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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine Rohrhalterung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Derartige Rohrhalterungen sind bereits in vielfältiger Form und Ausgestaltung bekannt und gebräuchlich. So wird beispielsweise in der
DE 10 2005 025 360 B4 ein Halter für Schläuche oder Rohre mit einem Unterteil und einem darauf aufgesetzten Oberteil offenbart, die durch im Wesentlichen identische Teile gebildet sind.
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Weiterhin ist die
DE 20 2015 007 620 U1 anzuführen in der eine Führungs- oder Haltevorrichtung mit ein U-förmiges oder C-förmiges Aufnahmeelement zur Aufnahme eines Rohres, Schlauches oder eines Kabels offenbart wird, wobei das Aufnahmeelement einen Kupplungsabschnitt zur lösbaren Kopplung mit anderen Bauteilen aufweist.
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Zu dem kann noch die
DE 38 23 578 A1 genannt werden. Dort wird ein Rohrhalterungsband für auf Wärmedämmplatten zu verlegende Fußbodenheizungsrohre offenbar, wobei es aus einem flexiblen, aufrollbaren Band besteht, auf dem oberseitig eine Reihe von Rohrhaltern und unterseitig Mittel zur Befestigung auf den Wärmedämmplatten angebracht sind.
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Aufgabe der Erfindung
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile aus dem Stand der Technik zu überwinden. Insbesondere soll eine Vorrichtung bereitgestellt werden, die es erlaubt Rohe, insbesondere Heizungsrohrbögen von einer Tockenbauwand zu beabstanden und gleichzeitig an dieser zu halten. Ebenso bei einem Heizkörperanschluss aus der Wand - um den Rohrbogen in der Wandaussparung in einer bestimmten Tiefe zu befestigen. Weiterhin sollen Heizungsrohrbögen in einer Wandaussparung eines Mauerwerks in einer bestimmten Tiefe befestigt und gehalten werden können. Dabei soll eine Installation der Vorrichtung möglichst einfach und ohne weitere Befestigungselemente wie Schrauben, Keber etc. anwendbar sein. Ferner soll sichergestellt werden, dass die Vorrichtung nur auf eine Weise installiert werden kann, so dass eine falsche Installierung nicht möglich ist. Weiterhin soll bei der Installation der Rohre an den Trockenbauwänden bzw. in einer Wandaussparung eines Mauerwerks Zeit gespart werden.
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Lösung der Aufgabe
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Zur Lösung der Aufgabe führen die Merkmale nach dem Anspruch 1 oder 2.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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In typischen Ausführungsbeispielen weist eine Rohrhalterung für die Aufnahme und Halterung von zwei parallel verlaufenden Rohren, wie beispielsweise einem Heizungsrohrbogen, eine Basisplatte mit einer Aufnahmeseite und einer Installationsseite auf.
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Die Rohrhalterung wird über Klipse mit einer Blechschiene verbunden, so dass Heizungsrohe bzw. die Heizungsrohrbögen in eine Wandaussparung eines Mauerwerks, oder an einer Trockenbauwand gehalten und auf vorgesehene Weise beabstandet werden können. Die Blechschiene ist mit einer Trockenbauwand, einer Mauer oder einer sonstigen Wand verbunden, an der die Rohre verlegt werden sollen. Dabei werden die Heizungsrohrbögen derart gehalten, dass der Rohrbogen zur Verbindung mit einer Heizung im vorgesehenen Abstand aus der später fertig verputzen Wand herausragt. Dies erleichtert die Installationsarbeiten enorm, da die fertige Wand für die Heizungsinstallation nicht mehr bearbeitet werden muss.
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Die Aufnahmeseite weist ein erstes Rohrklemmenpaar mit einer ersten Rohrklemme und einer zweiten Rohrklemme und ein zweites Rohrklemmenpaar mit einer dritten Rohrklemme und einer vierten Rohrklemme auf. Dies hat den Vorteil, dass zwei Rohre, wie etwa Heizungsrohre, oder ein Heizungsrohrbogen, aufgenommen und gehalten werden können.
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Auf der Installationsseite, der der Aufnahmeseite gegenüberliegt, sind Abstandselemente angeordnet, wobei die Abstandselemente jeweils einen Klips an einer Kontaktfläche ausbilden. Über diese Abstandselemente wird die Rohrhalterung von einer Blechschiene mit Bohrungen beabstandet, welche an einer Trockenbauwand und/oder einer Wandaussparung bzw. einem Loch im Mauerwerk bzw. einer steinernen Hauswand befestigt ist.
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In einem weiteren typischen Ausführungsbeispiel weist eine weitere Rohrhalterung für die Aufnahme und Halterung von zwei parallel verlaufenden Rohren eine Doppelplatte mit einer weiteren Aufnahmeseite und einer Installationsseite auf. Die weitere Aufnahmeseite weist ebenfalls ein erstes Rohrklemmenpaar mit einer ersten Rohrklemme und einer zweiten Rohrklemme und ein zweites Rohrklemmenpaar mit einer dritten Rohrklemme und einer vierten Rohrklemme auf. Dies hat ebenfalls den Vorteil, dass zwei Rohre, wie etwa Heizungsrohre, oder ein Heizungsrohrbogen, aufgenommen und gehalten werden können.
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Auf einer weiteren Installationsseite der Doppelplatte, welche der weitere Aufnahmeseite gegenüberliegt, sind die Klipse direkt angeordnet und verfügen hier nicht über Abstandselemente.
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Die weitere Aufnahmeseite wird von der weiteren Installationsseite über Lamellen beabstandet. Hier erfüllen die Lamellen die Beabstandung, da in dieser Ausführungsform keine Abstandselemente angeordnet sind.
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Die erfindungsgemäßen Rohrhalterungen sind einstückig aus einem Kunststoff ausgebildet und werden vorzugsweise in einem Spritzgussverfahren hergestellt. Aber natürlich sind auch andere Materialien und Herstellungsverfahren denkbar und umsetzbar.
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Es ist vorgesehen, dass das erste Rohrklemmenpaar ein erstes Rohr aufnimmt und parallel dazu das zweite Rohrklemmenpaar ein zweites Rohr aufnimmt.
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Damit eine Installation der Rohrhalterung über Bohrungen an einer Blechschiene möglichst einfach erfolgen kann sind die Abstandselemente mit den Klipsen, bzw. wenn die Abstandselemente nicht vorhanden sind, nur die Klipse, versetzt zueinander auf der Installationsseite bzw. der weiteren Installationsseite angeordnet. Dabei sind ein erstes Abstandselement und ein zweites Abstandselement auf einer ersten gedachten Linie in Längsrichtung der Basisplatte auf der Installationsseite mit einem Abstand x zueinander angeordnet. Die asymmetrische Anordnung ist in diesem Fall vorteilhaft für die Herstellung, weil es für den Werkzeugbau billiger ist die Formtrennung versetzt zu machen und dadurch auf einen zusätzlichen „Schieber“ zu verzichten. Folglich ist die Anordnung nicht zwingend.
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Zudem sind ein drittes Abstandselement und ein viertes Abstandselement auf einer zweiten gedachten Linie in Längsrichtung der Basisplatte auf der Installationsseite mit dem gleichen Abstand x zueinander angeordnet.
Die versetzte Anordnung ergibt sich dann dadurch, dass das erste Abstandselement näher an einer ersten kurzen Seite der Basisplatte angeordnet ist als das dritte Abstandselement.
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Ein weiterer Vorteil der versetzten Anordnung ist, dass die Herstellung der erfindungsgemäßen Rohrhalterung deutlich vergünstigt wird, da so Einsparungen bei den Herstellungswerkzeugen vorgenommen werden können, die sich nicht ergeben, wenn eine Anordnung der Abstandselemente bzw. Klipse beispielsweise in einer nicht versetzten Position erfolgt.
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Ähnliches gilt für das weitere Ausführungsbeispiel, wobei ein erster Klips und ein zweiter Klips auf einer dritten gedachten Linie in Längsrichtung der Doppelplatte auf der weiteren Installationsseite mit einem Abstand x zueinander angeordnet sind und ein dritter Klips und ein vierter Klips auf einer vierten gedachten Linie in Längsrichtung der Doppelplatte auf der weiteren Installationsseite mit dem gleichen Abstand x zueinander angeordnet sind. Natürlich gilt es mit umgekehrten Vorzeichen auch, wenn die Anordnung um 180° gedreht betrachtet wird.
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Auch hier ergibt sich die versetzte Anordnung dadurch, dass der erste Klips näher an einer ersten kurzen Seite der Doppelplatte angeordnet ist als der dritte Klips.
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Die Klipse sind pilzförmig ausgebildet und weisen einen Schaft und einen Kopf auf. Schaft und Kopf werden mittig von einem Spalt geteilt, so dass der Klips zweiteilig ist.
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Dieser Spalt erlaubt es beide Teile des jeweiligen Klips aufeinander zuzubewegen, so dass ein Einschieben in eine entsprechende Bohrung eines Blechs möglich ist. Ist der Klips dann mit seinem Kopf durch die Bohrung hindurchgedrückt worden, bewegen sich die beiden Teile des Klips wieder auseinander und bilden wieder den Spalt, wodurch sich der Kopf auf der gegenüberliegenden Seite des Bleches verankert und nicht durch die Bohrung zurückrutschen kann. Auf diese Weise kann die Rohrhalterung einfach, ohne Werkzeug und ohne zusätzliche Befestigungselemente an einer Blechschiene befestigt werden.
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Es sind auch Ausführungen vorgesehen, bei denen die Klipse nicht durch einen Spalt zweiteilig, sondern kreuzförmig geteilt sind, so dass die Klipse dann vierteilig sind. Die Vierteiligkeit erhöht die Leichtigkeit des Einklipsens der Klipse in die Bohrungen der Blechschienen. Ob die Klipse zwei- oder viertelig sind, hängt insbesondere von den Dimensionen der Klipse und des verwendeten Materials ab, aus den die Rohrhalterung hergestellt wird.
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Durch die versetzte Position der Klipse, welche passend zu entsprechenden Bohrungen auf der Blechschiene ist, lässt sich die Rohrhalterung nur auf eine mögliche Weise mit Blechschiene verbinden und zwar nur dann wenn alle vier Klipse in entsprechende vier Bohrungen der Blechschiene eingeschoben werden. Diese Verbindung ergibt sich auch dann, wenn die Rohrhalterung mit der Installationsseite zur Blechschiene um 180 Grad gedreht würde.. Dies verhindert, dass fehlerhafte und nicht richtig ausgerichtete Installationen der Rohrhalterung erfolgen. Fehler bei der Installation werden dadurch kaum mehr möglich. Zudem ist die Installation ohne Werkzeug und ohne weitere Verbindungsmittel auf schnelle und einfache Weise möglich.
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Die Abstandselemente sind in bevorzugten Ausführungsformen als kreuzförmige Stifte ausgebildet. Dadurch wird eine hohe Stabilität bei geleichzeitig geringem Materialaufwand erreicht.
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Es können zudem auch Ausführungsformen vorgesehen sein, bei denen nur ein Abstandshalter, oder zwei, oder drei Abstandselemente bzw. Klipse vorgesehen sind.
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Vorliegende Ausführungsformen werden mit Rohrklemmen unterschiedlicher Größe ausgestattet, wobei Rohrklemmen für Rohre mit einem Durchmesser von 15, 16, 18 und 20 mm vorgesehen sind.
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Zudem kann vorgesehen sein, dass nur eine Rohrklemme, oder nur zwei oder drei Rohrklemmen vorgesehen sind. Es ist auch angedacht, dass mehr als vier Rohrklemmen, beispielsweise drei Rohrklemmenpaare, an der Rohrhalterung angeordnet sein können
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Die mittlere Lamelle der weiteren Rohrhalterung weist in Richtung der beidseits benachbarten Lamellen zudem einen Verstärkungsschaft auf. Dieser verstärkt die Struktur der Doppelplatte.
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Die Rohrklemmen der beiden erfindungsgemäßen Rohrhalterungen weisen einen kreisrunden Aufnahmebereich auf, der zur Aufnahme eines Heizungsrohres eine Aufnahmeöffnung aufweist. Dabei werden ein erster Schenkel und gegenüberliegender zweiter Schenkel ausgebildet. Damit die beiden Schenkel nicht zu weit auseinandergedrückt werden, beispielsweise bei der Aufnahme eines Heizungsrohres, umfassen die beiden Schenkel jeweils einen Anschlagstift. Der Anschlagstift ist in Richtung der Aufnahmeseite bzw. weiteren Aufnahmeseite ausgerichtet und schlägt ab einen gewissen Punkt an dieser an, so dass ein zu weites Auseinanderziehen der beiden Schenkel verhindert wird. Zudem verhindern die Anschlagstifte dadurch auch, dass ein aufgenommenes Heizungsrohr wieder aus der Rohrklemme bzw. dem Aufnahmebereich herausrutschen kann, da es sich durch die Anschlagstifte nicht selbständig entsprechend weit öffnen kann.
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Figurenbeschreibung
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
- 1 eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Rohrhalterung 1.1 mit Blick auf eine Aufnahmeseite 7 einer Basisplatte 5;
- 2 eine erfindungsgemäße Ausführungsform der Rohrhalterung 1.1 mit Blick auf eine Installationsseite 8 der Basisplatte 5;
- 3 eine Profilansicht der erfindungsgemäße Ausführungsform der Rohrhalterung 1.1 nach 1 und 2;
- 4 eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Rohrhalterung 1.2 mit Blick auf eine Aufnahmeseite 7.1 einer Doppelplatte 6;
- 5 eine erfindungsgemäße Ausführungsform der Rohrhalterung 1.2 mit Blick auf eine Installationsseite 8.1 der Doppelplatte 6;
- 6 eine Profilansicht der erfindungsgemäße Ausführungsform der Rohrhalterung 1.2 nach 4 und 5;
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Ausführungsbeispiel
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In 1 ist eine erfindungsgemäße Rohrhalterung 1.1 dargestellt. Die Rohrhalterung 1.1 weist eine rechteckige Basisplatte 5 auf. In 1 ist eine Aufnahmeseite 7 dieser Basisplatte 5 ersichtlich. Auf dieser Basisplatte 5 sind an der Aufnahmeseite 7 Rohrklemmen, nämlich eine erste Rohrklemme 2.1, zweite Rohrklemme 2.2, dritte Rohrklemme 2.3 und vierte Rohrklemme 2.4 angeordnet, wobei in jeder Ecke der rechteckigen Basisplatte 5 eine der Rohrklemme 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 positioniert ist. Die Rohrklemmen 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 sind derart ausgerichtet, dass jeweils zwei Rohrklemmen, nämlich die erste Rohrklemmen 2.1 und die zweite Rohrklemme 2.2 sowie die dritte Rohrklemmen 2.3 und die vierte Rohrklemme 2.4 ein jeweiliges Paar bilden.
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Jedes der beiden Rohrklemmpaare 11.1 und 11.2 nimmt somit ein Rohr parallel zu den kurzen Seiten der rechteckigen Basisplatte 5 auf. Die kreisrunden Öffnungen der Rohrklemmen 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 stoßen dabei einerseits jeweils an die langen Seiten der rechteckigen Basisplatte 5 an.
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In vorliegender Ausführungsform entspricht der Abstand des ersten Rohklemmpaares 11.1 zu dem zweiten Rohrklemmpaar 11.2, gemessen von der jeweiligen Mitte der gegenüberliegenden Rohrklemmen 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 sechs bis zwölf cm, was dem gängigen Abstand von Heizungsrohren für die Installation an einem Heizkörper entspricht.
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In 2 ist ebenfalls die erfindungsgemäße Rohrhalterung 1.1 dargestellt, wobei der Blick nun auf eine der Aufnahmeseite 7 gegenüberliegende Installationsseite 8 der rechteckigen Basisplatte 5 gerichtet ist.
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Auf der Installationsseite 8 sind vier Abstandselemente 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 versetzt zueinander angeordnet. Dabei liegen in Längsrichtung der rechteckigen Basisplatte 5 das erste Abstandselement 4.1 und das zweite Abstandselement 4.2 sowie parallel dazu das dritte Abstandselement 4.3 und das vierte Abstandselement 4.4 jeweils auf einer ersten gedachten Linie 13.1 und einer zweiten gedachten Linie 13.2. Der Abstand zwischen dem ersten Abstandselement 4.1 und dem zweiten Abstandselement 4.2 sowie dem dritten Abstandselement 4.3 und dem vierten Abstandselement 4.4 ist jeweils gleich.
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Vorliegend ist das erste Abstandselement 4.1 der einen kurzen Seite der rechteckigen Basisplatte 5 nähergelegen als das dritte Abstandselement 4.3. Entsprechend ist das vierte Abstandselement 4.4 der anderen und gegenüberliegenden kurzen Seite des rechteckigen Basisplatte 5 nähergelegen als das zweite Abstandselement 4.2.
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Die Abstandselemente 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 gehen einstückig aus der Installationsseite 8 der Basisplatte 5 hervor. In vorliegender Ausführungsform gehen diese Abstandselemente 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 als kreuzförmige Stifte aus der Installationsseite 8 der Basisplatte 5 hervor, wobei sie jeweils an der Seite, die von der Installationsseite 8 abgewandt ist, eine runde Kontaktfläche 12.1, 12.2, 12.3, 12.4 ausbilden. Es ist vorgesehen, dass die Abstandselemente 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 zwischen der Installationsseite 8 der Basisplatte 5 und Kontaktfläche 12.1, 12.2, 12.3, 12.4 eine Länge von 0,5 bis 10 cm aufweisen.
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Auf dieser Kontaktfläche 12.1, 12.2, 12.3, 12.4 der kreuzförmigen Abstandselemente 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 ist jeweils ein zweiteiliger Klips 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 angeordnet, welche ein Verbindungselement darstellen, das in eine Bohrung, beispielsweise einer Blechschiene einklipsbar ist. Dazu sind die jeweiligen Spitzen der jeweiligen zweiteiligen Klipse 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 abgerundet, so dass ein Einklipsen in eine Bohrung einer Blechschiene leicht erfolgen kann. Mit Spitze der Klipse 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 ist der Bereich gemeint, der von der jeweiligen Kontaktfläche 12.1, 12.2, 12.3, 12.4 wegragt und beim Einklipsen mit einer Bohrung zuerst in Kontakt kommt.
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In 3 ist eine Profilansicht der erfindungsgemäßen Rohrhalterung 1.1 dargestellt. Hier ist die Zweiteiligkeit der pilzförmigen Klipse 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 gut ersichtlich. Zudem ist ersichtlich, dass der Klips 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 einen Schaft 16 und eine Kopf 17 ausbilden. Die Zweiteiligkeit der pilzförmigen Klipse 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 ergibt sich durch einen Spalt 15. Dieser Spalt 15 teilt einen Kopf 17 und den Schaft 16 des Klips 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 in der Mitte und erlaubt es beide Teile des jeweiligen Klips 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 aufeinander zuzubewegen, so dass ein Einschieben in eine Bohrung eines Blechs möglich ist. Ist der Klips 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 dann durch die Bohrung hindurchgedrückt worden, bewegen sich die beiden Teile des Kips 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 wieder auseinander und bilden wieder den Spalt 15, wodurch der Kopf 17 sich auf der gegenüberliegenden Seite des Bleches verankert und nicht durch die Bohrung zurückrutschen kann.
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Weiterhin ist gut zu erkennen, dass die dritte Rohrklemmen 2.3 und die erste Rohrklemmen 2.1 des Rohrklemmenpaars 11.1 in Richtung der kurzen Seiten der Basisplatte 5 deckungsgleich zueinander angeordnet sind. Ebenso verhält es sich bei dem gegenüberliegenden anderen Rohrklemmenpaar 11.2 mit den mit der vierten und zweiten Rohrklemme 2.4 und 2.2.
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In 4 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rohrhalterung 1.2 dargestellt, wobei der Blick auf eine weitere Aufnahmeseite 7.1 einer Doppelplatte 6 gerichtet ist. Anstelle der Basisplatte 5 ist hier die Doppelplatte 6 angeordnet. Die Doppelplatte 6 weist die weitere Aufnahmeseite 7.1 auf, aus welcher ebenfalls und wie bei der oben beschriebene Rohrhalterung 1.1 entsprechende Rohrklemmen 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 in gleicher Anordnung hervorgehen.
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In 5 ist die erfindungsgemäße weitere Rohrhalterung 1.2 mit Blick auf eine weitere Installationsseite 8.1 der Doppelplatte 6 dargestellt. Die weitere Installationsseite 8.1 weist die vier zweiteiligen Klipse 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 auf, welche direkt aus der weiteren Installationsseite 8.1 der Doppelplatte 6 hervorgehen und nicht, wie bei der Rohrhalterung 1.1, über Abstandselemente 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 verfügen.
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Die versetzte Anordnung der Klipse 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 entspricht der Anordnung der Abstandselemente 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 der ersten Rohrhalterung 1.1, so dass der Klipse 3.1 der einen kurzen Seite der rechteckigen weiteren Installationsseite 8.1 nähergelegen ist als der Klips 3.3. Entsprechend ist der Klips 3.4 der anderen und gegenüberliegenden kurzen Seite des rechteckigen weiteren Installationsseite 8.1 nähergelegen als der Klips 3.2.
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Auch hier liegen der erste Klips 3.1 und der zweite Klips 3.2 auf einer dritten gedachten Linie 13.3, sowie der dritte Klips 3.3 und der vierte Klips 3.4 auf einer vierten gedachten Linie 13.4 im gleichen Abstand zueinander auf der Installationsseite 8.1 der Doppelplatte 6.
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In 6 ist gut ersichtlich wie die Doppelplatte 6 der Rohrhalterung 1.2 aufgebaut ist. Die Doppelplatte 6 weist einerseits die Aufnahmeseite 7.1, mit den Rohrklemmen 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und andererseits die Installationsseite 8.1 mit dem Klipsen 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 auf. Zwischen der Installationsseite 8.1 und er Aufnahmeseite 7.1 sind in Querrichtung gleich beabstandete Lamellen 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.6, 9.7 angeordnet. In Querrichtung bedeutet in Richtung der kurzen Seite der rechteckigen Doppelplatte 6.
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Bei der weiteren Rohrhalterung 1.2 wird die Beabstandung, welche bei der ersten Rohrhalterung 1.1 durch die Abstandselemente 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 erfolgt, durch die Lamellen 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.6, 9.7 geschaffen. Die Beabstandung erfolgt bei der weiteren Rohrhalterung 1.2 durch die Lamellen 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.6, 9.7, welche die Aufnahmeseite 7.1 von der Installationsseite 8.1 beabstandet. Die Länge der Lamellen 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.6, 9.7, wobei mit Länge der Abstand zwischen der Installationsseite 8.1 und der Aufnahmeseite 7.1 gemeint ist, kann unterschiedlich sein, überschreitet aber nicht die Länge der kürzeren Seite der rechteckigen Doppelplatte 6.
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Zudem ist hier ersichtlich, dass die mittlere Lamelle 9.4 an ihrer Mitte eine Verstärkungsschaft 10 aufweist, welcher einerseits in Richtung der Lamelle 9.3 und andererseits in Richtung der Lamelle 9.5 hervorgeht.
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Weiterhin ist hier der Aufbau der Rohrklemmen 2.3, 2.4 noch einmal gut ersichtlich. Die Rohrklemmen 2.3, 2.4, wie auch die anderen Rohrklemmen 2.1, 2.2, weisen einen kreisrunden Aufnahmebereich 18 auf, welcher durch eine Aufnahmeöffnung 19 an der Seite unterbrochen wird, die von der Aufnahmeseite 7.1 abgewandt ist. Über diese Aufnahmeöffnung 19 wird das Rohr aufgenommen. Dabei werden die durch die Aufnahmeöffnung 19 gebildeten zwei Schenkel 20.1 und 20.2 voneinander wegbewegt. Ist das Rohr durch die Aufnahmeöffnung 19 in den Aufnahmebereich 18 gedrückt worden, bewegen sich die beiden Schenkel 20.1 und 20.2 wieder in ihre Ausgangsposition zurück und umschließen das Rohr. Damit die beiden Schenkel 20.1 und 20.2 nicht zu weite auseinander gedrückt werden können, verfügt jeder Schenkel 20.1, 20.2 über einen Anschlagsstift 21, welcher in Richtung Aufnahmeseite 7.1 ausgerichtet ist. Dieser Anschlagsstift 21 verhindert, dass die beiden Schenkel 20.1, 20.2 zu weit voneinander wegbewegt werden können, da sie auf der Aufnahmeseite 7.1 anschlagen und ein weiteres auseinanderbewegen der Schenkel 20.1, 20.2 verhindern. Die vorliegende Beschreibung der Rohrklemmen gilt für die beiden dargestellten Ausführungsformen der Rohrhalterung 1.1 und der Rohrhalterung 1.2.
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Obwohl nur zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben und dargestellt wurden, ist es offensichtlich, dass der Fachmann zahlreiche Modifikationen hinzufügen kann, ohne Wesen und Umfang der Erfindung zu verlassen. Insbesondere können die Lamellen oder die Abstandselemente in ihrer Gestaltung verändert sein. Auch ist vorstellbar, dass die Rohrklemmen einen leicht modifizierten Aufbau aufweisen können.
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Bezugszeichenliste
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- 1.1, 1.2
- Rohrhalterung
- 2.1, 2.2, 2.3, 2.4
- erste, zweite, dritte, vierte Rohrklemme
- 3.1, 3.2, 3.3, 3.4
- erster, zweiter, dritter, vierter Klips
- 4.1, 4.2, 4.3, 4.4
- erstes, zweites, drittes, viertes Abstandselement
- 5
- Basisplatte
- 6
- Doppelplatte
- 7
- Aufnahmeseite
- 8
- Installationsseite
- 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 9.6, 9.7
- erste bis siebte Lamelle
- 10
- Verstärkungsschaft
- 11.1, 11.2
- erste, zweites Rohrklemmpaar
- 12.1, 12.2, 12.3, 12.4
- erste, zweite, dritte, vierte Kontaktfläche
- 13.1, 13.2, 13.3, 13.4
- erste, zweite, dritte, vierte gedachte Linie
- 14
- Abstand
- 15
- Spalt
- 16
- Schaft
- 17
- Kopf
- 18
- Aufnahmebereich
- 19
- Aufnahmeöffnung
- 20.1, 20.2
- erster, zweiter Schenkel
- 21
- Anschlagstift
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005025360 B4 [0002]
- DE 202015007620 U1 [0003]
- DE 3823578 A1 [0004]