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Die Erfindung betrifft Verkehrszeichen, die als blasextrudiertes Verkehrsschild ausgebildet sind und einen im Blas-Extrusionsverfahren hergestellten Hohlkörper aus Kunststoff aufweisen. Die Erfindung betrifft beispielsweise Baken, Absperrtafeln, Absperrschranken und Absturzsicherungen, wie sie zur Absicherung von Baustellen und anderen Gefahrenorten verwendet werden.
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Derartige Baken, Absturzsicherungen und/oder Absperrschranken sind aus dem Stand der Technik bekannt, wobei der Grundkörper, der eine retroreflektierende Reflektorfolie trägt, meist als blasextrudierter Hohlkörper aus Kunststoff, bevorzugt aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyamid (PA), Polyphenylenoxid (PPO), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder einem Polymerblend, gefertigt wird. Eine derartige Absperrschranke beschreibt beispielsweise
EP 1 388 612 B1 , bei der das Schrankenblatt durch einen Blaskörper aus Kunststoff gebildet wird. Auf dem so im Blas-Extrusionsverfahren hergestellten Blaskörper aus Kunststoff muss in einem dem Blas-Extrusionsverfahren nachfolgenden Bearbeitungsschritt des Hohlkörpers die retroreflektierende Reflektorfolie aufgebracht werden. Im Stand der Technik erfolgt dies bisher durch Aufkleben einer solchen retroreflektierenden Reflektorfolie, wobei hier oftmals selbstklebende Folien zur Anwendung kommen.
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Auf den im Blas-Extrusions-Verfahren hergestellten Hohlkörper kann jedoch nicht unverzüglich nach dem Blasextrudieren eine Folie, insbesondere eine retroreflektierende Reflektorfolie aufgebracht werden, da blasextrudierte Kunststoffe eine unpolare, elektrisch gut isolierende und wasserabweisende Oberfläche aufweisen. Diese ist schlecht durch Klebstoffe oder Haftvermittler benetzbar. Dies gilt vor allem für das Bekleben mit Polyethylen-, Polypropylen- und Polyesterfolien. Hier hilft man sich durch eine Koronabehandlung - die am häufigsten angewendete Form der Oberflächenbehandlung -, bei der die Folienbahn und/oder die Oberfläche des Blaskörpers (Hohlkörpers) einer elektrischen Hochspannungs-Entladung ausgesetzt wird. Alternative Methoden sind die Flammbehandlung, die Fluorierung und die Plasmabehandlung der zu beklebenden Oberfläche(n). Das Ziel aller dieser Methoden ist die Erhöhung der Polarität der Oberfläche, wodurch die Benetzbarkeit und chemische Affinität deutlich verbessert werden. Aber auch ein Ruhenlassen, bei dem der blasextrudierte Kunststoff „ausgasen“ kann, wie der Fachmann die Zeit bezeichnet, während der ein Aufkleben einer Reflektorfolie nicht möglich ist, bzw. während der die Reflektorfolie nach einem Aufkleben zumindest teilweise sich wieder vom Hohlkörper lösen würde, führt zu einer beklebbaren Oberfläche des Hohlkörpers. Dieses Ruhenlassen des Blaskörpers („Ausgasen“) dauert jedoch einige Tagen bis Wochen je nach Wandstärke und Bauteilgröße sowie je nach verwendetem Kunststoff.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren anzugeben, wie diese Wartezeit oder andere Oberflächenbehandlungen der aufzuklebenden Folie vermieden werden können und wie blasextrudierte mit einem Verkehrszeichen zu versehene, insbesondere mit einer retroreflektierenden Reflektorfolie versehene Hohlkörper in kürzerer Zeit einfacher und kostengünstiger hergestellt werden können. Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren soll dabei einfach und robust in seiner Ausführung sein und soll darüber hinaus ermöglichen, zuverlässige, robuste und mit einer retro-reflektierenden Reflektorfolie versehene Verkehrsschilder mit blasextrudiertem Hohlkörper in kurzer Produktionszeit und in hoher Stückzahl herzustellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verkehrszeichen gemäß Anspruch 1 sowie einem Verfahren zur Herstellung eines solchen Verkehrszeichens gemäß Anspruch 12 gelöst, wobei bevorzugte Ausführungsformen in den jeweiligen abhängigen Unteransprüchen angegeben sind.
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Das erfindungsgemäße Verkehrszeichen ist als blasextrudiertes Verkehrsschild mit einem Hohlkörper aus Kunststoff ausgebildet, wobei der Hohlkörper an zumindest einer Seitenwand mit einer retro-reflektierenden Reflektorfolie versehen ist. Diese retro-reflektierende Reflektorfolie weist eine dem Hohlkörper abgewandte Schicht auf, die einfallendes Licht retroreflektiert, also das einfallende Licht im Wesentlichen in Einfallsrichtung (zurück-)reflektiert. Das erfindungsgemäße Verkehrszeichen ist gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Verkehrszeichen dadurch gekennzeichnet, dass die Reflektorfolie eine der Seitenwand des Hohlkörpers zugewandte, mit der Licht-retroreflektierenden Schicht fest verbundene Separatorschicht aufweist, die Kleber-los mittels In-Mould-Verfahren stoffschlüssig mit dem Hohlkörper verbunden ist.
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Erfindungsgemäß erfolgt das Anbinden der Retro-Reflektorfolie auf den Hohlkörper somit bereits während des Blasextrudierens, womit der herkömmliche im Stand der Technik ausgeführte Klebeschritt entfallen kann. Mit Entfallen des Klebeschrittes entfällt auch die Vorbehandlung des Hohlkörpers und/oder der Reflektorfolie, bzw. die Wartezeit, die zugewartet werden muss, bis auf einen blasextrudierten Hohlkörper mittels Kleber eine Folie aufgebracht werden kann. Bevorzugt wird die Retro-Reflektorfolie in die Blasform eingelegt, bevor der Kunststoff-Vorformling in die Blasform eingebracht wird. Nach Einbringen des Kunststoff-Vorformlings in die Blasform wird dieser im erwärmten Zustand aufgeblasen und so während des Aufblasens des Vorformlings die Reflektorfolie mit dem Hohlkörper stoffschlüssig in Art des In-Mould-Labelings verbunden.
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Ein für einen Hohlkörper eines Verkehrszeichens geeigneter Kunststoff ist beispielsweise Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyamid (PA), Polyphenylenoxid (PPO), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder ein Polymerblend. Daher muss die erfindungsgemäß verwendete Separatorschicht auf der Rückseite der Retro-Reflektorfolie ein geeignetes Material aufweisen, das mit dem Material des Hohlkörpers beim Aufblasen des Vorformlings in der Blasform eine stoffschlüssige Verbindung eingeht. Hierbei ist in einer bevorzugten Ausführungsform das Material der Separatorschicht ähnlich zum Material des Hohlkörpers oder sogar gleich.
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Beim erfindungsgemäßen Einbringen der Retro-Reflektorfolie mit Separatorschicht in die Blasform kommt die Reflektorseite der Reflektorfolie mit der formgebenden Oberfläche der Blasform in Kontakt, sodass die Separatorschicht zur Kavität weist und sich somit mit dem sich expandierenden Hohlkörper, insbesondere stoffschlüssig, verbinden kann. Nach Entnahme des erfindungsgemäßen Verkehrszeichens mit einem blasextrudierten Hohlkörper aus Kunststoff und stoffschlüssig angebundener Reflektorfolie als Verkehrsschild, ist dieses bereits nach dem Abkühlen beispielsweise als Absturzsicherung oder Bake etc. nahezu gebrauchsfertig. Selbstredend können jedoch direkt im Anschluss nach Entnahme des Verkehrsschildes aus der Blasform weitere Bearbeitungsschritte erfolgen, wie das Anbringen oder Einstecken von Versteifungsbauteilen, Versteifungsrohren und/oder Aufnahmevorrichtungen, wie beispielsweise Stifte zur Befestigung des Verkehrsschildes in einer Fußplatte.
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Die erfindungsgemäß verwendete Retro-Reflektorfolie ist vor dem Einlegen in die Blasform derart dimensioniert, dass sie nach einem Schrumpfen des Hohlkörpers während der Abkühlzeit die geforderten Retro-Reflektionswerte als auch die geforderte Reflektionsfläche einhält. Dem Fachmann ist dabei bekannt, dass Retro-Reflektion bedeutet, dass auf die Folie auftreffendes Licht im Wesentlichen in derselben Richtung zurückgeworfen wird. Damit die erfindungsgemäß verwendete Reflektorfolie, die als Verkehrsschild geforderte Retro-Reflektionseigenschaft am fertigen Verkehrszeichen erfüllen kann, kann diese, insbesondere bei großen Verkehrszeichen, wie Absturzsicherungen oder Absperrschranken, mit einem Schrumpfungsfaktor vor dem Einlegen in die Blasform vergrößert werden, damit die final entstehende Reflektorfläche den gesetzlichen Vorgaben genügt. Hierbei kann auch an eine Vordehnung der Reflektorfolie gedacht werden, welche während der Abkühlzeit des erfindungsgemäß hergestellten Verkehrszeichens ihre (Vor-)Spannung verliert.
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Durch die erfindungsgemäße Verwendung einer Reflektorfolie mit Separatorschicht, die eine stoffschlüssige Verbindung mit dem Material des Hohlkörpers während des Blasschrittes bei der Herstellung des blasextrudierten Hohlkörpers eingeht, kann die Wandstärke des Hohlkörpers an der Seitenwand, auf der die Reflektorfolie aufgebracht wird, eine geringere Wandstärke aufweisen, als dies beispielsweise Seitenwände zeigen, an denen keine Reflektorfolie angebracht werden soll. Selbstredend kann das erfindungsgemäße Verkehrszeichen mehrere solcher retro-reflektierenden Reflektorfolien an unterschiedlichen Seitenwänden des Hohlköpers aufweisen. Weiterhin ist ebenfalls vorstellbar, dass die in die Blasform erfindungsgemäß eingelegte(n) Reflektorfolie(n) des Weiteren ein auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hinweisendes Piktogramm trägt, welches ebenfalls in einer retro-reflektierenden Art und Weise ausgebildet sein kann.
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Dass mit dem erfindungsgemäßem Verfahren nicht nur Reflektorfolien mit Separatorschicht auf den Hohlkörper aufgebracht werden können, sondern zusätzlich auch ein Dekor oder andere, beispielsweise den Firmennamen aufweisende Folien mit entsprechender Separatorschicht, ist vom Erfindungsgedanken mitumfasst. Allen Folien ist gemein, dass die Separatorschicht eine mit dem Material des Hohlkörpers des Verkehrszeichens stoffschlüssige Verbindung eingeht. Weiter vorstellbar ist auch, dass eine solche Dekorfolie mit Separatorschicht ein Relief auf der Dekorseite aufweist, welches beispielsweise einen Handelsnamen oder die Firmenbezeichnung des Herstellers/Aufstellers des Verkehrszeichens trägt.
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Erfindungsgemäß wird der Hohlkörper des Verkehrszeichens im aus dem Stand der Technik bekannten Blasextrudierverfahren hergestellt. D.h. im Extrudierschritt wird in einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ein beispielsweise schlauchförmiger Kunststoff-Vorformling derart erzeugt, dass dieser am Ausgang des Extrudiermundstückes bevorzugt direkt in die Blasform, im Wesentlichen vertikal, eintaucht. Bei geschlossener Blasform wird dann der Innendruck im Vorformling zum Ausbilden (Aufblasen) des Hohlkörpers des Verkehrsschildes erhöht, wobei erfindungsgemäß ohne Verwendung irgendeines Klebers die Separatorschicht der Reflektorfolie stoffschlüssig an den Hohlkörper angebunden wird. Dem Fachmann ist dabei bekannt, dass dieses „Aufblasen“ des Hohlkörpers bei erhöhten Temperaturen unterhalb des Schmelzpunktes stattfindet, bei denen der verwendete Kunststoff plastisch leicht verformbar ist. In diesem erwärmten Zustand bildet der Kunststoff eine zähe Masse aus, welche durch Aufblasen die Blasform negativ abformt, wodurch der Hohlkörper für das Verkehrsschild ausgebildet wird. Nach dem Expandieren durch den erhöhten Innendruck im Vorformling verbleibt der Hohlkörper zumindest solange in der Blasform bis der Kunststoff soweit abgekühlt ist, dass eine Entnahme deformationslos möglich ist. Nach Öffnen der Blasform und Entnahme des erfindungsgemäß mit einer Reflektorfolie versehenen Hohlkörpers bzw. des Verkehrsschildes kann dieser/-s einem weiteren Bearbeitungsschritt zugeführt werden oder direkt als Verkehrszeichen verwendet werden.
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Bei dem erfindungsgemäßen Herstellverfahren eines mit einer Reflektorfolie versehen Verkehrsschildes wird die Reflektorfolie zusammen mit der Separatorschicht beispielsweise mittels Unterdruck oder statischer Aufladung in der Blasform solange gehalten, bis sich die Separatorschicht stoffschlüssig mit dem Material des Hohlkörpers verbunden hat. Gegebenenfalls ist es notwendig vor Einlegen der Reflektorfolie mit Separatorschicht oder einer weiteren Dekorfolie mit Separatorschicht ein Trennmittel auf die formgebende Oberfläche der entsprechenden Formhälfte der Blasform einzubringen. Ein solches Trennmittel kann dabei aufgesprüht werden oder eine Schutzfolie oder eine Schutzschicht auf der Reflektorfolie darstellen, damit eine Entformung der Reflektorfolie oder der (weiteren) Dekorfolie aus der Blasform beschädigungslos ermöglicht wird. Zum Abkürzen der Kühl- bzw. Aushärtzeit stehen dem Fachmann die üblichen Mittel, wie Einblasen von Kühlluft, beispielsweise durch den Hohlkörper, oder mittels Durchspülen der Blasform mit Kühlwasser oder Ähnlichem als fachübliche Maßnahmen zur Verfügung.
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Wird die Reflektorfolie beispielsweise mittels Unterdruck in der Blasform gehalten, so ist vor der Entnahme des fertigen Verkehrsschildes der Unterdruck zu entfernen und ggf. auf Überdruck umzustellen, damit das Verkehrsschild entnommen werden kann. Dies kann bevorzugt durch ein Handlingsgerät erfolgen. Selbstredend kann die Entnahme bei einer halbautomatisierten oder vollautomatisierten Produktion des Verkehrsschildes auch werkzeugfallend erfolgen, wobei der Fachmann hier die nötigen Voraussetzungen hinsichtlich Deformation, etc. zu berücksichtigen hat.
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Für den Fachmann ist es selbstredend, dass auch mehrere Reflektorfolien in verschiedenen Bereichen eines Hohlkörpers angebracht werden können, genauso wie die Blasform mehrere Kavitäten zur gleichzeitigen Ausbildung mehrerer Hohlkörper mit erfindungsgemäß daran angebrachten Reflektorfolien und / oder Dekorfolien aufweisen kann. Solche Mehrfachwerkzeuge sind dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt und daher vom Erfindungsgedanken umfasst.
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Bei der erfindungsgemäßen Herstellung eines Verkehrszeichens mit einem blasextrudierten Hohlkörper an den, ohne die Verwendung eines Klebers, stoffschlüssig eine Reflektorfolie angebunden wird, können alle Arten von Reflektorfolien, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, Verwendung finden. So kann die verwendete Licht- retro-reflektierende Schicht in der Reflektorfolie eingeprägte Prismen-artige Strukturen aufweisen oder eine mit Glasperlen versehene Folie sein. Alle bekannten Arten von Reflektorfolien können hier Verwendung finden und - wie auch herkömmliche Retro-Reflektorfolien - beispielsweise eine Top-Coat-Acryl-Beschichtung aufweisen. Die gemäß der Erfindung verwendbare Reflektorfolie muss jedoch eine Separatorschicht aufweisen, die geeignet ist, sich im Blas-Extrudierverfahren stoffschlüssig mit dem Kunststoff des Hohlkörpers zu verbinden.
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Zur weiteren Erläuterung des erfindungsgemäßen Verfahrens und zur weiteren Erläuterung bevorzugter Ausführungsformen erfindungsgemäßer Verkehrsschilder werden in den folgenden Figuren, ohne den Erfindungsgedanken zu limitieren, gezeigt:
- 1: schematisch eine erfindungsgemäße Bake;
- 2: eine Schnittdarstellung durch die in 1 gezeigte Bake;
- 3: eine Detailansicht der Schnittdarstellung aus 2;
- 4: schematisch eine Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäß verwendete Reflektorfolie;
- 5: eine erfindungsgemäß hergestellte Absperrtafel und eine erfindungsgemäß hergestellte Absturzsicherung;
- 6: ein Konvolut beispielhaft ausgewählter Verkehrsschilder, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar sind;
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Bake 10 mit einem blasgeformten Hohlkörper 1, an dem erfindungsgemäß eine Reflektorfolie 3 mittels einer Separatorschicht 4 (nicht dargestellt) stoffschlüssig angebunden ist. Die Reflektorfolie 3 zeigt in diesem Ausführungsbeispiel einen linksgrichteten Pfeil. Die hier eingesetzte Reflektorfolie 3 kann beispielsweise mittels Prismen oder Glasperlen retro-reflektierend ausgeführt werden. Der Hohlkörper 1 als auch das (Verkehrs-)Zeichen 10 und deren Farbgebung, ist gemäß der Erfindung frei wählbar und kann daher je nach Regularien für einzelne Länder oder an unterschiedliche Einsatzzwecke des Verkehrsschildes angepasst werden. So zeigt die in 1 dargestellte Bake 10 einen nach links weisenden Pfeil, der in einer anderen Ausführungsform selbstredend auch nach rechts weisen kann. Statt richtungsweisende Pfeilen kann die retro-reflektierenden Reflektorfolie auch eine Warnschraffur zeigen, wobei fachüblich Reflektorfolien mit anderen Piktogrammen zum Darstellen von Verkehrszeichen Anwendung finden, z.B. für Stoppzeichen, Linksabbiegepfeil, Fussgängerüberweg, etc.
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Die beiden Zapfen 6 dienen der Aufnahme der Bake 10 in einer Fußplatte bzw. zur Aufnahme einer Warnleuchte auf der Bake 10. Diese Zapfen 6 können in einem sich anschließenden Bearbeitungsschritt versteift und mit einem Rastelement versehen werden, um beispielsweise die Standsicherheit der Bake 10 in einer Fußplatte zu erhöhen.
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2 zeigt eine Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäße Bake 10, wie sie beispielsweise in 1 dargestellt ist. Hier erkennt man, dass auf die gegenüberliegenden Seitenwände 2 des Hohlkörpers 1 jeweils eine Reflektorfolie 3 aufgebracht wurde. Dies erfolgt erfindungsgemäß im In-Mould-Labeling-Verfahren, sodass sich die jeweiligen Separatorschichten 4 (vgl. 4) der verwendeten Reflektorfolien 3 mit den Seitenwänden 2 des Hohlkörpers 1 sich stoffschlüssig verbinden oder gar verschmelzen.
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An der erfindungsgemäßen Bake 10 kann man, wie im Detail B der 3 erkennbar, keine klare Materialgrenze zwischen dem Material der Seitenwände 2 und der Separatorschichten 4 erkennen, jedoch einen klaren Übergang von den Separatorschichten 4 zur Licht-reflektierenden Schicht 5. Somit bildet die Dicke der Separatorschicht 4 zusammen mit der Dicke der Seitenwand 2 insgesamt die Wandstärke des Hohlkörpers in den Bereichen in denen erfindungsgemäß eine retro-reflektierende Reflektorfolie 3 im In-Mould-Labeling-Verfahren angeformt ist.
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4 zeigt einen Schnitt durch eine erfindungsgemäß zum Einsatz kommende Reflektorfolie 3 für eine Bake 10 bevor diese in eine Blasform eingelegt wird. Dabei erkennt man auf der Rückseite der Reflektorfolie 3 eine Separatorschicht 4, die geeignet ist, mit dem Material des Hohlkörpers 1 des Verkehrsschildes 10 während des Blasschrittes eine stoffschlüssige Verbindung einzugehen. Die Dicke der Separatorschicht 4 ist in 4 zur besseren Erkennbarkeit dicker dargestellt, als das für das erfindungsgemäße Anbringen der Reflektorfolie an den Hohlkörper 11 erforderlich ist. Die Dicke der Separatorschicht 4 sollte jedoch zumindest so stark sein, dass die auf einer Seite der Reflektorfolie 3 aufgebrachte retro-reflektierende Schicht 5 dauerhaft mit der Separatorschicht 4 verbunden bleibt und die retro-reflektierende Schicht 5 während des Anbringens der Reflektorfolie 3 im Blasschritt des Blas-Extrudierens keinen Schaden nimmt. In Realität ist die Separatorschicht 4 in etwa ebenso dick oder gar dünner als die Licht-reflektierende Schicht 5.
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Gemäß der Erfindung sollte die Reflektorfolie 3 vor dem Ausführen des Blasschrittes beim Blasextrudieren ein um das Schrumpfungsmaß erhöhtes Übermaß aufweisen, damit nach einem Abkühlen des Hohlkörpers 1 die gewünschte und/oder erforderliche Reflektorfläche am Verkehrsschild verbleibt. Hierbei kann auch an eine gedehnte Aufspannung der Reflektorfolie 3 in der Blasform gedacht werden, ebenso wie eine Vordehnung der Selbigen. Wird beispielsweise eine mit Glasperlen aufgebaute Reflektorfolie 3 verwendet, so kann das schrumpfbedingte Aufmaß einfach beim Zuschnitt der in die Blasform einzulegenden Reflektorfolie 3 berücksichtigt werden. Jedoch ist ein Analoges auch bei Prismen vorstellbar.
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In 4 ist ferner eine optionale Top-Coat-Beschichtung 7 gezeigt, die zusammen mit den Licht-reflektierenden Bauteilen, wie etwa Prismen oder Glasperlen, die Licht-reflektierende Schicht 5 bildet. Diese Top-Coat-Beschichtung 7 kann zum Schutz der Reflektorfolie 3 vor Beschädigung beim Handling der Reflektorfolie 3 vor dem Einlegen in die Blasform oder und nach Entnahme des mit der Reflektorfolie 3 versehenen Hohlkörpers 1 aufgebracht werden, damit die retro-reflektieren Schicht nicht bereits vor dem Einsatz des Verkehrszeichens beschädigt wird. Oftmals ist diese Top-Coat-Beschichtung 7 fester Bestandteil der erfindungsgemäß zum Einsatz kommenden Reflektorfolie 3.
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5 zeigt eine erfindungsgemäß hergestellte Absperrtafel 10 als auch eine erfindungsgemäß hergestellte Absturzsicherung 10 mit angeformten Reflektorfolien 3, jeweils im oberen als auch im unteren Bereich. 5 zeigt anschaulich, dass das erfindungsgemäße Anformen einer Reflektorfolie 3 im In-Mould-Labeling-Verfahren nicht auf die Größe eines Verkehrsschildes beschränkt ist. Gleichzeitig mit dem Anformen von Reflektorfolien 3 können auch Dekorfolien 8, die beispielsweise den Namen des Herstellers oder des Aufstellers des Verkehrsschildes zeigen, in derselben Weise angeformt werden.
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6 zeigt ein Auswahl-Konvolut möglicher Verkehrsschilder 10, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren über die in den 1 bis 5 gezeigten Verkehrsschilder hinaus herstellbar sind. All die in 6 gezeigten Verkehrsschilder 10 weisen einen Zapfen/Fuß 6 auf, mit dem, nach dem erfindungsgemäßen Blasextrudieren, die Verkehrsschilder beispielsweise mittels einer Fußplatte aufgestellt werden können. Ein Fachmann wird hier noch eine Vielfalt weiterer Verkehrsschilder finden, die mit dem erfindungsgemäßen Herstellverfahren hergestellt werden können. All diese sind daher ebenfalls von Erfindungsgedanken umfasst.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Verkehrsschild / Verkehrszeichen
- 1
- Hohlkörper
- 2
- Seitenwand
- 3
- Reflektorfolie
- 4
- Separatorschicht
- 5
- Licht-reflektierende Schicht
- 6
- Zapfen / Fuß
- 7
- Top-Coat-Beschichtung
- 8
- Dekorfolie / Dekorschicht
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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