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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben mehrerer Lichtquellen im Innenraum eines Kraftfahrzeugs.
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Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise aus der
DE 102 29 482 B4 bekannt geworden. Konkret wird darin eine Fahrzeugbeleuchtung an einem abgestellten Fahrzeug beschrieben, welche durch ein Parklicht, ein Begrenzungslicht oder ein Standlicht gebildet ist. Im Innenraum weist das abgestellte Fahrzeug eine Kontrollbeleuchtung auf, welche bei eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung aktiviert ist und eine Schaltersuch- und Instrumentenbeleuchtung aufweist. Die Schaltersuch- oder die Instrumentenbeleuchtung werden beim Verlassen und Abschließen des beleuchteten Fahrzeugs komplett oder teilweise deaktiviert. Beim Aufschließen des Fahrzeugs wird diese Kontrollbeleuchtung wieder aktiviert, so dass diese stets aktiviert ist, wenn Schalter, Steckdose oder sonstige Stell- und Bedienelemente betätigt werden sollen oder das Fahrzeug betrieben oder genutzt werden soll.
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In der
DE 10 2017 214 000 B4 wird ein Verfahren zum Betreiben einer Lichtquelle in einem Innenraum eines Kraftfahrzeugs beschrieben. Um eine Bediensicherheit eines Bedienelementes im Innenraum des Kraftfahrzeugs zu erhöhen, wird ein Bedienzustand des Kraftfahrzeugs erfasst und in Abhängigkeit von dem erfassten Bedienzustand ermittelt, ob eine bestimmte Bedienhandlung zu erwarten ist. Wenn festgestellt wird, dass die vorgegebene Bedienhandlung zu erwarten ist, wird das Bedienelement, welches mit der vorgegebenen Bedienhandlung verknüpft ist, durch eine erste Lichtanimation der Lichtquelle optisch hervorgehoben. Wird festgestellt, dass die vorgegebene Bedienhandlung nicht zu erwarten ist, so wird der Innenraum des Kraftfahrzeugs durch eine zweite Lichtanimation der Lichtquelle, unabhängig von der vorgegebenen Bedienhandlung oder dem Bedienelement, beleuchtet.
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Aus der
DE 10 2006 003 174 A1 ist ein Bedienelement für Fahrzeugfunktionen bekannt, welches eine einstellbare Beleuchtungsvorrichtung mit einem oder mehreren Beleuchtungselementen zum Beleuchten des Bedienelementes aufweist. Dabei ist mindestens ein Abstandssensor zur Erkennung eines sich dem Bedienelements nähernden Körperteils vorhanden. Die Beleuchtung des Bedienelements ist ferner durch eine Steuereinheit in einer festgelegten Art und Weise in Abhängigkeit vom Abstand des Körperteils zu dem Bedienelement veränderbar.
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Schließlich ist in der
DE 10 2004 045 885 A1 ein Bedienelement für ein Kraftfahrzeug offenbart, bei dem durch Drücken des Bedienelements, Berühren des Bedienelementes, Drehen des Bedienelementes und/oder Ziehen des Bedienelementes eine bestimmte Funktion des Kraftfahrzeugs bedienbar ist. Dem Bedienelement sind ferner eine Beleuchtungsvorrichtung zur Beleuchtung des Bedienelementes, ein Annäherungssensor zur Erkennung einer Annäherung eines Bedieners an das Bedienelement und eine Beleuchtungssteuerung zugeordnet. Die Beleuchtungssteuerung dient zur Einstellung der Beleuchtung des Bedienelementes in Abhängigkeit eines Ausgangssignals des Annäherungssensors.
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Aus dem allgemeinen Stand der Technik ist es ferner bekannt, dass alle beleuchteten Bedienelemente in ihrer Beleuchtung abgeschaltet werden, sobald die Fahrertür geöffnet wird. Dies erschwert das Auffinden eines gewünschten Bedienelementes, wobei oftmals auch ein falsches Bedienelement bedient wird.
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Eine weitere, bekannte Situation ist eine solche, dass ein Benutzer das Fahrzeug entriegelt, sich hineinsetzt und sich gedanklich noch sortiert (z. B. nach einem Einkauf oder Arztbesuch Zettel sortiert, den Geldbeutel bestückt, etc.) und dabei (auf Grund des Ablaufs einer definierten Nachlaufzeit) die Innenbeleuchtung deaktiviert wird. Ist der Benutzer mit seiner Tätigkeit jedoch noch nicht fertig, sucht er oftmals vergebens ein benötigtes Bedienelement, um das Licht der Innenbeleuchtung wieder einzuschalten, da das Bedienelement nun nicht mehr beleuchtet ist. In einem solchen Fall ist es meist schneller, die Fahrertür kurz zu öffnen, um das Licht der Innenbeleuchtung wieder zu aktivieren.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum Betreiben mehrerer Lichtquellen im Innenraum eines Kraftfahrzeugs vorzuschlagen, bei dem der Komfort für den Benutzer im Innenraum des Kraftfahrzeugs erhöht ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Betreiben mehrerer Lichtquellen im Innenraum eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
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Die Erfindung geht dabei von einem Verfahren zum Betreiben mehrerer Lichtquellen im Innenraum eines Kraftfahrzeugs aus. Durch die Lichtquellen werden unterschiedliche Bedienelemente im Innenraum des Kraftfahrzeugs beleuchtet oder können durch diese beleuchtet werden. Darüber hinaus erfolgt ein Ein- und/oder Ausschalten der Lichtquellen zumindest in Abhängigkeit eines Verriegelungszustandes des Kraftfahrzeugs, eines Zustandes der Zündung des Kraftfahrzeugs und/oder eines Öffnungszustandes der Fahrertür.
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Als Zustand der Zündung eines Kraftfahrzeugs soll ein solcher Zustand verstanden werden, bei dem eine Zündung des Kraftfahrzeugs an- oder ausgestellt ist. Mit anderen Worten wird durch einen Zustand „Zündung angestellt“ im Sinne der vorliegenden Erfindung ein solcher Zustand verstanden, bei dem das Kraftfahrzeug fahrbereit ist und ein vorhandener Motor gestartet werden kann.
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Bei einem Verbrennermotor wird die Zündung im Allgemeinen entweder durch Verdrehen eines Zündschlüssels in die entsprechende Position oder durch Drücken eines Start-/Stopp-Schalters eingeschaltet. Bei einem Elektromotor wird beim Status „Zündung angestellt“ ein Hochvoltnetz der Traktionsbatterie mit dem Elektromotor elektrisch verbunden. Dieser Zustand kann analog wie beim Verbrennungsmotor durch Betätigung eines „Zündschlüssels“ oder durch Betätigung eines Start/Stopp-Schalters eingestellt werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist nun dadurch gekennzeichnet, dass ein Ein- und/oder Ausschalten der Lichtquellen zusätzlich in Abhängigkeit davon durchgeführt wird, welche Funktion durch ein mit wenigstens einer der Lichtquellen beleuchtbares oder beleuchtetes Bedienelement bedient wird oder bedient werden kann.
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Durch diese Verfahrensmerkmale werden die Grundvoraussetzungen dafür geschaffen, dass ein für einen Fahrer oder Fahrzeuginsassen komfortables Verfahren zum Betreiben mehrerer Lichtquellen im Innenraum eines Kraftfahrzeugs bereitgestellt werden kann.
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Gemäß einer ersten Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Bedienelemente steuerungstechnisch in wenigstens eine erste und eine zweite Funktionsgruppe unterteilt werden. Dabei werden alle den Bedienelementen einer bestimmten, gleichen Funktionsgruppe zugeordneten Lichtquellen in gleicher Weise und alle den Bedienelementen unterschiedlicher Funktionsgruppen zugeordneten Lichtquellen in unterschiedlicher Weise beim Ein- und/oder Ausschalten angesteuert. Dabei ist anzumerken, dass die Steuerung der Bedienelemente nicht zentral erfolgen muss, sondern auch durch einzelne (dezentrale) Steuergeräte erfolgen kann, die eine entsprechende Zuweisung erhalten, in welcher Funktionsgruppe sich das jeweilige Bedienelement befindet.
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Auf diese Weise wird eine bedarfsgerechte Ansteuerung der Lichtquellen unterschiedlicher Bedienelemente möglich.
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So kann eine bedarfsgerechte Ansteuerung der Lichtquellen der Bedienelemente dadurch realisiert werden, dass der ersten Funktionsgruppe ausschließlich solche Bedienelemente zugeordnet werden, mit denen vornehmlich für den Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs notwendige Funktionen bedient werden können. Der zweiten Funktionsgruppe hingegen sind ausschließlich solche Bedienelemente zugeordnet, mit denen auch für außerhalb des Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs notwendige Funktionen bedient werden können.
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Unter Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs soll im Sinne der vorliegenden Erfindung ein derartiger Zustand verstanden werden, bei dem das Kraftfahrzeug bereits in Bewegung ist oder (bei geeigneter Stellung eines Gang- oder Fahrwahlhebels) durch Betätigung des Fahrpedals unmittelbar in Bewegung versetzt werden kann.
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Durch eine derartige Aufteilung der Funktionsgruppen kann eine für einen Benutzer praktikable Fallunterscheidung in der Beleuchtung der Bedienelemente getroffen werden.
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So ist es beispielsweise zweckmäßig, wenn der ersten Funktionsgruppe bei der Ansteuerung wenigstens solche Bedienelemente zugeordnet werden, mit denen die Funktionen einer Außenbeleuchtung (z. B. Abblendlicht), einer Leuchtweitenregulierung, einer Außenspiegeleinstellung oder einer Klimatisierung bedient werden können. Der zweiten Funktionsgruppe sind zweckmäßigerweise wenigstens solche Bedienelemente zugeordnet, mit denen die Funktionen eines Fensterhebers, einer Heck- und/oder Tankklappenentriegelung oder einer Dachbedieneinheit (Dachkonsole) bedient werden können.
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Durch eine Fallunterscheidung von bedienbaren Funktionen, welche vornehmlich für den Fahrbetrieb relevant sind und solchen, welche auch außerhalb des Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs bedienbar sein müssen, kann eine praxisnahe und komfortable Ansteuerung in der Beleuchtung der jeweiligen Bedienelemente sichergestellt werden. Befindet sich das Kraftfahrzeug beispielsweise außerhalb des Fahrbetriebs (das Kraftfahrzeug befindet sich im Stillstand und kann trotz geeigneter Stellung eines Gang- oder Fahrwahlhebels auch bei Betätigung des Fahrpedals nicht in Bewegung versetzt werden), so muss es einem Fahrzeuginsassen zumindest möglich sein, die Fensterheber, eine Dachbedieneinheit oder auch eine Heck-/Tankklappenentriegelung zu bedienen, während die Einstellung einer Leuchtweitenregulierung oder eines Außenspiegels nicht unbedingt notwendig ist.
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Das Verfahren kann für einen Fahrzeuginsassen im Komfort weiter optimiert werden, wenn ein Ausschalten aller den Bedienelementen der ersten Funktionsgruppe (Fahrbetrieb) zugeordneten Lichtquellen (gegebenenfalls nach einer bestimmten Nachlaufzeit) dann erfolgt, wenn die Zündung des Kraftfahrzeugs ausgeschaltet wird oder dann, wenn die Zündung des Kraftfahrzeugs ausgeschaltet und die Fahrertür geöffnet wird.
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Bei einer solchen Verfahrensweise ist es weiterhin sinnvoll, wenn ein Ausschalten aller der Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe (Fahrzeug außerhalb des Fahrbetriebs) zugeordneten Lichtquellen dann erfolgt, wenn sich keine Person mehr auf dem Fahrersitz befindet und die Fahrertür wieder geschlossen ist. Nach dem Schließen der Fahrertür kann gegebenenfalls wieder eine bestimmte Nachlaufzeit eingestellt sein, nach der das Ausschalten der genannten Lichtquellen erfolgt.
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Alternativ kann ein Ausschalten aller den Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppen zugeordneten Lichtquellen dann erfolgen, wenn nach Ausschalten der Zündung und Öffnen der Fahrertür eine bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist. Es kann dann nämlich davon ausgegangen werden, dass keine weitere Betätigung eines Bedienelementes der zweiten Funktionsgruppe zu erwarten ist.
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Es ist gemäß einer anderen Ausbildung des Erfindungsgedankens jedoch auch denkbar, dass ein Ausschalten aller Lichtquellen, die den Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe und zugleich einem bestimmten Sitzplatz zugeordnet sind, dann erfolgt, wenn sich keine Person mehr auf dem bestimmten Sitzplatz befindet und die dem bestimmten Sitzplatz zugeordnete Tür wieder geschlossen ist. Nach dem Schließen der dem bestimmten Sitzplatz zugeordneten Tür kann bis zum Ausschalten der Lichtquellen wiederum eine bestimmte Nachlaufzeit abgewartet werden.
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Alternativ kann ein Ausschalten aller Lichtquellen, die den Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe und zugleich einem bestimmten Sitzplatz zugeordnet sind, erfolgen, wenn nach Ausschalten der Zündung und Öffnen der dem bestimmten Sitzplatz zugeordneten Tür eine bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist. Auch hierbei ist wiederum davon auszugehen, dass durch die Person auf dem bestimmten Sitzplatz keine Bedienung mehr zu erwarten ist.
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Es ist darüber hinaus zweckmäßig, wenn ein Ausschalten aller den Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe zugeordneten Lichtquellen stets dann erfolgt, wenn die Zündung ausgeschaltet und das Kraftfahrzeug verriegelt wurde. In einem solchen Fall ist selbstverständlich davon auszugehen, dass keine Bedienung eines Bedienelementes mehr benötigt wird. Das Ausschalten kann wiederum erst nach einer bestimmten oder bestimmbaren Nachlaufzeit nach dem Verriegeln des Kraftfahrzeugs erfolgen.
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Gemäß einer anderen Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass beim Entriegeln (in aller Regel über einen Funkschlüssel) oder Öffnen des Kraftfahrzeugs (also Öffnen einer Tür und/oder Klappe des Kraftfahrzeugs) ein Einschalten aller den Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe zugeordneten Lichtquellen erfolgt. Dies ist zweckmäßig, da beim Entriegeln oder Öffnen des Kraftfahrzeugs grundsätzlich davon auszugehen ist, dass kurze Zeit später irgendein Bedienelement der zweiten Funktionsgruppe bedient werden soll.
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Es kann hierbei in einer Weiterbildung auch derart verfahren werden, dass beim Öffnen einer Tür nur diejenigen Lichtquellen eingeschaltet werden oder (nach unmittelbar vorhergehender Entriegelung) eingeschaltet bleiben, die zur Beleuchtung von denjenigen Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe dienen, die der jeweils geöffneten Tür zugeordnet sind. Dies kann zur Energieeinsparung beitragen.
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Gemäß einer anderen, zweckmäßigen Verfahrensweise erfolgt ein Einschalten aller den Bedienelementen der ersten Funktionsgruppe zugeordneten Lichtquellen dann, wenn die Zündung eingeschaltet und die Fahrertür geschlossen ist. Es ist also dann davon auszugehen, dass das Kraftfahrzeug in den Fahrbetrieb überführt werden soll, so dass ein Auffinden von Bedienelementen der ersten Funktionsgruppe erleichtert werden sollte.
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Nach dem Öffnen und Betreten des Kraftfahrzeugs ist es jedoch wiederum zweckmäßig, wenn ein Ausschalten aller den Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe zugeordneten Lichtquellen dann erfolgt, wenn nach dem Öffnen des Kraftfahrzeugs eine bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist. Dann ist nämlich wieder davon auszugehen, dass eine Bedienung von Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe nicht mehr zu erwarten ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung der Zeitspannen (Nachlaufzeiten) zur Abschaltung einer Lichtquelle davon abhängig gemacht werden kann, welcher Funktionsgruppe ein Bedienelement zugeordnet ist, das durch die Lichtquelle beleuchtet wird oder beleuchtet werden soll. Beispielsweise ist es denkbar, dass denjenigen Lichtquellen, die zur Beleuchtung von Bedienelementen der zweiten Funktionsgruppe dienen, eine längere Nachlaufzeit zugeordnet ist als denjenigen Lichtquellen, die zur Beleuchtung von Bedienelementen der ersten Funktionsgruppe dienen.
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Es kann gemäß einer anderen Ausbildung auch so verfahren werden, dass ein Abstand eines Körperteils eines Fahrzeuginsassen (z. B. Hand oder Finger) zu den Bedienelementen erfasst wird. Dabei wird bei Unterschreiten eines bestimmten oder bestimmbaren Abstandes zu einem Bedienelement wenigstens eine Lichtquelle zur Beleuchtung des Bedienelementes eingeschaltet. Bei Überschreiten des bestimmten oder bestimmbaren Abstandes wird die wenigstens eine Lichtquelle wieder ausgeschaltet. Bei dieser Verfahrensweise hat der Abstand des Körperteils zu dem Bedienelement die erste Priorität, d. h. eine Einschaltung der Lichtquelle erfolgt unabhängig von der Zugehörigkeit des Bedienelementes zu einer der besagten Funktionsgruppen. Dadurch soll einem Bediener die Möglichkeit gegeben werden, auch bei bereits deaktivierten, den Bedienelementen einer bestimmten Funktionsgruppe zugeordneten Lichtquellen, diese Lichtquellen bei Bedarf dennoch wieder aktivieren zu können. Der Bediener kann somit besser überprüfen, ob ein ausgewähltes Bedienelement auch wirklich der gewünschten Funktion entspricht.
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Das Ein- und Ausschalten kann hierbei schlagartig (digital) oder auch weich erfolgen. So ist beispielsweise denkbar, dass ein Benutzer mit seiner Hand über die Oberfläche eines Bedienelemente aufweisenden Innenausstattungsteils des Kraftfahrzeugs streicht und dadurch ein aufleuchtendes und abklingendes Beleuchtungsverhalten in der Art eines „Bedienelement-Beleuchtungswischens“ ersichtlich ist.
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Schließlich kann das Verfahren dadurch weiter optimiert werden, dass das Ein- oder Ausschalten der Lichtquellen zusätzlich in Abhängigkeit einer Umgebungshelligkeit des Kraftfahrzeugs erfolgt. Ein Einschalten der Beleuchtung von Bedienelementen erfolgt also nur dann, wenn eine bestimmte Umgebungshelligkeit unterschritten wird. Die Umgebungshelligkeit kann beispielsweise mittels eines Regen-/Lichtsensors des Kraftfahrzeugs gemessen werden.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden anhand der Figuren in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Dadurch werden auch noch weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung deutlich. Gleiche Bezugszeichen, auch in unterschiedlichen Figuren, beziehen sich auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile. Dabei werden entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht, auch wenn eine wiederholte Beschreibung oder Bezugnahme darauf nicht erfolgt. Die Figuren sind nicht oder zumindest nicht immer maßstabsgetreu. In manchen Figuren können Proportionen oder Abstände übertrieben dargestellt sein, um Merkmale eines Ausführungsbeispiels deutlicher hervorheben zu können. Wird der Begriff „und/oder“ in einer Aufzählung aus zwei oder mehr Begriffen bzw. Gegenständen verwendet, so kann dies bedeuten, dass ein beliebiger der aufgezählten Begriffe bzw. Gegenstände allein verwendet werden kann. Es kann auch bedeuten, dass eine beliebige Kombination aus zwei oder mehr der aufgezählten Begriffe bzw. Gegenstände verwendet werden kann.
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Es zeigen, jeweils schematisch
- 1 ein Ablaufdiagramm gemäß einer ersten Verfahrensausprägung,
- 2 ein Ablaufdiagramm gemäß einer zweiten Verfahrensausprägung,
- 3 ein Ablaufdiagramm gemäß einer dritten Verfahrensausprägung,
- 4 ein Ablaufdiagramm gemäß einer vierten Verfahrensausprägung und
- 5 ein beispielhafter Signalflussplan von an einer Ausprägung des Verfahrens beteiligten Komponenten des Kraftfahrzeugs.
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In der 1 ist ein erster möglicher Verfahrensablauf dargestellt, wobei in einem Verfahrensschritt S0 das Verfahren beginnt. In einem Verfahrensschritt S1 erfolgt eine Abfrage, ob eine Zündung 12 des Kraftfahrzeugs ausgestellt ist. Wird dies bejaht, erfolgt in einem Verfahrensschritt S2 eine Abfrage, ob die Fahrertür des Kraftfahrzeugs geöffnet ist. Wird dies ebenfalls bejaht, erfolgt in einem Verfahrensschritt S3 eine weitere Abfrage, ob eine Lichtquelle eingeschaltet ist, welche zur Beleuchtung eines Bedienelementes einer ersten Funktionsgruppe I dient, beziehungsweise dieser logisch zugeordnet ist (vgl. auch Erläuterung zu 5). Der Funktionsgruppe I werden ausschließlich solche Bedienelemente zugeordnet, mit denen vornehmlich für den Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs notwendige Funktionen bedient werden können.
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Sind Lichtquellen eingeschaltet, die der Funktionsgruppe I logisch zugeordnet sind, so erfolgt gegebenenfalls nach einer bestimmten oder bestimmbaren Nachlaufzeit (nach dem Öffnen der Fahrertür, vorzugsweise einige Sekunden), welche in einem optionalen Verfahrensschritt S4 abgefragt wird, ein Ausschalten aller Lichtquellen, die logisch der Funktionsgruppe I zugeordnet werden, in einem Verfahrensschritt S5.
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Wird eine der Abfragen in den Verfahrensschritten S1 bis S4 mit „nein“ beantwortet, verzweigt die zugrundeliegende Steuerlogik wieder zurück vor den Verfahrensschritt S1.
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Anhand der 2 ist eine weitere mögliche Ausprägung des Verfahrens ersichtlich. Hierbei wird nach einem Start des Verfahrensablaufs (Verfahrensschritt S0) in einem Verfahrensschritt S1 abgefragt, ob sich eine Person auf dem Fahrersitz befindet. Wird dies verneint, so erfolgt in einem Verfahrensschritt S2 eine Abfrage, ob die Fahrertür geschlossen ist. Ergibt die Abfrage, dass die Fahrertür geschlossen ist, so erfolgt in einem Verfahrensschritt S3 eine Abfrage, ob Lichtquellen eingeschaltet sind, die zur Beleuchtung von Bedienelementen dienen, welche logisch einer zweiten Funktionsgruppe II zugeordnet werden. Der zweiten Funktionsgruppe II sind ausschließlich solche Bedienelemente zugeordnet, mit denen auch für außerhalb des Fahrbetriebes des Kraftfahrzeugs notwendige Funktionen bedient werden können (vgl. auch Ausführungen zu 5).
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Ergibt die Abfrage, dass Lichtquellen zur Beleuchtung von Bedienelementen der Funktionsgruppe II eingeschaltet sind, so erfolgt in einem Verfahrensschritt S5 ein Ausschalten aller dieser Lichtquellen.
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Dem Verfahrensschritt S5 kann ein optionaler Verfahrensschritt S4 vorgeschaltet sein, in dem abgefragt wird, ob nach dem Schließen der Fahrertür eine bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist. Dabei wird erst nach Ablauf der bestimmten Zeitspanne mit dem Verfahrensschritt S5 fortgefahren. Die Nachlaufzeit kann beispielsweise auf eine Zeitspanne von einigen Sekunden bis hin in den Minutenbereich bestimmt werden.
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Werden die Abfragen in den Verfahrensschritten S2, S3 mit „nein“ beantwortet, wird wieder zurückverzweigt vor den Verfahrensschritt S1.
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Wird die Abfrage im Verfahrensschritt S1 hingegen mit „ja“ beantwortet, so erfolgt in einem Verfahrensschritt S1a eine Abfrage, ob die Zündung 12 des Kraftfahrzeugs K (vgl. auch 5) ausgeschaltet ist. Wird dies bejaht, so erfolgt in einem Verfahrensschritt S1 b eine Abfrage, ob die Fahrertür geöffnet ist. Wird auch dies bejaht, so wird zum Verfahrensschritt S5 verzweigt und ein Ausschalten der Lichtquellen veranlasst.
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Auch hierbei kann dem Verfahrensschritt S5 ein optionaler Verfahrensschritt S1c vorgeschaltet sein, in dem abgefragt wird, ob nach dem Öffnen der Fahrertür eine bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist. Dabei wird erst nach Ablauf der bestimmten Zeitspanne mit dem Verfahrensschritt S5 fortgefahren. Die Nachlaufzeit kann wiederum auf eine Zeitspanne von einigen Sekunden bis hin in den Minutenbereich bestimmt werden.
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Werden die Abfragen in den Verfahrensschritten S1a, S1b mit „nein“ beantwortet, wird wieder zurückverzweigt vor den Verfahrensschritt S1.
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Aus der 3 ist eine weitere mögliche Ausprägung des Verfahrens ersichtlich. So wird wiederum in einem Verfahrensschritt S0 das Verfahren gestartet. In einem Verfahrensschritt S1 wird abgefragt, ob das Kraftfahrzeug verriegelt wurde. Unter einem Verriegelungszustand wird ein solcher Zustand verstanden, in dem die Zentralverriegelung des Kraftfahrzeugs aktiviert und somit alle Türen und des Kraftfahrzeugs verriegelt sind.
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Wird ein Verriegelungszustand des Kraftfahrzeugs bejaht, so erfolgt in einem Verfahrensschritt S2 die Abfrage, ob Lichtquellen eingeschaltet sind, die zur Beleuchtung von Bedienelementen der Funktionsgruppe II dienen (vgl. Ausführungen zu 5). Ist dies der Fall, so erfolgt in einem Verfahrensschritt S4 ein Ausschalten dieser Lichtquellen.
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Dem Verfahrensschritt S4 kann ein optionaler Verfahrensschritt S3 vorgeschaltet sein, in dem abgefragt wird ob nach der Verriegelung des Kraftfahrzeugs eine bestimmte Zeitspanne (Nachlaufzeit) verstrichen ist. Erst wenn dies der Fall ist, wird mit dem Verfahrensschritt S4 fortgefahren. Die Nachlaufzeit kann auch hier vorzugsweise auf einige Sekunden bestimmt werden.
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Wird in einem der verfahrensschritte S1, S2 die Abfrage verneint, wird zurückverzweigt vor den Verfahrensschritt S1.
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In der 4 ist eine mögliche Verfahrensausprägung dargestellt, bei der nach einem Start (Verfahrensschritt S0) abgefragt wird, ob das Kraftfahrzeug geöffnet wurde (Verfahrensschritt S1). Ein Öffnen des Kraftfahrzeugs wird dann bejaht, wenn eine Tür und/oder eine Klappe des Kraftfahrzeugs geöffnet wurde. In einem solchen Fall wird in einem Verfahrensschritt S2 überprüft, ob und welche Lichtquellen vorhanden sind, welche zur Beleuchtung eines Bedienelementes dienen, das zur Funktionsgruppe 2 logisch zugeordnet wird. Ist dies der Fall werden in einem Verfahrensschritt S3 alle diejenigen Lichtquellen eingeschaltet, welche zur Beleuchtung von Bedienelementen dienen, die der Funktionsgruppe II zugeordnet werden können (vgl. auch Ausführung zu 5).
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In einem Verfahrensschritt S4 wird danach abgefragt ob seit dem Öffnen des Kraftfahrzeugs eine bestimmte Zeitspanne vergangen ist. Die Zeitspanne kann wie bereits erwähnt festgelegt werden.
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Nach Ablauf einer solchen Zeitspanne (Nachlaufzeit) werden in einem Verfahrensschritt S5 alle eingeschalteten Lichtquellen, welche zur Beleuchtung von Bedienelementen der Funktionsgruppe II dienen, wieder ausgeschaltet. Es wird dann nämlich davon ausgegangen, dass keine Bedienung von Bedienelementen der Funktionsgruppe II mehr zu erwarten ist.
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In 5 ist schließlich rein beispielhaft und nicht vollständig ein Signalschaubild ersichtlich, welches die signaltechnische Vernetzung von elektrischen Komponenten des Kraftfahrzeugs darstellt, die für das Verständnis des Verfahrens bedeutsam sind.
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So ist ein Kraftfahrzeug K gestrichelt angedeutet, welches ansteuerbare Lichtquellen 2 bis 5 aufweist, die zur Beleuchtung von nicht näher dargestellten Bedienelementen dienen, die logisch einer ersten Funktionsgruppe I zugeordnet sind. So dient die Lichtquelle 2 zur Beleuchtung eines Bedienelementes für die Außenbeleuchtung (z.B. Abblendlicht, Standlicht). Die Lichtquelle 3 dient zur Beleuchtung eines Bedienelementes für eine Leuchtweitenregulierung. Die Lichtquelle 4 dient zur Beleuchtung eines Bedienelementes für die Einstellung der Außenspiegel und die Lichtquelle 5 dient zur Beleuchtung eines Bedienelementes für die Klimatisierung. Die genannten Bedienelemente sind der Einfachheit halber nicht näher dargestellt.
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Ferner sind Lichtquellen 6 bis 9 ersichtlich, die zur Beleuchtung von Bedienelementen dienen, welche logisch einer zweiten Funktionsgruppe II zugeordnet sind. Dabei dient die Lichtquelle 6 zur Beleuchtung der Bedienelemente von Fensterhebern, die Lichtquelle 7 dient zur Beleuchtung eines Bedienelementes der Heckklappenentriegelung, die Lichtquelle 8 dient zur Beleuchtung eines Bedienelementes der Tankklappenentriegelung und die Lichtquelle 9 dient zur Beleuchtung von Bedienelementen in der Dachbedieneinheit (Dachkonsole). Auch hier sind der Einfachheit halber die genannten Bedienelemente nicht näher dargestellt.
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Es soll nochmals ausdrücklich erwähnt werden, dass die Bedienelemente, welche logisch der Funktionsgruppe I zugeordnet sind und welche durch die Lichtquellen 2 bis 5 beleuchtet werden oder beleuchtbar sind, vornehmlich zur Bedienung von Funktionen dienen, die für oder während des Fahrbetriebs notwendig sind. Die der zweiten Funktionsgruppe II logisch zugeordneten Bedienelemente, welche durch die Lichtquellen 6 bis 9 beleuchtbar sind oder beleuchtet werden, dienen hingegen zur Bedienung von solchen Funktionen, welche auch für außerhalb des Fahrbetriebs des Kraftfahrzeugs notwendig sind.
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Des Weiteren sind Sitzbelegungssensoren 10 dargestellt, mit denen festgestellt werden kann, ob sich eine Person auf einem bestimmten Sitz (z. B. Fahrersitz) befindet oder nicht. Alternativ oder zusätzlich kann dies auch über einen Gurtschloss-Sensor (nicht dargestellt) erfolgen. Tür-/Klappenöffnungssensoren 11 dienen zur Überwachung des Öffnungszustandes von Türen oder Klappen des Kraftfahrzeugs.
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Eine Zündung 12 ist ebenfalls signaltechnisch mit den ersichtlichen Komponenten verbunden. Ein Zeitgeber 13 dient dazu, Zeitspannen ab einem bestimmten Betriebszustand zu messen. Dies kann beispielsweise die Zeitspanne nach dem Einschalten der Zündung 12, nach dem Öffnen oder Schließen einer Tür oder nach dem Öffnen oder Verriegeln des Kraftfahrzeugs K sein. Das Verriegeln oder Entriegeln des Kraftfahrzeugs K mittels einer Zentralverriegelung wird über eine Steuereinheit 14 der Zentralverriegelung erfasst. Über Näherungssensoren 15 wird eine Annäherung oder ein Entfernen eines Körperteils von einem Insassen an die genannten Bedienelemente im Kraftfahrzeug K erfasst. Ein Regen-/Lichtsensor 16 dient zur Erfassung einer Umgebungshelligkeit um das Kraftfahrzeug K.
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Alle genannten Komponenten sind über einen Datenbus 17 (beispielsweise CAN-Bus) signaltechnisch mit einer Auswerte- und Steuereinheit 1 verbunden. In der Auswerte- und Steuereinheit 1 ist ein entsprechender Steueralgorithmus hinterlegt, der die Bedienelemente der Funktionsgruppe I einerseits und der Funktionsgruppe II andererseits logisch unterteilt und eine Ansteuerung der Lichtquellen 2 bis 5 oder 6 bis 9 (An- oder Ausschalten) in Abhängigkeit ihrer Zugehörigkeit zu einer der Funktionsgruppen I oder II und in Abhängigkeit von Eingangssignalen signaltechnisch verbundener Komponenten (z.B. Zündung 12, Tür-/Klappenöffnungssensoren 11, Zeitgeber 13) durchführt. Alternativ ist es auch denkbar, dass die Auswerte- und Steuereinheit 1 entsprechende Signale an dezentrale Steuergeräte (nicht dargestellt) sendet, die dann zur Ansteuerung der diesen jeweils zugeordneten Komponenten dienen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Auswerte- und Steuereinheit
- 2
- Lichtquelle für Bedienelement der Außenbeleuchtung
- 3
- Lichtquelle für Bedienelement der Leuchtweitenregulierung
- 4
- Lichtquelle für Bedienelement der Außenspiegeleinstellung
- 5
- Lichtquelle für Bedienelement der Klimatisierung
- 6
- Lichtquelle für Bedienelement eines Fensterhebers
- 7
- Lichtquelle für Bedienelement der Heckklappenentriegelung
- 8
- Lichtquelle für Bedienelement der Tankklappenentriegelung
- 9
- Lichtquelle für Bedienelement in der Dachbedieneinheit
- 10
- Sitzbelegungssensoren
- 11
- Tür-/Klappenöffnungssensoren
- 12
- Zündung
- 13
- Zeitgeber
- 14
- Steuereinheit Zentralverriegelung
- 15
- Näherungssensoren
- 16
- Regen-/Lichtsensor
- 17
- Datenbus
- I
- erste Funktionsgruppe
- II
- zweite Funktionsgruppe
- K
- Kraftfahrzeug
- S0-S5, S1a-S1c
- Verfahrensschritte
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10229482 B4 [0002]
- DE 102017214000 B4 [0003]
- DE 102006003174 A1 [0004]
- DE 102004045885 A1 [0005]