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DE102022130993A1 - Sichtteil mit Blendenoberfläche und Dekoroberfläche sowie optisch und haptisch kaschiertem Übergang zwischen beiden sowie zugehörige Verwendung - Google Patents

Sichtteil mit Blendenoberfläche und Dekoroberfläche sowie optisch und haptisch kaschiertem Übergang zwischen beiden sowie zugehörige Verwendung Download PDF

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DE102022130993A1 DE102022130993.2A DE102022130993A DE102022130993A1 DE 102022130993 A1 DE102022130993 A1 DE 102022130993A1 DE 102022130993 A DE102022130993 A DE 102022130993A DE 102022130993 A1 DE102022130993 A1 DE 102022130993A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sichtteil (1), welches bei bestimmungsgemäßer Anbringung des Sichtteils (1) eine dem Betrachter zugewandte Sichtfläche (5) ausbildet; aufweisend: einen Träger (3); eine am Träger (3) festgelegte oder gelagerte, zumindest bereichsweise transparent oder transluzent ausgebildete Blende (2), die eine dem Betrachter zugewandte Blendenoberfläche (2a) und eine dem Betrachter abgewandte Rückfläche (2b) ausbildet; ein am Träger (3) festgelegtes Flächengebilde (4), mit einer optisch und/oder haptisch wahrnehmbaren Dekoroberfläche (4a); wobei die Blende (2) die Dekoroberfläche (4a) des Flächengebildes (4) lediglich bereichsweise mit einem Überdeckungsbereich (2c) überdeckt, so dass die von der Blende (2) überdeckte Dekoroberfläche (4a) des Flächengebildes (4) für den durch die Blende (2) hindurchblickenden Betrachter sichtbar bleibt und die Blendenoberfläche (2a) und eine verbleibende, durch die Blende (2) nicht überdeckte Restfläche (4a') der Dekoroberfläche (4a) eine in der Sichtfläche (5) liegende, gemeinsame Grenze (6) ausbilden; wobei eine partielle Beschichtung (7, 7') zur Herstellung eines optischen und/oder haptischen Übergangs auf der Blendenoberfläche (2a) und/oder deren Rückfläche (2b) aufgebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sichtteil. Sichteile insbesondere solche für Kraftfahrzeuge sollen eine hochwertig anmutende optisch und haptisch wahrnehmbare Erscheinung aufweisen und sind darüber hinaus hohen thermischen und mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, insbesondere wenn sie ferner eine Bedienoberfläche zur Vornahme einer Berühr- oder Betätigungseingabe bereitstellen. Üblicherweise sind Blenden, insbesondere solche, denen eine Bedienoberfläche zugeordnet ist, aus einem transparenten Kunststoff oder einem Glaswerkstoff ausgebildet, welche sich optisch und haptisch meist kontraststark von der texturierten Umgebung der umgebenden Dekoroberfläche absetzt. Meist wird der Übergang zwischen Blende durch eine Zierlinie unterbrochen. Diese Maßnahme erhöht die Komplexität und das Gewicht des Sichtteils nachteilig und wird nicht mehr als optisch attraktiv wahrgenommen. Darüber hinaus werden Sichtteile angestrebt, die Spalte und Unterbrechungen vermeiden und eine möglichst geschlossene Sichtfläche ausbilden, um die Haltbarkeit sowie die Reinigung zu erleichtern.
  • Vor diesem Hintergrund bestand Bedarf nach einem Sichtteil, welches vergleichsweise einfach produziert werden kann und gewichtssparend ausgebildet ist und welches den in optischer und haptischer Hinsicht derzeit vorliegenden Ansprüchen genügt. Diese Aufgabe wird durch ein Sichtteil gemäß Anspruch 1 gelöst. Eine gleichermaßen vorteilhafte Verwendung ist Gegenstand eines nebengeordneten Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind jeweils Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den Ansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger, technologisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung, insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren, charakterisiert und spezifiziert die Erfindung zusätzlich.
  • Die Erfindung betrifft ein Sichtteil, welches bei bestimmungsgemäßer Anbringung des Sichtteils eine dem Betrachter oder Bediener zugewandte Sichtfläche ausbildet. Das Sichtteil weist einen Träger auf, der der Festlegung des Sichtteils an einer tragenden Komponente, wie der Fahrzeugkarosserie dient. Der Träger ist beispielsweise ausschließlich auf der dem Betrachter abgewandten Seite des Sichtteils ausgebildet und ist beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem metallischen Werkstoff, wie ZAMAK, ausgebildet.
  • Erfindungsgemäß ist eine am Träger festgelegte oder gelagerte, zumindest bereichsweise transparent oder transluzent ausgebildete Blende vorgesehen, die eine dem Betrachter zugewandte Blendenoberfläche und eine dem Betrachter abgewandte Rückfläche ausbildet. Die Blendenoberfläche bildet in einer bevorzugten Ausgestaltung eine Bedienoberfläche aus. Beispielsweise ist eine Berührdetektionsoberfläche zur Detektion einer Berührung der Blendenoberfläche vorgesehen. In einer weiteren Ausgestaltung ist die Blendenoberfläche elastisch rückstellend gegenüber dem Träger gelagert oder elastisch rückstellend ausgebildet und eine Betätigungsdetektionseinrichtung vorgesehen, um die Verlagerung zu detektieren, die durch eine auf die Blendenoberfläche einwirkende Betätigungskraft bewirkt wird. Das Material der Blende ist beispielsweise aus einem transparenten Kunststoff oder Glaswerkstoff ausgewählt.
  • Das Sichtteil weist erfindungsgemäß ferner ein am Träger festgelegtes Flächengebilde mit einer optisch und/oder haptisch wahrnehmbaren Dekoroberfläche auf. Das Flächengebilde ist beispielsweise ein flexibles Material, wie eine Planware, ein gewirktes oder gewebtes Textil, ein natürliches Leder, ein Kunstleder, eine bedruckte und/oder geprägte Folie oder eine Holz- oder Steinoberfläche, eine Metalloberfläche oder eine Carbonoptik imitierendes oder aufweisendes Furnier oder Dergleichen.
  • Erfindungsgemäß überdeckt die Blende die Dekoroberfläche des Flächengebildes lediglich bereichsweise, so dass die von der Blende überdeckte Dekoroberfläche des Flächengebildes für den durch die Blende hindurchblickenden Betrachter sichtbar bleibt. Der die Dekoroberfläche überdeckende Teil der Blende wird als Überdeckungsbereich bezeichnet. Dabei bilden die Blendenoberfläche und eine verbleibende, durch die Blende nicht überdeckte Restfläche der Dekoroberfläche eine in der Sichtfläche liegende, gemeinsame Grenze aus.
  • Erfindungsgemäß ist eine partielle Beschichtung zur Herstellung eines optischen und/oder haptischen Übergangs auf Seiten der Blendenoberfläche oder der Rückfläche aufgebracht. Bevorzugt ist die Beschichtung im Überdeckungsbereich der Blende auf deren, dem Betrachter zugewandten Blendenoberfläche oder dem Betrachter abgewandten Rückfläche aufgebracht. Durch diese vergleichsweise einfache Maßnahme wird gewichtssparend ein optischer und/oder haptisch unauffälliger Übergang zwischen der Blendenoberfläche und der Dekoroberfläche geschaffen. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Restfläche der Dekoroberfläche und die Blendenoberfläche an der Grenze bündig aneinandergrenzen. Noch bevorzugter sind die Restfläche der Dekoroberfläche und die Blendenoberfläche in einer gemeinsamen Ebene angeordnet.
  • Bevorzugt grenzt die partielle Beschichtung an die Grenze an.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine weitere partielle Beschichtung auf der Restfläche der Dekoroberfläche aufgebracht, wobei in einer bevorzugteren Ausgestaltung die weitere partielle Beschichtung ebenfalls an die Grenze angrenzt.
  • Bevorzugt liegt die von der Blende überdeckte Dekoroberfläche an der Rückfläche der Blende an. Um störende Lichtbrechungseffekte zu vermeiden, weist die Blende zumindest im Überdeckungsbereich bevorzugt eine Dicke auf, die 1,5 mm nicht übersteigt.
  • Bevorzugt ist die Beschichtung eine Druckbeschichtung. Dabei nimmt eine Druckdichte der Druckbeschichtung bezogen auf die unbedruckte Blendenoberfläche mit zunehmender Entfernung, beispielsweise in einer zur Grenze orthogonalen Richtung, von der Grenze ab.
  • Bevorzugt bildet die Blende eine die Grenze vorgebende Stirnfläche aus, die opak beschichtet ist, um Lichtreflexe an der Stirnfläche zu vermeiden, wodurch ansonsten die Grenze ungewollt optisch in Erscheinung tritt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung weist das Sichtteil eine elektronische Pixelmatrixanzeige, beispielsweise in LCD-, E-ink- oder OLED-Bauweise auf, wobei die Blende die elektronische Pixelmatrixanzeige überdeckt und die oder eine weitere Beschichtung sich zumindest teilweise über die elektronische Pixelmatrixanzeige erstreckt. Beispielsweise erstreckt sich die Beschichtung von der Grenze über den Überdeckungsbereich bis in den Teil der Blende, welcher die Pixelmatrixanzeige überdeckt.
  • Bevorzugt ist das Flächengebilde zumindest bereichsweise transluzent ausgebildet. Dabei ist ferner ein Leuchtmittel zu dessen Hinterleuchtung vorgesehen. Beispielsweise ist das Leuchtmittel auf einer Leiterplatte angeordnet, die am Träger festgelegt ist.
  • Bevorzugt bildet die Blende einen Durchbruch aus, wobei das Flächengebilde den Durchbruch ausfüllt.
  • Bevorzugt ist das Flächengebilde vollflächig auf den Träger aufgebracht.
  • Bevorzugt sind der Träger und das Flächengebilde zumindest bereichsweise transparent oder transluzent, beispielsweise zur Durchleuchtung mit dem Leuchtmittel, ausgebildet.
  • Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung des Sichtteils in einer der zuvor beschriebenen Ausführungsformen in einem Kraftfahrzeug.
  • Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Die Figuren sind dabei nur beispielhaft zu verstehen und stellen lediglich bevorzugte Ausführungsvarianten dar. Es zeigen:
    • 1 eine Aufsicht auf eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sichtteils 1;
    • 2 eine zugehörige Schnittansicht des Sichtteils 1;
    • 3 eine zu 2 gehörige Ausschnittsvergrößerung des Sichtteils 1.
  • Die Erfindung betrifft ein Sichtteil 1, welches bei bestimmungsgemäßer Anbringung des Sichtteils 1 eine dem Betrachter oder Bediener zugewandte Sichtfläche 5 ausbildet. Das Sichtteil 1 weist einen Träger 3 auf, der der Festlegung des Sichtteils 1 an einer tragenden Komponente, wie der Fahrzeugkarosserie dient. Der Träger 3 ist beispielsweise ausschließlich auf der dem Betrachter abgewandten Seite des Sichtteils 1 ausgebildet und ist beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem metallischen Werkstoff, wie ZAMAK, ausgebildet.
  • Wie die 1 und 2 zeigen, ist eine am Träger 3 festgelegte oder gelagerte, zumindest bereichsweise transparent oder transluzent ausgebildete Blende 2 vorgesehen, die eine dem Betrachter zugewandte Blendenoberfläche 2a und eine dem Betrachter abgewandte Rückfläche 2b ausbildet. Die Blendenoberfläche 2a bildet beispielsweise aber nicht zwingend eine Bedienoberfläche aus. Beispielsweise ist eine Berührdetektionsoberfläche zur Detektion einer Berührung der Blendenoberfläche 2a vorgesehen. In einer anderen Ausgestaltung ist die Blendenoberfläche 2a elastisch rückstellend gegenüber dem Träger 3 gelagert oder elastisch rückstellend ausgebildet und eine Betätigungsdetektionseinrichtung vorgesehen, um die Verlagerung zu detektieren, die durch eine auf die Blendenoberfläche 2a einwirkende Betätigungskraft bewirkt wird. Das Material der Blende 2 ist beispielsweise aus einem transparenten Kunststoff oder Glaswerkstoff ausgewählt.
  • Das Sichtteil 1 weist ferner ein am Träger 3 festgelegtes Flächengebilde 4 mit einer optisch und/oder haptisch wahrnehmbaren Dekoroberfläche 4a auf. Dabei ist das Flächengebilde 4 vollflächig auf den Träger 3 aufgebracht.
  • Das Flächengebilde 4 ist beispielsweise ein flexibles Material, wie eine Planware, ein gewirktes oder gewebtes Textil, ein natürliches Leder, ein Kunstleder, eine bedruckte und/oder geprägte Folie oder eine Holz- oder Steinoberfläche, eine Metalloberfläche oder eine Carbonoptik imitierendes oder aufweisendes Furnier oder Dergleichen. Das Flächengebilde 4 sowie der Träger 3, zumindest an entsprechender Stelle, sind wenigstens bereichsweise transluzent ausgebildet. Dabei ist ferner ein Leuchtmittel 8 zu dessen Hinterleuchtung vorgesehen. Beispielsweise ist das Leuchtmittel 8 auf einer Leiterplatte angeordnet, die am Träger 3 festgelegt ist.
  • Wie gezeigt überdeckt die Blende 2 die Dekoroberfläche 4a des Flächengebildes 4 lediglich bereichsweise, so dass die von der Blende 2 überdeckte Dekoroberfläche 4a des Flächengebildes 4 für den durch die Blende 2 hindurchblickenden Betrachter sichtbar bleibt. Der die Dekoroberfläche 4a überdeckende Teil der Blende 2 wird als Überdeckungsbereich 2c bezeichnet. Dabei bilden die Blendenoberfläche 2a und eine verbleibende, durch die Blende nicht überdeckte Restfläche der Dekoroberfläche 4a eine in der Sichtfläche liegende, gemeinsame Grenze 6 aus.
  • Darüber hinaus ist eine partielle Beschichtung 7 zur Herstellung eines optischen und/oder haptischen Übergangs auf Seiten der Blendenoberfläche 2a oder der Rückfläche 2b aufgebracht. Dabei ist die Beschichtung 7 im Überdeckungsbereich 2c der Blende 2 auf deren, dem Betrachter zugewandten Blendenoberfläche 2a aufgebracht. Durch diese vergleichsweise einfache Maßnahme wird gewichtssparend ein optischer und/oder haptisch unauffälliger Übergang zwischen der Blendenoberfläche 2a und der Dekoroberfläche 4a geschaffen. Dabei ist vorgesehen, dass die Restfläche der Dekoroberfläche 4a und die Blendenoberfläche 2a an der Grenze 6 bündig aneinandergrenzen und sind in einer gemeinsamen Ebene angeordnet. Dabei grenzt die partielle Beschichtung 7 an die Grenze 6 an. Eine weitere nicht dargestellte, partielle Beschichtung ist beispielsweise ferner auf der Restfläche der Dekoroberfläche 4a aufgebracht, die ebenfalls an die Grenze 6 angrenzt.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform liegt die von der Blende 2 überdeckte Dekoroberfläche 4a an der Rückfläche 2b der Blende 2 an. Um störende Lichtbrechungseffekte zu vermeiden, weist die Blende 2 zumindest im Überdeckungsbereich eine Dicke auf, die 1,5 mm nicht übersteigt.
  • Das gezeigte Sichtteil 1 weist ferner eine elektronische Pixelmatrixanzeige 10, beispielsweise in LCD-, E-ink- oder OLED-Bauweise auf, wobei die Blende 2 die elektronische Pixelmatrixanzeige überdeckt und eine weitere Beschichtung 7' der Blende 2 sich zumindest teilweise über die elektronische Pixelmatrixanzeige 10 erstreckt.
  • Hier sind die Beschichtungen 7, 7' jeweils eine Druckbeschichtung. Dabei nimmt deren Druckdichte bezogen auf die unbedruckte Blendenoberfläche mit zunehmender Entfernung in einer zur Grenze 6 orthogonalen Richtung von der Grenze 6 ab.
  • Wie 3 zeigt, bildet die Blende 2 eine die Grenze 6 vorgebende Stirnfläche aus, die eine opake Beschichtung 9 aufweist, um Lichtreflexe an der Stirnfläche zu vermeiden, wodurch ansonsten die Grenze ungewollt optisch in Erscheinung tritt.
  • Bei einer anderen nicht dargestellten Ausführungsform bildet die Blende 2 einen Durchbruch aus, wobei das Flächengebilde 4 den Durchbruch ausfüllt und über den Träger 3 im Durchbruch gehalten wird.

Claims (15)

  1. Sichtteil (1), welches bei bestimmungsgemäßer Anbringung des Sichtteils (1) eine dem Betrachter zugewandte Sichtfläche (5) ausbildet; aufweisend: einen Träger (3); eine am Träger (3) festgelegte oder gelagerte, zumindest bereichsweise transparent oder transluzent ausgebildete Blende (2), die eine dem Betrachter zugewandte Blendenoberfläche (2a) und eine dem Betrachter abgewandte Rückfläche (2b) ausbildet; ein am Träger (3) festgelegtes Flächengebilde (4), mit einer optisch und/oder haptisch wahrnehmbaren Dekoroberfläche (4a); wobei die Blende (2) die Dekoroberfläche (4a) des Flächengebildes (4) lediglich bereichsweise mit einem Überdeckungsbereich (2c) überdeckt, so dass die von der Blende (2) überdeckte Dekoroberfläche (4a) des Flächengebildes (4) für den durch die Blende (2) hindurchblickenden Betrachter sichtbar bleibt und die Blendenoberfläche (2a) und eine verbleibende, durch die Blende (2) nicht überdeckte Restfläche (4a') der Dekoroberfläche (4a) eine in der Sichtfläche (5) liegende, gemeinsame Grenze (6) ausbilden; wobei eine partielle Beschichtung (7, 7') zur Herstellung eines optischen und/oder haptischen Übergangs auf der Blendenoberfläche (2a) und/oder deren Rückfläche (2b) aufgebracht ist.
  2. Sichtteil (1) gemäß dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Restfläche (4a') der Dekoroberfläche (4a) und die Blendenoberfläche (2a) an der Grenze (6) bündig aneinandergrenzen.
  3. Sichtteil (1) gemäß dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Restfläche (4a') der Dekoroberfläche (4a) und die Blendenoberfläche (2a) in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind.
  4. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die partielle Beschichtung (7) im Übergangsbereich (2c) der Blende (2) vorgesehen ist.
  5. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die partielle Beschichtung (7) an die Grenze (6) angrenzt.
  6. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine weitere partielle Beschichtung auf der Restfläche (4a') der Dekoroberfläche (4a) aufgebracht ist, die bevorzugt an die Grenze (6) angrenzt.
  7. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die überdeckte Dekoroberfläche (4a) an der Rückfläche (2b) der Blende (2) anliegt.
  8. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Beschichtung (7, 7') eine Druckbeschichtung ist und eine Druckdichte der Druckbeschichtung mit zunehmender Entfernung von der Grenze (6) abnimmt.
  9. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Blende (2) eine die Grenze (6) vorgebende Stirnfläche ausbildet und die Stirnfläche eine opake Beschichtung (9) aufweist.
  10. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner aufweisend eine elektronische Pixelmatrixanzeige (10), wobei die Blende die elektronische Pixelmatrixanzeige überdeckt und die oder noch eine weitere Beschichtung (7') sich zumindest teilweise über die elektronische Pixelmatrixanzeige (10) erstreckt.
  11. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Flächengebilde (4) zumindest bereichsweise transluzent ausgebildet ist und Leuchtmittel (8) zur dessen Hinterleuchtung vorgesehen sind.
  12. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Blende (2) einen Durchbruch bildet und das Flächengebilde (4) den Durchbruch ausfüllt.
  13. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Flächengebilde (4) vollflächig auf den Träger (3) aufgebracht ist.
  14. Sichtteil (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Flächengebilde (4) und der Träger (3) zumindest bereichsweise transparent oder transluzent ausgebildet sind.
  15. Verwendung des Sichtteils (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche in einem Kraftfahrzeug.
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