkarte und/oder einer Chipkarte, ausgetauscht werden können. Um einen Anreiz für die Verbraucher zu schaffen, die Einweg-Pfandverpackungen in den Wertstoff-Recyclingprozeß einzuspeisen, kann ein Pfand-Entlohnungssystem vorgesehen sein. Vorzugsweise ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Verbraucher mittels einer Magnetkarte o. dgl. über eine am Entsorgungscontainer vorgesehene Leseeinrichtung benutzerspezifische und/oder verpackungsspezifische Daten eingibt.
- Der Verbraucher führt beispielsweise eine Magnetkarte in die Leseeinrichtung des Entsorgungscontainers ein, wobei die Magnetkarte insbesondere Identifikationsdaten des Kunden enthält. Anschließend werden dann die einzelnen Einweg-Pfandverpackungen in gepreßtem und/oder in ungepreßtem Zustand eingeworfen bzw. eingeführt. Die Anzahl der eingeworfenen Pfandverpackungen bzw. Preßlinge wird registriert und der entsprechende Pfandwert auf der Speichereinrichtung des Kunden gutgeschrieben. Auf diese Weise ergibt sich ein Sammelsystem für Einweg-Pfandverpackungen, bei dem das Pflichtpfand bereits beim Einbringen der Pfandverpackung in das Sammelbehältnis in elektronischer Form an den Verbraucher zurückgezahlt wird. Durch diese automatische Pfandrücknahme können die Kosten der Sammlung und Rückführung gebrauchter Einweg-Pfandverpackungen deutlich gesenkt werden.
- Bei den zwischen der transportablen Speichereinrichtung des Verbrauchers und der Eingabe- und/oder Ausgabe- und/oder Speichereinrichtung des Sammelbehältnisses ausgetauschten Daten kann es sich um alle in bezug auf den Recyclingprozeß bedeutsame Informationen handeln. Insbesondere werden aber die Art der Einweg-Pfandverpackung, deren Material oder Gewicht, deren Geometrie oder auch die Anzahl der eingeworfenen Einweg-Pfandverpackungen registriert. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Eingabeeinrichtung und/oder die Ausgabeeinrichtung und/oder die Speichereinrichtung an der Preßvorrichtung selbst vorzusehen. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn die Preßvorrichtung mit dem Sammelbehältnis verbunden ist bzw. in das Sammelbehältnis integriert wird. Natürlich ist es auch vorstellbar, daß über eine transportable Speichereinrichtung des Verbrauchers benutzerspezifische und/oder verpackungsspezifische und/oder preßlingspezifische Daten zwischen der Preßvorrichtung und dem Sammelbehältnis ausgetauscht werden.
- Einen besonders hohen Anreiz zur Teilnahme an dem zuvor beschriebenen Pfand-Entlohnungssystem erhält der Verbraucher in dem Fall, in dem als transportable weitere Speichereinrichtung eine aufladbare Karte, wie eine Telefonkarte vorgesehen wird. Dabei kann beispielsweise der Pfandwert der gepreßten und/oder der in das Sammelbehältnis eingebrachten Preßlinge als Guthaben auf der Telefonkarte gutgeschrieben werden. Selbstverständlich kann das Pfandguthaben auch auf ähnlichen Kunden- oder Pfandkarten gutgeschrieben werden. Obwohl die elektronische Auszahlung des Pfandwertes bevorzugt wird, ist es grundsätzlich natürlich auch möglich, das Pflichtpfand in bar auszuzahlen.
- Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens weist die Preßvorrichtung vorzugsweise eine Kodiereinrichtung zur Kodierung der Pfandverpackung und/oder zur Kodierung einer gepreßten Pfandverpackung auf. Durch die Kodiereinrichtung können bereits während des Preßvorgangs die Pfandverpackungen bzw. die Preßlinge mit allen, für den weiteren Recyclingprozeß notwendigen benutzerspezifischen und/oder verpackungsspezifischen und/oder preßlingspezifischen Daten versehen werden. Anhand der kodierten Daten ist im späteren Recyclingprozeß beispielsweise eine Entscheidung dahingehend möglich, ob die gepreßten Pfandverpackungen in ein Sammelbehältnis aufgenommen weiden sollen oder nicht.
- Im übrigen kann es von Vorteil sein, daß die Preßvorrichtung einer Auswertungseinrichtung zur Auswertung der kodierten Informationen der Pfandverpackung aufweist. Auf der Grundlage dieser ausgewerteten, d. h. die kodierten Informationen der Pfandverpackung kann beispielsweise über eine Steuereinrichtung zur Steuerung der Preßvorrichtung die Preßkraft gesteuert werden, die zur Pressung unterschiedlicher Verpackungen notwendig ist. Die Auswertungseinrichtung und/oder die Steuereinrichtung wirken vorzugsweise zusammen.
- Zur Vereinfachung der Sammlung von Einweg-Pfandverpackungen ist bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sammelbehältnisses vorgesehen, daß eine weitere Auswertungseinrichtung zur Auswertung von kodierten Informationen der Pfandverpackung und/oder des Preßlings vorgesehen ist und daß, vorzugsweise, die Aufnahme der Pfandverpackung und/oder der Preßlinge in das Sammelbehältnis in Abhängigkeit von den ausgewerteten kodierten Informationen erfolgt. Dadurch ist es möglich, anhand der kodierten Informationen Entscheidungen darüber zu treffen, ob eine Pfandverpackung in das Sammelbehältnis aufgenommen werden soll und/oder welche weiteren Verfahrensschritte zur Bearbeitung bzw. zur Einlagerung der Pfandverpackung vorgenommen werden müssen. Grundsätzlich ist es auf der Grundlage der kodierten Informationen auch möglich, die Höhe des gutzuschreibenden bzw. auszuzahlenden Pflichtpfandes zu ermitteln. Zur Auswertung der kodierten Informationen kann die weitere Auswertungseinrichtung beispielsweise einen Metalldetektor und/oder einen optischen Sensor, vorzugsweise einen Scanner aufweisen. Der optische Sensor kann im einfachsten Fall dazu dienen, die geometrische Form der Einweg-Pfandverpackung zu identifizieren. Selbstverständlich sind auch andere Verfahren zur Erkennung kodierter Informationen, wie beispielsweise elektronische Leseeinrichtungen, erfindungsgemäß vorgesehen.
- Um sicherzustellen, daß nur die zur Aufnahme in das Sammelbehältnis vorgesehenen Pfandverpackungen aufgenommen werden, weist das Sammelbehältnis vorzugsweise eine magnetische und/oder optische und/oder gravimetrische Meß- und/oder Vergleichseinrichtung zur Identifikation der Pfandverpackung und/oder des Preßlings und/oder weiterer Einwurfsgüter auf. Die Meß- und/oder Vergleichseinrichtung wirkt vorzugsweise mit einer Sortiereinrichtung zusammen, wobei vorzugsweise nur die zur Einbringung in das Sammelbehältnis vorgesehenen Pfandverpackungen und/oder Preßlinge in das Sammelbehältnis aufgenommen werden, während Materialien, die unbefugt dort eingeworfen worden sind, erkannt und aussortiert werden.
- Im übrigen ist es grundsätzlich möglich, daß der Sammelbehälter voneinander getrennte Bereiche aufweist, wobei die Pfandverpackungen und/oder die Preßlinge und/oder die unbefugt eingeworfenen Materialien in verschiedenen Bereichen gesammelt werden. Dadurch wird die Entleerung und gleichzeitige Sortierung der gesammelten Einwurfgüter erleichtert, insbesondere dann, wenn das Sammelbehältnis zur Aufnahme unterschiedlicher Pfandverpackungen ausgebildet ist. Beispielsweise kann das Sammelbehältnis sowohl zur Aufnahme von Mehrweg-Pfandverpackungen als auch zur Aufnahme von Einweg-Pfandverpackungen eingesetzt werden. Eine Trennung innerhalb des Sammelbehältnisses ist auch aus dem Grund angeraten, da die unterschiedlichen Verpackungen in unterschiedlichen Mengen anfallen. Unter Umständen bietet es sich in diesem Zusammenhang an, daß das Sammelbehältnis mehrere Entnahmebereiche zur Entnahme der in das Sammelbehältnis eingebrachten Pfandverpackungen und/oder der Preßlinge aufweist.
- Bevorzugt sollte es sich bei dem Sammelbehältnis jedoch um ein geschlossenes System handeln, wobei sichergestellt sein soll, daß die in das Sammelbehältnis eingebrachten Pfandverpackungen und/oder die Preßlinge nicht nach dem Einwurf entnommen und zur erneuten Auszahlung bzw. Gutschreibung des Pflichtpfandes wieder eingeworfen werden können.
- Um das Fassungsvermögen des Sammelbehältnisses nicht zu überschreiten, ist es von besonderem Vorteil, wenn eine Zähleinrichtung zur Erfassung der Anzahl der in das Sammelbehältnis eingebrachten Pfandverpackungen und/oder der Preßlinge vorgesehen ist. Vorzugsweise wirkt die Zähleinrichtung mit einer Anzeigeeinrichtung zur Anzeige einer Warnmeldung bei Erreichen einer maximalen Füllgrenze zusammen. Durch eine relativ einfache Steuerung kann vorgesehen werden, daß nur eine bestimmte maximale Anzahl an Pfandverpackungen oder Preßlingen eingeworfen werden kann, d. h., daß vorzugsweise automatisch bei Erreichen der maximalen Füllgrenze der Einwurf weiterer Pfandverpackungen bzw. weiterer Preßlinge nicht mehr möglich ist. Die maximale Füllgrenze kann beispielsweise aus der Anzahl der eingebrachten Pfandverpackungen bzw. der eingebrachten Preßlinge oder auch aus deren Gewicht oder sonstigen der Anzahl und/oder dem Gewicht proportionalen Größen ermittelt werden. Dabei ist es beispielsweise möglich, daß nach einer bestimmten vorgegebenen Anzahl kein Pfand mehr elektronisch ausgezahlt wird. Um sicherzustellen, daß nach Erreichen der maximalen Füllgrenze keine weiteren Pfandverpackungen und/oder Preßlinge in das Sammelbehältnis eingeworfen werden, ist erfindungsgemäß vorzugsweise vorgesehen, daß die Einwurföffnung vorzugsweise automatisch bei Erreichen der maximalen Füllgrenze verriegelt.
- Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt
- Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pfand- und Entsorgungssystems mit wenigstens einer Preßvorrichtung und wenigstens einem Sammelbehältnis,
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sammelbehältnisses mit wenigstens einer Einwurföffnung zum Einbringen von Einweg-Pfandverpackungen und
- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Preßvorrichtung zum Pressen von Einweg- Pfandverpackungen.
- In der Fig. 1 ist eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pfand- und Entsorgungssystems 1 zur Einspeisung von Einweg-Pfandverpackungen 2 in einen Wertstoff-Recyclingprozeß mit wenigstens einer Preßvorrichtung 3 und wenigstens einem Sammelbehältnis 4 dargestellt. Das Sammelbehältnis 4 weist wenigstens eine Einwurföffnung 5 und/oder eine weitere Auswertungseinrichtung 6 und/oder eine Meß- und Vergleichseinrichtung 7 sowie eine Sortiereinrichtung 8 und/oder eine Zähleinrichtung 9 auf. Statt der Einwurföffnung 5 oder alternativ dazu kann eine weitere Einwurföffnung vorgesehen sein, auf die nachfolgend noch näher eingegangen wird. Darüber hinaus weist das Sammelbehältnis 4 eine Anzeigeeinrichtung 10 sowie eine weitere Eingabe- bzw. Einleseeinrichtung 11a, eine weitere Ausgabe- bzw. Schreibeinrichtung 11b und weitere Speichereinrichtung 11c auf. Die Eingabeeinrichtung 11a, die Ausgabeeinrichtung 11b und die Speichereinrichtung 11c sind in Fig. 1 als Einheit dargestellt.
- Anhand der Fig. 1 wird im folgenden das erfindungsgemäße Verfahren zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen 2 zur Einspeisung in einen Wertstoff-Recyclingprozeß, vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen 2 aus Metall, wie beispielsweise Getränkedosen o. dgl., erläutert. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß die Einweg-Pfandverpackungen 2, bei der es sich gemäß der Fig. 1 um eine Getränkedose handelt, in einer Preßvorrichtung 3 unter Einwirkung einer Preßkraft F zu einem Preßling 12 gepreßt wird.
- Bei dem Preßling 12 kann es sich auch um einen Preßverbund aus einer Mehrzahl von gepreßten Einweg-Pfandverpackungen 2 handeln. Der Preßling 12 wird anschließend durch die Einwurföffnung 5 in das Sammelbehältnis 4 eingebracht. Alternativ kann unter Umständen auch auf den Preßvorgang verzichtet werden, wobei die Einweg-Pfandverpackungen 2 ungepreßt in das Sammelbehältnis 4 eingebracht wird.
- Gemäß der Fig. 1 kann so sein, daß die Querschnittsform des Preßlings 12 mit der Querschnittsform der Einwurföffnung 5 im wesentlichen übereinstimmt. Dies dient u. a. dem Zweck, daß nur solche Einweg-Pfandverpackungen 2 bzw. Preßlinge 12 in das Sammelbehältnis 4 eingebracht werden können, die dazu vorgesehen sind. Die Überführung des Preßlings 12 in das Sammelbehältnis 4 kann manuell oder auch automatisch erfolgen. Erfolgt der Preßvorgang bei dem privaten Endverbraucher, so wird in der Regel der Preßling 12 manuell in das Sammelbehältnis 4 eingebracht. Die weitere, zuvor erwähnte Einwurföffnung, die zusätzlich oder auch alternativ zur Einwurföffnung 5 vorgesehen sein kann, dient im wesentlichem dazu, daß darüber eine noch ungepreßte Einweg-Pfandverpackung eingeworfen werden kann. Hierdurch hat der Benutzer die Möglichkeit, entweder einen Preßling über die Einwurföffnung 5 oder aber eine noch ungepreßte Einweg-Pfandverpackung über die weitere Einwurföffnung in das Sammelbehältnis 4 einzuwerfen.
- Die Einweg-Pfandverpackung 2 kann vorzugsweise während des Preßvorgangs auf der Grundlage benutzerspezifischer und/oder verpackungsspezifischer und/oder preßlingsspezifischer Daten und/oder einer bereits vorhandenen Kodierung der Einweg-Pfandverpackung 2 kodiert werden. Dazu weist die Preßvorrichtung 3 vorliegend eine Kodiereinrichtung 14 auf. Die Art der Kodierung kann in an sich bekannter Weise erfolgen, wesentlich ist jedoch, daß die Kodierung auch nach dem Preßvorgang Einweg-Pfandverpackung 2 auf dem Preßling 12 vorliegt. Bei der Kodierung kann es sich beispielsweise um eine Prägung und/oder einen Stempel und/oder eine Markierung, inbesondere einen Barcode handeln. Es darf allerdings darauf hingewiesen werden, daß die vorgenannte Kodierung auch entfallen kann.
- Eine Kodierung der Einweg-Pfandverpackung 2 ist somit auf zweierlei Arten möglich. Zum einen kann die Einweg-Pfandverpackung 2 mittels eines der vorgenannten Kodierverfahren mit den notwendigen Informationen versehen werden. Zum anderen kann die Querschnittsform des Preßlings 12 als solche mit der Einwurföffnung 5 des Sammelbehältnisses 4 als "Kodierung" zusammenwirken.
- Wird nun der Preßling 12 in das Sammelbehältnis 4 über die Einwurföffnung 5 eingebracht, so können vorzugsweise die kodierten Informationen des Preßlings 12 bzw. der Einweg-Pfandverpackung 2 über die weitere Auswertungseinrichtung 6 des Sammelbehältnisses 4 ausgewertet werden. Vorzugsweise erfolgt die Aufnahme des Preßlings 12 in das Sammelbehältnis 4 in Abhängigkeit von den ausgewerteten kodierten Informationen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß nur die zur Sammlung vorgesehenen Einweg- Pfandverpackungen 2 in das Sammelbehältnis eingebracht werden können. Die Auswertungseinrichtung 6 kann beispielsweise einen nicht dargestellten optischen Sensor, vorzugsweise einen Scanner aufweisen.
- In Ergänzung zu der Auswertungseinrichtung 6 oder auch alternativ dazu kann eine Meß- und/oder Vergleichseinrichtung 7 vorgesehen sein zur Identifikation des Preßlings 12 bzw. der Einweg-Pfandverpackung 2. Die Meß- und/oder Vergleichseinrichtung 7 wirkt mit einer Sortiereinrichtung 8 derart zusammen, daß vorzugsweise nur die zur Einbringung in das Sammelbehältnis 4 vorgesehenen Preßlinge 12 in das Sammelbehältnis 4 aufgenommen werden. Ebenfalls nicht dargestellt ist im übrigen, daß der Sammelbehälter 4 voneinander getrennte Bereiche aufweisen kann, wobei die Preßlinge 12 verschiedener Einweg-Pfandverpackungen 2 in jeweils verschiedenen Bereichen gesammelt werden können. Dadurch wird die weitere Verwertung der Preßlinge 12 in Abhängigkeit von den verpackungsspezifischen und/oder den preßlingsspezifischen Daten erleichtert. So ist beispielsweise eine Sortierung nach Gewicht und/oder eine Sortierung nach Metallzusammensetzung vorstellbar. Nicht dargestellt ist im übrigen, daß das Sammelbehältnis 4 wenigstens einen nicht dargestellten Entnahmebereich aufweist, über den die Entleerung des Sammelbehältnisses 4 bzw. die Entnahme der Preßlinge 12 stattfinden kann.
- Erfindungsgemäß ist weiterhin vorgesehen, daß das Sammelbehältnis 4 vorzugsweise eine Zähleinrichtung 9 zur Erfassung der Anzahl der in das Sammelbehältnis 4 eingebrachten Einweg-Pfandverpackungen 2 und/oder der Preßlinge 12 aufweist. Die Zähleinrichtung 9 kann beispielsweise ein Signal oder eine Warnmeldung generieren, die vorzugsweise automatisch bei Erreichen einer maximalen Füllgrenze des Sammelbehältnisses 4 auf einer Anzeigeeinrichtung 10 ausgegeben wird. Bei Erreichen der maximalen Füllgrenze sollte die Einwurföffnung 5 vorzugsweise automatisch verriegeln, so daß das Eindringen weiterer Preßlinge 12 in das Sammelbehältnis 4 nicht möglich ist.
- Die Eingabe-, Ausgabe- und Speichereinrichtungen 11a-c dienen zum Datenaustausch zwischen dem Sammelbehältnis 4 und der weiteren Speichereinrichtung 13. Bei der Speichereinrichtung 13 kann es sich beispielsweise um eine Magnetkarte, Kundenkarte oder auch um eine Telefonkarte handeln. Erfindungsgemäß ist vorzugsweise vorgesehen, daß auf der weiteren Speichereinrichtung 13 benutzerspezifische und/oder verpackungsspezifische Daten und/oder Daten der Preßlinge 12 gespeichert sind.
- Vor dem Einwurf des Preßlings 12 in das Sammelbehältnis 4 wird nun die weitere Speichereinrichtung 13 von dem Benutzer in die Einleseeinrichtung 11a eingeführt. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, daß die Eingabeeinrichtung 11a mit der weiteren Auswertungseinrichtung 6 zusammenwirkt und die eingelesenen benutzerspezifischen und/oder verpackungsspezifischen und/oder preßlingspezifischen Daten an die weitere Auswertungseinrichtung 6 übertragen und/oder auf der Speichereinrichtung 11c gespeichert werden. In Abhängigkeit von den übertragenen Daten kann beispielsweise eine Entscheidung dahingehend getroffen werden, ob die Einweg-Pfandverpackung 2 bzw. der Preßling 12 überhaupt in das Sammelbehältnis 4 aufgenommen werden soll. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, daß die Aufnahme des Preßlings 12 in das Sammelbehältnis 4 ohnehin nur dann möglich ist, wenn die weitere Speichereinrichtung 13 in die Eingabeeinrichtung 11a eingeführt ist.
- Wird der Preßling 12 in die Einwurföffnung 5 des Sammelbehältnisses 4 eingebracht, kann durch die weitere Auswertungseinrichtung 6 die Auswertung der auf dem Preßling 12 gegebenenfalls vorgesehenen kodierten Informationen erfolgen. Anschließend wird der Preßling 12 durch die Meß- und/oder Vergleichseinrichtung 7 identifiziert und mittels der Sortiereinrichtung 8 in den zur Aufnahme des Preßlings 12 vorgesehenen Bereich des Sammelbehältnisses 4 eingebracht. Durch die Zähleinrichtung 9 wird die Anzahl der eingebrachten Preßlinge 12 gespeichert. Vorzugsweise wirken die Meß- und/oder Vergleichseinrichtung 7, die Sortiereinrichtung 8 und die Zähleinrichtung 9 mit der weiteren Auswertungseinrichtung 6 zusammen. Falls es sich bei dem Einwurfgut nicht um einen Preßling 12 handelt, kann beispielsweise von der Meß- und/oder Vergleichseinrichtung 7 ein entsprechendes Signal an die weitere Auswertungseinrichtung 6 und/oder an die Sortiereinrichtung 8 übertragen werden, welches bewirkt, daß das Einwurfsgut nicht in das Sammelbehältnis 4 eingebracht, sondern über eine nicht im einzelnen dargestellte Ausgabeeinrichtung nach außen abgeführt wird.
- Die Anzahl der in das Sammelbehältnis 4 eingeworfenen Preßlinge 12 wird durch die Zähleinrichtung 9 registriert und vorzugsweise an die weitere Auswertungseinrichtung 6 übertragen. Die weitere Auswertungseinrichtung 6 wirkt mit der Ausgabeeinrichtung 11b und der Anzeigeeinrichtung 10 zusammen, wobei beispielsweise in Abhängigkeit von der Anzahl der in das Sammelbehältnis 4 eingeworfenen Preßlinge 12 der resultierende Pfandwert der eingeworfenen Preßlinge 12 ermittelt und auf die weitere Speichereinrichtung 13 übertragen und/oder auf der Anzeigeeinrichtung 10 angezeigt wird. Der Pfandwert der eingeworfenen Preßlinge 12 kann vorzugsweise in Form einer elektronischen Gutschrift ausgezahlt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß der Pfandwert der eingeworfenen Preßlinge 12 über eine nicht dargestellte Ausgabeeinrichtung in Form von Bargeld ausgezahlt wird.
- Erfindungsgemäß ist es vorzugsweise vorgesehen, daß bei Erreichen einer maximalen Füllgrenze von der Zähleinrichtung 9 ein Signal generiert wird, das an die Anzeigeeinrichtung 10 übertragen wird und dem Benutzer einen Hinweis darauf gibt, keine weiteren Preßlinge 12 in die Einwurföffnung 5 einzubringen.
- Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, daß wahlweise nur einzelne der zuvor genannten erfindungsgemäß vorgesehenen Einrichtungen 6 bis 11c zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens bedarfsweise vorgesehen sein können.
- In der Fig. 2 wird eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Sammelbehältnisses 4 dargestellt. Der Preßling 12 wird über eine Einwurföffnung 5 in das Sammelbehältnis 4 eingebracht. Anstelle eines Preßlings 12 kann selbstverständlich auch eine nicht gepreßte Einweg-Pfandverpackung, beispielsweise eine Getränkedose, in das Sammelbehältnis 4 eingebracht werden. Gemäß der Fig. 2 ist nun vorgesehen, daß als Meß- und/oder Vergleichseinrichtung, die im einzelnen nicht dargestellt ist, ein Metalldetektor vorgesehen ist. Anstelle eines Metalldetektors können selbstverständlich auch weitere, aus dem Stand der Technik bekannte Meß- und/oder Vergleichseinrichtungen vorgesehen werden.
- Sollte es sich bei dem Einwurfsgut um ein solches handeln, das nicht zur Aufnahme in das Sammelbehältnis 4 vorgesehen ist, so wird das Einwurfsgut durch die Ausgabeöffnung 16 ausgeschleust. Es ist auch vorstellbar, daß es sich bei dem Metalldetektor um einen Vordetektor handelt, der der eigentlichen Meß- und/oder Vergleichseinrichtung vorgeschaltet wird. Beispielsweise weist die Einwurföffnung 5 eine Klappe auf, die nur dann den Einwurfsbereich der Einwurföffnung freigibt, wenn der Metalldetektor eine zum Einwurf vorgesehene Einweg-Pfandverpackung bzw. einen Preßling 12 positiv identifiziert hat. Nach dem Einbringen der Einweg-Pfandverpackung bzw. des Preßlings 12 in das Sammelbehältnis 4 kann der Verfahrensablauf der Einlagerung des Einwurfgutes in das Sammelbehältnis 4 bzw. die Rückgabe des Pfandwertes dem gemäß der Fig. 1 beschriebenen Verfahrensablauf entsprechen.
- Bei der alternativen Ausführungsform gemäß Fig. 2 hat der Benutzer des Sammelbehältnisses jedoch die Möglichkeit, zwischen einer elektronischen Gutschrift und einer Bargeldausgabe zu wählen. Bei der elektronischen Gutschrift wird auf der weiteren Speichereinrichtung 13, beispielsweise auf einer Telefonkarte, das Pfandguthaben gutgeschrieben. Dazu ist die weitere Speichereinrichtung 13 in die Eingabeeinrichtung 11a einzuführen. Sollte der Benutzer jedoch eine Bargeldausgabe bevorzugen, ist dies über eine Bargeldausgabe 15 möglich.
- In der Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Preßvorrichtung 3 zum Pressen von Einweg-Pfandverpackungen dargestellt. Die Preßvorrichtung 3 ist gemäß der Fig. 3 derart ausgebildet, daß bei jedem Preßvorgang nur eine einzige Pfandverpackung gepreßt wird. Die Preßvorrichtung 3 weist eine Hebeleinrichtung mit einem Hebel 16 auf, der mit einer Kolbenschieberstange 17 gelenkig verbunden ist. Der Hebel 16 ist weiterhin an einem freien Ende an einem Hebelträger 18 angelenkt, der mit der Bodenplatte 19 fest verbunden ist. Die Kolbenschieberstange 17 greift in den Preßzylinder 20 ein und ist mit der Kolbenplatte 21 so verbunden, daß eine Schwenkbewegung des Hebels 16 in eine vertikale Hubbewegung der Kolbenplatte 21 umgesetzt wird. Weiterhin weist die Preßvorrichtung 3 eine verstellbare Schließeinrichtung 22 mit einer Arretiereinrichtung 23 auf. Darüber hinaus ist in der Bodenplatte 24 eine nicht im einzelnen dargestellte Ablaufbohrung vorgesehen, über die Flüssigkeitsreste aus dem Preßzylinder 20 in die Umgebung bzw. in eine ebenfalls nicht im einzelnen dargestellte Ablaufwanne abfließen können.
- Vor dem Pressen der Einweg-Pfandverpackung wird der Hebel 16 soweit nach oben verschwenkt, daß die Einweg-Pfandverpackung in den Preßzylinder 20 zwischen die Kolbenplatte 21 und die Bodenplatte 24 eingebracht werden kann. Anschließend wird die Schließeinrichtung 22 so verschoben, daß die Einweg-Pfandverpackung innerhalb des Preßzylinders 20 eingeschlossen ist. Die Arretiereinrichtung 23 dient dazu, die Schließeinrichtung 22 im verschlossenen Zustand zu arretieren und ein Austreten von Flüssigkeitsresten o. dgl. während des Preßvorgangs aus dem Preßzylinder 20 zu verhindern. Außerdem soll so ein Eingriff während des Preßvorgangs in den Preßzylinder 20 verhindert werden. Hierzu ist die Schließeinrichtung so ausgeführt, daß der Preßvorgang vorzugsweise erst nach dem Arretieren der Arretiereinrichtung 23 stattfinden kann. Die Schließeinrichtung 22 dient als Schutz vor Verletzungen des Bedieners der Preßvorrichtung 3 während des Preßvorgangs.
- Während des Preßvorgangs wird der Hebel 16 zurückgeschwenkt. Dabei wird die Einweg-Pfandverpackung zwischen der Kolbenplatte 21 und der Bodenplatte 24 zusammengepreßt. Nach dem Preßvorgang wird der Hebel 16 wiederum nach oben verschwenkt, die Arretiereinrichtung 23 geöffnet und die Schließeinrichtung 22 so verschoben, daß der bei dem Preßvorgang der Einweg-Pfandverpackung entstandene Preßling aus der Preßvorrichtung 3 entnommen werden kann.
- Gemäß der Fig. 3 wird die Preßvorrichtung 3 mechanisch über den Hebel 16 betrieben. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß die Preßvorrichtung 3 elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch betrieben wird. In diesem Fall ist es von Vorteil, daß die Preßvorrichtung 3 eine nicht im einzelnen dargestellte Steuereinrichtung aufweist zur Steuerung der Preßkraft. Dabei geht es im wesentlichen darum, daß der Preßvorgang als solcher reproduzierbar, nämlich vorzugsweise immer mit der gleichen Preßkraft durchführbar ist.
Claims (30)
1. Verfahren zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen (2) zur Einspeisung in
einen Wertstoff-Recyclingprozeß, vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen (2)
aus Metall und weiter vorzugsweise von Getränkedosen o. dgl., dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens eine Preßvorrichtung (3) zum Pressen der Pfandverpackung
(2) und wenigstens ein Sammelbehältnis (4) zur Aufnahme der Pfandverpackung (2)
vorgesehen wird, daß die Pfandverpackung (2) vor oder im Sammelbehältnis (4) zu
einem Preßling (12) gepreßt wird, und daß bei jedem Preßvorgang vorzugsweise nur
eine einzige Pfandverpackung (2) gepreßt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Pressen der
Pfandverpackung (2) der Preßling (12) in der Preßvorrichtung (3) verbleibt und daß
eine Mehrzahl von vorzugsweise in der Preßvorrichtung (3) angeordneten Preßlingen
(12) einen Preßverbund bilden.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Pfandverpackungen (2) mit gleichen verpackungsspezifischen Daten mit einer im
wesentlichen gleich großen Preßkraft gepreßt werden und/oder daß die Preßlinge (12)
im wesentlichen die gleiche Querschnittsform aufweisen.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß im Sammelbehältnis (4) wenigstens eine Einwurföffnung (5) zum Einbringen des
Preßlings (12) in das Sammelbehältnis (4) vorgesehen wird und daß die
Querschnittsform des Preßlings (12) mit der Querschnittsform der Einwurföffnung (5) im
wesentlichen übereinstimmt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Preßvorrichtung (3) elektrisch, pneumatisch, hydraulisch oder mechanisch
über eine Hebeleinrichtung betrieben wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Preßling (12) im Anschluß an den Preßvorgang vorzugsweise automatisch in
das Sammelbehältnis (4) eingebracht wird oder daß der Preßvorgang in dem
Sammelbehältnis (4) erfolgt.
7. Verfahren zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen (2) zur Einspeisung in
einen Wertstoff-Recyclingprozeß, vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen (2)
aus Metall und weiter vorzugsweise von Getränkedosen o. dgl., insbesondere nach
einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Pfandverpackung (2) mit einer Kodierung versehen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kodierung auf der
Grundlage benutzerspezifischer und/oder verpackungsspezifischer und/oder
preßlingspezifischer Daten und/oder einer bereits vorhandenen Kodierung der
Pfandverpackung (2) erfolgt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß als Kodierung eine Prägung und/oder ein Stempel und/oder eine
Markierung, insbesondere ein Barcode vorgesehen wird, und/oder daß als Kodierung eine
vorzugsweise durch den Preßvorgang vorgegebene Querschnittsform des Preßlings
(12) vorgesehen wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kodierung aufgesprüht und/oder aufgeklebt und/oder aufgeprägt
wird.
11. Verfahren zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen (2) zur Einspeisung in
einen Wertstoff-Recyclingprozeß, vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen (2)
aus Metall und weiter vorzugsweise von Getränkedosen o. dgl., insbesondere nach
einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mittels
wenigstens einer elektronischen Eingabe- bzw. einer Einleseeinrichtung und/oder einer
Ausgabe- bzw. Ausleseeinrichtung und/oder einer Speichereinrichtung
benutzerspezifische und/oder verpackungsspezifische Daten und/oder Daten gepreßter
Pfandverpackungen (2) eingelesen und/oder ausgelesen und/oder gespeichert werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabe- bzw. die
Einleseeinrichtung (11a) und/oder die Ausgabe- bzw. die Schreibeinrichtung (11b)
und/oder die Speichereinrichtung (11c) über eine Schnittstelle Daten bedarfsweise mit
wenigstens einer transportablen weiteren Speichereinrichtung (13), vorzugsweise einer
Magnetkarte und/oder einer Chipkarte, austauscht.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß als weitere
Speichereinrichtung (13) eine elektronische Wertkarte, vorzugsweise eine
Telefonkarte vorgesehen wird und daß der Pfandwert der gepreßten und/oder der in das
Sammelbehältnis (4) eingebrachten Preßlinge (12) als Guthaben auf der
Speichereinrichtung (13) gutgeschrieben wird.
14. Preßvorrichtung (3) zum Pressen von Einweg-Pfandverpackungen (2),
vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen (2) aus Metall wie Getränkedosen o. dgl.,
insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Verfahrensansprüche 1
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßvorrichtung (3) derart ausgebildet ist,
daß bei jedem Preßvorgang nur eine einzige Pfandverpackung (2) gepreßt wird.
15. Preßvorrichtung (3) zum Pressen von Einweg-Pfandverpackungen (2),
vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen (2) aus Metall wie Getränkedosen o. dgl. und
weiter vorzugsweise nach Anspruch 14, insbesondere zur Durchführung des
Verfahrens nach einem der Verfahrensansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Kodiereinrichtung zur Kodierung der Pfandverpackung (2) und/oder einer
gepreßten Pfandverpackung (2) vorgesehen ist.
16. Preßvorrichtung (3) nach einem der Ansprüche 14 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Auswertungseinrichtung zur Auswertung der kodierten
Informationen der Pfandverpackung (2) vorgesehen ist und/oder daß eine
Steuereinrichtung zur Steuerung der Preßvorrichtung (3), vorzugsweise zur Steuerung der
Preßkraft, vorgesehen ist, wobei die Auswertungseinrichtung und/oder die
Steuereinrichtung vorzugsweise mit der Kodiereinrichtung zusammenwirken.
17. Preßvorrichtung (3) zum Pressen von Einweg-Pfandverpackungen (2),
vorzugsweise von Einweg-Pfandverpackungen (2) aus Metall wie Getränkedosen oder
dergleichen und weiter vorzugsweise nach wenigstens einem der Ansprüche 14 bis 16,
insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Verfahrensansprüche
1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine elektronische Eingabe- bzw. eine
Einleseeinrichtung und/oder eine Ausgabe- bzw. eine Schreibeinrichtung und/oder eine
Speichereinrichtung zur Eingabe und/oder zur Ausgabe und/oder zur Speicherung von
benutzerspezifischen Daten und/oder von verpackungsspezifischen und/oder von
preßlingspezifischen Daten vorgesehen ist.
18. Preßvorrichtung (3) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabe-
bzw. die Einleseeinrichtung und/oder die Ausgabe- bzw. die Schreibeinrichtung
und/oder die Speichereinrichtung über eine Schnittstelle zum Datenaustausch mit
einer transportablen weiteren Speichereinrichtung (13), vorzugsweise einer Magnetkarte
und/oder einer Chipkarte, verbindbar ist.
19. Sammelbehältnis (4) mit wenigstens einer Einwurföffnung (5) o. dgl. zum
Einbringen von Einweg-Pfandverpackungen (2), vorzugsweise von Einweg-
Pfandverpackungen (2) aus Metall, insbesondere von Getränkedosen, insbesondere zur
Durchführung des Verfahrens nach einem der Verfahrensansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Pfandverpackung (2) ausschließlich in einem gepreßten
Zustand als Preßling (12) oder als Preßverbund in das Sammelbehältnis (4) einbringbar
ist und daß, vorzugsweise, die Querschnittsform der Einwurföffnung (5) im
wesentlichen der Querschnittsform des Preßlings (12) und/oder des Preßverbundes entspricht,
wobei der Preßling (12) nach dem Schlüssel-Loch-Prinzip durch die Einwurföffnung
(5) in das Sammelbehältnis (4) einbringbar ist.
20. Sammelbehältnis (4) mit wenigstens einer Einwurföffnung (5) zum Einbringen
von Einweg-Pfandverpackungen (2), vorzugsweise aus Metall, insbesondere von
Getränkedosen, und/oder von Preßlingen (12) der Einweg-Pfandverpackungen (2),
vorzugsweise nach Anspruch 19, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach
einem der Verfahrensansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine weitere Auswertungseinrichtung (6) zur Auswertung von benutzerspezifischen
und/oder verpackungsspezifischen und/oder preßlingspezifischen Informationen
vorgesehen ist und daß, vorzugsweise, die Aufnahme der Pfandverpackung (2) und/oder
des Preßlings (12) in das Sammelbehältnis (4) in Abhängigkeit von den ausgewerteten
Informationen erfolgt.
21. Sammelbehältnis (4) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere
Auswertungseinrichtung (6) wenigstens einen optischen Sensor, vorzugsweise einen
Scanner, aufweist.
22. Sammelbehältnis (4) mit wenigstens einer Einwurföffnung (5) zum Einbringen
von Einweg-Pfandverpackungen (2), vorzugsweise aus Metall, insbesondere von
Getränkedosen, und/oder von Preßlingen (12) der Einweg-Pfandverpackungen (2),
vorzugsweise nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 21, insbesondere zur
Durchführung des Verfahrens nach einem der Verfahrensansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß eine weitere elektronische Eingabe- bzw. eine
Einleseeinrichtung (11a) und/oder eine weitere Ausgabe- bzw. eine Schreibeinrichtung (11b)
und/oder eine weitere Speichereinrichtung (11c) zur Eingabe und/oder zur Ausgabe
und/oder zur Speicherung von benutzerspezifischen Daten und/oder von
verpackungsspezifischen Daten und/oder preßlingspezifischen Daten vorgesehen ist.
23. Sammelbehältnis (4) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere
Eingabe- bzw. die Einleseeinrichtung (11a) und/oder die weitere Ausgabe- bzw. die
Schreibeinrichtung (11b) und/oder die weitere Speichereinrichtung (11c) über eine
Schnittstelle zum Datenaustausch mit einer transportablen weiteren
Speichereinrichtung (13), vorzugsweise einer Magnetkarte und/oder einer Chipkarte, verbindbar ist.
24. Sammelbehältnis (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß eine vorzugsweise magnetische und/oder optische und/oder
gravimetrische Meß- und/oder Vergleichseinrichtung (7) zur Identifikation der
Pfandverpackung (2) und/oder des Preßlings (12) und/oder weiterer Einwurfgüter
vorgesehen ist und daß die Meß- und/oder Vergleichseinrichtung (7) vorzugsweise mit einer
Sortiereinrichtung (8) zusammenwirkt, wobei vorzugsweise nur die zur Einbringung
in das Sammelbehältnis (4) vorgesehenen Pfandverpackungen (2) und/oder Preßlinge
(12) in das Sammelbehältnis (4) aufgenommen werden.
25. Sammelbehältnis (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sammelbehältnis (4) voneinander getrennte Bereiche
aufweist, wobei die Pfandverpackungen (2) und/oder die Preßlinge (12) und/oder die
weiteren Einwurfgüter in verschiedenen Bereichen sammelbar sind.
26. Sammelbehältnis (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Entnahme der in das Sammelbehältnis (4)
eingebrachten Pfandverpackungen (2) und/oder der Preßlinge (12) lediglich über
wenigstens einen Entnahmebereich des Sammelbehältnisses (4) möglich ist.
27. Sammelbehältnis (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Zähleinrichtung (9) zur Erfassung der Anzahl der in
das Sammelbehältnis (4) eingebrachten Pfandverpackungen (2) und/oder der Preßlinge
(12) vorgesehen ist, und daß, vorzugsweise, die Zähleinrichtung (9) mit einer
Anzeigeeinrichtung (10) zusammenwirkt.
28. Sammelbehältnis (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß nach Erreichen der maximalen Füllgrenze die
Einwurföffnung (S) verriegelt ist, so daß keine weiteren Pfandverpackungen (2) und/oder
Preßlinge (12) in das Sammelbehältnis (4) einbringbar sind.
29. Sammelbehältnis (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Preßvorrichtung (3) vorzugsweise nach den
Ansprüchen 15 bis 19 vorgesehen ist.
30. Pfand- und Entsorgungssystem (1), vorzugsweise mit wenigstens einer
Preßvorrichtung (3) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 18 und mit
wenigstens einem Sammelbehältnis (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis
29 zum Sammeln von Einweg-Pfandverpackungen (2) und/oder zum Sammeln von
Preßlingen (12), wobei die Pfandverpackungen (2) vorzugsweise nach einem der
Verfahrensansprüche 1 bis 13 gepreßt werden.
Priority Applications (1)
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DE10209504A DE10209504A1 (de) | 2002-02-22 | 2002-03-05 | Verfahren zum Sammeln von Pfandverpackungen, Preßvorrichtungen und Sammelbehältnis |
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DE10207570 | 2002-02-22 | ||
DE10209504A DE10209504A1 (de) | 2002-02-22 | 2002-03-05 | Verfahren zum Sammeln von Pfandverpackungen, Preßvorrichtungen und Sammelbehältnis |
Publications (1)
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Family Applications (1)
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DE10209504A Withdrawn DE10209504A1 (de) | 2002-02-22 | 2002-03-05 | Verfahren zum Sammeln von Pfandverpackungen, Preßvorrichtungen und Sammelbehältnis |
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DE102009026184A1 (de) * | 2009-07-16 | 2011-01-27 | Wincor Nixdorf International Gmbh | Vorrichtung und Verfahren zum Kompaktieren von Gebinden |
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