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DE102023108937A1 - Airbaganordnung - Google Patents

Airbaganordnung Download PDF

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DE102023108937A1
DE102023108937A1 DE102023108937.4A DE102023108937A DE102023108937A1 DE 102023108937 A1 DE102023108937 A1 DE 102023108937A1 DE 102023108937 A DE102023108937 A DE 102023108937A DE 102023108937 A1 DE102023108937 A1 DE 102023108937A1
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DE
Germany
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airbag
impact element
inflatable
seam
impact
Prior art date
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Pending
Application number
DE102023108937.4A
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Inventor
Ludvig Ramberg
Peter Axelsson
Herman Quint
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Autoliv Development AB
Original Assignee
Autoliv Development AB
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Publication date
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Priority to PCT/EP2024/059152 priority patent/WO2024208951A1/en
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Abstract

Airbaganordnung (13), die einen Airbag (1, 10) umfasst, der zum Aufblasen durch eine Aufblasgasquelle konfiguriert ist und der aus ersten und zweiten Schichten (2, 3) aus flexiblem Gewebe geformt ist, die übereinander angeordnet sind, um ein aufblasbares Volumen (6) zu definieren, das eine Vielzahl von aufblasbaren Zellen (7, 8) zwischen den Schichten (2, 3) zur Aufnahme von Aufblasgas umfasst. Jede aufblasbare Zelle (7, 8) ist so konfiguriert, dass sie in einen entsprechenden aufgeblasenen Zustand gebracht werden kann, in dem sie eine aufgeblasene Dicke (9a, 9b) aufweist, die zwischen der ersten und der zweiten Schicht (2, 3) gemessen wird. Die mehreren aufblasbaren Zellen umfassen mindestens ein Paar benachbarter aufblasbarer Zellen (7, 8), die eine erste aufblasbare Zelle (7) und eine zweite aufblasbare Zelle (8) umfassen, die voneinander durch eine nicht aufblasbare Nahtstelle (5) getrennt sind, entlang derer die erste und zweite Schicht (2, 3) eng miteinander verbunden sind. Außerhalb des aufblasbaren Volumens (6) des Airbags (1, 10) ist ein Aufprallelement (14) vorgesehen, das sich von der ersten aufblasbaren Zelle (7) zur zweiten aufblasbaren Zelle (8) erstreckt und die Nahtstelle (5) überspannt. Das Aufprallelement (14) ist so konfiguriert, dass es beim Aufblasen des Airbags (1, 10) die auf den Airbag (1, 10) im Bereich der Nahtstelle (5) ausgeübte Aufprallkraft (F) sowohl auf die erste als auch auf die zweite aufblasbare Zelle (7, 8) verteilt.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Airbaganordnung. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine Airbaganordnung, umfassend einen Airbag, der zum Aufblasen durch eine Aufblasgasquelle konfiguriert ist und der als Schutzvorrichtung verwendet werden kann.
  • Hintergrund
  • Aufblasbare Airbags sind in der Automobilindustrie bekannt. Airbags sind seit langem im Innenraum von Fahrzeugen vorhanden, um die Insassen bei Unfällen, wie z. B. einem Aufprall, zu schützen. Solche Airbags werden bei einem drohenden oder stattfindenden Fahrzeugaufprall aufgeblasen, um den Aufprall eines Fahrzeuginsassen auf Elemente des Fahrzeugs wie das Lenkrad oder das Armaturenbrett zu dämpfen. Im Laufe der Zeit ist es üblich geworden, zusätzliche Airbags an verschiedenen Stellen im Innenraum eines Kraftfahrzeugs anzubringen, um einen zusätzlichen oder verbesserten Schutz bei verschiedenen Unfalltypen wie z. B. Überschlag und Schrägaufprall zu bieten. So ist es heute gängige Praxis, Kraftfahrzeuge mit Airbags in Form von aufblasbaren Curtain-Airbags, Seitenairbags, Knieairbags und Airbags verschiedener Konfigurationen für die Fondpassagiere auszustatten. Einige Fahrzeuge verfügen sogar über Airbags, die sich über Teile der Fahrzeugaußenseite entfalten, um Fußgänger oder sogenannte ungeschützte Verkehrsteilnehmer (VRUs) wie Radfahrer oder Motorradfahrer zu schützen, falls sie bei einem Unfall vom Fahrzeug erfasst werden.
  • Es wurde auch vorgeschlagen, persönliche Schutzvorrichtungen bereitzustellen, die einen spezifischen Schutz für bestimmte Körperteile bieten sollen, indem aufblasbare Schutzvorrichtungen in der Nähe eines bestimmten zu schützenden Körperteils angeordnet werden. Durch das Tragen einer aufblasbaren Schutzvorrichtung an einer bestimmten Stelle des Körpers kann die aufblasbare Schutzvorrichtung im Falle eines drohenden oder stattfindenden Unfalls aufgeblasen werden, um eine dämpfende Wirkung für diesen bestimmten Körperteil zu erzeugen.
  • So wurde beispielsweise vorgeschlagen, Airbags in Motorradschutzbekleidung wie Motorradjacken einzubauen, um den Schutz von Motorradfahrern bei Unfällen zu verbessern. In beispielhaften Anordnungen verfügt ein Kleidungsstück wie eine Motorradschutzjacke in der Regel über einen Airbag (der beispielsweise im Futter des Kleidungsstücks untergebracht ist), der in Fluidverbindung mit einer Aufblasvorrichtung wie einem Gasgenerator steht. Die Aufblasvorrichtung ist funktionsfähig mit einem Unfall- oder Aufprallsensor verbunden (der entweder im Kleidungsstück selbst oder alternativ auf einem Kraftrad vorgesehen sein kann), der so ausgebildet ist, dass er ein Auslösesignal an die Aufblasvorrichtung sendet, wenn ein wahrscheinlicher oder tatsächlicher Unfall oder Aufprall festgestellt wird, wodurch die Aufblasvorrichtung zum Aufblasen des Airbags innerhalb des Kleidungsstücks aktiviert wird. Das Aufblasen des Airbags im Inneren des Kleidungsstücks führt zu einem Polstereffekt für den Teil des Körpers des Trägers, um den herum oder über dem der Airbag angebracht ist. So schützt beispielsweise eine Motorradjacke mit Airbag den Oberkörper eines Motorradfahrers, der die Jacke trägt.
  • Einer der wichtigsten Parameter, der für die Leistung des Airbags im Hinblick auf die Dämpfungswirkung von Bedeutung ist, ist die aufgeblasene Dicke des Airbags - d. h. die maximale aufgeblasene Dicke des Airbags, die bei der Entfaltung erreicht wird. Im Allgemeinen ist bekannt, dass innerhalb bestimmter Grenzen eine größere aufgeblasene Dicke die Leistung eines Airbags im Hinblick auf einen wirksamen Schutz verbessert. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass es bei aufblasbaren, tragbaren Schutzvorrichtungen sehr schwierig sein kann, Airbags einzubauen, die beim Aufblasen eine beträchtliche Dicke erreichen, weil in einem tragbaren Kleidungsstück (wie z. B. einer Motorradjacke) oft nur sehr wenig Platz zur Verfügung steht.
  • Ferner ist es oft nicht möglich, einen Airbag so zu konfigurieren, dass er um den gesamten zu schützenden Körperteil herum eine beträchtliche aufgeblasene Dicke erreicht. So hat es sich beispielsweise bei einer Jacke mit Airbag als notwendig erwiesen, das gesamte aufblasbare Volumen des Airbags in mehrere einzelne aufblasbare Zellen zu unterteilen, wobei diese Zellen durch nicht aufblasbare Nahtstellen voneinander getrennt sind. Nicht aufblasbare Nahtstellen dieser Art sind erforderlich, um sicherzustellen, dass der Airbag im aufgeblasenen Zustand eng am Körper des Trägers anliegt, und sie sehen effektiv lokale Bereiche vor, in denen sich der aufgeblasene Airbag biegen kann, um sich dem Körper des Trägers anzupassen. Nicht aufblasbare Nahtstellen dieser Art können jedoch dazu führen, dass die Körperbereiche des Trägers unmittelbar hinter den Nähten anfällig für Aufprallverletzungen sind, da der aufgeblasene Airbag im Bereich der Nähte keine wirksame Aufblasdicke hat, was bedeutet, dass der Träger im Bereich einer Naht anfällig für Stöße (z. B. mit kleinen oder spitzen Gegenständen) ist.
  • Die vorliegende Erfindung wurde vor dem Hintergrund der vorstehenden Umstände ausgearbeitet.
  • Obwohl die Erfindung hier mit spezifischem Bezug auf ein Airbaganordnung in Form einer tragbaren Schutzvorrichtung beschrieben ist, die dazu bestimmt ist, um den Oberkörper eines Trägers getragen zu werden, z. B. in Form einer Motorradjacke, ist anzumerken, dass die Erfindung nicht auf eine solche Konfiguration einer tragbaren Vorrichtung beschränkt ist. Im Gegenteil, es ist vorgesehen, dass die Erfindung in einer Vielzahl von tragbaren Formen ausgeführt werden kann und zum Beispiel in oder in Kombination mit einer Vielzahl von Kleidungsstücken oder anderen tragbaren Teilen bereitgestellt werden kann, wie zum Beispiel: Westen, Hosen, Überhosen, Gürtel, Gurte, Socken, Handschuhe, Stiefel, Helme, Ganzkörperanzüge, Knieschützer, Schulterschützer, Ellbogenschützer, Ärmel (die vorstehende Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht erschöpfend). Ferner ist die Erfindung nicht auf tragbare Schutzvorrichtungen beschränkt und könnte auch in anderen Arten von Airbag-Anordnungen zum Einsatz kommen, wie z. B. in Kraftfahrzeugen (z. B. Fahrerairbags, Beifahrerairbags, aufblasbare Curtain-Airbags, Seitenairbags, Knieairbags und Airbags verschiedener Konfigurationen für Fondpassagiere) oder an der Außenseite von Kraftfahrzeugen zum Schutz von Fußgängern oder sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmern (VRUs), wie z. B. Radfahrern oder Motorradfahrern.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Airbaganordnung vorgesehen, wobei die Airbaganordnung einen Airbag umfasst, der zum Aufblasen durch eine Aufblasgasquelle konfiguriert ist und der aus einer ersten und einer zweiten Lage eines flexiblen Gewebes geformt ist, die übereinander angeordnet sind, um ein aufblasbares Volumen zu definieren, das eine Vielzahl von aufblasbaren Zellen zwischen den Lagen zur Aufnahme von Aufblasgas umfasst, wobei jede aufblasbare Zelle zum Aufblasen in einem jeweiligen aufgeblasenen Zustand konfiguriert ist, in dem sie eine zwischen der ersten und der zweiten Lage gemessene aufgeblasene Dicke aufweist, wobei die Vielzahl der aufblasbaren Zellen mindestens ein Paar benachbarter aufblasbarer Zellen umfasst, die eine erste aufblasbare Zelle und eine zweite aufblasbare Zelle umfassen, die voneinander durch eine nicht aufblasbare Naht getrennt sind, entlang derer die erste und die zweite Lage eng miteinander verbunden sind, die Airbaganordnung gekennzeichnet ist durch das Vorsehen mindestens eines Aufprallelements außerhalb des aufblasbaren Volumens, das sich von der ersten aufblasbaren Zelle zu der zweiten aufblasbaren Zelle erstreckt, so dass es die Nahtstelle überspannt, wobei das mindestens eine Aufprallelement so konfiguriert ist, dass es, wenn der Airbag aufgeblasen wird, die auf den Airbag im Bereich der Naht ausgeübte Aufprallkraft sowohl auf die erste als auch auf die zweite aufblasbare Zelle verteilt.
  • Es ist vorgesehen, dass jede nicht aufblasbare Nahtstelle eine Dicke von Null oder nahezu Null und auf jeden Fall eine aufgeblasene Dicke von Null hat. Die vorstehend beschriebene Anordnung sieht einen verbesserten Aufprallschutz in dem spezifischen Bereich jeder nicht aufblasbaren Nahtstelle vor. Zusammenfassend gesagt, dient jedes Aufprallelement dazu, den direkten Aufprall eines externen Objekts auf eine Nahtstelle zu verhindern. Da jedes Aufprallelement eine nicht aufgeblasene Nahtstelle überspannt und sich von einer aufblasbaren Zelle auf der einen Seite der Nahtstelle zu einer anderen aufblasbaren Zelle auf der anderen Seite der Nahtstelle erstreckt, dient das Aufprallelement als Barriere über die Nahtstelle hinweg, die bei einem Aufprall eines äußeren Gegenstands die daraus resultierende Aufprallbelastung auf die beiden benachbarten aufblasbaren Zellen verteilt, wodurch sichergestellt wird, dass die aufblasbaren Zellen auch im Falle eines zwischen ihnen gerichteten Aufpralls Aufprallschutz bieten. Das Aufprallelement ist so konfiguriert, dass es die auf den Airbag im Bereich der nicht aufblasbaren Nahtstelle einwirkende Aufprallkraft auf die aufblasbaren Zellen auf beiden Seiten der Naht verteilt.
  • In einigen Ausführungsformen hat jedes Aufprallelement einen ersten Endbereich in der Nähe der ersten aufblasbaren Zelle, einen zweiten Endbereich in der Nähe der zweiten aufblasbaren Zelle und einen mittleren Bereich zwischen den Endbereichen, wobei die Airbaganordnung so konfiguriert ist, dass beim Aufblasen des Airbags, durch das die erste und die zweite Zelle ihren jeweiligen aufgeblasenen Zustand erreichen, der mittlere Bereich jedes Aufprallelements eine Position einnimmt, in der er von einem Bereich der Nahtstelle beabstandet ist, die von dem jeweiligen Aufprallelement überspannt wird. Dies kann dazu beitragen, den Schutz vor Stößen, die auf die Nahtstelle zwischen den benachbarten aufblasbaren Zellen gerichtet sind, weiter zu verbessern, da die aufblasbaren Zellen den Stoß über das Aufprallelement abfedern können, bevor das Aufprallelement direkt auf die nicht aufgeblasene Nahtstelle auftrifft.
  • Gegebenenfalls kann jedes dieser Aufprallelemente gelenkig ausgeführt sein.
  • Jedes Aufprallelement kann so konfiguriert sein, dass es sich um eine Achse biegt, die im Wesentlichen parallel zu einem lokalen Bereich der Nahtstelle verläuft, der von dem jeweiligen Aufprallelement überspannt wird.
  • Es wird vorgeschlagen, dass jedes Aufprallelement so konfiguriert werden kann, dass es um die Achse in der ersten Richtung flexibler ist als in einer entgegengesetzten zweiten Richtung.
  • Vorteilhafterweise kann jedes Aufprallelement so konfiguriert sein, dass es eine Biegung in die erste Richtung zulässt, und so konfiguriert sein, dass es eine Biegung in die zweite Richtung einschränkt oder verhindert. Dies kann insbesondere bei Anordnungen von Vorteil sein, bei denen sich der Airbag bei normalem Gebrauch biegen muss oder gebogen wird, wie z. B. in dem Fall, dass die Airbaganordnung in oder als Teil eines tragbaren Kleidungsstücks vorgesehen ist. Indem jedes Aufprallelement so konfiguriert wird, dass es sich in eine erste Richtung biegen lässt, kann sich das Aufprallelement mit dem Airbag biegen, was den Komfort bei einem tragbaren Kleidungsstück verbessern kann. Indem jedoch jedes Aufprallelement so konfiguriert wird, dass die Biegung in eine zweite Richtung eingeschränkt oder verhindert wird, kann die Leistung des Aufprallelements in Bezug auf die Verteilung der Aufprallkraft auf benachbarte aufblasbare Zellen beibehalten werden.
  • Gegebenenfalls umfasst jedes Aufprallelement eine Reihe von einzelnen, nebeneinander angeordneten Anschlagelementen. Das Aufprallelement kann so konfiguriert sein, dass jedes Anschlagelement so angeordnet ist, dass es an jedem anderen benachbarten Anschlagelement anschlägt und daran anliegt, um die Biegung des Aufprallelements in die zweite Richtung einzuschränken oder zu verhindern. Die Anschlagelemente können so angeordnet sein, dass sie sich beim Biegen des Aufprallelements in die erste Richtung voneinander wegbewegen.
  • Jedes dieser Aufprallelemente kann so konfiguriert sein, dass die Anschlagelemente auf einer Seite des Aufprallelements vorgesehen sind, die vom Airbag und der von dem Aufprallelement überspannten Nahtstelle abgewandt ist.
  • In einigen Ausführungsformen ist vorgesehen, dass die Biegung jedes Aufprallelements in der ersten Richtung eine Konkavität des Aufprallelements in Richtung der von dem Aufprallelement aufgespannten Nahtstelle bewirken oder verstärken kann.
  • In einigen Ausführungsformen ist der Airbag im aufgeblasenen Zustand so konfiguriert, dass er sich um die Nahtstelle in eine Richtung biegt, die der ersten Richtung entspricht.
  • Jedes dieser Aufprallelemente kann eine einheitliche Konstruktion aufweisen. In einigen Ausführungsformen ist vorgesehen, dass jedes Aufprallelement geformt oder extrudiert werden kann.
  • Jedes dieser Aufprallelemente kann an einem anderen Element folgendermaßen anliegen oder befestigt werden: i) einem Bereich der ersten aufblasbaren Zelle, an dem die erste aufblasbare Zelle beim Aufblasen eine maximale aufgeblasene Dicke erreicht; und ii) einem Bereich der zweiten aufblasbaren Zelle, an dem die zweite aufblasbare Zelle beim Aufblasen eine maximale aufgeblasene Dicke erreicht.
  • Jedes Aufprallelement kann entweder am Airbag befestigt oder getrennt vom Airbag vorgesehen sein. Es sind beispielsweise Ausführungsformen vorstellbar, bei denen jedes Aufprallelement an einer der den Airbag bildenden Gewebelagen befestigt ist. Es sind auch Ausführungsformen denkbar, bei denen jedes Aufprallelement vom Airbag getrennt ist und an eine der den Airbag bildenden Gewebelagen angrenzt, um mit ihr zusammenzuwirken. Wird die Airbaganordnung beispielsweise als Teil eines tragbaren Kleidungsstücks wie einer Jacke vorgesehen, kann jedes Aufprallelement in eine äußere Textilverkleidung (z. B. das Futter einer Jacke) eingenäht werden, die den Airbag enthält, so dass es im Falle eines Aufpralls in der Nähe des Airbags gehalten wird und mit diesem zusammenwirkt.
  • Wenigstens einige der mehreren aufblasbaren Zellen können miteinander in Fluidverbindung gebracht werden, um entsprechende Teile einer aufblasbaren Kammer zu bilden. Alternativ oder zusätzlich können zumindest einige der mehreren aufblasbaren Zellen fluidtechnisch voneinander isoliert sein, so dass jede zumindest einen Teil einer jeweils anderen aufblasbaren Kammer bildet.
  • Die Airbaganordnung der vorliegenden Erfindung kann als Teil eines tragbaren Kleidungsstücks vorgesehen sein.
  • Gegebenenfalls ist das mindestens eine Aufprallelement aus einem Material hergestellt, das weniger flexibel ist als das Gewebe, aus dem die Schichten bestehen.
  • Vorteilhafterweise wird das mindestens eine Aufprallelement aus einem Material geformt, das aus der Gruppe ausgewählt wird, die umfasst: ein Polymermaterial; ein Elastomermaterial; ein Kunststoffmaterial; ein elastisch verformbares Material. Wie Fachleute wissen, sind jedoch auch andere Materialien geeignet.
  • Die Erfindung umfasst die Kombination der beschriebenen Aspekte und bevorzugten Merkmale, es sei denn, eine solche Kombination ist offensichtlich unzulässig oder wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Fachleute werden erkennen, dass ein Merkmal oder ein Parameter, das bzw. der in Bezug auf einen der oben genannten Aspekte beschrieben wird, auch auf jeden anderen Aspekt angewendet werden kann, es sei denn, diese schließen sich gegenseitig aus. Darüber hinaus kann jedes hier beschriebene Merkmal oder jeder hier beschriebene Parameter auf jeden Aspekt angewendet und/oder mit jedem anderen hier beschriebenen Merkmal oder Parameter kombiniert werden, es sei denn, diese schließen sich gegenseitig aus.
  • Zusammenfassung der Figuren
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung und zur Veranschaulichung weiterer Merkmale der Erfindung werden nun Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Figuren beispielhaft beschrieben:
    • 1 ist eine schematische Querschnittsansicht, die einen Teil eines Airbags mit einem aufblasbaren Volumen zeigt, das ein Paar aufblasbare Zellen umfasst, die durch eine nicht aufblasbare Nahtstelle getrennt sind;
    • 2 ist eine schematische Vorderansicht, die eine Airbaganordnung in Form einer tragbaren Weste zeigt;
    • 3 ist eine schematische Querschnittsansicht, die einen Teil eines Airbags mit einem aufblasbaren Volumen zeigt, das ein Paar aufblasbare Zellen umfasst, die durch eine nicht aufblasbare Nahtstelle getrennt sind, wobei der Airbag in Kombination mit einem externen Aufprallelement in einem ersten Zustand vorgesehen ist;
    • 4 ist eine Ansicht, die im Wesentlichen derjenigen von 3 entspricht, jedoch das Aufprallelement in einem anderen zweiten Zustand zeigt;
    • 5 ist eine weitere Ansicht, die im Wesentlichen derjenigen von 3 entspricht, jedoch den um die nicht aufblasbare Nahtstelle gebogenen Airbag und das Aufprallelement in einem alternativen dritten Zustand zeigt;
    • 6 ist eine perspektivische Ansicht, die weitere Einzelheiten einer optionalen Konfiguration des Aufprallelements in Kombination mit dem Airbag zeigt, wobei das Aufprallelement in einem ersten Zustand dargestellt ist;
    • 7 ist eine vergrößerte Ansicht des Aufprallelements aus 6;
    • 8 ist eine Ansicht, die im Wesentlichen derjenigen von 6 entspricht, jedoch das Aufprallelement in einem anderen, zweiten Zustand zeigt;
    • 9 ist eine Seitenansicht, die das Aufprallelement der 6 bis 8 in einem alternativen dritten Zustand zeigt;
    • 10 ist eine Seitenansicht, die das Aufprallelement der 6 bis 9 in einem anderen Zustand zeigt;
    • 11 ist eine perspektivische Ansicht, die eine alternative Konfiguration des Aufprallelements zeigt;
    • 12 ist eine schematische Vorderansicht, die eine Airbaganordnung in Form einer tragbaren Weste in Kombination mit einer Vielzahl von Aufprallelementen zeigt;
    • 13 ist eine ähnliche Ansicht wie 12, die jedoch eine Airbaganordnung mit einer Vielzahl von Aufprallelementen unterschiedlicher Konfiguration zeigt; und
    • 14 ist eine schematische Ansicht, die die Airbaganordnung von 12 in Kombination mit einem tragbaren Kleidungsstück in Form einer Jacke zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Nun werden Aspekte und Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren erörtert. Für Fachleute ergeben sich weitere Aspekte und Ausführungsformen.
  • 1 zeigt eine Querschnittsansicht eines Teils eines beispielhaften Airbags 1, wobei der Airbag 1 in einer aufgeblasenen Konfiguration dargestellt ist. In herkömmlicher Weise wird der Airbag 1 aus einer ersten und einer zweiten Schicht 2, 3 eines flexiblen Gewebes, wie z. B. einer Webware, gebildet. Die Gewebeschichten 2, 3 sind übereinander angeordnet und durch Nahtstellen 4, 5 miteinander verbunden, um ein aufblasbares Volumen 6 zwischen den Schichten 2, 3 für die Aufnahme von Aufblasgas aus einer Aufblasvorrichtung wie einem Gasgenerator oder Kompressor (nicht dargestellt) zu definieren. In der dargestellten Anordnung ist die Nahtstelle 4 als Umfangsnaht dargestellt, die um den Umfang des Airbags 1 herum vorgesehen ist, während die Nahtstelle 5 innerhalb der Umfangsnaht 4 angeordnet ist, um die Gewebeschichten 2, 3 so miteinander zu verbinden, dass das aufblasbare Volumen 6 in ein Paar aufblasbare Zellen 7, 8 unterteilt wird. Jede aufblasbare Zelle 7, 8 definiert somit ein entsprechendes aufblasbares Volumen 6a, 6b. Die aufblasbaren Zellen 7, 8 können fluidtechnisch miteinander verbunden werden, um jeweils Teile derselben aufblasbaren Kammer zu bilden, die das aufblasbare Volumen 6 definiert. Alternativ können die aufblasbaren Zellen 7, 8 fluidtechnisch voneinander getrennt sein, so dass jede zumindest einen Teil einer anderen aufblasbaren Kammer definiert.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Nahtstellen 4, 5 durch Zusammennähen der Gewebeschichten 2, 3 gebildet werden können, so dass es sich bei den Nahtstellen 4, 5 um abgesteppte Nähte handelt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Nahtstellen 4, 5 auch durch andere Techniken gebildet werden können, z. B. durch Verschweißen oder Verkleben der Gewebelagen 2, 3 (z. B. durch Anwendung von Wärme oder Klebstoff). In einigen Ausführungsformen wird vorgeschlagen, dass die Nahtstellen 4, 5 gewebt und in die Struktur der Gewebeschichten 2, 3 selbst integriert sein können. Es wird beispielsweise vorgeschlagen, dass der Airbag 1 durch eine so genannte „One-Piece-Weaving“-Technik hergestellt werden kann, bei der Garne einer Gewebeschicht 2 mit Garnen der anderen Gewebeschicht 3 verwoben werden, um die Nahtstellen 4, 5 zu bilden.
  • Unabhängig davon, wie die Nahtstellen 4, 5 ausgebildet sind, ist zu beachten, dass die Nahtstelle 5, die sich zwischen den aufblasbaren Zellen 7, 8 erstreckt, die beiden Gewebeschichten 2, 3 eng miteinander verbindet und somit nicht aufblasbar ist. Eine Nahtstelle dieser Art wird gemeinhin als so genannte „Null-Tiefe“-Naht bezeichnet, und zwar in dem Sinne, dass sie beim Aufblasen des Airbags 1 eine Tiefe von Null (d. h. eine Dicke von Null) erreicht. Andererseits sind die aufblasbaren Zellen 7, 8 auf jeder Seite der Nahtstelle 5 so konfiguriert, dass sie in einen entsprechenden aufgeblasenen Zustand gebracht werden können (wie in 1 dargestellt), in dem jede aufblasbare Zelle 7, 8 eine entsprechende aufgeblasene Dicke 9a, 9b aufweist, die zwischen der ersten Gewebeschicht 2 und der zweiten Gewebeschicht 3 gemessen wird. Die aufgeblasenen Dicken 9a, 9b der benachbarten aufblasbaren Zellen 7, 8 müssen nicht unbedingt gleich sein, sind es aber in der abgebildeten Anordnung.
  • Null-Tiefe-Nähte, wie die in 1 gezeigte Nahtstelle 5, können für Entwickler von Airbags nützlich sein, da sie es ermöglichen, dass sich ein aufgeblasener Airbag biegt oder zumindest eine gewisse Biegung beim Aufblasen zulässt. Beispielsweise kann sich der in 1 gezeigte Airbag 1 im aufgeblasenen Zustand um eine durch die Null-Tiefe-Naht 5 definierte Achse biegen, so dass eine oder beide aufblasbaren Zellen 7, 8 um die Null-Tiefe-Naht 5 rotieren können, wie durch die Pfeile in 1 dargestellt. Im Bereich der Null-Tiefe-Naht 5 bietet der Airbag 1 jedoch einen geringeren Aufprallschutz. Würde beispielsweise eine konzentrierte Aufprallkraft auf den Airbag zwischen den beiden aufblasbaren Zellen 7, 8 im Bereich der Null-Tiefe-Nahtstelle 5 einwirken, würde der Airbag 1 aufgrund der fehlenden aufgeblasenen Dicke in diesem Bereich nur einen geringen oder gar keinen wirksamen Aufprallschutz bieten.
  • 2 zeigt einen Airbag 1 mit der vorstehend beschriebenen allgemeinen Konfiguration in Form einer tragbaren Schutzvorrichtung. Der Airbag 1 ist daher in Form einer aufblasbaren Weste 10 dargestellt, die um den Oberkörper eines menschlichen Trägers (nicht dargestellt) getragen werden kann. Wie zu erkennen ist, ist bei dem Airbag 1 eine Verschlussanordnung 11 vorgesehen, wie beispielsweise ein Reißverschluss, der an der Vorderseite der Weste 10 verläuft, damit eine Person die Weste 10 auf herkömmliche Weise an- und ablegen kann.
  • Um sicherzustellen, dass die Weste 10 richtig positioniert ist, um im aufgeblasenen Zustand einen wirksamen Aufprallschutz für den Torso des Trägers zu bieten, kann es wichtig sein, dass die Weste 10 so konfiguriert ist, dass sie eng am Torso des Trägers anliegt, um einen „festen“ Sitz zu erreichen. Es hat sich gezeigt, dass dies von Vorteil sein kann, um sicherzustellen, dass die Weste 10 während des normalen Tragens (d. h. im unaufgeblasenen Zustand) der Vorrichtung 1 in ihrer vorgesehenen Position um den Torso verbleibt, sodass sie im Falle eines Auslöseereignisses richtig positioniert ist. Es wird jedoch auch als wichtig erachtet, dass die Weste 10 im aufgeblasenen Zustand eng anliegend bleibt. Die Weste 10 ist daher mit einer Reihe von Null-Tiefe-Nähten 5 des vorstehend beschriebenen Typs versehen, um ihr aufblasbares Volumen 6 in eine Reihe von diskreten aufblasbaren Zellen 7, 8 in der vorstehend beschriebenen Weise zu unterteilen und eine ausreichende Auswölbung in der Weste 10 unterzubringen, wenn sie aufgeblasen ist, damit sie eng um den Torso des Trägers herum anliegt. Wie in 2 dargestellt, verlaufen die Null-Tiefe-Nähte 5 im Wesentlichen vertikal entlang der Weste 10, um die Auswölbung um die Längsachse 12 des Trägers auszugleichen, wenn die Weste 10 aufgeblasen ist. Wie auch aus 2 hervorgeht, sind die aufblasbaren Zellen 7, 8, die durch die Null-Tiefe-Nähte 5 definiert sind, um die Enden der Null-Tiefe-Nähte 5 fluidtechnisch miteinander verbunden.
  • 3 ist eine der 1 entsprechende Ansicht, die jedoch eine erfindungsgemäße Airbaganordnung 13 zeigt, die einen Airbag 1 von im Wesentlichen identischer Form wie der vorstehend beschriebenen und in 1 gezeigten in Kombination mit einem Aufprallelement 14 umfasst. Wie dargestellt, ist das Aufprallelement 14 außerhalb des aufblasbaren Volumens 6 des Airbags (zu dem auch die aufblasbaren Volumina 6a, 6b der einzelnen aufblasbaren Zellen 7, 8 beitragen) vorgesehen und erstreckt sich von der ersten aufblasbaren Zelle 7 bis zur zweiten aufblasbaren Zelle 8 nach Art einer Brücke, die die Null-Tiefe-Nahtstelle 5 zwischen den beiden aufblasbaren Zellen 7, 8 überspannt.
  • Es wird vorgeschlagen, das Aufprallelement 14 aus einem Material zu fertigen, das elastisch verformbar und wesentlich weniger flexibel ist als das Gewebe, aus dem der Airbag 1 besteht. Als Materialien für das Aufprallelement 14 eignen sich unter anderem Polymermaterialien, Elastomermaterialien und Kunststoffe. In einigen Vorschlägen ist vorgesehen, dass das Aufprallelement 14 durch Extrusion geformt werden kann (z. B. entlang einer Achse in die Seite, wie in 3 zu sehen ist). 3 zeigt das Aufprallelement 14 in entspanntem und unverformtem Zustand. Wie dargestellt, kann das Aufprallelement 14 in seinem natürlichen, unverformten Zustand eine gewisse Auswölbung aufweisen (z. B. konkav in Richtung der darunter liegenden Nahtstelle 5), was jedoch nicht unbedingt erforderlich ist.
  • Ein erster Endbereich 15 des Aufprallelements 14 ist in der Nähe der ersten aufblasbaren Zelle 7 angeordnet, und ein gegenüberliegender zweiter Endbereich 16 ist in der Nähe der zweiten aufblasbaren Zelle 8 angeordnet. Wenn der Airbag 1 aufgeblasen ist, so dass die aufblasbaren Zellen 7, 8 ihren jeweiligen aufgeblasenen Zustand erreichen, nimmt ein zentraler Bereich 17 des Aufprallelements 14 eine Position ein, in der er von dem Bereich der Nahtstelle 5, die von dem Aufprallelement aufgespannt wird, beabstandet ist.
  • In einigen Ausführungsformen kann das Aufprallelement 14 an seinen beiden Endbereichen 15, 16 mit der benachbarten Gewebeschicht 2 des Airbags 1 verbunden sein. Dies kann auf jede geeignete Art und Weise geschehen, zum Beispiel durch Verkleben oder Vernähen. Es sind jedoch auch Ausführungsformen denkbar, bei denen das Aufprallelement 14 vom Airbag 1 selbst getrennt ist und lediglich benachbart zur Gewebeschicht 2 vorgesehen ist, um mit dieser zusammenzuwirken. Beispielsweise kann das Aufprallelement 14 bei Anordnungen, bei denen der Airbag 1 in einem Schutzkleidungsstück, wie zum Beispiel einer Jacke, vorgesehen ist oder darin getragen wird, an einem inneren Gewebefutter (nicht dargestellt) der Jacke befestigt werden, um im Gebrauch die dargestellte Position neben der Gewebeschicht 2 einzunehmen. Bei dieser Art der Anordnung ist es möglich, dass sich das innere Gewebefutter der Jacke zwischen dem Aufprallelement 14 und der angrenzenden Gewebeschicht 2 des Airbags 1 erstreckt, so dass das Aufprallelement 14 über das Gewebefutter der Jacke mit dem Airbag 1 zusammenwirkt. Dies kann nützlich sein, da das Aufprallelement 14 im Inneren der Jacke zwischen dem Futter und einer Außenschicht der Jacke versteckt werden kann.
  • Wie aus 3 hervorgeht, ist der erste Endbereich 15 des Aufprallelements 14 an einem Bereich der ersten aufblasbaren Zelle 7 befestigt oder liegt an diesem an, der beim Aufblasen im Wesentlichen seine maximale aufgeblasene Dicke 9a erreicht. In ähnlicher Weise ist der zweite Endbereich 16 des Aufprallelements 14 an einem Bereich der zweiten aufblasbaren Zelle 8 befestigt oder liegt an diesem an, der beim Aufblasen im Wesentlichen seine maximale aufgeblasene Dicke 9b erreicht. Auf diese Weise kann der mittlere Bereich 17 des Aufprallelements 14 so weit wie möglich von der Nahtstelle 5 entfernt sein.
  • Das Aufprallelement 14 dient als schützende Barriere im Bereich der Nahtstelle 5, um so den Aufprallschutz in dem gefährdeten Bereich zwischen den benachbarten aufblasbaren Zellen 7, 8 zu verbessern. 4 zeigt eine Aufprallkraft F, die auf die Airbaganordnung 13 zwischen den beiden aufgeblasenen Zellen 7, 8 und damit im Bereich der Null-Tiefe-Naht 5 einwirkt. Das Aufprallelement 14 ist so gestaltet, dass es sich unter der Aufprallkraft F verformt und so einen Teil der Aufprallenergie absorbiert. Das Aufprallelement 14 verteilt die Aufprallkraft F auch auf die beiden aufgeblasenen Zellen 7 und 8, die an die Null-Tiefe-Naht 5 angrenzen, wie durch die Pfeile Fa bzw. Fb in 4 dargestellt. Da die Endbereiche 15, 16 des Aufprallelements 14 an Bereichen der jeweiligen aufblasbaren Zellen 7, 8 befestigt sind oder an diesen anliegen, die beim Aufblasen im Wesentlichen die maximale aufgeblasene Dicke 9a, 9b erreichen, werden die Kräfte Fa, Fb auf die jeweiligen Zellen 7, 8 an den Punkten ihrer maximalen aufgeblasenen Dicke ausgeübt, wodurch die Energieaufnahme maximiert wird.
  • In 5 ist die Airbaganordnung 13 in einer Position dargestellt, in der der Airbag 1 in der zuvor beschriebenen Weise um die Null-Tiefe-Naht 5 gebogen ist. Wie zu erkennen ist, nehmen die beiden abgebildeten aufblasbaren Zellen 7, 8 in dieser Stellung jeweils eine Position ein, in der sie um die Null-Tiefe-Naht 5 rotiert wurden, bezogen auf ihre in den 3 und 4 dargestellten Ausgangspositionen. Der Airbag 1 ist also in einer Position dargestellt, in der er um die Null-Tiefe-Naht 5 in der durch die Pfeile 18 gekennzeichnete Richtung gebogen ist. Diese Art von Biegung oder Wölbung des Airbags 1 kann vorgesehen oder berücksichtigt werden, damit der in 2 gezeigte westenartige Airbag im aufgeblasenen Zustand beispielsweise eng an den Torso des Trägers anliegt.
  • Das Aufprallelement 14 kann so gestaltet sein, dass es in einer ersten Richtung ausreichend flexibel ist, um sich in Übereinstimmung mit dem Airbag 1 zu biegen, wenn der Airbag 1 um die Null-Tiefe-Naht 5 in der dargestellten Richtung 18 gebogen wird, so dass die Endbereiche 15, 16 des Aufprallelements 14 an den Bereichen der jeweiligen aufblasbaren Zellen 7, 8, die beim Aufblasen im Wesentlichen die maximale aufgeblasene Dicke 9a, 9b erreichen, befestigt bleiben oder daran anliegen. Wie aus dem Vergleich mit 3 hervorgeht, zeigt 5 das Aufprallelement 14 in einem Zustand, in dem es um eine Achse 19 (in die Seite) gebogen ist, die im Wesentlichen parallel zu einem lokalen Bereich der von dem Aufprallelement 14 aufgespannten Null-Tiefe-Naht 5 verläuft, und zwar in einer ersten, durch Pfeile 20 gekennzeichneten Richtung. In einigen Vorschlägen kann das Aufprallelement 14 so gestaltet sein, dass es sich um eine Achse 19 biegt, die im Wesentlichen mit der Null-Tiefe-Naht 5 zusammenfällt. Die Biegerichtung 20 des Aufprallelements 14 entspricht der Biegerichtung 18 des Airbags 1 und bewirkt somit eine stärkere Konkavität des Aufprallelements 14 in Richtung der Null-Tiefe-Naht 5. Indem das Aufprallelement 14 eine Biegung in der ersten Richtung 20 zulässt, ist es so konfiguriert, dass es eine Biegung oder Wölbung des Airbags 1 aufnehmen kann, so dass der Airbag 1 im aufgeblasenen Zustand richtig geformt werden kann, um einen wirksamen Aufprallschutz zu bieten.
  • Während das Aufprallelement 14 so konfiguriert ist, dass es eine Biegung in die erste Richtung 20 zulässt (wodurch die Konkavität in Richtung der Null-Tiefe-Naht 5 zunimmt), ist es vorzugsweise so konfiguriert, dass es einer Biegung in eine entgegengesetzte zweite Richtung (wie durch die gestrichelten Pfeile 21 in 5 dargestellt) widersteht, sie einschränkt oder verhindert, so dass das Aufprallelement 14 seine Fähigkeit behält, Aufprallkräfte F, die auf die Airbaganordnung 13 im Bereich der Null-Tiefe-Naht 5 wirken, wie in 4 dargestellt, zu absorbieren und zu verteilen. Das Aufprallelement 14 kann daher so gestaltet sein, dass es in der ersten Richtung 20 um die Achse 19 flexibler ist als in der entgegengesetzten zweiten Richtung 21.
  • In einigen Ausführungsformen wird vorgeschlagen, dass das Aufprallelement 14 gelenkig ausgeführt sein kann. Ein solches Beispiel ist in den 6 bis 10 dargestellt, die eine besondere Anordnung des Aufprallelements 14 zeigen, die eine einheitliche Konstruktion aufweist und zum Beispiel aus einem elastisch verformbaren Kunststoffmaterial durch Extrusion hergestellt werden kann.
  • Die 6 und 7 zeigen das Aufprallelement 14 in seinem natürlichen und unverformten Zustand (ähnlich dem in 3 schematisch dargestellten Zustand), in dem es eine zur darunter liegenden Null-Tiefe-Naht 5 konkave Auswölbung aufweist. Das Aufprallelement 14 besteht aus einer durchgehenden, tragenden Basiswand 22, deren Außenfläche dem Gewebe des Airbags 1 und der Null-Tiefe-Naht 5 zugewandt ist. In der dargestellten Anordnung hat die Basiswand 22 ein sinusförmiges, wellenförmiges Profil. Von der Basiswand 22 ragen mehrere Rippen 23 voneinander beabstandet ab, wobei sich jede Rippe 23 von dem Airbag 1 weg erstreckt. Jede Rippe 23 endet in einem im Wesentlichen rechteckigen Anschlagelement 24, das sich distal zur tragenden Basiswand 22 befindet. Wie aus den 6 und 7 ersichtlich, sind die Anschlagelemente 24 somit auf der dem Airbag 1 und der Null-Tiefe-Naht 5 abgewandten Seite des Aufprallelements 14 vorgesehen und in einer Reihe nebeneinander angeordnet, die sich vom ersten Ende 15 bis zum zweiten Ende 16 des Aufprallelements 14 erstreckt. In der dargestellten Anordnung sind die Anschlagelemente 24 im natürlichen und unverformten Zustand des Aufprallelements 14 sehr wenig voneinander beabstandet, so dass zwischen jedem benachbarten Paar von Anschlagelementen 24 ein kleiner Spalt 25 vorgesehen ist.
  • 8 zeigt das Aufprallelement 14 in einem Zustand, der dem in 4 schematisch dargestellten Zustand ähnelt, in dem eine Aufprallkraft F auf den mittleren Bereich des Aufprallelements 14 einwirkt, der die darunter liegende Null-Tiefe-Naht 5 überspannt. Wie ersichtlich, verformt sich die Basiswand 22 des Aufprallelements 14 beim Einwirken der Anfangskraft F so, dass die ursprünglich voneinander beabstandeten Anschlagelemente 24 aufeinander zu bewegt werden. In dieser anfänglichen Phase der Krafteinwirkung absorbiert das Aufprallelement 14 die Energie hauptsächlich durch Verformung der Basiswand 22. Durch weitere Krafteinwirkung, die in 9 mit dem Pfeil F+ gekennzeichnet ist, werden die Anschlagelemente 24 weiter aufeinander zu bewegt, bis die Lücken 25 zwischen ihnen vollständig geschlossen sind und jedes Anschlagelement 24 an seinem/ihren benachbarten Anschlagelement(en) 24 anliegt und sich abstützt, wie in 9 dargestellt, um dadurch ein weiteres Verbiegen des Aufprallelements in die zweite Richtung 21 einzuschränken oder zu verhindern. Jede weitere Energieabsorption durch das Aufprallelement 14 ergibt sich unter diesen Umständen aus der Verformung der Anschlagelemente 24.
  • 10 zeigt ein Aufprallelement 14 der vorstehend unter Bezugnahme auf die 6 bis 9 beschriebenen Art in einem Zustand, in dem es um die Achse 19 in die erste Richtung 20 gebogen ist, was im Vergleich zu 8 die Fähigkeit des Aufprallelements 14 zeigt, sich in die erste Richtung 20 viel weiter zu biegen als in die zweite Richtung 21. Wie zu beobachten ist, bewegen sich die Anschlagelemente 24 beim Biegen des Aufprallelements 14 in die erste Richtung 20 voneinander weg, wodurch die Abstände 25 zwischen ihnen größer werden. Da die Biegung des Aufprallelements 14 in die erste Richtung 20 nur durch die Verformung der stützenden Basiswand 22, die dem Airbag 1 zugewandt ist (in 10 nicht dargestellt), erleichtert wird, versteht es sich, dass das Aufprallelement 14 in die erste Richtung 20 relativ leicht in einem wesentlich größeren Ausmaß gebogen werden kann als in die zweite Richtung 21, und zwar sogar so weit, dass das erste Ende 15 und das zweite Ende 16 des Aufprallelements 14 wie dargestellt zusammengeführt werden können.
  • 11 zeigt eine alternative Konfiguration des Aufprallelements 14, die der vorstehend beschriebenen und in den 6 bis 10 gezeigten Anordnung in mehrfacher Hinsicht sehr ähnlich ist. Daher werden die gleichen Referenznummern verwendet, um identische oder gleichwertige Teile des alternativen Aufprallelements zu kennzeichnen. Der wichtigste Unterschied zwischen dem in 11 dargestellten Aufprallelement und dem in den 6 bis 9 gezeigten, besteht darin, dass bei der in 11 dargestellten Variante die stützende Basiswand 22 kein sinusförmiges, wellenförmiges Profil aufweist und stattdessen im natürlichen und unverformten Zustand des Aufprallelements 14 glatt und einfach bogenförmig ist.
  • In 12 ist ein Airbag in Form einer aufblasbaren Weste 10 dargestellt, der dem in 2 gezeigten Airbag ähnelt, jedoch mit einer Vielzahl von externen Aufprallelementen 14 der vorstehend beschriebenen Art ausgestattet ist. Wie zu beobachten ist, erstreckt sich eine Vielzahl von Aufprallelementen 14 über jede Null-Tiefe-Naht 5 und dient somit der Verbesserung des Aufprallschutzes durch den Airbag 10 im Bereich der Null-Tiefe-Naht 5, zwischen benachbarten aufblasbaren Zellen 7, 8, in der vorstehend beschriebenen Weise. Da die Aufprallelemente 14 jeweils so gestaltet sind, dass sie relativ leicht in eine erste Richtung gebogen werden können, um ihre Konkavität in Richtung der darunter liegenden Null-Tiefe-Naht 5 zu erhöhen, sind sie in der Lage, den Grad der Wölbung aufzunehmen, der für den Airbag 11 erforderlich ist, um sicherzustellen, dass er im aufgeblasenen Zustand eng um den Torso eines Trägers passt.
  • Der in 12 gezeigte Westenairbag 10 weist zwar eine Vielzahl von einzelnen Aufprallelementen 14 auf, die jede in Null-Tiefe-Naht 5 an voneinander beabstandeten Positionen entlang der Nahtstelle 5 überspannen, doch sind auch andere Varianten möglich. Beispielsweise wird vorgeschlagen, dass die mehreren Aufprallelemente 14 an jeder Null-Tiefe-Naht 5 viel dichter als in 12 dargestellt vorgesehen werden und beispielsweise entlang der Nahtstelle 5 unmittelbar nebeneinander vorgesehen werden, mit einem geringen oder gar keinem wirksamen Abstand dazwischen. In anderen Varianten kann jede Nahtstelle 5 mit einem einzigen Aufprallelement 14 verbunden sein. Ein Beispiel für eine solche Anordnung ist in 13 dargestellt, in der ein einziges längeres Aufprallelement 14 jede Null-Tiefe-Naht 5 im Wesentlichen auf der gesamten Länge der Nahtstelle 5 überspannt. Bei dieser Art der Anordnung wird vorgeschlagen, dass jedes Aufprallelement 14 eine ähnliche Querschnittskonfiguration aufweist wie die, die vorstehend unter Bezugnahme auf die 6 bis 11 beschrieben und in diesen dargestellt sind - der einzige Unterschied besteht in der Verlängerung des Aufprallelements 14 in Erstreckungsrichtung der darunter liegenden Null-Tiefe-Naht 5. Eine Anordnung dieser Art kann einen zusätzlichen Aufprallschutz im Bereich der Null-Tiefe-Naht 5 vorsehen.
  • Wie bereits angedeutet, kann eine Airbaganordnung 13 gemäß der vorliegenden Erfindung in Kombination mit oder als Teil eines tragbaren Kleidungsstücks vorgesehen sein. Wie in 14 schematisch dargestellt, kann beispielsweise ein westenartiger Airbag 10, wie er in 12 oder 13 dargestellt ist, in Kombination mit Schutzkleidung wie einer Motorradjacke 26 vorgesehen sein. In einem solchen Beispiel kann der aufblasbare Westenairbag 10 als separater Bestandteil der Jacke 26 vorgesehen sein, um beim Motorradfahren unter der Jacke 6 getragen zu werden. In einer solchen Anordnung könnten die Aufprallschutzelemente 14 getrennt vom Airbag 10 selbst als Teil der Jacke 26 vorgesehen werden. Die Aufprallschutzelemente 14 könnten beispielsweise zwischen einem (nicht dargestellten) Innenfutter der Jacke 26 vorgesehen sein, so dass sie zwischen dem Futter und der Außenschicht der Jacke 26 liegen, und könnten an dem Innenfutter in Positionen befestigt werden, in denen sie in geeigneter Weise mit den Null-Tiefe-Nähten 5 des Airbags 10 angepasst sind, wenn die Jacke über dem Airbag 10 getragen wird. Alternativ können die Aufprallelemente 14 auch direkt an der äußersten Gewebeschicht, aus der der Airbag 10 besteht, befestigt werden. In anderen Vorschlägen könnte die Airbaganordnung 13, die den Airbag 10 mit direkt daran befestigten Aufprallelementen 14 umfasst, als Teil der Jacke 26 selbst vorgesehen sein, und könnte beispielsweise zwischen dem Textilfutter der Jacke und der Außenschicht der Jacke angeordnet sein.
  • Die Merkmale, die in der vorstehenden Beschreibung oder in den folgenden Ansprüchen oder in den beigefügten Zeichnungen offenbart sind und die in ihren spezifischen Formen oder in Form eines Mittels zur Erfüllung der offenbarten Funktion oder eines Verfahrens oder eines Prozesses zur Erzielung der offenbarten Ergebnisse ausgedrückt sind, können einzeln oder in einer beliebigen Kombination dieser Merkmale zur Realisierung der Erfindung in verschiedenen Formen verwendet werden.
  • Obwohl die Erfindung in Verbindung mit den oben beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen beschrieben worden ist, ergeben sich für Fachleute bei Lektüre dieser Offenbarung viele gleichwertige Änderungen und Variationen. Dementsprechend werden die oben beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen der Erfindung als veranschaulichend und nicht als einschränkend betrachtet. Verschiedene Änderungen an den beschriebenen Ausführungsformen können vorgenommen werden, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen.
  • Um jeden Zweifel auszuschließen, dienen alle theoretischen Erläuterungen, die hierin bereitgestellt werden, dem besseren Verständnis der Lesenden. Die Erfinder möchten an keine dieser theoretischen Erklärungen gebunden sein.
  • Alle hierin verwendeten Abschnittsüberschriften dienen lediglich strukturierendem Zweck und sind nicht als Einschränkung des beschriebenen Gegenstands auszulegen.
  • In der gesamten Beschreibung, einschließlich der folgenden Ansprüche, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, werden Wörter wie „aufweisen“, „umfassen“ und „einschließen“ und Varianten wie „aufweisend“, „umfasst“, „umfassend“ und „einschließlich“ so verstanden, dass sie die Einbeziehung einer angegebenen ganzen Zahl oder eines Schrittes oder einer Gruppe von ganzen Zahlen oder Schritten implizieren, aber nicht den Ausschluss einer anderen ganzen Zahl oder eines Schrittes oder einer Gruppe von ganzen Zahlen oder Schritten.
  • Es ist zu beachten, dass die Singularformen „ein/eine“ und „der/die/das“, wie sie in der Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen verwendet werden, Pluralreferenzen einschließen, es sei denn, der Kontext schreibt eindeutig etwas anderes vor. Bereiche können hier als von „etwa“ einem bestimmten Wert und/oder bis zu „etwa“ einem anderen bestimmten Wert ausgedrückt werden. Wenn ein solcher Bereich ausgedrückt wird, schließt eine andere Ausführungsform den Bereich von dem einen bestimmten Wert und/oder bis zu dem anderen bestimmten Wert ein. Wenn Werte durch die Verwendung des Bezugsworts „etwa“ als Näherungswerte ausgedrückt werden, versteht es sich, dass der bestimmte Wert eine andere Ausführungsform darstellt. Der Begriff „etwa“ in Bezug auf einen Zahlenwert ist optional und bedeutet z. B. +/- 10 %.
  • Die Begriffe „bevorzugt“ und „vorzugsweise“ beziehen sich hierin auf Ausführungsformen der Erfindung, die unter bestimmten Umständen bestimmte Vorteile bieten können. Es sei jedoch angemerkt, dass auch andere Ausführungsformen unter den gleichen oder anderen Umständen bevorzugt werden können. Die Erwähnung einer oder mehrerer bevorzugter Ausführungsformen bedeutet oder impliziert daher nicht, dass andere Ausführungsformen nicht nützlich sind, und zielt nicht darauf ab, andere Ausführungsformen vom Umfang der Offenbarung oder vom Umfang der Ansprüche auszuschließen.

Claims (15)

  1. Airbaganordnung (13), wobei die Airbaganordnung (13) einen Airbag (1, 10) umfasst, der zum Aufblasen durch eine Aufblasgasquelle konfiguriert ist und der aus ersten und zweiten Schichten eines flexiblen Gewebes (2, 3) gebildet ist, die übereinander angeordnet sind, um ein aufblasbares Volumen (6) zu definieren, das eine Vielzahl von aufblasbaren Zellen (7, 8) zwischen den Schichten (2, 3) zur Aufnahme von Aufblasgas umfasst, wobei jede aufblasbare Zelle (7, 8) zum Aufblasen in einen jeweiligen aufgeblasenen Zustand konfiguriert ist, in dem sie eine zwischen der ersten und der zweiten Schicht (2, 3) gemessene aufgeblasene Dicke (9a, 9b) aufweist, wobei die Vielzahl von aufblasbaren Zellen (7, 8) mindestens ein Paar benachbarter aufblasbarer Zellen (7, 8) umfasst, die eine erste aufblasbare Zelle (7) und eine zweite aufblasbare Zelle (8) umfassen, die voneinander durch eine nicht aufblasbare Nahtstelle (5) getrennt sind, entlang derer die erste und die zweite Schicht (2, 3) eng miteinander verbunden sind, die Airbaganordnung (13) gekennzeichnet ist durch das Vorsehen mindestens eines Aufprallelements (14), das sich außerhalb des aufblasbaren Volumens (6) befindet und sich von der ersten aufblasbaren Zelle (7) zu der zweiten aufblasbaren Zelle (8) erstreckt, um die Nahtstelle (5) zu überspannen, wobei das mindestens eine Aufprallelement (14) so konfiguriert ist, dass es, wenn der Airbag (1, 10) aufgeblasen wird, die Aufprallkraft (F) sowohl auf die erste als auch die zweite aufblasbare Zelle (7, 8) verteilt.
  2. Airbaganordnung (13) nach Anspruch 1, wobei jedes Aufprallelement (14) einen ersten Endbereich (15) in der Nähe der ersten aufblasbaren Zelle (7), einen zweiten Endbereich (16) in der Nähe der zweiten aufblasbaren Zelle (8) und einen mittleren Bereich (17) zwischen den Endbereichen (15, 16) aufweist, wobei die Airbaganordnung (13) so konfiguriert ist, dass, nach dem Aufblasen des Airbags (1, 10), so dass die erste und die zweite Zelle (7, 8) ihren jeweiligen aufgeblasenen Zustand erreichen, der mittlere Bereich (17) jedes Aufprallelements (14) eine Position einnimmt, in der er von einem Bereich der Nahtstelle (5) beabstandet ist, der von dem jeweiligen Aufprallelement (14) überspannt wird.
  3. Airbaganordnung (13) nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei der jedes Aufprallelement (14) eine gelenkige Konfiguration aufweist.
  4. Airbaganordnung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei jedes Aufprallelement (14) so konfiguriert ist, dass es sich um eine Achse (19) biegt, die im Wesentlichen parallel zu einem lokalen Bereich der von dem jeweiligen Aufprallelement (14) überspannten Nahtstelle (5) verläuft.
  5. Airbaganordnung (13) nach Anspruch 4, wobei jedes Aufprallelement (14) so konfiguriert ist, dass es um die Achse (19) in einer ersten Richtung (20) flexibler ist als in einer entgegengesetzten zweiten Richtung (21).
  6. Airbaganordnung (13) nach Anspruch 5, wobei jedes Aufprallelement (14) so konfiguriert ist, dass es eine Biegung in die erste Richtung (20) zulässt, und so konfiguriert ist, dass es eine Biegung in die zweite Richtung (21) begrenzt oder verhindert.
  7. Airbaganordnung (13) nach Anspruch 6, wobei jedes Aufprallelement (14): eine Reihe von diskreten, nebeneinander angeordneten Anschlagelementen (24) umfasst; wobei das Aufprallelement (14) so konfiguriert ist, dass jedes Anschlagelement (24) so angeordnet ist, dass es an jedem anderen benachbarten Anschlagelement (24) anschlägt und daran anliegt, um ein Verbiegen des Aufprallelements (14) in der zweiten Richtung (21) zu begrenzen oder zu verhindern, und wobei die Anschlagelemente (24) so angeordnet sind, dass sie sich beim Verbiegen des Aufprallelements (14) in die erste Richtung (20) voneinander weg bewegen.
  8. Airbaganordnung (13) nach Anspruch 7, wobei jedes Aufprallelement (14) so gestaltet ist, dass die Anschlagelemente (24) auf einer Seite des Aufprallelements (14) vorgesehen sind, die von dem Airbag (1, 10) und der von dem Aufprallelement (14) überspannten Nahtstelle (5) abgewandt ist.
  9. Airbaganordnung (13) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, wobei: die Biegung jedes Aufprallelements (14) in die erste Richtung (20) bewirkt, dass die Konkavität des Aufprallelements (14) in Richtung der von dem Aufprallelement (14) überspannten Nahtstelle (5) verursacht oder verstärkt wird.
  10. Airbaganordnung (13) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, wobei der Airbag (1, 10) im aufgeblasenen Zustand so konfiguriert ist, dass er sich um die Nahtstelle (5) in eine Richtung (18) biegt, die der ersten Richtung (20) entspricht.
  11. Airbaganordnung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei jedes Aufprallelement (14) eine einheitliche Konstruktion aufweist.
  12. Airbaganordnung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der jedes Aufprallelement (14) an einem anderen befestigt ist oder anliegt an: i) einem Bereich der ersten aufblasbaren Zelle (7), an dem die erste aufblasbare Zelle (7) beim Aufblasen eine maximale aufgeblasene Dicke (9a) erreicht; und ii) einem Bereich der zweiten aufblasbaren Zelle (8), an dem die zweite aufblasbare Zelle (8) beim Aufblasen eine maximale aufgeblasene Dicke (9b) erreicht.
  13. Airbaganordnung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die als Teil eines tragbaren Kleidungsstücks vorgesehen ist.
  14. Airbaganordnung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das mindestens eine Aufprallelement (14) aus einem Material hergestellt ist, das weniger flexibel ist als das Gewebe, aus dem die Schichten (2, 3) gebildet sind.
  15. Airbaganordnung (13) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das mindestens eine Aufprallelement (14) aus einem Material geformt ist, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die umfasst: ein Polymermaterial; ein Elastomermaterial; ein Kunststoffmaterial; ein elastisch verformbares Material.
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