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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rotorfixiervorrichtung zum zentrierten Fixieren einer Rotorwelle eines Rotors an einer elektrischen Maschine zu Wartungszwecken. Die Erfindung betrifft außerdem eine Wartungsvorrichtung für eine elektrische Maschine mit einer solchen Rotorfixiervorrichtung.
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Elektrische Maschinen, wie beispielsweise Elektromotoren, wie sie zunehmend auch in modernen Kraftfahrzeugen zum Einsatz gelangen, müssen in entsprechenden Werkstätten mit überschaubaren Reparaturkosten instandgesetzt werden können, um wirtschaftlich zu sein. Dieses Ziel kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die elektrische Maschine mit ihren Hauptbestandteilen Stator, Rotor und Lagerschild mit Werkstatt üblichen Werkzeugen gewartet werden kann. Hierbei kommen beispielsweise spezielle Wartungsvorrichtungen in Form von E-Maschinen-Zerlegewerkzeugen zum Einsatz, die nach dem Wirkprinzip ähnlich einer Abziehvorrichtung arbeiten und einen Lagerschild von einem Gehäuse der elektrischen Maschine abziehen können. Derartige Lagerschilde sind üblicherweise vordere und/oder hintere Deckel eines Gehäuses, insbesondere eines Maschinengehäuses, die neben einer Schutzfunktion eines Innenraums des Gehäuses auch Lager zur Lagerung eines Rotors bzw. einer Rotorwelle der elektrischen Maschine bereitstellen. Um einen möglichst gleichmäßigen Luftspalt zwischen dem Stator und dem Rotor gewährleisten zu können, werden die Lagerschilde äußerst exakt in das Gehäuse eingepasst. Derartige E-Maschinen-Zerlegewerkzeuge können selbstverständlich auch zur Montage solcher Lagerschild eingesetzt werden.
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Generell besteht jedoch das Problem, dass sofern der Lagerschild demontiert wird, dem noch montierten Rotor bzw. der noch montierten Rotorwelle zu diesem Zeitpunkt ein Lager, insbesondere ein Wälzlager, fehlt, welches den Rotor bzw. die Rotorwelle in ihrer zentrierten Position fixiert. Durch das Fehlen dieses Lagers besteht die Gefahr, dass der Rotor bei minimaler Schiefstellung bzw. Kippmoment aufgrund der wirkenden Magnetkräfte oder Bauteiltoleranzen am Stator anhaftet, wodurch sowohl der Stator als auch der Rotor sowie gegebenenfalls auch Dichtungsbauteile in diesem Umfeld beschädigt werden können, was unbedingt verhindert werden sollte.
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Aus diesem Grund verfügen bekannte E-Maschinen-Zerlegewerkzeuge üblicherweise über eine Zentrierlanze für eine Rotorwelle, wobei in einem Zusammenspiel mit einer Öffnung im Lagerschild diese Zentrierlanze die Zentrierung der Rotorwelle zumindest so lange übernimmt, wie der Lagerschild demontiert, das E-Maschinen-Zerlegewerkzeug jedoch noch an der elektrischen Maschine montiert ist. Nach dem Abbau des E-Maschinen-Zerlegewerkzeugs von der zu wartenden elektrischen Maschine, kann dieses somit die Zentrierfunktion nicht mehr übernehmen.
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Aus der
DE 103 54 766 A1 ist ein Elektromotor mit einem Stator bzw. einem Statorgehäuse und einem Rotor bekannt, wobei in einem demontierten Zustand Zentrierelemente zum Zentrieren des Rotors im Stator bzw. im Statorgehäuse vorhanden sind, die in den Stator bzw. in das Statorgehäuse integriert sind und nach erfolgter Montage im Statorgehäuse verbleiben.
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Aus der
DE 10 2015 014 942 A1 ist ein Verfahren zur Montage von Anbauteilen an einer einen Stator und einen Rotor aufweisenden elektrischen Maschine bekannt.
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Aus der
DE 10 2019 124 439 A1 ist eine Montagevorrichtung zur Montage eines Rotors in das Innere eines in einem Motorgehäuse angeordneten Stators bekannt, umfassend eine Montagegrundplatte mit einer Grundplattenöffnung und mit Führungsschienen zur Aufnahme einer Aufnahmeplatte mit einer Aufnahmeladenöffnung und mit einer Mehrzahl von Aufnahmeelementen zur Fixierung des Stators. Hierdurch soll ein Kontakt zwischen Stator und Rotor vermieden werden.
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Aus der
DE 10 2010 063 194 A1 ist eine Vorrichtung zur zumindest teilumfänglichen Montage eines zylinderförmigen Rotors eines Elektromotors bekannt, wobei der Rotor aus einer Vielzahl von scheibenförmigen Rotorelementen aufgebaut ist. Die Vorrichtung besitzt eine Aufnahmeeinheit, die dazu ausgebildet ist, die scheibenförmigen Rotorelemente in Form eines geschichteten Stapels aufzunehmen. Ferner weist die Vorrichtung eine Presseinheit zum Aufbringen einer definierten Kraft auf die in der Aufnahmeeinheit befindlichen Rotorelemente auf. Über eine Schraubeinheit können die scheibenförmigen Rotorelemente miteinander verschraubt werden. Hierdurch sollen insbesondere Rotoren von Elektromotoren einfach, kostengünstig und zugleich mit hoher Prozesssicherheit montiert werden können.
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Nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen ist jedoch allgemein, dass es im Verlaufe einer Reparatur einer elektrischen Maschine Arbeitsschritte gibt, bei welchen das zum Entfernen des Lagerschildes benutzte E-Maschinen-Zerlegewerkzeug demontiert werden muss, um beispielsweise den Lagerschild oder den Stator aus dem E-Maschinen-Zerlegewerkzeug entnehmen zu können. Während dieses Arbeitsschritts kann die Zentrierlanze des E-Maschinen-Zerlegewerkzeugs den Rotor jedoch nicht mehr zentrieren bzw. fixieren, was aufgrund der hohen zwischen dem Stator und dem Rotor herrschenden Magnetkräfte dazu führen kann, dass sich der Stator und der Rotor berühren und dadurch eine Beschädigung auftreten kann.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich daher mit dem Problem, eine Rotorfixiervorrichtung zum zentrierten Fixieren einer Rotorwelle eines Rotors an einer elektrischen Maschine anzugeben, mit der insbesondere die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile überwunden werden können.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, eine neu konzipierte Rotorfixiervorrichtung anzugeben, mittels welcher ein zentriertes Fixieren einer Rotorwelle eines Rotors an einer elektrischen Maschine auch nach der Abnahme einer Wartungsvorrichtung für eine solche elektrische Maschine, d. h. beispielsweise eines E-Maschinen-Zerlegewerkzeugs, erfolgen kann. Die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung besitzt dabei einen zumindest zwei Ringsegmente aufweisenden Basisring mit einer zentralen Öffnung zur Aufnahme der zu fixierenden Rotorwelle und zumindest drei Arme, über welche dieser Basisring an einem Gehäuse der elektrischen Maschine fixierbar ist. Darüber hinaus umfasst die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung zumindest zwei an dem Basisring angeordnete Zentrier- und Fixierelemente, mittels denen die Rotorwelle zentriert in der Öffnung fixierbar ist. Die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung kann dabei aufgrund des teilbaren Basisrings bei an der elektrischen Maschine angeordneter Wartungsvorrichtung (E-Maschinen-Zerlegewerkzeug) fixiert werden und eine zentrierte Fixierung der Rotorwelle bzw. des Rotors auch dann übernehmen, wenn die Wartungsvorrichtung, beispielsweise zum Austausch des Lagerschilds, von der elektrischen Maschine abmontiert worden ist. Die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung soll dabei insbesondere bei der Montage und Demontage von Komponenten der elektrischen Maschine mit händischen Prozessen ohne automatisierte Fügeanlagen zum Einsatz kommen, also vornehmlich in Werkstätten im Zuge von Reparaturen, aber auch an Nacharbeitsplätzen in der Serienproduktion. Damit die Zentrierung des Rotors bzw. der Rotorwelle in jedem Arbeitsschritt gewährleistet ist, zeichnet sich die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung insbesondere dadurch aus, dass diese bei an der elektrischen Maschine montierter Wartungsvorrichtung (E-Maschinen-Zerlegewerkzeug) an der elektrischen Maschine montiert und demontiert werden kann und dadurch der Rotor bzw. die Rotorwelle zu allen Zeitpunkten zentriert und ein unerwünschter Kontakt mit dem Stator vermieden werden kann. Sind sowohl die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung als auch die erfindungsgemäße Wartungsvorrichtung an der elektrischen Maschine montiert, wird der Rotor bzw. die Rotorwelle also zweifach, einmal durch eine Zentrierlanze der Wartungsvorrichtung und das andere Mal durch die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung fixiert.
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Der Basisring der erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung kann dabei - wie der Name sagt - ringförmig ausgebildet sein, wobei selbstverständlich auch eine beliebig anders geformte Außenkontur denkbar ist. Über die an dem Basisring angeordneten Zentrier- und Fixierelemente ist ein Einspannen und damit ein zentriertes Fixieren der Rotorwelle möglich. Aufgrund des zumindest zwei Ringsegmente aufweisenden Basisring ist es zudem möglich, die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung auch bei noch an der elektrischen Maschine montierter Wartungsvorrichtung zu montieren, wodurch insbesondere auch eine Montage um die Zentrierlanze der Wartungsvorrichtung herum ermöglicht wird. Mit der erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung ist somit ein permanentes zentriertes Fixieren der Rotorwelle bzw. des Rotors möglich, wodurch insbesondere Beschädigungen bei einer Wartung der elektrischen Maschine zuverlässig vermieden werden können und dadurch ein deutlich höherer Qualitätsstandard bei der Wartung erreicht werden kann.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung weisen die Arme an ihrem nach außen weisenden Ende eine Durchgangsöffnung zum Durchführen einer Befestigungsschraube auf. Über eine derartige Befestigungsschraube kann ein Verschrauben der Arme und darüber des Basisrings bzw. der Rotorfixiervorrichtung an dem Gehäuse der zu wartenden elektrischen Maschine erfolgen, beispielsweise indem die Befestigungsschraube durch die Durchgangsöffnung in zugehörige gehäuseseitige Einschrauböffnungen eingeschraubt wird. Ein Innendurchmesser der Durchgangsöffnung kann dabei beispielsweise komplementär zu einem Außendurchmesser der jeweiligen Befestigungsschraube ausgebildet sein, wodurch eine zuverlässige spielfreie Fixierung ermöglicht wird.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung ist zumindest eine Durchgangsöffnung als in Radialrichtung verlaufendes Langloch ausgebildet. Durch eine derartige langlochartige Ausbildung der Durchgangsöffnung ist die Kompensation von beispielsweise Fertigungs-, und/oder Montagetoleranzen möglich. Rein theoretisch kann dies selbstverständlich auch mit größeren Lochdurchmessern der Durchgangsöffnung erreicht werden.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung ist zumindest ein Arm fest oder gelenkig an dem Basisring angebunden. Beispielsweise ist auch denkbar, dass an dem Basisring insgesamt drei Arme angeordnet sind, wovon zwei fest mit dem Basisring und einer gelenkig mit dem Basisring verbunden sind/ist. Hierdurch kann eine deutlich höhere Flexibilität erreicht werden, beispielsweise auch hinsichtlich einer Montage an unterschiedlichsten elektrischen Maschinen mit unterschiedlichen Lochbildern bzw. Lochkreisdurchmessern der gehäuseseitigen Einschrauböffnungen.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zumindest ein Zentrier- und Fixierelement austauschbar, insbesondere als austauschbarer Klemmbacken, ausgebildet und weist eine komplementär zu einer Außenkontur der Rotorwelle ausgebildete Negativkontur auf. Demzufolge besitzen derartige Zentrier- und Fixierelemente beispielsweise eine an die konvexe Außenmantelfläche der Rotorwelle angepasste konkave Kontaktfläche. Hierdurch ist eine formschlüssige Verbindung zwischen den Klemmbacken, d. h. den Zentrier- und Fixierelementen und der Rotorwelle möglich, wodurch eine besonders zuverlässige Fixierung der Rotorwelle und darüber auch des Rotors erreicht werden kann.
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Vorteilhafterweise ist zumindest ein Zentrier- und Fixierelement gegen die Rotorwelle vorspannbar, beispielsweise mittels einer Feder oder einer Spindel. Eine Federvorspannung bewirkt dabei eine elastische zentrierte Fixierung der Rotorwelle, wobei über die Auslegung der jeweiligen Federkraft und damit die Federvorspannung die fixierende Kraft vorgegeben werden kann. Mittels derartiger Feder vorgespannter Zentrier- und Fixierelemente lassen sich insbesondere auch zumindest geringfügige Toleranzen ausgleichen. Alternativ ist auch eine Spindel denkbar, mittels welcher das jeweilige Zentrier- und Fixierelement gegen die Rotorwelle vorspannbar ist. Unabhängig von der gewählten Vorspannung ist dadurch eine kraft- und formschlüssigen Fixierung der Rotorwelle gegeben. Die Zentrier- und Fixierelementen können dabei rotatorisch oder translatorisch gegen die Rotorwelle verstellbar, insbesondere gegen diese vorspannbar sein. Je nach vorhandenen Platzverhältnissen an der elektrischen Maschine können die Zentrier- und Fixierelemente auf einer Unterseite oder einer Oberseite des Basisrings angebracht sein, um auf der korrekten Höhe des zu fixierenden Rotorwellenabschnitts positioniert werden zu können. Die Spindel zum Vorspannen des zugehörigen Zentrier- und Fixierelements kann dabei einen Werkzeugeingriff aufweisen, beispielsweise einen Innenmehrkant, über welche ein zuverlässiges Verdrehen der Spindel und damit Vorspannen des jeweiligen Zentrier- und Fixierelements gegen die Rotorwelle ermöglicht wird. Durch eine individuelle Anpassung der Zentrier- und Fixierelemente kann darüber hinaus erreicht werden, dass diese an Abschnitten der Rotorwelle angreifen, die nicht bereits von einer Zentrierlanze einer Wartungsvorrichtung blockiert sind. Hierdurch kann erreicht werden, dass sowohl die Zentrierlanze der Wartungsvorrichtung (E-Maschinen-Zerlegewerkzeug) als auch die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung die Rotorwelle gleichzeitig berühren, zentrieren und fixieren können.
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Bei einer weiteren verkauften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung sind die zumindest zwei Ringsegmente miteinander verschraubbar, verclipsbar oder verhakbar. Um den Basisring um die Rotorwelle anordnen und zugleich die Rotorwelle fixieren zu können, ist es erforderlich, die Ringsegmente zunächst separat um die Rotorwelle zu positionieren und anschließend aneinander zu fixieren. Dies kann beispielsweise einfach dadurch erreicht werden, dass diese in dem um die Rotorwelle angeordneten Zustand miteinander verschraubt, verclipst oder verhakt werden. Diese Verbindungsvarianten können selbstverständlich auch beliebig miteinander kombiniert werden. Bei einem Verclipsen bietet sich der große Vorteil, dass keine zusätzlichen Fixierelemente, wie beispielsweise Schrauben, erforderlich sind.
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Die vorliegende Erfindung beruht weiter auf dem allgemeinen Gedanken, eine Wartungsvorrichtung im Sinne eines E-Maschinen-Zerlegewerkzeugs mit einer solchen Rotorfixiervorrichtung anzugeben. Die erfindungsgemäße Wartungsvorrichtung besitzt dabei zumindest drei ringförmig angeordnete Stehbolzen zum Einschrauben in jeweils eine zugehörige Einschrauböffnung einer Lagerschildverschraubung an einem Gehäuse, insbesondere an einem Maschinengehäuse, der elektrischen Maschine. Ebenfalls besitzt die Wartungsvorrichtung eine Platte, an der die zumindest drei Stehbolzen angeordnet sind. Die Platte besitzt darüber hinaus eine zentral angeordnete Zentrierlanze, die mit ihrem freien und der elektrischen Maschine zugewandten Ende koaxial und formschlüssig in eine zugehörige stirnseitige Zentrieröffnung der Rotorwelle einsteckbar ist und darüber die Rotorwelle auch dann zentrieren bzw. fixieren kann, wenn der Lagerschild mit dem Lager der Rotorwelle vom Gehäuse der elektrischen Maschine abgezogen ist.
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Zum Abziehen des Lagerschilds besitzt die erfindungsgemäße Wartungsvorrichtung einen über zumindest eine Antriebseinrichtung, beispielsweise eine Spindel, verstellbaren Schlitten, der mittels der Stehbolzen geführt und mit dem Lagerschild zum Abziehen desselben verbindbar ist. Die Zentrierlanze und die Stehbolzen durchgreifen dabei sowohl den Schlitten als auch den Lagerschild. Die erfindungsgemäße Wartungsvorrichtung weist zudem eine in den vorherigen Absätzen beschriebene Rotorfixiervorrichtung auf, welche es ermöglicht, nach dem Abziehen des Lagerschilds vom Gehäuse der elektrischen Maschine montiert werden zu können und eine zentrierte Fixierung der Rotorwelle auch dann zu übernehmen, wenn die übrigen Komponenten der Wartungsvorrichtung mit Ausnahme der Rotorfixiervorrichtung bereits von der elektrischen Maschine abgebaut sind. Hierdurch ist insbesondere ein Austausch des Lagerschildes vergleichsweise einfach möglich, ohne dass dabei befürchtet werden muss, dass der Rotor mit dem Stator der elektrischen Maschine in Kontakt kommt und dadurch beschädigt werden kann.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Vorstehend genannte und nachfolgend noch zu nennende Bestandteile einer übergeordneten Einheit, wie z.B. einer Einrichtung, einer Vorrichtung oder einer Anordnung, die separat bezeichnet sind, können separate Bauteile bzw. Komponenten dieser Einheit bilden oder integrale Bereiche bzw. Abschnitte dieser Einheit sein, auch wenn dies in den Zeichnungen anders dargestellt ist.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
- 1 eine erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung,
- 2 eine Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäße Wartungsvorrichtung mit noch nicht daran angeordneter,
erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung.
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Entsprechend der 1 weist eine erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung 1 zum zentrierten Fixieren einer Rotorwelle 2 eines Rotors 3 an einer elektrischen Maschine 4 (vergleiche 2) zu Wartungszwecken einen zumindest zwei Ringsegmente 5a, 5b aufweisenden Basisring 6 mit einer zentralen Öffnung 7 zur Aufnahme der zu fixierenden Rotorwelle 2 sowie zumindest drei Arme 8a, 8b und 8c auf, über welche der Basisring 6 an einem Gehäuse 9 der elektrischen Maschine 4 fixierbar ist. An dem Basisring 6 sind zumindest zwei Zentrier- und Fixierelemente 10a, 10b angeordnet, mittels denen die Rotorwelle 2 zentriert in der Öffnung 7 fixierbar ist.
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Die beiden Ringsegmente 5a, 5b sind dabei miteinander verbindbar, beispielsweise über eine Rastverbindung, eine Clipsverbindung oder eine Schraubverbindung 11, was das Montieren der erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung 1 um die Rotorwelle 2 herum ermöglicht.
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Die einzelnen Arme 8a, 8b, 8c weisen an ihrem nach außenweisenden Ende eine Durchgangsöffnung 12a, 12b, 12c zum Durchführen einer Befestigungsschraube auf, wobei die Befestigungsschraube in eine zugehörige Einschrauböffnung 13 (vergleiche 2) des Gehäuses 9, in welchen bei fertig montierter elektrischer Maschine 4 Befestigungsschrauben zum Fixieren eines Lagerschildes 14 eingedreht sind, einschraubbar ist.
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Wie dabei der 1 zu entnehmen ist, ist zumindest eine Durchgangsöffnung 12, hier die Durchgangsöffnung 12c, als in Radialrichtung 18 bezogen auf die Rotorwelle 2 verlaufendes Langloch ausgebildet, wodurch ein zumindest geringfügiger Ausgleich von beispielsweise Fertigungs- und/oder Montagetoleranzen ermöglicht wird. Gleichzeitig ermöglicht eine derartige langlochartige Durchgangsöffnung 12c den Einsatz der erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung 1 an unterschiedlichen Gehäusen 9 mit unterschiedlichen Lochbildern.
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Entsprechend 1 sind die Arme 8a und 8c fest am zugehörigen Ringsegment 5a, 5b bzw. dem Basisring 6 angeordnet, während der Arm 8b gelenkig über eine Gelenkverbindung 15 am Basisring 6 bzw. hier konkret an dem Ringsegment 5b angeordnet ist. Der Arm 8b ist dabei in der Art einer Pendelstütze ausgebildet.
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Die einzelnen Fixierelemente 10a, 10b können beispielsweise als austauschbare Klemmbacken ausgebildet sein und eine komplementär zu einer Außenkontur der Rotorwelle 2 ausgebildete Negativkontur 16 aufweisen. Durch diese Negativkontur 16 ist ein sowohl kraftschlüssiges aber insbesondere auch formschlüssiges Fixieren der Rotorwelle 2 möglich.
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Das Zentrier- und Fixierelement 10a ist dabei schwenkbar, um eine Achse 17 verstellbar, während das Zentrier- und Fixierelement 10b translatorisch verstellbar, hier in Radialrichtung 18 translatorisch verstellbar, ist. Das jeweilige Zentrier- und Fixierelement 10a, 10b kann dabei gegen die Rotorwelle 2 vorspannbar sein, beispielsweise mittels einer Feder oder einer Spindel 19, wie dies bei dem Zentrier- und Fixierelement 10b gezeigt ist. Über die Spindel, 19, die einen Werkzeugeingriff 20 aufweist, kann dabei eine selbsthemmende Vorspannung erreicht werden, während beispielsweise mittels einer Federvorspannung eine elastische Vorspannung erreicht werden kann.
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Betrachtet man nun die erfindungsgemäße Wartungsvorrichtung 21 gemäß der 2, so weist diese zumindest drei ringförmig angeordneten Stehbolzen 22 zum Einschrauben in jeweils eine zugehörige Einschrauböffnung 13 einer Lagerschildverschraubung des Gehäuses 9 der elektrischen Maschine 4 auf. Ebenfalls vorgesehen ist eine Platte 23, an welcher die zumindest drei Stehbolzen 22 angeordnet sind, wobei die Platte 23 eine zentral angeordnete Zentrierlanze 24 aufweist, die mit ihrem freien und der elektrischen Maschine 4 zugewandten Ende koaxial und formschlüssig in eine zugehörige stirnseitige Zentrieröffnung 25 der Rotorwelle 2 einsteckbar ist und diese darüber zentriert. Selbstverständlich ist auch denkbar, dass die Zentrierlanze 24 über die Rotorwelle 2übergestülpt wird und diese dadurch zentriert.
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Ebenfalls vorgesehen ist ein über zumindest eine Antriebseinrichtung 26, beispielsweise eine Spindel, verstellbarer Schlitten 27, der mittels der Stehbolzen 22 geführt und mit dem Lagerschild 14 zum Abziehen desselben vom Gehäuse 9 verbindbar ist. Zwischen dem Lagerschild 14 einerseits und dem Schlitten 27 andererseits kann dabei beispielsweise eine Schraubverbindung 28 bestehen. Die Zentrierlanze 24 und die Stehbolzen 22 durchgreifen dabei sowohl den Schlitten 27 als auch den Lagerschild 14. Durch ein Verdrehen der Spindel der Antriebseinrichtung 26 kann nach Lösen einer zugehörigen Verschraubung zwischen dem Lagerschild 14 und dem Gehäuse 9 der elektrischen Maschine 4 der Lagerschild 14 von dem Gehäuse 9 abgezogen werden, wobei zugleich ein Lager 29, insbesondere ein Wälzlager, welches die Rotorwelle 2 im Lagerschild 14 lagerte, abgezogen wird. Um anschließend einen unerwünschten Kontakt zwischen dem Rotor 3 und einem Stator 30 zu vermeiden, ist die Zentrierlanze 24 vorgesehen, die die Rotorwelle 2 und darüber den Rotor 3 auch bei abgezogenem Lagerschild 14 und damit abgezogenem Lager 29 zentriert.
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Soll nun beispielweise der Lagerschild 14 ausgetauscht werden, so muss dieser von der Wartungsvorrichtung 21 abgenommen und dafür die Wartungsvorrichtung 21 von der elektrischen Maschine 4 entfernt werden. Ein Entfernen der erfindungsgemäßen Wartungsvorrichtung 21 würde jedoch dazu führen, dass die Zentrierlanze 24 nicht mehr in die Zentrieröffnung 25 der Rotorwelle 2 eingreift und diese darüber zentriert fixiert. Aus diesem Grund kann nun die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung 1, beispielsweise in einen Bauraum 31 eingesetzt werden und die zentrierte Fixierung der Rotorwelle 2 auch bei abgenommener Wartungsvorrichtung 21 weiter übernehmen. Die Rotorfixiervorrichtung 1 ist dabei der Übersichtlichkeit halber in der 2 nicht eingezeichnet.
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Mit der erfindungsgemäßen Wartungsvorrichtung 21 und der zugehörigen erfindungsgemäßen Rotorfixiervorrichtung 1 ist es somit möglich, eine Wartung einer elektrischen Maschine 4, insbesondere auch in Werkstätten im Zuge von Reparaturen, vergleichsweise einfach vorzunehmen, was ohne die erfindungsgemäße Rotorfixiervorrichtung 1 nicht möglich war, da bei einem abgenommenen bzw. abgezogenen Lagerschild 14 und einer von der elektrischen Maschine 4 abgenommenen Wartungsvorrichtung 21 keine zentrierte Fixierung der Rotorwelle 2 bzw. des Rotors 3 mehr möglich waren.