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Die Erfindung betrifft einen Dosendeckel, insbesondere für Getränkedosen, mit einer metallischen Deckelfläche, die eine erste Flachseite und eine von der ersten Flachseite weg weisende zweite Flachseite aufweist und in der eine Öffnung ausgebildet ist, einem die Öffnung umschließenden Dichtungsrahmen aus Kunststoffmaterial, der mit der ersten Flachseite der metallischen Deckelfläche fest verbunden ist, und einer Verschließeinheit aus Kunststoffmaterial, die um eine Schwenkachse schwenkbar an der ersten Flachseite der metallischen Deckelfläche oder am Dichtungsrahmen angebracht und dazu ausgebildet ist, in einer an den Dichtungsrahmen herangeschwenkten Schließstellung die Öffnung direkt und/oder mittels eines durch die Verschließeinheit getragenen Verschlussstücks der metallischen Deckelfläche zu verschließen und in einer vom Dichtungsrahmen weggeschwenkten Öffnungsstellung die Öffnung freizugeben.
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Dosendeckel dieser Art werden in großem Umfang zur Herstellung von Getränkedosen, Lebensmitteldosen und dergleichen verwendet. Sie sind einfach und kostengünstig zu fertigen, ermöglichen eine raumsparende Stapelung von gleichartigen Dosen und können durch manuelles Schwenken der Verschließeinheit leicht geöffnet und gegebenenfalls wieder geschlossen werden.
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Bei der Herstellung von Getränkedosen und dergleichen werden die Dosendeckel im Allgemeinen vorgefertigt und gestapelt, bevor sie dann einzeln mit den zugehörigen Behältnissen, beispielsweise durch Bördeln, verbunden werden. Eine Reihe gestapelter Deckel durchläuft im Allgemeinen verschiedene Bearbeitungs- und Transportbereiche einer Produktionslinie mit relativ hoher Geschwindigkeit und mehrfachen Richtungswechseln. Hierbei kann es leicht zu Fehlausrichtungen wie zum Beispiel Verkippungen von Dosendeckeln im Stapel kommen, was vermieden werden muss. In der Praxis ist ein Unterbinden von Verkippungen jedoch schwierig zu bewerkstelligen, weil die Kunststoffteile an den Deckeloberseiten oder Deckelunterseiten einerseits eine direkte Anlage der Deckelflächen oder der Deckelränder aneinander verhindern und andererseits selbst keine großflächigen und präzisen Auflageflächen bieten. Eventuell vorhandene Oberflächenstrukturen wie Verstärkungssicken können das Problem ungleichmäßiger Anlageflächen noch verschärfen.
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine leichtere und zuverlässigere Handhabung von wiederverschließbaren Dosendeckeln in einem Fertigungsprozess zu ermöglichen.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch einen Dosendeckel mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Ein erfindungsgemäßer Dosendeckel weist eine Anordnung aus wenigstens drei separaten Auflagenoppen auf, die derart in die metallische Deckelfläche eingeprägt sind, dass sie bezogen auf die zweite Flachseite jeweilige Erhebungen mit gleicher Höhe bilden.
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Die wenigstens drei Auflagenoppen reichen also um einen gleichen maximalen Höhenversatz über die Basisebene des Dosendeckels hinaus. Bei einer Stapelung von gleichartigen Dosendeckeln stützen sich die Auflagenoppen eines Dosendeckels am nachfolgenden Dosendeckel, insbesondere an dessen Dichtungsrahmen und/oder Verschließeinheit, ab und wirken somit als Abstandhalter. Aufgrund des Vorsehens von wenigstens drei Auflagenoppen ist eine stabile Mehrpunktlagerung, insbesondere Dreipunktlagerung, ermöglicht. Ein Wackeln oder Verkanten von Dosendeckeln im Stapel wird dadurch zuverlässig vermieden. Das Einprägen der Auflagenoppen ist einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen und erfordert keine Zusatzbauteile und keine zusätzlichen Prozessschritte.
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Die erste Flachseite der metallischen Deckelfläche bildet im Allgemeinen die Oberseite des Dosendeckels. Grundsätzlich könnten der Dichtungsrahmen und/oder die Verschließeinheit jedoch auch an der Unterseite des Dosendeckels angeordnet sein.
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Es kann vorgesehen sein, dass die metallische Deckelfläche eine einheitliche oder mittlere Dicke aufweist und die Höhe mindestens so groß ist wie die Dicke, wobei die Höhe bevorzugt mindestens das Eineinhalbfache und höchstens das Vierfache der Dicke, besonders bevorzugt mindestens das Zweifache und höchstens das Dreifache der Dicke, beträgt. Dies ermöglicht einerseits eine einfache Herstellung und gewährleistet andererseits, dass die Auflagenoppen stärker hervortreten als eventuelle Unebenheiten oder Strukturen der metallischen Deckelfläche, so dass sie dementsprechend als Abstandhalter fungieren.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist die Öffnung eine Umrandung auf, die in einer Basisebene des Dosendeckels verläuft, wobei wenigstens eine der wenigstens drei Auflagenoppen, vorzugsweise sämtliche Auflagenoppen der Anordnung, einen ebenen Auflageabschnitt aufweist, der parallel versetzt zu der Basisebene verläuft. Dies hat sich hinsichtlich einer stabilen Lagerung als besonders günstig erwiesen.
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Wenigstens eine der wenigstens drei Auflagenoppen, vorzugsweise wenigstens zwei der wenigstens drei Auflagenoppen, kann einen kreisförmigen Umfang aufweisen. Dies ermöglicht eine besonders einfache Fertigung.
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Es ist bevorzugt, dass die Verschließeinheit ein Verschlussstück der metallischen Deckelfläche trägt und wenigstens eine, vorzugsweise genau eine, der wenigstens drei Auflagenoppen in das Verschlussstück eingeprägt ist. Es besteht selbst bei gegeneinander verdrehten Dosendeckeln im Stapel eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass die am Verschlussstück befindliche Auflagenoppe am Dichtungsrahmen oder an der Verschließeinheit des nachfolgenden Dosendeckels anstößt.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weisen die metallische Deckelfläche und die Öffnung jeweilige geometrische Mittelpunkte auf, die in einem Abstand zueinander angeordnet sind, wobei wenigstens eine der wenigstens drei Auflagenoppen auf einer Verbindungslinie der beiden geometrische Mittelpunkte angeordnet ist. Eine dezentrale Anordnung der Öffnung erleichtert ein direktes Trinken aus der betreffenden Getränkedose. Die auf der Verbindungslinie der beiden Mittelpunkte angeordnete Auflagenoppe dient hierbei als Markierung der günstigsten Kipprichtung und weist somit eine Doppelfunktion auf. Ein Benutzer weiß aufgrund der Markierung sofort, wie die Dose zu halten ist und in welche Richtung die Dose beim Trinken zu kippen ist.
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Die wenigstens drei Auflagenoppen können derart über die metallische Deckelfläche verteilt angeordnet sein, dass zwischen allen Paaren von Auflagenoppen ein Abstand von wenigstens 7 mm, vorzugsweise von wenigstens 15 mm, besteht und/oder dass zwischen allen Paaren von Auflagenoppen bezogen auf ein Rotationszentrum der metallischen Deckelfläche ein Winkelabstand von wenigstens 5°, vorzugsweise von wenigstens 15°, besteht. Eine relativ lockere Verteilung der Auflagenoppen über die Deckelfläche sorgt für eine besonders stabile Mehrpunktlagerung.
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Gemäß einer speziellen Ausgestaltung der Erfindung ist die metallische Deckelfläche kreisförmig und die wenigstens drei Auflagenoppen sind derart über die metallische Deckelfläche verteilt angeordnet, dass zwischen allen Paaren von Auflagenoppen ein Abstand von wenigstens einem Viertel des Durchmessers der kreisförmigen metallischen Deckelfläche besteht. Hierdurch wird einem unerwünschten Verkippen gestapelter Dosendeckel zuverlässig entgegengewirkt.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass in die metallische Deckelfläche wenigstens eine Verstärkungssicke eingeprägt ist, die gleich hoch wie die wenigstens drei Auflagenoppen ist. Bei dieser Ausgestaltung kann die Verstärkungssicke gemeinsam mit den Auflagenoppen als Abstandhalter wirken und somit eine Doppelfunktion erfüllen. Alternativ oder zusätzlich kann in die metallische Deckelfläche wenigstens eine Verstärkungssicke eingeprägt sein, die weniger hoch als die wenigstens drei Auflagenoppen ist. Bei bestimmten Anwendungen kann es gewünscht sein, dass die Lagerung ausschließlich über die Auflagenoppen und nicht über eine Verstärkungssicke erfolgt. Ebenso kann es gewünscht sein, dass die Lagerung außer über die Auflagenoppen nur über eine ausgewählte Verstärkungssicke oder eine ausgewählte Untergruppe von Verstärkungssicken erfolgt.
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Der Dichtungsrahmen und/oder die Verschließeinheit können einen ebenen Oberflächenabschnitt aufweisen, der eine Gegenfläche zu den Stützflächen der Auflagenoppen bildet.
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Bevorzugt ist eine Anordnung aus genau vier separaten Auflagenoppen vorgesehen, die derart in die metallische Deckelfläche eingeprägt sind, dass sie bezogen auf die zweite Flachseite jeweilige Erhebungen mit gleicher Höhe bilden. Im Allgemeinen sind die vorgefertigten Dosendeckel nicht in dem Sinne ausgerichtet gestapelt, dass alle Dosendeckel bezüglich der Stapelachse die gleiche Drehstellung aufweisen. Vielmehr sind die Drehstellungen statistisch verteilt. Bei dezentrierter Anordnung der Öffnung befinden sich die Dichtungsrahmen und die Verschließeinheiten an unterschiedlichen Positionen. Es hat sich gezeigt, dass eine Anordnung aus genau vier separaten Auflagenoppen in vielen praktisch bedeutsamen Fällen ausreichend ist, um bei unterschiedlichen Ausrichtungen zweier im Stapel aufeinanderfolgender Dosendeckel wenigstens drei Auflagepunkte bereitzustellen.
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Weiterbildungen der Erfindung sind auch den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie den beigefügten Zeichnungen zu entnehmen.
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Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
- 1 ist eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Dosendeckel in einem verschlossenen Zustand.
- 2 zeigt den Dosendeckel gemäß 1 in perspektivischer Ansicht ohne Verschlussbauteile.
- 3 zeigt ein Verschlussstück des Dosendeckels gemäß 1 in einer Querschnittsansicht.
- 4 zeigt einen aus erfindungsgemäßen Dosendeckeln gebildeten Stapel.
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1 und 2 zeigen einen für eine Getränkedose oder dergleichen bestimmten, erfindungsgemäß gestalteten Dosendeckel 11 mit einer metallischen Deckelfläche 13. Die metallische Deckelfläche 13 weist eine erste, hier obere, Flachseite 16 und eine von der ersten Flachseite 16 weg weisende zweite, hier untere Flachseite 17 (2) auf und ist vorzugsweise aus einer Blechlage aus Aluminium oder Weißblech geformt. Auf die zweite Flachseite 17 der metallischen Deckelfläche 13 kann eine Beschichtung aus Kunststoffmaterial aufgebracht sein. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die metallische Deckelfläche 13 in der Draufsicht kreisförmig und weist einen Kreismittelpunkt 20 auf. Über einen Bördelrand 18 der metallischen Deckelfläche 13 kann der Dosendeckel 11 mit einem Getränkebehältnis verbunden werden.
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In der metallischen Deckelfläche 13 ist eine Öffnung vorgesehen, die in dem dargestellten Auslieferungszustand des Dosendeckels 11 durch einen Abschnitt der metallischen Deckelfläche 13 in Form eines Verschlussstücks 19 verschlossen ist. Wie in 2 zu erkennen ist, ist das Verschlussstück 19 durch eine Umrandung in Form eines Mikrospalts 21 von der umgebenden Deckelfläche getrennt. Der Mikrospalt 21 verläuft innerhalb einer Ebene und definiert die in 3 erkennbare Basisebene 23 des Dosendeckels 11. Wie gezeigt ist die Öffnung dezentral in der metallischen Deckelfläche 13 angeordnet, das heißt der geometrische Mittelpunkt der Öffnung ist vom Kreismittelpunkt 20 beabstandet.
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Der Dosendeckel 11 umfasst einen die Öffnung umschließenden, in 4 erkennbaren Dichtungsrahmen 27 aus Kunststoffmaterial, der mit der metallischen Deckelfläche 13 fest verbunden ist. Ferner ist eine das Verschlussstück 19 tragende Verschließeinheit 29 aus Kunststoffmaterial vorgesehen, die um eine Schwenkachse 30 schwenkbar mit dem Dichtungsrahmen 27 verbunden ist. Mittels einer Rasteinrichtung 28 (4), die durch Dicht- und Rastrippen sowie zugehörige Aufnahmenuten gebildet ist, ist eine lösbare fluiddichte Verbindung zwischen dem Dichtungsrahmen 27 und der Verschließeinheit 29 ermöglicht. Demgemäß ist der Dosendeckel 11 wiederverschließbar.
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Ein hier ringförmiges Aufreißorgan 37, vorzugsweise ebenfalls aus Kunststoff, ist mit der Verschließeinheit 29 verbunden. Durch Ziehen am Aufreißorgan 37 kann ein Benutzer das Verschlussstück 19 aus der Basisebene 23 heraus nach oben schwenken und somit die Öffnung freigeben.
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In das Verschlussstück 19 ist eine erste Auflagenoppe 31 eingeprägt, die bezogen auf die erste Flachseite 16 eine Vertiefung und bezogen auf die zweite Flachseite 17 eine Erhebung bildet. Der Umfang der ersten Auflagenoppe 31 ist kreisförmig. Wie insbesondere in 3 erkennbar ist, weist die erste Auflagenoppe 31 einen ebenen Auflageabschnitt 33 auf, der parallel versetzt zu der Basisebene 23 verläuft. Es ist auch eine längliche Erhebung 36 in das Verschlussstück 19 eingeprägt, die sich in Richtung der ersten Flachseite 16 über die Basisebene 23 erhebt, also in die andere Richtung geprägt ist als die erste Auflagenoppe 31. Ferner ist in das Verschlussstück 19 eine umlaufende Verschluss-Entlastungssicke 38 eingeprägt, die sich entlang des Mikrospalts 21 erstreckt. Die Verschluss-Entlastungssicke 38 weist eine geringere Höhe auf als die erste Auflagenoppe 31.
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Weiterhin sind in den die Öffnung umgebenden Bereich der metallischen Deckelfläche 13 eine zweite Auflagenoppe 34 und eine dritte Auflagenoppe 35 eingeprägt, die wie die erste Auflagenoppe 31 einen kreisförmigen Umfang aufweisen. Der Durchmesser der zweiten Auflagenoppe 34 und der dritten Auflagenoppe 35 ist jedoch geringer als der Durchmesser der ersten Auflagenoppe 31. Eine weitere in den die Öffnung umgebenden Bereich der metallischen Deckelfläche 13 eingeprägte Auflagenoppe 39 weist eine dreieckige Umrandung auf. Diese Auflagenoppe 39 markiert die günstigste Kipprichtung beim Trinken aus der Getränkedose.
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Wie die erste Auflagenoppe 31 weisen die zweite Auflagenoppe 34 , die dritte Auflagenoppe 35 und die vierte Auflagenoppe 39 jeweilige ebene Auflageabschnitte 33 auf, die um den gleichen Betrag wie der ebene Auflageabschnitt 33 der ersten Auflagenoppe 31 parallel versetzt zu der Basisebene 23 verlaufen. Somit weist der Dosendeckel 11 eine Anordnung aus geprägten Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 auf, die bezogen auf die zweite Flachseite 17 jeweilige Erhebungen mit gleicher Höhe 50 bilden.
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Zur Vermeidung übermäßiger Materialbelastungen bei einem Druckanstieg in der Dose sind Druckentlastungswellen 47 in die metallische Deckelfläche 13 eingeprägt. Wie in 2 erkennbar erstrecken sich die Druckentlastungswellen 47 parallel zueinander zumindest teilweise um die Öffnung herum. Je nach Anwendung kann die Höhe der Druckentlastungswellen 47 geringer sein als die Höhe 50 der Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 oder es kann wenigstens eine der Druckentlastungswellen 47 die gleiche Höhe 50 aufweisen wie die Auflagenoppen 31, 34, 35, 39.
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4 zeigt einen Stapel 45 aus erfindungsgemäßen Dosendeckeln 11. Die Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 liegen an den Verschließeinheiten 29 und/oder Aufreißorganen 37 von nachfolgenden Dosendeckeln 11 an und wirken als Abstandhalter. Bei der Vorfertigung der Dosendeckel 11 werden üblicher Weise keine Maßnahmen zur einheitlichen Ausrichtung der zu stapelnden Dosendeckel 11 in Drehrichtung bezüglich der Stapelachse 55 ergriffen. Somit sind die Drehstellungen der gestapelten Dosendeckel 11 wie in 4 erkennbar statistisch verteilt. Aufgrund der Anzahl und der Anordnung der Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 ist sichergestellt, dass für jedes Paar aus aufeinanderfolgenden Dosendeckeln 11 eine stabile Mehrpunktlagerung vorliegt.
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Die metallische Deckelfläche 13 weist eine einheitliche Dicke von 0,1 mm bis 0,3 mm, vorzugsweise von etwa 0,2 mm auf. Die Höhe 50 der Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 beträgt bevorzugt mindestens das Zweifache und höchstens das Dreifache der Dicke, besonders bevorzugt etwa das Zweieinhalbfache der Dicke.
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Ferner sind die vier Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 derart über die metallische Deckelfläche 13 verteilt angeordnet, dass zwischen allen Paaren von Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 ein Abstand von wenigstens 15 mm und bezogen auf den Kreismittelpunkt 20 ein Winkelabstand von wenigstens 15° besteht. Weiterhin sind die vier Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 derart über die metallische Deckelfläche 13 verteilt angeordnet, dass zwischen allen Paaren von Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 ein Abstand von wenigstens einem Viertel des Durchmessers der kreisförmigen metallischen Deckelfläche 13 besteht.
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Ein Wackeln oder Verkanten von Dosendeckeln 11 im Stapel 45 ist trotz der fehlenden Abstützung über den Bördelrand 18 zuverlässig unterbunden. Das Einprägen der Auflagenoppen 31, 34, 35, 39 ist einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen und erfordert keine Zusatzbauteile und keine zusätzlichen Prozessschritte.
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Bezugszeichenliste:
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- 11
- Dosendeckel
- 13
- metallische Deckelfläche
- 16
- erste Flachseite
- 17
- zweite Flachseite
- 18
- Bördelrand
- 19
- Verschlussstück
- 20
- Kreismittelpunkt
- 21
- Mikrospalt
- 23
- Basisebene
- 27
- Dichtungsrahmen
- 28
- Rasteinrichtung
- 29
- Verschließeinheit
- 30
- Schwenkachse
- 31
- erste Auflagenoppe
- 33
- ebener Auflageabschnitt
- 34
- zweite Auflagenoppe
- 35
- dritte Auflagenoppe
- 36
- längliche Erhebung
- 37
- Aufreißorgan
- 38
- Verschluss-Entlastungssicke
- 39
- vierte Auflagenoppe
- 45
- Stapel
- 47
- Druckentlastungswelle
- 50
- Höhe
- 55
- Stapelachse