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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übertragung einer Datei zwischen einem mobilen Kommunikationsteilnehmer und einem stationären Kommunikationsteilnehmer sowie ein Kommunikationssystem zur Durchführung des Verfahrens. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Computerprogramm sowie ein computerlesbares Medium.
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Bei der Übertragung von Daten zwischen einem mobilen Kommunikationsteilnehmer und einem stationären Kommunikationsteilnehmer ist eine Menge der zu übertragenden Daten aus technischer Sicht im Wesentlichen von einer zur Verfügung stehenden Datenübertragungsgeschwindigkeit begrenzt. Zudem wird zum Zwecke einer Vermeidung einer Überlastung eines Mobilfunknetzes eine maximal mögliche zu übertragende Datenmenge vorgegeben. Wird diese Datenmenge überschritten, tritt meist ein großer Kostenanfall auf. Besonders relevant werden die vorgenannten Einschränkungen im Falle einer Kommunikation zwischen einem landseitigen System und einer Fahrzeugflotte bestehend aus einer Vielzahl an Fahrzeugen. Hierbei soll häufig dieselbe Datei von dem landseitigen System zu den einzelnen Fahrzeugen übertragen werden. Ferner sind laufend von den einzelnen Fahrzeugen Daten verschiedenster Art hin zu dem landseitigen System zu übertragen. Je nach Standort oder Wegstrecke der einzelnen Fahrzeuge kann jedoch eine Datenübertragungsgeschwindigkeit zum Teil stark variieren. Dies führt einerseits zu einem ineffizienten Verbrauch einer maximal zur Verfügung stehenden Datenmenge. Andererseits besteht das Problem, dass die Anzahl an Fahrzeugen und die Menge an zu übertragenden Daten stetig steigt. Um dennoch eine zuverlässige Datenübertragung zu ermöglichen, werden bisher Ressourcen zum Zwecke der Datenübertragung entsprechend den vorliegenden Anforderungen angepasst. Allerdings birgt die auf diese Weise starke Belastung von Mobilfunknetzen die Gefahr von Unterbrechungen der Kommunikationsverbindung oder starken Verzögerungen bei der Übertragung von Dateien.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Übertragung von Dateien zwischen einem mobilen und einem stationären Kommunikationsteilnehmer zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren gemäß den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Zudem wird diese Aufgabe gelöst durch ein Kommunikationssystem mit den Merkmalen des nebengeordneten Systemanspruchs.
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Des Weiteren ist es Aufgabe der Erfindung, ein Computerprogramm sowie ein computerlesbares Medium bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Computerprogramm gemäß den Merkmalen des nebengeordneten Anspruchs 14 sowie durch ein computerlesbares Medium gemäß den Merkmalen des nebengeordneten Anspruchs 15.
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Weitere vorteilhafte Weiterbildungen sind jeweils Gegenstand abhängiger Unteransprüche.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Übertragung einer Datei zwischen einem mobilen Kommunikationsteilnehmer und einem stationären Kommunikationsteilnehmer sieht vor, die zu übertragende Datei in mehrere Datenblöcke aufzuteilen. Diese mehreren Datenblöcke werden nach Maßgabe wenigstens eines den mobilen Kommunikationsteilnehmer betreffenden Parameters auf verschiedene dezentral angeordnete Speichervorrichtungen verteilt. Zum Zwecke der Übertragung der Datei werden die mehreren zu dieser Datei gehörigen Datenblöcke zwischen dem mobilen Kommunikationsteilnehmer und vorbestimmten Speichervorrichtungen übertragen. Alternativ oder zusätzlich werden zum Zwecke der übertragenden Datei die mehreren zu dieser Datei gehörigen Datenblöcke zwischen dem stationären Kommunikationsteilnehmer und vorbestimmten Speichervorrichtungen übertragen.
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Bei der genannten Speichervorrichtung handelt es sich im vorliegenden Zusammenhang um einen Datenspeicher im Sinne der Informationstechnologie. Insbesondere ist der Datenspeicher dazu eingerichtet, dass auf diesen digitale Daten geschrieben oder von diesem digitale Daten gelesen werden. Beispielsweise handelt es sich bei der Speichervorrichtung um einen Festkörperspeicher oder einen Flash-Speicher. In einer bevorzugten Ausführungsvariante ist die genannte Speichervorrichtung Teil einer Datenverarbeitungsvorrichtung. Diese Datenverarbeitungsvorrichtung ist vorzugsweise dazu eingerichtet, Daten zu speichern, zu lesen, zu schreiben, zu übertragen und/oder zu verwalten. Dabei kann es sich bei der Datenverarbeitungsvorrichtung beispielsweise um einen Computer, einen Mikrocontroller oder eine vergleichbare programmierbare Hardwarekomponente mit der genannten Speichervorrichtung handeln.
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Der genannte Parameter kann zum Beispiel Haltepunkte entlang einer vorgegebenen Wegstrecke, eine Eigenschaft, wie eine Zugehörigkeit zu einer Fahrzeugflotte, oder einen Betriebszustand des mobilen Kommunikationsteilnehmers betreffen.
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Auf diese Weise können technische Anforderungen an ein Kommunikationsnetzwerk gering gehalten werden. Die Übertragung von Datenblöcken zwischen dem stationären Kommunikationsteilnehmer und den Speichervorrichtungen kann mittels einer geringen Datenübertragungsgeschwindigkeit realisiert werden. Zudem kann so eine Übertragung zwischen dem mobilen Kommunikationsteilnehmer und einer Speichervorrichtung sowie zwischen der Speichervorrichtung und dem stationären Kommunikationsteilnehmers voneinander zeitlich entkoppelt werden. Des Weiteren ermöglicht eine entsprechende Wahl des Parameters, eine Effizienz der Übertragung der Datei weiter zu verbessern. Zudem kann so ein einfach anpassbares Verfahren bereitgestellt werden.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die mehreren Datenblöcke der Datei gemäß eines Attributs dieser Datei auf vorbestimmte der genannten Speichervorrichtungen verteilt werden. Bei dem genannten Attribut der Datei kann es sich beispielsweise um eine Art eines Inhalts, eine Anzahl von Datensätzen, eine Anzahl von Datensätzen pro Datensatztyp, einen Ersteller der Datei, eine Herkunft der Datei, eine Größe der Datei, ein vorbestimmter Empfängerkreis, eine Priorität oder einen vorbestimmten Dateityp handeln. Bei der genannten Art eines Inhalts einer Datei kann es sich beispielsweise um Werbedaten, Mediendaten, Prozessdaten, Servicedaten, Wartungsdaten, Kommunikationsdaten, Fahrplandaten, Fahrzeugdaten oder Protokolldaten handeln. Auf diese Weise kann ein vielfältig und aufwandsgünstig anpassbares Verfahren zur Dateiübertragung bereitgestellt werden. Durch eine selektive Verteilung der Dateien auf Basis derer Eigenschaften, kann eine effiziente Nutzung von vorhandenem Speicherplatz realisiert werden. Insbesondere kann auf eine pauschale Verteilung aller zu übertragenden Dateien auf alle Speichervorrichtungen verzichtet werden.
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Des Weiteren sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, dass die mehreren Datenblöcke nach Maßgabe einer den mobilen Kommunikationsteilnehmer betreffenden Standortinformation auf vorbestimmte der genannten Speichervorrichtungen verteilt werden. Bei der genannten Standortinformation kann es sich um ein GPS-Signal oder um eine auf Basis von Sensoren oder IP-Adressen bestimmte Information handeln. Auf diese Weise kann eine zuverlässige und effiziente Datenübertragung realisiert werden. So kann es ermöglicht werden, stets einen nächstliegenden Speicherort und somit eine hohe Übertragungsqualität zum Zwecke der Dateiübertragung auszuwählen. Des Weiteren kann so eine Übertragung der Datei von den genannten Speichervorrichtungen hin zu dem mobilen Kommunikationsteilnehmer weitestgehend unabhängig von einem externen Mobilfunknetzwerk mittels lokalen Kommunikationsverbindungen realisiert werden. Eine lokal variierende Verbindungsqualität des externen Mobilfunknetzes ist daher von untergeordneter Bedeutung. Ferner wird auf diese Weise eine Übertragung der Datenblöcke mit einer sehr hohen Datenübertragungsgeschwindigkeit ermöglicht.
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Zudem können Roaminggebühren aufgrund von staatsgrenzenübergreifender Datenübertragung vermieden werden.
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Des Weiteren sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, dass die mehreren Datenblöcke nach Maßgabe eines den mobilen Kommunikationsteilnehmer betreffenden Ereignisplans auf vorbestimmte der genannten Speichervorrichtungen verteilt werden. Im vorliegenden Zusammenhang wird unter dem genannten Ereignisplan ein solcher Plan verstanden, in welchem Aufgaben, Betriebszustände oder andere den mobilen Kommunikationsteilnehmer betreffende Ereignisse in Abhängigkeit eines Zeitplans beschrieben sind. Ein solcher Ereignisplan kann beispielsweise ein Fahrplan, ein Wartungsplan oder ein Inspektionsplan sein. Anhand des Ereignisplans kann aufwandsgünstig eine einfache und zuverlässige Aufteilung der Datenblöcke geplant werden. Insbesondere wird es so ermöglicht, auf einfache Weise vorteilhafte Standorte sowie längere Standzeiten bevorzugt zum Zwecke der Übertragung von Datenblöcken zu nutzen. Eine Übertragung von Datenblöcken während einer Bewegung des mobilen Kommunikationsteilnehmers kann so vorteilhaft vermieden werden.
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Ferner sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, dass zum Zwecke einer Übertragung der Datei von dem stationären Kommunikationsteilnehmer zu dem mobilen Kommunikationsteilnehmer wenigstens ein Datenblock der mehreren Datenblöcke an verschiedene der genannten Speichervorrichtungen übertragen wird. Auf diese Weise kann eine hohe Betriebssicherheit bereitgestellt werden. Sollte beispielsweise eine Speichervorrichtung ausfallen oder nicht erreichbar sein, so kann dennoch der zu übertragende Datenblock von einer weiteren Speichervorrichtung angefordert und heruntergeladen werden.
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In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung wird vorgesehen, dass zum Zwecke der Übertragung der Datei zwischen dem mobilen Kommunikationsteilnehmer und dem stationären Kommunikationsteilnehmer eine Zuordnungsinformation betreffend die Speicherorte der Datenblöcke übertragen wird. Beispielsweise enthält die Zuordnungsinformation eine Liste, mittels welcher ein Speicherort mit einem an diesem Speicherort hinterlegten Datenblock verknüpft wird. Auf diese Weise kann aufwandsgünstig eine Übersicht die verteilten Datenblöcke bereitgestellt werden.
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Eine vorteilhafte Ausführungsvariante sieht vor, dass auf Basis der Zuordnungsinformation die durch den mobilen Kommunikationsteilnehmer oder den stationären Kommunikationsteilnehmer von den verschiedenen Speichervorrichtungen heruntergeladenen Datenblöcke der zu übertragenden Datei zusammengefügt werden. Auf eine aufwändige, meist fehleranfällige Suche nach zusammengehörigen Datenblöcken einer Datei oder eine Zusammenstellung der Datenblöcke anhand von Kennzeichnungsparametern, kann einfach verzichtet werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsvariante sieht vor, dass auf Basis der Zuordnungsinformation eine vollständige Übertragung aller einer Datei zugehörigen Datenblöcke verifiziert wird. So kann eine Betriebssicherheit weiter gesteigert werden. Insbesondere kann so eine weitestgehend fehlerfreie Dateiübertragung bereitgestellt werden. Des Weiteren kann mittels der Zuordnungsinformation einfach eine Prüfsumme ermittelt oder eine solche bereits mit übermittelt werden. Auf diese Weise kann eine aufwandsgünstige Vollständigkeitsprüfung realisiert werden.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass mittels einer Übermittlung einer Empfangsbestätigung ein Empfang aller zu einer Datei gehörigen Datenblöcke bestätigt wird. Dies ermöglicht es, eine effiziente Nutzung von begrenztem Speicherplatz zu realisieren. Beispielsweise kann auf die Empfangsbestätigung hin, unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, eine Löschung von zwischengespeicherten Datenblöcken erfolgen und so ein belegter Speicherplatz freigegeben werden.
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Mittels des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems ist das erfindungsgemäße Verfahren durchführbar.
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Das erfindungsgemäße Kommunikationssystem weist einen mobilen Kommunikationsteilnehmer und einen stationären Kommunikationsteilnehmer auf. Des Weiteren weist das erfindungsgemäße Kommunikationssystem ein Datenverarbeitungssystem mit mehreren dezentral angeordneten Speichervorrichtungen auf. Dabei handelt es sich bei den genannten Speichervorrichtungen insbesondere um Speichervorrichtungen der bereits zuvor im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beschriebenen Art. Die genannten Speichervorrichtungen sind des Weiteren mittels einer Netzwerkverbindung mit dem stationären Kommunikationsteilnehmer verbunden. Ferner sind mittels der verschiedenen Speichervorrichtungen jeweils Datenblöcke einer Datei von dem stationären Kommunikationsteilnehmer zu dem mobilen Kommunikationsteilnehmer übertragbar.
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Dieses Kommunikationssystem ermöglicht es, eine zuverlässige und rasche Dateiübertragung zu realisieren. Mittels eines Zwischenspeicherns der Datenblöcke auf verschiedenen Speichervorrichtungen kann die genannte Netzwerkverbindung entlastet werden. Eine auftretende Last an zu übertragenden Datenmengen kann gleichmäßig über einen vorgegebenen Zeitraum verteilt werden. Zudem kann eine Datenübertragung mittels der genannten Netzwerkverbindung mittels einer geringen Datenübertragungsgeschwindigkeit erfolgen.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung des Kommunikationssystems sieht vor, dass der mobile Kommunikationsteilnehmer als ein Fahrzeug ausgebildet ist. Insbesondere ist das Fahrzeug als ein schienengebundenes Fahrzeug ausgebildet. Übliche Probleme bei der mobilen Datenübertragung, wie beispielsweise Verbindungsabbrüche oder schwache Datenübertragungsraten bei Mobilfunknetzen, können so einfach und aufwandsgünstig überwunden werden. Ferner kann so eine zuverlässige und kostengünstige Übertragung von Dateien ermöglicht werden.
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Ferner sieht eine vorteilhafte Weiterbildung des Kommunikationssystems vor, dass die Speichervorrichtungen entlang einer vorgegebenen Wegstrecke des mobilen Kommunikationsteilnehmers angeordnet sind. Beispielsweise sind dabei Speichervorrichtungen an Haltestellen, Wartungsdepots und/oder einem Rangierbahnhof angeordnet. Dies ermöglicht es, eine hohe Übertragungsqualität an vorgesehenen Aufenthaltsorten des mobilen Kommunikationsteilnehmers bereitzustellen und auszunutzen. Insbesondere kann so Datenverlust oder eine ineffiziente Nutzung von einem zur Verfügung stehenden Datenvolumen, durch beispielsweise Verbindungsabbrüche, vermieden werden. Ferner ist es denkbar, dass Speichervorrichtungen gemäß vorbestimmter Abstände entlang der genannten Wegstrecke angeordnet sind.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des Kommunikationssystems sieht vor, dass die Speichervorrichtungen jeweils Teil einer am Standort der jeweiligen Speichervorrichtung angeordneten Datenverarbeitungsvorrichtung sind. Mittels der Datenverarbeitungsvorrichtung kann beispielsweise ein eigenes lokales Kommunikationsnetzwerk bereitgestellt werden. Darüber hinaus ermöglicht eine unmittelbare Anbindung der Speichervorrichtung an eine Datenverarbeitungsvorrichtung eine rasche Übertragung von Datenblöcken. Ferner ermöglicht dies, eine hohe Zuverlässigkeit und eine hohe Betriebssicherheit bei der Übertragung von Datenblöcken bereitzustellen.
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Ferner ist erfindungsgemäß ein Computerprogramm vorgesehen, welches Befehle umfasst, die bei der Ausführung des Computerprogramms durch eine Datenverarbeitungsvorrichtung das erfindungsgemäße Kommunikationssystem dazu veranlassen, das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen. Bei der genannten Datenverarbeitungsvorrichtung handelt es sich insbesondere um die bereits zuvor beschriebene Datenverarbeitungsvorrichtung.
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Ferner sieht die Erfindung ein computerlesbares Medium vor. Dieses weist Instruktionen auf, welche bei deren Ausführung durch eine Datenverarbeitungsvorrichtung das erfindungsgemäße Kommunikationssystem dazu veranlassen, das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen. Bei der genannten Datenverarbeitungsvorrichtung handelt es sich insbesondere um die bereits zuvor beschriebene Datenverarbeitungsvorrichtung. Bei dem computerlesbaren Medium kann es sich beispielsweise um eine CD-Rom, eine DVD, einen USB- oder Flash-Speicher oder um ein nicht körperliches Medium, wie ein Datenstrom und/oder ein Datenträgersignal handeln.
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Die voranstehend beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden im Zusammenhang mit den Figuren in der folgenden Beschreibung der Ausführungen der Erfindung näher erläutert. Soweit zweckdienlich, werden in den Figuren dieselben Bezugszeichen für dieselben oder einander entsprechende Elemente der Erfindung verwendet. Das Ausführungsbeispiel sowie beschriebene Variationen davon dienen der Erläuterung der Erfindung und beschränken die Erfindung nicht auf die darin angegebenen Kombinationen von Merkmalen, auch nicht in Bezug auf funktionale Merkmale. Zudem können alle in dem Ausführungsbeispiel angegebenen Merkmale isoliert betrachtet und in geeigneter Weise mit den Merkmalen eines beliebigen Anspruchs kombiniert werden.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Illustration einer ersten Variante eines Beispiels eines Verfahrens zur Übertragung von Datenblöcken einer Datei von einer Landseite hin zu einem Fahrzeug;
- 2 eine schematische Illustration einer zweiten Variante des Beispiels des Verfahrens zur Übertragung von Datenblöcken einer Datei von dem Fahrzeug hin zur Landseite;
- 3 ein Ausführungsbeispiel eines Kommunikationssystems, mittels welchem die in 1 und 2 illustrierten Varianten des Beispiels des Verfahrens durchführbar sind.
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1 zeigt eine erste Variante eines Beispiels eines Verfahrens 100 zur Übertragung einer Datei D zwischen einer Landseite 12 und einem Fahrzeug 14 in Form eines schematischen Ablaufplans. Das Beispiel des Verfahrens 100 kann mittels des in 3 gezeigten Kommunikationssystems 10 durchgeführt werden. Die im Zusammenhang mit 1 beschriebene Variante des Beispiels des Verfahrens 100 betrifft die Übertragung einer Datei D ausgehend von der Landseite 12 hin zu dem Fahrzeug 14.
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Dabei wird die zu übertragenden Datei D in mehrere Datenblöcke B aufgeteilt 102. Dabei ist es denkbar, dass bei der Aufteilung 102 ein Ereignisplan des Fahrzeugs 14 berücksichtigt wird. Beispielsweise kann so eine Größe eines Datenblocks B auf Basis einer vorhergesehenen Aufenthaltsdauer an einem vorbestimmten Standort angepasst werden. Daraufhin werden die genannten Datenblöcke B nach Maßgabe eines das Fahrzeug 14 betreffenden Parameters auf verschiedene dezentral angeordnete Speichervorrichtungen 18 verteilt 104.
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Bei der genannten Verteilung 104 der Datenblöcke B werden vorliegend zunächst beispielhaft vorgesehene Haltepunkte des Fahrzeugs 14 entlang einer für dieses Fahrzeug 14 vorgesehenen Wegstrecke 22 als Parameter herangezogen. Auf diese Weise werden die zu übertragenden Datenblöcke B auf solche Speichervorrichtungen 18 verteilt 104, welche räumlich mit Haltepunkten des Fahrzeugs 14 zusammenfallen. Alternativ oder zusätzlich können als Parameter Eigenschaften des Fahrzeugs 14, wie beispielsweise eine Zugehörigkeit zu einer Fahrzeugflotte oder zu einem Kundenkreis, oder ein Betriebszustand, welcher beispielsweise eine Pause, einen Fahrbetrieb oder eine Wartung betrifft, zur genannten Verteilung 104 herangezogen werden. Sollen des Weiteren Datenblöcke B mehrerer zu übertragender Dateien D verteilt werden 104, so werden die Datenblöcke B gemäß eines Attributs einer jeweils zugehörigen Datei D auf die gemäß des vorgenannten Parameters ausgewählten Speichervorrichtungen 18 verteilt 104. Im vorliegend beschriebenen Beispiel wird als das Attribut eine Relevanz der zu übertragenden Datei D herangezogen. Auf diese Weise werden Datenblöcke B einer Datei D, welcher eine hohe Relevanz zugeordnet ist, auf solche Speichervorrichtungen 18 entlang der Wegstrecke 22 verteilt, welche zu Beginn dieser vorgesehenen Wegstrecke 22 angeordnet sind. Dahingegen werden Datenblöcke B einer Datei D, welcher eine geringe Relevanz zugeordnet ist, auf Speichervorrichtungen 18 verteilt 104, welche im mittleren oder späten Verlauf der Wegstrecke 22 angeordnet sind. Zusätzlich werden im vorliegend beschriebenen Beispiel des Verfahrens 100 die zu übertragenden Datenblöcke B auf Basis eines das Fahrzeug 14 betreffenden Fahrplans auf die genannten Speichervorrichtungen 18 verteilt 104. Auf diese Weise kann eine Haltedauer und somit eine mögliche Übertragungszeit zwischen einer Speichervorrichtung 18 und dem Fahrzeug 14 berücksichtigt werden. Ist beispielsweise eine längere Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs 14 an einer vorbestimmten Haltestelle 24 vorgesehen, so kann eine größere Anzahl an Datenblöcken B oder eine größere für das Fahrzeug 14 bestimmte Datenmenge auf dieser Speichervorrichtung 18 hinterlegt werden. Ist hingegen lediglich eine kurze Aufenthaltsdauer an einer vorbestimmten Haltestelle 24 vorgesehen, so kann eine Anzahl an hinterlegten Datenblöcken B oder eine für dieses Fahrzeug 14 bestimmte Datenmenge gering gehalten werden. Alternativ oder zusätzlich kann ein Wartungsplan zum Zwecke einer Verteilung 104 der Datenblöcke B auf die genannten Speichervorrichtungen 18 herangezogen werden. Üblicherweise ist ein Aufenthalt des Fahrzeugs 14 in einem Wartungsdepot 26 von längerer Dauer, wodurch eine Vielzahl an Datenblöcken B und/oder eine große Datenmenge von einer im Wartungsdepot 26 angeordneten Speichervorrichtung 18 zu dem Fahrzeug 14 übertragbar ist 106.
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Zum Zwecke einer zuverlässigen Übertragung der Datei D sieht das vorliegende Beispiel des Verfahrens 100 ferner vor, dass einzelne Datenblöcke B von der Landseite 12 auf mehrere der verschiedenen Speichervorrichtungen 18 übertragen werden 108.
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Auf diese Weise kann verhindert werden, dass eine Möglichkeit zur Übertragung 106 eines Datenblocks B von einer Speichervorrichtung 18 hin zu dem Fahrzeug 14 verpasst wird. Sollte beispielsweise eine Kommunikationsverbindung zwischen einer Speichervorrichtung 18 und dem Fahrzeug 14 vor einer erfolgreichen Übertragung 106 des Datenblocks B beendet oder abgebrochen werden, so besteht für das Fahrzeug 14 die Möglichkeit, diesen Datenblock B von einer weiteren Speichervorrichtung 18 herunterzuladen 106.
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Des Weiteren wird durch die Landseite 12 eine Zuordnungsinformation Z erstellt, mittels welcher die Verteilung 104 der Datenblöcke B auf die verschiedenen Speichervorrichtungen 18 dokumentiert wird und welche an das Fahrzeug 14 übertragen wird 116. Diese Zuordnungsinformation Z weist Informationen betreffend die Speicherorte der Datenblöcke B auf. Auf diese Weise wird es dem Fahrzeug 14 aufwandsgünstig ermöglicht, die zunächst wahllos von verschiedenen Speichervorrichtungen 18 durch das Fahrzeug 14 ausgelesenen 106 Datenblöcke B einer zu übertragenden Datei D zuzuordnen. Mittels der Zuordnungsinformation Z wird die zu übertragende Datei D in dem Fahrzeug 14 zusammengefügt 110. Ferner wird im Rahmen des vorliegend beschriebenen Beispiels des Verfahrens 100 mit der Zuordnungsinformation Z eine Prüfsumme übertragen 116. Dies ermöglicht es dem Fahrzeug 14 zu verifizieren 112, ob eine vollständige Übertragung 106 aller einer Datei D zugehörigen Datenblöcke B von den Speichervorrichtungen 18 zu dem Fahrzeug 14 erfolgt ist. Sobald die Vollständigkeit verifiziert wurde 112, wird vorliegend durch das Fahrzeug 14 eine Empfangsbestätigung an die Landseite 12 übermittelt, um einen vollständiger Empfang der Datei D zu bestätigen 114. Mittels einer solchen Empfangsbestätigung 114 wird es der Landseite 12 ermöglicht, Datenblöcke B von den Speichervorrichtungen 18 zu entfernen. So kann Speicherplatz für weitere Datenblöcke B anderer zu übertragender Dateien D freigegeben werden.
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2 zeigt eine zweite Variante des Beispiels des Verfahrens 100, bei welchem eine Datei D von dem Fahrzeug 14 hin zu der Landseite 12 übertragen wird. Im Unterschied zu der im Zusammenhang mit 1 beschriebenen ersten Variante des Beispiels des Verfahrens 100 findet die Übertragung einer Datei D in entgegengesetzter Richtung statt.
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Wie zuvor beschrieben wird die zu übertragende Datei D zunächst in mehrere Datenblöcke B aufgeteilt 102. Im Unterschied zu der zuvor beschriebenen Variante des Verfahrens 100 werden die mehreren Datenblöcke B der zu übertragenden Datei D nach Maßgabe eines Standorts des Fahrzeugs 14 auf die Speichervorrichtungen 18 verteilt 104. Dabei erfolgt die genannte Verteilung 104 durch eine Standortänderung des Fahrzeugs 14. Sobald sich das Fahrzeug 14 einer Speichervorrichtung 18 nähert, wird diese zum Zwecke einer Übertragung wenigstens eines Datenblocks B von dem Fahrzeug 14 hin zu der Speichervorrichtung 18 übertragen 106. Zudem ist denkbar, dass bei der Verteilung 104 ein Ereignisplan des Fahrzeugs 14 berücksichtigt wird, sodass neben einer räumlichen Nähe zwischen dem Fahrzeug 14 und der Speichervorrichtung 18 eine vorgesehene Aufenthaltsdauer bei der Verteilung 104 berücksichtigt werden kann.
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Wie bereits im Zusammenhang mit 1 beschrieben, erfolgt die Verteilung 104 im Falle von mehreren von dem Fahrzeug 14 zu der Landseite 12 zu übertragenden Dateien D gemäß einer Relevanz der jeweiligen Datei D. Alternativ oder zusätzlich können weitere Attribute einer Datei, wie beispielsweise ein Dateityp oder eine Art eines Inhalts der Datei, bei der Verteilung 104 berücksichtigt werden. Des Weiteren kann, wie bereits im Zusammenhang mit 1 beschrieben, bei der Aufteilung 102 der Datenblöcke B ein Ereignisplan des Fahrzeugs 14 berücksichtigt werden. Beispielhaft kann ein Fahrplan sowie ein Wartungsplan des Fahrzeugs 14 zum Zwecke einer bedarfsgerechten Aufteilung 102 der Datei D in Datenblöcke B herangezogen werden. Hiernach können jeweils Datenblöcke B in Abhängigkeit einer vorgesehenen Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs 14 bei einer Speichervorrichtung 18 an diese Speichervorrichtung 18 übertragen werden 106.
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Nachdem ein Datenblock B erfolgreich von dem Fahrzeug 14 zu einer Speichervorrichtung 18 übertragen wurde 106, dokumentiert das Fahrzeug 14 einen Speicherort des Datenblocks B und verknüpft diesen mit der Speichervorrichtung 18. Auf diese Weise erstellt das Fahrzeug 14 eine Zuordnungsinformation Z. Sobald alle Datenblöcke B einer zu übertragenden Datei D an Speichervorrichtungen 18 übertragen wurden 106, überträgt das Fahrzeug 14 diese Zuordnungsinformation Z an die Landseite 12. Anhand der Zuordnungsinformation Z werden sodann die erforderlichen Datenblöcke B zwischen den entsprechenden Speichervorrichtungen 18 und der Landseite 12 übertragen 108. Wie bereits im Zusammenhang mit 1 beschrieben, wird zusammen mit der Zuordnungsinformation Z eine Prüfsumme zum Zwecke eines Verifizierens 112 einer vollständigen Übertragung der zu übertragenden Datei D übertragen 116. Liegen alle zu einer Datei D gehörigen Datenblöcke B vor, so werden diese auf Basis der Zuordnungsinformation Z zusammengefügt 110. Ob alle Datenblöcke B vorliegen, wird im vorliegenden Beispiel anhand der übertragenen Prüfsumme verifiziert 112. Nachdem eine erfolgreiche Verifizierung 112 vorliegt, wird durch die Landseite 12 eine Empfangsbestätigung 114 an das Fahrzeug 14 übertragen. Nach einem Empfang dieser Empfangsbestätigung 114 kann das Fahrzeug 14 die zu übertragende Datei D löschen. Dies ermöglicht es, eine effiziente Nutzung eines beschränkt vorhandenen Speicherplatzes zu realisieren.
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3 zeigt in einer schematischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines Kommunikationssystems 10. Dieses Kommunikationssystem 10 weist beispielhaft das zuvor genannte Fahrzeug 14 auf. Dieses ist beispielhaft als schienengebundenes Personentransportfahrzeug ausgebildet. Des Weiteren zeigt 3 die zuvor genannte Landseite 12, welche einen stationären Server aufweist. Ferner weist das Kommunikationssystem 10 ein Datenverarbeitungssystem 16 auf. Dieses Datenverarbeitungssystem 16 weist die ebenfalls bereits zuvor genannten dezentral angeordneten Speichervorrichtungen 18 auf. Dabei ist jede Speichervorrichtung 18 beispielhaft Teil einer am selben Ort angeordneten nicht näher dargestellten Datenverarbeitungsvorrichtung. Des Weiteren ist jede der genannten dezentral angeordneten Speichervorrichtungen 18 mittels einer Netzwerkverbindung 20 mit der Landseite 12 zum Zwecke einer Übertragung von Datenblöcken B einer Datei D verbunden. Zudem sind die mehreren dezentral angeordneten Speichervorrichtungen 18 dazu eingerichtet, die zu übertragende Datei D in Form von Datenblöcken B zwischen der Landseite 12 und dem Fahrzeug 14 zu übertragen 106, 108.
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Ferner zeigt 3 beispielhaft, dass die genannten Speichervorrichtungen 18 entlang einer vorgesehenen Wegstrecke 22 des Fahrzeugs 14 angeordnet sind. Dabei sind die Speichervorrichtungen 18 beispielhaft an Haltestellen 24 und in einem Wartungsdepot 26 platziert. Darüber hinaus ist denkbar, dass weitere Speichervorrichtungen 18 auf eine nicht näher dargestellte Weise entlang der Wegstrecke 22 in vorbestimmten Abständen verteilt angeordnet sind.
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Mittels des beispielhaft im Zusammenhang mit 3 beschriebenen Kommunikationssystems 10 sind insbesondere die im Zusammenhang mit 1 und 2 beschriebenen Varianten des Beispiels des Verfahrens 100 durchführbar.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch die bevorzugten Ausführungen näher illustriert und beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.