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DE102022117829A1 - Anordnung eines Verkleidungsteils an einem Bauelement eines Kraftrads sowie Verfahren - Google Patents

Anordnung eines Verkleidungsteils an einem Bauelement eines Kraftrads sowie Verfahren Download PDF

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DE102022117829A1
DE102022117829A1 DE102022117829.3A DE102022117829A DE102022117829A1 DE 102022117829 A1 DE102022117829 A1 DE 102022117829A1 DE 102022117829 A DE102022117829 A DE 102022117829A DE 102022117829 A1 DE102022117829 A1 DE 102022117829A1
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DE
Germany
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component
motorcycle
closing element
cladding part
release position
Prior art date
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Pending
Application number
DE102022117829.3A
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English (en)
Inventor
Christian Ising
Dieter Strasser
Matthias Dreßler
Florian Boeheim
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung (4) eines Verkleidungsteils (3) an einem Bauelement (3) eines Kraftrads (1), mit einer Schließeinrichtung (5) mit wenigstens einem Schließelement (6), welches zwischen wenigstens einer Freigabestellung (7), in welcher das Verkleidungsteil (3) und das Bauelement (2) über das Schließelement (6) voneinander entkoppelt sind, wodurch das an dem Bauelement (2) angeordnete Verkleidungsteil (3) relativ zu dem Bauelement (2) bewegbar ist, und einer Verriegelungsstellung (8) bewegbar ist, in welcher das Verkleidungsteil (3) und das Bauelement (2) über das Schließelement (6) miteinander gekoppelt sind, wodurch das Bewegen des an dem Bauelement (2) angeordneten Verkleidungsteils (3) relativ zu dem Bauelement (2) verhindert ist, wobei wenigstens ein als Berührungssensor (9) ausgebildetes Sensorelement (10), mittels welchem eine durch eine Person (11) bewirkte Berührung (12) eines Erfassungsbereichs (13) erfassbar ist, wobei das Schließelement (6) in Abhängigkeit von der erfassten Berührung (12) zwischen der Verriegelungsstellung (8) und der Freigabestellung (7) bewegbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung eines Verkleidungsteils an einem Bauelement eines Kraftrads gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben eines ein an einem Bauelement angeordnetes Verkleidungsteil aufweisendes Kraftrads gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 10.
  • Die DE 10 2006 017 231 B4 offenbart ein Diebstahlabschreckungssystem für ein Fahrzeug, welches bei einem elektronischen Fahrzeugschlüsselsystem angewandt wird, welches eine Bordeinrichtung und einen tragbaren Apparat hat, um mit der Bordeinrichtung zu kommunizieren und wechselseitige Bestätigung durchzuführen, wobei das Diebstahlabschreckungssystem eine Warneinrichtung aufweist, welche mit der Bordeinrichtung verbunden ist. Zudem ist eine Benutzerbetätigungseinrichtung vorgesehen, welche mit der Bordeinrichtung verbunden ist und die angepasst ist, durch einen Benutzer betätigt zu werden, um einen vorher festgelegten Betrieb durchzuführen. Die Benutzerbetätigungseinrichtung ist ein Sitzentriegelungsschalter für ein Motorrad oder ein Konsolenboxentriegelungsschalter für ein Motorrad.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Anordnung eines Verkleidungsteils an einem Bauelement eines Kraftrads sowie ein Verfahren zum Betreiben eines Kraftrads zu schaffen, sodass das Verkleidungsteil von einer Person besonders aufwandsarm bewegt werden kann und ein Diebstahlschutz besonders erhöht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung eines Verkleidungsteils an einem Bauelement eines Kraftrads mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren zum Betreiben eines ein an einem Bauelement angeordnetes Verkleidungsteil aufweisendes Kraftrads mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche und der Beschreibung.
  • Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Anordnung eines Verkleidungsteils an einem Bauelement eines Kraftrads. Das Kraftrad ist vorzugsweise als Motorrad ausgebildet.
  • Das Verkleidungsteil ist vorzugsweise separat von dem Bauelement ausgebildet. Vorzugsweise ist das Verkleidungsteil an dem Bauelement, insbesondere direkt, gehalten. Beispielsweise ist das Verkleidungsteil, insbesondere in vollständig hergestelltem Zustand des Kraftrads, auf einer Außenseite des Kraftrads angeordnet, insbesondere gehalten. Beispielsweise ist das Verkleidungsteil, insbesondere in seiner Einbaulage in dem Kraftrad, sichtbar beziehungsweise nicht abgedeckt. Dies bedeutet insbesondere, dass das Verkleidungsteil beispielweise, insbesondere bezogen auf seine Einbaulage in dem Kraftrad, nach außen hin unabgedeckt ist, das heißt, eine bezogen auf das Kraftrad nach außen weisende Fläche des Verkleidungsteils ist beispielsweise als Außenfläche beziehungsweise als äußere Fläche des Kraftrads ausgebildet.
  • Es ist eine Schließeinrichtung mit wenigstens einem zwischen dem Verkleidungsteil und dem Bauelement, insbesondere direkt, wirkenden Schließelement vorgesehen. Mit anderen Worten ausgedrückt weist die Anordnung die Schließeinrichtung auf, welche das Schließelement umfasst, wobei das Verkleidungsteil und das Bauelement über die Schließeinrichtung, insbesondere über das Schließelement, insbesondere direkt, miteinander koppelbar oder gekoppelt sind. Vorzugsweise ist die Schließeinrichtung Teil des Kraftrads.
  • Das Schließelement ist zwischen wenigstens einer Freigabestellung und, insbesondere wenigstens einer, Verriegelungsstellung, insbesondere relativ zu dem Bauelement und/oder relativ zu dem Verkleidungsteil, bewegbar. Dies bedeutet insbesondere, dass das Schließelement von der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung und/oder von der Freigabestellung in die Verriegelungsstellung bewegbar ist. In der Freigabestellung sind das Verkleidungsteil und das Bauelement über das Schließelement voneinander entkoppelt, wodurch das an dem Bauelement, insbesondere direkt, angeordnete, insbesondere gehaltene, Verkleidungsteil relativ zu dem Bauelement bewegbar ist. In der Verriegelung sind das Verkleidungsteil und das Bauelement über das Schließelement miteinander gekoppelt, wodurch das Bewegen des an dem Bauelement, insbesondere direkt, angeordneten, insbesondere gehaltenen, Verkleidungsteils relativ zu dem Bauelement verhindert ist. Dies bedeutet, dass in der Verriegelungsstellung das Bewegen des Verkleidungsteils relativ zu dem Bauelement unterbleibt beziehungsweise nicht möglich ist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist das Verkleidungsteil, insbesondere an dem Bauelement, mittels des Schließelements verriegelbar und entriegelbar, wobei in der Freigabestellung das Verkleidungsteil entriegelt ist und in der Verriegelung das Verkleidungsteil verriegelt ist. Somit kann mittels der Schließeinrichtung, insbesondere mittels des Schließelements, das Verriegeln und das Entriegeln des Verkleidungsteils bewirkt werden. Wieder in anderen Worten ist in der Freigabestellung eine, insbesondere fahrzeugseitige, Anbindung des Verkleidungsteils an dem Bauelement, insbesondere über das Schließelement beziehungsweise von dem Schließelement, freigegeben, wodurch das Verkleidungsteil relativ zu dem Bauelement bewegbar ist, und in der Verriegelungsstellung ist das Verkleidungsteil über das Schließelement, insbesondere fahrzeugseitig, an dem Bauelement angebunden, das heißt, die Anbindung des Verkleidungsteils an dem Bauelement liegt vor beziehungsweise ist über das Schließelement zumindest teilweise bewirkt, wodurch das Verkleidungsteil relativ zu dem Bauelement bewegbar ist.
  • Unter dem Bewegen des Schließelements, insbesondere relativ zu dem Bauelement und/oder relativ zu dem Verkleidungsteil, kann insbesondere ein translatorisches und/oder ein rotatorisches Bewegen verstanden werden. Unter dem Bewegen des Verkleidungsteils relativ zu dem Bauelement kann insbesondere ein translatorisches und/oder ein rotatorisches Bewegen verstanden werden.
  • Beispielsweise ist in der Freigabestellung das Verkleidungsteil zwischen wenigstens einer ersten Stellung und zwischen wenigstens einer von der ersten Stellung unterschiedlichen, zweiten Stellung relativ zu dem Bauelement bewegbar. Beispielweise ist in der Freigabestellung das Verkleidungsteil aus der ersten Stellung in die zweite Stellung bewegbar. Vorzugsweise ist das Bewegen des Verkleidungsteils relativ zu dem Bauelement zwischen den Stellungen, insbesondere aus der ersten Stellung in die zweite Stellung, in der Verriegelungsstellung, insbesondere durch das Schließelement, verhindert. Unter der jeweiligen Stellung kann insbesondere eine jeweilige Position des Verkleidungsteils relativ zu dem Bauelement, insbesondere an dem Kraftrad beziehungsweise relativ zu dem Kraftrad, verstanden werden.
  • Um das Verkleidungsteil, insbesondere manuell, besonders aufwandsarm bewegen zu können und, insbesondere gleichzeitig, einen Diebstahlschutz besonders erhöhen zu können, ist erfindungsgemäß wenigstens ein als Berührungssensor ausgebildetes Sensorelement vorgesehen, mittels welchem eine durch eine Person bewirkte Berührung eines Erfassungsbereichs, insbesondere des Sensorelements, erfassbar ist. In anderen Worten ausgedrückt ist das, insbesondere direkte, Berühren des Erfassungsbereichs durch die Person, beispielsweise durch eine Hand und/oder einen Finger der Person, mittels des Sensorelements detektierbar beziehungsweise messbar. Die Person ist beispielsweise ein Fahrer des Kraftrads. Unter dem Diebstahlschutz kann insbesondere eine Diebstahlsicherheit verstanden werden.
  • Beispielsweise ist mittels des Sensorelements wenigstens eine die durch die Person bewirkte Berührung des Erfassungsbereichs charakterisierende Größe erfassbar. Beispielsweise ist eine, insbesondere als erste elektronische Recheneinrichtung bezeichnete, elektronische Recheneinrichtung vorgesehen, wobei die mittels des Sensorelements erfasste Größe an die elektronische Recheneinrichtung übermittelbar ist. Beispielsweise ist mittels der elektronischen Recheneinrichtung in Abhängigkeit von der von dem Sensorelement an die elektronische Recheneinrichtung übermittelten Größe die, insbesondere durch die Person bewirkte, Berührung des Erfassungsbereichs ermittelbar.
  • Zudem ist das Schließelement in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements erfassten, insbesondere in Abhängigkeit von der mittels der elektronischen Recheneinrichtung ermittelten, Berührung zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung bewegbar. Mit anderen Worten ausgedrückt ist mittels der elektronischen Recheneinrichtung oder mittels einer separat von der elektronischen Recheneinrichtung ausgebildeten, zweiten elektronischen Recheneinrichtung in Abhängigkeit von der erfassten beziehungsweise ermittelten Berührung wenigstens ein Steuersignal zum Bewegen des Schließelements zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung, insbesondere aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung, an die Schließeinrichtung übermittelbar.
  • Beispielsweise ist das sich in der Verriegelungsstellung befindende Schließelement in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements erfassten Berührung, das heißt durch die von der Person bewirkte Berührung, in die Freigabestellung bewegbar. Beispielsweise ist das sich in der Verriegelungsstellung befindende Schließelement in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements erfassten Berührung, das heißt durch die von der Person bewirkte Berührung, in die Verriegelungsstellung bewegbar. Beispielsweise unterbleibt das Bewegen des Schließelements zwischen der Freigabestellung und der Verriegelungsstellung, wenn das Erfassen der Berührung mittels des Sensorelements unterbleibt. Dies bedeutet, dass das Schließelement nicht zwischen der Freigabestellung und der Verriegelungsstellung bewegbar ist beziehungsweise bewegt wird, wenn mittels des Sensorelements keine Berührung des Erfassungsbereichs, insbesondere durch die Person, erfasst wird.
  • Beispielsweise ist eine elektrische Maschine vorgesehen, mittels welcher das Bewegen des Schließelements zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung bewirkbar ist beziehungsweise bewirkt wird. Mit anderen Worten ausgedrückt ist das Schließelement mittels der elektrischen Maschine antreibbar. Somit ist das Schließelement in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements erfassten Berührung mittels der elektronischen Recheneinrichtung, das heißt beispielsweise automatisch, zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung bewegbar.
  • Unter dem Berührungssensor kann insbesondere ein Sensorelement verstanden werden, mittels welchem das Berühren des Erfassungsbereichs mit, insbesondere lediglich, besonders geringem beziehungsweise leichtem Druck oder keinem Druck erfassbar ist. Somit handelt es sich bei dem Berührungssensor beispielsweise um einen Tastsensor, welcher dazu ausgebildet ist, einen von der Person bewirkten beziehungsweise auf den Erfassungsbereich ausgeübten, insbesondere besonders leichten, Druck zu erfassen. Der Berührungssensor kann insbesondere als Touchsensor bezeichnet werden. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass der Berührungssensor, insbesondere der Erfassungsbereich, beim Erfassen der durch die Person bewirkten Berührung, das heißt während des Berührens des Erfassungsbereichs durch die Person, nicht bewegbar ist beziehungsweise bewegt wird. Somit ist beim Erfassen der Berührung beziehungsweise während des Berührens des Erfassungsbereichs eine Position des Sensorelements, insbesondere des Erfassungsbereichs, beispielsweise relativ zu dem Verkleidungsteil und/oder relativ zu dem Bauelement, konstant. Somit handelt es sich bei dem Berührungssensor vorzugsweise um keinen zwischen wenigstens zwei Positionen bewegbaren Schalter. Dies bedeutet insbesondere, dass mittels des Berührungssensors keine Schaltstellung beziehungsweise Schaltposition erfasst wird, sondern der Druck beim Berühren des Erfassungsbereichs durch die Person, das heißt ein auf den Erfassungsbereich infolge der Berührung wirkender Druck.
  • Insgesamt ist erkennbar, dass das Verkleidungsteil in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements erfassten Berührung bewegbar ist. Durch das Sensorelement beziehungsweise durch Berühren des Sensorelements kann das Verkleidungsteil mittels des Schließelements verriegelt und entriegelt, das heißt wahlweise verriegelt oder entriegelt, werden, um beispielsweise die, insbesondere fahrzeugseitige, Anbindung des Verkleidungsteils an das Bauelement freizugeben beziehungsweise zu blockieren.
  • Beispielsweise ist mittels des Sensorelements ein Streichen der Person mit ihrer Hand und/oder wenigstens einem Finger über den beziehungsweise auf dem Erfassungsbereich erfassbar. Somit kann es sich bei der Berührung um das Streichen handeln, worunter insbesondere ein Herüberstreichen beziehungsweise ein Wischen über den Erfassungsbereich verstanden werden kann. Somit kann über den Sensor das Verkleidungsteil verriegelt beziehungsweise entriegelt werden, indem die Person mit ihrer Hand, insbesondere mit ihrem Finger, über den Erfassungsbereich streicht.
  • Der Erfindung liegen insbesondere folgende Erkenntnisse und Überlegungen zugrunde: Prinzipiell ist es denkbar, das Verkleidungsteil auf das Bauelement aufzustecken, an das Bauelement anzuschrauben oder mittels eines mechanischen Schlosses, das heißt mittels eines, insbesondere rein mechanischen Schließmechanismus, an dem Bauelement zu sichern. Bei dem aufgesteckten beziehungsweise dem angeschraubten Verkleidungsteil kann das Verkleidungsteil üblicherweise nicht diebstahlgesichert sein beziehungsweise lediglich besonders gering diebstahlgesichert sein. Ferner kann ein Aufwand zum Bewegen des Verkleidungsteils, insbesondere von der Person beziehungsweise für die Person, besonders hoch sein. Bei dem mittels des mechanischen Schlosses gesicherten Verkleidungsteil kann ein Aufwand zum Öffnen des Schlosses und somit zum Bewegen des Verkleidungsteils für die Person besonders hoch sein. Ferner kann sich das mechanische Schloss negativ auf einen Bauraum des Verkleidungsteils und/oder des Bauelements auswirken. Ferner kann das mechanische Schloss beispielsweise in einem Sichtbereich angeordnet sein, was sich negativ auf eine ästhetische Gestaltung des Verkleidungsteils und/oder des Bauelements auswirken kann.
  • Demgegenüber kann mittels der erfindungsgemäßen Anordnung das Verkleidungsteil, insbesondere von der Person, besonders aufwandsarm bewegt werden, und, insbesondere gleichzeitig, kann der Diebstahlschutz, insbesondere des Verkleidungsteils, besonders erhöht werden. Dies kann insbesondere dadurch realisiert werden, dass das verkleidungsteil elektrisch verriegelbar und entriegelbar ist, insbesondere durch das Berühren des Erfassungsbereichs. Ein Betätigen des Schließelements beziehungsweise das Bewegen des Schließelements zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung kann durch den Berührungssensor für die Person besonders aufwandsarm gestaltet werden. Insbesondere ist das Verriegeln beziehungsweise das Entriegeln für die Person dabei besonders intuitiv. Ferner kann die Person das Entriegeln beziehungsweise das Verriegeln besonders schnell, das heißt besonders zeitsparend, durchführen. Insbesondere kann mittels der erfindungsgemäßen Anordnung ein Komfort des Kraftrads, insbesondere für die Person, besonders erhöht werden.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Bauelement einen zum Aufnehmen wenigstens eines, insbesondere separat von dem Bauelement beziehungsweise dem Kraftrad ausgebildeten, Objekts vorgesehenen Aufnahmeraum zumindest teilweise, insbesondere vollständig, beispielsweise direkt, begrenzt. Mit anderen Worten ausgedrückt umgibt das Bauelement den Aufnahmeraum zumindest teilweise, insbesondere vollständig. Beispielsweise ist der Aufnahmeraum, insbesondere in der Verriegelungsstellung, zumindest teilweise von dem Verkleidungsteil abgedeckt. Dadurch kann ein Diebstahlschutz für das in dem Aufnahmeraum angeordnete Objekt besonders erhöht werden. Dies kann insbesondere dadurch erzielt werden, dass in der Verriegelungsstellung das Verkleidungsteil nicht bewegbar ist beziehungsweise dessen Bewegung mittels des Schließelements verhindert ist, wodurch ein, insbesondere unbefugtes, Entnehmen des Objekts aus dem Aufnahmeraum verhindert beziehungsweise unterbunden werden kann. Somit kann das Objekt besonders sicher in dem Aufnahmeraum beziehungsweise in dem Kraftrad verstaut werden.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass der Aufnahmeraum als Stauraum für Gepäck und/oder für ein Mobiltelefon und/oder für ein Ladekabel ausgebildet ist, über welches ein elektrischer Energiespeicher des Kraftrads aufladbar ist. Mit anderen Worten ausgedrückt handelt es sich bei dem Objekt um Gepäck, um das Mobiltelefon oder um das Ladekabel. Dadurch kann das Gepäck und/oder das Mobiltelefon und/oder das Ladekabel besonders sicher verstaut werden. Somit kann es sich bei dem Aufnahmeraum um ein Staufach und/oder um ein Handyfach und/oder um ein Ladekabel handeln.
  • Unter dem Gepäck kann insbesondere wenigstens ein Gegenstand der Person verstanden werden. Bei dem Gepäck kann es sich beispielsweise um einen von dem Mobiltelefon unterschiedlichen Gegenstand handeln. Alternativ oder zusätzlich kann das Mobiltelefon als Gepäck angesehen werden, wodurch es sich bei dem Gepäck um das Mobiltelefon handeln kann. Der elektrische Energiespeicher des Kraftrads ist beispielsweise als Akkumulator oder als Batterie ausgebildet.
  • Beispielsweise ist das Kraftrad als elektrisch antreibbares Kraftrad ausgebildet. Beispielsweise weist das Kraftrad wenigstens eine, insbesondere als Traktionsmaschine bezeichnete, elektrische Maschine auf, mittels welcher das Kraftrad antreibbar ist. Beispielsweise ist mittels des elektrischen Energiespeichers beziehungsweise über den elektrischen Energiespeicher die Traktionsmaschine zum Antreiben des Kraftrads mit, insbesondere in dem elektrischen Energiespeicher gespeicherter, elektrischer Energie versorgbar.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, dass der elektrische Energiespeicher des Kraftrads von dem an dem Bauelement, insbesondere direkt, angeordneten, insbesondere gehaltenen, Verkleidungsteil, insbesondere direkt, abgedeckt ist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist der Aufnahmeraum zum Aufnehmen des elektrischen Energiespeichers beziehungsweise zum Anordnen des elektrischen Energiespeichers ausgebildet. Somit kann es sich bei dem Objekt um den elektrischen Energiespeicher handeln. Demnach kann es sich bei dem Aufnahmeraum um ein Batteriefach handeln. Dadurch kann der elektrische Energiespeicher besonders sicher, insbesondere besonders diebstahlsicher, in dem Kraftrad angeordnet werden.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Verkleidungsteil das Sensorelement, insbesondere den Erfassungsbereich, aufweist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist das Sensorelement, insbesondere der Erfassungsbereich, an dem Verkleidungsteil, insbesondere direkt, angeordnet beziehungsweise gehalten. Wieder in anderen Worten ist das Sensorelement, insbesondere der Erfassungsbereich, in das Verkleidungsteil integriert beziehungsweise in den Verkleidungsteil eingelassen. Dadurch kann die Schließeinrichtung von der Person, insbesondere zum Entriegeln und/oder zum Verriegeln des Verkleidungsteils besonders aufwandsarm und/oder besonders intuitiv bedient werden. Ferner kann ein Bauraum des Kraftrads besonders vorteilhaft gestaltet werden, insbesondere besonders gering gehalten werden.
  • Beispielsweise ist es vorgesehen, dass das Verkleidungsteil in der Freigabestellung und in der Verriegelungsstellung, insbesondere direkt, an dem Bauelement gehalten ist. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass das Verkleidungsteil als Klappenelement ausgebildet ist, welches um eine Schwenkachse relativ zu dem Bauelement verschwenkbar, insbesondere direkt, an dem Bauelement gehalten ist. Dadurch kann das Verkleidungsteil besonders vorteilhaft, insbesondere besonders aufwandsarm und/oder verliersicher, bewegt werden.
  • Beispielsweise ist das Verkleidungsteil in der Freigabestellung zwischen wenigstens zwei Schwenkstellungen um die Schwenkachse relativ zu dem Bauelement verschwenkbar. Beispielsweise ist in der Verriegelungsstellung, insbesondere mittels des Schließelements, das Verschwenken des Verkleidungsteils um die Schwenkachse relativ zu dem Bauelement verhindert. Dies bedeutet, dass das Verschwenken des Verkleidungsteils in der Verriegelungsstellung, insbesondere aus der Verriegelungsstellung in die Offenstellung, unterbleibt. Mit anderen Worten ausgedrückt ist in der Freigabestellung das an dem Bauelement angeordnete, insbesondere gehaltene, Verkleidungsteil relativ zu dem Bauelement zwischen den Schwenkstellungen bewegbar, wobei in der Verriegelungsstellung das Verschwenken des an dem Bauelement angeordneten, insbesondere gehaltenen, Verkleidungsteils, insbesondere zwischen den Schwenkstellungen, relativ zu dem Bauelement verhindert ist. Somit kann es sich bei den Stellungen beispielsweise um die Schwenkstellungen handeln. Eine erste der Schwenkstellungen kann insbesondere als Offenstellung bezeichnet werden. Eine zweite der Schwenkstellungen kann insbesondere als Schließstellung bezeichnet werden. Beispielsweise ist in der Schließstellung der Aufnahmeraum und/oder der elektrische Energiespeicher zumindest teilweise, insbesondere vollständig, von dem Verkleidungsteil, insbesondere nach außen hin, abgedeckt. Beispielsweise ist in der Offenstellung der Aufnahmeraum und/oder der elektrische Energiespeicher von dem Verkleidungsteil, insbesondere nach außen hin, zumindest teilweise, insbesondere vollständig, freigegeben. Somit kann in der Offenstellung beispielsweise das in dem Aufnahmeraum angeordnete Objekt, insbesondere von der Person, entnommen werden, wobei in der Schließstellung das Entnehmen des Objekts vorzugsweise verhindert ist beziehungsweise unterbleibt. Es ist erkennbar, dass es sich bei dem Verkleidungsteil somit beispielsweise um eine Batteriefachklappe und/oder um eine Staufachklappe und/oder um eine Handyfachklappe handeln kann.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es beispielsweise vorgesehen, dass das Verkleidungsteil in der Freigabestellung von dem Bauelement demontierbar ist und in der Verriegelungsstellung über das Schließelement an dem Bauelement gehalten ist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist das Verkleidungsteil in einer ersten der Stellungen, insbesondere direkt, an dem Bauelement angeordnet, insbesondere gehalten, wobei das Verkleidungsteil in einer zweiten der Stellungen von dem Bauelement entfernt beziehungsweise beabstandet ist. Somit kann sich das Verkleidungsteil beispielsweise in der ersten Stellung in seiner, in dem Kraftrad vorgesehenen, Einbaulage befinden und sich in der zweiten Stellung nicht in der Einbaulage befinden. Somit kann es sich bei dem Bewegen des Verkleidungsteils relativ zu dem Bauelement um ein Demontieren beziehungsweise ein Entfernen, das heißt beispielsweise eine Bewegung zum Entfernen beziehungsweise Demontieren des Verkleidungsteils, von dem Bauelement handeln. Das Verkleidungsteil kann in der Freigabestellung besonders aufwandsarm demontiert werden. In der Verriegelungsstellung kann das Demontieren besonders sicher vermieden werden, wodurch beispielweise ein Diebstahlschutz des Verkleidungsteils beziehungsweise für das Verleidungsteil bewirkt werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Sensorelement als induktives Sensorelement ausgebildet ist. In anderen Worten ausgedrückt ist mittels des Sensorelements das Berühren des Erfassungsbereichs durch die Person induktiv erfassbar. Somit ist das Sensorelement beziehungsweise der Berührungssensor beispielsweise als induktiver Sensor ausgebildet. Dadurch kann das Berühren des Erfassungsbereichs besonders präzise und/oder besonders zuverlässig erfasst werden. Somit kann das Verkleidungsteil beziehungsweise das Schließelement induktiv verriegelt beziehungsweise entriegelt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Schließeinrichtung eine Empfangseinrichtung aufweist, an welche von einer, insbesondere mit der Schließeinrichtung koppelbaren oder gekoppelten, elektronischen Recheneinrichtung, bei welcher es sich beispielweise um die erste oder die zweite elektronische Recheneinrichtung oder um eine separat von der ersten und der zweiten elektronischen Recheneinrichtung ausgebildete weitere elektronische Recheneinrichtung handelt, beim Ermitteln eines aktivierten Zustands des Kraftrads, in welchem das Kraftrad fahrbereit ist, das Steuersignal zum Bewegen des Schließelements, insbesondere aus der Verriegelungsstellung, in die Freigabestellung oder zum Verbleiben des Schließelements in der Freigabestellung übermittelbar ist beziehungsweise übermittelt wird. Mit anderen Worten ausgedrückt befindet sich das Schließelement in der Freigabestellung, wenn sich das Kraftrad in dem aktivierten Zustand befindet, und das Schließelement befindet sich in der Verriegelungsstellung, wenn sich das Kraftrad in einem von dem aktivierten Zustand unterschiedlichen, deaktivierten Zustand befindet, in welchem das Kraftfahrzeug vorzugsweise nicht fahrbereit ist. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass beim Ermitteln des deaktivierten Zustands das Übermitteln des Steuersignals unterbleibt, wodurch das, insbesondere sich in der Verriegelungsstellung befindende, Schließelement in der Verriegelungsstellung verbleibt. Alternativ oder zusätzlich kann beim Ermitteln des deaktivierten Zustands von der elektronischen Recheneinrichtung ein von dem Steuersignal unterschiedliches, zweites Steuersignal zum Bewegen des Schließelements aus der Freigabestellung in die Verriegelungsstellung an die Empfangseinrichtung übermittelbar sein beziehungsweise übermittelt werden. Unter dem aktivierten Zustand des Kraftrads kann insbesondere ein Betriebszustand des Kraftrads verstanden werden, in welchem eine Zündung des Kraftrads aktiviert ist. Unter der aktivierten Zündung kann insbesondere eine eingeschaltete Zündung verstanden werden. Unter dem deaktivierten Zustand des Kraftrads kann insbesondere ein Betriebszustand des Kraftrads verstanden werden, in welchem die Zündung deaktiviert beziehungsweise ausgeschaltet ist, das heißt nicht eingeschaltet ist. Dadurch kann das Entriegeln des Verkleidungsteils beziehungsweise des Schließelements beispielsweise, insbesondere lediglich, dann möglich sein, wenn sich das Kraftrad im aktivierten Zustand befindet beziehungsweise wenn die Zündung eingeschaltet ist. Dadurch kann der Diebstahlschutz besonders erhöht werden. Dies kann insbesondere dadurch erzielt werden, dass in dem deaktivierten Zustand beziehungsweise bei ausgeschalteter Zündung das Verkleidungsteil nicht bewegt werden kann, wodurch das Verkleidungsteil nicht demontiert werden kann und/oder das Objekt nicht aus dem Aufnahmeraum entnommen werden kann.
  • Das Ermitteln des aktivierten Zustands kann mittels der elektronischen Recheneinrichtung, insbesondere mittels der ersten, der zweiten oder der weiteren elektronischen Recheneinrichtung durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise mittels der ersten, der zweiten oder der weiteren elektronischen Recheneinrichtung ermittelt wird, ob sich das Kraftrad in dem deaktivierten Zustand oder in dem aktivierten Zustand befindet.
  • Beispielsweise ist beim Ermitteln des aktivierten Zustands in Abhängigkeit von der erfassten Berührung mittels der ersten, der zweiten oder der weiteren elektronischen Recheneinrichtung das Steuersignal zum Bewegen des Schließelements aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung an die Schließeinrichtung, insbesondere an die elektrische Maschine, übermittelbar. Beispielsweise unterbleibt beim Ermitteln des deaktivierten Zustands das Bewegen des Schließelements aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Schließelement in Abhängigkeit von einer, beispielsweise mittels eines, insbesondere separat von dem Sensorelement ausgebildeten, zweiten Sensorelements erfassten, insbesondere aktuellen, Fahrgeschwindigkeit des Kraftrads zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung bewegbar ist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist es vorgesehen, dass das Schließelement, insbesondere ausschließlich dann, zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung, insbesondere aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung, bewegbar ist, wenn die, insbesondere mittels des zweiten Sensorelements erfasste, Fahrgeschwindigkeit des Kraftrads kleiner als ein vorgegebener, insbesondere vordefinierter, Schwellenwert ist. Vorzugsweise unterbleibt das Bewegen des Schließelements zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung, wenn die, insbesondere mittels des zweiten Sensorelements erfasste, Fahrgeschwindigkeit des Kraftrads größer als der Schwellenwert ist. Beispielsweise ist das Schließelement aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung bewegbar, wenn das Kraftrad stillsteht. Beispielsweise ist das Bewegen des Schließelements aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung verhindert, wenn das Kraftrad nicht stillsteht, das heißt wenn das Kraftrad fährt beziehungsweise sich mit einer Fahrgeschwindigkeit bewegt, welche größer als null ist. Dadurch kann beispielsweise das Entriegeln des Verkleidungsteils beziehungsweise des Schließelements lediglich dann ermöglicht werden, wenn die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs null beträgt. Dadurch kann beispielsweise das Bewegen des Verkleidungsteils beziehungsweise das Entnehmen des Objekts aus dem Aufnahmeraum während der Fahrt des Kraftrads verhindert werden, wodurch eine Sicherheit des Kraftrads besonders erhöht werden kann.
  • Beispielsweise ist mittels der elektronischen Recheneinrichtung, insbesondere mittels der ersten oder der zweiten oder der weiteren elektronischen Recheneinrichtung, ermittelbar, ob das Kraftrad stillsteht oder ob das Kraftrad nicht stillsteht, das heißt ob das Kraftrad fährt, wobei beim Ermitteln des Stillstands des Kraftrads in Abhängigkeit von der erfassten Berührung mittels der elektronischen Recheneinrichtung das Steuersignal zum Bewegen des Schließelements aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung oder zum Verbleiben des Schließelements in der Freigabestellung an die Schließeinrichtung, insbesondere an die elektrische Maschine, übermittelbar ist beziehungsweise übermittelt wird. Beispielsweise ist das Bewegen des Schließelements aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung verhindert, wenn mittels der elektronischen Recheneinrichtung, insbesondere mittels der ersten, der zweiten oder der weiteren elektronischen Recheneinrichtung, ermittelt wird, dass das Kraftfahrzeug fährt, das heißt nicht stillsteht.
  • Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines ein in einem Bauelement angeordnetes Verkleidungsteil aufweisendes Kraftrads. Unter dem Verfahren kann insbesondere ein Verfahren zum Betreiben einer Anordnung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung verstanden werden. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
  • Bei dem Verfahren ist es vorgesehen, dass ein zwischen dem Verkleidungsteil und dem Bauelement wirkendes Schließelement einer Schließeinrichtung zwischen wenigstens einer Freigabestellung, in welcher das Verkleidungsteil und das Bauelement über das Schließelement voneinander entkoppelt sind, wodurch das an dem Bauelement angeordnete Verkleidungsteil relativ zu dem Bauelement bewegbar ist, und, insbesondere wenigstens, einer Verriegelungsstellung, insbesondere relativ zu dem Bauelement, bewegt wird, in welcher das Verkleidungsteil und das Bauelement über das Schließelement miteinander gekoppelt sind, wodurch das Bewegen des an dem Bauelement angeordneten Verkleidungsteils relativ zu dem Bauelement verhindert wird.
  • Um das Verkleidungsteil, insbesondere manuell, besonders aufwandsarm bewegen zu können und, insbesondere gleichzeitig, eine Diebstahlsicherheit besonders erhöhen zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass mittels eines als Berührungssensor ausgebildeten Sensorelements eine durch eine Person bewirkte Berührung eines Erfassungsbereichs erfasst wird und das Schließelement in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements erfassten Berührung zwischen der Verriegelungsstellung und der Freigabestellung bewegt wird.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Schließelement aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung bewegt wird, wenn, insbesondere mittels einer elektronischen Recheneinrichtung des Kraftrads, erfasst wird, dass sich das Kraftrad in einem aktivierten Zustand befindet, in welchem das Kraftrad fahrbereit ist. Vorzugsweise wird das Bewegen des Schließelements aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung verhindert, das heißt, das Bewegen des Schließelements aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung unterbleibt, wenn, insbesondere mittels der elektronischen Recheneinrichtung, ermittelt wird, dass sich das Kraftrad in einem von dem aktivierten Zustand unterschiedlichen, deaktivierten Zustand befindet, in welchem das Kraftrad vorzugsweise nicht fahrbereit ist.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Schließelement in Abhängigkeit von einer, beispielsweise mittels eines separat von dem Sensorelement ausgebildeten, zweiten Sensorelements erfassten, insbesondere aktuellen, Fahrgeschwindigkeit des Kraftrads aus der Verriegelungsstellung in die Freigabestellung bewegt wird.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine schematische Teilschnittansicht eines Kraftrads, welches eine erfindungsgemäße Anordnung eines Verkleidungsteils an einem Bauelement aufweist; und
    • 2 ein schematisches Verfahrensdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens; und
    • 3 eine schematische Teilschnittansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung.
  • In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt in einer schematischen Teilschnittansicht ein Kraftrad 1, welches vorzugsweise als Motorrad ausgebildet ist. Das Kraftrad 1 weist ein Bauelement 2 und ein, insbesondere direkt, an dem Bauelement 2 angeordnetes, insbesondere gehaltenes, Verkleidungsteil 3 auf. Das Bauelement 2 und das Verkleidungsteil 3 sind vorzugsweise separat voneinander ausgebildet. Somit zeigt 1 insbesondere eine Anordnung 4 des Verkleidungsteils 3 an dem Bauelement 2.
  • 2 zeigt ein schematisches Verfahrensdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben des Kraftrads 1 beziehungsweise der Anordnung 4.
  • Das Kraftrad 1 weist eine Schließeinrichtung 5 mit wenigstens einem zwischen dem Verkleidungsteil 3 und dem Bauelement 2 wirkenden Schließelement 6 auf. Das Schließelement 6 ist zwischen wenigstens einer Freigabestellung 7 und einer Verriegelungsstellung 8, insbesondere relativ zu dem Bauelement 2, beispielsweise translatorisch und/oder rotatorisch, insbesondere manuell, das heißt beispielsweise durch eine Person 11, bewegbar. Somit wird bei dem Verfahren das Schließelement 6 zwischen der Freigabestellung 7 und der Verriegelungsstellung 8, insbesondere manuell, beispielweise durch die Person 11, bewegt. In der Freigabestellung 7 sind das Verkleidungsteil 3 und das Bauelement 2 über das Schließelement 6 voneinander entkoppelt, wodurch das an dem Bauelement 2 angeordnete, insbesondere gehaltene, Verkleidungsteil 3 relativ zu dem Bauelement 2, insbesondere manuell, bewegbar ist. In der Verriegelungsstellung 8 sind das Verkleidungsteil 3 und das Bauelement 2 über das Schließelement 6 miteinander gekoppelt, wodurch das, insbesondere manuelle, Bewegen des an dem Bauelement 2 angeordneten, insbesondere gehaltenen, Verkleidungsteils 3 relativ zu dem Bauelement 2 verhindert ist.
  • Beispielsweise handelt es sich bei dem Verkleidungsteil 3 um ein Zubehörteil des Kraftrads 1 beziehungsweise für das Kraftrad 1. Beispielsweise ist das Verkleidungsteil 3 zumindest bereichsweise, insbesondere vollständig, aus einem Faserverbundwerkstoff, insbesondere einem kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff (CFK), gebildet. Beispielweise ist das Bauelement 2 zumindest mittelbar an einem Rahmen des Kraftrads 1 gehalten. Vorzugsweise ist das Bauelement 2 separat von dem Rahmen ausgebildet.
  • Um das Verkleidungsteil 3, insbesondere manuell, besonders aufwandsarm bewegen zu können und einen Diebstahlschutz besonders erhöhen zu können, ist wenigstens ein als Berührungssensor 9 ausgebildetes Sensorelement 10 vorgesehen, mittels welchem eine durch die Person 11 bewirkte Berührung 12 eines Erfassungsbereichs 13 erfassbar ist beziehungsweise erfasst wird. Dabei ist es vorgesehen, dass das Schließelement 6 in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements 10 erfassten Berührung 12 zwischen der Verriegelungsstellung 8 und der Freigabestellung 7, insbesondere aus der Verriegelungsstellung 8 in die Freigabestellung 7, beispielweise manuell, bewegbar ist beziehungsweise bewegt wird.
  • 3 zeigt die Anordnung 4 in einer schematischen Teilschnittansicht. In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Bauelement 2 wenigstens einen zum Aufnehmen wenigstens eines Objekts 14 vorgesehenen Aufnahmeraum 15 zumindest teilweise, insbesondere vollständig, begrenzt. Beispielsweise ist der Aufnahmeraum 15 als Stauraum 16 für Gepäck 17, für ein Mobiltelefon 18 oder für ein Ladekabel 19 ausgebildet. Mittels des Ladekabels 19 beziehungsweise über das Ladekabel 19 ist vorzugsweise ein elektrischer Energiespeicher 20 des Kraftrads 1 aufladbar. Alternativ oder zusätzlich ist beispielsweise der elektrische Energiespeicher 20 des Kraftrads 1 von dem an dem Bauelement 2 angeordneten Verkleidungsteil 3 abgedeckt. Somit kann es sich bei dem Objekt 14 alternativ um den elektrischen Energiespeicher 20 handeln. Insgesamt ist erkennbar, dass mittels des Verkleidungsteils 3 beziehungsweise mittels der Schließeinrichtung 5 ein Diebstahlschutz gegenüber einem, insbesondere unbefugten, Zugriff auf das Objekt 14 beziehungsweise den elektrischen Energiespeicher 20 bewirkbar ist.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Verkleidungsteil 3 als Klappenelement 21 ausgebildet ist, welches um eine Schwenkachse 22 relativ zu dem Bauelement 2, insbesondere manuell, verschwenkbar, insbesondere direkt, an dem Bauelement 2 gehalten ist. Somit handelt es sich bei dem Bewegen des Verkleidungsteils 3 beispielsweise um ein, insbesondere durch die Person 11 bewirktes, Verschwenken des Verkleidungsteils 3 um die Schwenkachse 22 relativ zu dem Bauelement 2. Somit sind das Verkleidungsteil 3 und das Bauelement 2 über das Schließelement 6 voneinander entkoppelt, wodurch das an dem Bauelement 2 angeordnete Verkleidungsteil 3 beispielsweise relativ zu dem Bauelement 2 verschwenkbar ist, und in der Freigabestellung 7 sind das Verkleidungsteil 3 und das Bauelement 2 über das Schließelement 6 miteinander gekoppelt, wodurch beispielsweise das Verschwenken des an dem Bauelement 2 angeordneten Verkleidungsteils 3 relativ zu dem Bauelement 2 verhindert ist. Beispielweise ist wenigstens ein Lager vorgesehen, über welches das Klappenelement 21 um die Schwenkachse 22 relativ zu dem Bauelement 2 verschwenkbar, insbesondere direkt, an dem Bauelement 2 gehalten ist.
  • Alternativ ist es beispielsweise vorgesehen, dass das Verkleidungsteil 3 in der Freigabestellung 7 von dem Bauelement 2, insbesondere manuell, demontierbar ist und in der Verriegelungsstellung 8 über das Schließelement 6 an dem Bauelement 2, insbesondere nicht demontierbar, gehalten ist. Dadurch kann das Verkleidungsteil 3, welches beispielsweise in der Freigabestellung 7, insbesondere besonders oft, von dem Bauelement 2 entfernt beziehungsweise demontiert werden kann, besonders sicher gegenüber einem Diebstahl geschützt werden. Somit kann ein Diebstahlschutz für das Verkleidungsteil 3 realisiert werden.
  • Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass das Verkleidungsteil 3 das Sensorelement 10 aufweist. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass das Sensorelement 10 als induktives Sensorelement 10 ausgebildet ist.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Schließeinrichtung 5 wenigstens eine Empfangseinrichtung 23 aufweist, an welche von einer, insbesondere mit der Schließeinrichtung 5 koppelbaren oder gekoppelten, elektronischen Recheneinrichtung 24 beim Ermitteln eines aktivierten Zustands 25 des Kraftrads 1, in welchem das Kraftrad 1 fahrbereit ist, ein Steuersignal 26 zum Bewegen des Schließelements 6 in die Freigabestellung 7 oder zum Verbleiben des Schließelements 6 in der Freigabestellung 7 übermittelbar ist beziehungsweise übermittelt wird. Somit wird das Schließelement 6, insbesondere in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements 10 erfassten Berührung 12, aus der Verriegelungsstellung 8 in die Freigabestellung 7 bewegt, wenn sich das Kraftrad 1 in dem aktivierten Zustand 25 befindet, insbesondere, wenn mittels der elektronischen Recheneinrichtung 24 ermittelt, insbesondere detektiert, wird, dass sich das Kraftrad 1 in dem aktivierten Zustand 25 befindet. Alternativ oder zusätzlich verbleibt das sich in der Freigabestellung 7 befindende Schließelement 6 in der Freigabestellung 7, wenn sich das Kraftrad 1 in dem aktivierten Zustand 25 befindet, insbesondere, wenn mittels der elektronischen Recheneinrichtung 24 ermittelt wird, dass sich das Kraftrad 1 in dem aktivierten Zustand 25 befindet. Vorzugsweise unterbleibt das Bewegen des Schließelements 6 aus der Verriegelungsstellung 8 in die Freigabestellung 7, wenn sich das Kraftrad 1 in einem von dem aktivierten Zustand 25 unterschiedlichen, deaktivierten Zustand befindet, insbesondere, wenn mittels der elektronischen Recheneinrichtung 24 ermittelt wird, dass sich das Kraftrad 1 in dem deaktivierten Zustand befindet. In dem deaktivierten Zustand ist das Kraftrad 1 vorzugsweise nicht fahrbereit.
  • In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass das Schließelement 6 in Abhängigkeit von einer, beispielsweise mittels eines separat von dem Sensorelement 10 ausgebildeten, zweiten Sensorelements erfassten, Fahrgeschwindigkeit 27 des Kraftrads 1 zwischen der Verriegelungsstellung 8 und der Freigabestellung 7, insbesondere aus der Verriegelungsstellung 8 in die Freigabestellung 7, bewegbar ist beziehungsweise bewegt wird. Beispielsweise kann das Steuersignal 26 von der elektronischen Recheneinrichtung 24 beim Ermitteln des aktivierten Zustands 25 des Kraftrads 1 zum Bewegen des Schließelements 6 in die Freigabestellung 7 oder zum Verbleiben des Schließelements 6 in der Freigabestellung 7 an die Empfangseinrichtung 23 übermittelbar sein beziehungsweise übermittelt werden.
  • Insgesamt ist erkennbar, dass der Zustand des Kraftrads 1, insbesondere der aktivierte Zustand 25 und/oder der deaktivierte Zustand, und/oder die Fahrgeschwindigkeit 27 jeweilige Eingangsgrößen, insbesondere jeweilige Abfrageparameter, sein können, in deren Abhängigkeit das Schließelement 6 aus der Freigabestellung 7 in die Verriegelungsstellung 8 bewegt werden kann und/oder das Bewegen des Schließelements 6 aus der Verriegelungsstellung 8 in die Freigabestellung 7 verhindert beziehungsweise unterbunden werden kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Kraftrad
    2
    Bauelement
    3
    Verkleidungsteil
    4
    Anordnung
    5
    Schließeinrichtung
    6
    Schließelement
    7
    Freigabestellung
    8
    Verriegelungsstellung
    9
    Berührungssensor
    10
    Sensorelement
    11
    Person
    12
    Berührung
    13
    Erfassungsbereich
    14
    Objekt
    15
    Aufnahmeraum
    16
    Stauraum
    17
    Gepäck
    18
    Mobiltelefon
    19
    Ladekabel
    20
    Energiespeicher
    21
    Klappenelement
    22
    Schwenkachse
    23
    Empfangseinrichtung
    24
    elektronische Recheneinrichtung
    25
    aktivierter Zustand
    26
    Steuersignal
    27
    Fahrgeschwindigkeit
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102006017231 B4 [0002]

Claims (10)

  1. Anordnung (4) eines Verkleidungsteils (3) an einem Bauelement (3) eines Kraftrads (1), mit einer Schließeinrichtung (5) mit wenigstens einem zwischen dem Verkleidungsteil (3) und dem Bauelement (2) wirkenden Schließelement (6), welches zwischen wenigstens einer Freigabestellung (7), in welcher das Verkleidungsteil (3) und das Bauelement (2) über das Schließelement (6) voneinander entkoppelt sind, wodurch das an dem Bauelement (2) angeordnete Verkleidungsteil (3) relativ zu dem Bauelement (2) bewegbar ist, und einer Verriegelungsstellung (8) bewegbar ist, in welcher das Verkleidungsteil (3) und das Bauelement (2) über das Schließelement (6) miteinander gekoppelt sind, wodurch das Bewegen des an dem Bauelement (2) angeordneten Verkleidungsteils (3) relativ zu dem Bauelement (2) verhindert ist, gekennzeichnet durch wenigstens ein als Berührungssensor (9) ausgebildetes Sensorelement (10), mittels welchem eine durch eine Person (11) bewirkte Berührung (12) eines Erfassungsbereichs (13) erfassbar ist, wobei das Schließelement (6) in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements (10) erfassten Berührung (12) zwischen der Verriegelungsstellung (8) und der Freigabestellung (7) bewegbar ist.
  2. Anordnung (4) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauelement (2) einen zum Aufnehmen wenigstens eines Objekts (14) vorgesehenen Aufnahmeraum (15) zumindest teilweise begrenzt.
  3. Anordnung (4) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeraum (15) als Stauraum (16) für Gepäck (17), für ein Mobiltelefon (18) oder für ein Ladekabel (19) ausgebildet ist, über welches ein elektrischer Energiespeicher (20) des Kraftrads (1) aufladbar ist.
  4. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektrischer Energiespeicher (20) des Kraftrads (1) von dem an dem Bauelement (2) angeordneten Verkleidungsteil (3) abgedeckt ist.
  5. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verkleidungsteil (3) das Sensorelement (10) aufweist.
  6. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verkleidungsteil (3) als Klappenelement (21) ausgebildet ist, welches um eine Schwenkachse (22) relativ zu dem Bauelement (2) verschwenkbar an dem Bauelement (2) gehalten ist.
  7. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sensorelement (10) als induktives Sensorelement (10) ausgebildet ist.
  8. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließeinrichtung (5) eine Empfangseinrichtung (23) aufweist, an welche von einer elektronischen Recheneinrichtung (24) beim Ermitteln eines aktivierten Zustands (25) des Kraftrads (1), in welchem das Kraftrad (1) fahrbereit ist, ein Steuersignal (26) zum Bewegen des Schließelements (6) in die Freigabestellung (7) oder zum Verbleiben des Schließelements (6) in der Freigabestellung (7) übermittelbar ist.
  9. Anordnung (4) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch das Schließelement (6) in Abhängigkeit von einer Fahrgeschwindigkeit (27) des Kraftrads (1) zwischen der Verriegelungsstellung (8) und der Freigabestellung (7) bewegbar ist.
  10. Verfahren zum Betreiben eines ein an einem Bauelement (2) angeordnetes Verkleidungsteil (3) aufweisendes Kraftrads (1), bei welchem ein zwischen dem Verkleidungsteil (3) und dem Bauelement (2) wirkendes Schließelement (6) einer Schließeinrichtung (5) zwischen wenigstens einer Freigabestellung (7), in welcher das Verkleidungsteil (3) und das Bauelement (2) über das Schließelement (6) voneinander entkoppelt sind, wodurch das an dem Bauelement (2) angeordnete Verkleidungsteil (3) relativ zu dem Bauelement (2) bewegbar ist, und einer Verriegelungsstellung (8) bewegt wird, in welcher das Verkleidungsteil (3) und das Bauelement (2) über das Schließelement (6) miteinander gekoppelt sind, wodurch das Bewegen des an dem Bauelement (2) angeordneten Verkleidungsteils (3) relativ zu dem Bauelement (2) verhindert wird, dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines als Berührungssensor (9) ausgebildeten Sensorelements (10) eine durch eine Person (11) bewirkte Berührung (12) eines Erfassungsbereichs (13) erfasst wird und das Schließelement (6) in Abhängigkeit von der mittels des Sensorelements (10) erfassten Berührung (12) zwischen der Verriegelungsstellung (8) und der Freigabestellung (7) bewegt wird.
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DE102006017231B4 (de) 2005-04-26 2009-07-09 Honda Motor Co., Ltd. Diebstahlabschreckungssystem
US20180058812A1 (en) 2016-08-25 2018-03-01 Zachary Gilbert Lockable Gun Storage Container
DE102016119570A1 (de) 2016-10-13 2018-04-19 ABUS August Bremicker Söhne KG Fahrzeug mit einem elektrisch betriebenen Antriebsmotor
DE102018111296A1 (de) 2018-05-11 2019-11-14 ABUS August Bremicker Söhne KG Mobiles Schloss

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