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Die Erfindung betrifft ein Gleitelement zum Führen eines Transportbandes sowie ein Transportband mit wenigstens einem erfindungsgemäßen Gleitelement.
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Transportbänder mit zugehörigen Gleitelementen, beispielweise im Bereich von Reinigungsanlagen für Flaschen oder Behälter, werden üblicherweise dazu eingesetzt, Transportbänder und/oder Filterbänder und/oder Siebbänder an oder zwischen verschiedenen Bearbeitungsstationen innerhalb der Reinigungsanlage zu führen oder umzulenken.
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Hierzu sind an dem Transportband üblicherweise mehrere Gleitelemente mit jeweils einem Führungsabschnitt zum gleitenden und/oder linearen Führen an einem Bauteil der betreffenden Anlage, insbesondere Behälterreinigungsanlage, angeordnet. Beim Führen des Transportbandes nutzt sich der Führungsabschnitt des Gleitelements jedoch mit zunehmender Nutzungsdauer ab, wodurch es zu einer deutlichen Einschränkung der Funktionsfähigkeit des Transportbandes kommt.
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Somit besteht bei den Transportbändern mit Gleitelementen des Standes der Technik der Nachteil, dass der Verschleiß eines oder mehrerer Gleitelemente eines Transportbandes zur Notwendigkeit eines Austauschs des gesamten Transportbandes führt. Entsprechend kommt es in der Folge zu hohen Wartungs- und Reparaturkosten sowie langen Betriebsausfällen der Reinigungsanlage.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Gleitelement für ein Transportband und/oder ein Filterband und/oder ein Siebband bereitzustellen, das einen langandauernden Betrieb des Transportbandes mit nur geringen Wartungs- und Reparaturkosten ermöglicht und dabei besonders einfach und schnell austauschbar ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Gleitelement gemäß Anspruch 1 sowie ein Transportband gemäß Anspruch 10 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Das erfindungsgemäße Gleitelement weist einen wenigstens einen ersten Kopplungsabschnitt aufweisenden ersten Teilgrundkörper und einen wenigstens einen zweiten Kopplungsabschnitt aufweisenden zweiten Teilgrundkörper auf, wobei die beiden Teilgrundkörper einen Grundkörper bildend mittels der Kopplungsabschnitte lösbar miteinander verbunden sind. Weiterhin weist das Gleitelement einen Verbindungsabschnitt zum Festlegen des Grundkörpers am Transportband, insbesondere beidseitig des Transportbandes, und/oder zur Aufnahme eines Transportbandabschnitts eines Transportbandes und wenigstens einen an einem der Teilgrundkörper angeordneten Führungsabschnitt zum gleitenden Führen des sich bewegenden Transportbandes auf.
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Die Erfinder haben erkannt, dass ein Gleitelement mit zwei über die Kopplungsabschnitte lösbar miteinander verbundenen Teilgrundkörpern im Verschleißfall durch ein Lösen der Verbindung einfach und schnell austauschbar ist, wodurch auf den Austausch des gesamten Transportbandes verzichtet werden kann. Hierdurch wird eine kosten- und zeiteffektive Reparatur eines abgenutzten Gleitelements und somit des Transportbandes ermöglicht.
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Unter einem Gleitelement wird grundsätzlich eine Baueinheit oder eine Baugruppe verstanden, die zum auf einer Oberfläche gleitenden Führen und/oder zum Umlenken eines Transportbandes vorgesehen ist. Vorzugsweise ist das Gleitelement dazu wenigstens zweiteilig gebildet. Das Gleitelement weist erfindungsgemäß wenigstens den ersten und zweiten Teilgrundkörper auf und ist besonders bevorzugt daraus gebildet.
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Die Teilgrundkörper sind grundsätzlich als zwei miteinander verbindbare Teile und insbesondere als miteinander verbindbare Hälften des Gleitelements vorgesehen, die miteinander verbunden einen Grundkörper des Gleitelements bilden. Grundsätzlich können die Teilgrundkörper aus einem beliebigen Werkstoff, beispielsweise einem Metall oder einem Verbundwerkstoff gebildet sein. Bevorzugt sind die Teilgrundkörper aus einem Kunststoff, beispielsweise Polypropylen, Polyethylen, Polyamid, Polycarbonat, Polytetrafluorethylen, Polysulfon, Polyetheretherketon oder Polyvinylidenfluorid gebildet. Beispielsweise können die Teilgrundkörper jeweils als Spritzgussteile gebildet sein.
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Das Gleitelement weist erfindungsgemäß einen Verbindungsabschnitt zur Aufnahme eines Transportbandabschnitts eines Transportbandes und/oder zum Festlegen des Grundkörpers am Transportband auf. Grundsätzlich wird unter einem Verbindungsabschnitt ein Abschnitt des Gleitelements und insbesondere des Grundkörpers verstanden, der zum Verbinden des Gleitelements mit einem Transportband vorgesehen ist. Beispielsweise ist der Verbindungsabschnitt als Clip, in dem der Transportbandabschnitt klemmend aufnehmbar ist, oder bevorzugt als Öffnung zum Durchführen bzw. zur Aufnahme eines Bauteils des Transportbandes gebildet. Vorzugsweise ist der Verbindungsabschnitt an wenigstens einem der Teilgrundkörper und/oder zwischen den Teilgrundkörpern angeordnet. Besonders bevorzugt ist der Verbindungsabschnitt exakt mittig zwischen den Teilgrundkörpern angeordnet und/oder erstreckt sich jeweils zur Hälfte innerhalb eines Teilgrundkörpers. Weiterhin bevorzugt ist die Querschnittsform des Verbindungsabschnitts an den Querschnitt des aufzunehmenden Teils des Transportbandes angepasst und weist dabei besonders bevorzugt einen runden Querschnitt auf.
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Erfindungsgemäß weist das Gleitelement zudem wenigstens einen an einem der Teilgrundkörper angeordneten Führungsabschnitt zum gleitenden Führen des sich bewegenden Transportbandes auf. Unter einem Führungsabschnitt wird grundsätzlich ein Abschnitt des Gleitelements verstanden, der zum Führen des Gleitelements in einer Führungsfläche, eines Umlenkelements und/oder einer Schiene vorgesehen ist. Dazu weist der Führungsabschnitt bevorzugt eine ebene Führungsfläche auf, die sich besonders bevorzugt in der vorgesehenen Bewegungsrichtung erstreckt. Ebenfalls bevorzugt bildet der Führungsabschnitt einen außenliegenden und insbesondere im maximalen Abstand vom Verbindungsabschnitt entfernt angeordneten Bereich des Gleitelements und ganz besonders bevorzugt des Grundkörpers. Obwohl es denkbar ist, dass das Gleitelement als separates Bauteil gebildet und am Grundkörper bzw. am betreffenden Teilgrundkörper angeordnet sein kann, ist es bevorzugt, dass das Gleitelement einstückig mit dem Grundkörper und besonders bevorzugt mit einem einzelnen Teilgrundkörper gebildet ist.
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Zum lösbaren Verbinden der Teilgrundkörper aneinander sind grundsätzlich der erste und zweite Kopplungsabschnitt vorgesehen. Die Teilgrundkörper sind beispielsweise durch ein mittelbares oder direktes Zusammenwirken der Kopplungsabschnitte lösbar miteinander verbunden. Der erste Kopplungsabschnitt ist dabei an dem ersten Teilgrundkörper angeordnet und der zweite Kopplungsabschnitt ist an dem zweiten Teilgrundkörper angeordnet. Vorzugsweise weisen die Teilgrundkörper zudem jeweils einander zugewandt angeordnete Kontaktflächen auf. Bevorzugt sind die Kopplungsabschnitte derart an den Teilgrundkörpern angeordnet, dass die Kontaktflächen der Teilgrundkörper im verbundenen Zustand aneinander anliegen. Besonders bevorzugt erfolgt das lösbare Verbinden der Teilgrundkörper ausschließlich mittels der zusammenwirkenden Kopplungsabschnitte.
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Grundsätzlich können die Kopplungselemente zum lösbaren Verbinden der Teilgrundkörper beliebig gebildet oder an den Teilgrundkörpern angeordnet sein. Beispielsweise sind die Kopplungselemente jeweils als Innengewinde gebildet, die mittels eines zusätzlichen Verbindungselements, zum Beispiel einer Schraube, lösbar miteinander verbunden werden. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Kopplungsabschnitte derart gebildet und/oder an den Teilgrundkörpern angeordnet sind, dass die Teilgrundkörper form- und/oder kraftschlüssig miteinander verbindbar sind und/oder kein weiteres Verbindungselement notwendig ist. Bevorzugt weisen die Teilgrundkörper jeweils eine Funktionsfläche auf, wobei die Funktionsflächen besonders bevorzugt im verbundenen Zustand der Teilgrundkörper einander zugewandt angeordnet sind. Der erste Kopplungsabschnitt ist bevorzugt an einer ersten Funktionsfläche des ersten Teilgrundkörpers angeordnet und der zweite Kopplungsabschnitt ist bevorzugt an einer zweiten Funktionsfläche des zweiten Teilgrundkörpers angeordnet. Vorzugsweise sind der erste Kopplungsabschnitt und der zweite Kopplungsabschnitt in einer, bevorzugt senkrecht zu einer Längsachse des Gleitelements angeordneten Kopplungsachse angeordnet. Besonders bevorzugt sind die Kopplungsabschnitte zum Bilden einer Press- und/oder Steckverbindung gebildet. Beispielsweise sind der erste Kopplungsabschnitt und/oder der zweite Kopplungsabschnitt jeweils als ein von einer Funktionsfläche des ersten oder zweiten Teilgrundkörpers vorstehender Vorsprung gebildet.
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Zum Bilden der Steckverbindung ist der erste Kopplungsabschnitt bevorzugt als verformbarer Vorsprung gebildet. Unter verformbar wird hierbei verstanden, dass der Vorsprung durch Krafteinwirkung, beispielsweise beim Verbinden der Teilgrundkörper, in radialer Richtung auf die Kopplungsachse nachgibt. Der erste Kopplungsabschnitt weist vorzugsweise einen sich in Richtung der Kopplungsachse erstreckenden ellipsenförmigen, polygonförmigen oder bevorzugt kreisförmigen Querschnitt auf. Bevorzugt weist der erste Kopplungsabschnitt zum Verformen einen sich in Richtung der Kopplungsachse erstreckenden durch eine Außenwand begrenzten Hohlraum auf. Um die Verformbarkeit des ersten Kopplungsabschnitts weiter zu steigern, weist die Außenwand beispielsweise einen parallel zur Kopplungsachse angeordneten Schlitz auf. Ferner weist der erste Kopplungsabschnitt, insbesondere die Außenwand eines als Vorsprung ausgebildeten Kopplungsabschnitts, bevorzugt einen Endabschnitt mit einem im Vergleich zu dem Rest der Außenwand größeren Umfang auf.
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Der zweite Kopplungsabschnitt ist zum Bilden der Steckverbindung bevorzugt als eine an der zweiten Funktionsfläche angeordnete Vertiefung gebildet. Unter einer Vertiefung wird ein freier Bereich der zweiten Funktionsfläche, beispielsweise ein Sackloch verstanden. Der zweite Kopplungsabschnitt weist bevorzugt einen sich entlang der Kopplungsachse erstreckenden und an den Querschnitt des ersten Kopplungsabschnitts angepassten Querschnitt auf. Der Querschnitt des zweiten Kopplungsabschnitts ist derart an den Querschnitt des ersten Kopplungsabschnitts angepasst, dass der erste Kopplungsabschnitt zum Verbinden der Teilgrundkörper in dem zweiten Kopplungsabschnitt formschlüssig aufgenommen wird. Beispielsweise weist der zweite Kopplungsabschnitt einen Hinterschnitt zur Aufnahme des Endabschnitts des ersten Kopplungsabschnitts auf.
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Die Teilgrundkörper weisen bevorzugt wenigstens zwei Kopplungsabschnitte auf. Vorzugsweise sind am ersten Teilgrundköper zwei erste Kopplungsabschnitte und am zweiten Teilgrundkörper zwei zweite Kopplungsabschnitte jeweils im Abstand voneinander angeordnet.
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Eine vorteilhafte Anordnung und Ausgestaltung der Kopplungsabschnitte gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ermöglicht eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung der Teilgrundkörper. Insbesondere die Ausgestaltung zum Bilden einer Steckverbindung ermöglicht einen Formschluss der Kopplungsabschnitte und somit der Teilgrundkörper in Richtung der Kopplungsachse und/oder senkrechte zu der ersten und/oder zweiten Funktionsfläche.
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Grundsätzlich kann der Führungsabschnitt beliebig an dem ersten oder zweiten Teilgrundkörper angeordnet sein. Bevorzugt ist der Führungsabschnitt derart an einem der Teilgrundkörper angeordnet, dass ein in dem Verbindungsabschnitt angeordneter Transportbandabschnitt des Transportbandes senkrecht zu einer Stirnfläche des Führungsabschnitts angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist der Führungsabschnitt an einer von dem ersten und/oder zweiten Kopplungsabschnitt abgewandten Außenfläche des ersten oder zweiten Teilgrundkörpers angeordnet. Der erste Teilgrundkörper weist bevorzugt eine im Abstand von der ersten Funktionsfläche angeordnete erste Außenfläche auf. Weiterhin weist der zweite Teilgrundkörper bevorzugt eine im Abstand von der zweiten Funktionsfläche angeordnete zweite Außenfläche auf.
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Die Stirnfläche des Führungsabschnitts ist vorzugsweise im Abstand von der ersten oder der zweiten Außenfläche angeordnet. Bevorzugt ist der Führungsabschnitt als ein von der ersten oder der zweiten Außenfläche vorstehender Steg gebildet. Vorzugsweise weist der Führungsabschnitt wenigstens eine sich zwischen der ersten oder zweiten Außenfläche und der Stirnfläche erstreckende Gleitfläche zur Auflage in der Schiene auf.
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Bevorzugt weist das Gleitelement und insbesondere der Grundkörper wenigstens zwei Führungsabschnitte auf. Ein erster Führungsabschnitt ist bevorzugt an dem ersten Teilgrundkörper angeordnet und ein zweiter Führungsabschnitt ist bevorzugt an dem zweiten Teilgrundkörper angeordnet. Weiterhin bevorzugt sind die beiden Führungsabschnitte an sich gegenüberliegenden Seiten des Gleitelements angeordnet. Die vorteilhafte Anordnung und Ausgestaltung des Führungsabschnitts ermöglicht eine einfache und zuverlässige Führung des Gleitelements. Indem wenigstens zwei Führungsabschnitte vorgesehen sind, kann das Gleitelement beidseitig an Führungsflächen und/oder in Schienen geführt oder das Transportband in verschiedene Richtungen umgelenkt werden.
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Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gleitelement eine durch zwei jeweils an einem der Teilgrundkörper angeordnete Teilaussparungen gebildete Aussparung zum Anordnen eines weiteren Gleitelements aufweist. Unter den Teilaussparungen werden grundsätzlich freie Bereiche der Teilgrundkörper verstanden. In dem verbundenen Zustand der Teilgrundkörper bilden die Teilaussparungen die Aussparung des Grundkörpers. Die Teilaussparungen weisen bevorzugt eine derartig an die Form des Grundkörpers angepasste Innenkontur auf, dass ein weiteres Gleitelement zur Anlage in der Aussparung angeordnet werden kann. Beispielsweise weisen die Teilaussparungen und/oder die Aussparung eine sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements erstreckende, teilkreisförmige Innenkontur auf. Entsprechend weist der Grundkörper eine im Abstand von der Aussparung angeordnete sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements erstreckende, teilkreisförmige Außenkontur auf. Ferner weisen die Teilgrundkörper bevorzugt weitere Aussparungen zum Einsparen von Material bei der Herstellung der Teilgrundkörper, beispielsweise beim Spritzgießen, auf. Die vorteilhaft vorgesehenen Teilaussparungen und die durch diese gebildete Aussparung ermöglichen ein einfaches Anordnen mehrerer Gleitelemente aneinander.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Verbindungsabschnitt durch zwei, jeweils an einem der Teilgrundkörper angeordnete Teilverbindungsabschnitte gebildet ist. Gemäß dieser Ausgestaltung der Erfindung ist der Verbindungsabschnitt bevorzugt als eine den Grundkörper des Gleitelements durchdringende Öffnung gebildet. Die Teilverbindungsabschnitte weisen vorzugsweise einen sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements erstreckenden halbkreisförmigen Querschnitt auf, sodass der Verbindungsabschnitt einen sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements erstreckenden kreisförmigen Querschnitt aufweist. Indem der Verbindungsabschnitt durch zwei Teilverbindungsabschnitte gebildet ist, kann ein besonders einfaches und kostengünstig herstellbares Gleitelement ermöglicht werden.
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Die Teilgrundkörper weisen vorzugsweise eine Grundfläche und eine in Richtung der Längsachse des Gleitelements im Abstand von der Grundfläche angeordnete Deckfläche auf. Die Kontaktflächen, die Funktionsflächen und/oder die Außenflächen der Teilgrundkörper erstrecken sich bevorzugt jeweils zwischen der Grundfläche und der Deckfläche eines Teilgrundkörpers. Darüber hinaus können sich die Teilgrundkörper durch die Gestaltung der unterschiedlich gebildeten Kopplungsabschnitte oder die Anordnung des Führungsabschnitts unterscheiden. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass die Teilgrundkörper identisch und/oder spiegelsymmetrisch zueinander gebildet sind.
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Gemäß dieser Weiterbildung der Erfindung weisen die Teilgrundkörper jeweils einen mit einem an dem anderen Teilgrundkörper angeordneten zweiten Kopplungsabschnitt zusammenwirkenden ersten Kopplungsabschnitt und einen mit einem an dem anderen Teilgrundkörper angeordneten ersten Kopplungsabschnitt angeordneten zweiten Kontaktabschnitt auf. Ferner ist an den Teilgrundkörpern jeweils ein Führungsabschnitt angeordnet. Dadurch, dass die Teilgrundkörper identisch zueinander gebildet sind, können die Fertigungskosten für das Gleitelement auf vorteilhafte Weise reduziert werden.
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Der zwischen den Teilgrundkörpern angeordnete Verbindungsabschnitt reicht grundsätzlich zum Anordnen des Gleitelements an dem Transportbandabschnitt des Transportbandes aus. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass der Verbindungsabschnitt an einem zwischen den Teilgrundkörpern angeordneten Anschlusselement bzw. im Verbindungsabschnitt der beiden Teilgrundkörper ein Anschlusselement angeordnet ist, wobei das Anschlusselement besonders bevorzugt als Anschlusshülse gebildet ist. Der Grundkörper weist bevorzugt einen durch zwei jeweils an einem der Teilgrundkörper angeordnete Teilaufnahmeabschnitte gebildeten Aufnahmeabschnitt auf. Der Aufnahmeabschnitt beschreibt bevorzugt einen zwischen den Führungsflächen der Teilgrundkörper angeordneten und sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements erstreckenden freien Bereich des Gleitelements, in dem das Anschlusselement anordbar ist. Das Anschlusselement weist vorzugsweise eine an den Aufnahmeabschnitt angepasste Form auf. Bevorzugt ist das Anschlusselement aus einem Metall, beispielsweise aus einem Stahl oder besonders bevorzugt aus laugebeständigem Material, insbesondere aus sogenanntem Edelstahl gebildet. Durch das Anschlusselement wird eine besonders stabile und verschleißarme Verbindung des Gleitelements mit dem Transportband ermöglicht. Indem das Anschlusselement vorteilhaft aus einem Metallwerkstoff gebildet ist, wird der Verschleiß des Gleitelements an dem Verbindungsabschnitt auf vorteilhafte Weise reduziert.
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Bevorzugt weist das Anschlusselement zwei im Abstand voneinander angeordnete Verbindungsabschnitte zur Aufnahme verschiedener, bevorzugt von genau zwei, insbesondere zwei benachbarter Transportbandabschnitte eines Transportbandes auf, wodurch das Gleitelement wenigstens an zwei Transportbandabschnitten des Transportbandes angeordnet werden kann. Der Transportbandabschnitt kann grundsätzlich ein beliebiger Teil des Transportbandes, ein einzelnes Bauteil oder auch eine Baugruppe sein. Bevorzugt ist der Transportbandabschnitt ein Abschnitt eines sich in Transportrichtung des Transportbandes wiederholend angeordneten Bauteils, beispielsweise einer Stange oder eines Stabes, insbesondere mit einer Erstreckung quer zur Transportrichtung.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Anschlusselement wenigstens eine mit dem ersten und/oder dem zweiten Kopplungsabschnitt in Wirkverbindung befindliche Ausnehmung zum lösbaren Verbinden der Teilgrundkörper aufweist. Die Ausnehmung weist bevorzugt einen sich in Richtung der Kopplungsachse erstreckenden Querschnitt auf. Weiter ist die Ausnehmung bevorzugt zum Bilden einer Steckverbindung mit dem ersten und/oder zweiten Kopplungsabschnitt gebildet. Vorzugsweise weist die Ausnehmung in Richtung der Kopplungsachse einen Hinterschnitt zum Bilden eines Formschlusses mit dem Endabschnitt des ersten Kopplungsabschnitts in Richtung der Kopplungsachse auf. Der zweite Kopplungsabschnitt ist gemäß dieser Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft als von der zweiten Funktionsfläche vorstehender Vorsprung zur Anordnung in der Ausnehmung gebildet. Vorzugsweise weist der zweite Kopplungsabschnitt weiter einen im Vergleich zum Querschnitt der Ausnehmung größeren Querschnitt auf, um eine Pressverbindung zwischen dem Anschlusselement und dem zweiten Kopplungsabschnitt zu bilden. Beispielsweise ist die Ausnehmung als Durchgangsbohrung gebildet.
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Bevorzugt weist das Anschlusselement mehrere im Abstand voneinander angeordnete, jeweils einem Paar von zusammenwirkenden Kopplungsabschnitten, d.h. einem ersten und einem mit diesem zusammenwirkenden zweiten Kopplungsabschnitt, zugeordnete Ausnehmungen auf. Beispielsweise weist das Anschlusselement bei zwei jeweils an den Teilgrundkörpern angeordneten Paaren von Kopplungsabschnitten zwei im Abstand voneinander und jeweils einem der Paare zugeordnete Ausnehmungen auf. Die vorteilhafte Ausgestaltung des Anschlusselements ermöglicht ein besonders einfaches und besonders schnelles Montieren oder Demontieren der Teilgrundkörper an oder von dem an den Transportbandabschnitten angeordneten Anschlusselement, wodurch die Wartungszeiten zum Reparieren des Transportbandes im Verschleißfall weiter reduziert werden.
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Die Erfindung betrifft weiter ein Transportband, insbesondere für eine Reinigungsvorrichtung, mit einem ersten Transportbandabschnitt und einem im Abstand von dem ersten Transportbandabschnitt angeordneten zweiten Transportbandabschnitt. Zum Festlegen der Transportbandabschnitte weist das Transportband ein Klemmelement auf. Unter dem Klemmelement wird grundsätzlich ein Bauteil verstanden, das zum Festlegen der Transportbandabschnitte zueinander vorgesehen ist. Beispielsweise ist das Klemmelement als ein gebogenes Blechteil mit verschiedenen Öffnungen zur Durchführung der Transportbandabschnitte ausgebildet. Ferner weist das Transportband ein mit einem Verbindungsabschnitt an wenigstens einem der Transportbandabschnitte angeordnetes, vorstehend beschriebenes Gleitelement auf. Das Gleitelement kann beispielsweise auch an mehreren Transportbandabschnitten angeordnet werden. Weiterhin können mehrere Gleitelemente aneinander anliegend an verschiedenen Transportbandabschnitten angeordnet werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erste Ausführungsform eines Gleitelements zum Lenken eines Transportbandes;
- 2 eine perspektivische Ansicht auf eine zweite Ausführungsform des Gleitelements von 1 ohne Gleitelement;
- 3 eine perspektivische Ansicht eines Transportbandes mit dem Gleitelement von 2;
- 4 einen Querschnitt entlang der Linie A-A von 3 des Transportbandes 2;
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Ein in 1 in einer perspektivischen Ansicht schematisch dargestelltes Gleitelement 1 ist zweiteilig gebildet und weist einen ersten Teilgrundkörper 2 und einen zweiten Teilgrundkörper 3 auf. An dem ersten Teilgrundkörper ist ein erster Kopplungsabschnitt 4 angeordnet und an dem zweiten Teilgrundkörper 3 ist ein zweiter Kopplungsabschnitt 5 angeordnet. Die Teilgrundkörper 2, 3 sind durch ein Zusammenwirken der Kopplungsabschnitte 4, 5 formschlüssig und lösbar miteinander verbunden und bilden einen Grundkörper 6 des Gleitelements 1. Weiterhin sind die Teilgrundköper 2, 3 jeweils als Spritzgussteile aus einem Kunststoff gebildet.
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Der erste Kopplungsabschnitt 4 ist an einer ersten Funktionsfläche 7 des ersten Teilgrundkörpers 2 angeordnet und der zweite Kopplungsabschnitt 5 ist an einer zweiten Funktionsfläche 8 des zweiten Teilgrundkörpers 3 angeordnet. Weiter sind die Kopplungsabschnitte 4, 5 in einer senkrecht zu einer Längsachse LG des Gleitelements angeordneten Kopplungsachse LK angeordnet. Die Teilgrundkörper 2,3 weisen jeweils einander zugewandt und aneinander anliegend angeordnete Kontaktflächen 9 auf. Die Funktionsflächen 7, 8 sind parallel zu den Kontaktflächen angeordnet.
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Der erste Teilgrundkörper 2 weist eine im Abstand von der ersten Funktionsfläche 7 angeordnete erste Außenfläche 10 auf und der zweite Teilgrundkörper 3 weist eine im Abstand von der zweiten Funktionsfläche 8 angeordnete zweite Außenfläche 11 auf.
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Das Gleitelement 1 weist einen Verbindungsabschnitt 12 zur Aufnahme eines Transportbandabschnitts 13 eines Transportbandes 14 auf. Der Verbindungsabschnitt 12 ist durch zwei jeweils an einem der Teilgrundkörper 2, 3 angeordnete Teilverbindungsabschnitte 15 gebildet. Die Teilverbindungsabschnitte 15 weisen einen sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements 1 erstreckenden halbkreisförmigen Querschnitt 16 auf, sodass der Verbindungsabschnitt 12 einen sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements 1 erstreckenden kreisförmigen Querschnitt 17 aufweist.
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Zudem weist das Gleitelement 1 einen an dem zweiten Teilgrundkörper 3 angeordneten Führungsabschnitt 18 auf. Dieser ist an der von dem ersten und zweiten Kopplungsabschnitt 4, 5 abgewandten zweiten Außenfläche 11 des zweiten Teilgrundkörpers 3 angeordnet. Der Führungsabschnitt 18 weist eine im Abstand von der zweiten Außenfläche 11 angeordnete Stirnfläche 19 und eine sich zwischen der zweiten Außenfläche 11 und der Stirnfläche 19 erstreckende Gleitfläche 20 zum Führen an einer Führungsfläche oder in einer Schiene einer Behälterreinigungsvorrichtung auf.
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Ferner weist das Gleitelement 1 eine durch zwei jeweils an einem der Teilgrundkörper 2, 3 angeordnete Teilaussparungen 21 gebildete Aussparung 22 des Grundköpers 6 zum Anordnen eines Abschnitts 23 eines weiteren Gleitelements 1 auf. Die Teilaussparungen 21 bilden in dem verbundenen Zustand der Teilgrundkörper 2,3 die Aussparung 22 des Grundkörpers 6. Die Teilaussparungen 21 und die Aussparung 22 weisen jeweils eine sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements 1 erstreckende, teilkreisförmige Innenkontur 24 auf. Entsprechend weist der Abschnitt 23 des Grundkörpers 6 eine im Abstand von der Aussparung 22 angeordnete sich in Längsachsenrichtung des Gleitelements 1 erstreckende, teilkreisförmige Außenkontur 25 auf.
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Der Grundkörper 6 weist darüber hinaus eine zweite Aussparung zum Einsparen von Material bei der Herstellung der Teilgrundkörper 2,3 beim Spritzgießen auf.
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Für das in 2 gezeigte Gleitelement 1a, das eine weitere Ausführungsform des Gleitelements 1 darstellt, werden für gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen verwendet. Das Gleitelement 1a unterscheidet sich von dem Gleitelement gemäß 1 durch eine andere Gestaltung und Ausbildung der Kopplungsabschnitte 4a, 5a sowie eine dreiteilige Ausbildung mit einer zwischen den Teilgrundkörpern 2a, 3a angeordneten Anschlusshülse 26. Darüber hinaus weist das Gleitelement einen weiteren an dem ersten Teilgrundkörper 2 angeordneten Führungsabschnitt 18 auf.
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Der Grundkörper 6a weist einen durch zwei jeweils an einem der Teilgrundkörper 2a,3a angeordnete Teilaufnahmeabschnitte 27 gebildeten Aufnahmeabschnitt 28 auf. Die Anschlusshülse 26 ist, wie in 3 dargestellt, zwischen den Funktionsflächen 7, 8 der Teilgrundkörper 2a, 3a in dem Aufnahmeabschnitt 28 anordbar.
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Die Anschlusshülse 26 weist zwei im Abstand voneinander angeordnete Verbindungsabschnitte 12a zur Aufnahme verschiedener, beispielsweise in 3 und 4 dargestellter Transportbandabschnitte 13 des Transportbandes 14 auf.
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Der erste Teilgrundkörper 2a weist zwei im Abstand voneinander angeordnete erste Kopplungsabschnitte 4a auf und der zweite Teilgrundkörper 3a weist zwei im Abstand voneinander angeordnete zweite Kopplungsabschnitte 5a auf. Weiter weist die Anschlusshülse 26 zwei jeweils einem ersten und einem mit diesem zusammenwirkenden zweiten Kopplungsabschnitt 4a, 5a, zugeordnete Ausnehmungen 29 auf.
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Der erste Kopplungsabschnitt ist in Form eines verformbaren Vorsprungs 4a gebildet und weist zum Verformen einen sich in Richtung der Kopplungsachse LK erstreckenden durch eine Außenwand 30 begrenzten Hohlraum 31 auf. Um die Verformbarkeit des Vorsprung 4a weiter zu steigern, weist die Außenwand 30 einen parallel zur Kopplungsachse LK angeordneten Schlitz 37 auf. Ferner weist die Außenwand 30 des Vorsprungs 4a einen Endabschnitt 32 mit einem im Vergleich zu dem Rest der Außenwand 30 größeren Umfang auf.
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Der zweite Kopplungsabschnitt ist gemäß Ausführungsform als von der zweiten Funktionsfläche 8 vorstehender Vorsprung 5a zur Anordnung in der Ausnehmung 29 gebildet.
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Die Ausnehmungen 29 sind jeweils zum Bilden einer Steckverbindung mit dem verformbaren Vorsprung 4a und dem zum Bilden einer Pressverbindung mit Vorsprung 5a gebildet. Die Ausnehmungen 29 weisen jeweils einen Hinterschnitt 33 zum Bilden eines Formschlusses mit dem Endabschnitt 32 des Vorsprungs 4a in Richtung der Kopplungsachse LK auf. Darüber hinaus weisen die Ausnehmungen 29 jeweils einen sich in Richtung der Kopplungsachse LK erstreckenden Querschnitt 34 auf. Der Vorsprung 5a weist einen im Vergleich zum Querschnitt 34 der Ausnehmung größeren Querschnitt 35 auf. Das Transportband 14 weist, wie in 3 und 4 schematisch dargestellt, ein Halteelement 36 zum Festlegen der Transportbandabschnitte 13 zueinander auf.
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Die zweiteilig oder dreiteilig gebildeten Gleitelemente 1, 1a mit zwei über die Kopplungsabschnitte 4, 4a, 5, 5a lösbar miteinander verbundenen Teilgrundkörpern 2, 2a, 3, 3a sind im Verschleißfall durch ein Lösen der Steck- und Pressverbindung einfach und schnell austauschbar.
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Alle in Verbindung mit den einzelnen Ausführungsformen der Erfindung erläuterten Merkmale können in unterschiedlicher Kombination für das Gleitelement 1, 1a oder das Transportband 14 vorgesehen sein, um gleichzeitig deren vorteilhafte Wirkung zu realisieren, auch wenn diese zu unterschiedlichen Ausführungsformen beschrieben worden sind. Beispielsweise können die Teilgrundkörper 2a, 3a des Gleitelements 1a identisch gebildet sein, wobei an den Teilgrundkörpern 2a, 3a jeweils ein erster und ein im Abstand zu diesem angeordneter zweiter Kopplungsabschnitt 4a, 5a angeordnet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gleitelement
- 2, 2a
- erster Teilgrundkörper
- 3, 3a
- zweiter Teilgrundkörper
- 4, 4a
- erster Kopplungsabschnitt/verformbarer Vorsprung
- 5, 5a
- zweiter Kopplungsabschnitt/Vorsprung
- 6
- Grundkörper
- 7
- erste Funktionsfläche
- 8
- zweite Funktionsfläche
- 9
- Kontaktfläche
- 10
- erste Außenfläche
- 11
- zweite Außenfläche
- 12, 12a
- Verbindungsabschnitt
- 13
- Transportbandabschnitt
- 14
- Transportband
- 15
- Teilverbindungsabschnitt
- 16
- Querschnitt des Teilverbindungsabschnitts
- 17
- Querschnitt des Verbindungsabschnitts
- 18
- Führungsabschnitt
- 19
- Stirnfläche
- 20
- Gleitfläche
- 21
- Teilaussparung
- 22
- Aussparung
- 23
- Abschnitt des Gleitelements
- 24
- Innenkontur
- 25
- Außenkontur
- 26
- Anschlusshülse
- 27
- Teilaufnahmeabschnitt
- 28
- Aufnahmeabschnitt
- 29
- Ausnehmung
- 30
- Außenwand
- 31
- Hohlraum
- 32
- Endabschnitt
- 33
- Hinterschnitt
- 34
- Querschnitt der Ausnehmung
- 35
- Querschnitt des zweiten Kontaktabschnitts/Vorsprungs
- 36
- Halteelement
- 37
- Schlitz
- LG
- Längsachse des Gleitelements
- LK
- Kopplungsachse