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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlussvorrichtung in Form einer Kappe mit zumindest einer unteren Öffnung zum lösbaren fluiddichten Verschließen einer Düse mit zumindest einer Eintrittsöffnung und zumindest einer Austrittsöffnung für ein Fluid, wobei die Düse über die Eintrittsöffnung fluidtechnisch mit einer mit dem Fluid gefüllten Kartusche verbunden werden kann, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1, sowie ein Verschlusssystem zum fluiddichten Verschließen einer Düse, die fluidtechnisch mit einer Kartusche verbunden ist, umfassend eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung in Form einer Kappe und eine Düse nach dem Oberbegriff von Anspruch 10.
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Aus dem Stand der Technik ist bereits eine Vielzahl an Verschlussvorrichtungen zum Verschließen für bereits geöffnete Kartuschen, die mit einem Fluid gefüllt sind, und zum Verschließen für mit fluidgefüllten geöffneten Kartuschen, die fluidtechnisch mit einer Düse verbunden sind, bekannt. Unter Heimwerkern ist es zudem üblich, die auf geöffneten Kartuschen aufgesetzten Düsen mittels einer in die Austrittsöffnung der Düse eingedrehten Schraube oder einem in die Austrittsöffnung der Düse eingeführten Dübel zu verschlie-ßen. Auch ist das Verschließen der Düse unter anderem mittels eines Nagels oder durch Verwendung von Klebeband bekannt. Zudem ist ein käuflich erwerbbarer Schrauben-Protektor bekannt, der durch Einschrauben in die Düse die Verwendbarkeitsdauer angebrochener Kartuschen erhöhen soll.
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Aus der
DE 20 2015 002 988 U1 ist eine wiederverwendbare Verschlusskappe zum Abdichten angebrochener Kartuschen bekannt. Eine fluiddichte Abdichtung einer mit der Kartusche verbundenen Düse, die als Silikonspitze (Tülle) beschrieben ist, ist nicht vorgesehen und kann durch das direkte Aufsetzen der Verschlusskappe auf die Kartusche auch nicht erreicht werden, da zuvor die Silikonspitze entfernt werden muss.
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Die
DE 10 2008 007 306 A1 betrifft ist eine Auspressvorrichtung für plastische Massen, welche eine Verschlussvorrichtung an der Spitze einer Applikationsdüse mit einem Zapfen und einer relativ dazu bewegbaren Haube mit einer Verschlussöffnung aufweist. Der Zapfen soll durch seine Ausformung bis zum abdichtenden Verschluss verkleinert werden können. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass ein Abdichten der Verschlussöffnung durch den Zapfen nicht ausreichend ist, um beispielsweise ein Aushärten des in der Applikationsdüse verbliebenen Fluides in Form von beispielsweise Acrylat oder Silikon dauerhaft zu verhindern.
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Die
DE 1 969 045 offenbart eine Kappe, mit der eine an einer Kartusche befestigbare Auslaufspitze in Form eine Düse fest aufgesetzt werden kann, um bei vorübergehender Arbeitsunterbrechung ein Erhärten von in der Auslaufspitze befindlichen Materials zu verhindern. In der Praxis hat sich eine solche Kappe als ungeeignet zum dauerhaften Schutz vor Aushärten des in der Auslaufspitze und in der Kartusche befindlichen Materials herausgestellt.
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Schließlich ist aus der
DE 10 2005 034 676 B3 bereits eine Verschlusskappe zum wiederholten Verschließen von Behältnissen mit austrocknungsgefährdeten, oxidationsgefährdeten oder verderblichen Inhaltsstoffen bekannt. Um die Inhaltsstoffe zu schützen, weist die Verschlusskappe in ihrem Inneren einen oder mehrere Saugkörper mit freien Oberflächen auf, welche mit einer oder mehreren gasenden Substanzen befüllt sind, die geeignet sind, die Austrocknung bzw. Oxidation bzw. bakterielle Belastung der Inhaltsstoffe zu unterdrücken.
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Bei den bekannten Verschlussvorrichtungen ist es insgesamt nachteilig, dass diese keinen ausreichenden Schutz gegen ein Entweichen bzw. Eindringen eines Fluides, ein Aushärten oder eine Oxidation eines Fluides, sowohl aus oder in die Düse als auch aus oder in die mit der Düse fluidtechnisch verbundenen Kartusche bieten, oder diese in der Handhabung umständlich sind, beispielsweise durch das immerwährende Befüllen einer Saugsubstanz. Zudem resultiert aus dem nicht ausreichenden Schutz gegen ein Aushärten oder eine Oxidation eines Fluides in der Düse, dass diese immer wieder gegen eine neue Düse ausgetauscht werden muss. Zudem besteht bei den bekannten Verschlusslösungen, die lediglich das Verschließen der Auslassöffnung der Düse vorsehen, das Problem, dass bei Verbindung der Düse mit einer geöffneten Kartusche, sich im Bereich der Verbindung zwischen der Düse und der Kartusche, die beispielsweise mit einem Fluid in Form eines Dichtstoffes, wie beispielsweise Acrylat oder Silikon, oder in Form eines Klebstoffs gefüllt ist, ein Pfropfen bildet, der eine Weiterverwendung der Kartusche bei erneuter Arbeitsaufnahme verhindert, so dass die Kartusche mit dem unterhalb des Pfropfens verbleibenden Fluides entsorgt werden muss.
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Offenbarung der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist es, die aus dem Stand der Technik bekannten Verschlussvorrichtungen zumindest teilweise zu verbessern. Insbesondere ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Verschlussvorrichtung für eine Kartusche mit einer damit fluidtechnisch verbundenen Düse derart auszugestalten, dass ein ausreichender und dauerwährender Schutz gegen ein Entweichen oder ein Eindringen eines Fluids in die Kartusche oder die Düse gewährleistet werden kann, so dass ein Aushärten oder eine Oxidation des in dem System, bestehend aus Kartusche und der damit verbundenen Düse, befindlichen Fluides sichergestellt werden kann. Die Ausgestaltung der Verschlussvorrichtung soll darüber hinaus gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Verschlussvorrichtungen zu einer Verringerung von vermeidbaren Abfallprodukten führen.
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Die voranstehende Aufgabe wird durch eine Verschlussvorrichtung in Form einer Kappe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch ein Verschlusssystem zum fluiddichten Verschließen einer Düse, die fluidtechnisch mit einer Kartusche verbunden ist, mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Weitere Vorteile, Merkmale und Details der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung in Form einer Kappe mit zumindest einer unteren Öffnung zum lösbaren fluiddichten Verschließen einer Düse mit zumindest einer Eintrittsöffnung und zumindest einer Austrittsöffnung für ein Fluid, wobei die Düse über die Eintrittsöffnung fluidtechnisch mit einer mit dem Fluid gefüllten Kartusche verbunden werden kann, schließt die technische Lehre ein, dass die Kappe die mit der Kartusche verbundene Düse beim Verschließen der Düse die Austrittsöffnung der Düse vollständig und die Eintrittsöffnung der Düse zumindest abschnittsweise derart umgreift, dass die Kappe im Bereich der Eintrittsöffnung der Düse durch Anlage an der Kartusche fluiddicht abschließt.
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Als „Fluid“ oder „Fluide“ werden im Sinne der vorliegenden Erfindung Gase, Flüssigkeiten, Plasma, Suspensionen und Aerosole verstanden. Neben viskoelastischen Stoffen, wie Dichtstoffen, beispielsweise Silikon oder Acrylat, sollen unter anderem unter dem Begriff „Fluid“ auch Klebstoffe, Nahrung, Nahrungsergänzungen, Fette, Emulsionen, Cremes und Futter verstanden werden.
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Im Sinne der vorliegenden Erfindung soll eine „fluidtechnische Verbindung“, beispielsweise eine solche zwischen einer Kartusche und einer damit verbundenen Düse, den Austritt des Fluids aus der Kartusche in die Düse hinein technisch ermöglichen.
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Demgegenüber soll im Sinne der vorliegenden Erfindung der Begriff „fluiddicht“ derart verstanden werden, dass weder ein Fluid in die Kappe und die mit der Kappe fluidtechnisch verbundene Kartusche eindringen, noch ein Fluid aus dem vorbezeichneten System austreten kann.
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Als „Kartusche“ wird im Sinne der vorliegenden Erfindung ein Behältnis verstanden, in dem ein Fluid aufgenommen ist. Das Behältnis muss zumindest eine technische Ausgestaltung aufweisen oder zulassen, an die eine Düse direkt oder indirekt über ein Verbindungsstück fluidtechnisch angeschlossen werden kann. Das optionale Verbindungsstück wird in diesem Fall Teil des oben bezeichneten Systems.
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Die in Form einer Kappe ausgestaltete erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung löst die voranstehende Aufgabe dadurch, dass die Kappe die Düse beim Verschließen sowohl durch Übergreifen der Austrittsöffnung als durch Übergreifen der Eintrittsöffnung vollständig umgreift und durch Anlage an der Kartusche die Kappe fluiddicht abgedichtet wird, wodurch ein Fluid weder über die fluidtechnische Verbindung zwischen der Kartusche und der Düse im Bereich der Eintrittsöffnung der Düse noch über die Austrittsöffnung der Düse in das vorbezeichnete System Eindringen oder Austreten kann, d.h. dass die Kappe die Düse hermetisch abschließt. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der die Düse vollständig umgreifenden und an der Kartusche hermetisch abdichtenden Kappe können bei fluidtechnischer Verbindung zwischen der Kartusche und der Düse die in der Kartusche und die in der Düse befindlichen Fluide wirkungsvoll vor Ausgasung, einer Oxidation und damit einer Veränderung, wie beispielsweise deren Aushärtung verhindert oder zumindest soweit unterdrückt werden, dass bei einer erneuten Arbeitsaufnahme sowohl das in der Kartusche verbliebene Fluid weiterhin verwendbar ist, als auch die Düse weder gereinigt noch erneuert werden muss, so dass Abfallprodukte durch die Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung wirkungsvoll verringert werden können.
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Vorzugweise erstreckt sich die Kappe im Bereich ihrer unteren Öffnung beim Verschließen der auf der Kartusche angeordneten Düse über die Eintrittsöffnung der Düse, über welche die Düse fluidtechnisch mit der Kartusche verbunden ist, derart hinaus bis zumindest auf oder über einen oberen Abschnitt der Kartusche, dass durch Anlage der Kappe an der Kartusche die Kappe fluiddicht abschließt. Der obere Abschnitt der Kartusche kann vorteilhaft durch eine Schulter der Kartusche gebildet sein, an deren Oberfläche die Kappe zumindest fluiddicht anliegt oder sich auf der Schulter der Kartusche abstützt. Noch bevorzugter erstreckt sich die Kappe bis über zumindest einen oberen Abschnitt einer Mantelfläche der Kartusche hinaus und schließt dabei fluiddicht an der Mantelfläche der Kartusche an.
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In vorteilhafter Weise kann die Kappe zum wiederholten hermetischen Verschließen der Düse lösbar im Bereich der fluidtechnischen Verbindung zwischen der Kartusche und der Eintrittsöffnung der Düse an der Verbindung zwischen der Kartusche und der Eintrittsöffnung der Düse befestigt werden. Für die Befestigung weist zumindest die Kappe Befestigungsmittel auf, über die die Kappe einen festen Halt an dem vorbezeichneten System im Bereich der fluidtechnischen Verbindung zwischen der Kartusche und der Eintrittsöffnung der Düse findet. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass die Kappe an der Düse lösbar befestigt werden kann. Für diese Befestigungsalternative sind vorteilhaft im Inneren der Kappe Eingriffselemente ausgestaltet oder angeordnet, die mit an der Düse ausgestalteten oder angeordneten Eingriffselementen miteinander derart als Befestigungssystem zusammenwirken, dass die Kappe wiederholt lösbar an der Düse befestigt werden kann. Als Befestigungssystem kann ein Klickverschluss dienen, bei dem beispielsweise radial um die Außenwandung der Düse zumindest abschnittsweise umlaufend ein erstes Eingriffselement in Form einer Wulst, eines Rings oder einer Nut ausgebildet ist, und wobei zumindest abschnittweise radial umlaufend an der Innenwandung der Kappe ein zweites Eingriffselement in Form einer zumindest abschnittsweise ausgestalteten Wulst, als Ring oder als Nut derart ausgestaltet ist, dass das zweite Eingriffselement über das erste Eingriffselement unter Krafteinwirkung, beispielsweise durch Druck auf die Kappe, geführt werden kann, und nach dem Überführen über das erste Eingriffselement sich das zweite Eingriffselement durch Scherung an dem ersten Eingriffselements festhält. Durch Überwindung der Scherkräfte, beispielsweise durch Zug an der Kappe, kann die Verbindung zwischen dem ersten Eingriffselement und dem zweiten Eingriffselement wieder aufgehoben werden. Das erste Eingriffselement kann alternativ ein Außen- oder Innengewinde sein, welches wirktechnisch mit dem zweiten Eingriffselement in Form eines Innen- oder Außengewindes zusammenwirkt. In diesem Fall wird die Kappe relativ zur Düse, beispielsweise im Uhrzeigersinn gedreht, um diese an der Düse zu befestigen, oder durch Drehung gegen den Uhrzeigersinn die Kappe wieder von der Düse zu lösen.
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In einer weiteren vorteilhaften ergänzenden Ausgestaltung kann die Kappe lösbar an der Kartuschenwand befestigt werden. Im Fall von üblichen Kartuschen für Dicht- oder Klebstoffe weisen diese eine zylinderförmige Mantelfläche auf. An der Mantelfläche der Kartusche kann zumindest abschnittsweise radial umlaufend ein erstes Eingriffselement in Form einer Wulst, eines Rings oder einer Nut ausgebildet sein, und wobei zumindest abschnittweise radial umlaufend an der Innenwandung der Kappe ein zweites Eingriffselement in Form einer zumindest abschnittsweise ausgestalteten Wulst, als Ring oder als Nut derart ausgestaltet ist, dass das zweite Eingriffselement über das erste Eingriffselement unter Krafteinwirkung, beispielsweise durch Druck auf die Kappe, geführt werden kann, und nach dem Überführen über das erste Eingriffselement sich das zweite Eingriffselement durch Scherung an dem ersten Eingriffselements festhält. Durch Überwindung der Scherkräfte, beispielsweise durch Zug an der Kappe, kann die Verbindung zwischen dem ersten Eingriffselement und dem zweiten Eingriffselement wieder aufgehoben werden. Das erste Eingriffselement kann alternativ ein Außen- oder Innengewinde sein, welches wirktechnisch mit dem zweiten Eingriffselement in Form eines Innen- oder Außengewindes zusammenwirkt. In diesem Fall wird die Kappe relativ zur Kartusche, beispielsweise im Uhrzeigersinn gedreht, um diese an der Kartusche zu befestigen oder durch Drehung gegen den Uhrzeigersinn wieder von dieser zu lösen.
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In bevorzugter Weise ist die Kappe in ihrem Inneren zumindest abschnittsweise mit einem Füllstoff derart ausgekleidet, dass das Fluidvolumen der Kappe durch Verdrängung durch den Füllstoff verringert ist. Vorteilhaft kann die Düse beim Verschließen mit der Kappe zumindest abschnittsweise in den Füllstoff bzw. Füllstoffkörper eintauchen. Das Eintauchen der Düse in den Füllstoff kann vorteilhaft durch Einführhilfen in Form von Einschnitten oder Ausnehmungen im Füllstoffkörper erleichtert werden. Vorzugsweise ist der in der Kappe aufgenommene Füllstoff ein offenzelliger und noch bevorzugter ein geschlossenzelliger Schaumstoff. Der Füllstoff kann aus der folgenden nicht abschließenden Gruppe von Materialien bestehen: thermoplastische Elastomere (TPE), Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM), Natur- oder Zellkautschuk, thermoplastische Schäume (z.B. Polystyrol (PS-E), Polypropylen (PP-E) und Polyvinylchlorid (PVC-E), Elastomere Schäume (z.B. Polyurethan-(PUR) -Weichschaum und Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR)) oder duroplastische Schäume (z.B. PUR-Hartschaum oder Phenoplaste) etc.. Der Füllstoff erfüllt unter anderem die Aufgabe, das Gasvolumen innerhalb der Kappe zu verkleinern, so dass bereits durch das Auskleiden der Kappe mit dem Füllstoff oxidative Prozesse durch die in der Kappe vorhandene Luft mit dem in der Düse und der Kartusche befindlichen Fluids verringert werden können.
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In vorteilhafter Weise ist das durch den Füllstoff die Kappe auskleidende Volumen veränderbar. In bevorzugter Weise ist dazu das Volumen durch Kompression des Füllstoffs oder Füllstoffkörpers veränderbar, wobei insbesondere durch Krafteinwirkung, vorzugsweise durch Druck auf den Füllstoff dessen Komprimierung erfolgt. Der Druck entsteht vorteilhaft beim Eintauchen der Düse in den Füllstoff, wobei der Füllstoff infolge von Verdrängung durch das Volumen des Abschnitts der Düse, welcher in den Füllstoff eintaucht, vorteilhaft in Höhe des in den Füllstoff eingetauchten Volumens des Düsenabschnitts, um das eingetauchte Düsenvolumen verringert werden kann. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass unabhängig von der Länge der Düse der Füllstoff immer soweit durch den in den Füllstoff eingetauchten Düsenabschnitt komprimiert wird, dass die Austrittsöffnung der Düse beim Verschließen mit der Kappe immer von komprimierten Füllstoff umgeben ist, wodurch das die Austrittsöffnung umgebende Fluid in der Kappe auf ein Minimum reduziert werden kann.
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In bevorzugter Weise ist im Bereich der unteren Öffnung der Kappe ein derart wirktechnisch mit dem Füllstoff und der Düse verbundenes Kompressionselement in einer Ausgangsposition angeordnet. Beim Eintauchen der Düse in den Füllstoff durchgreift die Düse vorteilhaft zumindest abschnittsweise das Kompressionselement, wodurch das Kompressionselement mit dem Eintauchen der Düse in den Füllstoff aus der Ausgangsposition in eine von der Ausgangsposition unterschiedliche Verlagerungsposition im Inneren der Kappe geführt werden kann. Das zumindest abschnittsweise radial um die Düse liegende Kompressionselement unterstützt in vorteilhafter Weise neben der durch die Volumenverdrängung erfolgten Kompression des Füllstoffs durch die darin eingeführte Düse, die Kompression des Füllstoffs oberhalb des Kompressionselements. Zudem kann das Kompressionselement zusätzlich zu einer fluiddichten Abdichtung des mit dem Füllstoff ausgekleideten Abschnitts der Kappe dienen, wodurch ein Entweichen eines Fluids aus der Austrittsöffnung der Düse oder ein Eindringen eines Fluids in die Austrittsöffnung unterstützend verhindert werden kann. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung, kann das Kompressionselement fluidgängige Öffnungen derart aufweisen, dass das beim Komprimieren des Füllstoffs daraus austretende Fluid in entgegengesetzter Richtung zum Eintauchen der Düse in den Füllstoff durch die zumindest in einer Richtung fluidgängigen Öffnungen austreten kann.
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Vorzugsweise kann durch Führung des Kompressionselements aus der Ausgangsposition in die von der Ausgangsposition unterschiedliche Verlagerungsposition der Füllstoff insbesondere im Bereich der Austrittsöffnung der Düse auf ein die Austrittsöffnung umgebendes minimales Füllstoffvolumen eingestellt werden kann. Die erhöhte Kompression im Bereich der Austrittsöffnung der Düse hat dabei den Vorteil, dass das in dem Füllstoff, der beispielsweise ein offenporiger Schaum ist, in dessen Poren vorhandene Fluid, insbesondere Luft, bei Kompression des Füllstoffs aus den Poren gepresst wird. Somit kann sichergestellt werden, dass beim Verschließen mittels der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung beim Eintauchen der Spitze in die mit dem Füllstoff ausgekleidete Kappe mit gleichzeitiger Kompression über das Kompressionselement, das Gasvolumen, nämlich insbesondere Luft, die zu oxidativen Prozessen mit dem in der Düse befindlichen Fluid führt, in einem minimalen Volumen vorhanden ist oder sogar vollständig ausgeschlossen, d.h. vollständig aus dem Füllstoff gepresst ist. Das Mitführen des Kompressionselement durch die nach oben hin von der Eintrittsöffnung zu der Austrittsöffnung konisch zulaufenden Düse, die mit den handelsüblichen zylindermantelförmigen Kartuschen aus dem Baumarkt verkauft wird, ist unabhängig von deren Länge. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Austrittsöffnung der Düse immer von dem durch das Kompressionselement und/oder durch das Eintauchen der Düse komprimierten Füllstoff umschlossen ist, d.h. die Spitze der Düse von Füllstoff innerhalb der Kappe umschlossen ist.
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Ein weiterer Erfindungsaspekt ist ein Verschlusssystem zum fluiddichten Verschließen einer Düse, die fluidtechnisch mit einer Kartusche verbunden ist, umfassend eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung in Form einer Kappe und eine Düse. Das Verschlusssystem schließt die technische Lehre ein, dass die Kappe und die Düse miteinander zusammenwirkende Eingriffselemente derart aufweisen, dass die Kappe an der Düse über die zusammenwirkenden Eingriffselemente lösbar befestigt werden kann. Wie bereits für die Verschlussvorrichtung beschrieben, können die zusammenwirkenden Eingriffselemente beispielsweise eine Schraub- oder Klickverbindung ausbilden. Da sich im Falle einer speziellen Ausgestaltung einer Düse mit Eingriffselementen, sich diese Düse von den handelsüblichen Düsen unterscheidet, kann die besondere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Düse als Alleinstellungsmerkmal für Verkaufszwecke genutzt werden.
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Schließlich ist ein weiterer Erfindungsaspekt ein Verfahren zum fluiddichten Verschließen einer Düse, die fluidtechnisch mit einer Kartusche verbunden wird, unter Verwendung der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung oder des erfindungsgemäßen Verschlusssystems, nämlich durch Aufsetzen einer Kappe auf die Düse, wobei die Kappe sowohl die Austrittsöffnung als auch die Eintrittsöffnung der Düse durch Anlage an die Kartuschenwand fluiddicht abschließt.
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Um hier Wiederholungen bezüglich der Vorteile der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung, des erfindungsgemäßen Verschlusssystems und des erfindungsgemäßen Verfahrens zum fluiddichten Verschließen einer Düse zu vermeiden, wird auf die Beschreibung der vorteilhaften Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Verschlussvorrichtung verwiesen und es wird vollumfänglich auf die Offenbarung durch diese Beschreibung zurückgegriffen und umgekehrt.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele:
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Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend mit der Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Dabei ist zu beachten, dass die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele nur beschreibenden Charakter haben und diese nicht dazu gedacht ist, die Erfindung in irgendeiner Form einzuschränken.
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Es zeigen:
- 1 eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung in Form einer Kappe mit Eingriffselementen zur Befestigung der Kappe an einer Düse in einer Schnittansicht,
- 2 die Verschlussvorrichtung aus 1, die an einer mit einer Kartusche verbundenen Düse befestigt ist,
- 3 eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung in Form einer Kappe mit Eingriffselementen zur Befestigung der Kappe an einer Kartusche in einer Schnittansicht,
- 4 die Verschlussvorrichtung aus 2, die an einer Kartusche befestigt ist, die fluidtechnisch mit einer Düse verbunden ist,
- 5 eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung in Form einer Kappe, die abschnittsweise mit einem Füllstoff ausgekleidet ist, in einer Schnittansicht,
und
- 6 die mit Füllstoff ausgekleidete Kappe aus 5 mit in den Füllstoff eingetauchten Düsen verschiedener Längen,
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In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, weshalb diese in der Regel nur einmal beschrieben werden.
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1 und 2 zeigen in einer Schnittansicht eine Verschlussvorrichtung 1 in Form einer Kappe 2. Die Kappe 2 ist der Kontur der Düse 3 angepasst und weist eine untere Öffnung 2.1 auf, über die die Kappe 2 über die Düse 3 gestülpt oder geführt werden kann. Im Bereich der Öffnung 2.1 sind um die Öffnung 2.1 herum Eingriffselemente 20 ausgestaltet, die zur Befestigung an der Düse 3 dienen, wobei die Eingriffselemente 20 derart wirktechnisch mit an der Düse 3 ausgestalteten Eingriffselementen 30 zusammenwirken (s. 2), dass die durch die Ausgestaltung der Eingriffselemente 20 und 30 ausgebildete Klickverbindung ein wiederholtes Befestigen der Kappe 2 an der Düse 3 und ein wiederholtes Verschließen der Düse 3 mit der Kappe 2 erlauben. Die lösbare Befestigungsvorrichtung zwischen der Kappe 2 und der Düse 3 kann entgegen der Darstellung auch als Schraubverbindung oder eine andere Befestigungstechnik ausgestaltet sein. Vorliegend sind die Eingriffselemente 20 und 30 zur Ausbildung einer Klickverbindung im unteren Bereich der Kappe 2 und im Bereich der Eintrittsöffnung 4 der Düse 3 ausgestaltet. Die lösbare Befestigungsvorrichtung zwischen der Kappe 2 und der Düse 3 kann entgegen der Darstellung in Richtung der Austrittsöffnung 4.1 der Düse positioniert werden, da die Befestigung zwischen der Kappe 2 und der Düse 3 nicht für die erfindungsgemäße technische Lösung maßgeblich ist, die vorsieht, dass die Kappe 2 zum Verschließen der Düse 2, bzw. zum Verschließen des fluidtechnisch verbundenen Systems aus Kartusche 6 und Düse 3 sowohl die Austrittsöffnung 4.1 als auch die Eintrittsöffnung 4 der Düse 3 umgreift und dabei die Austrittsöffnung 4.1 der Düse 3 und die Eintrittsöffnung 4 der Düse 3 umgreift, wobei die Kappe 2 im Bereich der Eintrittsöffnung 4 der Düse 2 durch Anlage an der Kartusche 6 das fluidtechnisch verbundene System aus Kartusche 6 und Düse 3 derart fluiddicht abschließt, dass ein Eindringen eines Fluides in die Kappe bzw. das System und ein Austreten eines Fluides 5 (in den Folgefiguren schematisiert durch Kreise dargestellt) aus der Kappe bzw. das System verhindert wird. In den Figuren ist ein Dichtring 2.2 im Bereich der unteren Öffnung 2.1 der Kappe 2 angeordnet, der bei der Anlage der Kappe 2 an die Kartusche 6 zwischen der oberen Wand oder Wandung der Kartusche und der Wand oder Wandung der Kappe zumindest leicht verpresst wird und dadurch eine zusätzliche optionale Sicherung für das fluiddichte Verschließen bietet. Jedoch kann zumindest durch Materialwahl der Kappe 2 oder die Passgenauigkeit der Maße zwischen der Kartusche 6 und der Kappe 2 auch auf den Dichtring 2.2 verzichtet werden, um ein fluiddichtes Verschließen der Kappe 2 durch zumindest abschnittsweise Anlage an der Kartusche 6 zu gewährleisten. Ein zusätzliche Ringdichtung (in der Figur nicht dargestellt) könnte direkt an der fluidtechnischen Verbindung zwischen der Düse 3 und der Kartusche 6 angeordnet sein, wobei beispielsweise beim Aufschrauben der Düse 3 auf eine Schraubverbindung der Kartusche 6 sich die Ringdichtung zwischen der Düse 2 und der Schraubverbindung der Kartusche 6 verpresst. In Verbindung mit einer luftdichten Kappe 2, die auf die Austrittsöffnung 4.1 der Düse 3 gesetzt werden kann, und die die Eintrittsöffnung 4 der Düse 3 nur abschnittsweise umgreift, schließt die Kappe 2 in Verbindung mit der vorgenannten Ringdichtung, die an der Kartuschenöffnung anliegt, die Düse 3 und das System aus Düse 3 und Kartusche 6 fluiddicht ab. Die 2 zeigt ein vorbenanntes System aus Kartusche 6 und Düse 3, wobei die Düse 3 mit einer Kartusche 6 verbunden ist. In der Darstellung in 2 ist zwischen der Kartusche 6 und der Düse 3 noch keine fluidtechnische Verbindung hergestellt, wie diese in den Folgefiguren gezeigt wird. In üblicher Weise wird die Düse 3 über ein Innenschraubgewinde auf ein Au-ßenschraubgewinde der Kartusche 6 aufgeschraubt. Die fluidtechnische Verbindung zwischen der Kartusche 6 und der Düse 3 erfolgt in üblicher Weise durch das Anbrechen der Kartusche 6 im Bereich deren Außenschraubgewindes. Demzufolge kann das in 2 dargestellte System aus Düse 3, Kartusche 6 und Kappe 2 als Modell für eine Verkaufsvariante dienen. Jedoch unabhängig davon, dass noch keine fluidtechnische Verbindung zwischen der Düse 2 und der Kartusche 6 hergestellt ist, liegt die Kappe 2 über deren um die untere Öffnung 2.1 ausgestalteten unteren Schulterbereich 2.3 am oberen Schulterbereich 6.2 der Kartusche 6 bereits fluiddicht an der Wandung der Kartusche 6 an, wobei zusätzlich die Kappe 2 über das Befestigungssystem mit den wirktechnisch miteinander wirkenden Eingriffselementen 20 und 30 an der Düse 3 befestigt ist.
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Dir 3 und 4 zeigen in einer Schnittansicht eine Verschlussvorrichtung 1 in Form einer Kappe 2. Die Kappe 2 weist eine untere Öffnung 2.1 auf, über die die Kappe über eine Düse 3 gestülpt werden kann. Im Bereich der Öffnung 2.1 sind im Gegensatz zu der in den 1 und 2 dargestellten Verschlussvorrichtung 1 die Eingriffselemente 20 unterhalb Öffnung 2.1 ausgestaltet, die zur Befestigung an der Kappe 2 und an der Außenwandung 6.1 der Kartusche 6, vorliegend eine zylinderförmige Mantelfläche der Kartusche 6 dienen, wobei die Eingriffselemente 20 derart wirktechnisch mit an der Kartusche 6 ausgestalteten Eingriffselementen 30 zusammenwirken (s. 4), dass die durch die Ausgestaltung der Eingriffselemente 20 und 30 ausgebildete Klickverbindung ein wiederholtes Befestigen der Kappe 2 an der Kartusche 6 und ein wiederholtes Verschließen der Düse 3 mit der Kappe 2 erlauben. Die lösbare Befestigung zwischen der Kappe 2 und der Kartusche 6 kann entgegen der Darstellung auch als Schraubverbindung oder in Form einer anderen Befestigungstechnik ausgestaltet sein, da auch hier die Befestigung zwischen der Kappe 2 und der Kartusche 6 nicht für die erfindungsgemäße technische Lösung maßgeblich ist, die vorsieht, dass die Kappe 2 zum Verschließen der Düse 2, bzw. zum Verschließen des fluidtechnisch verbundenen Systems aus Kartusche 6 und Düse 3 sowohl die Austrittsöffnung 4.1 als auch die Eintrittsöffnung 4 der Düse 3 umgreift, wobei die Kappe 2 im Bereich der Eintrittsöffnung 4 der Düse 2 durch Anlage an der Wandung oder Mantelfläche der Kartusche 6 das fluidtechnisch verbundene System aus Kartusche 6 und Düse 3 derart fluiddicht abschließt, dass ein Eindringen eines Fluides in die Kappe 2 bzw. das System und ein Austreten eines Fluides aus der Kappe 2 bzw. aus dem System verhindert wird. Die 4 zeigt ein vorbenanntes System aus Kartusche 6 und Düse 3, wobei die Düse 3 mit einer Kartusche 6 verbunden ist. In der Darstellung in 4 ist zwischen der Kartusche 6 und der Düse 3 eine fluidtechnische Verbindung hergestellt, wodurch das in der Kartusche 6 aufgenommene Fluid 5 über die fluidtechnische Verbindung zwischen der Düse 2 und der Kartusche 6 über die Eintrittsöffnung 4 der Düse 2 in die Düse 2 strömen oder gepresst werden kann und im Arbeitseinsatz aus der Austrittsöffnung 4.1 der Düse 2 austreten kann.
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Die 5 und 6 zeigen eine erfindungsgemäße Verschlussvorrichtung 1 in Form einer zylinderförmigen Kappe 2 mit ausgeformten Schulterbereich 2.3 zur Anlage an einer Kartusche 6, jeweils in einer Schnittansicht. Die Kappe 1 ist abschnittsweise mit einem Füllstoff 8 ausgekleidet. Vorliegend wird die Kappe 2 über das für die 1 und 2 beschriebene Befestigungssystem zwischen der Kappe 2 und der Düse 3 an der Düse 3 befestigt. Entgegen der Darstellung kann die Befestigung der Kappe 2 auch an der Kartusche 6 erfolgen, wie für die Ausführungsform in den 3 und 4 beschrieben. Die 6 zeigt eine Arbeitsstellung des Füllstoffs 8, der durch das Eintauchen der Düse 3 in den Füllstoff 8 komprimiert ist, wobei unabhängig von der Länge der Düse 3, die Austrittsöffnung der Düse 3 von dem komprimierten Füllstoff 8 umgeben ist bzw. in diesen eingetaucht ist. Zusätzlich zu dem Eintauchen der Düse 3 in eine in der 5 dargestellte Einführhilfe 3.1 in Form von Einschnitten oder Ausnehmungen im Füllstoff wird die Kompression des Füllstoffs durch eine Kompressionselement 10 in Form eines Rings unterstützt, durch den die Düse 3 greift. In der 5 befindet sich das Kompressionselement 10 in einer Ausgangsposition 10.1, aus der das Kompressionselement 10 beim Eintauchen der Düse 3 in den Füllstoff 8 in eine zu der Ausgangsposition 10.1 unterschiedliche Verlagerungsposition 10.2 im Inneren der Kappe 2 mitgeführt wird. Durch die Führung des Kompressionselements 10 aus der Ausgangsposition 10.1 in die von der Ausgangsposition 10.1 unterschiedliche Verlagerungsposition 10.2 wird der Füllstoff 8 im Bereich der Austrittsöffnung 4.1 der Düse 3 unter anderem durch den durch das Kompressionselement 10 auf den Füllstoff 8 ausgeübten Druck auf ein die Austrittsöffnung 4.1 umgebendes minimales Füllstoffvolumen eingestellt, da das in dem Füllstoffs 8 vorhandene Fluid bei Kompression des Füllstoffs 8 aus dem Füllstoff 8 ausgepresst wird. Das Kompressionselement weist zum Ausleiten des Fluids aus dem mit dem komprimierten Füllstoff 8 ausgekleideten Abschnitt der Kappe 2 fluidgängige Öffnungen 10.3 auf, so dass beim Komprimieren des Füllstoffs 8 das daraus austretende Fluid in entgegengesetzter Richtung zum Eintauchen der Düse 2 in den Füllstoff 8 durch die zumindest in einer Richtung fluidgängigen Öffnungen 10.3 austreten kann. In der Detailansicht der 6A des Kompressionselement 10 in Draufsicht von oben sind die fluidgängigen Öffnungen 10.3 als halbrunde Ausnehmungen ausgestaltet, die ein Ausleiten des aus dem komprimierten Füllstoff 8 ausgeleiteten Fluids zwischen dem Kompressionselement 10 und der Innenwand der Kappe 2 erlauben.
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Als Material für die Verschlussvorrichtung oder die vom Verschlusssystem umfassten Teile kann vorteilhaft Kunststoff, Leichtmetalle oder Legierungen aus den vorgenannten Materialien verwendet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202015002988 U1 [0003]
- DE 102008007306 A1 [0004]
- DE 1969045 [0005]
- DE 102005034676 B3 [0006]