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Die Erfindung betrifft ein Anzeigesystem zum Anzeigen von vertraulichen Bildinformationen, mit einer Bildschirmeinheit zum Anzeigen der Bildinformationen, mit einer Erfassungseinheit zum Erfassen von zumindest einem Betrachter der Bildschirmeinheit in einer Umgebung der Bildschirmeinheit und mit einer Klassifizierungseinheit zum Klassifizieren des zumindest einen erfassten Betrachters in eine von zumindest zwei Betrachterklassen. Dabei ist die Bildschirmeinheit ausgebildet, eine vertrauliche Bildinformation in Abhängigkeit der Betrachterklasse, in der jede zumindest eine erfasste Betrachter klassifiziert ist, anzuzeigen. Die Erfindung betrifft auch ein entsprechendes Verfahren zum Anzeigen von vertraulichen Bildinformationen.
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Gewöhnliche Anzeigesysteme, beispielsweise Bildschirmmonitore, Handy- oder Smartphonebildschirme, oder allgemein Displays als Bildschirmelemente, strahlen den anzuzeigenden Inhalt, die anzuzeigenden Bildinformationen, möglichst homogen in viele Raumrichtungen, viele Raumwinkelbereiche ab.
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Dadurch können Betrachter der Anzeige den dargestellten (Bild-)Inhalt, die Bildinformationen, von vielen Perspektiven aus wahrnehmen. Problematisch dabei ist, dass auch weitere Personen die Bildinformationen betrachten können, auch wenn sie nicht dazu berechtigt sind, da es sich bei den angezeigten Bildinformationen um vertrauliche Bildinformationen handelt. Beispielsweise können so fremde Personen an öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch Kinder Bildinformationen betrachten, welche nicht für sie gedacht sind.
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Um ein derartiges unbefugtes Betrachten von vertraulichen Bildinformationen zu unterbinden, gibt es sog. Blickschutzfilterfolien, also Blickschutzfilter oder Sichtschutzfolien, welche vor dem jeweiligen Bildschirmelement angebracht werden können und den Abstrahlwinkel des Bildschirmelementes auf wenige Grad um eine Oberflächennormale einschränken. Dadurch können nur noch Betrachter, welche sich in der entsprechenden Position mittig vor dem Bildschirmelement befinden, die angezeigten Bildinformationen betrachten bzw. erkennen. Der Einsatz solcher Schutzfolien vermindert die Ergonomie des Betrachters aufgrund des eingeschränkten Blickwinkelbereich jedoch stark. Bilckwinkelbereich des Betrachters und Raumwinkelbereich in den die Bildinformationen des Bildschirmelements abgestrahlt werden entsprechen sich hier, wobei der Blickwinkelbereich ausgehend vom Betrachter definiert ist, der Raumwinkel ausgehend von der Bildschirmeinheit. Außerdem ist eine Zusammenarbeit am selben Gerät mit mehreren betrachtungsberechtigten Personen bei Verwendung der Blickschutzfilterfolien erschwert oder unmöglich.
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Eine Alternative sind Blickschutzfilterbildschirmelemente, bei welchen eine zusätzliche Schicht über das eigentliche Bildschirmelement angebracht wird, welche es erlaubt, die Einschränkung des Betrachtungswinkels elektronisch ein- und auszuschalten. Dabei werden die im letzten Absatz beschriebenen Probleme jedoch nicht umfassend gelöst.
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In der
US 8 462 949 B2 werden mittels Eye-Tracker, also Augennachverfolgung, und Kamera die Betrachter optisch identifiziert und ihr Blickpunkt auf dem Bildschirmelement bestimmt. Je nachdem, ob ein Betrachter zur Ansicht der auf dem Bildschirmelement angezeigten Bildinformationen berechtigt ist oder nicht, wird lokal auf dem Bildschirmelement die Sichtbarkeit der Bildinformationen jeweils freigegeben oder unterdrückt, beispielsweise lokal der Bildschirm schwarz geschaltet. Mit dieser Lösung kann ein autorisierter Betrachter jedoch immer nur einen kleinen Bildausschnitt der gesamten Bildinformationen betrachten. Des Weiteren können unberechtigte Personen den aufgrund der Anwesenheit der berechtigten Person nicht verdeckten bzw. freigegebenen lokalen Bereich auf dem Bildschirmelement ebenfalls betrachten und damit erfassen.
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Die
US 8 539 560 B2 sieht eine Umgebung mit mehreren Bildschirmelementen und einer kamerabasierten Möglichkeit zu Nutzeridentifizierung und Nutzertracking vor. Vertrauliche Bildinformationen werden dabei nur auf solchen Bildschirmelementen angezeigt, welche sich ausschließlich im Sichtfeld eines zur Ansicht der jeweiligen vertraulichen Bildinformationen berechtigten Nutzers befinden. Problematisch hier ist, dass auch für einen berechtigten Nutzer keine der vertraulichen Bildinformationen betrachtbar sind, sobald ein ebenfalls anwesender unberechtigter Betrachter auch freie Sicht auf das entsprechende Bildschirmelement hat, da in diesem Fall die vertrauliche Bildinformation nicht angezeigt oder verdeckt wird.
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In der
US 2005 0 210 400 A1 werden je nach Sicherheitseinstellung Bildschirmbereiche mit entsprechenden Vertraulichkeitseinstufungen angezeigt oder durch ein überlagertes Fenster unkenntlich gemacht. Dadurch kann zwar sensible Information als vertrauliche Bildinformation vor unberechtigter Ansicht geschützt werden, allerdings hat der berechtigte Benutzer dann ebenfalls keine Möglichkeit, die entsprechenden Bildinformationen zu betrachten, wenn ein unberechtigter Betrachter anwesend ist.
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Die
US 2018 0 213 214 A1 beschreibt ein System aus einem herkömmlichen Bildschirmelement, gekoppelt mit einer Verschlusselement- oder Shutter-Brille. Auf dem Bildschirmelement werden die eigentlichen Bildinformationen abwechselnd mit Störbildern zeitlich schnell nacheinander angezeigt. Die synchronisierte Brille lässt nur die validen Bilder, welche zu den angezeigten vertraulichen Bildinformationen gehören, zum Betrachter durchdringen, die Störbilder werden geblockt. Dadurch können zumindest einem oder mehreren berechtigten Betrachtern die gleichen vertraulichen Bildinformationen angezeigt werden und unberechtigte Betrachter sehen nur eine Überlagerung mit den Störbildern, können die vertrauliche Bildinformation also nicht sinnentnehmend betrachten. Dies erfordert jedoch, dass alle berechtigten Betrachter eine entsprechend synchronisierte Brille tragen.
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Der Artikel „Is anyone looking? Mitigating shoulder surfing on public displays through awareness and protection“ von Frederik Brudy et al. von den „Proceedings of The International Symposium on Pervasive Displays“ vom 3. Juni 2014 beschreibt ein System aus einem Display als Bildschirmelement und einer 3D-Kamera. Der berechtigte Betrachter wird mittels des Kamerasystems identifiziert, woraufhin ihm die für ihn freigegebenen Bildschirminformationen angezeigt werden. Detektiert das System eine unberechtigte Person mit Sicht auf das Bildschirmelement, werden basierend auf einer geometrischen Analyse sämtliche Bereich des Bildschirmelementes ausgeblendet, d. h. die vertraulichen Bildinformationen in sämtlichen Bildschirmbereichen ausgeblendet, welche sich im Sichtfeld der unberechtigten Person befinden. Dadurch werden zwar die vertraulichen Informationen geschützt, allerdings verliert gegebenenfalls auch der berechtigte Betrachter den visuellen Zugriff auf die ihm zustehenden Bildinformationen.
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In dem Artikel „EyeSpots: Leveraging gaze to protect private text content on mobile devices from shoulder surfing“ von Mohamed Khamis aus der „Multimodal Technol. Interact.“, 2018, 2(3)45 wird beschrieben, wie ein Smartphone um einen Eye-Tracker erweitert werden kann, so dass nur der Inhalt des Displays ungeschwärzt angezeigt wird, der sich im Blickpunkt des berechtigten Betrachters befindet. Damit wird allerdings dessen Sicht stark eingeschränkt und es ist für unberechtigte Personen möglich, die Bildinformationen im nicht ausgeblendeten Bereich abzulesen.
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Es stellt sich somit die technische Aufgabe, ein Anzeigesystem zum Anzeigen von vertraulichen Bildinformationen bereitzustellen, welche einerseits Komfort und Ergonomie für berechtigte Betrachter nicht einschränkt, und zugleich zuverlässig verhindert, dass unberechtigte Betrachter eine angezeigte vertrauliche Bildinformation betrachten können.
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Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen, der Beschreibung und den Figuren.
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Ein Aspekt betrifft ein Anzeigesystem zum Anzeigen von vertraulichen Bildinformationen, welches eine Bildschirmeinheit zum Anzeigen der vertraulichen Bildinformationen, eine Erfassungseinheit zum Erfassen von zumindest einem Betrachter der Bildschirmeinheit in einer Umgebung der Bildschirmeinheit, also von einem oder mehreren Betrachtern der Bildschirmeinheit in der Umgebung der Bildschirmeinheit, und eine Klassifizierungseinheit zum Klassifizieren des zumindest einen erfassten Betrachters in eine von zumindest zwei Betrachterklassen, also zwei oder mehr Betrachterklassen, aufweist. Die Betrachterklassen können entsprechend zwei Klassen wie „berechtigt“ und „unberechtigt“ umfassen, aber auch mehrere Betrachterklassen wie beispielsweise „unter 12 Jahren“, „12 bis 18 Jahre“ und „über 18 Jahren“. Der anzuzeigenden vertraulichen Bildinformation ist eine den Betrachterklassen entsprechende Freigabeinformation zugeordnet, die definiert, welche (berechtigten) Betrachterklassen die jeweilige Bildinformation berechtigterweise betrachten dürfen und welche (unberechtigten) Betrachterklassen die jeweilige Bildinformation nicht betrachten dürfen.
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Das Klassifizieren kann dabei vorliegend auch ein Identifizieren beinhalten: So kann ein Identifizieren als Klassifizieren in eine Betrachterklasse mit genau einem Element verstanden werden. Die Betrachterklassen können im Sinne des genannten Identifizierens auch als jeweilige Identitäten festgelegt werden, bei welchen der Betrachter mit der entsprechenden Identität das einzige Element der zugehörigen Betrachterklasse ist. Somit kann beispielsweise durch die Freigabeinformation als Standard vorgegeben sein, dass ein registrierter Eigentümer des Anzeigesystems oder der vertraulichen Bildinformation der einzige berechtigte Betrachter jeglicher anzuzeigender Bildschirminformation (die dann die vertrauliche Bildschirminformation ist) beziehungsweise der vertraulichen Bildschirminformation ist. Unter einer vertraulichen Bildinformation kann entsprechend im Rahmen der vorliegenden Offenbarung allgemein eine Bildinformation verstanden werden, welche für einen begrenzten Empfänger- oder Betrachterkreis bestimmt oder freigegeben ist. Das Bestimmen oder Freigeben kann dabei durch eine Voreinstellung wie die Freigabeinformation festgelegt sein, aber auch durch einen Benutzer manuell vorgenommen werden.
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Das Anzeigesystem weist auch eine Steuereinheit auf, welche ausgebildet ist, zumindest einen Raumwinkelbereich (im Sinne eines Ermittelns) zu bestimmen, in welchem der jeweils erfasste Betrachter sich befindet, und ein den so bestimmten Raumwinkelbereich spezifizierendes Steuersignal an die Bildschirmeinheit auszugeben. Die Bildschirmeinheit ist dabei eine Lichtfeld-Bildschirmeinheit und ausgebildet, die vertrauliche Bildinformation in Abhängigkeit der Betrachterklasse, in welche der zumindest eine erfasste Betrachter klassifiziert ist, anzuzeigen, dadurch, dass sie ausgebildet ist, die angezeigte vertrauliche Bildinformation entsprechend dem durch das Steuersignal der Steuereinheit spezifizierten Raumwinkelbereich derart anzuzeigen und damit abzustrahlen, dass die angezeigte vertrauliche Bildinformation ausschließlich in dem durch das Steuersignal der Steuereinheit spezifizierten Raumwinkelbereich betrachtbar sind, also ausschließlich für Betrachter in dem vorgegebenen Raumwinkelbereich angezeigt wird, und zwar nur, falls die jeweilige vertrauliche Bildinformation für die Betrachterklasse, in welche der sich in dem jeweils spezifizierten Raumwinkelbereich befindliche Betrachter klassifiziert ist, gemäß der abgespeicherten Freigabeinformation freigegeben sind. Der Raumwinkelbereich, für oder in welchem die Bildschirmeinheit die vertrauliche Bildinformation anzeigt, ist somit durch das Steuersignal einstellbar. Der spezifizierte Raumwinkelbereich sollte dabei möglichst klein gewählt sein, um entsprechend den Abstand, welcher ein unberechtigter Betrachter von dem berechtigten Betrachter haben muss, um die vertrauliche Bildinformation nicht betrachten und damit erkennen zu können, zu minimieren.
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Das hat den Vorteil, dass vertrauliche Inhalte bzw. Bildinformationen gezielt und vollständig nur den entsprechenden berechtigten Personen, d. h. den Betrachtern der Betrachterklasse, für welche die vertraulichen Bildinformationen freigegeben sind, angezeigt werden können und die vertraulichen Bildinformationen dabei vor Blicken unberechtigter Personen vollständig geschützt bleiben. Auch ermöglicht der beschriebene Ansatz, wie weiter unten noch ausgeführt, dass mehrere berechtigte Personen gleichzeitig und aus verschiedenen Perspektiven die gleichen vertraulichen Inhalte oder sogar jeweils individuelle vertrauliche Inhalte wahrnehmen. Dabei sind keine weiteren Hilfsmittel wie beispielsweise Shutter-Brillen erforderlich, und überdies kann der berechtigte Betrachter seine individuelle Perspektive frei wählen, was den ergonomischen Komfort verbessert.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Steuereinheit ausgebildet ist, den Raumwinkelbereich fortlaufend zu bestimmen, sowie dazu, das Steuersignal, welches den fortlaufend bestimmten Raumwinkelbereich spezifiziert, fortlaufend an die Bildschirmeinheit auszugeben, so dass diese die vertraulichen Bildinformationen für einen fortlaufend aktualisierten Raumwinkelbereich anzeigen kann. Das hat den Vorteil, dass eine Nachverfolgung („Tracking“) des berechtigten Betrachters erreicht wird, bei welcher dieser auch bei einer sich verändernden Position relativ zum Anzeigesystem, genauer zur Bildschirmeinheit, noch die vertraulichen Bildinformationen betrachten und damit interpretieren kann. Dadurch, dass die Raumrichtungen oder Raumwinkelbereiche, in welche die individuellen Inhalte, die vertraulichen Bildinformationen, ausgestrahlt werden, Positionsänderungen der berechtigten Person(en) angepasst werden, wird eine erhöhte Bewegungsfreiheit für den oder die Betrachter ermöglicht und somit ein ergonomischer Komfort weiter verbessert.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Erfassungseinheit zum parallelen Erfassen mehrerer unterschiedlicher Betrachter ausgebildet ist, die Klassifizierungseinheit zum parallelen Klassifizieren mehrerer Betrachter ausgebildet ist, die Steuereinheit zum parallelen Bestimmen mehrerer unterschiedlicher Raumwinkelbereiche ausgebildet ist, wobei das ausgegebene Steuersignal entsprechend die mehreren Raumwinkelbereiche spezifiziert, sowie die Lichtfeld-Bildschirmeinheit ausgebildet ist, die jeweils angezeigte(n) vertrauliche(n) Bildinformation(en) entsprechend der durch das Steuersignal der Steuereinheit spezifizierten Raumwinkelbereiche derart anzuzeigen, dass die angezeigte(n) vertrauliche(n) Bildinformation(en) ausschließlich in den vorgegebenen Raumwinkelbereichen parallel betrachtbar und damit interpretierbar sind. Unter parallel kann hier zeitgleich in dem Sinne verstanden werden, dass es für menschliche Betrachter ununterscheidbar ist, ob die entsprechenden Schritte tatsächlich zeitgleich oder in so kurzer Abfolge hintereinander erfolgen, dass sie von zeitgleich ablaufenden Prozessen für den menschlichen Betrachter ununterscheidbar sind. Das hat den Vorteil, dass mehrere Betrachter parallel die vertrauliche Bildinformation betrachten können, und zwar unabhängig voneinander und unabhängig von einem Verhalten möglicherweise anwesender unberechtigter Personen.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass mehrere vertrauliche Bildinformationen angezeigt werden und sich die angezeigten, ausschließlich in den vorgegebenen Raumwinkelbereichen betrachtbaren vertraulichen Bildinformationen von zumindest zwei unterschiedlichen Raumwinkelbereichen, insbesondere allen unterschiedlichen Raumwinkelbereichen, untereinander unterscheiden. Das hat den Vorteil, dass mittels desselben Geräts, derselben Bildschirmeinheit, betrachterspezifische Bildinformationen individuell angezeigt werden können, welche sich voneinander unterscheiden, ohne dass die jeweils anderen Betrachter hierdurch gestört werden.
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Beispielsweise ist so ein Anzeigesystem denkbar, bei welchem mehrere Familienmitglieder, beispielsweise eine erwachsene Person, eine jugendliche Person, und ein Kleinkind, eine einzige Bildschirmeinheit des Anzeigesystems gemeinsam in ihrem Blickfeld haben, die Bildschirmeinheit jedoch dennoch individuell nutzen oder genau nicht nutzen: So kann das Anzeigesystem zunächst das Kleinkind als nicht berechtigten Betrachter erkennen und entsprechend keine Bildinformation in den Raumwinkelbereich, in welchem sich das Kleinkind aufhält, abstrahlen. Beispielsweise erscheint die Bildschirmeinheit somit für das Kleinkind schwarz. Jugendliche und erwachsene Personen können ebenfalls unterschiedlichen Betrachterklassen, beispielsweise unterschiedlichen Altersklassen zugeordnet sein, und eine erste Bildinformation, beispielsweise eine Nachrichtensendung, in den Raumwinkelbereich in welchem sich die erwachsenen Person aufhält abgestrahlt werden, sowie eine weitere Bildinformation, beispielsweise eine Spielfilm-Bildinformation, in den Raumwinkelbereich abgestrahlt werden, in welchem die jugendliche Person sich aufhält. Grundsätzlich können den unterschiedlichen Bildinformationen dabei auch unterschiedliche Audiokanäle zugeordnet werden, so dass beispielsweise über einen zugeordneten Kopfhörer eine köhärente Bild- und Toninformation stets nur von der Bildinformation zugeordneten berechtigten Person wahrgenommen werden kann.
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In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Steuereinheit ausgebildet ist, eine Augenposition des erfassten Betrachters zu ermitteln und einen Raumwinkelbereich, in welchem sich die Augen des erfassten Betrachters befinden, als Raumwinkelbereich zu bestimmen, in welchem der jeweils erfasste Betrachter sich befindet. Dafür kann die Steuereinheit beispielsweise auf ein Kameraelement der Erfassungseinheit oder der Klassifizierungseinheit zugreifen, oder auf bereit durch ein solches Kameraelement erzeugte verfügbare Kameradaten. Durch das Auflösungsvermögen der Bildschirmeinheit bestimmt kann der resultierende Raumwinkelbereich dabei größer sein als der Raumwinkelbereich, welcher von den Augen des jeweiligen erfassten Betrachters eingenommen wird. Das hat den Vorteil, dass der Raumwinkelbereich besonders genau bestimmt wird und entsprechend auch eine genauere und damit sicherere Anzeige der vertraulichen Bildinformationen vorgenommen werden kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Erfassungseinheit ein Kameraelement, beispielsweise eine Kamera, und/oder ein Mikrofonelement, beispielsweise ein Mikrofonarray und/oder ein Funkmarken-Erfassungselement, beispielsweise eine Ultrabreitbandantennenelement, umfasst und entsprechend ausgebildet ist, den Betrachter optisch und/oder akustisch und/oder per Funksignal, beispielsweise über Funksignale eines elektronischen Tokens, welche der Betrachter bei sich trägt, zu erfassen. Alternativ oder ergänzend kann auch die Klassifizierungseinheit ein solches Kameraelement und/oder ein solches Mikrofonelement und/oder ein solches Funkmarken-Erfassungselement aufweisen. Insbesondere können Kameraelement und/oder Mikrofonelement und/oder das Funkmarken-Erfassungselement dabei zugleich zur Erfassungseinheit wie zur Klassifizierungseinheit gehörig sein. Es können also insbesondere Erfassungseinheit und Klassifizierungseinheit für das Erfassen bzw. Klassifizieren die gleichen Daten, welche von dem gleichen Kamera- bzw. Mikrofon- bzw. Funkmarken-Erfassungselement stammen, nutzen. Entsprechend kann die Klassifizierungseinheit ausgebildet sein, den Betrachter optisch und/oder akustisch und/oder per Funksignal zu klassifizieren.
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Beispielsweise kann also die Erfassungseinheit den Betrachter über ein Kameraelement optisch erfassen und die Klassifizierungseinheit den Betrachter über ein Funksignal eines elektronischen Tokens identifizieren und damit klassifizieren. Zusätzlich kann beispielsweise auch die Steuereinheit auf die Daten des Kameraelementes zugreifen und entsprechend aus den zugehörigen Bilddaten eine Augenposition des erfassten Betrachters ermitteln. Das hat den Vorteil, dass der Betrachter besonders genau bzw. dateneffizient erfasst bzw. klassifiziert werden kann.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Lichtfeld-Bildschirmeinheit ein Mikrolinsen-Bildschirmelement und/oder ein Stablinsen-Bildschirmelement und/oder ein Holographie-Bildschirmelement und/oder ein sonstiges Bildschirmelement mit der Möglichkeit der Kontrolle der Abstrahlrichtung aufweist oder ist. Das hat den Vorteil, dass sich, gerade bei Verwendung eines Mikrolinsen- bzw. Stablinsen-Bildschirmelementes mit hochauflösendem Bildschirm, die jeweiligen Raumwinkelbereiche, in welche die Bildinformationen abgestrahlt bzw. angezeigt werden, besonders einfach einstellen lassen, im Falle des Mikrolinsen- bzw. Stablinsen-Bildschirmelementes auch mit vorteilhaftem Formfaktor.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Bildschirmeinheit ausgebildet ist, entsprechend einem oder mehreren von dem zumindest einen durch das Steuersignal spezifizierten Raumwinkelbereich verschiedenen Raumwinkelbereichen eine verfälschte Bildinformation, welche von der vertraulichen Bildinformation verschieden ist, derart anzuzeigen, dass die angezeigte verfälschte Bildinformation in dem, insbesondere nur dem, verschiedenen Raumwinkelbereich betrachtbar ist. Die verfälschte Bildinformation kann auch keinerlei Bildinformation sein oder umfassen, beispielsweise in Form eines monotonen Bildes ohne Informationsgehalt, wie zum Beispiel ein schwarzer Bildschirm. Alternativ oder ergänzend kann die Bildschirmeinheit ausgebildet sein, falls die jeweilige vertrauliche Bildinformation für die Betrachterklasse, in welche der sich in den jeweils spezifizierten Raumwinkelbereich befindliche Betrachter klassifiziert ist, nicht freigegeben sind, die verfälschten Bildinformationen entsprechend diesem durch das Steuersignal der Steuereinheit spezifizierten Raumwinkelbereich derart anzuzeigen, dass in diesem vorgegebenen Raumwinkelbereich die angezeigte verfälschte Bildinformation betrachtbar ist. Das hat den Vorteil, dass der nicht berechtigte Betrachter entweder der Meinung ist, es gäbe keine vertrauliche Bildinformation, oder aber er könne die vertrauliche Bildinformation betrachten, was beides die Vertraulichkeit der angezeigten Bildinformation aufrechterhält oder verbessert, da der nicht berechtigte Betrachter nicht motiviert wird, doch an die vertraulichen Bildinformationen zu gelangen. Das generelle Anzeigen von keinerlei Bildinformation ist auch insofern vorteilhaft, dass so auch für größtmögliche Sicherheit keine fehlerfreie Erkennung von möglichen unbefugten Betrachtern, welche beispielsweise von der Erkennungseinheit nicht als Betrachter erkannt werden, vorausgesetzt ist.
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Ein weiterer Aspekt betrifft einen entsprechenden Nachrüstsatz zum Nachrüsten einer herkömmlichen Bildschirmeinheit wie sie beispielsweise an einem Fernseher, einem Laptop, einem Smartphone oder einem sonstigen Gerät zu finden ist, zu einem Anzeigesystem nach einem der beschriebenen Ausführungsformen. Entsprechend umfasst der Nachrüstsatz ein Erweiterungselement, welches die herkömmliche Bildschirmeinheit zu einer Lichtfeld-Bildschirmeinheit im Sinne der obigen Beschreibung fortbildet. Solch ein Nachrüstsatz kann beispielsweise eine Mikrolinsenfolie oder eine Stablinsenfolie umfassen, welche auf ein Bildschirmelement der herkömmlichen Bildschirmeinheit geklebt wird. Mittels einer Kalibriereinheit kann eine Steuereinheit der herkömmlichen Bildschirmeinheit dann beispielsweise mit einer Anwendung („App“) oder einer Soft- oder Firmwareaktualisierung („Update“) dahingehend erweitert werden, dass die mit dem Nachrüstsatz erweiterte konventionelle Bildschirmeinheit in der Lage ist, jeweilige vertrauliche Bildinformationen entsprechend einem Steuersignal spezifizierten Raumwinkelbereich derart anzuzeigen, dass die angezeigten vertraulichen Bildinformationen ausschließlich in den spezifizierten Raumwinkelbereich betrachtbar sind. Somit können auch herkömmliche Geräte mit wenig Aufwand dahingehend erweitert werden, dass vertrauliche Inhalte nur den zur Ansicht berechtigten Personen angezeigt werden, mithin nur in deren Blickrichtung ausgestrahlt werden, und anderen Personen, die ebenfalls auf das Gerät blicken, verborgen bleiben. Auch können dann gemäß den beschriebenen Ausführungsformen mehrere zur Ansicht berechtigte Personen gleichzeitig entsprechende vertrauliche Bildinformationen unabhängig voneinander durch dasselbe Gerät präsentiert bekommen. Die Raumrichtungen, in welche die individuellen Inhalte ausgestrahlt werden können, können dabei Positionsänderungen der Personen angepasst werden, so dass eine Bewegungsfreiheit und erhöhte Ergonomie ermöglicht wird.
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Ein weiterer Aspekt betrifft ein Verfahren zum Anzeigen von vertraulichen Bildinformationen mit einem Erfassen von zumindest einem Betrachter, einem Klassifizieren des zumindest einen erfassten Betrachters in eine von zumindest zwei Betrachterklassen, einem Bestimmen eines Raumwinkelbereichs, in welchem der jeweils erfasste Betrachter sich befindet, sowie einem Anzeigen einer vertraulichen Bildinformation in Abhängigkeit der Betrachterklasse, in welche der zumindest eine erfasste Betrachter klassifiziert ist, mittels einer Lichtfeld-Bildschirmeinheit derart, dass die angezeigte vertrauliche Bildinformation ausschließlich in dem bestimmten Raumwinkelbereich betrachtbar ist und abgestrahlt wird, und zwar nur, falls die jeweilige vertrauliche Bildinformation für die Betrachterklasse, in welche der sich in dem bestimmten Raumwinkelbereich befindliche Betrachter klassifiziert ist, freigegeben ist.
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Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen des Verfahrens und des Nachrüstsatzes entsprechen dabei Vorteilen und vorteilhaften Ausführungsformen des beschriebenen Anzeigesystems und umgekehrt.
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Die vorstehend in der Beschreibung, auch im einleitenden Teil, genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind. Es sind auch Ausführungen und Merkmalskombinationen als offenbart anzusehen, die somit nicht alle Merkmale eines ursprünglich formulierten unabhängigen Anspruchs aufweisen. Es sind darüber hinaus Ausführungen und Merkmalskombinationen, insbesondere durch die oben dargelegten Ausführungen, als offenbart anzusehen, die über die in den Rückbezügen der Ansprüche dargelegten Merkmalskombinationen hinausgehen oder von diesen abweichen.
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Anhand der in den nachfolgenden Figuren gezeigten schematischen Zeichnungen soll der erfindungsgemäße Gegenstand näher erläutert werden, ohne diesen auf die hier gezeigten spezifischen Ausführungsformen einschränken zu wollen.
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Dabei zeigen:
- 1 eine beispielhafte Ausführungsform eines Anzeigesystems zum Anzeigen von vertraulichen Bildinformationen bei dem Erfassen von zumindest einem, vorliegend mehreren Betrachtern;
- 2 das Anzeigesystem aus 1 bei einem Ermitteln der Augenposition der erfassten Betrachter; sowie
- 3 das Anzeigesystem aus 2 bei dem Anzeigen der vertraulichen Bildinformation.
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In den Figuren sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente dabei mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist eine beispielhafte Ausführungsform eines Anzeigesystems zum Anzeigen von vertraulichen Bildinformationen bei dem Erfassen von beispielsweise drei Betrachtern der Bildschirmeinheit dargestellt. Das Anzeigesystem 1 weist dabei eine als Lichtfeld-Bildschirmeinheit ausgeführte Bildschirmeinheit 2 auf, welche dem Anzeigen der vertraulichen Bildinformationen 12 (3) dient. Auch eine Erfassungseinheit 3 zum Erfassen der Betrachter 4, 4', 4" der Bildschirmeinheit 2 in einer Umgebung 5 der Bildschirmeinheit ist dargestellt. Eine Klassifizierungseinheit 6 zum Klassifizieren der erfassten Betrachter 4, 4', 4" in eine von zumindest zwei Betrachterklassen, vorliegend die Betrachterklassen „berechtigt“ 10 und „unberechtigt“ 11 ist vorhanden.
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Die Klassifizierungseinheit 6 ist dabei im vorliegenden Beispiel baulich integriert mit einer Steuereinheit 7 ausgeführt, welche wiederum ausgebildet ist, einen Raumwinkelbereich 8, 8', 8" zu bestimmen, in welchem der jeweils erfasste Betrachter 4, 4', 4" sich befindet, und ein den Raumwinkelbereich 8, 8', 8" spezifizierendes Steuersignal an die Bildschirmeinheit 2 auszugeben. Die Bildschirmeinheit 2 ist ausgebildet, vertrauliche Bildinformationen 12 in Abhängigkeit der Betrachterklasse 10, 11, in welche der zumindest eine erfasste Betrachter 4, 4', 4" klassifiziert ist, anzuzeigen. Dafür ist die als Lichtfeld-Bildschirmeinheit ausgebildete Bildschirmeinheit 2 ausgebildet, die jeweils angezeigte vertrauliche Bildinformation 12 entsprechend dem durch das Steuersignal der Steuereinheit 7 spezifizierten Raumwinkelbereich 8, 8', 8" derart anzuzeigen, dass die angezeigte vertrauliche Bildinformation 12 ausschließlich in dem spezifizierten Raumwinkelbereich 8, 8', 8" betrachtbar sind, und zwar nur, falls die jeweilige vertrauliche Bildinformation 12 für die Betrachterklassel0, 11, in welche der sich in dem jeweils spezifizierten Raumwinkelbereich 8, 8', 8" befindliche Betrachter 4, 4', 4" klassifiziert ist, freigegeben ist.
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Vorliegend handelt es sich bei zwei der Betrachter 4, 4', 4", nämlich dem ersten Betrachter 4 und dem dritten Betrachter 4", um berechtigte Betrachter, bei dem zweiten Betrachter 4' hingegeben um einen unberechtigten Betrachter. Das Erfassen der Betrachter 4, 4', 4" erfolgt dabei jedoch vorliegend zunächst unabhängig von dem Klassifizieren.
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In 2 ist nun dargestellt, wie die Steuereinheit 7 mittels der vorliegend als Kameraelement ausgeführten Erfassungseinheit 3 eine Augenposition der erfassten Betrachter 4, 4', 4" ermittelt, um einen Raumwinkelbereich, in welchem sich die Augen des erfassten Betrachters befinden, als den Raumwinkelbereich 8, 8', 8" zu bestimmen, in welchem der jeweils erfasste Betrachter 4, 4', 4" sich befindet und somit die jeweilige vertrauliche Bildinformation 12 durch die Bildschirmeinheit 2 abgestrahlt bzw. nicht abgestrahlt wird. Da die derart bestimmten Raumwinkelbereiche 8, 8', 8" wesentlich kleiner sind als die allgemeinen Raumwinkelbereiche 8, 8', 8" aus 1, kann das Anzeigen der vertraulichen Bildinformation 12 genauer und damit sicherer umgesetzt werden als bei Verwendung der entsprechend 1 bestimmten Raumwinkelbereiche 8, 8', 8".
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In 3 wird die vertrauliche Bildinformation 12 schließlich zu den als berechtigt klassifizierten Betrachtern 4, 4" abgestrahlt, mithin diesen angezeigt. Dem als unberechtigt klassifizierten Betrachter 4' wird jedoch im gezeigten Beispiel eine verfälschte Bildinformation 13 angezeigt. Somit können parallel mehrere berechtigte Betrachter 4, 4" auf der Bildschirmeinheit 2 die dargestellte vertrauliche Bildinformation 12 betrachten, wobei sichergestellt ist, dass kein unberechtigter Betrachter 4' die dargestellte vertrauliche Bildinformation 12 wahrnehmen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 8462949 B2 [0006]
- US 8539560 B2 [0007]
- US 20050210400 A1 [0008]
- US 20180213214 A1 [0009]