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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Zigarette, vorzugsweise einer Filterzigarette, bzw. zur Aufnahme von losem Tabak und Filter, in der Zigarette bzw. Tabak mehrfach entzündet und wieder gelöscht werden können.
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Stand der Technik
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Beim Rauchen einer herkömmlichen Zigarette wird Tabak verbrannt und der bei dieser Verbrennung entstehende, nikotinhaltige Rauch wird inhaliert oder an die Umgebung abgegeben.
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Der Rauch von Zigaretten enthält neben dem gewünschten und Genuss erzeugenden Nikotin weitere Substanzen, von denen einige als gesundheitsschädlich gelten. Darüber hinaus hinterlassen weggeworfene Zigarettenkippen einen hohen ökologischen Fußabdruck.
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Um die zuvor zitierten Nachteile zu überwinden, wurden Verfahren und darauf basierende Vorrichtungen zur rauchfreien Inhalation von Nikotin und/oder Zusatzstoffen entwickelt, welche zum Ziel haben, dem Konsumenten ein Substitut zur herkömmlichen Zigarette zu bieten, welches eine geringere, vorzugsweise gar keine, Gesundheitsschädigung beim Konsumenten und Dritten verursacht, dabei jedoch das Konsumerlebnis einer herkömmlichen Zigarette beibehält (Stichwort: E-Zigarette, „elektronische Zigarette“). Darüber hinaus wird durch solche Vorrichtungen die Entstehung von Zigarettenkippen vermieden.
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Die Grundprinzipien der Funktionsweise von E-Zigaretten sind z.B. in dem Patent
DE 69017371 T2 beschrieben.
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Des Weiteren offenbart
EP 2760302 B1 eine Vorrichtung für elektronische Zigaretten, die eine spezielle Verdampfungsvorrichtung für Nikotin enthält, wobei Verdampfung von Nikotin und/oder Zusatzstoffen ohne wiederverwendbare mit zu verdampfender Flüssigkeit in Kontakt stehende Bauteile gewährleistet und gleichzeitig eine Reduktion der Kosten und Umweltbelastung durch Reduktion der verwendeten Materialmenge sowie Optimierung der Maschinengängigkeit erzielt wird.
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DE 10 2020 134 440 A1 offenbart ein Heizelement für eine elektronische Zigarette, welches in einen Tabakstick einführbar ist, dessen Widerstandsstrukturen zum einen den Tabak erhitzt, ohne ihn zu verbrennen, und zum anderen derart ausgestaltet sind, dass diese physikalischen Messgrößen erfassen, beispielsweise physikalische Eigenschaften des Tabakaerosols und/oder Gesundheitsparameter aus der Atemluft des Benutzers.
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EP 3130238 B1 beschreibt eine E-Zigarette, die derart ausgestaltet ist, dass darin befindliche Aromaflüssigkeit nicht in den Mund des Konsumenten zurückgelangen kann.
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DE 20 2012 013746 U1 offenbart einen elektronischen Rauchartikel, der die Sinneswahrnehmungen von Zigaretten-, Zigarren- oder Pfeifenrauchen bereitstellen kann, der dies ohne Verbrennung von Tabak erledigt, und der dies ohne die Notwendigkeit einer Verbrennungswärmequelle erledigt und der keine Verbrennungsprodukte erzeugt.
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US 2022 / 0 202 072 A1 beschreibt einen Rauchartikel mit den folgenden Merkmalen: ein Gehäusekörper mit Heizende und Mundende, wobei das Heizende eine Heizquelle und eine zugehörige Energiequelle enthält, der Gehäusekörper einen Lufteinlass aufweist und das Mundende öffenbar zur Einführung einer Zigarette oder von losem Tabak und Filter in den Gehäuse-Innenraum ausgeführt ist.
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Eine weitere Alternative zu herkömmlichen Zigaretten stellen die sogenannten Tabakerhitzer dar, die z.B. unter den Bezeichnungen Iqos oder Glo erhältlich sind, und in denen sogenannte Tabaksticks erhitzt werden, ohne dass der Tabak verbrennt.
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Nachteil der meisten E-Zigaretten stellt deren hohe Kosten für den Konsumenten dar. Mit Nikotin versehene E-Zigaretten enthalten in der Regel synthetisches Nikotin. Die Herstellung synthetischen Nikotins ist sehr teuer. Daher finden mit synthetischem Nikotin versehene E-Zigaretten trotz deren gesundheitlicher und ökologischer Vorteile auf dem Markt keine breite Akzeptanz.
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Der Preis von Tabaksticks für die Verwendung in Tabakerhitzern ist zwar ungefähr mit dem herkömmlicher Zigaretten vergleichbar, die Tabaksticks lassen sich aber nicht mehrfach nutzen, d.h. mehrfach erhitzen, wieder abkühlen und wieder erhitzen.
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Da auch die Preise für herkömmliche Zigaretten aufgrund gesetzgeberischer Vorgaben in nahezu allen Ländern der Welt immer weiter steigen, sind Konsumenten an kostensparenden Alternativen zur herkömmlichen Zigarette bei gleichbleibendem Genuss interessiert. Hierbei sollten sowohl der von Konsumenten zu erbringende manuelle Aufwand (Vermeidung des „selbst Drehens“ von Zigaretten) sowie der ökologische Fußabdruck solcher alternativer Lösungen möglichst gering sein.
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Aufgabe der Erfindung
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung bereit zu stellen, (i) mit der entweder eine herkömmliche Zigarette, vorzugsweise eine Filterzigarette, mehrfach genutzt, d.h. diese in einfacher Art und Weise mehrfach entzündet, gelöscht und wieder entzündet werden kann, oder (ii) die mit losem Tabak und Filter befüllt und danach der Tabak in einfacher Art und Weise mehrfach entzündet, gelöscht und wieder entzündet werden kann.
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Beschreibung der Erfindung
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird gelöst durch die in Anspruch 1 beschriebene Vorrichtung, die aufweist:
- einen im Wesentlichen rohrförmigen Gehäuse-Körper mit einem verschlossenen Heizende und einem entgegengesetzten Mundende, das aufgebaut ist, um den Durchgang einer inhalierbaren Substanz zu einem Konsumenten zuzulassen; wobei
- das Heizende eine Heizquelle und eine zugehörige Energiequelle enthält;
- der Gehäuse-Körper einen mechanisch verschließbaren Lufteinlass aufweist; und
- das Mundende öffenbar zur Einführung einer Zigarette, vorzugsweise eine Filterzigarette, oder von losem Tabak und Filter in den Gehäuse-Innenraum ausgeführt ist.
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In einer Ausführungsform ist das Mundende zur Einführung einer Zigarette, vorzugsweise eine Filterzigarette, oder von losem Tabak und Filter in den Gehäuse-Innenraum mit einem aufklappbaren Verschluss versehen, in einer anderen Ausführungsform ist es mit einem schraubbaren oder mit einem Schnapp-Verschluss versehen.
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In einer Ausführungsform ist die Heizquelle in Form einer Heizspule ausgebildet.
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In einer weiteren Ausführungsform ist am zum Gehäuse-Innenraum zeigenden Ende der Heizquelle eine verschiebbare und quer zur Längsachse des Gehäuses angeordnete Verschlussplatte angebracht.
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In einer weiteren Ausführungsform befindet sich zwischen Heizquelle und dem verschlossenen Heizende eine federnde Verbindung.
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In einer weiteren Ausführungsform besteht die federnde Verbindung aus einer Spiralfeder.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die federnde Verbindung mit einer Sperre versehen, die mechanisch oder elektrisch mit der mundseitigen Öffnung des Gehäuses gekoppelt ist und die besorgt, dass die federnde Verbindung während der Befüllung des Gehäuses komprimiert verbleibt und nach Verschluss der mundseitigen Öffnung des Gehäuses die Komprimierung der federnden Verbindung aufhebt.
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Das Gehäuse wird mit einer Zigarette, vorzugsweise eine Filterzigarette, oder mit (in dieser Reihenfolge) Tabak und Filter gefüllt. Vor dem Befüllen wird durch Druck auf die Verschlussplatte mit einem geeigneten länglichen Gegenstand die federnde Verbindung komprimiert, bis diese aufgrund der vorhandenen Sperre hörbar einrastet. Nach dem Befüllen entsperrt aufgrund der Kopplung zwischen Sperre und mundseitiger Öffnung des Gehäuses das Verschließen der mundseitigen Öffnung die federnde Verbindung wieder.
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Die Federkraft muss in einem Bereich liegen, in dem einerseits bei brennendem Tabak die Heizquelle (und ggf. die Verschlussplatte) genügend nachgeführt werden und andererseits eine im Gehäuse befindliche Zigarette nicht zerdrückt wird. Dem Fachmann sind für die erfindungsgemäße Anwendung geeignete Federn geläufig.
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In einer anderen Ausführungsform befindet sich zwischen Heizquelle und dem verschlossenen Heizende anstelle einer federnden Verbindung ein Stellmotor mit zugehörigem Getriebe. Der Stellmotor bezieht seine Energie aus der Energiequelle. Der Motor ist derart mit mundseitiger Öffnung des Gehäuses gekoppelt, dass beim Öffnen der mundseitigen Öffnung des Gehäuses der Motor automatisch die Heizquelle (und ggf. die Verschlussplatte) in die von mundseitigen Ende am weitesten entfernte Position bewegt („Befüllposition“). Nach dem Befüllen und Entzünden des Tabaks führt der Motor automatisch, durch entsprechende Kopplung, die Heizquelle dem verbrennenden Tabak nach, um diesen ggf. nach dem Erlöschen wieder entzünden zu können.
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In einer Ausführungsform ist die Energiequelle eine nicht aufladbare Batterie, vorzugsweise eine Knopfbatterie.
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In einer anderen Ausführungsform ist die Energiequelle eine aufladbare Batterie.
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In einer weiteren Ausführungsform ist das Heizende-seitige Ende des Gehäuses öffenbar zu Einbringung und Entfernung der Energiequelle ausgeführt.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die Energiequelle von außen aufladbar.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die Heizquelle von außen an- und abschaltbar.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die Heizquelle von außen durch einen in Bereich des Heizendes angebrachten Schalter oder Schaltknopf an- und abschaltbar
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In einer Ausführungsform ist der mechanisch verschließbare Lufteinlass in Form von Schlitzen im Gehäuse ausgeführt, über die eine verschiebbare, Schlitze gleicher Dimension aufweisende Platte geführt ist.
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Im geöffneten Zustand liegen die Schlitze des Gehäuses und der Platte genau übereinander. Der Tabak erhält über die hierdurch ausgebildete Verbindung zur Atmosphäre den zum Verbrennen erforderlichen Sauerstoff. Die Schlitze sind dabei so dimensioniert, dass durch diese bei der Verbrennung entstehende Asche entfernt werden kann. Gegebenenfalls ist die Entfernung von Asche durch leichtes Klopfen zu fördern.
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Zur Herstellung des geschlossenen Zustands wird die Platte in Richtung der Gehäuselängsachse verschoben, so dass schlitzfreie Sektionen der Platte über korrespondierende Gehäuse-Schlitze geführt werden. Im geschlossenen Zustand ist die Zufuhr von Sauerstoff zum Tabak unterbunden. Der Tabak erlischt.
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Optional ist der mechanisch verschließbare Lufteinlass mit der Heizquelle elektrisch gekoppelt, derart, dass, wenn der Lufteinlass geöffnet wird, die Heizquelle für einen Zeitraum t1 einschaltet, und wenn der Lufteinlass geschlossen wird, die Heizquelle ausschaltet.
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Der Zeitraum t1 liegt dabei vorzugsweise in Bereich von 5 - 30 Sekunden, besonders bevorzugt in Bereich von 5 - 15 Sekunden.
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Die Temperatur der Heizquelle muss ausreichen, um den im Gehäuse befindlichen Tabak (entweder den losen Tabak oder den Zigarettentabak) zu entzünden und liegt vorzugsweise in Bereich von 450 bis 550 °C.
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Durch Wieder-öffnen des Lufteinlasses und Anschalten der Heizquelle kann nach vorherigem Erlöschen der Konsum des Tabaks fortgesetzt werden.
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Die Zeiträume zwischen Entzünden, Erlöschen und Wieder-Entzünden des Tabaks können gemäß den Neigungen und Vorlieben des Konsumenten gesteuert werden. Der Zeitraum zwischen Entzünden und Erlöschen liegt in der Regel im Bereich 5 - 180 Sekunden, was 1 bis 10 Zügen des Konsumenten an der Vorrichtung entspricht. Der Zeitraum zwischen Erlöschen und Wieder-Entzünden kann im Bereich von ca. 15 Sekunden bis mehrere Tage liegen.
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In einer weiteren Ausführungsform, und wenn loser Tabak und Filter ins Gehäuse eingefüllt sind, enthält die Füllung optional ein kreisförmiges und luftdurchlässiges Trennelement zwischen Tabak und Filter.
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In einer weiteren Ausführungsform besteht das Trennelement aus Celluloseacetat und hat eine Dicke von typischerweise 0,1 bis 1,0 mm.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand schematischer Zeichnungen beispielhaft erläutert werden, ohne dadurch die Erfindung zu beschränken.
- 1 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, die besteht aus:
- einem rohrförmigen Gehäuse-Körper (2)
- mit einem Heizende (3)
- und einem entgegengesetzten Mundende (4),
- wobei
- das Heizende eine Heizquelle (5) mit Feder (nicht gezeigt) und eine zugehörige Energiequelle (nicht gezeigt) enthält,
- der Gehäuse-Körper (2) einen mechanisch verschließbaren Lufteinlass (6) aufweist,
- das Mundende (4) öffenbar (nicht gezeigt) zur Einführung von losem Tabak (7) und Filter (8) in den Gehäuse-innenraum ausgeführt ist,
- quer zur Längsachse des Gehäuses und am zum Gehäuse-Innenraum zeigenden Ende der Heizquelle eine verschiebbare Verschlussplatte (10) angebracht ist,
- und ein Trennelement (9) zwischen Tabak und Filter angeordnet ist.
- 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, die besteht aus:
- einem rohrförmigen Gehäuse-Körper (2)
- mit einem Heizende (3)
- und einem entgegengesetzten Mundende (4),
- wobei das Heizende eine Heizquelle (5) mit Feder (11) und eine zugehörige Energiequelle (12) enthält,
- der Gehäuse-Körper (2) einen mechanisch verschließbaren Lufteinlass (6) aufweist, und
- das Mundende (4) öffenbar (13) zur Einführung einer Zigarette in den Gehäuse-innenraum ausgeführt ist, und
- quer zur Längsachse des Gehäuses und am zum Gehäuse-Innenraum zeigenden Ende der Heizquelle eine verschiebbare Verschlussplatte (10) angebracht ist,
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Die Erfindung ermöglicht es, herkömmliche Zigaretten, vorzugsweise Filterzigaretten, oder in die erfindungsgemäße Vorrichtung eingebrachten losen Tabak zu entzünden und zu konsumieren, ohne dass die gesamte Zigarette oder der gesamte lose Tabak auf einmal konsumiert werden müssen. Vielmehr erlaubt die Erfindung, die brennende Zigarette oder den brennenden Tabak durch Unterbrechung der Luftzufuhr zu löschen und den Konsum zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Dadurch entstehen Kosteneinsparungen für den Konsumenten, der bei Unterbrechung des Konsums seine herkömmliche Zigarette gelöscht und entsorgt hätte. Außerdem wird die Anzahl von in der Umwelt entsorgten Zigarettenkippen reduziert.