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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rauchmelder, insbesondere einen optischen Rauchmelder, der in Räumen von Gebäuden oder Fahrzeugen installiert werden kann.
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Optische Rauchmelder haben üblicherweise ein Gehäuse, in dem eine Steuereinheit angeordnet ist und dessen Decke mit einer Befestigungsplatte zum Montieren des Rauchmelders versehen ist; unterhalb des Gehäusebodens ein Labyrinth mit einer Messkammer darin, das eine Seitenwand mit Luftöffnungen zum Ermöglichen der Lufteinströmung in die Messkammer und mit Lichtfallen zum Abblocken von Umgebungslicht aufweist; eine optische Sensorik mit mehreren Sensorelementen zum Erfassen von Rauchgas in der Messkammer im Labyrinth; und eine luftdurchlässige Schutzkappe, die den Boden und die Seitenwand des Labyrinths umgibt, um das Labyrinth mechanisch zu schützen und ein Eindringen zusammen mit dem durch die Kappe fixierten Fliegengitter von Schmutz, Insekten, etc. in das Labyrinth zu verhindern. Bei herkömmlichen Rauchmeldern wird die mögliche Luftdurchströmung der Messkammer aufgrund der notwendigen effektiven Sensorik- und Schutzelemente häufig stark eingeschränkt, wodurch ein Brand, Feuer, etc. im jeweiligen Raum nicht ausreichend sicher erfasst werden kann. Diese Problematik ist bei herkömmlichen Rauchmeldern noch kritischer, wenn zusätzlich zur optischen Sensorik im Rauchmelder auch noch ein Temperatursensor zum Erfassen der Umgebungstemperatur vorhanden ist, um zusätzlich oder zumindest alternativ zum Rauchgas die bei Brand, Feuer, etc. entstehende Hitze detektieren zu können, da der zusätzlich eingefügte Temperatursensor zum Beispiel einen großen Abstand zwischen Labyrinth und Schutzkappe bewirkt und/oder weitere Schutzelemente benötigt, wodurch die Luftdurchströmung der Messkammer in der Regel noch stärker eingeschränkt wird.
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Aus der
EP 3 671 680 A1 ist ein Rauchmelder mit einer im Innern eines zumindest eine Meldergehäusehaube umfassenden Meldergehäuses angeordneten Detektionsanordnung bekannt, wobei die Detektionsanordnung zumindest eine Leiterplatte umfasst und die Leiterplatte zumindest eine Öffnung aufweist, wobei die Meldergehäusehaube auf einer Innenseite eine Mehrzahl von radial in Richtung auf einen Melderdom weisenden Gehäuselamellen aufweist.
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Die
DE 10 2019 121 063 A1 offenbart ein Gehäuse für eine Detektionseinheit zum optischen detektieren von Rauchpartikeln. Das Gehäuse umfasst eine zylinderförmige Außenfläche mit Rauchöffnungen, durch die die Rauchpartikel in das Gehäuse gelangen und eine radial symmetrische Lichtführungsstruktur mit Führungselementen.
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Weitere Rauchmelder sind aus der
US 2002 / 0 089 426 A1 sowie der
EP 2 720 209 A1 bekannt.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Rauchmelder zu schaffen, der unter Beibehaltung einer effektiven optischen Sensorik und effektiver Schutzeffekte eine höhere Luftdurchströmung der Messkammer im Labyrinth ermöglicht, um bei Brand, Feuer, etc. die Rauchgase sicherer erfassen zu können. Diese Aufgabe soll vorzugsweise auch bei Rauchmeldern gelöst werden können, die zusätzlich zur optischen Sensorik zum Erfassen der Rauchgase auch einen Temperatursensor zum Erfassen der Umgebungstemperatur umfassen.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch einen Rauchmelder, wie er in dem unabhängigen Anspruch 1 definiert ist. Einige vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß der Erfindung umfasst der Rauchmelder ein Gehäuse, in dem eine Steuereinheit angeordnet ist und dessen Decke mit einer Befestigungsplatte zum Montieren des Rauchmelders versehen ist; ein Labyrinth unterhalb eines Bodens des Gehäuses, das eine Seitenwand mit Luftöffnungen und Lichtfallen sowie einen Boden hat und darin eine Messkammer aufweist; eine optische Sensorik zum Erfassen von Rauchgas in der Messkammer im Labyrinth, wobei die optische Sensorik mehrere Sensorelemente aufweist, die mit der Steuereinheit verbunden sind; zusätzlich wenigstens einen Temperatursensor zum Erfassen einer Umgebungstemperatur des Rauchmelders, wobei der Temperatursensor ebenfalls mit der Steuereinheit verbunden ist; und eine luftdurchlässige Schutzkappe, die den Boden und die Seitenwand des Labyrinths umgibt. Gemäß der Erfindung ist an der Unterseite des Bodens des Labyrinths eine Ausbuchtung vorgesehen und ist der wenigstens eine Temperatursensor in dieser Ausbuchtung des Labyrinths montiert, sodass der wenigstens eine Temperatursensor innerhalb der Höhe des Labyrinths enthalten ist. Durch diese spezielle Anordnung des Temperatursensors ist der Temperatursensor im Rauchmelder im Bereich der Unterseite, sodass er die Umgebungstemperatur effektiv erfassen kann, aber kann der Boden des Labyrinths trotzdem möglichst nahe an der Schutzkappe angeordnet sein. Vorzugsweise ist die Schutzkappe um maximal etwa 2 mm, möglicherweise sogar nur um etwa 1 mm vom Boden des Labyrinths beabstandet ist. Bei einem geringen Abstand zwischen der Schutzkappe und dem Boden des Labyrinths strömt die Luft nicht hauptsächlich durch diesen Abstandsraum, sondern hauptsächlich weiter nach oben und somit durch die Messkammer im Labyrinth, sodass Rauchgas, falls vorhanden, durch die optische Sensorik in der Messkammer erfasst werden kann. Demzufolge kann Rauchgas durch den Rauchmelder trotz zusätzlichen Einsatzes wenigstens eines Temperatursensors und Beibehaltung der wirkungsvollen Schutzkappe sicherer erfasst werden.
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Vorzugsweise weist der Boden des Labyrinths im Bereich der Ausbuchtung für den Temperatursensor auch wenigstens eine Durchgangsöffnung auf, durch welche ein elektrisches Verbindungselement vom Temperatursensor durch das Labyrinth zur Steuereinheit geführt werden kann.
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Zum Erhöhen der Luftdurchströmung durch die Messkammer im Labyrinth ist bei dem Rauchmelder in weiteren Ausgestaltungen ferner wenigstens eine der folgenden Maßnahmen vorhanden, dass (i) der Boden des Labyrinths in ein oder mehr Bereichen einer Luftöffnung durch seine Seitenwand jeweils angrenzend an seine Außenkante einen Ausbruch aufweist, wodurch Luft aus einem noch größeren Winkelbereich in die Luftöffungen in der Seitenwand des Labyrinths einströmen kann; und/oder (ii) das Labyrinth auch in seinem Boden Öffnungen zur Messkammer aufweist, sodass Luft nicht nur seitlich sondern außerdem auch von unten in die Messkammer einströmen kann; und/oder (iii) die Schutzkappe in ihrer Seitenwand um die Seitenwand des Labyrinths Öffnungen ohne Abrundungen aufweist, wodurch mehr Verwirbelung der anströmenden Luft entsteht und damit mehr Luft nach innen in Richtung zum Labyrinth geleitet wird.
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Bei der Zusatzmaßnahme (ii) ist vorzugsweise in den Bereichen der Öffnungen im Boden des Labyrinths an der Innenseite des Bodens jeweils eine weitere Lichtfalle vorgesehen, damit trotz der ermöglichten höheren Luftdurchströmung nicht mehr Umgebungslicht in die Messkammer eindringen und die optische Sensorik stören kann. Außerdem sind bei der Zusatzmaßnahme (ii) vorzugsweise die Öffnungen im Boden des Labyrinths außerhalb des Erfassungsbereichs der optischen Sensorik positioniert, um eine Funktionsstörung der optischen Sensorik zu vermeiden
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die optische Sensorik des Rauchmelders (gemäß erstem oder zweitem Gegenstand der Erfindung mit bzw. ohne Temperatursensor) wenigstens eine Leuchtdiode und wenigstens eine Empfangsdiode auf, die außerhalb des Labyrinths im Gehäuse angeordnet sind und deren optische Achsen durch einen Durchbruch im Boden des Gehäuses in die Messkammer des Labyrinths gerichtet sind. Vorzugsweise weist diese optische Sensorik mindestens zwei erste Leuchtdioden einer ersten Wellenlänge und mit einer ersten optischen Achse und eine zweite Leuchtdiode einer zweiten Wellenlänge größer als die erste Wellenlänge und mit einer zweiten optischen Achse und eine für die ersten und zweiten Wellenlängen empfindliche Empfangsdiode mit einer dritten optischen Achse auf, wobei die ersten Leuchtdioden und die zweite Leuchtdiode und die Empfangsdiode auf den Eckpunkten einer Grundfläche einer gedachten Pyramide liegen und so ausgerichtet sind, dass ihre optischen Achsen auf einen gemeinsamen Schnittpunkt in der Spitze der gedachten Pyramide innerhalb der Messkammer im Labyrinth gerichtet sind. Mehr Einzelheiten und die Funktionsweise dieser speziellen optischen Sensorik sind zum Beispiel in
DE 10 2014 014 797 A1 desselben Erfinders erläutert, weshalb diesbezüglich auf dieses Dokument Bezug genommen wird.
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Die erfindungsgemäß vorgeschlagenen Rauchmelder können grundsätzlich in beliebigen Räumen von Gebäuden oder Fahrzeugen verwendet werden, sind aber auch besonders vorteilhaft für Flugzeuge und Bahnen.
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Der Erfindungsgegenstand ist durch die anhängenden Ansprüche definiert. Obige sowie weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden beispielhaften Beschreibung bevorzugter, nicht-einschränkender Ausführungsbeispiele anhand der beiliegenden Zeichnungen besser verständlich. Darin zeigen, zum Teil schematisch:
- 1 eine Schnittansicht eines Rauchmelders gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zur Veranschaulichung der Grundstruktur der erfindungsgemäßen Rauchmelder;
- 2 eine perspektivische Ansicht einer optischen Sensorik des Rauchmelders gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 3 eine perspektivische Schnittansicht des Rauchmelders mit der optischen Sensorik von 2;
- 4 eine Teilschnittansicht eines Rauchmelders mit einem Temperatursensor gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 5 eine perspektivische Draufsicht von unten auf das Labyrinth des Rauchmelders von 4;
- 6A eine perspektivische Draufsicht von oben auf ein Labyrinth eines Rauchmelders gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 6B eine Draufsicht von unten auf das Labyrinth des Rauchmelders von 6A;
- 7A eine perspektivische Teilansicht eines Labyrinths eines Rauchmelders gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 7B eine perspektivische Teildraufsicht von oben auf das Labyrinth des Rauchmelders von 7A;
- 8 eine perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Schutzkappe um das Labyrinth eines Rauchmelders; und
- 9 eine perspektivische Ansicht einer Schutzkappe um das Labyrinth eines Rauchmelders gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Bezugnehmend auf 1 wird zunächst die Grundstruktur des erfindungsgemäßen Rauchmelders in mehr Details erläutert.
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Der Rauchmelder 10 hat ein Gehäuse 12 (zum Beispiel aus Metall oder Kunststoff), dessen Decke 12a mit einer Befestigungsplatte 13 versehen ist, damit der Rauchmelder 10 an einer Decke eines Raumes montiert werden kann. Die Befestigungsplatte 13 kann zum Beispiel mit Durchgangsöffnungen für Schrauben oder als Magnetplatte oder als Klebestreifen ausgebildet sein. Am Boden 12b des Gehäuses 12 ist ein Labyrinth 15 angeschlossen. Das Labyrinth 15 hat üblicherweise eine etwas kleinere Querschnittsgröße als das Gehäuse 12. Und das Labyrinth 15 hat üblicherweise eine Kreisform (Zentralachse in vertikaler Richtung), wobei das Gehäuse ebenfalls eine Kreisform oder alternativ eine Rechteck- oder Quadratform haben kann. Das Labyrinth 15 ist außerdem an seiner Seitenwand 15a und seinem Boden 15b von einer luftdurchlässigen Schutzkappe 18 umgeben, um das Labyrinth 15 mechanisch zu schützen und ein Eindringen von Schmutz, Insekten, etc. in das Labyrinth zu verhindern.
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Im Labyrinth 15 befindet sich eine Messkammer 20, in der Rauchgase eines Luftstroms 22 erfasst werden können. Die Seitenwand 15a des Labyrinths 15 hat Luftöffnungen 16a, damit Luft in die Messkammer 20 einströmen und aus der Messkammer 20 wieder ausströmen kann, und Lichtfallen 16 aus Kunststoff zum Abblocken von Umgebungslicht, damit Umgebungslicht nicht in die Messkammer 20 einleuchtet, was die optische Erfassung von Rauchgas im Luftstrom 22 behindern würde. Rauchgase im Luftstrom 22 werden in der Messkammer 20 des Labyrinths 15 durch eine optische Sensorik 24 erfasst, die üblicherweise mehrere Sensorelemente (üblicherweise wenigstens eine Leuchtdiode und wenigstens eine Empfangsdiode) aufweist, wobei die Sensorelemente vorzugsweise außerhalb des Labyrinths 15 im Gehäuse 12 angeordnet sind, damit sie den Luftstrom 22 durch die Messkammer 20 nicht behindern. Die optischen Achsen der Sensorelemente erstrecken sich dann durch einen Durchbruch 23 im Boden 12b des Gehäuses 12 in die Messkammer 20 des Labyrinths 15 hinein. Die Sensorelemente der optischen Sensorik 24 sind auch mit einer Steuereinheit 26 auf einer Leiterplatte 27 im Gehäuse 12 verbunden, das die optische Sensorik 24 ansteuert und deren Messsignale auswertet. Die Steuereinheit 26 ist außerdem mit einem Alarmelement 28 verbunden. Je nach Anwendungsfall des Rauchmelders 10 kann das Alarmelement 28 zum Beispiel als Alarmausgeber zum direkten akustischen und optional auch optischen Ausgeben von Alarmsignalen oder als Stecker zur Verbindung mit einer anderen, zum Beispiel zentralen Steuereinheit ausgestaltet sein.
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Wie in
2 und
3 dargestellt, enthält der erfindungsgemäße Rauchmelder 10 vorzugsweise eine optische Sensorik 24 in der Konstruktion, wie sie auch in
DE 10 2014 014 797 A1 erläutert ist.
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Diese optische Sensorik 24 hat mindestens zwei erste Leuchtdioden 24a einer ersten Wellenlänge und mit einer ersten optischen Achse O1 und eine zweite Leuchtdiode 24b einer zweiten Wellenlänge größer als die erste Wellenlänge und mit einer zweiten optischen Achse O2 sowie eine für die ersten und zweiten Wellenlängen empfindliche Empfangsdiode 24c mit einer dritten optischen Achse 03. Die ersten Leuchtdioden 24a, die zweite Leuchtdiode 24b und die Empfangsdiode 24c sind auf Aufnahmen 25b auf einer ringförmigen Platte 25a angeordnet. Zudem liegen die ersten Leuchtdioden 24a und die zweite Leuchtdiode 24b und die Empfangsdiode 24c auf den Eckpunkten einer Grundfläche einer gedachten Pyramide und sind so ausgerichtet, dass ihre optischen Achsen O1-3 auf einen gemeinsamen Schnittpunkt S in der Spitze der gedachten Pyramide gerichtet sind. Die Platte 25a mit den Leuchtdioden 24a, 24b und der Empfangsdiode 24c ist im Gehäuse 12 angeordnet, und die optischen Achsen O1-3 sind durch den Durchbruch 23 im Gehäuseboden 12b zu dem gemeinsamen Schnittpunkt S innerhalb der Messkammer 20 im Labyrinth 15 gerichtet.
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Weitere Einzelheiten der Konstruktion und der Funktionsweise sowie Vorteile dieser speziellen optischen Sensorik 24 sind in der
DE 10 2014 014 797 A1 desselben Erfinders offenbart, weshalb einfach auf dieses Dokument Bezug genommen wird.
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Bezugnehmend auf 4 und 5 wird nun ein Ausführungsbeispiel eines Rauchmelders mit einem Temperatursensor gemäß der Erfindung erläutert. 4 und 5 zeigen insbesondere das Labyrinth 15 des Rauchmelders 10, wobei das Gehäuse 12 und die optische Sensorik 24 wie oben in Bezug auf 1-3 erläutert vorhanden sind.
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Der Rauchmelder 10 dieses Ausführungsbeispiels enthält zusätzlich zur optischen Sensorik 24 zum Erfassen von Rauchgas wenigstens einen Temperatursensor 30 zum Erfassen einer Umgebungstemperatur des Rauchmelders 10, auf deren Basis ebenfalls ein Brand oder Feuer im Raum unterhalb des Rauchmelders 10 erkannt werden kann. Der Temperatursensor 30 ist hierzu ebenfalls mit der Steuereinheit 26 im Gehäuse 12 verbunden ist.
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Wie in 4 erkennbar, ist der Temperatursensor 30 innerhalb der Höhe des Labyrinths 15 enthalten, insbesondere im Bereich des Bodens 15b des Labyrinths 15. Wie in 5 dargestellt, ist dies dadurch erzielbar, dass an der Unterseite (unten in 4, aber oben in 5) des Bodens 15b des Labyrinths 15 eine Ausbuchtung 31 vorgesehen ist, in welcher der Temperatursensor 30 montiert wird. Im Bereich der Ausbuchtung 31 enthält der Boden 15b des Labyrinths 15 auch eine Durchgangsöffnung 32, durch welche ein elektrisches Verbindungselement vom Temperatursensor 30 durch das Labyrinth 15 zur Steuereinheit 26 im Gehäuse 12 geleitet werden kann.
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Durch diese spezielle Anordnung des Temperatursensors 30 im Bereich der Unterseite des Rauchmelders 10 kann der Temperatursensor 30 die Umgebungstemperatur effektiv erfassen. Aber die luftdurchlässige Schutzkappe 18 muss vom Labyrinth 15 etwas beabstandet sein. Aufgrund der speziellen Anordnung des Temperatursensors 30 innerhalb der Höhe des Labyrinths 15 kann der Boden 15b des Labyrinths 15 jedoch relativ nah an der Schutzkappe 18 sein, vorzugsweise nur um maximal etwa 2 mm oder sogar nur etwa 1 mm beabstandet. Durch einen so geringen Abstand 19 zwischen der Schutzkappe 18 und dem Boden 15b des Labyrinths 15 strömt die Luft nicht hauptsächlich durch diesen Abstandsraum 19, sondern hauptsächlich weiter nach oben und somit durch die Messkammer 20 im Labyrinth 15, sodass Rauchgas durch die optische Sensorik 24 sicherer erfasst werden kann.
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6A und 6B veranschaulichen eine erste mögliche Zusatzmaßnahme gemäß der Erfindung zum Erhöhen der Luftdurchströmung durch die Messkammer im Labyrinth.
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Der Boden 15b des Labyrinths 15 ist in ein oder mehr Bereichen einer Luftöffnung 16a durch seine Seitenwand 15a (in 6B beispielhaft bei allen Luftöffnungen 16a) angrenzend an seine Außenkante im Gegensatz zu herkömmlichen Konstruktionen jeweils mit einem Ausbruch 15c (z.B. Weglassen der Spritzgussteile bei Produktion) versehen. Durch diese zusätzlichen Ausbrüche 15c des Bodens 15b kann Luft aus einem noch größeren Winkelbereich in die Luftöffnungen 16a in der Seitenwand 15a des Labyrinths 15 einströmen kann, sodass der Luftstrom 22 noch effektiver in die Messkammer 20 gelangt und damit Rauchgas sicherer erfassbar ist.
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7A und 7B veranschaulichen eine zweite mögliche Zusatzmaßnahme gemäß der Erfindung zum Erhöhen der Luftdurchströmung durch die Messkammer im Labyrinth.
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Wie in 7A erkennbar, weist das Labyrinth 15 auch in seinem Boden 15b ein oder mehr Öffnungen 17a zur Messkammer 20 auf. Hierdurch kann Luft nicht nur seitlich durch die Luftöffnungen 16a in der Seitenwand 15a des Labyrinths 15, sondern auch noch von unten in die Messkammer 20 einströmen, sodass die Luftdurchströmung durch die Messkammer 20 erhöht und damit das Erfassen von Rauchgas mehr gesichert werden kann.
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Wie in 7B angedeutet, ist vorzugsweise in den Bereichen dieser Öffnungen 17a im Boden 15b des Labyrinths 15 zusätzlich an der Innenseite des Bodens 15b jeweils eine weitere Lichtfalle 17b vorgesehen. Durch diese zusätzlichen Lichtfallen 17b kann verhindert werden, dass trotz der ermöglichten höheren Luftdurchströmung nicht auch mehr Umgebungslicht in die Messkammer 20 eindringt, was die optische Sensorik 24 stören würde.
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Außerdem sollen die zusätzlichen Öffnungen 17a im Boden 15b des Labyrinths 15 vorzugsweise außerhalb des Erfassungsbereichs der optischen Sensorik 24 positioniert sein, um eine Funktionsstörung der optischen Sensorik 24 zu vermeiden. Wie in 7A und 7B dargestellt, sind die Öffnungen 17a im Boden 15b des Labyrinths 15 deshalb im äußeren Randbereich vorgesehen, in dem auch schon die Lichtfallen 16 der Seitenwand 15b des Labyrinths 15 vorhanden sind.
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9 veranschaulicht eine dritte mögliche Zusatzmaßnahme gemäß der Erfindung zum Erhöhen der Luftdurchströmung durch die Messkammer im Labyrinth, wobei 8 zum besseren Verständnis dieser dritten Zusatzmaßnahme eine herkömmliche Struktur der Schutzkappe veranschaulicht.
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Wie in 8 dargestellt, haben die Öffnungen 18a im Boden der Schutzkappe und die Öffnungen 18b in der Seitenwand der Schutzkappe 18 bei herkömmlichen Rauchmeldern üblicherweise abgerundete Stirnseiten. Wie in 9 dargestellt, wird vorgeschlagen, die Öffnungen 18b in der Seitenwand der Schutzkappe 18 ohne Abrundungen zu bilden. Durch Weglassen der Abrundungen kann mehr Verwirbelung der anströmenden Luft entstehen und damit auch mehr Luft durch die Schutzkappe 18 nach innen in Richtung zum Labyrinth 15 strömen.
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Die oben anhand der 6A-6B, 7A-7B und 8-9 erläuterten Zusatzmaßnahmen zum Erhöhen der Luftdurchströmung durch die Messkammer 20 im Labyrinth 15 können jeweils zusätzlich zur speziellen Rauchmelderstrukur mit Temperatursensor 30 eingesetzt werden. Außerdem können diese drei Zusatzmaßnahmen jeweils einzeln oder in Zweierkombination oder in Dreierkombination im Rauchmelder 10 eingestezt werden.
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Der Erfindungsgegenstand ist durch die anhängenden Ansprüche definiert. Die oben erläuterten Ausführungsbeispiele dienen nur dem besseren Verständnis der Erfindung, sollen aber nicht den durch die Ansprüche definierten Schutzbereich einschränken. Wie für den Fachmann ersichtlich, sind auch noch andere Ausführungsformen im Rahmen der Erfindung möglich, insbesondere durch Weglassen einzelner Merkmale aus den oder Hinzufügen zusätzlicher Merkmale in die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele und durch weitere (nicht explizit erwähnte) Merkmalskombinationen von zwei oder mehr der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Rauchmelder
- 12
- Gehäuse
- 12a
- Decke des Gehäuses
- 12b
- Boden des Gehäuses
- 13
- Befestigungsplatte
- 15
- Labyrinth
- 15a
- Seitenwand des Labyrinths
- 15b
- Boden des Labyrinths
- 15c
- Ausbrüche im Boden 15b an Kreiskante
- 16
- Lichtfallen
- 16a
- Luftöffnungen
- 17a
- Öffnung im Boden des Labyrinths
- 17b
- weitere Lichtfalle zu Öffnung 17a
- 18
- Schutzkappe
- 18a
- Öffnungen in Boden der Schutzkappe
- 18b
- Öffnungen in Seitenwand der Schutzkappe
- 19
- Abstand zwischen Schutzkappe und Labyrinth
- 20
- Messkammer
- 22
- Luftstrom
- 23
- Durchbruch in Boden des Gehäuses
- 24
- optische Sensorik
- 24a
- erste LEDs mit ersten optischen Achsen O1 zu Schnittpunkt S
- 24b
- zweite LED mit zweiter optischer Achse O2 zu Schnittpunkt S
- 24c
- Empfangsdiode mit dritter optischer Achse O3 zu Schnittpunkt S
- K
- gemeinsamer Kreis mit Ausgangspunkten der optischen Achsen 01-3
- 25a
- ringförmige Platte
- 25b
- Aufnahmen für 24a,b,c auf 25a
- 26
- Steuereinheit
- 27
- Leiterplatte
- 28
- Alarmelement
- 30
- Temperatursensor
- 31
- Ausbuchtung in Unterseite des Bodens des Labyrinths
- 32
- Durchgangsöffnung für elektrisches Verbindungselement