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Die Erfindung befasst sich mit einem Türverschluss für ein elektrisches Haushaltsgerät.
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Der hier betrachtete Türverschluss weist einen Drehgreifer auf, welcher dazu dient, beim Schließen einer Tür des Haushaltsgeräts einen Schließkörper zu greifen und festzuhalten und dadurch die Tür geschlossen zu halten. Beim Schließen der Tür rutscht ein federvorgespanntes Arretierelement in eine Arretierstellung, in welcher es den Drehgreifer gegen Rückdrehung blockiert.
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Zum Stand der Technik hinsichtlich derartiger Türverschlüsse wird beispielhaft auf die
WO 2011/132213 A1 und auf die
WO 2013/109585 A2 verwiesen. Gemäß
WO 2011/132213 A1 ist ein als Greifer dienender Drehkörper mit einer sogenannten Kavität ausgeführt, in welche ein Blockierschieber beim Schließen der Tür eintaucht. Bei ordnungsgemäß geschlossener Tür stützt sich der Blockierschieber in der Kavität an dem Drehkörper ab. Auch bei dem Türverschluss gemäß
WO 2013/109585 A2 ist ein Blockierschieber vorgesehen, der sich beim Schließen der Tür in den Drehbewegungsbereich eines Drehgreifers bewegt und diesen gegen Rückdrehung blockiert. Allerdings stützt sich der Blockierschieber bei ordnungsgemäß geschlossener Tür nicht an dem Drehgreifer, sondern an einem Gehäusebauteil des Türverschlusses ab.
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Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Drehgreifer z.B. aufgrund von Manipulation in eine Schließstellung gelangt, ohne dass die Tür tatsächlich geschlossen wird. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch gewaltsames Ziehen an der geschlossenen Tür ein Stück von dem Drehgreifer abbricht und dadurch die Tür aufgeht, wobei der Drehgreifer jedoch in seiner Schließstellung verbleibt. Aus Sicherheitsgründen kann es erwünscht sein, dass in solchen Fällen eine Inbetriebnahme des Geräts verhindert wird (bei Manipulation des Drehgreifers ohne Schließen der Tür) bzw. ein laufender Betrieb des Haushaltsgeräts unterbrochen wird (bei gewaltsamem Öffnen der Tür). Bei den Lösungen nach
WO 2011/132213 A1 und
WO 2013/109585 A2 eignet sich der Blockierschieber nicht zur Gewährleistung der gewünschten Sicherheit. In beiden Dokumenten haben die genannten Szenarien (Manipulation, Gewalteinwirkung) keinen Einfluss auf die Stellung des Blockierschiebers. Es bedarf deshalb anderer, zusätzlicher Mechanismen, um die genannten Szenarien detektieren zu können. Solche zusätzlichen Mechanismen erhöhen den Bauteil- und Herstellungsaufwand für den Türverschluss.
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Eine Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, einen Türverschluss der eingangs betrachteten Art bereitzustellen, der bei geringem Konstruktionsaufwand eine zuverlässige Detektion eines Fehlerzustands des Türverschlusses erlaubt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung gemäß bestimmter Ausführungsformen einen Türverschluss für ein elektrisches Haushaltsgerät vor, umfassend: einen drehbar gelagerten Drehgreifer, welcher sich beim Schließen einer Tür des Haushaltsgeräts aus einer Offen-Drehstellung in eine Schließ-Drehstellung bewegt und in der Schließ-Drehstellung einen sich beim Schließen der Tür dem Drehgreifer relativ nähernden, z.B. bügel- oder stiftförmigen Schließkörper für ein Geschlossenhalten der Tür festhält; und ein beweglich angeordnetes, insbesondere geradlinig geführtes Arretierelement, welches sich beim Schließen der Tür aus einer Bereitschaftsstellung, in der sich das Arretierelement an dem Drehgreifer abstützt, unter der Wirkung einer Federvorspannung in eine Arretierstellung bewegt, in welcher das Arretierelement den Drehgreifer gegen Drehung in die Offen-Drehstellung blockiert. Erfindungsgemäß stützt sich das Arretierelement bei geschlossener Tür in der Arretierstellung an dem Schließkörper ab.
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Indem sich das Arretierelement, wenn die Tür ordnungsgemäß geschlossen ist und der Schließkörper von dem Drehgreifer gefangen ist, an dem Schließkörper abstützt, kann die Präsenz des Schließkörpers mit Hilfe des Arretierelements detektiert werden. Nur wenn der Schließkörper in den Drehgreifer eingeführt wird, kann sich das Arretierelement an dem Schließkörper abstützen und stabil die Arretierstellung einnehmen. Wird hingegen der Drehgreifer manipuliert, ohne die Tür zu schließen und ohne den Schließkörper in den Drehgreifer einzuführen, fehlt der Schließkörper in der Arretierstellung des Arretierelements als Stütze. Das unter der Wirkung der Federvorspannung stehende Arretierelement wird dann nicht durch den Schließkörper gestoppt und stabil in der Arretierstellung gehalten. Stattdessen kann sich das Arretierelement unter der Wirkung der Federvorspannung in eine Fehlerstellung weiterbewegen, die eine andere Stellung ist als die Arretierstellung.
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Entsprechendes gilt für den Fall einer durch Gewaltausübung herbeigeführten Zerstörung des Drehgreifers, bei der der Schließkörper den Drehgreifer verlässt, ohne dass letzterer in seine Offen-Drehstellung übergeht. Auch in dieser Situation steht der Schließkörper nicht mehr als Stütze für das Arretierelement zur Verfügung, weswegen das Arretierelement die Arretierstellung, in welcher es zuvor noch durch den Schließkörper gehalten wurde, unter der Wirkung der Federvorspannung verlässt und in die Fehlerstellung übergeht. Bei der erfindungsgemäßen Lösung hat daher das Arretierelement einerseits Blockierfunktion für den Drehgreifer und andererseits mechanische Detektorfunktion für den Schließkörper. Zusätzlicher Mechanismen zur Detektion des Schließkörpers bedarf es nicht.
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Bestimmte Ausführungsformen sehen vor, dass das Arretierelement für eine Bewegung ausgehend von der Bereitschaftsstellung über die Arretierstellung hinaus in die erwähnte Fehlerstellung angeordnet ist, wobei in der Schließ-Drehstellung des Drehgreifers die Federvorspannung das Arretierelement bei Absenz des Schließkörpers in die Fehlerstellung drängt und wobei die Bewegung des Arretierelements aus der Arretierstellung in die Fehlerstellung einen definierten Schaltzustand mindestens eines elektrischen Schalters und insbesondere zweier elektrischer Schalter erzwingt. Die Bewegung des Arretierelements aus der Arretierstellung in die Fehlerstellung kann dabei einen Schaltzustandswechsel des betreffenden Schalters in den definierten Schaltzustand bewirken. Die Stellung des Arretierelements steuert bei diesen Ausführungsformen demnach (mindestens) einen elektrischen Schalter. In der Fehlerstellung erzwingt das Arretierelement einen bestimmten, vorgegebenen Schaltzustand des elektrischen Schalters, in der Arretierstellung des Arretierelements hat der Schalter einen unterschiedlichen Schaltzustand oder er ist zumindest frei, einen unterschiedlichen Schaltzustand einzunehmen. Die Stellung des Arretierelements und damit die Präsenz oder Absenz des Schließkörpers in der Schließ-Drehstellung des Drehgreifers können so elektrisch erfasst werden. Die Erzwingung des definierten Schaltzustands in der Fehlerstellung des Arretierelements kann z.B. unmittelbar einen Betriebsstopp oder eine Betriebsverhinderung des Haushaltsgeräts bewirken, beispielsweise wenn sich der betreffende Schalter in einem Pfad eines Stromkreises befindet, der stromdurchflossen sein muss, um einen Betriebslauf des Haushaltsgeräts durchzuführen. Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, dass eine elektronische Steuereinheit des Haushaltsgeräts die Erzwingung des definierten Schaltzustands elektrisch detektiert und abhängig von dem detektierten Schaltzustand bzw. dem detektierten Schaltzustandswechsel ein im Sinne eines Betriebsstopps oder einer Betriebsverhinderung wirkendes Steuersignal erzeugt.
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Gemäß bestimmter Ausführungsformen umfasst der mindestens eine Schalter einen Schalter, der abhängig vom Schließen der Tür einen Schaltzustandswechsel ausführt. Bei solchen Ausführungsformen kann es sein, dass der betreffende Schalter auf eine Bewegung des Arretierelements zwischen der Arretierstellung und der Fehlerstellung als auch auf eine Bewegung des Arretierelements zwischen der Bereitschaftsstellung und der Arretierstellung jeweils mit einen Schaltzustandswechsel anspricht. Der Schalter kann auch als Türschalter bezeichnet werden, da er beim Schließen der Tür schaltet und deshalb eine Detektion erlaubt, ob die Tür noch offen ist (Arretierelement in der Bereitschaftsstellung) oder ob sie ordnungsgemäß geschlossen ist (Arretierelement stabil in der Arretierstellung). In der Bereitschaftsstellung und in der Fehlerstellung des Arretierelements kann der Schalter den gleichen Schaltzustand haben; im Hinblick auf das Erfordernis, dass ein Betriebslauf des Haushaltsgeräts nicht möglich sein oder abgebrochen werden soll, können beide Stellungen des Arretierelements als gleichwertig angesehen werden.
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Gemäß bestimmter Ausführungsformen umfasst der mindestens eine Schalter einen Schalter, der abhängig von der Herstellung einer Blockierung des Arretierelements gegen Bewegung aus der Arretierstellung in die Bereitschaftsstellung einen Schaltzustandswechsel ausführt. Ein solcher Schalter kann auch als Verriegelungsschalter bezeichnet werden - er schaltet im Zuge einer Blockierung (Verriegelung) des Arretierelements und erlaubt deshalb eine Detektion, ob der Türverschluss noch entriegelt ist oder ob er verriegelt ist. In der Fehlerstellung des Arretierelements kann der Schalter den gleichen Schaltzustand haben wie in der Arretierstellung im unblockierten (entriegelten) Zustand; im Hinblick auf das Erfordernis, dass ein Betriebslauf des Haushaltsgeräts nicht möglich sein oder abgebrochen werden soll, können beide Zustände des Türverschlusses als gleichwertig angesehen werden.
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Bestimmte Ausführungsformen sehen vor, dass das Arretierelement in Zuordnung zu mindestens einem (und insbesondere in Zuordnung zu jedem) des mindestens einen elektrischen Schalters Positionssteuerflächen für einen beweglich angeordneten Schalterbetätigungskörper aufweist. Solche Positionssteuerflächen können beispielsweise eine oder mehrere Rampenflächen umfassen, die eine Gleitbahn (Rutschbahn) für den Schalterbetätigungskörper bilden. Der Schalterbetätigungskörper kann beispielsweise mit einem federelastisch auslenkbar angeordneten Leiterelement (z.B. in Form einer elektrisch leitenden Blattfeder) zusammenwirken, welcher einen Schaltkontakt des Schalters bildet und je nach Position des Schalterbetätigungskörpers in oder außer Kontakt mit einem weiteren Schaltkontakt des Schalters steht. Der Schalterbetätigungskörper kann auf einen einzelnen elektrischen Schalter betätigend einwirken oder er kann auf mehrere elektrische Schalter gemeinsam betätigend einwirken.
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Gemäß bestimmter Ausführungsformen stützt sich das Arretierelement in der Fehlerstellung an einem Gehäusebauteil des Türverschlusses oder an dem Drehgreifer ab.
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Bestimmte Ausführungsformen sehen vor, dass der Türverschluss ein beweglich angeordnetes Riegelelement und einen elektromechanischen, beispielsweise elektromagnetischen oder elektromotorischen Aktor zum Antrieb des Riegelelements umfasst. In einer Entriegelungsstellung gestattet das Riegelelement eine Bewegung des Arretierelements aus der Arretierstellung in die Bereitschaftsstellung, in einer Verriegelungsstellung bewirkt das Riegelelement eine Blockierung des Arretierelements gegen Bewegung aus der Arretierstellung in die Bereitschaftsstellung. Das Riegelelement bewirkt eine indirekte Verriegelung des Drehgreifers in dessen Schließ-Drehstellung, indem es in seiner Verriegelungsstellung mechanisch blockierend auf das Arretierelement wirkt, das in seiner Arretierstellung seinerseits mechanisch blockierend auf den Drehgreifer wirkt.
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Das Arretierelement ist bei bestimmten Ausführungsformen schräg zu einer Drehachse des Drehgreifers beweglich an einem Gehäusebauteil eines Verschlussgehäuses des Türverschlusses geführt. Die Schrägführung des Arretierelements an dem Gehäusebauteil ist insbesondere bei Ausgestaltungen des Türverschlusses mit indirekter Verriegelung nützlich, weil sie eine teilweise Kraftableitung in das Verschlussgehäuse und damit einen Schutz des Riegelelements vor übermäßiger Krafteinwirkung bietet, wenn bei geschlossener Tür und verriegeltem Türverschluss versucht wird, die Tür gewaltsam zu öffnen. Diesbezüglich wird auf die
DE 10 2015 002 538 B3 verwiesen, deren Inhalt hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme vollumfänglich einbezogen wird.
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In der Bereitschaftsstellung stützt sich das Arretierelement bei bestimmten Ausführungsformen an einer in Bezug auf eine Drehachse des Drehgreifers axialen Seitenfläche des Drehgreifers ab.
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Gemäß bestimmter Ausführungsformen umfasst der Türverschluss ferner eine Federeinrichtung, welche den Drehgreifer in dessen Schließ-Drehstellung gegen Drehung in Richtung auf die Offen-Drehstellung vorspannt. Bei Bewegung des Drehgreifers zwischen der Offen-Drehstellung und der Schließ-Drehstellung kann die Federeinrichtung einen Schnapppunkt durchlaufen, an welchem sich die Richtung der auf den Drehgreifer ausgeübten Federvorspannung umkehrt. In einem solchen Fall wirkt dann in der Offen-Drehstellung eine Federvorspannung, die den Drehgreifer gegen Verlassen der Offen-Drehstellung vorspannt.
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Der Drehgreifer kann ein von zwei Backen begrenztes Greifmaul bilden. Beim Schließen der Tür prallt der Schließkörper gegen eine erste Backe des Greifmauls und versetzt dadurch den Drehgreifer in Drehung. Im Zuge dessen bewegt sich die zweite Backe des Greifmauls hinter den Schließkörper und hält diesen in dem Greifmaul gefangen.
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Der Türverschluss umfasst bei bestimmten Ausführungsformen ein Verschlussgehäuse, in welchem der Drehgreifer, das Arretierelement und ein als mechanisch funktionsfähige Baueinheit vorgefertigtes Verriegelungsmodul aufgenommen sind. Das Verriegelungsmodul umfasst ein Modulgehäuse, in welchem ein elektromechanischer Aktor, ein zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Verriegelungsstellung beweglich angeordnetes, mittels des Aktors antreibbares und der Blockierung des Arretierelements gegen Bewegung aus der Arretierstellung in die Bereitschaftsstellung dienendes Riegelelement sowie zwei beweglich angeordnete, zumindest auf einem Teil ihres Bewegungsbereichs aus dem Modulgehäuse herausragende Schalterbetätigungskörper aufgenommen sind, welche zur betätigenden Einwirkung auf einen jeweiligen in dem Verriegelungsmodul gebildeten elektrischen Schalter ausgebildet und angeordnet sind. Beide Schalterbetätigungskörper sind gemeinsam mittels eines in dem Verschlussgehäuse aufgenommenen, jedoch außerhalb des Verriegelungsmoduls angeordneten Steuerschiebers positionssteuerbar. Das Konzept der Positionssteuerung beider Schalterbetätigungskörper durch einen gemeinsamen, beispielsweise linear beweglichen Steuerschieber kann zusammen mit, aber auch unabhängig von dem Konzept, gemäß dem sich das Arretierelement bei geschlossener Tür in der Arretierstellung an dem Schließkörper abstützt, implementiert werden. Bei bestimmten Ausführungsformen ist der Steuerschieber von dem Arretierelement gebildet; das ist jedoch keine Notwendigkeit, stattdessen kann der Steuerschieber von einem von dem Arretierelement gesonderten Schieberbauteil gebildet sein, das für eine andere Funktion innerhalb des Türverschlusses verantwortlich ist als das Arretierelement.
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Gegenstand der Erfindung ist zudem ein elektrisches Haushaltsgerät, insbesondere Wäschebehandlungsgerät. Das Haushaltsgerät umfasst einen Gerätehauptkörper mit einem darin gebildeten Arbeitsraum, eine an dem Gerätehauptkörper beweglich, insbesondere schwenkbeweglich, angebrachte Tür zum Verschließen des Arbeitsraums und einen Türverschluss der vorstehenden erläuterten Art. Als Wäschebehandlungsgerät kommt beispielsweise eine Waschmaschine in Betracht. Eine Ausgestaltung als Wäschetrockner ist gleichwohl nicht ausgeschlossen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen weiter erläutert. Es stellen dar:
- 1 schematisch eine Haushalts-Waschmaschine gemäß einem Ausführungsbeispiel;
- 2a bis 2c schematisch Komponenten eines Türverschlusses gemäß einem Ausführungsbeispiel in einem Offenzustand, einem Schließzustand und einem Fehlerzustand des Türverschlusses,
- 3a bis 3c Innenansichten von Komponenten eines Türverschlusses gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel in drei verschiedenen Zuständen entsprechend 2a bis 2c,
- 4a und 4b eine Außenansicht bzw. eine Innenansicht eines Verriegelungsmoduls des Türverschlusses der 3a bis 3c.
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Es wird zunächst auf 1 verwiesen. Dort ist als beispielhafte Ausgestaltung eines elektrischen Haushaltsgeräts, bei dem ein erfindungsgemäßer Türverschluss eingesetzt werden kann, schematisch eine Waschmaschine 10 vom Frontlader-Typ dargestellt. Die Waschmaschine 10 weist einen Maschinenkorpus (Gerätehauptkörper) 12 mit einer darin drehbar gelagerten Waschtrommel 14 auf. Durch eine in einer Frontwand 16 des Maschinenkorpus 12 gebildete Zugangsöffnung 18 ist der Innenraum (Arbeitsraum) der Waschtrommel 14 zum Be- und Entladen von Wäschestücken zugänglich. Mittels einer an dem Maschinenkorpus 12 schwenkbar angebrachten Tür 20 ist die Zugangsöffnung 18 flüssigkeitsdicht verschließbar.
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Ein Türverschluss 22 dient zum Geschlossenhalten der geschlossenen Tür 20. Der Türverschluss 22 wirkt mit einem im gezeigten Beispielfall U-bügelartig ausgeführten, alternativ aber beispielsweise stiftartigen Schließkörper 24 zusammen, welcher beim Schließen der Tür 20 in eine Einführöffnung 26 des Türverschlusses 22 eintaucht und in dem Türverschluss 22 von einem in 1 nicht dargestellten, in den weiteren Figuren jedoch gezeigten Drehgreifer gefangen und dadurch gegen Entweichen aus dem Türverschluss 22 gesichert wird. Der Türverschluss 22 ist vom sogenannten Push-Pull-Typ, d.h. durch Drücken gegen die Tür 20 kann der Türverschluss 22 geschlossen werden, durch anschließendes Ziehen an der Tür 20 kann der Türverschluss 22 wieder geöffnet werden. Im gezeigten Beispielfall ist der Türverschluss 22 an dem Maschinenkorpus 12 der Waschmaschine 10 montiert, während der Schließkörper 24 an der Tür 20 angebracht ist. Es versteht sich, dass eine umgekehrte Anordnung von Türverschluss 22 und Schließkörper 24 an Maschinenkorpus 12 und Tür 20 ebenso möglich ist.
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Eine elektrische, beispielsweise mikroprozessorbasierte Steuereinheit 28 dient zur Steuerung und ggf. Stromversorgung einer oder mehrerer elektrischer oder/und elektronischer Komponenten des Türverschlusses 22, beispielsweise zur Steuerung eines elektromechanischen (z.B. elektromotorischen oder elektromagnetischen) Aktors des Türverschlusses 22.
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Als nächstes wird auf die 2a bis 2c verwiesen, anhand deren das Funktionsprinzip eines erfindungsgemäß konstruierten Ausführungsbeispiels des Türverschlusses 22 erläutert werden soll. In 2a befindet sich der Türverschluss 22 in einem Offenzustand, den der Türverschluss 22 bei offener Tür 20 und ansonsten ordnungsgemäßem Zustand einnimmt. Wird die Tür 20 geschlossen, geht der Türverschluss 22 in einen Schließzustand über, der in 2b gezeigt ist. In dem Schließzustand ist der Schließkörper 24 von dem erwähnten Drehgreifer - bezeichnet mit 30 - gefangen. In 2c ist schließlich ein Fehlerzustand gezeigt, in den der Türverschluss 22 gelangen kann, wenn bei offener Tür 20 und ohne Schließen derselben der Drehgreifer 30 durch Manipulation oder sonstige Umstände aus einer Offen-Drehstellung, die der Drehgreifer 30 im Offenzustand des Türverschlusses 22 gemäß 2a einnimmt, in eine Schließ-Drehstellung wechselt, die der Drehgreifer 30 einnimmt, wenn er im Schließzustand des Türverschlusses 22 gemäß 2b den Schließkörper 24 ordnungsgemäß gefangen hält. In den Fehlerzustand kann der Türverschluss 22 zudem gelangen, wenn im Schließzustand gemäß 2b durch gewaltsames Ziehen an der Tür 20 eine derart starke Krafteinwirkung auf den Drehgreifer 30 ausgeübt wird, dass dieser bricht und der Schließkörper 24 auf aus dem Türverschluss 22 herausgezogen werden kann. Der Fehlerzustand ist dementsprechend bei dem betrachteten Ausführungsbeispiel dadurch gekennzeichnet, dass sich der Drehgreifer 30 in seiner Schließ-Drehstellung befindet, zugleich aber der Schließkörper 24 nicht in dem Drehgreifer 30 gefangen ist, sei es, weil der Drehgreifer 30 zerstört wurde, oder sei es, weil der Drehgreifer 30 ohne Schließen der Tür 20 in seine Schließ-Drehstellung überführt wurde.
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Der Türverschluss 22 gemäß dem Ausführungsbeispiel der 2a bis 2c umfasst ein Verschlussgehäuse 32, in welchem der Drehgreifer 30 um eine in 2a bei 34 angedeutete Drehachse drehbar aufgenommen ist. Dabei ist der Drehgreifer 30 beispielsweise relativ zu dem Verschlussgehäuse 32 translationsfest an diesem gelagert, d.h. der Drehgreifer 30 kann relativ zu dem Verschlussgehäuse 32 nur eine Drehbewegung um die Drehachse 34, jedoch keine translatorische Bewegung ausführen. Darüber hinaus ist in dem Verschlussgehäuse 32 ein Arretierschieber 36 aufgenommen, welcher in einer linearen, in 2a durch einen Doppelpfeil 38 angedeuteten Schieberichtung relativ zu dem Drehgreifer 30 zwischen einer Bereitschaftsstellung (2a), einer Arretierstellung (2b) und einer Fehlerstellung (2c) beweglich geführt ist.
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Im Offenzustand des Türverschlusses 22 liegt der Arretierschieber 36 unter der Wirkung einer Federvorspannung an einer Seitenfläche 40 des Drehgreifers 30 an. Die Federvorspannung wird von einer in den 2a bis 2c nicht näher dargestellten Vorspannfeder erzeugt, welche sich beispielsweise zwischen dem Arretierschieber 36 und dem Verschlussgehäuse 32 abstützt und den Arretierschieber 36 für eine Bewegung aus der Bereitschaftsstellung gemäß 2a in Richtung auf die Fehlerstellung gemäß 2c vorspannt. In der Offen-Drehstellung des Drehgreifers 30 ist ein von dem Drehgreifer 30 gebildetes Greifmaul 42 zu dem sich beim Schließen der Tür 20 nähernden Schließkörper 24 hin offen, d.h. der Schließkörper 24 kann beim Schließen der Tür 20 in das Greifmaul 42 eintauchen. Das Greifmaul 42 ist von zwei Backen 44, 46 begrenzt, nämlich einer hinteren Backe 44 und einer vorderen Backe 46.
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Wenn der Schließkörper 24 in das Greifmaul 42 eintaucht, stößt er gegen die hintere Backe 44 und versetzt dadurch den Drehgreifer 30 in Drehung. Im Verlauf der Rotation des Drehgreifers 30 in die Schließ-Drehstellung bewegt sich die vordere Backe 46 vor den Schließkörper 24 und hält diesen dadurch in dem Greifmaul 42 gefangen. Die Drehung des Drehgreifers 30 führt außerdem dazu, dass der Arretierschieber 36 seine Abstützung an der Seitenfläche 40 des Drehgreifers 30 verliert und unter der Wirkung der Federvorspannung in den Drehbewegungsweg des Drehgreifers 30 vorrutscht, bis er mit einer Anschlagschulter 48 oder einer sonstigen, eine Abstützung des Arretierschiebers 36 ermöglichenden Formation in abstützende Anlage an dem Schließkörper 24 gelangt. Diese Situation ist in 2b gezeigt. Die Abstützung des Arretierschiebers 36 an dem Schließkörper 24 bei ordnungsgemäß geschlossener Tür 20 definiert die Arretierstellung des Arretierschiebers 36. In der Arretierstellung blockiert der Arretierschieber 36 den Drehgreifer 30 gegen Rückdrehung aus der Schließ-Drehstellung in die Offen-Drehstellung.
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Jedoch kann durch Ziehen an der geschlossenen, unverriegelten Tür 20 der Arretierschieber 36 aus der Arretierstellung in die Bereitschaftsstellung zurückgedrängt werden. Hierzu können an dem Drehgreifer 30 und an dem Arretierschieber 36 Eingriffsflächen gebildet sein (in den
2a bis 2c nicht näher dargestellt), welche bei einem Versuch, den Drehgreifer 30 aus der Dreh-Schließstellung in die Offen-Drehstellung zurückzudrehen, nach Art eines Keileingriffs zusammenwirken und eine entlang der Schieberichtung 38 wirkende Kraftkomponente erzeugen, die der auf den Arretierschieber 36 wirkenden Federvorspannung entgegenwirkt und den Arretierschieber 36 in die Bereitschaftsstellung zurückdrängt. Die entlang der Schieberichtung 38 wirkende Kraftkomponente muss nicht die einzige Kraftkomponente sein, die durch den Eingriff der Eingriffsflächen des Drehgreifers 30 und des Arretierschiebers 36 erzeugt wird; es kann zusätzlich eine weitere Kraftkomponente erzeugt werden, die quer zu der Schieberichtung 38 verläuft und von dem Arretierschieber 36 unmittelbar in das Verschlussgehäuse 32 abgeleitet wird. Weitere Details zu dieser Art der Kraftaufspaltung bei einem Versuch, die geschlossene Tür 20 durch Ziehen an derselben zu öffnen, können der
DE 10 2015 002 538 B3 entnommen werden, deren Inhalt hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme vollumfänglich einbezogen wird.
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Falls der Drehgreifer 30 durch Manipulation aus der Offen-Drehstellung in die Schließ-Drehstellung gebracht wird, ohne dabei die Tür 20 zu schließen, wird der Arretierschieber 36 nicht durch den Schließkörper 24 aufgehalten, wenn er aus der Bereitschaftsstellung in Richtung auf die Arretierstellung vorrutscht. Der Arretierschieber 36 rutscht deshalb über die Arretierstellung hinaus und erreicht die Fehlerstellung gemäß 2c. Gleiches gilt, wenn durch übermäßige Krafteinwirkung auf die geschlossene Tür 20 der Schließkörper 24 gewaltsam aus dem Haltegriff des Drehgreifers 30 herausgezogen wird und dabei die vordere Backe 46 des Drehgreifers 30 abbricht. Es geht dann für den Arretierschieber 36 die Abstützung durch den Schließkörper 24 verloren, weswegen der Arretierschieber 36 in die Fehlerstellung weiterrutscht. Die Fehlerstellung ist durch abstützende Anlage des Arretierschiebers 36 an dem Verschlussgehäuse 32 oder einer anderen Komponente des Türverschlusses 22, beispielsweise dem Drehgreifer 30, definiert, d.h. der Arretierschieber 36 rutscht ausgehend von der Arretierstellung so weit, bis er an einer die Fehlerstellung definierenden Anschlagstruktur anstößt.
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Die Abstützung des Arretierschiebers 36 an dem Schließkörper 24 bei ordnungsgemäß geschlossener Tür 20 weist dem Arretierschieber 36 über die Blockierung des Drehgreifers 30 hinaus eine Funktion zur (mechanischen) Sensierung des Schließkörpers 24 zu. Ist in der Schließ-Drehstellung des Drehgreifers 30 der Schließkörper 24 ordnungsgemäß in dem Greifmaul 42 gefangen, wird der Arretierschieber 36 in der Arretierstellung stabil gehalten (durch Abstützung an dem Schließkörper 24). Ist dagegen in der Schließ-Drehstellung des Drehgreifers 30 der Schließkörper 24 absent, kann der Arretierschieber 36 die Arretierstellung nur transitorisch durchlaufen, er wird in der Arretierstellung aber nicht gehalten. Stattdessen bewegt sich der Arretierschieber 36 in die Fehlerstellung gemäß 2c. Um die mechanische Sensierung der Präsenz bzw. Absenz des Schließkörpers 24 durch den Arretierschieber 36 in der Schließ-Drehstellung des Drehgreifers 30 in ein von der Steuereinheit 28 der Waschmaschine 10 nutzbares elektrisches Signal umzusetzen, wirkt der Arretierschieber 36 als Steuerschieber zur Steuerung (mindestens) eines elektrischen Schalters 50 des Türverschlusses 22. In den 2a bis 2c ist nur ein einziger solcher elektrischer Schalter 50 gezeigt. Der Türverschluss 22 kann jedoch mehrere elektrische Schalter umfassen, deren Schaltzustand durch den Arretierschieber 36 steuerbar ist. Bei dem weiter unten anhand der 3a bis 4b erläuterten Ausführungsbeispiel sind es zwei elektrische Schalter, die durch den Arretierschieber 36 gemeinsamen steuerbar sind.
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Im gezeigten Beispielfall der 2a bis 2c bewirkt der Arretierschieber 36 eine Steuerung des elektrischen Schalters 50 vermittels eines von dem Arretierschieber 36 gesonderten, beweglich angeordneten, hier beispielhaft stift- oder bolzenförmig gezeigten Schalterbetätigungskörpers 52. Der elektrische Schalter 50 umfasst zwei elektrische Schaltkontakte 54, 56, die zum Schließen und Öffnen des elektrischen Schalters 50 in bzw. außer Kontakt miteinander bringbar sind. Einer der Schaltkontakte, hier der Schaltkontakt 54, ist an einer Federlamelle 57 gebildet, welche mit dem Schalterbetätigungskörper 52 zusammenwirkt und je nach Position des Schalterbetätigungskörpers 52 den Schalter 50 schließt oder öffnet. Wahlweise kann die Federlamelle 57 durch ihre Eigenspannung in Kontakt mit dem Schaltkontakt 56 vorgespannt und durch den Schalterbetätigungskörper 52 aus dem Kontakt mit dem Schaltkontakt 56 aushebbar sein. Oder es kann die Federlamelle 57 außer Kontakt mit dem Schaltkontakt 56 vorgespannt und durch den Schalterbetätigungskörper 52 in Kontakt mit dem Schaltkontakt 56 drängbar sein. Bei dem in den 2a bis 2c gezeigten Ausführungsbeispiel spannt die Eigenspannung die Federlamelle 57 im Kontakt mit dem Schaltkontakt 56 vor.
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Der Arretierschieber 36 wirkt mit dem Schalterbetätigungskörper 52 nach Art einer Nocken-Nockenfolger-Paarung zusammen. Hierzu bildet der Arretierschieber 36 eine Positionssteuerbahn 58 (2c), an welcher der Schalterbetätigungskörper 52 entlangrutschen kann. Die Positionssteuerbahn 58 besitzt ein derartiges Höhenprofil, dass bei Übergang des Arretierschiebers 36 in die Fehlerstellung gemäß 2c ein definierter, beispielsweise offener Schaltzustand des elektrischen Schalters 50 erzwungen wird. Dazu weist die Positionssteuerbahn 58 im gezeigten Beispielfall ein Hochplateau 60 auf, welches in der Fehlerstellung des Arretierschiebers 36 wirksam ist und einen geöffneten Zustand des Schalters 50 erzwingt. Anschließend an das Hochplateau 60 bildet im gezeigten Beispielfall die Positionssteuerbahn 58 eine Talsenke 62, welche mit dem Hochplateau 60 durch eine Rampe 64 verbunden ist. Zur anderen Seite hin ist die Talsenke ebenfalls über eine Rampe 66 mit einem Hochplateau 68 verbunden. Die Hochplateaus 60, 68 sowie die Rampen 64, 66 bilden beispielhafte Positionssteuerflächen im Sinne der Erfindung.
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Eine solche Ausgestaltung der Positionssteuerbahn 58 mit beidseitig durch ein Hochplateau eingeschlossener Talsenke eignet sich beispielsweise dann, wenn der Schalter 50 als sogenannter Türschalter dienen soll, der beim Schließen der Tür 20 seinen Schaltzustand wechselt und dadurch der Steuereinheit 28 den geschlossenen Türzustand signalisieren kann. Das Hochplateau 68 ist hierbei in der Bereitschaftsstellung des Arretierschiebers 36 wirksam und erzwingt den gleichen, nämlich offenen Schaltzustand des Schalters 50 wie das Hochplateau 60 in der Fehlerstellung des Arretierschiebers 36. Dagegen ist die Talsenke 62 in der Arretierstellung des Arretierschiebers 36 wirksam; sie bietet einen Freiraum, in den der Schalterbetätigungskörper 52 unter der Wirkung der Federspannung der Federlamelle 57 ausweichen kann, sodass der Schalter 50 schließen kann. Beim Schließen der Tür 20 wechselt der Schalter 50 dementsprechend seinen Schaltzustand von offen zu geschlossen, und im Fehlerfall erzwingt die Positionssteuerbahn 58 mit der Rampe 64 und dem Hochplateau 60 einen Schaltzustandswechsel des Schalters 50 von geschlossen (in der Arretierstellung des Arretierschiebers 36) zu offen (in der Fehlerstellung des Arretierschiebers 36).
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Es bedarf keiner tiefergehenden Erläuterung, dass das Höhenprofil der Positionssteuerbahn 58 mit der beidseitig durch ein Hochplateau eingeschlossenen Talsenke 62 alternativ ein beidseitig durch ein Tal begrenztes und jeweils durch eine Rampe mit den Tälern verbundenes Hochplateau aufweisen kann, wobei die beiden Täler in der Bereitschaftsstellung und in der Fehlerstellung des Arretierschiebers 36 und das Hochplateau in der Arretierstellung des Arretierschiebers 36 wirksam sind.
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Ein solches invertiertes Höhenprofil der Positionssteuerbahn 58 kann beispielsweise dann gewählt werden, wenn die Federlamelle 57 von ihrer Eigenspannung außer Kontakt mit dem Schaltkontakt 56 gedrängt wird.
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Der Schalter 50 kann alternativ als sogenannter Verriegelungsschalter dienen, der abhängig von der Herstellung einer Blockierung des Arretierelements 36 gegen Bewegung aus der Arretierstellung in die Bereitschaftsstellung einen Schaltzustandswechsel ausführt. In 2b ist gestrichelt ein beispielsweise stiftartig ausgebildetes Riegelelement 70 eingezeichnet, das mittels eines nicht näher dargestellten Aktors in einer Richtung quer zur Schieberichtung 38 des Arretierschiebers 36 zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Verriegelungsstellung beweglich ist. Die Richtung der Beweglichkeit des Riegelelements 70 ist durch einen Doppelpfeil 72 veranschaulicht. In der Bereitschaftsstellung des Arretierschiebers 36 befindet sich das Riegelelement 70 in seiner Entriegelungsstellung; in dieser ist das Riegelelement 70 relativ zu dem Arretierschieber 36 wirkungslos. Erst wenn der Arretierschieber 36 in seine Arretierstellung gelangt, kann das Riegelelement 70 durch Betätigung des Aktors aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung bewegt werden. Diese Situation ist in 2b schematisch dargestellt. Das Riegelelement 70 ist in der Verriegelungsstellung so in den Bewegungsweg des Arretierschiebers 36 hineinbewegt, dass der Arretierschieber 36 an einer Rückbewegung aus der Arretierstellung in die Bereitschaftsstellung gehindert ist. Als Verriegelungsschalter signalisiert der Schalter 50 über seinen Schaltzustand, ob sich das Riegelelement 70 in seiner Entriegelungsstellung oder in seiner Verriegelungsstellung befindet.
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Bei Verwendung des Schalters 50 als Verriegelungsschalter erzwingt im Fehlerfall die Positionssteuerbahn 58 einen Schaltzustand des Schalters 50, der demjenigen Schaltzustand entspricht, den der Schalter 50 in der Entriegelungsstellung des Riegelelements 70 einnimmt. Ist der Arretierschieber 36 verriegelt (d.h. das Riegelelement 70 befindet sich in seiner Verriegelungsstellung), erzwingt im Fehlerfall die Positionssteuerbahn 58 demnach einen Schaltzustandswechsel. Es genügt bei Verwendung des Schalters 50 als Verriegelungsschalter z.B. eine Ausgestaltung der Positionssteuerbahn 58 mit zwei durch eine Rampe miteinander verbundenen Plateaus. Eines dieser Plateaus, beispielsweise ein Talplateau, ist in der Bereitschaftsstellung und in der Arretierstellung des Arretierschiebers 36 wirksam und gestattet eine Einstellung des Schalters 50 in beide Schaltzustände (geschlossen, offen), je nachdem, ob sich das Riegelelement 70 in der Entriegelungsstellung oder in der Verriegelungsstellung befindet. Das andere Plateau, beispielsweise ein Hochplateau, ist hingegen in der Fehlerstellung des Arretierschiebers 36 wirksam und erzwingt den gleichen Schaltzustand, den der Schalter 50 in der Entriegelungsstellung des Riegelelements 70 einnimmt. Um die Positionssteuerbahn 58 der 2a bis 2c für die Zwecke eines Verriegelungsschalters umzugestalten, können z.B. das Hochplateau 60 und die Rampe 64a entfallen und stattdessen die Talsenke 62 bis zu dem in den Zeichnungen linken Ende des Arretierschiebers 36 erstreckt werden.
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Der Arretierschieber 36 kann nicht nur einen als Türschalter dienenden Schalter oder einen als Verriegelungsschalter dienenden Schalter im Fehlerfall steuern. Er kann beide Typen von Schalter gemeinsam steuern. So ist es vorstellbar, dass der Türverschluss 22 sowohl mit einem Türschalter als auch mit einem Verriegelungsschalter ausgestattet ist, wobei der Arretierschieber 36 über je einen separaten Schalterbetätigungskörper einen jeweiligen der beiden Schalter im Fehlerfall steuern kann. Der Türverschluss 22 kann beispielsweise eine elektrische Schaltung mit einer Schaltungskonfiguration umfassen, wie sie in
8 der
WO 2006/063684 A1 dargestellt ist. Der Inhalt dieser WO-Veröffentlichung wird hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme vollumfänglich einbezogen.
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Es wird nun auf das Ausführungsbeispiel der 3a bis 4b verwiesen. In diesen Figuren sind gleiche oder gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen wie in den 1 bis 2c, jedoch ergänzt durch einen Kleinbuchstaben. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, wird zur Erläuterung solcher gleicher oder gleichwirkender Elemente auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.
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Der Türverschluss 22a gemäß dem Ausführungsbeispiel der
3a bis 4b umfasst ein Verriegelungsmodul 74a, welches als mechanisch funktionsfähige Baueinheit vormontierbar ist und als vormontierte Baueinheit bei der Montage des Türverschlusses 22a in das Verschlussgehäuse 32a eingesetzt wird. Der Drehgreifer 30a und der Arretierschieber 36a sind gesonderte, außerhalb des Verriegelungsmoduls 74a angeordnete, jedoch zusammen mit dem Verriegelungsmodul 74a in das Verschlussgehäuse 32a eingebaute Bauteile. Die Schieberichtung (Führungsrichtung) 38a des Arretierschiebers 36a verläuft schräg zur Drehachse 34a des Drehgreifers 30a, wie beispielsweise in der weiter oben erwähnten
DE 10 2015 002 538 B3 gezeigt und beschrieben. Eine im gezeigten Beispielfall als Schraubendruckfeder ausgebildete Vorspannfeder 76a spannt den Arretierschieber 36a in Richtung auf die Fehlerstellung vor.
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Das Verriegelungsmodul 74a umfasst ein von dem Verschlussgehäuse 32a gesondertes Modulgehäuse 78a, in welchem das Riegelelement 70a sowie zwei Schalterbetätigungskörper 52a', 52a'' aufgenommen sind. Das Riegelelement 70a und die beiden Schalterbetätigungskörper 52a', 52a'' sind in den 3a bis 3c aus Gründen der Übersichtlichkeit isoliert und ohne die restlichen Bauteile des Verriegelungsmoduls 74a gezeigt. Das Riegelelement 70a ragt in der Verriegelungsstellung aus dem Modulgehäuse 78a heraus und in den Bewegungsweg des Arretierschiebers 36a hinein, um diesen in der Arretierstellung gegen Rückbewegung in die Bereitschaftsstellung zu blockieren. In der Entriegelungsstellung ragt das Riegelelement 70a nicht oder weniger weit als in der Verriegelungsstellung aus dem Modulgehäuse 78a heraus und erlaubt eine Rückbewegung des Arretierschiebers 36a in die Bereitschaftsstellung.
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Die beiden Schalterbetätigungskörper 52a', 52a'' ragen im gezeigten Beispielfall beide auf der gleichen Gehäuseseite wie das Riegelelement 70a aus dem Modulgehäuse 76a heraus (siehe 4a). Sie dienen zur Betätigung zweier in dem Verriegelungsmodul 74a enthaltener elektrischer Schalter, die als solche in den Zeichnungen nicht näher dargestellt sind. Jedoch sind in 4b zwei Federlamellen 57a', 57a'' erkennbar, die jeweils einen der Schaltkontakte eines jeweiligen der beiden Schalter tragen und mittels der Schalterbetätigungskörper 52a', 52a'' zum Öffnen des betreffenden Schalters aushebbar sind. An dem Arretierschieber 36a ist eine zur Positionssteuerung der Schalterbetätigungskörper 52a', 52a'' dienende Positionssteuerbahn 58a mit mehreren Plateaus (Hoch- oder/und Talplateaus) und Rampen gebildet. Zumindest ein Teil dieser Plateaus und Rampen wird von beiden Schalterbetätigungskörpern 52a', 52a'' gemeinsam genutzt. Es versteht sich, dass alternativ an dem Arretierschieber 36a gesonderte Positionssteuerbahnen für die beiden Schalterbetätigungskörper 52a', 52a'' gebildet sein können. Jedenfalls ist der Arretierschieber 36a bei dem Ausführungsbeispiel der 3a bis 4b dazu ausgelegt, beide Schalterbetätigungskörper 52a', 52a'' und damit beide elektrischen Schalter hinsichtlich ihres Schaltzustands gemeinsam zu steuern. Einer der elektrischen Schalter kann z.B., wie erläutert, als Türschalter dienen, der andere als Verriegelungsschalter.
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In dem Modulgehäuse 78a des Verriegelungsmoduls 74a ist darüber hinaus ein elektromechanischer Aktor 80a aufgenommen, welcher über einen Betätigungsmechanismus, dessen Details hier keiner weiteren Erläuterung bedürfen, mit dem Riegelelement 70a gekoppelt ist. Der Aktor 80a ist im gezeigten Beispielfall von einem Elektromagnet gebildet, kann aber alternativ beispielsweise einen Elektromotor umfassen.
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3a zeigt den Arretierschieber 36a in seiner Bereitschaftsstellung. In 3b befindet sich der Arretierschieber 36a in seiner Arretierstellung, wobei der Schließkörper 24a in dem Greifmaul 42a des Drehgreifers 30a gefangen ist und der Arretierschieber 36a sich mit seiner Anschlagschulter 48a an dem Schließkörper 24a abstützt. 3c schließlich zeigt den Arretierschieber 36a in seiner Fehlerstellung; ein ins Gehäuseinnere ragender Wandvorsprung 82a einer Gehäusewand 84a des Verschlussgehäuses 32a dient dabei als Widerlager, an dem sich der Arretierschieber 36a in der Fehlerstellung abstützt und der eine Weiterbewegung des Arretierschiebers 36 verhindert.
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Eine Drehfeder (Schenkelfeder) 86a spannt im gezeigten Beispielfall den Drehgreifer 30a bistabil in seine beiden Dreh-Entstellungen (Offen-Drehstellung, Schließ-Drehstellung) vor. D.h., dass in der Offen-Drehstellung und in der Schließ-Drehstellung des Drehgreifers 30a die Drehfeder 86a den Drehgreifer 30a jeweils gegen Verlassen der betreffenden Drehstellung vorspannt. Es sind alternativ indessen auch Ausführungsformen denkbar, bei denen der Drehgreifer 30a dauerhaft in Richtung auf seine Offen-Drehstellung federvorgespannt ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2011/132213 A1 [0003, 0004]
- WO 2013/109585 A2 [0003, 0004]
- DE 102015002538 B3 [0015, 0029, 0041]
- WO 2006/063684 A1 [0039]